Christian Steinbach

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wird deutlich, dass die Opposition unsere Verfassung und unsere darauf beruhenden Gesetze nach so langer Zeit immer noch nicht verinnerlicht hat.
Das werde ich Ihnen gleich sagen, Herr Pellmann.
Der Rechnungshof ist eine eigenständige Institution mit einem eigenständigen Prüfungsrecht, das auch keinerlei Weisungen unterliegt, insbesondere nicht von diesem Hause, lieber Herr Pellmann. Von daher verwundert es mich doch sehr, dass man hier den Rechnungshof mit einem solchen Antrag derart brüskiert.
Nein.
Es ist allein Sache des Rechnungshofes, wann er sein Verfahren abschließt und welche Ergebnisse er dann in seinem Prüfungsbericht niederlegen möchte. So kann dies
nur als ein Akt der Unfreundlichkeit und des reinen Populismus gesehen werden.
Liebe Kristin Schütz, anknüpfend an unser Gespräch gestern Abend gehe ich davon aus, dass du mir insofern beipflichtest. Sie wollen hier nichts anderes tun, als vermeintliche Fakten in den Raum stellen. Darin haben sie Übung, wenn man an die Pressekonferenzen im 2. Untersuchungsausschuss denkt. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich die Staatsregierung keineswegs einer Verschleierungs- oder Verzögerungstaktik bedient.
Sie, Herr Dr. Pellmann, haben mit Ihrer Kleinen Anfrage vom 31. Mai 2006 verschiedene Fragen an die Staatsregierung gerichtet. Die Staatsministerin Frau Orosz hat darauf dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wehner geantwortet, der im Übrigen auch Mitglied Ihrer Fraktion ist. Sie hat darauf geantwortet, indem sie eine Kopie des zweiten Berichtes der Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vorwürfe gegen die ehemalige LVA Sachsen in der Fassung vom 27. April 2006 vorgelegt und angeboten hat, hier zu jeder Zeit dazu Stellung zu nehmen und auch im Sozialausschuss die Fragen zu beantworten.
Betrachtet man diesen Fakt ebenso, so haben Sie sich endgültig selbst entlarvt. Sie tun mit der Art und Weise Ihres Vorgehens diesem Hohen Hause keinen Gefallen. Sie sollten sich Ihrer Verantwortung als Parlamentarier und Gesetzgebungsorgan bewusst werden. Aus meinen Ausführungen wird deutlich, dass wir diesen Antrag ablehnen werden.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat sich in seiner Sitzung am 22. September 2005 in geschlossener Sitzung bereits einmal mit der Beschlussempfehlung des Bewertungsausschusses und dem hierauf basierenden Abgeordnetenantrag befasst, gegen Herrn Prof. Dr. Porsch Anklage beim Verfassungsgerichtshof mit dem Ziel der Mandatsaberkennung zu erheben.
Sie alle erinnern sich mit hoher Sicherheit noch an die Debatte, die wir hierzu geführt haben, und an die Gründe, die der Bewertungsausschuss für seine Empfehlung angeführt hat. Wir haben uns im Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten mit dem Antrag auf Erhebung der Abgeordnetenanklage intensiv auseinander gesetzt. Wie Sie dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses entnehmen können, sind wir mehrheitlich zu demselben Ergebnis gelangt wie der Bewertungsausschuss.
Der Ausschuss hat in seinen Beratungen ferner Verfahrensakten aus Zivilprozessen des Landgerichts Hamburg angefordert und in seine Beratungen einbezogen. Und der Ausschuss hat zur Aufklärung der Aktenlage und zur Erläuterung derselben die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des früheren MfS am 10. Januar 2006 ausführlich befragt und nachfolgend ergänzende schriftliche Stellungnahmen sowohl von der Bundesbeauftragten als auch vom Sächsischen Landesbeauftragten hierzu eingeholt.
Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung von den Vertretern aller Fraktionen mit Ausnahme der Linksfraktion.PDS getragen wurde.
