Sebastian Fischer

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Last Statements

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie angekündigt, behandeln wir heute in 2. und damit abschließender Lesung das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz. Damit setzen wir Vorgaben auf Landesebene um, die sich durch den Beschluss des Deutschen Bundestages ergeben haben, der im vergangenen Jahr ein neues Tiergesundheitsgesetz erlassen hat.
Der Bundesgesetzgeber sah es als geboten an, die Regelungen zum Umgang mit Tierseuchen neu zu konzeptionieren, und zwar im Hinblick auf die fortschreitende innergemeinschaftliche Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechtes, und auch der Handel von Tieren, der zunimmt, bedingt diesen Schritt.
Das Ziel dieses von uns eingebrachten Tiergesundheitsgesetzes ist neben einer effektiven Bekämpfung von Tier
seuchen zunehmend auch die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung und durch Unterstützung der Tierhalter bei der Vorbeugung.
In dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird geregelt, wer für den Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes zuständig ist. Es werden die benötigten Grundlagen für die Exekution geschaffen.
Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter
leisten gute Arbeit; sie werden das weiterhin tun. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die diesen Dienst tun, herzlich zu bedanken.
Das Sozialministerium und die Landesdirektion können zukünftig Aufgaben nachgeordneter Behörden wahrnehmen, wenn sie dies als notwendig erachten. Sie können entgegenstehende Anweisungen aufheben und nicht betroffene Landkreise anweisen, benötigtes Fachpersonal zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin beinhaltet unser Gesetzentwurf die Verpflichtung des Tierhalters zur Erstellung betrieblicher Maßnahmenpläne zur Vorbeugung von Tierseuchen und – in meinen Augen auch ein wichtiger Punkt – den Abschluss von Rahmenvereinbarungen, was die Durchführung von Tötungen angeht. Das sollte umfassend geregelt sein.
Noch eine kurze Tour d’Horizon auf die Inhalte: Wir setzen eine bundesrechtliche Regelung um. Damit geht im Tierseuchenfall die Verantwortung von den Gemeinden und kreisfreien Städten auf die Tierhalter über. Das ist eine sinnvolle Regelung. Insoweit haben wir einen Kompromiss mit der Landwirtschaft gefunden.
Wichtig ist mir zu betonen, dass der Landwirt verpflichtet wird, Vorbereitungen zur Umsetzung von behördlich angeordneten Tötungsmaßnahmen für den Tierseuchenfall zu treffen. Das bedeutet, dass der Tierhalter – wir reden hier in erster Linie von Tierhaltern, die nicht im privaten, sondern im gewerblichen Bereich tätig sind – einen Vorsorgevertrag mit dem Dienstleister zur Tötung seiner Tiere schließen muss, solange das Land keine andere Regelung trifft.
Da wir relativ viel Zeit mit Diskussionen ins Land gehen lassen mussten, möchte ich an dieser Stelle Frau Staatsministerin Clauß bitten, diese Rahmenvereinbarungen zeitnah abzuschließen. Das läge im vornehmlichen Interesse von uns allen.
Das koordinierte und effektive Töten in Seuchenfällen ist notwendig. Für die umfangreichen Tötungsaktionen brauchen wir einen koordinierten Ablauf. Dieser wird jetzt ermöglicht.
Weiterhin entlasten wir die Behörden von Überwachungstätigkeit und Verwaltungsvollzug; denn die Behörden müssten, würden wir diese Regelung nicht treffen, Vorhalteverträge bei jedem einzelnen Landwirt prüfen. So werden auch Kosten für den Freistaat gespart.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen und Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf bitten. Wir haben, wie gesagt, zum 30. April das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene bekommen. Auf sächsischer Ebene sollten wir entsprechende Regelungen rasch finden. Wir erhoffen uns von dem Gesetz klarere Regeln für die sächsische Viehwirtschaft zur Verhinderung von Seuchen auch in Zukunft.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass wir diese Debatte hier im Hohen Haus unter ganz schlechter Beteiligung unserer Oppositionsfraktionen führen. Das zeigt vielleicht auch das Interesse, das man dem Thema Landwirtschaft und ländlicher Raum entgegenbringt.
Zu den Fakten. Sehr geehrte Frau Staatsministerin Clauß, ich möchte Sie zitieren. Sie haben geschrieben: „Tierschutz war immer eine Pionierleistung. Daher ist hoch zu schätzen, was Einzelne auf den Weg bringen. Das sind Landwirte, die neue Schritte wagen. Das sind Tierschützer, die freiwillig und ehrenamtlich die Tiere versorgen, für die sonst niemand Verantwortung übernehmen will, und auch Tierärzte in der Veterinärverwaltung, die durch ihr Engagement dafür sorgen, dass die Rechtsnormen eingehalten werden.“
Meine Damen und Herren, ich zitierte Frau Staatsministerin Clauß in ihrem Grußwort zum Tierschutzbericht 2012, dessen Lektüre ich nach wie vor jedem empfehlen möchte. Denn das Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände ist ein Modethema. Es ist momentan en vogue.
Ich kann daran erinnern, dass im Landtag NordrheinWestfalen vor Kurzem die Debatte dazu stattfand. Der dortige Landwirtschaftsminister Remmel hat – wie so oft – auch hier wieder einen Schritt in Richtung Populismus getan. Die GRÜNEN wollen jetzt auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachziehen. Der Vollständigkeit halber sind heute wir Sachsen dran.
Konkrete Fakten: Der Rheinische Landwirtschaftsverband, eines der ersten Opfer dieses Antrages, verwahrt sich mit großem Nachdruck dagegen, dass persönliche Daten über die Mitglieder in die Hände anerkannter Tierschutzvereine gelangen. Den Schutz persönlicher Daten hält er für ein so hohes Gut, dass er nicht für das persönliche Empfinden einiger Mitbürger, die Baugenehmigungen vermeiden wollen, geopfert werden kann.
Der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat schon im Juli 2012 diesen Antrag der Opposition abgelehnt. Denn im Tierschutzgesetz finden sich schon zum jetzigen Zeitpunkt differenzierte Regelungen zur Unterstützung der Behörden durch Externe. Es finden sich jetzt schon Möglichkeiten zur Bildung einer Expertenkommission bei Genehmigungsverfahren. Der Gesetzgeber hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Einzelne Regelungen für die Länder sind also nicht zulässig,
Artikel 72 Abs. 3 Grundgesetz.
Aber, meine Damen und Herren, das ist nicht meine einzige Sorge. Ich habe noch eine weitere Sorge: Das Verbandsklagerecht wird nämlich zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuchsvorhaben und bei Stallneubauten führen.
Das sind aber Investitionsvorhaben im ländlichen Bereich. Ich darf immer wieder daran erinnern: Die Landwirtschaft ist ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor für den Freistaat Sachsen und für unsere ländliche Heimat.
Die Tierschutzverbände sind in den Genehmigungsverfahren bereits über die Tierversuchskommission eingebunden. Im Vergleich zu anderen Ländern haben wir hervorragende Tierschutzstandards, wie der damalige FDPBundestagsabgeordnete in der Ausschusssitzung zu Recht feststellte.
