Jan Löffler

Appearances

6/1 6/7 6/14 6/16 6/44 6/50 6/65 6/66 6/74 6/75 6/78 6/82

Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Erlauben Sie mir, ganz voranstehend ein herzliches Dankeschön an alle Angestellten des Freistaates im öffentlichen Dienst und an alle Beamten für ihren Einsatz zu sagen. Ganz besonders hier im Hohen Haus können Sie, können wir erleben, welches Arbeitspensum durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt wird, und das ist allemal einen Dank wert
und auch wert, den Fokus auf Verbesserungen in diesem System zu legen.
Bevor ich aber konkret auf den Antrag eingehe, erlauben Sie mir noch eines. In der Begründung Ihres Antrages schwingt etwas mit, das mir ein Stück weit Angst macht.
Sie sprechen von einer Konkurrenz um Fachkräfte mit der sächsischen Wirtschaft.
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass wir eine solche Konkurrenz gar nicht wollen dürfen? Denn jede Fachkraft, die wir der sächsischen Wirtschaft entziehen, fehlt uns in den Unternehmen, fehlt den Unternehmen, um Aufträge zu bedienen, Aufträge anzunehmen, und hindert sie, ihre Produktivität weiter aufzubauen, konkurrenzfähig zu werden oder zu bleiben. Es hindert sie daran zu wachsen, es hindert, Steuern zu zahlen. Sie schaffen Arbeitsplätze für diejenigen, die unseren Wohlstand in Sachsen erwirtschaften. Es kann also nicht in unserem Interesse sein, mit der sächsischen Wirtschaft in Konkurrenz um die Fachkräfte zu treten.
Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe gerade gesagt, bevor ich auf den Antrag eingehe, möchte ich einfach einmal etwas feststellen. Ich bitte Sie einfach, mich meine Rede zu Ende führen zu lassen, und dann können wir uns gern noch einmal unterhalten.
In erster Linie – ich glaube, auch da stimmen Sie mit mir überein – ist es unsere Aufgabe, Sachsen als Standort zu sichern und weiter auszubauen.
In diesem Zusammenhang gilt es auch, uns Gedanken über entsprechende Fachkräfte zu machen, egal, ob im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft. Natürlich gibt es auch die gleichen Berufsbilder, die benötigt werden. Aber wir dürfen – das ist noch einmal die Aussage, die ich hiermit treffe – nicht in Konkurrenz zueinander treten.
Manchmal hat man, wenn man den Antrag liest, den die GRÜNEN da geschrieben haben, das Gefühl, liebe
Kollegen, Sie glaubten, die Geldmittel wüchsen auf den Bäumen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen die Partnerschaft mit der Wirtschaft, nicht die Konkurrenz. Wir können es uns nicht leisten, mit ihr in Konkurrenz zu treten. Vielleicht sollten wir uns im öffentlichen Dienst auch auf andere Weise eher ein Beispiel an der sächsischen Wirtschaft nehmen; denn die Wirtschaft in Sachsen braucht genau wie wir auch Fachkräfte und reagiert in verschiedenem Maße darauf, entsprechend Fachkräfte für sich anzulocken. Sie machen ihre Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze, die sie besetzen wollen, einfach attraktiv, egal ob mit IT, ob mit Arbeitszeitmodellen, ob mit der Möglichkeit von Homeoffice, ob mit Teamarbeitsplätzen, über Führungsstile, über das Arbeitsklima oder nicht zuletzt auch über ein leistungsorientiertes Bezahlungssystem. Viele Unternehmen erkennen den Wert gut ausgestatteter Arbeitsplätze. Das erhöht nicht nur die Attraktivität des Unternehmens, sondern auch die Zufriedenheit der dort beschäftigten Mitarbeiter.
All das sind Aspekte, für die es keiner Maßnahmenpläne, Werbestrategien oder großen Entwicklungskonzepte
bedarf.
Die Wirtschaft reagiert lediglich auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt. Genau diese Flexibilität, auf die Anforderungen der Mitarbeiter von morgen zu reagieren, brauchen wir auch hier im öffentlichen Dienst.
Wenn ich nur einmal an die Möglichkeiten der Digitalisierung denke: Da gibt es sicherlich noch ganz andere Ansatzmöglichkeiten,
auch hier im öffentlichen Dienst; Herr Lippmann, darauf sind Sie ja vorhin eingegangen.
Genau deshalb, weil sich die Staatsregierung dieses Punktes durchaus bewusst ist und es ihr auch klar ist, dass wir dort tätig werden müssen, wurde in der Staatskanzlei die Stabsstelle entsprechend eingerichtet. Genau diese widmet sich dem ja mit den Themen und Konzepten, welche erarbeitet werden müssen, um Dinge so einzuführen, wie sie auch in der Wirtschaft erfolgreich funktionieren. Es wird geschaut: Inwieweit und wie kann man solche Konzeptionen adaptieren? Ich glaube, da sind wir uns auch einig, dass ein Personalbedarf besteht; daran besteht ja auch kein Zweifel.
Aber auch hierauf hat die Staatsregierung reagiert. Mit der Ausbildungsoffensive im Doppelhaushalt 2019/2020 ist mit erheblichem Mittelansatz der erste Schritt auch dort getan. Mit dem Personalpool Demografie – auch das, Herr Lippmann, haben Sie ja selbst schon festgestellt – gibt es genau diese Möglichkeit, beginnend jetzt im
nächsten Doppelhaushalt mit den 300 Stellen, um dort entsprechend entgegenzutreten.
Vor diesem Hintergrund kann ich festhalten: Die Staatsregierung hat das Problem erkannt; sie hat Maßnahmen ergriffen, wie darauf reagiert werden soll. Es braucht natürlich aber jetzt auch die Zeit, diese zu ergreifen und das Ganze über den Haushalt auch nachzuzeichnen. Auch wenn es etwas Zeit braucht, braucht es eines nicht, und das ist Ihr Antrag. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalfunk: Ich konzentriere mich einmal reinweg auf den BOS-Teil Ihres Antrags. Der bundeseinheitliche digitale gemeinsame Sprechfunk – richtig, es ist viel mehr als nur die Polizei, es sind auch Feuerwehr, Rettungsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz, die diesen doch im Vergleich modernen und vielseitigen Kommunikationsweg nutzen.
