Hans Müller
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wundern Sie sich nicht, dass ich ähnliche Inhalte vortrage wie mein Kollege Wengler, aber trotzdem zu einem anderen Ergebnis komme. Die schon erwähnte Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Kultur in Deutschland hat 2007 vorgeschlagen, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in einem Bibliotheks
gesetz zu regeln - als Pflichtaufgabe, nicht als freiwillige Aufgabe. Das hat Wilfried Wengler schon gesagt.
Unsere Landesverfassung hat schon recht gute Formulierungen. In Artikel 9 Abs. 3 heißt es:
„Die Förderung der Kultur einschließlich … des Büchereiwesens ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
Es war schade, dass wir schon in der Großen Koalition nicht die Kraft gefunden haben, eine gesetzliche Regelung im Sinne der Enquetekommission zu erreichen. Die derzeit amtierende Landesregierung hat es meines Wissens erst gar nicht versucht. Stattdessen hat sich die Fraktion des SSW der Mühe unterzogen, einen detaillierten Entwurf zum Bibliotheksgesetz vorzulegen. Ich habe in der Aussprache zur ersten Lesung gesagt, dass wir an diesem Entwurf eine Reihe von zum Teil schwerwiegenden Bedenken haben. Den Lübecker Abgeordneten wäre es nicht möglich gewesen, die Pflichtmitgliedschaft zu unterstützen. Es gab aber auch eine Reihe anderer Überlegungen, die uns davon abhielten, zu diesem Gesetz Ja zu sagen.
Der Bildungsausschuss hat unter den besonders zahlreich durchgeführten Anhörungen, die wir in dieser Legislaturperiode durchgeführt haben, natürlich auch eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Es ehrt den SSW - ich lobe euch hiermit noch einmal -, dass er seinen Entwurf vor dem Hintergrund der Stellungnahmen gründlich überarbeitet hat.
Insbesondere die zahlreichen Änderungswünsche, die von der Initiative Bibliotheksgesetz, also von den Fachleuten, eingebracht wurden, sind vom SSW in aller Ausführlichkeit berücksichtigt worden.
Neben den terminologischen Klarstellungen machen uns besonders die folgenden Punkte eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf möglich: erstens der Verzicht auf eine Pflichtmitgliedschaft im Büchereiverein, zweitens die wesentlich detailliertere Beschreibung der Pflichten wissenschaftlicher Bibliotheken, drittens die Ersetzung einer uneingeschränkten Ablieferungspflicht für Publikationen, die in Schleswig-Holstein entstehen, durch eine Anbietungspflicht, die nicht nur die Verlage beziehungsweise die Autoren, sondern auch die Bibliotheken selbst entlasten.
Wir würdigen, dass auch innerhalb der großen Regierungsfraktion die Auffassung und das Abstimmungsverhalten im Ausschuss unterschiedlich war Wilfried Wengler hat das ausgeführt -, sodass man wirklich annehmen kann, dass die Türen nicht zugeschlagen sind, wenn es zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung kommt. Es ist natürlich ein unglücklicher Zeitablauf, dass die Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss erst unmittelbar vor der Neuwahl des Landtags erfolgen konnte. Auch wenn dieser Gesetzentwurf heute höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, hindert uns niemand daran, ihn sehr bald nach der Wahl wieder einzubringen und zu beraten.
Wir stimmen gegen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses und sind natürlich für den Entwurf des SSW.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/2050 mit zwei Änderungen in Artikel 1 anzunehmen. Ich verweise im Weiteren auf die Drucksache 17/2453.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Mai 2010 mit unserem Antrag die Landesregierung aufforderten, den Entwurf eines Bildungsgesetzes vorzulegen, taten wir das aus der Erkenntnis heraus, dass die alten gesetzlichen Regelungen nicht dem aktuellen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entsprachen. Wir formulierten damals fünf Punkte, die wir für eine Fortentwicklung in Richtung Weiterbildung für notwendig hielten.
Von dem, was wir wollten, sind auf der Positivseite die Überschrift ,,Weiterbildungsgesetz“ und einige kleine Veränderungen übrig geblieben. Das ist zu wenig. Auf der negativen Seite finden wir die Übertragung der Anerkennungsverfahren auf die I-Bank samt der deswegen zu erwartenden Gebührenerhebung, die Erschwerung der Verblockungsmöglichkeiten, die Abschaffung der Berichtspflicht der Landesregierung über die Erwachsenenbildung und keinerlei Bestimmungen im Hinblick auf die Verbesserung der Weiterbildung im
Land. - Das ist alles eindeutig zu wenig. Fest steht für uns, dass auch dieses Gesetz ein untauglicher Versuch ist, die Weiterbildung grundsätzlich in Richtung zukünftiger Erfordernisse zu regeln.
Im Bildungsausschuss haben wir - ausgehend von den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung, deren Ergebnisse mehr für unsere Sicht der Dinge sprechen als für die meiner Vorrednerin, einschließlich der berechtigten Einwände - versucht, eine mündliche Anhörung durchzusetzen. Die wurde von der Ein-Stimmen-Mehrheit abgelehnt, obwohl eindeutig noch Beratungsbedarf gegeben war. Sodann haben wir versucht, unseren Antrag vom Mai 2010 zur Abstimmung zu stellen, der umfangreichere, zeitgemäßere Regelungen forderte. Auch das wurde abgelehnt. Ein letzter Versuch, aus dem Gesetzentwurf ein passables Gesetz zu machen, zu dem man gerade noch Ja sagen könnte, wurde auch abgelehnt. Substanzielle Änderungen, sehr mager. Die Hermann-Ehlers-Akademie spricht von einer „verpassten Chance“, die Gewerkschaften sind auf allen Zinnen, und die Erwachsenenbildner einschließlich der Uni Flensburg sehen das ganz ähnlich.
Wir wollen nicht verkennen, dass der in allerletzter Minute im Ausschuss vorgelegte Änderungsantrag der Koalition einige Veränderungen berücksichtigt, beispielsweise Migranten und Benachteiligte stärker in das Gesetz aufzunehmen und auch die Menschen, die variable Einkommen haben, an den „Vorzügen“ dieses Gesetzes teilhaben zu lassen. Allerdings wird der absolute Zwang zur Hauptamtlichkeit für viele bewährte Weiterbildungsangebote bestandsgefährdend sein. Gerade in der gesellschaftlichen Bildung hätten zumindest Veranstaltungen anerkannt werden müssen, die durch ihre Einbindung in hauptamtliche Strukturen von Vereinen, Verbänden und so weiter getragen werden, auch wenn diejenigen, die das konkrete Weiterbildungsangebot durchführen, nicht hauptamtlich beschäftigt sind.
Um ein Bild für diesen Entwurf zu verwenden: Das Glas ist zu drei Vierteln leer. Damit lassen wir uns nicht abspeisen, und damit werden sich auch die Beschäftigten nicht abspeisen lassen.
Der Anteil der Beschäftigten - auch das war Ausgangspunkt für eine Neuregelung -, die von den Freistellungsansprüchen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Gebrauch gemacht haben, ist sehr gering. Unser politisches Interesse als Gesetzgeber muss es sein, die Teilnahme deutlich zu steigern und das real und nicht nur in Sonntagsreden.
Der gänzliche Wegfall des Berichtswesens - im krassen Widerspruch zu den vielen Berichten im Schul- und Hochschulbereich; es stimmt, dass wir das früher einmal anders gesehen haben, aber wir lernen ja dazu - gibt dem Gesetzgeber in Zukunft gar keine Möglichkeit mehr, Informationen über die Entwicklung der Weiterbildung zu bekommen.
In der Anhörung hat die Möglichkeit, die Akkreditierung von Weiterbildungsveranstaltungen vom zuständigen Ministerium auf die Investitionsbank zu verlagern, eine nahezu einhellige Ablehnung erfahren. Auch wir sind der Meinung, dass es für Weiterbildung, die sogenannte vierte Säule, eine öffentliche Verantwortung gibt und sie in staatliche Hände gehört.
Wir werden uns vorbehalten, bei veränderten Mehrheitsverhältnissen - sollten wir an die Regierung kommen - zu überlegen, dieses Gesetz in eine zeitgemäße Form zu bringen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Kulturwissenschaftler Hermann Glaser, der auch Sozialdemokrat ist, forderte schon in den 70er-Jahren, dass jegliche Kultur Soziokultur sein solle. Das klingt heute vielleicht eher banal, war damals aber ein notwendiger Weckruf bedingt durch die Erfahrungen des Nazi-Regimes, das Kultur lediglich als Vehikel zur Systemstabilisierung nutzte.
Hermann Glaser forderte eine Kulturpolitik, die über die Förderung von Museen und Konzerthallen
hinausging und sich als Teil einer umfassenden Gesellschaftspolitik verstand. Es war in erster Linie die Kulturpolitik der SPD in den 70er-Jahren, die darauf eingegangen ist. Das äußert die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren.
Vor rund drei Jahren schon machte die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Kultur in Schleswig-Holstein deutlich, das sich die Funktion der soziokulturellen Zentren seit ihrer Gründung mit ihrer Öffnung - auch für höhere Altersgruppen - dramatisch gewandelt hat. Soziokultur ist nicht identisch mit Subkultur. Es geht heute schon längst nicht mehr um die Kontrapunkte zur sogenannten etablierten Hochkultur der Museen und Konzerthallen, sondern darum, die demokratische Gestaltung von Kultur von unten zu erleichtern beziehungsweise erst einmal zu ermöglichen.
