Iris Nieland
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Last Statements
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Das Landesfinanzausgleichsgesetz ist eines der zentralen Gesetze, da hier die Grundsätze der finanziellen Versorgung unserer Kommunen gelegt werden. Im Gegensatz zu den letzten großen Änderungen dient der vorliegende Gesetzentwurf aber in wesentlichen Teilen dazu, die eklatanten finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen zu lindern. Insbesondere die Gewerbesteuer, eine der beiden wichtigsten Gemeindesteuern, ist im Zuge der Corona-Krise stark eingebrochen.
Das Statistische Landesamt ermittelte im September, dass nach Berücksichtigung der an das Land abzuführenden Umlagen den kommunalen Kassen lediglich 860 Millionen Euro
an Einnahmen aus der Gewerbesteuer blieben. Das waren annähernd 100 Millionen Euro weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und entspricht einem Rückgang von über 10 %.
Verschärft wird diese finanzielle Lage nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds durch verschiedene andere wegfallende Steuern, Stundungen oder Herabsetzungen zum Beispiel von Einkommens- und Körperschaftsteuern oder den Erlass von Gebühren, beispielsweise um Gastronomie und Handel zu unterstützen. Insofern ist es richtig und notwendig, dass wir unseren Kommunen nun Kompensationsmittel zur Bewältigung der Krise zur Verfügung stellen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Hilfen auch im Jahr 2021 weitergeführt werden.
Schneller als das Land hatte sich hier der Bund gerührt. Auch in Krisenzeiten erscheint es uns Strategie der Landesregierung zu sein, erst einmal auf Berlin zu warten, bevor man selbst tätig wurde. Etwa 6,1 Milliarden Euro hat der Bundesnachtragshaushalt zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle vorgesehen, wovon 412 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz entfallen.
Im zweiten Nachtragshaushalt in Rheinland-Pfalz haben wir 200 Millionen Euro vorgesehen, sodass es in der Umsetzung innerhalb des Finanzausgleichs zu einer Summe von insgesamt 638 Millionen Euro kommt. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage unserer Kommunen brauchen sie diese Mittel mehr denn je.
Die Wichtigkeit gilt auch für die weiteren Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, etwa die Umsatzsteuerkompensation, die insbesondere durch die befristete Senkung der Steuer notwendig wird.
Dennoch bleibt in der Summe festzuhalten: Es rächt sich infolge der Corona-Krise, dass die Landesregierung in Zeiten der Hochkonjunktur versäumt hat, die Finanzen der Kommunen auf gesunde Füße zu stellen. Gerade die höchstverschuldeten Kommunen stehen nun vor einer Aufgabe, die sie allein nicht werden lösen können.
So richtig die weitgehenden Einmalzahlungen innerhalb des Finanzausgleichs sind, das grundsätzliche Finanzproblem unserer Kommunen, das nun noch einmal verschärft wird, werden sie nicht lösen können. So hat beispielsweise die Stadt Trier erst gestern einen Nachtragshaushalt verabschiedet, der eine Neuverschuldung von 70 Millionen Euro vorsieht, die zum größeren Teil nicht coronabedingt, sondern im Wesentlichen einer strukturellen Unterfinanzierung geschuldet ist.
Leider wird es jetzt im Zuge der Änderung des LFAG verpasst, weitere Änderungen vorzunehmen, um den eigentlichen Ursachen der lang anhaltenden Finanzmisere der Kommunen entgegenzutreten. Diese Finanzmisere wurde in diesem Haus immer wieder beschrieben. Sie ist auch immer wieder durch die Spitzenverbände und Finanzwissenschaftler festgestellt worden. Schön geredet wird sie nur durch die Landesregierung.
Eine Möglichkeit, die Kommunen besserzustellen, wäre – wie wir es fordern –, die Verbundsätze im LFAG anzuheben, um so die Finanzausgleichsmasse anzuheben und damit die Kommunen nachhaltig besser zu unterstützen.
Geht man diese kritischen Bereiche des LFAG nicht an – dazu scheint die Landesregierung nicht willens zu sein –, wird sich die Misere fortsetzen. Man wird kurzfristig helfen, aber man wird nicht die strukturellen Probleme lösen, die diesen Finanzproblemen letzten Endes zugrunde liegen. Das ist nicht gut für die Kommunen, nicht gut für das Land und nicht gut für die Menschen, die in diesem Land leben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Dr. Braun, Sie sagten in Ihrem Vortrag gerade, wir können die Schuldenbremse wieder anhalten, dann mal wieder anhalten. Herr Dr. Braun, es geht nicht um Ihr Belieben, dass Sie die Schuldenbremse wieder anhalten. Grundsätzlich ist die Schuldenbremse einzuhalten.
Ja, es gibt Ausnahmen wie in der Corona-Krise. Die sind erlaubt, aber es gibt einschränkende Bedingungen, die absolut beachtet werden müssen. Das tun Sie nicht.
Sie öffnen die Schuldenschleusen. Das lehnen wir ab; denn wir verteidigen die Schuldenbremse, und wir verteidigen damit die Landesverfassung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst einen herzlichen Dank an den rheinland-pfälzischen Rechnungshof, Herrn Präsidenten Berres, und alle Beteiligten an den Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission und des Haushalts- und Finanzausschusses für die Zusammenarbeit richten. Ich möchte auch ganz herzlich Herrn Dr. Weiland für die gute Sitzungsleitung und die hervorragende Berichterstattung danken.
Nun zu diesem Haushalt, einem Landeshaushalt, der – Stand damals, 2018, ein Haushalt in einer Phase der
Hochkonjunktur – anscheinend rosigen Zeiten entgegenging. 2018 schloss der Landeshaushalt mit einem erheblichen Finanzierungsüberschuss ab.
Nach Jahrzehnten immer weiter sprudelnder Steuereinnahmen, niedrigster Zinsen und einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote war man gemächlich in Richtung eines ausgeglichenen Haushalts unterwegs. Ja, in den wirtschaftlich erfolgreichen Jahren haben Bürger und Unternehmer in diesem Land durch Fleiß und harte Arbeit Enormes geleistet und so die Finanzierung des Landeshaushalts ermöglicht.
Trotz allem zeichneten sich schon damals strukturelle Probleme ab.
