Swen Knöchel
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drs. 6/4604 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor.
Der Gesetzentwurf wurde in der 95. Sitzung des Landtags am 17. September 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf wurde auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4385 überwiesen.
Die Landesregierung beabsichtigte mit der Änderung des Aufnahmegesetzes, der Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern, die bisher im Finanzausgleichsgesetz geregelt ist, eine selbständige rechtliche Grundlage zu geben. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen künftig eine durch Verordnung festzusetzende Fallkostenpauschale erhalten sowie eine Einzelkostenerstattung für die Kosten von Krankheit, soweit sie 10 000 € übersteigen.
Im Finanzausgleichsgesetz sollten die Änderungen des Aufnahmegesetzes nachvollzogen werden sowie der Gesetzessystematik folgend die Revision der Finanzausgleichsmasse erfolgen. Die Finanzausgleichsmasse sollte um 49,3 Millionen € abgesenkt werden, wobei 48 Millionen € in das Aufnahmegesetz überführt werden sollen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte den Vorrang der Unterbringung in Wohnungen
im Aufnahmegesetz sowie die nur 70-prozentige Anrechnung der örtlichen Steuern auf den Finanzbedarf der Kommunen im Finanzausgleichgesetz.
In der 89. Sitzung am 18. September 2015 verständigte sich der Ausschuss über ein schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände und die mündliche Anhörung in der Sitzung am 5. Oktober 2015.
In der 92. Sitzung des Finanzausschusses am 5. Oktober 2015 hat der Ausschuss das mündliche Anhörungsverfahren durchgeführt und im Anschluss eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Grundlage der Beratung war die vorliegende Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die Einführung eines Artikels 1/1 beantragt, der auf eine einmalige Sonderzuweisung an die Kommunen in Höhe von 25 Millionen € in den Jahren 2015 und 2016 abzielte, die im Verhältnis der Schlüsselzuweisungen auszureichen sei. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig angenommen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 den Gesetzentwurf erstmals beraten und festgelegt, eine Beschlussempfehlung in der Sitzung am 25. November 2015 zu erarbeiten, welches auch so durchgeführt wurde. Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung an den federführenden Finanzausschuss in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 0 Stimmen verabschiedet. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
In der 94. Sitzung am 25. November 2015 hat der Finanzausschuss das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes endgültig beraten. Dazu lagen dem Finanzausschuss drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Artikel 1 - Aufnahmegesetz - vor. Diesen wurde in zwei Fällen einstimmig und in einem Fall mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.
Im ersten Antrag sollten die Landkreise und kreisfreien Städte, auf deren Gebiet sich eine Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet, dahingehend entlastet werden, dass sich für jeweils drei Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen die Zuweisung durch das Land um eine Person verringert.
Im zweiten Antrag erfolgte die Klarstellung, dass alle Landkreise mit Erstaufnahmeeinrichtungen zuständige Gesundheitsbehörde gemäß § 62 des Asylverfahrensgesetzes sind und die Kosten hierfür zu erstatten sind.
Mit dem dritten Antrag wurde geregelt, dass die vom Innenministerium festgesetzten Fallkostenpauschalen regelmäßig zum 31. März einer Überprüfung zu unterziehen sind; erstmals zum 31. März 2016.
Die mit den genannten Änderungen erarbeitete Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen in der Drs. 6/4604 vor.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen die Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beratung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Gesetzentwurf in Drs 6/4448 wurde von der Landesregierung in der 97. Sitzung des Landtags am 14. Oktober 2015 eingebracht und in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Finanzen sowie an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Die federführende Beratung oblag dem Ausschuss für Finanzen.
Im Wesentlichen beinhaltete der Gesetzentwurf Anpassungen an zahlreiche europarechtliche Regulierungsmaßnahmen sowie sprachliche und formaljuristische Korrekturen. Im Weiteren sollten die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie die Voraussetzungen und Beschränkungen für die Mit
gliedschaft im Verwaltungsrat neu geregelt werden. Bezüge und Leistungen des Vorstands sollten künftig im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden. Die Wahl der Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat sollte künftig im Sparkassengesetz und in Anlehnung an das Personalvertretungsgesetz erfolgen.
In der 93. Sitzung am 28. Oktober 2015 hat der Ausschuss für Finanzen beschlossen, die kommunalen Spitzenverbände und den Ostdeutschen Sparkassenverband schriftlich anzuhören und zu einem Fachgespräch in den Ausschuss einzuladen. Außerdem wurde eine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitet.
Sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch der Ostdeutsche Sparkassenverband nahmen schriftlich zum Gesetzentwurf Stellung. Beide Anzuhörenden sahen in der Vorschrift der Wahl der Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat kein Regelungsbedürfnis. Ablehnend äußerten sich auch beide Verbände zur geplanten Transparenzregelung für die Vorstandsbezüge. Die kommunalen Spitzenverbände regten zudem an, die Begrenzung der Ausschüttung aufzuheben und dies künftig ins Benehmen des Verwaltungsrates zu stellen.
Durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde darauf hingewiesen, dass die Regelung zur Transparenz der Vorstandsbezüge verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil hierfür keine Gesetzgebungskompetenz des Landes bestehe. Zudem wurden vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst rechtsförmliche Anpassungen vorgenommen.
Dem wurde in der 72. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport Rechnung getragen und eine entsprechend geänderte Beschlussempfehlung an den Finanzausschuss gefertigt. Diese wurde mit sieben Fürstimmen, einer Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen angenommen.
Der Ausschuss für Finanzen hat das beschlossene Fachgespräch in der 94. Sitzung am 25. November 2015 durchgeführt und sich anschließend mit sieben Fürstimmen, keiner Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zu eigen gemacht.
Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/4606 vor. Der Finanzausschuss empfiehlt ihre Annahme. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine Damen, meine Herren! Es sei mir folgende Vorbemerkung gestattet. Jedes Parlament hat seine Traditionen, und dazu gehört, dass die Berichterstattung zum Haushalt immer in dem Verlesen endloser Zahlenkolonnen besteht. Ich möchte heute den Versuch unternehmen, mit dieser Tradition zu brechen. Zahlen werde ich Ihnen trotz alledem vorlesen, aber nur die wichtigsten.
