Regina Poersch
Appearances
Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es gleich zu Beginn auf den Punkt bringen: Was die FDP mit ihrem vorliegenden Gesetzesantrag fordert, nämlich eine gesetzliche Regelung, durch die der Landesentwicklungsplan durch das Parlament festgestellt werden soll, ist nicht nur unnötig, sondern das genaue Gegenteil von der sonst gerade von Ihnen in der FDP geforderten Deregulierung.
Das Parlament verabschiedet Gesetze, die Regierung handelt entsprechend. Das nennt man Gewaltenteilung, und das soll auch so bleiben. Wir haben erklärt, dass wir den Entwurf des LEP auch im Parlament debattieren - das ist in der letzten Sitzung geschehen - und dass wir dann auch über die erforderlichen Änderungen im LEP entscheiden werden. Dabei bleiben wir.
Welches Ziel verfolgt die FDP eigentlich? Man muss schon Verschwörungstheoretiker sein, um den Entwurf des LEP als Entwurf eines einzelnen Menschen zu bezeichnen, wie Kollege Hildebrand es auch heute wieder Ralf Stegner als damaligem Innenminister unterstellt hat. In meiner Zeit in einer kommunalen Planungsbehörde habe ich selbst erfahren, wie viel Zeit, Verwaltungsarbeit und Verwaltungswissen in so einem Entwurf steckt und wie wenig politische Handschrift. Lieber Kollege Hildebrand, Sie sollten sich darüber vielleicht einmal in einer Planungsbehörde informieren.
Inhaltlich sind wir seit der letzten Tagung zum LEP ein gutes Stück weitergekommen. Ich bedanke mich nochmals für die Bereitschaft des Innenministeriums und besonders bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die guten Änderungsvorschläge nach einem wirklich beispielhaften Anhörungsverfahren, die die Grenzen des Kompromisses zwischen Landes- und Kommunalinteressen erreicht haben. Insgesamt erleben wir gerade ein konstruktives, ein gedeihliches, ein wirklich gutes Miteinader.
Die Vorschläge werden nun eingearbeitet und von der Landesplanungsbehörde nach Zustimmung der Landesregierung und wiederum Beratung im Landtag noch in diesem Jahr festgestellt.
Der LEP ist zu wichtig, um ihn durch unnötige weitere Regularien, wie sie die FDP wünscht, zu gefährden.
Die Menschen in den Kommunen brauchen möglichst bald den LEP und die Änderung des Landesplanungsgesetzes, um unter anderem die wichtigen Themen Wohnungsbauentwicklung, Tourismus und Windenergie in eigener, kommunaler Verantwortung voranzubringen.
Ein guter Indianer stellt irgendwann fest, dass das Pferd, auf dem er reitet, tot ist, und steigt ab. Deswegen empfehle ich der FDP-Fraktion, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Andernfalls werden Sie möglicherweise als letzter Mohikaner im ländlichen Raum einsam in die Geschichte einziehen.
Leider handelt es sich bei der Initiative um einen Gesetzentwurf, und es ist gute Ordnung, Gesetzentwürfe nicht gleich grundweg abzulehnen, sondern sie nach erster Lesung zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Das beantrage ich hiermit. Dort werden wir den Gesetzentwurf mit aller Fachkunde beraten. Aus meiner Sicht könnten wir ihn dann ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in verbundener Debatte zwei Themen, die eines gemeinsam haben, nämlich die Zukunftsplanung für Schleswig-Holstein. Nach dem Antrag der FDP soll der Runderlass der Landesregierung zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans für 2009 vom 27. November 2007 aufgehoben werden. Ich finde es schön, dass wir uns mit einem so wichtigen und schon längst bekannten Erlass beschäftigen dürfen. Was hinter dem Antrag steht, ist klar: Die FDP will sich vom Landesentwicklungsplan und damit von allen bundesweit geltenden Raumordnungsplanungen verabschieden und das immerhin zehn Monate vor Inkrafttreten des neuen LEP.
Seit dem 18. Februar dieses Jahres - auch das ist hier schon erwähnt worden - sind wir ein großes Stück vorangekommen. Das von Innenminister Lothar Hay intensiv und beispielhaft durchgeführte Anhörungsverfahren zum LEP ist abgeschlossen. Für die Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein werden im Entwurf des LEP notwendige Anpassungen vorgenommen, und zwar so, wie es bereits vorher zum Entwurf angekündigt worden waren. Von einem Scheitern des Landesentwicklungsplans kann hier nun wirklich keine Rede sein. So werden zum Beispiel auch die im Antrag der FDP bemängelten Grenzen für die Ausweisung von zusätzlichem Wohnraum im ländlichen Raum angemessen angehoben. Ich füge allerdings hinzu, dass sie für mich maximal angehoben werden.
Wer hier weiter verhandeln will und den Landesentwicklungsplanentwurf weiter generell infrage stellt, gefährdet die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ganz ohne Zukunftsplanung geht es nun einmal nicht, wenn man nicht neue Wohngebiete mit hohen Kosten schaffen will, die nie ihre Bewohner finden werden. Der aktuelle Rückgang von privaten Bauanträgen sollte hier auch für die FDP ein deutliches Signal sein. Der demografische Wandel ist einer der Gründe dafür. Das haben wir eben bei der Debatte zum Wohnraumförderungsgesetz erfahren.
Nun zum Raumordnungsbericht Zentralörtliches System. Dem häufig geäußerten Vorwurf, in Schleswig-Holstein werde Politik nur für die Städte gemacht, begegnen wir am besten, indem wir bei der Betrachtung des zentralörtlichen Systems nicht ausschließlich an die Oberzentren denken, sondern gerade auch die Zentralen Orte im ländlichen Raum
im Blick haben. In allen Regionen des Landes müssen spezifische Entwicklungschancen erhalten bleiben. Dabei ist klar, dass die Neueinstufung nicht inflationär betrieben werden darf. Immer neue ländliche Zentralorte verschärfen die Konkurrenz auf dieser Versorgungsebene und gefährden bei rückläufigen Einwohnerzahlen die Tragfähigkeit und, wie ich hinzufüge, auch die Bezahlbarkeit von Versorgungseinrichtungen bereits bestehender Zentraler Orte.
So ist es im Bericht der Landesregierung nachzulesen. Immerhin geht es bei der Einstufung im Zentralörtlichen System auch um höhere Landesdotationen, um Wettbewerb um mehr Geld für die einzelne Kommune bei einem gedeckelten Gesamtvolumen. Es ist doch klar: Der Kuchen wird nicht größer.
Das Fazit lautet: Das Zentralörtliche System hat seine grundsätzliche Berechtigung und muss verantwortlich angepasst werden, denn das Leben auf dem Land hat offenbar an Attraktivität gewonnen, wie man an den Bevölkerungszahlen erkennen kann, auch wenn eine Familie dort ohne ein zweites Auto nicht auskommt, die Spritpreise steigen und einiges an Wegstrecke zur Schule oder zum Sportverein in Kauf genommen werden muss. Dies mag den Grundstückspreisen geschuldet sein, denn - so ist es im Bericht nachzulesen - bei landesweit sinkenden Baufertigstellungen ging der Wohnungsneubau in den Zentralen Orten und Stadtrandkernen etwas stärker zurück als in den Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung. Hier gilt es - das ist die Aufgabe für uns als Politikerinnen und Politikern keine gleichen, aber sehr wohl gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.
Wie auch in der Vergangenheit können die Wünsche nach Aufstufung im Zentralörtlichen System nur in geringem Umfang erfüllt werden. Als Ostholsteinerin freue ich mich natürlich über die Aufstufung von Lensahn. Es erfolgen aber immerhin keine Abstufungen, obwohl man auch darüber zumindest einmal diskutieren müsste.
Der Raumordnungsbericht deutet eine Lösung für einige Bereiche an, nämlich die gemeinsame Einstufung benachbarter Orte. So könnte man einem gemeinsamen Versorgungsauftrag für die Region gerecht werden. Das ist für mich die Schlüsselfrage der Zukunft: Wie können regional die Kommunikation und die Kooperation zwischen Nachbargemeinden verbessert werden, um das immer noch vorhandene Kirchturmdenken vieler Kommunen
endlich in der Mottenkiste zu versenken? Erfolgversprechend ist schon heute der Ansatz, auf freiwilliger Basis zu Kooperationen zwischen Städten und Umlandgemeinden zu kommen. Hier ist mir eine Kooperation auf Augenhöhe ganz wichtig. Ob Infrastruktureinrichtungen, Siedlungs- oder Gewerbeentwicklungen oder Verkehr: Hier brauchen wir in jedem Fall mehr Kooperation; am liebsten auf freiwilliger Basis.
Wie Sie meinen Worten entnehmen können, ist vieles noch nicht geklärt. Wir müssen manches miteinander besprechen. Das sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Umweltausschuss tun. Dort könnte man auch über weitere Kriterien zur Einstufung und Bewertung des Tourismus kommen. Wir könnten darüber diskutieren, ob man sich hier eher nachfrageorientiert festlegen sollte. Spötter behaupten, dass über Planung der Zufall durch den Irrtum ersetzt wird. Das sollte uns aber nicht hindern, sondern vielmehr Ansporn sein. Daher bitte ich um Überweisung an die Ausschüsse.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Urlaub in Schleswig-Holstein, so weit das Auge reicht und nicht nur an Nord- und Ostsee, dazu eine zielgerichtete, konzentrierte Förderung durch das Land - das ist für mich die Quintessenz dieses Berichts.
Stolze 173 Millionen €, davon 23,6 Millionen € Landesmittel, beträgt das Fördervolumen in den Jahren 2007 und 2008. Insgesamt 3,5 Millionen € sind es allein für das Marketing in den Organisationen.