Dass die Technik abhörsicher ist, ist das eine. Aber sie hat ebenso eine hohe Verfügbarkeit. Ich komme noch einmal zu dem, was Sie als Beispiel genannt haben. Die Verfügbarkeit bei BOS ist hoch. Es gab zugegebenermaßen bei der Implementierung über die Funkstrecken Nachsteuerbedarf, was zum Beispiel die Mastenanzahl und Ähnliches betraf. Ein wesentlicher weiterer Vorteil ist die extrem hohe Sprachqualität, und es ist ein eigenes Funknetz.
Sie haben angesprochen, dass in anderen Ländern eigene Funknetze aufgebaut werden – ja, mein Gott, das ist doch genau das, was BOS macht. BOS baut ein eigenes Funknetz auf, um nicht auf die kommerziellen Mobilfunknetze zurückgreifen zu müssen, weil es ein Spezialbehördenfunk für Einsatzkräfte ist und auch bleiben soll. Gerade bei Großschadensereignissen und Katastrophen ist das, mit Verlaub, ein ganz wichtiges Merkmal dieses Kommunikationsmittels.
BOS hat – das haben Sie ein Stück weit ausgeführt – neben der reinen Alarmierungs- und Sprachübermittlung auch die Möglichkeit zu sagen, ich versende Datenpakete. Dabei ist aber nicht nur der eigentliche Funk das Thema, sondern dass das, was die Funkstrecke übermitteln kann, mit der Digitalisierung und der Einrichtung der integrierten Rettungsleitstellen entsprechend ausgewertet und verarbeitet wird. Mit der Verfügbarkeit liegen wir zurzeit – das haben Sie auf Ihren Antrag von der Staatsregierung erfahren – bei einer Netzabdeckung von 99,98 %.
Ich habe mir die Mühe gemacht und einmal versucht herauszubekommen, wie oft das Netz täglich verwendet wird. Das ist gar nicht so einfach. Wenn ich nur einmal bei den Dispositionszahlen der Leitstellen bleibe, kann ich im Jahr mit über 50 000 Dispositionen aus den einzelnen Leitstellen heraus rechnen. Ich kann allein bei der Netznutzung, wenn ich die Funknutzung berücksichtige, mit weit über einer Million Funkverbindungen kalkulieren. Da bringen Sie allen Ernstes zwei Beispiele, wo Sie fragen, warum es nicht funktioniert.
Das tut mir leid.
Vergleichen wir es einmal direkt mit den von Ihnen angesprochenen Mobilfunknetzen. Ob ich jetzt GSM,
UMTS oder LTE nehme, ist erst einmal völlig egal. Ich habe dort ein ganz entscheidendes Problem, und das sollten Sie als Einsatzkraft eigentlich wissen. Ich habe als Erstes das Problem, dass ich Gruppenkommunikationen in der Form über die normalen Netze nicht darstellen kann, und zweitens, dass ich einen ganz wesentlichen einsatztaktischen Effekt nicht habe, nämlich die DMOKommunikation, sprich: die netzunabhängigen Funkinseln und -strecken, die ich problemlos aufbauen kann, was im LTE-Bereich und Ähnlichem nicht so ohne Weiteres möglich ist.
Dann haben Sie angesprochen, dass es verschiedene Beispiele gibt, wo das schon besser, schon moderner läuft. Aber es sind Musterbeispiele von Ihnen gewesen. Es ist ja nicht so, dass wir uns irgendeiner Transformation und Entwicklung in dem Bereich verwehren – im Gegenteil. Es geht darum, internationale Standards zu schaffen. Sie haben zwei Beispiele aus Israel und Kanada angesprochen. Die USA haben Sie, glaube ich, auch angesprochen. Dort wird die Zukunft des Sicherheitsfunks auch betrachtet. Dort wird aber die 5G-Technik herangezogen, die in der technischen Umsetzung zurzeit noch nicht flächendeckend verwendbar und von daher technisch auch noch nicht spruchreif ist, um sie umzusetzen.
Wenn Sie mir zum Abschluss noch eines erlauben: Wir reden hier trotzdem über eine kritische Infrastruktur, über die Kommunikation der Einsatzkräfte, wenn es wirklich brennt,
und das nicht nur aus der Sicht eines Feuerwehrmannes. Da will ich mich auch nicht auf irgendwelche Experimente einlassen. Da war, glaube ich, das Experiment des BOS mit den ganz praktischen Problemen auch der technischen Implementierung – – Das beste Beispiel ist für mich immer, wie lange man über ein Faustmikrofon streiten kann, damit man es mit einem Handschuh bedienen kann. Aber das sind Aspekte, die gelöst werden müssen.
Diesen Populismus, indem Sie sagen, raus aus der Steinzeit – sorry, das ist ein Schreckensszenario, das Sie hier machen, das fernab der normalen Realität ist. Kein Verständnis dafür.
Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beginne mit dem Buchstaben L.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Herr Schultze, ich denke, bei allem Pathos in Ihrer Rede sind wir uns über eines einig: Jeder Tote und jeder Verletzte aufgrund eines Brandes ist genau einer zu viel. In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie über die bundesweiten Häufungen der Brände speziell in den von Ihnen skizzierten Pflegeheimen. Das hat mich veranlasst, mich etwas näher mit den dahinter stehenden Zahlen zu beschäftigen.
Der Deutsche Feuerwehrverband veröffentlicht die Fallzahlen jahresscharf für ganz Deutschland. Mit unseren 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern – davon 996 000 ehrenamtlichen Kräften, die die Tageseinsatzbereitschaft sicherstellen – bewältigen die Kameraden deutschlandweit 3 685 000 Einsätze jährlich; davon sind es 192 000 bei Bränden, das entspricht etwa 5,2 %.
Festzustellen ist – damit bin ich bei Ihnen –: Die Einsatzzahlen erhöhen sich – seit 2000 sind sie um etwa 10 % gestiegen –damit allerdings nicht positiv, wie in Ihrem Gesetzentwurf skizziert. Schauen wir uns die Entwicklung der Zahlen bei den Brandtoten an. 1990 hatten wir aufgrund von Brand 787 Todesfälle zu beklagen. Es ist geglückt, diese Zahl bis zum Jahr 2015 auf 367 zu reduzieren. Das ist eine Verbesserung um 53 %. Das ist nicht schlecht. Es geht immer noch um Menschenleben, über die wir sprechen – das möchte ich nicht werten. Aber: Der Trend ist bemerkenswert gut und spricht für die Leistungsfähigkeit unserer Kameraden im Bereich des Brandschutzes.
