Harald Seidel

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 4. März dieses Jahres wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen" in den Landtag eingebracht und beraten. Die Stiftung soll, wie unter Lösung im Gesetzestext formuliert, ich zitiere -: "... für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sein." Ich zitiere weiter -: "Die Fortsetzung des bisherigen Stiftungszwecks der Stiftung Kulturfonds, aus der anteilig die Thüringer Stiftung hervorgeht, nämlich die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur, ist den Thüringer Kulturverbänden ein besonderes Anliegen. Weitere Gesichtspunkte sind die Förderung von..."
Ja, noch enthalte ich mich jeder Wertung, Frau Präsidentin. Weitere Stifungszwecke sind die "Förderung von Dokumentations- und Präsentationsvorhaben sowie die Unterstützung des Erwerbs besonders wertvoller Kulturgüter und Kunstgegenstände." Dies soll wesentlich mittels Zustiftungen erreicht werden, soweit ganz kurz zum Inhalt des Textes.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde in der Folge nach erster Lesung am 4. März an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Selbiger Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 5. März beraten und dazu eine schriftliche Anhörung wesentlicher Kultur- und Kunstverbände Thüringens beschlossen und durchgeführt. In seiner 42. Sitzung am 30. April 2004 wurde die schriftliche Anhörung zum Text im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgewertet und der Gesetzentwurf nebst einigen Änderungsvorschlägen aus den Fraktionen erneut beraten. Die Textvorlage der Landesregierung wurde mit folgender Änderung mehrheitlich angenommen. In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "Landesregierung" die Worte "im Benehmen mit dem für Kunst zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags" eingefügt. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt dem Thüringer Landtag die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wesentlichen Gesichtspunkte zum Gesetzentwurf, auch die durchaus positiven Aspekte, wurden heute und meines Erachtens schon in der ersten Lesung von allen Seiten ausführlich dargelegt. Es folgte, wie von allen Fraktionen gleichermaßen gewünscht, eine Anhörung zum Gesetzestext, und zwar eine schriftliche. Eine mündliche wäre natürlich bei weitem aufschlussreicher und besser gewesen. Wie alle Fraktionen in der ersten Lesung bewerteten auch die Anzuhörenden, die Thüringer Verbände und Vereinigungen von Kunst und Kultur, das Anliegen einer Thüringer Kulturstiftung als durchaus vernünftig und richtig. Ich wiederhole an dieser Stelle nochmals, auch die Oppositionsfraktionen.
Die Mehrheit der schriftlich Angehörten teilte jedoch die gleichen Bedenken und Befürchtungen wie die Opposition in zwei wesentlichen Kernaussagen des Gesetzentwurfs. Diese Befürchtungen, meine Damen und Herren, nimmt meine Fraktion sehr ernst. Bei der im Text angedachten und formulierten Ausweitung des Stiftungszwecks auf Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie auf Erwerb von Kultur- und Kunstgütern und -sammlungen besteht die berechtigte große Gefahr, dass der eigentliche von der Stiftung Kulturfonds übernommene Stiftungszweck, die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur sowie die Förderung im Freistaat lebender Künstler, durch Stipendien und nebst Förderung ihrer Projekte verwässert und aufgeweicht wird. Meine Damen und Herren von CDU und der Landesregierung, ich unterstelle Ihnen, das geschieht von Ihrer Seite mit voller Absicht. Sie provozieren mit voller Absicht eine unübersichtliche finanzielle Gemengelage für die angehende Stiftung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, sollte dennoch in mittelbarer oder fernerer Zukunft durch potenzielle Zustiftung das Vermögen der Thüringer Kulturstiftung sich eminent vermehren, was sehr erfreulich wäre, wovon aber zurzeit kaum auszugehen ist, bliebe es dem künftigen Gesetzgeber unbenommen, den Stiftungszweck weiter auszudehnen. Noch einmal: Bei der gegenwärtigen Finanzlage des Freistaats, und damit meine ich nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch mögliche Förderer, Zustifter und Mäzene, ist kaum von sprudelnden Quellen frischen Geldes auszugehen. Der gut gemeinte, in ähnliche Richtung zielende Vorschlag der PDS sowohl im Ausschuss als auch heute setzt auf zwei unterschiedliche ver
schiedene Kassen ein und derselben Stiftung, was juristisch etwas bedenklich erscheint.
Wir, d.h. meine Fraktion, meine Damen und Herren, versuchen mit dem eigenen vorliegenden Antrag den ursprünglichen Zweck der Stiftung Kulturfonds auch im Thüringer Gesetz zu erhalten. Wir entsprechen damit letztlich gleichermaßen dem mehrheitlichen Willen der schriftlich angehörten Thüringer Kultur- und Kunstverbände.
Als zweiter äußerst bedenklicher Punkt erscheint meiner Fraktion § 6, d.h. die geplante Zusammensetzung des Stiftungsrats, ich sage es gleich, welche auch nicht durch die Benehmensregelung mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch die CDU geheilt wurde. Wir teilen zwar die Auffassung, dass die Anzahl der Stiftungsratsmitglieder - es sollten acht sein - nicht unnötig aufgebläht wird, gleichwohl meinen wir, dass die im Text lapidar genannten drei Vertreter des öffentlichen Lebens unbedingt Vertreter der Thüringer Kunst- und Kulturszene sein sollten. Vor deren Berufung sollte über die Auswahl und Entsendung zunächst der zuständige Ausschuss des Thüringer Landtags befinden. Auch in dieser Frage geht der vorliegende Antrag meiner Fraktion mit den angehörten Thüringer Kultur- und Kunstverbänden konform.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sollte das im Antrag von meiner Fraktion formulierte Anliegen vom hohen Hause bestätigt werden, so könnten wir auch mit gutem Gewissen der geänderten Beschlussempfehlung und dem Gesetzentwurf zustimmen. Andernfalls müssten wir unsere Ablehnung zum Ausdruck bringen, da wir - wie die Mehrheit der Angehörten - der festen Überzeugung sind, dass dann das ursprüngliche Stiftungsanliegen und die erforderliche Staatsferne nicht gegeben wären. Auch die Anhörung müsste dann noch als biedere Alibiveranstaltung von CDU und Landesregierung bezeichnet werden. Ich sage mal, es wäre eine Farce, so wie es eine Farce war, dass mit Beginn des Tagesordnungspunkts nicht mal das Interesse von der Landesregierung, sprich Ministerin oder Staatssekretär, da war, überhaupt daran teilzunehmen. Das spricht Bände für sich. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle politischen Parteien des Freistaats haben in den vergangenen Tagen ein Bündel so genannter Wahlprüfsteine erhalten. Ein umfangreicher Fragenkatalog mit einer ganz bestimmten Erwartungshaltung in Sachen Kultur. Wie in der Vorbemerkung angekündigt, sollen die jeweiligen Antworten der einzelnen Parteien in der Presse veröffentlicht werden, um auf diese Weise auf das Wahlverhalten der Thüringer Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen. Ob sich allerdings mit dieser Verfahrensweise die dahinter stehenden Kulturvereine einen Gefallen tun, wage ich zu bezweifeln, zielen doch die meisten Fragen verständlicherweise auf eine höhere finanzielle Unterstützung, was ja aufgrund der prekären Haushaltslage des Freistaats legitim und durchaus begreiflich ist. Ich möchte da nicht so schwelgen, wie eben die Ministerin. Aufgrund des Drucks auf die politischen Parteien, die am 13. Juni so viele Wählerstimmen wie möglich bekommen möchten, sehe ich die Gefahr, dass auf diese Weise mehr versprochen wird als nach der Wahl politisch wirklich realisierbar ist, egal wer auch immer am 13. Juni das politische Rennen macht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da ich für die kommende Legislatur nicht mehr zur Verfügung stehe, besteht bei mir wohl kaum der Verdacht, hier besonders parteipolitisch, ideologisch zu agieren. Manch einer könnte gar vermuten, ich könne mich jetzt getrost zurücklehnen und antworten, nun macht mal alle schön. Das wäre jedoch unredlich, zumal sich hinter diesen Prüfsteinfragen äußerst ernst zu nehmende Sorgen der Thüringer Kulturschaffenden verbergen. Auch unser heutiges Thema, die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen tangiert dieses Sorgen und Fragen. Ein Antrag mit gleicher Zielrichtung, es waren zwei Anträge, bewegt ja schon seit Monaten den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Zur Geschichte des gesamten Vorgangs bis zur Vorlage des heutigen Gesetzentwurfs wurde von meinen Vorrednern schon einiges gesagt, so dass ich mir eine ganze Reihe von Aussagen schlicht sparen kann. Lieb wäre mir eine bundesweit agierende Stiftung gewesen, wie sie von Kulturstaatsministerin Christina Weiß favorisiert wurde. Ein so genanntes Drei-Säulen-Modell, in dem Bundesstiftung, Länderstiftung und Stiftung Kulturfonds als gemeinsame Partner einheitlich zum Tragen gekommen und aufgegangen wären. Das Ergebnis wäre eine kraftvolle, durchsetzungsfähige und finanzstarke Stiftung gewesen. Leider nach dem Prinzip - jeder macht seines - scheiterte das Unterfangen zunächst insbesondere am Veto Bayerns.