Wir reden jetzt erst einmal über das Verbandsklagerecht, Frau Herrmann.
Ein weiteres Problem ist das Thema Forschung. Es ist durch eine gezielte öffentliche Kampagne oftmals erreicht worden, dass Forschung aus Deutschland abwandert. Damit dürfen wir uns aber nicht zufrieden geben, gerade beim wichtigen Zukunftsthema Landwirtschaft. Versuche am Menschen kann ethisch niemand wollen.
Wenn man die volle Transparenz bei Forschungsvorhaben und deren Erfolgen haben will, wie Sie das möchten, dann wandert die Forschung ab.
Dann kann ich mir die Investitionen letztlich sparen. Das ist das nächste Problem, das wir dabei haben.
Wenn ein Tierversuch ins Ausland abwandert, dann stelle ich mir ernsthaft die Frage: Wie sieht es denn aus mit dem Tierschutz in China und Indien? Sind wir da wirklich so schlecht?
Sie haben die Veterinäre und die Kontrolleure im Tierschutz angesprochen. Dazu habe ich ebenfalls eine vollständig andere Auffassung. Die Entwertung ihrer Arbeit, die in diesem Antrag implementiert wird, ist auch der falsche Weg.
Ich kann Sie nur bitten: Gehen Sie in die Landratsämter, schauen Sie sich an, was dort für eine Arbeit geleistet wird. Der Freistaat Sachsen, das Haus von Frau Staatsministerin Clauß, unterstützt das nach Kräften.
Nie waren in Deutschland die Lebensmittel so sicher wie zum heutigen Zeitpunkt.
Kommen wir zur Situation in Sachsen. Wir hatten mehrfach schon darüber gesprochen. Seit 1990 ist der Viehbesatz in Sachsen rückläufig. Ich kann nicht erkennen, dass es ein fehlendes Engagement oder eine fehlende Schlagkraft der Amtsveterinäre gibt. Im Gegenteil, ich befürchte durch die Umsetzung dieses Antrages, wenn er denn angenommen würde, eine unverhältnismäßige Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Weitergabe der personengebundenen Daten hatten wir schon diskutiert. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun.
Ich sehe in jedem Fall ein vertrauensvolles und erfolgreiches Zusammenspiel zwischen den Tierschützern und den Staatsanwaltschaften. Das funktioniert alles. Da müssen wir das Pferd nicht noch einmal neu erfinden.
Weiterhin gibt es natürlich Kontrollinstanzen, die hervorragend arbeiten. Ich möchte daran erinnern, dass der Landesbeirat für Tierschutz seit 1992 aktiv ist. Er berät das Staatsministerium in Tierschutzfragen.
Das alles hätten Sie nachlesen können im Tierschutzbericht der Staatsregierung, der für jeden Einzelnen von Ihnen herunterladbar ist.
Die Staatsregierung ist hier aktiv. Das möchte ich ausdrücklich würdigen. Vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 hat die Staatsregierung über 158 Millionen Euro Fördermittel für Investitionen im Bereich Tierhaltung ausgereicht. Diese kommen auch der Tierhygiene und Tiergesundheit zugute. 1 087 Projekte wurden in der Tierhaltung umgesetzt.
Unser Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, verortet im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, bietet an: Winterschulungen mit der Landesuntersuchungsanstalt zu Tierschutz und Tierkennzeichnung, Sachkundelehrgänge zu Tierhaltung, Tierschutz, Schlachtverordnung, Anwender- und Produktseminare, Praktikerseminare zur Tiergesundheit, zu Hygiene und neuer Technologie in der Tierhaltung.
All das findet täglich statt. In all diesen Bereichen sind die Mittelständler im ländlichen Raum aktiv und eingebunden.
Ich komme zum Fazit. Der Tierschutz im Freistaat Sachsen ist gewährleistet. Ein Verbandsklagerecht ist ein neuer überflüssiger Bürokratismus.
Es gilt wie immer: Ich lade Sie ein. Kommen Sie dorthin, wo landwirtschaftliche Produkte entstehen. Schauen Sie sich die neue Stallanlage der Agrargenossenschaft in Dobra an. Schauen Sie sich an, wie die Milchwirtschaft Dorfheimat in Diera arbeitet. Neueste wissenschaftliche Standards werden dort umgesetzt. Das betrifft auch die
Sauenzuchtanlage in Reinersdorf. Wenn Sie die besichtigen möchten, stelle ich mich gern zur Verfügung.
Festzuhalten ist: Überall dort wird Wertschöpfung betrieben. Das Tierwohl ist ebenfalls ein wirtschaftlicher Faktor, muss an vorderster Stelle stehen und steht an vorderster Stelle.
Gott erhalte uns unsere ehrbare Landwirtschaft.
Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank.
Als Vertreter der Gastronomie bin ich natürlich schockiert über diese mangelnde Realitätsbereitschaft der SPDFraktion. Ich darf einmal klar und deutlich sagen: Der Mindestlohn ist die Schlinge um den Hals der sächsischen Gastronomie.
Das Problem ist, dass die Bundesebene diese Schlinge momentan gerade schön langsam und genüsslich zuzieht.
Was ich weiterhin an der Bundesebene kritisieren darf, ist: Es gibt in Sachsen, in Deutschland eine einzige Branche, die im Koalitionsvertrag negativ erwähnt wird, und das ist wieder die Gastronomie. Hören wir doch bitte auf, auf einer Branche herumzuturnen, die harte und wichtige Arbeit leistet, und erkennen wir an, dass ohne gute Gastronomie, ohne gute und funktionierende gesunde Unternehmen in der Gastronomie Tourismus in Sachsen keine Zukunft hat.
Ich hätte gern eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgegeben.
Der Antrag ist handwerklich schlecht gemacht. Er ist aus der Hüfte geschossen. Deshalb konnte ich guten Gewissens ablehnen.
Gleichwohl möchte ich meiner Meinung Ausdruck verleihen, dass ich fakultative Volksgesetzgebung, wie sie im Konzept von Prof. Patzelt Inhalt ist, als eine sehr wichtige Option ansehe. Ich möchte allen im Hohen Hause empfehlen, ein Mehr an direkter Demokratie
idealerweise in diesem Sinne anzudenken und umzusetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich möchte die Äußerung des Abg. Gansel richtigstellen. Der Landrat des Landkreises Meißen hat in der Tat gesagt: Die Aufnahmekapazitäten sind fast erschöpft. Das ist richtig. Er hat nicht gesagt, was Sie behauptet haben, nämlich dass wir niemanden mehr hereinlassen wollen. Das ist völliger Blödsinn. Wir haben nur einfach die Kapazitäten im Landkreis nicht mehr.
Meine Damen und Herren, Sie, die als Kreisräte im Meißner Kreistag sitzen, sollten das eigentlich wissen.
Noch ein Punkt. Sie haben die Gruppe „Bürger sagen Nein!“ auf Facebook initiiert. Dort gibt es kein Impressum. Dort werden unrichtige Behauptungen dargestellt. Dort wird versucht, die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung auf die eigenen widerlichen Mühlen zu lenken.