Meine Damen, meine Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes
2015/2016 wurde als Landtagsdrucksache 6/4185 in der 92. Sitzung des Landtags von der Landesregierung eingebracht und federführend in den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung in alle weiteren Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses überwiesen.
Erstmals vom Ausschuss für Finanzen beraten wurde der Nachtragshaushaltsentwurf in der Sitzung vom 8. Juli 2015 mit einer allgemeinen Aussprache. Dem vom Landtag formulierten Ziel, den Gesetzentwurf in der Sitzung im September zu verabschieden, folgend, erbat der Finanzausschuss von den mitberatenden Ausschüssen eine zügige Beratung, welches von diesen zum Teil mit Sondersitzungen umgesetzt wurde.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergab sich aus der Kostenentwicklung im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Land Sachsen-Anhalt. Hierbei wurden die im ursprünglichen Haushaltsgesetz getroffenen Annahmen deutlich übertroffen, sodass erhebliche Ansatzerhöhungen unabdingbar waren und strukturelle Veränderungen in den Finanzierungsstrukturen erforderlich wurden.
Hierzu legte die Landesregierung zudem in der 95. Sitzung des Landtages vom 17. September 2015 einen Gesetzentwurf vor, der die Änderung des Aufnahmegesetzes sowie des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes vorsieht. Während der Beratungen zum Nachtragshaushalt ergaben sich weitere erhebliche Prognoseveränderungen zu den Aufnahmezahlen.
Der Finanzausschuss entschied daher, eine abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf erst nach dem für den 24. September 2015 terminierten Bund-Länder-Gespräch zur Finanzierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu empfehlen. Es erfolgten daher weitere Beratungen am 2. September, am 30. September sowie eine ab
schließende Beratung am 5. Oktober.
In einer Sondersitzung am 18. September ließ sich der Finanzausschuss zudem von der Landesregierung über den Sachstand zur Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie den von ihr getroffenen Maßnahmen unterrichten. An dieser Sitzung nahmen auch Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport teil. Die abschließende Beratung des Einzelplanes 03 erfolgte in einer gemeinsamen Beratung der Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen.
Im Einzelnen wurden die Einzelpläne wie folgt beraten und geändert.
Der Einzelplan 03 wurde vom Ausschuss für Inneres und Sport in den Sitzungen vom 9. Juli und 30. September vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen mit acht Fürstimmen bei fünf Enthaltun-
gen zur Beschlussfassung empfohlen. Im Laufe der Ausschussberatung erfuhren die Kapitel 03 01, 03 10, 03 20, 03 21, 03 46 und 03 63 Änderungen. Die Änderungen können Sie den Seiten 17 bis 31 der Beschlussempfehlung sowie dem Anhang zu den Stellenplänen entnehmen.
Die Landesregierung plant die Bildung einer zentralen Abschiebeeinheit. Hierzu wurden bei Kapitel 03 20 Mittel für die Beschaffung neuer Fahrzeuge sowie 50 neue Stellen ausgebracht.
Die Opposition bezweifelte, dass die Möglichkeit zur externen Einstellung bestünde. Die Landesregierung führte aus, dass sie plane, diese aus bestehenden Versetzungswünschen von Polizisten anderer Länder und der Bundespolizei sowie der freiwilligen Rückkehr von Beamten aus der Altersteilzeit zu besetzen.
Im Entwurf wurden durch die Landesregierung für das Jahr 2016 50 neue Anwärterstellen für Polizeivollzugsbeamte ausgebracht. Die Fraktion DIE LINKE beantragte, diese Zahl um weitere 100 Anwärterstellen auf insgesamt 350 Anwärter für das Jahr 2016 anzuheben. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Bei Kapitel 03 46 wurden die Voraussetzungen zur Finanzierung des Projekts „Pädagogisches Leistungssportpotenzial an den Eliteschulen des Sports in Halle und Magdeburg“ durch Ausbringung eines Haushaltsvermerks und Einstellung entsprechender Mittel und Verpflichtungsermächtigungen geschaffen.
Die Zuschüsse für Investitionen in Sportstätten wurden für das Jahr 2016 um 300 000 € erhöht. Zudem wurde für das Jahr 2015 eine Verpflichtungsermächtigung von 4 Millionen € und für 2016 von 2 Millionen € ausgebracht.
Die kurze Zeit zwischen Ausbringung und Realisierung der Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2015 wurde im Ausschuss erörtert. Zur Sicherung dieser VE wurde ein verbindlicher Haushaltsvermerk ausgebracht, der die zu fördernden Investitionen festschreibt. Zudem wurde festgelegt, dass der Landesanteil der Investitionen aus diesem Titel bei Beträgen bis zu 70 000 € 100 % betragen kann. Darüber hinaus kann der Landesanteil 90 % betragen.
Umfängliche Änderungen erfuhr das Kapitel 03 63 - Asyl- und Ausländerwesen sowie Vertriebenen- und Spätaussiedlerangelegenheiten. Die bestehenden und künftigen sowie die temporären zentralen Aufnahmestellen wurden jeweils einer eigenen Titelgruppe zugeführt.
Die Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte, die bei Titel 633 04 veranschlagt sind, wurden für das Haushaltsjahr 2015 auf 52,58 Millionen € und im Jahr 2016 auf 205,016 Millionen € erhöht. Die Anpassung erfolgt aufgrund
der geänderten Prognose zu den Aufnahmezahlen.
Die Landesregierung beabsichtigt, nach der Novellierung des Aufnahmegesetzes künftig Pauschalen von 8 600 € je Betroffenen auszuzahlen.
Im Ausschuss wurden die Auskömmlichkeit dieser Pauschalen sowie die dem Ansatz zugrunde liegenden Fallzahlen erörtert. Einvernehmen bestand in der Frage, dass eine Evaluierung der Pauschalen erforderlich ist. Neben dieser Pauschale wurden weitere Titel zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Aufnahmegesetzes ausgebracht.
