Anette Langner

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir trotz der in
tensiven Debatte heute Vormittag zum Bildungsbereich jetzt für den Bereich der beruflichen Bildung einen eigenen Tagesordnungspunkt haben und wir die berufliche Bildung ganz besonders in den Blick nehmen können. Solche Gelegenheiten haben wir nicht allzu oft. Insofern ist das schön.
Die unter sozialdemokratischer Verantwortung eingeleitete Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren ist ein Kernstück unserer Politik und wird es bleiben. Diese Schulstruktur ist nach unserer Überzeugung ein Eckpfeiler für die Sicherung des lebenslangen Lernens in der Fläche. Aber wir sagen auch ganz klar, dass keinem Schulträger diese Entscheidung aufgezwungen werden kann. Aber in der Tat - das ist heute schon zur Sprache gekommen -, die Frage der Eigenverantwortung ist die zentrale Frage für die Beruflichen Schulen und auch für die RBZ. Deswegen haben auch die Schulträger, die sich noch nicht entschieden haben, diesen Weg zu gehen, den beruflichen Schulen mehr Eigenverantwortung gegeben. Das ist auch gut so.
Es bleibt trotzdem bei den RBZ eine ganze Reihe von Baustellen, die zum Teil Sache des Schulträgers sind - das ist bei der Fragestellung des SSW auch deutlich geworden -, zum Beispiel die Schulsozialarbeit. Man muss aber sagen, dass das Thema Verantwortung der Schulträger für die RBZ eine gute Sache ist. Das zeigt der Erfolg der RBZ in Kiel. Das ist nämlich kein Erfolg der Landespolitik, sondern das ist ein Erfolg des Kieler Oberbürgermeisters und der Mehrheit aus Rot-Grün und SSW in der Ratsversammlung,
die sich dafür entschieden haben, hier in Kiel eine Bildungsinvestition zu tätigen, die wirklich einmalig in der Bundesrepublik ist. Das kann man, glaube ich, nur in Gänze unterstützen.
Es gibt natürlich auch eine ganze Reihe von Dingen, die Aufgabe des Landes sind. Hier geht es besonders um die Sicherung der Unterrichtsversorgung, die an den Beruflichen Schulen schlechter ist als an den allgemeinbildenden Schulen. Es geht auch um Fragen der Leitungs- und Verwaltungsaufgaben an den RBZ. Darauf hat die Kollegin Spoorendonk schon hingewiesen.
Ja, bitte.
- Lieber Kollege Klug, das ist mir bekannt. Das finde ich auch gut und richtig. Aber man muss doch auch einmal deutlich sagen, dass die Stadt Kiel auch einen ganz erheblichen Beitrag leistet und dass das nur in der Kooperation der beiden Verantwortungsträger möglich ist.
Ein weiteres wichtiges Thema für die RBZ ist die Verzahnung der beruflichen Gymnasien mit den Gemeinschaftsschulen bei der Sicherung von Angeboten der gymnasialen Oberstufe. Da gibt es aus unserer Sicht noch wesentlichen Verbesserungsbedarf. Aber auch die Kooperation mit den Fachhochschulen ist ein Thema an den RBZ, das dort intensiv diskutiert und auch von uns unterstützt wird.
Den Bericht sollten wir in den Ausschuss überweisen. Ich hoffe, dass wir es in dieser Legislaturperiode noch schaffen, diesem Bericht auch tatsächlich die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die das Thema verdient hat. Wenn nicht, denke ich, dass wir uns das sicherlich in der nächsten Legislaturperiode noch einmal vornehmen.
Die dem Kooperationsverbot zwischenzeitlich zum Opfer gefallene Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hatte einen eigenen Arbeitskreis „Berufliche Ausund Weiterbildung“.
Das Rahmengesetz für die berufliche Bildung ist ein Gesetz des Bundes. Insofern haben wir bei den Beruflichen Schulen nicht nur zwei Verantwortungspartner, sondern gleich vier: den Bundesgesetzgeber, den Landesgesetzgeber, die Kreise und
andere Träger der Beruflichen Schulen sowie natürlich die ausbildende Wirtschaft.
Diese Ebenen müssen eng miteinander verzahnt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung leistet wichtige Arbeit bei der Koordinierung der Standardsetzung, aber es ist kein politischer Entscheidungsträger, und es ist auch nicht für die politische Koordination der genannten Ebenen zuständig. Insofern halten wir die Einrichtung einer Berufsbildungskommission, wie sie in dem Antrag des SSW vorgeschlagen ist, für den richtigen Weg.
Denn die Grundprobleme der beruflichen Bildungsstellen sind in allen Bundesländern gleich: Wie senken wir die Zahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss? Wie gestalten wir das Übergangssystem? Wie akquirieren wir möglichst für jeden jungen Menschen einen geeigneten Ausbildungsplatz? Wie garantieren wir Ausbildungsstandards, die nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch auf europäischer Ebene abgestimmt werden müssen? Wie erreichen wir eine stärkere Internationalisierung der beruflichen Bildung mit mehr grenzüberschreitender Mobilität? Wie müssen wir die Beruflichen Schulen im Bereich des lebenslangen Lernens weiterentwickeln?
Wenn es uns nicht gelingt, was ja zwischen den Fraktionen des Landtags unstrittig ist, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird, sollte es zu einer grundsätzlichen Neuregelung der angesprochenen Gremien kommen. Das wird nicht in den nächsten Wochen der Fall sein. Deswegen ist die Einrichtung einer gemeinsamen Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern, aber auch unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und der Ausbilder der richtige Weg.
Die von mir genannten Leitfragen stehen natürlich auch hinter dem Antrag, den wir zum Übergang von Schule und Beruf gestellt haben, den die Grünen initiiert haben und den wir mit einem Änderungsantrag ergänzt haben. Das ist ein Bereich, dem wir ganz besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Dieses Übergangssystem kostet uns bundesweit im Jahr 5,6 Milliarden €. Wir haben zum Teil einen unübersichtlichen Wildwuchs von berufsvorbereitenden Maßnahmen. Trotzdem gelingt der Übergang in den Beruf für viele Jugendliche allzu oft nicht.
Es wird dann immer gesagt: Der Fachkräftemangel kommt jetzt auch; dann ist das Problem gelöst. Aber ich glaube, das ist Augenwischerei. Wir werden auch bei einer zunehmenden Anforderung an Auszubildende dieses Problem des Übergangssys
tems nicht entschärfen, weil dort ganz andere Probleme vorhanden sind, die dazu führen, dass viele Jugendliche nicht in die Ausbildung gehen. Deshalb brauchen wir eine Gesamtkonzeption für ein aufeinander abgestimmtes System, das der Forderung gerecht wird, dass jeder Jugendliche in SchleswigHolstein das Recht auf eine Ausbildung hat.
Frau Strehlau, wir haben viel Sympathie für das Hamburger Modell. Wir haben das an vielen Stellen auch diskutiert. Aber ich bin auch der Ansicht, dass es erhebliche Unterschiede zwischen einem Stadtstaat und einem ländlich organisierten Land wie Schleswig-Holstein gibt. Deswegen kann man das Modell nicht eins zu eins übertragen. Aber die Zielrichtung finde ich absolut richtig und völlig in Ordnung. Daher hätte auch ich großes Interesse daran, dass wir in den Ausschüssen noch einmal darüber diskutieren, wie wir vielleicht einen eigenen schleswig-holsteinischen Weg finden, der genau die Zielsetzung hat, die hier von allen angesprochen worden ist.
Wir sind also nicht allzu weit voneinander entfernt. Wir haben sicherlich eine Differenz bei dem Thema der Berufsfachschule I. Das haben Sie ja ein bisschen erklärt. Ich habe es auch so verstanden, als wollten Sie die Berufsfachschule abschaffen. Wir glauben, dass die Erfahrungen, die wir mit unserem Konzept „Schule & Arbeitswelt“ gemacht haben, durchaus in ein Konzept einzubringen und zu übertragen sind. Deswegen haben wir den Änderungsantrag gestellt. Aber ich glaube, da sind wir insgesamt dicht genug beieinander, sodass wir im Ausschuss vielleicht einen Antrag formulieren könnten, der alle unsere guten Ideen und Gedanken zusammenträgt.
Wichtig für mich ist, dass wir ein effektiveres Übergangssystem haben, das nicht unter dem Gesichtspunkt der Kostengünstigkeit oder des Einsparens von Mitteln gesehen wird, sondern unter dem Gesichtspunkt, dass wirklich jeder Jugendliche in Schleswig-Holstein, der eine Ausbildung machen möchte, auch die Chance dazu bekommt. Ich glaube, dass wir gute Voraussetzungen haben, das in Zukunft auch erreichen zu können.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umbau der Bundeswehr ist für Schleswig-Holstein eine große Herausforderung. Deswegen freue ich mich und kann mich dem Dank des Kollegen Matthießen anschließen, dass es gelungen ist, in den Ausschüssen eine interfraktionelle Beschlussfassung zu erreichen. Das ist ein starken Signal für die Menschen in den von den Standortschließungen und Reduzierungen betroffenen Kommunen.
Wir sind uns einig darüber, dass wir die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung für die Folgen der Bundeswehrreform entlassen können. Für meine Fraktion möchte ich deutlich betonen, dass diese Unterstützung aber auch substanziell sein muss. Wir erwarten deutlich mehr als symbolische Hilfen und Tropfen auf den heißen Stein.
Wir erwarten klare und verbindliche Zeithorizonte zwischen dem Bund und den Kommunen. Wir erwarten eine verbilligte und altlastenfreie Abgabe der frei werdenden Bundeswehrflächen und baurechtliche Planungssicherheit für Konversionsflächen. Wir erwarten klare Aussagen zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes. Und wir erwarten, dass die Landesregierung diese substanziellen Interessen unseres Landes gegenüber der Bundesregierung einfordert.
Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierung in ihrem Aktionsplan Konversion dazu auch verpflichtet hat.
Darüber hinaus müssen wir die Förderprogramme des Landes und der EU auf die Anforderungen der Konversion ausrichten, damit wir die Chancen nutzen können, Wirtschaftsförderung und Infrastrukturplanung miteinander zu verbinden und eine Gesamtstrategie für Schleswig-Holstein zu entwickeln.
