Nadja Lüders

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Last Statements

Herzlichen Dank, Herr Dr. Berger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Können Sie mir die Frage beantworten, warum dann eine CDU-Kandidatin aus Dortmund auf Facebook und Twitter verbreitet, dass sie für die Wiedereinführung der Studiengebühren sei,
um den Haushalt zu entlasten, um die Forschung zu stärken, und das käme auch den Studierenden zugute.
Herzlichen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der Ausführungen zum Schlussbericht möchte ich meinem Vorgänger im Amt des Vorsitzenden, Sven Wolf – derjenige, der heute in der Presse schon als „Mister PUA“ bezeichnet wurde –, für die hervorragende Vorarbeit danken.
Ich möchte allen Mitgliedern im Ausschuss, insbesondere den Obleuten – das sind Herr Ganzke von der SPD, Herr Voussem von der CDU, Herr Engstfeld von Bündnis 90/Die Grünen, Herr Wedel von der FDP und Herr Olejak von den Piraten, der später zu uns stoßen wird –, für die sehr gute kollegiale Zusammenarbeit danken.
Im Namen des gesamten Ausschusses bedanke ich mich insbesondere für die sehr fürsorgliche Rundumbetreuung durch die Landtagsverwaltung, deren oftmals nicht sichtbarer Arbeit im Hintergrund viel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Namentlich sind hier insbesondere Frau Kowol als Ausschussassistentin und Herr Haberland als Ausschussassistent zu nennen.
Aber auch die Leistungen des Sitzungsdokumentarischen Dienstes, namentlich von Frau Roeßgen, sind für die Arbeit eines Untersuchungsausschusses von unschätzbarem Wert; denn 132 – ich wiederhole: 132 – wörtlich protokollierte Zeugenaussagen haben den nun dem Plenum vorgelegten Abschlussbericht erst ermöglicht.
Nachdem im Jahr 2010 aufgrund der Neuwahl und mit der Regierungsübernahme durch die jetzige Landesregierung der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum BLB der Diskontinuität zum Opfer fiel, wurde bereits im Dezember 2012 der jetzige Parlamentarische Untersuchungsausschuss BLB durch alle Fraktionen neu eingesetzt.
Mit dem Antrag – der Herr Präsident hat es erwähnt – vom 13. Dezember 2012 übertrug das Parlament den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses insgesamt die Aufgabe, sechs Bauvorhaben bzw. Kaufgeschäfte des BLB, namentlich das Landesarchiv in Duisburg, das Polizeipräsidium in Köln-Kalk, die Fachhochschule in Köln, das Schloss Kellenberg, das Vodafone-Haus in Düsseldorf, das Landesbehördenhaus in Bonn und die strukturelle Ausgestaltung des BLB zu untersuchen. Im Juni 2013 erweiterten alle Fraktionen hier im Landtag den Auftrag zusätzlich um das Bauvorhaben Landeskriminalamt.
An dieser Stelle sei mir die Anmerkung erlaubt, dass die detaillierten Einzeluntersuchungsaufträge zu den jeweiligen Bauvorhaben, die sich in bis zu 16 Unteraufträge gliederten, teilweise zu einer erheblichen Einengung der Untersuchungsmöglichkeiten des Ausschusses führten und teilweise eine Auslegung des Willens unseres Auftraggebers – also Sie, sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen –, nämlich des Parlaments, erforderten. Aber auch diese Kür haben wir zusammen gelöst.
Nach Konstituierung des Ausschusses im März 2013 wurden die umfangreichen Aktenbestände aus dem BLB, den Ministerien und der Staatsanwaltschaft angefordert. Bereits über ein Jahr später, im Juni 2014, konnten alsdann zum Komplex Landesarchiv die ersten Zeugen vernommen werden.
Dass dies so schnell erfolgte, war dem Umstand geschuldet, dass neben der zügigen Übermittlung der Akten durch die entsendenden Behörden die kontinuierliche Einarbeitung in die Akten durch die Ausschussmitglieder, aber auch durch die hervorragende Unterstützung – drei sehe ich auf der linken Seite des Hauses, ich blicke einmal weiter im Saal – der jeweiligen Fraktionsreferenten erfolgte. Auch Ihnen gilt unser aller Dank.
Dennoch bleibt am Ende, nämlich heute, fast vier Jahre nach der Konstituierung des Ausschusses, trotz intensiver Arbeit und manchmal auch ambitionierter Taktung der Sitzungstermine ein fader Beigeschmack, den ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht tatsächlich in den Mund legen, sondern an ein paar Beispielen beschreiben will.
Zum einen berief sich unter anderem der am Montag für einige der Untersuchungskomplexe betreffenden Sachverhalte zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilte damalige Sprecher der Geschäftsführung Ferdinand Tiggemann auf sein Aussageverweigerungsrecht. Dieses strafprozessuale Recht von Beschuldigten bzw. Angeklagten hat der Ausschuss zu beachten, erschwert naturgemäß aber die Aufklärungsmöglichkeiten des Ausschusses.
Zum anderen konnte sich der Ausschuss des Eindrucks nicht erwehren, dass sich einige Zeugen immer dann nicht mehr erinnern konnten, wenn im Kern ihre Verantwortlichkeit hätte berührt sein können. Umso erstaunlicher war für den Ausschuss ebenfalls, dass einige Zeugen innerhalb des BLB sehr klar Fehlentwicklungen erkannt haben, dies womöglich noch dokumentiert haben, aber dann ihre Zuständigkeit zur Informationsweitergabe nicht sahen.
Ich möchte Ihnen sicherlich nicht das Vergnügen vorwegnehmen, die vorliegenden 823 Seiten des Ausschussberichts zu lesen. Lassen Sie mich dennoch einzelne exemplarische Ergebnisse kurz vorstellen.
Die Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Landesarchiv Duisburg im Innenhafen waren Auslöser nicht nur für die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Jahre 2010, sondern auch für die Suspendierung und dann folgende Entlassung des damaligen Geschäftsführers Tiggemann durch die jetzige Landesregierung.
Der Komplex Landesarchiv ist übrigens nicht Gegenstand des am Montag verkündeten Urteils gegen Herrn Tiggemann. Diesbezüglich ist noch ein Ermittlungsverfahren anhängig.
Mit Regierungsübernahme der CDU/FDP
Vorgängerregierung unter Ministerpräsident
Dr. Rüttgers entschied der damalige Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff, eine Industriebrache mit Speichergebäude im Duisburger Innenhafen zu nutzen. Er rückte damit von der Überlegung der Vorgängerregierung eines Neubaus auf der grünen Wiese ab. Für einen solchen Neubau auf der grünen Wiese waren reine Baukosten von ca. 30 Millionen € angesetzt.
