Ralf Seekatz
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die EU beschlossen hat, im Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung durchzuführen, haben wir über das Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 zu beraten. Obwohl die geschätzten Gesamtkosten bundesweit in Höhe von rund 754 Milli- onen Euro sicherlich sehr beachtlich sind, ist es dennoch wichtig, dass auch in Rheinland-Pfalz diese Volks- und Wohnungszählung durchgeführt wird. Vor dem Hintergrund der letzten Zählung 1987 in Westdeutschland und 1981 in Ostdeutschland müssen wichtige Planungsgrundlagen aktualisiert werden.
In der letzten Innenausschusssitzung wurden wir vom Statistischen Landesamt umfänglich informiert und darüber in Kenntnis gesetzt, dass schätzungsweise in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen weniger leben, als in den Registern ausgewiesen sind. Dies ist dadurch bedingt, dass die Ergebnisse der Volkszählungen aus 1981 und 1987 fortgeschrieben wurden und die Ungenauigkeiten im Laufe der Jahre zugenommen haben. Außerdem sind wohl die statistisch erfassten Gebäude- und Wohnungsbestände deutlich überhöht und die Basisdaten wohl insgesamt sehr veraltet.
Daher ist es wichtig, mit dem Zensusgesetz eine Basis für aktuelle Strukturdaten zur Bevölkerung, zu den Haushalten, Wohnungen und Gebäuden zu erhalten. Nur so können genaue und verlässliche amtliche Einwohnerzahlen ermittelt werden.
Der Nutzen dieser verlässlichen Daten spiegelt sich wider als Bemessungsgrundlage für eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, unter anderem bei der Festlegung des Länderstimmenanteils im Bundesrat, bei der Verteilung von EU-Mitteln, bei der Einteilung von Wahlkreisen und Stimmbezirken sowie im Länderfinanzausgleich. Ich denke, das ist sehr wichtig.
Die vernetzten Strukturdaten werden für die Wirtschafts- und Verkehrsplanungen, für Planungen im Arbeitsmarkt, bei den Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und vor allen Dingen auch für Stadtentwicklungs- und Flächennutzungsplanungen benötigt. Gerade die erhobenen Daten über Wohnungen und Gebäude geben Auskunft über mögliche Wohnungsleerstände und lassen eine Abschätzung des zukünftigen Wohnungsbedarfs zu.
Die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger – mein Kollege hat es schon ausgeführt – werden sich in Grenzen halten, da nur 13,6 % der Bevölkerung in RheinlandPfalz befragt werden. Das Ausfüllen der Fragebögen selbst ist wohl auch ohne die Interviewer möglich und
kann auch über eine entsprechende Internetleitung vollzogen werden.
Der Datenschutz insgesamt soll auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet werden. So wurde uns in der Innenausschusssitzung vom Statistischen Landesamt versichert. Auf kommunaler Ebene sollen durch verschiedene Erhebungsstellen die Daten gebündelt werden und eine hohe Datenqualität erreicht werden. Wir hoffen, dass sich der Arbeitsaufwand gerade für unsere Kommunen in einem erträglichen Rahmen abspielen wird.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt festzustellen, dass trotz des enormen Kostenaufwandes – für Rheinland-Pfalz sind dies nach Abzug der Bundeszuschüsse immerhin noch 28 Millionen Euro – der Nutzen für die Volks- und Wohnungszählung überwiegt. Die CDU-Fraktion wird dem Ausführungsgesetz zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates. Herr Kollege Noss hat schon einige Ausführungen dazu gemacht, gestatten Sie mir aber trotzdem noch einige Anmerkungen.
Die Föderalismuskommission II hat in ihrer abschließenden Sitzung am 5. März 2009 ein neues System der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik beschlossen. Wichtige Eckpfeiler dieses Beschlusses wurden seitdem umgesetzt. Mit dem Staatsvertrag wird diese Entwicklung nunmehr abgeschlossen. Das vorliegende, aus zwei Paragrafen bestehende Gesetz ist notwendig, um den Staatsvertrag in rheinland-pfälzisches Recht umzusetzen, das am 1. April dieses Jahres in Kraft tritt.
Wesentliches Ziel des Staatsvertrages ist eine verbesserte IT-Zusammenarbeit durch die Schaffung eines neuen Steuerungsgremiums im Bereich der BundLänder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik. Der neue IT-Planungsrat löst zwei Vorgängergremien ab und koordiniert einerseits die Errichtung und den Betrieb eines Verbindungsnetzes zwischen Bund und Ländern, andererseits gestaltet er neue IT-Standards aus und legt neue IT-Sicherheitsanforderungen fest.
Der Staatsvertrag regelt daher die formellen Voraussetzungen wie Konstituierung und Beschlussfassung des Rates durch Mehrheitsentscheidung mit Bindungswirkung für alle Vertragsparteien, was eine einfachere und schnellere Entscheidungsfindung begünstigt. Außerdem werden die Aufgaben des IT-Planungsrates umschrieben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Beschlussfassung über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Sicherheitsstandards und die Festlegung von IT-Sicherheitsstandards zur Verringerung von technischen Reibungsverlusten beim Datenausgleich zwischen Behörden über die Ländergrenzen hinweg. Die Durchführung von E-Government-Projekten, die dem ITPlanungsrat zugewiesen werden, ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe.
Wie bereits Bundesinnenminister Thomas de Maizière feststellte, war die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern bisher durch freiwillige Formen der Zusammenarbeit geprägt. Entscheidungen wurden dadurch zuweilen erschwert, und die Geschwindigkeit der Entscheidungsprozesse konnte dem Tempo der technischen Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnik oft nicht folgen. Die Steuerung der Informationstechnik in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern musste daher verbindlicher und schneller werden. Der vorliegende Vertrag konkretisiert diese Grundlage. Er bringt Bund, Länder und Kommunen in einem gemeinsamen Steuerungsgremium, dem Planungsrat, an einen Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme und damit auch deutlich mehr Gewicht in der politischen und auch in der fachlichen Diskussion.
Der Vertrag konkretisiert die Grundgedanken, die gegenwärtig noch bestehenden IT-Gremien und Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnelleren technischen Fortschritts anzupassen. Themen wie „Bürokratieabbau“ durch Etablierung elektronischer Verfahren und das Suchen nach Lösungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit betreffen Bund, Länder und natürlich auch die Kommunen in gleichem Maße und werden daher im IT-Planungsrat zu behandeln sein.
Der Vertrag erleichtert durch die Einrichtung dieses Planungsrates die Erarbeitung vieler gemeinsamer Lösungen. Dies alles sind die positiven Auswirkungen. Die CDU-Fraktion wird daher diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.
Danke schön.
