Frank Puchtler
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Fortschreibung des Rechnungshofgesetzes ist bei meinem beruflichen Hintergrund eigentlich ein idealer Anlass, noch ein paar Worte sagen zu dürfen.
Lieber Herr Kollege Günther Ramsauer, herzlichen Dank dafür, dass ich die Möglichkeit dazu habe. Das spricht für die Kollegialität, die hier im Hause gelebt wird. Die durfte ich seit dem 18. Mai 2001, mittlerweile sind es 13 Jahre geworden, erleben. Dafür bin ich sehr dankbar. Man wurde vom ersten Tag an sehr gut aufgenommen. Man hatte die Möglichkeit, sich einzubringen.
Ich schaue einmal auf die Regierungsbank, ich habe auch versucht, meine Möglichkeiten als Abgeordneter zu nutzen.
Ich möchte bei dem einen oder anderen Mitarbeiter um Nachsicht bitten, dass vielleicht manches kam.
Es war immer von der Aufgabenstellung geprägt, dass wir versuchen – das ist der gemeinschaftliche Ansatz –, für die Menschen hier im Land das Bestmögliche auf den Weg zu bringen. Da muss man nachhaltig bleiben. Oft ist es nicht der erste oder zweite Anlauf. Das sehen wir zurzeit bei der Fußball-WM. Es ist auch die Frage der Einstellung, des Bisses und des Kampfgeistes. Das muss man mitbringen. Von daher bitte ich ausdrücklich um Verständnis bei der Mannschaft der Regierung und den nachgeordneten Behörden und Institutionen, wenn man manchmal vielleicht morgens früh gegen 07:30 Uhr auf seinen Arbeitsplatz kam, machte den PC an und sagt, da ist schon die fünfte Mail von Frank Puchtler. Das war immer wohlverstanden.
Okay, vielen Dank für die netten Worte.
Wichtig erscheint mir bei allen Diskussionen, die wir führen, auch bei so einem Thema wie jetzt, dass man hart in der Sache bleibt, sicher und konsequent diskutiert, aber trotzdem versuchen muss, ein gutes Bild im Sinne der Bürgerinnen und Bürger abzugeben. Was will ich damit sagen? Sachlich bleiben, Mensch bleiben. Es ist die Würde eines Hauses, die wir gemeinsam ausdrücken können.
Ich habe viele Besuchergruppen gehabt. Ein Thema ist immer dabei hängen geblieben. Wir müssen da ein bisschen selbstkritisch sein. Gerade bei den Schülerinnen und Schülern, die mit dem Blickwinkel der Würde des Hauses hierher geschickt wurden, muss man das ein Stück weit leben. Ich glaube, das steht uns allen gut an, wenn man vernünftig und gut miteinander umgeht.
Ich habe in den 13 Jahren vieles erlebt. Nach harten Diskussionen, die manchmal auch persönlich ein bisschen angeschnitten wurden, hat das keiner mit nach Hause genommen, sondern lässt es mit dem Sakko am Garderobenständer hängen. Man muss immer schauen, wie wir miteinander umgehen. Hart in der Sache, aber persönlich in einem guten Miteinander.
Von daher gebe ich zu, dass mir neben den Sitzungen, den Beratungen und neben den vielen Themen, die diskutiert wurden, auch die parlamentarischen Abende sehr gut gefallen haben. Da habe ich auch versucht, mein Bestes zu geben.
Man kann es auch Wirtschaftsförderung nennen. Das dient auch den Interessen der heimischen Landwirte, Winzer und Bierbrauer.
Herzlichen Dank für ein gutes Miteinander. Ich wünsche – ich darf das einmal so formulieren – euch viel Erfolg, alles Gute im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Rheinland-Pfalz, gute Beschlüsse, und denkt dabei immer an unsere Landkreise.
Herzlichen Dank, alles Gute, Glück auf und viel Erfolg.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalts-
und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Änderung des Kirchensteuergesetzes.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen vor der abschließenden Beratung des Haushalts für die Jahre 2014/2015 im Plenum. Ihnen
liegt die Drucksache mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, man kann bewusst sagen, dass hinter dem Haushalts- und Finanzausschuss arbeitsintensive Wochen liegen, aber Arbeit hält fit.
Nach der Einbringung des Haushalts im Plenum hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm auferlegt, um die Haushaltsberatungen zügig, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. In dieser Zeitspanne fanden außerdem noch reguläre Haushaltsausschusssitzungen statt. So gab es Sitzungen, an denen wir mit Unterbrechungen von morgens um 09:00 Uhr bis abends gegen 20:00 Uhr getagt haben. Ich darf mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die gute und vorbildliche Disziplin bedanken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Beratungen dieses Doppelhaushalts gab es eine Neuerung. Aus der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ gab es die Anregung, in den Haushaltsberatungen neben der traditionellen Anhörung der Hochschulpräsidenten auch eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchzuführen. Auch wenn die EnqueteKommission ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, haben wir diese Anregung als Haushalts- und Finanzausschuss aufgenommen. Ich glaube, dass sich dieses Instrument im Grundsatz bewährt hat und auch bei künftigen Haushaltsberatungen zum Einsatz kommen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Es ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen, dass sich die Fraktionen vor der abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss darauf verständigt haben, bestimmte Änderungsanträge gemeinsam vorzunehmen. Es ist mir bewusst, dass fraktionsübergreifende Abstimmungen Zeit benötigen. Gleichwohl bitte ich, bei künftigen Haushaltsberatungen die Abstimmungen mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zur abschließenden Sitzung vorzunehmen, um allen Beteiligten die notwendige Vorbereitungszeit zu geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 ist der zweite Doppelhaushalt in den Zeiten der Schuldenbremse. Wie schon beim letzten Doppelhaushalt lautet das Gebot der Stunde Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Ich glaube, es ist wichtig, das in aller Deutlichkeit zu betonen; denn es geht um eine für unser Land fundamental bedeutsame Entscheidung, die noch Ende der letzten Wahlperiode mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen getroffen wurde.
Die Schuldenbremse ist die Voraussetzung dafür, dass auch unsere Kinder und Enkel die notwendigen finanziellen Spielräume zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben vorfinden.
Die Notwendigkeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und dabei einen handlungsfähigen Staat zu erhal
ten, muss die Haushaltsberatungen prägen. Es geht darum, Ausgabenkürzungen dort vorzunehmen, wo es politisch verantwortbar erscheint, und konzentriert die notwendigen Investitionen in die Zukunft unseres Landes zu treffen. So ist der vor uns liegende Weg sicher eine gewaltige Herausforderung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der heutigen Aussprache werden die Fraktionen die aus ihrer Sicht wichtigen Aspekte des Doppelhaushalts hervorheben. Ich gehe deshalb auf die Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie die unterschiedlichen Bewertungen der Regierungshaushaltsentwürfe nur exemplarisch ein.
Aus Sicht der regierungstragenden Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sichert der vorgelegte Doppelhaushalt die Voraussetzungen eines sozialökologischen Wandels in Rheinland-Pfalz. Die mit dem letzten Doppelhaushalt eingeleitete Konsolidierung wird bei Konzentration auf die wichtigen Zukunftsausgaben im Bildungsbereich, in den Bereichen der sozialen und Inneren Sicherheit sowie bei der Energiewende und dem Naturschutz fortgesetzt.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonen die Bedeutung des Pensionsfonds, mit dem die notwendige Vorsorge für die auf unser Land zukommenden Versorgungsverpflichtungen getroffen wird.
Die CDU-Fraktion kritisierte in den Beratungen, dass trotz steigender Steuereinnahmen die Nettokreditaufnahme bei rund 1 Milliarde Euro liegt. Sie begrüßte, dass mit dem vorgelegten Doppelhaushalt an Haushaltsstellen Einsparungen vorgenommen worden seien, die den dazu im letzten Doppelhaushalt von ihrer Fraktion vorgelegten Änderungsanträgen entsprechen.