Das ist übrigens bei den Zahlen der Verletzten ähnlich. Wenn ich nun noch herauskristallisiere, wie sich die Brände mit Todesfolge im Bereich der von Ihnen benannten Pflegeeinrichtungen entwickeln, dann stelle ich fest, dass wir 2012 im Bereich der Pflege 28 Todesfälle zu beklagen hatten. 2017 waren es deutschlandweit noch fünf.
Wenn das eine werden soll, ja.
Sehr geehrter Herr Kollege! Es steht mir nicht zu, Ihre Interpretationen meines Gesagten zu kritisieren. Das steht Ihnen völlig frei. Aber ich sage Ihnen, was ich damit hier in diesem Gremium meinte: Die Leistungsfähigkeit und das, was im Bereich des Brandschutzes deutschlandweit gemacht wird, ist genau auf dem richtigen Trend. Das genau ist ein richtiges und gutes Vorgehen der Kameraden, und es hat dazu geführt, dass wir es geschafft haben – im Zusammenspiel mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und deren Weiterentwicklung –, den Anteil der Todesfolgen – zum Beispiel im Bereich der Pflege, worauf Sie abgestellt haben – auf in Summe 1,4 % der Gesamtopfer zu reduzieren. Das ist bemerkenswert, denn wir starteten von 7,3 %. Von daher ist der Weg richtig.
Ich komme in meinen weiteren Ausführungen noch dazu, warum diese von Ihnen avisierte Gesetzesänderung überflüssig ist. Dazu lassen Sie mich aber vielleicht einfach meine Rede weiterführen, und dann können wir uns gegebenenfalls darüber unterhalten; denn – erstens –: Sie selbst haben die Expertenanhörung angesprochen. Die Sachverständigen haben sich in der Anhörung des Innenausschusses klar dafür ausgesprochen, dass ein derartiges Gesetz in der Form der falsche Weg ist, um das Ganze aufzugreifen.
Zweitens. Sie selbst geben in dem Gesetzestext einen Ausblick auf die Kosten. Allein im Bereich Neubau wären
das – nur für die Sprinkleranlagen – 50 Euro zusätzlich pro Quadratmeter und im Altbau um ein Vielfaches mehr. Nun kann man nie ein Menschenleben auf Geld pro Quadratmeter umlegen, aber es sollte nicht unerwähnt bleiben, zumal Sie es selbst im Gesetz ausführen.
Außerdem fand ich es bemerkenswert, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf einen Verweis darauf bringen, der das ganze Vorhaben eigentlich ad absurdum führt. Entschuldigung, dass ich es so sagen muss; aber wenn Sie selbst mit Verweis auf § 51 Sächsische Bauordnung die Möglichkeiten im entsprechenden Fall beschreiben, dort verstärkten Brandschutz durch die Brandschutzüberprüfung – die im Zuge der Baugenehmigung bei solchen Sonderbauten ja sowieso zu erfolgen hat – als Auflagen zu erteilen. Diese ist bereits jetzt gegeben, und es ist ein „Können“ enthalten; denn es wird nicht besser, wenn wir pauschal sagen: Alles muss, und es muss mehr, mehr und mehr.
Wir müssen nämlich mit einem aufpassen: Es wird beim Brandschutz und auch bei Naturkatastrophen immer sehr schnell versucht, subjektiv den Eindruck zu vermitteln: Wenn wir dieses Gesetz verabschieden, dann wird es keine Toten mehr durch Feuer geben. Das ist Quatsch!
Aber das ist der Eindruck, den wir hier mit dem Pathos doch erzielen wollen. Von daher zitiere ich gern den Innenminister. Ich glaube, es ist ein Sprichwort vom Innenminister, wenn er auch kein Copyright darauf hat: Es gilt: Wenn es nicht zwingend notwendig ist, ein Gesetz zu beschließen, ist es zwingend notwendig, ein Gesetz nicht zu beschließen.
Damit lehnen wir diese Gesetzesinitiative ab. Gleiches gilt für die Koalitionsfraktionen auch für den Änderungsantrag.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 18. Januar dieses Jahres zog der Sturm „Friederike“ über Irland, Großbritannien, Niederlande, Belgien nach Deutschland und von Deutschland nach Polen. In seiner Form als Sturm war er einer der schwersten in den vergangenen zehn Jahren. Bundesweit haben wir acht Menschenopfer zu beklagen. Es gab
zahlreiche Verletzte, und nicht nur in Sachsen, sondern auch in Teilen von Nord- und Mitteldeutschland haben wir große Verluste durch den Sturm erfahren. Deutschlandweit sind über 500 Millionen Euro Schäden zu verbuchen. An der Stelle gilt es allen ehrenamtlichen Helfern, allen hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr, der Polizei, der Rettungsdienste, des THW, der Hilfsorganisationen, aber auch der Katschutzeinheiten Danke zu sagen; Danke für ihre Einsatzbereitschaft, Danke dafür, dass sie da sind, wenn sich kein anderer das zutraut.
Es ist auch festzustellen: Ohne ihr Engagement wären die Schäden weitaus größer gewesen.
Es gehört aber auch dazu, ein aufrichtiges Beileid an die Familien der beiden Kameraden zu schicken, welche aus dem Einsatz nicht wieder zurückgekommen sind – so geschehen in Bad Salzungen und in Sundern.
Meine Damen und Herren, das ist das Schlimmste, was einer Einsatzkraft passieren kann, und es zeigt sich hier, was die Kameraden und Kameradinnen für uns, für uns alle mit ihrem Tun aufs Spiel setzen: ihre Gesundheit und ihr Leben.
Die Einsatzlage gerade im Bereich der Feuerwehr in der Nacht des Sturms und am Tag danach schlägt mit 6 899 Einsatzlagen allein in Sachsen zu Buche: vom umgestürzten Baum, Unfällen, Versorgung bei Stromausfällen über Sicherung von Straßen, Beseitigung von Gefahrenstellen bei Bahnstrecken bis zu unserer kritischen Infrastruktur. Die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren – in Summe von 1 372 Feuerwehren im Freistaat Sachsen – und des THW sind bei der Beseitigung dieser Schadenslagen oftmals an das physische, aber auch an das psychische Limit ihres Tuns gegangen.
