Marion Sellier
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten, schwere Entscheidung zwischen Brandzeichen und Chip. Im Kern geht es bei der uns heute durch den Antrag der Grünen vorliegenden Frage um die Beurteilung, ob zur eindeutigen Identifizierung ein Brandzeichen in Verbindung mit einem DNA-Test oder das Einsetzen eines Transponders bei Pferden zu vertretbaren Schmerzen und Folgeschäden führt. Das sagt letztlich gerade auch der Antrag der CDU und der FDP aus. Das ist im wahrsten Sinne ein heißes Eisen und für Politiker anhand sich widersprechender Gutachten schwer zu entscheiden.
Tierschutzverbände sind auf den Barrikaden. Mit Unterstützung einer Plakatkampagne, auf der eine nackte Frau mit einem Hannoveraner-Brandzeichen auf der Schulter abgebildet ist, und der Überschrift ,,Fühl dich wie ein Pferd“ wurde auf das Leiden der Fohlen hingewiesen, die zur Kennzeichnung der Rassezugehörigkeit auf dem Schenkel das Brandzeichen ihres Zuchtverbandes erhalten. Diese Form der Meinungsbeeinflussung halte ich für nicht angemessen.
Nach dem Tierschutzgesetz besteht ein grundsätzliches Verbot, das Gewebe eines Wirbeltieres zu zerstören. Eine von der Mehrheit der Länder getragene Lösung, um die Pferde zu identifizieren, ist, eine von der EU verpflichtende Kennzeichnung mittels Transponder durchzuführen, kurz mit Chippen bezeichnet. Nach Auffassung der Tierschutzverbände macht dies das Brennen überflüssig, da sich alle relevanten Daten auf dem Chip befinden. Das, was zum Chip zu sagen ist, haben Sie gerade schon von Herrn Rickers gehört.
Leider - und das kreide ich den Tierschutzverbänden an - setzt man sich nicht mit Fakten auseinander, sondern es wird durch eine effektheischende Kampagne eine ausschließlich emotionale Diskussion geführt. Mehr Tierschutz kann nicht damit begründet werden, dass eine Methode die andere ablöst, die die Fohlen wahrscheinlich auf Dauer weit mehr traumatisiert als die vorherige. Wir brauchen hier eine sachliche Debatte, in der Tiere nicht ausschließlich vermenschlicht und vorbehaltlos menschliches Verhalten und menschliche Gefühle auf ein Tier übertragen werden.
Das Chippen beim Fohlen wird am Hals nahe der Wirbel in den Muskel vorgenommen. Der Chip kann unter anderem zu Abszessen führen, die Beweglichkeit des Halses einschränken und wandern. Bei Hunden, wo das Chippen bei vielen als problemlos bekannt ist, wird direkt unter die Haut gechippt. Dieser Vergleich, der immer wieder gern angeführt wird, ist für mich untauglich. Mit Tierschutz hat das nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist ein Pferdeland. Das Holsteiner-Brandzeichen hat eine jahrzehntelange Tradition. Es ist ein Erkennungszeichen. An seinem Brand ist sofort zu erkennen, woher ein Pferd kommt. Alle Pferdezuchtverbände mit traditionellem Reinzuchtgebot sind betroffen, sollte die bisherige Ausnahme zum Brand im Tierschutzgesetz gestrichen werden.
Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin absolut gegen jede Form der Tierquälerei und halte Tierschutz für notwendig. Aber ich wehre mich dagegen, bedingungslos etwas zu übernehmen, was einzelne Gruppierungen einseitig verbreiten, die nicht bereit sind, objektive Untersuchungsergebnisse anzuerkennen.
Es darf nicht dazu kommen, dass es nicht mehr um das Pferd geht, sondern ausschließlich um Geld. Ganze Wirtschaftszweige verdienen auch an den Transpondern, den Lesegeräten und am Einsetzen der Chips.
Eine Diskussion über Tierschützer und Tierquäler haben wir in unserer Fraktion nicht geführt. Es handelt sich eher um eine tierethische Frage für uns, die unterschiedlich beantwortet wird. Wir haben daher den Antrag der Grünen der persönlichen Gewissensentscheidung unserer Fraktionsmitglieder überlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Bericht der Landesregierung habe ich mich richtig gefreut. Er zeigt nämlich, dass es Früchte trägt, ein Thema zu „mainstreamen“, es also als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Barrierefreiheit ist ein solches Thema. ,,Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert.“
Das ist ein Slogan, der es in sich hat. Tatsächlich kann eine Gesellschaft viel dazu beitragen, Teilha
be zur Lebensrealität zu machen. Das gilt übrigens für jedes Politikfeld.
Heute haben wir nun das Privileg, darüber zu sprechen, welche Möglichkeiten die Verkehrspolitik hat, Behinderungen zu beseitigen und Mobilität möglich zu machen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nennt ausdrücklich Infrastrukturmaßnahmen als eines von drei Maßnahmebündeln zur Durchsetzung der Rechte von behinderten Menschen. Ein gut gemachtes Personenbeförderungsgesetz kann hierfür Maßstäbe setzen.
Ich möchte nicht wiederholen, was die Landesregierung in ihrem Bericht bereits vorgetragen hat. Die Beseitigung von Behinderungen ist seit vielen Jahren Teil der Verkehrspolitik in Schleswig-Holstein. Das muss so bleiben und wie ich es einschätze, wird es auch so bleiben. Aber mehr als bisher muss der Fokus auf Dinge gerichtet werden, die über die reine Berollbarkeit von Flächen hinausgehen. Eine zügige Vereinfachung von Fahrkartenautomaten, auch mit Sprachausgabe, standardisierte Sprachansagen, groß lesbare Hinweise nicht nur auf dem Bahnsteig, sondern auch in Zügen und menschliches Personal an den Bahnhöfen sind Stichworte, die wir als SPD gern in die Diskussion einbringen möchten.
Einige dieser Entwicklungen sind bereits angedacht, und das begrüßen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, bei der Barrierefreiheit geht es nicht um eine Sozialmaßnahme. Die Vermeidung von Barrieren ist deshalb eine Querschnittsaufgabe, weil Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Belangen eine wichtige Rolle spielen. Gerade in verkehrs- und wirtschaftspolitischen Zusammenhängen wird es vom Zugang zur Infrastruktur abhängen, ob und wie wir alle gesellschaftlichen Gruppen erreichen und alle gesellschaftlichen Ressourcen nutzen können. Die Fähigkeiten und Qualifikationen von Älteren werden ebenso an Bedeutung gewinnen wie die weitere Integration von Menschen mit Behinderung und die Mobilität von Männern und Frauen, die in sehr ländlichen Räumen wohnen. Damit wir eine Gesellschaft von morgen schaffen können, in der es gerechter, offener, gleichberechtigter und fairer zugeht als heute, brauchen wir Rahmenbedingungen, die dies gewährleisten.
Von daher stimmen wir der Forderung des SSW, Umwelt- und Sozialstandards im Nahverkehrsplan zu berücksichtigen, ausdrücklich zu. Ebenso
unterstützen wir klare, transparente und verbindliche Regelungen zu Barrierefreiheit und Fahrgastrechten. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Wir brauchen mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung von Mobilität, damit wir in den Regionen, in denen die Bevölkerung weiter zurückgehen wird, ein hochwertiges, bedarfsgerechtes Angebot aufrechterhalten können. Wir brauchen Transparenz in jeder Hinsicht.
Wir brauchen auch gleiche Chancen - auch für die Wettbewerber: Nur wenn Fernbusverkehre die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie die Bahn und sich darüber hinaus ebenfalls an den Infrastrukturkosten beteiligen müssen, ist eine Zulassung akzeptabel.
Hierfür sind klare Regeln notwendig, keine ungesteuerte Liberalisierung, wie sie CDU und FDP im Bund vorsehen und wie sie von unserer Landesregierung schon vorauseilend abgenickt wurde.
