Guido Déus

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten seit heute den Landeshaushalt für das kommende Jahr in zweiter Lesung. Ich spreche für meine Fraktion für den geplanten Haushaltsansatz im Bereich „Kommunales“, der in den Sitzungen des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. und am 20. November 2020 beraten wurde.
Vor dem Hintergrund der aktuellen epidemischen Lage mit all den fiskalischen Auswirkungen und Herausforderungen war 2020 für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen keineswegs ein normales Jahr. Unsere Städte und Gemeinden waren und sind landesweit vor Aufgaben und Herausforderungen gestellt wie seit Jahrzehnten nicht. Das wird vorhersehbar auch für das kommende Jahr gelten.
Wer das Regierungshandeln der NRW-Koalition seit 2017 aufmerksam verfolgt, weiß, dass die kommunale Familie für unsere Landesregierung eine hohe Bedeutung hat. Anders ausgedrückt: Uns liegen die Kommunen am Herzen.
Wir agieren auf der Basis der Ergebnisse der Steuerschätzungen, die allein für die Städte und Gemeinden Verluste von bundesweit 12,8 Milliarden Euro für 2020 veranschlagen. Die für die Kommunen bedeutsamen Gewerbesteuereinnahmen sind massiv eingebrochen. Verluste liegen auch beim Gemeindeanteil an der Einkommens- sowie der Umsatzsteuer vor.
Wir handeln, damit die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang darf ich auf das umfassende Kommunalschutzpaket und weitere kommunale Hilfsmaßnahmen verweisen.
Die kommunale Familie in NRW erhält 2021 enorme 13,6 Milliarden Euro an Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz; wir sagen immer kurz:
GFG. Über höhere Zuweisungen konnte die kommunale Ebene noch nie zuvor in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Ausgleichszahlung des Bundes an Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf 1,381 Milliarden Euro. Mit dem Aufstockungsbetrag des Landes stehen insgesamt 2,72 Milliarden Euro als Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung. Ohne einen finanziellen Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen gäbe es fatale kommunalfinanzwirtschaftliche Auswirkungen.
Darüber hinaus stehen mit dieser Rekordsumme den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden 943 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als dies sonst auf der Basis der regulären Berechnungen des GFG durch die Verbundsteuern der Fall wäre.
Ja, das ist eine Kreditierung; mit diesem Zwischenruf habe ich gerechnet. Wir haben aber genauso im Ausschuss darüber gesprochen. Über das Ob, das Wann und das Wie wird mit den kommunalen Spitzenverbänden vernünftig gesprochen. Das ist die Art von Politik, wie wir sie betreiben.
Selbstverständlich erwähne ich auch die im Haushaltsentwurf veranschlagten 65 Millionen Euro für das Förderprogramm zum Kommunalabgabengesetz bzw. das Thema „Anliegerbeiträge“. Sie wissen, dass die Zuständigkeit für kommunale Straßen nicht beim Land liegt. Künftig nehmen wir aber jährlich 65 Millionen Euro in die Hand und entlasten damit die Bürgerinnen und Bürger in einem erheblichen Ausmaß.
Als überjährige Finanzierung stocken nicht abgerufene Mittel die jeweiligen Finanzmittel der kommenden Jahre zusätzlich auf.
Zum überaus erfolgreichen Heimatförderprogramm, für das im Haushalt bis 2020 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sage ich nur zwei Sätze; denn dazu wird gleich mein Kollege Fabian Schrumpf sprechen. Jedes geförderte Projekt ist ein Gewinn für unsere Kommunen und die Menschen vor Ort. Nur eine Politik, die wertschätzt, was Menschen jeden Tag in unserem Land im Großen und im Kleinen leisten, wird dazu beitragen, dass Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gearbeitet bzw. diese gestaltet werden kann.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die interkommunale Zusammenarbeit. Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden ist in Bereichen wie Wirtschaft, Tourismus oder Kultur interkommunal vernetzt. Wir wissen, dass gerade die Anschubfinanzierung solcher Projekte eine hohe Hürde darstellt. Daher fördern wir die
interkommunale Zusammenarbeit 2021 mit einer Erweiterung des Förderprogramms und einem stark gestiegenen Budget in Höhe von 6 Millionen Euro. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2020 ist das fast eine Verdoppelung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Redezeit konnte ich nur einige wenige Beispiele nennen. Sie stehen jedoch exemplarisch für das Engagement der Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet und Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Seit 2017 gibt es eine sich immer weiter verfestigende starke Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen, die in schwierigen Zeiten und in den kommenden Jahren auf uns zählen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gemeindefinanzierung, Teil 2“ mag ich gern sagen.
Seit März dieses Jahres sind alle staatlichen Ebenen mit pandemiebedingten zusätzlichen Ausgaben bei gleichzeitig erheblich sinkenden Einnahmen konfrontiert. Wir alle erleben in unseren Heimatgemeinden sehr konkret, wie das ist und welche zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen diese seit vielen Monaten bewältigen müssen.
Fiskalisch ist für die kommunale Familie bundesweit besonders der starke Rückgang der bedeutsamen Gewerbesteuer mit entsprechenden Folgen für die Kommunalhaushalte ein zentrales Problem.
Ohne eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Kommunen wären diese absehbar nicht mehr in der Lage, die ihnen garantierte kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen. Pflichtige Aufgaben und erst recht freiwillige Aufgaben könnten durch unsere Städte und Gemeinden ohne finanzielle Unterstützung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erledigt werden.
Die NRW-Koalition hat die Bedürfnisse, Aufgaben und Leistungen der kommunalen Ebene fest im Blick. Ein Beleg hierfür ist der aufgespannte NRW-Rettungsschirm, aus dem zusätzliche 943 Millionen Euro für das Gemeindefinanzierungsgesetz und somit für die kommunale Familie kreditiert werden.