Herr Grosse-Brockhoff wollte ein herausragendes Gebäude mit architektonischer Zeichensetzung. Die Funktionalität spielte nur eine untergeordnete Rolle. Das wird bei der Verwirklichung außerordentlich sichtbar, wie der Ausschuss durch Inaugenscheinnahme des Objektes feststellen konnte. So wurden – was in einem Innenhafen sicherlich naheliegt – sogenannte Bullaugenfenster eingebaut, die heute verhängt sind, weil das Archiv ansonsten zerstört oder beschädigt werden könnte.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden damals
nicht vorgenommen. Es blieb bei dem bisherigen Kostenrahmen und den entsprechenden Mietansätze.
Das für die Errichtung benötigte Grundstück wurde dann vom Projektentwickler Kölbl Kruse – salopp gesagt – vor der Nase weggekauft. Ob hier ein Tipp an den Projektentwickler erfolgte, konnte der Ausschuss nicht feststellen.
2008 wurde HOCHTIEF mit der Planung betraut und schätzte die reinen Baukosten mittlerweile auf ca. 90 Millionen €. Der BLB selbst ging von ca. 160 Millionen € bis 170 Millionen € aus. Trotz deutlicher Bedenken aus der Staatskanzlei wurde an diesem Neubau von Herrn Grosse-Brockhoff festgehalten.
Dass sich dann der Investor Kölbl Kruse nicht mehr imstande sah, das Projekt durchzuführen, führte dazu, dass Herr Tiggemann ohne erkennbaren Grund diesem anbot, das Grundstück als BLB zu erwerben. Er sprach von einer Größenordnung von 20 Millionen € bis 30 Millionen €. Der BLB selber ging aufgrund eines geschätzten Verkehrswertes von einer Summe von 6,4 Millionen € aus. Am Ende wurden 29,9 Millionen € bezahlt.
Der Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums in Köln war keine Erfindung der Vorgängerregierung von Schwarz-Gelb, sondern wurde bereits im Jahr 2004 geplant. Schon bei der Errichtung des Neubaus stand fest, dass es einen Erweiterungsbau geben wird. 2004 wurde also von dem Investor GSE für 5,4
Millionen € ein Grundstück erworben. Wer jedoch dafür zuständig war und diesen Kauf veranlasst hatte, ließ sich für den Ausschuss nicht erhellen.
Dieses erworbene Grundstück lag jedoch auf einer gegenüberliegenden Straße vom Neubau, und so kam es, dass sich alle nicht so wirklich mit dieser Lage des Grundstücks zufriedengaben. Der Architekt Kottmair, der bereits den Neubau im Jahr 2001 entworfen hatte, wandte sich somit Anfang 2006 an den damaligen Innenminister Dr. Wolf und forderte die Beteiligung Privater. Ob dieses Schreiben beantwortet wurde, auch das ließ sich durch den Ausschuss nicht feststellen.
Im Dezember 2006 jedoch ordnete Innenminister Dr. Wolf statt einer sogenannten In-House-Vergabe an den landeseigenen BLB auf dem dafür erworbenen Grundstück an, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Dieses wurde durchgeführt. Zu den rechtlichen Ausführungen will ich nicht Stellung nehmen, sondern dazu, dass nach Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens der Investor GSE ein weiteres Angebot einreichte und er selber in dem Interessenbekundungsverfahren den Zuschlag nicht erhielt.
Dieser erhielt somit außerhalb des Interessenbekundungsverfahrens alsdann den Zuschlag. Auch das ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, erweckt aber nach Auffassung des Ausschusses zumindest den Anschein einer korruptions- und manipulationsanfälligen Entscheidungsfindung. Das Innenministerium ordnete die Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens und die Aufnahme von Verhandlungen mit dem besagten Investor an.
Auch bei diesem Bauvorhaben konnte der Ausschuss nicht nachweisen, ob die GSE einen entsprechenden Tipp erhalten hat. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat das diesbezügliche Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.
Letztendlich kaufte wiederum der BLB der GSE das Grundstück für insgesamt 17,2 Millionen € ab. BLBintern wurde ein Kaufpreis von allenfalls 8,8 Millionen € für angemessen erachtet.
Die GSE wurde daraufhin im Nachgang Generalunternehmer. Die Ausschreibung gewann eine Firma Ten Brinke, deren Mitgesellschafter wiederum die GSE war. Ten Brinke übernahm die Generalunternehmerrolle und verlangte 15 Millionen vom BLB für Arbeiten, die diese für die GSE erbracht habe. Den Erweiterungsbau konzipierte der Herr Architekt Kottmair.
Zum guten Schluss möchte ich Ihnen noch kurz das Schloss Kellenberg vorstellen. Ja, das Land ist Eigentümer des Schlosses Kellenberg, was allerdings wenig Schloss, dafür viel Ruine ist. Denn 1992 wurde das Schloss mit Ausnahme der Vorburg vollständig durch einen Brand zerstört.
Ohne Nutzungskonzept, ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung oder gar auch nur ansatzweise Planungsrecht erwarb der BLB durch ausdrückliche Erlaubnis des Geschäftsführers Tiggemann das Areal für insgesamt 3,1 Millionen €. Zusätzlich – das meine ich überhaupt nicht despektierlich – hat das Land eine Gräfin als Bewohnerin erhalten. Denn die Mutter des ehemaligen Eigentümers hat ein lebenslanges Wohnrecht in der Vorburg.
Ich will nicht beurteilen, ob sich die dargestellten Sachverhalte für ein Drehbuch eignen und womöglich eine neue Krimiserie auf Netflix gegen Bezahlung zu sehen sein wird. Die bittere Wahrheit ist: Bezahlt haben bereits andere: die Steuerzahler.
Trotz dieser bitteren Erkenntnis kann sich der Ausschuss zum guten Schluss nur den Worten des Vorsitzenden Richters am Landgericht Düsseldorf anschließen, der in seiner mündlichen Begründung zum Urteil zu Herrn Tiggemann gesagt hat: Auch wir haben nur die Spitze des Eisbergs gesehen.
Um diese Spitze erblicken zu können, haben wir alle im Ausschuss hart gearbeitet, wobei der Umgang miteinander immer fair war, was sich auch in einem gemeinsamen Abschlussbericht zeigt, ohne dass Sondervoten erforderlich waren. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, liebe Ausschussmitglieder, liebe Referenten, und insbesondere bei dem Ausschusssekretariat noch einmal ganz herzlich bedanken.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin erschüttert.
Ich bin erschüttert von so viel Unkenntnis über die Zustände in der Dortmunder Nordstadt.
Waren Sie, Herr Sieveke, oder Sie, Herr Golland, jemals in der Dortmunder Nordstadt?
Ach, Herr Laschet, Sie waren schon mal da? Das ist schön. Dann werden Sie festgestellt haben, dass die Dortmunder Nordstadt sehr vielschichtig und sehr unterschiedlich ist – alleine in dem Stadtbezirk –, und dass es dort Gebiete gibt, die zwar sicherlich nicht gutsituiert sind, die aber von einer ruhigen, guten Nachbarschaft geprägt sind.