Eine Stunde haben wir doch noch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, mit einem Zitat aus der Broschüre „WaldWasserWelt“ des Landesbetriebs Landesforsten zu beginnen, das ist vielleicht ganz aufheiternd zu dieser Stunde: Der Forstberuf ein Traumberuf. Nicht erst seit der Erfolgsserie „Forsthaus Falkenau“ wird in den Köpfen der Menschen dieses klischeehafte Bild ausgelöst. –
Meine Damen und Herren, in Hochglanzbroschüren der Landesregierung stoßen wir immer wieder auf solche Worthülsen.
Wir stellen uns aber schon die Frage, wie es in der Realität aussieht. Im Bereich Landesforsten sind laut Kabinettsbeschluss bis zum Jahr 2010 110 Stellen im gehobenen und höheren Dienst abzubauen. Die Personalausgaben werden jährlich um 1,8 % reduziert.
Zur Personalentwicklung im Bereich des Forstdienstes ist festzustellen, dass die Landesregierung leider jegliche Art der Antwort auf die Ziele der Personalplanung schuldig bleibt. Die Altersstruktur ist erschreckend. Der Revierdienst ist überaltert. Junge Beamtinnen und Beamte werden in unzureichendem Maße eingestellt.
Die hohe Fluktuation im Bereich der Revierleitungen, unzumutbare Reviergrößen, die Unzufriedenheit vieler Ortsbürgermeister, auch die des Kollegen Arnold Schmitt, die ihren Förster kaum noch zu sehen bekommen, und die Personalknappheit vor Ort bei den Förs
tern werfen ein besonderes Licht auf die Stimmung der Forstbediensteten, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wird gegengesteuert? Im Bereich Landesforsten bestehen zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten. Im Vergleich zum letzten Haushaltsplan ist das positiv anzumerken, Frau Ministerin. Trotzdem ist es zweifelhaft, ob mit dieser Maßnahme die Motivation der Mitarbeiter vor Ort gestärkt wird.
Die Personalknappheit vor Ort, die im Raum stehende nochmalige angedachte Vergrößerung der Reviere, aber auch ihr Festhalten an dem TPL-Konzept, obwohl es sich überwiegend wohl nicht bewährt hat, ist für die Mitarbeiter sicher nicht motivierend.
Um den Belangen der Betroffenen in den Forstämtern und angesichts deren Belastungen auch der wachsenden Aufgaben gerecht zu werden, fordern wir Sie auf, mehr Mittel für zusätzliche Kräfte in den Forstämtern zur Verfügung zu stellen. Wir fordern Sie auf, die Ressourcen vor Ort in den Forstämtern zu stärken.
Jetzt werden Sie natürlich zu Recht sagen, auf der einen Seite wollen Sie mehr Geld ausgeben, dann müssen Sie auch sagen, wo man es einsparen kann. Ich verweise daher ausdrücklich auf unseren Entschließungsantrag, den Sie auch hätten lesen sollen, Herr Langner. Wir fordern Sie darin auf, die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs zur Organisation und zum Personalbedarf der Forstabteilung des Ministeriums umzusetzen.
Konkret sollte der Landesbetrieb Landesforsten in Rheinland-Pfalz zweistufig organisiert werden, ohne eine extra Forstabteilung. Die Betriebsleitung kann der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) übertragen werden.
Hierdurch ließen sich 625.000 Euro an Personalkosten einsparen, Herr Pörksen. Eine Menge Geld, welches sicherlich sinnvoll bei den Forstämtern einzusetzen wäre, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Der Rechnungshof stellt in dem Zusammenhang fest, dass im Ministerium viel zu viele Verwaltungsaufgaben in diesem Bereich wahrgenommen werden. Ministerien sollen grundsätzlich – darin sind wir uns sicherlich einig – nur strategische Aufgaben wahrnehmen.
Die Verwaltung selbst aber sollte – da sollten wir uns einig sein – auf einer anderen Ebene laufen.
Diesen Grundsätzen entsprechend haben fast alle anderen Länder, die mit einem Landesbetrieb Landesforsten arbeiten, die Leitung der jeweiligen Einrichtung unterhalb der Ministerienebene angesiedelt. Nur Rheinland-Pfalz geht hier einen Extraweg. Ich frage mich, wo hier die Vorbildfunktion ist, Herr Langner. Das müssen Sie schon einmal erklären.
Frau Ministerin, ich frage mich auch, warum RheinlandPfalz wieder diesen Extraweg geht, wobei wir Vorbild sein sollen. Das müssen Sie uns schon einmal erklären.
Meine Damen und Herren, natürlich müssen wir feststellen, dass die oberste Dienst- und Fachaufsicht beim Ministerium selbst angegliedert bleiben muss. Das ist selbstverständlich.
Oh, Applaus, ich danke Ihnen herzlich.
Durch diese Dienst- und Fachaufsicht werden aber auch hinreichende Möglichkeiten zur strategisch-politischen Steuerung verbleiben. Daher sollten Sie der Rechnungshofempfehlung folgen, meine Damen und Herren.
Das macht allein auch noch einmal 1,5 Millionen Euro aus.
Frau Ministerin, wir sind uns einig, dass der Landesbetrieb Landesforsten eine enorme Bedeutung hat und natürlich auch politisch geführt werden muss. Aber wir fragen uns schon, ob das alles vom Ministerium aus gesteuert werden muss. Ein dreistufiger Verwaltungsaufbau von Landesforsten wird mit Ausnahme von Bayern von keinem anderen Flächenland betrieben. Allein das sollte uns schon stutzig machen.
Nehmen Sie die Anregung an, überprüfen Sie selbstkritisch die Vorschläge. Unser Vorschlag, die freiwerdenden Mittel bei den Forstämtern zu verwenden, würde den Landesbetrieb in der Fläche stärken. Auch die Kommunen wären dankbar für eine bessere Betreuung vor Ort.
Sie können ein Zeichen setzen und der landläufigen Meinung entgegenwirken, dass nicht nur bei den kleinen, unteren Ebenen, sondern auch auf ministerieller Ebene gespart wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist modern und vor allem in der Politik auch sehr ausgeprägt, über das Ehrenamt und seine Förderung allgemein zu debattieren und zu diskutieren. Sicherlich sind wir alle auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen.
Deshalb wird gerade von der politischen Seite immer wieder gepredigt, das Ehrenamt zu fördern. Wir kennen das alle von verschiedenen Terminen vor Ort, wo das ehrenamtliche Engagement gerade immer wieder auch von uns Abgeordneten gelobt wird.
Wie sieht es aber in der Praxis aus? Machen wir wirklich genug? Unterstützen wir unsere Ehrenamtlichen ausreichend? Mit dem vorliegenden Antrag aller Fraktionen zur Unterstützung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren machen wir nun einen Schritt in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, es ist gelungen, aus unserem Ursprungsantrag mit der SPD-Fraktion in verschiedenen Beratungen und auch noch der Expertenanhörung im
Innenausschuss einen gemeinsamen Antrag zu stricken. Dem hat sich die FDP dankenswerterweise angeschlossen.