Am 3. Juni dieses Jahres wurde im Bund beschlossen, dass den Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gleichen Teilen mit den Bundesländern ein pauschaler Ausgleich gewährt wird. Die Ausgleichszahlung des Bundes an Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf 1,381 Milliarden Euro inklusive der hälftigen Kompensation der Effekte im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die hierfür erforderliche bundesgesetzliche Grundlage wurde durch den Bundestag und den Bundesrat am 17. bzw. 18. September beschlossen.
Unsere Landesregierung hat am 23. Juni entschieden, den Betrag um den auf das Land entfallenden hälftigen Anteil aufzustocken. Damit stehen den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden in diesem Jahr Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,72 Milliarden Euro als Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung. Die Ausgleichszahlungen werden als allgemeine Deckungsmittel
gewährt und sind nicht zweckgebunden. Sie werden unverzüglich auf die Gemeinden verteilt.
Die Festsetzung und Auszahlung der Ausgleichsmittel erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Durch die bundesgesetzliche Vorgabe muss die Auszahlung noch in 2020 erfolgen. Dies hat zugegebenermaßen auch Auswirkungen auf die Wahl des Berechnungsschlüssels, den wir durchaus kritisch diskutiert haben.
Konkret: Eine Gemeinde erhält gemäß § 2 eine Ausgleichszuweisung, wenn das maßgebliche Nettogewerbesteueraufkommen aus der Gewerbesteuer im ersten bis dritten Quartal 2020, ergänzt um das vierte Quartal des Jahres 2019, den Durchschnitt des faktorisierten Nettogewerbesteueraufkommens in den ersten bis dritten Quartalen der Jahre 2017 bis 2019, jeweils ergänzt um das vierte Quartal des Vorjahres, unterschreitet.
Die Höhe der Gewerbesteuerstundungen wird im Rahmen der Finanzstatistik nicht erfasst und muss daher durch eine Abfrage unmittelbar bei den Gemeinden erhoben werden. Dies stellt § 5 des vorliegenden Gesetzentwurfes klar.
Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgabe, dass ein Ausgleich für die Gewerbesteuerausfälle zwingend im Jahr 2020 geschaffen werden soll, halten wir trotz des Änderungsantrags der Kolleginnen und Kollegen von der SPD am konkret gewählten Weg fest.
Zudem gehört zur Berechnung des Gewerbesteueraufkommens eine Jahresübersicht. Aufgrund des vorgelegten Bundesrahmens kann keine Einbeziehung des vierten Quartals 2020, sondern stattdessen nur des vierten Quartals 2019 erfolgen. Darüber hinaus kann dieses vierte Quartal noch ein Gewerbesteueraufkommen erheblich ändern, sodass es nur fair ist, dieses einzubeziehen.
Die finanzpolitische Einschätzung, dass die Gewerbesteuerkompensation ein wichtiger Baustein ist, um die Kommunen finanziell sinnvoll durch die Krise zu tragen, wurde durch die Experten im Rahmen der Anhörung im zuständigen Ausschuss vom 6. November gestützt.
Der vorliegende Gesetzentwurf sichert unseren Kommunen dringend erforderliche Finanzmittel, gibt den Kommunen Planbarkeit und Sicherheit, signalisiert das Miteinander von Bund, Land und Kommunen in der pandemiebedingten Ausnahmesituation und unterstreicht einmal mehr: Die NRW-Landesregierung steht fest an der Seite der Kommunen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz – kurz: GFG – könnte man als wichtiges jährliches Prozedere bezeichnen, ohne gleichzeitig die hohe Bedeutung des GFG und der Haushaltsberatungen, mit denen das GFG in Zusammenhang steht, schmälern zu wollen.
In diesem Jahr sind die Finanzplanungen für 2021 unstrittig stark durch die Coronapandemie geprägt. Das gilt für die kommunale Ebene, die von den direkten und indirekten Auswirkungen erheblich betroffen ist. Aber, Herr Kollege Kämmerling, „Tarnen, Tricksen und Täuschen“ ist seit Mai 2017 vorbei.
Der Landeshaushalt umfasst gemäß Entwurf ein Volumen von 81,923 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufender bzw. haushaltsneutraler Posten in Höhe von insgesamt 2,116 Milliarden Euro. Die Landesregierung bleibt im Rahmen der vorherigen Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023, jedoch reagiert sie zugleich seit dem Frühjahr durch eine Vielzahl von Maßnahmen auf die pandemiebedingte fiskalische Notsituation. Auf diese haben wir uns hier im Plenum gemeinsam verständigt.
Als Stichwort nenne ich aus Zeitgründen nur den vom Landtag beschlossenen NRW-Rettungsschirm über 25 Milliarden Euro. Aus dem Rettungsschirm, der von dem Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte abgegrenzt ist, werden alle direkten und indirekten Folgen der Coronakrise finanziert. Sämtliche Kosten, die durch die Coronakrise bedingt sind, werden somit transparent und nachvollziehbar dargestellt – kein Tarnen, Tricksen und Täuschen.
Ich verweise zudem auf die erheblichen coronabedingten Steuermindereinnahmen, wie der Arbeitskreis Steuerschätzungen sie annimmt. Demnach
werden für unser Bundesland gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro prognostiziert.
Selbstverständlich haben diese Zahlen Auswirkungen auf den jährlichen Finanzausgleich, der durch das Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt ist. Der Aufstockungsbetrag im GFG 2021 stammt aus dem NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Coronakrise. Ein solides Wirtschaften zahlt sich jederzeit und erst recht in einer Krisensituation aus. Es gilt jetzt, zu handeln und gleichzeitig die Zukunft mitzudenken.
Dazu komme ich gleich noch, Herr Kollege.
Unsere Landesregierung hat daher frühzeitig vorgeschlagen, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen.