Zustimmung seitens der CDU-Fraktion fand auch die Schwerpunktsetzung der Landesregierung, im Bereich der Personalausgaben bis 2020 einen deutlichen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach elf Sitzungen am Ende insgesamt 364 Änderungsanträge der drei Fraktionen vor. Von den Anträgen der Fraktion der CDU wurden vier Anträge durch entsprechende gemeinsame Anträge aller Fraktionen ersetzt. Die vier neuen gemeinsamen Anträge, die einstimmig angenommen wurden, betreffen Ansatzerhöhungen für das rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, für die Kinderhospizarbeit, die Resozialisierung von Gefangenen sowie für die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Die anderen Änderungsanträge der Fraktion der CDU wurden von der Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt.
Angenommen wurden 181 Anträge mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dabei kam es teilweise auch zu einstimmigen Annahmen. Einstimmig beschlossen wurden auch die
Änderungsanträge aller drei Fraktionen zum Einzelplan des Landtags.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen werden anschließend die jeweils aus ihrer Sicht bedeutsamen Punkte zu den von Ihnen eingebrachten Änderungsanträgen erläutern. Ich beschränke mich deshalb bewusst exemplarisch auf einige eingebrachte Änderungsanträge.
Die CDU-Fraktion beantragte zum Beispiel, dass Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nur so weit und in dem Umfang erfolgen dürfen, dass der Gesamthaushalt ohne Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt ausgeglichen werden kann.
Weitere Änderungen betreffen zum Beispiel den Bereich der Bildung. So sollten Träger von Kindertagesstätten aus Sicht der CDU-Fraktion künftig sozial gestaffelte Elternbeiträge verlangen können, wobei das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei bleiben sollte. Zusätzliche Mittel forderte die CDU-Fraktion u. a. im Straßenbau sowie für Lehrerstellen.
Auf Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden unter anderem folgende Änderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf beschlossen:
Im Bereich der Ministerpräsidentin, der Staatskanzlei und der Landesvertretung werden die geplanten Kürzungen bei den politischen Jugendverbänden ebenso rückgängig gemacht wie die Kürzungen bei den Projekten zur Vernetzung der lokalen ehrenamtlichen Arbeit auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch entsprechende Einsparungen innerhalb des Einzelplans.
Im Bereich des Ministeriums für Finanzen werden die Mittel für Aus- und Fortbildung in der Steuerverwaltung mit Gegenfinanzierung im Einzelplan erhöht.
Im Bereich des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird beispielsweise die Finanzausstattung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Wege einer Verpflichtungsermächtigung über das Jahr 2015 hinaus für weitere drei Jahre gesichert.
Beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie werden die Zuschüsse zu Maßnahmen zur Bewältigung von Beschäftigungsfolgen des Truppenabbaus mit Gegenfinanzierung innerhalb des Einzelplans erhöht.
Eine Reihe von Änderungen betrifft den Bereich des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Erhöht werden unter anderem Zuschüsse zur institutionellen Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Zuschüsse zur Koordinierungsarbeit der Frauenhäuser und Notrufe.
Gesteigert werden auch der Ansatz für Ferienfreizeiten sowie die Zuschüsse zur institutionellen Förderung von Trägern der Jugendarbeit sowie die Zuschüsse zum Bau und zur Ausstattung von Jugendherbergen, Heimen der
Wandervereine und Naturfreundehäuser. Eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung wird auch im Bereich der Zuschüsse zum Bau und zur Ausstattung von Kindertagesstätten veranschlagt. Die Gegenfinanzierung für diese Maßnahmen erfolgt durch Einsparung innerhalb des Einzelplans.
Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landwirtschaft werden zum Beispiel die Zuschüsse zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft erhöht.
Beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur werden beispielsweise Zuschüsse an die Fördervereine in Osthofen, Hinzerath und Neustadt mit Gegenfinanzierung durch Einsparungen an anderer Stelle des Einzelplans erhöht.
Aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten sind exemplarisch die Mittelerhöhungen für die Naturparke mit Gegenfinanzierung aus dem Einzelplan zu nennen.
Im Bereich des Einzelplans 20 wurden die Ansätze an das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung angepasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss meines Berichtes möchte ich mich ganz herzlich bei allen bedanken, die zum reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Bei täglichen, teils langen Sitzungen waren alle gefordert. Von daher bedanke ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und namentlich insbesondere bei Herrn Dr. Hummrich und Herrn Fechtner-Wilhelm für die gute Zusammenarbeit und für die gute Unterstützung.
Danken möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam im Haushalts- und Finanzausschuss durch die elf Sitzungen gegangen sind, sowie den Mitgliedern der Fachausschüsse für – wie ich finde – sehr sachliche und sehr konstruktive Beratungen in einer kollegialen Atmosphäre. Besonders danken möchte ich für das Vertrauen als Berichterstatter und auch für das Verständnis für sicher vielleicht manchmal von mir sehr nachhaltiges Festhalten am straffen Sitzungsablauf.
Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2014/2015 mit den beschlossenen Änderungen anzunehmen.
Ein dezenter Hinweis zum Abschluss meines Berichts: Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir für die abschließende Beratung und Beschlussfassung eine gute halbe Stunde gebraucht.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entspricht es nach Kenntnis der Landesregierung durchaus der Praxis im Landtag, dass Beratung, Einbringung und Beschlussfassung des Haushalts in der Regel innerhalb von zwei bis drei Monaten zum Abschluss gebracht werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen vor der abschließenden Beratung des Nachtragshaushaltes 2013. Ihnen liegt die Drucksache 16/2118 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 am 26. Februar 2013 eingebracht. Die Fraktionen verständigten sich noch am gleichen Tag im Ältestenrat auf eine zügige parlamentarische Beratung. Hierfür darf ich mich als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses ausdrücklich bei allen Fraktionen des Landtages bedanken.
Die erste Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 fand in der 44. Plenarsitzung am 6. März 2013 statt. Das Plenum überwies den Regierungsentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Entwurf in einer außerplanmäßig terminierten Sitzung am 8. März 2013 beraten. An der Sitzung nahmen auch die Mitglieder des Innenausschusses, des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend, des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie des Wirtschaftsausschusses teil.
Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit von fünf Ausschüssen! Das war mehr als die Hälfte des Parlaments. Das ist effektives parlamentarisches Arbeiten. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem von der Landesregierung eingebrachten Nachtragshaushalt werden mehrere Themenfelder behandelt.
Es werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn – ein zentrales Konversionsprojekt des Landes – kurzfristig Liquidität zur Verfügung gestellt bekommt. Zugleich wird eine Perspektive für eine solide Neuausrichtung geschaffen.
Weiterhin wird das bisherige Liquiditätsmanagement für die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Zweibrücken durch den Nachtragshaushalt aus dem Liquiditätspool in den Haushaltsplan überführt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Nachtragshaushalts ist der Ausbau der Kindertagesstätten für die unter Dreijährigen. Als erstes westdeutsches Flächenland hat Rheinland-Pfalz eine Versorgungsquote von 35 % bei den unter Dreijährigen erreicht. Für den erforderlichen weiteren Ausbau werden durch den Nachtragshaushalt zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Dies stellt auch einen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen dar, den ab 1. August 2013 geltenden bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Einjährige zu erfüllen.
Der Nachtragshaushalt verstärkt die Finanzierung des Hochschulpaktes. Derzeit nehmen an rheinlandpfälzischen Hochschulen deutlich mehr Studierende ihr Studium auf, als bei Abschluss der Bund-LänderVerwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt prognostiziert wurde. Die Ursachen für diese sicherlich erfreuliche, aber zugleich Finanzmittel erfordernde Entwicklung liegen in der Aussetzung der Wehrpflicht, in den zum Teil doppelten Abiturjahrgängen durch die Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien und auch in einer vermehrten Studierneigung.
Schließlich wird mit dem Nachtragshaushalt auf gestiegene Bedarfe im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie auf die erhöhten Flüchtlingszahlen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan und Irak reagiert.