Allerdings gibt es auch Gebiete – das ist ja Auslöser: der Vorfall an der Mallinckrodtstraße – rund um den Nordmarkt, in denen Kriminalitätsraten auftreten, mit denen niemand einverstanden sein kann, auch wir nicht. Diese Differenzierung nehmen Sie aber nicht vor, sondern Sie stigmatisieren gleich einen gesamten Stadtteil als „hochgradig kriminell“.
Was tun Sie darüber hinaus? Sie stigmatisieren ihn als „No-go-Area“ und legen als Beweis dafür vor – das spielt eine Rolle sowohl in Ihrer Kleinen Anfrage
wie auch jetzt in der Aktuellen Stunde –, dass die Polizei bei beiden Vorfällen zugegen war. Einen solch irrationalen Trugschluss können Sie doch keinem mehr erklären! Den können Sie wirklich keinem mehr erklären.
Was aber tun Sie darüber hinaus? – Nichts!
Sie stellen lediglich die Frage: Wie können wir sicherstellen, dass die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt? Das ist Ihre einzige Frage.
Noch gestern, als Herr Prof. Lammert zum 70-jährigen Geburtstag unseres Landes zu Gast war, hat er diesem Parlament gesagt: Streiten Sie, aber um die besseren Konzepte. – Ich habe in keinem Ihrer Wortbeiträge – weder von der CDU noch von der FDP – von irgendeinem Konzept gehört …
Herr Lürbke, von Ihnen schon mal gar nicht!
Erst mal zu? Herr Lürbke hat schon gesprochen, Herr Dr. Stamp. Da kam nichts, aber auch gar nichts, außer Luftblasen im rechtsfreien Raum.
Ich muss mich da schon ernsthaft fragen, wie Sie eigentlich intern miteinander kommunizieren.
Frau Middendorf, Sie sind ja Mitautorin dieser Kleinen Anfrage. Abgesehen davon, dass Frau Horitzky in Dortmund jetzt nicht gerade linksliberal einzuordnen ist – sie war immerhin diejenige, die ein Kopftuchverbot gefordert hat –, wirft sie Ihnen vor, sich überhaupt nicht in der Nordstadt auszukennen. Frau Middendorf, fragen Sie doch bitte mal Ihren Arbeitgeber, die Caritas, die dort massiv unterwegs ist, um die sozialen Probleme mit aufzufangen, was in der Nordstadt tatsächlich tagtäglich passiert.
Warum haben Sie für diese Aktuelle Stunde, die ja in Ihrer CDU anwesenheitsmäßig keinen großartigen Zustrom auslöst, nicht auch einen Vorfall erwähnt, der sich in Dortmund am vergangenen Sonntag ereignet hat? Da wurde Pyrotechnik auf einen Streifenwagen geworfen – allerdings in der Oststadt.
Stadtteil Ost, Stadtbezirk Ost: eher wohlsituiert. – Ich will Ihnen in keiner Weise unterstellen, …
… dass Sie den Vorfall in der Mallinckrodtstraße gewählt haben, um eine gruppenbezogene Stigmatisierung vorzunehmen. Das will ich nicht.
Aber, was Sie hier tun …
Dann gehen Sie doch raus, wenn Sie das nicht ertragen können!
Was Sie hier tun, ist doch gerade, keine Konzepte vorzulegen, mit denen Sie den Menschen ein Stück Sicherheit geben könnten. Das tun Sie: Sie schüren Ängste, ohne den Menschen zu sagen, wie man diesen Ängsten begegnen kann.
Es gibt Angsträume, das hat der Innenminister sehr deutlich gesagt. Es gibt Kriminalität.
Aber die Phänomene, die Sie hier in Ihrer Aktuellen Stunde beschreiben, haben etwas mit Respektlosigkeit zu tun. Und Respektlosigkeit hat weder etwas mit Herkunft noch mit Nationalität zu tun, sondern mit Anstand.
Da liegt das Problem, und das ist der Grund, weshalb Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungsdienste zunehmend angegangen und von ihrer eigentlichen Aufgabe abgehalten werden.
Und Sie? – Sie kommen hierher und sagen: „Schaffen Sie die sogenannten No-go-Areas ab“, und damit hätte der Innenminister seine Pflicht erfüllt. – Nein, das ist keine redliche Politik, meine liebe CDU. Redliche Politik wäre es, hier gemeinsam darum zu kämpfen und zu streiten, wie wir dieses Problem gemeinsam lösen.
Übrigens hat Ihr CDU-Bundestagsabgeordneter Thorsten Hoffmann, Polizist von Beruf, erst gestern gesagt: „No-go-Areas“ sei ein Begriff, den man niemals verwenden dürfte. So etwas gebe es nicht. – Kommen Sie nach Dortmund. Reden Sie mit Ihren CDU-Abgeordneten – nur nicht mit den hier in diesem Plenarsaal anwesenden. Die anderen scheinen mehr über Dortmund zu wissen, als Sie je erfahren werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Middendorf, Anwesenheit hat nichts mit Inhalten zu tun. Das nur dazu.
Sie haben wieder nicht erklärt, was Sie fordern oder welche Konzepte Sie haben, um in Angsträumen Menschen Angst zu nehmen.
Ich zitiere Sie aus den „Ruhr-Nachrichten“ vom 17. September. Da heißt es: Der Minister muss mehr für die Menschen in den Stadtbezirken tun. – Wow, coole Worte, aber leider ohne Inhalt und ohne Konzept.
Es ist Aufgabe dieses Parlamentes, hier um die besten Konzepte zu streiten und nicht mit Worthülsen weiter Angst zu schüren.
Herr Lürbke, wenn Sie ein „Trinkpäckchen-Attentat“ nunmehr als Tatbestand erheben, wie nennen Sie denn bitte die Vorfälle am 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit, wo Polizeiautos angezündet wurden, Bombenanschläge im Vorfeld stattgefunden haben und die sogenannten selbsternannten Biodeutschen die Kanzlerin beschimpfen und beleidigen?
Da sollten wir alle doch Verhältnismäßigkeiten realisieren
und insgesamt gucken, Herr Dr. Stamp, welche Entwicklungen dieses Land nimmt, wenn wir allen darin nacheifern,
in der Spirale der Erzeugung von Hysterien möglichst vorne zu sein. Der Herr Minister hat es Ihnen gesagt: Am Ende verliert dabei nicht nur die CDU an die, die wir alle hier nicht wollen, am Ende verliert die Demokratie, weil kein Vertrauen mehr in sie gesetzt wird. Es wird kein Vertrauen mehr darin gesetzt, dass Parlamente – das sind wir alle gemeinsam – Lösungen finden, anstatt nur plakativ Sprüche in den Raum zu werfen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucher auf der vollbesetzten Besuchertribüne! Ich danke der Landesregierung für die heutige Unterrichtung und die Vorstellung des Handlungskonzeptes.
Ich hätte mir gewünscht, Herr Prof. Sternberg, wenn Sie sich eingereiht hätten und nicht ins politische Klein-Klein gegangen wären, damit von diesem Parlament ein Signal ausgeht, dass NRW weltoffen und tolerant ist.