Würden sie von Kommunen und Land kaputtgespart, träfe das nicht nur die wenigen bezahlten und ehrenamtlichen Mitarbeiter. An dieser Stelle muss man einmal sagen, dass die Leute in den soziokulturellen Zentren im positiven Sinn - nicht für sie, aber für uns, die wir Besucher sind - zur Selbstausbeutung neigen und viele Dinge möglich machen, die nicht selbstverständlich sind. In diesen Zentren sind viele Leute, die eine gewisse Mission haben. Das sollten wir nicht geringschätzen.
Wir müssen uns auch in Zukunft überlegen, wie wir diese Zentren erhalten wollen. Sie sind ein Bestandteil der Grundversorgung. Es würde die Kultur im Land ins Mark treffen, wenn diese Zentren verschwänden, weil das Geld nicht reicht.
Die Finanzierung der Zentren und der freien Theater ist traditionell schon mager. Ich schließe unsere Fraktion bei Haushaltsberatungen der Vergangenheit gar nicht aus. Aber die Grenzen sind erreicht. Was wir zu verantworten haben, ist, den Menschen, die dort tätig sind, den Stadtteilen, in denen diese Zentren aktiv sind, Planungssicherheit zu geben, damit sie diese wichtige Arbeit machen können.
Zu den soziokulturellen Zentren sind Zahlen genannt worden. Für die freien Theater gilt Ähnliches. 1.414 Aufführungen und Veranstaltungen mit 113.000 Besuchern ist ganz beachtlich. Angesichts der Bezuschussungen sind das enorme Leistungen.
Sie ziehen Menschen an, die in die sogenannte Hochkultur weniger gehen; der Weg in die freien Theater aber ist möglich.
Es ist etwas schwierig, von der Soziokultur zum Landestheater zu kommen. Es gibt doch gewisse Grenzen. Wir können im Ausschuss gern noch einmal darauf eingehen. Bei der Bezuschussung ist so eine Grenze sichtbar. Man kann natürlich sagen, das Landestheater sei eine Versammlung von Gesellschaftern und es seien überwiegend die Kommunen, die dort etwas zu tun hätten und die Landespolitik habe so viel eigentlich nicht damit zu tun. Mein Standpunkt ist ein anderer: Die Landespolitik hat eine aktiv koordinierende Funktion immer dann, wenn es Schwierigkeiten gibt.
Ich als Lübecker kann mir den Nordteil des Landes ohne gutes Theater - das ist es zweifelsohne nicht vorstellen. Ich erwarte vom Kulturminister, dass er diese aktive Rolle übernimmt, sie tatsächlich ausfüllt und sich an die Spitze der Bewegung stellt. Das heißt natürlich, dass die Beteiligten, die Kommunen, die Gesellschafter, der Intendant und die Theaterleute, an einen Tisch kommen und die Dinge behandelt werden. Der Theaterbau in Schleswig ist ein Aspekt. Die Struktur des Landestheaters ist ein anderer Aspekt. Das alles gehört auf den Tisch.
Vor einem Jahr - Frau Spoorendonk hat es erwähnt - haben wir einen Antrag eingebracht. Was ist herausgekommen? Zero. Das ist entschieden zu wenig. Die Versorgung des nördlichen Teils mit wichtigen Kulturgütern ist unverzichtbar. An der Struktur wird sich sicherlich einiges ändern. Ich erwarte aber von der Landespolitik, von der Exekutive, dass sie mehr in die Hufe kommt.
Ich muss mich auch wundern, dass Herr von Boetticher jetzt oberster Denkmalschützer im Land geworden ist. Ich komme noch einmal zurück zu der Anhörung, die wir hatten - sowohl die schriftliche als auch die mündliche. Interessant bei dieser Anhörung war, dass die versammelte Fachlichkeit diesen Entwurf verrissen hat. Sie würde ihn trotz dieser Veränderungen, die ich ausdrücklich würdige, verreißen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Der Grundfehler an diesem Gesetz ist die Bevorzugung wirtschaftlicher Belange. Es ist doch bemerkenswert, wenn wir ein Denkmalschutzgesetz machen und von „wirtschaftlicher Bevorzugung“ und „wirtschaftlichen Belangen“ reden. Ein Denkmalschutzgesetz schützt das Denkmal und nicht wirtschaftliche Belange.
Der dritte Punkt. Wenn Sie sich die Berichte der Denkmalbehörden im Land, aber auch in Lübeck, anschauen, dann werden Sie feststellen, dass die Denkmalbehörden im letzten Berichtszeitraum
keinen Prozess verloren haben. Das heißt, die Vertreter des Denkmalschutzes haben die Interessen abgewogen. Jeder, der mit Denkmalschutz zu tun hat, weiß: Es ist eine Interessenabwägung, es gibt Schwierigkeiten, es gibt unterschiedliche Auffassungen in dieser Sache. Das ist das Wesen des Denkmalschutzes, der ja öffentliche Güter oder die, die für die Öffentlichkeit wichtig sind, schützen soll. Dass es da zu Auseinandersetzungen kommt, ist ganz normal. Die gehen auch nicht weg, wenn man unbestimmte Rechtsbegriffe in ein Gesetz einführt, die in dem Sinne überhaupt noch nicht justiziabel sind. Das passiert aber mit Ihrem Gesetz.
Zu dem Thema Sichtachsen - das wollten Sie wahrscheinlich sagen -: Es gibt in Lübeck auch die Auseinandersetzungen um die Sichtachsen, um Windkraft und so weiter. Es ist interessant, dass von Ihnen jetzt die Ökologie in dieser Diskussion so hoch bewertet wird. Das freut mich ganz besonders. In Lübeck gibt es einen Managementplan, in dem darüber diskutiert und in dem beschrieben wird, wie Sichtachsen aussehen und eingehalten werden können und trotzdem ökologisch gearbeitet werden kann. Das ist auch wieder eine Form von Interessenausgleich, der stattfinden wird. Ich bin überzeugt: Das wird nach dem alten Gesetz besser gelingen als nach dem, was - dies ist zu befürchten - heute verabschiedet wird. Ich kann nur davon abraten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass dieses Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 der Reform bedarf. Wenn ich allerdings auf die Beiträge von Minister de Jager und auch von meiner Kollegin von der CDU eingehe, muss ich sagen: Mit weniger ist mehr in dem Fall nicht zu erreichen.
Wir haben schon beim Bildungsfreistellungsgesetz festgestellt, dass die Inanspruchnahme viel geringer ausgefallen ist, als wir uns das gewünscht haben. Wenn wir davon ausgehen, dass viele Veränderungen auch in der Wirtschaft Veränderungen im Hinblick auf die Qualifizierung von Fachkräften bedürfen, dann muss man das anders anpacken, als es hier in diesem Gesetzentwurf geschieht. Das will ich vorwegstellen.
Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz hat lange gehalten. Es war nicht schlecht, entspricht aber nicht mehr heutigen Anforderungen. Wenn man sich einmal anguckt, was andere Bun
desländer machen, kann man sehen, dass man Standards auch wirkungsvoll heben kann.
Weiterbildung - das wurde schon gesagt - ist kein Privatvergnügen von abhängig Beschäftigten oder von Menschen, die sich per se weiterbilden wollen, zum Beispiel in der politischen Bildung - die kommt in diesem Entwurf praktisch gar nicht vor -; Weiterbildung ist natürlich auch eine Sache der Arbeitgeber. Es gibt weitsichtige Unternehmen - ich sage, das Lübecker Unternehmen Brüggen ist so eines -, die diese Dinge berücksichtigen. Aber es ist nach wie vor so, dass viele Unternehmen mit der Bildungsfreistellung Probleme haben, nach dem Motto: Muss das denn sein, wir leiden an Arbeitsüberlastung, et cetera pp.
In diesem Entwurf ist auch von der Werbung für Weiterbildung, für lebensbegleitendes oder lebenslanges Lernen kaum etwas zu lesen oder zu bemerken.
Es ist klar, dass ein Gesetz notwendige Bewusstseinsänderungen nicht erreichen kann, es kann aber den Rahmen dafür schaffen. Das tut dieses Gesetz meines Erachtens nicht. Wir hatten vor einem Jahr beantragt, dass die Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Land geregelt werden soll, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Weiterbildungsträgern und Veranstaltungen zu definieren, die Förderung von Weiterbildungsverbünden - da ist das, was im Gesetz steht, auch sehr mager - und die Bildungsfreistellung zu sichern. Das ist alles relativ schwach ausgebildet in diesem Gesetz.
Der jetzt vorgelegte Entwurf ist trotz des Versuchs der Novellierung des Gesetzes von 1990 nicht zeitgemäß, und er ist nicht dazu angetan, die Motivation der Beschäftigten, Weiterbildungsangebote zu besuchen, zu fördern.