Dennoch darf man dabei nicht verkennen, dass das Abarbeiten solcher komplexen Einsatzlagen in einem Land mit Sicherheit nicht möglich wäre ohne das professionelle Tun in unseren Rettungsleitstellen, in denen in solchen Szenarien die Einsatzfälle ungefähr um zwei Drittel ansteigen, aber auch in den Organisationen. – Man darf sich nicht an die Ränge wenden, aber es ist trotzdem schön, dass die Kreisbrandmeister anwesend sind, denn in den Landkreisen halten sie die Fahnen hoch, um das Organisatorische eines solchen Aufkommens abarbeiten zu können.
Meine Damen und Herren, ich bin dankbar, dass der Ministerpräsident in seinem 100-Tage-Programm auch einen ganz wesentlichen Aspekt und Augenmerk auf das Thema Brandschutz gelegt hat; denn wir wissen, solche Ereignisse gab es und wird es auch wieder geben. Den absoluten Schutz vor Naturereignissen kann man sich nie erkaufen und man kann sich nicht davor wappnen. Denke
ich allein an meine eigene Heimatgemeinde – wir hatten im August vergangenen Jahres einen Mini-Tornado: Innerhalb von 20 Minuten waren 200 Bäume in einer kleinen Gemeinde mit 4 000 Einwohnern weg; das arbeitet man nicht zwischen Mittag und Kaffee ab.
Unsere Feuerwehren mit ihrer kommunalen Pflichtaufgabe, die sie als Einsatzgruppe unserer Bürgermeister sind, müssen dafür gut ausgestattet sein. Sie brauchen nötige Ressourcen, sie brauchen die Technik und sie brauchen die Unterstützung.
Sie brauchen die Unterstützung vor Ort durch ihre Bürgermeister, und sie brauchen aber auch die Unterstützung von uns als Land. Es ist uns geglückt – uns allen hier im Parlament –, über die vergangenen Jahre klare Zeichen im Brandschutz zu setzen. Umso wichtiger ist es jetzt, ein stärkes Zeichen zu haben, auch zukünftig gerade im Bereich des Brandschutzes wesentliche Akzente zu setzen. Neben diesen 21 Millionen Euro – der Förderung, welche in den letzten Jahren über das Finanzausgleichsgesetz verstetigt werden konnte – ist es mit Sicherheit ein gutes Signal, wenn wir in Zukunft die investiven Mittel für den Brandschutz in den kommenden fünf Jahren auf in Summe 200 Millionen Euro werden anheben können.
Dazu gehört aber auch, dass ein Feuerwehrkamerad nur so gut sein kann, wie er ausgebildet ist.
Hier kommt die Feuerwehrschule in Nardt ins Rennen – und das werde ich in der nächsten Runde vertiefen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich entschuldige mich. Wir waren etwas abgetaucht bei den Feuerwehren.
Wo waren wir stehen geblieben? Landesfeuerwehrschule. Es ist angesprochen worden. Sie ist wichtig, weil die Ausbildung der Kameraden der Grundstein ist. Da bin ich auch bei den Kollegen, die das vor mir auch schon angesprochen haben. Ich glaube, wir müssen im Bereich der Landesfeuerwehrschule jetzt Nägel mit Köpfen machen und sagen: In der damaligen Größe hatte sie ihr Fug und Recht, aber sie reicht nicht mehr. Wenn wir die Konzepte sauber fahren wollen, dann müssen wir an sie ran. Das wird allerdings über kurz oder lang dazu führen, dass wir über eine Verdopplung reden und dazu über ein entsprechendes Ausbildungszentrum.
Ich möchte noch einmal klarstellen: Wir reden über freiwillige Feuerwehren. Ich höre immer wieder die Themen „Entschädigungszahlung, Ersatzzahlung“ usw. usf. Meine lieben Freunde, Kollegen Abgeordnete, ich hoffe wir sind uns dessen bewusst: Wenn wir anfangen, Entschädigungszahlungen im Bereich der freiwilligen Feuerwehren zu leisten, machen wir eines ganz klar und deutlich, und zwar: Wir verabschieden uns vom System der freiwilligen Feuerwehren, weil wir dann sofort andere Themen, nämlich die Gerechtigkeit der Zahlung, die Höhe der entsprechenden Vergütungen im Vergleich auch zu anderen Berufsgruppen sofort auf dem Tisch haben. Dann gibt es keine freiwilligen Feuerwehren mehr. Das ist nur ein Rahmen.
In diesem Zusammenhang ist aber etwas anderes – glaube ich – durchaus wichtiger.
Im Bereich Nachwuchsgewinnung haben wir seit über drei Jahren mit diesen Pro-Kopf-Pauschalen 20 Euro pro Jugendlichem – –
Ich erlaube.
Ja, es war eine etwas sehr verschachtelte, aber ich konnte dem Kollegen mit Mühen folgen.
Ich möchte gern auf die Frage antworten. Die Frage lässt sich mit Ja beantworten, aber dennoch sage ich Ihnen zwei Sätze dazu. Wir reden über Feuerwehren, welche freiwillig aufgestellt sind und zusätzlich hauptamtliche Kräfte haben. Das ist heute möglich. Wir reden aber bei den hauptamtlichen Kräften nicht über freiwillige Kräfte, sondern die haben ein entsprechendes Beamten- oder Angestelltenverhältnis und unterstützen die Freiwilligen. Es gibt die Möglichkeit, das jetzt in jeder Wehr, in jeder Kommune, die das machen möchte, entsprechend so einzurichten.
Das kann funktionieren. Aber meine Grundaussage – korrigieren Sie mich, wenn ich Sie falsch verstanden habe – geht dahin, dass, wenn wir flächendeckend über ein Vergütungssystem für ehrenamtliche Helfer im Bereich der – zum Beispiel – Feuerwehr reden, es eine unredliche Debatte ist, nur die Feuerwehr da herauszupicken. Da haben wir sofort das Thema Katastrophenschutz; da haben wir das Thema aller Hilfsorganisationen und -einrichtungen ebenfalls zu betrachten. Und wir müssen feststellen, wenn ich über die Höhe der Vergütung dort rede, dass ich natürlich dann sofort die Debatte in dieser Richtung habe: Ist das eine gerechte Bezahlung entsprechend für den Helfer und gemessen an der Aufgabe, die er tut? Ist es dann noch gerechtfertigt, dass wir über das System einer freiwilligen ehrenamtlichen Feuerwehr reden?