Erstens: So gab und gibt es keine verlässlichen Erkenntnisse über die Entwicklung der Versorgungsausgaben, die einen eklatanten Zuwachs nehmen.
Zweitens: Die Investitionsausgaben in Rheinland-Pfalz lagen sehr deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Flächenländer. Die schlaglöcherdurchsetzten Straßen sind leider – das kann man hier nur jedes Jahr wiederholen – das Menetekel maroder öffentlicher Infrastruktur.
Drittens: Nachhaltig – hier passt das Wort –, nachhaltig jedes Jahr wieder und überdurchschnittlich hoch sind die Zinsausgaben pro Kopf und die Verschuldung pro Kopf in Rheinland-Pfalz.
Werfen wir nun noch den Blick auf einige ausgewählte Prüfungsergebnisse – einige haben wir schon gehört –: die mangelhafte Prüfung der Voraussetzungen bei der steuerlichen Förderung bei der Unternehmensförderung. Nachzuversteuernde Beiträge sind um 20 Millionen Euro zu niedrig angesetzt worden, ein Steuerausfallrisiko von mehr als 100 Millionen Euro.
Dieser große Betrag an verlorenem Geld ist so abstrakt. Ich möchte ihn konkret übersetzen in Leben, in konkretes Leben: Dieser Betrag wäre genug Geld gewesen, um mehr als 11.000 Corona-Zuschüsse an in Not geratene Unternehmen zu bezahlen.
Dann haben wir die Förderung der Sicherheitskosten am Flughafen Hahn: Hier wurden in den Jahren 2014 bis 2017 Zuschüsse von fast 10 Millionen Euro zur Finanzierung von Sicherheitsaufgaben ohne vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen hergegeben. Sachfremde Kosten von mehr als 188.000 Euro wurden übernommen. Davon hätte – konkretes Leben – über 6.600 besonders belasteten, sogenannten systemrelevanten Helfern ein Sonderbonus in Höhe von 1.500 Euro gezahlt werden können.
Bei der Kostenerstattung sind ein weiteres Beispiel unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche. 2,5 Millionen Euro wurden erstattet, obwohl die Feststellung der Minderjährigkeit nicht durchgeführt wurde. Eine Kostenerstattung von über 870.000 Euro erfolgte ohne die erforderliche Klärung des ausländerrechtlichen Status. Kosten von über 3 Millionen Euro wurden ohne Anspruch begründende Unterlagen erstattet. Das wären mindestens 13.000 Endgeräte für das sogenannte Homeschooling der aktuell betroffenen Schulkinder gewesen.
Ich beschränke mich auf diese Beispiele. Natürlich könnte ich noch auf die Eingruppierung von Beschäftigten in Dienststellen des Landes mit zu hohen Entgelten und auf tarifwidrige Zulagen mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Millionen Euro eingehen.
Ein altes deutsches Sprichwort sagt: Wer spart – das heißt investiert – in der Zeit, der hat in der Not. In kaum einem Entlastungsverfahren ließe sich die Gültigkeit dieses Sprichworts so gut erkennen wie heute. Corona bringt dabei wie ein Vergrößerungsglas die aufgelaufenen Versäumnisse ans Licht.
2018 wurde das Geld mit beiden Händen ausgegeben; man hatte es. Leider wurde es aber verkonsumiert und nicht investiert. Nun ist die Quelle der üppigen und stets anwachsenden Steuereinnahmen vorerst versiegt.
Ich resümiere: Unsere Landesregierung hat es versäumt, ja, unser Land so zu rüsten, dass auch für Notsituationen vorgesorgt worden wäre. Genau das hat diese Landesregierung versäumt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage Sie: Wie lange sollen künftige Generationen noch mit Schulden belastet werden, nachdem sie doch bereits jetzt die Erbschaft einer maroden Infrastruktur erwarten dürfen? Oder wollen Sie das alles eines Tages mit einer Währungsreform zu Ende bringen?
Der Entlastung des Hofes werden wir zustimmen. Ansonsten werden wir uns enthalten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ja, Konsens. Es herrscht weitgehend Konsens darüber, dass heute kein seriöses Unternehmen Männer und Frauen vorsätzlich ungleich bezahlt. Wir haben es bei möglichen Gehaltsunterschieden also nicht mit struktureller Diskriminierung zu tun, wie es von den antragstellenden Fraktionen durchaus suggeriert werden soll, sondern zunächst einmal schlicht und ergreifend mit Unterschieden. Diese Erkenntnis ist wichtig für eine objektive und sachliche Analyse der Situation.
Aber wie hoch ist überhaupt die angebliche Geschlechterkluft bei den Einkommen? Konstant 40 % sagen die Gewerkschafter. Rechnet man nun die bei Frauen besonders beliebten und bevorzugten Teilzeitarbeitsverhältnisse raus und vergleicht die Bruttojahreseinkommen der Vollzeitbeschäftigten, sollen es 19 % sein, also sind wir schon bei der Hälfte. Wie aussagekräftig ist diese Zahl?
Das Statistische Bundesamt hat im letzten Herbst den Gender Pay Gap etwas genauer unter die Lupe genommen, als es die Gewerkschaftsfunktionäre tun, und festgestellt, zwei Drittel der Lücke hängen von Arbeitsplatzstruktur, Berufsund Branchenwahl, Ausbildungsstand, Arbeitszeitmodell usw. ab. Bleiben nur noch 8 %. In diese fließen wiederum zahlreiche Faktoren ein, die statistisch nicht mehr messund erfassbar sind.
Lassen wir also die Kirche im Dorf. Kurz gesagt, die Unterschiede sind bei Weitem nicht so dramatisch wie dargestellt. Die Gründe sind vielfältig und haben eine Menge mit individueller Entscheidungs- und Vertragsfreiheit zu tun.
Wer bis zur letzten Konsequenz Gleichstellung statt Gleich
berechtigung und Ergebnisgleichheit statt Chancengleichheit durchpeitschen möchte, der muss diese Grundpfeiler der Marktwirtschaft so lange schleifen, bis am Ende alle aus der Einheitswohnung im Einheitsauto für Einheitslohn im VEB arbeiten gehen.