Insgesamt steigen durch den Nachtragshaushalt die geplanten Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 242 Millionen Euro. 21 Millionen Euro hiervon werden durch zusätzliche Einnahmen abgedeckt. Die verbleibenden 221 Millionen Euro werden durch eine erhöhte Nettokreditaufnahme finanziert. Das strukturelle Defizit im Nachtragshaushalt beläuft sich auf 836 Millionen Euro, also auf 84 Millionen Euro mehr als geplant. Die Obergrenze des Defizitabbaupfades der Schuldenbremse wird für das Jahr 2013 deutlich, um mehr als 400 Millionen Euro, unterschritten. Auch die geltende investitionsbezogene Kreditobergrenze wird eingehalten. Damit sind die Bestimmungen unserer rheinlandpfälzischen Landesverfassung erfüllt.
Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die Ankündigung des Finanzministers, die veränderten Konsolidierungsanforderungen im Rahmen des laufenden Aufstellungsverfahrens für den kommenden Doppelhaushalt 2014/2015 zu berücksichtigen, und das Ziel der Landesregierung, die Neuverschuldung im Haushaltsvollzug
wieder möglichst nah auf die ursprünglich im Doppelhaushalt für 2013 eingeplante Kreditaufnahme abzusenken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses waren ein Schwerpunkt der Aussprache die Mittel für den Flughafen Frankfurt-Hahn.
Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßten die durch den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel, die über die Sicherstellung der Liquidität hinaus dem Hahn eine Perspektive für eine betriebswirtschaftlich tragfähige Neuausrichtung eröffneten. Sie betonen in diesem Zusammenhang die strukturpolitische Bedeutung des Hahn und die Notwendigkeit, die am Hahn unmittelbar und mittelbar entstandenen Arbeitsplätze zu erhalten.
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützten ferner die mit dem Nachtragshaushalt verknüpfte Bereinigung der Verbindlichkeiten beim Liquiditätspool.
Auch die Fraktion der CDU begrüßte die Überführung des bisherigen Liquiditätsmanagements in den Haushalt. Sie betonte auch die grundsätzliche Notwendigkeit, dem Flughafen Frankfurt-Hahn zur Sicherung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie stellte jedoch die Höhe der bereitgestellten Mittel und die Notwendigkeit, diese bereits im Wege des vorliegenden Nachtragshaushalts zu bewilligen, infrage. Auch wurde die Frage nach der Vereinbarkeit mit den beihilferechtlichen Regelungen des EU-Rechts aufgeworfen.
Die Landesregierung betonte die Notwendigkeit, über die Sicherung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe hinaus Mittel zur Verfügung zu stellen, um dem Flughafen Frankfurt-Hahn eine Grundlage für eine positive Gestaltung der Neuausrichtung zu ermöglichen. Weiterhin bekräftigte die Landesregierung, die Gesellschafterdarlehen beihilfekonform in enger Abstimmung mit der EUKommission auszugestalten.
Die Landesregierung sagte zu, den Haushalts- und Finanzausschuss über die an den Flughafen FrankfurtHahn auszuzahlenden Darlehenstranchen sowie den Verhandlungsverlauf mit der EU-Kommission zu unterrichten. Dies wurde von allen Fraktionen begrüßt.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten dar, dass mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt weitere wichtige Politikfelder neu gestaltet würden. Dabei wurden sowohl die Finanzierung des weiteren Ausbaus im U3-Bereich als auch die Verstärkung der Mittel im Bereich der Hochschulfinanzierung sowie der Sicherung humanitärer Verpflichtungen bekräftigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz herzlich möchte ich mich bei allen bedanken, die auch dieses Mal wieder zum reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, der Fraktionen und der Landtagsverwaltung.
Danken möchte ich auch den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses sowie den Mitgliedern der Fachausschüsse für sachliche und konstruktive Beratungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 anzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Weinprinzessin, Rheinland-Pfalz ist nicht nur das Weinland, sondern auch das Land des Tourismus. Für den Tourismus braucht es Wege zum Fahrradfahren und zum Wandern, die unser Land erschließen, die für wirtschaftliche Effekte sowie für den sportlichen Ausgleich sorgen sowie für das Kennenlernen von Natur und Umwelt. Dazu braucht es auch vernünftige Rechtsgrundlagen.
Lieber Herr Staatsminister Lewentz, eine Rechtsgrundlage wird mit dem vorgesehenen Gesetzentwurf geschaffen. Dabei gilt der Grundsatz, der heute Morgen auch schon einmal in diesem Parlament zu hören war: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. – Dieser Satz wurde heute an dieser Stelle gesagt.
Wenn man weiß, dass dieser Gesetzentwurf, der für das ganze Land gilt und auch viele andere Positionen beinhaltet, aufgrund eines Urteils entstanden ist, dann weiß man auch, dass es wichtig ist, dies gut vorzubereiten. – Was hilft uns ein schneller Gesetzentwurf und eine schnelle Umsetzung, wenn nachher daraus ein Rechtsverfahren entsteht und es wiederum Probleme gibt? – Das eigentliche Ziel der Menschen ist es – daher habe ich auch vorher vom Tourismus, vom Radfahren und vom Wandern gesprochen –, zu einem Lückenschluss an einer bestimmten Stelle zu kommen, und es ist nun einmal unsere gemeinsame Heimat. Von daher ist es gut und richtig, dass wir Schritt für Schritt vorgehen.
Es war ebenso richtig, dass alle Eventualitäten geprüft werden; denn so einfach ist es nun einmal nicht, einen Radweg allein zu planen, unabhängig von Straßen, wie es ansonsten geschieht. Von daher ist die Vorgehensweise richtig, und ich begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf nun vorliegt, und bitte alle Beteiligten, wenn er im zuständigen Ausschuss beraten wird, ihn entsprechend zu unterstützen und positiv zu begleiten.
Auch die weiteren Bestimmungen schaffen Rechtssicherheit; denn auch darum geht es in unserem Land. Es ist ungünstig, wenn immer wieder Verfahren anhängig sind, wenn Kommunalverwaltungen für bestimmte Dinge keine Bescheide erlassen können. Dies kostet Zeit und führt auch oftmals zur Verärgerung und zu Ungeduld vor Ort. Von daher halte ich es für richtig und wichtig, dass nun in diesem Gesetzentwurf insgesamt fünf verschiedene Punkte geklärt werden.
Ich hoffe, dass es damit gelingen wird, endlich auch in unserem Bereich zu einem Lückenschluss zu kommen, aber ich bin mir sicher, dass der Gesetzentwurf auch in anderen Teilen des Landes Rheinland-Pfalz dazu beitragen kann, dass dort Wege geplant werden können und der Tourismus auch im Sinne einer wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch ressortübergreifend gestärkt wird; denn Wandern ist auch Sport und Gesundheit. Daher – vor allem dies erscheint mir wichtig – muss auch die Chance gegeben werden, mit einer selbstständigen Planung den Rechten von Natur und Umwelt Genüge zu tun. Dies gehört zusammen.
Wenn wir gemeinschaftlich in unserem Land unterwegs sind, brauchen wir auch immer einen Ausgleich von den wirtschaftlichen Zielen, aber auch hinsichtlich der Umweltziele. Wenn dies gelingt, sind wir auf einem guten Weg. Dafür braucht man Rechtssicherheit; denn wenn ein Projekt – egal, in welchem Bereich – angegangen wird, gibt es oftmals Pro und Kontra, und es gibt unterschiedliche Positionen. Um all diese Positionen auf einer sauberen Grundlage umsetzen zu können, halte ich es für wichtig, dass dieser Gesetzentwurf von uns auf den Weg gebracht wird. Dabei gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Überweisen wir ihn jetzt an den Ausschuss, und freuen wir uns auf die abschließende Beratung im Plenum! – Ich darf allen schon einmal dafür danken, dass Sie dazu beitragen, dass wir gerade in unserer Heimatregion, dem Rhein-Lahn-Kreis, einen Schritt weiterkommen.