Das ist zunächst einmal eine ganz ansehnliche Summe, aber verglichen mit der Förderung à la Mecklenburg-Vorpommern ist das nicht gerade viel. Dort spendiert man der Marina Boltenhagen allein stolze 46 Millionen €.
Nun ist Schleswig-Holstein ein armes Land. Die gestrige Verabschiedung des Haushalts für die nächsten beiden Jahre hat dies gezeigt. Sie war alles andere als ein Kinderspiel. Ich möchte nicht den Ausspruch von Berlins Regierendem Bürgermeister dahin gehend abwandeln, dass Schleswig-Holstein arm, aber sexy sei; dennoch gilt für unser Land: Wer wenig Geld hat, muss besonders pfiffig sein.
Auch wenn es sich bei einem solchen Zahlenbericht nicht auf den ersten Blick aufdrängt: Genau davon, nämlich vom Pfiffigsein, handelt der vorliegende Bericht über die Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft.
Herzlichen Dank an Sie, Herr Minister Dr. Marnette, an Sie, Frau Staatssekretärin Wiedemann, und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen detaillierten Bericht.
Wir haben der TASH für die Neuausrichtung des Tourismus in einem finanziellen Kraftakt mehr Haushaltsmittel als bislang zur Verfügung gestellt. Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass diese Mittel nach 2009 nicht verpuffen.
Das Engagement lohnt sich. In den Beherbergungsbetrieben mit mehr als acht Betten waren im Jahr 2007 23,6 Millionen Übernachtungen zu verzeichnen. Ich komme, bezogen auf das ganze Land, inzwischen nicht nur auf eine Verdoppelung, sondern auf mehr als eine Verdreifachung, nämlich auf stolze 75 Millionen Übernachtungen. Hinzu kommen 100 Millionen Tagesausflüge im ganzen Land. Die berühmten 5,4 Milliarden € Umsatz jedes Jahr, die
130.000 Beschäftigten, die mit und im Tourismus das Geld für sich und ihre Familien verdienen, das sind zusammen die beeindruckenden Zahlen, die die Bedeutung des Wirtschaftszweiges Tourismus für unser Land einmal mehr unterstreichen.
Seit 2006 diskutieren wir auf allen Ebenen die Neuausrichtung des Tourismus, und im kommenden Jahr werden erstmals alle drei Zielgruppen-Konzepte greifen. Bundesweit wird neugierig beobachtet, wie wir die Zielgruppenausrichtung fördern und vor Ort nur noch das unterstützen, was sich unter das landespolitische Dach fügt. Ich spreche bewusst von einem Dach. Denn unsere Ostsee wie auch unsere Nordsee sind die tragenden Säulen dieses Hauses Tourismus Schleswig-Holstein.
Unsere Förderpolitik zeigt Wirkung. Das bestätigen uns das Sparkassen-Tourismusbarometer genauso wie der Tourismusverband. Apropos Tourismusverband: Es ist auch hier einmal an der Zeit, denen zu danken, die mit viel Mühe, Zeit und Aufwand den Weg der Landesregierung mitgegangen sind und sich in mancher Diskussion auch einmal eine blutige Nase geholt haben. Die Rede ist von den Akteuren der Landesebene im Tourismusverband und in der Tourismus-Agentur. Mein Dank gilt an dieser Stelle Volker Popp und Armin Dellnitz, die für uns Politikerinnen und Politiker immer ansprechbar waren und sind und auf deren Urteil Verlass ist.
Wir sollten gemeinsam konsequent den Weg der Neuausrichtung weitergehen und die Zeit nach 2009 im Blick haben. Wenn wir das nicht tun, haben wir uns vergeblich bemüht. Der frische Wind, der durch die neue Tourismuskonzeption in Schleswig-Holstein durchs Land weht, darf nicht abflauen und dazu führen, dass die Tourismusakteure wieder ohne Ziel, unabgestimmt, nebeneinander vor sich hinwurschteln.
Ich freue mich, dass aus dem Bericht klar hervorgeht, was wir Tourismuspolitiker von Anfang an auch hier im Landtag - immer wieder betont haben: Wir tun das eine, ohne das andere zu lassen. Jugend und Natur, Gesundheits- und Kulturtourismus sowie der ländliche Raum haben nach wie vor ihren Platz im Schleswig-Holstein-Tourismus, und das soll auch so bleiben.
Der Schwerpunkt liegt aber, wie immer wieder erklärt, mit der neu ausgerichteten Tourismuspolitik
auf den drei bekannten Zielgruppen. An den Bedürfnissen und Urlaubserwartungen von Familien mit kleinen Kindern, von Menschen in den besten Jahren und von anspruchsvollen Genießern richten unsere Destinationen ihre Angebote erfolgreich aus. Wir hören grundsätzliche Zustimmung in Gesprächen mit Touristikern aller Ebenen. Dies erfuhr auch mein Fraktionsvorsitzender Dr. Stegner auf unserer Bereisung der Nordfriesischen Inseln im Spätsommer dieses Jahres.
Wir haben Anerkennung für die mit allen Beteiligten abgestimmte und zielgerichtete Förderpolitik des Landes gehört. Zudem hören wir auch manche konstruktive Anregung, und davon möchte ich hier zwei aufgreifen und in die Debatte einspeisen. Das sind zum einen der Geschäftsreisetourismus und zum anderen Möglichkeiten der Förderung jenseits des Geldes.
Zum Geschäftsreisetourismus! Dieser findet vorwiegend in den Städten statt. Das ist eine Tatsache. Die Städte weisen zusammen mit dem Campingtourismus die größten Zuwachsraten aus, sie sind der Motor für den gesamten Tourismus in Schleswig-Holstein, und ohne sie sähe - das müssen wir ehrlicherweise sagen - unsere Statistik, was die Zahl der Übernachtungen und Ankünfte angeht, ganz anders aus.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - So mancher, der sich in den Sitzungswochen im Landtag aufhält, gehört zu den Geschäftsreisenden und sollte sich an dieser Stelle bewusst machen, dass auch er einen Beitrag zum Schleswig-Holstein-Tourismus leistet, wenn er hier in Kiel in einem Hotel absteigt.
Der Geschäftsreisetourismus findet, wie ich gesagt habe, in den Städten statt. Wenn ich sage, die Städte sind zusammen mit den Campingplätzen der Motor für den Tourismus, dann muss uns einfach klar sein, dass nicht ausschließlich die Erholungsreisen
den hier für gute Zuwachsraten bei Übernachtung und Ankünften sorgen, sondern eben ganz speziell auch die Geschäftsreisenden.
Schleswig-Holstein muss ganzjährig Saison haben, und der eben genannte Geschäftsreisetourismus kann uns dabei unterstützen. Es geht mir dabei nicht um große Kongresse. Es geht mehr um kleine Tagungen, Incentives oder auch das verlängerte Wochenende mit Partner oder Partnerin im Anschluss an eine Geschäftsreise. Hier können wir einen ganz wichtigen Beitrag leisten. Wir dürfen den Bereich Städte weder vernachlässigen noch ignorieren.
Auch wenn es schon gut läuft, steht es uns gut an, diese Stärke durchaus zu stärken.
Was wir außerdem in unseren Gesprächen zu hören bekommen, ist die Förderung und Unterstützung jenseits des Geldes. Das beginnt mit dem Wunsch nach erreichbaren Ansprechpartnern, die in Zweifelsfällen in der Lage sind zu erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme förderfähig sein könnte. Es ist einfach, einen ablehnenden Bescheid zu schreiben. Das kann jeder. Ich wünsche mir aber, dass auch das Tourismusreferat wie in der Vergangenheit gut aufgestellt bleibt und sich als Teil des Tourismus versteht.
Wir müssen unsere Tourismusorte so unterstützen und beraten, dass geplante Maßnahmen auf die neuen Förderrichtlinien ausgerichtet werden können. Konzentration heißt dann auch, gegebenenfalls einmal Nein zu sagen, wenn wir zwischen den Orten Kannibalismus vermeiden müssen. Ich sage nur: Keitum-Therme. Auch darüber haben wir hier gesprochen.
Für mich bedeutet Unterstützung aber auch, in anderen Politikfeldern darauf zu achten, dem Tourismus nicht nur keine Steine in den Weg zu legen, sondern alle politischen Entscheidungen im Hinblick auf die touristischen Folgen zu treffen. Tourismuspolitik ist Querschnittspolitik. Als Beispiele will ich die Verkehrs- und vor allem die Bahnpolitik nennen.
Die Erreichbarkeit unserer Urlaubsziele an Nordund Ostsee ist von entscheidender Bedeutung in der nationalen und zunehmend auch internationalen
Konkurrenz. Der Entwurf des Landesnahverkehrsplans liegt vor, wir sollten auch darauf einmal einen touristischen Blick werfen; er wird Auswirkungen haben.
Weitere Beispiele sind der Küstenschutz, der Lärmschutz in Kurgebieten. Wir geben mit dem Landes-Immissionsschutzgesetz den Tourismusorten ein neues Instrument in ihre eigene Verantwortung. Weitere Stichworte sind natürlich Nichtraucherschutz, hier müssen wir Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, oder auch die Inhalte des Landesentwicklungsplans, die sich auf den Tourismus auswirken werden.
Wir sollten Tourismusorte weiter nicht nur vorrangig in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung entlang der Küsten fördern, sondern bei Erfüllung der Förderkriterien auch im Binnenland. Tourismus ist da, wo Gäste sind. Für mich sind deshalb auch die Holsteinische Schweiz in Gänze und die Schlei Schwerpunkträume für den Tourismus.