Der uns jetzt vorliegende Antrag von CDU und FDP ist in meinen Augen nur ein unglücklicher Versuch, den Antrag des SSW so umzuformulieren, dass inhaltlich eigentlich nichts mehr übrig bleibt. Der Antrag der LINKEN gleicht eher einem Wunschzettel, obwohl der eine oder andere Punkt zu diskutieren wäre.
Wir möchten diese Anträge im Wirtschaftsausschuss nochmals erörtern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 1972, als das erste Abfallgesetz in Deutschland in Kraft trat, hat die Abfallpolitik viel bewegt. Wurde der Müll früher einfach auf Deponien abgekippt, haben wir heute eine hoch technisierte und spezialisierte Kreislaufwirtschaft. Innovative Verfahren und Technologien ermöglichen es, Rohstoffe aus dem Abfall umfassend und effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzubringen. Wir setzen weiter auf die Reihenfolge: Abfall vermeiden, möglichst viel Abfall in den Wirtschaftskreislauf zurückbringen und nur den Restabfall nach entsprechender Vorbehandlung thermisch verwerten.
Ist es so besser? - Wunderbar. Ich will ja auch, dass Sie mich verstehen.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit sind große Erfolge gelungen. Das einfache Abkippen von Müll auf Deponien ist schon längst beendet. In vielen Bereichen ist bereits eine hohe Wiederverwendung von Abfällen im Sinne einer nachhaltigen ressourceneffizienten Stoffstromwirtschaft entstanden.
In der Abfallwirtschaft arbeiten heute mehr als 250.000 Menschen bei einem jährlichen Umsatz von rund 50 Milliarden €. Das damit verbundene
Geschäft und die Gewinnaussichten locken natürlich viele Interessenten an.
Aus Sicht meiner Fraktion erfüllen die kommunalen Unternehmen wichtige Infrastrukturaufgaben für die Städte und Gemeinden. Sie garantieren auf sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Weise die Versorgung der Bevölkerung und die Entsorgung der entstehenden Stoffe. Sie sind die wichtigsten Bausteine einer kommunalen Daseinsvorsorge.
Alle im Gesetzentwurf vorgesehenen Kompromissvorschläge helfen den Kommunen nicht wirklich, in der beschriebenen Situation eine unerwünschte Parallelsammlung zu unterbinden. „Freie Fahrt den gewerblichen Wertstoffsammlern“ ist die Ansage des Gesetzentwurfs. Das ist ein Musterbeispiel für den Liberalisierungskurs von CDU und FDP mit einer Lobby-gesteuerten Rosinenpickerei für Private zulasten der Allgemeinheit.
Meine Damen und Herren, den angeblich gewollten fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen in der Abfallsentsorgung kann es nicht geben, denn, den Kommunen verbleibt immer die Restverantwortung für die gemischten Siedlungsabfälle. Das heißt, die Kommunen haben nicht die Möglichkeit, sich ihrer Entsorgungsaufgabe zu entledigen, sondern sie bleiben immer weiter zuständig für einen allerdings immer geringer werdenden Anteil von Abfällen, den Restabfällen.
Man darf jetzt nicht annehmen, dass man bestimmte Anreize in ein Gesetz aufnehmen kann und dass sich dann die Unternehmen gegen den wirtschaftlichen Verstand verhalten würden, sondern man muss dafür sorgen, dass diese Anreize nicht falsch gesetzt werden. Es wird die Situation entstehen, dass versucht wird, die Teile der Wertstoffe, die Erlöse bringen, über gewerbliche Sammlungen zu entsorgen. Diese Erlöse fehlen dann gleichzeitig den Kommunen, um insgesamt die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen stabil zu halten.
Aber nicht nur die Gebührenzahler werden durch diesen Gesetzentwurf belastet, auch die Beschäftigten in den Abfallbetrieben werden in ihren Rechten und Gehältern geschwächt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten eine gewisse Garantie dafür, dass auch soziale Kriterien wie gute Arbeit, angefangen bei den Arbeitsbedingungen bis hin zur Tarifbindung, ausreichend Geltung finden können.
Dies sehe ich leider nicht bei allen privaten Unternehmen im privaten Bereich als gegeben an. Es ist ein Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen für einen weit geringeren Lohn arbeiten muss und dann zusätzlich bei der ARGE eine Aufstockung beantragen muss.
Nach unserer festen Überzeugung und dem Prinzip der Daseinsvorsorge folgend, gehört der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Anteile in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger.
Mit dem neuen Gesetz entstehen Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger bezüglich Zuständigkeiten und Abfallgebühren. Daran ändern auch die in letzter Minute eingebrachten Kompromissvorschläge zur Beschränkung gewerblicher Sammlungen, die nur in Teilen in die richtige Richtung gehen, nichts. Die substantiellen Regelungen zulasten der Kommunen und der Beschäftigten bleiben erhalten. Aus ökologischer Sicht reicht es auch nicht, das Wort „Abfallvermeidung“ aufzunehmen. Die Abfallvermeidung muss gestärkt werden.
Die Landesregierung wird gebeten, diesen gesellschaftlich und ökologisch nicht ausreichenden Gesetzesentwurf im Bundesrat abzulehnen, da er weiterhin verbesserungsbedürftig ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Messestandort Husum muss wettbewerbsfähig werden. Gehen wir einmal chronologisch vor!
Mit großer Verwunderung haben wir den Dringlichkeitsantrag der Grünen wahrgenommen und uns letztlich entschlossen, zwar der gefühlten Dringlichkeit zuzustimmen, aber einen eigenen Antrag in der Sache zu stellen. Der aus dem Ursprungsantrag hervorgehende Grundton, mit dem alle Fraktionen des Hauses aufgefordert werden, zum Marsch nach Hamburg aufzubrechen,
um dort in bilateralen Gesprächen mit den Hamburger Kolleginnen und Kollegen Fairness in der norddeutschen Kooperation einzufordern, wird von meiner Fraktion nicht geteilt.
- Es gibt zwar Kommunikation, aber nicht in dieser Form.
Es ist ein in der Geschichte oft angewandter Trick, von inneren Problemen mit dem Hinweis auf einen Feind von außen abzulenken.
Das klingt ein bisschen wie der abgewandelte Dithmarscher Kampfruf: „Wahr di, Hamburg, de Buer de kümmt.“ Einen solchen Appell hätte ich von den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Grünen nicht erwartet. Von Ihnen sind wir eigentlich Konzepte und klare Vorstellungen gewohnt.
Nun liegt uns ein neuer Antrag vor, dieses Mal eingereicht von Jamaika. Das ist ein netter Versuch. Dieser Antrag bietet zwar mehr Inhalt, greift aber weiterhin zu kurz. Die klare Aufforderung, an Hamburg vorbei mit Hannover zusammenzuarbeiten, ist als Kapitulation zu werten. Haben Sie Hamburg nichts entgegenzusetzen?
Wie stehen überhaupt die Grünen in Hamburg dazu? Das ist eine gute Frage. Danach würde ich mich einmal erkundigen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die WindEnergy nicht durch politische Einmalaktionen, sondern im sich verschärfenden Wettbewerb der Messestandorte in Norddeutschland nur durch eine Stärkung des Messestandorts insgesamt in Husum gehalten und ausgebaut werden kann.
Bisher sind die langfristigen infrastrukturellen Verbesserungen des Standorts Husum verschlafen worden.
Der B-5-Ausbau wurde nicht konsequent vorangetrieben. Zudem wurden die Mittel der TASH für eine überregionale Vermarktung im Geschäftstourismus zusammengestrichen.
Mit diesen Entscheidungen trägt die schwarz-gelbe Koalition einen erheblichen Teil der Verantwortung für die Diskussion über den Standort Husum. Reaktionen, wie auf den hinterhältigen Kooperationspartner aus Hamburg zu schimpfen oder ihn als zutiefst unhanseatisch zu bezeichnen, mögen vielleicht pressewirksam sein, lenken aber nicht wirklich von eigenen Versäumnissen ab.
Ja.