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kam zu dem Resultat, 17 % verdienen Frauen im brandenburgischen Cottbus durchschnittlich mehr als Männer, Frauen mehr als Männer. Auch in Schwerin und Frankfurt an der Oder gehen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte weiblichen Geschlechts am Ende des Monats mit mehr nach Hause als Männer. Einen Ruf nach mehr Lohngerechtigkeit für ostdeutsche Männer hatten diese Zahlen aber erwartungsgemäß nicht zur Folge.
Ich behaupte, bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um den verzweifelten Versuch, einer Angelegenheit Sinn einzuhauchen, deren Geburtsfehler in der falschen Annahme liegt, dass es eine nennenswerte systematische Lohndiskriminierung auf der Basis des Geschlechts überhaupt gibt. Was soll eine Analyse über Diskriminierung aussagen, die sich noch nicht einmal die Mühe macht, unterschiedliche Abschlüsse, Jobpräferenzen und geschlechtsspezifische Arbeitszeitgestaltungen zu berücksichtigen?
Die Schimäre eines Gender Pay Gaps ist für politische Parteien von CDU bis in die andere Richtung ein gefundenes Fressen, staatlichen Dirigismus zu forcieren.
Tatsache ist doch, allen ideologischen Strömungen zum Trotz entscheiden sich immer noch die weit überwiegende Zahl von Frauen ganz bewusst für Kinder, auch wenn mit der großen Verantwortung finanzielle Belastungen sowie zahlreiche persönliche Einschränkungen inklusive beruflicher Unterbrechungen verbunden sind. Dass durch die Babypause mit schrittweiser Rückkehr in den Beruf gewisse Einkommensverluste entstehen, liegt in der Natur der Sache und lässt sich nicht vollständig ausgleichen.
Der coronabedingte Digitalisierungsschub lässt derzeit hoffen, dass Homeoffice und ähnliche Möglichkeiten ausgebaut werden können, wovon vor allem Frauen und Familien profitieren könnten.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es sich bei der vor
liegenden Drucksache in erster Linie um einen linksideologischen Schaufensterantrag der Ampelfraktion handelt, der die Gleichstellungsbemühungen der Landesregierung in zwölf Einzelpunkten bejubelt und am Ende wenig Neues liefert.
Wieder einmal propagieren Sie die staatlich vorangetriebene Überwindung struktureller Benachteiligungen traditioneller Rollenbilder, anstatt – jetzt hören Sie gut zu – Freiheit und selbstbestimmte Entscheidungen emanzipierter Frauen anzuerkennen. Warum fällt es Ihnen so schwer an dieser Stelle?
Meine Damen und Herren, Frauen verdienen in der Tat mehr.
Wertschätzung von Lebensleistung sollte sich nicht ausschließlich auf Berufs- und Erwerbsarbeit beschränken. Gerade in der Corona-Krise hat sich wieder einmal gezeigt, wie wertvoll die Familienarbeit ist, die Väter und Mütter gleichermaßen leisten.
Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit Ihrer Forderung nach gerechter Bezahlung, wenn Sie wirklich etwas gegen die finanzielle Benachteiligung von Frauen tun wollen, dann müssten Sie mit uns gemeinsam dafür kämpfen, dass häusliche Erziehungs- und Pflegeleistungen monetär deutlich stärker anerkannt werden als bisher, beispielsweise über ein Landeserziehungsgeld oder über eine stärkere Anerkennung bei der Rente;
denn nirgendwo ist der Pay Gap größer als bei einer Mutter, die mindestens die gleiche, für unsere Gesellschaft so wichtige Arbeit leistet wie eine Erzieherin in der Kita, und dafür keinen einzigen Euro erhält.
Letzter Satz: Ein wirklichkeitsfremder, zusammengestrickter Antrag, der die wesentlichen Aspekte außer Acht lässt.
Vielen Dank.
Liebe Frau Kollegin, wenn Sie sich nicht gleich zu Anfang meiner Rede in eine hysterische Panik verschossen hätten, hätten Sie vielleicht bis zum Ende zugehört.
Am Ende habe ich sehr deutlich gemacht, was wir wollen, wofür wir stehen und was wir fordern. Ich lese es Ihnen gerne noch einmal vor, aber Sie können es auch im Protokoll nachlesen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich fasse zusammen: Die Aktuelle Debatte beschäftigt sich mit einem Thema, das Jahrzehnte währt. So lange schreiben Kommunen, unsere Kommunen, Defizite. Nehmen wir irgendeinen Kommunalbericht des Rechnungshofs aus dem letzten Jahrzehnt. Überall dasselbe traurige Bild. Auch die aktuellste Untersuchung der Bertelsmann Stiftung bescheinigt Rheinland-Pfalz andauernde Strukturprobleme.
Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen wir trotz bester Konjunktur seit 2012 bei Investitionen, bei Rücklagen, bei Steuereinnahmen. Deutlich an der Spitze liegen wir bei Kassenkrediten. Bei der Verschuldung hat unser Bundesland bundesweite Höchststände flächendeckend und auf bedenklich hohem Niveau zu verantworten. Unser ländlicher Raum ist wirtschaftsschwach. In Rheinland-Pfalz liegen die steuerschwächsten Kreise Westdeutschlands überhaupt. Nur 7 von 36 Kreisen erreichen überhaupt den Bundesschnitt.
Wenn es dann Sanierungserfolge auf der kommunale Ebene gibt, sind sie durch Erhöhung der Steuersätze und noch weniger Investitionen teuer erkauft.
Ich sehe eine Landesregierung, die abblockt. Es gibt Lösungen. Andere Bundesländer haben sie für die Finanzen ihrer Kommunen längst gefunden und in die Tat umgesetzt.
Geehrte Kollegen von der CDU, wenn Sie es ernst meinen, dann nehmen Sie die Verantwortung, wie Sie es im Antrag formulieren, wahr. Nehmen Sie den Antrag mit nach Berlin. Dort gibt es noch eine Regierung, die von Ihrer Partei geführt wird.
Ja, sehr herausragend aktuell ist die Debatte dennoch, und zwar für die Bürger, die sich täglich mit den Folgen der Regierungspolitik plagen – von Funkloch zu Schlagloch, von Schlagloch zu Funkloch. Allerdings mit dieser Runde, mit diesen Leuchttürmen von Rot und Grün – Herr Schnieder, ich nehme Sie gerne dazu – sehe ich kein Licht am Ende des Tunnels.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Plenum und in den Ausschüssen debattiert und die Stellungnahmen der verschiedenen Interessenverbände hören können.