Natürlich – das möchte ich hier feststellen – hat unser Ursprungsantrag Federn lassen müssen. Aber keine Angst, wir werden auf die berechtigten Forderungen, die wir bei dem gemeinsamen Antrag nicht durchsetzen konnten, zu gegebener Zeit zurückkommen.
Ich denke, der Antrag spricht inhaltlich vieles an, was unseren Feuerwehren unter den Nägeln brennt. Gerade im Bereich der Gefahrenabwehr ist eine angemessene Ausstattung unerlässlich. Wir stellen vielfach im Land fest, dass unsere Feuerwehren zum Teil mit veralteten Geräten und unzureichenden Fahrzeugen ausgestattet sind. Aus kommunaler Sicht wissen wir natürlich auch, dass nicht alles Wünschenswerte angeschafft werden kann. Dennoch muss alles Notwendige und gesetzlich Vorgeschriebene getan werden. Gerade wenn es um Menschenleben geht, müssen die entsprechenden Gerätschaften zur Verfügung gestellt werden.
Aus vielen Vergleichsberechnungen heraus wissen wir, dass unsere 55.000 freiwilligen Feuerwehrleute im Land neben dem gesellschaftspolitisch wertvollen Dienst durch ihre Tätigkeit auch mehrere Millionen Euro an Steuergeldern einsparen. Wenn Kommunen diese ehrenamtliche Tätigkeit durch hauptamtliche Kräfte ausführen lassen müssten, dann wäre der Brandschutz insgesamt gesehen natürlich um ein Vielfaches teurer. Hierin ist ein enormer finanzieller Vorteil für die Kommunen und für das Land zu sehen, der eindeutig unseren freiwilligen Helferinnen und Helfern zu verdanken ist.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es richtig und sicherlich auch die Pflicht des Landes, die Feuerwehren für ihre Aufgaben angemessen auszustatten. Es ist in dem gemeinsamen Antrag ganz klar formuliert, dass weiterhin die Ausstattung zur Verfügung gestellt werden soll und nicht alles nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben zu bewerten ist.
In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass die SPD in Nummer II des gemeinsamen Antrages auch öffentlich die Reduzierung des bestehenden Investitions- und Antragsstaus fordert. Unser Hinweis auf unerledigte Anträge von rund 30 Millionen Euro wurde leider nicht in den gemeinsamen Antrag aufgenommen. Aber es ist schon einmal positiv, dass der Wille zum Abbau dieses Antragsstaus formuliert wurde.
Gleichwertig oder sicherlich noch wichtiger zu erwähnen sind die Herausforderungen, die sich mit dem demografischen Wandel auch bei unseren Feuerwehren ergeben werden. Bei diesem Thema ist es allgemein üblich, dass heftig diskutiert und debattiert wird und hierbei viel zu viel Zeit ins Land geht, ohne dass konkret etwas unternommen wird. Da ist es lobenswert, dass der gemeinsame Antrag diesbezüglich ganz klare Aussagen trifft
und der Landtag die Landesregierung auffordert, die Nachwuchs- und Mitgliederwerbung des Landesfeuerwehrverbandes zu unterstützen, um auch so dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Natürlich kann der Feuerwehrverband mit einer allgemeinen Aussage „Unterstützung“ nicht viel anfangen. Daher halte ich es nach wie vor für wichtig, diesen allgemeinen Worten finanzielle Taten folgen zu lassen, so wie es z. B. die Kollegen in Hessen machen, indem sie dementsprechend massiv die Mitgliederwerbeaktion des Hessischen Landesfeuerwehrverbands finanziell unterstützen.
Deshalb ist es wichtig und logisch richtig, die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf das 63. Lebensjahr zu erhöhen. Die Erfahrung in der Praxis hat gezeigt, dass die Regelungen des § 12 LBKG unzureichend sind. Bei der Handhabung der zwingend erforderlichen Zustimmung durch den Aufgabenträger, im Regelfall die Kommune, der Feuerwehren gab und gibt es wesentliche Unterschiede. So wurde in vielen Verbandsgemeinden den Anträgen auf eine Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zum 63. Lebensjahr ohne Einschränkung zugestimmt, in anderen Verbandsgemeinden jedoch ohne Begründung und Einzelfallprüfung die entsprechenden Anträge abgelehnt. Wenn solche Verbandsgemeinden dann noch nebeneinander liegen, können Sie sich vorstellen, wie das von den aktiven Feuerwehrleuten vor Ort gesehen wird.
Es kommen dann schnell solche Aussagen zustande, dass wohl mit zweierlei Maß gemessen werde und der eine Feuerwehrkamerad in der anderen Verbandsgemeinde noch Feuerwehrdienst leisten dürfte. Das ist natürlich nicht befriedigend. Daher ist es vernünftig und wünschenswert, dass das LBKG in diesem Punkt geändert wird, was durch den vorliegenden gemeinsamen Gesetzesantrag durchgeführt werden soll.
Die Initiative hierzu, die hauptsächlich von den Kreisfeuerwehrinspektoren, aber auch vom Landesfeuerwehrverband ausgegangen ist, unterstützen wir nachhaltig.
Eine zentrale Forderung der CDU, die wir in diesem gemeinsamen Antrag verwirklicht sehen, ist die Prüfung von Vergünstigungen für aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, z. B. bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Warum soll es nicht möglich sein, dass ein ehrenamtlicher Helfer, der mehrere hundert Stunden im Jahr Dienst für die Allgemeinheit leistet, z. B. vergünstigt in das kommunale Freibad gehen oder in Städten vergünstigt den ÖPNV nutzen kann? Warum sollen wir nicht unseren Helferinnen und Helfern mit möglichen kleinen Förderungen ein Stück Dankbarkeit für ihr ehrenamtliches Engagement zeigen? Dass dies natürlich die vielen hundert Stunden an Freizeit im Jahr nicht aufwiegt, ist klar, dennoch bin ich mir sicher, es wäre eine schöne Geste und ein Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit.
Nach der Novellierung des LBKG aus dem Jahre 2005 sollen öffentliche und private Arbeitgeber verpflichtend ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes freistellen.
