Maik Nothnagel

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Herr Minister, ich habe eine Nachfrage in dem ganzen Kontext, also nicht nur zu diesem Förderprogramm, sondern zu den Integrationsfachdiensten. Inwieweit ist deren Existenz in Thüringen gesichert und inwieweit sind die auch in diese Programme eingebunden?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin jetzt noch einmal an das Rednerpult getreten, einfach wegen den Definitionsproblemen oder Schwierigkeiten hinsichtlich der Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, das Thema, was Herr Gumprecht hier noch einmal aufgemacht hat. Wenn wir das genau diskutieren wollen, müssten wir den englischen Urtext letztendlich abarbeiten, weil die deutsche amtliche Übersetzung letztendlich sehr fehlerhaft ist, die auch von Behindertenverbänden immer und immer wieder kritisiert wurde, und letztendlich deshalb auch eine Schattenübersetzung existiert.
Ich möchte nur in dem Sinne darauf hinweisen, „Inklusion“ steht dort nicht einmal drin, weil man das in Deutschland abgelehnt hat. Da steht immer noch „Integration“ drin. Diejenigen, die „Integration“ dort hinein haben wollten, sind heute diejenigen, die dieses Wort „Inklusion“ am meisten benutzen. Das zeigt, wie tauglich diese amtliche deutsche Übersetzung ist, und in Bezug auf die Quelle oder auf die Stelle, die Frau Stange hier zitiert hat, heißt es im Englischen übersetzt: Zugang - natürlich heißt das für jeden behinderten Menschen barrierefreier Zugang. Wenn ich als Rollstuhlfahrer Zugang brauche, kann ich nur einen barrierefreien Zugang nutzen. Das zeigt mir, wie ernst es Ihnen bei dieser Diskussion ist, wenn man bei dem Urschleim - Entschuldigung, dass ich dieses Wort benutzen muss , aber dass man wirklich bei einer Debatte von 2009 und noch früher, im Jahre 2014, noch einmal anfangen muss, über die Definition und Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu reden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Thüringer Kommunen haben die Wahlberechtigten am 25. Mai des nächsten Jahres die Möglichkeit, neue Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistagsmitglieder zu wählen und im September des nächsten Jahres auch die neuen Abgeordneten des Thüringer Landtags. Die letzten Wahlen in Thüringen haben gezeigt, dass der Trend dahin geht, dass mehr Wählerinnen und Wähler die Briefwahl nutzen. Dies hat sicher verschiedene Gründe und ich meine, einer der Gründe ist, dass noch nicht alle unsere Wahllokale in Thüringen wirklich barrierefrei sind. Die Briefwahl ist
unumstritten eine Alternative, sich an der Wahl zu beteiligen. Sie ersetzt jedoch nicht den Akt der Wahl in einem Wahllokal. Dennoch müssen wir alles dafür tun, dass jeder Wahlberechtigte - ob er nun behindert oder auch nicht behindert ist - gleichberechtigt von seinem Wahlrecht in der Wahlkabine Gebrauch machen kann. Wenn wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen im Wahlgesetz, in der Landeswahlordnung, im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalordnung schaffen, kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung möglichst eigenständig und selbstbestimmt die Wahlhandlung vornehmen und ihre Stimme auch ohne die Unterstützung von Hilfspersonen abgeben können. Daher ist insbesondere eine Festlegung der Barrierefreiheit bzw. der ungehinderten Zugänglichkeit zu den Wahlräumen und der Verpflichtung notwendig, dass in den Wahllokalen Hilfsmittel zur Stimmabgabe, insbesondere Wahlschablonen, vorhanden sein müssen.
Die Pflicht zur Anpassung dieser Regelungen ergibt sich insbesondere aus Artikel 4, aber auch aus Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ich möchte auch heute zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die Umsetzung der UN-Konvention nicht an Thüringen vorbeigehen darf und die Menschen mit Behinderung hier einen Anspruch auf deren Umsetzung haben. Ich beantrage hiermit im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Vielen Dank.
Ich möchte gerne noch einmal nachfragen, ob Sie mir das einmal erklären können, wie Sie Menschenrechte fiskalisch aufrechnen. Wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention, danach haben wir auch den Menschenrechtsanspruch zur Umsetzung und ich höre hier immer - nicht nur von Ihnen, sondern auch von vielen anderen hier im Hohen Hause -, dass das alles nicht finanzierbar und das fiskalisch nicht machbar wäre. Das hätte ich ganz gern von Ihnen einmal kurz erläutert bekommen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin aufgrund der Debatte jetzt noch einmal vor ans Rednerpult gegangen. Ich denke, der wichtigste Punkt unseres Gesetzentwurfs ist es, die UN-Behindertenrechtskonvention so, wie sie nun einmal auch Gesetz ist, zu versuchen hier im Wahlrecht in Thüringen umzusetzen.
Dass das nicht perfekt ist, haben wir in der Debatte gehört, aber im Ausschuss kann man darüber reden und kann diesen Gesetzentwurf weiter qualifizieren, wenn man das will, wenn man politischen Willen dazu hat. Wie ich hier entnehmen kann, scheint dieser politische Wille in diesem Haus im Moment nicht vorzuliegen. Natürlich gibt es, da gebe ich vielen meiner Vorredner recht, pragmatische Lösungen, aber da funktionieren sie und woanders funktionieren sie wiederum nicht. Wo sind dann die gleichen Bedingungen und die gleichen Rechte für alle? Deshalb bedarf es einfach auch gesetzlicher Regelungen. Da muss ich Ihnen dann ein bisschen widersprechen, weil mir meine Lebenserfahrung zeigt, nicht, was im Gesetz steht und was gesetzlich geregelt ist, wird letztendlich auch im Alltag, im Verwaltungsalltag umgesetzt.
Ja, na klar. Wir kennen zum Beispiel die Bauordnung, die Landesbauordnung, all die ganzen Geschichten und ich habe, als ich am 1. Juli 2012 wieder hierher zurückgekommen bin und mein Mandat angenommen habe, meinen Mitarbeitern gesagt: Wisst ihr, ich habe eigentlich keinen Bock mehr, mich weiterhin um Behindertentoiletten und um Absenkung von Bürgersteigen zu kümmern. Und was mache ich? Genau das.
So viel zu pragmatischen Lösungen. Deshalb noch mal mein Appell auch in die Richtung: Es geht wirklich nur, wenn ich auch einen politischen Willen dazu habe, behinderten Menschen das Wahlrecht im Wahllokal zu ermöglichen.