Der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht und alles ihm Mögliche unternommen, um den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend aufzuklären und zu einer sachgerechten Bewertung zu kommen. Die Ausschussmitglieder hatten nicht nur die Möglichkeit, dem Bewertungsausschuss vorgelegte Unterlagen zu nutzen. Der Ausschuss hat darüber hinaus regelmäßig den Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu seinen Beratungen als fachkundige Auskunftsperson hinzugezogen und von diesem zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme erhalten.
In seiner 6. Sitzung hat der Ausschuss den Entwurf der vorliegenden Beschlussempfehlung mit Anlagen Herrn Prof. Dr. Porsch zur Stellungnahme zugeleitet. Die daraufhin vom Rechtsvertreter des Herrn Prof. Dr. Porsch abgegebene Stellungnahme ist der Beschlussempfehlung für die Mitglieder des Landtages beigefügt worden.
Schließlich hat der Ausschuss in seiner 7. Sitzung am 25. April 2006 mit 14 gegen 5 Stimmen beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, Anklage gegen Herrn Prof. Dr. Porsch nach Artikel 118 der sächsischen Landesverfassung zu erheben. Die Minderheitenmeinung, die im Ausschuss vertreten wurde, ist in der Beschlussempfehlung am Ende aufgeführt. Der Ausschuss hat darüber hinaus auch die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen persönlich eingeladen, um die von ihr übersandten Unterlagen mündlich zu erläutern und zu den dazu aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Die Bundesbeauftragte hat auf Ersuchen des Ausschusses ferner eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der die Fragen beantwortet wurden, die im mündlichen Anhörungstermin nicht abschließend geklärt werden konnten.
Lassen Sie mich das als Bericht von mir als Berichterstatter vorwegschicken. Die Bewertung der Sachverhalte und der Argumente möchte ich den anderen Kollegen des Hauses überlassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir halten die vorliegenden Anträge von Linksfraktion.PDS und GRÜNEN für derzeit nicht geeignet, die Verwaltungs- und Funktionalreform substanziell voranzubringen.
Das ist sehr schade, Herr Dr. Hahn. – Vieles von dem, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag fordert, ist selbstverständlich und wird durch das federführende Staatsministerium des Innern bereits beachtet. Dies gilt zum Beispiel für die Anforderung, auch die Ministerialverwaltung in die Aufgabenkritik einzubeziehen. Das hatten Sie, Kollege Lichdi, nicht gesehen.
Aber auch das Kernanliegen, strukturierte Vorschläge für die Kommunalisierung von Aufgaben vorzulegen, ist seit Längerem erklärtes Ziel der Verwaltungs- und Funktionalreform und bedarf keiner Bekräftigung durch den Sächsischen Landtag. Die Anträge sind übertrieben detailliert. Sie erfassen nicht das Große und Ganze der Verwaltungs- und Funktionalreform.
Die Anträge sind darüber hinaus in hohem Maße populistisch.
Die entscheidenden Rahmenbedingungen für die Verwaltungs- und Funktionalreform werden allenfalls am Rande genannt.
Diese entscheidenden Rahmenbedingungen sind die demografische Entwicklung und die Abnahme der Mittel des Solidarpaktes II. Derzeit hat das Land Sachsen noch 4,3 Millionen Einwohner und erhält aus dem Solidarpakt II noch vergleichsweise viel Geld. Aber schon im Jahre 2020 wird das Land Sachsen allen Prognosen zufolge nur noch 3,7 Millionen Einwohner haben und ab dem Jahre 2019 kein Geld mehr aus den Töpfen des Solidarpaktes II erhalten.
Wir stehen vor einem grundlegenden Wandel ganzer Regionen unseres Landes, vor allem in den ländlichen Gebieten. Das sind die unabänderlichen Rahmenbedingungen, denen wir uns im gesamten Land Sachsen zu stellen haben. Ob nun ein grundsätzlich zweigliedriger, wie es der Antrag der Linksfraktion.PDS fordert, oder ein dreigliedriger Verwaltungsaufbau unter diesen Bedingungen richtig ist, kann erst im Laufe des Verfahrens und nach sorgfältiger Abwägung der Tatsachen entschieden werden.