Ich darf auch die Kollegen aus dem benachbarten Hessen mit einbeziehen: Auch im Goldenen Grund gibt es
viele, die diesen Radweg nutzen; denn die Lahn soll erschließbar sein von der Quelle bis zur Mündung.
Herzlichen Dank, und ich bitte um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern Vormittag habe ich um 06:50 Uhr am Bahnhof einen jungen Unternehmer, einen Mittelständler, getroffen, der nach Berlin gefahren ist, um eine Baustelle abzunehmen. Dieser führt einen Familienbetrieb und ist seit 35 Jahren im Geschäft. Er riskiert etwas. Die Mitarbeiter befinden sich die ganze Woche über in Berlin. Sie haben den Auftrag erhalten, weil sie gute Qualität produzieren.
Zum gleichen Zeitraum befindet sich vielleicht an einer anderen Stelle in Europa jemand vor einem PC, macht Bankgeschäfte und schickt Devisen durch die Welt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das soll gleichbehandelt werden. Der Mittelständler, den wir mit Krediten versorgen, schafft reale Werte. Das ist reale Wirtschaft. Der andere macht Devisengeschäfte. Wohin man damit kommen kann, haben wir gesehen. Ich glaube, hier ist der ganz entscheidende Ansatz, um deutlich zu machen, was Basel III bedeutet. Es kann doch nicht sein, dass die reale Wirtschaft und Devisen- und Investmentgeschäfte „über einen Kamm geschoren“ werden. Das ist ein ganz klarer Ansatz.
Wenn wir uns die Stellungnahmen der Sparkassen und Banken ansehen, können wir lesen, dass die Differenzierung gefordert wird. Ich bin mir sicher, dass die Väter und Mütter der europäischen Idee von Frieden, Freiheit und Völkerverständigung geträumt haben, aber sicher nicht davon, dass es Ausschüsse gibt und Europa dafür zuständig ist, um vielleicht einem Mittelständler in einer kleinen Region Schwierigkeiten zu machen oder seinen Kredit vor Ort zu verteuern.
Hier sehe ich den gemeinsamen Auftrag. Ich bin auch dankbar, dass wir im letzten Jahr im Parlament gemeinsam eine Initiative beschlossen haben, die genau diese Punkte aufgreift. Eine Differenzierung bedeutet nach europäischem Recht keine Verordnung, weil sie Europa insgesamt bindet, sondern eine Richtlinie, die genau die Möglichkeiten schafft, dass europäisches Recht umgesetzt werden kann. Wir brauchen stärkere Vorschriften, aber auch die Gewichtung aufgrund unseres deutschen Interesses.
Wir haben ein Drei-Säulen-System. Wir haben die Privatbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken. Wenn man sieht, wie Deutschland und unser Land Rheinland-Pfalz, das vom Mittelstand geprägt ist, über die Finanzmarktkrise gekommen ist, dann hat sich gezeigt, dass gerade diese Institutionen und diese drei Säulen dafür Gewähr getragen haben, dass die Kreditwirtschaft ausreichende Mittel für den Mittelstand zur Verfügung stellt und unsere Kommunen mit entsprechenden Krediten versorgt werden können, und das zu auskömmlichen Preisen.
Das ist der zweite Part, der dahintersteckt. Man versucht nicht nur, alles zu vereinheitlichen, sondern neue Regelungen bei den Eigenkapitalvorschriften und den Liquiditätsregeln führen dazu, dass letztendlich die Konditionen, die der Mittelständler oder auch eine Kommune zu besorgen hat, teurer werden. Wenn wir an den Mittel
stand und die Zukunft denken, stellen wir fest, dass viele Betriebe zur Unternehmensnachfolge anstehen.
Wir haben Innovationen und Existenzgründungen zu finanzieren. Denken wir an das große Projekt der Energiewende, bei dem es auch darum geht, bewusste und gewichtete Risiken einzugehen. Dafür braucht man die Perspektive hinsichtlich der Risikobereitschaft der Kreditwirtschaft und nicht zu strenge Regeln, die es verhindern, dass eine florierende mittelständische Wirtschaft weiter gedeihen kann.
Deshalb habe ich die ganz entscheidende Bitte an alle, die auf europäischer Ebene tätig sind, aber auch an unser Ministerium, den Bundesrat und den Bundestag, die Stimme zu erheben und deutlich zu machen, dass man mehr Ungünstiges gerade im ländlichen Raum auf den Weg bringt, wenn man etwas einführt und nicht aufpasst, dass man es verallgemeinert. Das kann nicht im Sinne des Landes Rheinland-Pfalz sein.
Das wird auch Folgen haben. Es kommt hinzu, dass die Mittelständler über 90 % der Arbeitskräfte halten, ausbilden, den Menschen langfristige Perspektiven geben und auch zu Hause dafür Sorge tragen, dass in einer Gemeinde und in einer Region Leben entstehen kann und die Menschen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft haben. Wenn das alles Richtung Zentralisierung führt, wird sich das auch am Arbeitsmarkt und in sonstigen Strukturen niederschlagen. Von daher gibt es ein grundlegendes Interesse, deutlich die Sprache aus Sicht des ländlichen Raums zu erheben.
Wenn sich diejenigen in Basel einmal die Geschichte des Ausschusses ansehen, werden sie feststellen, dass dieser 1974 nach der Bankenpleite Herstatt entstanden ist.
Warum ist die Bank pleitegegangen? Das war nicht der Fall, weil mittelständische Unternehmer ihre Kredite nicht ordnungsgemäß bedient haben, sondern wegen Devisenspekulationen.
Ein Blick in die Geschichte – –
macht deutlich, dass es wichtig ist, nach vorne zu schauen. Das Nächste in der zweiten Runde.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Baldauf, wenn man unterwegs ist, sich engagiert, dann sprechen einen Menschen auch an. Das kann im Betrieb, am Bahnhof, in der Stadt und im Dorf sein, weil sie Vertrauen haben und Unterstüt
zung erwarten. Dann geht man auch den Weg zur ISB. Nur dann schauen Sie sich einmal an, was die ISB leistet, nicht nur einfach irgendwelche Fragstellungen oder Pressemitteilungen übernehmen, sondern hineinschauen. Gerade durch die Bündelung der ISB mit den Wohnungsbaumöglichkeiten leisten wir eine Vielzahl von Krediten, die weit ins Land hinaus gehen. Wenn jemand Kredit bekommt, kann er investieren. Er beschäftigt damit auch Unternehmen. Das ist Wirtschaftsförderung pur. Das stärkt das Land Rheinland-Pfalz. Da steht die ISB an der Seite der Unternehmen und auch an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die Wohnungsraum schaffen.
Das sollten Sie einmal in aller Klarheit verstehen und nicht immer irgendwelche Formulierungen, die irgendwann einmal in die Welt gesetzt wurden, übernehmen. Das ist nicht okay. Das ist auch nicht richtig, was die gesamte Situation betrifft. Es macht gerade deutlich, wie wichtig es ist, dass ich ein entsprechend funktionierendes Bankensystem mit Spielraum und Luft zum Atmen habe, weil das die Unterstützung ist; denn derjenige, der einen Kredit braucht, kann nur über eine Hausbank zur ISB kommen. Er braucht das Bindeglied. Dafür müssen wir Sorge tragen. Von daher bin ich Herrn Steinbach dankbar, dass er das gemeinschaftlich unterstützt.
Es ist richtig, dass die Landesregierung aufgrund unseres gemeinsamen Antrags die Initiative im Bundesrat mit ergreift. Nur frage ich mich manchmal, wenn ich immer lese und höre – es wird auch viel geschrieben –, es gibt hervorragende Verbindungen Ihrerseits zur Bundesregierung, wo dann die Umsetzung unseres Antrags ist, den wir auf der Berliner Ebene gemeinsam beschlossen haben, dass man auch einmal Machtworte in Brüssel oder Basel spricht und sagt, das kann nicht im Interesse von Deutschland oder des ländlichen Raums sein.
Da erwarte ich einmal einen klaren Satz Ihrer Bundesregierung.