Ich bestreite doch nicht, dass wir seit den letzten Wahlen durch den Landeswahlleiter - ich habe im Vorfeld mit ihm persönlich gesprochen - durchaus viele Verbesserungen haben und dass es da auch Kommunikation zwischen den Behindertenverbänden, insbesondere dem Blindenverband, gibt. Das finde ich auch gut so. 50 Prozent Ja, aber 50 Prozent Nein. Das Problem - das hatten wir beim letzten Mal auch - ist der ländliche Raum. Das, denke ich, muss kurz-, mittel- und langfristig gelöst werden.
Dann gehe ich gerne wieder auf die Debatte der Finanzen ein. Da wünsche ich mir schon ganz gern, dass wir dann auch mal „einen Plan“ hätten - was wollen wir denn irgendwann wie umsetzen? Das fehlt mir einfach.
Ich möchte auch noch einmal Herrn Hey widersprechen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, was hier auch schon zitiert wurde - der Dr. Aichele hat mehrere Aufsätze zu dem Thema „Wahlen und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen“ gemacht. Er stellt natürlich schon die Briefwahl gegenüber dem Akt in einem Wahllokal infrage, dass das eine andere Qualität hat. Sich nur darauf zu berufen, reicht mir einfach nicht. Natürlich kann ich wählen, aber es ist leider etwas anderes.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in ihrer Präambel, aber auch in all den 50 Artikeln und in den Zusatzprotokollen, die Deutschland auch unterzeichnet hat, letztendlich eine neue Definition von Behinderung, ein neues Denken über Behinderung und das heißt aus meiner Sicht auch, wir müssen endlich ein neues Handeln in der Richtung umsetzen. Das fehlt mir leider. Das merke ich auch heute an dieser Diskussion. Leider hängen wir immer noch in dem medizinisch defizitären Behindertenbild und davon müssen wir uns endlich abkehren.
Natürlich gelten auch Wahlrecht und barrierefreie Wahlen für Europa, das ist doch wohl selbstverständlich.
Meine Bitte wäre, doch noch mal den politischen Willen im Hohen Hause zu überdenken und unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, um dort unseren Entwurf zu qualifizieren, weiterzuentwickeln und letztendlich auch ein Signal nach draußen an die behinderten Menschen zu senden, dass wir hier in Thüringen ein neues Wahlrecht wollen, was auch im Sinne der Betroffenen ist. Wichtig wäre mir dabei, dass man die Beteiligten und die Betroffenen vor Ort hier mit in diesen Prozess hineinnimmt. Ich glaube, dann bekommt man auch im Sinne pragmatischer Lösungen durchaus Lösungen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal die Ausgrenzung von betreuten Menschen hier ansprechen. Das ist eigentlich ein Skandal in Deutschland, dass Menschen, die unter der Betreuung stehen, nämlich unter den drei Bereichen der Betreuung - Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Finanzen und die Gesundheit -, automatisch von der Wahl ausgeschlossen sind, das finde ich schon skandalös und das muss endlich geändert werden. Das ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Vielen Dank.
Stand der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Zur Erarbeitung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
wurden mehrere Arbeitsgruppen ressortübergreifend gebildet. Der Maßnahmeplan der Landesregierung besteht seit Juli 2012. Nach Kenntnis des Fragestellers haben die Arbeitsgruppen zwecks Umsetzung bzw. Evaluierung der einzelnen Maßnahmen des Plans bisher nicht mehr getagt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans?
2. Welche Probleme traten bisher bei der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans auf?
3. Wer ist zuständig, damit die Arbeitsgruppen ihre Tätigkeiten zur Überprüfung der Umsetzung bzw. Evaluierung der konkreten Maßnahmen in ihrem Bereich erneut aufnehmen?
4. Wann werden die Arbeitsgruppen ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen (bitte den Zeitpunkt für jede Arbeitsgruppe einzeln benennen)?
Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind nicht einmal mehr 72 Tage bis zur Bundestagswahl und noch immer sind nicht alle Wahllokale in Thüringen so gestaltet, dass sie auch barrierefrei und für jeden zugänglich sind. Wenn wir aber eine hohe Wahlbeteiligung wollen, sollten wir auch alles dafür tun, dass jeder Wahlberechtigte, ob er nun behindert oder nicht behindert ist, gleichberechtigt von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung gemäß Artikel 2 Abs. 4 der Thüringer Verfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles dafür tut, dass barrierefreies Wählen am 22. September 2013 möglich wird.
In der Bundeswahlordnung enthaltene Regelungen sind hierfür leider nicht ausreichend. Menschen mit Behinderung sollen möglichst eigenständig und selbstbestimmt die Wahlhandlung vornehmen und ihre Stimme auch ohne die Unterstützung von Hilfspersonen abgeben können. Da ist es dringend geboten, dass jeder Wahlvorsteher und jede Wahlvorsteherin eines jeden Wahlbezirks vor der Wahlhandlung Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Wahlschablone, in die Hände bekommt. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe zu motivieren, führt der Deutsche Bundestag wieder eine multimediale Wahlmotivationskampagne durch, die auf der Internetseite www.dubistdiewahl.de abrufbar ist. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen in einem eigenen Videobeitrag erklären, warum wählen wichtig ist, um so andere zum Wählen zu motivieren. Hierzu ist zu erwähnen, dass es auch weitere Initiativen diesbezüglich gibt. So gibt es vom Behindertenbeauftragten von Niedersachsen wieder ein Heft zur Bundestagswahl in leichter Sprache, aber auch einige Verbände wie mein eigener Verband, der Sozialverband in Deutschland, haben auch so eine Broschüre herausgegeben.
Ich meine, das sind gute Ideen, aber jede Motivation, die eigene Stimme im Wahllokal abzugeben, scheitert an der Tatsache, dass in Thüringen noch erhebliche Defizite der Barrierefreiheit der Wahllokale bestehen. Der ewige Verweis auf die Briefwahl ersetzt eben nicht den Wahlakt in einem Wahllokal.