Bitte, Herr Prof. Porsch.
Herr Prof. Porsch, das sehe ich anders. Ich habe die Staatsregierung nicht so verstanden wie Sie und bin gespannt, was Herr Buttolo gleich dazu sagen wird.
Wir wollen uns von den Tatsachen und nicht von Ideologien leiten lassen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wie wir! Da sind wir uns ja einig! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wir auch! – Lachen der Abg. Rita Henke, CDU)
Auch das ist mir bisher entgangen.
Die Staatsregierung hat mit ihren bisherigen Vorschlägen, vor allem mit dem Eckwertepapier vom 20. Dezember 2005, exakt diese Prinzipien in der erforderlichen Klarheit beschlossen.
Der Staatsminister des Innern hat uns mitgeteilt, dass die Staatsregierung nun bis Ende Januar 2006 einen groben Überblick aus den verschiedenen Ressorts erhalten werde, ob und gegebenenfalls inwieweit Aufgaben verzichtbar, privatisierbar oder kommunalisierbar seien. Danach werde sie den Aufbau der staatlichen Verwaltung unter strikter Beachtung der Grundsätze der Verzichtbarkeit, Privatisierbarkeit und Kommunalisierbarkeit bis zum 30. August 2006 strukturieren. Schließlich sollen bis Ende des Jahres die entsprechenden Gesetzentwürfe in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.
Meine Damen und Herren! Dieser Zeitrahmen ist vernünftig und sinnvoll, er überfordert keinen Beteiligten. Die kommunale Ebene muss und wird intensiv einbezogen werden. Die CDU-Fraktion ist ein Garant dafür, dass im Interesse des Bürgers jede einzelne Aufgabe – ich betone, jede einzelne Aufgabe, Herr Kollege Lichdi – auf ihre Verzichtbarkeit, Privatisierbarkeit oder Kommunalisierbarkeit überprüft wird. Wir wollen so viel Staat wie nötig und so viel Verzicht oder Privatisierung oder Kommunalisierung wie möglich. Der richtige Satz: „So viel Staat wie nötig und so wenig Staat wie möglich“ gilt mithin auch hier.
Herr Prof. Porsch, vereinfachen Sie doch nicht immer so! An dem Punkt sind wir doch noch gar nicht!
Hier eröffnet sich ein weites Feld. Denken Sie an die Reparatur von Polizeikraftfahrzeugen, die meiner Auffassung nach sinnvoll am jeweiligen Standort des Fahrzeuges durch private Kfz-Reparaturwerkstätten durchgeführt werden könnte.
Dies ist aber nur ein Beispiel. Denken Sie aber auch an die gestern beschlossene Nutzung des Internets im Meldewesen und darüber hinaus in immer mehr Bereichen der
öffentlichen Verwaltung. Wir können Sachsen nur leistungsfähig und modern erhalten, wenn wir mit der Zeit gehen, und nicht, wenn wir uns – aus welchen Gründen und in wessen Interesse auch immer – dem Fortschritt verweigern.
Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge halte ich nicht für geeignet, die Verwaltungs- und Funktionalreform in diesem schwierigen Interessengeflecht zwischen Staat, Kommunen und Bürgern vorwärts zu bringen. Ich bitte deshalb um Ablehnung.
Das Gleiche gilt für den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Januar 2006. Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Unterausschuss zur Verwaltungsreform in Sachsen, wir haben den Innenausschuss als zuständiges Entscheidungsgremium. Ein Unterausschuss bedeutet mehr Bürokratie, Mehraufwand und letztlich Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren.
Herr Lichdi, stellen Sie doch eine Zwischenfrage. Ich beantworte sie Ihnen gern.
Der richtige Ort zur Entscheidung dieser Fragen des Staatsaufbaus, der Staatsaufgaben und der kommunalen Gliederung ist nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages der Innenausschuss. Dabei wird es bleiben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, mit einem Zitat zu beginnen. Detlef Fleischhauer, ein deutscher Theologe, sagte einmal: „Natürlich ist jede Diskriminierung Homosexueller zu verurteilen, aber in unserer Gesellschaft schlägt das Pendel derzeit dermaßen ins gegenteilige Extrem, dass sich wohl bald der erste Prominente als Hetero outen wird.“
Diese Worte passen meiner Meinung nach wirklich gut zu dieser Debatte.