Nutzen Sie da Ihre Vorteile, statt hier auf unsere Landesregierung oder die ISB zu schimpfen. Da gibt es genug für Sie zu tun.
Insofern sollten wir uns gemeinsam für den Antrag stark machen, den wir im vergangenen Jahr gemeinsam beschlossen haben. Wir sollten zusehen, dass wir das gemeinsam angehen und uns nicht differenzieren lassen. Eine Differenzierung ist bei der Behandlung der Banken notwendig. Ich fordere Sie auf, dass wir uns da gemeinsam einbringen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Baldauf, es ist ein wichtiges Thema auch zu der jetzigen Uhrzeit; denn es geht um etwas ganz Wichtiges, das Geld von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie etwas anlegen wollen. Das Wichtigste dabei ist – darum geht es, wenn ich eine Regelung finde – Anlegerschutz, Verbraucherschutz, dass die Menschen vertrauen können, wenn sie zu einem Finanzanlagenvermittler gehen, das ist in Ordnung, das ist geprüft, die Produkte sind in Ordnung, und sie können guten Vertrauens ihr Geld dort anlegen. Darum geht es. Darum ist es wichtig, dass man sorgfältig differenziert, dass man Regelungen findet, bei denen genau hingeschaut wird.
Von daher macht es Sinn, dass man auf der einen Seite sagt, wenn es um die Sachkunde geht, wenn derjenige, der diese Tätigkeit ausübt, fachlich Fundiertes macht, dann bietet es sich an – das ist dann eine gute Lö- sung –, dass das im Sachkundenachweis bei den Industrie- und Handelsammern angesiedelt wird.
Lieber Herr Kollege, das machen übrigens die meisten Bundesländer. Sechs Stück an der Zahl praktizieren die ähnliche Regelung wie Rheinland-Pfalz. Es sind auch Länder dabei, die leider – so sage ich das ausdrücklich – nicht nur unter sozialdemokratischer oder grüner Führung stehen. Auch diese haben das so eingeführt, weil es Sinn macht, auf der einen Seite den verwaltungsrechtlichen Teil zu haben – das ist die Erlaubnis, das ist ein hoheitlicher Akt –, was auch dazu führen kann, was man nicht hoffen will, dass es zu Ahndungen und zu Rücknahme führen kann. Ich trenne das aber, wie auch im Bankbereich, wo man von einem Vier-Augen-Prinzip
spricht und wo ich dann eine zweifache Kontrolle habe. Was kann er? Was kann er fachlich? Und er hat die Verwaltungsschiene. Das ist auch nichts Neues und passt auch.
Sie sprechen von der Thematik „Gewerbeaufsichtsamt, fachliche Belastung“. Es ist neu mit der BaFin geregelt worden. Es wäre im Übrigen auch eine Möglichkeit gewesen, wie es bei anderen Sachen gemacht wird, alles zur BaFin zu geben; denn man hat das Ziel, mit dieser neuen Kapitalmarktregelung vergleichbare Regelungen, wie sie für Banken und Sparkassen gelten, auch für den sogenannten „grauen Markt“ einzuführen. Ich hätte auch alles zur BaFin geben können. Aber die BaFin ist für eines zuständig, was ganz wichtig ist. Wenn ich etwas als Geld anlegen will, brauche ich sicher einen Vermittler. Er muss Fachkunde haben, er muss die Erlaubnis haben, er muss seriös sein und auch seine eigene Qualifikation mitbringen.
Aber das zweite Entscheidende ist das Produkt. Dieses Produkt, das er vertreiben und anbieten darf, wird von der BaFin geprüft. Insofern ist es dann nicht Aufgabe einer anderen Behörde zu sagen, ob das Produkt, das der Finanzvermittler anbietet, okay ist. Das prüft die BaFin. Von daher ist auch dieses Thema aus meiner Sicht gut gelöst, dass ich eigentlich drei Institutionen habe, und zwar nicht wegen Bürokratie, nicht um jemand zu ärgern, sondern um eine sinnvolle pragmatische Lösung zu bekommen, Anlegerschutz, Sachkunde bei der Industrie- und Handelskammer, Verwaltungsregelungen beim Gewerbeaufsichtsamt mit Unterstützung der BaFin. Das ist eine sinnvolle Lösung.
Ich glaube, wenn Sie einmal in die Landschaft der Bundesländer hineinschauen, dann haben es viele so praktiziert.
Der Bund hat die Kompetenz gehabt. Er hätte auch sagen können: Ich nehme es in eine Hand. – Er hat es bewusst nicht gemacht. Er hatte sicher gute Gründe, weil er auch sieht, dass viele Bundesländer den Weg wie in Rheinland-Pfalz beschreiten. Wir halten es für einen sinnvollen Weg im Interesse der Anleger und Verbraucher. Von daher bleiben wir bei der jetzigen Regelung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen vor der abschließenden Beratung des Haushalts für die Jahre 2012/2013. Ihnen liegt die Drucksache 16/860 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Haushalt wird zu einem Zeitpunkt verabschiedet, zu dem die
beiden ersten Monate des Haushaltsjahres beinahe vorüber sind. Nach der Verfassung unseres Landes ist der Haushalt grundsätzlich vor Beginn des Haushaltsjahres zu verabschieden. Eine spätere Verabschiedung ist eher die Ausnahme.
In unserem Fall beruht die Verzögerung auf der Landtagswahl im Frühjahr 2011. Die politischen Schwerpunkte konnten erst gebildet werden, nachdem sich die neue Regierung konstituiert hatte. Der Entwurf des Haushalts konnte daher erst im November des vergangenen Jahres im Landtag eingebracht werden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss legte sich ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm auf, um die Haushaltsberatungen zügig, aber zugleich mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Ich glaube, ich kann für uns alle feststellen, dass sehr arbeitsintensive Wochen hinter uns liegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beratungen über den Doppelhaushalt 2012/2013 fanden in einer höchst ambivalenten gesamtwirtschaftlichen Lage statt: Einerseits können wir – nach dem beispiellosen Absturz der Weltwirtschaft durch die internationale Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 – eine erfreuliche Erholung der deutschen Wirtschaft feststellen. Ebenso erfreulich ist es, dass sich unsere rheinland-pfälzische Wirtschaft in der Krise als stabil erwiesen hat.
Andererseits erleben wir aber aktuell in Europa seit Monaten eine Staatsschuldendiskussion. Die Lage auf den internationalen Finanzmärkten ist äußerst angespannt. Wir alle hoffen, dass uns ein Rückfall in eine zweite Finanzkrise erspart bleibt, die infolge der bereits ausgeschöpften fiskalpolitischen Handlungsspielräume der Staaten weit katastrophalere Folgen haben könnte als die erste und wahrscheinlich kaum noch aufzufangen wäre.
Von daher lautet das Gebot der Stunde: Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. – Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich dieser – wahrlich nicht einfachen – Aufgabe als eines der ersten Landesparlamente verschrieben, als er noch in der letzten Wahlperiode mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert hat.
Parallel zu den Haushaltsberatungen haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Regierung zur Ausführung der Schuldenbremse beraten und hierzu eine Expertenanhörung durchgeführt. Rheinland-Pfalz wird bundesweit eines der ersten Länder sein, das Ausführungsregeln zur Umsetzung der Schuldenbremse beschließt. Ich glaube, dies ist ein gutes und wichtiges Signal.
Die Schuldenbremse hat die Beratungen dieses Doppelhaushalts geprägt, wie sie mit Sicherheit auch die Gestaltung der Haushalte in den kommenden Jahren prägen wird.
Klar ist, der vor uns liegende Weg ist eine Herausforderung. Wir reden über Konsolidierungsschritte von rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Eine solch gewaltige Kraft
anstrengung wird nicht ohne schmerzhafte Einschnitte zu bewältigen sein. Alle politischen Akteure stehen hier in der Verantwortung, zu sparen und nur haltbare finanzielle Versprechungen zu machen. Letztlich ist dieser Weg ohne Alternative, wenn wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Landes für nachfolgende Generationen sichern wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen werden in der gleich anschließenden Aussprache die aus ihrer Sicht jeweils bedeutsamen Aspekte dieses Doppelhaushalts hervorheben. Ich gehe deshalb auf die Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss und die unterschiedlichen Bewertungen des Regierungsentwurfs nur exemplarisch ein.