NRW – das sind 396 Städte, 31 Kreise und rund 18 Millionen Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden leben und arbeiten und dort ihr Zuhause und ihre Heimat haben. Jeder von uns hat seinen Lebensmittelpunkt in einer Kommune, und daher wissen wir durch eigenes Erleben – teilweise auch durch unsere kommunale Tätigkeit –, dass viele durch die Landespolitik beschlossenen Maßnahmen für die Menschen vor Ort direkt erlebbar sind.
Wie sieht die Finanzplanung für die kommunale Ebene für 2021 konkret aus? – Finanzpolitisch richtig, solide und partnerschaftlich. Das gilt seit 2017 und ganz besonders in der derzeitigen, schwierigen Coronazeit.
Unsere Landesregierung hat die Belastungen, die sich für Städte und Gemeinden aus der seit Monaten währenden Krisensituation ergeben, fest im Blick. Es ist davon auszugehen, dass die kommunalen Haushalte auch über das laufende Jahr hinaus direkt oder indirekt stark belastet werden. Die Gewerbesteuer, die wichtigste kommunale Einnahmequelle neben der Umsatzsteuer, ist massiv eingebrochen. Kommunale Gebühren schrumpfen durch geändertes Nutzungsverhalten bei gleichzeitig pandemiebedingten deutlichen Mehrausgaben, beispielsweise für den Infektionsschutz und die örtlichen Gesundheitsämter.
Die Landesregierung hat am 23. September Eckpunkte zum Entwurf des Gesetzes – so heißt es ja – zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021 – wir sagen immer kurz „GFG 2021“ – beschlossen. Um die Kommunen
des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und -ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor entsprechenden Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die Finanzausgleichsmasse des GFG aus Kreditmarktmitteln des Landes aufgestockt und auf rund 13,6 Milliarden Euro festgesetzt.
Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz setzen wir also erkennbar zwei Schwerpunkte: Wir stärken die kommunalen Haushalte, und wir setzen einen verlässlichen Finanzrahmen, damit die kommunale Familie ihre Aufgaben erfüllen, seriös wirtschaften und weiter investieren kann, was in einer Krisensituation besonders wichtig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 13,6 Milliarden Euro für die kommunale Familie in 2021 –
eine höhere Zuweisung, als die für 2021 geplante, hat es in Nordrhein-Westfalen noch nicht gegeben.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung um rund 760 Millionen Euro, also knapp 6 %. Städte und Gemeinden erhalten im kommenden Jahr rund 943 Millionen Euro mehr, als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklungen der Verbundsteuern der Fall wäre. Der Betrag wird aus Mitteln des NRW-Rettungsschirms kreditiert und ist – auch das ist kein Tricksen, Tarnen oder Täuschen – rückzahlbar, wenn sich die wirtschaftliche Situation der kommunalen Ebene wieder verbessert hat.
Über das Wie – darüber hat Ina Scharrenbach, unsere Ministerin, eben gesprochen – wird dann vernünftig auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu sprechen sein. Aber die Rückmeldungen, die ich bisher bekommen habe, sind erst einmal Dankbarkeit und Akzeptanz für diese verlässlich gefundene Lösung.
Die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Kommunalministerin Ina Scharrenbach sichert so der kommunalen Ebene Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu, die sie zur Erfüllung ihrer pflichtigen und übertragenen Aufgaben vor Ort dringend
benötigt. Mit dem für 2021 vorgelegten Entwurf zum GFG und der verteilbaren Rekordfinanzausgleichsmasse von rund 13,6 Milliarden Euro verdeutlicht unsere Landesregierung wieder einmal die Wertschätzung für unsere Städte und Gemeinden und ihre Bedeutung für unser aller Zusammenleben.
Was bedeutet das für die Schlüsselzuweisungen – sie stellen die zentrale Grundlage für die kommunale Haushaltsplanung dar – ganz konkret? – An Schlüsselzuweisungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 11,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung von knapp 6 % zum Vorjahr. Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten entwickelten Bedarfsparameter beibehalten. Für pauschalierte Zuweisungen sind insgesamt rund 2,11 Milliarden Euro veranschlagt. Die seit dem GFG 2018 geltende gegenseitige Deckungsfähigkeit – und das weiß jeder, der kommunal tätig ist; das ist für die Kommunen besonders wichtig – der Investitionspauschalen sowie der Sonderpauschale wird auch für das GFG 2021 beibehalten.
Seit dem GFG 2019 steht eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale für die gestiegenen Bedürfnisse im Bereich der Unterhaltung und Sanierung kommunaler Infrastruktur zur Verfügung. Auf eine Zweckbindung der Mittel wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten bewusst verzichtet. Hierfür sind im GFG 2021 140 Millionen Euro veranschlagt. Auch das sind 10 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Herr Kollege, Sie haben gleich eine eigene Redezeit; Sie werden bestimmt darauf eingehen.
Für Sonderbedarfe zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen stehen finanzkraftunabhängig rund 39,7 Millionen Euro zur Verfügung. Beispiele für Sonderbedarfszuweisungen sind die Kurorthilfe und die Abwassergebührenhilfe. Zu den Sonderpauschalen zählen auch die Schul- und die Bildungspauschale mit 723,06 Millionen Euro. Die Sportpauschale beträgt 61 Millionen Euro und wird auf Basis der Schüler- bzw. Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2019 verteilt werden.
Bei Betrachtung sämtlicher für die kommunale Ebene relevanten Zahlen bedeutet das im Ergebnis, dass trotz der durch COVID-19 hervorgerufenen Krise keine unserer Städte und Gemeinden an Finanzkraft verlieren wird. Mehr noch: Nie zuvor
standen der kommunalen Familie in Nordrhein-Westfalen höhere Finanzmittel zur Verfügung.