Zum Beispiel soll die jahrgangsübergreifende Verblockung nur noch in Ausnahmefällen möglich sein - also eine klare Reduzierung. Die Möglichkeit, Angebote - auch kurzfristige - wahrzunehmen, ist an eine Sechswochenfrist gebunden. Kurzfristige, spontane und flexible Maßnahmen sind damit nicht möglich, obwohl wir sagen, dass wir flexible Mitarbeiter brauchen. Von der Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen sogar von Benachteiligten, über die wir früher einmal gesprochen haben, brauche ich gar nicht erst zu reden; die kommen überhaupt nicht vor.
Der Entwurf der Landesregierung leistet überhaupt nicht die Förderung der Bildung von Zusammenschlüssen im Weiterbildungsbereich, außer dass die Regionalen Bildungszentren erwähnt werden. Das ist natürlich zu wenig, wenn man eine vierte Säule bilden will. Es bleibt also noch sehr viel zu tun, sollte das Gesetz seinen Namen verdienen. Wir plädieren auch für die Überweisung an die Ausschüsse.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor ziemlich genau einem Jahr über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage des SSW zum Archivwesen diskutiert. Die Regierung hatte darin auf eine Reihe von Defiziten hingewiesen. Unter anderem musste sie feststellen, dass fast zwei Jahrzehnte nach Inkrafttreten des Landesarchivgesetzes - Frau Spoorendonk hat schon darauf hingewiesen - eine Reihe kommunaler Gebietskörperschaften einschließlich Kreisen nach wie vor keine befriedigende Archivlösung haben. Die Bemühungen um die Einrichtung eines zentralen Wirtschaftsarchivs, das der Landtag bereits vor zehn Jahren gefordert hatte, waren bisher nicht erfolgreich.
Der Gesetzgeber, also der Landtag, hatte bei der Verabschiedung des Landesarchivgesetzes bewusst darauf verzichtet, die Sanktionskeule zu schwingen, und hat stattdessen auf Kooperation gesetzt. Wir stellen fest: Die Kooperation funktioniert nicht annähernd in dem Maße, wie es sein sollte; da besteht also enormer Handlungsbedarf.
Die Bedeutung von Archiven besteht nicht - jedenfalls nicht ausschließlich - darin, das Quellenmaterial für künftige Historiker und für Heimatchronisten zu sichern. Es geht darum - das ist auch schon erwähnt worden -, langfristig Rechtssicherheit zu gewährleisten, indem das Handeln der Verwaltung und der Verwaltungsorgane auf allen Ebenen übergreifend dokumentiert und damit nachvollziehbar und rechtssicher wird.
Wir haben ein Beispiel in Griechenland. Dieser Staat versucht, an Steuergelder zu kommen. Er kommt aber nicht an die Gelder, weil die Finanzarchive entweder nicht existieren oder unzureichend sind. Wir sind in einer komfortableren Situation, müssen aber aufpassen, dass unsere Archive nicht nach und nach verschwinden.
Wenn man sich überlegt, dass bei Baumaßnahmen Baupläne beispielsweise aus den 50er-Jahren im
mer noch eine gewisse Rechtsrelevanz haben und dass es mittlerweile Ämter gibt, die verzweifelt danach suchen, weil der frühere Beamte schon 20 Jahre im verdienten Ruhestand ist, kann daraus eine Prozesslawine entstehen, die aufwendiger ist, als ein solches Archiv zu betreiben.
Deshalb hat der SSW natürlich recht, wenn er fordert, das Gesetz auch tatsächlich umzusetzen. Wir müssen uns da auch selbst ein bisschen ernster nehmen. Wenn wir hier Gesetze verabschieden, dann ist auch darauf zu achten, dass diese Gesetze realisiert werden.
Natürlich können wir jetzt in diesem Moment nicht über die finanzielle Ausstattung beschließen. Der Doppelhaushalt ist wirksam, der gilt, und der nächste Doppelhaushalt wird im nächsten Jahr von der Regierung aufgestellt, die im nächsten Jahr gewählt wird. Bis dahin haben wir aber Zeit, uns eingehend Gedanken darüber zu machen, diesen Rückgang bei den Archiven in den Griff zu bekommen. Meine Fraktion wird sich sicherlich sehr aktiv an diesen positiven Veränderungen beteiligen. Ich will aber darauf hinweisen, dass es viel sinnvoller wäre, wenn wir nicht nur für das Archivwesen oder andere Teile der Kultur, sondern für alle Bereiche der Kultur - wir wissen, wie bedroht die Kulturförderung insgesamt ist - ein Zukunftskonzept entwickeln würden, das über den Tellerrand und über die Legislaturperioden hinaus wichtige Angebote sichert.
Zu dem Vorschlag des SSW, dass eine solche Konzeption mit der Regierung und dem Archiv allein erarbeitet werden sollte, schlagen wir vor, dass auch die fachliche Öffentlichkeit und auch der Verband der Kommunalarchivarinnen und -archivare hinzukommen.
Ich schlage vor, dass wir den Antrag des SSW in den zuständigen Ausschuss überweisen und dass wir dann - vielleicht gelingt das ja - zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, die allen Archiven hilft.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dass dieses Prinzip keineswegs selbstverständlich ist, zeigt der tägliche Blick in die Zeitung. Aber das lehrt uns besonders die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts.
Die jungen Menschen, die heute dabei sind, ein Bewusstsein für Grundwerte und für ein Verständnis für die Geschichte zu erwerben, tun dies unter anderen Bedingungen als frühere Generationen. Der Bericht der Landesregierung weist darauf hin, dass nur noch wenige Zeitzeugen als glaubwürdige Referenzpersonen zur Verfügung stehen, die ihren Urenkeln von den Realitäten des nationalsozialistischen Regims berichten können mit allen Chancen und mit allen Risiken, die eine solche Erfahrungsweitergabe über die Generationen hinweg beinhaltet.
Das Verschwinden von Zeitzeugen, das für die Jugendlichen auch den Verlust an emotionalem Zu
gang bedeutet, bringt für die Einrichtungen und Medien der historisch-politischen Bildung neue Herausforderungen mit sich. Gedenkstätten als Orte des früheren Geschehens bieten dabei die Möglichkeit, diesen Verlust an emotionaler Auseinandersetzung wenigstens teilweise auszugleichen. Die meisten Gedenkstätten dienen dem Wachhalten der Erinnerung an das Schicksal der Opfer und damit auch an die Schuld der Täter.
Der Bericht der Landesregierung stellt die wichtige Arbeit ausführlich dar, die beispielsweise in Ladelund, Kaltenkirchen, Ahrensbök, Husum-Schwesing geleistet wird.
Es ist aber schon erwähnt worden, dass auch die Bürgerstiftung eine ganze Menge leistet.
Für viele junge Menschen ergibt sich daraus die Frage, warum es so viel Zustimmung zum Nazi-Regime gab und warum die Deutschen nicht in der Lage waren, sich selbst von diesem Unrechtssystem zu befreien, sodass sie am 8. Mai befreit werden mussten.
Bundespräsident von Weizsäcker hat das seinerzeit so formuliert: „Für uns ist das nicht der Tag der Niederlage, sondern der Tag der Befreiung.“
Es gibt derzeit eine lebhafte Diskussion über die Zukunft der Neulandhalle. Ich würdige es ausdrücklich, dass die Evangelische Kirche, die Eigentümerin des Gebäudes ist, sie nicht auf dem freien Markt veräußern will, um nicht Kaufinteressenten anzulocken, die wir da auf keinen Fall haben wollen. Ich rege deshalb an, dass wir gemeinsam nach Wegen suchen, die Potenziale der Neulandhalle in Dithmarschen als Stätte der Aufklärung gegen Rassismus und Faschismus auszuloten und zu prüfen, ob dieses Haus, zum Beispiel in Form einer Stiftung, diese Aufgabe wirksam erfüllen kann. Die Neulandhalle war kein Ort der Verfolgung, sondern ein Ort, der die nationalsozialistische Gesellschaftspolitik und ihr Ziel einer rassistischen Neuformulierung des deutschen Volkes transparent gemacht hat.
Nicht nur die Gleichschaltung der Köpfe, sondern möglichst auch die der Gesichter und Kopfformen wurde nach dem Vorbild von Zuchtbüchern für Pferde und Hunde angestrebt. Dieses Experiment, das ursprünglich der Ausdehnung der schleswigholsteinischen Westküste dienen sollte, sollte später in den besetzten Ostgebieten als Sklavenhaltersystem in riesigem Maßstab umgesetzt werden. Diese obszöne Provokation, diese obszöne Provokation
eines österreichischen Politikers, der nicht müde wurde, von der ordentlichen Beschäftigungspolitik des Dritten Reiches zu schwadronieren, muss dadurch konterkariert werden, dass man die sozialen Angebote des Nazi-Regimes in den Zusammenhang einbettet, in den sie gehören, nämlich den ihrer Gegenfinanzierung durch Völkermord und Weltkrieg. Der Historiker Götz Aly hat einen wichtigen Beitrag zur Erhellung dieses Zusammenhangs geleistet.