Einzeln zu erwähnen ist die Umschichtung in Höhe von 10 Millionen € im Jahr 2016 aus den Entflechtungsmitteln im Einzelplan 14 in den Titel 883 01 zur Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge. Der Regierungsentwurf sah hierfür bereits 1 Million € im Jahr 2015 vor.
Exemplarisch am Beispiel des geplanten Mietvertrages für die neu zu schaffende zentrale Aufnahmestelle in Halle-Trotha berichtete die Landesregierung über Schwierigkeiten bei der Bindung von Objekten vor dem Hintergrund einer sich verändernden Marktlage.
Hinsichtlich der angebotenen Mietpreise und Mietdauer ist es nur schwer möglich, das Wirtschaftlichkeitsgebot der Landeshaushaltsordnung einzuhalten, wenn man so, wie die Landesregierung es will, Flüchtlinge zeitnah in festen Unterkünften unterbringt.
Nach ausführlicher Erörterung stimmte der Ausschuss zu, bei Titel 518 62 im Jahr 2016
1 890 000 € sowie für die folgenden neun Jahre eine Verpflichtungsermächtigung von 47 210 000 € einzustellen.
Die Gesamtausgaben des Einzelplans 03 steigen damit im Kalenderjahr 2015 auf 782 320 500 €. Durch die Ausschussberatung wurde der Regierungsentwurf um 60,5 Millionen € erhöht. Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsgesetz beträgt die Ansatzerhöhung 90 Millionen €.
Im Jahr 2016 betragen die Gesamtausgaben des Ministeriums für Inneres und Sport
1 037 808 100 €, was einen Aufwuchs gegenüber dem Regierungsentwurf von 229 Millionen € bedeutet. Gegenüber dem Haushaltsgesetz beträgt der Aufwuchs 338 Millionen €.
Die Einnahmen steigen im Jahr 2015 um 1 Million € und im Jahr 2016 um 10 Millionen €.
Auch die Verpflichtungsermächtigungen werden erheblich verändert; sie betragen im Jahr 2015 159 230 700 €. Das sind 127,5 Millionen € mehr, als der Entwurf der Landesregierung dies vorsah.
Im Jahr 2016 betragen die Verpflichtungsermächtigungen 129 663 800 €; das sind Veränderungen von 111,8 Millionen € gegenüber dem Regierungsentwurf.
Im Jahr 2015 ändert sich der Stellenbestand um 101 Stellen und im Jahr 2016 um 365 Stellen.
In Einzelplan 04 des Ministeriums der Finanzen, den Sie auf der Seite 32 sowie im Anhang zum Stellenplan finden, wurden zwei neue Stellen im Ministerium ausgebracht und Stellenhebungen vorgenommen. Die Verschiebung des Umzugs des Finanzamts Halle von Dezember 2015 in das erste Quartal des Jahres 2016 wird im Haushalt nachvollzogen.
Die Änderung des Einzelplans 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - finden Sie auf den Seiten 33 bis 36 der Beschlussempfehlung sowie im Anhang zum Stellenplan. Der Einzelplan 05 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25. August 2015 beraten und seine unveränderte Annahme dem Ausschuss für Finanzen empfohlen.
Im Laufe der Beratungen des Ausschusses für Finanzen kam es zur Veränderung der Kapitel 05 01, 05 02, 05 09, 05 13 und 05 17. Unter anderem wurden die Zuschüsse zur Förderung lokaler Willkommenskultur erhöht sowie die finanziellen Voraussetzungen für die Teilnahme von 300 Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive am Bundesfreiwilligendienst geschaffen.
Ebenfalls wurden Mittel zur Unterstützung von Arbeitsgelegenheiten der Flüchtlinge in Kapitel 05 05 als Titelgruppe 62 neu ausgebracht. Die Zuschüsse für die Suchtprävention/Suchtkrankenhilfe wurden jeweils um 100 000 € pro Jahr erhöht. Eingestellt wurden Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für das Landesmodelprojekt zur Errichtung eines praxisorientierten Ausbildungsgangs zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Eingestellt wurden ebenfalls Mittel für die von allen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Der Einzelplan 06, der Bereich Wissenschaft und Forschung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft am 3. Juli 2015 vorberaten und zur unveränderten Annahme dem Ausschuss für Finanzen empfohlen.
Im Laufe der Beratungen des Finanzausschusses wurden Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen, die sich auf den Seiten 37 bis 39 der Beschlussempfehlung finden.
Es wurden für die Jahre 2015 und 2016 und für die Folgejahre Verpflichtungsermächtigungen eingestellt, die der Finanzierung der hochschulischen Aus- und Weiterbildung von politischen Flüchtlingen an unseren Hochschulen dienen.
Für das Jahr 2016 und die Folgejahre wurden die Voraussetzungen für zusätzlich 150 Ausbildungskapazitäten im Lehramt an der Martin-Luther-Universität geschaffen. Die Universitätskliniken Halle und Magdeburg erhalten für 2015 jeweils 6,5 Millionen € für Investitionen.
Der Einzelplan 07 des Kultusministeriums wurde vom Ausschuss für Bildung und Kultur in dessen Sitzung am 2. September 2015 vorberaten und mit zahlreichen Änderungen dem Ausschuss für Finanzen empfohlen. Diese wurden im Ausschuss für Finanzen nur teilweise übernommen. Es erfolgten im Gegenzug weitere Änderungen, die Sie auf den Seiten 40 bis 43 nachvollziehen können.
Neben dem im Regierungsentwurf vorgesehenen Stellenaufwuchs wurden für das Jahr 2015 112 Neueinstellungen sowie für das Jahr 2016 70 Neueinstellungen für die verschiedenen Schulformen sowie das Landesschulamt beschlossen.