Sollte es in dieser Frage aber in absehbarer Zeit dennoch einen gemeinsamen politischen Willen geben, so wäre es meines Erachtens immer noch möglich, die Weichen in diese Richtung zu stellen.
Meine Damen und Herren, aufgrund der bevorstehenden Liquidation der Stiftung Kulturfonds - zunächst hatten ja Sachsen 1997 und Sachsen-Anhalt 2003 das Handtuch geworfen, die Thüringer Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 16. Dezember 2003 die Kündigung für den 31. Dezember 2004 vorgesehen - erhält der Freistaat voraussichtlich einen Vermögensanteil von hoch gegriffen 7,6 Mio. -  & ! man natürlich sagen. Natürlich ist in der Folge die Gründung einer Thüringer Kulturstiftung mit den uns zustehenden Vermögensanteilen vernünftig und richtig. Da stimme ich mit meinen beiden Vorrednern überein. Vernünftig und richtig, sofern es sich um die Fortschreibung des bisherigen Stiftungszwecks des Kulturfonds handelt, also um die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur sowie der im Freistaat lebenden Künstler durch Stipendien und die Förderung ihrer Projekte. Die im Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Ausweitung auf Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie auf Erwerb von Kultur- und Kunstgütern und -sammlungen halten wir für äußerst bedenklich. Bedenklich zum einen, weil der finanzielle Grundstock der anstehenden Stiftung gerade einmal 7,6 Mio.  betragen wird - wie schon gesagt, wenn überhaupt -, zum anderen, weil auf diese Weise die Ausstellungs- und Ankaufsfinanzierung aus dem normalen Landeshaushalt herausgelöst werden könnte und zulasten der Kulturförderung an die künftige Thüringer Kulturstiftung delegiert wird. Es besteht also die Gefahr, dass der Umgang, das Hin und Her mit Finanzmitteln der Stiftung und des Landeskulturhaushalts aufgrund der rechtlichen Zielunschärfe sich gelinde gesagt verwischt. Ob nun ungewollt oder bewusst gewollt, was mir wahrscheinlicher erscheint, auf jeden Fall muss hier der Text geändert werden. Die Aussage von § 3: "Das Stiftungsvermögen kann sich durch Zustiftung von privaten und öffentlichen Förderungen erhöhen.", ist notwendig, richtig und wichtig, aber dennoch auch etwas unpräzise. Sollte als potenzieller weiterer öffentlicher Förderer der Freistaat fungieren, so müsste rechtlich gewährleistet bleiben, dass dafür keine anderen Kulturhaushaltspositionen herhalten müssen. Die derzeitige Situation der Kulturfinanzen ist, abgesehen von Theatern und Orchestern - und auch hier machen sich die Tarifsteigerungen schmerzlich bemerkbar - mit Verlaub mehr als tragisch. Das muss ich so sagen. Dennoch hätte der Freistaat gleichwohl die Chance, als Zustifter zu agieren, ohne ich betone ohne - den Landeshaushalt in Mitleidenschaft zu ziehen. Von den in der Vergangenheit den Ministerien und der Staatskanzlei zur freien Verfügung zugewiesenen Lottomittel-Gewinnanteilen sollte jährlich der Thüringer Kulturstiftung ein Betrag in Höhe von ca. 1 Mio.   Verfügung gestellt werden. Dass - wie bisher gehandhabt bei der Vergabe dieser Mittel meist die oder der jeweilige Landtagsabgeordnete für seinen Wahlkreis als Lottomittelfee oder guter Geschenkonkel auftrat, ist sowieso mehr
als fragwürdig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch die Staats- und Politikferne der angehenden Stiftung lässt meines Erachtens mehr als zu wünschen übrig. Ein besonders kritischer Punkt im Text des Entwurfs ist die Zusammensetzung des Stiftungsrats. Dem achtköpfigen Gremium sollen neben zwei Vertretern der Landesregierung auch noch drei von ihr berufene Vertreter des öffentlichen Lebens, davon einer aus der Wirtschaft, weiterhin ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes und ein Vertreter des Landkreistags angehören. Zudem, meine Damen und Herren, so lange kein Kuratoriumsvorsitzender gewählt ist, gehört überhaupt kein Vertreter aus Kunst und Kultur dem Stiftungsrat an. Dennoch würde in dem Falle, so steht es im Gesetzentwurf, das Gremium beschlussfähig sein. Aber, liebe Leute, so geht es doch nun weiß Gott nicht. Da hilft auch nicht das Gegenargument, dass ja zu gegebener Zeit dafür das Kuratorium in beratender Funktion zur Verfügung stehen würde. Nein, zumindest die drei Vertreter des öffentlichen Lebens im Stiftungsrat sollten Persönlichkeiten des kulturellen Lebens aus Thüringen sein. Dies muss im Gesetzestext auch dezidiert zum Ausdruck gebracht werden. Über notwendige weitere noch zu ändernde Details des Entwurfs sollte nach entsprechender Anhörung der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst befinden. Natürlich wäre mir eine mündliche Anhörung genauso lieb oder noch lieber. Hoffentlich mit einer von allen Fraktionen gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich bin in dieser Frage Optimist. Es ist mir an dieser Stelle sowieso ein Bedürfnis, die gemeinsame Arbeit meiner Ausschusskollegen, und das querbeet durch alle Fraktionen, einmal positiv hervorzuheben. Unsere Arbeit war in den vergangenen Monaten bei allen unterschiedlichen Auffassungen immer von Sachbezogenheit, Sensibilität und guter Kollegialität getragen. Dies sollte auch vor Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs so bleiben.
Eine abschließende kleine Randnotiz. Vor wenigen Wochen, meine Damen und Herren, war ein junger Greizer Organist und Kantor Gast meiner Fraktion in Erfurt. Matthias Grüner, der Künstler, brachte im vergangenen Jahr in 16 Konzerten das gesamte Orgelwerk von Johann Sebastian Bach in Greiz einem zahlreichen begeisterten Publikum zu Gehör. Er begleitete im Mai vorigen Jahres auch eine gemeinsame Veranstaltung der Politikerbrüder Hans-Jochen und Bernhard Vogel in Greiz. Vor drei Wochen wurde Grüner zum Ersten Kantor der wiedererbauten Dresdner Frauenkirche berufen. Ein äußerst begabter Thüringer und Greizer Künstler ist gerade dabei, die Welt zu erobern. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, lasst uns an die Arbeit im Ausschuss gehen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt Gesetzesänderungen, Besprechungen von Gesetzestexten, da brennt im Hause regelrecht die Luft. Ich glaube, nicht so bei der Vorlagennovelle zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes, einschließlich seiner dazugehörigen Beschlussempfehlung. Ich will mich deshalb kurz fassen. Das meiste wurde ohnehin von meinen beiden Vorrednern dazu schon zum Ausdruck gebracht. Ich glaube trotzdem, so viel Einmütigkeit war selten in der Vergangenheit bei einem Gesetzestext zu verzeichnen. Ich erinnere an die erste Lesung vor nunmehr fast einem Jahr und die folgende Behandlung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Ich erinnere an die schriftliche und mündliche Anhörung. Was man aber unbedingt kritisch anmerken sollte, meine Damen und Herren, wir schreiben heute schon den 29. Januar 2004. Die erste Lesung fand vor fast einem Jahr am 8. Mai 2003 statt. Über ein Jahr beziehen wir die Vorarbeiten zur Änderung im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit ein, also über ein Jahr schon basteln wir an dieser Novelle herum. Unter "wir" verstehe ich selbstverständlich uns alle, einschließlich die Thüringer Landesregierung. Sicher, es mag für diese Verzögerung auch objektive Gründe gegeben haben, wie z.B. die Synchronisierung mit dem Thüringer Besoldungsgesetz und der
Thüringer Bauordnung. Aber vielleicht gilt auch hier das alte Sprichwort: Was lange währt, wird gut.
Meine Damen und Herren, was aber weder das geänderte Gesetz mit der vorliegenden Beschlussempfehlung zu leisten vermag, die katastrophale finanzielle Lage im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes zu kompensieren. Insofern hat der Aufschrei des Denkmalverbundes und seines Vorsitzenden, Dr. Bennert, seine volle Berechtigung. Das sage ich trotz der 8,3 Mio.  der in Aussicht stehenden Mittel von der EU. Genau in diesem Bereich finden sich die eigentlichen, die wirklich großen Probleme. Wir können am Text so viel herumbasteln, wie wir wollen. Es wird damit kein Euro mehr herausgequetscht. Erfreulich bleibt zumindest, dass mit der Novelle keine weiteren zusätzlichen Kosten verbunden sind. Im neuen Text finden die Erfahrungen der Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden, der Kirchen und staatlichen Stellen des Landkreistages, des Gemeindeund Städtebundes, des Thüringer Landesdenkmalrates eingehende Berücksichtigung. Sowohl in der schriftlichen als auch mündlichen Anhörung war die Würdigung des Textes mit einigen kritischen Hinweisen und Vorschlägen im Wesentlichen positiv. Insoweit hätte ich mir schon gewünscht, dass die kritische Anmerkung vom Denkmalverbund ein kleines bisschen eher an uns herangetragen worden wäre. Hals über Kopf - so geht es nicht, das ist für mich auch fragwürdig.