Die vorgestellten Zahlen bringen zum Ausdruck, dass sich die Kommunen in NRW auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verlassen können. Wir sind und bleiben Partner der Kommunen – seit 2017,
in der seit Monaten währenden pandemiebedingten Krisensituation, aber auch darüber hinaus. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit rund sechs Monaten leben wir in Nordrhein-Westfalen, bundes- und weltweit mit den Herausforderungen, Risiken und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Unsere Landesregierung hat in dieser nie dagewesenen außergewöhnlichen Situation jederzeit, unverzüglich, angemessen, verantwortungsvoll und entschlossen gehandelt.
Beispiele hierfür sind die Nachtragshaushaltsgesetze mit dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro mit Hilfen für Klein- sowie Kleinstunternehmen, das Nordrhein-Westfalen-Programm I oder das heute hier zur Beratung anstehende Corona-Isolierungsgesetz. Letzteres ist genau das, was es in der aktuellen Situation braucht, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten
und abzusichern. Wichtig war und ist es dabei, die jeweiligen Landesmaßnahmen in Abstimmung und Ergänzung von Bundesprogrammen und in einem konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung vorzunehmen.
Der Handeln der Landesregierung war bisher sehr erfolgreich. Die Maßnahmen entfalten ihre Wirkung. Dies belegen die aktuellen Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen ebenso wie die ersten ermutigenden Signale einer leichten konjunkturellen Belebung.
Trotzdem, die pandemiebedingten direkten und indirekten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind beachtlich. Die sinkende Wirtschaftsleistung lässt Gewerbe- und Umsatzsteuer und wegen der Kurzarbeit auch die Einkommensteuer einbrechen. Nach Angaben des Statistischen Landesamts lagen die Einnahmen aus Gewerbesteuern von April bis Juni insgesamt bei knapp 2 Milliarden Euro, rund 1,5 Milliarden Euro oder 43,5 % unter denen des zu vergleichenden Vorjahresquartals.
Daher hat das nordrhein-westfälische Kabinett gemeinsam mit dem Bund grünes Licht für eine Kompensation der drastisch gesunkenen Gewerbesteuern gegeben. Hierzu befindet sich bereits ein Referentenentwurf aus dem Haus von Kommunalministerin Ina Scharrenbach in der Verbändeanhörung.
Es ist Ausdruck einer ehrlichen, transparenten und seriösen Politik, sich darauf vorzubereiten, dass viele unserer Kommunen über einen längeren Zeitraum erhebliche finanzielle Hilfen benötigen, um ihre Pflichtaufgaben sowie die übertragenen Aufgaben vor Ort zu erfüllen, um notwendige Investitionen zu tätigen, auch um den Investitionsstau in Folge der Fehlentscheidungen unserer Vorgängerregierungen weiterhin konsequent abbauen zu können.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die ansonsten vorhersehbare haushalterische Schieflage unserer Kommunen abmildern und die kommunale Handlungsfähigkeit auch perspektivisch absichern. Die durchgeführte Expertenanhörung bestätigt uns, hierfür ein geeignetes Mittel vorgelegt zu haben. Steuererhöhungen oder der Rückgang kommunaler Investitionen werden dadurch vermieden.
Die Kernpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfes: die Isolierung coronabedingter Schäden bzw. der Mindererträge und Mehraufwendungen in den kommunalen Haushalten. Vergleichen Sie hierzu Ziffer 8 des Acht-Punkte-Plans, zu dem ich im Hohen Hause schon mehrfach reden konnte. Damit bleiben die kommunalen Haushalte auch in dieser Krisenzeit tragfähig und stabil.
Selbstverständlich halten wir das Transparenzgebot ein, indem künftig klar ersichtlich sein wird, welche konkreten kommunalen Mindererträge bzw. Mehraufwendungen im Haushalt jeder nordrhein-westfälischen Kommune pandemiebedingt angefallen sind.
Damit ist die finanzwirtschaftliche Situation jeder einzelnen Kommune in Nordrhein-Westfalen transparent.
Alle am Stärkungspaket teilnehmenden Kommunen erhalten eine Sonderzuweisung bzw. Sonderhilfe zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen in Höhe von insgesamt 342 Millionen Euro.
Es gibt außerdem eine jährliche Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Kommunalausschuss im Landtag. Dies ermöglicht zeitnah Anpassungen des Gesetzes an veränderte Rahmenbedingungen.
Ein Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf sichert und schützt die kommunalen Haushalte aktuell und in den Folgejahren.
Er sichert die kommunale Handlungsfähigkeit. Er gewährleistet die kommunale Selbstverwaltung. Er trägt dazu bei, pandemiebedingte Erhöhungen kommunaler Steuern zu verhindern. Er trägt erheblich zu einer Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit der Kommunen bei, und er ermöglicht zeitnah Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen. Möglich wird dies durch die Einführung der jährlichen Berichtspflicht.
Ich freue mich über eine breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf sowie zu dem damit im Zusammenhang stehenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Wohle unserer landesweit 396 Kommunen, 31 Landkreise und 2 Landschaftsverbände. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende 2019 hat die NRW-Koalition die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, kurz KAG, nach intensiver Debatte zum 1. Januar diesen Jahres grundlegend reformiert. Die in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Plenum geführten Diskussionen sind kaum verklungen. Nur wenige Monate nach Inkrafttreten der Reform kommt die SPD nun mit ihren
altbekannten Forderungen und Argumenten um die Ecke. Das hat etwas von „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Die stereotype Wiederholung der Forderungen und Argumente ist einzig eine weitere SPD-Luftblase im aktuellen Kommunalwahlkampf.
§ 8 enthält die zentralen Regelungen über den Beitrag zu den beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen, wenn Fahrbahnen, Geh- oder Radwege oder Straßenkanäle grundlegend saniert oder neu ausgebaut werden, und zu den Beitragspflichten.