Für die Bereitstellung von Lernmitteln für Kinder von Flüchtlingen wurden 480 000 € eingestellt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte hierzu einen weitergehenden Antrag, der keine Mehrheit fand. Auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, der einen Lehrerbestand von 14 300 Vollbeschäftigteneinheiten über einen Vermerk im Einzelplan 13 absichern wollte, fand keine Mehrheit.
Im Zusammenhang mit den im Regierungsentwurf erhöhten Veranschlagungen der Mittel für das Reformationsjubiläum ließ sich der Finanzausschuss vom Kultusministerium eingehend über die Gesamtfinanzierung unterrichten. Vertreter aller Fraktionen nahmen zudem am 26. August 2015 die Möglichkeit einer Vor-Ort-Unterrichtung wahr.
In der Titelgruppe 71 in Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - wurden zudem die Verpflichtungsermächtigungen bei Titel 656 71 um 405 000 € für die Bach-Festtage in Köthen, das Impuls-Festival für Neue Musik in Sachsen-Anhalt, die Merseburger Orgeltage sowie die Arbeit der Jugendensembles zu deren Absicherung erhöht.
Der Vorschlag des Ausschusses für Bildung und Kultur, eine Verpflichtungsermächtigung zur Absicherung der Händel-Festspiele über das Jahr 2017 hinaus zu sichern, fand zunächst im Finanzausschuss keine Mehrheit. In den darauf folgenden Beratungen stellten die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE hierzu einen Antrag. Der Koalitionsantrag wurde einstimmig angenommen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE zurückgenommen.
Der Einzelplan 08, Bereich Wirtschaft des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde am 3. Juli 2015 vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen.
Im Ausschuss für Finanzen wurden, ausgehend vom Mittelabfluss der vergangenen Jahre, die Mittel aus der Titelgruppe 67 - Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“- abgesenkt. Hierdurch wurde die bisher bei Titel 972 01 geführte globale Minderausgabe von 10 Millionen € entbehrlich.
Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Titel 685 85 im Jahr 2016 107 000 € für das bundesweite Eine-Welt-PromotorInnen-Programm einzustellen, fand keine Mehrheit. Die Änderungen zum Einzelplan 08 finden Sie auf den Seiten 44 bis 45 der Beschlussempfehlung.
Der Einzelplan 09, Bereich Landwirtschaft des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, den Sie auf der Seite 46 der Beschlussempfehlung finden, erfuhr in der Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 25. August 2015 Änderungen, die, wie empfohlen, vom Ausschuss für Finanzen übernommen wurden.
Der Einzelplan 11 des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung wurde vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 10. Juli 2015 vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen.
Im Ergebnis der Ausschussberatung, das Sie auf der Seite 47 finden, konnten Mehreinnahmen in den Jahren 2015 und 2016 von jeweils 4 Millionen € aus Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten veranschlagt und in beiden Jahren verringerte Ausgaben von 2,75 Millionen € für Verfahrensauslagen und Auslagen für Sachverständige eingestellt werden. Die Änderungen ergeben sich aus dem Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.
Der Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - wurde von allen mitberatenden Ausschüssen vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen. Sie finden die im Ausschuss für Finanzen vorgenommenen Änderungen auf den Seiten 48 bis 52 der Beschlussempfehlung.
Die Umsatzsteuereinnahmen des Landes wurden für das Jahr 2015 um 145,6 Millionen € und für das Jahr 2016 um 103,1 Millionen € erhöht. Die Erhöhung resultiert aus den zu erwartenden Mehreinnahmen im Jahr 2015 sowie den veränderten Umsatzsteueranteilen der Länder zur Entlastung bei der Aufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen.
Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes wurde zudem für das Jahr 2015 eine Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve von 45 Millionen €
vorgenommen.
Umfänglich erörtert wurden die Änderungen der in Titel 461 01 veranschlagten Personalverstärkungsmittel. Dieser Titel wird um 46,8 Millionen € im Jahr
2015 und 8 Millionen € im Jahr 2016 abgesenkt. Sämtliche Stellenveränderungen aus den Beratungen zum Nachtragshaushalt werden aus diesem Titel finanziert.
Die Landesregierung legte in der Vorlage 85 dar, welche Änderungen sich ergeben und welche Minderungen gegenüber den ursprünglichen Annahmen diese Absenkung möglich machten und dass die Finanzierung der Neueinstellungen gesichert sei.
Die von der Landesregierung vorgesehene Minderung des Ausgleichsstocks im Finanzausgleichsgesetz um 5 Millionen € wurde durch den Ausschuss rückgängig gemacht, sodass im Jahr 2016 40 Millionen € zur Verfügung stehen.
Im Zusammenhang mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen zum Finanzausgleichsgesetz wurden zur Finanzierung des geplanten § 4b für beide Haushaltsjahre jeweils 25 Millionen € eingestellt, die der Stärkung der kommunalen Finanzkraft dienen sollen. Sie sollen im Verhältnis der Schlüsselzuweisungen im Januar 2016 ausgezahlt werden.
Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der darauf abzielte, die Schlüsselzuweisungen an Gemeinden zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Die antragstellende Fraktion wollte im FAG künftig die örtlichen Steuern nur noch zu 70 % bei der Bedarfsermittlung anrechnen.
Anpassungen erfolgten wegen der zeitlichen Verschiebung beim Programm Stark III in der Titelgruppe 63 des Kapitels 13 12. Aus den daraus frei werdenden Landesmitteln soll der Bau der Förderschule in Magdeburg finanziert werden. Hierfür verstehen im Jahr 2016 700 000 € und in den Folgejahren 6,8 Millionen € zur Verfügung.
Im Weiteren wurden Korrekturen in den Kapiteln 13 16 und 13 17 zu den Strukturförderfonds der EU vorgenommen.
Der Einzelplan 14 des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr wurde vom Fachausschuss am 10. Juli 2015 vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen mit Änderungen zur Annahme empfohlen. Geändert wurde unter anderem der Stellenplan des Ministeriums. Darüber hinaus wurden Anpassungen in den Kapiteln 14 03 - Verkehr - und 14 09 - Landesstraßenbaubehörde - vorgenommen.