Um dem Zitat zu folgen: Es ist in Deutschland eine Panik ausgebrochen, die in der heutigen Zeit symptomatisch für die Politik zu sein scheint. Sehr verehrte Damen und Herren, gehen wir doch einmal gemeinsam durch den deutschen Gesetzesdschungel und schauen, welches Gesetz sich mit dem Thema Antidiskriminierung beschäftigt!
Da stehen an erster Stelle die Verfassung der Bundesrepublik und die Länderverfassung. Hier sind die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung insbesondere durch die Festschreibung der Grundrechte verankert. Auch das Strafrecht setzt Schranken. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz werden jetzt zusätzliche Verbote in Bezug auf Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität verankert.
Ich habe manchmal das Gefühl, das heutige Deutschland wird von einigen noch im Mittelalter geortet, wo Graf
Koks mit seinen Untertanen machen konnte, was er wollte. Dies ist aber mitnichten der Fall, denn wir haben eine Verfassung und entsprechende Regelungen, die die Diskriminierung verbieten. Letztlich verstehe ich auch nicht, wozu das Gesetz führen soll. Das Einzige, wozu es führt, ist eine Klagewelle, die allein aus den verschärften Anforderungen des Antidiskriminierungsgesetzes resultiert. Sehr geehrte Damen und Herren! Mal weg von der juristischen Betrachtung, ganz praktisch gesehen und die Scheuklappen abgenommen bedeutet das Antidiskriminierungsgesetz einen schlimmen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und die Vertragsfreiheit.
Im Übrigen sind dies auch Grundrechte, Herr Lichdi. Jeder, der in Zukunft Arbeitnehmer einstellt, Wohnungen vermietet oder Aufträge zu vergeben hat, muss neben der Qualifikation der Bewerber auf einen ausgewogenen Mix von Geschlecht, Religion oder sexueller Neigung achten. Ganz abgesehen davon, dass dieser Entwurf weit über die EU-Notwendigkeiten hinausgeht, wird hiermit den Unternehmern ein Gutmenschentum aufgezwungen, was an sich schon wieder den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt.
Diese staatliche Bevormundung hatten wir hier schon einmal und konnten sie glücklicherweise 1989 überwinden. In dem Gesetzentwurf findet sich faktisch für jeden eine Schublade, sich als unterdrückte Minderheit auszugeben. Was wird die Folge sein? – Unternehmen werden sich dreimal überlegen, ob sie jemanden einstellen. Was weiß ich denn, ob mich ein abgelehnter Bewerber nicht verklagt, weil er sich als Glatzenträger diskriminiert fühlt.
Dieses Gesetz verhindert die Schaffung von Arbeitsplätzen, schafft Bürokratie, trägt dazu bei, dass weitere Unternehmen abwandern und andere Pleite gehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr ist zu diesem Unsinn aus Brüssel und Berlin nicht zu sagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitglieder des Sächsischen Landtages genießen nach § 55 der Sächsischen Verfassung Immunität. Dabei dient die Garantie der Immunität weniger dem Schutz des einzelnen Abgeordneten vor einer strafrechtlichen Verfolgung, das Ziel der
Regelung ist vielmehr, ausgehend von den historischen Erfahrungen, die Arbeitsfähigkeit des Landtages sicherzustellen.
Demgemäß entzieht Artikel 55 der Sächsischen Verfassung die Abgeordneten auch nicht vollständig einer strafrechtlichen Verfolgung, sondern verlangt, dass diese nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Landtages erfolgen darf. Das Erfordernis dieser Genehmigung gilt für alle Strafverfolgungsmaßnahmen, angefangen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens über gegebenenfalls erforderliche Durchsuchungen und Beschlagnahmen bis hin zu der Erhebung einer Anklage oder dem Erlass eines Strafbefehls.