Sie mögen es kritisieren, aber wir waren es, die im letzten Jahr ein modernes Straßenausbaubeitragsrecht für NRW und die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger auf den Weg gebracht haben. Wir haben gemacht, was die SPD-geführten Landesregierungen zuvor versäumt haben.
Ich darf daran erinnern, dass das KAG seit 1969 im Wesentlichen unverändert angewendet wurde, und selbst im Januar 2017 hat sich die SPD noch gegen einen Neuregelungsbedarf beim KAG ausgesprochen.
Es ist kein Geheimnis, dass die Anliegerbeteiligung in den letzten Jahren und auch nach Inkrafttreten der reformierten Rechtsnorm zum 01.01. in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurde. Das große bürgerschaftliche Engagement, zum Beispiel die Unterschriftenliste der Volksinitiative, hat ebenso unseren Respekt wie die Demonstranten vor dem Landtag. Aber Widerspruch oder ein „Mehr wäre besser“ bedeuten noch lange kein Scheitern der Reform.
Das im Wesentlichen bewährte System haben wir beibehalten. Aber die Anliegerkosten sind halbiert worden, und das unabhängig davon, ob die Anlieger zu SPD-Regierungszeiten 80, 60 oder 40 % der Kosten einer Maßnahme aufbringen mussten. Jetzt ist es nur noch die Hälfte.
Für die entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen haben wir einen begleitenden Förderfonds mit 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieser entspricht der Hälfte der jährlich bei Anliegern NRWweit in Rechnung gestellten Straßenausbaubeiträge. Im Ergebnis werden die Anlieger mehr als deutlich entlastet, und unsere Kommunen legen seit dem 1. Januar 2020 keinen Cent drauf.
Mehr geht immer, aber die von Ihnen geforderte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge muss bezahlbar sein und bleiben, gerade in Zeiten, in denen der Landeshaushalt auf Jahre durch die coronabedingten Ausgabensteigerungen massiv belastet ist – übrigens ein Argument, das bei der letztjährigen Entscheidung keinerlei Rolle gespielt hat, jetzt aber durchaus zu berücksichtigen ist.
Gerne am Ende.
Das reformierte KAG wird seit ca. einem halben Jahr angewendet. Sie behaupten, dass der kommunale Erhebungsaufwand gestiegen und dass das von Ihnen behauptete Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag im Straßenausbaubeitrag noch schlechter als zuvor sei – und das, obwohl der Gutachterdienst des Landtags zu dem Ergebnis kam, dass der Mehraufwand der Kommunen nicht beziffert werden könnte.
Sie stellen mit Ihrem Antrag fest, dass die Neuregelung ungerecht und bürgerunfreundlich sei. – Darf ich daran erinnern, dass wir es waren, die erstmals einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, einen marktüblichen Zinssatz, eine Härtefallregelung eingeführt haben?
Wir haben eingeführt, dass bei sozialen Härten Anliegerbeiträge gestundet werden können. Ihr Argument, die Landesregierung nehme keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit Einzelner, stimmt einfach nicht.
Die Koalition aus CDU und FDP hat für wesentlich mehr Transparenz als je zuvor gesorgt:
durch die Einführung einer verpflichtenden vorgelagerten Bürgerbeteiligung, die Möglichkeit der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Ausgestaltung der Kosten vor Beschluss einer Maßnahme, bürgerfreundliche Informationen, zum Beispiel den Bürgerleitfaden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch im Hinblick auf unseren Entschließungsantrag auf die aktuelle Auslegung des Oberverwaltungsgerichts aufmerksam machen. Das OVG vertritt durchaus die Auffassung, kommunale Straußenbaumaßnahmen würden einen Sondervorteil für Grundstückseigentümer
darstellen und somit eine Kostenbeteiligung begründen.
Um es kurz zu machen: Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bleibe dabei: Das Förderprogramm sorgt für eine 50%ige Ermäßigung – für eine Halbierung der Kosten –, die bei den Anliegern ankommt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich trotzdem bemühen, die ursprüngliche Redezeit einzuhalten.
Und täglich grüßt das Murmeltier, Teil 2! Wir hatten es ja heute schon bei dem Thema „KAG“. Der Kommunalwahlkampf lässt grüßen. Die SPD versucht leider, mit Tricksen und Täuschen den Eindruck zu erwecken, die Landesregierung handele nicht oder nur unzureichend.
Sie können Ihren Anträgen zwar immer neue und andere Namen geben. Unsere Antwort bleibt aber gleich und eindeutig: Nein, wir lassen unsere Städte und Kommunen nicht im Stich. Wir unterstützen und sichern die kommunale Handlungsfähigkeit jeden Tag – vor, während und nach der Krise.
Unsere Landesregierung hat seit Regierungsantritt im Sommer 2017 und ganz besonders in der andauernden Coronasituation gezeigt, dass wir an der Seite unserer Städte und Gemeinden stehen. Denn sie bilden das Fundament für ein starkes NordrheinWestfalen. Solide Finanzen sichern unsere Zukunft. Deshalb war und ist eines unserer wichtigsten Anliegen, die Finanzausstattung unserer Kreise, Städte und Gemeinden zu verbessern.
Wir stellen den Kommunen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 die Rekordsumme von 12,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Auch die Reform des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sorgt für eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation der kommunalen Familie.
Die Landesregierung hat bereits vor Corona viele weitere Investitionen, Initiativen und Programme beschlossen und auf den Weg gebracht, um die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten.
Hervorheben möchte ich zum Beispiel das Heimatförderprogramm mit einem Volumen von 150 Millionen Euro
oder die Städtebauförderung, die allein in diesem Jahr fast 400 Millionen Euro ausmacht.