Durch den Ausschuss für Finanzen wurden weitere Änderungen vorgenommen. Es wurden aus dem Kapitel 14 02 - Allgemeine Bewilligungen - Mittel in den Einzelplan 03 zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Asyl und Flüchtlinge umgeschichtet. Die Änderungen finden Sie auf den Seiten 53 und 54 sowie im Anhang zum Stellenplan.
Der Einzelplan 15, Bereich Umwelt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, wurde vom Ausschuss für Umwelt in seiner Sitzung am 25. August 2015 beraten und mit zahlreichen Änderungen dem Ausschuss für Finanzen zur Annahme empfohlen. Sie finden die Änderungen auf den Seiten 55 bis 60 der Beschlussempfehlung. Im Wesentlichen wurden Umschichtungen zu den einzelnen Förderprogrammen des Ministeriums vorgenommen.
Zu keiner Veränderung gegenüber dem Regierungsentwurf kam es beim Einzelplan 16, dem des Landesrechnungshofes. Der dort beantragten zusätzlichen Stelle wurde vom Ausschuss für Finanzen einstimmig zugestimmt.
Zum Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) - lagen dem Ausschuss für Finanzen Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor, welche die unveränderte Annahme des Einzelplans empfahlen. Bei den im Lauf der Beratung vorgenommenen Änderungen handelt es sich zumeist um Anpassungen an die vertragliche Situation bzw. an Projektbearbeitungsstände.
Im Kapitel 19 07 wurden zudem Veranschlagungen vorgenommen, welche die neu zu schaffenden zentralen Aufnahmestellen mit IT- und Kommunikationsausrüstung ausstatten.
Für den Einzelplan 20 - Hochbau - lagen dem Finanzausschuss ebenfalls Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor, in denen die unveränderte Annahme des Regierungsentwurfes empfohlen wurde.
Zur Mitfinanzierung der Veränderungen im Einzelplan 20 wurden im Jahr 2015 aus der Gewinnrücklage des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Mittel in Höhe von
6 484 300 € entnommen.
Bei Kapitel 20 03 Titel 713 62 - Erschließungs- und Baukosten - wurden der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 um 8 743 800 € und die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 um 31 390 000 € erhöht. Die Ansatzerhöhungen sollen der Finanzierung von Baumaßnahmen der Zentralen Aufnahmestellen in Stendal und Halberstadt sowie der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Magdeburg
dienen.
Der Finanzausschuss stimmte in der Sitzung am 5. Oktober 2015 zudem auf Antrag der Landesregierung den drei Baumaßnahmen mit einem Gesamtumfang von 38,84 Millionen € zu.
Im Vorwort zu diesem Einzelplan wurde zudem eine laufende Berichterstattungspflicht an die Landesregierung formuliert.
Im Stellenplan der Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung wurden 15 neue Stellen ausgebracht.
Den Text des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes finden Sie auf den Seiten 3 bis 6 der Beschlussempfehlung.
In das Haushaltsgesetz wurden im Laufe der Beratung die §§ 17 und 18 eingefügt, welche das Auszahlungsverfahren an die Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit der Kostenerstattung für das Aufnahmegesetz betreffen. Ab dem Jahr 2016 erfolgt die Auszahlung auf der Grundlage spezialgesetzlicher Regelungen.
Zudem wird das Ministerium der Finanzen ermächtigt, mit der Zustimmung des Finanzausschusses Mehrausgaben zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen zu leisten. Die übrigen Änderungen wurden auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingefügt; sie sind redaktioneller Natur oder dienen der Klarstellung.
Der Nachtragshaushalt ist in den Jahren 2015 und 2016 mit Blick auf die Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Gesamteinnahmen bzw. Gesamtausgaben betragen im Haushaltsjahr 2015 11 065 075 600 € und im Haushaltsjahr 2016 10 925 517 900 €. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen im Haushaltsjahr 2015
1 525 117 500 € und im Haushaltsjahr 2016
1 604 234 500 €.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit sieben Jastimmen bei fünf Gegenstimmen, den Nachtragshaushalt für die Jahre 2015 und 2016 anzunehmen.
Abschließend möchte ich anmerken, dass die Beratung innerhalb kurzer Zeit und unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen erfolgte. Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für die zügige Beratung. Ein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums der Finanzen für die sachdienliche Zusammenarbeit; ein besonderer Dank gilt dem Minister der Finanzen. Ein Dank geht auch an den Landesrechnungshof und den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Diesem möchte ich auch im Namen des Ausschusses für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise danken. Ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der Ausschusssekretariate und des Stenografischen Dienstes, die die langen Sitzungen des Ausschusses begleitet haben.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle kann ich die Berichterstattung beenden.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Beratung über den Antrag mit der Überschrift „Runderlass über die Zuweisung aus dem Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern“ hat die Ausschüsse dieses Hohen Hauses längere Zeit beschäftigt. Aus diesem Grunde ist der Bericht etwas länger geraten. Ich verweise dennoch, auch in den Ausführungen zur Sache, auf meinen Zwischenbericht, den ich hier in Mai gehalten habe, so dass ich mich auf den Verfahrensablauf beschränke.
Ihnen liegt in der Drs. 6/4347 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum oben genannten Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde vom Landtag in der 74. Sitzung am 19. September 2014 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den in Rede stehenden Erlass im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 1. Dezember 2014 zu bearbeiten und in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Inneres und Sport vorzustellen. Die antragstellende Fraktion DIE LINKE sah mit dem Erlass einen massiven Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und kritisierte, dass der Erlasse ohne Erörterung und Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden verfasst wurde.
Der federführende Ausschuss für Finanzen hat den Antrag erstmals in der 73. Sitzung am 5. November 2014 zur Beratung aufgerufen. Seitens der Fraktion der SPD wurde gebeten, die Behandlung des Antrages zurückzustellen.
Dem ist der Ausschuss gefolgt mit der Absicht, den Antrag in der Sitzung am 19. November zu beraten. Der Ausschuss für Finanzen vereinbarte außerdem auf Vorschlag des Vorsitzenden, eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in schriftlicher Form durchzuführen.