Das sehen nicht nur wir so, sondern das sehen auch sehr viele Behindertenverbände so, auch das Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Um diese Defizite aufzuzeigen und der Landesregierung Vorschläge für deren Beseitigung zu machen, haben wir den Ihnen jetzt vorliegenden Antrag eingebracht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Diskussion habe ich doch noch mal erwogen, hier an das Rednerpult zu gehen. Denn, ich denke, es geht in unserem Antrag im Grunde genommen um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und diese ist seit 2009 durch die Ratifizierung auch geltendes Recht und Gesetz. Es geht um politische Teilhabe. Das ist hier mehrfach erwähnt worden auch von Herrn Hey. Da gebe ich Ihnen recht. Es geht nicht nur um die Wahlen, es geht letztendlich auch darum, mich im Vorfeld dementsprechend zu informieren und letztendlich meine demokratische Entscheidung dann bei der Wahl zu treffen. Es geht aber auch bei der UN-Konvention - deshalb erwähne ich das noch mal - um eine andere, um eine neue Behindertenpolitik. Es geht darum, Behinderung neu zu denken und dieses neue Denken erfordert auch ein neues Handeln. Das heißt auch, dass wir neue Wege gehen müssen.
Genau das wollten wir mit unserem Antrag auch heute hier noch einmal einbringen. Uns ist auch klar, dass durch die Schiebung der Tagesordnung unser Antrag nun jetzt im Juli recht spät ist, das ist klar. DIE GRÜNEN haben ja auch noch einmal darauf hingewiesen, warum das nicht an den Ausschuss überwiesen und nicht diskutiert werden soll.
Wir sind der Meinung, jetzt ist Juli und im September ist die Wahl. Zwischendurch werden kaum Ausschüsse groß tagen. Was sollen wir dann letztendlich über etwas reden, was dann schon Geschichte ist? Aber das Problem bleibt ja trotzdem und es bleibt uns erhalten und es bleibt uns auch bei der Landtagswahl im nächsten Jahr erhalten und wird weiterhin Thema bleiben.
Frau Stange ist in ihrer Rede auf das Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit eingegangen. Ich war in dieser Arbeitsgruppe mit tätig. Ich habe dort auch einige Vorschläge gemacht wie zum Beispiel eine mobile Wahlurne. Ich weiß durch mein Gespräch mit dem Thüringer Landeswahlleiter, dem Herrn Krombholz, dass das ein juristisches Problem und auch ein Datenschutzproblem mit sich bringt, weil in einer Wahlurne mindestens 50 Stimmzettel sein müssen. Das kann in einer kleinen Kommune, in einem kleinen Wahlbezirk, durchaus problematisch sein, dass ich keine 50 Stimmzettel in diese Wahlurne bekomme, aber was hindert uns daran, das gesetzlich oder auf Verordnungsbasis zu regeln, dass man diese Wahlurne zu einer anderen
Wahlurne dazugibt und dieses Problem einfach pragmatisch lösen kann? Ich frage mich, was hindert uns einfach daran. Das Problem des Datenschutzes hängt natürlich damit zusammen, aber das ist wohl nicht das Einzige in unserer heutigen Zeit. Das beschäftigt uns tagtäglich mit neuen Meldungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention geht von einem anderen Behindertenbild aus. Sie geht nämlich von Menschenrechten aus. Wenn ich heute unsere Debatte wieder verfolgt habe, war sie leider auch in großen Teilen wieder eine fiskalische Debatte.
Menschenrechte und letztendlich auch Demokratie kann ich nicht mit fiskalischen Argumenten aushebeln oder geschweige verhindern. Aber das haben wir leider am Mittwoch erleben dürfen in der Aktuellen Stunde, wo es um die Inklusion ging. Darauf ist aber auch Frau Stange schon eingegangen. Herr Hey, Ihre Erkenntnisse oder die Ergebnisse, die Sie hier vorgetragen haben, sind mir bezüglich meiner Partei nicht unbekannt. Ich bin nämlich Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik und das habe ich schon seit Längerem in meiner Partei vorgebracht und wir arbeiten daran, aber das ist leider auch ein ziemlich kompliziertes Problem, so einen Tanker zur Korrektur zu bringen. Letztendlich ist das Internetprogramm, was wir in unserer Partei benutzen, nicht mehr das neueste und da haben wir einige Hausaufgaben zu machen. Aber das Problem haben wir erkannt, wir werden das auch in Angriff nehmen und es wird auch abgearbeitet.
Im Übrigen haben wir bei unserem Parteitag in Dresden auch beschlossen, dass wir unser Wahlprogramm in leichter Sprache veröffentlichen werden, dass wir unser Wahlprogramm in Brailleschrift veröffentlichen und dazu auch eine Audioversion herausgeben.
Das zeigt letztendlich, wir haben das Problem erkannt, leider noch nicht in Gänze gelöst, aber, ich denke, zur Landtagswahl werden wir endlich unseren Internetauftritt dementsprechend geregelt haben.
Mein Appell einfach noch mal, die fiskalischen Argumente nicht immer als die ersten aufzuzählen, weil letztendlich das, was wir mit der UN-Konvention wollen, die Umsetzung von Menschenrechten ist. Natürlich wollen auch alle behinderten Menschen, auch die schwerstbehinderten Menschen, am politischen Leben teilhaben.
Ein Argument, was hier immer wieder kam mit der Barrierefreiheit der Wahllokale. Ich sehe ein Riesenproblem bei der Umsetzung genauso wie einige das hier genannt haben, das ist der ländliche
Raum. Wenn ich dort einen Wahlbezirk habe, in dem ich nur ein Gebäude habe, was ich schon seit 30 Jahren letztendlich als Wahllokal habe, was nicht barrierefrei ist, da hat es der städtische Bereich wesentlich einfacher, hier Alternativen anzubieten. Das haben Sie auch in den Zahlen gerade genannt, dass es in den Städten besser aussieht. Das große Problem ist der ländliche Bereich. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, mal über diese mobile Wahlurne nachzudenken. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Frage geht hinsichtlich der Barrierefreiheit von „thueringen.de“. Gibt es da ein Konzept, das zu verbessern und auszubauen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, die Fraktion DIE LINKE hat einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein neues Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE hält dies für unverzichtbar, um die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen so in Thüringen wirksam umzusetzen, wie es auch das Abkommen letztendlich verlangt. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit ihrer Ratifizierung in Deutschland und ist somit bindendes Recht. Alle staatlichen Ebenen haben es umzusetzen, nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Kommunen, also auch das Land Thüringen, und zwar nicht als freiwillige politische
Absichtserklärung, nein, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind in ihrer Umsetzung mit den notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Mitteln abzusichern ohne Wenn und Aber. Vor allem gilt das auch dann, wenn es um die Verwirklichung von Menschen- und Grundrechten im Alltagsleben von Betroffenen geht. Genau darum geht es, um deren Umsetzung in der UN-Behindertenrechtskonvention. Zwar hat die Landesregierung einen Aktions- bzw. Maßnahmeplan zur Umsetzung der Konvention erarbeitet, aber er wurde bis jetzt nicht offiziell dem Landtag zur Debatte zugeleitet. Er ist im Vergleich zu einem Gesetz auch nicht rechtsverbindlich und für Betroffene im Konfliktfall auch nicht einklagbar. Eine finanzielle Absicherung ist für ihn auch nicht durchsetzbar. Eine mehr oder weniger nette politische Absichtserklärung ist dieser Maßnahmeplan, aber auch nicht mehr.