Aus Sicht der regierungstragenden Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde hervorgehoben, dass der vorgelegte Haushalt die gebotene Konsolidierung vornehme, dabei aber zugleich die notwendigen Gestaltungsspielräume belasse.
Mit Blick auf die Konsolidierung wurde betont, dass der Haushalt sowohl nach der alten Schuldenregel als auch nach der neuen Schuldenbremse verfassungskonform sei.
Bei der Bewertung des Haushalts war es aus Sicht der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entscheidend, auch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten.
So wirken die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der Einbruch der Steuereinnahmen noch nach. Auch sei zu sehen, dass die Steuerpolitik im Bund nicht ohne Folgen auf den Landeshaushalt bleibt – insbesondere wenn von Steuersenkungen die Rede sei. Hier lägen ganz erhebliche Risiken auf dem Pfad zur Erreichung des für 2020 gesteckten Zieles einer strukturellen, also nicht konjunkturbedingten Neuverschuldung von null.
Mit Blick auf die Investitionen in die Zukunft betonten die regierungstragenden Fraktionen, dass der vorgelegte Haushalt den Herausforderungen für die Zukunft unseres Landes gerecht werde.
Dabei wurden zwei Bereiche besonders hervorgehoben: Aus Sicht der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es von zentraler Bedeutung, dass trotz der notwendigen Konsolidierung die Finanzierung der Bildungsausgaben sowie der Umsetzung der Energiewende gesichert sei. Hervorgehoben wurde auch, dass durch den Pensionsfonds für die auf das Land zukommenden Versorgungslasten entsprechende Vorsorge getroffen worden sei. Im Ergebnis gelte die Leitlinie: konsolidieren, investieren und vorsorgen. Im Hinblick auf die Finanzsituation der Kommunen wurde begrüßt, dass zahlreiche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Kommunalfinanzen bereits ergriffen worden seien. Besonders zu begrüßen sei in diesem Zusammenhang die Etatisierung der Landesanteile für den kommunalen Entschuldungsfonds.
Sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonten aber auch die
Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Kommunalfinanzen bzw. des kommunalen Finanzausgleichs im Verlaufe dieser Wahlperiode. Mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung des Liquiditätspools wurde hervorgehoben, dass es sinnvoll sei, zu einer gemeinsamen Position der im Landtag vertretenen Fraktionen zu gelangen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte bei der Bewertung des Haushaltsentwurfs der Regierung die Verschuldung des Landes in den Blick genommen werden, die im Bundesvergleich hoch sei. Trotz hoher Steuereinnahmen schaffe es die Landesregierung nicht, ohne neue Schulden auszukommen. Die CDU sieht verfassungsrechtliche Bedenken, da der Haushalt die bisher geltende Schuldengrenze nur deshalb einhalte, weil die Zuführungen zum Pensionsfonds als Investitionen gewertet würden. Die konkrete Ausgestaltung des Pensionsfonds trage nicht zur transparenten Abbildung der finanziellen Risiken für den Haushalt bei. Ähnliches gelte für das Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“.
Aus Sicht der CDU-Fraktion setzt der Haushalt verkehrte Schwerpunkte, etwa bei der Bildung. Die Abschaffung der Studiengebühren für Langzeitstudierende sei ebenso abzulehnen wie die kostenlose Schülerbeförderung. Auch die Schwerpunkte bei den Kommunalfinanzen seien anders anzusetzen. Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer sollten aus Sicht der CDU-Fraktion an die Kommunen fließen.
Zu begrüßen sei, dass im Landeshaushaltsgesetz eine Rechtsgrundlage für den Liquiditätspool enthalten sei. Mit Blick auf die konkrete Umsetzung bestehe allerdings noch Beratungsbedarf.
Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach zehn Sitzungen, zum Teil mit bis zu 7,5 Stunden Dauer, 369 Änderungsanträge der Fraktionen vor. Keiner der insgesamt 175 Anträge der Fraktion der CDU fand im Ausschuss die notwendige Mehrheit.
Angenommen wurden hingegen die 172 Anträge der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Dabei kam es teilweise zu einstimmigen Annahmen, besonders in den Einzelplänen 08, 09 und 14. Einstimmig angenommen wurden auch die 22 Änderungsanträge aller drei Fraktionen zum Einzelplan 01, also zum Landtag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Anbetracht der Vielzahl der eingereichten Änderungsanträge ist es im Rahmen der Berichterstattung nicht möglich, deren Inhalt hier im Einzelnen wiederzugeben. Die Fraktionen haben in der anschließenden Aussprache die Gelegenheit, die aus ihrer Sicht bedeutsamen Punkte hervorzuheben. Lediglich exemplarisch seien einige der eingebrachten Anträge genannt.
Ein Teil der von der Fraktion der CDU eingereichten Änderungsanträge zielte, wie bereits in der zurücklie
genden Wahlperiode, darauf ab, die in der Regierungsvorlage veranschlagten Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung komplett zu streichen.
Zusätzliche Mittel forderte die CDU-Fraktion unter anderem für den Aufbau einer Personalvermittlungsstelle, die Erstellung eines „Masterplans Energiewende“ in Rheinland-Pfalz sowie die Finanzierung zusätzlicher Lehrerstellen zum Abbau des Unterrichtsausfalls. Ferner beantragte sie, auf das im Regierungsentwurf vorgesehene Wasserentnahmeentgelt zu verzichten. Beantragte Kürzungen gegenüber dem Regierungsentwurf betrafen unter anderem die vorgesehene kostenfreie Schülerbeförderung, Maßnahmen der Suchtprävention, der sozialen Wohnraumförderung sowie der Sozialhilfe. Daneben beantragte die Fraktion der CDU die Erhöhung von im Regierungsentwurf vorgesehenen globalen Minderausgaben.
Auf Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden unter anderem folgende Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf beschlossen: Im Bereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur – Einzelplan 03 – werden die Mittel für Präventionsmaßnahmen gegen den Rechtsextremismus gesondert veranschlagt, die durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert sind. Erhöht wurden auch die Mittel für das RheinlandPfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Die Gegenfinanzierung erfolgt hier durch Einsparungen in den Einzelplänen 05 und 07.
Im Bereich des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen – Einzelplan 07 – wird der Ansatz für Unterhaltsvorschussleistungen reduziert. Im Gegenzug wird der Ansatz für das Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ entsprechend erhöht. Mittel für Ferienbetreuungsmaßnahmen, für die politische Bildung im Jugendbereich sowie für die Qualifizierung von Frauen und Mädchen am Arbeitsmarkt werden zur Verfügung gestellt. Die Gegenfinanzierung erfolgt jeweils durch entsprechende Kürzungen an anderer Stelle im Einzelplan 07.
Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landwirtschaft – Einzelplan 08 – werden die Zuschüsse zu laufenden Maßnahmen der Aus- und Fortbildung erhöht. Zur Vergabe von Aufträgen an die Energieagentur Rheinland-Pfalz-GmbH wird ein neuer Titel geschaffen. Die Gegenfinanzierung erfolgt jeweils durch entsprechende Einsparungen im Rahmen des Einzelplans 08.
Im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Einzelplan 09 – wurden die Zuschüsse an den Träger der Katholischen Fachhochschule Mainz sowie an weitere wissenschaftliche Einrichtungen erhöht. Eine Mittelverstärkung erfolgte ferner im Bereich der Maßnahmen zur Gewaltprävention in den Schulen. Im Bereich der Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung wurden die Ansätze ebenso erhöht wie für die nächste Stufe des Projektes „Jedem Kind seine Kunst“ sowie für Maßnahmen der kulturellen Bildung.