Ich bitte darum, den Bericht der Landesregierung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Er sollte Grundlage für ein Gedenkstättenkonzept sein, das nicht an den Grenzen Schleswig-Holsteins halt macht, sondern die norddeutschen Bundesländer sowie das benachbarte Ausland - da denke ich insbesondere an Dänemark - mit einbezieht. Es gibt viele Details zu besprechen. Darauf freue ich mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Ausschussberatungen freue ich mich auch schon. Ich glaube, dass die schwarz-gelbe Koalition Torschlusspanik hat. Auf der Tagesordnung dieser Plenartagung waren gleich vier gemeinsame Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU und FDP das ist gut -, aber kein Kabinettsentwurf mehr. Das Kabinett erspart sich die ministerielle Anhörung, indem die Gesetze jetzt von Regierungsfraktionen eingebracht werden. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen jetzt nur noch eine Anhörung haben werden und nur noch einmal die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen.
Das mag Ihnen ja alles gefallen oder nicht. Es ist uns aufgefallen.
Zu Beginn der Legislaturperiode haben wir uns entschieden, den Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes in der Fassung einzubringen, auf die sich die große Koalition im Prinzip geeinigt hatte.
Am 17. Dezember 2009 - das ist schon ein bisschen her - wurde vom Bildungsausschuss beschlossen, bis zur Vorlage der von der Landesregierung angekündigten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes diesen Entwurf zurückzustellen. Es ist aber anders gekommen. Erst haben Sie einen Vorentwurf gestreut - die FDP -, der bei denjenigen, denen am Denkmalschutz in unserem Land etwas liegt, so ankam, als wollten Sie den Denkmalschutz im Land noch schneller abwickeln als die Kernenergie.
- Herr Saxe ist ein kluger Mann.
- Haben Sie noch bessere Argumente?
Da war ein städtebaulich und kulturlandschaftlich prägender Wert plötzlich kein Kriterium mehr. Denkmalschutz sollte ohnehin nur greifen, wenn das betreffende Objekt ins Denkmalbuch eingetragen wurde.
Denkmalbereiche kamen überhaupt nicht mehr vor. Der Welterbestatus der Lübecker Innenstadt sollte zur Disposition gestellt werden.
Nachdem es Ihnen wieder einmal gelungen war, Heulen und Zähneklappern zu verbreiten
- das war zweifelsohne der Fall -, ist der jetzt vorgelegte Entwurf etwas zahmer. Sie erwarten vermutlich, dass die jetzt von Ihnen beabsichtigten Regelungen kaum noch auf Widerspruch stoßen, nachdem Sie einige der im Vorentwurf gezeigten Folterinstrumente wieder eingepackt haben.
Es ist - das will ich gern sagen - manches an Ihrem Entwurf richtig. Das ist zum Beispiel die Verpflichtung zur Barrierefreiheit, aber das gilt auch für die Aufnahme von technischen Denkmälern. Das ändert aber nichts daran, dass der Denkmalschutz in Schleswig-Holstein droht, sich bundesweit zu isolieren, weil es hier beim konstitutiven Verfahren bleibt, statt, wie bei 14 Bundesländern, auf das deklatorische Verfahren umzusteigen.
Mit Ihrer Verabsolutierung des wirtschaftlichen Eigeninteresses haben Sie klargemacht, dass hier wieder einmal der Schwanz mit dem Hund wedelt.
Wie es weiter begründet sein soll, bei der Eintragung von nach 1950 errichteten Bauwerken das Landesdenkmalamt zu entmündigen - nicht nur da -, bleibt Ihr Geheimnis. Vermutlich ist da der Antimodernismus in der CDU die treibende Kraft. Aus Fachkreisen erreichen uns bereits Stellungnahmen. Stellvertretend nenne ich ICOMOS, der vielleicht dem einen oder anderen bekannt ist, der jetzt munter vor sich hin lächelt.
Wie aus dem Umfeld des Welterbekommitees zu erfahren ist, läuft die Welterbestätte Altstadt von Lübeck Gefahr, auf die rote Liste zu gelangen. Der Antrag Viking Culture scheint auch gefährdet zu sein. Das Verhalten von Schleswig-Holstein - so heißt es von dort - sei nicht mit § 5 der Welterbekonvention vereinbar. Darin heißt es sinngemäß, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, dem kulturellen Erbe generell eine bedeutende Stellung im gesellschaftlichen Leben zu geben und es zu halten.
So weit dazu.
Wir halten unseren Gesetzentwurf aufrecht. Jetzt wissen Sie auch, warum ich mich auf die Ausschussberatungen freue.
Ja, bitte!
- Das war der letzte Entwurf und nicht der Entwurf der FDP, der eigentlich gar kein Entwurf ist. Es lag der gemeinsame Entwurf vor. Er trägt das Datum vom 23. Juni 2011. Ich glaube, lesen können die auch.
- Ja, dann müssen Sie mit dem ICOMOS reden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage des SSW gibt mir Anlass, mich sowohl bei der Frage stellenden Fraktion als auch bei der Landesregierung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken. Nicht zuletzt gilt der Dank natürlich auch dem Minister für seinen persönlichen Bericht. In diesen Antworten sind viele wichtige Fakten und Entwicklungstrends zusammengefasst worden. Hierbei handelt es sich nicht nur um kluge Antworten, sondern auch um kluge Fragen, sodass man diese Große Anfrage unbedingt weiter bearbeiten muss.
Die Institutionen der beruflichen und allgemeinen Fort- und Weiterbildung von Menschen haben mit dem schnellen sozialen Wandel in Deutschland im Großen und Ganzen Schritt gehalten. Es ist eine enorme Leistung von Volkshochschulen et cetera, diese aktuellen Trends immer wieder mitzuverfolgen. Es ist nicht zu unterschätzen, was von ihnen geleistet wird.
Der immer komplizierter werdende Arbeitsmarkt macht lebenslanges Lernen, berufliche Weiter- und auch Neuqualifizierung zur Herausforderung für jeden Arbeitnehmer, aber auch für diejenigen, die die Arbeitnehmer beschäftigen, also für die Betriebe und Verwaltungen. Wir haben gehört und gelesen, dass die Fachkräfte in Teilen Schleswig-Holstein verlassen. Die Weiterbildung ist also ein ganz wichtiger Aspekt, um die Leute hier halten zu können.
Wir vertreten deshalb seit Langem die Auffassung, dass Weiterbildung die eigenständige vierte Säule unseres Bildungssystems ist. Sie ist allerdings anders konstruiert. Sie wird weniger staatlich gestaltet und gesteuert als die anderen drei Säulen. Das kann durchaus auch Vorteile haben, wie wir bei einzelnen Bildungsträgern wie zum Beispiel bei der Volkshochschule sehen.
Das Land hat unter sozialdemokratischer Verantwortung - das sage ich natürlich sehr gerne - 1990 das richtungsweisende Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz eingeführt. Es ist in die Jahre gekommen. Das gebe ich gerne zu. Die jetzige Landesregierung hat dieses Gesetz bislang aber nicht infrage gestellt. In der Beantwortung der Anfrage wird zudem deutlich, dass die Landesregierung mit diesem Gesetz recht gut arbeitet.
Es ist natürlich unbefriedigend, dass die Teilnahmequote der Anspruchsberechtigten fast immer unterhalb von 1 % liegt. Das ist natürlich ein Ärgernis. Anke Spoorendonk hat darauf hingewiesen, dass Änderungen herbeigeführt werden müssen, um die Akzeptanz deutlich zu erhöhen. Weiterbildung ist eben nicht nur ein privates Anliegen des Einzelnen, sondern auch der Arbeitgeber.
Es ist daher ein Missverhältnis, wenn in den vergangenen 20 Jahren nur rund 144.000 Menschen ihr Recht auf Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben, während fast zehnmal so viele Menschen an anerkannten Veranstaltungen teilgenommen haben, ohne deswegen eine Freistellung in Anspruch genommen zu haben. Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erwachsenenbildung gesetzlich neu geregelt werden müssen. Das haben wir im Juni vergangenen Jahres bereits vorgebracht. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben es uns mit aktuelleren und umfassenderen gesetzlichen Regelungen vorgemacht. Darüber könnte auch im Ausschuss debattiert werden.
Es ist schade, dass die Landesregierung darauf bisher nicht eingegangen ist. Ich freue mich aber, dass
sie jetzt darauf eingeht. Ich finde das sehr gut, Herr Minister. Sie haben uns auf Ihrer Seite, wenn eine Revision dieses Gesetzes stattfindet, die sich nicht nur auf Verwaltungsvereinfachungen reduziert. Das möchte ich noch hinzufügen.
Die geringe Teilnahmequote an Veranstaltungen mit Bildungsfreistellung steht in einem eklatanten Widerspruch dazu, dass 97 % der befragten Bürger die Notwendigkeit bejaht haben, dass sich jeder ständig weiterbilden sollte. Aber nur ein Viertel der Befragten nimmt überhaupt an beruflichen oder allgemeinen Weiterbildungsveranstaltungen teil.
Das darf nicht zu dem Fehlschluss veranlassen, dass die übrigen drei Viertel nie über den Bildungsund Ausbildungsstand der Schule oder der Berufsausbildung hinausgekommen sind. Es gibt viele Angebote im Internet. Ich nenne die Initiative „oncampus“ der Fachhochschule in Lübeck, die Fernuniversität sowie die autodidaktischen Möglichkeiten, die das Internet bietet.