Denn Sie haben das Iintegrierte Handlungskonzept, ehrlich gesagt, nicht verstanden.
Sie haben nicht verstanden, dass es ein Prozess ist, der nicht nur aus Bestehendem angelegt ist, sondern der sich damit beschäftigt, wie alle Akteure der Zivilgesellschaft und des Staates miteinander auftreten können, um Rassismus und Rechtsextremismus zu bekämpfen.
Dieses Handlungskonzept beschreibt in einer einzigartigen Weise, wie dieser Weg aufgezeichnet worden ist. Frau Ministerin Kampmann hat diese Einzigartigkeit dargestellt. Wer bei den Regionalkonferenzen war, die mit der Zivilgesellschaft durchgeführt worden sind, dem wurde sehr deutlich, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure nicht nur ihre Erfahrungen einbringen konnten, sondern gerade auch ihre Erwartungen und ihre Forderungen.
Das ist das Wesentliche in diesem Handlungskonzept: das Zusammenführen von Zivilgesellschaft und Staat.
Dieses Handlungskonzept bildet eine Kette – eine Kette der Prävention, und jede einzelne Maßnahme ist ein Glied in der Kette und wird in dem Prozess des Konzeptes ständig auf seine Wirksamkeit überprüft werden, um Rechtsextremismus und Rassismus zu bekämpfen und vorzubeugen, dass es sich nicht weiter verfestigt.
Insbesondere freuen wir uns, dass mit Verabschiedung des Haushalts 2016 im Landtag Mittel eingestellt worden sind, um die im Konzept aufgezeigten Mittel auch in die Kommunen transportieren zu können.
Denn – so hat es ein kluger Kopf in diesem Land gesagt, Ministerpräsident dieses Landes und Bundespräsident Johannes Rau – die Kommunen sind der Ernstfall der Demokratie. Damit unsere Kommunen wehrhaft bleiben können, müssen wir unsere Kommunen befähigen, derartige Präventionsketten auflegen zu können. Daher ist die Entwicklung der Konzepte vor Ort so wichtig.
Ich kann aus eigener Erfahrung aus meiner Heimatstadt Dortmund berichten. Wir haben lange – da gehe ich über alle Parteigrenzen hinweg – immer das rechtsextreme Problem in Dortmund negiert. Wir haben es kleingeredet. Wir haben gesagt, das sei eine Randerscheinung.
2007 trat Gott sei Dank ein Umdenken ein. Der damalige Oberbürgermeister hat den ehemaligen Superintendenten der evangelischen Kirche, Herrn Anders-Hoepgen, zum Beauftragten des Oberbürgermeisters für Demokratie, Vielfalt und Toleranz ernannt. Seitdem arbeiten die Verwaltung und die übrigen städtischen Einrichtungen mit der Zivilgesellschaft und – das ist viel wichtiger – auch mit allen politischen demokratischen Kräften in der Stadt auf Grundlage eines Ratsbeschlusses zusammen, um
Kompetenzen und Kräfte zu bündeln, sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus aufzustellen.
Das, glaube ich, ist die Grundentscheidung: ein Bewusstsein zu schaffen, dass rassistische Äußerungen, rechtsextremistische Äußerungen und Angriffe auf unsere Demokratie eben keine Randerscheinung mehr sind. Es geht darum, das Bewusstsein in der Kommune zu wecken, dass man gemeinsam handeln muss. Denn nur durch gemeinsames Handeln lässt sich dieser Auswuchs verhindern.
Meine Damen und Herren, ich möchte uns alle eindringlich heute dazu aufrufen, dass wir gemeinsam weiterarbeiten, denn Prävention ist keine staatliche Aufgabe allein. Das beschreibt genau dieses Handlungskonzept. Jeder muss sich jeden Tag aufs Neue dafür einsetzen, dass Rassismus und Rechtsextremismus keinen Raum bekommen.
In Dortmund ist die Koordinierungsstelle weder aus dem Rathaus noch aus dem Bewusstsein meiner Stadt wegzudenken. Wer die Bilder und Medienberichterstattung vom vergangenen Samstag gesehen hat, weiß: Die Überzahl der demokratischen Kräfte, die sich den Nazis in den Weg gestellt haben, ist mit mindestens 3.000 Teilnehmern ein deutliches Zeichen. Flagge zu zeigen ist das Wichtige, zumindest ein Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
Demokratie fällt nicht vom Himmel. Demokratie ist auch nicht gottgegeben. Vielmehr bedarf es des täglichen Einsatzes aller Demokraten und Demokratinnen, sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu wenden. Der Bedarf unseres gemeinsamen Einsatzes – auch das hat Frau Ministerin Kampmann sehr deutlich gemacht – muss zunehmen, weil die Tendenzen zunehmen, dass Rassismus und Rechtsextremismus leichtfertig salonfähig werden.
Wir sind in der Verantwortung, denn ich bin der Überzeugung, dass der Philosoph Edmund Burke recht hatte, als er sagte: Für den Sieg des Bösen reicht die Untätigkeit der Guten. – Wir dürfen nicht untätig sein, wenn im Netz, auf der Arbeit, im Verwandten- oder Bekanntenkreis, in der Schule, im Sportverein oder wo auch immer rassistische und rechtsextremistische Äußerungen unwidersprochen bleiben. Wir dürfen nicht untätig sein, wenn Fremdenfeindlichkeit und Rechtspopulismus salonfähig werden. Unsere Aufgabe muss es sein, die Sensibilisierung unserer Gesellschaft für diese Themen zu erhöhen sowie rechtsextremem und rassistischem Gedankengut entschieden entgegenzutreten.
Genau hierbei setzt das Integrierte Handlungskonzept mit den festgelegten Zielen in den einzelnen
Handlungsfeldern an. Die Verbindung zwischen Aufklärung, Qualifizierung, Beratung und Weiterentwicklung der Wissensgenerierung befähigt uns alle, unsere gesamte Gesellschaft, wachsam zu sein und entschieden gegen Rassismus und Rechtsextremismus einzutreten.
Lassen Sie uns gemeinsam – das ist ein Appell an uns alle – daran arbeiten, dass die Ziele des Handlungskonzeptes erreicht werden: gemeinsam für ein weltoffenes tolerantes NRW. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Laschet, mit Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde „Die Landesregierung darf gegenüber Rechtspopulisten nicht schweigen“ haben Sie sich einen Bärendienst erwiesen.
Sie haben hier weder eine Erklärung gefunden zu dem, was Ihnen von Ihrem Fraktionskollegen Theo Kruse vorgehalten worden ist, noch haben Sie seit 2014 jemals Stellung bezogen, wie es sein konnte,
dass die CDU in Köln-Porz zugelassen hat, sich mit Unterstützung der verfassungsfeindlichen Partei Pro NRW zum Bezirksbürgermeister wählen zu lassen.
Wer hier schweigt, ist die CDU, das ist die CDU aus den eigenen Reihen.