Herr Ministerpräsident, wir stehen ganz klar zum Standort Husum für die WindEnergy.
- Das kommt noch. Lassen Sie mich doch bitte zu Ende reden!
Ja.
- Frau Kollegin Damerow, wir beschimpfen nicht die Hamburger, sondern wir führen Gespräche mit den Hamburgern.
Wir sollten nicht vergessen, dass letztlich der Standortwettbewerb zwischen Husum und allen anderen Messestandorten nicht von der Politik, sondern von der Wirtschaft entschieden wird.
- Genau so ist das, Herr Kollege Kubicki. Sie sind doch immer so für Wettbewerb. Wettbewerb ist nun einmal so. Das geht nicht nach dem Motto: Lass mich bitte in Ruhe, und nimm mir nichts weg!
Ja.
- Meinen Sie jetzt den Antrag, den wir gemeinsamen mit dem SSW gestellt haben?
- Haben Sie diesen durchgelesen?
- Das ist sehr erfreulich. Dann haben Sie diesem sicherlich entnommen, dass wir ein Landesmessekonzept für dringend erforderlich halten und dass wir der Meinung sind, dass Einmalzahlungen nach dem Austermann-Prinzip nicht funktionieren. Die Messestandorte in Hamburg und in Hannover werden öffentlich subventioniert. Dabei können unsere „kleinen“ Messen im Land nicht mithalten. Wir haben aber auch weltweit bekannte Messen hier. In Neumünster findet immerhin Europas größte Baumesse statt.
Darüber hinaus schafft es der kleine Ort Wacken, das weltweit größte Heavy-Metal-Festival auf die Beine zu stellen. Es kommt auch niemand auf die Idee zu sagen, Wacken sei dafür nicht geeignet, das Hinterland stimme nicht oder sonst etwas. Die Leute kommen aus ganz anderen Gründen hierher. Sie kommen, weil sie sich in Schleswig-Holstein willkommen fühlen, weil sie sich aufgenommen und angenommen fühlen und weil wir nett sind.
Oh je, oh je! Das ist hier ja schlimmer als auf einer Wahlkreisdelegiertenkonferenz.
Ja, eine noch.
- Von Hamburger Seite aus ist das klug. Deswegen müssen wir hier in die Gänge kommen.
- Sicherlich ist das klug. Deswegen müssen wir endlich in die Gänge kommen und dem etwas entgegensetzen. Ich bin nicht der Meinung, dass wir dem nichts entgegenzusetzen haben. Allein mit Beschimpfungen werden wir das Problem jedoch nicht lösen. Dieses Problem müssen wir konstruktiv angehen.
Es muss ein vernünftiges Konzept dahinterstehen, aber keine einmalige, kleckerweise Förderung. So kommen wir nicht weiter.
Jetzt komme ich zurück auf das zielgerichtete Messekonzept, das wir mit unserem gemeinsamen Antrag einfordern.
Mit einem zielgerichteten Messekonzept muss Schleswig-Holstein die individuellen Stärken der einzelnen Standorte in Schleswig-Holstein und die Kooperation zwischen norddeutschen Messestandorten anregen und koordinieren. Dabei ist das bisherige Fördersystem der Gießkanne, wie gerade eben schon gesagt wurde, und je nach aktuellem Zuruf à la Austermann endgültig zu beenden.
Um Husum als Messestandort und für Wirtschaftsbranchen attraktiv zu erhalten, ist neben den infrastrukturellen Leitplanken durch das Land ebenso erforderlich, den Standort über die Windenergie hinaus breiter aufzustellen und weitere Branchen zu gewinnen.
Ich bin sicher, dass wir einig in dem Ziel sind, die fast 25-jährige Erfolgsstory der international führenden WindEnergy in Husum fortzuführen und den Messestandort auszubauen. Husum ist Messestadt. Das muss schon am Bahnhof erkennbar sein und soll in Zukunft jede und jeder in SchleswigHolstein wissen.
Es ist dabei nicht hilfreich, sich Schaufensterkämpfe mit dem Hamburger Senat zu liefern. Lassen Sie nun Vernunft und Sachlichkeit siegen, und stimmen Sie unserem gemeinsamen Antrag zu! Das würde wirklich die HUSUM WindEnergy unterstützen und politisch verantwortungsvolles Handeln zeigen. „taz“ heute - ich zitiere -:
„Der Norden sollte jetzt auf Kooperation statt auf nickelige Konkurrenz setzen.“
Das trifft den Nagel auf den Kopf.
Herr Kumbartzky, vor drei Monaten, Anfang Juni, war ja eine andere Situation. Es fing an damit, und das war ja nachweislich gewesen, dass das Management versäumt hat, mit dem VDMA einen Termin einzuhalten, wo es auch schon um diese Art Kooperation der Zukunft, um die Konzepte ging.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sage: Bei der Länderklausel gegen die CO2-Einspeicherung sind CDU und FDP als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Oder ich kann das auch neutraler formulieren: Nur ein Stopp im Bundesrat zum CCS-Gesetz ist im Interesse SchleswigHolsteins.
Es geht in die entscheidende Runde zum jahrelang diskutierten CCS-Gesetz. Der Bundesrat wird sich am 23. September 2011 abschließend damit befassen. Nur zur Erinnerung: Lange Zeit klebten CDU und FDP hier im Land an der CCS-Technik als Heilbringer für den Klimaschutz und Sanierungschance für den Landeshaushalt. Herr Austermann sprach 2008 von positiven fiskalischen Nebeneffekten für das Land. Wahl 2009: Ministerpräsident Carstensen, durch Demonstrationen gegen die vor Ort geplante CO2-Einlagerung in Nordfriesland aufgeschreckt, änderte seine Meinung. „Nicht gegen den Willen der Bevölkerung“, war von nun an das Motto. Er legte sein ganzes Gewicht in die Waagschale, um in Berlin ein Vetorecht der Länder gegen die CO2-Einspeicherungspläne von Frau Merkel zu erhalten. Sein getreuer Gefährte de Jager begleitete ihn fast wöchentlich auf dem Weg zu Frau Merkel, dennoch erreichten uns Entwürfe zum CCS-Gesetz, die keinerlei Vetorecht für die Länder enthielten. Im Frühjahr dieses Jahres kam der nun
von den Regierungsfraktionen bejubelte Durchbruch: die Länderklausel.
- Sonst wäre es wahrscheinlich nicht so gekommen, Herr Kubicki.
Wie schon immer von uns dargelegt: Die Länderklausel ist so löchrig wie ein Schweizer Käse und bietet im Kern nur ein Beschäftigungsprogramm für die Juristen in der Landesregierung.
Meine Damen und Herren aus der Regierung, Sie klammern sich weiterhin an die Länderklausel wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm. Leider ist der Blick auf das Ganze, das mit vielen Mängeln formulierte Gesetz, verloren gegangen. Es sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, CO2 außerhalb der 12-Meilen-Grenze unter die Nordsee zu verpressen. Nach 30 Jahren gehen die Kosten der weiteren Speicherung auf den Staat über; entscheidende Sicherheitsaspekte, etwa Standards zur LagerstättenÜberwachung oder Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Unfällen, sollen später in Verordnungen nachgereicht werden. Der Bau der Pipeline dient der großindustriellen Verpressung. Diese Liste lässt sich fortführen. Was haben Sie also im Kern erreicht? - Gar nichts.
Kleinmütig werden auch diese Webfehler im Gesetz öffentlich von der Regierung zwar eingesehen, gleichzeitig wird in der Pressemeldung von CDU und FDP Angst und Schrecken verbreitet.
„Wer das Gesetz jetzt ablehnt, der muss wissen, dass dann ein Gesetz kommen könnte, das den Ländern keinerlei Entscheidungsmöglichkeit einräumt.“
Ich verweise auf Art. 4 Abs. 1 der CCS-Richtlinie. Österreich hat ihn angewandt.
Falsche Aussagen werden gestreut: Eine Ablehnung würde Deutschland der Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU aussetzen. Wo haben Sie das her? Das ist nicht seriös, meine Damen und Herren. Und das sind falsche Informationen gegenüber der Bevölkerung.