Mir ist ebenfalls bewusst, dass es in vielen Kommunen gelebte Praxis ist, dass die Einsatzkraft ein, nennen wir es Stiefelgeld, nennen wir es einen kleinen Entschädigungssatz durch die Kommunen auch jetzt schon bekommen, ohne dass sie in einem Dienstverhältnis im Sinne einer Anstellung oder Verbeamtung stehen. Das wiederum soll den Kameraden die Möglichkeit geben, dass die mit dem Einsatz entstehenden Kosten, wie die Fahrt zum Gerätehaus, das Reinigen der Kleidung, ersetzt werden. Das ist eine ganz andere Qualität. Dann müssen wir es auch entsprechend klarstellen, dass wir das meinen und nicht eine direkte Vergütungszahlung.
Genau an dem Punkt – das haben wir heute Morgen auch gehört, vielleicht waren Sie gerade draußen – war es das Thema beim Ministerpräsidenten, zu sagen, dort, ähnlich wie wir es mit den 20 Euro pro aktivem Jugendfeuerwehrkamerad machen, den Kommunen jährlich eine Entschädigungszahlung, eine pauschale Zuweisung zur Verfügung zu stellen, um entsprechend solche Möglichkeiten besser wahrnehmen zu können. Das Ganze – wenn Sie mich fragen, was wir getan haben – möchte ich so ungebunden für die Kommune wie nur möglich haben. Die Kommune vor Ort soll selbst entscheiden können,
was sie mit einer solchen Pauschalzuweisung vor Ort macht.
Der Hauptansatz dahinter sollte für mich auch immer nur ein Thema sein – Sie haben es selbst angesprochen –, nämlich die Mitgliedergewinnung, Mitgliederwerbung und natürlich auch Festigung, weil wir gerade auch in dem Bereich der Feuerwehrkräfte natürlich am besten neue Kräfte gewinnen, wenn wir sie von unten heraus akquirieren, wenn wir sie nämlich dort anwerben, wo die Leute am besten wissen, wer dazu geeignet ist und wie man an die Leute rankommt. Das können wir – da können wir uns das Blaue vom Himmel versprechen – nicht hier von oben nach unten drücken. Vielleicht erlauben Sie mir – –
Die Frage war so verschachtelt. Da muss ich einen Satz mehr sprechen. Ich möchte ihn nicht ohne die Antwort nach Hause schicken.
Von daher, glaube ich, ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir auf unbürokratischem Weg den Kommunen auch noch einmal zusätzliche Spielräume schaffen, um in der Basis wirken zu können. Jetzt Ende.
Übrigens, dort zählen auch noch die angesprochenen 70 000 Euro pro Kommune an Unterstützung mit.
Ich weiß, aber ich gönne sie Ihnen gern, um diese Frage zu beantworten.
Lkw-Führerschein als Heilung des damaligen, trotzdem nicht schlecht gedachten Feuerwehrführerscheins ist auch ein wichtiges Zeichen, natürlich, denn das, was man investiert, die Fahrzeuge, muss man auch bewegen.
Erlauben Sie mir, noch zwei andere Sachen anzusprechen.
Zum einen. Herr Kollege Schultze, Sie haben gesagt – ich wiederhole nicht, was Sie gesagt haben, aber ich möchte Ihnen Folgendes erwidern: Es mag sein, dass in einzelnen Orten die Einsatzkräfte am Limit gelaufen sind. Aber das System der freiwilligen Feuerwehren, unsere Einsatzkräfte im Freistaat sind bei Weitem nicht an ihrer Leistungsgrenze gewesen. Wir haben ein gutes System, das miteinander vernetzt ist und das sich kaskadisch aufbaut. Wir waren bei Weitem noch nicht dort, wo man sagen muss: Hier hat irgendetwas in Größen nicht funktioniert. Die Einsatzkräfte haben eine tolle Arbeit geleistet.
Im Bereich des BRKG muss man klar unterscheiden: Es gibt Aspekte, die den Brandschutz betreffen, und es gibt
Aspekte, die den Rettungsdienst betreffen. Im Bereich des Rettungsdienstes sind allen Fraktionen die Positionierungen der Leistungserbringer mit klaren Appellen zugegangen, aber man muss sagen: Bei 80 % dessen, was da drin steht, ist der Adressat nicht das Haus hier. Das haben wir unbenommen auch festgestellt.
Ich habe aus den Beratungen – es gab viele, auch mit allen Parteien zusammen – ein ganz klares Signal gehört: Liebe Leute, wenn ihr an das BRKG im Bereich des Brandschutzes herangeht, dann bitte keine Schnellschüsse mehr. Wir brauchen ein funktionierendes System, das aber nicht durch einen Schnellschuss in die falsche Richtung die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes zu Fall bringt.
Es gibt Fragen, die beantwortet werden müssen; das ist klar und unbenommen. Aber wir haben ein Stück weit die Chance vertan, die Themenfelder der Feuerwehr in diesem Zusammenhang zu regeln, welche da waren Entlassung aus dem aktiven Dienst, der § 69, Kostenersatz für den Einbezug der Vorhaltekosten, aber mit Sicherheit auch ein Stück weit die Implementierung der ortsfesten Landfunkstellen. Es ist traurig, wie es gelaufen ist und dass die Chance nicht genutzt wurde, dies über die Kommunalrechtsnovelle zu regeln.
Sehr geehrter Herr Pallas, von daher halte ich diese Vermischung für nicht ganz in Ordnung, dass wir den Rettungsdienst mit dem Brandschutz zusammenmischen. Man hätte es loslösen können, aber der Wille war da etwas anders.
In diesem Zusammenhang muss ich eines abschließend noch einmal feststellen: Der Freistaat Sachsen hat in diesem Dreiklang ein leistungsfähiges System.