Meine Damen und Herren, diese gesetzliche Regelung ist richtig, wird jedoch leider im täglichen Geschäft nicht immer dementsprechend angewandt. Im privaten, aber auch im öffentlichen Arbeitgeberbereich vermehren sich die Beschwerden aus den Reihen der Feuerwehren bezüglich der Freistellung vom Arbeitsplatz. Gerade für die Tagesalarmbereitschaft der Feuerwehren ist es wichtig, dass ortsansässige Betriebe und Kommunen die freiwilligen Helferinnen und Helfer uneingeschränkt unterstützen und sie zu Einsätzen freistellen. Hierzu gibt es entsprechende Entschädigungsregelungen im Gesetz; dennoch ist leider vermehrt festzustellen, dass es für aktive Feuerwehrangehörige immer schwieriger wird, ihren Arbeitsplatz für den Feuerwehrdienst kurzfristig verlassen zu dürfen. Daher sind wir froh, dass neben der gesetzlichen Regelung auch in diesem Antrag die Landesregierung eindeutig dazu aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass diese gesetzlichen Regelungen bzw. diese Freistellungen durchgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, unsere aktiven Feuerwehrangehörigen verdienen die uneingeschränkte Unterstützung der Politik und der Aufgabenträger vor Ort. Die Unterstützung in materieller, aber auch gerade in ideeller Hinsicht soll und muss Motivation und Ansporn für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sein.
Herr Pörksen, ein „Jawohl“ von Ihnen freut mich ganz besonders.
Mit dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen und mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des LBKG leisten wir hierzu einen kleinen Beitrag, den es noch weiter auszubauen gilt.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Resonanz auf die Antwort der Landesregierung zu unserer Großen Anfrage bei den Forstämtern ist schon recht bemerkenswert. Verwunderung, Kopfschütteln und Verärgerung sind die mildesten Feedbacks, die wir zu hören bekommen haben. Die Antworten sind leider dürftig, nichtssagend und sehr abschweifend.
Zur Organisation der Forstverwaltung führt die Landesregierung aus, dass sie weiterhin an den Gemeinschaftsforstämtern festhalte. Dadurch, dass immer mehr Gemeinden wieder auf kommunale Forstbetriebe und Forstbeamte Wert legen und vom Zentralismus der Forstverwaltung weg wollen, wird das von der Regierung angeblich so hoch gehaltene Gemeinschaftsforstamt stetig unterhöhlt.
Die Kommunalisierung weiterer Forstbetriebe hält stetig an, und die Landesregierung unternimmt überhaupt nichts dagegen, wenn sie es denn überhaupt will.
Das ist nun mal so.
Zur Personalentwicklung im Bereich des Forstdienstes ist festzustellen, dass die Landesregierung jegliche Antwort auf die Ziele der Personalplanung schuldig bleibt. Die Altersstruktur ist erschreckend. Der Revierdienst überaltert zunehmend. Junge Beamtinnen und Beamte werden in unzureichendem Maße eingestellt. Der Landesregierung fehlt offensichtlich jegliche Vorstellung, wann der Abbau an Personalstellen im Forstbereich beendet sein soll.
Schon heute ist in Rheinland-Pfalz der niedrigste Personalstand seit über 30 Jahren erreicht. Die Landesregierung definiert auch keinerlei Größenordnung für ein Ende der Stellenkürzungen. Es findet offensichtlich keine zielführende Personalplanung statt. Nachfragen, auch im Ausschuss, blieben bisher erfolglos. Es wurde immer nur sehr ausschweifend geantwortet.
Eine Flächenverwaltung, deren Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Revierdienst einen Altersdurchschnitt von über 50 Jahren aufweisen und deren jüngste Mitarbeiter schon auf das 40. Lebensjahr zusteuern, muss Probleme bei der Besetzung freier Stellen oder auch nur vorübergehender Stellenvertretungen bekommen. Dies ist jetzt schon spürbar.
Auffällig ist zudem die hohe Fluktuation im Bereich der Revierleitung. Früher haben sich junge Forstbeamtinnen und Forstbeamte um solche Stellen regelrecht gerissen. Jetzt gibt es 17 kommissarische Besetzungen auf längere Zeit. Das wirft ein besonderes Licht auf die Stimmung im Bereich der Forstbediensteten.
Junge Beamte werden in unzureichendem Maße eingestellt. Es wird zwar ausgebildet, die Chancen für die jungen, fertig ausgebildeten Leute sind aber eher gering, in den Forstdienst übernommen zu werden.
Zur Frage der Holzvermarktung, wie die Landesregierung die vom Bundeskartellamt geforderte verstärkte Förderung einer eigenständigen Holzvermarktung im Privat- und Körperschaftswald umzusetzen gedenke, verweisen Sie ausweichend auf das Förderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Diese sogenannte GA-Förderung hat jedoch nichts mit der Verpflichtung des Landes zu tun, Pilotprojekte zu initiieren. Das Land muss vielmehr unabhängig von diesen allgemeinen Fördergrundsätzen eigene Initiativen entwickeln. Der Schwerpunkt der Pilotprojekte sollte entsprechend den Waldeigentumsverhältnissen im Körperschaftswald liegen.
Zur Frage der bisherigen Praxiserfahrung zum TPLKonzept ist eindeutig festzustellen, dass die Landesregierung offenbar die Augen davor verschließt, dass dieses Konzept gescheitert ist.
Sie sollten sich eingestehen, dass es sich überwiegend nicht bewährt hat.
Ihr Reformkonzept reden Sie schön mit Begriffen wie „Kundenfreundlichkeit“, „Dienstleistungsqualität“ und „Marktkompetenz“. Die Fachleute vor Ort sehen das jedoch völlig anders.
Das Konzept hat sich ihrer Meinung nach überhaupt nicht bewährt.
Ohne ausreichende Erprobungsphase dieses Konzept landesweit durchzusetzen, entspricht nicht der Stimmungslage vor Ort. Das gilt insbesondere für die Kommunen. Anscheinend soll das TPL-Konzept erst flächendeckend etabliert werden, und dann soll nachträglich überprüft werden, ob es für unsere Waldstrukturen überhaupt geeignet ist. Meine Damen und Herren, in diesem Fall wird das Pferd von hinten aufgezäumt.
Auf unsere Frage hin, wie sich die Arbeitsleistung der Waldarbeiter, die im Rahmen dieses TPL-Konzeptes in sogenannten teilautonomen Gruppen eingesetzt werden, verändert hat, verweisen Sie auf eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit durch Stärkung der Eigenverantwortung. Das hört sich gut an, aber letztendlich ist diese Antwort keine Beschreibung der Arbeitsleistung der Waldarbeiter, wie wir sie in unserer Anfrage gefordert haben.
Auf unsere Frage, ob Revierleitungen für Staatswaldflächen durch kommunale Bedienstete ausgeübt werden, geben Sie keine Antwort. Aus der Praxis wird jedoch immer wieder berichtet, dass Staatswaldflächen aus Forstrevieren abgezogen werden, wenn sich die Kommunen für einen kommunalen Revierdienst entscheiden.