Auch die gemeinsam erarbeitete Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Erfreulicherweise fanden auch einige Anregungen und Gedanken der Opposition in der Empfehlung ihren Niederschlag, so z.B. der Wunsch meiner Fraktion, dass die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten die Rechte und Pflichten der unteren Denkmalschutzbehörde für von ihr betreute und verwaltete Kulturdenkmale ausübt. Lieb wäre mir unter § 25 eine Fassung gewesen, die in etwa hätte lauten sollen: Der Landtag entsendet drei Abgeordnete der drei größten Fraktionen in den Thüringer Landesdenkmalrat.
Mit der vorliegenden Formulierung befindet letztendlich die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags über die Entsendung, aber auch damit kann man leben. Viel wichtiger ist die neue Rechtslage, die den Abgeordneten jetzt volles Stimmrecht zubilligt.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der dazugehörigen Beschlussempfehlung werden die rechtlichen Verfahrensabläufe vereinfacht, die in mehr als zehn Jahren gewonnenen Erfahrungen in den Text eingearbeitet und einige notwendige Korrekturen vorgenommen. Ich empfehle, anders als die Kollegen der anderen Oppositionsfraktion, namens meiner Fraktion die
Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und auch der Beschlussempfehlung. Natürlich bleibt es uns unbenommen, das Problem als solches noch einmal im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Sprache zu bringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe nur eine Bitte vorzutragen. Herr Schemmel hat das genannt Jürgen-Fuchs-Straße 1. Das ist nicht irgendeine Straße, das ist auch nicht irgendein Parlament. Ich bin mit Jürgen Fuchs eng befreundet gewesen. Jürgen Fuchs war nie Sozialdemokrat, nie Christdemokrat, nie Bündnis 90/Die Grünen, nicht FDP. Der sagt, ich habe Freunde überall in demokratischen Parteien. Er sagte zum Beispiel: Ich bin gern nach Thüringen gekommen, das ist ein Stück der Gebrüder Vogel. Er war dreimal Gast der SPDLandtagsfraktion. Es geht einfach nicht, dass die JürgenFuchs-Straße - das ist ein besonderes Vermächtnis - eine Bannmeile hat. Ich habe die Bitte an die Union, die herzliche Bitte: Es kann doch nicht schaden, den Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuss zu überweisen. Ich bit
te Sie herzlich darum, den Antrag mit zu überweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß wohl, dass die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts sich zu einem Feuerwerk möglicherweise hochschaukeln kann. Und dennoch, wir treffen heute eine der wichtigsten kulturpolitischen Entscheidungen der Gegenwart im Freistaat, da stimme ich Staatssekretär Aretz voll zu. An diese Prämisse werde zumindest auch ich mich halten. Das meiste zum Inhalt des Anliegens ist bekannt und wurde schon mehrfach heute gesagt, so dass ich mich bei der Behandlung auf das kulturpolitisch Wesentliche beschränken kann. In aller Kürze: Der Antrag der Landesregierung beinhaltet primär die Einigung mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach. Er hat jedoch eine ganze Reihe unterschiedlicher Facetten, die eine Beurteilung und Bewertung keineswegs leicht machen. Einige wichtige Gesichtspunkte sprechen gegen eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Landesregierung. Ich will mich bei der Bewertung aber nur auf den kulturpolitischen Teil beschränken. Da wäre zunächst die bundesweite, auf das so genannte Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz zurückzuführende abstruse, aber leider verbindliche Rechtslage. Eine gotterbärmliche Rechtslage, die es dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach,
in Sonderheit dann später Prinzessin Leonie, in einigen Jahren erlauben würde, sozusagen bildlich gesprochen, einige der wichtigsten Thüringer Kulturgüter mit dem Möbelwagen abzuholen. Ein geradezu aberwitziger, wahnwitziger Vorgang. Wann endlich schafft es der deutsche Rechtsstaat diese blaublütigen Krämerseelen ein für allemal in die Schranken zu weisen?
Dem wird zumindest vor dem Hintergrund einer heute noch bundesweit abstrusen Rechtslage durch den Antrag der Landesregierung ein für allemal Einhalt geboten. So finden deshalb auch die Punkte 1 des Antrags der Landesregierung und der Beschlussempfehlung die mehrheitliche Zustimmung meiner Fraktion. Beinhalten sie doch mit der Zahlung von 15,5 Mio. € an das Haus SachsenWeimar-Eisenach das kleinere Übel, ich betone, das kleinere Übel. Für mich als Kulturpolitiker steht an erster Stelle für die Zukunft die weitere Sicherstellung der Kulturschätze Thüringens, des gewaltigen kulturellen Erbes für künftige Generationen.
Meine Damen und Herren, die Angelegenheit parteipolitisch populistisch zu nutzen, halte ich an dieser Stelle für mehr als sträflich, und da meine ich alle drei Frak
tionen.
Ob in 100 Jahren noch jemand von SPD, CDU oder PDS spricht, bleibt zumindest fraglich, mit Sicherheit aber von Goethe, Schiller, Luther und der Wartburg. Das sollten wir uns alle am heutigen Tage hinter die Ohren schreiben, meine Damen und Herren. Positiv zu erwähnen wäre an dieser Stelle die Arbeit von Kulturstaatssekretär Dr. Aretz für das Zustandekommen der Einigung, eine Arbeit, die schon in der 2. Legislatur in ähnlich gelagerten Fällen unter Gerd Schuchardt begonnen wurde. Wer nicht begreifen will, um welche ideellen und materiellen Werte es sich hierbei handelt, der sollte sich zumindest bei der kulturpolitischen Bewertung zurückhalten.
Meine Damen und Herren, die weiteren Entscheidungen der Thüringer Landesregierung, was die äußerst fragwürdigen kritischen Punkte 2 und 3 des Antrags anbelangt, so werden dazu noch meine Fraktionskollegen Gerhard Botz und Alfred Müller das Wort ergreifen. Ich beantrage im Auftrag meiner Fraktion, die Punkte 1 sowie 2 und 3 des Regierungsantrags getrennt und einzeln abzustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Prof. Pforte - ich begrüße den Geschäftsführer der Stiftung "Kulturfonds" auf der Tribüne -, viel Nebel, wenig Klares ist trotz des Sofortberichts geblieben. Merkwürdig ist schon die Formulierung "Gründung einer Kulturstiftung Thüringen" oder wie ihn die PDS im Nachgang betitelt "Vorbereitung der Gründung einer Kulturstiftung Thüringen". Dabei geht es der Union und ihrer Regierung doch um etwas ganz anderes. Nach dem Motto: "Jeder macht seins", verfolgt die CDU mittels Antrag und auch mittels Sofortbericht das Ausstiegsszenario aus der Stiftung "Kulturfonds". Ausstiegsszenarien Thüringens gab es übrigens schon Mitte der 90er-Jahre, wie die Union in der Begründung ihres Antrags selbst zugibt. Gott sei Dank setzten sich seinerzeit in der 2. Legislatur Bernhard Vogel und Gerd Schuchardt für den weiteren Verbleib Thüringens in der Stiftung "Kulturfonds" mit Erfolg ein. Sie können im Sofortbericht mit Engelszungen reden, wahr ist, heute soll der Weg Thüringens aus der Stiftung "Kulturfonds" für die Landesregierung mittels Antrag der Mehrheitsfraktion freigeschlagen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich erinnere Sie deshalb, insbesondere aber die Union, an wichtige Zuwendungen durch die Stiftung "Kulturfonds" auch an
den Freistaat Thüringen in den vergangenen Jahren; Zuwendungen für viele Literatur-, Musik-, Jazz-, Kunst-, Film- und Ausstellungsprojekte. Ich denke an die unverzichtbare Förderung des "Goldenen Spatz" in Gera, an Stipendien für Künstler und Schriftsteller. Man könnte noch eine Vielzahl von Projekten konkret benennen. Erinnert sei z.B. an die Drehbuchförderung des preisgekrönten Films "Good bye Lenin".