Die Mehrheit für das CCS-Gesetz in der Länderkammer schwindet. Schleswig-Holstein kann das Zünglein an der Waage sein. Stimmen Sie im Inter
esse der Umwelt und der Menschen in SchleswigHolstein gegen das CCS-Gesetz, und beweisen Sie einfach einmal Rückgrat!
Meine geschätzten Herren Carstensen und de Jager, lassen Sie Sie sich von mir als Frau und Mutter sagen: Ein bisschen schwanger geht nicht - entweder oder.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank erstmal an den SSW, von dem die Initiative für diesen Antrag ausging. Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die SPD will die Gigaliner-Versuche auf unseren Straßen in Schleswig-Holstein nicht. Wir waren und sind gegen Gigaliner auf schleswig-holsteinischen Autobahnen, und wir sind erst recht gegen Gigaliner auf unseren Bundesstraßen, in unseren Orten und in unseren Städten.
Meine Damen und Herren, gegen überlange Lkw gibt es so viele Argumente, dass ich es schon schwer finde, hier einige auszuwählen, zumal wir hier nicht das erste Mal darüber reden. Das wichtigste ist: Wir brauchen nicht noch mehr Verkehre auf den Straßen. Wir brauchen umweltfreundlichere Verkehre, und wir brauchen sie auf funktionierender Schienen-Infrastruktur und funktionierenden Wasserstraßen. Gerade zu Letzterem haben wir vor wenigen Wochen großes Einvernehmen erzielt, als es um den Nord-Ostsee-Kanal und seine Funktionsfähigkeit ging.
Völlig klar ist, dass Schienenverkehr und Frachtschifffahrt nicht überall hinkommen und dass man für die letzten Kilometer zur Kundin oder zum Kunden oft auf die Straße wird zurückkommen müssen. Aber genau an diesen Stellen, an denen man den Warentransport auf der Straße auch künftig brauchen wird und ökologisch und ökonomisch sinnvoll ausgestalten sollte, sind Gigaliner völlig nutzlos.
Empörend finde ich persönlich die Kommunikation der Landesregierung in dieser Angelegenheit. Wir
wissen bis heute nicht, welche Straßen und Routen Schleswig-Holstein für den Versuch angemeldet hat; vor gut einer Woche habe ich im Ministerium nachgefragt. Und wir wissen nicht, nach welchen Kriterien die Landesregierung mit dem Bund verhandelt. Wir lesen Zeitung und erfahren: Jetzt geht es angeblich nicht mehr nur um Autobahnen, jetzt sollen auch Bundesstraßen freigegeben werden.
Meine Damen und Herren, wir sind Abgeordnete, und als solche sprechen uns Bürgerinnen und Bürger an, die besorgt sind, dass solche Fahrzeuge beispielsweise die marode Bundesstraße 5 noch weiter verstopfen werden. Ist es denn zu viel verlangt, diese Verhandlungen auch in Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen durchzuführen und die gewählten Abgeordneten zu informieren? Ich finde das nicht.
Sie sollten endlich Klartext reden und zugeben, dass Sie sich auch beim Thema Gigaliner grob verhauen haben: So wie auch beim Thema CCS, wie wir gerade mitbekommen haben,
wie beim Glücksspiel - das wird sich auch noch herausstellen -, wie beim Thema Gemeinschaftsschule, bei dem Ihnen Ihre eigenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von der Fahne gehen, wie bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, die Sie gegen jede Fachlichkeit erst einmal abzubügeln versuchen. Beispiele gibt es am laufenden Band.
Meine Damen und Herren, die Gigaliner auf Schleswig-Holsteins Straßen werden nicht von dem Desaster ablenken, das durch das Bundesverkehrsministerium angerichtet wird. In Bezug auf die A 20, den Nord-Ostsee-Kanal und auf die neue Schleuse in Brunsbüttel kann man nicht nach dem Motto verfahren: Heute hüh und morgen hott; heute Geld, morgen nicht; heute Priorität, morgen hinten an.
Also geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie mit uns gegen den Feldversuch und für einen Rückzug aus dem Feldversuch. Wir brauchen diese Riesentrucks nicht, sie schaden unseren Straßen, sie sind ökologisch unsinnig und wirtschaftlich nicht notwendig. Es hindert Sie niemand daran, klüger zu werden.
Stimmen Sie unserem gemeinsamen Antrag zu. Zu Ihrem gerade vorgelegten Antrag fällt mir nur wieder ein: Ihre Angewohnheit, diese riesigen Fahrzeuge als „Ökoliner“ zu bezeichnen, finde ich einfach nur ärgerlich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete von den regierungstragenden Fraktionen! Als ich Ihren Antrag las, war ich doch etwas erstaunt. Nach Ihrer Rede jetzt habe ich den Hintergrund schon etwas mehr begriffen. Aber in Ihrem Antrag steht ja nun wirklich nichts drin. Ich hätte Ihnen sonst sehr gern für eine innovative Initiative gedankt.
- Das kommt noch, immer mit der Ruhe.
Die SPD-Landtagsfraktion ist für den Weiterbau der A 20. Wir wollen ebenso wenig wie Sie, dass die A 20 an der Elbe endet, sondern würden eine Querung eindeutig bevorzugen. Ein ordentliches Planfeststellungsverfahren halten wir ebenfalls für eine geeignete Voraussetzung, um mit dem Bau fortzufahren. Soweit sind wir d’accord.
Es bleibt noch, die richtige Form der Unterstützung für die Landesregierung zu finden, damit sie mit Rückenwind in Berlin für eine gesicherte Finanzie
rung eintreten kann. Ob Ihr Antrag dazu taugt, sei dahingestellt.
Die Fertigstellung der A 20 mit der Elbquerung bei Glückstadt hat für uns eine besondere Priorität. Das haben die Sozialdemokraten 2009 in ihr Wahlprogramm geschrieben. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD 2005 hatten wir noch gemeinsam mit der Union formuliert: Das wichtigste Verkehrsprojekt für die Zukunft unseres Landes ist die zügige Weiterführung der A 20 mit einer festen Elbquerung bei Glückstadt und einer Anbindung an das niedersächsische Fernstraßennetz.
Dagegen wirkt der jetzige Antrag von CDU und FDP etwas zurückhaltend. Er wirkt ein bisschen wie ein Einstieg in den Ausstieg auf Raten, oder wie ist er sonst zu verstehen? - Ein flammendes Plädoyer für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme sieht anders aus. Ich darf meinen Kollegen Bernd Schröder zitieren,
der vor rund zweieinhalb Jahren, am 28. Januar 2009, sagte:
„Angesichts eines nicht zu leugnenden Investitionsstaus, insbesondere im Norden der Republik, kommen wir aber nicht umhin, klare Prioritäten zu setzen. Wir folgen da der Landesregierung, die folgende Rangfolge aufgestellt hat: zunächst die A 20 mit westlicher Elbquerung als wichtigste Ost-WestVerbindung.“
Damals war es gelungen, noch einmal erhebliche zusätzliche Mittel vom Bund zu bekommen. Weiterhin hatte der Bund gerade grünes Licht für die Elbquerung westlich von Hamburg gegeben. Die Fertigstellung aller Straßenabschnitte soll planmäßig bis 2015 erfolgen. Bernd Schröder sagte weiter:
„Das macht noch einmal deutlich, wie wichtig die Ost-West-Anbindung ist. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, den Standort Brunsbüttel anzuschließen und auch dort für die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsplätze zu sorgen.“
Noch vor einem Jahr, am 26. Mai 2010, hat der Kollege Arp festgestellt, dass sich die Bundesregierung eindeutig zu dem Projekt A 20 bekannt hat und alle notwendigen Maßnahmen mit Hochdruck im Interesse Schleswig-Holsteins und Norddeutschland vorantreibt, und jetzt kommt dieser Antrag.