Ich sage Ihnen klar und deutlich: Das lasse ich nicht durchgehen! Sie können sich darauf verlassen, dass wir in der CDU-Fraktion Ihnen dabei ganz genau auf die Finger schauen werden.
Als Vertreter eines wichtigen Wirtschaftsbereiches in Sachsen – als Vorsitzender des Vereins Dresdner Köche – bin ich bestürzt darüber, wie dieses Thema, das zu Arbeitsplatzverlust, besonders in meiner Branche, in der Gastronomie, führen wird, hier mit Lachen und Zähneklappern behandelt wird.
Wenn Sie sich die Situation in der sächsischen Gastronomie einmal ganz genau anschauen, meine Damen und Herren, dann werden Sie Folgendes feststellen: Gering qualifizierte junge Arbeitnehmer werden durch den Mindestlohn ihre Arbeit verlieren. Es wird viel in die Schwarzarbeit abwandern. Wir werden es gemeinsam erleben – und das wird auch der Qualität für unsere Gäste nicht guttun –: Der Mindestlohn, der jetzt kommen soll, ist die Schlinge um den Hals der sächsischen Gastronomie.
Deshalb kann ich als Vorsitzender des Vereins Dresdner Köche nur sagen: Hoffen wir das Beste, dass es auf Bundesebene gelingen möge, diesen Wahnsinn zur rechten Zeit aufzuhalten.
Das ist unser Anspruch an die Politik in Berlin, meine Damen und Herren.
Das habe ich vor, Herr Präsident. – Schauen Sie sich doch einmal unseren grenznahen Raum an – Oberlausitz, Erzgebirge, Vogtland –, da sind Ihre Studien überhaupt nicht greifbar.
Ein anderer Punkt, den ich noch unbedingt in die Diskussion einführen muss, ist folgender: Was wird denn passieren, wenn die Löhne steigen? Da müssen auch die Preise steigen. Das heißt, es ist linke Tasche – rechte Tasche. Das ist ein völlig falsches Instrument, um ein zugegebenermaßen in Randbereichen bestehendes Problem lösen zu wollen.
Ich würde dringend darum bitten, meine Damen und Herren der Opposition: Schauen Sie sich einmal die Realität vor Ort an – in der Gastronomie, in verschiedenen anderen Tourismusbranchen –, bevor Sie hier aus Studien vorlesen, die der normale Handwerksmeister gar nicht die Zeit hat durchzuarbeiten.
Nur das eine Argument, das von Ihnen kommt – 85 % der Deutschen wollen es angeblich –, genügt nicht. Gute Politik sieht anders aus!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den Tierärzten zu bedanken, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Garantie des Tierwohls und der Tiergesundheit in sächsischen Viehbeständen. Wie meine Kollegin von der FDP schon ausführte, sind die Tätigkeitsgebiete von Apothekern und Humanmedizinern getrennt – mit gutem Grund. Ich möchte noch ergänzend darauf hinweisen, dass das alles schon im Edikt von Salerno im Jahr 1231 niedergelegt wurde und keine neue Einrichtung ist.
Wir vertrauen den sächsischen Tiermedizinern. Wir haben Vertrauen in ihre Fachkompetenz und in ihre Aktivität. Wir lehnen daher die Abschaffung des Dispensierrechts ab. Im Übrigen unterstützt auch die Sächsische Landestierärztekammer diese, unsere gemeinsame Position.
Ich möchte aber mit meinem Redebeitrag auf einen zweiten Schwerpunkt eingehen, nämlich den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes kann die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung innerhalb weniger Jahre deutlich reduziert werden. Ich halte das für den richtigen
Weg, zumal der Kernbestandteil dieses Arzneimittelgesetzes das Antibiotikaminimierungskonzept ist, das auch Frau Bundesministerin Aigner klar unterstützt.
Ich begrüße die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder, die mehr Kontrollbefugnisse bekommen. Der Austausch zwischen den Behörden wird verbessert. Die Länder können sich künftig in einer bundesweiten Datenbank bedienen. Wir erhoffen uns damit eine Erhöhung der Transparenz des Einsatzes von Antibiotika in Tierhaltungsbetrieben.
Wir werden uns also auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung nur im therapeutisch notwendigen Umfang praktiziert wird. Das ist gelebte Praxis. Die Züchter haben selbst ein Interesse daran, weil auch so Vertrauen des Verbrauchers generiert wird. Wenn Sie sich mit den Züchtern, den Tierhaltern unterhalten, werden Sie erfahren, dass Antibiotika sehr teure Medikamente sind, dass der Einsatz von Antibiotika ein Vermarktungsverbot von Produkten nach sich zieht. Das geht natürlich mit einem Verdienstausfall einher.
Deshalb haben wir alle die Verantwortung für einen sachlichen und fairen Umgang in der Diskussion über diesen sensiblen Lebensmittelbereich, der unsere heimische Landwirtschaft betrifft.
Da Otto von Bismarck gestern so gut angekommen ist, sei es mir gestattet, ihn heute erneut zu zitieren: „Die Scheu vor Verantwortung ist die Krankheit unserer Zeit.“
Das galt damals, das gilt heute und das gilt ganz besonders auch in der Diskussion um die Landwirtschaft. Der Einsatz von Antibiotika ist unbedingt notwendig, um die weitere Ausbreitung von Zoonosen zu verhindern. Zoonosen sind Krankheiten, die auf Tierbestände übergreifen können. Antibiotika werden sowohl im konventionellen als auch im Biobereich eingesetzt. Beim Bio-Bereich ist der einzige Unterschied nur, dass sich die Betriebe unverbindlich verpflichten, Antibiotika nur in Ausnahmefällen einzusetzen. So dürfen in einem Biobetrieb maximal zweimal im Jahr Antibiotika zum Einsatz kommen, wobei dies ja in der Praxis kaum zu überprüfen ist; denn man kann eine einmal begonnene Gabe durchaus als Fortsetzungsbehandlung deklarieren und weiterführen und damit die Beschränkung, die es gibt, umgehen.
Antibiotika dürfen demnach nur noch bei Erkrankung der Tiere und nach Verschreibung durch einen Tierarzt eingesetzt werden. Das dient der Sicherheit der Verbraucher.
Wie oft begegnet uns dieses Bild: Bio ist immer besser! Beides hat seine Berechtigung, denn es ist nicht so, dass Tiere in Ökohaltung seltener erkranken als ihre konventionell großgezogenen Artgenossen. Aufgrund der in der Biolandwirtschaft üblichen Haltungsform auf Stroh oder im Freiland kommt es sogar häufiger zum Befall von Parasiten und Krankheitserregern, die zumeist durch Wildtiere verbreitet werden. Unter anderem aus diesem
Grund ist die Sterblichkeit in Biobetrieben oftmals höher als in der konventionellen Landwirtschaft. Zwar können Ökolandwirte diese Verluste aufgrund von Bezuschussungen und allgemein höheren Preisen ihrer Produkte besser ausgleichen als ihre konventionell agierenden Kollegen, allerdings werden bakterielle Infektionen hier genauso behandelt wie in herkömmlichen Betrieben, nämlich mit der Gabe von Antibiotika.