Danke sehr. – Mein letzter Satz: Das heißt zusammenfassend: Der Freistaat ist leistungsfähig. Es gibt Dinge, die wir anpacken müssen und die wir hoffentlich zusammen auf den Weg bringen und anpacken werden. Wir haben aber nur eine Chance, wenn wir das Thema Hand in Hand mit den Kommunen hinbekommen wollen.
Gerade aus den Kreisbrandmeistereien – –
Oh, Entschuldigung. – Gerade aus dem Kreis der Kreisbrandmeistereien ist es da auch noch notwendig, entsprechend die Möglichkeit, Verantwortung zu tragen, weiter auszubauen und dies zum Thema zu machen. Von daher Danke für die – –
Ja. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Barth. Geben Sie mir recht, dass Ihr Kollege Urban sich gestern für die Schließungspläne von Siemens in der Lausitz ausgesprochen hat?
„Sehr geehrte-r Herr/Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete-inneninnen“ – oder so etwas Ähnliches.
Die Staatsregierung soll im Bundesrat diverse – vermeintlich verbraucherschützende – Maßnahmen für Bankkunden fordern, insbesondere vergleichbare Kontoführungsgebühren, die Offenlegung der Vergütungen von Vorständen und Aufsichtsräten, die Offenlegung der Spenden und der Sponsoring-Gelder, die Deckelung des Zinssatzes für Dispokredite auf fünf Prozentpunkte über dem EZBLeitzinssatz sowie Kündigungsfristen für Dispo- und Überziehungskredite von mindestens einem Monat.
Na super!
Liebe Kollegen, eine Feststellung ganz zu Beginn: Es liegt keine Landeszuständigkeit vor, sondern es handelt sich um konkurrierende Gesetzgebung. Das Bankenwesen wird vom Bund geregelt. Eine Länderzuständigkeit hat insoweit keinen Platz.
Die LINKEN scheinen dieses Problem selbst erkannt zu haben; denn sie schreiben in ihrem Antrag, dass die Staatsregierung neben anderen Aktivitäten im Bund auf eventuell nötige Änderungen hinwirken und diese in das Landesrecht aufnehmen solle. Ein Antrag, der hinsichtlich der Gesetzgebungszuständigkeit nicht definiert ist, hat eigentlich keinen Platz im Plenum; hier kann darüber eigentlich nicht diskutiert werden.
Die LINKEN offenbaren mit ihrem Antrag ein mangelndes Grundverständnis davon, wie Banken ihr Geld verdienen und wie mit Geld umzugehen ist. Insbesondere scheint es den LINKEN entgangen zu sein, dass die bisherigen, klassischen Geschäftsmodelle der Banken gerade in Niedrigzinsphasen nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden können.
Es mag sein, dass sich kostenlose Konten, die bisher häufig angeboten wurden, durch niedrige Guthabenverzinsungen für die Banken gelohnt haben und so betriebswirtschaftlich darstellbar waren. Inzwischen, in einer Niedrigzinsphase, funktioniert aber das genau nicht mehr. Die Banken können wir jedoch nicht für die Zinspolitik der EZB verantwortlich machen.
Aber weiter. Der Antrag unterscheidet nicht einmal zwischen öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Banken in privater Rechtsform. Bislang war bei uns immer Konsens, dass Sparkassen eine besondere Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge haben. Das spiegelt sich unter anderem in der kommunalen Beteiligung wider.
Den Vorwurf der Intransparenz in der Kostenaufklärung durch die Banken halte ich, sofern dies als Pauschalkritik vorgetragen wird, für wenig zutreffend. Ist es denn derzeit tatsächlich der Fall, dass Personen zuhauf, in Massen Kreditverträge unterschreiben, ohne überhaupt zu wissen, welche Zinsen sie zu zahlen haben? Angesichts der europäischen Verbraucherschutz- und Informationsrechte ist das, so glaube ich, nicht zu befürchten. Das, was Sie an zusätzlichen Informationspflichten verlangen – Entschuldigung, das sage ich als Banker –, ist nichts weiter als zusätzliche Bürokratie.
Frau Pfau, mich würde ganz einfach interessieren, ob Sie jede Widerrufsklausel, jede Rechtsklausel in einem Vertrag permanent bis zum Ende lesen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich und offen: Ich bin froh, einen Bankberater zu haben – eine Bankberaterin! –, zu der ich gehen kann, die mir mit Rat und Tat zur Seite und mir zur Beantwortung meiner Fragen zur Verfügung steht. Mit ihr berate ich über genau diese Probleme, bevor ich als mündiger Bürger meine Unterschrift unter einen Vertrag setze.
Diverse Banken bieten aber auch bis heute Kontomodelle an, bei denen zu einem Pauschalpreis die wesentlichen Leistungen erbracht werden. Es steht somit jedem frei, eine solche Bank, ein solches Preismodell für sich zu wählen. Und erlauben Sie mir hier auch ganz klar zu sagen: Wenn ein Kunde bei einer Bank bleibt, die ihm
seiner Meinung nach nicht verständlich erklären kann, was er da gerade unterschreiben soll und er sich über den Tisch gezogen fühlt, dann ist er selber daran schuld, wenn er bei genau dieser Bank bleibt und mit ihr einen Vertrag eingeht.
Absurd ist auch die Vorstellung der LINKEN, dass der Bankkunde in jeder Art und Facette über die Vergütung des Vorstandes bzw. der Aufsichtsgremien Bescheid wissen müsse. Genau das Gleiche gilt auch für Spenden und Sponsoring. Deshalb, meine lieben Kollegen von den LINKEN, frage ich Sie: Meinen Sie, dass jeder Ihrer Wähler weiß, welche Verbindung Sie zur Antifa haben?
Die LINKEN zeigen vielmehr durch die angestrebten Erfahrungen von Informationen über Vorstandsvergütung von Banken und Sparkassen, dass es offen ihr Ziel ist, die Banken zu einem nach ihrem Wertegerüst gefälligen politischen Verhalten zu zwingen.
Das hat – in meinem Verständnis von Vertragsfreiheit und Privatautonomie – damit wenig zu tun.
Offenbar hat das Ganze auch die LINKE nicht abschließend juristisch geprüft. Oder wie kommen Sie dazu, Ihre Meinung zu rechtfertigen, einen solchen Grundrechtseingriff vertreten zu können? Vielmehr zeigen die Passagen in ihrem Antrag, dass die LINKE geistig noch im planenden, lenkenden Wirtschaftsmodell des Kommunismus hängengeblieben ist.