Wir als die Fraktion DIE LINKE meinen, eine eher weniger gelungene politische Absichtserklärung, denn zahlreiche Vorschläge und Hinweise von Verbänden und Betroffenen wurden gerade in diesen Maßnahmeplan nicht aufgenommen. Er ist aus unserer Sicht überarbeitungsbedürftig. Es gilt immer noch der Grundsatz, nichts über uns ohne uns. Das heißt, Menschen mit Behinderung müssen immer mit eingebunden sein und sich mit ihren eigenen Vorschlägen und Vorstellungen einbringen können, dort, wo es um die Belange geht. Es bedarf zusätzlich der Umsetzung und nicht der Verwässerung dieser Vorschläge.
In der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat die Landtagsmehrheit gezeigt, dass sie sich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ansatz der Inklusion bei der Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen hier in Thüringen politisch verweigert hat. Stattdessen haben Sie in Ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf und damit auch die behinderten Menschen, um deren Nachteilsausgleich es gehen soll, zu einem Kostenfaktor erklärt. Allerdings wird an einer solchen Kostendebatte auch sehr deutlich, dass das heute vorherrschende neoliberale Denken letztendlich alles unter ökonomischen Grundsätzen und Gesichtspunkten verbucht, auch wenn es um die Verwirklichung von Menschen- und Grundrechten geht und um die Beseitigung von herrschenden Diskriminierungen. Dieser aktualisierte Gesetzentwurf unserer Fraktion wie auch schon seine Vorgänger aus der 3. und 4. Wahlperiode ist wiederum unter umfassender Beteiligung von Betroffenen und ihren Vertreterstrukturen und Verbänden entstanden. Mit der barschen Ablehnung einer Diskussion des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen treffen Sie als Landtagsmehrheit nicht nur unsere Fraktion DIE LINKE, vor allem treten Sie damit das Engagement der Betroffenen und deren Vorschläge aus den Be
hindertenverbänden hier in Thüringen mit Füßen. Das ist politisch kurzsichtig und zugleich auch skandalös.
Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass es nach der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs im Thüringer Landtag durchaus positive Signale von den Vereinen und Verbänden zu unseren Forderungen gab. Dies bestärkt uns, unsere Forderungen und die Forderungen der Betroffenen auch weiterhin vehement hier in diesem Hause zu vertreten. Natürlich legt der Gesetzentwurf der LINKEN offen, an welchen zahlreichen Baustellen mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen in Deutschland bzw. auch hier in Thüringen noch gearbeitet werden muss bei den Nachteilsausgleichen. Zum Beispiel Blinde brauchen einen höheren Nachteilsausgleich, für Gehörlose und Taubblinde muss auch endlich ein solcher Nachteilsausgleich geschaffen werden. Natürlich macht der Gesetzentwurf der LINKEN deutlich, dass im Bereich des inklusiven Unterrichts, des Anspruchs auf Assistenz, der flächendeckenden Arbeit von kommunalen Behindertenbeauftragten, der Stärkung der Rechte des Landesbehindertenbeauftragten noch vieles getan werden muss. Aber die UN-Konvention verlangt auch dieses. Die Konvention legt den Finger in die Wunde, dass in Sachen Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen Deutschland leider im internationalen Vergleich zu anderen Ländern nicht zu den Vorreitern gehört. Viele nun notwendige und eigentlich schon längst überfällige Anstrengungen sind diesen hausgemachten Versäumnissen geschuldet. Dass es nicht nur um das Geld geht bei der mehrheitlichen Ablehnung einer Ausschussdiskussion unseres Gesetzentwurfs, wird nach Ansicht unserer Fraktion an anderen Punkten deutlich. Ein Beispiel ist das im Gesetzentwurf festgeschriebene Verbandsklagerecht; vor allem wichtig für Musterverfahren, deren Ergebnis dann vielen Betroffenen mit Behinderungen zugute kommen würde. Vor allem führt es dazu, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht als Einzelkämpferinnen und als Einzelkämpfer auf den praktisch oft beschwerlichen Gerichtsweg machen müssen. Betroffene und Verbände fordern daher seit Langem ein solches Verbandsklagerecht. Aber über das Verbandsklagerecht haben Sie als Landtagsmehrheit bisher keine einzige Silbe verloren. Deshalb wird man den Verdacht nicht los, dass Sie insgesamt die Diskussion vermeiden wollen, denn die Anforderungen der UNBehindertenrechtskonvention stehen auch hier in Thüringen. Am 8. Mai war Dinah Radtke, eine Aktivistin der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ für eine Veranstaltung in unserer Fraktion. Anlass war natürlich auch der europäische Protesttag der Menschen mit Behinderungen, der 5. Mai. Gemeinsam mit anderen Vertretern für die Belange behinderter
Menschen haben wir über das wichtige Thema „Inklusion“ und deren Umsetzung hier in Thüringen diskutiert. Auch in der CDU-Fraktion hat sich am 6. Mai das Außerparlamentarische Bündnis zu seinen regelmäßigen Treffen zusammengefunden, um über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes hier in Thüringen zu beraten. Leider gab es aufgrund der sehr gedrängten Tagesordnung und der ausgiebigen Redebeiträge der Akteure der CDU und des Thüringer Sozialministeriums keine Zeit für eine Diskussion, bei der die Vertreter des Bündnisses und der Behindertenverbände ihre Meinung und Forderung äußern konnten. Trotzdem haben die Beispiele des Bundesbehindertenbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe gezeigt, dass ein Umsteuern in der Behindertenpolitik unerlässlich ist und dass ein Weiterso wie bisher nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein kann. Somit hat sich auch gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik behinderter Menschen hier in Thüringen besteht. Gerade aus diesem Grund ist es für mich und für die Fraktion DIE LINKE nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum Sie sich einer Debatte im Ausschuss verweigern. Angesichts der Dringlichkeit der gesetzlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch hier in Thüringen, angesichts des von den Betroffenen miterarbeiteten und unterstützten Gesetzentwurfs, angesichts der Möglichkeit, zahlreiche qualifizierte Sachverständige zu hören, auch im Sinne des „Nichts über uns - ohne uns“ beantrage ich erneute Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Gleichstellungsausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, ich kann mich der Vorrede der Ministerin anschließen. Letztendlich geht es für unsere Fraktion um einen Punkt bei dieser sogenannten Öffnungsklausel, ob diese nicht bereits bei der dritten Änderung des Landesblindengeldgesetzes schon hätte erfolgen können.