Die SPD-Landtagsfraktion geht erstens davon aus, dass die A 20 planmäßig weitergebaut wird, damit
wir dieses wichtige Stück Infrastruktur in vollem Umfang für Schleswig-Holstein nutzen können. Zweitens gehen wir bei aller angebrachten Kritik davon aus, dass die Landesregierung sich so gut ins Zeug legt, wie sie kann, damit das möglichst zügig umgesetzt wird. Wenn Sie meinen, dass Sie von unserer Seite noch ein bisschen Ermutigung brauchen, dann haben Sie diese hiermit. Wir werden Ihren Antrag annehmen. Den Antrag der Grünen werden wir ablehnen, und den Antrag der Linken lehnen wir ebenfalls ab.
Frau Klahn, ist es Ihnen bewusst, dass auch in Krankenhäusern Hebammen beschäftigt sind, die von Kindern entbinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein großer Teil ist schon von Detlef Matthiessen gesagt worden. Die Einwände beziehungsweise die Position von Herrn von Abercron haben wir auch schon gehört. Der CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt uns wieder einmal vor. Die Zeit zur Um
setzung bis zum Herbst beziehungsweise spätestens bis zum Ende des Jahres läuft langsam ab.
Im Plenum sind wir uns seit geraumer Zeit darüber einig, dass wir eine Lagerung von CO2 im Boden von Schleswig-Holstein nicht wollen. Mehrfach hat sich Ministerpräsident Carstensen dafür ins Zeug gelegt, dass dies im Gesetz über eine Länderklausel tatsächlich ausgeschlossen wird, und er ist wiederholt mit leeren Händen aus Berlin zurückgekommen.
Im April kam nun der neue Entwurf. Er erntete den vereinten Jubel von CDU und FDP, da nun angeblich eine wasserdichte Formulierung für eine Länderklausel zum Ausschluss von CO2-Lagerung durchgesetzt wurde. Vielleicht hätten Ministerpräsident Carstensen und der Jubelchor den Gesetzentwurf erst ganz lesen sollen, bevor das gegenseitige Schulterklopfen losging. Der Gesetzentwurf enthält zwar eine Länderklausel, die allerdings an Vorbedingungen geknüpft ist. Interessant ist der § 3 Abs. 4 unmittelbar vor der Länderklausel:
„Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen … auch im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandssockels.“
Wirft man einen Blick auf die Karte der potenziellen CO2-Lagerstätten, ist die Nordsee vor unserer Küste fast flächendeckend dafür geeignet, Einspeicherungen vorzunehmen - bis hinein in den Nationalpark Wattenmeer. Richtig toll!
Seit gestern gibt es nun die neue Erkenntnis zur Wirksamkeit der Länderklausel. Nun bestätigen auch die Chefjuristen im Bundestag in ihrer Stellungnahme zur Länderklausel unsere Vermutung. Die von CDU und FDP bejubelte Länderklausel zum Ausschluss von CO2-Speicherungen in den Bundesländern, die Ministerpräsident Carstensen angeblich dem Bundesumweltminister abgetrotzt hat, ist so löcherig wie ein Schweizer Käse und damit so gut wie unwirksam. Mit in die Irre führenden juristischen Aussagen versuchen nun FDP und CDU, von der Wahrheit abzulenken. Es wird hier kein Sand gestreut, es ist bereits Sand im Getriebe.
Klar und deutlich gesagt: Herr Carstensen kann sein Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht einhalten. Ein gesetzlich flächendeckender Ausschluss von CO2-Speicherung ist in Schleswig-Holstein durch das CCS-Gesetz nicht möglich. Die Landesregierung hat sich von der Bundesregierung mit dieser Länderklausel austricksen lassen.
Mit ihrer Zustimmung zum CCS-Gesetz wäre der Weg zur Einspeisung von CO2 unter der Nordsee frei. Ich bin gespannt, wie dies den Menschen hier in Schleswig-Holstein erklärt werden soll. - Für wie dumm halten Sie die Menschen eigentlich?
Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen schweigt sich zu diesem Thema vollständig aus. Es wird sich weiter bejubelt in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Diesem Gesetz darf im Bundesrat von Schleswig-Holstein nicht zugestimmt werden. Daher stimmen wir dem Antrag der Grünen zu, gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie kann die Bundesrepublik CO2-Endlager auf ihrem gesamten Hoheitsgebiet verbieten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen, GOES, nimmt als beliehenes Unternehmen hoheitliche Aufgaben seit vielen Jahren zentral für Schleswig-Holstein wahr. Bisher hat die GOES ihre Verwaltungsaufgaben, wie die Durchführung der Nachweisverordnung, die Bestätigung von Entsorgungsnachweisen, die Erteilung von Transportgenehmigungen, die Notifizierung von internationalen Abfallverbringungen und ihre Funktion als Knotenstelle für die Datenkommunikation mit den anderen Bundesländern gut und politisch unauffällig erfüllt.
In Schleswig-Holstein gibt es jährlich etwa 80.000 bis 90.000 Entsorgungsvorgänge mit gefährlichen Abfällen. Gefährliche Abfälle sind besonders
überwachungsbedürftig. Das heißt, die Entsorgung jeder einzelnen Charge muss durch einen sogenannten Begleitschein nachgewiesen werden. Die aktuellen Vorfälle um die Lieferung von giftigen Abfällen aus der ukrainischen Landwirtschaft nach Lübeck und Brunsbüttel haben auch die GOES in die Medien gebracht. Nach unseren Erkenntnissen sind die dabei aufgetretenen Missstände nicht durch die GOES verursacht worden. Abschließende Ergebnisse der Untersuchung liegen noch nicht vor.
Mit dem vorliegenden Antrag der Grünen sollen nun Veränderungen in der GOES erfolgen. Bisher waren private Abfallentsorger wie indirekt die Firma REMONDIS, die auch die Sonderabfallverbrennungsanlage in Brunsbüttel betreibt, Gesellschafter der GOES. Die Grünen schlagen vor, dass die Anteile der Privaten nun von der öffentlichen Hand übernommen werden.
Wie hoch die sind, haben Sie gerade mitgekriegt. Der Anteil liegt bei 12,5 %. Für mich sind die finanziellen und andere Folgen ebenfalls nicht abschließend geklärt. Der Sachverstand der bewahrten Abfallentsorger stand bisher der GOES zur Verfügung. Klar ist, dass dem Verdacht der Einflussnahme privater Interessen bei der öffentlichen Aufgabe der Sonderabfallentsorgung in SchleswigHolstein entgegnet werden muss. Aber eine Entscheidung sollte erst getroffen werden, wenn alle Fakten und Untersuchungsergebnisse auf dem Tisch liegen. Hierzu bietet sich meines Erachtens eine Ausschussberatung an. Der Antrag sollte daher an den Umweltausschuss und vorberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Anderenfalls ist der Antrag der Grünen zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein bisschen bemerkenswert finde ich die Zusammenlegung der beiden Themen schon, aber immerhin spielt sich beides an oder auf Autobahnen ab. Wie wäre es auch anders zu erwarten: Hier könnte man von Klientelpolitik sprechen. In beiden Anträgen von CDU und FDP werden zur Abwechslung die Spediteure bevorzugt. Beide Bereiche, die Gigaliner ebenso wie die Parkplätze, kommen ausschließlich dieser Gruppe entgegen.
Die Berliner Koalition ist sich beim Thema Gigaliner nicht ganz einig und hat sich in ihrem Koalitionsvertrag butterweich darauf verständigt, Chancen und Risiken in einem bundesweiten Feldversuch zu evaluieren.
Der Einsatz von Gigalinern widerspricht jeglicher verkehrspolitischer und klimapolitischer Vernunft.
Auf das Wort „Ökoliner“ will ich in diesem Zusammenhang gar nicht erst eingehen. Die Ausführungen von Herrn Arp entsprechen nicht meinem Ansatz. Ich bezweifle sie sogar. Zu einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik passen Riesenlaster nicht. Abgesehen davon ist die Infrastruktur des bundesdeutschen Fernstraßennetzes hierfür nicht geeignet. Der desolate Zustand unserer Straßen wird eindeutig von den drei Gs mit verursacht: Gewicht, Größe und Geschwindigkeit.