Den Strafverfolgungsorganen sind bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordneten also hohe Hürden gesetzt. Das Verfahren der Immunitätsaufhebung durch den Landtag ist kompliziert und Zeit raubend: Es bedarf eines entsprechenden Antrags der Staatsanwaltschaft, einer Befassung des Geschäftsordnungsausschusses und einer anschließenden Entscheidung des Landtages über die Aufhebung der Immunität. Von der Antragstellung bis zu der endgültigen Entscheidung des Landtages werden regelmäßig einige Wochen verstreichen. Dies liegt nicht unbedingt immer im Interesse einer effizienten Strafverfolgung, an der wir doch hoffentlich alle interessiert sind.
Andererseits erscheint es im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Landtages auch nicht geboten, für Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Landtagsabgeordnete im jedem Einzelfall eine ausdrückliche Genehmigung des Landtages zu verlangen. Dies gilt vor allem für die Einleitung von Ermittlungsverfahren; denn durch ein bloßes Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten wird die Arbeitsfähigkeit des Landtages mit Sicherheit noch nicht eingeschränkt. Dies gilt aber im Interesse einer effizienteren Strafverfolgung beispielsweise auch für Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, soweit der sofortige Vollzug zur Sicherung von Beweisen unbedingt erforderlich ist.
Leider nein.
Nach acht Uhr gibt es keine Zwischenfragen mehr.
Mit anderen Worten: Eine Genehmigung in jedem Einzelfall wäre in vielen Fällen weder sachgerecht noch hilfreich. Wer zu Unrecht angezeigt worden ist und an einer schnellen und geräuschlosen Klärung der Vorwürfe interessiert ist, sähe sich mit einem langwierigen Verfahren konfrontiert, in dem erst einmal alle Vorwürfe – und seien sie auch noch so haltlos – öffentlich breitgetreten würden, und wer wirklich Dreck am Stecken hat, der könnte in aller Ruhe Belastungsmaterial verschwinden lassen. Das kann nicht sein.
Aus diesem Grunde haben sich der Bundestag und die Landtage entschlossen, die genannten Strafverfolgungsmaßnahmen generell zu genehmigen und auf eine Befassung des Parlaments in jedem Einzelfall zu verzichten. Auch die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages eröffnet in § 76 Abs. 2 diese Möglichkeit. Mit unserem Antrag wollen wir – wie in den vergangenen Wahlperioden auch – von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Danach sollen Ermittlungsverfahren, Straftaten, Dienstvergehen und Verletzungen von Berufs- und Standespflichten bis zum Ablauf dieser Wahlperiode generell als genehmigt gelten. Gleiches gilt für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und den Vollzug von Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, soweit diese zur Beweissicherung unbedingt notwendig sind.
Mit den Einschränkungen unter Punkt I Nummern 2 bis 4 wird sichergestellt, dass die Rechte des Landtages dabei jederzeit gewahrt bleiben. Wir haben uns mit unserem Antrag wörtlich an dem Beschluss orientiert, den der Landtag für die 3. Wahlperiode gefasst hat. Ergänzend hinzugekommen ist lediglich die Klarstellung unter Punkt I Nr. 3, dass Wochenenden und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Wartefrist, die die Staatsanwaltschaft nach Anzeige der beabsichtigten Maßnahmen beim Landtagspräsidenten und dem betroffenen Abgeordneten zu beachten hat, unberücksichtigt bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sicher, dass wir mit unserem Vorschlag eine gute Lösung gefunden haben, die den praktischen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden und den Interessen des Landtages gleichermaßen Rechnung trägt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle abschließend deutlich sagen, dass ich einen Beschluss des Landtages über die generelle Genehmigung zur Strafverfolgung im Interesse einer effizienten Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gerade in dieser Wahlperiode für besonders wichtig halte.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass ich meine erste Rede als Abgeordneter des Sächsischen Landtages zu einem so interessanten Thema wie der Einrichtung einer Härtefallkommission für ausländerrechtliche Härtefälle halten darf.
Es ist ein Thema, das nicht nur Menschen in Not und staatliche Behörden, sondern auch ein wenig unser Selbstverständnis als Rechtsstaat betrifft.