Unsere Ministerpräsidentin hat in Essen klar Kante gezeigt und sehr klare Worte in der direkten Auseinandersetzung gefunden.
Wir stellen uns den Rechtspopulisten,
Sie tun es nicht.
Populismus lässt sich nicht mit Populismus bekämpfen, Herr Hovenjürgen. Er lässt sich so nicht bekämpfen.
Wenn man in die Begründung Ihres Antrags schaut, gebe ich Ihnen völlig recht, dass man sich mit der AfD argumentativ auseinandersetzen muss.
Aber Herr Laschet, schauen wir uns doch die Sendung „ANNE WILL“ am Sonntag noch einmal an. Sie mussten sich argumentativ mit Ihrem Unionskollegen Friedrich auseinandersetzen.
Wir geben Ihnen in Punkten, was Obergrenzen und Grenzschließungen angeht, völlig recht. Der Vertreterin der AfD, Frau von Storch, haben Sie rhetorisch geschickt geantwortet: Ihre Untergrenze an Niveau ist überschritten. – Eine argumentative Auseinandersetzung war das aber gerade nicht.
Wo, Herr Laschet?
Mit Verlaub des Präsidenten möchte ich zitieren. Sie haben in der Sendung „ANNE WILL“ den Vorschlag von Frau Klöckner gelobt. Ich möchte gern von Ihnen hören, was Sie zu dem folgenden Zitat von Frau Klöckner sagen. Ich zitiere aus dem „Pfälzischer Merkur“:
„Ich mag natürlich auch keinen, der sich mit einem Hitlergruß ablichten lässt und Anführer einer Pegida-Demonstration ist. Dennoch ist das Recht auf freie Meinungsäußerung (…).“
So Frau Klöckner.
Da werfen Sie unserem Fraktionsvorsitzenden hier Polemik vor?
Ich finde, Sie müssen in Ihren eigenen Reihen für Ordnung sorgen, Herr Laschet.
Wenn man den Ausführungen von Herrn Friedrich am vergangenen Sonntag sehr genau zuhört, dann stellt man fest, dass er die Rhetorik der Rechtspopulisten sehr genau bedient, indem er von „Überforderung“ und „chaotischen Zuständen“ spricht. Sie sind doch in der Pflicht, auch Sie als stellvertretender Parteivorsitzender, endlich dafür zu sorgen, dass wir das, was wir im Bund in der Großen Koalition beschlossen haben, endlich umzusetzen. Denn was wird von Demokraten verlangt? – Nicht die Missstände hochjubeln, keine Verunsicherung
schaffen. Ich möchte die ersten zwei Zeilen eines Lieds der Gruppe „Silbermond“ zitieren:
„Gib mir ein kleines Stück Sicherheit in einer Welt, in der nichts mehr sicher scheint.“
Es ist Aufgabe von Politik, dafür zu sorgen und sich nicht auseinanderdividieren zu lassen.
Ein Blick ins Nachbarland Frankreich zeigt, die Erstarkung des Front National ist deshalb erfolgt, weil demokratische Parteien meinten, dem Front National gegenseitig mit populistischen Äußerungen den Rang abzulaufen. Das ist gescheitert. Man muss sich nur die Missstände in den Vororten anschauen.
Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, mit heißem Herzen, aber kühlem Kopf die Missstände in diesem Land zu bekämpfen. Das ist unsere Aufgabe. Und dabei dürfen wir nicht darin verfallen, die Rhetorik von Rechtspopulisten zu benutzen. Wir müssen die Probleme in diesem Land lösen. Wie gesagt, Herr Laschet: Setzen Sie sich auf Bundesebene dafür ein, dass wir das endlich tun.
Der Anspruch von demokratischen Parteien muss Haltung sein.
Die Haltung hat Frau Ministerpräsidentin Kraft gerade am Rednerpult sehr deutlich gemacht. Von daher ist das, was Sie mit dieser Aktuellen Stunde durchsichtig versucht haben, sie vor irgendeinen Karren zu spannen, völlig misslungen. Wir zeigen Haltung.
Wir laden Sie ein, das auch zu tun. Lassen Sie uns endlich damit aufhören, darüber zu reden, wer wann wo mit wem in welchen Talkshows sitzt. Wir haben Probleme in diesem Land, in der gesamten Bundesrepublik zu lösen und uns nicht darüber auszulas
sen, wie wer auftritt. Die Sozialdemokratie zeigt Haltung: Kein Fußbreit den Faschisten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Tribüne! Das, was Sie, Herr Kruse, hier gerade abgelassen haben, zeigt einmal wieder eindeutig, dass Sie sich mit dem Thema an sich überhaupt nicht auseinandersetzen wollen.
Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass Sie sich mit dem Innenleben unserer Fraktion und mit dem Innenleben der regierungstragenden Fraktionen auseinandersetzen, aber in keinster Weise zu dem Thema reden.
Sie wissen sehr genau, dass wir unsere Polizei hier in NRW bei ihrer Arbeit unterstützen.
Sie ist wertvoll. Sie haben es wirklich nicht verstanden. Wir sind in Dortmund außerordentlich dankbar für den Einsatz der ersten acht Kräfte, die vor Ort waren. Es geht uns nicht um den Einsatz. Es geht um die Wortwahl und den Duktus dieses Berichtes, der uns vorgelegt worden ist.
Ich kann Ihnen sagen – ich komme gleich darauf zu sprechen –: Der Innenminister hat dem Innenausschuss, wenn Sie dort zugehört haben, sehr klar gesagt, dass er die Kritik an dem Bericht ernst nimmt. Er hat uns alle gemeinsam aufgefordert, die politische Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen zu führen. Sie haben da noch im Innenausschuss dieser Mahnung zugestimmt.
Umso verwunderter und erschrocken bin ich, Herr Laschet – ich komme jetzt zu Ihnen – über Ihr Schweigen – und das Schweigen, das hat uns einmal die Geschichte gelehrt, ist nicht gut –
zu dem Vorfall in Köln-Porz.
Da hat sich der Bezirksbürgermeister der CDU von Stimmen von „PRO NRW“ wählen lassen, und Sie schweigen dazu!
Sie sagen auch jetzt nichts. Bekennen Sie an der Stelle Farbe, Herr Laschet, als Parteivorsitzender!
Ich bin stolz auf die Demokratinnen und Demokraten in Dortmund, die sich den Rechten in den Weg gestellt haben. Das verdient ebenfalls unseren höchsten Respekt.
Ich möchte mir nicht im Ansatz ausmalen, was passiert wäre, wenn die Rechten, die mit Flaschen und Tränengas bewaffnet waren, das Rathaus erstürmt hätten.
Ernsthaft: Die Ereignisse in meiner Heimatstadt erinnern mich an eine längst vergangene Zeit. Wenn uns unsere Geschichte eines gelehrt hat, dann das, dass es Demokratinnen und Demokraten braucht, die nicht wegschauen, Demokraten, die frühzeitig Zivilcourage beweisen und gegen rechte Gewalt aufstehen.