Die im Aktionsplan Konversion der Landesregierung dargestellten Fördermöglichkeiten sind in der Summe, vor allen Dingen in ihren finanziellen Möglichkeiten, derzeit noch sehr begrenzt. Es ist zusätzlich zu befürchten, dass touristische Infrastrukturprojekte in Zukunft über EFRE nicht mehr förderfähig sein werden. Deshalb müssen wir die Bundesregierung in die Verantwortung nehmen, dass der Rückbau der Bundeswehrinfrastruktur auch Kompensationen in anderen Bereichen in Schleswig-Holstein nach sich ziehen muss, zur Stärkung von Hochschulen, Technologie, Forschung und Tourismus.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Umbau der Bundeswehr ist eine große Herausforderung nicht nur für die Kommunen, nicht nur für das Land, sondern ganz besonders für die Menschen, deren Lebensläufe und Lebensplanungen an der Bundeswehr ausgerichtet sind: die Soldatinnen und Soldaten und die Zivilbeschäftigten in den Service- und Verwaltungsbereichen der Bundeswehr. Die meisten dieser Menschen werden ein großes Interesse daran haben, in Schleswig-Holstein zu bleiben. Wir sollten ein großes Interesse daran haben, dass das so ist. Viele Soldatinnen und Soldaten engagieren sich auch in der Zivilgesellschaft, sei es in Vereinen, Verbänden oder als ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Hier werden Lücken entstehen, die die Kommunen vor große Herausforderungen stellen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch noch einmal deutlich sagen, dass die Zielgröße von 55.000 wegfallenden Stellen für das Zivilpersonal unter dem Diktat des Bundesverteidigungsministers stand, auf - wenn ich das mal so salopp sagen darf Teufel komm raus die Einsparvorgaben zu erreichen. Die Bundeswehr kann nach der Bewertung vieler Experten ihre Verwaltungs- und Serviceaufgaben mit diesem reduzierten Personalbestand gar nicht selbst erfüllen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Marinearsenal in Kiel. Obwohl die Marine selbst nur geringe Einbußen zu verkraften hatte, wird mit der Schließung des Arsenals bei gleichbleibenden Aufgaben die Hälfte der Service-, Wartungs- und Reparaturkapazität abgebaut.
Das bedeutet in der Folge ein Umlenken von öffentlichen Mitteln in die private Wirtschaft, die diese Aufgaben dann erledigen wird, und zwar zulasten der bewährten Strukturen der Bundeswehr. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Cent gespart. Wie „erfolgreich“ die Reform unter der Vorgabe der Haushaltskonsolidierung sein wird, bleibt also abzuwarten.
Gerade deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, dass es für die betroffenen Beschäftigten verlässliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsperspektiven gibt. Die Bundesregierung hat dazu im Bundeswehrreform-Begleitgesetz, das gerade im Beratungsverfahren ist, eine ganze Reihe von Maßnahmen geregelt. Es wäre in der Tat ein starkes Signal, wenn die Landesregierung, wie in dem Antrag des SSW gefordert, zusätzliche Hilfestellung geben würde, um einen eventuellen Übergang in öffentliche Verwaltungen der Kommunen und des Landes zu erleichtern.
Ob das mit der geforderten Koordinierungsstelle vor sich gehen soll, würde ich gern noch einmal im Wirtschaftsausschuss diskutieren. Deswegen finde ich eine Überweisung an den Ausschuss sehr gut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von der Bundeswehrreform betroffenen Beschäftigten erwarten von der Politik, dass wir sozial verträgliche und struktursichere Lösungen garantieren. Diese Menschen brauchen Klarheit über personalbezogene Maßnahmen und Instrumente, die erforderlich sind, um die reformbedingten Belastungen zu bewältigen. Dies müssen wir hier im Land - wo immer es möglich ist - unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident. Sie haben zum Glück am Schluss wieder etwas abgerüstet. Ich hätte sonst schon gern gesagt: Natürlich empfinden wir die ganze Affäre um die HUSUM Wind auch als einen schweren Konflikt, aber wenn man einen Konflikt lösen will, dann muss man auch Lösungen anbieten und bereit sein, auf Augenhöhe zu einer Lösung zu kommen. Ich
glaube, da ist es ganz gut, wenn man in der Diskussion verbal wieder etwas abrüstet. Ich finde, von der „Faust im Gesicht“ zu reden, ist keine gute Voraussetzung.
- Das sei die ausgestreckte Faust, haben Sie gesagt.
Das Gesicht nehme ich zurück und zitiere Sie richtig, aber eine ausgestreckte Faust ist schon eine einigermaßen aggressive Geste. Ich denke, insofern -
- Also, ich denke, wir sollten alle miteinander versuchen, an der Stelle verbal abzurüsten und zu einer gemeinsamen Kommunikation zu kommen, die auf Lösungen ausgerichtet ist.
Ich empfinde die Art und Weise, wie hier über die Arbeit der Enquetekommission berichtet worden ist, nämlich das sei lediglich eine Bestandsaufnahme, die man auch im Rahmen einer Großen Anfrage hätte abfragen können, als einigermaßen unfreundlich all den Menschen gegenüber, die wir in der Enquetekommission über viele, viele Monate hinweg als Experten angehört haben, die uns über eine Bestandsaufnahme hinaus Anregungen und Ideen geliefert haben, die es aus unserer Sicht jetzt umzusetzen gilt. Das Ganze als „Bestandsaufnahme“ zu werten, kann auch nur aus der Richtung kommen, die besagt, wir haben sowieso kein Interesse daran, die norddeutsche Zusammenarbeit etwas auszuweiten.
Deutlich geworden ist in der Enquetekommission, dass es darum geht, Norddeutschland mehr als bisher als eine Region zu begreifen, die nicht an Ländergrenzen haltmacht. Das ist nicht nur die Frage einer Kosten-Nutzen-Rechnung. Die Kollegin Spoorendonk hat darauf hingewiesen. Es geht auch um die Menschen, die hier leben.
Wenn man die Menschen, die hier leben, in einer Diskussion mitnehmen will, dann hat das eine weit über eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung hinausgehende Dimension. Es hat auch - darauf will ich als Europäerin natürlich noch einmal hinweisen - eine deutliche europäische Dimension. Es hat eine wirtschaftliche Dimension. Es geht darum, dass die Menschen, die hier leben, diesen norddeutschen Raum als einen Raum empfinden, in dem sie erfolgreich Arbeit finden können, der ein offener Wissensraum ist, der eine gemeinsame kulturelle Identität hat, eine Region, in der auch individuelle Mobilität möglich ist.
Auf europäischer Ebene kommt es ganz klar darauf an, dass wir eine starke Lobby für Norddeutschland organisieren, das heißt, das mehr als jetzt zu stärken. Wir erleben es in der Diskussion um die Weiterentwicklung der Strukturfonds, dass wir insgesamt als Norddeutschland noch nicht gut genug aufgestellt sind und dass die süddeutschen Regionen uns da den Rang ablaufen. Ich glaube, da haben wir noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial. Das sollten wir für Norddeutschland nutzen. Das geht weit über das hinaus, was hier bisher unter Bestandsaufnahme diskutiert worden ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Offshore-Erdöl- und -Erdgasförderungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei sind oft schwierige geografische und geologische Bedingungen, wie zum Beispiel Tiefseeumgebungen, zu bewältigen. Dies wird sich mit den zu Ende gehenden Ressourcen noch verstärken. Nicht erst das „Deepwater-Horizon“-Unglück im Golf von Mexiko im letzten Jahr hat uns drastisch vor Augen geführt, welche unglaublichen Katastrophen passieren können. Im Laufe der Untersuchung zum Unglück wurde unter anderem bekannt, dass die nationale Aufsichtsbehörde auf die Ausarbeitung eines Notfallplans für Unfälle auf Plattformen verzichtet hatte.
In Europa werden Erdöl und Erdgas überwiegend offshore gefördert. Ein schwerer Unfall einer europäischen Offshore-Anlage hätte voraussichtlich nicht nur erhebliche Verluste und Schäden für die Umwelt, für die Wirtschaft, die Bevölkerung und die Gesellschaft zur Folge, sondern könnte auch das Leben und die Gesundheit der dort tätigen Arbeitskräfte gefährden. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls in EU-Gewässern muss daher verringert werden.
Gerade Schleswig-Holstein wäre aufgrund der Offshore-Aktivitäten in der Nordsee von Unfällen und Havarien besonders betroffen. Auch mit Blick auf die Ostsee stellt sich die Frage der Sicherheit und Unfallverhütung im Zusammenhang mit den in der Ostsee verlaufenden Öl- und Gaspipelines. Der Kollege Voß hat darauf hingewiesen, dass das bisher in der Verordnung nicht vorkommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein muss ein vitales Interesse an der Verbesserung der Sicherheitssituation haben.
Leider gibt es erhebliche Unterschiede bei den gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Lizenzerteilung, Haftungsbestimmungen, Sicherheitsnormen für die Ausrüstung, öffentliche Transparenz und Informationsaustausch. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten bei der Förderung von Erdöl und Erdgas. Die Verordnung verfolgt die Ziele, das Risiko eines schweren Unfalls in den Gewässern der Union zu verringern und die Folgen zu begrenzen, sollte sich ein solcher Unfall doch ereignen.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich in den weiteren Beratungen zu den Vorschlägen der Kommission im Bundesrat dafür einzusetzen, dass folgende Forderungen über die bisherigen Regelungen hinaus für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich vereinbart werden, um eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens auf hohem Niveau zu erreichen: Erstens. Jeder Standort, jede Operation muss auf spezifische Risiken bewertet werden. Informierte Sicherheitsbehörden sollen Bohrungen nur dann erlauben, wenn sie von einem ausreichenden Risikomanagement am jeweiligen Standort ausgehen können.
Zweitens. Erdöl- und Erdgasunternehmen müssen im Lizenzverfahren verbindlich belegen, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ausreicht, um die Sanierung von eventuell verursachten Umweltschäden zu gewährleisten.
Drittens. Im Hinblick auf verursachte Schäden an der biologischen Vielfalt müssen das Verursacherprinzip und strenge Haftungsregelungen gelten.
Viertens. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und darüber hinaus auch im internationalen Kontext im Bezug auf Informationsaustausch, Transparenz, Vorbereitung von Notfalleinsätzen und Gewährleistung von grenzüberschreitenden Interventionsinstrumenten muss sichergestellt sein.