Neu eingestellt wurden beispielsweise Haushaltsmittel zum Grunderwerb für die Gedenkstätte KZ Hinzert sowie für die Maßnahmen der Lutherdekade. Die Gegenfinanzierung erfolgt jeweils durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle im Einzelplan 09.
Aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Einzelplan 14 – ist exemplarisch die Mittelerhöhung für das „Eine-Welt-Promotorenprogramm“ zu nennen. Erhöht werden auch die Zuschüsse zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit. Auch hier erfolgt die Gegenfinanzierung durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle innerhalb des Einzelplans.
Im Bereich des Einzelplans 20 erfolgt die Anpassung der Ansätze an das Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2011.
Die von allen drei Fraktionen eingebrachten und angenommenen Änderungsanträge zum Einzelplan 01 betreffen unter anderem das Live-Streaming von Sitzungen des Plenums und von Enquete-Kommissionen, ferner Personalkosten für die Betreuung von EnqueteKommissionen und für eine Verstärkung im Bereich der Jugendarbeit sowie eine moderate Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, der Fraktionen und der Landtagsverwaltung! Stellvertretend seien Herr Wilhelm und Herr Dr. Hummrich namentlich genannt.
Ein besonderer Dank geht an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses sowie an die Mitglieder der Fachausschüsse für sachliche und konstruktive Beratungen in kollegialer Atmosphäre. Manchmal waren sie auch nicht zu trocken, sondern durchaus charmant und mit dem entsprechenden Humor gewürzt. Sie haben mir die Aufgabe sehr angenehm gemacht. Dafür danke ich Ihnen persönlich ganz herzlich.
So erfolgte auch die Schlussabstimmung im Haushalts- und Finanzausschuss in 38 Minuten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2012/2013 anzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vor allem für Ihre Geduld!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Basel III – das ist so, als geht einer hin, steckt das Haus an, aber bestraft wird die Feuerwehr;
denn diejenigen, die angefangen haben, die Global Player, die das Ganze mit erheblichen Auswirkungen in Szene gesetzt haben – Lehman Brothers –, weswegen eine ganze Region, ganze Länder, die ganze Weltwirtschaft in Gefahr geraten ist, werden geschont, und diejenigen, die uns über den Winter gebracht haben – das waren die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken – sollen jetzt die Zeche zahlen. Das ist verkehrtes Spiel. Von daher finde ich es gut, dass wir gemeinschaftlich zusammengefunden haben, um gerade im Interesse der Bundesländer deutlich zu machen: Wir brauchen andere Regelungen, Regelungen, die differenziert sind, Regelungen, die Rücksicht auf unser Dreisäulensystem nehmen. – Wenn sich etwas bewährt hat als Fundament in allen wirtschaftlichen Krisen, auch in schwierigen Konjunkturphasen, dann war es das Dreisäulensystem, wie es die Kollegin auch angesprochen hat: Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die privaten Banken.
Es muss auch gelingen, in Brüssel deutlich zu machen, was oft das Problem der europäischen Politik ist, dass man versucht, alles auf eine komplette Linie zu bringen, und nicht sieht, dass es unterschiedliche Strukturen sind, Systeme, die in einzelnen Ländern gewachsen sind. Deswegen brauchen wir die Differenzierung.
Es ist doch ein Unterschied, ob ich in reale Wirtschaft investiere, ob ich als Sparkasse oder Genossenschaftsbank einen Kredit für ein Unternehmen oder für einen Privaten gebe, der ein Haus baut, oder ob ich in Anleihen, in Investmentgeschäft investiere. Dass dann das Investmentgeschäft bei der Anrechnung noch besser dastehen soll als zum Beispiel ein traditionelles Kreditgeschäft, ist nicht in Ordnung, das können wir nicht tolerieren. Es würde bei Umsetzung von Basel III zu erheblichen Auswirkungen führen, zum Beispiel Verteuerung der Kapitalkosten, aber damit auch zu entsprechenden Verteuerungen der Kosten für die Unternehmen, für die Menschen, die investieren wollen, die bauen wollen.
Von daher ein klares und deutliches Signal: Gemeinschaftlich ist das Europäische Parlament, sind die 16 Bundesländer gefordert, ist aber auch unsere Bundesregierung gefordert, dass wir deutlich machen, hier muss im deutschen Interesse gehandelt werden.
Es ist die Kapitalunterlegung, und es sind auch die Laufzeiten, die eine ganz entscheidende Rolle spielen. Wenn man darangeht, besteht nicht mehr die Möglichkeit, dass zum Beispiel für eine langfristige Investition eine deutsche Bank einen längerfristigen Kredit auslegt und natürlich auf der Einlagenseite das Geld entsprechend einsammelt, dieses aber durch die Mischung und durch das Paket langfristig ausleihen kann. Das ist logisch. Es ist Sinn einer Kapitalsammelstelle, das Geld zu bündeln und für langfristige Investitionen zur Verfügung zu stellen. Das würde bei Umsetzung dieser neuen Regelungen eher ungünstig gestaltet werden und zum Teil zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Ich meine, von daher wäre das kontraproduktiv.
Ich begrüße ausdrücklich, dass wir da zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Das sollten wir fortsetzen und auch deutlich machen, dass es nicht nur Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder private Banken
betrifft. Auch – das Thema hatten wir gestern schon einmal – unsere Förderbanken sind in gewissen Bereichen betroffen. Das Ganze wird noch dadurch konterkariert, dass eigentlich diejenigen, die wir für Existenzgründungen brauchen, die wir zum Beispiel für Bürgschaften brauchen, um in schwierigen Zeiten mit Unternehmen über die Runden zu kommen, letztendlich negativ von Basel III beeinträchtigt werden.
Im Ergebnis sollten wir gemeinsam dem Antrag zustimmen, aber auch deutlich machen: Auf allen Ebenen, die uns zur Verfügung stehen, wird die politische Ebene allein nicht ausreichen. – Es ist auch wichtig, wie die Sparkassen mit ihrer Resolution umgehen, die Kreditwirtschaft einzubringen. Im „Handwerksblatt“ ist aktuell die Schlagzeile zu lesen: Den Mittelstand verschonen. – Auch die Unternehmen, die Verbände sollten die entsprechenden Strukturen bündeln und sagen: So geht es nicht. Wir handeln im Interesse der Deutschen. – Das bedeutet, im Interesse der Unternehmen, der Arbeitsplätze und auch unseres Landes Rheinland-Pfalz. Von daher herzlichen Dank für die gemeinsame Arbeit und auch Kompliment an die Kollegin für ihre gute Rede.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Landesgesetz wird die Erfolgsgeschichte der ISB fortgesetzt. Es war eine gute Entscheidung in den 90er-Jahren, die ISB als Förderinstitut zu gründen. Wenn wir uns die Entwicklungen im Bereich der Landesbanken anschauen, was es in den anderen Ländern an Geld gekostet hat, dort zu sanieren, schwierige Löcher zu schließen, dann können wir dankbar sein, dass wir diesen Weg der Investitions- und Strukturbank gegangen sind.
Man könnte eine Bilanz aufstellen, dass zigtausend Arbeitsplätze dank der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz geschaffen, gesichert und gerettet wurden. Es ist nicht nur Mittelstandsförderung, sondern auch Wirtschaftsförderung. Es ist Marketing, Forschung und Entwicklung. In vielen entscheidenden Bereichen ist die ISB unterwegs.
Fast parallel hat sich die Landestreuhandbank (LTH) entwickelt. Es war eine gute Entscheidung, dass man die LTH aus dem Bereich der Landesbank herausgelöst und eigene Strukturen geschaffen hat. Damit hat man einen zentralen Bereich, der nicht nur für die Menschen wichtig ist, die darüber ihre Wohnungsbaufinanzierung unterstützt bekommen, sondern auch im Bereich von Investitionen für die Bauwirtschaft und damit für den mittelständischen Bereich in Rheinland-Pfalz wichtige Effekte erzielt.