Das ist auch Teil einer langjährigen, 150-jährigen Geschichte meiner Partei, der Sozialdemokraten. Alle hier im Raum von meiner Partei sind an unserer Seite.
Gerade und weil wir uns in diesem Ziel so einig sind und uns vertrauen, pflegen wir dazu einen offenen Austausch. In diesem Zusammenhang ist es eben die Wortwahl des Berichtes, der – gelinde gesagt – in Dortmund zu Irritationen geführt hat. Ich will jetzt gar nicht auf Einzelheiten eingehen, weil ich dazu eine zweite Runde bräuchte. Wenn Sie das aber möchten, tue ich das gerne, wenn Sie dazu noch einmal einen Beleg brauchen, weil Sie anscheinend immer noch nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht.
Im Vorfeld hat der Staatsschutz ermittelt, dass es – nach Aussagen dieses Berichtes – keine Erkenntnisse gäbe, dass die Rechten ins Rathaus ziehen. Es wird beschrieben, dass sich um 21 Uhr eine Vielzahl von Rechten in Dortmund zu einer kleinen Feier aufgehalten hat, um direkt im nächsten Absatz zu beschreiben, dass die Beamten anschließend, während sie dies beobachtet haben, zum Rathaus gegangen sind.
Ernsthaft: Das verstehen wir nicht, warum man, wenn im Vorfeld keine Erkenntnisse vorlagen, dann Aufklärungsarbeiten am Rathaus durchführen muss, wenn man sie in Dortmund-Dorstfeld zusammen bei einer Feier beobachtet. Das ist uns nicht erklärlich.
Um 22.05 Uhr verließen die Beamten laut Bericht dann das Rathaus, da es keinerlei verdächtige Wahrnehmungen gegeben habe. Genau fünf Minuten später ging dann der erste Notruf bei der Polizei ein.
Über die Angriffe der Rechten in der Zwischenzeit, die mit Gewalt das Rathaus stürmen wollten, ist nichts im Bericht beschrieben.
Wenn man sich dann auf YouTube die veröffentlichten Berichte anschaut, so sagt dort ein Polizeibeamter vor laufender Kamera – ihr zitiere wörtlich mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Letztlich stellte sich das so dar, dass eine Gruppe von ca. 20 Personen versucht hat, mit Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und Ähnlichem in das Rathaus zu gelangen. Das ist von innen verhindert worden.
Auch dazu sagt der Bericht leider nichts.
Das ist die Kritik, die wir geübt haben, und das, was der Minister auch im Innenausschuss erklärt hat. Umso glücklicher und froh sind wir ja über die Worte, die unser Innenminister im Innenausschuss am vergangenen Donnerstag gefunden hat. Er hat nämlich klar und deutlich gesagt, dass er diese Kritik an dem Bericht ernst nimmt.
Das tut uns in Dortmund wirklich gut. Der Vorschlag vom Innenminister, sich an einen Tisch zu setzen und das Ganze mit der Polizeiführung in Dortmund zu besprechen – das hat der Polizeipräsident in Dortmund, Herr Lange, übrigens am selben Tag aufgenommen –, nehmen wir gerne an, um gemeinsam nach vorn zu schauen.
Das können Sie anscheinend in keiner Weise. Sie sind in der Vergangenheit verhaftet. Liebe Mitglieder der Opposition, gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg für Demokratie –
auch in diesem Parlament. Denn das, was wir derzeit in kommunalen Parlamenten erleben, sollte uns allen eine Warnung sein.
Ich komme noch einmal zurück auf Köln: Wenn die CDU sich bei einer gemeinsamen Resolution des Rates im Umgang mit rechten Parteien der Stimme enthält
dann ist das ein Zeichen, dass sie keine Stellung beziehen wollen. Herr Laschet, ich fordere Sie noch einmal auf: Nehmen Sie zu dem Stellung, was in Köln-Porz passiert ist!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Rydlewski, Sie haben viel ausgeführt, nur leider nicht zu Ihrem Antrag. Denn das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, sind die Ergebnisse und die Empfehlungen des PUA zur NSU.
Ich glaube, wir sind uns alle hier einig, dass uns die Aufdeckung des Terrortrios zur NSU alle schwer schockiert hat und wir alle aufgefordert sind, uns diese Empfehlungen genauer anzugucken, um sie dann auch umzusetzen.
Aber vieles ist schon gemacht worden oder wird selbst in Ihrem Antrag beschrieben, zum Beispiel die Aufklärung der noch nicht bewerteten Mordfälle. Sie fordern aber, dass sich genau dafür der Innenminister einsetzen soll. Ich glaube, so ganz haben Sie die Entwicklung in NRW nicht mitverfolgt.
Mit Aufdeckung hat der Innenminister sofort veranlasst, eine besondere Organisation gegen rechts aufzubauen. Wir haben eine Statistik, in der explizit alle Straftaten, alle Allgemeindelikte, die durch Rechtsextreme verwirklicht werden, ausgewertet und aufgeführt werden. Das, was Sie hier darlegen, ist ein wenig anders als das, was Sie in Ihrem Antrag fordern.
Ich glaube, wenn man sich diesem Thema ernsthaft, nicht nur plakativ widmen will, dann sollte man das Ganze im Blick haben. Und das Ganze ist – das rufe ich für Sie auch noch einmal in Erinnerung –, dass unser Innenminister Ralf Jäger – er wird es vielleicht gleich auch noch einmal klar und deutlich sagen – die Verbote der Kameradschaften und des Nationalen Widerstands in Dortmund angeordnet hat. Das waren mit die ersten Maßnahmen im Rahmen des Acht-Punkte-Programms, das Ihnen bekannt sein sollte.
In NRW finanzieren wir mittlerweile zwei Opferberatungsstellen – eine für das Rheinland, die andere für Westfalen. Wir unterstützen die mobilen Beratungen finanziell, und wir koordinieren über das Landesnetzwerk die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten. Sie schreiben, man möge die Polizei in Aus- und Fortbildung dafür sensibilisieren. Es tut mir Leid, diese Aufforderung reicht mir nicht. Ich möchte den Bestand erhalten und daran festhalten, was wir tun. Das ist essenzieller Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei und des Verfassungsschutzes. In dieser Hinsicht verstehe ich Ihren Antrag nicht so genau.
Wir sollten da einmal genauer hinsehen und auf die Qualität der Straftaten eingehen, die der PMKrechts zuzuordnen sind. Welche Schlussfolgerungen ziehen wir denn daraus? Nur das Zusammenführen von Zahlenmaterial hilft doch in keiner Weise beim Kampf gegen Rechts. Ehrlich gesagt, da sind Sie für mich mit Ihrem Antrag wesentlich zu kurz
gesprungen. Ich habe auch ein wenig den Eindruck – das gebe ich offen zu –, dass sie jetzt noch einmal im Wahlkampf eine Schlagzeile setzen wollen; denn zum einen sind Sie auf keine der anderen Fraktionen zugegangen, um sich einmal ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen. Sie haben zum anderen die direkte Abstimmung hier gefordert, ohne sich intensiv mit der Definition der PMK-rechts – was es bedeutet, dort die Straftaten aufzunehmen – auseinanderzusetzen.