Die SPD spricht sich gegen Riesen-Lkws aus. Verantwortungsvolle, nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrspolitik sieht anders aus.
Wir wollen eine Reduzierung des Straßenverkehrs und die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene. Industrienationen der Welt bauen bereits jetzt ihre Schienennetze aus. Die Eisenbahn wird das Transportmittel der Zukunft sein.
2007 haben die Verkehrsminister der Länder auf der Verkehrsministerkonferenz in Merseburg einen klaren Beschluss gegen weitere Modellversuche mit Gigalinern gefasst. In Schleswig-Holstein ticken die Uhren anscheinend anders.
Ich versuche mich nun an einer Überleitung zur Frage der Parkplätze an Autobahnen und hoffe,
nicht der Versuchung zu erliegen, auf die Notwendigkeit von extralangen Parkbuchten für extralange Lkws hinzuweisen.
Bei dem Antrag von CDU und FDP zu Lkw-Parkplätzen an Autobahnen handelt es sich wieder einmal um eine abgeschriebene Initiative. Der Bund soll bei etwas unterstützt werden, das er zu einem guten Teil bereits mit seinen Haushalten beschlossen und finanziert hat, nicht zuletzt mit den maßgeblich sozialdemokratisch geprägten Konjunkturprogrammen.
Im Oktober 2007 hat der damalige Bundesverkehrsminister Tiefensee - übrigens SPD-Mitglied - einen Stab im Bundesverkehrsministerium eingesetzt, um Missstände abzubauen und mehr Rastplätze zu schaffen. Von 2008 bis 2009 haben Bund und Länder daraufhin rund 3.000 zusätzliche Lkw-Parkstände auf den Rastanlagen geschaffen. Von 2010 bis 2012 sollen weitere rund 8.000 Lkw-Parkstände hinzukommen.
Bei der vergangenen Erhebung des Bundesverkehrsministeriums im Jahr 2008 ergaben sich besonders große Versorgungslücken in NordrheinWestfalen, Niedersachen, Hessen und im süddeutschen Raum. Schleswig-Holstein gehört nicht gerade zu den Regionen mit Top-Problematiken.
Der Bund hat die Haushaltsmittel für den Neu-, Um- und Ausbau von Rastanlagen durch die Konjunkturprogramme I und II erheblich aufgestockt. Allein 2010 stellte der Bund den Ländern dafür über 130 Millionen € zur Verfügung. Falls Sie es nicht wissen sollten: Schleswig-Holstein wurden hierfür vom Bund rund 0,24 Millionen € in 2010 angewiesen. Davon kann man noch nicht einmal einen Kreisverkehr bauen.
Das Neue am CDU-FDP-Antrag ist lediglich der Appell an die Kommunen zur Flächenausweisung in ihren Gewerbegebieten. Das werden sie aber ohnehin tun, wenn es wirtschaftlich ist. Soweit bei Kommunen und Investoren das Interesse besteht, zusätzliche Parkflächen mit Hygieneeinrichtungen einzurichten, sollte das Land selbstverständlich eine beratende Funktion übernehmen. Dementsprechend haben wir unseren Antrag formuliert, was die Schaffung von Parkraum angeht. Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Was die Frage der Gigaliner betrifft, stimmen wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu. Ich würde vielleicht mit mir reden lassen, wenn Sie gleichzeitig eine Straßenschwerlastnutzungsabgabe einführen würden.
Den Antrag der Grünen könnte man maximal als Ergänzungsantrag sehen. Ich hätte ihn auch sicher als dritten Punkt bei uns aufgenommen. Bereits versiegelte Flächen zu bevorzugen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Bezogen auf Stellplätze an Autobahnen fehlt eindeutig der Sachzusammenhang. Diesen Antrag lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der CDU und der FDP sage ich erst einmal vielen Dank für das Einbringen dieses Tagesordnungspunktes, der offensichtlich ein bestellter Tagesordnungspunkt ist, aber auch das kann sehr spannend sein. Aus sozialdemokratischer Sicht sind der Erhalt und
der Ausbau einer funktionierenden Infrastruktur von großer Bedeutung. Das trifft auf alle Politikfelder zu, besonders auf Bildung und soziale Sicherheit. Es trifft auf den Bereich Technologie zu, und es betrifft auch den Verkehr. Eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, um unsere Chancen im europäischen Wirtschaftraum zu nutzen, und sie ist Voraussetzung dafür, dass wir auch bei sinkenden Einwohnerzahlen in unserem Flächenland die soziale und wirtschaftliche Anbindung im Interesse des gesamten Landes sicherstellen können.
Wir wollen mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene bekommen und setzen daher auf den Ausbau und die Ertüchtigung der Bahnstrecken. Wie wir gestern in der Diskussion zum Ausdruck gebracht haben, ist auch dies ein aktuelles Thema: Wir setzen uns ein für den zügigen Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals. Wir haben klare Prioritäten für den Straßenbau. Dazu gehört die A 20 mit einer Elbquerung bei Glückstadt. Wir setzen uns für Ortsumgehungen ein, um unsere Städte lebenswert und wirtschaftlich attraktiv zu erhalten. Wir wollen intelligente verkehrliche Lösungen, die dem Tourismus in Schleswig-Holstein und unseren anderen Wirtschaftszweigen die Infrastruktur bieten, die sie brauchen.
- Ja.
- Vorsichtig, abwarten! Meine Damen und Herren, unsere Vorstellungen von einer verantwortungsvollen Verkehrswegeplanung für Schleswig-Holstein umfassen auch eine klare Positionierung dazu, wie sie umgesetzt werden soll. Für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr wurde bereits vor Jahren ein Konzept entwickelt, das aus zwei Teilen besteht: einem maßvollen Personalabbau und einer Konkretisierung der Aufgaben, die vom Landesbetrieb wahrzunehmen sind. Umgesetzt wurde lediglich der Teil des Personalabbaus.
Wer eine vernünftige Bewirtschaftung unseres Straßennetzes will, der muss auch sicherstellen, dass diese erledigt werden kann. Wer Personal abbaut, der muss auch bereit sein zu sagen, welche Aufgaben künftig nicht mehr erledigt werden sollen. Gerade wenn es bei der Wartung und In
standhaltung um Fragen der Verkehrssicherheit und der Verbindungsqualität geht, die im Landesverkehrswegeplan hohe Priorität genießen, müssen Politik und Verwaltung Farbe bekennen: Welche Leistungen sollen erbracht werden, welche Leistungen können nicht mehr erbracht werden? - Ich sage durchaus selbstkritisch in die Richtung von uns allen Abgeordneten: Wir müssen die Kritik vor Ort aushalten können.
Entscheidungen müssen - wie bisher und wie immer in Zeiten knapper Mittel beim Straßenneubau und Straßenausbau gefällt werden. Aber das sollte strukturell vereinbart werden und nicht Maßnahme für Maßnahme. Das Ministerium hat die Aufgabe, im Interesse des Landes Maßnahmen zu priorisieren, und zwar nach Abstimmung mit der Politik.
Eine Auswahl einzelner Maßnahmen durch das gesamte Parlament sehen wir jedoch kritisch, weil diese regionalpolitische Interessen vor die Landesinteressen stellt. Eine komplexe Entscheidung wird nur so gut sein wie die Vorlagen, die dafür erstellt wurden. Keineswegs darf sich die Landesregierung auf Kosten des Parlaments aus ihrer Verantwortung stehlen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, wir haben im letzten Jahr vernommen, dass es mit Ihnen gegen den Willen der Bevölkerung kein CO2-Endlager in SchleswigHolstein geben wird. Das hat Frau Nicolaisen gerade eben auch schon gesagt. Wohlgemerkt: mit Ihnen! Da können Sie ja wohl auch im Wort bleiben, wie die jüngsten Entwicklungen erkennen lassen.