Wir möchten ganz gern diese und weitere Fragen im Sozialausschuss geklärt haben. Ich bitte deshalb namens meiner Fraktion um eine Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Brockhausen, verehrte Gäste, heute steht in der Drucksache 5/5954 der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein neues Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz, auf der Tagesordnung. Es ist ein kompletter Gesetzentwurf und kein Änderungsgesetz und soll das derzeitig geltende Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung komplett ersetzen.
Das derzeitig geltende Gesetz ist inhaltlich von 2005 und als einzige Änderung war es vor einiger Zeit entfristet worden. Dies ist zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem a) sich durch praktische Anwendung in Thüringen schon ein Nachbesserungsbedarf gezeigt hatte und noch viel wichtiger b) mit dem UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen und seinem Inkrafttreten sich für Deutschland ein umfassender Anpassungsbedarf für dieses Gesetz und für weitere Landesregelungen abgezeichnet hat.
Der Fraktion DIE LINKE geht es nicht nur um eine Entfristung, bei der weitere Schritte insbesondere nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention leider unberücksichtigt blieben. Unsere Position ist klar, die Landesregierung hat zwar einen Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UNKonvention vorgelegt, andere sprechen lieber von einem Aktionsplan, aber er ist und bleibt eine Absichtserklärung. Die ist zwar wichtig, aber rechtlich leider unverbindlich. Deshalb haben wir den heute in erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf in die parlamentarische Debatte eingebracht. Wir wollen im Interesse der Menschen mit Behinderung
nicht länger auf ein entsprechendes Änderungsgesetz der Landesregierung warten,
denn wir haben den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Konvention im Jahre 2009 als Auftrag an die Landesparlamente verstanden, ihre Gesetzgebung baldigst anzupassen. Wir leiten daraus den Anspruch ab, in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags das Gesetz entsprechend zu ändern. Wir als Fraktion DIE LINKE wollen also mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf den Anpassungsprozess der Thüringer Landesrechte an die UN-Konvention anstoßen. Der Gesetzentwurf soll ein Türöffner sein für die umfassende Anpassung auch der übrigen Landesregelungen. Der Lebensalltag von Menschen mit Behinderung in Thüringen soll entsprechend des Gesellschaftsmodells der Inklusion gestaltet werden, und zwar in allen Lebensbereichen. Das ist auch der entscheidende sogenannte Paradigmenwechsel mit dem UN-Behindertenrechtskonventionsabkommen, Inklusion statt Integration. Integration, der Begriff kommt übrigens auch im Titel des derzeitigen Landesgesetzes vor, trägt das Bild jetzt noch in sich. Das sind Menschen, die draußen, außerhalb der normalen Gesellschaft stehen und erst eingelassen, dazugeholt werden müssen, um dabei zu sein und dazuzugehören. Integration ist leider geprägt vom medizinisch defizitären Behindertenbild, welches endlich überwunden werden muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Über Inklusion wird in Thüringen zurzeit vor allem im Blick auf Schule und gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler diskutiert. Das ist sehr wichtig, aber die Aktivitäten für Inklusion dürfen sich nicht nur darauf beschränken. Alle Lebensbereiche und auch alle Altersgruppen sind hier mit einzubeziehen. Da die Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung und umfassender gleicher Teilhabe Ziel und Inhalt von Inklusion ist, ist es nicht verwunderlich, dass unser Gesetzentwurf ausdrücklich ein Gleichstellungsgesetz ist. Das UN-Abkommen betont nicht nur das Prinzip der Inklusion, sondern auch der Selbstbestimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Menschen mit Behinderung und insbesondere die hier vertretenen Repräsentanten und Repräsentantinnen des außerparlamentarischen Bündnisses hier auf der Tribüne sowie auch meine Fraktion erwarten heute und hier, dass dieser Gesetzentwurf zu einer weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen wird. Vielen Dank.
Danke, Frau Ministerin. Weil wir gerade beim persönlichen Budget sind und bei der Assistenz, wären Sie denn auch bereit, über die andere Seite der Medaille zu reden, nicht nur der Kosten, weil ich kann ja damit auch sozialpolitisch etwas umsetzen. Also ich kann versicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, mit denen ich einen Personenkreis wieder in Lohn und Brot bringen kann, die sonst keine Chance haben, die Rentenversicherung letztendlich wieder einzahlen und so weiter und so fort. Das sind ja auch Effekte, die letztendlich dadurch geschaffen werden, also es schafft ja nicht nur Kosten. Da würde ich auch schon noch mal darum bitten, das zu erwähnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land und der Bund tragen die Kosten für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsunternehmen, die diesen durch die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen entstehen. Voraussetzung für diese unentgeltliche Beförderung ist der Erwerb einer sogenannten Wertmarke, die durch das für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zuständige Organ entschieden wird. Das sind bei uns in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Gesetzentwurf will klarstellen, dass Einnahmen der Kommunen aus der Ausgabe von Wertmarken an das Land abzuführen sind. Auf der anderen Seite müsste das Land Einfluss auf die Kommunen nehmen, dass der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs ausgebaut wird, um regionale Unterschiede ausgleichen zu können. Was nutzt eine Wertmarke, wenn der Bus und die Bahn nicht genutzt werden können?