Im Wesentlichen geht es bei dieser Frage um eine Wiederaufforstungspflicht nach vorheriger Rodung, vor allem durch öffentliche Träger. Nach einer dauerhaften Abholzung oder Rodung sollten daher Ausgleichsflächen durch die Vergrößerung bestehender Waldgebiete geschaffen werden. Neu angelegte Waldinseln sind zwar zu begrüßen, können diesen Zweck aber nicht gleichwertig erfüllen. Auch die ökologische Aufwertung von Waldflächen erweist sich allzu oft als unzureichend.
Die Ziele der AfD als Kraft für aktiven Natur- und Landschaftsschutz sind unmissverständlich. Die Waldfläche soll in Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft bewahrt und dem Prinzip der Nachhaltigkeit soll Rechnung getragen werden. Wir als AfD finden dieses Anliegen im ureigenen Sinne erstrebenswert.
Was für Eigentümer ihrem sozialen Auftrag entsprechend Normalität ist, nämlich verantwortlich mit Wäldern umzugehen und Flächen so wiederherzustellen, wie sie vor einem Eingriff vorgefunden wurden, kann als Gesetz nicht falsch sein. Doch wer, frage ich, ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die ökologischen Standards für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in der letzten Legislatur gesenkt wurden?
Ich will es Ihnen verraten: Die Grünen sind es, die die Verpflichtung zur Wiederaufforstung unserer Wälder aus Rücksicht auf die Windkraftlobby ausgesetzt haben.
So überrascht es auch nicht, dass die Landesregierung dem vorliegenden Gesetzentwurf offenbar reserviert gegenübersteht. Mit einigen Schönheitsreparaturen an bereits bestehenden Wäldern ist es jedoch nicht getan. Der grüne Lack blättert ab.
Schauen Sie, unser Wald spielt im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes doch eine zentrale Rolle. Das müsste Ihnen als Weltenretter doch bewusst sein. Sie wissen doch, wie viel CO2 die deutschen Wälder schlucken.
Sie wissen doch, wie effektiv der deutsche Wald als Klimaund CO2-Senke wirkt.
Das haben Forscher im Rahmen der sogenannten Kohlenstoffinventur ermittelt. Deswegen ist es uns als AfDLandtagsfraktion ganz besonders wichtig, dass die Waldflächen weiter erhalten und ausgebaut werden.
Das sage ich auch als naturverbundener Mensch, der täglich den respektvollen Umgang in seinem persönlichen Alltag lebt.
Um die Wälder in ihrer Gänze zu erhalten, auch für die zukünftige Generation, ist es aus unserer Sicht Pflicht, Rodungen und Abholzungen endlich auch tatsächlich auszugleichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht daher in die richtige Richtung, und wir werden ihm zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf in der ersten Lesung hier im Hause und im Haushalts- und Finanzausschuss debattiert. Es gibt leider nach wie vor Ungereimtheiten, die die Landesregierung nicht vollumfänglich ausräumen konnte.
Insbesondere bei den Mitteln zu dem Kita-Zukunftsgesetz, die das Land vom Bund erhält, ist dem Wortlaut des Gesetzes nach zu befürchten, dass die Mittel nicht vollumfänglich an die Kommunen weitergeleitet werden.
Nun liegt noch ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die meisten finanzschwachen Kommunen in Rheinland
Pfalz für die Aufnahme und Versorgung von Migranten noch eine kräftige Finanzspritze vom Land erhalten sollen: einmalig 30 Millionen Euro zusätzlich, gewiss ein großer Betrag.
Diese einmalige Zahlung soll die jährliche Pauschale ergänzen. Die SPD-Fraktion übernimmt sofort die Deutungshoheit
und lobt und preist dies als gute und faire Lösung, die im Dialog zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden entstanden sei. Diese zusätzliche Pauschalzahlung erfolgt, wie es heißt, aus dem guten Jahresabschluss des Landeshaushalts 2019.
Herr Schweitzer, wenn Sie eine Frage haben, versuchen Sie sie zu formulieren.
Wir sind schon bei einem der Kernpunkte, weshalb dies überhaupt keine gute Lösung ist; denn es ist eine einmalige Zahlung in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses einen Landeshaushalts. Es ist keine strukturelle Verbesserung für die kommunale Ebene. Darum sollte es doch eigentlich gehen: eine sichere Grundlage für die Finanzausstattung der Kommunen.
Meine Damen und Herren, nach der Änderung des LFAG im Jahr 2018 hat man Proberechnungen vorgenommen. So hat man die tatsächlichen Schlüsselzuweisungen den fiktiven gegenübergestellt, nämlich denen, wie sie ohne die Änderung eingetreten wären. Dabei hat man Folgendes festgestellt:
Erstens haben die Landkreise durch diese Änderung 70 Millionen Euro an Einbußen allein für 2018 erlitten. Diese Entwicklung setzt sich fort. Eine weitere Probeberechnung für 2019 ergibt über 100 Millionen Euro an Einbußen. Das sind erhebliche Beträge.
Was folgt daraus? Daraus folgt, dass die großzügig erscheinende Einmalzahlung in Höhe von 30 Millionen Euro Augenwischerei ist. Natürlich sind die Bundeshilfen eine willkommene Hilfe. Der Landkreistag ist für jeden Tropfen dankbar. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land seit Jahrzehnten unzureichend ist.
Wir haben wiederholt die Forderung erhoben, zum Beispiel die Verbundsätze im LFAG anzuheben, um so die Finanzausgleichsmasse zu erhöhen und damit die Kommunen besser und vor allem nachhaltig strukturell zu unterstützen. Der Änderungsantrag der Ampel ist das Eingeständnis, die Kommunen jahrelang vernachlässigt zu haben.
Nur unter dem massiven Druck sieht man sich nun genötigt, schnell irgendetwas zu machen.
Man hat sich dann für eine Einmalzahlung entschieden. Mit diesem Einmalbetrag können nur kurzfristig einige Löcher grob gestopft werden. Im nächsten Jahr stehen wir wieder vor der gleichen Problematik. Dies zeigt die ganze Unfähigkeit dieser Landesregierung, eine langfristige, sinnvolle und tragfähige Lösung auf die Beine zu stellen.