Gerne!
Herr Sommer, darauf antworte ich gerne, weil anscheinend bei Ihnen etwas nicht angekommen ist. Das betrifft nämlich den Wortbeitrag Ihrer Kollegin und Ihren hier gestellten Antrag. Der Antrag sagt dazu in keiner Weise etwas aus, sondern er fordert die Landesregierung auf, etwas zu tun, was schon längst in Gang gesetzt worden ist und was demnächst, was die genaue Einordnung anbelangt, hoffentlich im Rahmen der Innenministerkonferenz zu ersten Ergebnissen führen wird.
Wie gesagt, die Rede Ihrer Kollegin hat mit Ihrem Antrag an der Stelle überhaupt nichts zu tun. Ehrlich gesagt: Unserer Fraktion ist dieses Thema einfach zu wichtig, um diesen, vorsichtig ausgedrückt, ein wenig als erledigt zu bezeichnenden Antrag anzunehmen. Das ist wirklich zu kurz gesprungen. Damit ist mir klar, dass Sie nicht wirklich ernsthaft an diesem Thema interessiert sind. Sie hätten diesen Antrag mit uns allen in Ruhe besprechen können, um an der Definition einzelner Punkten in Bezug auf die PMK-rechts zu arbeiten. Das hätten Sie tun sollen. Die Rede entspricht aber, wie gesagt, in keiner Weise Ihrem Antrag.
Man sollte zusätzlich, denke ich, eines berücksichtigen: Die Empfehlungen des NSU-Ausschusses gehen wesentlich weiter. Dazu verweise ich auf den Bund beziehungsweise unseren Bundesjustizminister Heiko Maas, der gerade die Gesetzesinitiative zu dem, worüber auch Ihre Kollegin gesprochen hat, ergriffen hat. Dabei geht es darum, § 46 des Strafgesetzbuches zu erweitern, um bei der Strafzumessung die Motivation berücksichtigen zu können.
Noch einmal ernsthaft: Der Antrag springt an dieser Stelle zu kurz. Die Beantragung der direkten Abstimmung zeigt: Sie wollen keine inhaltliche Diskussion. Wir hätten sie gerne geführt. Daher lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Dieses Thema ist zu ernst, um einfach nur zu sagen: Dann lassen Sie uns eine Initiative machen, und alles wird gut. – Genau das fordern Sie mit Ihrem Antrag und haben zu Recht auf die Initiativen aus Hessen und Thüringen hingewiesen.
Auslöser dafür war die unsägliche Affäre und der Fall von Herrn Edathy. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, wir müssten da konsequent vorgehen.
Wenn Sie Ihren eigenen Antrag gelesen hätten, hätten Sie festgestellt: Sie wollen zwar die Strafbarkeit ausschließen, wenn Eltern Fotos von ihren Kindern an die Großeltern schicken, verhindern aber gerade dies mit ihrem Antrag.
Mit Blick auf Ihren Antrag müssen Sie sich Folgendes vorhalten lassen: Sie verkennen, dass diese Landesregierung den Anträgen im Bundesrat beigetreten ist. Daher ist Ihr Antrag zu dieser Zeit völlig überflüssig.
Wir sollten wirklich genauer hinschauen, wie wir dieses unsägliche Leid für die Opfer strafrechtlich verfolgen können und wie wir es jugendschutzpolitisch in den Griff bekommen.
Da muss ich Ihnen und Ihrer Partei auf Bundesebene einen großen Vorwurf machen: Die Umsetzung der EU-Richtlinie, die seit 2011 vorliegt, zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern sowie gegen Kinderpornografie haben Sie nicht in die Hand genommen.
Weiterhin haben Sie es nicht in die Wege geleitet, es unmöglich zu machen, im Jugendschutz im Offline-Bereich diese widerwärtigen Dinge verbreiten zu können. Das haben sie bislang überhaupt nicht getan.
Ich sage eindeutig: Diese Taten sind so etwas von abstoßend, dass ich persönlich – einige in diesem Saal mögen da anderer Auffassung sein – zur Rechtfertigung dieser Taten nicht von einer Krankheit sprechen kann. Dies lassen diese Taten für mich nicht zu.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir sollten uns im Bundesrat und auf Bundesebene in der Großen Koalition die Zeit nehmen, ein Gesetz zu verabschieden, das standhält, nicht zu neuen Diskussionen führt und die Strafverfolgung dieser Taten ermöglicht.
Da sollten wir den Handel genau beschreiben und bewerten, damit die gerade genannten Beispiele – Eltern leiten beispielsweise Fotos ihrer Kinder über das Internet an die Großeltern oder Tanten weiter – nicht strafrechtlich verfolgt werden können.
Wir müssen noch weitergehen. Denn der Begriff der „verkörperten Werke“ im Strafrecht ist in einer medialen und digitalen Welt völlig überaltert. Der Ankündigung unseres Bundesjustizministers, auch die Tatbestände des sogenannten Cyber-Groomings aufzunehmen, bei dem Kinder gezielt in Chatrooms von den Tätern angesprochen werden, sollte gefolgt werden; das sehe ich ganz klar.
Wir müssen auch bei der Aufklärung der Eltern noch unterstützend tätig werden. Aber wie gesagt: Alles ist schon begonnen und befindet sich im Fluss.
Ihre Aufforderung, „schnellstmöglich“ tätig zu werden, halten meine Fraktion und ich für falsch. Wir sollten das gründlich und überlegt tun. Der Anfang ist bereits gemacht. Ihre Schnellschüsse sollten wir daher lassen und uns auf das konzentrieren, was sowohl vom Bundesjustizminister als auch vom Bundesrat in die Wege geleitet worden ist. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.
Wir können es angesichts der fortgeschrittenen Zeit kurz machen, Herr Präsident: Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf mit den im Rechtsausschuss beschlossenen Änderungen zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Herr Kamieth, es ist schön, dass Sie es mittlerweile verstanden haben, hier Anträge von Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz eins zu eins einzubringen. Wie Sie sicherlich auch verfolgt haben, ist ein solcher Antrag in RheinlandPfalz im November abgelehnt worden.
Sie haben Ihren Antrag am 10. Dezember dieses Jahres gestellt. Vielleicht hätten Sie den Blick auf Berlin richten können, wo wir mittlerweile Koaliti
onspartner in einer Großen Koalition sind und dort im Interesse der Opfer vereinbart haben, Hürden für die Verurteilungsvoraussetzungen zu senken. Demnach hätte sich dieser Antrag eigentlich erübrigt.