Zum Zweiten geht es um eine Entstehung und Verbreitung von multiresistenten Erregern. Vielfach wird dargestellt, dass durch den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung multiresistente Erreger entstehen und sich verbreiten können in der Konsequenz, dass diese für den menschlichen Organismus gefährlich werden können. Das hat ja auch gestern meine Kollegin Karin Strempel noch erwähnt. Es liegen jedoch diverse Studien vor, die multiresistente Erreger sowohl in Biobetrieben als auch in konventionellen Mastbetrieben nachweisen. Sie kommen dort und dort vor.
Einer der Hauptgründe für den höheren Verbreitungsgrad von MRSA-Keimen in konventioneller Tierhaltung ist, dass die Erreger durch den Zukauf von Tieren in die Betriebe gelangen und sich dort ausbreiten. Die ökologische Haltung ist im Gegensatz dazu immer noch ein weitgehend geschlossenes System.
Die antibiotikaresistenten Erreger in der Tierhaltung und deren Auswirkung auf den Menschen spielen eine untergeordnete Rolle, was allein daraus ersichtlich ist, dass, wenn multiresistente Erreger im Übermaß aus den Ställen kämen, dann ja vor allem die Mitarbeiter der Tiermast, die Tierärzte und die Mäster erkranken müssten. Das ist aber nicht der Fall. Es ist eher zu sagen, dass eine Infektion von Menschen durch den Umgang mit Lebensmitteln und ihrem Verzehr bei Beachtung der notwendigen Küchenhygiene sehr unwahrscheinlich ist. Weil man sich die tödlichen Keime nicht in der Küche, sondern im Krankenhaus holt, nennt man sie nicht umsonst Krankenhauskeime.
Meine Damen und Herren! Wer vor diesem Hintergrund so tut, als sei mit der Einschränkung des Dispensierrechtes der Tierärzte eine Lösung der Resistenzprobleme erreichbar, der verkennt die Zusammenhänge. Die Landwirtschaft ist und bleibt ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor in unserer ländlichen Heimat. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich möchte zwei Fachfehler von Herrn Weichert korrigieren, die er genannt hat. Punkt 1 ist die Einzeltierbehandlung. Wie will man das sicherstellen? Wenn man einen Bestand von 10 000 Hennen hat, soll man sich dann jede Henne anschauen? Das ist wirtschaftlich und praktisch nicht durchführbar. Das Verbot der Wachstumsförderung ist seit 2006 in der EU Realität. Die Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe sind verboten. Das ist aktuelle Realität. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute schon mehrfach mit der Ernsthaftigkeit dieser Debatte befasst. Wir haben gerade wieder in diesem Redebeitrag gehört, wie schnell eine ganze Branche unter Dauerbeschuss geraten kann.
Ich habe mich im Vorfeld einmal damit befasst, wer dahintersteckt.
Woher kommt dieser Dauerbeschuss? Warum sind es immer wieder dieselben Produzenten, die hier an den Pranger gestellt werden? – Es gibt deutliche Zeichen. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich einmal kurz im Internet zu diesem Thema umhören, werden Sie feststellen, dass Ende Januar eine Demonstration in Berlin zum Thema „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ stattfand. Das klingt schon einmal etwas schmissig. Das fand in Berlin und in anderen Großstädten statt, komischerweise nicht dort, wo die Lebensmittel herkommen und nicht dort, wo eigentlich der Grund dieser Debatte liegt, nämlich im ländlichen Bereich.
Dort werden mit fantasievollen Kostümen und engagierten Facebook-Auftritten Meinungen verkauft. Dahinter steckt unter anderem auch eine Initiative, die sich „Compact“ nennt. Auch diese Initiative hat wieder eine gute Facebook-Kampagne, agiert wieder mit schönen Kostümen und schönen kleinen Youtube-Filmchen und befasst sich mit mehreren Themen.
Da geht es um einen Bahnhof in Süddeutschland. Da geht es um Energie und Wind. Da geht es um Gesellschaft und Reichtum. Da geht es um Exporte von Rüstungsgütern.
All diese Themen, die von diesem Verein besetzt werden, haben eines gemeinsam: Große grüne Plakate werben mit irrealen Forderungen und Simplifikationen für die zu oktroyierende Meinung.
Wer sind die Organisatoren, die dahinterstehen? – Auch das sollte man sich einmal zu Gemüte führen, meine
Damen und Herren: Politikwissenschaftler, Geschichtswissenschaftler, Kulturwissenschaftler, –
Philosophen und Germanisten. Ich habe nichts – und das möchte ich auch deutlich sagen – gegen diese für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Studiengänge und Berufsgruppen.
Allerdings sei hier eines klar und deutlich gesagt: Wo sind bei dieser ganzen Debatte, bei dieser Demonstration die Jäger? Wo sind die Landwirte?
Wo sind die Geflügelzüchter und die Gärtner? Wer führt denn diese Debatte?
Wer versucht denn, uns seine Meinung aufzudrücken?
Ich komme also zu dem Schluss, dass es Einzelne sind, die uns als Mehrheitsgesellschaft mit viel Lärm und mit schönen großen Plakaten versuchen, ihre Minderheitenmeinung aufzudrücken.
Das können und wollen wir nicht länger akzeptieren! Das gilt auch für Sie, meine Damen und Herren von der SPDFraktion!
Vielleicht noch kurz ein Wort zu dem Fakt, der hier zugrunde liegt: Natürlich unterliegt die Landwirtschaft einem Strukturwandel, und das schon seit einigen Jahren. Früher ging es mehr um die Massenproduktion. Heutzutage stehen Qualität, Sicherheit und auch Umweltgerechtigkeit im Zentrum. Der Viehbesatz im Freistaat Sachsen ist seit 1990 massiv gesunken. Einige Zahlen: Wir hatten 1990 noch 96,1 Großvieheinheiten pro 1 000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Heute sind wir bei 55,8. Der Besatz in Sachsen liegt – anders als im Bundesdurchschnitt, der jenseits von 1,2 liegt – heute zwischen 0,4 und 0,6 Großvieheinheiten pro Hektar. Ich kann also hier eine Industrialisierung nicht erkennen.
Im Gegenteil! Wir haben einen Rückgang der Tierproduktion zu akzeptieren, die seit 1990 besonders im Bereich Schwein und Rind ungefähr 40 % beträgt. Wichtig bleibt für uns festzuhalten, dass die Landwirtschaft ein eminenter Wirtschaftsfaktor im ländlichen Bereich ist, dass wir dennoch mit dieser hochmodernen Landwirtschaft einen weltweit wachsenden Lebensmittelmarkt bedienen müssen und dass dieser hohe technische Standard, der
manchmal beklagt wird, Tiergesundheit, Tierschutz und Tierhygiene gewährleistet.
Ich schließe mit einem Zitat von Gerd Sonnleitner: „Landwirtschaft ist etwas für ganz Mutige, für die, die die Herausforderungen lieben, eigentlich für die Starken in unserer Gesellschaft.“
Vielen Dank.