Das ist eine trauriges Machwerk. Im Kleinsten gibt es vertretbare Ansätze. Wir werden uns daher enthalten.
Vielen Dank.
Herr Minister, welche Empfehlungen für mehr Wirtschaftlichkeit des Kommunalberichts sehen Sie als geeignet bzw. nicht geeignet an, um die Kosten der Ausgabenlast zu verringern und sparsamer zu wirtschaften, so zum Beispiel die Festlegung gemeinsamer Standards und Verfahrensregeln, Vor-Ort-Prüfungen oder den Vorschlag, Integrationshilfen einzustellen, wenn hierdurch eine Teilhabe nicht erreicht werden kann?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Aufrechte Menschen: Als aufrechte Demokraten fühlen wir uns der Würde des Menschen in besonderer Weise verpflichtet. Sie zu achten und sie zu schützen ist nicht nur Verpflichtung staatlicher Gewalt, sondern auch die erste und wichtigste Bürgerpflicht.
Nicht ohne Grund befindet sich im Grundsatzprogramm der AfD das klare Bekenntnis zur Menschenwürde gleich zu Beginn in der Präambel.
Meine Damen und Herren, dass die Achtung und der Schutz der Würde, dieser Würde, nicht immer und überall selbstverständlich sind, hat uns erst vor wenigen Tagen ein beschämender Vorfall in Oppenheim vor Augen geführt. Hier wurde ein Mensch Opfer übler öffentlicher Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen, nur weil er sich zu seiner Transgeschlechtlichkeit bekannte. Das Pamphlet, welches der oder die Täter hinterließen, ist ein widerwärtiges Zeugnis verbaler Verrohung und menschenverachtender Geisteshaltung, das meine Fraktion auf das Schärfste verurteilt.
Jegliche Aufrufe zu Gewalt, egal in welcher Form sie ergehen und gegen wen sie sich richten, haben in unserem freiheitlichen Rechtsstaat nichts verloren.
Hier darf es keine zwei Meinungen, hier darf es keine Toleranz geben.
Sie sind ein gutes Beispiel für das, wovon ich spreche.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt dem Opfer. Auch wenn es bis heute zum Glück noch keinen körperlichen Schaden erlitten hat, so ist doch die seelische Verletzung, die dieser Mensch auf Dauer tragen muss, beträchtlich. Stigmatisierung und Ausgrenzung wiegen manchmal noch schwerer als die eigentliche Tat.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich müssen wir als Staat, aber auch als Gesellschaft entschieden einschreiten, wenn Menschen aufgrund ihrer Lebensweise, ihrer politischen oder religiösen Überzeugung oder aus welchen Gründen auch immer zu Opfern von Gewalt werden. Hierfür haben wir unsere Strafverfolgungsbehörden und ein Strafgesetzbuch, das alle Täter gleichermaßen hart bestraft. Wir hoffen, dass der oder die Täter auch im aktuellen Fall mit aller Härte und Konsequenz zur Rechenschaft gezogen werden.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist jeder von uns selbst gefordert. Gerade die alltäglichen Diskriminierungen im zwischenmenschlichen Bereich spielen sich oft unter der Schwelle strafbarer Handlungen ab und entziehen sich so dem Zugriff des Staates. Hier stehen wir alle in der Pflicht, unsere Stimme laut und deutlich gegen jede Form der Verächtlichmachung und Herabwürdigung von Menschen zu erheben. Für Homo- und Transsexuelle gilt ebenso wie für alle anderen: Wir dürfen nicht schweigen, und wir dürfen nicht wegsehen, wenn jemand erniedrigt oder ausgegrenzt wird.
Dadurch – nur dadurch – werden wir dem Auftrag unseres Grundgesetzes gerecht. Wirken wir als Vorbild für andere, und schaffen wir gleichberechtigte Partizipation für jeden, so wie es der Würde des Menschen entspricht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen! Zu der Debatte des vorliegenden Landesgesetzes mit seinen Änderungen möchte ich vorweg einen Gedanken zu unseren Gemeinden äußern.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Im öffentlichverwaltungsmäßigen Aufbau sind die Gemeinden „die räumlich administrativ kleinste Einheit“. Formal liegen sie im modernen Föderalstaat „auf der hierarchisch niedrigsten Stufe“, aber sie bilden „die Bausteine aller zivilisierten Gesellschaften.“ Wann immer die traditionellen Differenzierungen beseitigt wurden, war auch die kommunale Eigenverantwortlichkeit in Gefahr.
Kommunale Selbstverwaltung verlangt stets auch eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit, und zu deren Sicherung – der Selbstverwaltung – braucht es ein kommunales Finanzausgleichssystem. –
Meine Damen und Herren, so ist das Gesetz über den Landesfinanzausgleich mit seinen staatlichen Finanzzuweisungen wohl das zentralste Gesetz der finanziellen Versorgung unserer Kommunen. Hier werden die Maßstäbe gelegt.
Im Gegensatz zu den vorangegangenen großen Änderungen betrifft der aktuelle Entwurf vor allem Richtlinien zur Verteilung der Umsatzsteuer. Erstens insbesondere zur Verteilung der Mittel bei den Kosten für Asylbewerber und zweitens notwendige Anpassungen an das KiTaZukunftsgesetz.
Bei diesen Anpassungen gibt es, wie leider zuletzt fast immer in finanziellen Fragen, Zwist mit der kommunalen Familie. So fließt vom Bund bei den Mitteln zum KitaZukunftsgesetz ein Betrag von ca. 98,1 Millionen Euro
jährlich. So steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die kommunalen Spitzenverbände sind bezüglich der Mittelverwendung verwundert.
In einer Pressemitteilung vom Oktober verweisen sie darauf – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, dass das Geld nicht in voller Höhe ankommt; denn der Bund erstattet dem Land Rheinland-Pfalz bereits ab 2021 und auch vorher schon in Teilbeträgen einen Jahresbetrag von 98 Millionen Euro.
Die Kommunen erhalten aber erst ein Jahr später, 2022, dieses Geld. Das zwar auch nur zu 80 %, aber immerhin.
Die Frage, wie die restlichen Gelder den Kommunen zufließen sollten, ist unbeantwortet. –
Halbherzig entgegnet die Landesregierung diesen Vorwürfen. Sie sagt, die Spitzenverbände würden von falschen Zahlen ausgehen und aufgrund einer zeitlichen Komponente seien die Zahlungen nun einmal geringer. Uns überzeugt das nicht.