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs könnte im Falle eines Unfalles die Verantwortlichen koordinieren.
Fünftens - darauf hat Herr Kollege Voß hingewiesen -: Die Umsetzung der genannten Verordnung muss mit der nationalen Gesetzgebung abgeglichen werden und gegebenenfalls eine Anpassung des deutschen Bergrechts vorgenommen werden.
Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der Verordnung, die wir in ihrer Zielrichtung sehr unterstützen, haben wir im letzten Europaausschuss auch über die Frage der Subsidiarität diskutiert. Hier teilen wir anders als die Kollegen von den Grünen die Einschätzung der Landesregierung und des Landes Niedersachsen, dass das Subsidiaritätsprinzip durch die Europäische Kommission verletzt ist, weil die Verordnung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Organisationshoheit der Länder darstellt. Kritisch ist unter anderem auch die Befugnis der Europäischen Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten zu sehen. Diese ermöglichen, nicht nur die Mindeststandards für die Organisation der zuständigen Behörde, sondern auch die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Schulung und so weiter zu regeln.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen. Es geht bei dieser Subsidiaritätsrüge nicht um die Frage, irgendetwas zu verhindern oder notwendige wichtige Verordnungen auf den Weg zu bringen, die der Sicherheit von Offshore-Maßnahmen dienen sollen, sondern es geht darum, rein rechtlich zu bewerten, ob die Europäische Kommission hier ihre Befugnisse überschritten hat oder nicht.
Deswegen sage ich ganz deutlich: Wir sind für die Verordnung, wir sind für all die Regelungen, die dort getroffen werden, wir sind dafür, mehr Sicherheit bei Offshore-Maßnahmen in europäisches Recht zu implementieren, aber es muss in einem rechtlichen Rahmen passieren, der das Subsidiaritätsprinzip nicht verletzt. Deshalb ist es jetzt unsere Aufgabe, gemeinsam mit dem Bund und den Ländern eine Möglichkeit zu finden, diese Verordnung so rechtssicher auf den Weg zu bringen, dass wir in Schleswig-Holstein auch die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können.
Deswegen will ich zu unserem Abstimmungsverhalten sagen: Wir können dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inhaltlich natürlich in Gänze zustimmen, wir können allerdings nicht dem Punkt zustimmen, dass das Land Schleswig-Holstein der Subsidiaritätsrüge nicht beitreten soll. Deswegen würden wir beantragen, dass wir an diesem Punkt eine getrennte Abstimmung vornehmen. Dem inhaltlichen Teil würden wir zustimmen, diesen einen Punkt würden wir ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist verständlich und auch richtig, dass wir den Kommunen, die von den Standortschließungen betroffen sind, in der Debatte den entsprechenden Raum geben. Es wird sicherlich niemanden verwundern, dass ich an dieser Stelle auch ein paar Worte zu Lütjenburg sagen muss.
In Lütjenburg haben wir mit dem Flugabwehrregiment einen der größten Heeresstandorte in Schleswig-Holstein. Von der letzten Bundeswehrreform hat dieser Standort erheblich profitiert. Mit großen Investitionen ist er modernisiert und gestärkt worden.
Lütjenburg ist in ganz besonderem Maße betroffen. Man braucht nur relativ wenig Fantasie, um sich vorzustellen, was es bedeutet, wenn in einer Stadt mit 5.700 Einwohnern fast 1.000 Dienstposten zum Teil mit Familien - abgezogen werden.
Herr Thoroe, wenn man darauf hinweist, hat das nichts mit Jammermentalität zu tun, sondern damit, der Realität in die Augen zu sehen
und ein starkes Signal in die Region zu senden.
Nach der Entscheidung über die Standortschließung gibt es dort wie auch an anderen Orten Wut und Enttäuschung. Die Lütjenburger und die Menschen in der Region haben demonstriert, Resolutionen verabschiedet, Appelle versandt. Es war alles umsonst. Es gibt dort die eindeutige Erwartungshaltung, dass sie von der Landesregierung, dem Landtag und vor allen Dingen von der Bundesregierung nicht im Stich gelassen werden. Da ist - das muss man auch ganz klar sagen - erhebliches Vertrauen verspielt worden, und der Glaube an die Einflussmöglichkeiten dieser Landesregierung ist ziemlich ins Wanken geraten.
Erstens. Die Landesregierung muss an der Seite der betroffenen Kommunen für die Offenlegung der Entscheidungskriterien eintreten, denn die Menschen in der Region haben ein Recht darauf, dass sie das, was sie im Moment fassungslos macht, wenigstens verstehen können.
Zweitens muss deutlich werden, dass die Landesregierung die Standortkommunen nicht im Stich lässt und es schnell verlässliche Zukunftsperspektiven gibt. Gemeinsam mit den Kommunen müssen jetzt schnell Ideen entwickelt werden, wie wir die Kompensation organisieren und wie wir den Kommunen helfen können. Da geht es nicht nur um den Bäcker
von nebenan, den Handwerksbetrieb vor Ort, das Dienstleistungsunternehmen. Da geht es um die Beschäftigten und ihre Familien, es geht um Vereine und Ehrenamt, es geht um Schulentwicklungsplanung und, und, und. Man kann die Reihe beliebig fortsetzen.
Den Verweis auf die bestehenden Konversionsprogramme finde ich einfach zu wenig. Wir haben in Schleswig-Holstein eine ganze Reihe von Standorten, die die letzte Bundeswehrreform noch nicht verkraftet haben. Der Blick darauf ist für die Kommunen, die jetzt betroffen sind, nicht besonders vertrauenerweckend.
Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen ja sehr dankbar für die klaren Worte, die Sie in Richtung Bundesregierung formuliert haben. Ich kann nur hoffen, dass diesen Worten auch Taten folgen werden. Ein Aktionsplan allein, Herr Callsen, auch wenn er gut gemeint ist, macht noch nicht die Tat. Es ist wichtig, diesen Impuls -
- Es war relativ wenig Konkretes darin zu finden.
Die Region braucht jetzt keine Fragen. Die Region braucht jetzt Antworten. Die sollten wir gemeinsam und schnell finden. Ich appelliere an alle gemeinsam, das im Sinne der Regionen, die jetzt betroffen sind, zu tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank für den Bericht und vielen Dank für die 2 Minuten 30 Sekunden, die wir jetzt länger über dieses wichtige Thema reden können.
Ich habe immer das Problem, dass ich mit meiner Zeit nicht auskomme und es noch so viel zu sagen gibt.
Durch das heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Gesetzespaket zur Neugestaltung der Strukturfondsförderung ist klar, dass für die neue Planungsperiode ab 2014 erstens weniger Mittel insgesamt zur Verfügung stehen und zweitens ein größerer Anteil der Strukturfondsmittel in die neuen Beitrittsländer gehen wird; drittens wird es eine Verschiebung innerhalb der Fonds geben.
Die Finanzmittel sollen auf einige wenige strategische Prioritäten und auf die Ziele von Europa 2020 konzentriert werden. Ein Anreizsystem, ein System von Konditionalitäten soll Effizienz, Effektivität und Leistungsfähigkeit der Programme steigern.
Im Rahmen der Konsultationsprozesse zur Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik hat es einen umfangreichen Katalog von Stellungnahmen gegeben. Die Landesregierung hatte die Möglichkeit der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen -, schleswig-holsteinische Interessen in die Stellungnahme der Länder einzubringen. Dies ist sicherlich in der Gewichtung der für Schleswig-Holstein wichtigen INTERREG-Programme oder in der Protokollnotiz, die der Ministerpräsident erwähnt hat, von Hamburg und Schleswig-Holstein zur Förderung von Metropolregionen im Ansatz gelungen.
Es gibt aber noch eine ganze Reihe von Punkten, bei denen wir erst am Anfang der Diskussionen stehen. So lehnen zum Beispiel die Länder - Herr von Boetticher hat das Thema Kofinanzierung angesprochen - die Absenkung der bisherigen Kofinanzierungshöchstsätze der EU auf unter 50 % ab. Die Bundesregierung allerdings begrüßt die Überprüfung der Kofinanzierungssätze als einen Beitrag zur Steigerung der Effizienz. Diesen Widerspruch
gilt es aus Sicht der Länder in den weiteren Beratungen aufzulösen.
Auch die Frage der Übergangsregionen und Zwischenkategorien ist nach meiner Einschätzung aus schleswig-holsteinischer Sicht nicht unbedingt positiv zu bewerten, weil es innerhalb der Regionen zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Wir erleben das jetzt schon in der Konkurrenz zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Das, was mir in der ganzen Debatte fehlt und mich im Zuge der fortschreitenden Diskussion über die Zukunft der Strukturfonds zunehmend beunruhigt da bin ich ganz an der Seite der Kollegen von den Grünen -, ist eine Gesamtkonzeption und eine abgestimmte Strategie der Landesregierung, wie sich Schleswig-Holstein in der zukünftigen Debatte positionieren will. Zuerst die Vorstellungen der Kommission abzuwarten und dann eigene Vorstellungen zu entwickeln, halte ich für den falschen Weg. So viel Zeit haben wir nicht mehr. Die Zeit drängt. Die Vorschläge werden jetzt im Rat und im Europäischen Parlament beraten und sollen Ende 2012 angenommen werden. Damit sind Vorfestlegungen getroffen. Dinge, die da beschlossen wurden, macht man nur schwer wieder rückgängig.
Es muss also eine Gesamtstrategie der Strukturfondsförderung für Schleswig-Holstein aus Sicht unserer Interessen geben. Dies sollte folgende Sachverhalte berücksichtigen: Die Kohäsionspolitik ist ein zentrales Element, um einen gemeinsamen Wohlstandsraum zu schaffen. Dies gilt nicht nur für die zwischenstaatliche Ebene, sondern auch ganz besonders für die regionale Ebene. Besonders in den jetzigen Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen sind Fördermittel entscheidend, die eine Wirkung über den Tag hinaus entfalten und nicht nur im Hinblick auf wirtschaftliche Erfolge, sondern auch zur sozialen Sicherung und Absicherung einen Beitrag leisten.