Ja, auch extra nur für Sie.
Schließlich ist gerade die Forderung nach der Begrenzung des Zinssatzes der Dispokredite unnötig und rechtlich auch zweifelhaft. Zum einen begrenzen schon die allgemeinen Regelungen der Sittenwidrigkeit die Höhe des Zinssatzes; zum anderen muss man doch ganz ehrlich sagen: Eine Deckelung bei 5 % maximal über dem Zinssatz der EZB würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Dispokredit heutzutage wesentlich günstiger ist als manches Ratendarlehen oder langfristiges Finanzierungsinstrument. Das ist für mich auch ein kommunistischer Anflug von Bankenregelung.
Zum anderen würde es auch bedeuten, dass ein staatlich festgelegter Zinssatz des Dispokredites ein Stück weit auch das Ausfallrisiko, welches die Bank bei Vergabe des Kredites trägt, abbildet. Somit macht es Ihr Antrag den Banken unmöglich, die Bonität des Kunden bei der Vertragsgestaltung und der Risikoabbildung entsprechend
zu berücksichtigen. Die logische Konsequenz daraus ist: Wer finanziert dann nach Ihrer Vorstellung die Bonitätsausfälle?
Die Zahlungsausfälle, ich sage es Ihnen gerne, werden nach Ihrem Antrag durch die Bankkunden getragen. Genau die Kundengruppe, die Sie versuchen zu schützen, führen Sie doch genau damit ins Risiko hinein.
Fazit: Der von Ihnen angestrebte Kommunismus im Bankenwesen ist abzulehnen, historische Gleichmacherei hatten wir 40 Jahre lang. Das lassen wir einfach.
Vielen lieben Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben schon gehört, das Ringen um die Neuregelung dauerte lange. Erlauben Sie mir deshalb, das Ganze noch einmal ein wenig einzuordnen und einige Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir haben gehört, es sei ein gutes Ergebnis – und das ist es auch. Daher Dank Herrn Ministerpräsidenten, der als Speerspitze in die Verhandlungen hineingegangen ist.
Wir können mit den ausgehandelten Regelungen mit einem Plus von rund 770 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 für Sachsen rechnen. In der mittelfristigen Finanzplanung bedeutet das aber auch beim Bund, dass dort 1,1 Milliarden Euro fehlen. Herr Scheel, Sie haben es gesagt. Der Bund wird verlieren. Dort bleibt ein Stück weit Geld auf der Strecke bzw. wird richtig umverteilt, nämlich auf die Länder.
Für uns bedeutet das Planungssicherheit, aber auch kein Fortschreiben der Bundesfinanzen, der Bundeseinnahmen in der bisherigen Höhe. Das wiederum wird auch Auswirkungen auf den Freistaat haben, weil wir nicht umhinkommen werden, unsere langfristigen Einnahmeperspektiven kritisch zu hinterfragen und daraus folgend auch die Ausgabenseite. Die Auswirkungen werden sich dann noch ein Stück weit verschärfen, wenn ich an die nächste EUPeriode denke. Was sich dort abzeichnet, wird sich auch auf den Freistaat Sachsen niederschlagen. Im Zweifelsfall wird weniger Geld von der EU zum Verteilen nach Sachsen kommen.
Was den Aspekt der Solidarität angeht, sehr geehrte Frau Kollegin von den GRÜNEN, teile ich Ihre Einschätzung zur mangelnden Solidarität ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ich glaube, wir sehen jetzt tatsächlich die Solidarität unter den einzelnen Ländern. Es wird nicht mehr staccatomäßig festgelegt, wer bedürftig ist und wer nicht. Zugespitzt kann man Folgendes sagen: Das Saarland wird jetzt Sanierungshilfen bekommen, welche dem Freistaat Sachsen verwehrt bleiben. Finanzpolitisch spielt der Freistaat mit den westdeutschen Bundesländern durchaus in einer Liga.
Die höhere Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ist ebenfalls zu begrüßen. Eine systematische Benachteiligung wird tatsächlich abgebaut. Es besteht auch das erste Mal die Möglichkeit, tatsächlich Gelder vom Bund direkt den Kommunen zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Mein Kollege Mikwauschk hat den
Mechanismus der Verteilung in den kommunalen Finanzen etwas skizziert. Dennoch gilt es, weiterhin zu schauen, was aus den Nebenabreden wird. Ich denke hierbei zum Beispiel an die Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Die Auswirkungen, welche sich auf Beschäftigte und Standorte ableiten werden, werden zu prüfen sein.
Zusammenfassend sei noch einmal Folgendes gesagt: Der Freistaat Sachsen wird das Einnahmenniveau des Jahres 2019 ab dem Jahr 2020 halten können. Die drohende Zäsur, welche ab dem Jahr 2020 im Raum stand, ist ein Stück weit abgewendet worden. Folgendes hatte ich schon gesagt: Wir werden trotzdem unsere eigene sächsische Finanzpolitik weiter im Auge behalten müssen, um den Aufholprozess, wie bisher, weiter erfolgreich gestalten zu können.
Der aktuelle Doppelhaushalt 2017/2018, welchen wir gerade verhandeln, beinhaltet das größte Ausgabenniveau, welches der Freistaat jemals gesehen hat. Dieser ist sicherlich unter den sehr positiven Vorzeichen der steigenden Steuereinnahmen zu sehen. Hierbei sollten wir als Freistaat Folgendes nicht vergessen: Wir erleben derzeit eine Besonderheit, welche nicht der Regelfall ist. Irgendwann habe ich einmal Folgendes gelernt: Ein Konjunkturzyklus umfasst einen Zeitraum von acht Jahren.
Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident. – Die Konjunkturzyklen bewegen sich in einem Rahmen von acht Jahren. Hierbei sollten wir als Landespolitiker zukünftig beachten, eine sichere Perspektive für einen strategisch sinnvollen Haushalt in den nächsten Jahren zu gestalten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute in 2. Lesung vorliegenden Gesetzentwurf zum Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz erfolgt die Realisierung von EU-Recht, genauer gesagt der Richtlinie 2012 18-EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Diese wird hinsichtlich einer Notfallplanung umgesetzt.