Das Land führt den jeweiligen Anteil an den Bund ab. Die Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wurde im Rahmen der Behördenstrukturreform im Jahre 2008 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 den Landkreisen und den kreisfreien Städten zur Wahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis zugewiesen. Diese Regelung ist bis zum 31.12. dieses Jahres befristet. Nach Angaben der Landesregierung habe sich dieses Verfahren so weit bewährt, dass die Befristung bis zum 31.12. aufgehoben werden soll. Einer Verlängerung der Geltungsdauer des Kommunalisierungsgesetzes kann man unter der Bedingung zustimmen, dass eine umfassende Situationsanalyse und Evaluierung des Gesetzes vorgenommen wird. Wir fordern die Landesregierung auf, dass sie den notwendigen Evaluierungsbericht bis spätestens Anfang der zweiten Jahreshälfte 2013 vorlegt, um dann über Nachbesserungsbedarf hier in Thüringen im Bereich der Umsetzung des SGB IX zu beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher der Gesetzentwurf der Landesregierung von unserer Fraktion abzulehnen. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte das Letztgesagte noch einmal gern unterstützen, nämlich die Überweisung an den Sozialausschuss. Wichtig finde ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf den Hinweis auf die demographische Entwicklung, aber auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Gerade in Europa, aber auch in Deutschland und auch hier in Thüringen gibt es ein Riesendefizit an barrierefreien Wohnungen. Dieses Defizit, denke ich, wird sich verschärfen einfach mit der demographischen Entwicklung, weil mit zunehmendem Alter auch die Mobilitätseinschränkungen zunehmen. Also brauchen diese Menschen Wohnungen, mit denen sie klarkommen, in denen sie auch leben können. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, insbesondere Behinderung neu zu denken, neue Denkansätze hier einzubringen. Ich selbst bin bekanntermaßen ein großer Unterstützer der Aufhebung dieser Sonderwelten, das heißt insbesondere auch von Heimen. Dass ich die von heute auf morgen nicht abschaffen kann und
auch nicht abschaffen will, möchte ich einfach noch einmal hier betonen. Aber ich denke, langfristig gesehen kann es nicht daran vorbeigehen, dass wir behinderten und älteren Menschen so lange wie möglich das Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglichen.
Wenn ich nun einmal - ich bin auch Unterstützer der Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ - daheim leben will, dann brauche ich auch ein Daheim, welches letztendlich auch möglich ist, wenn ich mobilitätseingeschränkt und schwerbehindert bin. Da wir, wie ich bereits gesagt habe, hier ein großes Defizit an barrierefreien Wohnungen haben, bitte ich auch noch einmal darum, wegen diesem sozialen Aspekt, diesen Gesetzentwurf an den Sozialausschuss zu überweisen und im Sozialausschuss auch darüber zu diskutieren. Denn, ich denke, diese sogenannten weichen Themen müssen auch in diesem Gesetzentwurf mehr Einfluss gewinnen. Es geht letztendlich nicht nur um die Wohnungen, es geht letztendlich auch um das Wohnumfeld. Was nützt mir eine tolle barrierefreie Wohnung, wenn ich nicht hinaus kann, wenn ich nicht am öffentlichen Leben teilhaben kann? Das ist auch einer der wesentlichen Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Änderungsgesetzentwurf vorgeschlagene Klarstellung hinsichtlich des Umgangs mit den Wertmarkgeldern, das heißt die Verankerung einer Abführungspflicht, geht für uns so in Ordnung. Allerdings ist die Baustelle Freifahrten für Menschen mit Behinderung aktuell offensichtlich alles andere als in Ordnung, so meinen wir das zumindest als Fraktion DIE LINKE.
Eine Problembaustelle findet sich hier im Land selbst. Bei näherer Betrachtung, Sie sprachen das an, ist die Kommunalisierung der Aufgaben im Bereich Schwerbehindertenrecht SGB IX - Integration von Menschen mit Behinderung - nicht sonderlich gut gelungen. Dieses Problem muss im Zusammenhang mit dem Änderungsgesetzentwurf angesprochen werden, denn Kommunalisierung der Aufgabenerledigung, die Übertragung vom Land auf die Kommunen war mit diesem jetzt zur Änderung anstehenden Gesetz vorgenommen worden. So ist es auch dem Vorblatt des Gesetzentwurfs zu entnehmen. Nun wird durch den Änderungsgesetzentwurf eine Verlängerung der Geltung des Kommunalisierungsgesetzes natürlich auch vorgenommen. Im Vorblatt des Gesetzes wird behauptet und Sie haben es ja auch selbst gesagt, Frau Ministerin, dieses Kommunalisierungsmodell habe sich bewährt, daher sollte das Gesetz verlängert werden. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Welche Gesetzesfolgenabschätzung und welche Evaluierung
wurden denn in Thüringen in diesem Aufgabenbereich und den Behörden des SGB IX zur Integration von Menschen mit Behinderung vorgenommen? Welche belastbaren Untersuchungen und Berichte gibt es denn dazu? Wenn man in die Alltagspraxis in diesem Bereich schaut und mit den Betroffenen spricht, ergibt sich folgendes Bild: Es gibt sehr lange Bearbeitungszeiten für die Anträge, zum Beispiel zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, und es gibt, soweit wir auch aus praktischen Fällen von Betroffenen in Thüringen das ersehen können, viele korrekturbedürftige Bescheide. Manche der Betroffenen haben auch den Eindruck, dass die Sachbearbeitung in den Behörden unter fachlicher bzw. inhaltlicher Überforderung leidet. Ebenso haben Betroffene den Eindruck, dass die zuständigen Behörden die im SGB IX vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Leistungen leider nicht immer ausschöpfen. Ich spreche hier nur Assistenzleistung an, dies sei nur als ein Stichwort genannt. Bekanntermaßen braucht es gerade im Schwerbehindertenrecht für die angemessene und rechtlich korrekte Bearbeitung von Sachverhalten neben den rechtlichen Kenntnissen vor allem ein beachtliches medizinisches Fachwissen. Anders ist den Sachbearbeitern die angemessene Prüfung und Bewertung der Arztberichte, Untersuchungsbefunde und Gutachten gar nicht möglich.
Angesichts dieser Faktenlage und der Situation in Thüringen muss nach Ansicht unserer Fraktion dringend eine umfassende Situationsanalyse und Evaluierung stattfinden in diesem Aufgabenbereich. Einer Verlängerung der Geltungsdauer des Kommunalisierungsgesetzes kann man nur unter dieser Bedingung zustimmen.
Ein erster wichtiger Schritt für eine solche notwendige Bestandsaufnahme ist nach Meinung meiner Fraktion die Durchführung einer möglichst umfassenden Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss, zumindest einer schriftlichen, noch vor Ablauf der bisherigen Befristung, nämlich zum Jahresende 2012. Daher wird es Sie nicht überraschen, dass wir eine Ausschussüberweisung beantragen und schon jetzt einen Antrag auf Anhörung ankündigen.
Den notwendigen Evaluierungsbericht kann und sollte die Anhörung aber nicht ersetzen. Dieser sollte spätestens Anfang der zweiten Jahreshälfte 2013 vorliegen, um dann über Nachbesserungsbedarf in Thüringen im Bereich der Umsetzung des SGB IX zu beraten. Dies muss mit Blick auf die Verpflichtungen, insbesondere auf die UN-Behindertenrechtskonvention geschehen. Dies nur als Nebenbemerkung. Auch an diesem vorliegenden Gesetzentwurf können wir zum wiederholten Mal den Sinn bzw. Unsinn der Befristung von Gesetzen sehen. Es ist zu begrüßen, wenn sich die Landes
regierung in Zukunft sehr deutlich von diesem Befristungsunwesen verabschieden würde.