Ich habe leider nicht die Zeit, auf die vielen diskussionswürdigen Details des Berichts einzugehen. Ich habe bereits gesagt, dass es sich hierbei um kluge Fragen und kluge Antworten handelt. Wir wollen, dass die Diskussion intensiv im Bildungsausschuss, aber auch mitberatend im Wirtschaftsausschuss fortgesetzt wird. Wir haben gehört, wie wichtig Fachkräfte für unser Land sind. Deshalb sollte der Wirtschaftsausschuss mit im Boot sein. Dieser Bericht sollte nicht einfach zu den Akten gelegt werden. Sondern er ist eine sehr wichtige Grundlage, auf deren Basis Handlungsempfehlungen formuliert werden können. Wir beantragen also die Überweisung an den Bildungs- und den Wirtschaftsausschuss. Handlungsspielräume entwickeln wir dann aus der Antwort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Kommission betont die zentrale Rolle der Kultur im europäischen Integrationsprozess. Die Kultur nimmt einen wichtigen Platz als ein Faktor für die Entfaltung menschlicher Kreativität und für die Entwicklung von Fähigkeiten zur Beschreitung unkonventioneller Wege ein. Ganz neue Entwicklungen sind in der Kultur- und Kreativitätswirtschaft, verbunden auch mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, entstanden. Kultur trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf dem Weg zur Wissensgesellschaft auch zu wirtschaftlichem Wachstum und damit zur Förderung von Arbeitsplätzen - wie schon erwähnt - bei.
Die integrative Kraft kultureller Aktivitäten und Institutionen ist in der Europäischen Union und überhaupt im Zusammenleben der Menschen in den unterschiedlichen Gesellschaften unverzichtbar. Kultur erfüllt Brückenfunktionen und ist oft Katalysator.
Deshalb spricht sich meine Fraktion für die Umsetzung der Europäischen Kulturstrategie auch in Schleswig-Holstein aus. Der Antrag stellt dies noch präziser dar. Klar ist, dass europäische Kulturpolitik komplementär ist und auch nur komplementär sein kann. Klar ist auch, dass die Kulturhoheit in der Bundesrepublik Deutschland bei den Bundesländern liegt. Daran will und kann die EU auch nichts ändern.
Ist die Länderkompetenz das A und O in der Kulturpolitik? Da wäre ich, was unser Land anbelangt, in verschiedener Hinsicht vorsichtig.
Das gilt vor allem, wenn ich mir vorstelle, was in Sachen Haushaltskonsolidierung auf die Kultur zukommt. Mich erschreckt, was die Landesregie
rung im Bereich der Kulturförderung an Kürzungen bereithält.
Eine durchgreifende Konsolidierung ist damit nicht zu machen. Der Gesamtetat für Kultur liegt, glaube ich, bei einem Wert von etwa 1 %. Aber viele Initiativen und Einrichtungen, insbesondere auch die kulturellen Leuchttürme, sind davon betroffen. Wenn ich mir vorstelle, dass ein internationales Konzert wie Jazz Baltica auf null gesetzt wird, oder wenn der Filmpreis zukünftig wegfällt, so ist das nicht unbedingt ein Zeichen für europäische Kultur.
Diese Einrichtungen müssen unangetastet bleiben, wenn wir nicht in die Provinzialität versinken wollen.
Dass die Landesregierung in der Frage europäischer Kulturinitiativen so wenig aktiv ist, mag auch damit zusammenhängen, dass das frühere Europaministerium zu einer Abteilung in der Staatskanzlei geschrumpft ist. Wie die Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung in diesen Fragen aussieht, erschließt sich mir auch nicht immer. Meine Kleine Anfrage zum Interkulturellen Europäischen Jahr wurde damals auch in dem Sinne beantwortet, dass es keine Initiativen in diese Richtung gebe.
Es scheint so, als ob auf europäischer Ebene in Sachen Kultur seither im Land relativ wenig geschieht. Wenn es nach einer Wahl im nächsten Jahr zu entsprechenden Stimmenanteilen kommt, werden wir das mit unserer Mehrheit deutlich ändern.
Aber zurück zur Europäischen Kulturstrategie! Was will die EU mit dieser Strategie? Sie will integrieren, sie will zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen, sie will Künstlerinnen und Künstler fördern und sie über die nationalen Grenzen hinaus zusammenbringen. - Der Landtag hat vor zwei Tagen ein gutes Beispiel geliefert, was das Thema Künstler in der Grenzregion betrifft.
Weiter will die Kulturstrategie einen Beitrag zur sprachlichen Vielfalt leisten, Minderheiten schützen und fördern, das europäische Kulturerbe fördern und zugänglich machen, Kulturschaffenden bei der Vermarktung ihrer Werke behilflich sein, sie beraten und ausbilden - in Mannheim gibt es einen Bachelor-Studiengang, der das berücksichtigt -, und die Förderung der Kreativitäts- und Kulturwirtschaft voranbringen.
Der Europäische Rat hat zudem darauf hingewiesen, dass die Regionen zu berücksichtigen sind - in
diesem Fall die Länder, aber in erster Linie die Städte und Gemeinden.
Die Kulturstrategie kostet die EU europaweit insgesamt 400 Millionen €. Das ist nicht sehr viel. Bei einer Bevölkerungszahl von 420 oder 430 Millionen ist das sogar relativ wenig. Trotzdem sollte das Land die Umsetzung der Kulturstrategie in Angriff nehmen.
Wer sich mit dem europäischen Projekt der Kulturhauptstädte auseinandergesetzt hat, weiß, was auf verschiedenen Ebenen bei den Kulturhauptstädten geschieht - nicht nur, was Kultur im engeren Sinn betrifft. Es geht um mehr: Der Erlebniswert wird gesteigert, die Freude wird gesteigert, ungewöhnliche Erfahrungen werden gemacht, und ganze Quartiere blühen auf.
In unserer Nachbarschaft hier im Ostseeraum werden 2014 Umea, eine Stadt im Norden Schwedens, und Riga Kulturhauptstädte werden. 2016 ist es, so hoffe ich, Sønderborg.
Wir wollen mehr Kultur in Europa, und wir wollen mehr Europa in der Kultur. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schon erwähnte Enquetekommission des Bundestages hat den Ländern bereits 2007 empfohlen, die Aufgaben und die Finanzierung öffentlicher Bibliotheken in eigenen Gesetzen als Pflichtaufgabe zu regeln. Alternativ dazu empfahl sie länderübergreifende Staatsverträge zur Regelung.
Der SSW hat jetzt dankenswerterweise einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Er hat damit sozusagen die erforderliche Amtshilfe für die Regierung geleistet. Die Vorgängerregierung mit dem damals für Kultur verantwortlichen Ministerpräsidenten hatte, wie schon erwähnt, in Beantwortung unserer Großen Anfrage ein entsprechendes Gesetz in Aussicht gestellt. Es ist bis heute - bis auf die Initiative des SSW - allerdings nichts passiert.
Die Gesetzesinitiative fällt mit einer Debatte zusammen, in der es um Kürzungen im Kulturbereich geht und in der viele Einrichtungen in heftige Unruhe und Existenznöte versetzt werden. Das gilt auch für die Bibliotheken. Da gibt es ganz ähnliche Diskussionen.
Der Gesetzentwurf soll die Büchereien von einer freiwilligen zu einer Pflichtaufgabe machen. Das ist ein qualitativer Sprung. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass bisher nur Thüringen und - vor wenigen Tagen - Sachsen-Anhalt den Weg zu eigenen Bibliotheksgesetzen gegangen sind. Das Thüringer Gesetz wurde allerdings von Anfang an kritisiert, weil es der zentralen Forderung der Enquetekommission, es zur Pflichtaufgabe zu machen, nicht gefolgt ist, Sachsen-Anhalt ebenfalls nicht. Das ist natürlich zu wenig.
Der Entwurf des SSW geht weiter, indem er auf Artikel 9 Abs. 3 der Landesverfassung verweist Frau Spoorendonk hat das schon erwähnt -, wonach die Förderung des Büchereiwesens Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
ist. Mit Blick auf diesen Zusammenhang begründet er auch, dass die Frage der Konnexität ganz anders zu stellen ist, weil es eine gemeinsame Verantwortung und Aufgabe ist.
In der Antwort auf unsere Große Anfrage „Kultur“ wurde mitgeteilt, dass die Ausleihzahlen der öffentlichen Bibliotheken ständig steigen und sich zwischen 1997 und 2007 von 9,2 Millionen auf 15,2 Millionen erhöht haben. Das ist beachtlich, sagt aber nicht zwangsläufig, ob die Besucherzahlen tatsächlich gestiegen sind. Aber dieser qualitative Sprung mit Blick auf die Ausleihzahlen ist beachtlich und zeigt die Verankerung.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stehen den Gemeinden, die Mitglieder des Büchereivereins sind, 7,3 Millionen € aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung, der Landesbibliothek Eutin 116.000 €. Die Landesbibliothek bekommt einen Zuschuss. Insgesamt werden Mittel im Bibliothekswesen von 8,5 Millionen € vom Land finanziert.
Vor einem endgültigen Beschluss des Landtages über den Gesetzentwurf werden wir in einer sehr eingehenden Anhörung die Fragen stellen, die für uns wichtig sind. Eine ist natürlich die Forderung, dass keine Konnexität zulasten des Landes ausgelöst wird. Umgekehrt darf es auch keine wesentlichen zusätzlichen Kosten für die Träger der Bibliotheken geben.