Seit dem Regierungswechsel hören wir immer wieder von CDU und FDP den Text des Regierungsvertrages:
„Deswegen werden wir uns im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über die Einlagerung von CO2 dafür einsetzen, dass den Ländern die Möglichkeit verbleibt, dauerhafte unterirrdische Speicherungen von CO2 …“
CDU-Politikerinnen und -Politiker aus Bund und Land haben dies seitdem vor Ort immer wieder bestätigt. Selbst Minister Röttgen versprach Ende Juli 2010 bei einem Besuch in Nordfriesland die Länderklausel. Kurz darauf gibt es den Gesetzentwurf - und nichts, nichts steht da von einer Länderklausel. Entweder war dies von Anfang an von Ihnen nicht ernst gemeint und sollte nur die Bevölkerung beruhigen, oder Sie werden im Bund nicht ernst genommen. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.
In der November-Tagung hatte sich die SPD generell, egal wo, eindeutig gegen die Verpressung von CO2 ausgesprochen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, stattdessen getreu Ihrem Koalitionsvertrag die Länderklausel aufgenommen. Für uns ein halbherziger Kompromiss, aber besser als gar nichts.
Was haben Sie denn nun in der Zwischenzeit unternommen, damit die Länderklausel zum Tragen kommt? Jetzt, ein Dreivierteljahr später, stellen Sie diesen Antrag hier im Parlament. Wenn ich es nicht selbst erleben würde, würde ich es nicht glauben. Sie wollen die Verantwortung für die Menschen in diesem Land übernehmen?
Gestern konnten wir uns in der finanzpolitischen Debatte zum Sparprogramm immer wieder anhören: „für die Zukunft unserer Kinder“. Schlusswort von Herrn Wiegard: „Wir geben der Zukunft eine Chance.“ - Was für eine Chance, wenn hier umweltpolitisch geschlafen wird?
- Ruhig! Reden Sie nicht dazwischen. Wenn Sie etwas zu sagen haben, kommen Sie nach vorn, oder melden Sie sich.
Meine Fraktion in Schleswig-Holstein hat von Anfang an die CCS-Technologie und insbesondere die Einlagerung von CO2 in Schleswig-Holstein abgelehnt.
Ja.
- Sie haben doch von Anfang an gewusst - das steht doch in Ihrem Koalitionsvertrag -, dass Sie sich für die Länderklausel einsetzen. Dafür kann man sich doch gleich auch im Bund durchgehend einsetzen.
Sie wussten doch, dass dieser Gesetzentwurf in Arbeit ist. Letztes Jahr bestand schon einer, und Sie wussten, dass dieser überarbeitet wird. Warum ist da nicht gleich von Anfang an gesagt worden, dass die Länderklausel eingearbeitet werden muss?
- War noch etwas?
Jedenfalls halten wir es in der SPD-Fraktion allemal für sinnvoller, die Produktion von CO2 zu verringern. Das Abscheiden braucht ein Drittel mehr an Energie. Dann wird das CO2 auch noch aufwendig und risikoreich in den Untergrund gepresst, ganz zu Schweigen von dem Transport.
Die Länderklausel greift uns hier zu kurz. Wir fordern, wenn schon ein CCS-Gesetz verabschiedet
wird, neben der Länderklausel zum Ausschluss der CO2-Speicherung auf Länderebene: eine Beschränkung nur auf Erprobung der CCS-Technik und wenige Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, hohe Anforderungs- und Genehmigungshürden zu verankern und die Eigentümerrechte im Antragsverfahren gegenüber dem letzten Entwurf zu stärken. Für uns können die Hürden für die Erprobung und Anwendung der CCS-Technologie und -Speicherung nicht hoch genug liegen. Das ist unser Ziel.
Wenn dieses in Schleswig-Holstein erreicht ist, sollten wir uns schnell darüber verständigen, wozu wir die unterirrdischen Speicherkapazitäten nutzen können. Auf einem Workshop haben einige Kollegen aus diesem Hohen Haus und ich die Gelegenheit nutzen können, mit dem Institut für angewandte geowissenschaftliche Forschung zu diskutieren. Die kompetenten und national vorbildlichen Forscher an der CAU in Kiel stecken in einem Dilemma: Sie erhalten nur Forschungsaufträge aus Berlin, die das Thema CO2-Speicherung mit enthalten. Dies wird jedoch fraktionsübergreifend für Schleswig-Holstein ausgeschlossen. Da waren wir uns ja einig.
Dabei gibt es gerade in unserem Land erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ausgehend von einem umfassenden Tiefen-Kataster müssen wir Speicherungsorte für zum Beispiel Druckluft, Geothermie, Wasserstoff, natürliches Erdgas sondieren und zur späteren Nutzung die Gefährdung von Mensch und Natur sowie Nutzungskonflikte ausschließen.
Mit Sinn und Verstand die Energiepolitik im 21. Jahrhundert entwickeln und gestalten, in der auch der Forschungsstandort Schleswig-Holstein enthalten und eingebunden wird, das ist unsere Linie.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und meiner Fraktion haben viel gemeinsam, sie unterscheiden sich allerdings in der Zielsetzung. Der Änderungsantrag der CDU und FDP vom heutigen Tag entspricht voll und ganz unserer Vorstellung. Schwach ist, dass wir ihn nicht zusammen eingereicht haben. Anders als die Grünen halten wir ebenfalls den Stand der Technik zur Elektromobilität nicht für geeignet, in kurzer Zeit einen wesentlichen Beitrag zu den richtigen Zielen Klima- und Umweltschutz zu leisten. Lieber Andreas, Elektromobilität ist keine Erfindung der Neuzeit. Die ersten Straßenbahnen fuhren schon elektrisch, und das ist einige Zeit her. Es ist nicht unbedingt alles das Allerneueste, was zurzeit da besprochen wird.
Drei zentrale Gründe sprechen dafür:
Elektroautos verlagern den CO2-Ausstoß von der Straße auf die Kraftwerke. So-lange es hier nicht gelingt, überwiegend oder ausschließlich Strom aus regenerativen Energien in den Elektromobilität einzusetzen, ist das Klimaschutzargument eine Farce.
Es gibt derzeit noch keine Batterien, die ausreichend lange Fahrzeiten ermöglichen, schnell und auf lange Zeit wiederaufladbar, bezahlbar und sicher sind sowie umweltneutral erzeugt und entsorgt werden können. Der Einsatz von Elektromobilität verlangt eine flächendeckende, kundenorientierte und sich wirtschaftlich tragende Lade-Infrastruktur mit genormten Schnittstellen. Europäische Standards liegen ebenfalls noch in weiter Ferne. Kurzfristiger Ausbau einer wilden Infrastruktur versenkt hier nur Gelder.
Aus diesem Grund wollten wir - anders als die Grünen - heute von der Regierung noch kein Gesamtkonzept Elektromobilität abfordern, sondern auf Basis eines schriftlichen Berichts die Chancen der Elektromobilität als Bestandteil einer integrierten Verkehrspolitik ausloten.
Wir sind überzeugt davon, dass die Elektromobilität auf Dauer einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft leisten kann und wird. Schon die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Anforderungen im Klimaschutz unterstreichen diese Überzeugung. Aber Teillösungen und das Fokussieren auf einzelne Verkehrsträger sind hier der falsche Weg. Nötig ist eine zukunftsfähige Verkehrspolitik aus einem Guss. Dabei ist die Elektromobilität eben nur ein Aspekt. Es geht auch um die Weiterentwicklung der Verbrennungstechnologien mit dem Einsatz zum Beispiel von Biokraftstoffen, die Brennstoffzelle oder aber auch neue Ansätze für stärkere Energieeffizienz und die Verbesserung der Synergie zwischen den einzelnen Verkehrsträgern.
Zweifelsfrei muss die Elektromobilität durch eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen und in die Realität überführt werden.
Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst und hat im Rahmen des nationalen Entwicklungsplans ein umfangreiches Papier vorgelegt. Ein Konzept besteht also schon. Laut Frau Dr. Merkel soll 2020 jeder 45. Wagen auf deutschen Straßen ein Elektroauto sein, das heißt, ab 2016 müssten pro Jahr 250.000 Automobile mit Elektroantrieb zugelassen werden. Im Schnitt sind es zurzeit etwa 3 Millionen Neuzulassungen pro Jahr. 2009 bis 2010 fließen 500 Millionen € aus dem Konjunkturpaket II in die Entwicklung und Erforschung von Elektromobilität. Es werden diverse Modellprojekte vom Bundesministerium gefördert, unter anderem werden in acht Modellregionen Vorhaben unterstützt. Die Vorhaben laufen also schon, es sind keine reinen Modellregionen mehr. Am 3. Mai erhielt die VW/Varta Microbattery Forschungsgesellschaft einen Betrag von 12 Millionen € aus diesem Topf zu Forschungszwecken. Hier handelt es sich lediglich um Grundlagenforschung. Für mich ist zurzeit kein Projekt ersichtlich, welches konkret die Marktentwicklung voranbringt.
Da noch viele Fragen zur Elektromobilität nicht geklärt sind, soll ein Bericht belastbare Daten für Schleswig-Holstein aufzeigen. Was können unsere Universitäten - es sieht leider so aus, dass nur eine übrig bleibt - und Fachhochschulen zur Forschung beitragen, zum Beispiel in Bezug auf Speichergeräte, Verfügbarkeit von konstantem Strom, Kopplung mit erneuerbaren Energien wie Wind- oder Solarenergie oder Entwicklung intelligenter Elektronik und Steuerung und Rückspeicherung von Strom. Es gibt noch tausend Sachen zu machen. Gibt es Recycling-Konzepte für die Batterien? Welche Chancen
werden für kleinere und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein gesehen, um an diesem Markt beteiligt zu werden? Welche Serviceleistungen sind erforderlich und können vor Ort übernommen werden?
Realitätsinn und konstruktive Vorarbeit sind beim Thema Elektromobilität in all seinen verführerisch klingenden Einsatzformen angebracht. Die Begeisterung allein ist bei diesem Thema nicht entscheidend. Es wäre doch schade, wenn aus einer Vision eine Halluzination wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste!
- Gäste. - Als verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion habe ich an der letzten Wirtschaftkonferenz am 3. November in Padborg teilgenommen. Bei dieser Veranstaltung treffen sich in regelmäßigen Abständen Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und von Verbänden, um ein gemeinsames grenzübergreifendes Konzept für eine nachhaltige Verkehrs- und Infrastrukturplanung zu erarbeiten. Meinem Eindruck nach gelingt es den Beteiligten nicht, über den Austausch hinaus auf eine Handlungsebene zu kommen.
Die ersten Zusammenkünfte fanden 1996 statt. Mit viel persönlichem Einsatz wurden Kontakte auf beiden Seiten der Grenze geknüpft und ausgebaut. Konzepte wurden entwickelt, gemeinsame Erklärungen abgegeben. Zuletzt wurde das gemeinsame Papier zum grenzüberschreitenden Verkehr und zur Mobilität in Schleswig und der Region Syddanmark unterschrieben.
Die Kleine Anfrage bezüglich der hierzu bestehenden Aktivitäten von Rolf Fischer und Bernd Schrö
der vom 24. April 2008 wurde vom Ministerium ausführlich beantwortet. Bernd Schröder hat sich in seiner Rede im Landtag vom Januar 2009 gegen die Bildung einer nun wiederum zur Debatte stehenden Kommission ausgesprochen, mit genau dem Hinweis, dass bereits von vielen Seiten an diesem Thema gearbeitet werde.
Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass seit Jahren zu wenig für die Anbindung an die Jütlandroute auf schleswig-holsteinischer Seite getan wird - in der Bundes- ebenso wie in der Landesplanung. Der Norden Schleswig-Holsteins wird so zur Sackgasse. Dabei ist die Jütlandroute für uns die Pforte nach Skandinavien, und umgekehrt ist sie für Dänemark die Pforte nach Europa. Zum Verkehrsaufkommen hat Lars Harms gerade schon die Zahlen genannt. Hinzu kommt aber auch, dass Dänemark als Tourismusland 22 Millionen ausländische Übernachtungen pro Jahr zählt.
Das Pendleraufkommen, bedingt durch Arbeit, Schule, Studium und medizinische Behandlung in der Grenzregion, bedeutet Arbeitsplätze und Kaufkraft. Die steigende Konkurrenz einer globalen Wirtschaft, in der Güter rechtzeitig ankommen müssen, erfordert räumliche Flexibilität und muss sich auf wachsende, internationale Unternehmensnetzwerke einstellen und ausrichten. Wettbewerb braucht Verkehrsanbindungen.
Der Schienenweg muss für alle zugänglich sein, Güterterminals müssen eingerichtet werden - mit Anbindung ans Hinterland. Personenverkehr darf nicht in Bummelzügen enden. Das Gleiche gilt für die Häfen sowie für den Flug- und Luftverkehr. Zur Verbindung der grenzüberschreitenden Metropolen Hamburg und Kopenhagen ist die Nord-SüdRoute nicht als Konkurrenz anzusehen, im Gegenteil: Südjütland und Schleswig bilden eine wichtige eigenständige Route.
Die aktuelle Bedarfsplanung für Bundesstraßen ist bis 2015 festgelegt. Dänemark plant bereits bis 2020. Nordfriesland mit 7.521.003 Übernachtungen im Jahr 2008 - einer der bedeutendsten Tourismusstandorte in Schleswig-Holstein - ist nicht ans Bundesautobahnnetz angeschlossen.
Fatal, nicht nur für die weiße Industrie. Da Infrastrukturentscheidungen von nationalen Regierungen getroffen werden, muss ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen zur Verkehrspolitik umgehend zustande kommen. Wir müssen endlich aus der Planungsebene raus und handeln.
Der europäische Zukunftsgedanke in der Europa2020-Strategie: „Europäisch denken, regional han
deln“, ist bei vielen noch nicht angekommen. Der Nachholbedarf bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegt eindeutig auf der schleswig-holsteinischen Seite.
Es gilt, die zentralen Herausforderungen zusammenzufassen und Planungsdaten, mit denen die Westküste gesondert betrachtet werden muss, mit einer verbindlichen Zeitschiene zu versehen. Das dringende Anliegen im SSW-Antrag, mithilfe einer Kommission die Planung der grenzübergreifenden Infrastruktur schnell voranzubringen, ist zu unterstützen.
Im nächsten Schritt sollten wir zügig von der Planung in konkretes Handeln übergehen.
Was ich in Ihrem Änderungsantrag vermisse, Herr Callsen, ist ganz einfach Folgendes: Es kommt mir einfach zu wenig raus, dass endlich gehandelt werden muss. Es ist ganz nett geschrieben. Ich habe den Eindruck, dass da wieder viel Papier zusammenkommt und viel geredet, aber nichts getan wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich danke den Antragstellern vom SSW für die Möglichkeit, heute über die Legislaturperioden hinaus aus Schleswig-Holstein erneut ein klares Signal zum bundesweiten Stopp der unterirdischen Endlagerung von CO2 zu setzen.
Gleichzeitig bietet sich für mich als Nordfriesin die Gelegenheit, als neue Sprecherin meiner Fraktion und Nachfolgerin von Olaf Schulze meine persönlichen Ansichten und die meiner Fraktion zum Thema CCS darzustellen. Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, wenn damit keine neue Position meiner Fraktion zum Thema CO2-Endlager oder zur CCS-Technik insgesamt verbunden ist.
Für mich und meine Fraktion handelt es sich letztlich um eine verkappte Legitimierung, weiterhin auf Ausbau und Nutzung der Großkohlekraftwerke zu setzen. An diesen Taschenspielertrick - ich lasse etwas verschwinden, und weg ist es - glauben vielleicht noch Kinder. Ich versichere Ihnen, dass wir es nicht tun.