Auch bei den Weiterleitungen der Mittel im Bereich der Asylbewerberleistungen ist es mit dem Gesetzentwurf nicht möglich,
die Anstrengungen der Kommunen angemessen zu kompensieren. Nach Berechnungen des Landkreistags kommt es in diesem Bereich zu einer jährlichen Finanzlücke von 40 Millionen Euro.
Neben den geplanten Änderungen, bei denen die Kommunen in den einzelnen Teilbereichen mit dem Ergebnis des Gesetzesvorhabens nicht einverstanden sind, wird es im Zuge aller Änderungen des LFAG, die wir in diesem Plenum debattieren, auch verpasst, solche Maßnahmen vorzunehmen, um der lang anhaltenden finanziellen Schieflage unserer Kommunen entgegenzuwirken, die wir schon auf dem Rücken haben.
Geht man diese Probleme nicht an – und dazu scheint die Landesregierung nicht willens zu sein –, wird sich angesichts der deutlich absehbaren vor uns liegenden Wirtschaftsschwäche eine fatale Situation einstellen.
Meine Damen und Herren, wir fordern daher intensive Konsultationen zwischen der Landesregierung und der kommunalen Familie. Wir fordern die Bereitschaft der Landesregierung, auf die Sorgen der Kommunen einzugehen und nicht ein Gesetz von oben herab durchzudrücken.
Was der Normenkontrollrat in seinem heute veröffentlichten Bericht im Hinblick auf die Gesetzgebung der Bundesregierung fordert, fordere ich auch von der Landesregierung:
einen umfassenden Dialog mit der Praxis zu führen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Ahnen, Sie sprechen von steigenden Zuwächsen, aber wir sprechen vor allem von den steigenden Zuwächsen bei Aufgaben und Lasten.
Meine Damen und Herren, wir betrachten Struktur und Volumen des Finanzausgleichs. Die strukturelle und volumenbezogene Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ist die Visitenkarte der Kommunalpolitik eines Landes.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften werden im Bereich der Änderung des Vergaberechts – ich gehe zunächst auf diese Vorschriften ein – die Kompetenzen der Vergabekammern erweitert. Das erscheint mir besonders wichtig. Wir begrüßen diese Entwicklung.
Die Vergabekammern sollen nun also in die Lage versetzt werden, auch bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte tätig werden zu können. Ein erweitertes Recht zur Überprüfung ist gut geeignet, um die Transparenz im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu bessern.
Die Kammern erhalten nun also die Befugnis, die öffentlichen Auftraggeber zu verpflichten, erstens rechtswidrige Maßnahmen in einem Vergabeverfahren aufzuheben und zweitens von ihr festzulegende, dem rechtlichen Rahmen entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Ebenfalls – dies ist für die Auftragnehmer besonders wichtig – können die Vergabekammern von Unternehmen angerufen werden, wenn sie sich bei einer Vergabe benachteiligt oder unrechtmäßig behandelt fühlen. So besteht die Hoffnung auf eine Beschleunigung von Auftragsvergaben und eine Entlastung der Gerichte bei möglichen Streitigkeiten.
Diese Verbesserungen zugunsten der Rechtssicherheit und Rechtstreue sind auch für die Stärkung des allgemeinen Vertrauens in alle Vergabeprozesse zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, doch warum muss die Landesregierung überhaupt ein Gesetz für Verfahren erlassen, welche sie auch mit einer Verordnung hätte regeln kön
nen? Liegt es etwa daran, dass es diverse Pannen im Vergaberecht gab? Erinnert sei hier nur an den Fall Riedmaier in der Südpfalz, einer ehemaligen SPD-Landrätin, in dem Summen vergeben wurden, ohne dass je eine regelgerechte Gegenleistung erbracht wurde.
Sehr geehrte Kollegen, weitere Fragen inhaltlicher und technischer Art werden wir im Ausschuss stellen. Ich wiederhole an dieser Stelle nur unsere Kritik an der Bildung von zu vielen und zu hohen Haushaltsresten ohne eine klare Zuordnung der tatsächlichen Ausgaben zu der Periode der Bewilligung. Hier sehen wir die Gefahr, dass Schattenhaushalte entstehen. Ich freue mich auf die Ausschussberatung.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamts vom August 2019 sind die Kaufwerte für baureifes Land im Jahr 2018 auf durchschnittlich 132 Euro/m² gestiegen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche grundsätzlichen geografischen Unterschiede sind bei der Entwicklung der Kaufwerte für baureifes Land zu erkennen?
2. Wie ist die Relation zwischen der Preisentwicklung von Bauland im Allgemeinen, baureifem Land und den Angebotspreisen für Eigentumswohnungen, Einund Zweifamilienhäusern?
3. Welcher Anteil der Kostensteigerungen bei Neubauten ist auf die Preisentwicklung im Bereich des Landes, des Grundstücks, auf die Preisentwicklung der Baukosten und sonstige Einflüsse, Gebühren etc. zurückzuführen?
4. Welcher Anteil des baureifen Landes wird im Durchschnitt pro Jahr auch tatsächlich bebaut?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der Bund hat dem Land Rheinland-Pfalz bisher im Rahmen des Entflechtungsgesetzes 65,154 Millionen Euro jährlich für Investitionsvorhaben der Kommunen überwiesen. Das ist gründlich und sehr gut von der Kollegin Weiland erklärt worden.
Der Posten fällt nun im Rahmen der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs weg. Wir haben nun eine Gesetzesvorlage, die aufzeigt, wie dieser Betrag, der bisher vom Bund geflossen ist, durch Landesmittel ersetzt werden soll.
Betrachten wir uns das genau und hinterfragen die Herkunft der Mittel, die zur Verfügung gestellt werden. Natürlich sehen wir das Bemühen des Landes, eine Kompensation der wegfallenden Mittel zu gewähren. Das erkennen wir an. Im Ausschuss müssen wir aber nach dem Anteil der Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs – also Mitteln, die ohnehin den Kommunen zustehen – und dem Anteil der Regionalisierungsmittel schauen.
An dieser Stelle muss ich auf einen Aspekt hinweisen, der mir außerordentlich wichtig ist. Und zwar haben die kommunalen Verbände eine dynamische Anpassung vorgeschlagen. Ganz konkret fragen sie nach einem Anstieg, um die Inflation auszugleichen.