Dies bedingt eine ganz klare Ausrichtung der Programme auf die Prioritäten Wissen und Innovation stärken, Ausbildung verbessern, Chancen sichern und Arbeit schaffen, den sozialen Zusammenhalt stärken sowie Daseinsvorsorge gewährleisten. Eine Stärkung und flexible Ausrichtung - da bin ich ganz auf Ihrer Seite, Herr von Boetticher des ESF, auch in der Priorität Wissen und Innovation ist dazu eine wichtige Voraussetzung.
Die Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Programmen und einzelnen Zielen wird den Wirkungsgrad der Förderung erhöhen. Das geplante Programm Connecting Europe zum Beispiel, in dem 40 Milliarden € für große Infrastrukturprojekte vorgesehen sind, beinhaltet für Schleswig-Holstein große Chancen bei dem Ausbau der Netzstrukturen für erneuerbare Energien, aber auch beim Ausbau der Hafenhinterlandanbindung.
Da müssen wir frühzeitig Konzepte entwickelt und Schleswig-Holstein positionieren.
Das Thema Stadtförderung und Stadt-Land-Beziehungen hat für uns auch eine große Bedeutung. Die Hamburger Studie zum Entwicklungspotenzial im Ostseeraum bescheinigt gerade den Städten eine besondere Dynamik, die nicht in Konkurrenz zum ländlichen Raum steht, sondern auch Wachstumsimpulse für das Umland entfalten kann. Das ist eine ganz interessante Förderrichtung, weil sie uns von dem Gießkannenprinzip wegbringt, mit dem wir Fördermittel über das ganze Land ausstreuen. Sie sehen also, es gibt viele offene Fragen. Es besteht die dringende Notwendigkeit, Konzepte für unser Land zu entwickeln, wenn wir die speziellen Bedarfe Schleswig-Holsteins in die zukünftige Ausgestaltung der EU-Strukturpolitik einbringen wollen und auch weiterhin maximal von der Förderung profitieren wollen.
Herr Ministerpräsident, Sie haben uns heute die allgemeinen Überlegungen aus den Stellungnahmen vorgetragen. Die sind sicherlich wichtig und gut. Ich hätte mir gewünscht, wenn es ein bisschen in die Zukunft gerichtet noch weitere Konkretisierungen über eine strategische Ausrichtung gegeben hätte. Die haben wir heute leider wieder nicht gehört. Ich würde mir wünschen, dass wir in der weiteren Beratung gemeinsam ein Stück vorankommen, und stimme der Überweisung des Antrags an den Ausschuss zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herbst hat vorhin Sinn und Erfolg von Resolutionen von Konferenzen angesprochen. Ich glaube, den Erfolg sollten wir vor allen Dingen daran messen, inwieweit es uns gelingt, die Ergebnisse dieser Resolutionen in Regierungshandeln umzusetzen. Deswegen ist es wichtig, dass wir heute im Parlament über die Resolutionen sprechen und die Landesregierung auffordern, die Ergebnisse in Regierungshandeln umzusetzen.
Die Umsetzung der EU-Ostseestrategie hat in den Beratungen der Konferenzen eine große Rolle gespielt. Nach wie vor finde ich es sehr bedauerlich, dass es Schleswig-Holstein nicht gelungen ist, die Koordinierung für einen Schwerpunktbereich der Strategie zu übernehmen. Die Diskussionen auf den Konferenzen haben deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg diesen Vorteil für ihre Länder ganz extrem nutzen. Das ist ein Nachteil für Schleswig-Holstein, den wir nur schwer wieder aufholen können.
Die Bundesregierung wird die Rolle des Ostseerats bei der Umsetzung der EU-Ostseestrategie stär
ken. Dies ist für Schleswig-Holstein meiner Ansicht nach eine weitere Chance, um unsere Interessen in den Umsetzungsprozess einzubringen. Dies gilt vor allen Dingen für die zukünftige Finanzierung der Strategie.
Der Ostseerat und die Ostseeparlamentarierkonferenz haben in den vergangenen 20 Jahren eine Schlüsselrolle bei der Bildung von Netzwerken im Ostseeraum gespielt. Dabei dient die regionale Identität des Ostseeraums der Identifizierung der Menschen mit der Region, mit ihrer Geschichte und ihrer Kultur. Dies muss einhergehen mit einer stärkeren Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Netzwerken; denn der Ostseeraum ist nicht nur ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, sondern auch ein gemeinsamer Lebensraum. Deswegen finde ich es sehr wichtig, dass die Einbeziehung von Zivilgesellschaft in den Beratungen auf den Konferenzen eine große Rolle gespielt hat.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ,,Integrierte Maritime Politik“ der Ostseeparlamentarierkonferenz sind ein wesentlicher Bestandteil der Resolution. Auch mein Dank gilt unseren Vertretern in der Arbeitsgruppe. Die Arbeit war sicher nicht immer einfach. Die Diskussion über eine Position zur Umsetzung der Schwefelgrenzwerte der IMO für den Ostseeraum hat die Herausforderungen deutlich gemacht, die mit einer integrierten Politik verbunden sind.
Ich bin wirklich froh, dass es uns gelungen ist, die Umsetzung der Grenzwerte bis 2015 in der Resolution nicht infrage zu stellen. Das ist ein Erfolg für das sensible Ökosystem Ostsee. Natürlich steht außer Frage, dass wir eine Regelung für den Übergang für bestehende Schiffe und eine Ausweitung der Kontrollgebiete auf andere Meeresregionen brauchen. Die Notwendigkeit einer maritimen Raumplanung, um unterschiedliche Nutzungsinteressen in Einklang zu bringen, und die Entwicklung weiterer Lead-Projekte einer integrierten Politik sind die nächsten Aufgaben, die vor uns stehen.
Mit „Clean Baltic Shipping“ war Schleswig-Holstein maßgeblich an der Entwicklung eines solchen Projekts beteiligt. Im Moment, finde ich, bleibt das Land unter seinen Möglichkeiten. Ich vermisse eine Position der Landesregierung bei der Verknüpfung unseres regionalen Maritimen Aktionsplans, bei dem wir in Schleswig-Holstein immerhin einmal eine Vorreiterrolle hatten, mit dem Entwicklungsplan Meer der Bundesregierung und dem HELCOM Baltic Sea Action Plan.
Lassen Sie mich ein kurzes Wort zum Tourismus sagen. Mecklenburg-Vorpommern hat die Koordinierung für diesen Bereich und nutzt diese Chance natürlich sehr stark für die eigenen Interessen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich eingesetzt für die Entwicklung des Baltic Sea Tourism Forum, das gemeinsame Marketingstrategien koordinieren soll. Wenn man sich die Website des Forums anschaut, findet man leider nur die Vertretung von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Schleswig-Holstein taucht dort überhaupt nicht auf. Da, finde ich, müssten schleswig-holsteinische Interessen deutlich besser vertreten sein.
Abschließend noch ein Wort zur weiteren Arbeit im Parlamentsforum Südliche Ostsee. Die Bundesregierung plant, die aufeinanderfolgenden Präsidentschaften von Deutschland und Russland dafür zu nutzen, ein längerfristiges Arbeitsprogramm für eine Modernisierung des südöstlichen Ostseeraums auf den Weg zu bringen. Dabei soll der Entwicklung der Region Kaliningrad und seiner Nachbarschaft besondere Aufmerksamkeit zukommen. Dies parlamentarisch zu begleiten, würde dem Parlamentsforum einen neuen Sinn und eine neue Bedeutung geben. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Ein paar Worte zu dem zweiten Thema, das wir unter dem Tagesordnungspunkt beraten sollen. Das hat eigentlich mit dem jetzigen Thema wenig gemeinsam, außer dass es um die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung geht. Deswegen erschließt sich mir die Zusammenlegung nicht wirklich.
Ich finde, der Kollege Herbst hat dazu die wichtigen Punkte gesagt. Es ist gut, dass wir jetzt eine klare Regelung haben, wie Regierung und Parlament bei der Subsidiaritätskontrolle zusammenarbeiten. Wir haben die Punkte, die uns wichtig waren, dabei untergebracht. Dazu gehört die Übersendung eines Berichtsbogens seitens der Landesregierung, in dem das entsprechende Dokument bewertet wird. Dazu gehört zweitens die Möglichkeit, über eine Bindung der Landesregierung an die Stellungnahmen des Landtags zu sprechen.
An diesem Punkt haben wir uns nicht einigen können. Da gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Das Thema sollte aber weiter auf der Ta
gesordnung bleiben. Das ist auch so geplant, und das ist aus unserer Sicht auch ein Erfolg.
Die Praxis wird zeigen, wie gut die Vereinbarung ist und ob wir damit wirklich die Ziele erreichen, die wir uns vorstellen. Ich glaube, dass wir mit dieser Vereinbarung insgesamt zunächst einmal arbeiten sollten und im weiteren Verlauf sehen sollten, ob wir dort Nachbesserungsbedarf haben. Für heute bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit zu diesen wichtigen europäischen Themen.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf die Beantwortung der Großen Anfrage zur Ausbildungssituation im Hotel- und Gaststättenbereich eingehen, da wir über dieses Thema auf der Grundlage eines Antrags unserer Fraktion im Dezember 2010 bereits ausführlich diskutiert haben.
Nach wie vor bleibt festzustellen: Auch wenn es sich vielleicht nur um wenige schwarze Schafe handelt, in deren Betrieben die Ausbildung unter schwierigen, zum Teil auch nicht rechtmäßigen Bedingungen stattfindet, muss es im Interesse aller Betriebe in Schleswig-Holstein sein, die eine qualitativ gute Ausbildung anbieten, diese Missstände zu beseitigen.
Hier sind die Ausbildungsbetriebe, die Kammern, die Aufsichtsbehörden, die beruflichen Schulen und nicht zuletzt die Landesregierung gemeinsam gefordert, in diesem für das Touristikland SchleswigHolstein so wichtigen Ausbildungsbereichen attraktive Ausbildungsbedingungen zu schaffen. Ich danke dem Minister, dass dort schon Gespräche gelaufen sind und es dort insgesamt Verständigungen über Maßnahmen gibt, um das auch zu gewährleisten.