Das ist ja schon System. Da ich versuche, mich an meine Redezeit zu halten, kann er gerne am Ende fragen, aber nicht jetzt mittendrin.
Das unterstreicht: Entgegen den Unkenrufen von der Oppositionsbank zeigt die Landesregierung substanzielles finanzielles Engagement. Wir bessern das aus, was Sie in Ihrer Regierungszeit vernachlässigt und versäumt haben. Wo waren Sie bis Mai 2017 in Sachen „KAG“, „Flüchtlingskosten“, „Altschulden“ und „Heimatförderung“, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Die nordrhein-westfälischen Kommunen tragen in dieser schwierigen Zeit eine immense Verantwortung an vorderster Front – in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht.
Den Verantwortlichen vor Ort – den Hauptverwaltungsbeamten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen, bei der Polizei und im öffentlichen Gesundheitswesen, den Ordnungskräften und nicht zuletzt auch unseren ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik – ein herzliches Dankeschön! Denn sie sind meist die erste Anlaufstelle für die Sorgen der Menschen in dieser Zeit.
Das können Sie gerne öfter behaupten. Aber dadurch wird es nicht wahr.
Unsere Landesregierung hat zu jedem Zeitpunkt der Krise unverzüglich und entschlossen gehandelt. Bereits im März dieses Jahres wurde ein Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz NRW und dem Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro beschlossen.
In einem Achtpunkteplan haben wir die Weichen für den Schutz unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Besonders hervorzuheben sind die Soforthilfe in Höhe von 342 Millionen Euro für die 64 am Stärkungspakt beteiligten Kommunen oder die Flexibilisierung des Auszahlungszeitpunktes für das GFG 2020. 2 Milliarden Euro wurden so vorzeitig zur Verfügung gestellt.
Mit dem Corona-Isolierungsgesetz und der gleichzeitigen Absicherung mit Liquidität hat die NRW.BANK,
hat die Landesregierung den Städten und Gemeinden Luft verschafft. Bilanzielle Überschuldungen werden vermieden.
Mit der KdU-Entlastung in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich wird die Unterfinanzierung der Kommunen dauerhaft angegangen und das Problem der Verschuldung an der Wurzel angepackt. Das ist die wichtigste Voraussetzung, um eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik zu erreichen.
Das Nordrhein-Westfalen-Programm I sorgt mit einem Kommunalanteil von 3,9 Milliarden Euro für zusätzliche Entlastung. Ausfallende Gewerbesteuereinnahmen werden kompensiert. Beim ÖPNV wird die Erstattung von Fahrgeldausfällen übernommen. Die kommunalen Eigenanteile der Städtebauförderung entfallen. Das Land erstattet die Elternbeiträge für den Offenen Ganztag bis Juli oder die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung.
Mit dem Sonderprogramm Heimat 2020 werden 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine zu unterstützen.
Das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte hat ein Volumen von 70 Millionen Euro – auch das ist erwähnenswert.
Wenn Sie der Landesregierung hier Untätigkeit unterstellen und meinen, diese würde die kommunale Selbstverwaltung und Handlungsfähigkeit aufs Spiel setzen, dann frage ich mich, wo Sie in den letzten drei Jahren gewesen sind – in NRW kann es zumindest nicht gewesen sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Kollege Körfges – ich spreche jetzt zu meinem Ausschussvorsitzenden –: Sie wissen genau, dass das eine Thematik ist, die wir in der Zukunft in unserem Fachausschuss noch gemeinsam erörtern werden.
Wenn ich hier ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen, zur Bedeutung der finanziellen Selbstständigkeit und der Ausstattung unserer Kommunen abgegeben habe, dann bin ich sicher, dass wir dafür genauso Lösungen bringen werden, wie wir das – anders als Sie – bei den Themen KAG, Flüchtlingskosten, Altschulden und an anderer Stelle gemacht haben und weiter tun werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere landesweit 396 Städte und Gemeinden und 31 Kreise tragen in dieser schwierigen Zeit an vorderster Front die Verantwortung in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Sie bewältigen diese Ausnahmesituation hervorragend, und ich danke allen, die dazu ihren Beitrag leisten.
Dass die NRW-Koalition aus CDU und FDP keine Aufforderung dafür benötigt, sich um die nordrheinwestfälischen Kommunen zu kümmern, müsste zwischenzeitlich eigentlich überall angekommen sein.
Wir sehen die Nöte der Kommunen ebenso wie zum Beispiel die der Unternehmen, der Solo-Selbstständigen, der Künstler, der Gastronomen, der Schausteller, der Veranstalter, der Start-ups, der Beschäftigten, der Studierenden und der Eltern.
Frau Kollegin, den nächsten Satz anzuhören, hilft manchmal. – Wir haben unverzüglich zahlreiche Unterstützungsprogramme verabschiedet, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
Zur Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie hat der Landtag mit dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem NRW-Rettungsschirmgesetz bereits am 24. März ein umfassendes Maßnahmenpaket über 25 Milliarden Euro beschlossen. Um eine finanzielle Schieflage der Kommunen abzumildern und deren Handlungsfähigkeit abzusichern, hat das Landeskabinett am 31. März einen 8-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in NRW beschlossen:
1. die Isolierung der coronabedingten Schäden in
den kommunalen Haushalten
2. das „Sonderhilfengesetz ,Stärkungspakt‘„ zur Un
terstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
3. die Änderung des Krediterlasses des Landes
NRW
4. die Sicherstellung der Versorgung der Kommu
nen mit Liquidität über die NRW.BANK
5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darle
henskonditionen für bisher vom Bundesrettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser und Ähnliches
6. weitere Erleichterungen in den kommunalen
Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
7. das Eintreten der Landesregierung für vergabe
rechtliche Erleichterungen im EU-Oberschwellenbereich
8. ein anteiliger liquiditätswirksamer Ausgleich
coronabedingter Schäden aus dem NRW-Rettungsschirm.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aufmerksamer Betrachtung der Entscheidungen der NRW-Landesregierung sollten Sie eigentlich deren sukzessive Umsetzung gut erkennen können.