Den Umfang - ein anderes Detail im Gesetzentwurf - der Ablieferungspflicht für Pflichtexemplare sehen wir kritisch. Darüber müsste man im Ausschuss intensiv reden. Hinsichtlich der Verpflichtung aller Kommunen, Mitglied im Büchereiverein zu werden, müssen wir uns mit nachvollziehbaren Einwendungen, speziell der Lübecker Stadtbibliothek, auseinandersetzen.
Natürlich sind wir auch für die Beseitigung von Doppelstrukturen. Wir sprechen uns dafür aus, über eine Zusammenlegung der Universitätsbibliothek der CAU und der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek zu reden. Die Zusammenführung zu einer gemeinsamen Staatsbibliothek nach Hamburger Vorbild wäre aus unserer Sicht nicht nur kostensparend, sondern möglicherweise auch benutzerfreundlicher.
Wir begrüßen also die Initiative des SSW ausdrücklich, auch wenn wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen können, ob wir der Fassung des Gesetzentwurfs zustimmen können. Wir begrüßen aber die Initiative. Wir haben eine Reihe von Fragen - das liegt in der Natur der Sache. Wir schlagen die
Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschuss vor.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal Dank an Anke Spoorendonk, die
es ermöglicht hat, dass wir heute über diesen Bericht reden.
Zum ersten Mal nach 2004 diskutieren wir über einen von der Landesregierung vorgelegten Kulturwirtschaftsbericht. Der damalige Bericht kam aufgrund eines Berichtsantrags der CDU zustande. Es ist aber nicht so, dass wir in der Zwischenzeit nicht über die Fragen der Kultur und der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur für die Volkswirtschaft gesprochen haben. Wir Sozialdemokraten haben bei der Formulierung unserer Großen Anfrage, die wir vor rund zwei Jahren gestellt haben, großen Wert darauf gelegt, nicht nur die Strukturen und die Angebote der Kultur in Schleswig-Holstein, sondern auch ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachzufragen. Dies ist also ein weiterer Punkt, in dem die Regierung nicht von sich aus aktiv geworden ist, sondern lediglich aufgrund unserer Großen Anfrage. Bis dahin gab es kaum aktuelle Fakten. Ein Mangel dieses Berichts ist ja, dass die Daten aus dem Jahr 2007 und es keine aktuellen Daten sind. Viele Fakten stammen also aus der Antwort auf unsere Große Anfrage.
Es ist nichts Neues, dass Kulturwirtschaft keine ökonomische Nische ist. Die damalige Landesregierung schon 2004 festgestellt, dass in diesem Bereich 28.000 Menschen beschäftigt waren und dass der Gesamtumsatz bei circa 3 Milliarden € lag. Das deckt sich mit dem bundesweiten Befund, etwa mit dem Schlussbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages von 2007 und ergänzenden Untersuchungen. In Deutschland sind mehr als eine Million Menschen in der Kulturwirtschaft beschäftigt. Was für uns Sozialdemokraten wichtig ist, ist, dass davon mehr als drei Viertel sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie tragen mit 63 Milliarden € zu rund 2,5 % der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung bei.
Besonders in Schleswig-Holstein, wo nur ein großer Buchverlag ansässig ist, besteht die Kulturwirtschaft - darauf lege ich in meiner Rede Wert aus vielen mittleren und besonders kleinen Unternehmen.
Der Bericht macht deutlich, dass die Förderinstrumente des Landes den unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Wirtschaftsbranchen nicht in dem Sinne Rechnung tragen, wie es sein sollte. Es wird berichtet, dass es sehr große, aber auch sehr kleine Unternehmen gibt. Wie die Förderpraxis aufgelöst wird, um dem Rechnung zu tragen, wird aus dem Bericht nicht deutlich. Viele kleine und Kleinstun
ternehmen haben bei dieser Förderstruktur Probleme.
Auch der Innovationsbegriff, der auf technologische Innovation reduziert wird, bezieht eben die Kulturwirtschaftsbetriebe nicht ein. Das heißt, der Zugang zu vielen Förderinstrumenten ist dadurch verwehrt. Das ist eine unverständliche Entscheidung, also die Verengung der Definition der Kreativitätswirtschaft, die insbesondere die kleinen Betriebe trifft. Förderkreativität ist angesagt, passgenau und zielorientiert, und eine entsprechende Beratung.
Wer weiß, was in der Kultur abgeht, weiß, dass die Kulturschaffenden oft Einzelbetriebe sind, die versuchen, durch Selbstausbeutung voranzukommen. Da ist es wichtig, diese Kulturschaffenden entsprechend zu beraten. Dazu habe ich im Bericht nichts gefunden.
Es muss Gleichheit in der Förderung hergestellt werden. Das ist eine Aufgabe. Eine weitere Aufgabe sehe ich in der Förderung des Kulturtourismus. Und dass die TASH in diesem Zusammenhang geschleift werden soll, ist mir absolut unverständlich.
Sie ist kontraproduktiv. Ein Land, das von Kultur, von Tourismus in dieser Form lebt, wie wir das hier tun, kann auf die TASH oder ähnliche Strukturen einfach nicht verzichten.
Es ist noch etwas wichtig: Die ungelöste soziale Lage vieler freischaffender Musiker und Künstler bleibt ein brennendes Problem. Ihr Monatseinkommen liegt im Schnitt unter 1.000 €. Viele Künstler erreichen nicht einmal das Niveau von Hartz-IVBeziehern. Jegliche weitere Belastung verbietet sich von selbst; wir haben uns vor zwei Jahren gegen Eingriffe in die Künstlersozialversicherung erfolgreich gewehrt und ausgesprochen. Hier brauchen wir bundesweite Maßnahmen, die nicht Mehrleistungen der öffentlichen Hände, sondern passgenaue Neuverteilungen vorhandener Gelder beinhalten. Die Enquetekommission des Bundes hat dazu realistische Vorschläge gemacht.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums danke ich für diesen Bericht. Wegen der Änderungen in der Methodik sind direkte Vergleiche zu dem Berichtsstand von 2004 nicht ohne Weiteres möglich. Darauf wurde schon eingegangen, weil es in der Datenerhebung Veränderungen gegeben hat und die Daten jetzt mit den anderen Ländern leichter verglichen werden können.
Der richtungweisende Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz ist am 14./15. Dezember 2009 in Lübeck gefasst worden und atmet diesen Geist.
Ich beantrage, den Bericht in den Bildungsausschuss und in den Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten wie diesen, in denen einerseits Klage erhoben wird, dass unser Schulsystem zu wenig gut ausgebildete Schüler hervorbringt, in denen darüber hinaus die Auszubildenden auszugehen scheinen, in denen, wie es heißt, jeder Kopf mit vielen Kenntnissen und Fähigkeiten gefüllt werden soll, findet Weiterbildung kaum statt. Auch der Versuch der Vorgängerregierung im Bund, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ermuntern, zum Beispiel bei Kurzarbeit auf Weiterbildung zu setzen, ging nicht so ganz auf. Das ist eine paradoxe Situation. Einerseits benötigen wir immer mehr qualifizierte Menschen und lebensbegleitendes Lernen. Andererseits nutzen viele Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen et cetera die Chancen auf Weiterbildung, die vorhanden sind, kaum.
Das Land Schleswig-Holstein ist 1990 mit dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem bundesweiten Vorreiter bei der Regelung von Freistellungsansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für diese Zwecke geworden. Es kann leider nicht verwundern, dass in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Arbeitsplatzunsicherheit die Neigung, diesen gesetzlich verbürgten Anspruch tatsächlich wahrzunehmen, nicht sehr hoch ist. Nach der Berichterstattung des Landes ist es so, dass lediglich 1 % der Berechtigten diesen Anspruch realisieren.
Dass es auch anders geht, zeigt die Firma Brüggen in Lübeck. Vor Kurzem war im Pressespiegel zu lesen: Brüggen produziert Bildung. Dort geht es darum, die Leistungspotenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen und langfristig eine breite Basis von Fachkräften zu sichern. Das Qualifizierungsprogramm bildet eine Grundlage für die Beschäftigung in der Lebensmittelindustrie. Es nützt der Firma, aber auch den Mitarbeitern. Wir wissen, dass Arbeitgeber sich in dieser Frage sehr
uneinheitlich verhalten. Manche legen großen Wert auf regelmäßige Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Für andere ist diese ein lästiger Kostenfaktor, sodass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verstehen geben, dass Weiterbildungsangebote eine reine Freizeitangelegenheit wären. Auch bei Erwachsenen gilt aber, dass Investitionen in Bildung Investitionen in die Zukunft sind. Im öffentlichen Dienst haben wir in vielen Bereichen nicht nur - und häufig viel zu wenig - Angebote zur Weiterbildung, sondern auch eine institutionalisierte Pflicht, seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig zu aktualisieren. Ich erinnere an den Lehrerbereich.