Noch eine neugierige Nachfrage an die Landesregierung zum Gesetzentwurf: Ist es denn tatsächlich möglich, den Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 mit Stichtag 31.12.2012 außer Kraft treten zu lassen? Denn in diesem Artikel war bzw. ist auch die Übertragung von Personalstellen, Personal in den Aufgabenbereich des SGB IX vom Land auf die Kommunen geregelt, samt sehr genauer Verteilungsmechanismen. Was bedeutet das Außerkrafttreten der Regelung für die Wirksamkeit dieser Personalübertragung?
Zum Abschluss möchte ich noch eine Baustelle ansprechen, die sich derzeit zwar hauptsächlich auf der Bundesebene befindet, aber sehr viele Menschen mit Behinderung in Thüringen eben auch betrifft. Dem Bundestag liegt mit Datum 27.06.2012 unter der Bundestagsdrucksache 17/10146 ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des SGB IX vor. Diese wurde am 27. September dieses Jahres in erster Lesung beraten und in den Sozialausschuss des Bundestages überwiesen. Kernpunkt ist die Erhöhung der Eigenbeteiligung der Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben. Statt jetzt 60 € sollen nun 72 € für das Jahr je Wertmarke fällig werden. Hinzu kommt auch neu, dass der Betrag zukünftig dynamisiert wird. Soll einfach heißen: Zukünftig wird die Eigenbeteiligung in bestimmten Abständen einfach automatisch erhöht. Es wundert nicht, dass dieser Vorstoß von der Länderkammer kommt. Die Länder zahlen ja für die Einnahmeausfälle der Beförderungsunternehmen wegen der Freifahrtberechtigung behinderter Menschen. Da kann ich aus eigener Erfahrung als Referent in Berlin bei mehrfachen Diskussionen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichten, dass es zum Teil unsägliche Diskussionen, insbesondere auch von den Ländervertretungen, gab hinsichtlich der Wertmarke, und man hatte zum Teil den Eindruck, dass die Erhöhung von 60 € auf 72 €, also sprich diese 12 € von behinderten Menschen, die Haushaltssituation der deutschen Haushalte retten soll, was ja einfach völlig absurd ist.
Weiterhin gab es die Diskussion hinsichtlich der Änderung des Schwerbehindertenausweises, der sogenannte Lappen - also dieser große Papierausweis - soll in eine Kreditkartengröße geändert werden. Da muss ich sagen, da gab es eine Arbeitsgruppe, die hat sich wirklich sechs Jahre mit diesem Thema beschäftigt. Ich sage, wenn alles so intensiv beraten würde wie dieses Thema, ja - Pünktchen Pünktchen Pünktchen.
Mit dem Blick auf das Vorhaben um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention mit Behinderung sind aber solche Selbstbeteiligungen sehr kritisch zu betrachten. Die Verwirklichung von Grund
rechten darf nicht von finanziellen Hürden beeinträchtigt werden. Daher sind die Erstattungsleistungen des Bundes und der Länder hier Menschenrechtsentgelte. Problematisch von der derzeitigen Freifahrtgestaltung ist auch, dass die Möglichkeiten zwar nun bundesweit gelten, dass offensichtlich nicht alle Züge und öffentlichen Verkehrsmittel wirklich kostenfrei genutzt werden können, da sie eben nicht immer barrierefrei sind und somit auch nicht zugänglich sind. Hier besteht einfach Nachbesserungsbedarf.
Ein weiterer Punkt für die Freifahrtgestaltung sind offensichtlich auch die Fahrscheinkontrollen. Immer noch muss der Ausweis vorgezeigt werden. Genau genommen ist das eine Diskriminierung. Hier sollte für die Zukunft eine andere Geltung des Verfahrens angestrebt werden. Menschen mit Behinderung sollten in Zukunft davon befreit werden, in Bussen und Bahnen und anderen Verkehrsmitteln statt eines Fahrscheins eben ihren Ausweis herzeigen zu müssen. Dazu könnte zum Beispiel eine datenschutzrechtlich optimierte elektronische Form des Schwerbehindertenausweises geschaffen werden, der es erlaubt, auch an Fahrkartenautomaten unter Nachweis der Freifahrtberechtigung einen Fahrschein zu lösen. Hier haben wir dann aber ein weiteres Problem - sind diese Fahrkartenautomaten auch wirklich barrierefrei und auch von jedem zu nutzen.
Damit möchte ich es inhaltlich belassen. Falls es aber noch die Möglichkeiten geben sollte, auf das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aus Thüringen Einfluss nehmen zu können, bitte ich dies durch eine Bundesratsinitiative auch zu tun.