Ihren Lobgesang auf den vorliegenden Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Sachen kommunaler Solidarpakt kann ich leider nicht uneingeschränkt teilen. Neuverschuldungen untersagen zu wollen, ohne den Grund für selbige zu beseitigen, kann nicht funktionieren.
Die meisten unserer nordrhein-westfälischen Kommunen befinden sich aufgrund bundesseitig verschobener Soziallasten in der Schuldenfalle.
Die Beschlussfassung zum Sozialschutzpaket im Zuge der Coronapandemie ist mit Mehrbelastungen für die kommunale Familie von 2,3 Milliarden Euro verbunden. Die Entlastung durch den Bund beträgt null.
Die vorlaufende Beschlussfassung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz dürfte für die Kommunen perspektivisch zu einer jährlichen Mehrbelastung von 1 Milliarde Euro führen. Die Entlastung durch den Bund beträgt null.
Bereits Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die
beschlossenen Leistungen für die meist kommunalen Leistungsträger mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein werden.
Auch die beabsichtigte Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wäre für die meist kommunalen Träger mit hohen zusätzlichen Investitions- und Betriebsausgaben verbunden, über deren Finanzierung noch Unklarheit besteht.
Fazit: Auch wir wollen die Altschuldenproblematik lösen. Aber die Lösung allein der Altschuldenproblematik ohne Lösung der Ursachen droht deshalb wirkungstechnisch zu verpuffen.
Da die Erwartungshaltung ist, dass die derzeitige Zinssituation noch lange andauern wird, werden unsere Kommunen aktuell nicht durch die Zinslast erdrückt.
Am Schluss gerne. Aber sonst komme ich nicht durch mein Manuskript.
Manche Kommunen verdienen in der aktuellen Situation Geld mit ihren Schulden. Aber sie werden zum Beispiel durch die Kosten der Unterkunft, KdU, erdrückt. Ändern wir hieran nichts, treiben wir sie perspektivisch erneut in die Schuldenfalle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind zu Verhandlungen mit dem Bund bereit und willens, unsere Kommunen finanziell weiter zu entlasten. Aber diese Hilfen müssen zielgerichtet und nachhaltig – sprich: mit den Bundeshilfen abgestimmt – sein. Dazu sind wir mit unseren Kollegen und Kolleginnen im Gespräch.
Der Ihrerseits geforderte Rettungsschirm wird längst gelebt. Aktuellste Beispiele sind die finanzielle Beteiligung des Landes in Sachen Kita und OGS für April bis Juli, die vorgestern gestartete NRW-Bundesratsinitiative zur Abmilderung der Pandemiefolgen und die 342 Millionen Euro für die Stärkungspakt-Kommunen. Und seien Sie sicher: Wir werden auch die Nicht-Stärkungspakt-Kommunen finanziell nicht alleine lassen.
Deswegen werden wir den von Ihnen vorgelegten Antrag heute ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Klar.
Lieber Herr Kollege Kämmerling, mein Fraktionsvorsitzender hat eigentlich das Passende dazu gesagt.
Ich wäre auch sehr dankbar, wenn Sie mir den Plan von Olaf Scholz einmal vorlegen könnten.
Bisher haben wir es mit einer reinen Ankündigungspolitik von Olaf Scholz zu tun,
die nicht in der Bundesregierung abgestimmt ist. – So weit zu dem Angebot, das von Olaf Scholz bisher nicht auf den Tisch gelegt wurde.
Es gibt die Zusage der Landesregierung und auch unseres Ministerpräsidenten, finanziell einen substanziellen Beitrag zu leisten. Das muss aber natürlich im Dialog zwischen Bund und Land geschehen. Und dieser Dialog hat bisher genauso wenig stattgefunden, wie ein konkreter Plan von Olaf Scholz nicht auf dem Tisch gelegen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ausweislich der von IT.NRW ermittelten Zahlen haben die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Gesamtverschuldung durch sogenannte Liquiditätssicherungskredite in Höhe von rund 23 Milliarden Euro.
Bundesweit liegt die Verschuldung in diesem Bereich in den drei Ländern Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Saarland nach Angaben des Städtetags bei rund 42 Milliarden Euro.
Schon seit einiger Zeit spricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz öffentlich davon, den Kommunen die Hälfte ihrer kurzfristigen Kassenkredite in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern abnehmen zu wollen. Ministerpräsident Armin Laschet hat daraufhin unmittelbar eine substanzielle finanzielle Beteiligung unseres Landes in Aussicht gestellt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin unseren Ministerpräsidenten:
„Der Bund hat eine Lösung der Altschuldenproblematik angekündigt, und wir werden dabei substanziell helfen und unseren Beitrag leisten. … Der Zustand, wie wir ihn heute haben, ist auch ein Aufsichtsversagen über 30 Jahre.“
Zwingende Voraussetzung für eine Beteiligung Nordrhein-Westfalens ist aber eine konkrete Ausgestaltung des Vorschlags von Bundesfinanzminister Olaf Scholz – zumindest in Form von Eckpunkten für ein Gesetz. Bislang muss jedoch leider festgehalten werden, dass der Bundesfinanzminister gegenüber den beteiligten Ländern und der kommunalen Familie jegliche Konkretisierung vermissen lässt.
Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht notwendig, nicht nur den Abbau der bestehenden kommunalen Schulden in den Blick zu nehmen, sondern zeitgleich sicherzustellen, dass einer erneuten Verschuldung wirksam entgegengewirkt wird.