Als Zweites kommt die Baukostenpreissteigerung hinzu. Bedenken wir, dass die durchschnittlichen Baukosten auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sehr erheblich zugelegt haben, so ist eine Beibehaltung der Mittelhöhe eigentlich sogar eine Kürzung. Bei großen Summen, also
60 Millionen Euro oder 65 Millionen Euro, ist diese Kostensteigerung bei nur einem Punkt ein Kaufkraftverlust von 650.000 Euro pro Jahr. Es ist sehr zu bedauern, dass die Landesregierung die Nachfrage der Kommunen nach einem Ausgleich abgelehnt hat.
Konkret heißt das nämlich für die Kommunen, dass sie faktisch weniger Bauleistung einkaufen können. Ich meine, das ist den Kommunen und Bürgern nicht zuzumuten. Bei den erkennbar desolaten Verhältnissen unserer Infrastruktur sollte bei seriöser Politik mindestens ein jährlicher Inflationsausgleich erfolgen, wenn nicht sogar ein Baukostenausgleich.
Schließlich möchte ich auf den Bericht des Rechnungshofs verweisen, der die Landesregierung in aller Deutlichkeit erstens zu Investitionstätigkeit gemahnt hat und zweitens dazu, das Landesvermögen durch Instandsetzung zu erhalten und den Maßnahmenstau abzubauen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Ich glaube, jeden von uns berührt das Bild eines Kindes, das im Steinbruch unter schwersten Bedingungen schuften oder seltene Erden abbauen muss.
Ich möchte gerne, um dieser Sache noch einen Akzent zu
geben, etwas zitieren.
Der Vorredner hat zur Kinderarbeit gesprochen.
Der Vorredner hat zur Kinderarbeit gebrochen. Ich möchte gerne – – –
Dazu möchte ich gerne etwas zitieren.
Kinderarbeit ist ein globales Problem.
Ich möchte dann einen Satz zur Kinderarbeit zitieren.
Er hat aber doch zur Kinderarbeit gesprochen.
Natürlich, er hat doch zu Kinderarbeit gesprochen.
Ich möchte Ihrem Anliegen, das Sie mit ihrer Rede vorgetragen haben, dass Sie beabsichtigen, gegen Kinderarbeit etwas zu tun, einen Aspekt hinzufügen.
Darf ich das?
Haben Sie etwas dagegen?
Hilfsorganisationen wie UNICEF oder terre des hommes lehnen undifferenzierte Boykottaktionen ab. Dagegen ist es sinnvoll, Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen.
Sicherlich ist es gut. Aber das, was Sie tun und hier vorschlagen, greift leider zu kurz.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich möchte gern mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit im Rahmen des Entlastungsverfahrens mit allen Beteiligten beginnen. Unser Dank gilt in besonderer Weise dem Rechnungshof und Herrn Präsidenten Berres.
Im Jahr 2017 schloss der Landeshaushalt mit einem Finanzierungsüberschuss in Höhe von über 870 Millionen Euro ab.
Die Landesregierung verweist voll Selbstgewissheit und Eigenlob auf das gute Ergebnis. Die Steuereinnahmen sprudeln jedoch nun seit mindestens zehn Jahren mit einer jährlichen Steigerungsrate von mindestens 4 %. Auch der Landesrechnungshof verweist auf die Bedeutung dieses stetig angewachsenen Steueraufkommens für die gute Haushaltslage.
Sehr geehrte Damen und Herren, tatsächlich danken müssen wir daher – das tue ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich – den Bürgern und den Unternehmern dieses Landes, die unermüdlich, fleißig und redlich arbeiten und Steuern zahlen und diejenigen sind, von deren Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit dieses Land lebt.
Im Bewusstsein der Landesregierung muss ebenso sein, dass alle Flächenländer in Deutschland aufgrund der guten Steuereinnahmesituation in der Lage sind, Schulden abzubauen und einen ausgeglichenen Landeshaushalt vorzulegen.
Nun werfen wir noch einen Blick in den Bericht des Rechnungshofs für das Jahr 2017. Man mag nun annehmen, dass niemand mehr in einen Bericht über das Jahr 2017 hineinschauen würde,
aber wir als Opposition nehmen diesen Bericht natürlich sehr ernst; denn viele Probleme werden hier außerordentlich deutlich.
Die Investitionsausgaben – es ist erwähnt worden – liegen in Rheinland-Pfalz außerordentlich unter dem Durchschnitt. Das ist aber leider seit Jahren nichts Neues. Die Zinsausgaben pro Kopf und die Verschuldung pro Kopf in Rheinland-Pfalz sind überdurchschnittlich hoch. Auch das ist seit Jahren nichts Neues.
Weitere Einsparungen bei den Personalausgaben sind notwendig. Der Rechnungshof erklärt, es lägen keine verlässlichen Erkenntnisse über die Entwicklung der Versorgungsausgaben vor.
Auch verweist der Rechnungshof in seinem Schlussbericht auf die strenge Ausgabendisziplin, die vorzuhalten sei, und empfiehlt, dass in den Jahren 2019 und 2020 weitere Netto-Schuldentilgungen
über die geplanten hinaus erbracht werden sollten und die konsumtiven Ausgaben zugunsten der Investitionen begrenzt werden sollten. – Empfehlungen des Rechnungshofs. In der vornehmen Sprache des Rechnungshofs ist das eine sehr ernste Mahnung.
Werfen wir nun noch einen Blick auf einige ausgewählte Prüfungsergebnisse. Beispiel 1: Mangelhafte Wirtschaftlichkeitsberechnungen – Frau Dr. Machalet, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind keine Erfindung des Jahres 2019 –, Mängel bei der Projektsteuerung beim Polizeidienstgebäude in Idar-Oberstein, das Land als Bauherr hat rund 7 Millionen Euro vermeidbare Ausgaben. Nicht abzusehen, ob das bis zur Schlussabrechnung überhaupt noch ausreicht.
Beispiel 2: Mangelhafte Prüfungen im Förderverfahren, Widersprüche und Unstimmigkeiten, unzureichende Prüfung der Förderanträge und Verwendungsnachweise im sozialen Wohnungsbau, geschehen bei der Cité Dagobert in Landau. Der Rechnungshof stellt fest, 1,4 Millionen Euro und damit der Großteil der Gesamtförderung sind nicht gerechtfertigt.