Meine Damen und Herren, die Zerschlagung der Stiftung "Kulturfonds", all das soll geschehen unter Verweis auf Sachsen-Anhalt, die die Kündigung ihres Landes zum Gegenstand ihrer Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP machten. Wer hier federführend wirkte, mag dahingestellt bleiben. Ganz lapidar heißt es in deren Vereinbarung "Die Partner streben die Errichtung einer Kulturstiftung SachsenAnhalt an. Der Stiftungszweck ist auf eine breite kulturelle Förderung hin auszurichten. Der Anteil des administrativen Aufwands ist so gering wie möglich zu halten. Der Kapitalstock wird aus den bisher bei der Stiftung "Kulturfonds" in Berlin eingelegten Finanzmitteln Sachsen-Anhalts rekrutiert. Darüber hinaus sind Zuwendungen zur Kapitalaufstockung durch das Land erwünscht. Außerdem müssen Konzepte entwickelt werden, die einen Anreiz für Stiftungen durch Dritte bieten." Soweit die Anhaltiner mit ihrer Brechstangenpolitik.
Aber liebe Leute, so geht das einfach nicht. Was man an dieser Stelle unbedingt erwähnen muss, es handelt sich bei Sachsen-Anhalt um einen Stiftungsanteil in Höhe von ca. 9,5 Mio.  "!    mal 7,6 Mio. #   $ legt.
Liebe Kollegen, das Anliegen des Antrags der Union bleibt mehr als im Dunkeln. 7,6 Mio.     kapital sind zum Sterben zu viel und zum Leben für eine Thüringer Kulturstiftung einfach zu wenig. Bei der gegenwärtigen Thüringer Haushaltslage ist kaum davon auszugehen, dass weitere Mittel ausfindig gemacht werden können. Insofern haben die Fragen der PDS im Antrag Drucksache 3/3355 durchaus ihre volle Berechtigung. Wofür also die Kulturfondsmittel in Thüringen einsetzen? Die Anhaltiner haben in dieser Frage genauso verschwommen unpräzise Antworten wie die Thüringer CDU in ihrem Antrag, auch die Berichterstattung. Hat die Union dabei an Breiten-, Sozio- oder Jugendkultur gedacht, an eine Stiftung Breitenkultur, wie sie in dem Thüringer Haushalt seit Jahren als Lehrmittel vor sich hergeschoben wird? Ist dabei an die bei gleicher Höhe immer enger werdenden Ausgaben für Hochkultur, für Theater und Orchester gedacht oder etwa an den finanziell stark gebeutelten Bereich der Denkmalpflege? Vielleicht gar an Prinz Michael, wenn es mit dem Verkauf des Waldes nicht so recht klappen sollte?
Übrigens, auch das Beispiel der Landeskulturstiftung Sachsen - Sachsen ist 1997 aus der Stiftung "Kulturfonds" ausgetreten - ist zum Vergleich gänzlich unpassend, da für deren Stiftung dauerhaft zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Thüringen wäre dies
bei der jetzigen Haushaltssituation wohl kaum zu verantworten.
Sie sehen, meine Damen und Herren, alles bislang ungeklärte Fragen und Probleme im schönen Kulturland Thüringen. Dennoch gibt es eine wichtige, interessante, neue Option. Die PDS, auch die Ministerin, deuteten sie beide schon an. Die Beauftragte für Kultur der Bundesregierung, Staatsministerin Christina Weiss, stellt in einem Eckpunktepapier den Vorschlag für die Errichtung einer deutschen Kulturstiftung unter Zusammenführung der Kulturstiftung des Bundes, der Kulturstiftung der Länder und der Stiftung "Kulturfonds" vor. Ein Drei-Säulen-Modell, sozusagen als dritte Säule, sollte die von den neuen Ländern mit Ausnahme Sachsens getragene Stiftung "Kulturfonds" unter Einbeziehung der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf und des Künstlerhauses Lukas in Arenshoop in die neue Stiftung integrieren. Hier könnte die weitere ostspezifische künstlerische Förderung auf eine langfristig tragfähige, stabile, sichere Zukunft gehoben werden, ohne sich nach dem Motto "Jeder macht seins" klein in klein zu verzetteln.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sollten beide Anträge einschließlich des Sofortberichts eine eingehende Bewertung und Behandlung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst erfahren. Ich bin sicher, wir, die Mitglieder des Ausschusses, werden dazu während unserer auswärtigen Ausschuss-Sitzung in Österreich und Ungarn genügend Zeit dafür finden, uns mit der Problematik zu befassen.
Vielleicht noch eine letzte Bemerkung. Selbst, wenn alles für den Ausstieg aus der Stiftung "Kulturfonds" spräche, so wäre dies jetzt der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, da bei der gegenwärtigen Kurslage die Wertpapiere absolut tief im Keller liegen. Danke schön.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus;
Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wieder ein Antrag zwecks Förderung von Jugendkulturprojekten. Man könnte es auch als die Fortsetzung einer unendlichen Geschichte sehen.
Herr Seela, in einem gebe ich Ihnen Recht,
im Ausschuss sollte darüber weiter beraten werden, aber Sie lehnen den Antrag ab. Das ist kurios.
Wir sagen ja, was meinen Sie denn nun eigentlich?
Merkwürdig. Wie dem auch immer sei, natürlich handelt es sich um ein zweifelsohne berechtigtes Anliegen und findet schon deshalb die Zustimmung meiner Fraktion.
Gestatten Sie mir doch zunächst, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Vorbemerkung. Eine Vorbemerkung, da ich bei der parlamentarischen Behandlung der ersten Anträge zur vorliegenden Problematik selbst noch nicht wieder Mitglied des Thüringer Landtags war. Eine Zeit also, in der ich persönlich selbst kulturell tätig war, sei es als Musiker in einer Jazzformation, sei es mit der Organisation der Reihe "Prominente im Gespräch" in Greiz. Man gewinnt dabei auch etwas von alter Bodenständigkeit zurück. Es war im vergangenen Jahr, wohl im September oder Oktober,
als unsere Musikformation eine Veranstaltung der Geraer Medientage, genauer gesagt, eine Podiumsdiskussion umrahmte. Ich hatte ungewollt das zweifelhafte Vergnügen
einer Diskussion von Landespolitikern, davon drei der am Thüringer Landtag vertretenen Parteien sowie jeweils einen Vertreter der Liberalen und Grünen, beizuwohnen. Die Moderation und Gesprächsleitung hatte Ullrich Erzigkeit von der OTZ übernommen. Eine seiner Fragen an alle Podiumsteilnehmer lautete in etwa sinngemäß: Welche Visionen haben Sie für die Zukunft des Freistaats Thüringen? Was folgte, war querbeet ein hilfloses Gestammel, wie man es täglich bis zum Erbrechen im Fernsehen erleben kann, das ewige "Mittelstand und Handwerk helfen", "Arbeitsplätze schaffen", "Infrastruktur verbessern", und, und, und. Das ganze Kauderwelsch und Schlagwortdeutsch, wie man es täglich in fast allen Talkrunden natürlich mit den jeweiligen gegenseitigen Schuldzuweisungen in permanenter Wiederholung erlebt wie die Bundestagsrede von Loriot. Visionen für Thüringen, darunter verstehe ich ein Stück Hoffnung mit einer Brise von Träumen und Wünschen, gepaart mit viel nüchternem Realitätssinn. Mein Gott, wir leben in Thüringen, dem Land Luthers, Bachs, Goethes, der Wartburg und von Weimar. Das beinhaltet Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zugleich. Aber nichts von alledem, keiner der Podiumsteilnehmer schien je etwas davon gehört zu haben. Gleichermaßen ärmlich und stiefmütterlich, meine Damen und Herren, wurde die Rolle der Kultur in der Beantwortung zur Großen Anfrage der SPD in Sachen Tourismus abgehandelt. Dass das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort primär die ökonomischen Gesichtspunkte hervorhebt, mag ja einleuchten, aber die Große Anfrage zum Tourismus war an die Landesregierung in Gänze gerichtet. Man könnte das Dilemma mit Beispielen beliebig fortsetzen.
Unser heutiges Thema, meine Damen und Herren - ich nannte es eingangs eine unendliche Geschichte -, beinhaltet die Umsetzung des so genannten Gesamtkonzepts der Landesregierung zur Förderung von Jugendkulturprojekten. Auch ich teile die Auffassung, dass es sich mitnichten um ein wirkliches Konzept, geschweige denn ein Gesamtkonzept handelt, allenfalls um eine ernst zu nehmende Analyse und Einschätzung der Lage. Wenigstens das muss man den Verfassern der Landesregierung zugute halten. Dies jedenfalls machte auch die Anhörung des zuständigen Ausschusses deutlich. Eine Anhörung, die nach meinem Dafürhalten mehr die Form einer psychoanalytischen Couch hatte, um die einzelnen geladenen Vertreter aus den jeweiligen Kultur- und Fachbereichen mit ihren Sorgen und Problemen wenigstens bei Laune zu halten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der gesamte vom Freistaat über lange Jahre hin gut geförderte und, ich behaupte auch deshalb, mit gut funktionierende Kunst- und Kulturbetrieb kommt aufgrund der immer enger werdenden haushalterischen Situation sowohl im Land als auch in seinen Kommunen immer mehr ins Wanken. Es besteht die ernste Gefahr, dass in absehbarer Zeit wichtigen Kunstund Kulturbereichen, insbesondere der Breitenkultur, Jugendkultur ein Teil davon, der Garaus droht. Führen wir
uns deutlich vor Augen, meine Damen und Herren, es gibt im Wesentlichen zwei unterschiedlich geförderte Kulturbereiche, einmal den institutionell geförderten Bereich im Wesentlichen mit seinen Theatern und Orchestern, der selbst aufgrund steigender Tarife schwächelt und krankt. Ich erinnere nur an das Dilemma des bis jetzt nicht stattgefundenen Miteinanders der Theater von Meiningen und Eisenach, aber hier sind noch Reserven.