Hier muss natürlich die Weiterentwicklung touristischer Angebote genauso möglich sein wie die Ansiedlung von Hotels im Vier-Sterne-Segment, bei der wir im Lande noch immer Nachholbedarf haben. Dr. Marnette, wenn hier aufgrund des Hinweises auf die kommunalpolitischen Entscheidungen der Zuruf Scharbeutz im Raum steht, lassen Sie mich betonen: Es gibt in Haffkrug/Scharbeutz gültiges Baurecht. Da könnte sofort ein Hotel entstehen. Vielleicht muss man sich einmal, bevor man eine Blase in den Raum stellt, über die Hintergründe informieren.
Förderpolitik soll bewirken, dass bei Tourismusorten, die es vielleicht noch nicht wissen, endlich ankommt, dass sie mit ihren täglichen Beschlüssen und Arbeiten ihren Beitrag leisten können, um den Tourismus zu fördern. Dazu gehören natürlich die lokalen Tourismusorganisationen. Dieses Leitprojekt, das gerade läuft, findet meine ausdrückliche Zustimmung. Wenn wir einerseits die Förderung des Landes zusammen mit dem andererseits entschlossenen Handeln der Tourismusorte zusammenfassen, ziehen wir irgendwann auch Beherbergungsbetriebe mit, die sich bislang noch vor einer Zertifizierung drücken, die sich vor Qualitätsmanagement drücken, vor Servicequalität herumdrücken. Es gibt schon positive Beispiele, und da wird sich sicherlich noch einiges tun, wenn wir den Impuls geben.
Mein Fazit zum vorgelegten Bericht lautet: Wir müssen den Kurs der Kooperation und der Konzentration halten. Das heißt Konzentration der Mittel, Konzentration auf das Wesentliche, und sich nicht ablenken klassen, sondern den eingeschlagenen Weg nach 2009 konsequent weitergehen.
Wir sollten den Bericht im Wirtschaftsausschuss weiter beraten und ihn deshalb dorthin überweisen. Ich habe von den Grünen das Thema „Fehmarn statt Fuerteventura“ aufgenommen. Das muss unser Ziel bleiben, Urlaub im Urlaubsland SchleswigHolstein zu machen. Davon profitieren Gäste, Einheimische und die Wirtschaft insgesamt. Das tut unserem Land gut, und das sollten wir im Wirtschaftsausschuss weiter vertiefen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich hatte mich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet, weil es mir wichtig ist, dass - zumindest was das Wort angeht klar ist, was ich gemeint habe. Lieber Kollege Dr. Garg, ich habe nicht billig gesagt, ich habe pfiffig gesagt. Mir ist in keiner Weise an Billigtouris
mus gelegen, sondern es ging mir um pfiffige Ideen. Als mir der Kollege Harms erklärte, Herr Dr. Garg kann nichts dafür, er habe das auch falsch verstanden, habe ich mir gedacht, ich stelle das lieber noch einmal klar. Dann sind wir uns auch einig.
Worin wir uns nicht einig sind, ahnen Sie vermutlich schon. Das ist Ihr wirklich polemischer Vorwurf, SPD habe mit Freien Wählern - der Angriff ist aber gegen die SPD gerichtet - eine 20 Millionen-€-Investition verhindert. Das kann ich einfach nicht stehen lassen, weil es nicht stimmt. Ich habe in meiner Rede schon gesagt: Es gibt gültiges Baurecht für ein Hotel in Haffkrug. Da kann sofort losgelegt werden. Der Bebauungsplan ist sogar mit den Stimmen der SPD zweimal verändert worden, um auf Investorenwünsche einzugehen. So läuft das vor Ort nun einmal. Wenn jetzt jemand kommt, der noch ein ganzes Vollgeschoss oben draufsatteln will, der überhaupt keine Rücksicht auf Ortsgestaltung, auf das Ortsbild nimmt, was uns in den Tourismusorten auch wichtig ist, muss man irgendwann auch mal sagen: Nein, so geht das nicht.
Ein Ort muss eine Idee haben, wie er gestaltet sein soll, dass er ansprechend ist für Einheimische genauso wie für Gäste. Es geht um das zusätzliche Vollgeschoss. Es geht um die gesamte Masse dieses Baukörpers, der entstehen soll. Das ist verhindert worden. Ich bin keine Scharbeutzerin. Nach dem, was ich verfolge, kann ich die Gründe durchaus nachvollziehen. Es geht darum, gemeinsam mit Investoren Dinge zu entwickeln. Ein Ort, eine Gemeinde, eine Stadt hat das Recht und - wie ich finde - auch die Pflicht, auf die eigene Ortsgestaltung zu achten. Es gibt ein gültiges Baurecht in Scharbeutz. Da könnte sofort ein Hotel an diesem Standort gebaut werden. Es war mir wichtig, das hier klarzustellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zugegeben, der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf hat Charme; für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten allemal. Leider geht das eigentlich Neue dieses Gesetzentwurfs ausschließlich in Richtung Kohlekraftwerke und Kraft-WärmeKopplung. Zur Windkraft werden lediglich bestehende Sätze durcheinandergewürfelt. Das ist
schwer lesbar und daher unverständlich. Zu schreiben: „Tausche Sätze 1 und 2, Satz 3 wird Satz 4, füge an Satz 5, der geltende Satz 3 wird letzter Satz“, macht allein noch kein neues Gesetz. Inhaltlich wird damit noch nichts verändert.
Nun kommt ein kleiner Passus zum Kohle-Anteil in diesem Gesetzentwurf. Zu dem will ich mich kurz äußern, denn ich habe dafür einige Sympathien. Unsere Haltung ist bekannt. Wir wollen die Nutzung fossiler Energien bis zum Ende des Jahrhunderts beenden. Wenn überhaupt, und dann auch nur als Übergangslösung, wollen wir Kraftwerke mit fossilen Energieträgern nur zulassen, wenn die Abwärme zum Heizen oder als Prozesswärme genutzt werden kann. Wir lehnen eine Aufstockung der fossilen Kraftwerkskapazitäten in unserem Land ab.
Das ist die Beschlusslage der SPD in SchleswigHolstein. Das ist im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch ziemlich genau so aufgeschrieben worden. Aus meiner Sicht ist es trotzdem zu früh, und es ist aus meiner Sicht auch der falsche Ansatzpunkt, das Ganze heute im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz regeln zu wollen. Wir sollten die Diskussion um den Landesentwicklungsplan, auf den auch Herr Kollege Kalinka hingewiesen hat, insgesamt führen, und zwar mit dem genannten Energieteil. Dann bleibt abzuwarten und zu entscheiden, ob das LEGG auch in anderen Passagen geändert werden sollte und nicht nur im § 11 zur Energie und dort auch nicht nur zum Thema Kohle.
Ich bin sehr auf die eingegangenen Stellungnahmen gespannt, die seit diesem Monat zum Landesentwicklungsplan vorliegen. Ich bin auch gespannt auf die Stellungnahmen zu den Themen Energie, Kohle und Windkraft insgesamt. Die Position der SPD-Fraktion ist dabei klar, den Beschluss meiner Partei habe ich hier wiedergegeben.
Ein Wort noch zur Windkraft: Ich will darauf hinweisen, dass das laufende Verfahren zur Überprüfung der Eignungsflächen alle von uns ausgewiesenen Windkrafteignungsflächen innerhalb der 1-%-Marke betrifft. Dabei muss uns klar sein, dass auch bisherige Eignungsräume möglicherweise ihre Eignung verlieren können. Gleichzeitig entdeckt manch andere Kommune die Windkraft und die damit verbundenen sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen für sich. Das ist gut so. Wir bekommen auf der einen Seite saubere, regenerative Energien, und auf der anderen Seite stehen die Kommunen gut da. Dennoch ist die Akzeptanz der Windkraft innerhalb
der Bevölkerung für uns immer ein hohes Gut gewesen, das mit anderen Interessen und Belangen abzustimmen ist. Das sollte meiner Meinung nach auch weiterhin gelten.
Für heute gilt also eine sorgfältige Überprüfung aller ausgewiesenen und jetzt neu beantragten Windenergieflächen auf ihre Eignung, und zwar in Bezug auf alle uns bekannten Belange. Dabei wollen wir die Ebene entscheiden lassen, die am Ende mit den Energieanlagen leben soll. Das ist die kommunale Ebene. Ich gehe davon aus, dass in einem Gesetz zur Kommunalisierung der Raumplanung eine Kann-Regelung für kommunale Planungsräume vorsehen wird.
All das zeigt, dass die Gesamtsituation komplex ist. Lieber Kollege Matthiessen, mit einer Umformulierung des § 11 LEGG allein ist es leider nicht getan, so sehr wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die damit verbundenen energiepolitischen Ziele auch teilen. Was wir brauchen und am Anfang des nächsten Jahres organisieren sollten, ist ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs über die Entwicklung unseres Landes, und zwar in allen Lebensbereichen; vom Wohnen und Arbeiten über den Tourismus und das Leben im ländlichen Raum bis hin zur Energiepolitik. Dafür bildet der Landesentwicklungsplan die richtige Grundlage. Hier werden wir sicher auch die leider im Moment noch etwas unstrukturierten Ideen der Grünen berücksichtigen. Solange sollten wir den Gesetzentwurf und den Antrag zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz in den Ausschuss überweisen und zum genannten Zeitpunkt dann wieder aufrufen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal auch von meiner Seite ein ganz herzlicher Dank an Sie, Frau Ministerin Dr. Trauernicht, für den eben gegebenen Bericht, natürlich auch ein Dank an die antragstellende Fraktion, denn die Badesaison 2008 startet jetzt, und da ist es gut, sich über die Qualität unserer Badegewässer zu unterhalten, auch wenn der Anlass ein Bericht aus dem Jahr 2007 ist.