Herr Kollege Kosel, ich habe die Sendung auch gesehen. Wenn Sie gerade so negativ über die Lausitz herziehen, habe ich eine kurze Frage. Dort gab es eine Zwischenschaltung in ein kleines Dorf im Landkreis Bautzen. Ist Ihnen zur Kenntnis gelangt, dass dort hoch innovative und hochinteressante Konzepte gelebt, durchgesetzt und finanziert werden – übrigens auch mithilfe des Freistaates –, die genau dieser Entwicklung, die Sie beschreiben, entgegenwirken?
Herr Storr, Sie haben soeben von CDU-Kriechern gesprochen. Ich weise das scharf zurück. Wir sind eine Partei, die diskutiert, wir sind eine Partei, die Meinung findet, wir sind eine Partei, die demokratisch abstimmt, wir sind eine Partei für alle. Wir sind demokratisch, Sie sind die Diktatur, und genau das ist der Unterschied zwischen uns beiden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hahn, ich stimme selten mit Ihnen überein. In diesem Fall ist es allerdings so. Es ist ein aktuelles Thema, das jeden von
uns täglich mehrfach betrifft. Wir stellen uns verschiedene Fragen. Wir hatten dazu die Anhörung im Sozialausschuss. Vorgestern war es Thema bei „Hart aber fair“, heute ist es Thema im Sächsischen Landtag.
Sind unsere Lebensmittel sicher? Funktionieren die Kontrolleinrichtungen? Werden schwarze Schafe ausreichend verfolgt? Drei Fragen, dreimal lautet die Antwort: Ja.
Herr Dr. Hahn, das dürfte Sie vielleicht besonders interessieren: Der Präsident der Landestierärztekammer, Herr Dr. Möckel, hat in der Anhörung deutliche Worte dazu gefunden. Er sagte: „Lebensmittel sind so sicher, wie sie noch nie vorher waren.“
Genau daher verwundert es den Betrachter, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf die freiwillige Selbstkontrolle als gescheitert darstellen. Das beste System haben wir in Sachsen, was sogar der Vertreter aus dem damals noch rot-rot regierten Berlin auf meine Nachfrage zugeben musste. Sie sind der Meinung, dass Kontrollen nicht länger ausreichen. Es muss noch mehr aufgesattelt werden.
Ich erinnere mich an Ihre damalige Einbringungsrede, Frau Bonk. Es ging darin um die Frage der Dokumentationspflichten in der produzierenden Landwirtschaft. Haben Sie sich einmal damit befasst, was ein Produzent jetzt schon leisten muss und wie er sich teilweise zusätzlich privatwirtschaftlich kontrollieren lässt? Es gibt öffentliche und zusätzliche privatwirtschaftlich finanzierte freiwillige Kontrollen. Herr Dr. Möckel hat das gut zusammengefasst: Aktive Information der Öffentlichkeit gibt es schon. Die brauchen wir also nicht noch zusätzlich.
Es stellt sich die Frage, die Herr Dr. Möckel, aber auch andere Experten an dem Tag aufgeworfen haben: Ist a) die hundertprozentige Transparenz erreichbar, wird sie b) vom Verbraucher voll verstanden und ist es c) wünschenswert, dass wir diese Transparenz haben? Genau in dieser Frage hinterlässt die Anhörung bei mir deutliche Zweifel.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Landfleischerei bei mir im Landkreis stellt die Blutwurst seit Jahrzehnten nach demselben Rezept her. Seit Neuestem muss der Fleischermeister deklarieren, dass darin Pökelsalz enthalten ist. Der Verbraucher ist zutiefst verunsichert. Pökelsalz ist eine der ältesten Konservierungsmethoden in Fleisch- und Wurstwaren.
Wir dürfen den Verbraucher auch nicht überfordern, sondern sollten ihm die Informationen zur Verfügung stellen, die für ihn wichtig und notwendig für die Kaufentscheidung sind.
Die sächsischen Unternehmer – davon konnte ich mich wiederholt überzeugen – handeln in hohem Maße transparent und gesetzeskonform. Schauen Sie sich an, wie Eier in Großenhain deklariert werden. Schauen Sie sich an, mit
welchen Sicherheitsvorkehrungen ein Kloßmehlhersteller in Freital seine Waren verpackt. Oder interessieren Sie sich einmal für die Kühlvorschriften, die ein Brauer in Plauen einhalten muss.
Das Gesetz verspricht, dass es keine Mehrbelastungen für öffentliche Haushalte geben wird. Wissen Sie denn, Frau Bonk, dass die Veterinärbehörden jetzt schon mit der Einführung des neuen IT-Systems gut ausgelastet sind? Da wollen Sie noch zusätzliche Aufgaben aufsatteln?
Sachsen hat einen Spitzenplatz in der Lebensmittelkontrolle. Das wurde von vielen Experten in der Anhörung bestätigt. Wir brauchen dieses Gesetz schlicht und einfach nicht.
Zur Veröffentlichung der schwarzen Schafe, die Sie besonders im hinteren Teil Ihres Gesetzes fordern, habe ich damals im Ausschuss eine Frage gestellt. Diese Frage stelle ich gern wieder: Wie wirken wir denn einer Instrumentalisierung dieser vollen Transparenz entgegen? Wir haben es hier mit einem Markt zu tun, der starken Konkurrenz- und Preiskämpfen unterliegt. Wie wollen Sie da eine Diskussion sicherstellen, die der Sache gerecht wird? Was ist mit Unternehmensübernahmen? Wie gehen Sie damit um, dass eine Branche dauerhaft beschädigt werden könnte, Stichwort: Kyhna? Wie gehen Sie damit um, dass der Verbraucher zusätzlich in dieser Sache verunsichert werden würde? Auch diese Bedenken meinerseits wurden in der Anhörung mehrfach bestätigt.
Meine Damen und Herren! Das Thema hat aber nicht nur eine Seite. Wir als CDU möchten nicht falsch verstanden werden. Natürlich geht es uns wie Ihnen auch – das unterstelle ich zumindest – um die ausreichende Information des Verbrauchers. Natürlich geht es uns um eine ausreichende Transparenz. Dagegen sind wir nicht, um Gottes willen. Aber wir sind gegen eine Gängelung des Verbrauchers. Wir sind gegen das Ansinnen der Linksfraktion, das manchmal durchkommt, dass man den Verbraucher zu seinem Glück zwingen will. Wir sind dagegen, dass man den Verbraucher an die allwissende staatliche Hand nimmt und ihn in das gelobte Verbraucherwunderland führt.
Ich sage es ganz ehrlich. Was wir heute von Ihnen gehört haben, war das, was wir immer von Ihnen hören: Mehr Geld für alle! Aber so einfach ist die Problemlage eben nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir in der CDU-Landtagsfraktion haben ein anderes Bild des verbrauchenden Menschen, des genießenden Menschen, des lebenden Menschen. Wir trauen dem Verbraucher zu, dass er weiß, dass Bier und Wein Alkohol enthalten. Wir trauen dem Verbraucher zu, dass er weiß, dass Chips und Flips im Übermaß Fett, Zucker und vor allem Salz enthalten und daher ungesund sind.