Außerdem erachten Sie die Regelungen des Landeswaldgesetzes für bindend, wonach gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in einem unterausgelasteten Forstrevier kein staatlicher Revierleiter zur Verfügung gestellt werden soll. Wenn für die Landesregierung diese Regelung wirklich so bindend ist, müsste sie auch seit Inkrafttreten des Landeswaldgesetzes in Anbetracht der bisherigen Reviergrößen angewandt worden sein. Sagen Sie uns bitte, wo und wann.
Die Ignoranz, mit der die Frage 26 unserer Anfrage abgetan wird, ist bezeichnend. Sie behaupten tatsächlich, dass Ihnen kein Trend bekannt ist, dass staatliche Revierleiter in den kommunalen Dienst wechseln. Wenn Ihnen ein derartiger Trend wirklich nicht bekannt sein sollte, verschließen Sie die Augen vor der Realität. Das machen Sie wieder einmal ganz bewusst.
Herr Pörksen, fragen Sie doch einmal in Ihrem Revier, ob Ihre Förster lieber kommunalisiert werden wollen oder nicht. Ich kann Ihnen die Antwort jetzt schon nennen. Reden Sie einmal mit Ihren Förstern.
Ja, in Norddeutschland gibt es nicht so viel Wald, aber in Rheinland-Pfalz schon.
Meine Damen und Herren, Sie verschließen ganz bewusst Ihre Augen vor der Realität. Die große, überbordende Unzufriedenheit der Mitarbeiterschaft ist leider sehr kennzeichnend. Diese Unzufriedenheit ist der Hauptgrund, weshalb die Mitarbeiter lieber bei den Kommunen beschäftigt werden wollen als beim Land.
Herr Pörksen, das ist so. Sie können so viel Sie wollen dazwischenreden, aber deshalb haben Sie trotzdem nicht recht. Das ist ganz einfach so.
Das klassische Motto der Regierung „Augen zu und durch“ ist sicher keine Art, diese große Unzufriedenheit bei der Mitarbeiterschaft abzubauen. Es wird allerhöchste Zeit, dass den Bediensteten von Landesforsten wieder durch eine praxisorientierte Forstpolitik Zufriedenheit und Motivation beschieden wird. Das sollte Ihre Aufgabe sein. Packen Sie das einfach oder endlich an!
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lehnen Sie sich entspannt zurück, wir haben noch ein bisschen Zeit. – Nein, keine Angst, ich mache es ganz kurz.
Herr Kollege Maximini, wenn Sie behaupten, die Dienstleistung in den Revieren sei insgesamt nicht schlechter geworden, frage ich mich wirklich, ob wir im selben Rheinland-Pfalz leben. Wenn Sie sich einmal vor Ort mit den verschiedenen Orts- und Stadtbürgermeistern unterhalten – glauben Sie mir, ich spreche mit sehr vielen Kollegen –, dann fragen sie sich, wo sich der Förster momentan aufhält; denn die Reviere sind mittlerweile so groß, dass sie ihren Förster eigentlich gar nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Genauso ist das! Reden Sie einmal vor Ort mit Ihren Förstern. Vielleicht sprechen Sie aber auch gar nicht mit den Menschen, oder sie geben Ihnen eine andere Auskunft.
In der Tat ist die Arbeitsbelastung der Forstbediensteten weit überschritten. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb dieses System vor Ort so nicht funktioniert.
Glauben Sie mir, ich habe selbst damit zu tun. Die Ortsbürgermeister wollen einen Förster, der vor Ort ansprechbar ist und der in verschiedenen Gemeinderäten Rede und Antwort zu verschiedenen Forstbelangen steht. Dies ist nun einmal momentan nicht mehr gege
ben. Reden Sie mit Ihren Förstern, sie werden das bestätigen.
Frau Staatssekretärin, wenn Sie sagen, dass noch 90 % der Kommunen auf Landesforsten zurückgreifen, so liegt dies ganz einfach an dem System und daran, dass den Kommunen zurzeit aufgrund ihrer finanziellen Belastung leider Gottes schon fast nichts anderes mehr übrig bleibt.
Es ist allerdings so, dass aufgrund der Kostenabwälzungen, die auf die Kommunen zukommen, wie zum Beispiel die, dass die Abrechnung der Waldarbeiter auf die Kommunen abgewälzt werden soll, verschiedene Kämmerer Vergleichsrechnungen aufmachen, ob es sich überhaupt noch lohnt, den staatlichen Revierbeamten in Anspruch zu nehmen oder aber auf der anderen Seite zu überlegen, ob man vielleicht kommunalisiert. Glauben Sie mir, vor Ort drängen die Förster geradezu in den Kommunaldienst.
Es mag sein, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt. Wenn Sie aber mit verschiedenen Leuten vom Bund Deutscher Forstleute
und auch mit anderen Forstleuten reden, dann werden sie Ihnen das so bestätigen. Sie können noch so laut schreien, es ändert nichts an den Tatsachen. Glauben Sie es mir einfach.
Frau Staatssekretärin, dass die Wirtschaftlichkeit von Landesforsten in den Vordergrund gestellt werden und auch wirtschaftlich gearbeitet werden muss, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.
Ich habe hier doch trotzdem eine herzliche Bitte an dieser Stelle, was ich wirklich so meine, wie ich es sage: Schauen Sie bitte, dass das Personal dabei nicht auf der Strecke bleibt. Wenn man sich vor Ort mit den Förstern unterhält, dann merkt man, es herrscht eine unheimlich miese Stimmung und eine große Unzufriedenheit. Das sage ich jetzt nicht aus reinem Populismus oder aus sonstigen Gründen, die einem unterstellt werden,
es ist einfach so. Die Wirtschaftlichkeit ist das eine, aber die Verpflichtung des Dienstherrn für sein Personal ist das andere. Kümmern Sie sich bitte um Ihre Leute!
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Herauslösung der Zentralstelle der Forstverwaltung aus der SGD Süd und ihre unmittelbare Unterstellung in die Zuständigkeit des Ministeriums stellen Sie, Frau Conrad, immer noch als logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten dar. Sie verfolgen damit eine Organisationsform über alle drei Ebenen der Landesforstverwaltung hinweg.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat entgegen Ihrem Vorstoß um Zurückstellung des Gesetzesvorhabens und um dessen Einbindung in den Prozess einer ganzheitlichen Kommunal- und Verwaltungsreform gebeten. Diesem Votum möchten Sie nicht folgen, da es sich um eine Ihrer Meinung nach rein interne Organisationsmaßnahme innerhalb des Landesbetriebs Landesforsten handelt.
Dieser Auffassung können wir uns nicht anschließen. Auch wir halten es für sinnvoll, das Gesetzesvorhaben zurückzustellen und es in eine umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform einzubinden.