Jetzt wird ein nächster Schritt gegangen, indem man die ISB und die LTH zusammen verschmelzt. Daraus erwächst ein schlagkräftiges Institut mit einem soliden Eigenkapital und soliden Bankstrukturen. Damit kann sich dieses auf die entscheidenden Aufgaben auch eines Landes konzentrieren, nämlich sinnvolle Förderstrukturen für Wirtschaftsförderung und Wohnungsbau
anzubieten und keine allgemeinen Bankgeschäfte zu unternehmen.
Das Beispiel der ISB und der LTH zeigt, dass gerade zu den drei wichtigen Säulen des Bankgeschäftes, die es bei uns gibt, die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die privaten Banken, mit dem neuen Institut eine Art vierte Säule hinzukommt. Das ist wichtig als Partnerbank; denn die ISB und die LTH sind Förderinstitute, die zwischen den Kunden und den Banken geschaltet sind, die das Ganze ergänzen. Ich glaube, das stellt eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung unseres Landes dar.
Die dadurch erzielten Effekte, ob im Bereich der EDV, der Technik oder der Personalzusammenführung, bringen auch noch – das passt in die heutige Zeit – Entlastungen im Bereich des Gesamthaushaltes.
Lieber Herr Kollege Bracht, damit ist ein Stückchen die erste Frage beantwortet, warum man das macht, warum man das umsetzt und wie der entsprechende Weg weiterzugehen ist.
Ganz wichtig erscheint mir dabei auch, dass man ein gutes Miteinander mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht hat; denn diese sind das Kapital sowohl beider Ausgangsunternehmen als auch des neuen Unternehmens, das zusammengeführt wird. Dort gibt es eine Akzeptanz. Dort ist man den Weg mitgegangen. Das ist nicht immer einfach, weil beide aus verschiedenen Bereichen mit verschiedenen Tarifstrukturen kommen. Herzlichen Dank an die Landesregierung, an unseren Finanzminister Dr. Carsten Kühl und den Staatssekretär Dr. Barbaro. Hier wurden gute Verhandlungen geführt. Man hat das bei den Ausschussberatungen gemerkt, bei denen Vertreter vom Personalrat anwesend waren. Das zeigt, es wurde solide gearbeitet. Ganz wichtig ist, wenn wir etwas Neues aufbauen, dass die Mitarbeiter der beiden Häuser sich zu einem gemeinsamen Institut bekennen.
Das Wichtigste erscheint mir dabei, dass man damit die ganze Bandbreite schafft. Es wird oft davon gesprochen, dass Politik, dass das Land nur große Unternehmen unterstützt. Das ist hier nicht der Fall. Das gilt beispielsweise für die ISB, die Bürgschaften in der Bandbreite von 10.000 Euro für jemanden, der einen Handwerksbetrieb aufbauen will, bietet oder den Familien in der Wohnungsbauförderung hilft. Es ist wichtig, dass wir die Bandbreite des Landes unterstützen. Von daher stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Das ist ein guter Weg. Wir schaffen eine Gesamtfinanzierungsstruktur aus einem Guss. Ob als Privatmann, als Unternehmer oder als Partnerbank, es ist wichtig, dass ich einen Ansprechpartner habe, an den ich mich wenden kann, der mir das komplette Programm anbietet. Da muss ich nicht 25 Stellen ablaufen, sondern ich habe eine Person meines Vertrauens, mit der ich gemeinsam arbeiten kann.
Wir wünschen dem neuen Institut viel Erfolg im Interesse unseres Landes Rheinland-Pfalz, viele gute Geschäfte und vor allem auch weiterhin die Konzentration auf das Fördergeschäft; denn das ist die Aufgabe des gemein
samen Instituts. Wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Sie hatten es angesprochen, die BUGA hat Effekte über die gesamte Region erzielt. In dem Zusammenhang ist ein Außenprojekt „Landschaftspark Diez“ mit nachhaltiger Wirkung auf den Weg gebracht worden. Meine Frage, weil das durchaus zukünftige Wirkung bei künftigen Projekten hat: Ist daran gedacht, ähnlich vorzugehen, dass man Satelliten mitnimmt und dadurch eine gesamte Region mit abdecken kann?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schreiner, Sie haben wunderbar begonnen und gesagt, wir blicken nach vorn, wir blicken in die Zukunft. Ich habe auf die „Breaking News“ gewartet. Aber das, was kam, war immer das Gleiche, die üblichen Kritikpunkte, ohne neue Vorschläge, ohne neue Ideen. Wenn Sie in der Fußballersprache bleiben, dann kann ich Ihnen nur das sagen, was im Nassauer Land geprägt wurde: Wenn ich schon das Spiel nicht gewinnen kann, dann trete ich wenigsten den Rasen weiter kaputt. – So viel zu Ihrem Bericht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte der Rechnungsprüfungskommission, dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Weiland, dem Landesrechnungshof und seinem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Landesregierung für die gute Vorbereitung und Zusammenarbeit in den Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission danken.
Fakt ist, dass die Rechnungsprüfungskommission die Aufgabe hat, den Bericht auszuwerten, ihn zu prüfen, Kritik aufzunehmen und – da hätte ich auf einen Ansatz gewartet, lieber Herr Kollege Schreiner – in der Form
nach vorne zu blicken – das ist der ganz entscheidende Punkt –, dass man aus dem Bericht die Konsequenzen zieht und sich das anschaut, was der Rechnungshof fordert.
Er geht von einer schwierigen Haushaltslage aus.
Er sagt, die Neuverschuldung muss konsequent verringert werden. Das tun wir. Das wird im laufenden Haushalt 2011 umgesetzt. Er folgert, die Personalausgaben sind weiter zu begrenzen. Auch da befinden sich Reformen in der Umsetzung. Ich bin gespannt, ob sie dabei mitgehen. Reformen bedeuten Veränderungen im Land. Das bedeutet eine Veränderung bei Standorten. Das sehen wir bei der aktuellen Diskussion um die Besoldung der Landesbeamten. Das bringt nicht immer einfache Beschlüsse mit sich. Dabei sehe ich oft, dass Sie nicht mitgehen, sondern eher noch mehr fordern. Wir sind gespannt, ob Sie bereit sind, die notwendige Konsolidierung mitzugehen.
Aufgaben, die zusätzlich kommen, oder neue Aufgaben sollen durch Einsparungen finanziert werden. Da kann ich nur ein eindeutiges Ja zum Bericht des Rechnungshofes sagen. Ich möchte an einem Beispiel deutlich machen, in welcher Situation sich ein Land befindet und dass Aufgaben auf ein Land zukommen, die das Land stemmen muss und dies finanziell nicht weitergeben darf. Als aktuelles Beispiel nenne ich die Sicherungsverwahrung. Das sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Bis 2013 soll die Sicherungsverwahrung im Land realisiert werden. Das bedeutet eine Investition in Gebäude von 16,5 Millionen Euro. Diese müssen wir aus dem Landeshaushalt stemmen. Dazu kommt die personelle Situation. Bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden benötigt, die Betreuung der Sicherungsverwahrten durchzuführen. Das sind jährlich weitere Belastungen in Millionenhöhe. Das ist nur ein Beispiel dafür, in welcher Situation wir uns befinden.
Herr Schreiner, wenn Sie in Richtung Kommunen zum Ausdruck bringen, dass der Bund helfe, dann frage ich schon, wo da der Bund hilft. Der Bund ist eher derjenige, der Mitverursacher der gesamten finanziellen Situation ist, weil er dauerhaft Senkungen zulasten der Länder und Kommunen vornimmt.
Eine weitere Forderung des Rechnungshofes ist es, Investitionen mit zeitlichen Prioritäten zu versehen. Das setzen wir um. Das wird weiter kommen. Dazu kenne ich Ihre Forderungen aus den Regionen. Wenn es heißt, Investitionen sollen gestreckt werden und zeitliche Prioritäten erhalten, dann fragen Sie immer, warum und ob es nicht schneller geht und so weiter. Wenn man den Bericht des Rechnungshofes ernst nimmt, dann erwarte ich, dass die dort getroffenen Folgerungen ernst ge