Wir trauen ihm zu, dass er weiß, dass er seinen Fleischkonsum einschränken sollte. Wir trauen ihm auch zu, dass
er durch seine eigenen Sinne erkennen kann, was gut und was schlecht ist.
Ich möchte mit einem Zitat eines großen Genießers und Verbrauchers enden. Der französische Philosoph Jean Anthélme Brillat-Savarin hat gesagt: „Sage mir, wie du isst, und ich sage dir, was du bist.“
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Giegengack, ich freue mich ganz besonders, dass Sie es uns
ermöglichen: Nach Ihrem Vortrag zur menschlichen Gesundheit kann ich zur tierischen Gesundheit Stellung nehmen; denn so habe ich eigentlich Ihren Debattentitel verstanden – ganz besonders im Hinblick auf die aktuelle Debatte, die sich mit dem Antibiotikaeinsatz in der Tierzucht befasst.
Eines vorweg: Ein Totalverbot von Antibiotika halte ich nicht für sinnvoll, aber auch die Forderung des nordrheinwestfälischen Landwirtschaftsministers Remmel
einer Reduzierung um 50 % ist völlig übereilt; denn Tiergesundheit sollte an oberster Stelle stehen.
Wir reden über § 13 „Verordnung über tierärztliche Hausapotheke“. Darin ist ganz klar geregelt, wie Antibiotika in Sachsen verwendet werden dürfen: Es muss eine Nachweisführung praktiziert werden, die eine ärztliche Diagnose, Dosierung, Dauer der Anwendung beinhaltet. Diese Nachweise müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Antibiotika kann auch der Arzt vor Ort nur verschreiben, das heißt, ich kann als Landwirt nicht nach Gutdünken verfahren.
Im Übrigen müssen bei Tiertransporten Warenbegleitscheine, die das alles beinhalten, mitgeführt werden, denn ansonsten bekommen Sie als Geflügelzüchter Ihr Geflügel am Schlachthof überhaupt nicht mehr los. Nur rückstandsfreie Lebensmittel dürfen in den Verkehr gebracht werden – was dem Schutz des Verbrauchers dient – und seit 2006 ist der Einsatz von Antibiotika zur Leistungssteigerung offiziell verboten, in Deutschland schon seit 2004 freiwillig praktiziert.
Das Ziel im Tierhaltungsmanagement ist die Reduzierung von Antibiotika in fünf Jahren um 30 %. Das halte ich auch im Hinblick auf die Praktikabilität der wirtschaftlichen Betriebe für unbedingt sinnvoll und richtig.
Ja, gern.
Ihnen ist bekannt, dass das Bundesamt für Risikobewertung in dem nationalen Rückstandskontrollplan keine Beanstandungen festgestellt und daher Unbedenklichkeit ausgesprochen hat. Dieser Bericht ist im Netz verfügbar und steht Ihnen allen jederzeit zur Verfügung. Genau das meine ich und nichts anderes; alles andere ist Verunsicherung des Verbrauchers!
Meine Damen und Herren! Welche Auswirkungen haben Antibiotikaresistenzen bei Menschen? Ich habe eben das Bundesamt für Risikobewertung angesprochen, das klare Aussagen gemacht hat. Das Übertragungsrisiko von MRSA auf den Menschen spielt nach deren Aussage eine sehr untergeordnete Rolle.
Ich möchte für alle Mediziner in diesem Raum noch kurz erklären, was MRSA ist: der Staphylococcus aureus. Das sind Stämme, die gegen alle bisher marktverfügbaren Betalaktam-Antibiotika, also beispielsweise Penicillin, resistent sind.
Meine Damen und Herren, die jetzige Diskussion wird unsachlich geführt – leider auch in den Medien –, denn sie verkennt bisweilen auch die wahren Gegebenheiten. Der Einsatz von Antibiotika ist unbedingt notwendig, um die weitere Ausbreitung von Zoosen zu verhindern. Zoosen sind Krankheiten, die auf Tierbestände übergreifen können.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es eben nicht möglich ist – wie von Ihnen gerade angesprochen –, eine einzelne Behandlung einzelner Tiere vorzunehmen, wenn wir große Herden halten können.
Ich darf sagen: Antibiotikaresistente Keime werden durch Erhitzen und ordentliche Küchenhygiene abgetötet. Das kann jeder von uns praktizieren, die Regeln sind allen bekannt. Bei erwiesener Rückstandshöchstmengenüberschreitung wird ohnehin ein Verkaufsverbot ausgesprochen – was an sich schon eine Sicherheit des Verbrauchers beinhaltet.
Wenn es mehr Regeln geben sollte – das fordern Sie in Ihrem Antragstext ausführlich –, dann europaweit und keine sächsischen Alleingänge.
Meine Damen und Herren, eine Sache möchte ich klarstellen: Verstöße sollen verfolgt und hart bestraft werden, denn sie betreffen uns alle und sie betreffen das Verbrauchervertrauen. Aber wir sollten den Verbraucher nicht durch Scheindebatten gezielt verunsichern, wie es übrigens gestern Abend wieder passiert ist. Ich kann Sie von diesem Pult aus nur alle bitten: Werden Sie sich darüber klar: Die Landwirtschaft von heute ist nicht mehr der Misthaufen in der Hofmitte mit der Forke und den gackernden Hühnern obendrauf, sondern die Landwirtschaft von heute ist die rurale Wirtschaftsmacht von nebenan! Sie erzeugt sichere, gesunde Lebensmittel, die durchaus mehr Achtung durch uns alle verdient hätten.
Die Landwirtschaft, so Gerd Sonnleitner, ist etwas für ganz Mutige, für die, die die Herausforderung lieben, eigentlich für die Starken in unserer Gesellschaft. Deshalb bitte ich Sie: Stärken wir gemeinsam diesen Wirtschaftszweig, stärken wir die ländliche Heimat, anstatt die Landwirtschaft zu verunglimpfen!
Vielen Dank.
Hochverehrte Frau Deicke, vielen Dank für die Bezugnahme auf meine Rede. Ich habe an Sie als studierte Agrartechnikerin eine Frage.
Chemikerin, Entschuldigung! – Wie stellen Sie sich denn die praktische Umsetzung einer medikamentösen Behandlung einzelner Tiere vor?
Wie stellen Sie sich die medikamentöse Behandlung einzelner Tiere vor, wenn es sich um eine Herde von sagen wir 700 Hühnern handelt? Wie wollen Sie das machen, wie wollen Sie die kranken von den gesunden trennen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ganz kurz einige Fragen. Herr hochgeschätzter Kollege Weichert, haben Sie denn selbst schon einmal Antibiotika genommen? Ist es Ihnen vielleicht schon einmal selbst so ergangen, dass Sie vorsorglich Antibiotika genommen haben?
Stellen Sie sich dann auch die Fragen, die Sie gerade gestellt haben?
Im Übrigen darf ich jetzt einmal ganz kurz auf die Regelungen bei der Tiermast hinweisen, die schon existieren. Wissen Sie denn überhaupt, welche Abstandsregeln es gibt, wenn ich Tiere medikamentös behandle, wie lange ich warten muss, bevor ich sie in Verkehr bringen darf, wie lange ich warten muss, bevor ich sie schlachten darf, und wie ich das alles deklarieren und vor allem auch dokumentieren muss?