Meine Damen und Herren! Unzweifelhaft gibt es ausländische Staatsangehörige, die den Begriff eines Härtefalls erfüllen. Ich denke an die Fälle von Vietnamesen, die in den neunziger Jahren nicht in ihre Heimat zurückkehren konnten, weil die Sozialistische Republik Vietnam sie schlicht nicht zurückkehren ließ und sie die Fristen zur Aufenthaltsgenehmigung versäumt hatten. Für diese Menschen musste eine Lösung gefunden werden. Das ist in Sachsen auch gelungen.
Mit dem Zuwanderungsgesetz des Bundes vom 30. Juli 2004 wird nun den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Härtefallkommissionen auf gesetzlicher Grundlage ab dem 1. Januar 2005 einzurichten. Wohlgemerkt – es besteht künftig die Möglichkeit, aber keine Pflicht zur Einrichtung einer Härtefallkommission. Diese Regelung ist überdies bis 2009 befristet. Darauf lege ich Wert.
Die Härtefallkommission soll – ich zitiere – „darum ersuchen dürfen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird“.
Auf der Grundlage dieses Ersuchens kann dann die Oberste Ausländerbehörde unter Berücksichtigung insbesondere finanzieller Umstände eine solche Härtefallanordnung treffen. So weit die Rechtslage.
Die vorliegende Drucksache der PDS und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht weit über das hinaus, was das Zuwanderungsgesetz erlaubt. So wird etwa in Nr. 3 beantragt, dass bis auf weiteres jegliche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu unterlassen sind.
Meine Damen und Herren! Ich stelle fest: Dies ist schlicht rechtswidrig. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind in der Regel durch einige Verwaltungsbehörden und Gerichte auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft worden.
Leider nein, Frau Ernst.
Diese Maßnahmen sind der Vollzug von Recht, das der Deutsche Bundestag gesetzt hat. Sie sind Akte des Rechtsstaates. Sie ohne weiteres auszusetzen bedeutet, den Rechtsstaat nicht ernst zu nehmen.
Aber es geht noch weiter im PDS-Antrag. Die Härtefallkommission soll – ich zitiere – „als behördenunabhängiges Gremium eingerichtet werden. Sie soll sich in erster Linie aus Vertretern von Flüchtlings- und Emigrantenorganisationen zusammensetzen“.
Meine Damen und Herren, um es klar zu sagen: Das Zuwanderungsgesetz gibt kein behördenunabhängiges Gremium vor. Ich warne davor, sich ein Gremium nach politischem Gusto zusammenzustellen, das genau diejenigen politisch verwertbaren Ergebnisse produziert, die PDS und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wollen. Wir lehnen deshalb diesen Antrag ab.
Wir halten es stattdessen für sinnvoll, unter den spezifischen sächsischen Bedingungen zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine Einrichtung geschaffen werden muss, die Härtefälle im Ausländerrecht beurteilt. Bitte bedenken Sie, dass die sächsischen Verhältnisse in einigem von dem abweichen, was in den westlichen Bundesländern gegeben ist. Der Anteil der Ausländer, auch der ausländerrechtlichen Härtefälle ist dort ungleich größer. Wir haben im Freistaat Sachsen einen Ausländeranteil von etwa 2 %. Im Westen Deutschlands sind es flächendeckend mindestens 9 %, in einigen Großstädten 25 bis 30 %.
Ein Zweites möchte ich zu bedenken geben: Der Sächsische Ausländerbeauftragte führt seit Jahren erfolgreich Härtefallgespräche mit den zuständigen Ausländerbehörden, insbesondere auch mit dem Staatsministerium des Innern. Diese effizient geleistete Arbeit ist mittlerweile zu einem Markenzeichen sächsischer Ausländerpolitik geworden. Auch das sollte bei einer Entscheidung berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Änderungsantrag von CDU und SPD. Wir wollen, dass ausländerrechtliche Entscheidungen weiterhin nach Recht und Gesetz neutral und objektiv gefällt werden.
Ich danke Ihnen.