Mit Schreiben vom 11. November 2014 wurden die kommunalen Spitzenverbände um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In der 77. Sitzung des federführenden Ausschusses für Finanzen am 20. November 2014 fand eine erste inhaltliche Beratung zum genannten Antrag statt mit dem Ergebnis, dass eine vorläufige Beschlussempfehlung
erarbeitet wurde. Mit sieben Für- und fünf Gegenstimmen und ohne Enthaltung empfahl der Ausschuss für Finanzen dem mitberatenden Ausschuss, den Antrag abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 54. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Die mit übergebene Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, in der rechtliche Bedenken gegenüber dem Runderlass vorgebracht wurden, wurde in die Beratung einbezogen. Das Ministerium der Finanzen erläuterte die im Runderlass geplanten Änderungen.
Im Ergebnis der Beratungen folgte der Ausschuss für Inneres und Sport einer Anregung der Fraktion der SPD, das Ministerium der Finanzen zu bitten, den überarbeiteten Runderlass vor seiner Veröffentlichung mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen und ihre Stellungnahme dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist, wollte sich der Ausschuss erneut mit diesem Thema befassen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte die nächste Beratung über den Antrag für die Tagesordnung der 59. Sitzung am 12. März 2015 vorgesehen. Hier wurde dieser Punkt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE jedoch wieder von der Tagesordnung genommen, da zur nächsten Sitzung am 9. April 2015 die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden sollten, um zu den im Erlassentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen.
In einem Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport vom 14. April 2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der mitberatende Ausschuss die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung verschoben hat, weil noch nicht alle Fragen geklärt werden konnten. Der federführende Ausschuss wurde gebeten, sich erst dann wieder mit dem Antrag zu befassen, wenn ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport vorliegt.
Die nächste Beratung des Ausschusses für Inneres und Sport über den Antrag und über die vorläufige Beschlussempfehlung wurde am 18. Juni 2015 durchgeführt. In dieser 63. Sitzung wurde die Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese empfahl, den Antrag für erledigt zu erklären.
In der 87. Sitzung am 8. Juli 2015 hat der Ausschuss für Finanzen den Antrag erneut beraten. Die Koalitionsfraktionen stellten den Antrag, der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport zu folgen und den Antrag für erledigt zu erklären. Dem widersprach die antragstellende Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung, den Antrag für erledigt
zu erklären, wurde mit 6 : 4 : 0 Stimmen beschlossen.
In der 88. Sitzung beriet der Finanzausschuss erneut. Dieses Mal wurde gemäß der Geschäftsordnung in der Sache abgestimmt. Der Antrag wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt. Ihnen liegt in der Drs. 6/4347 die Beschlussempfehlung vor.
Namens des Finanzausschusses bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ihnen liegt in Drs. 6/4346 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2015/2016 vor.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 90. Sitzung des Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport zur Mitberatung überwiesen. Ziel des Gesetzes war es, die im März 2015 für die Tarifbeschäftigten beschlossenen Tariferhöhungen in zwei Schritten auf die Beamtinnen und Beam
ten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Abweichend vom Tarifabschluss sollen die Anpassungsschritte um drei Monate verzögert zum 1. Juni 2015 und zum 1. Juni 2016 erfolgen.
Der federführende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 86. Sitzung am 17. Juni 2015 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und eine vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- Beratungsdienstes erarbeitet. Zuvor wurde vom Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Zahlung einer Sonderzahlung im Dezember in Höhe von 500 € gefordert wurde, bei 7 : 4 : 1 Stimmen abgelehnt.
Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 bat das Ministerium der Finanzen, dass im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes im Zahlungsmonat August Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhung der Grundgehälter und anderen Grundbeträge rückwirkend zum 1. Juni erfolgen sollen. Dem stimmte der Finanzausschuss einstimmig zu.
In der 63. Sitzung am 18. Juni 2015 hat der Ausschuss für Inneres und Sport über den Gesetzentwurf beraten und eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. Er empfahl, das Gesetz in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu beschließen. Auch dort stellte die Fraktion DIE LINKE den gleichen Änderungsantrag zur Sonderzahlung wie im Finanzausschuss. Dieser Änderungsantrag wurde bei 8 : 4 : 1 Stimmen abgelehnt.
In der 53. Sitzung am 10. Juli 2015 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf. Auch dort stellte die Fraktion DIE LINKE den gleichen Änderungsantrag zur Sonderzahlung. Dieser wurde abgelehnt. Der Ausschuss schloss sich mit 8 : 0 : 4 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
In der 88. Sitzung am 2. September 2015 hat der Finanzausschuss über den Gesetzentwurf abschließend beraten. Im Verlauf der Beratung wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vorgelegt. Dieser beinhaltete die Einführung eines Artikel 2/1 mit der Änderung des Gesetzes zur Parlamentsreform 2014, mit dem die Entschädigung der Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt an die Erhöhung der Besoldung der Richter angepasst werden sollte. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich mit 7 : 5 : 1 Stimmen beschlossen.
Das so geänderte Gesetz wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen in Drs. 6/4346 vor. Namens des Finanzausschusses bitte ich um
Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Gemäß § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung berichte ich auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE über die Beratungen zum Runderlass - -
- Sie hören mich schon wieder nicht, Frau Weiß?
- Ich kann natürlich in das Mikrofon beißen, aber das sieht albern aus. Im Raum ist auch noch eine Reserve, was das Zuhören betrifft, meine Damen, meine Herren.
Ich berichte also über den Stand der Beratungen zum Antrag „Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern“. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3403.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde vom Landtag in der 74. Sitzung am 19. September 2014 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den in Rede stehenden Erlass im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 1. Dezember 2014 zu überarbeiten und in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Inneres und Sport vorzustellen.
Die antragstellende Fraktion DIE LINKE sah mit dem Erlass einen massiven Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und kritisierte, dass der Erlass ohne Erörterung und Rücksprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden verfasst wurde.