Wissen Sie denn überhaupt, welcher unwahrscheinlich hohe bürokratische Aufwand für unsere heimische Landwirtschaft damit zusammenhängt?
Ganz kurz noch zu den Haltungsbedingungen, weil Großtiermast und Massentierhaltung immer mit im Raum stehen. Das ist gezielte Verunsicherung des Verbrauchers! Herr Nolle, Sie brauchen sich darüber auch nicht aufzuregen, Sie wohnen in Leipzig-Ost. Ich wohne im ländlichen Raum. Ich sehe es regelmäßig, jeden Tag.
Deswegen muss ich klar und deutlich sagen: Ich habe bei mir in Großenhain einen sehr guten Geflügelmaster. Er macht viele Dinge – das hätten Sie alle erfahren können, die GRÜNEN waren ja bei der Anhörung nur sporadisch anwesend – von sich aus, die nicht vorgeschrieben sind: erhöhte Schlafplätze, Kleintiergruppenhaltung usw. Sie
können das alles in dem Protokoll über die Anhörung nachlesen.
Die Novelle des Arzneimittelgesetzes, die auch Frau Bundesministerin Aigner angesprochen hat, beinhaltet ein Mehr an Länderkompetenzen. Das begrüße ich selbstverständlich, denn ich verspreche mir davon eine praxisnähere Diskussion.
Frau Aigner hat viele andere gute Vorschläge gemacht, die ich unterstützen kann. Eine Sache hat sie auch gesagt, die ich unterstreichen muss: Wir müssen ganz genau überlegen, wie weit wir den Verbraucher verunsichern können und wann wir uns und unser eigenes Vertrauen und unsere eigenen Lebensmittel auch gezielt kaputt machen. Das ist die Diskussion, die geführt werden muss. Dazu rufe ich Sie alle auf.
Vielen Dank.
Frau Bonk, wir haben uns wahrscheinlich nicht richtig verstanden. Schauen Sie sich doch einmal die Realitäten in den letzten Debatten bezüglich dieses Themenkomplexes an: Dioxin in Eiern, BSE. Was war denn dran? Was kam denn heraus, außer Verunsicherung des Verbrauchers? Das war doch alles nur heiße Luft. Das ist doch das Problem. Das meine ich mit den gezielten Debatten, die Sie hier führen.
Einen weiteren Aspekt möchte ich unbedingt hinzufügen. Wenn es bei diesen aufgeregten Scheindebatten wirklich einmal vorkommt, dass es einen tatsächlichen Verstoß und ein tatsächliches Problem gibt, dann ist die Sensibilisierung sehr schwer zu erzeugen. Das ist das Grundproblem, das ich mit Ihrem Ansinnen und der Art und Weise, wie Sie die Debatte führen, habe.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann zu dem Redebeitrag vor mir nur sagen: Lesen Sie den Bericht erst einmal zu Ende! Befassen Sie sich mit der Arbeit der sächsischen Verbraucherzentralen! Dann würden Sie zu ganz anderen Regelungen und vor allem zu einer ganz anderen Conclusio kommen.
Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in der fortgeschrittenen Debatte. Erlauben Sie mir bitte, Sie auf eine Reise in den Feierabend mitzunehmen.
Stellen Sie sich vor, wir haben Feierabend. Der oder die Abgeordnete X möchte nach Hause fahren, aber vorher natürlich noch einkaufen.
Wir betreten also ein Einzelhandelsgeschäft unserer Wahl. Wussten Sie, dass Sie bis zu 10 Gramm Verpackung mit kaufen, wenn die Waage, die dort steht, nicht richtig skaliert ist, oder wenn das Gewicht des Verpackungsmaterials nicht abgezogen wird? Wir können allerdings beruhigt zu Obst und Gemüse greifen. Insbesondere das Obst und Gemüse aus heimischen Quellen ist rückstandsfrei. Das wurde in dem Bericht auf Seite 18 festgestellt. Manchmal sind allerdings noch die Inhalts- und Mengenangaben irreführend. Es ist beispielsweise nicht zulässig, Erdbeeren für 2 Euro pro Schale zu verkaufen.
Ich kann Ihnen aber eine Sorge nehmen: Das sächsische Fleisch ist sicher. Die Beanstandungsquote bei der Futtermittelkontrolle ging von 0,7 % auf 0,4 % zurück.
Nach dem Einkaufen wollen wir schnell nach Hause; denn wir haben es eilig. Aber Vorsicht: Fahren wir nicht zu schnell; denn auch die Geschwindigkeitsmessgeräte der sächsischen Polizei sind geeicht.
Sie helfen uns, maximal 3 Kilometer pro Stunde zu viel oder zu wenig fahren zu dürfen, bevor es schwierig wird. Das betrifft denjenigen, der im eigenen Wagen fährt.
Auch derjenige, der im Taxi fährt, kann vom Verbraucherschutz ganz groß profitieren; denn es wird eine Testung der Anlage vorgenommen. Die Taxameter erstellen eine klare Zahl, die als Hilfe zur Programmierung dient.
Meine Damen und Herren, willkommen zu Hause. Wir möchten uns unser Abendessen zubereiten. Auch hier ist Vorsicht geboten. Wussten Sie beispielsweise, dass bei Bedarfsgegenständen wie Pfannenwendern eine etwa 20fach höhere Beanstandungsquote als bei Lebensmitteln wie Eiern und Fisch festgestellt wurde? Das liegt am zusätzlichen Einsatz billiger Farbstoffe, auf die die Hersteller insbesondere aus Fernost zurückgreifen.
Nach dem Essen ist es guter Brauch, dass wir unseren Gute-Nacht-Trunk einnehmen. Auch hierbei gibt es Probleme mit der Kennzeichnung. Weinähnliche Getränke wurden da zu 28,8 % beanstandet. Der Verbraucherschützer empfiehlt den Genuss des guten sächsischen Bieres oder der Erzeugnisse unserer heimischen Winzer.
Aber, meine Damen und Herren, unser Tag ist noch nicht zu Ende. Auch die Körperhygiene kommt zu ihrem Recht. Es wurden Duschgels beanstandet, die wie Trinkjogurt verpackt sind. Die gibt es in den Geschmacksrichtungen Schokolade, Cremekaramell oder Waldbeere. Sie können leicht mit Waldbeeren- oder Schokoladenjoghurt verwechselt werden. Da sie nur leicht seifig schmecken und sehr flüssig sind, können sie durchaus eingenommen werden. Insbesondere bei Produkten für Kinder muss entgegengesteuert werden.
Zum Antrag. Meine Damen und Herren! Es gibt eine Rahmenvereinbarung zwischen den sächsischen Verbraucherzentralen und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Die finden Sie ganz einfach, indem Sie auf die Homepage der Verbraucherzentrale klicken. Dort können Sie sich alles herunterziehen. Als Vorstandsmitglied der Verbraucherzentralen Sachsen kann ich Sie nur herzlich dazu einladen, und ich möchte von hier die Gelegenheit nutzen, Herrn Betz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich für ihre Arbeit zu danken.