Ganz besonders gefährdet allerdings ist der zweite Bereich, das gesamte Feld der Sozio-, Breiten- und Jugendkultur mit all seinen Vernetzungen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich die feinmaschige, gut laufende, allerdings äußerst verletzliche Symbiose dieser Kultur mit seiner Förderung durch Freistaat und Kommunen, sei es das Projektmanagerprogramm, die Projektförderung selbst, die Unterstützung durch Lottomittel, durch Jugendpauschale, ehrenamtliche Tätigkeit, durch Zivis, ABM und SAM recht gut bewährt. Leider ist diese Symbiose angeschlagen und beginnt immer mehr zu zerbröseln, zumal es sich rechtlich um die so genannten freiwilligen Leistungen handelt. Ein Desaster, meine Damen und Herren, denn bei der derzeitigen finanziellen Situation von Freistaat und Kommunen gehen diese Leistungen als erste den Bach runter. Ich denke beispielsweise an die Gefahr für Einrichtungen wie das Theaterhaus in Jena. Wir haben ja erst unlängst im Ausschuss darüber gesprochen.
Die Gefahr - ich habe eben von der Gefahr gesprochen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, man kann zum Thema viel und lange herumreden, doch damit allein ist niemandem geholfen. Dabei wird, siehe Antrags- und Beratungsverlauf von fast über zwei Jahren, nur an den Symptomen herumgeschwafelt.
Sicher kann eine bessere interministerielle Vernetzung die Lage leicht entspannen, auch mit einer so genannten Jugendkulturpauschale. Über den Begriff kann man noch streiten, wie man das benennt. Wenn wir aber wirklich die breiten- und jugendkulturelle Situation ernsthaft verbessern wollen, dann müssen wir, ob wir es wollen oder nicht, etwas mehr Geld in die Hände nehmen, müssen das Projektmanagerprogramm aufstocken, müssen einige Projekte hervorheben und dann einfach besser fördern. Wir bräuchten quasi einen dritten Weg, eine Form, die es uns erlaubt, einige wenige landesweit besonders eindrucksvolle breiten- und jugendkulturelle Projekte wie institutionell geförderte Einrichtungen finanziell zu unterstützen,
natürlich ohne die gänzlich aus dem Gesamtbereich der Breitenkultur herauszulösen. Auch den Stiftungsgedanken schieben wir seit Jahren als Leertitel im Haushalt vor uns her.
An die Adresse der Haushälter gerichtet, dabei ist der gesamte Bereich der so genannten Breitenkultur der am wenigsten kostenintensive - das wissen alle hier im Haus im Vergleich zu Theater und Orchestern. Ich weiß nicht, manchmal kostet eine schwache Opernaufführung wahrscheinlich viel mehr als ein breitenkulturelles Projekt, was eine viel wichtigere landesweite Ausstrahlung hat. Ich betone noch mal, Jugend- und Breitenkultur verdient die gleiche Aufmerksamkeit wie der institutionell geförderte Kulturbereich. Ich sage einmal, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wir befinden uns in Thüringen in dem Land, wie ich behaupte, mit der schon traditionell bedingten größten Kulturdichte in Deutschland.
Fassen wir den Kulturbegriff weiter, meine Damen und Herren, so müssen wir alle weiteren geistig-kulturellen Potenziale des Freistaats wie Hochschulen, Universitäten, wissenschaftliche Institute und Forschungseinrichtungen dazu zählen. Wir machen es auch als Ausschuss. Wer das Ganze begreift, hat eine Zukunftsvision für Thüringen, Visionen orientiert an Traditionen und sachlicher zeitgemäßer Realität, der hat ein Stück Zukunft unseres schönen Landes im Auge. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich bin natürlich dafür, dass das weiter im Ausschuss behandelt wird.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor uns liegt der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und in ergänzender Anlage des Thüringer Besoldungsgesetzes. Einen ganzen Teil der Dinge, die der Staatssekretär vorgetragen hat, möchte ich nicht noch mal wiederholen. Es liegt mir auch fern, die Änderungen im Text nur um der Opposition willen anzumäkeln, denn richtig ist, wie unter Problem- und Regelungsbedarf ausgeführt ist, dass das mittlerweile über zehn Jahre geltende Thüringer Denkmalschutzgesetz einiger Änderungen, insbesondere einer ganzen Reihe redaktioneller Änderungen bedarf. Was noch wichtig ist, dass damit keine zusätzlichen Kosten verbunden sind, wie im Gesetzestext angegeben ist.
Im neuen Text finden die Erfahrungen der Denkmalschutzund Denkmalfachbehörden die Zusammenarbeit mit Kirchen und staatlichen Stellen, Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund etc. eingehende Berücksichtigung. Zumindest sind mir von dieser Seite in dieser kurzen Zeit - da gebe ich Frau Klaubert Recht - in den wenigen Tagen, seit der Text auf dem Tisch liegt, bis jetzt keine substanziellen Kritikpunkte benannt worden.
Dennoch, meine Damen und Herren, bedarf der neue Text einer eingehenden Würdigung und kritischen Behandlung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, denn das neue geänderte Gesetz soll wieder über all die nächsten Jahre zur rechtlichen Handhabung taugen.
Einige wenige kurze Anmerkungen zum Inhalt des Textes: Wie in der Begründung ausgeführt, besteht zwar aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Novellierungsbedarf am alten Gesetz vom 7. Januar 1992, lediglich eine ganze Reihe Änderungen aufgrund gesammelter Erfahrungen in mehr als über zehn Jahren machen einige Korrekturen erforderlich. Einige Interpretationsschwierigkeiten des alten Textes wurden beseitigt, der Staatssekretär hat schon darauf hingewiesen. Auch wurde mit den einzelnen Institutionen, Kirchen usw. die Einvernehmensneuregelung vereinfacht und durch ein Beteiligungsverfahren ersetzt als auch das Erlaubnisverfahren vereinfacht. Zudem wurde der neue Gesetzestext mit der Thüringer Bauordnung harmonisiert. Nach § 25 Abs. 2 entsandte der Thüringer Landtag bislang seine Vertreter in den Denkmalrat mit beratender Stimme. Der neue Text berechtigt die Vertreter der Fraktionen ab sofort zu vollem Stimmrecht. Das kommt jetzt auf mich zu, ich bin jetzt Mitglied des Denkmalrats.
Meine Damen und Herren, auch die erforderlichen Anhörungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Neben dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und dem Thüringischen Landkreistag wurden Thüringer Landesdenkmalrat, Landesverwaltungsamt, die Thüringer Industrie- und Handelskammern, die Thüringer Handwerkskammern, die Beauftragte der Evangelischen Kirchen beim Landtag und
Landesregierung in Thüringen, das Katholische Büro Erfurt, das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege sowie das Thüringische Landesamt für Archäologische Denkmalpflege sowie das Thüringer Landesverwaltungsamt angehört. Lediglich - wie mir bekannt wurde - haben die Handwerkskammern keine Stellungnahme abgegeben. Von diesen Seiten wurden grundsätzlich keine Bedenken gegen den neuen Entwurf des Gesetzes gemacht. Interessant wäre dennoch im zuständigen Ausschuss ein Gespräch mit den einzelnen Betroffenen, um gegebenenfalls noch die eine oder andere Anregung in den neuen Text einfließen zu lassen. Insoweit kann ich mich dem Gedanken anschließen, dass es gegebenenfalls zu einer Anhörung kommen könnte. Ich bitte genauso wie meine Vorredner um Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Botz, Dr. Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Fischer, Dr. Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Prof. Dr. Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Hahnemann, Dr. Roland; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Kaschuba, Dr. Karin; Klaubert, Dr. Birgit; Klaus, Dr. Christine; Koch, Dr. Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Kraushaar, Dr. Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo; Künast, Dagmar.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wesentliche der Fakten ist ja schon in der ersten Lesung besprochen worden. Ein Mitglied des Hauses, ein guter Kollege, machte mich im Nachgang zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs freundlich darauf aufmerksam, dass die Verwendung meiner Zitate aus Kafkas "Prozess" und dem "Tagebuch der Anne Frank" wenig zielführend gewesen seien und somit kaum den Kern der Sache, dem Text des Entwurfs, Rechnung trügen. Das mag - wenn man es nüchtern und rational sieht - durchaus sein. Bekanntlich führen aber viele Wege zum Ziel und nicht immer der kürzeste, rational zielschärfste ist
immer der beste. Wenn wir heute, meine Damen und Herren, in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf abschließend befinden, so sind mit Verlaub meine heutigen Gedanken vielleicht noch etwas unschärfer.