Negative Schlagzeilen verunsichern unsere Touristikwirtschaft. Das können wir heute in den Zeitungen nachlesen. Dabei - das haben wir gerade gehört - ist die Badegewässerqualität 2008 in unserem Land gut. Wir müssen kontinuierlich daran arbeiten, diese Qualität zu halten beziehungsweise sie dort, wo sie schlechter ist, auf ein sehr gutes Niveau
zu bringen. Positiv hervorheben will ich das Informationssystem auf der Internetseite des Sozialministeriums. Dort kann sich jeder und jede aktuell und detailliert über die Badequalität informieren. Unter dem Strich gesagt: Mann, Frau, Kind können in Schleswig-Holstein in den allermeisten Gewässern sorglos baden, jedenfalls, was die Gewässerqualität angeht. Andere Risiken nennt beispielsweise die Broschüre aus Ihrem Haus, Frau Ministerin „Gesundes Baden in Schleswig-Holstein“. Darin wird auf Risiken wie Steine, scharfkantige Muscheln oder Scherben hingewiesen. Ich will hinzufügen: Krokodile und gefährliche Hai-Arten sind bei uns zum Glück noch kein Problem,
und dass man schwimmen können sollte und dafür in Schleswig-Holstein auch Schwimmunterricht erteilt werden muss, habe ich schon in der letzten Tagung gesagt. Sicherlich ist auch die Überwachung der Badestellen noch einmal an anderer Stelle zu diskutieren. Aber diese Art der Risiken meint der Antrag nicht, auch wenn in der Überschrift von Badequalität die Rede ist. Wir reden über Badegewässerqualität, und die ist insbesondere vor allem an den Küsten gut bis exzellent, und das ist deswegen erfreulich, weil gerade die Küsten von unseren Gästen so gern besucht werden. Ich wünsche mir, dass deswegen auch von der heutigen Debatte diese gute Botschaft an die Tourismuswirtschaft geht.
Die gute Qualität an den Küsten wollen wir für alle schleswig-holsteinischen Gewässer, und da denke ich jetzt an die Binnengewässer. Da kann ich mich als ostholsteinische Abgeordnete zurücklehnen: Der Kellersee vor meiner Haustür mit dem Hamburger Strand in Sielbeck hat laut EU-Bericht eine exzellente Qualität. Aber wenn man weiter ins Land schaut, befällt einen doch Sorge. Wir müssen gemeinsam überlegen, was zu tun ist.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie haben wir eine internationale Verpflichtung, die Qualität unserer Gewässer in einen guten oder - besser noch - sehr guten Zustand zu bringen. Wir wissen in aller Regel, woher die Verschmutzungen stammen, und können daraus Maßnahmen ableiten. Das Stichwort ist genannt worden: das Badegewässerprofil. Dort, wo eben noch nicht sorglos gebadet werden kann, sollten wir uns gründlich mit den Ursachen hierfür befassen und uns beispielsweise fragen, wie wir Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft so reduzieren können, dass die Gewässer und schließlich auch die Badenden keinen Schaden davontragen
und dass auf Dauer nicht in dem einen Jahr - wie 2007 - gewarnt werden muss und in dem anderen Jahr - 2008 - alles wieder in Ordnung ist. Wir wollen also auf Dauer eine gute Qualität.
Während bei den direkten Einleitungen durch Neubau oder Modernisierung von Kläranlagen große Erfolge erzielt wurden, haben wir bei den diffusen Einträgen immer noch große Probleme. Hier wird es eine ressortübergreifende Angelegenheit. Da müsste auch der Umweltminister verstärkt tätig werden, zum Beispiel durch die Renaturierung von Mooren oder auch durch ein anderes Düngemanagement der Landwirte.
Davon würden vor allem unsere Seen kurz- und mittelfristig profitieren. Im Küstenbereich ist es schwieriger, die Badewasserqualität auf Anhieb und kurzfristig zu verbessern, denn die großen Nährstofffrachten geraten vor allem über die großen Flüsse in die Nord- und Ostsee, und hier ist sicherlich auch nationale und internationale Überzeugungsarbeit gefragt. Wir müssen aber auch mit gutem Beispiel vorangehen.
Natürlich spielen auch Einleitungen chemischer Stoffe eine Rolle, und unser einstimmig angenommener Antrag der letzten Plenarsitzung „Keine Einleitung von Spülwasser mit Glutaraldehyd in die Ostsee“ gehört in diesen Kontext. Ein Erfolg in diesem Bereich war außerdem das europaweite Verbot des hochgiftigen Stoffes TBT - Tributylzinn - bei Antifoulingprodukten für Schiffe. Daran müssen wir anknüpfen und ein europaweites Verbot von organischen Bioziden diskutieren. In Schweden, Großbritannien und Dänemark ist es bereits verboten.
Das Ganze hat natürlich seinen Preis, aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass eine Verschlechterung der Wasserqualität noch mehr kostet. Allein ein Rückgang im Tourismus - diesem wichtigen Wirtschaftszweig Schleswig-Holsteins - würde uns vermutlich ein Vielfaches dessen kosten, was Maßnahmen gegen eine weitere Eutrophierung kosten. Umgekehrt gilt: Wer eine sehr gute Badewasserqualität vorzeigen kann, kann damit Werbung betreiben. Ich denke da vor allem an Familien mit kleinen Kindern. Nicht von ungefähr läuten heute angesichts negativer Schlagzeilen in den Zeitungen bei den Touristikern unseres Landes alle Alarmglocken.
Was für unsere Gäste gut ist, kann für uns Einheimische nicht schlecht sein. Wir haben den Bericht der Ministerin gehört. Mir ist nicht bange, und ich denke, am Beginn des Sommers kann ich uns allen eine fröhliche und vor allem unbeschwerte Badesaison wünschen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was macht eigentlich einen gelungenen Urlaub in Schleswig-Holstein aus? Was suchen unsere Gäste?
Haben wir all das zu bieten, was sie suchen? Was suchen Familien mit Kindern? Was suchen Gesundheitsbewusste? Was soll man in Schleswig-Holstein an einem Tag mit Schmuddelwetter tun?
Welche Rolle spielen bei all diesen Fragen Spaßund Wellnessbäder? Vielerorts sollen Spaß- oder auch Wellnessbäder das Tourismusgeschäft beleben. Da finde ich es richtig, nach Höhe und Kriterien beantragter beziehungsweise gewährter Förderung zu fragen. Die finanzielle Lage unseres Landes ist schwierig genug; da sollten wir kein Landesgeld versenken.
Danke, Herr Minister, für Ihren Bericht. Aber auch der antragstellenden Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN möchte ich danken. Die Fraktionen von SPD und CDU stellen ja selbst noch einen Berichtsantrag zu den Förderkriterien im Tourismus,
und ich kann meinem Kollegen Karsten Jasper nur Recht geben: Beide Anträge hätten auch ganz gut zusammengepasst.
Eigentlich ist mit einem Satz alles gesagt: Kein Landesgeld für Projekte, die keinen Sinn machen! Es geht um sehr viel Geld, das haben wir vom Minister bereits gehört.
Ob etwas Sinn macht, lässt sich herausfinden, und zwar mit einem Konzept. Mit dem Begriff „Konzept“ meine ich jetzt nicht nur die Landesseite, sondern ich meine auch die Kommunen vor Ort. Natürlich will auch die SPD-Landtagsfraktion keine Bauruinen. Deshalb müssen unserer Meinung nach schlüssige und tragfähige Konzepte den Anträgen zugrunde liegen. Das erfordert zunächst einmal ein touristisches Konzept und die gründliche Erkundung des Marktes. Das ist keine schikanöse Forderung an die Kommunen, sondern ist in ihrem eigenen Interesse.
Für die SPD-Landtagsfraktion muss Folgendes gewährleistet sein: Die Bäder müssen in die regionalen touristischen Gesamtkonzepte integriert sein, die Angebote der Bäder müssen, was das landesweite Tourismuskonzept angeht, auf die umworbenen Zielgruppen abgestimmt sein. Sie müssen also auf Familien mit kleinen Kindern abgestimmt sein, die anspruchsvollen Genießer und die sogenannten Best-Ager.
Schlüssige Verkehrs- und Energiekonzepte gehören für uns ebenfalls dazu.
Schließlich bedarf es eines tragfähigen Finanzierungskonzepts. Es muss gelten: keine Schönrechnerei! Offenheit und Ehrlichkeit sind die Grundvoraussetzung, damit nicht das geschieht, was ich am Rande aus dem Finanzausschuss gehört habe - ich gehöre ihm selbst nicht an, habe aber die entsprechenden Protokolle gelesen. Im Januar wurde dort über die Keitum-Therme beraten, und nach der Beratung war der Informationsbedarf offenbar noch größer ist als zuvor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller finanziellen Klammheit bekennt sich meine Fraktion klar zu dem Ziel, Kommunen bei der Verbesserung ih
rer touristischen Infrastruktur zu unterstützen. Ein Blick in die Statistik zeigt: Nicht die Ankünfte geben Grund zur Sorge, sondern die Zahl der Übernachtungen. Unsere Gäste sollen wieder länger in Schleswig-Holstein bleiben. Das jedoch erfordert vielfältige Anstrengungen auf allen Ebenen. Da müssen Land und Kommunen Hand in Hand agieren.
Kein Gast kommt wegen der Keitum-Therme nach Sylt. Aber dass ein solches Bad dort angeboten wird, macht ihm die Entscheidung für die Destination schleswig-holsteinische Nordsee auch dann leicht, wenn in seinem Nordsee-Urlaub nicht jeden Tag Strandwetter sein sollte.