Beispiel 3: Unwirtschaftliche Organisation bei der vom Sozialministerium geförderten Landeszentrale für Gesundheitsförderung. Hier gab es Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen. Das Ministerium höchstselbst nahm zum Teil die Bewilligungen vor. Ob die Notwendigkeit der Förderung geprüft war, blieb – ich zitiere den Rechnungshof – für den Rechnungshof leider auch unklar.
Beispiel 4: Kein tragfähiges Konzept und keine belastbaren Prognosen über die Zukunftsaussichten bescheinigt der Rechnungshof bei der Übernahme des Krankenhauses Ingelheim. Der Rechnungshof spricht – ich zitiere Seite 187 des Berichts – von „Erwartungen“ und beschreibt einen gewissen Zeitdruck im Zusammenhang mit dieser kostspieligen Übernahme. Ich habe in der nicht öffentlichen RPK-Sitzung danach gefragt. Die Antwort ist auch nicht öffentlich. Es wurden allerdings Leistungen freihändig vergeben. Das allein hat den Steuerzahler 1,5 Millionen Euro gekostet. Ich finde, der Steuerzahler hat eine Antwort verdient.
Ich beschränke mich auf diese Beispiele. Natürlich könnte ich noch über die Landesbeteiligung bei der SonderabfallManagement-Gesellschaft berichten. Für 33 Mitarbeiter hat man hier gleich zwei Geschäftsführer. Es gibt ein Einsparpotenzial von über 500.000 Euro; denn so viel kostet ein Geschäftsführer. Oder die Technologiezentren, die mit 1,2 Millionen Euro gefördert werden: In Trier hat man im gesamten Jahr 2017 gerade sieben Existenzgründer be
raten. In Kaiserslautern hat man für das gesamte Jahr 42 Arbeitsstunden abgerechnet. Das Land hat schon den Rückwärtsgang eingelegt.
Ein weiteres Beispiel mit zinsloser Vorfinanzierung, erheblichen Überzahlungen, Förderungen für Leistungen, die üblicherweise gar nicht gefördert werden: Eine Förderung in Höhe von 10,3 Millionen Euro für den Verkehrslandeplatz in Speyer, 10 Millionen Euro aber nicht für den öffentlichen Personennahverkehr. Nicht nur dass in diesen Ausgaben, diesen vielen Millionen Euro, ein sozialpolitisches Projekt, nämlich zum Beispiel die Förderung des Schülertickets für die Sekundarstufe II oder die Eingliederungsbrücke für ältere Langzeitarbeitslose, wie von unserer Fraktion vor einiger Zeit gefordert, guten Platz gehabt hätten: Nein, hier wird das Geld unglaublich leicht ausgegeben.
Blicken wir nach vorn: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage, die ich heute bekommen habe, spricht die Landesregierung selbst von einer Abkühlungsphase. In Deutschland beginnt die Konjunktur zu schwächeln, so auch in Rheinland-Pfalz. Der Arbeitsmarkt gibt, auch in RheinlandPfalz, nach. Schauen wir nach Ludwigshafen und nicht nur dorthin: Unternehmen wandern ab, überall Eintrübungen.
Ich stelle fest, die Landesregierung versäumt es ganz klar, in guten Zeiten dieses schöne Bundesland für die Zukunft zu rüsten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ändert die Grundzüge des Spielbankwesens in Rheinland-Pfalz nicht. Die allgemeinen Ziele, die mit dem Spielbankgesetz verfolgt werden – nämlich die Glücksspielsucht zu verhindern, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken, dem unerlaubten Glücksspiel entgegenzuwirken, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und Folge- und Begleitkriminalität zu verhindern –, unterstreichen wir selbstverständlich ausdrücklich.
Der Antrag schlägt Änderungen vor, die der Transparenz und der Praktikabilität dienen. Die Kriterien der Konzessionsvergabe und die Regeln für den Spielbankbetrieb werden erläutert. Außerdem ist eine mäßige Senkung der Spielbankabgabe thematisiert. Diese soll jährlich ca. 350.000 Euro betragen. Der Betrag von 350.000 Euro ist – besonders vor dem Hintergrund der Diskussion heute Morgen über die Notwendigkeit und Finanzierbarkeit der Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz – ein Wort. Ich möchte das nur einmal anmerken.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss – auch vor dem Hintergrund Ihrer Anregung, Herr Licht –, auf die Erläuterungen der Landesregierung und signalisieren unsere Zustimmung.
Vielen Dank.
........... 5356, 5362 Abg. Nina Klinkel, SPD:.......... 5357 Abg. Michael Billen, CDU:......... 5358, 5362 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5359, 5363 Abg. Marco Weber, FDP:......... 5359 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:... 5361
Mit einer starken Stimme in die Zukunft – junges Engagement ernst nehmen auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 17/9401 –........... 5363
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Dieser Tage transportierte das Fernsehen Bilder, die uns, die Sie und mich erschüttern. Tiere, die über Tausende Kilometer quer über den Kontinent transportiert werden, die auf dieser Reise nur unzureichend gefüttert und getränkt werden; Tiere, die an ihrem Ziel völlig entkräftet ankommen, in ihrem eigenen Kot stehend oder liegend, wenn sie es überhaupt schaffen und nicht bereits auf dem Weg verenden.
Die Mängel bei Tiertransporten sind bekannt und werden immer wieder in der Öffentlichkeit thematisiert. Auch in unserem Landtag wurden die Missstände beklagt, zuletzt im März.
Initiativen gibt es viele. Bundesratsinitiative auf Antrag des Landes Niedersachsen: durchaus lobenswert. Aktuelle Initiative für bessere Transportbedingungen für Tiere in Drittstaaten aus diesem Bundesland: gut.
Auch schon die vorangegangene Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel der Begrenzung der Transportzeiten vereinbart. Das ist lange her. Das war im Jahr 2013. Im Jahr 2014 hat man eine EU-Initiative zur Verbesserung der Tiertransporte verfasst. Was ist das? Ich sage: Feigenblätter. Letztlich ist das blinder Aktionismus. Nebelkerzen! All das soll unseren Blick auf das Wesentliche verstellen.