Das Gesetz, der rechtliche Rahmen ist die eine notwendige Seite. Dahinter steht aber dann die wirkliche Stiftung, das wirkliche Leben mit seinen Menschen selbst. Über den Text des Gesetzentwurfs herrscht im Wesentlichen zwischen allen drei Fraktionen Einvernehmen. Und das ist gut so. Was mich bewegt, ist das Hier und Heute ist unsere Zukunft. Wie werden die Menschen heute und morgen mit der Erinnerung an all diese Geschehnisse und Verbrechen umgehen? Schon viele Opfer und Zeitzeugen haben uns für immer verlassen. Der Generationenwechsel und die Jahre schaffen nach und nach mehr zeitliche Distanz. Noch besteht die Möglichkeit, einige wichtige Zeitzeugen und ehemalige Lagerhäftlinge, wie z.B. Imre Kertècz, Elie Wiesel oder Jorge Semprun, drei geniale Literaten, direkt zu hören. Bleiben werden auf jeden Fall ihre Bücher. Insofern können Kunst und Literatur dabei helfen - wir schreiben schließlich das Jahr 2003 -, an einer Erinnerungskultur festzuhalten.
Meine Damen und Herren, wir, das Thüringer Landesparlament, dessen Fraktionen - auf jeden Fall aber der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst - sollten, ja müssen zu den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und ihrer Stiftung engsten Kontakt halten.
In diesem Sinne unterstützt meine Fraktion auch den Entschließungsantrag in Drucksache 3/3179, der dieses Anliegen beinhaltet. In einer der nächsten Veranstaltungen der Reihe "Bildung 21" meiner Fraktion wird Stiftungsdirektor Prof. Dr. Volkhardt Knigge zum Thema "Gedächtnis und Erinnerung" sprechen. Sie sind dazu heute schon recht herzlich eingeladen. Ich empfehle meiner Fraktion die Annahme des Gesetzentwurfs und der Entschließung. Danke.
Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen an Objekten der Stiftung "Thüringer Schlösser und Gärten"
Gemäß Landeshaushalt stehen der Stiftung "Thüringer Schlösser und Gärten" im laufenden Haushaltsjahr für Sanierungsmaßnahmen lediglich noch 4,18 Millionen Euro zur Verfügung. Medienberichten zufolge sieht sich die Stiftung daher gezwungen, bereits geplante und aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten dringend notwendige neue Sanierungsvorhaben zu streichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die geschilderte Problematik?
2. Welche Auswirkungen hat das Fehlen ausreichender Finanzmittel für Sanierungsmaßnahmen auf den Erhalt des der Stiftung anvertrauten Thüringer Kulturguts?
3. Auf welche Weise gedenkt die Landesregierung die Durchführung neuer, aus Sicht der Denkmalpflege unumgänglicher Sanierungsvorhaben der Stiftung sicherzustellen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine andere Herangehensweise: Wohl kaum ein Dichter hat die dunklen Seiten des vergangenen Jahrhunderts so prägnant eingefangen wie der Prager deutsch-jüdische Schriftsteller Franz Kafka. Dabei erlebte Kafka weder die Machtergreifung der Nationalsozialisten, weder Buchenwald noch Auschwitz, noch die stalinschen Gulags. Kafka hatte das tragische Glück, im Gegensatz zu seinen Angehörigen, die in den Lagern der Nazis ermordert wurden, an den Folgen einer Tuberkulose zu sterben. Der Dichter beendet seinen schon in den 20er Jahren erschienen Jahrhundertroman "Der Prozess", es ist die Geschichte eines Albtraums, mit folgenden Worten: "Am Vorabend seines 31. Geburtstages gegen 9:00 Uhr abends, es war die Zeit der Stille auf den Straßen, kamen zwei Herren in K.s Wohnung. In schwarzen Gehröcken, bleich und fett mit scheinbar unverrückbaren Zylinderhüten. K. stand auf und sah die Herren neugierig an. 'Sie sind also für mich bestimmt?' fragte er und die Herren nickten. 'Man versucht also auf billige Weise mit mir fertig zu werden.' Sie nahmen ihn mit und kamen schnell aus der Stadt hinaus. Ein kleiner Steinbruch - öde und leer - lag in der Nähe. Die Herren setzten K. nieder und betteten seinen Kopf auf einen Stein. Dann öffnete der eine Herr seinen Gehrock und nahm aus einer Scheide ein langes, dünnes, beiderseitig geschärftes Fleischermesser. Er hielt es hoch und prüfte die Schärfen im Licht. K.s Blicke fielen auf das letzte Stockwerk des an den Steinbruch angrenzenden Hauses. Dort fuh
ren die Flügel eines Fensters auseinander. Ein Mensch, schwach und dünn, beugte sich mit einem Ruck weit hervor. Wer war es? Ein Freund? Ein guter Mensch? Einer der teilnahm? Einer der helfen wollte? War es ein Einzelner? Waren es alle? War noch Hilfe möglich? Die Logik ist zwar unerschütterlich, aber einem Menschen, der leben will, widersteht sie nicht. Wo war der Richter, den er nie gesehen hatte? Wo war das hohe Gericht? An K.'s Gurgel legten sich die Hände des einen Herren, während der andere das Messer ihm ins Herz stieß und dort zweimal drehte. Noch mit brechendem Auge sagte K.: 'Wie ein Hund.' Es war, als sollte die Scham ihn überleben."
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt der Gesetzentwurf über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora - ein Schriftstück, ein Paragraphenwerk, an sich etwas für dieses hohe Haus geradezu Alltägliches. Aber dennoch verdient gerade dieser Entwurf Augenmerk. Was das Besondere an Buchenwald und Mittelbau-Dora ist, an diesen Stätten wird die dunkelste Seite unserer jüngsten Geschichte überdeutlich, ja gegenwärtig, so beispielsweise unser Verhältnis zu Trauer und Erinnerung aus heutiger Sicht. Auch uns Parlamentariern des Thüringer Landtags seit 1990 wird ein Spiegel vor das Gesicht gehalten, ganz unabhängig von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen in drei Legislaturen im hohen Hause. Bei allen Unterschieden in Detailfragen der jeweiligen Fraktionen, ich behaupte, dass alle politischen Vertreter des Thüringer Parlaments trotz einiger Meinungsunterschiede verantwortungsbewusst und sensibel mit der Problematik umgegangen sind, auch die, die heute nicht mehr dem Thüringer Landtag angehören. Und dabei sollte, ja musste, ja konnte nach 1989 nur eine Neubewertung mit viel Fingerspitzengefühl, frei von ideologischer Vereinnahmung, einzig orientiert an der faktischen historischen Wahrheit das Ziel sein. Als Orte der Trauer und Erinnerung, wissenschaftlicher Forschung und Dokumentation hatten und haben Buchenwald und Mittelbau-Dora bundes-, europa-, ja weltweit erstrangige Bedeutung. Der Weg bis heute, bis zum vorliegenden Gesetzentwurf, der eine für fast alle weit gehenden Rechtsform in Form einer selbständigen Stiftung mit sicherer finanzieller Grundlage beinhaltet, war ein mehr als steiniger Weg - sei es, was die kontroverse Diskussion um die Frage Befreiung, Selbstbefreiung betraf, seien es die unterschiedlichen Auffassungen und Differenzen bei der Bewertung durch die einzelnen Opfergruppen des Konzentrationslagers Buchenwald, aber auch das Verhältnis zum sowjetischen Speziallager, seiner Insassen und Opfer. Dazu kommt die ideologische Vereinnahmung von Buchenwald als antifaschistische Rechtfertigungs- und Weihestätte für die DDR, alles unter gänzlich ahistorischer Weglassung des Buchenwaldspeziallagers der Sowjets im offiziell vertretenen DDR-Geschichtsbild. Oder denken wir zurück an die Rivalität der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, auch daran, dass einige fragwürdige Technikfreaks Mittelbau-Dora gern als Technikmuseum umfunktioniert hätten.
Ein steiniger Weg liegt hinter uns, dennoch ein richtiger Weg über die Etablierung einer zunächst unselbständigen Stiftung bis zum vorliegenden Gesetzentwurf, bis heute. Was der Entwurf nicht veranschaulichen kann, wie viel Mühsal, Fleiß, Kraft notwendig waren und wie viel Hintergrundarbeit geleistet werden musste. Darum fand auch die Gedenkstättenarbeit von Buchenwald und MittelbauDora weltweit beachtete Anerkennung, Würdigung und Respekt. Es gilt deshalb, den Beteiligten und wissenschaftlichen Mitarbeitern Dank zu sagen. Einer jedoch verdient ganz besondere namentliche Würdigung und Anerkennung für seine Arbeit und Leistung: Stiftungsdirektor Professor Dr. Volkhard Knigge. Ich bin sicher, hier auch im Namen aller drei Fraktionen sprechen zu dürfen.