Ob Promenaden ausgebaut, Internetauftritte professionalisiert, der ÖPNV an die Bedürfnisse angepasst oder der Urlaub barrierefrei gestaltet werden soll - es geht um passgenaue und zielgruppengerechte Angebote genauso wie um investive Maßnahmen.
Spaß- und Wellnessbäder sind im Trend, aber gewiss kein Allheilmittel. Ich gebe Ihnen, Frau Heinold, recht, dass sich die einzelnen Projekte im Wettbewerb nicht untereinander gefährden dürfen, und das, was bereits besteht, darf in seiner Existenz nicht bedroht werden.
Auch ich möchte auf ein abschreckendes Beispiel Bezug nehmen, nämlich auf den Streit zwischen Glücksburg und Flensburg; nachzulesen ist dies im „Flensburger Tageblatt“ von heute. Es geht um zwei Spaßbäder im Abstand von gerade einmal zehn Kilometern mit einem fast identischen Einzugsbereich. Da kommt man schon ins Grübeln.
Die Bäder dürfen sich natürlich nicht gegenseitig die Gäste wegnehmen. Sie dürfen sich nicht gegenseitig kannibalisieren; diesen Ausdruck fand ich in diesem Zusammenhang sehr passend. Die Abstimmung von Planungen zwischen Nachbargemeinden ist unerlässlich. Wir haben gestern viel über den Dirigismus seitens der Landesplanung gesprochen. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die Gesamtbetrachtung einer Region Sinn macht.
Die Frage nach der Tragbarkeit der Folgekosten für Kommunen muss sich natürlich zu allererst eine Kommune selbst beantworten. Aber auch das Land ist gefragt. Ich sage es noch einmal: Es darf Landesgeld nur für Projekte geben, die Sinn machen. Deshalb liegt jedem Antrag ein Finanzierungsplan zugrunde.
Ein weiteres Anliegen sind mir in diesem Zusammenhang unsere Sportbäder. Bei aller Notwendigkeit touristischer Fördermittel darf die Förderung im Tourismus nicht dazu führen, dass unsere Sportbäder zu kurz kommen. Sie sind zum Teil in die Jahre gekommen und in mancher geschlossenen Schwimmhalle können Schulen keinen Schwimmunterricht mehr abhalten.
Insofern müssen wir aufpassen, wie wir mit Landesmitteln umgehen.
Den Bericht des Wirtschaftsministers sollten wir heute zur Kenntnis nehmen. Wir können ihn gerne aufgreifen, wenn der von SPD und CDU erbetene umfassende Bericht zur Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft im Oktober vorliegt. Dann haben wir eine gute Gesamtschau auf das Land.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich an der Stelle zu Wort gemeldet, als Sie, Frau Herold, kritisierten, dass im Landtag eine Abstimmung durchgeführt wird, die in der Fläche vielleicht anders kommentiert wird. Ich sage Ihnen: Das muss erlaubt sein.
Das Wesen einer Koalition liegt im Kompromiss. Hier ist auch beschrieben worden, wie das Schulgesetz zustande gekommen ist. Ein Kompromiss ist manchmal schwierig. Deshalb ist es das gute Recht einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten, zu Hause zu erklären, warum in einer einzelnen Frage die Zustimmung schwergefallen ist. Dies muss erlaubt sein.
Frau Herold, Sie haben dieses Recht ja auch für sich in Anspruch genommen. Ich lese ja die Presse und ich lese Ihre Äußerungen in Richtung auf Gemeinschaftsschule, die Sie selber kritisch kommentieren. Das Schulgesetz ist schlicht so zustande gekommen, wie es von der SPD beschrieben worden ist. Von Ihrer Seite wurde die Zwangsbelastung der Eltern eingefordert. Ansonsten hätte das Schulgesetz das Licht der Welt wahrscheinlich nicht erblickt.
Es muss auch erlaubt sein, in der Fläche zu diskutieren, wie die Auswirkungen im Einzelnen sind. In Ostholstein sind sie - das sagen inzwischen alle Fachleute - weitaus schwieriger und problematischer als in anderen Kreisen, wenn auch nicht dramatisch. Das hat dazu geführt, dass das Thema gerade in Ostholstein deutlich kritischer kommentiert wird. Ich nehme für mich in Anspruch, das kritisch zu begleiten, bei aller Zustimmung zum Schulgesetz in Gänze.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon mehrfach habe ich an dieser Stelle dafür geworben, dass in Schleswig-Holstein neue Stromleitungen im Hochspannungsbereich als Erdkabel verlegt werden. Dafür haben wir schon vieles in diesem Haus gesagt und eigentlich sind sich alle einig.
Wichtig ist mir, dass auch von der heutigen Landtagsdebatte das Signal an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Ostholstein, Nordfriesland und Dithmarschen ausgeht, dass sie mit unserer Unterstützung bei ihrer Forderung nach einer Erdverkabelung rechnen können. Die Frage ist nur, wie wir unser Ziel erreichen.
Zum SSW-Antrag! Lieber Lars Harms, der Antrag hat großen Charme, keine Frage.
So sehr mein Herz auch für das die Landschaft schonende Erdkabel schlägt, eine grundsätzliche Vorfestlegung auf ein Erdkabel ohne Prüfung des Einzelfalls halte ich nicht für machbar. Eine Pauschalierung schießt über unser gemeinsames Ziel hinaus. Bundesweit kann man Landschaften nicht über einen Kamm scheren, die zum Beispiel entweder in touristisch weniger relevanten, dünn besiedelten Gebieten liegen, schon durch Freileitungen belastet sind oder touristische Schwerpunkte bilden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir in SchleswigHolstein unsere eigenen Mittel und Wege finden sollten. Wir bestimmen über die Inhalte unserer Landesplanung. Landesplanerische Ziele sind bei
Bauvorhaben und raumbedeutsamen Vorhaben zu beachten. Warum prüfen wir also nicht, in welchen Bereichen unseres Landes die Belastung von Natur und Landschaft bereits so immens ist, dass weitere Freileitungsmasten nicht mehr zugelassen werden können? Ich bin sicher, dass es Landstriche in Schleswig-Holstein gibt, in denen wir heute schon mehr Freileitungsmasten als Windräder vorfinden, und ich bin außerdem davon überzeugt, dass der Tourismus - gerade an unseren Küsten - keine weiteren Freileitungsmasten verträgt. Zumindest in Ostholstein dürfte die Grenze des Zumutbaren erreicht sein.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam mit der Landesplanungsbehörde die Bereiche festlegen, die aus landesplanerischen Gründen keine weitere Belastung durch Freileitungsmasten vertragen! Lassen Sie uns landesplanerische Ziele formulieren, die für bestimmte Bereiche - und eben nicht pauschal - die Verlegung von Erdkabeln zum landesplanerischen Ziel machen! Mein Appell ist also, die Probleme hier im Land zu lösen - mit den Mitteln, die uns hier zur Verfügung stehen. Dazu sollten wir den SSW-Antrag an den Wirtschaftsausschuss überweisen und dort weiter beraten.
Nicht verhehlen will ich an dieser Stelle, dass ich die - ich will es deutlich sagen - Arroganz, Ignoranz und vielleicht sogar Sturheit von E.ON-Netz, mit der hier am Freileitungsbau festgehalten wird, inzwischen unerträglich finde.
Da müssen Windmüller ihre Windräder abschalten und daraus resultierend Einbußen von 10.000 € je 1-MW-Anlage in Kauf nehmen, nur weil E.ONNetz das zeitaufwendige Verfahren für den Freileitungsbau vorzieht, Bürgerproteste und Klagen inklusive.
Es geht um die Verzögerung des Netzausbaus, den wir als Landespolitikerinnen und Landespolitiker nicht akzeptieren dürfen.
Noch Ende Februar, das ist noch nicht lange her, behauptete E.ON Netz im „Flensburger Tageblatt“ völlig unbeeindruckt von der veränderten Rechtslage, die Mehrkosten für den Bau eines Erdkabels
seien nicht umlagefähig. Das stimmt einfach nicht. Im „Flensburger Tageblatt“ war die Überschrift zu lesen: „E.ON unbeirrt“. Ich finde, das dürfen wir E.ON-Netz einfach nicht durchgehen lassen!
Ich komme nun zum Bericht des Wirtschaftsministeriums zur Verstärkung des Stromnetzes. Danke dafür. Immerhin unterstützt die Landesregierung den Beschluss des Landtages vom 14. September des letzten Jahres. Davon bin ich ausgegangen. Die Frage ist nur: Wie? Wird E.ON wirklich nachhaltig klar gemacht, dass niemand hier im Land weitere Freileitungen will? Wer erklärt E.ON letztlich die geltende Rechtslage, wonach die Mehrkosten eben doch auf die Netznutzungsentgelte umgelegt werden können? Wir reden über die Größenordnung von einem Euro je Haushalt und Jahr. Der Bericht enthält leider wiederum den Hinweis auf die angeblich exorbitanten Mehrkosten für ein Erdkabel. Es gibt immerhin das Eingeständnis, dass die Kosten für Erdkabel nicht mehr das achtfache, sondern nur noch das zweifache der Kosten einer Freileitung ausmachen. Das haben wir im Wirtschaftausschuss ganz genau miteinander besprochen.
Ich darf auf eine weitere aktuelle Studie hinweisen, die das Bundesumweltministerium bei der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen in Auftrag gegeben hat. Danach entstehen keine Mehrkosten für Erdkabel im 110-KV-Bereich. Zum Teil ist das Erdkabel sogar billiger als eine Freileitung. Ich denke, daher können wir nicht von einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holsteins reden. Im Gegenteil: Ein Erdkabel schont Mensch und Landschaft. Ein Land, das nicht noch weitere Freileitungsmasten zulässt, ist ganz klar im Vorteil.