Der federführende Ausschuss für Finanzen hat den Antrag erstmals in der 73. Sitzung am 5. November 2014 zur Beratung aufgerufen. Seitens der Fraktion der SPD wurde gebeten, die Behandlung
des Antrages zurückzustellen. Dem ist der Ausschuss gefolgt mit der Absicht, den Antrag in der Sitzung am 19. November 2014 zu beraten. Der Ausschuss für Finanzen vereinbarte außerdem auf den Vorschlag des Vorsitzenden hin, eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in schriftlicher Form durchzuführen.
Mit Schreiben vom 11. November 2014 wurden die kommunalen Spitzenverbände um die Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat den Antrag erstmals in der 53. Sitzung am 12. November 2014 auf die Tagesordnung gesetzt. Der Punkt wurde jedoch wieder abgesetzt, da die vorläufige Beschlussempfehlung noch nicht vorlag.
In der 77. Sitzung des federführenden Ausschusses für Finanzen am 20. November 2014 fand eine erste inhaltliche Beratung zum genannten Antrag statt mit dem Ergebnis, dass eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet wurde. Mit sieben Für- und fünf Gegenstimmen und ohne Enthaltungen empfahl der Ausschuss für Finanzen dem mitberatenden Ausschuss, den Antrag abzulehnen.
Zu dieser Beratung lag ihm die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 18. November 2014 vor, die jedoch nicht diskutiert wurde. Die kommunalen Spitzenverbände äußerten sich kritisch zu den Regelungen des Erlasses sowie dazu, dass der Runderlass vor der Veröffentlichung nicht mit ihnen erörtert worden ist.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 54. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Die mit übergebene Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, in der rechtliche Bedenken gegenüber dem Runderlass vorgebracht wurden, wurde in die Beratung einbezogen. Das Ministerium der Finanzen erläuterte die im Runderlass geplanten Änderungen.
Im Ergebnis der Beratung folgte der Ausschuss für Inneres und Sport einer Anregung der Fraktion der SPD, das Ministerium der Finanzen zu bitten, den überarbeiteten Runderlass vor seiner Veröffentlichung mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen und ihre Stellungnahme dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, wollte sich der Ausschuss erneut mit diesem Thema befassen.
Am 4. Dezember 2014 hat das Ministerium der Finanzen dem Ausschuss für Inneres und Sport den in Rede stehenden Runderlass vom 15. April 2014, veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Nr. 22/2014 vom 14. Juli 2014, übermittelt.
Mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 14. Februar 2015 wurde dem Ausschuss für Inneres und Sport die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum überarbeiteten
Runderlass zur Kenntnis gegeben. Der mitberatende Ausschuss hat den erstmals überarbeiteten Runderlass mit Schreiben vom 9. März 2015 erhalten.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte die nächste Beratung über den Antrag für die Tagesordnung der 59. Sitzung am 12. März 2015 vorgesehen. Hier wurde dieser Punkt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE jedoch wieder von der Tagesordnung genommen, da zur nächsten Sitzung am 9. April 2015 die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden sollten, um zu den im Erlassentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen.
In einem Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport vom 14. April 2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der mitberatende Ausschuss die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung verschoben hat, weil noch nicht alle Fragen geklärt werden konnten. Der federführende Ausschuss wurde gebeten, sich erst dann wieder mit dem Antrag zu befassen, wenn ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport vorliegt.
Auch in der 60. Sitzung am 9. April 2015 und in der 61. Sitzung am 7. Mai 2015 wurde der Antrag in der Drs. 6/3403 vom Innenausschuss nicht behandelt. Die Sprecher der Fraktionen im Innenausschuss verständigten sich vorab jeweils auf die weitere Vertagung.
Zwischenzeitlich ist dem mitberatenden Ausschuss die Endfassung des Runderlasses mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 4. Mai 2015 zugegangen und als Vorlage 7 zur Drs. 6/3403 verteilt worden. Dieser wurde am 8. Mai 2015 durch das Ministerium der Finanzen in Kraft gesetzt und im Ministerialblatt vom 1. Juni 2015 veröffentlicht. Die vom Innenausschuss beabsichtigte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vor dem Inkrafttreten des Erlasses fand nicht statt.
Die nächste Beratung des Ausschusses für Inneres und Sport über den Antrag und die vorläufige Beschlussempfehlung ist nunmehr für den 18. Juni 2015 vorgesehen. Die Tagesordnung dieser 63. Sitzung weist diesen Punkt aus. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen hat mich beauftragt, die im Plenum allseits beliebte Berichterstattung zu den Haushaltsberatungen zu übernehmen. Diese ist genau wie die Haushaltsberatungen selbst sehr umfangreich. Ich freue mich nun auf Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
In der Drs. 6/3642 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vor. Der Gesetzentwurf wurde in der 79. Sitzung des Landtages zum ersten Mal beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an alle weiteren ständigen Ausschüsse außer dem Ausschuss für Petitionen überwiesen.
Eine erste grundlegende Aussprache fand in der 68. Sitzung des Finanzausschusses am 1. Oktober 2014 statt. Weitere Beratungen fanden in elf Sitzungen des Finanzausschusses statt, nachdem die Fachausschüsse das Gesetz und die Einzelpläne beraten hatten. Insgesamt liegen Ihnen mehr als 220 Vorlagen zum Gesetzentwurf vor.
Ich komme zu den Einzelplänen. Bei Einzelplan 01 - Landtag - ist eine Erhöhung der Gesamtausgaben um 502 600 € im Haushaltsjahr 2015 und um 433 200 € im Haushaltsjahr 2016 beschlossen worden.
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Änderungen um eine Anpassung aufgrund der beschlossenen Parlamentsreform und um notwendige Auf
wendungen, die sich im Nachgang an die Umbauarbeiten des Parlamentsgebäudes ergeben haben.
- Ich spreche relativ laut.
- Ich kann versuchen, etwas lauter zu sprechen.
Ich weiß nicht, ob ich es schaffe, zwei Stunden lang zu schreien.