Dem Gesetzentwurf einschließlich seiner Begründung bleibt kaum etwas hinzuzufügen. Der Gedanke, Frau Klaubert, möglicherweise einen Vertreter des Thüringer Landtags oder der drei Fraktionen in ein Gremium zu entsenden, ist nicht ganz abwegig, darüber sollte im Ausschuss gesprochen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, noch ein Wort. Im letzten Brief ihres Tagebuchs aus dem Jahre 1944 schreibt die 16-jährige Anne Frank: "Liebe Kitty, ich habe dir schon öfter erzählt, dass meine Seele zweigeteilt ist. Die eine beherbergt meine ausgelassene Fröhlichkeit, die Spöttereien über alles, Lebenslustigkeit und vor allem meine Art, alles von der leichten Seite zu nehmen. Darunter verstehe ich einen Flirt, einen Kuss, eine Umarmung, einen Witz. Die andere Seite ist viel schöner, reiner, tiefer. Doch die schöne Seite von Anne kennt niemand. In Gesellschaft ist die liebe Anne noch nicht ein einziges Mal zum Vorschein gekommen, aber beim Alleinsein führt sie fast immer das Wort. Dienstag, am 1. August 1944. Deine Anne M. Frank." Am 4. August 1944 hielt vormittags zwischen zehn und halb elf ein Auto vor dem Versteck der jüdischen Familie Frank im Haus Prinsengracht in Amsterdam. Ihm entstiegen SS-Oberscharführer Silberbauer sowie einige holländische Vasallen der SS. Das Versteck der Familie wurde verraten. Die meisten Freunde und Angehörigen wurden nach Auschwitz deportiert und ermordet. Margot Frank und ihre Schwester Anne kamen im März 1945 im KZ Bergen-Belsen ums Leben. Ihre sterblichen Überreste liegen vermutlich in den dortigen Massengräbern. Am 12. April 1945 wurde das Lager von englischen Truppen befreit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider war ich bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Rundfunkgesetzes noch nicht Mitglied des Thüringer Landtags. So ging mir auch die Anhörung kurz im Nachgang durch die Lappen. Ich habe aber alles noch einmal durchgelesen. Das in der 1. Legislatur maßgeblich von der FDP geschriebene Thüringer Privatrundfunkgesetz erfuhr in seiner Geschichte grundlegende Wandlungen und Veränderungen. Der absolute Liberalismus in Sachen Hörfunk und Fernsehen wird es schon richten, das jedenfalls war die Parole der damaligen schwarzgelben Meinungsmacher. Meine Fraktion hat seit jeher die Rolle der Medien als Kultur- und Informationsmittler verstanden. Als notorischer Optimist glaube ich, das gilt aber auch für die gesamte Mehrheit aller drei Fraktionen in diesem Hause - bei aller Unterschiedlichkeit in Detailfragen.
Dass man mit Rundfunk auch Geld verdienen kann, muss nicht unbedingt etwas Schlechtes sein, vorausgesetzt, dies wird nicht zum Selbstzweck und man misst den Wert der Medien überhaupt nur nach Einschaltquoten und Auflagenhöhen. Im Grunde waren sich alle drei Fraktionen im Hause einig über die Erstrangigkeit der öffentlich-recht
lichen Sender und Programme. Hier haben sich in den vergangenen Jahren bundesweit trotz zunehmender Dominanz der Privaten auch einige positive Entwicklungen vollzogen. Beispiel Bayerischer Rundfunk: In der Zeit von Franz-Josef Strauß wartete man auch bei uns auf Dieter Hildebrandts "Scheibenwischer". Man war dabei zumindest auf den Ochsenkopfumsetzer angewiesen. Hier geschah das Unfassbare. Die bayerische ARD-Schiene klinkte sich kurzerhand aus dem ARD-Gesamtprogramm aus. Die erwartungsvollen DDR-ler schauten vergebens in die Röhre. Franz Josef Strauß machte es möglich. Kurzum: der Bayerische Rundfunk pur schwarz. Aber all das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist lange her. Heute, so behaupte ich, gehört der Bayerische Rundfunk, das Bayerische Dritte Programm nebst Kultur- und Bildungskanal Bayern Alpha mit 3Sat, Arte und Phoenix zur einsamen Spitzenklasse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir in den vergangenen Jahren erlebten, war eine Revolution der Informationstechniken in unvorstellbaren Ausmaßen. Wir erlebten eine grandiose Entwicklung des Rundfunks, des Fernsehens, der rundfunkähnlichen Dienste, der Telekommunikationstechniken, des Internets etc. Aber wie bei allen technischen Revolutionen lauern auch hier große Gefahren. Parallel dazu wurde eine mediale "Verblödungsmaschinerie" in Größenmaßen in Gang gesetzt, gepaart mit naturalistischen Gewalt- und Verrohungsdarstellungen im TV-Bereich. Die Dominanz der Privaten machte es möglich. Dem war kaum eine Rechtsgrundlage gewachsen, da blieb kein Auge trocken. Und dennoch versuchten wir mit unserer Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene dem einigermaßen gerecht zu werden. Aber, wie nicht anders zu erwarten, die Entwicklung lief uns in Sieben-Meilen-Stiefeln davon. Vor uns, meine Damen und Herren, liegt nun der neue Gesetzentwurf nebst seiner Beschlussempfehlung. Wie in allen Redebeiträgen zur ersten Lesung zum Ausdruck gebracht wurde, ich habe die Reden und das Anhörungsprotokoll im Nachhinein noch gelesen, fand der neue Gesetzentwurf trotz mancher Abstriche von allen drei Fraktionen eine positive Würdigung. Ich kann mich dem nur anschließen. Beispielsweise fand die zunehmend notwendigere Medienkompetenz eingehende rechtliche Beachtung. Schon vor Jahren bei der 2. Novelle hatte meine Fraktion die Errichtung einer Stiftung für Medienkompetenz ins Auge gefasst. Viele Kritikpunkte des Verfahrensberichts fanden Eingang in den novellierten Änderungstext. Ich möchte an dieser Stelle die Gedanken meines Kollegen Werner Pidde aus der ersten Lesung nicht wiederholen.
Liebe Abgeordnete, nun ein paar Bemerkungen zur Beschlussempfehlung sowie zu einigen spezifischen Anträgen. Die meisten Anträge von CDU und PDS fanden auch im Ausschuss unsere Zustimmung. Wir haben es eben nochmals bei dem Bericht zur Beschlussempfehlung gehört. Meine Fraktion hat für die Zeitungsgruppe Thüringen einen Antrag unter § 17 eine Öffnungsklausel vorgesehen, die es derselben künftig ermöglicht, sich mit wenigstens bis zu 15 Prozent an einer Anbietergemeinschaft zu beteili
gen. Die Sperrquote wurde bewusst niedrig gehalten, um eine Dominanz zu vermeiden.
Meine Damen und Herren von der Union, es wäre wahrlich ein Zeichen von guter Umgangskultur und rechtlichen Demokratieverständnisses, wenn bei der Abstimmung der Oppositionsanträge Klugheit, Vernunft und Verstand eine maßgebliche Rolle spielen würden.
Aber erinnert sei nur an den Abstimmungsmarathon, den wir gestern zum Haushalt erlebt haben. Dies war auch im Ausschuss bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung keineswegs der Fall. In dümmlicher Manier praktizierten Sie das Diktat der Mehrheit, koste es was es wolle. Aber selbst damit könnte man zur Not noch leben, handelt es sich doch um einen weiß Gott recht guten Gesetzestext. Allerdings wurden überfallartig zwei merkwürdige verwerfliche Vorstellungen der Union in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Diese versuchen wir durch eigene Anträge einigermaßen wettzumachen. Gott sei Dank ist von Ihnen auch noch so ein Antrag gekommen. § 45 legt die Zusammensetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt fest. Im ursprünglichen Text des Gesetzes stehen unter 9. die Verbände der Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigten und Sozialrentner, eine Paketlösung. Der Änderungsentwurf erweitert die Paketlösung und bezieht die Heimatvertriebenen mit ein. Auch damit könnte man zur Not noch leben, aber jetzt wird es kriminell.
Die Union verlangt nun, wie in der Beschlussempfehlung wiederzuerkennen, einen eigenständigen Vertreter des Bundes der Vertriebenen mit Sitz und Stimme im Gremium.
Es liegt meiner Fraktion fern, meine Damen und Herren, die Vertriebenen für die infamen braunen Entgleisungen des Herrn Latussek in Haftung zu nehmen. Nachdem sich Ministerpräsident Bernhard Vogel aufs Schärfste von dessen Äußerung distanziert hat, verlangt die Regierungsfraktion nun erst recht Sitz und Stimme für die Organisation des Herrn Latussek, noch ist er Mitglied.