Ich finde es schön, dass Sie in Ihrem Antrag den Opferschutz nach vorne stellen. Nur: Ist es tatsächlich hilfreich, wenn Sie fordern, den derzeitigen § 238 – da geht es eben um die Nachstellung – von einem Erfolgsdelikt einfach so in ein Eignungsdelikt umzuwandeln? Sie haben nämlich gerade eben die Voraussetzungen, was das Erfolgsdelikt im Rahmen der Nachstellung nach § 238 StGB anbelangt, nicht richtig zitiert.
Nein, ich möchte erst ausführen.
Genau heute vor einem Jahr hat nämlich der BGH die Voraussetzungen für die Erfüllung des § 238 konkretisiert. Im Revisionsverfahren hat er dazu gesagt, dass das Urteil erkennen lassen muss, ob und inwieweit das Opfer zu gravierenden, nicht mehr hinzunehmenden Modifikationen seiner äußeren Lebensgestaltung gezwungen war. Das heißt, die Voraussetzungen sind da tatsächlich sehr eng gefasst und sehr tiefgreifend. Gleichwohl gab es hier eine Verurteilung, weil es noch andere Straftatbestände gibt, nämlich die der Beleidigung, der Bedrohung, der womöglich versuchten Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs oder der versuchten Nötigung.
Das heißt, wenn wir jetzt einfach sagen, der Opferschutz sei dadurch gewährleistet, dass wir diesen Straftatbestand in ein Eignungsdelikt umwandeln, müssen wir uns sehr genau anschauen, was denn ein Eignungsdelikt ausmacht. Ein Eignungsdelikt bedeutet, dass die Beurteilung der Geeignetheit lediglich an generellen Kriterien – wie zum Beispiel statistischen Werten – festgemacht werden muss. Was aber sind statistische Werte beim Stalking? Reichen da drei SMS aus? Müssen es fünf sein? Ich halte das für sehr schwierig.
Ich glaube, wir dürfen uns da nicht verrennen, indem wir sagen: Wenn wir einen Paragrafen von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umwandeln, sind alle Straftaten in dem Bereich wunderbar verfolgbar und aburteilbar. Ich glaube vielmehr, dass wir im Präventionsbereich viel stärker darauf hinwirken müssen. Das ist auch das letztendliche Ziel bei dem gewesen, was die Innenministerkonferenz Anfang Dezember beschlossen hat.
Von daher freue ich mich auf die Beratung und bin gespannt auf Ihren Vorschlag im Ausschuss, wie denn tatsächlich dieser § 238 wirksam von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umgewandelt werden soll. Ich sehe das – ich glaube, da spreche
ich für meine Fraktion – ernsthaft nicht. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Wenn man Ihrer Rede gerade sehr aufmerksam zugehört hat, kann man es sehr verwunderlich finden, dass Sie jetzt den Schutz insbesondere der Frauen nach vorne gestellt wissen wollen; denn gerade noch haben Sie gesagt: Jeder Mann und jede Frau kann von Stalking betroffen sein. – Da haben Sie schon einen gewissen Unterschied gemacht. Aber das nur am Rande.
Herr Kamieth, ich glaube aber, dass Sie hier ein X mit einem U verwechseln. Gerade bei der Debatte, die wir hier geführt haben, handelt es sich um eine derzeitige Notsituation. Wir haben aber, wie ich auch ausgeführt habe, aufgrund der Strafrechtsnormen, die auch oftmals bei diesen Fällen tangiert sind – eben der Nötigung, der versuchten Körperverletzung, Bedrohung etc. –, einen guten Rahmen, unsere Opfer auch weiterhin zu schützen, die Strafverfolgung aufzunehmen und dann auch zu verurteilen.
Ich bin sehr gespannt, wie Ihre Absenkung der Hürden konkret im Ausschuss aussehen wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich lobe Ihre Fleißarbeit, Herr Kamieth, und die Ihrer Fraktion bei dem vorgelegten Gesetzentwurf. Guckt man aber genauer hin, erkennt man, dass Sie sich dafür eben nicht die anderen zehn Strafvollzugsgesetze der Länder angeguckt haben, sondern lediglich alles aus der Schublade der ehemaligen Justizministerin Frau MüllerPiepenkötter gezogen haben.
Wie Sie wissen, bereiten wir seit 2012 ein Strafvollzugsgesetz hier im Lande vor. Wir haben 2012 die Leitlinien dazu verabschiedet. Sie haben sich damals nicht daran beteiligt. Bei uns gilt eben: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ich will es vorwegnehmen: Ihr Gesetzentwurf zeigt teilweise gute Ansätze, ist zugleich aber auch sehr rückwärtsgewandt.
Ein positiver Aspekt ist der Opferschutz. Den stellen Sie richtigerweise in die Mitte Ihres Gesetzes. Wenn ich aber Ihren Sprechzettel lese, auf dem Sie wieder einmal in einer abstrusen Weise einen Vorfall darstellen, der persönliche Rückschlüsse auf das Opfer zulässt, frage ich mich ernsthaft, ob Sie es mit dem Opferschutz wirklich so genau nehmen.
Die absolute Rückwärtsgewandtheit zeigt sich darin, dass Sie den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug einführen wollen. Da verkennen Sie nicht nur die Realitäten, sondern jedwede empirische Forschung, die besagt, dass alleine der offene Vollzug ein wesentliches Element der Resozialisierung ist.
Insbesondere – darauf lege ich besonderen Wert – verkennen Sie gerade die Situation von Frauen im Vollzug. Denn nur der offene Vollzug gewährleistet eine Bindung an die Familie, an die Kinder. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf gerade mal zwei Sätze dazu gesagt, wie Sie gedenken mit schwangeren Gefangenen umzugehen.
Das Wegsperren alleine bietet keine Sicherheit. Für uns ist ein effektiver Behandlungsvollzug, wie wir ihn für unser Strafvollzugsgesetz in NRW vorsehen, der richtige Weg.
Sie haben gerade gesagt, dass Sie tatsächlich darüber nachdenken, einen sinnvollen Vollzug anzuwenden. Dazu komme ich konkret auf § 5 Abs. 2 Ihres Gesetzentwurfs zu sprechen. Dort heißt es richtigerweise:
„Den Gefangenen sollen gezielt Maßnahmen angeboten werden, die ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich nach Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft einzugliedern“
das ist erst mal positiv; aber im Nachsatz formulieren Sie dann aber eine Einschränkung –,
„soweit sie solcher Maßnahmen bedürfen und solche für sich nutzen können.“
Gefangenen fehlt es aber leider oftmals an der Erkenntnis, was ihnen tatsächlich nützt. Deswegen liegt für uns der Sinn eines Behandlungsvollzuges darin, dass die Gefangenen erst einmal Kompetenzen erlernen müssen, um straffrei zu leben.
Und deswegen ist auch Ihre ach so tolle CDUNeuheit der festgeschriebenen Belegungszahl von maximal drei Gefangenen nichts Neues. Die ist schon im Bundesstrafvollzugsgesetz normiert. Ich kann zwar nicht ganz nachvollziehen, dass Sie das über alle Maße loben; aber das mag Ihnen zugestanden werden.