Zum Schluss möchte ich noch einmal die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragen. All die benannten Problembaustellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB IX in Thüringen rechtfertigen nach Ansicht unserer Fraktion diese Überweisung. Da möchten wir dann auch Fragen klären wie: Wie steht die Landesregierung dazu? Wie hat die Landesregierung bis jetzt im Bundesrat reagiert und agiert? Wie viele behinderte Menschen in Thüringen sind von der Erhöhung letztendlich betroffen? Wie werden die Mehreinnahmen auch verwendet? Diese und andere Fragen möchten wir dort gern klären. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Wert für alle Menschen. Sowohl der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung dieser UN-Konvention trägt dieser Feststellung Rechnung. Dennoch bleibt festzuhalten, dass wir von einer Verwirklichung einer inklusiven Arbeitswelt immer noch weit entfernt sind. Auch in Thüringen werden viele Menschen mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen strukturell diskriminiert und durch bestehende Barrieren in der Arbeitswelt an der Teilhabe am Arbeitsleben gehindert. Sie sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit und auch dadurch von Armut betroffen. Aktuelle Zahlen besagen, dass bei 231.105 Menschen in Thüringen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Davon ist in 193.146 Fällen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden. Gleichzeitig lag bei 123.020 Menschen ein Grad der Behinderung zwischen 20 und 40 Prozent vor, so dass insgesamt 354.125 Menschen mit einer Behinderung im Freistaat Thüringen leben. Das ist der Stand vom 30.04.2011. Ich weiß auch - das sind die offiziellen Zahlen -, es gibt auch andere Zahlen, ich sage hier nur, vom Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hier in Thüringen, die wesentlich höher sind. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Thüringer Bevölkerung mit Beeinträchtigungen lebt. Viele von ihnen haben zwar das Potenzial für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, bedürfen dafür aber einer besonderen Unterstützung. Gravierend ist die
Entwicklung der Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen im Vergleich zur Entwicklung der Gesamtarbeitslosigkeit in Thüringen. Während die Gesamtarbeitslosigkeit in Thüringen seit 2009 kontinuierlich sinkt, steigt der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sogar leicht an. Damit profitieren schwerbehinderte Menschen in Thüringen eben nicht von der Dynamik am Arbeitsmarkt. Wir fordern, dass die Menschen mit Behinderung künftig ein angemessenes und geeignetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erhalten. Gerade wegen der doch sehr aktuellen Diskussion um den Fachkräftemangel hier in Thüringen wäre das ja mal einer Überlegung wert, dass die Wirtschaft endlich
- vielen Dank - dieses Potenzial erkennt, es für sich nutzt und umsetzt. In den letzten Monaten haben wir als Fraktion DIE LINKE mit einer Reihe von Kleinen Anfragen die Situation von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Situation auf dem Thüringer Arbeitsmarkt untersucht, daraus Schlussfolgerungen gezogen, diese mit Expertinnen und Experten aus der Fachwelt, aber auch aus den Verbänden und Vereinen sowie mit den betroffenen Menschen selbst diskutiert und deren Anregungen in den Ihnen vorliegenden Antrag eingeflochten. Was wir im Einzelnen fordern, um die Teilhabe von behinderten Menschen im Arbeitsleben in Thüringen voranzubringen, wird dann meine Kollegin Ina Leukefeld hier noch näher ausdrücklich erläutern. Vielen Dank.
Vielen Dank und ich wollte es auch zum Schluss machen. Frau Ministerin, Sie haben ja gerade noch einmal an Beispielen genannt, dass man gerade von der Wirtschaft und auch vonseiten der Behörden bereit ist, so investive Maßnahmen, gerade Arbeitsplatzausstattung etc. zu machen. Aber es gibt den zweiten Bereich, das ist die Arbeitsassistenz. Die ist leider immer noch auf 1.100 € gedeckelt. Ich persönlich habe andere Erfahrungen machen dürfen. Ich habe bis 1.900 letztendlich bekommen, aber das war nicht einfach. Was können wir auch vonseiten des Landes tun, das einfach ein Umden
ken stattfindet? Weil ich glaube, dieser Bereich persönliche Assistenz muss einfach neu gedacht werden und es hängt einfach auch mit der UN-Konvention neu denken zusammen. Ich glaube, viele haben einfach damit ein Problem, noch jemanden in der Arbeitswelt den behinderten Menschen beiseite zu stellen. Was können wir da tun?
Ja, das andere betrifft die Ausgleichsabgabe, Sie haben es gerade gesagt, dass es im HuFA wieder eine Rolle spielt. Ich denke auch, dass wir dieses Sparbuch, was wir da irgendwo immer haben - ich sage jetzt einfach nur Rheinland-Pfalz, die haben das nicht, die geben das Geld aus, um Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Behinderte zu schaffen. Was werden Sie tun, dass wir dieses Sparbuch ein bisschen abbauen und den Menschen wieder zur Verfügung stellen?
Herr Abgeordneter Grob, können Sie mir dann sagen, in dem Haushalt, den wir jetzt diskutieren, wo ich denn das dann wiederfinde, was Sie gerade so über den Thüringer Maßnahmeplan gesagt haben. Nachvollziehbar wäre es für mich, wenn ich das in dem Zahlenwerk wiederfinde. Aber ich finde da nichts. Können Sie mir da weiterhelfen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, schön wieder hier zu sein und wieder hier vorn zu stehen. Ich möchte nun einen chronologischen Ablauf über den vorliegenden Antrag „Thüringer Maßnahmeplan zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen!“ vornehmen.
Der Ausgangspunkt für diesen Tagesordnungspunkt liegt in dieser 5. Legislatur. Es war ein Antrag der LINKEN „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen!“. Dieser wurde am 09.12.2009 hier im Hause beraten. Eine Forderung aus diesem Antrag war die Erarbeitung eines Landesaktionsplans für Thüringen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen auf Landesebene. Am 26. Februar 2010 wurde dieser Antrag durch die Mehrheit hier im Hause mit der Begründung abgelehnt, ein Maßnahmeplan für Thüringen sollte erst nach dem Erstellen eines nationalen Aktionsplans geschehen. Es gab einen Alternativantrag der CDU- und der SPD-Fraktion und den Beschluss darüber in Drucksache 5/538, dem Landtag in dieser Legislaturperiode einen Behindertenbericht vorzulegen und diesen so zu strukturieren, dass die Schwerpunkte des nationalen Aktionsplans und der Maßnahmen für Thüringen, die Thüringer Landesregierung, Berücksichtigung finden. Im Juni 2010 fand die erste Fachkonferenz im Thüringer Landtag mit der Errichtung von neun Arbeitsgruppen, die ressortübergreifend gearbeitet haben, statt. Dort gab es schwerpunktmäßig die Erarbeitung von Vorschlägen für den Thüringer Maßnahmeplan in den Handlungsfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Januar 2011 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit beziehungsweise des Landesbehindertenbeauftragten veröffentlicht. Am 31. März 2011 fanden hier im Thüringer Landtag die zweite Fachkonferenz und die Diskussion zu den Ergebnissen zu den Maßnahmen statt. Es gab eine Prüfung durch die einzelnen Ressorts der Landesregierung und die Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Thüringer Maßnahmeplans. Das Ganze hat ein Jahr lang gedauert. Im April dieses Jahres gab es die Einbringung im Kabinett, den Beschluss und die Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, die dort auch seitdem abrufbar sind. Die Vorstellung des Maßnahmeplans fand am 13. Juli, also genau heute vor einer Woche, hier im Hause statt und wurde auch mit großem Interesse von den Behindertenverbänden und der Öffentlichkeit aufgenommen.
Noch ganz kurz zu dem Antrag. Wir wollten dies ganz gern bevor der Maßnahmeplan vorgestellt wurde hier im Landtag thematisieren. Deshalb haben wir diesen Antrag im Juni 2012 eingebracht, nun sind wir eine Woche nach der Einbringung des Maßnahmeplans dran, aber das Thema ist ja nach wie vor hochaktuell. Ich wünsche uns eine gute und konstruktive Beratung verbunden mit der Hoffnung, dass diese in den Ausschüssen fortgeführt wird. Vielen Dank.