In § 43 ist der Abs. 2 neu gefasst worden, der die Notwendigkeit bzw. die Gründe für die Aufstellung der Notfallpläne regelt. Notfallpläne sind aufzustellen, um erstens Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, sodass die Auswirkungen möglichst gering gehalten und Schäden an der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und Sachwerten begrenzt werden können, zweitens, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Auswirkungen schwerer Unfälle einzuleiten, drittens notwendige Informationen an die Öffentlichkeit und betroffene Behörden oder Dienststellen in den betroffenen Gebieten weiterzugeben und viertens Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung nach einem schweren Unfall einzuleiten.
Weiterhin ist in § 44 Absätze 1 und 2 neu, dass die Verpflichtung aufgrund des Artikels 12 Abs. 5 der Richtlinie 2012 18-EU besteht, die Öffentlichkeit nicht nur bei der Planung, sondern auch bei Planänderungen zu beteiligen. Die Umsetzung der Richtlinie war bis zum 31. Mai 2015 zu realisieren. Wir sind also schon reichlich spät dran. Daher war es schwer, nebenher noch weitere Aspekte in dem Zusammenhang aufzugreifen.
Nicht unerwähnt soll aber bleiben, dass wir weiteren Änderungsbedarf am Gesetz sehen, den wir in einer getrennten Beratung näher vertiefen wollen. Ich denke dabei im Speziellen an eine Kostenregelung in § 69, die es den Kommunen ermöglicht, für ihre Aufgabenerfüllung, die nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Leistungen gehört, bei der Kalkulation der Erstattungssätze die Kostenfaktoren, wie Vorhaltekosten für die Fahrzeugtechnik, zu berücksichtigen. Das wurde auch durch die kommunalen Spitzenverbände am Rande der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz angemahnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit für dieses Gesetz geworben. Ich möchte für meine Fraktion die Annahme empfehlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich möchte auch von dieser Stelle einen Dank für die Solidarität unter den Bundesländern klar zum Ausdruck bringen. Das System des Länderfinanzausgleichs ist ein Beispiel, das seinesgleichen sucht.
Es ist ein wahrer Akt der Solidarität und der Grundstein des gemeinsamen Erfolges von Deutschland.
Lieber Herr Scheel, selbstverständlich ist es durchaus spannend zu hören, dass Sie hier vorn ein Plädoyer der Nachhaltigkeit halten
und auch durchaus die Schwäche in der Struktur des Freistaates und seiner Finanzmittel erkannt haben. Wir als Koalitionsfraktionen würden uns natürlich auch freuen, wenn Sie derartige Überlegungen vor einem halben Jahr bei Ihren Änderungsanträgen berücksichtigt
und nicht hier das Spiel der offenen Kassen gespielt hätten.
Was bedeutet denn der Finanzausgleich für Sachsen? Rund eine Milliarde Euro erhielt Sachsen 2014 durch den Länderfinanzausgleich. Betrachtet man alle seine Stufen, kommt man sogar auf ungefähr 4,6 Milliarden Euro. Das sind immerhin 30 % des Gesamtetats, der zurzeit von nur drei Bundesländern – Bayern, Baden-Württemberg und Hessen – gespeist wird. Fakt ist, dass Bayern und Hessen im März 2013 eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Ziel ist es nun – 2013 auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert –, eine grundsätzliche Neustrukturierung im Länderfinanzausgleich noch in dieser Legislaturperiode hinzubekommen.
Lieber Herr Scheel, Sie kritisieren das fehlende Wissen um die Punkte, die Sachsen in diesem Zusammenhang nach Berlin sendet. Aber auch Ihnen sollte bekannt sein, nicht zuletzt durch Ihren Ministerpräsidenten in Thüringen, dass es eine Einigung aller fünf ostdeutschen oder der neuen Bundesländer gibt, die sich im März auf ein gemeinsames Grundsatzpapier verständigt haben, wonach gerade die flächendeckende Finanzschwäche in den Ostländern ausgeglichen werden soll. Unter anderem ist dort berücksichtigt, dass zukünftig die kommunalen Finanzkräfte bis zu 100 % im Ausgleichssystem berücksichtigt werden, nicht mehr wie bis jetzt nur zu 64 %. Dass dies ein richtiger Schritt und wichtig ist, haben nicht zuletzt auch die Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wieland und Herrn Prof. Dr. Thomas Lenk bestätigt.
Auch das Bundesfinanzministerium hat im April seine Vorstellungen zu einem neuen Länderfinanzausgleich in Eckpunkten veröffentlicht. Was wir dort wiedergefunden haben, sind unter anderem der Wegfall des Umsatzsteuervorwegausgleichs, die vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzen, ein zusätzlicher Umsatzsteueranteil für die einzelnen Länder und die Einbeziehung anderer Bundesprogramme in den Länderfinanzausgleich. Sie haben es selbst auch schon angesprochen: Nun ist für den 18.06. die Verständigungsrunde in Berlin bzw. die Einigung avisiert. Ungewiss ist an der Stelle aber noch, was in welchem Umfang dort erreicht werden kann.
Wir als Sachsen fordern klar, dass solide haushaltende Länder nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Finanzen in Ordnung halten. Wir wollen, dass Sachsen mit seinem soliden Haushalt nicht hintanstehen muss, und wir fordern die strukturellen Nachteile – gerade wie wir sie hier im Freistaat haben – auch weiter als zu berücksichtigende Punkte im Papier.
Ebenso klar ist – und das gehört ein Stück weit zur Ehrlichkeit dazu –, dass man hier nicht Kostenträger reicher Bundesländer sein darf, sondern auch die Rolle des Bundes und der Mittel, die der Bund dort einstellt, in dem System neu beachtet werden müssen.
– Gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel in der ersten Runde. Mein Kollege Breitenbuch wird das Ganze dann noch weiter vertiefen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Finanzminister Unland! Zunächst vielen Dank für Ihre vertiefenden Antworten zu den Abschlüssen. Sie sind in den Ausführungen speziell auf den Sollabschluss eingegangen. Sie haben für Kollegen Pecher das Haushaltsresteverfahren dargestellt. Vielleicht können Sie für die hier Anwesenden noch etwas klarer vertiefen, was insbesondere die Vorteile des Sollabschlusses bei uns im Freistaat sind.
Ja, mit Gottes Hilfe.