Der Abbau der Kassenkredite ist eben nur ein Teil der Lösung. In die Gespräche mit dem Bundesfinanzminister gehört auch das Thema der aufgabengerechten Finanzierung der Länder und Kommunen. Wir halten es für unverzichtbar, die adäquate Ausfinanzierung insbesondere bundespolitisch veranlasster Sozialkosten, die den Kommunen aus Pflichtaufgaben heraus entstehen – der Kollege hat es eben schon angesprochen –, in den Blick zu nehmen und eine aufgabengerechte Finanzierung sicherzustellen.
Mit dem vorliegenden Antrag suggeriert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Landesregierung sich nicht um das Thema „kommunale Altschulden“ kümmern würde. Das ist schon ziemlich dreist. Die Landesregierung von CDU und FDP unter Ministerpräsident Armin Laschet ist doch diejenige, die sich nach Jahrzehnten rot-grüner finanzieller Misswirtschaft intensiv um die Kommunen kümmert und sich als deren Partner versteht.
Ich bringe gerne Beispiele.
Wir waren und sind es, die den Kommunen endlich wieder echte 23 % an den Einnahmen des Landes aus seinem Anteil an der Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer zur Verfügung stellen.
Seit 2017 haben wir den Kommunen alljährlich höhere Finanzmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt.
In diesem Jahr verfügen die nordrhein-westfälischen Kommunen über 12,8 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz.
Das ist mehr als jemals zuvor in Nordrhein-Westfalen.
Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen unterstützen und entlasten wir Kommunen und Bürger ganz konkret.
Darüber werden wir noch reden, Herr Kollege.
Ministerin Ina Scharrenbach hat ebenso frühzeitig öffentlich klar und deutlich auf unseren Handlungswillen in Sachen „Altschulden“ hingewiesen – auf die historische Chance zum Abbau von Altschulden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der SPD, in Nordrhein-Westfalen wird nicht geschlafen. Aber es ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz – Klammer auf: SPD; Klammer zu –, der, seinerzeit in Sachen des eigenen Wahlkampfs um den Parteivorsitz unterwegs, unterschiedliche Vorschläge – ich nenne sie ungedeckte Schecks – in den Raum geworfen hat und bis heute ein Konzept vermissen lässt.
Nicht jetzt. Am Ende gerne.
Seine Forderung, die Bundesländer müssten sich einigen, ist schon etwas schizophren. Wenn hier jemand den Verhandlungsauftrag hat, dann der Bundesfinanzminister selbst!
Vielleicht wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ja mehr als ich.
Denn meines Wissens muss das Konzept des Bundesfinanzministers im Moment so aussehen.
Sie sehen richtig: ein weißes Blatt Papier.
Lassen Sie uns, jeder in seinem Bereich, unsere Kontakte zur Bundesebene nutzen. Lieber Kollege Kutschaty, Sie könnten hierbei sicherlich helfen und Ihren Einfluss auf den Bundesfinanzminister nutzen,
damit Olaf Scholz endlich einen Verhandlungsgrundstock vorlegt.
Wir haben gesagt – ich wiederhole es gerne –: Wir wollen und wir werden uns substanziell finanziell beteiligen, und zwar lieber heute als morgen. – Vielen Dank.
Bitte schön.
Lieber Herr Kollege, wir sind auf jeden Fall der Auffassung, dass Herr Scholz, nachdem er es vor einigen Monaten angekündigt hat, erst einmal etwas vorlegen sollte. Denn wenn Sie in Ihrem Leben eines Tages irgendwann einmal Verhandlungen geführt haben, dann wissen Sie, dass eine vorschnelle Äußerung unsererseits, was wir konkret zu tun bereit wären, auf der Gegenseite nur zu einem führen wird, nämlich zur Verweigerungshaltung, sich hier zu beteiligen.
Ich glaube, er hat in den Raum geworfen, dass der Bund erheblich massiv helfen wird. Ich denke auch, dass es richtig ist, dass der Bund sich hier massiv beteiligt. Denn Sie haben es eben richtig gesagt: Der Grund allen Übels liegt meistens in den verschobenen Soziallasten des Bundes. – Darauf warten wir, und dann werden wir die entsprechende Antwort geben.
Ich möchte mit Ihnen ungern über solche vergangenen Zeiträume sprechen, in denen ich selbst noch nicht im Parlament gewesen bin.
Ich gehöre auch nicht zu den Kollegen, die alles immer schlechtreden, was in Vorgängerregierungen gelaufen ist. Fakt ist, es ist unsere Regierung, die es geschafft hat, einige Jahre in Folge
keine Neuverschuldung in diesem Land zuzulassen, und massiv in die Unterstützung der Kommunen geht.
Wir räumen auf, was Sie in über 50 Jahren hinterlassen haben. Dafür brauchen wir ein bisschen Zeit,
und die werden wir uns auch nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Anliegerbeiträge“ bewegt die Menschen in unserem Land; deswegen ist es auch ein uns bewegendes Thema.
Unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP ist die erste, die sich in den letzten 50 Jahren an das Thema herangetraut hat, denn diese Norm wird seit 1969, seit einem halben Jahrhundert, im Wesentlichen unverändert angewendet.
Unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP ist auch die erste, die die Bürger substanziell und spürbar entlasten und, obwohl für das kommunale Straßennetz eigentlich nicht zuständig, 65 Millionen Euro Landesgeld in die Hand nehmen wird, um hier zu helfen. Wir werden das KAG bürgerfreundlicher und transparenter machen.
Die Anliegeranteile an den Baukosten richten sich aktuell nach einer Mustersatzung, die eine Bandbreite von Prozentsätzen für die unterschiedlichen Straßenklassen enthält.
Die Akzeptanz der Anliegerbeiträge ist durch massiv steigende Material- und Baukosten sowie den hohen Sanierungsbedarf bei kommunalen Straßen im freien Fall.