Wir sind uns in diesem Haus immer darin einig gewesen, dass lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen sowohl zur persönlichen Weiterbildung als auch zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist. Dennoch ist die Erwachsenenbildung nie über ein Mauerblümchendasein hinweggekommen. Sie gehört zwar zu den Säulen Schule, Hochschule, vorschulische Bildung und Erziehung, aber Erwachsenenbildung ist eigentlich keine richtige Säule. Wenn wir das ändern wollen, was zumindest wir wollen, dann ist es Zeit, über diesen Sachverhalt nachzudenken und zu überlegen, wie Anreize geschaffen werden können und wie der rechtliche Status dieser vierten Säule abgesichert werden kann.
Andere Länder sind hier mittlerweile weiter als wir. Wir halten es daher für richtig, einen neuen Anlauf zur Erarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes zu unternehmen, nachdem die Überlegungen früherer Landesregierungen nicht über den Status des Weiterbildungskonzepts der Landesregierung hinaus gediehen sind.
Unsere Fraktion hat deshalb den Ihnen vorliegenden Antrag eingebracht, mit dem wir die Landesregierung auffordern, uns den Entwurf eines umfassenden Weiterbildungsgesetzes vorzulegen, der von den Regelungen des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes ausgehend folgenden Zielen dienen soll: Erstens. Die Fort- und Weiterbildung soll als Aufgabe aller staatlichen Ebenen verankert und die Aufgaben der verschiedenen Ebenen sollen voneinander abgegrenzt werden.
Zweitens. Die Anerkennung und Zertifizierung der vielfältigen Fort- und Weiterbildungsträger soll verbindlich geregelt werden.
Drittens. Die Bildung von Weiterbildungsverbünden soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Viertens. Die Berichtspflichten der verschiedenen Ebenen sollen so umfangreich wie nötig und so schlank wie möglich gestaltet werden.
Vielen Dank. - Wir regen daher an, dass sich das Land Schleswig-Holstein an dem Brandenburger Gesetz orientiert. Vielleicht fällt uns sogar noch etwas Besseres ein.
Ich bitte um Zustimmung.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass auf dem Akademischen Abend Anfang dieser Woche in der MUK in Lübeck ein Vertreter der Firma Olympus zugegen war und die gute Zusammenarbeit mit der Universität hervorgehoben hat. Er sagte weiter, dass er große Probleme für die Zusammenarbeit sehen würde, wenn die Ingenieursausbildung in Lübeck zukünftig nicht mehr in der notwendigen Verbindung stattfinden kann, weil die Medizinische Fakultät geschlossen wird und damit die notwendigen medizinischen Kenntnisse verloren gehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis jetzt ist Herr Minister Dr. Klug eine plausible Antwort zum Thema Kultur unter schwierigen finanziellen Bedingungen schuldig geblieben. Das muss man einmal ganz klar feststellen.
Herr Habeck hat im Grunde sehr viele richtige Fragen gestellt. Das darf die Opposition, das muss die Opposition. Antworten geben muss die Regierung.
Fangen wir einmal mit den Fakten an. Der Haushaltsführungserlass sieht vor, dass die im Haushalt vorgesehenen Zuweisungstitel in diesem Jahr zumindest vorerst nur zu 90 % ausgezahlt werden dürfen.
Und aus dem „vorerst“ wird wohl bald ein „endgültig“ werden. Verschärfend kommt noch hinzu, dass die globalen Minderausgaben ebenfalls unter anderem aus den verbleibenden 90 % der Zuweisungstitel erbracht werden sollen, das sind im zuständigen Ministerium immerhin rund 6 Millionen €.
Damit nicht genug der frohen Botschaften. Den Zuwendungsempfängern ist darüber hinaus in Aussicht gestellt worden, dass sie sich auf eine weitere Kürzung von 15 % einstellen müssen. Es ist nichts Neues, dass diejenigen, die freiwillige Leistungen des Landes erhalten, in besonderem Maße zu Einsparungen herangezogen werden, weil der größte
Teil des Landeshaushalts durch Pflichtausgaben wie die Personal- und Ruhestandskosten gebunden ist. Aber eine Kürzung mit dem Rasenmäher ist der Verzicht auf politische Gestaltung. Wenn sich die ganze Weisheit darin erschöpft, jeden Zuwendungstitel im Haushalt auf 90 % herunterzukürzen, brauchen wir nur ein paar Leute mit einem Taschenrechner, aber keine Landesregierung, die für sich den Anspruch erhebt, kulturpolitisch gestalten zu wollen.
Es gibt auch nichts Ungerechteres als eine solche pauschale prozentuale Kürzung. Denn die finanzielle Situation der vielen Institutionen und Verbände und der von ihnen durchgeführten Projekte ist nicht miteinander vergleichbar. Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Haupt- und der Ehrenamtlichkeit, Unterschiede auch bei der materiellen Ausstattung mit Technologie, Büros oder Gebäuden. Und während der eine oder andere Verband sich nur zu einem sehr kleinen Teil mit Mitteln aus dem Landeshaushalt finanziert und zum größten Teil mithilfe von privaten Mitteln, Mitgliedsbeiträgen, kommunalen Zuschüssen und so weiter, ist für manchen kleinen Verband die Landesförderung die entscheidende Säule ihrer Existenz.
Wer auf der einen Seite immer wieder schöne Reden über die Wichtigkeit von Kultur im Allgemeinen und von kulturellen Angeboten in SchleswigHolstein im Besonderen hält, muss durchaus auch materielle Schlussfolgerungen ableiten. Dazu ist diese Landesregierung bisher offensichtlich weder willens noch in der Lage. Außer 10 % zu kürzen und im nächsten Jahr 15 % in Aussicht zu stellen, passiert nichts.
Der Ministerpräsident wird schon gewusst haben, warum er sich in Bezug auf die „Herzensangelegenheit“ Kultur - jetzt ist er gar nicht hier - mittlerweile gänzlich auf Sonntagsreden beschränkt, aber die unmittelbare Verantwortung auf die beiden Fachminister delegiert. Ich bin sicher, so einfach werden es ihm die Kulturschaffenden und Kulturinteressierten im Land allerdings nicht machen - wir im Übrigen auch nicht -, weil er als Regierungschef die Gesamtverantwortung für das Handeln seines Kultusministers und seines Finanzministers tragen.
Ich habe die Gefährdung freiwilliger Leistungen angesprochen. Aber die Pflichtaufgaben bestehen aus mehr als der Auszahlung von Bezügen und Pensionen. Ein Blick auf Artikel 9 der Landesver
fassung, der regelt nämlich die Kulturverantwortung des Landes, hilft zur Vertiefung dieser Erkenntnis und zur Gewinnung neuer Erkenntnisse weiter.
Wenn wir kulturelle Einrichtungen und Organisationen sowie deren Projekte in Kürzungen einbeziehen müssen, so muss sich die Landesregierung in jedem einzelnen Fall vergewissern, was mit diesen Kürzungen bewirkt wird. Eine häufige Folge wird sein, dass die Verbände Personal abbauen müssen, vor allem, weil sie bei früheren Sparrunden - das ist ja nicht die erste, sondern das geht ja schon seit einiger Zeit so - schon alle organisatorischen Alternativen ausgereizt haben. Das ist sehr schmerzlich, aber man muss diesen Prozess so gestalten, dass sich alle Seiten darauf einstellen können. Die Verbände müssen einen Anspruch darauf haben, mittelund langfristig zu wissen, ob ihnen das Land weiterhin Finanzhilfen gewähren will, wenn ja, welchen verlässlichen Umfang diese Zuwendungen in den nächsten Jahren haben werden, wenn nein, zu welchem Zeitpunkt die finanzielle Förderung ausläuft.
Dann haben die Verbände und Einrichtungen eine realistische Chance, sich darauf einzustellen und nach Wegen zu suchen, die wegfallenden Zuschüsse anders zu ersetzen. Dass es möglicherweise auch Fälle gibt, wo ein Verein dann die Konsequenz ziehen muss, seine Aktivitäten einzustellen - die Gefahr, dass es in diese Richtung geht, steigt - und sich aufzulösen, mag im Einzelfall so sein. Die fantasie- und gleichzeitig rücksichtslose Kürzung mit dem Rasenmäher richtet aber Schäden an, schafft Unsicherheit, gefährdet den Bestand der vielfältigen Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein und ist auch nicht mit der von der Regierung angekündigten Kulturentwicklungsplanung vereinbar.
Ich erinnere an Herrn Neumann und Herrn Naumann, die sehr viel zu Kürzungen im kulturellen Bereich gesagt haben. - Ich sehe, meine Zeit ist deutlich abgelaufen. - Das bedeutet aus meiner Sicht, dass die Verantwortlichkeiten der staatlichen Ebenen - das will ich dann doch noch sagen, ich bitte noch einen Moment um Geduld -, also von Bund, Ländern und Gemeinden, auf jedem Feld der Kultur neu geklärt werden müssen, um eine ausreichende Versorgung im gesamten Bereich der schleswig-holsteinischen Bevölkerung zu erreichen. Das ist auch wieder eine Sache nicht der Opposition, sondern der Exekutive.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist das unstrittige Ziel aller Fraktionen hier im Landtag, dass alle Bürgerinnen und Bürger unseres Flächenlandes Zugang zu möglichst vielen kulturellen Angeboten haben,
ohne dass sie durch unüberwindbare wirtschaftliche oder räumliche Grenzen daran gehindert werden.