Durch das zeitlich vorgezogene Herauslösen der ZdF aus der SGD Süd ohne Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes werden Fakten geschaffen und Aufgaben verlagert, ohne die Gesamtstruktur zu bedenken. Unser Ansatz ist daher auf eine gesamtheitliche Betrachtung gerichtet. Ziel muss es sein, nicht Einzelobjekte aus dem Zusammenhang herauszureißen und eine Rechtfertigung hierfür zu finden. Die Veränderungen der Organisationsstrukturen müssen vielmehr von Grund auf überarbeitet werden. Hierauf haben wir bereits in der ersten Lesung hingewiesen.
Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sollten und müssen auch die Aufgaben der ZdF auf den Prüfstand gestellt werden. Daher stellt sich für uns nach wie vor die Frage, ob durch die zentrale Steuerung des Landesbetriebs Landesforsten durch das Ministerium nicht vielmehr der politische Forst das eigentliche Interesse ist.
Ich finde es toll, dass Sie mir zustimmen.
Daher ist es unserer Meinung nach auch reine Augenwischerei, wenn Sie behaupten, dass die Herauslösung der ZdF eine reine interne Organisationsmaßnahme darstelle. Sie behaupten, die Ausgliederung sei die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs. Auch wenn es sich wirklich nur um eine interne Organisationsmaßnahme handelt, fragen wir uns natürlich, warum die Ausgliederung erst jetzt erfolgt. Darauf haben wir immer noch keine Antwort bekommen.
Dass es sich vorwiegend auch nicht um eine kleine Anpassung an interne Organisationsabläufe handelt, wird eindrucksvoll an den notwendig werdenden Änderungen von Landesverordnungen und Gesetzen belegt. Sie bauen die bewährten Strukturen vor Ort in einen zentralistisch gesteuerten und staatlich dominierten Betrieb um.
Meine Damen und Herren, die Hauptaufgabe eines Ministeriums muss doch darin liegen, der Regierung und dem Parlament zuzuarbeiten, ganz im Gegensatz zu den betriebsbezogenen Aufgaben. Diese gehören nicht zu dem Aufgabenkatalog eines Ministeriums.
Herr Pörksen, jetzt hören Sie genau zu. Der Pressedienst der Landesregierung hat in der Tischvorlage zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz die Grundsätze für eine Neujustierung der öffentlichen Aufgabenverteilung von Herrn Minister Bruch aufgezählt. Hier heißt es wörtlich – ich zitiere –: Es scheint nach wie vor erforderlich, dass die Ministerien Aufgaben, die nicht zum Kernbestand der Regierungstätigkeit gehören, abgeben. –
Ich frage mich nur, warum Sie im vorliegenden Fall nicht danach handeln. Sie machen genau das Gegenteil.
Das Tätigkeitsfeld eines Waldarbeiterreferenten gehört genauso wenig in das Ministerium wie die Steuerung und Arbeitsplatzgestaltung für Waldarbeiter in den Gemeinden. Forstbetriebliche Aufgabenstellungen wie die Holzvermarktung können nicht effektiv und zeitnah von der Ministeriumsebene aus geleitet werden. Eine unmittelbare Steuerung und Einflussnahme von Mainz aus auf die Aufgaben der ZdF entspricht nicht dem ministeriellen Aufgabenprofil so, wie wir es sehen. Das sind Verwaltungsaufgaben, die auf eine andere Ebene gehören.
Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtung und Abwägung der Vor- und Nachteile sollte über die Herauslösung der ZdF nachgedacht werden. Eine schnelle und unüberlegte Herauslösung im Vorgriff auf eine solche Reform hilft unserer Ansicht nach niemandem. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Herauslösung der Zentralstelle der Forstverwaltung aus der SGD Süd und die unmittelbare Unterstellung als Obere Landesbehörde unter Ihr Ministerium stellen Sie als die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten dar. Sie entscheiden sich damit für eine Organisationsform über alle drei Ebenen von Landesforsten hinweg.
Wir halten es für sinnvoll, das Gesetzesvorhaben zurückzustellen und es in eine kommunale und Verwaltungsreform einzubinden. Wir schließen uns hiermit ausdrücklich der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände an, die ebenfalls die Zurückstellung
dieses Gesetzesvorhabens sehen möchte; denn durch das Herauslösen der ZdF werden Fakten geschaffen und Aufgaben verlagert, ohne die Gesamtstruktur zu bedenken und die Veränderung der Organisationsstrukturen von Grund auf zu überarbeiten.
Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sollten auch die Aufgaben der ZdF auf den Prüfstand gestellt werden. Daher stellt sich für uns die Frage, ob durch diese zentrale Steuerung des Landesbetriebs Landesforsten vielmehr der politische Forst Ihr eigentliches Interesse ist.
Die Herauslösung der ZdF als interne Organisationsmaßnahme zu bezeichnen, ist Augenwischerei. Sie behaupten, die Ausgliederung sei die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten.
Über Logik brauchen wir gar nicht zu reden. Sie reden bei jedem Thema dazwischen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie so umfassend informiert sind.
Frau Ministerin, wir stellen uns allerdings die Frage, warum die Ausgliederung erst jetzt erfolgt, wenn es nur eine reine Organisationsmaßnahme sein soll. Im Januar 2005 wurde der Landesbetrieb Landesforsten mit vorherigem Probebetrieb gegründet.
Wenn Sie für eine Organisationsmaßnahme so lange brauchen, fragen wir uns schon, wie die Arbeitsabläufe in Ihrem Haus organisiert sind. Dass es sich auch nicht um eine Lappalie handelt, zeigt allein der Rattenschwanz an Änderungen von Landesverordnungen und Gesetzen, die von dieser „reinen Organisationsmaßnahme“ betroffen sind.
Sie bauen die bewährten Strukturen vor Ort in einen zentralistisch gesteuerten und staatlich dominierten Betrieb um. Die Ministerien sollten dem Parlament zuarbeiten. Betriebsbezogene Aufgaben gehören nicht zu dem Aufgabenkatalog eines Ministeriums. Das wird auch in unseren Nachbarländern so gesehen.
Frau Ministerin, ein Waldbaureferent gehört sicherlich nicht ins Ministerium. Forstbetriebliche Aufgabenstellungen, wie die Holzvermarktung, sollten auch nicht von Ministeriumsstelle aus geleitet werden. Ist es letztendlich gewollt, dass auch der letzte Waldarbeiter aus der kleinsten Gemeinde vom Ministerium aus gesteuert wird? Das kann es sicherlich nicht sein.