Vielen Dank, Herr Jurk.
Sie erhalten auf der Homepage auch weitere Informationen, beispielsweise zu den Aktivitäten und Projekten
„Huhn und Pute“, zum „Reisenavigator“ und, ganz besonders wichtig, zu der „Vernetzungsstelle Schul- und Kita-Verpflegung“.
Weiter im Text: Sie zeichnen das Bild der abschreckenden Wirkung der Kostensätze nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Sie haben es eben ausgeführt. Auch wir können in dem Bericht auf Seite 71 nachweisen, dass 25 % der Auskünfte kostenfrei erteilt werden.
Einfache Fragen sind kostenfrei. Mir ist ganz wichtig und das ist mit diesem Gesetz erreicht worden: Das Informationsinteresse des Verbrauchers ist gestärkt und dem ist auch nachgegeben worden. Dem Interessenkonflikt zwischen Produzent und Verbraucher wird auch Rechnung getragen.
Wie wir sowohl bei Ihnen als auch bei mir gehört haben, gibt es durchaus Verbesserungsbedarf. Das betrifft neben der Mengenangabe zum Verkauf loser Güter und Produkte ganz besonders auch die Deklaration der Inhaltsangaben bei Speisen und Getränken. Wenn ich den Bericht lese, muss ich meine eigene Branche in die Pflicht nehmen. Es kann nicht sein, dass bei 84 % der kontrollierten Betriebe die Verwendung von Produktimitaten nicht ausreichend gekennzeichnet worden ist. Hier hat der Verbraucher ein Recht auf Information.
Doch einen Aspekt zur Kennzeichnung möchte ich ansprechen, der eine Kehrseite darstellt. Welcher Verbraucher weiß denn, dass auch Pökelsalz gekennzeichnet werden muss? Welcher Verbraucher wundert sich nicht zu Recht, dass beim Bäcker oder beim Fleischer seines Vertrauens diese Fußnote da ist? Auch das führt beim uninformierten Verbraucher zu einer Falschauslegung der Kennzeichnungspflicht. Deshalb kann ich nur sagen: Treiben wir es nicht bis zum Exzess! Beachten wir die verschiedenen Gemengelagen, die damit einhergehen, und schauen wir, dass die Wirtschaft die Regeln umsetzen kann.
Zum Beratungsnetz, das übrigens regelmäßig Thema in den Vorstandsitzungen der Verbraucherzentralen ist: Immer mehr Anfragen erreichen uns per Mail und per Telefon. Sicherlich kann die moderne Kommunikation die Präsenz vor Ort nicht ersetzen, aber Sie können sich auf Seite 19 im Rechenschaftsbericht der sächsischen Verbraucherzentralen überzeugen: Die Umsetzung ist gewährleistet, die Präsenz vor Ort ist da und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hier Großes, insbesondere in den peripheren Räumen.
Die Verbraucherinsolvenzberatung – ich bin mir sicher, dass die Frau Staatsministerin darauf noch eingehen wird – ist uns und auch der Verbraucherzentrale ein wichtiges Anliegen. Es gibt einen steigenden Bedarf; das haben Sie angesprochen. Sie sprachen von den 29 Beratungsstellen, die übrigens auf Seite 70 nachlesbar sind.
Ich möchte in diese Diskussion einen anderen Aspekt einbringen; denn es ist durchaus eine interessante Frage, ob wir das Thema Insolvenz und Umgang mit Finanzen
auch einmal in den Lehrplan einführen und ob wir überlegen – analog zu Schleswig-Holstein –, gerade die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher stärker an das Thema heranzuführen. Allerdings – und auch diesen Punkt halte ich für sehr wichtig – geht der Umgang mit Geld und Schulden uns alle an und er sollte den Kindern zuvörderst von den Eltern vermittelt werden und nicht unbedingt vom Staat.
Sie fragen nach der Konsequenz aus dem Bericht. Ich kann nur sagen, was die Gastronomie-Hygiene-Ampel angeht: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Die CDUFraktion hat die Gelegenheit genutzt, mehrfach mit den betroffenen Verbänden zu sprechen.
Ja.
Frau Klepsch, darin stimme ich mit Ihnen völlig überein. Ich kann Ihnen ein kleines Beispiel aus meinem Wahlkreis erzählen. Es gibt dort eine sehr aktive Dame in Großenhain, die Verbraucher- und Insolvenzberatung betreibt und die auf eigene Kosten Vorträge an Schulen hält, die Lehrerinnen und Lehrer schult und die immer wieder Kindergarten- und Schulgruppen zu sich ins Büro einlädt, um auf spielerische Weise zu vermitteln, wie man mit dem Thema Geld und Finanzen umgeht. Diese Beispiele gilt es zu stärken, aber das alleinige Vertrauen in den Staat als Löser des Problems sehe ich hier nicht.
Zurück zur Hygiene-Ampel. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion haben die Debatte klar und deutlich geführt. Wir sind, denke ich, übereingekommen, dass die Diskussion umfassend und ehrlich miteinander geführt werden muss und dass die Möglichkeiten, die diese hundertprozentige Transparenz zur Marktverschiebung
bietet, ausgeschlossen werden sollen, wenn wir das umfassend einsetzen können.
Einen anderen Aspekt möchte ich noch ansprechen: keinerlei sächsische Alleingänge. Ich denke, das ist im Sinne von uns allen.
Wir wissen ja, dass die Diskussion auf Bundesebene momentan in eine recht deutliche Richtung läuft.
Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Lebensmittelkontrolleur“ fordert Prof. Dr. Ulrich Nöhle, der als Lebensmittelchemiker an der TU Braunschweig arbeitet, einen ZwölfPunkte-Plan. Er fordert bundesweit abgestimmte Probeentnahmepläne, ein bundesweites Mindestniveau der Qualifikation der Prüfer, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verstöße im Lebensmittelrecht und ganz besonders die Stärkung der Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch transparente und umfassende Informationen.
Ich stimme sicherlich nicht mit allen dieser zwölf Punkte überein. Ganz besonders die Vereinheitlichung der Kontrollen auf Bundesebene wäre ein großer Fehler, denn damit begeben wir uns im Niveau weit herab.
Ich bin froh, dass wir fachlich und sachlich dieses Thema diskutieren und im Ergebnis sagen können, wir sprechen miteinander und nicht übereinander, den Verbraucherschutz im Freistaat Sachsen betreffend. Ihr Antrag ist daher nicht notwendig. Wir lehnen ihn guten Gewissens ab.
Vielen Dank.
Ich stelle drei Dinge aus den Haushaltsdiskussionen im Sozialausschuss fest: Deckungsvorschläge zu den Änderungsanträgen der Opposition sahen wie folgt aus: Die Linkspartei forderte die Abschaffung des Statistischen Landesamtes, die GRÜNEN die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes,
und die SPD machte keine Deckungsvorschläge.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte einen Punkt ansprechen, den Kollege Dulig leider nicht genannt hat.
Herr Dulig, Sie sind der letzte Christ in Ihrer Fraktion.
Gut. Auch Herr Gansel hat diesen Aspekt nicht angesprochen.