Insgesamt, und das gilt für den gesamten Ausbildungsstellenmarkt, muss neben der quantitativen Bewertung die Diskussion über die Qualität der Ausbildung eine größere Rolle spielen. Der Anteil der Ausbildungsabbrüche in den Hotel- und Gaststättenberufen ist natürlich besonders hoch, aber auch für alle anderen Ausbildungsberufe gilt: 20 bis 25 % aller Ausbildungsverhältnisse werden während der Laufzeit des Vertrages gekündigt oder aufgelöst. Das sind einerseits verschwendete Ressourcen bei den Ausbildungsbetrieben und andererseits ein demotivierender Start ins Berufsleben für die Auszubildenden. Deshalb müssen wir alle ein Interesse daran haben, die Auflösungsquote in der Ausbildung deutlich zu senken.
Damit komme ich zu unserem Antrag. Seit der Gründung des Bündnisses für Ausbildung haben sich die Rahmenbedingungen am Ausbildungsstellenmarkt verändert. Hatten wir in den letzten Jahren noch eine deutliche Lücke zwischen angebotenen Lehrstellen und Bewerbern, ging es natürlich vor allem darum, Betriebe und Unternehmen zu motivieren, mehr Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen, neue Formen der Ausbildung wie Ausbildungsverbünde und Teilzeitausbildungen zu entwickeln oder Ausbildungsplätze für Migrantinnen und Migranten zu akquirieren.
In dieser Hinsicht ist und war das Bündnis für Ausbildung mit seinen Partnern in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte. Heute sind die Herausforderungen andere: Viele Betriebe können ihre Ausbildungsstellen nicht besetzen, und in verschiedenen Berufen droht ein Fachkräftemangel. Daneben steigt die Zahl der Jugendlichen im sogenannten Übergangsbereich seit 2005 um mehr als 20 %.
Diese Maßnahmen sollen eine Integration in Ausbildung zum Ziel haben, aber in vielen Fällen wird dieses Ziel leider nicht erreicht. Deswegen muss im
Bündnis für Ausbildung eine neue Schwerpunktsetzung gelegt werden, die nicht allein mit der Frage der Ausbildungswilligkeit und der Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen zu beantworten ist, die zurzeit - wie wir aus Gesprächen erfahren haben im Bündnis für Ausbildung sehr kontrovers diskutiert wird.
Es bleibt die gemeinsame Verantwortung der Bündnispartner hier in Schleswig-Holstein, möglichst jedem jungen Menschen, der die Schule mit dem Wunsch einer beruflichen Ausbildung verlässt, ein Angebot zu machen. Nach der integrierten Ausbildungsstatistik für 2010 - Herr Thoroe, es gibt mittlerweile eine integrierte Ausbildungsstatistik des Statistischen Bundesamts - befinden sich über 18.000 Jugendliche in dem sogenannten Übergangsbereich, der nicht immer eine erfolgreiche Vermittlung in die Ausbildung gewährleistet.
Potenziale konsequent entfalten und Benachteiligte zu Fachkräften machen, ist deshalb die notwendige Forderung, die sich im Übrigen auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in ihren Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung zu eigen gemacht hat. Andere Länder wie Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben auf diese Situation beispielsweise so reagiert: Das Übergangssystem wird gestrafft und umgestaltet. Die Bündnispartner gewährleisten eine ausreichende Anzahl betrieblicher, schulischer und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze unter Berücksichtigung der Anforderungen der regionalen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts.
Die strategisch-konzeptionelle Neuausrichtung des Übergangssystems konzentriert sich auf zwei ganz klare Wege: Erstens. Wer eine Ausbildung schaffen kann, der soll eine erhalten; auf den üblichen Wegen im dualen System oder in vollzeitschulischen Bildungsgängen. Zweitens. Wer eine Ausbildung voraussichtlich noch nicht schafft, erhält gezielte individuelle Förderung in dualisierten Formen der Berufsvorbereitung mit klaren Übergängen und einem Anspruch auf eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung.
Diese systematische Bündelung aller Aktivitäten zu einer Bildungskette, in der Angebote sinnvoll aufeinander aufbauen, macht aus Warteschleifen echte Perspektiven für Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf und bindet die Kompetenzen der Partner im Ausbildungssystem dort, wo sie am wirkungsvollsten sind. Wir hätten damit das Ende einer Debatte in der Frage, ob Betriebe ausbil
dungsfähige Jugendliche, ausbildungsunfähige Jugendliche oder Jugendliche mit Problemen ausbilden müssen. Jeder Partner im Bündnis bringt vielmehr seine Stärken an der Stelle ein, an der sie gefordert sind.
Die guten Grundlagen, die wir in Schleswig-Holstein im Bündnis für Ausbildung und mit dem Programm Schule & Arbeitswelt in den vergangenen Jahren geschaffen haben, in diesem Sinne weiterzuentwickeln, muss deshalb Zielsetzung für das Bündnis für Ausbildung sein; nicht nur, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, um keine Jugendlichen zurückzulassen und um alle Talente und Potenziale zu nutzen, sondern auch, weil eine unzureichende Berufsausbildung die öffentlichen Haushalte pro Altersjahrgang bundesweit mit 1,5 Milliarden € belastet. Dies sage ich auch vor dem Hintergrund der Debatte von heute Morgen.
Es gilt also, das Bündnis für Ausbildung in diesem Sinne weiterzuentwickeln, jedem Jugendlichen eine Chance zu geben und jeden Jugendlichen auszubilden. Das ist auch Finanzpolitik im besten Sinne. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Von den 117.000 in Schleswig-Holstein gemeldeten Arbeitslosen sind 44 % Frauen, 11 % unter 25 Jahren, 28 % zwischen 50 und 65 Jahren, 10 % Migrantinnen und Migranten und 5 % Menschen mit Behinderung. Immer noch verlassen 8,4 % der Schulabgänger in SchleswigHolstein die Schule ohne Schulabschluss. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung und des wachsenden Fachkräftebedarfs gilt: Kein Talent darf verloren gehen - egal mit welchen Voraussetzungen und egal welcher Herkunft.
Die Landesregierung hat im Februar ein „Bündnis für Fachkräfte“ initiiert, das viele Akteure, die dazu beitragen können, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, an einen Tisch bringt. Jetzt warten wir allerdings auf konkrete Maßnahmen der Landesregierung und der Bündnispartner, um der Problembeschreibung mit Lösungen zu begegnen.
Bislang erleben wir die Landesregierung jedoch bei Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken könnten - um es vorsichtig zu sagen -, eher zögerlich.
Drei Beispiele: Neuorganisation des sogenannten Übergangsmanagements von der Schule in den Beruf, um zu verhindern, dass Jugendliche in Warteschleifen demotiviert werden? - Fehlanzeige! Hamburg hat gemeinsam mit den Beruflichen Schulen
ein Angebot entwickelt, das in einem flexiblen System zwischen betrieblichen und überbetrieblichen schulischen Angeboten jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz garantiert. Das wäre ein Vorbild.
Konkrete Maßnahmen für den Pflegebereich, in dem wir jetzt schon einen eklatanten Fachkräftemangel haben? - Fehlanzeige! Außer öffentlichkeitswirksamen Terminen und Aktionswochen des Ministers warten wir hier immer noch auf konkrete Vorschläge zur Neuordnung der Ausbildung in den Pflegeberufen.
Und die Streichung der finanziellen Unterstützung des dritten Jahres in der Altenpflegeausbildung trägt mit Sicherheit auch nicht zur Attraktivität dieser Ausbildung bei.
Drittes Beispiel: Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in aller Munde, aber konkrete Maßnahmen? - Fehlanzeige! Es gibt zwar die jährliche Auslobung von Preisen für familienfreundliche Betriebe, das ist wichtig und gut. Aber konkret geht es doch vor allem um den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten, Kindergärten und Ganztagsschulen. Denn nur mit einer flächendeckenden, guten Infrastruktur an Ganztagsbetreuung können Frauen mit Kindern ohne Probleme erwerbstätig sein.
Eine Fachkräftestrategie für Schleswig-Holstein muss Erwerbsbeteiligung mobilisieren und vorhandene Potenziale ausschöpfen, attraktive Arbeitsplätze schaffen und eine Willkommenskultur für qualifiziere Arbeitskräfte aus dem Ausland schaffen. Dazu brauchen wir eine Ausbildungsgarantie, neue Chancen zur Berufsqualifizierung für Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss, ein dem zukünftigen Bedarf angemessenes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen, ein umfassendes und hochwertiges Angebot an betrieblicher Weiterbildung, eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen durch attraktive und gerecht bezahlte Arbeitsplätze, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine familienorientierte Personalpolitik der
Unternehmen und familiengerechte Rahmenbedingungen für Beschäftigte.
Ältere Beschäftigte müssen durch bessere Rahmenbedingungen in der Gesundheitsprävention und Arbeitsschutz länger im Berufsleben gehalten werden. Der Arbeitsmarkt muss auch für Menschen mit Behinderung offener werden. All das liegt nicht zuletzt in der Verantwortung der Unternehmen selbst. Aber gerade bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen mangelt es aufgrund fehlender Ressourcen an einer mittel- und langfristigen Personalplanung.
Ausbildungsverbünde und Beratungsstellen auch für die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland können wichtige Unterstützungsmaßnahmen für diese Unternehmen sein.
Das Potenzial der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten wird wirkungsvoll zum Tragen kommen, wenn wir im Ausland erworbene Bildungs- und Berufsabschlüsse schneller und unkomplizierter anerkennen. Gestern hat das Bundeskabinett endlich einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse deutlich erleichtern und beschleunigen soll.
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass Migrantinnen und Migranten jetzt ein Recht darauf haben, dass das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen ist. Es bleibt allerdings bei einem Wirrwarr von Anlaufstellen. Betreuung, Beratung und Förderung der Betroffenen kommt weiter zu kurz, und die Frage, ob und wie notwendige Nachqualifizierungen finanziert werden, bleibt weiter ungeklärt. Schade, wirklich sehr schade, dass Frau Schavan nach einer langen Anlaufzeit die Chance nicht genutzt hat, dieses Thema im Sinne der Migrantinnen und Migranten und dem enormen Qualifikationspotenzial, das sie mitbringen, zu klären.
Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie sich im Bundesrat für eine Änderung des Gesetzentwurfs in den angesprochenen Punkten einsetzt und baldmöglichst eine Anerkennungsregelung für die Berufe vorlegt, die in der Zuständigkeit des Landes sind - zum Beispiel für Lehrer, Erzieher und Ingenieure.