Für die Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteiner stehen vier Theaterstandorte zur Verfügung: Kiel, Lübeck, das Landestheater mit den Dependancen und Hamburg. Während die Menschen im südlichen Landesteil also zwei oder sogar drei Theaterstandorte in erreichbarer Nähe haben, ist dieses Angebot für den nördlichen Landesteil von der Zukunft des Landestheaters abhängig.
Gegenüber der Spielzeit 1996/97 ist die Zahl der Besucher zu Aufführungen des Landestheaters bis zur Spielzeit 2008/09 um 32 % rückläufig. Das Landestheater steht damit allerdings nicht allein; in dem gleichen Zeitraum gab es auch einen Rückgang in Lübeck zu verzeichnen, einzig Kiel hatte Zuwächse. Allerdings ist dieser Rückgang nicht unvermeidlich und kein Gesetz. In Lübeck hat sich gezeigt, dass durch besondere Anstrengungen die Besucherzahlen deutlich erhöht werden können.
Es ist bundesweit auch nichts Ungewöhnliches, dass jede einzelne Eintrittskarte hohe öffentliche Subventionen in Anspruch nimmt. Das war bislang allgemeiner Konsens.
Die ab 2010 bestehende Deckelung der Theatermittel aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 36,7 Millionen € - ein stolzer, stattlicher Betrag; das muss man sagen - ist trotzdem nicht auskömmlich. Wenn wir heute über mögliche Lösungen für das Landestheater reden, müssen wir uns immer auch vergegenwärtigen, dass vergleichbare Schwierigkeiten in absehbarer Zeit auch auf das Theater Lübeck und mittelfristig auch auf das Theater Kiel zukommen werden.
Es hat in den vergangenen Wochen eine große Zahl von Gesprächen gegeben, die die einzelnen Fraktionen, aber auch die Kulturpolitiker des Bildungsausschusses geführt haben. Ich bedanke mich bei meiner Kollegin Frau Herold, die eine Reihe dieser Gespräche initiiert, organisiert und moderiert hat.
- Ja, das ist so.
Die Leitung des Landestheaters mit dem amtierenden und dem künftigen Intendanten hat ein Finanzierungskonzept vorgelegt. Seine Elemente sind die Aufstockung der Gesellschafterzuschüsse, um frühere Kürzungen durch Flensburg zu kompensieren - Flensburg beteiligt sich daran -, ein Wiedereinstieg in die Dynamisierung des Anteils des kommunalen Finanzausgleichs und der Gesellschafteranteile sowie ein weiterer Haustarif.
Die dabei eingerechneten neuerlichen Zumutungen für das Personal sind aus meiner Sicht, wenn überhaupt, nur zu rechtfertigen, wenn diese große Vorleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend belohnt wird. Wir haben heute vor dem Landeshaus gesehen, wozu diese Künstler in der Lage sind. Sie können innerhalb kürzester Zeit eine gute Stimmung herstellen. Ob uns das immer so gelingt, daran habe ich Zweifel.
Wir wollen Spartenschließungen möglichst vermeiden, nicht nur, weil sie das Angebot und damit die Attraktivität des Landestheaters schmälern würden. Sie würden nichts anderes bedeuten, als dass diejenigen, die bereits in den letzten drei Jahren auf Einkommen verzichtet haben in der Erwartung, dadurch zur Stabilisierung beizutragen, erneut ver
zichten müssten beziehungsweise entlassen werden. Das ist keine Belohnung.
SPD, Grüne und SSW - ursprünglich hatten wir vor, mit allen Parteien in diesem Haus eine Einigung herbeizuführen; aber es ist bei diesen dreien geblieben - legen Ihnen deshalb einen Antrag vor, der die Landesregierung darin bestärkt, Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden über eine der drei Säulen des Theaterkonzepts, nämlich die Wiedereinführung der Dynamisierung, zu verhandeln. Diese Dynamisierung soll zunächst auf drei Jahre begrenzt werden und dem Landestheater Gelegenheit geben, organisatorische Einsparungen zu prüfen und zu realisieren.
In die Debatte um die Struktur und die Organisation im künstlerischen Bereich wollen wir uns nicht einmischen. Ich möchte erwähnen, dass es in Lübeck aus dem Bereich des Theaters ein Papier gibt, das in Richtung Theaterfinanzierung durchaus hilfreich sein kann. Es ist lesenswert. Ein Autor, der Theaterdirektor Christan Schwandt, sitzt da oben. Dieses Papier verdient Aufmerksamkeit. Die Theaterfinanzierung kann nicht von einer Stelle aus aufgelöst werden.
Der Landtag muss heute ein klares Signal zugunsten des Landestheaters aussenden. Das jedenfalls ist unser Standpunkt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, der Ihnen in der Drucksache 17/280 vorliegt.
Ich möchte eine weitere Bemerkung machen. Vorhin hat der Minister gesagt, dass das mit den kommunalen Landesverbänden wohl nicht so recht funktioniert habe. Wir hatten zwei Gespräche mit Vertretern der kommunalen Landesverbände. Wir hatten durchaus den Eindruck, dass da noch Spielraum besteht. Es muss allerdings weiter verhandelt werden. Das muss bald passieren und darf nicht auf die nächsten zwei Jahre verschoben werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eigentlich sollte es in diesem Hause müßig sein, über die Wichtigkeit politischer Bildung zu philosophieren. Dass es mit den Kenntnissen über Zeitgeschichte, über Fragen politischer Strukturen und Inhalte, über das Parteiensystem, über die deutsche Teilung und Wiedervereinigung oder über Europa mehr als bescheiden bestellt ist, kann man nahezu täglich in den verschiedenen Quizshows im Fernsehen sehen. Fragen zur Sportgeschichte, zu Unterhaltsmusik oder zu Wer-mit-wem-Schlagzeilen aus der Yellow Press werden problemlos beantwortet, aber relativ simple Fragen zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind Klippen, bei denen die meisten Kandidaten ins Trudeln geraten. Viele scheitern endgültig.
Ich finde es sehr gut, dass der Bericht sehr weit gefasst ist und dass auch der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die wir ja gesetzlich geregelt haben, ein angemessener Raum gewidmet wird. Diese Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfasst die Medienkompetenz, die Mädchenarbeit und Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.
Ich will auf einige Punkte eingehen. Der Bericht zitiert die Erhebungen im Rahmen von „Evaluation im Team“ (EVIT), wonach sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern mit der Schule insgesamt zufrieden sind und wonach die Kooperation von Lehrkräften und Eltern als gut eingeschätzt wird, allerdings mit erheblichen Unterschieden in der Bewertung zwischen Lehrern und Eltern. Das sind durchaus gewichtige Anhaltspunkte und Daten. Ich begrüße es sehr, dass sie in diesen Bericht einbezogen wurden. Mir stellt sich allerdings die Frage, warum Sie ausgerechnet EVIT, also den Schul-TÜV, für entbehrlich halten und diesen für die sogenannten Entbürokratisierung opfern wollen.
Es hat mich und die Jugendpolitikerinnen und -politiker meiner Fraktion sehr gefreut, dass sich die Landesregierung in ihrem Bericht, der auch Teil des Kinder- und Jugendaktionsplans des Landes ist, ausdrücklich zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bekennt. Ich stelle mit Befriedigung fest, dass zwischen allen Fraktionen des Hauses Einigkeit darüber besteht, dass wenigstens dieses Markenzeichen der schleswig-holsteinischen Jugendpolitik nicht hinter der Tünche der Entbürokratisierung und der Entlastung der Kommunen verschwinden darf.
Für den Landtag besteht die wichtigste Aufgabe der nächsten Zeit darin, einen Grundsatzbeschluss über die Zukunft der Landeszentrale für politische Bildung zu fassen. Wir haben mit der Anhörung des Bildungsausschusses in der 16. Legislaturperiode die Grundlage dafür geschaffen, und wir müssen mit Rücksicht auf die Beschäftigten - da haben wir die Beschäftigen wieder! - bald sagen, wohin die Reise geht, insbesondere, ob die Landeszentrale was wir auch wollen - als unabhängige und selbstständige Einheit unter das Dach des Landtages kommt. Über diese gewichtigen Einzelheiten ist aber noch zu reden. Wir wissen, der Teufel steckt im Detail. Wir wollen unseren konstruktiven Beitrag hierzu leisten, und wir schlagen vor, dass dieser Bericht abschließend im Bildungsausschuss behandelt wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Neuregelung des Denkmalschutzrechts in Schleswig-Holstein droht zur unendlichen Geschichte zu werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Grünen bereits im Mai 2007
einen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, der im Ausschuss bis zur Vorlage eines Entwurfs der Staatskanzlei zurückgestellt wurde.
Dieser kam erst im September 2008, dafür aber sorgfältig vorbereitet. Er beinhaltete im Kern den Übergang vom sogenannten konstitutiven zum deklaratorischen Verfahren.
Die Staatskanzlei hatte den Gesetzentwurf bis dahin gut kommuniziert. Der Bildungsausschuss hat dazu eine breite Anhörung durchgeführt, bei der wie nicht anders zu erwarten war - die Interessen eines Teils der Besitzer von Denkmalen und der vorrangig am Denkmalschutz Interessierten - teilweise auch Besitzer - aufeinanderprallten.