Eine gefährliche Botschaft zumindest, die Sie jetzt ins Land senden.
Mir scheint, einige von Ihnen, meine Damen und Herren von der Union, müssen geradezu von allen guten Geistern verlassen sein.
Wären Sie doch bei dem Gesetzentwurf der Regierung geblieben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nächster Punkt: Er könnte auch die Überschrift haben: "Außer Spesen nichts gewesen oder wer anderen eine Grube gräbt", Herr Seela, "fällt selbst hinein." So ist es. Ausgezeichnet bewährt haben sich in der Vergangenheit die sich in Trägerschaft der Thüringer Landesmedienanstalt befindenden Offenen Kanäle von Erfurt, Weimar und Gera. An dieser Stelle, das muss einfach mal gesagt werden, auch ein Dankeschön für das Engagement der Thüringer Landesmedienanstalt und der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt.
Das muss mal gesagt werden. Wie aus der Beschlussempfehlung ersichtlich, sollte ohne Not, ich betone ohne Not, etwas, was sich spitzenmäßig in Thüringen bewährt hat, der Gefahr des schleichenden Niedergangs, möglicherweise sogar der Zerschlagung, ausgesetzt werden. Erzählen Sie mir nichts, Herr Seela, vom vereinsgetragenen Gleichheitsgrundsatz und mehr Bürgernähe. Zum Vergleich, der Offene Kanal Gera mit seiner Außenstelle Greiz, Kinderkanal, bedient oder kann bedienen, wenn Sie alle daran denken, ca. 70.000 Haushalte, der vereinsgetragene Saalfelder 8.000. Dabei steht der Saalfelder vereinsgetragene genauso dazu, dass die Trägerschaft der Landesmedienanstalt für OKs verbleiben sollte. Bewährt hat sich Gera zudem mit seinem Kinderkanal, Außenstelle Greiz, Veranstaltung von Medienkompetenz als Ausbildungsstandard in seiner Schulungsfunktion für vereinsgetragene OKs thüringenweit in seiner Zusammenarbeit mit dem Goldenen Spatz. Besondere Anerkennung fand der Offene Kanal Gera auch in seiner Ausbildungsfunktion für Mediengestalter in Bild und Ton durch Lothar Späth und die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen. Ohne Not nahmen Sie zumindest im Vorfeld den schleichenden Niedergang des TLM-getragenen Offenen Kanals auch in Gera in Kauf. Aber dass selbst Sie, meine Damen und Herren von der Union, lernfähig sind, haben Sie mit Ihrem Antrag bewiesen. Das freut mich.
Ich muss natürlich sagen, die SPD kann leider dem Gesetz, der ein guter Gesetzentwurf ist, nicht zustimmen. Es ist einfach merkwürdig, das kann doch nicht sein, das ist unverständlich. Das Gesetz lässt es nicht zu, dass ein Vertreter der SPD-Fraktion in der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt ist, es ist einfach absurd und Sie setzen jetzt so ein Zeichen mit dem Bund der Vertriebenen, also das ist eine merkwürdige Weihnachtsbotschaft.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Müller, Dr. Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Pietzsch, Dr. Frank-Michael; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Schuchardt, Dr. Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Sklenar, Dr. Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Stangner, Dr. Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Vogel, Dr. Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wildauer, Dr. Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Zeh, Dr. Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Müller, Dr. Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Pietzsch, Dr. Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Schuchardt, Dr. Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Seidel, Harald; Sklenar, Dr. Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Stangner, Dr. Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Vogel, Dr. Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wildauer, Dr. Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Zeh, Dr. Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt 21:00 Uhr wir sprechen über Kultur. Ich verfolge an sich schon seit zwei Stunden, kaum einer hört einem noch zu. Es sind ein paar einzelne Sprecher, die vielleicht noch das Ohr für das andere haben. Es ist im Grunde - ich muss es mal wirklich so sagen, ich war drei Jahre nicht dabei, es ist nun die erste Rede -, es ist ne Posse eigentlich, was da läuft. Selbst die Presse, es ist kaum jemand da, es interessiert niemanden. Das Band läuft mit, es wird abgespult, es gibt ein Protokoll.
Ich will es mal einfach nennen, merkwürdig. Ich will trotzdem - ich werde vieles streichen -, aber zu Kultur muss man schon was sagen, auch das ist eigentlich - so traurig es ist - ein Mangelhaushalt. Ich will nur ein paar Dinge benennen. Also besonders betroffen sind die Sparten- und Breitenkultur, die ohnehin in den vergangenen Jahren durch die Landesregierung finanziell vernachlässigt wurden. Die Zuwendungen und Zuschüsse zur Schwerpunktförderung im Bereich Breitenkultur sinken im Jahr 2003 erneut, und zwar auf nur noch 245.700  .  werden die Zuschüsse für soziokulturelle Zentren und Projekte von rund 444.800  @ %&&%  '=1 2&& gekürzt, das ist leider so. Unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen ist Breiten- und Soziokultur im Sinne von Kreativität und künstlerischer Innovation zumindest fast nicht mehr leistbar. Hier wird im Grunde nur noch der Mangel verwaltet - ich will mal sagen, das muss man mal im Vergleich zu Theatern und Orchestern sehen, es ist eigentlich ein am wenigsten kostenintensiver Bereich der Kultur, aber der eine ungeheure Bedeutung für den Freistaat Thüringen hat, viele Menschen anspricht im Vergleich zu Theatern und Orchestern. Also, ich kann nur sagen, mit uns sind derartige gravierende Kürzungen nicht zu machen. Das gilt allerdings auch für die von der Landesregierung geplanten massiven Streichungen bei der Literaturförderung und bei den Mitteln für spartenübergreifende Kulturprojekte, für Volkskunst und Brauchtumspflege. Wir verlangen, dass bei diesen Einzeltiteln zumindest die Ansätze des 2. Nachtragshaushalts 2002 erhalten bleiben, sonst wird es auf Dauer zu irreversiblen Verlusten der gesamten kulturellen Substanz kommen.
(Beifall Abg. Döring, SPD)
Ich bitte Sie herzlich um die Zustimmung zu den entsprechenden Anträgen. Anders als Herr Schwäblein möchte ich noch einmal was sagen zu Erfurt. Vor einigen Monaten hat sich in unserer Landeshauptstadt das neue Schauspiel Erfurt gebildet. Es ist sehr engagiert in seinem Bemühen, dem Theaterstandort Erfurt ein adäquates Schauspielangebot zu sichern. Inzwischen hat das neue Schauspiel ein Grundkonzept sowie konzeptionelle Fortschreibungen vorgelegt, die aus theaterpolitischer Perspektive, aber auch unter Finanzgesichtspunkten durchaus tragfähig erscheinen. Dennoch hat das neue Schauspiel in den Erläuterungen des Haushaltstitels - Zuweisungen an Theater und Orchester keine Berücksichtigung gefunden. Dort ist nur vage von einer Übernahme von Inszenierungen Thüringer Theater, insbesondere des Deutschen Nationaltheaters, in angemessener Anzahl die Rede. Herr Schwäblein, das ist einfach gemeint, wir überspielen halt einfach die Landeshauptstadt.
Konsequent angewendet bedeutet dieser Passus, das Erfurt künftig als einzige Landeshauptstadt der Bundesrepublik ohne ein eigenes Sprechtheater auskommen muss. Einen solch peinlichen Abstieg auf kulturpolitisches Provinzniveau sollten wir uns eigentlich ersparen, meine Damen und Herren.
Das neue Schauspiel hat beträchtliche Vorleistungen erbracht und verfügt über ein realisierbares Konzept. Nun ist es an uns, unseren landespolitischen Verantwortungen für den Theaterstandort Erfurt gerecht zu werden. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung zu diesem entsprechenden Antrag.
Ich bin gleich fertig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einmal auf ein Zitat kommen, Otto Schily meinte einmal: "Wer Musikschulen schließt, gefährdet die innere Sicherheit." Recht hat er, ich glaube, das gilt für den gesamten Kulturbereich, in Sonderheit für den Freistaat Thüringen. Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Das ist mir nicht bekannt. Ich kenne momentan nur die Waldbrände, die um Sydney sind.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen über die Fusion der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik". Durch Beschluss des Landtags vom 10. Oktober 2002, da war ich übrigens noch gar nicht Mitglied des Landtags, ist der oben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 15. November 2002 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit folgender Änderung:
In Artikel 1 Nummer 8 erhält Buchstabe b Doppelbuchstabe aa folgende Fassung: aa) In Satz 2 werden nach dem Wort "berufen" die Worte "und abberufen" eingefügt. So weit der Bericht.
Vielleicht noch eine kleine Bemerkung zu dem Antrag. Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag der Union zu, weil wir es für vernünftig halten, wenn die Kommune Weimar mit in die Finanzierung der Kunstsammlungen einbezogen wird. Vielen herzlichen Dank.