Gut wäre es, wenn es hinter dem „Bündnis für Fachkräfte“ auch eine Fachkräftestrategie für Schleswig-Holstein geben würde. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Lieber Kollege Arp, meinen Sie nicht, dass es für die Entscheidung in den Kreisen Plön, RendsburgEckernförde, für die Stadt Neumünster ein positives Signal wäre, das die Entscheidung befördern würde, wenn das Land ein Signal geben und sagen würde, wir unterstützen das Projekt mit? Das kann ja die Entscheidung beeinflussen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Entscheidung für oder gegen große Infrastrukturprojekte geht, macht es manchmal Sinn, in die Zukunft zu gucken. Das soll kein Blick in die Glaskugel sein, sondern es geht um die Fragen: Welche Situation finden wir eigentlich im Jahr 2020 vor, und welche Entscheidungen sollten wir zehn oder 20 Jahre zuvor getroffen haben, um für diese Herausforderungen gerüstet zu sein?
Die Studie „Deutschland 2020“ beschreibt für die Mitte Schleswig-Holsteins ein klares Szenario. Während der Kreis Rendsburg-Eckernförde von den Abwanderungen aus Neumünster und Kiel mit einem leichten Bevölkerungszuwachs profitiert, muss für Plön, Neumünster und Kiel mit Bevölkerungsverlusten von 10 bis 15 % gerechnet werden. Die ländliche Bevölkerung wird älter und immobiler, und die jüngere Bevölkerung hat völlig neue Anforderungen an einen öffentlichen Personennahverkehr - weg von einem ausschließlichen Individualverkehr hin zu einer neuen multimodalen Nutzung von verschiedenen Verkehrsträgern.
Angesichts der steigenden Öl- und Treibstoffpreise werden sich viele im Jahr 2020, im Jahr 2030 Autofahren vielleicht gar nicht mehr leisten können. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden sich einen öffentlichen Nahverkehr, der ausschließlich auf dieselbetriebenen Fahrzeugen beruht, nicht mehr leisten können. Ein Nichthandeln im ÖPNV in der Region Kiel wird zu einem spürbaren Rückgang in der ÖPNV-Nachfrage führen, die dann An
gebotseinschränkungen und eine Defiziterhöhung zur Folge hätten.
Wenn das in zehn Jahren Realität sein wird, muss man die Entscheidung über den Bau einer StadtRegionalBahn für die Kieler Region in diesem Licht betrachten.
Die StadtRegionalBahn ist ein Schlüsselprojekt, um die Mobilität in der Region insgesamt zu sichern und nachhaltig zu verbessern. Die umfangreichen Untersuchungen und Gutachten in den letzten Jahren haben nicht nur die Machbarkeit des Projektes, sondern auch die hohe Wirtschaftlichkeit und den darüber hinausgehenden volkswirtschaftlichen und regionalwirtschaftlichen Nutzen nachgewiesen. Der Kollege Tietze hat darauf hingewiesen: Beschäftigungseffekte, Stabilisierung von Arbeitsplätzen, Nachfragesteigerungen nach Wohn- und Gewerbeimmobilien an den neuen Haltepunkten, eine höhere Attraktivität der touristischen Ziele in der Region, um nur wenige der positiven Effekte zu nennen.
Die StadtRegionalBahn ist ein wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft und Wissenschaft sowie für Menschen, die ihren Wohn- und Arbeitsort aufgrund der Nahverkehrssituation aussuchen.
Ich komme jetzt auf die finanzielle Seite zu sprechen, die der Kollege Arp ja zu Recht auch angesprochen hat. Bei der Abwägung, ob sich die Bürgerinnen und Bürger in Kiel sowie in den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde eine StadtRegionalBahn leisten wollen, sollten nicht nur die direkten Einnahmen und Ausgaben eine Rolle spielen, sondern auch die ganzen genannten positiven Effekte, die wirklich in die Zukunft weisen und die Region zukunftsfähig machen werden.
Ich will gar nicht verschweigen, dass das finanzielle Ausmaß der StadtRegionalBahn und die prognostizierte Defizitabdeckung uns auch in der Diskussion im Kreis Plön eine ganze Menge Bauchschmerzen bereitet. Denn die StadtRegionalBahn wird ja den Busverkehr nicht komplett ersetzen können. Stärke des Konzeptes für die Kreise ist ja die intelligente Verbindung von Regionalbahnen und Zubringerverkehren, die in der Summe zu einer besseren Verkehrsanbindung im ländlichen Bereich führen wird. Das ist gerade bei der Diskussion um die Entscheidung in den Kreisen ein ganz entscheidender Punkt. Wir werden uns in diesen ländlichen Kreisen über die Mobilität der Zukunft ganz entscheidende Gedanken machen müssen, und
wir sind mit dem Busverkehr in den Kreisen nicht hundertprozentig optimal für die Zukunft aufgestellt.
Jetzt steht die Entscheidung für die Gründung der Planungsgesellschaft an. Ich kann - da kann ich dem Kollegen Tietze nur recht geben - absolut nicht nachvollziehen, warum sich das Land jetzt, nachdem es alle Schritte mitgegangen ist, aus der Beteiligung an der Planungsgesellschaft zurückziehen will. Denn jetzt geht es mit der Planungsgesellschaft auch darum, ein öffentliches Beteiligungsverfahren in Gang zu setzen und die Menschen in der Region mit diesem Projekt vertraut zu machen und sie in die Planungen einzubeziehen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, gerade aus den Erfahrungen mit Großprojekten wie Fehmarnbelt und Stuttgart 21. Wir brauchen die Akzeptanz der Bevölkerung in den Kreisen, in der Region, die zwar einerseits von der Bahn profitieren sollen, die aber andererseits auch ganz klar in der Bauphase und durch die Streckenführung vielleicht nicht immer nur positiv betroffen sind.
Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt diesen nächsten Schritt mit der Planungsgesellschaft gehen. Natürlich müssen die Kreise selbst die Entscheidung treffen, gar keine Frage. Sie müssen sie vielleicht auch zuerst treffen, aber es kann an diesem Punkt absolut nicht angehen, dass sich das Land aus dieser Verantwortung zurückzieht, und das auch noch mit der Begründung, es gehe ja um eine rein kommunale Sache.
Herr Tietze hat darauf hingewiesen: In der Region wohnen 25 % der Schleswig-Holsteiner auf 22 % der Fläche. Dieses Projekt wird enorme Entwicklungspotenziale für die Region auslösen können. Da von einer kommunalen, von einer regionalen Entscheidung zu sprechen, greift meiner Ansicht nach viel, viel zu kurz. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie auch weiterhin zu dem Projekt ein positives Signal gibt, damit in den Kreisen auf Grundlage dieser Information und der Rahmenbedingungen, die wir sonst haben, auch eine vernünftige Entscheidung getroffen werden kann. Deshalb werden wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen.
Lieber Herr Kalinka, wir kommen ja aus der gleichen Region. Geben Sie mir recht, dass bisher im Kreis Plön fast kein öffentliches Beteiligungsverfahren zu dem Projekt stattgefunden hat? Und wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Plön für Ihre Äußerung als Zeugen heranziehen, müssen Sie doch zugeben, dass es bisher - weil die Kreisverwaltung bisher wenig Interesse daran hatte, dieses Projekt voranzutreiben - wenige öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema gegeben hat, wo Bürger im Kreis Plön die Chance gehabt hätten, sich mit Chancen und Risiken des Projekt auseinanderzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das hat Herr Kollege Arp uns alles wunderbar erklärt. Sogar ich habe es verstanden. Vielen Dank.
Ich will zuerst zu dem Antrag bezüglich der EUVerordnungen für den Schienenverkehr sprechen und noch einmal grundsätzlich anmerken, dass es angesichts der enormen Herausforderungen eines wirksamen Klimaschutzes und der Notwendigkeit von umwelt- und klimafreundlicher Verkehrsinfrastruktur keine Alternative dazu gibt, möglichst viele Güter auf die Schiene zu bringen oder mit dem Schiff zu transportieren. Deswegen will ich noch einmal die Zielsetzungen der EU-Verordnung benennen und deutlich machen, worum es dabei im Kern geht.
Es geht darum, einen wettbewerbsfähigen europäischen Schienenverkehrsbinnenmarkt zu schaffen. Auch geht es darum, durch eine einzige Anlaufstelle für Kunden ein gegenüber der Straße attraktiveres Angebot auf der Schiene zu machen; in sogenannten supranationalen One-Stop-Shops sollen Prioritätsregelungen für den transnationalen Güterverkehr eingerichtet werden. Außerdem geht es darum, eine über nationale Grenzen hinausgehende europäische Planung für die Schieneninfrastruk
tur zu erreichen. Des Weiteren geht es darum, durch die Festlegung der neuen europäischen Korridore den strategischen Investitionsbedarf der nächsten fünf Jahre festzulegen.
Der Nordkorridor durchquert Schleswig-Holstein auf der Linie Stockholm-Malmö-KopenhagenHamburg-Innsbruck-Verona-Palermo. Wir sind also vor allen Dingen im Bereich des Hamburger Rands von diesen Regelungen betroffen.
Wir müssen leider feststellen, dass - obwohl der Schienengüterverkehr über Jahre das größte Wachstum verzeichnet hat oder künftig in Aussicht stellt die In-frastrukturplanung der meisten Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, weit hinter dem Bedarf zurückbleibt. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat dem Güterverkehr ungewollt eine kleine Verschnaufpause verschafft, aber in den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass wir einen enormen Nachholbedarf beim Ausbau der Schieneninfrastruktur haben. Die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel können den Bedarf bei Weitem nicht decken.
Es ist auch ein Anachronismus, dass sich die Routenplanung und Trassenvergabe internationaler Züge immer noch an administrativen Grenzen anstatt an Transportketten ausrichtet. Natürlich ist auch nicht zu bestreiten, dass die Regelung hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen dem One-StopShops und dem nationalen Infrastrukturmanagement noch nicht ausgereift ist, dass wir mit einem hohen Verwaltungsaufwand und Bürokratisierung rechnen müssen.
Die Sorge ist groß, dass vor allem in dem gerade für Schleswig-Holstein wichtigen und sensiblen Verkehrsknoten Hamburg Konflikte entstehen, wo wir schon jetzt eine starke Konkurrenz zwischen dem Personennahverkehr und dem Güterverkehr für den Hamburger Hafen auf sehr überlasteten Trassen haben. Wenn nun noch Kapazitäten durch transnationale Vorrangregelungen blockiert werden, ist nicht auszuschließen, dass letztendlich der Personenverkehr das Nachsehen hat. Das muss natürlich verhindert werden. Insofern ist die Initiative der Kollegen von CDU und FDP sehr gut. Wir können dem Antrag im Kern zustimmen.
Allerdings finde ich die Verkürzung auf die Konkurrenzsituation zwischen Güter- und Personenverkehr wenig zielführend. Es muss jetzt darum gehen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Verkehre auf der Schiene Platz haben. Dazu brauchen wir einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, und wir brauchen intelligente Model
le, wie das Modellprojekt Deutschland-Takt, das durch eine bundesweit einheitliche Taktung und der frühzeitigen Berücksichtigung von Güterverkehren den Versuch unternimmt, mehr Verkehr auf den vorhandenen Trassen unterzubringen. Dazu kann auch diese EU-Verordnung eine Chance sein.
Deswegen lohnt es sich, den Antrag im Ausschuss zu diskutieren. Ich plädiere für eine Ausschussüberweisung und nicht für eine Zustimmung, wie der Kollege das hier gesagt hat. Aber ich glaube, dass wir uns im Ausschuss darauf einigen können.
Ich will in der noch vorhandenen Zeit kurz auf den Antrag zum Lärmschutz eingehen. Da möchte ich den Kollegen Vogt, der jetzt nicht da ist, aus der gestrigen Debatte zitieren, der gesagt hat, die Fraktionen sollen doch eigene Sachen machen. Den Anspruch finde ich gut und berechtigt. Deswegen habe ich mich ein bisschen gewundert, dass hier ein Antrag vorliegt, in dem Sie den Koalitionsvertrag der CDU/CSU-FDP-Bundesregierung abschreiben. Es mutet schon ein bisschen seltsam an, dass Sie, liebe Kollegen von CDU und FDP, einen Antrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag stellen, um die Bundesregierung CDU/CSU und FDP - aufzufordern, ihren Koalitionsvertrag umzusetzen und ihre Arbeit zu machen. Das finde ich ein bisschen absurd und ein bisschen peinlich. Das sollten wir in Zukunft nicht machen.
Zur Sache will ich sagen, dass es einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gibt, der sich ganz umfassend mit Lärmschutzmaßnahmen, nicht nur für den Schienenverkehr, sondern mit dem Verkehrslärm insgesamt befasst. Dieser Antrag kann gut Unterstützung aus Schleswig-Holstein gebrauchen. Deswegen sollten wir dem Antrag auch zustimmen. Ich würde das ganze Thema im Ausschuss noch ein bisschen weiter diskutieren wollen, sodass wir auch Verkehrslärm und andere Lärmfaktoren hinzunehmen - im Sinne der Bevölkerung. Ich glaube, da finden wir im Ausschuss sicher noch Ergänzungen, die wir aus dem Entschließungsantrag aus Rheinland-Pfalz abschreiben können. Ich glaube, dann bekommen wir ein gutes Paket, das insgesamt zustimmungsfähig ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich jetzt zwischen Ihnen und dem Mittagessen stehe, muss ich doch noch auf den einen oder anderen Aspekt, den der Kollege Herbst hier angesprochen hat, eingehen, weil ich finde, dass man die Art und Weise, wie Herr Herbst mit unseren Anträgen und unserer Initiative umgeht, nicht so stehen lassen kann. Es geht überhaupt nicht, dass sich auf der einen Seite - der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen - das Parlament und die Fraktionen aktiv in die Europapolitik einbringen sollen und dann auf der anderen Seite, wie wir das im Europaausschuss immer wieder erleben, die einzigen inhaltlichen Aspekte, die wir im Europaausschuss diskutieren, aus der Opposition kommen. Das ist vielleicht unsere Aufgabe, und das ist auch richtig so, aber die Frage ist dann: Wie geht man, wie gehen die regierungstragenden Fraktionen mit diesen Initiativen um? Wir brauchen Monate, um bestimmte Anträge zur Abstimmung zu bringen. Da wird auf Zeit gespielt,
da wird an Kleinigkeiten herumgedoktert und noch der eine oder andere Aspekt aufgenommen. So kommen wir überhaupt nicht in die Rolle, dass wir die Landesregierung bei den europapolitischen Dingen unterstützen können.
Ich finde, das ist, wenn man schon einen europapolitischen Konsens an der Stelle einklagt, keine Art und Weise, miteinander umzugehen. Bei dem, was der Herr Ministerpräsident in Sachen Nordseepolitik gesagt hat, sind wir vielleicht auf einem richtigen Weg. Bisher haben wir davon noch nicht so viel hören können. Auch die Vertretung in der Nordseekommission hat bisher noch nicht so richtig das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Was Herr Wengler, der dort als Vertreter ist, an Unterstützung für Schleswig-Holstein leistet, wissen wir nicht. Ich
rege hier an, dass wir im Europaausschuss darüber reden.
Ich möchte einfach noch einmal an Sie von den regierungstragenden Fraktionen appellieren, dass, wenn wir europapolitisch nach vorne kommen wollen - das ist erklärtes Ziel aller, die hier stehen -, es mehr gemeinsame Initiativen und einen gemeinsamen Willen geben muss, dieses Land europapolitisch zu gestalten und die Regierung dort mit auf den Weg zu nehmen.
All die Dinge, auf die Sie hingewiesen haben Clean Baltic Shipping, saubere Häfen - sind Initiativen, die Uwe Döring auf den Weg gebracht hat. Das loben Sie hier. Das ist anerkennenswert. Aber seitdem ist einfach nicht viel passiert. Ich finde, man kann sich nicht immer nur auf gute Initiativen in der Vergangenheit beziehen, sondern man muss auch die Zukunft gestalten. Die Dinge, die dort zu gestalten sind, liegen quasi vor uns. Wenn sich Schleswig-Holstein dort nicht aktiv einbringt, werden wir in der Europapolitik einen deutlichen Rückschritt erleben. Im Moment haben wir eine sehr wichtige Phase, in der es darum geht, wohin die finanziellen Mittel der Europäischen Union fließen. Wenn wir von außen - aus anderen Ländern - hören, dass aus Schleswig-Holstein nicht viel kommt, besteht da Handlungsbedarf.
Man kann die Vorschläge, die hier von uns gebracht werden, nicht einfach vom Tisch wischen und sagen, das sei Kritik, die an den Haaren herbeigezogen sei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich der DGB-Jugend Nord dafür danken, dass sie den Ausbildungsreport Schleswig-Holstein 2010 auf den Weg gebracht hat.
- Das ist ein Grund zu klatschen. Es ist neben der alljährlichen Online-Umfrage der IHKs bei den Unternehmen in Schleswig-Holstein zur Ausbildungssituation das erste Mal, dass uns eine Studie vorliegt, die den Komplex der Berufsausbildung aus Sicht der Auszubildenden betrachtet.
Die Studie greift zwei Themenbereiche auf: Erstens die Ausbildungsstatistik und zweitens die Qualität der Ausbildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an verschiedenen Stellen und im Zusammenhang mit dem Bündnis für Ausbildung über die Aussagekraft der statistischen Grundlagen für den Ausbildungsstellenmarkt gesprochen. Eine Er
folgsmeldung des Bündnisses für Ausbildung war in den vergangenen Jahren stets, dass das Verhältnis von Ausbildungssuchenden und offenen Ausbildungsstellen ausgewogen ist und dass wir jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot machen können. Diese Feststellung basiert auf der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die einerseits gemeldete und ausbildungsreife Ausbildungsplatzsuchende und andererseits die der Agentur gemeldeten offenen Stellen führt.
Dass dies nicht die tatsächliche Situation widerspiegelt, weil eben nicht alle Jugendlichen und nicht alle Betriebe - aus unterschiedlichen Gründen nicht - bei der Agentur gemeldet sind oder in dieser Statistik gezählt werden, haben wir an verschiedenen Stellen diskutiert. Das wird in dem vorliegenden Report nochmals anhand umfangreicher Berechnungen nachvollziehbar begründet. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass gut 5.000 Lehrstellen in Schleswig-Holstein fehlen, um jedem Jugendlichen, der eine duale Berufsausbildung beginnen will, eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind 5.000 Jugendliche, die mehr oder weniger sinnvolle Warteschleifen drehen und die wir im schlimmsten Falle irgendwann in der Statistik zur Jugendarbeitslosigkeit wiederfinden.
Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse von Modellversuchen für eine integrierte Ausbildungsstatistik vor, und es wird höchste Zeit, dass wir dieses Instrument in Schleswig-Holstein nutzen, um die Situation am Ausbildungsstellenmarkt zweifelsfrei darstellen können, denn nur auf der Basis belastbarer Zahlen, die die Realität richtig abbilden, können im Bündnis für Ausbildung die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Es nützt uns und vor allen Dingen den Jugendlichen in diesem Land nichts, wenn wir uns immer wieder mit Erfolgsmeldungen beruhigen, die die tatsächliche Situation nicht widerspiegeln.
Neben der quantitativen Bewertung des Ausbildungsstellenmarktes muss aber auch die qualitative Bewertung in Zukunft eine größere Rolle spielen. Jedes fünfte Ausbildungsverhältnis wird während der Laufzeit des Vertrages gekündigt oder aufgelöst. Gründe hierfür sind ausbildungsfremde Tätigkeiten, mangelnde Vermittlung der Ausbildungsinhalte und ungünstige Überstunden- und Urlaubsregelungen. Hier gibt es Handlungsbedarf, auch wenn dies vielleicht nur eine Minderheit betrifft. Es
ist trotzdem Handlungsbedarf geboten, und dem müssen wir uns stellen.
Ich möchte vorweg noch einmal ganz unmissverständlich sagen: Es geht überhaupt nicht darum, die vielen Ausbildungsbetriebe, die gute und erfolgreiche Ausbildung machen, zu diskreditieren. Immerhin sind 68 % der befragten Jugendlichen mit der fachlichen Qualität ihrer Ausbildung zufrieden. Das Bündnis für Ausbildung leistet seit vielen Jahren hervorragende Arbeit, um die Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein quantitativ und qualitativ zu verbessern.
Es muss jedoch auch im Interesse der weißen Schafe sein, dass wir die schwarzen Schafe identifizieren und diesen Problempunkten nachgehen. Die Untersuchung der DGB-Jugend weist zum Teil auf gravierende Mängel in der Ausbildungsplatzsituation vieler Jugendlicher hin. Zwischen 20 und 30 % der Auszubildenden beklagen Mängel bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten, bei der Betreuung durch Ausbilder oder die fehlende Freistellung für den Berufsschulunterricht. Jugendliche geben auch an, dass sie keine Ansprechpartner in den Betrieben haben. 55,3 % der Jugendlichen leisten mehr als sechs Überstunden pro Woche. 30,9 % erhalten noch nicht einmal einen Ausgleich für die geleisteten Überstunden. Dies ist besonders eklatant im Bereich der Hotel- und Gaststättenberufe. Hier leisten die Jugendlichen zu mehr als 70 % regelmäßig Überstunden. 17,8 % leisten mehr als 20 pro Woche. Hinzu kommt, dass 80 % der Auszubildenden nur maximal 20 Tage Urlaub haben.
Das sind katastrophale und zum Teil rechtswidrige Ausbildungsverhältnisse. Um diese müssen wir uns kümmern. Hier ist Handlungsbedarf geboten, auch wenn es nur Einzelfälle sind. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, mit den Kammern und Gewerbeaufsichtsämtern alle Kontrollmöglichkeiten auszuschöpfen, um eine rechtmäßige Durchführung der Berufsausbildung zu gewährleisten.
Es scheint mir auch wichtig zu sein, dass wir den Jugendlichen Ansprechmöglichkeiten, Beschwerdemöglichkeiten bieten, da viele Betriebe aufgrund ihrer kleinteiligen Strukturierung keine Arbeitnehmervertretungen haben und die Jugendlichen nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Die Ombudsstelle, auf die der Minister hingewiesen hat, ist dafür sicherlich ein gutes Instrument. Es gibt laut Handwerksordnung Lehrlingswarte, die sich mit diesem Thema befassen können. Da gibt es sicher
lich noch Verbesserungsbedarf, den wir im Sinne der Jugendlichen ausschöpfen können.
Ich wollte eben meinen letzten Satz formulieren. Wir fordern die Landesregierung auf, im Bündnis für Ausbildung die Qualität der Ausbildung mehr als bisher zu thematisieren. Wir haben immer viel über die Quantität von Ausbildungsstellen gesprochen.
Ja. - Jugendliche haben ein Recht auf Förderung. Sie haben ein Recht auf eine gute und rechtmäßige Ausbildung. Ich fordere die Landesregierung auf, an diesem Ziel mitzuwirken und uns dabei zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Herbst war inhaltlich schwer zu toppen. Aber ich will mir alle Mühe geben, hier noch ein paar Gedanken zum Thema der Ostseepolitik einzubringen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Europaabteilung für den vorliegenden Bericht, auch wenn dieser Dank für eine Oppositionsabgeordnete vielleicht ungewöhnlich ist. Aber darin steckt jede Menge Arbeit, und das sollte man an dieser Stelle auch entsprechend würdigen.
In der Tat ist der vorliegende Bericht ein umfangreiches Nachschlagewerk aller Aktivitäten der Landesregierung im Ostseeraum, nicht weniger, aber ich muss sagen, leider auch nicht mehr. Schleswig-Holstein war einmal der Wegbereiter und Motor der Ostseezusammenarbeit. Herr Herbst hat darauf hingewiesen. Das Thema hatte in der Landesregierung Priorität, und die Chancen für Schleswig-Holstein standen immer außer Frage. Viele Initiative kamen aus Schleswig-Holstein, und fast gar nichts fand ohne Schleswig-Holstein statt.
Dieser Bericht macht deutlich, wo wir heute, 2010, in der Ostseepolitik stehen - oder man muss besser sagen: nicht stehen. Ich glaube nicht, dass das nur der Alltagsarbeit geschuldet ist. Das ist vielmehr symptomatisch für die Ostseepolitik dieser Landesregierung. Es gibt wenige strategische Zielsetzungen, es gibt kaum klare Schwerpunktsetzungen, und es gibt auch fast keine integrierten Ansätze. Statt
dessen lesen wir einen Bericht, der zwar durch eine Vielzahl von Einzelprojekten beeindruckt, der aber auch die Antwort auf die Frage schuldig bleibt, wohin wir in der Ostseepolitik eigentlich wollen.
Überdeutlich wird der Stellenwert der Ostseepolitik auch bei einem Blick in den Haushaltsplanentwurf. Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen: Minus 58,8 % bei der Förderung der Academia Baltica und minus 100 % bei der Förderung ostseepolitischer Aktivitäten. Ich muss sagen, auch wenn sich der Herr Staatssekretär im Ausschuss viel Mühe gegeben hat, ganz hat er mich mit seinen Argumenten nicht davon überzeugt, dass wir alle diese Dinge zukünftig aus den INTERREG-Programmen abdecken können.
Ich möchte einen zentralen Satz aus dem Bericht zitieren:
„Die Ostseeregion gehört nach wie vor zu den wettbewerbsfähigsten Regionen der Welt … In diesem Rahmen engagiert sich die Landesregierung für eine effektive, zielorientierte und projektbezogene Ostseezusammenarbeit.“
Diesem Anspruch wird die Landesregierung aber leider nicht gerecht. Ich möchte das an Beispielen deutlich machen.
Erstes Beispiel. Über die Umsetzung der EU-Ostseestrategie haben wir mehrfach gesprochen. Natürlich ist positiv hervorzuheben, dass schleswigholsteinische Initiativen wie Clean Baltic Shipping oder das Ostseegeschichtsbuch als Leitprojekte in die Strategie übernommen wurden. Aber eine darüber hinausgehende Strategie fehlt. Wir vermissen die aktive und nach außen gerichtete Position der Landesregierung. Wir erleben, dass MecklenburgVorpommern, das wir als starken Mitbewerber erleben, im Begriff ist, uns in der Vorreiterrolle abzulösen und zum Beispiel bei der Umsetzung der Ostseestrategie den Bereich Tourismus sehr stark besetzt hat.
Ich vermisse auch eine Initiative der Landesregierung in der jetzigen Diskussion um die Reform der Strukturfonds. Hierbei geht es um erhebliche finanzielle Mittel, die Schleswig-Holstein enorm nach vorn bringen können. Ich sehe hier keine nach vorn gerichtete Position der Landesregierung. Wir haben unter der Vorgängerregierung, unter Uwe Döring, das Thema der Umwandlung des Fischereifonds in einen Küstenfonds angesprochen. Dieses
Thema ist von der Tagesordnung völlig verschwunden, obwohl es enorme Potenziale für SchleswigHolstein birgt.
Zweites Beispiel. Wir haben für den integrierten Ansatz in der Meerespolitik auf europäischer Ebene viel Lob und Anerkennung bekommen. Ich würde mir auch für die Ostseepolitik insgesamt einen integrierten Ansatz wünschen. Die Koexistenz erfolgreicher maritimer Wirtschaft und der Schutz der Meeresumwelt ist das eine, aber dies ist bei Weitem nicht ausreichend. Ein wirklich integrierter Politikansatz müsste auch andere Bereiche wie Bildung, Forschung, Arbeitsmarkt, Soziales, Technologietransfer und maritime Raumplanung unter einem strategischen Ziel zusammenbringen, dem strategischen Ziel, den europäischen Leitgedanken der Gleichheit der Lebensbedingungen nicht nur unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung zu sehen, sondern auch in einer gesellschaftlichen Dimension. Das bedeutet, die Zivilgesellschaft, die soziale Absicherung, die Chancengleichheit und den grenzüberschreitenden Bildungs- und Wirtschaftsraum einzubringen.
Ein drittes Beispiel. In dem Bericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der Zusammenarbeit mit Russland eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Ostseestrategie zukommt. Umso mehr verwundert es mich, dass die strategische Bewertung einer verstärkten Zusammenarbeit mit Kaliningrad oder Archangelsk als Modelle der regionalen Kooperation, die man auf die nationale Ebene übertragen wird, in diesem Kontext von der Landesregierung offensichtlich überhaupt nicht gesehen wird. Die gesellschaftliche Realität hat sich in den letzten Jahren in Kaliningrad sehr stark verändert. Dies muss auch Auswirkungen auf eine zukünftige Zusammenarbeit haben. Mit einem zunehmenden wirtschaftlichen Wohlstand und dem neuen Selbstbewusstsein einer gut ausgebildeten wirtschaftlich etablierten Mittelschicht muss es jetzt verstärkt darum gehen, in Kaliningrad Initiativen und Projekte zu entwickeln, die die Zivilgesellschaft und demokratischen Strukturen stärken.
Das stärkt die Position Kaliningrads in Russland und wird die Interessen der russischen Anrainer gegenüber Moskau stärken. Ich finde, Schleswig-Holstein sollte insoweit die Möglichkeiten mehr nutzen als bisher.
Ich denke, in dem Ostseebericht gibt es viele Aspekte, die wir im Europaausschuss noch an vielen Stellen verstärkt diskutieren müssen. Schleswig-Holstein bleibt, obwohl es viele positive Aspekte gibt, in vielen Bereichen hinter den Möglichkeiten, die wir haben, zurück. Wir werden im Europaausschuss daran arbeiten, diese Aspekte immer wieder deutlich zu machen und die Landesregierung zu bitten, sich an diesen Punkten verstärkt in der Ostseezusammenarbeit zu engagieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europaschulen in Schleswig-Holstein leisten einen unverzichtbaren Beitrag, damit sich junge Menschen mit Europa identifzieren. Sie entwickeln europäisches Verständnis, sie fördern das Gefühl für ein gemeinsames kulturelles Erbe. Die Entwicklung interkultureller und sprachlicher Kompetenzen durch Austauschprogramme fördert einerseits Toleranz für Unterschiedlichkeit und stärkt andererseits die Gemeinsamkeit einer europäischen Bürgergesellschaft.
Die Europaschulen bereiten junge Menschen auf den europäischen Arbeitsmarkt vor und verbessern dadurch deren Berufschancen.