Wir haben heute noch einmal die Zusage von Minister Austermann gehört, dass sich die Landesregierung für einen zügigen Netzausbau einsetzen werde. Über diese Zusage freue ich mich. Ich kann nur sagen: Dann mal zu!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, wir führen mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes keine neue
Steuer ein. Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, in Gemeinden, in denen nur ein Gemeindeteil als Kur- und Erholungsort anerkannt ist, eine Fremdenverkehrsabgabe auch außerhalb der Kurortanerkennung zu erheben. Wenn die Abgabenlast auf eine größere Zahl Abgabepflichtiger verteilt wird, sinkt automatisch die Abgabepflicht des Einzelnen. Genau dies sollen die Kommunen entscheiden.
Der Gesetzentwurf des Innenministers schafft bei der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe mehr Freiraum für die Kommunen. Lassen wir die Kommunen selbst über die unpopuläre Abgabe entscheiden. Herr Kollege Dr. Garg, lassen wir die Kommunen selbst entscheiden, in welchen Gemeindegebieten die Abgabe erhoben werden soll.
Der Gesetzentwurf gibt uns darüber hinaus Gelegenheit, das Thema Kur- und Fremdenverkehrsabgabe einmal ganzheitlich anzugehen. So wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, weitere Freiräume schaffen zu können und zum Beispiel die Kurabgabe und die Fremdenverkehrsabgabe zu einer kommunalen Tourismusabgabe zusammenzufassen. Diese Tourismusabgabe könnte von den Vermietern und von der sonstigen vom Tourismus profitierenden Wirtschaft aufgebracht werden. Beim Gast findet das bestimmt Zustimmung. Es ist immer wieder zu hören, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Kurabgabe unverhältnismäßig groß sei. Das gelte sowohl für die Festsetzung als auch für die Erhebung. Unverständnis herrscht nicht selten nicht nur bei den Vermietern, sondern auch beim Gast von außerhalb. Es herrscht auch bei Schleswig-Holsteinern und SchleswigHolsteinerinnen, die an einen Strand möchten. Es wäre doch schön, wenn wir den Gast von der Last der Kurabgabe befreien könnten und wenn die Betriebe hier einspringen würden.
Eines steht für mich fest: Die Tourismuskommunen sind auf verlässliche und planbare Einnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsabgaben angewiesen, um ihre touristische Infrastruktur in Schuss halten zu können. Ziel der Landespolitik muss es sein, den Aufwand für Kalkulation, Festsetzung und Erhebung der Abgabe so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Das, was hier eingespart werden kann, ist mehr als genug Kompensation für mögliche Mindereinnahmen an den Strandhäuschen, an denen die Kurtaxe kontrolliert wird.
Mit Abgaben - allzumal mit der Fremdenverkehrsabgabe - macht man sich wahrlich keine Freunde. Trotzdem: Wer davon profitiert, dass eine Stadt
oder eine Gemeinde Urlauber, Tagesgäste, Kongressbesucherinnen und Kongressbesucher und Erholung suchende in die Stadt lockt; wer davon profitiert, dass ein Strand frisch und sauber ist und bleibt, dass Touristinformationen und touristische Attraktionen durch eine Kommune vorgehalten werden und dass ein Tourist am Geldautomat Geld abhebt, ein Restaurant besucht oder im Urlaub ein lange gesuchtes Paar Schuhe ersteht, der soll seiner Stadt mit der Fremdenverkehrsabgabe ein klein wenig zurückgeben. Das muss auch ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft von Unternehmen in einem Tourismusverband nach österreichischem Vorbild möglich sein, wie wir es am Tirolstand auf der ITB erfahren haben.
Ich kenne die Sorge, dass die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe zu Wettbewerbsnachteilen und zu Verdrängung und Abwanderung von Betrieben führen könnte. Ich kann den betroffenen Kommunen nur empfehlen, sich in der Region untereinander abzustimmen und zu einer einheitlichen Abgabenerhebung zu kommen, denn dann hat sich das Thema Abwanderung erledigt. Mein Kollege Feddersen hat auf ein Beispiel hingewiesen, nämlich auf die Kommunen in der Schlei-Region, die dies gern gemeinsam einheitlich regeln möchten.
Gedanken machen sollten wir uns - wenn wir schon bei dem Thema sind - über den Begriff Fremdenverkehrsabgabe. Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, den Begriff Fremdenverkehr aus der Fremdenverkehrsabgabe zu verbannen. Unsere Touristen sind unsere Gäste und keine Fremden!
Eine weitere Frage, der wir uns in der Ausschussberatung widmen sollten, ist die Frage nach der Notwendigkeit der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Ich frage mich, ob wir hierauf verzichten können. Tourismus ist da, wo Gäste sind. Es ist ganz einfach. Lassen wir das doch die Kommunen entscheiden.
Deshalb bitte auch ich darum, diesen Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, in dessen Bereich der Tourismus angesiedelt ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Garg, ich kann nachvollziehen, dass es schwer war, bis Donnerstagmittag unruhig auf dem Stuhl herumzurutschen, um endlich auf den „Leben ohne Wachstum“-Antrag der SPD Ostholstein zum Landesparteitag zu sprechen zu kommen.
Hoppla, endlich ist es so weit, endlich geht Regina Poersch nach vorn und spricht zum Abgabenrecht. Aber anstatt zuzuhören und hinzuhören, was ich gesagt habe, kommt ein Einwurf und ein Seitenschwenk auf Zinsen: Weil Sie nicht zugehört haben, möchte ich gern wiederholen, was ich gesagt habe.
- Jetzt lasse ich mal die Schuhe weg. - Ich habe gesagt: Wer davon profitiert, dass eine Stadt Urlauber und Tagesgäste in diese Stadt holt, und dafür sorgt, dass touristische Infrastruktur vorgehalten wird, der soll der Stadt über die Fremdenverkehrsabgabe etwas zurückgeben. Das ist Sinn der Fremdenverkehrsabgabe: zweckgebunden, genau kalkuliert und genau nachvollziehbar. Der Vorteil für die örtliche Wirtschaft lässt sich an der Kalkulation ablesen. Darum ging es mir, das habe ich gesagt. Ich habe gesagt, dass die Kommunen verlässliche und planbare Einnahmen aus der Kurabgabe und aus der Fremdenverkehrsabgabe brauchen. Ich bin auch dafür, das Ganze zu einer Tourismusabgabe zusammenzufassen.
Das werden wir in den Ausschüssen weiter besprechen. Ich habe nicht gesagt, dass der, der Schuhe kauft, eine Abgabe zahlen muss. Das habe ich nicht gesagt. Ich bitte darum, dass wir in Zukunft genauer zuhören, was hier vorn gesagt wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Windstrom für Fehmarn ein Millionengeschäft“, so titelten die „Lübecker Nachrichten“ am 11. Januar, wenige Tage vor dem Startschuss des repowerten Windparks auf der Insel. Welche Kommune hätte nicht auch gern Anteil an diesem Steuerkuchen und müsste Windenergie nicht endlich auf ungeteilte Zustimmung stoßen?
So einfach ist das leider nicht. Eignungsflächen auszuweisen bedeutet gleichzeitig den Ausschluss von Windkraftnutzung an anderer Stelle. Diese landesplanerische Ordnung macht durchaus Sinn. Nicht jede Fläche eignet sich, nicht jede Fläche stößt auf Akzeptanz und ohne Akzeptanz würden wir der Windenergie einen Bärendienst erweisen.
Obwohl ich eine erklärte Befürworterin der Windenergienutzung bin, muss ich doch feststellen, dass gerade die seinerzeit viel diskutierten und dann in Regionalplänen festgehaltenen Eignungsräume für Windenergie letztlich wesentlich zur Akzeptanz beigetragen haben.
Der SSW-Antrag fordert nun, die geltenden Abstands- und Höhenbegrenzungsregelungen zu überprüfen und anzupassen, um den Anforderungen des Repowerings und des Landschaftsschutzes zu genügen. Genau darum geht es: Repowering und Landschafts- und Naturschutz - man denke nur an den Vogelzug - unter einen Hut und in Einklang miteinander zu bringen. Genau das können wir aber heute nicht mit einem einfachen Landtagsbeschluss leisten. Windkraftanlagen mit nicht selten mehr als 100 m Höhe verändern unsere Landschaft. Dennoch brauchen wir sie, das sage ich für die SPD-Fraktion ganz deutlich.
Es freut mich, dass zwischenzeitlich Kommunen gerade auch das finanzielle Potenzial erkennen, das in Windparks steckt. Bei mir zu Hause in Ostholstein, auf Fehmarn, steigt durch das Ende Januar gestartete Repowering-Projekt des Bürgerwindparks das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Fehmarn um das 2,5- bis 3-Fache. Wir reden hier über eine Größenordnung von 3 Millionen €. Im Jahr 2006 waren es gerade einmal 1,4 Millionen €.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind dabei nur ein Aspekt. Ein anderer sind die Impulse, die für unsere schleswig-holsteinischen Unternehmen vom Repowering ausgehen. Bisher produzieren sie nämlich hauptsächlich fürs Ausland. Ich wünsche mir, dass es in Schleswig-Holstein schon bald möglich ist, nicht nur offshore, sondern auch onshore im Rahmen von Repowering 5-MW-Anlagen zu errichten.