Meine Damen und Herren, eine unmittelbare Steuerung der Aufgaben der ZdF von Mainz aus entspricht daher nicht dem ministeriellen Aufgabenprofil, wie wir es sehen. Weiterhin sehen wir es als problematisch an, dass nun auch die Standortgarantie für die Außenstelle Forsteinrichtung in Koblenz wegfallen soll. Ob Mehrkosten für den Landesbetrieb durch die Trennung von der SGD Süd entstehen, wird sich zeigen. Sie sagten es zu Recht: In der Vergangenheit wurde alles begleitet. –
Daher sehen wir auch in den Ausschussberatungen noch die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen und das eine oder andere zu vertiefen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich ist es wichtig und auch sinnvoll, Schutzgebiete für Vögel auszuweisen. Wenn jedoch von 76.000 Hektar auszuweisender Fläche rund 30.000 Hektar allein im Westerwald ausgewiesen werden sollen, kann man sich die Frage stellen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde.
Im Verhältnis zur gesamten Vogelschutzfläche in Rheinland-Pfalz bedeutet dies allein im Westerwald eine Steigerung von 0,9 % auf über 12 %. Diese massive Flächenausweisung allein im Westerwald wird sicherlich schwerwiegende Folgen für die Landwirtschaft, die wirtschaftliche Entwicklung und den Gestaltungsfreiraum der Kommunen vor Ort haben.
Jedes Unternehmen, das in oder an solch einer Fläche liegt, muss künftig teure Umweltverträglichkeitsprüfungen vornehmen, wenn zum Beispiel eine Erweiterung geplant wird. Neben den Verzögerungen, die sich hierdurch ergeben, kommen weitere Kosten auf die Unternehmen zu.
Vogelschutz ist wichtig, jedoch kann er nicht so extrem auf eine Region fixiert werden, dass der Handlungsspielraum der Gemeinden und der Unternehmen derart eingeschränkt wird, dass die künftige Entwicklung nur noch sehr schwer möglich bzw. mit enormen Kosten verbunden ist.
Die infrastrukturelle, kommunale und wirtschaftliche Entwicklung kann durch die zusätzlichen Flächenausweisungen insgesamt gehemmt, aber auch geschwächt werden. In Rheinland-Pfalz sind derzeit 8,4 % der Landesfläche als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Insgesamt hat das Land ca. 18 % der Landesfläche für die Erhaltung der Artenvielfalt reserviert. Damit liegen wir im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe.
In Deutschland wurden bisher durchschnittlich nur 10 % der Flächen ausgewiesen. Durch die Neuausweisung von zusätzlichen 3,7 % der Landesflächen summiert sich die gesamte für den Biotopverbund „Natura 2000“ reservierte Fläche auf ein Fünftel des Bundeslandes. Ob wir in diesem Bereich unbedingt zu den Spitzenreitern zählen sollten, halte ich für fraglich.
Frau Conrad hat auf die Mündliche Anfrage schon ausgeführt, dass diese Argumente sicherlich nicht gelten können. Vogelschutzgebiete sind dort auszuweisen, wo
sich die zu schützenden Arten niedergelassen haben. Artenschutzfachliche Gründe – Sie haben es ausgeführt – sind die Hauptargumente.
Dies ist sicherlich richtig, jedoch vermissen auch die Kammern Erläuterungen, warum die geplanten Schutzgebietsausweisungen in ihrer Lage und Größe für die nachhaltige Erhaltung der jeweiligen Vogelart notwendig sind. Insbesondere im Hinblick auf die stetigen natürlichen Veränderungen, wie zum Beispiel die Artenwanderung, wo die verschiedenen Nester sind und ob diese alle auch belegt sind, fehlen entsprechende Aussagen.
Meine Damen und Herren, beachtlich ist die Art und Weise, wie die Landesregierung mit den Betroffenen vor Ort umgeht. Naturschutz lässt sich nur mit den Menschen und nicht über ihre Köpfe hinweg betreiben. Je stärker die Einbindung, desto größer die Akzeptanz. Da es im Vorfeld überhaupt keine Einbindung gab, können Sie sich vorstellen, wie hoch die Akzeptanz vor Ort ist.
Bereits zum vierten Mal finden Ausweisungen ohne eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen vor Ort statt, und zwar zweimal in der Vergangenheit bei FFH-Gebieten und nun zum zweiten Mal bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten.
Meine Damen und Herren, die Regierung legt eine Arroganz an den Tag, die nicht in Ordnung ist.
Sie können soviel „Buh“ rufen, wie Sie wollen. Das ist ganz einfach so. Im Saarland werden die Betroffenen im Vorfeld eingebunden. In Rheinland-Pfalz pflegt man wohl andere Verfahren.
Herr Pörksen, blöken Sie ruhig herum. Das interessiert sowieso keinen.
Eine Art Geheimverfahren, bei dem die örtlichen Betroffenen am Schluss vor vollendete Tatsachen gestellt werden, so bezeichnen viele Verantwortliche auf kommunaler Ebene die Vorgehensweise der Landesregierung.
Mitte März wurden wir im Westerwald von der IHK informiert, dass ein Verfahren im Gang ist, das schon weit fortgeschritten sei. Anfang Juni fand eine Informationsveranstaltung durch Vertreter der zuständigen Landesbehörden in Montabaur statt. Bei dieser Informationsveranstaltung ging es neben der allgemeinen Informationen um die Optimierung der Suchkulisse. Nur artenschutzfachliche Gründe konnten eingebracht werden. Eine Fristverlängerung über den 22. Juni hinaus wurde abgelehnt.
Die Landwirte und – ich denke – auch die Winzer bekennen sich zum nachhaltigen Natur- und Umweltschutz. Warum werden sie nicht früher eingebunden? Die Wertminderung des Bodens treffen in erster Linie die Bauern. Fachleute rechnen mit einer Minderung des Wertes von gut 20 %. Auch die Waldbauern vor Ort
vermissen das partnerschaftliche Zusammenarbeiten zwischen den Behörden und den Eigentümern.
Frau Conrad, so geht man nicht mit den Betroffenen vor Ort um. Naturschutz geht nur mit den Menschen und nicht über ihre Köpfe hinweg. Wenn sich die Landesregierung diesen Satz zu eigen machen würde, blieben ihr sicherlich auch peinliche Pannen wie im Kreis Altenkirchen erspart. Hier verläuft nämlich die Grenze des Vogelschutzgebietes mitten durch einen Kuhstall.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rauchmelder retten Leben. Daher war es schon immer eine zentrale Forderung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes, Rauchmelder verpflichtend in Alt- und Neubauten einzuführen. Der optimale Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Verbesserung des Brandschutzes müssen bei unseren Überlegungen sicherlich im Vordergrund stehen.