Zudem wurde eine neue Stelle im Technischen Dienst ausgebracht.
Bei Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - sind während der Haushaltsberatungen keine Änderungen vorgenommen worden.
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 meldete der Landesbeauftragte einen Bedarf für zwei neu zu schaffende Stellen an, nämlich eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 zur Stärkung des juristischen Sachverstandes sowie eine bis 2019 befristete Stelle eines Medienpädagogen der Besoldungsgruppe A 12 für den Bereich Medienbildung.
Der Ausschuss für Finanzen erbat vor der Entscheidung eine Übersicht über die Stellenausstattung der vergleichbaren Datenschutzbeauftragten anderer Länder, welche der Datenschutzbeauftragte dem Ausschuss mit Schreiben vom 19. November 2014 vorlegte.
In der Beratung am 26. November fand die von der Fraktion DIE LINKE zum Antrag erhobene Stellenanmeldung des Landesbeauftragten keine Mehrheit. In der Diskussion wurde sowohl durch Vertreter der Koalitionsfraktionen als auch durch den Landesrechnungshof deutlich gemacht, dass die Gesamtstellenausstattung im Ländervergleich unproblematisch sei, gleichwohl die Ausstattung mit Juristinnen und Juristen im Verhältnis zu den anderen Bediensteten für die Zukunft überprüfungswürdig sei.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des geänderten Einzelplans 01.
Ich komme zum Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Der Einzelplan 02 wurde vom Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der 32. Sitzung vorberaten. Dem Ausschuss für Finanzen wurde die unveränderte Annahme des Einzelplanes mit sieben Für- bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung empfohlen.
Die Beratungen im Ausschuss für Finanzen ergaben hinsichtlich der Gesamteinnahmen und -ausgaben keine Änderungen, jedoch wurde mit der
Ausbringung der Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegenden Leertitel und Haushaltsvermerke Haushaltsvorsorge für die Zuweisung des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus und von Digitalisierungsprojekten getroffen.
Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, die in der Titelgruppe 69 - Landesmarketing - veranschlagten Ausgaben von 1 150 000 € sowie die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3 450 000 € zu streichen, fand keine Mehrheit im Ausschuss.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Hohen Haus mit acht Für- bei fünf Gegenstimmen die Annahme des so geänderten Einzelplanes 02.
Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - wurde im Ausschuss für Inneres und Sport in der 52. Sitzung am 22. Oktober 2014 vorberaten. An dieser Beratung nahm die Fraktion DIE LINKE nicht teil. Zur Begründung führte sie aus, dass die umfangreichen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erst im Verlauf der Sitzung vorgelegt worden seien und ihr darum eine Positionierung zu den Anträgen nicht möglich sei.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 73. und in der 78. Sitzung mit dem Einzelplan 03. Das Ergebnis der Beratung finden Sie auf den Seiten 37 bis 45 sowie den Seiten 129 bis 133 der Beschlussempfehlung.
Die Gesamteinnahmen bei Einzelplan 03 erhöhen sich um 2 325 900 € im Jahr 2015 und um 2 605 900 € im Jahr 2016. Die Gesamtausgaben erhöhen sich um 5 590 900 € im Jahr 2015 und um 4 460 500 € im Haushaltsjahr 2016.
Für das Haushaltsjahr 2015 wurden zudem zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9 733 500 € ausgebracht, von denen 7,7 Millionen € auf die Ersatzbeschaffung eines Hubschraubers für die Landespolizei entfallen.
In den Haushaltsberatungen neu zu veranschlagen waren Miet- und Umzugskosten für ein Ersatzgebäude für das zu sanierende Dienstgebäude im Zuckerbusch 4.
Neu ausgebracht wurde bei Kapitel 03 02 die Titelgruppe 63, in der künftig die institutionelle Förderung der Historischen Kommission e. V. darzustellen ist.
Bei Kapitel 03 31 - Brand- und Katastrophenschutz Land - wurde der Ansatz bei Titel 883 61, aus welchem Gemeinden Zuwendungen aus der zentralen Beschaffung von Brandschutzfahrzeugen erhalten, in beiden Haushaltsjahren um 1 Million € angehoben.
Bei Kapitel 03 46 - Sport - wurden die Zuschüsse zur Vorbereitung von Olympischen Spielen und Paralympics sowie an die Stiftung „Sport“ erhöht. Für die Zuweisungen für Investitionen in Sportstätten von Gemeinden wurden in beiden Haus
haltsjahren 1,5 Millionen € mehr veranschlagt. Für Sportstätten anderer Träger wurden Mehrausgaben von 300 000 € pro Jahr veranschlagt.
Den zu erwartenden höheren Flüchtlingszahlen wurde bei Kapitel 03 63 durch Ansatzerhöhungen Rechnung getragen, wobei weitergehende Anträge der Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden.
Einstimmig angenommen wurde ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wonach die Entschädigung für die Pflege von Diensthunden und ausgesonderten Diensthunden erhöht werden soll.
Abgelehnt hingegen wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Einrichtung eines neuen Kapitels 03 22 - Unabhängige Polizeikommission. Diese sollte nach Vorstellung der Antragstellerin die bisherige Beschwerdestelle der Polizei ersetzen.
Abgelehnt wurden auch die Anträge der Fraktion DIE LINKE, die Sachtitel in der Titelgruppe 64 - Besondere Aufgaben des Verfassungsschutzes - bei Kapitel 03 01 auf Null abzusenken.
Ebenso abgelehnt wurde die Anhebung des Ansatzes bei Titel 633 04 - Zuweisung an Gemeinden aufgrund des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren - um 50 000 € pro Jahr. Stattdessen beschloss der Ausschuss eine Anhebung von 1 400 € pro Jahr.
Keine Mehrheit fand auch der Antrag der LINKEN zur Absicherung der Neueinstellung aller erfolgreichen Absolventen der Fachhochschule der Polizei, die eine Überschreitung des Neueinstellungskorridors der Landesregierung um jeweils 50 Stellen beantragte.