Aber es gilt eben, die unterschiedlichen Belange und Interessen miteinander und untereinander abzuwägen. Welche Auswirkungen haben größere und höhere Windräder auf unsere Kommunen, die durch immer größere Windräder in ihrer wohnbaulichen Entwicklung eingeschränkt werden, weil sie größere Abstände zu den heranrückenden Riesenwindrädern einzuhalten haben? Wir müssen uns ernsthaft damit auseinandersetzen, was dies für unser Landschaftsbild in Schleswig-Holstein und die bauliche Entwicklung unserer Kommunen bedeutet. Ich könnte mir vorstellen, dass die Auswirkungen
bei Ihnen, Lars Harms, zu Hause anders aussehen als bei mir zu Hause in Ostholstein.
Dass die Kommunen bei diesen Überlegungen beteiligt werden, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Sie wurden im Übrigen auch bei der Teilfortschreibung der Regionalpläne beteiligt.
Eine weitere ungeklärte Frage, die ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen kann, ist die Frage nach der Aufnahmekapazität unseres schleswig-holsteinischen Stromnetzes.
Mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz können Plan- und Genehmigungsverfahren nicht nur schneller erledigt, sondern auch die Mehrkosten für eine Erdverkabelung auf den Strompreis umgelegt werden.
Die so oft vermisste Rechtsgrundlage für die Umlage dieser Kosten ist nun geschaffen worden. Und von dem 20-km-Küstenstreifen bei der Erdverkabelung profitiert kein Bundesland so sehr wie das „Land zwischen den Meeren“, Schleswig-Holstein.
Ich möchte die Gelegenheit für die eindringliche Bitte an die Landesregierung nutzen, hier deutlich stärker auf den Netzbetreiber E.ON einzuwirken,
endlich entsprechend der Vorgabe des Energieeinspeisegesetzes ein leistungsfähiges Netz vorzuhalten. Das entspräche auch längst gefassten Landtagsbeschlüssen.
Die landesplanerischen Rahmenbedingungen für Windenergie von Zeit zu Zeit anzuschauen, zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern, ist völlig in Ordnung und dies soll auch der Antrag bewirken. Wir sollten dies aber nicht gleich hier im Schnellverfahren tun, sondern in den Ausschüssen genau die Aspekte näher beleuchten, die ich genannt habe. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss - da gehört die Landesplanung hin - sowie mitberatend an den Wirtschafts- und an den Umweltausschuss. Dort können wir dann sicherlich mit der Landesregierung besprechen, ob eine weitere Teilfortschreibung der Regionalpläne erforderlich ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ehrgeiziges Ziel haben sich die Tourismusakteure in unserem Land gesetzt: eine gemeinsame Tourismusstrategie für ein ganzes Bundesland. Diese beinhaltet, die Gästewünsche zu kennen, Angebote daran zu orientieren - und nicht umgekehrt
und unsere Gäste darüber hinaus immer wieder aufs Neue zu verblüffen und zu überraschen. Auf diese Weise nicht nur Stammgäste halten, sondern neue Gäste ins Land und an unsere Strände holen, das ist ein ehrgeiziges und unterstützenswertes Ziel.
Was in unserem Antrag auf den ersten Blick vielleicht ein wenig technokratisch wirken mag, steckt doch voller Leben: Wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Wir wollen an Erfolge anknüpfen und Neues wagen und dabei gemeinsam an einem Strang ziehen. Das ist das Ziel unseres Antrages.
Politik hält sich richtigerweise aus dem operativen Geschäft heraus. Dennoch sollte sich der Landtag eine Meinung zum Handlungskonzept für die Neuausrichtung des Tourismus bilden - eine Woche nach dem Tourismustag in Travemünde allemal. Wir haben das Konzept nicht nur zu einem guten Teil bezahlt, sondern uns gehen die Inhalte genauso wie die Neuausrichtung der Förderpolitik an.
Unser Antrag ist ein klares Bekenntnis zu den Regionalverbänden. Sie haben in den zurückliegenden Jahren erfolgreiche Arbeit geleistet und sollen dies weiterhin tun und tun können. Was wir allerdings straffen sollten, sind die viel zu kleinteiligen Strukturen vor Ort. Hier brauchen wir allerdings die Unterstützung der Kommunen beim Abbau von Kirchtürmen.
Was in den Regionalverbänden an touristischen Themen entwickelt worden ist, kann sich sehen lassen: Segeln, Golf, Naturtourismus, Nordic Walking, Radfahren und anderes mehr. - Am Beispiel Radfahren will ich deutlich machen, dass es jetzt darum gehen muss, nicht alle vorliegenden Ergebnisse in den Papierkorb zu werfen, sondern die Konzepte für Rennrad, Mountainbike und Hollandrad auf die Erwartungen und Ansprüche von Zielgruppen wie den anspruchsvollen Genießern, den Familien mit kleinen Kindern und den Best Agern abzustimmen und auf sie auszurichten.
Es geht also darum, die bisherigen Erfolge als Fundament für eine Neuausrichtung des schleswig-holsteinischen Tourismus zu nutzen und dabei Schwerpunkte zu setzen.
Ich sagte es bereits: Wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Urlaub auf dem Bauernhof ist nur ein Beispiel. Weitere Beispiele sind der Jugendtourismus, Camping mit seinem ungebrochenen Boom, aber auch der Städtetourismus, der uns eine steigende Zahl an Tagestouristen erst recht mit
einem neuen Ladenöffnungszeitengesetz beschert. Diese Bereiche sind für den Tourismus in Schleswig-Holstein wichtig.
Und doch dürfen die Zuwächse bei Camping und Städtetourismus nicht den Blick dafür verschleiern, dass die im Konzept vorgeschlagenen Zielgruppen bereits heute zwei Drittel unserer Gäste ausmachen: anspruchsvolle Genießer, Best Ager und Familien mit kleinen Kindern. - Sie wollen wir mit klarem Profil ansprechen. Unsere Angebote sollen sich an den Gästewünschen ausrichten und nicht umgekehrt.
Zur Neuausrichtung gehört auch eine neue Förderpolitik, also ein gezielter Mitteleinsatz mit Ausrichtung auf das Tourismuskonzept. Nicht alles auf Ortsebene Wünschenswerte kann aus Landesmitteln unterstützt werden. Statt tausend Blümchen zu gießen, wollen wir einen Park von touristischen Angeboten pflegen.
Ich unterstütze den Ansatz, zukünftig bei Förderanträgen zu fragen, ob jemand bereit ist, die gemeinsame Strategie mitzutragen und sich beispielsweise nachweisbar am Online-Buchungsportal der TASH beteiligt.
Leider sind astronomisch hohe Fördersätze à la Mecklenburg-Vorpommern bei uns nicht drin. Das soll jedoch kein Anlass zum Jammern sein, sondern unser Ziel unterstreichen: Lieber Kollege Jürgen Feddersen, wir wollen im Tourismus die Nummer eins im Norden werden.
Wir bekennen uns auch zum Erhalt der Tourismusagentur. Ohne sie und die erfolgreiche Arbeit ihrer hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden wir heute nicht so weit oben auf der touristischen Beliebtheitsskala. Diese Kompetenz können wir durch externe Berater ergänzen und dabei auch Roland Berger in die Pflicht nehmen: Mit unserem Antrag wollen wir vermeiden, dass der teuer bezahlte Gutachter nach Art eines Hubschraubers plötzlich auftaucht, viel Lärm macht, jede Menge Staub aufwirbelt und so schnell wieder verschwindet, wie er erschienen ist.
Wir können uns durchaus vorstellen, dass in der Umsetzungsphase Roland Berger oder eine andere Unternehmensberatung in die Pflicht genommen werden sollte. Leitprojekte wie die Optimierung des Marketingkonzepts oder die Investorengewinnung für touristische Großprojekte könnten sich hier eignen. Dies kann verhindern, dass es im Falle des Misserfolgs und Scheiterns heißt, die geniale Idee
eines Roland Bergers sei verwässert worden und man hätte die Vorschläge nur nicht exakt umgesetzt.
Zum Abschluss ein Wort zur Verlässlichkeit. Wir alle, das heißt Tourismusakteure wie Investoren und auch Politikerinnen und Politiker, brauchen Verlässlichkeit. Von immer wieder neuen und damit dann verwirrenden Gutachten und Konzepten sollten wir dringend die Finger lassen. Ich wünsche mir, dass wir schnell mit der Umsetzung beginnen und verlässlich das Konzept als Gesamtstrategie anpacken. Dazu gehört auch ganz viel Kommunikation, damit alle Akteure mitgenommen werden. Aus meiner Sicht hat nicht zuletzt der Tourismustag in der vergangenen Woche gezeigt: Es lohnt sich, neue Wege zu beschreiten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Matthiessen, wenn der Antrag so banal ist und, lieber Kollege Dr. Garg, wenn in dem Antrag so viel fehlt, warum haben Sie dann keinen ergänzenden Antrag vorgelegt? Da wäre vielleicht noch eine ganze Menge möglich gewesen.
Ich habe ausdrücklich gesagt, wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Aber wir wollen Schwerpunkte setzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Städtetourismus und Zielgruppenorientierung kein Widerspruch sind. Nicht zuletzt heißt eines der Leitprojekte: Wir kennen unsere Zielgruppe. - Das muss also kein Widerspruch sein. Es geht darum, das Angebot an den Gästewünschen zu orientieren und auf sie auszurichten und nicht umgekehrt, dass man alle zwingt, Rad zu fahren, unabhängig davon, ob sie Rad fahren wollen oder nicht.
Auch zum Thema Fahrrad fahren habe ich eine Menge gesagt.