Meine Damen und Herren, dass im vorliegenden Gesetzentwurf nun eine zentrale Forderung der Feuerwehren umgesetzt wird, ist konsequent und vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr begrüßenswert. Für uns ist es aber auch wichtig, die Konsequenzen, die sich aus einem solchen Gesetz für unsere Bürgerinnen und Bürger ergeben könnten, zu untersuchen. Daher haben wir seinerzeit den Wissenschaftlichen Dienst damit beauftragt, ein Gutachten über die haftungs- und versicherungsrechtlichen Folgen zu erstellen. Die wesentlichen Ergebnisse sind sicherlich näher zu beleuchten.
Die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in bestehenden Wohnungen trifft grundsätzlich den Eigentümer der baulichen Anlage. Bei der Nachrüstung mit Rauch
meldern handelt es sich daher um eine Instandhaltungsmaßnahme, die grundsätzlich dem Eigentümer der Wohnung obliegt. Sie obliegt deshalb grundsätzlich dem Eigentümer, weil bei einer Vermietung der Wohnung die Pflicht zur Installation des Rauchmelders im Rahmen der mietvertraglichen Vereinbarung auch auf dem Mieter wirksam übertragen werden kann. Bei der Installationsverpflichtung des Vermieters handelt es sich neben einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr auch um eine Verkehrssicherungspflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass der Mieter oder seine Gäste keinen vermeidbaren Schaden erleiden. Er hat zu gewährleisten, dass die Rauchmelder in einem gebrauchs- und funktionsfähigen Zustand sind.
Diese Pflichten können daher wirksam auf den Vermieter übertragen werden. Der Mieter tritt dann in die Verpflichtung ein, und die Pflicht des Vermieters wird zu einer Art Aufsichtspflicht. Er muss sich vergewissern, dass der Mieter die übertragenen Verpflichtungen aktiv übernommen hat und einhält. Hierbei ist die praktische Umsetzung der Aufsichtspflicht des Vermieters problematisch, da er regelmäßig keinen Zugang zu der Mietwohnung hat. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers neben diejenige des Mieters tritt. Verletzen also beide ihre Verpflichtungen, so besteht eine gesamtschuldnerische Haftung von Vermieter und Mieter.
Auch die haftungsrechtlichen Folgen sind nicht zu unterschätzen. Die Verletzung der gesetzlichen Pflichten durch den jeweils Verpflichteten kann zu einer Haftung gegenüber Dritten führen. Hierbei ist das mietvertragliche Innenverhältnis genauso zu berücksichtigen wie die deliktische Haftung gegenüber Dritten. Insoweit ist klarzustellen, dass ein geschädigter Dritter sowohl den Vermieter als auch denjenigen in Anspruch nehmen kann, der mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht beauftragt wurde. Das ist im Regelfall der Mieter. Hierbei ist sicherlich auch darauf zu achten, dass die Pflicht des Vermieters nicht zu einer Gefährdungshaftung ausufert. Der Vermieter darf darauf vertrauen, dass die jeweiligen Mieter ihre eigenen Sicherungspflichten erfüllen.
Letztlich sind auch die versicherungsrechtlichen Folgen zu beleuchten. Das Risiko „Feuer“ wird sowohl in der Feuerversicherung als auch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Erhält die Versicherung Kenntnis von einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, so ist diese zur fristlosen Kündigung berechtigt. Wird daher die Verpflichtung zur Installation und Kontrolle von Rauchmeldern als vertragliche Obliegenheit in diesem Sinne angesehen, so führt eine schuldhafte Verletzung dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt.
Hierdurch wird deutlich, dass einerseits eine behördliche Kontrolle der Installation von Rauchwarnmeldern und die Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit nicht stattfindet. Jedoch wird fast eine „Art mittelbarer Zwang“ bei den Verpflichteten dadurch ausgeübt, dass erhebliche Haftungs- und Versicherungsfolgen drohen.
Die Praxis wird zeigen, ob die drohenden Haftungs- und Versicherungsfolgen ausreichen werden und eine gesetzliche Kontrolle überflüssig machen. Hierbei ist es
besonders wichtig, dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Unserer Forderung, die Übergangsfrist von zehn Jahren zu verkürzen, ist nachgekommen worden. Fünf Jahre sind sicherlich ausreichend, um Altbauten mit Rauchmeldern auszustatten.
Sie haben es zwar beantragt, aber wir haben es angeregt. Sie können im Protokoll nachlesen, dass wir das angesprochen haben. Es ist doch schön, dass auch Sie Lehre und Vernunft annehmen.
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wer einmal ein Brandopfer gesehen hat, installiert freiwillig ohne jedes Zögern Rauchmelder in seinem Wohnbereich. Als Feuerwehrmann habe ich schon etliche Einsätze mit Wohnhausbränden erlebt und konnte somit aus erster Hand erfahren, dass Rauchmelder Leben retten. Die meisten Feuerwehrangehörigen haben bereits Rauchmelder in ihren Wohnungen installiert. Da bin ich mir sicher. Die Aufklärungsarbeit, die durch die Feuerwehren in diesem Zusammenhang betrieben wird, ist vorbildlich und verdient Lob und Anerkennung.
Daher war es schon immer eine zentrale Forderung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes, Rauchmelder verpflichtend in Alt- und Neubauten einzuführen. Der optimale Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Verbesserung des Brandschutzes müssen bei unseren Überlegungen deshalb im Vordergrund stehen. Optimale Voraussetzungen auch für unsere Feuerwehren zu schaffen, war und ist schon immer eine zentrale Forderung der CDU gewesen. Sie erinnern sich in diesem Zusammenhang an den Antrag der CDU, eine Feuerwehrstiftung einzurichten, welche leider von der SPD abgelehnt wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun eine zentrale Forderung der Feuerwehren umgesetzt werden soll, ist konsequent und vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr begrüßenswert. Für uns ist es aber auch wichtig, die Konsequenzen, die sich aus einem solchen Gesetz für unsere Bürgerinnen und Bürger ergeben können, zu untersuchen. Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen sind ebenso zu klären wie Fragen nach strafrechtlichen Konsequenzen, die aus einer solchen Regelung hervorgehen können. Wir werden daher den Wissenschaftlichen Dienst beauftragen, diesbezüglich ein Gutachten zu erstellen.
Weiterhin ist zu überprüfen, ob die Übergangsfrist von zehn Jahren für die Nachrüstung von Rauchmeldern tatsächlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Das hat der Herr Kollege schon angesprochen. Die einfache Installation eines Rauchmelders – Sie haben es vorhin beschrieben – kann unseres Er
achtens auch in einem erheblich kürzeren Zeitraum erfolgen.
Nach Vorliegen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes werden wir eine Anhörung mit Experten durchführen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sicherlich für die weitere Beratung hilfreich. Natürlich wollen wir die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, auch und gerade durch diese öffentliche Diskussion schon jetzt freiwillig Rauchmelder zu installieren.
Danke schön.