Dann zu der Frage, ob wir das nicht doch noch einmal in den Ausschuss überweisen sollten! Die Ausschüsse haben, soweit ich weiß, ein Selbstbefassungsrecht. Wir können das jederzeit dort miteinander besprechen. Ich finde es aber auch richtig, dass sich der Landtag eine Woche nach dem Tourismustag hier und heute eine Meinung bildet. Deswegen bitte ich um Abstimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass nach Beratung im Wirtschaftsausschuss heute der Landtag ein klares Bekenntnis zum Erdkabel ablegen wird.
Man muss wohl sagen: wieder ablegen wird. Denn so war es schon in der letzten Wahlperiode. Heute zeichnet sich sogar ein gemeinsames Bekenntnis aller Fraktionen ab. Darüber freue ich mich.
Die SPD-Fraktion erwartet unabhängig von der wirtschaftlichen Einzelfallprüfung, dass damit für alle Beteiligten, also auch für das Wirtschaftsministerium, eine deutliche Aufforderung zur Realisierung von Erdkabeln gesetzt ist.
Aber bei einem Kompromiss ist es so, dass man sich nur selten zu 100 % darin wiederfindet. Daher möchte ich aus der Sicht der SPD-Fraktion wenigstens mündlich noch auf ein paar Dinge eingehen.
Schade ist aus meiner Sicht, dass sich die Überlegungen auf Bundesebene, im Rahmen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes die Umlage von Mehrkosten bei der Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen auf die Netznutzungsentgelte gesetzlich zu ermöglichen, in unserem gemeinsamen Beschluss nicht wiederfinden.
Es wäre aus meiner Sicht durchaus wünschenswert, in das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neben den 220- und 380-kV-Leitungen auch die 110-kV-Hochspannungsebene aufzunehmen, um auch hier etwaige Mehrkosten umlegen zu können. Das hätte nämlich die Frage der Mehrkosten ein für allemal geregelt.
Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, an unsere Landesregierung zu appellieren, sich auf Bundesebene hierfür starkzumachen, zum Beispiel im Bundesrat.
In der vom Wirtschaftsausschuss durchgeführten Anhörung konnte die These nicht widerlegt werden, dass ein Erdkabel gegenüber einer Freileitung in der Gesamtschau aller Faktoren am Ende durchaus wirtschaftlich vertretbar sein kann. Noch einmal: Zwar kann nach Einschätzung von Fachleuten bei 110-kV-Trassen die Variante Erdkabel gegenüber Freileitung geringfügig teurer sein, wenn sie nicht sogar kostengleich ist. Aber ein Erdkabel geht schneller in Betrieb. Damit kann endlich der einzelbetriebliche und insgesamt volkswirtschaftliche Verlust von mehreren Millionen Kilowattstunden minimiert werden, der nämlich entsteht, wenn wegen Überlastung des Stromnetzes Windstrom nicht eingespeist werden kann.
Die Verlegung von Erdkabeln gibt wieder Schwung für die CO2-freie Energie aus Windkraft und Biomasse in Schleswig-Holstein und wird den aktuellen Investitionsstau auflösen.
Dass wir schnell ein leistungsfähiges Netz für den Windstrom brauchen, hat nicht zuletzt auch unsere gestrige Diskussion um Alternativen zu Atomkraft und Öl gezeigt.
Das Netz zügig auszubauen ist Aufgabe aller Beteiligten. Da sind zuallererst die Netzbetreiber zu nennen.
Ich freue mich außerdem, dass darüber hinaus unser Appell Eingang in die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses gefunden hat, dass neben den Netzbetreibern auch die Genehmigungsbehörden ihren Beitrag leisten müssen, dass der Netzausbau in Schleswig-Holstein zügig vorankommt.
Dass der Landtag dabei grundsätzlich - ich möchte das nicht auf die drei laufenden Verfahren beschränkt wissen, lieber Johannes Callsen - dem Erdkabel den Vorzug gibt, sollten Netzbetreiber und Genehmigungsbehörden endlich zur Kenntnis nehmen.
Ein Wort zu der Erwartung, die Erzeuger regenerativer Energien mögen sich angemessen an den möglichen Mehrkosten von Erdkabeln beteiligen. Das hört sich ja nett an. Die SPD-Fraktion ist jedoch
weiterhin grundsätzlich der Auffassung, dass Netz und Betrieb voneinander getrennt bleiben sollten. In anderen Bereichen machen wir mit einer solchen Trennung ebenso durchaus gute Erfahrungen.
Kommunalpolitiker, Bauernverband und Tourismusorganisationen erfahren durch unseren heutigen Beschluss endlich Unterstützung durch den Landtag in ihrer Ablehnung von Freileitungen. Die Stichworte lauten nach wie vor: Umweltschutz, Flächenschutz, Landwirtschaft, Landschaftsbild und Betriebssicherheit. In all diesen Bereichen ist das Erdkabel ganz einfach besser als Freileitungen.
Mit unserem heutigen Beschluss setzen wir ein wichtiges Zeichen. Ich meine, es ist das richtige Zeichen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein und schwerpunktmäßig an der Ostsee spielen eine herausragende Rolle für unseren Tourismus.
Landesweit kann unser Land mit rund 250 Sportboothäfen und insgesamt 30.000 Liegeplätzen aufwarten. Es ist eine Tatsache, dass ein Drittel der Segler pensioniert und ein Fünftel von ihnen selbstständig ist - eine gut situierte Gästegruppe mit gutem Einkommen und oft genug, Herr Kubicki, mit einer eigenen Yacht. Auf den in der Studie „Wassersporttourismus in Schleswig-Holstein“ festgestellten deutlichen Männerüberhang möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. In jedem Fall bilden die Wassersporttouristen eine wichtige Säule des schleswig-holsteinischen Tourismus.
Aber nicht nur die Wassersportler selbst, auch die Landratten zieht Wasser magisch an. Ein Ort, der einen Hafen zu bieten hat, ist touristisch attraktiv und hat touristisch die allerbesten Voraussetzungen. Unsere Gäste wollen ans Wasser und „Schiffe gucken“. Das setzt allerdings voraus, dass im Hafen auch Schiffe und Boote liegen, sei es als Dauerlieger oder als Gastlieger. Wir brauchen lebendige Sportboothäfen, keine verödeten Stege.
In den Sportboothäfen bei uns im Land schlummert noch einiges an Potenzial. Nachzulesen ist dies in der Studie „Wassersporttourismus in SchleswigHolstein“ vom Februar 2005. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen unsere Sportboothäfen attraktiv, sicher und vor Schadstoffen aus dem Meer geschützt sein. Brandschutz, Abfallentsorgung und Hafenauffangeinrichtungen müssen schlichtweg geregelt sein und um nichts anderes geht es schlichtweg in der Sportboothafenverordnung. Für kleine Häfen mit weniger als 50 Liegeplätzen lässt die Verordnung ausdrücklich Ausnahmen zu.
Unsere Häfen haben bereits in Liegeplätze, Stege, Wege, Sanitäranlagen, Beschilderung, Umfeldgestaltung investiert und sie tun das auch weiterhin und sie kooperieren, wenn sie schlau sind, bei der Umsetzung der Sportboothafenverordnung. Denn das lässt die Verordnung ausdrücklich bei den Abfallbewirtschaftungsplänen zu.
Nicht unerwähnt lassen will ich beim Thema Kooperation den Zusammenschluss Baltic Sailing, in dem sich 19 deutsche und 19 dänische Sportboothäfen wieder finden. Das sind zusammen 38 Sportboothäfen mit 10.000 Liegeplätzen rund um die Ostsee. Baltic Sailing stellt für die angeschlossenen
Sportboothäfen gemeinsame Werbeauftritte und Marketing sicher. Diese Hafenkooperation ist in diesem Jahr erfolgreich in die zweite Saison gestartet. Gleich im ersten Jahr wurden in den deutschen Häfen mit 1.000 Bonuskarten so viele verkauft wie in Dänemark in den vergangenen sieben Jahren zusammen. Baltic Sailing entwickelt sich zu einem attraktiven Markenzeichen.
Um dieses Tourismussegment dauerhaft zu sichern und zu fördern, gilt es, keine unnötigen Hürden aufzubauen. Das wiederum bedeutet, EG-Recht eins zu eins umzusetzen - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die FDP-Fraktion beantragt nun die Überarbeitung der Sportboothafenverordnung. Aus touristischer Sicht sage ich: Das ist in Ordnung, dann aber auch aus dem touristischen Blickwinkel. Dazu lohnt sich ein Blick in die Studie „Wassersporttourismus in Schleswig-Holstein“. Darin wird interessanterweise angeregt, auch - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums - „Hinweise auf Anforderungen an touristisch relevante Aspekte wie Information, Service, Gastronomie et cetera, an den qualitativen Zustand der Gebäude sowie weitere Infrastruktur im Hafen und der näheren Umgebung, das heißt Aspekte, die im Rahmen einer Qualitätsverbesserung erforderlich wären“, aufzunehmen.
Es ist interessant, dass hier eher mehr als weniger Regelungen gewünscht werden, wenn auch mit einem eigenen, einem touristischen Schwerpunkt.
Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass dabei die betroffenen Verbände beteiligt werden. Das ist im Übrigen auch mit der jetzt kritisierten Sportboothafenverordnung vor allem in der Umsetzungsphase geschehen.
Es spricht nichts dagegen, sich die Sportboothafenverordnung noch einmal vorzunehmen und dabei vor allem auch die kleinen Häfen, die Vereinshäfen im Blick zu haben.
Für sie brauchen wir Lösungen, die sie nicht überfordern.
Nicht zuletzt auch, um dem geballten Sachverstand und den persönlichen Betroffenheiten in meiner eigenen Fraktion angemessen gerecht zu werden, beantrage ich, den FDP- Antrag neben dem Innenund Rechtsausschuss dem Umwelt- und Agrarausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu über