Inge Blask
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich. Heute liegt uns zur Verabschiedung das Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen
amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung, kurz KTG, vor.
Nach der Verbändeanhörung und der ausführlichen Diskussion im Ausschuss lassen Sie mich noch auf unsere Änderung eingehen, die wir eingebracht haben.
Die Verbände hatten in der Anhörung kritisiert, dass die Nachprüfung mit drei Monaten zu lang sei. Wir haben diese auf sechs Wochen verkürzt. Zudem wurde das Einsetzen eines Pfeils über den jeweiligen Farben kritisiert. Wir halten den Pfeil für sinnvoll, weil dadurch auch innerhalb der jeweiligen Farbskala Veränderungen deutlich werden. Aber, die Unternehmen können während der dreijährigen Einführungsphase wählen, ihn gar nicht bzw. mit oder ohne Pfeil auszuhängen. Wir werden einen QR-Code ermöglichen, sodass alle Ergebnisse auch im Internet einsehbar werden.
Rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Einführungsphase wird uns die Landesregierung berichten, insbesondere über den Punkt, bei dem es um die Kosten für den Vollzug des KTG NRW geht. Da geht es um Konnexität. Diese Initiative der Regierungsfraktionen begrüßt der Landkreistag ausdrücklich.
Lassen Sie mich erst einmal zu Ende sprechen.
Hierbei ging es um die Verfassungsmäßigkeit, meine Damen und Herren. Wir wissen natürlich nicht, wie Gerichte entscheiden. Aber die Stellungnahme von Prof. Dr. Schink macht deutlich, dass er die im KTG vorgesehene Regelung als verfassungskonform einstuft. Eine Verknüpfung der rechtlichen Beurteilung des Verbraucherinformationsgesetzes vorzunehmen und dies mit dem rechtlichen Wirken des KTG gleichzusetzen, ist unzulässig,
da Sie hier Äpfel mit Birnen vergleichen, meine Damen und Herren von der Opposition.
Dass die AVV RÜb ein richtiges Instrument ist, um eine Bewertung vorzunehmen, haben bereits die Minister auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2011 bestätigt und dies bundesweit empfohlen. Sehr geehrte Damen und Herren, dies zu unserem Gesetzentwurf.
Nun lassen Sie mich auf das eingehen, was die Opposition hier an Kritik anzumelden hat. Sie stellen immer wieder die Dokumentation als nicht so wichtig dar. Argumentiert wird, dass es doch schlimmer sei, wenn die Mäuse durch den Laden liefen, als wenn die Dokumentation des Schädlingsbefalls fehle.
Dass Dokumentation wichtig sein kann, soll Ihnen dieses Beispiel zeigen: Vielleicht erinnern Sie sich an den Darmkeim EHEC, der über verunreinigte Sprossensamen nach Deutschland kam. Bei der Epidemie starben 53 Menschen, rund 4.000 erkrankten, mehr als 800 davon schwer. – Wie wollen Sie, meine Damen und Herren, da unseren Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass die Dokumentation zum Beispiel über den Einkauf überflüssig sei?
Aber eigentlich lehnen Sie grundsätzlich die Transparenz über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle ab, obwohl der damalige CDU-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg die verpflichtende flächendeckende Transparenz der Lebensmittelüberwachungsbehörden gefordert hat. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten Minister Uhlenberg, Pressemitteilung vom 21.04.2010:
Ich halte es für richtig, die Ergebnisse der sorgfältigen Arbeit der Lebensmittel-Überwachungsbehörden flächendeckend öffentlich zu machen. Transparenz schafft Vertrauen. Ich bin sicher, dass die Wirtschaft, die Verbraucher und die Lebensmittelüberwachung von einer Pflicht zur Bekanntmachung der Ergebnisse profitieren werden.
Hört, hört! – Ich freue mich, dass Sie als damaliger Verbraucherschutzminister, Herr Uhlenberg, die freiwilligen Smileys flächendeckend zur Pflicht machen wollten. Grundlage für die Smileys war auch damals die AVV RÜb, genauso, wie heute das Kontrollbarometer die AVV RÜb als Grundlage hat. Sie sagen, die rote Ampel dürfe nicht sein; dann müssten die Unternehmen geschlossen werden. Das Smiley-System war aber nichts anderes; denn nach Ihrer Argumentation hätte es das dritte Smiley auch nicht geben dürfen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, auch die damalige schwarz-gelbe Regierung mit Herrn Verbraucherschutzminister Uhlenberg wollte die Forderung nach einer verpflichtenden Veröffentlichung von
Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung auf den Weg bringen. Das zeigt doch sehr deutlich, dass Sie nicht über Argumente und Fakten reden wollen, sondern nur dagegen sind, um dagegen zu sein. Das ist fadenscheinig, unglaubwürdig und Wahlkampfgetöse, meine Damen und Herren von CDU und FDP.
Zum Schluss zitiere ich mit Genehmigung des Präsidenten gerne noch den WDR mit einem Kommentar von Wolfgang Otto:
„Lebensmittelhersteller protestieren gegen die geplante ‚Hygiene-Ampel‘. Das Gesetz sei überflüssig, sagen sie. Doch die Lobbyisten verkaufen uns für dumm. …
‚Liebe Kunden, Verbraucher, Mitbürger, Ihr seid einfach zu doof für die Hygiene-Ampel!‘ Auf den Satz laufen alle Argumentationsketten hinaus.“
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten trauen den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Hygieneampel zu. Wir sind Verbraucherschutzland Nummer eins und wollen es auch bleiben. Mit dem Gesetz setzt Nordrhein-Westfalen bundesweit ein Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. – Herzlichen Dank.
Frau Schulze Föcking, ich möchte gerne eine Frage stellen. Ich habe ja gerade deutlich
gemacht, dass auch Ihr Verbraucherschutzminister flächendeckend in Nordrhein-Westfalen den Smiley gesetzlich einführen wollte. Würden Sie noch einmal beschreiben, wo der Unterschied zwischen Ihrem Smiley-System und unserem Ampelsystem ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Vor etwa zwei Monaten haben wir hier an dieser Stelle einen ähnlichen Antrag der Piraten debattiert. Darin haben Sie einen Dispodeckel für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen gefordert. Jetzt fordern Sie also einen Dispodeckel für den gesamten Bankensektor.
Bereits beim letzten Mal haben wir Ihnen deutlich gemacht, dass dies nicht in Nordrhein-Westfalen zu regeln ist. Nach wie vor besteht die Problematik, dass Banken sich quasi zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können, aber im Bereich der Dispokredite den Zinsvorteil nicht an die Kunden weitergeben.
Bürgerinnen und Bürger, die den Dispositionsrahmen für eine kurzfristige Finanzierung nutzen, zahlen deutlich mehr Zinsen, als dies bei einer normalen Kreditfinanzierung üblich wäre. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Geldprobleme haben, drohen bzw. zahlen hohe Dispozinsen, was ihre Situation weiter verschlechtern kann. Von Verbraucherschützern wird daher bereits seit Jahren gefordert, dass Banken die Dispokreditzinsen senken.
Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen stehen für einen Dispodeckel für alle Banken. Die rotgrüne Landesregierung hat, wie Sie schon gesagt haben, Herr Schulz, im vergangenen Jahr bereits einen Gesetzentwurf mit dem Ziel einer Deckelung der Dispozinsen für Sparkassen und Privatbanken in den Bundesrat eingebracht. Wir haben hier bereits entsprechend gehandelt.
Jedoch konnte sich die Große Koalition im Bundestag weder im Koalitionsvertrag noch bei dieser Initiative des Bundesrates auf eine Deckelung der Dispositionskreditzinsen einigen. So scheiterte der Gesetzentwurf nach Zustimmung des Bundesrates dann leider im Bundestag, da insbesondere die Union und im Speziellen Herr Schäuble eine Deckelung ablehnten.
Es ist leider nicht abzusehen, dass die Union in dieser Legislaturperiode hier zum Einlenken bereit ist. Entsprechend ist Ihr Antrag nicht zielführend – zumal Sie wieder eine direkte Abstimmung beantragt haben und der Gedanke an Effekthascherei doch sehr naheliegt.
Da die Union eine Deckelung der Dispozinsen blockiert, kann ich nur an die Banken mit hohen Dispositionszinsen appellieren, ihre Zinspolitik zu überdenken und sich dem allgemeinen Zinsniveau anzupassen. Dies ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen.
Für uns bleibt das Thema auf der Tagesordnung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während meiner langjährigen Tätigkeit bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen habe ich viele Fälle kennenlernen müssen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher, die ver- oder überschuldet waren, neben ihren vielen finanziellen Problemen zudem noch einen hohen Dispozins auf ihre Überziehungen zahlen mussten. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die den Dispositionsrahmen für eine kurzfristige Finanzierung nutzen, zahlen heute deutlich mehr Zinsen, als dies notwendig wäre.
Von Verbraucherschützern wird daher bereits seit Jahren gefordert, dass Banken die Dispokreditzinsen, die häufig im zweistelligen Bereich liegen, senken bzw. dass ein Zinsdeckel eingeführt werden soll – gerade jetzt, wo wir eine absolute Tiefphase der Zinsen haben und der Zins sich eher bei null orientiert. Dies zeigt sich eben auch aktuell.
Wie die von den Piraten im vorliegenden Antrag aufgeführte Studie von „FAZ“ und „CORRECTIV“ aus dem März dieses Jahres zeigt, geben insbesondere die Sparkassen den durch die derzeitige Niedrigzinsphase entstehenden Zinsvorteil beim Dispokredit nicht an die Kunden weiter. So liegt der durchschnittliche Dispokreditzins der Sparkassen mit 10,75 % um 1,9 % über dem der Privatbanken.
Dabei zeigt die Studie, dass bei den Sparkassen eine breite Spannbreite zwischen der Höhe der Dispozinsen besteht und dass ein Vergleich der Höhe der Dispozinsen zwischen den verschiedenen Instituten den Kunden sehr schwerfällt.
Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen stehen für einen Dispo- Deckel für alle Banken – zumal, wie Sie ebenfalls im Antrag ausführen, die rot-grüne
Landesregierung im vergangenen Jahr bereits einen Gesetzentwurf mit dem Ziel einer Deckelung der Dispozinsen für Sparkassen und Privatbanken in den Bundesrat eingebracht hat.
Da sich die Große Koalition im Bundestag bereits im Koalitionsvertrag nicht auf eine Deckelung der Dispokreditzinsen einigen konnte, scheiterte der Gesetzentwurf nach Zustimmung des Bundesrates dann leider im Bundestag, da insbesondere die CDU eine Deckelung ablehnte. Das ist schade; denn dies hätte für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine deutliche Verbesserung bedeutet.
Um die Deckelung der Dispokreditzinsen zumindest für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen zu erreichen, fordern Sie mit Ihrem Antrag nun die Landesregierung auf, eine Obergrenze für die Dispozinsen der Sparkassen über das Sparkassengesetz NRW einzuführen.
Wenn es eine Deckelung geben sollte, dann eine für alle Banken – und dies kann nur der Bundesgesetzgeber auf den Weg bringen. Wir haben da keine Gesetzgebungskompetenz. Daher können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, dieses Thema ist aber natürlich ein verbraucherpolitisch sehr wichtiges. Lassen Sie mich zum Schluss daher sagen: Ich fordere die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen auf, ihre Zinspolitik zu überdenken und sich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in NordrheinWestfalen dem allgemeinen Zinsniveau anzupassen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Automobilindustrie in Deutschland ist die größte Branche des verarbeitenden Gewerbes und mit jährlich weit über 20 Milliarden € Aufwendungen für Forschung und Entwicklung eine tragende Säule des Innovations- und Technologiestandortes Deutschland. Will sich die deutsche Automobilindustrie als Leitanbieter im Automobilbereich behaupten und die Wertschöpfung und damit die Arbeitsplätze in Deutschland erhalten, muss die
Entwicklung hin zu mehr Elektromobilität in Deutschland beschleunigt werden. Deutschland muss sich zu einem Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Das nützt nicht nur dem Wirtschaftsstandort, sondern auch dem Klimaschutz.
Die Große Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag als Ziel bestätigt, 1 Million Elektrofahrzeuge bis 2020 in den deutschen Straßenverkehr zu bringen. Dazu bedarf es dringend eines konkreten industriepolitisch flankierenden Maßnahmenpaketes auf der Bundesebene, das auch den anstehenden Strukturwandel in der Automobilzulieferindustrie begleitet. Die Option einer Kaufprämie, Investitionen in die Infrastruktur und steuerliche Abschreibmöglichkeiten in der Form, wie sie der Bundesrat in einem Gesetzentwurf gefordert hat, sind derzeit in der bundespolitischen Diskussion.
Im Februar zum Beispiel hat der Bundesrat der Ladesäulenverordnung zugestimmt. Das ist ein wichtiger Punkt beim Thema „Infrastruktur“. Auch beim Steuerrecht müsste man etwas verändern, damit das Laden beim Arbeitsgeber für Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. An vielen Punkten gilt es also, die Stellschrauben in Richtung Elektromobilität zu drehen. Entscheidende Weichenstellungen erfolgen somit auf der Bundesebene.
Meine Damen und Herren, die Kaufprämie ist ein Faktor für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen und die Akzeptanz bei ihren Käufern. Genauso wichtig ist es aber, dass die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität möglichen Käuferinnen attraktiv erscheinen, damit diese sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen das Elektrofahrzeug als verlässlichen Verkehrsträger wahrnehmen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, in Ihrem Antrag fordern Sie das Land Nordrhein-Westfalen auf, tätig zu werden. Sie übersehen aber, dass viele der von Ihnen geforderten Maßnahmen sich in vielfacher Weise bereits in der Umsetzung oder Entstehung befinden. Wir in NordrheinWestfalen haben unsere Hausaufgaben dazu gemacht; denn in Nordrhein-Westfalen besteht seit 2009 der sogenannte Masterplan Elektromobilität, der 2014 erneuert wurde, nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt bzw. erreicht werden konnten.
Ziel des Masterplans ist es, die gute Ausgangsposition des Landes zu stärken und Nordrhein-Westfalen als bundesweiten Vorreiter in Sachen Elektromobilität zu etablieren. Hierfür werden Aktivitäten und Maßnahmen in den Dimensionen Forschung und Entwicklung, Systeminnovation und Kommunikation sowie bei den Rahmenbedingungen definiert.
Der 2014 aufgestellte Masterplan Elektromobilität geht detailliert auf alle Teilbereiche der Elektromobi
lität ein. Hierfür wurden zunächst umfangreiche Analysen erstellt, auf deren Grundlage konkrete Handlungsempfehlungen in den vier relevanten Handlungsfeldern erarbeitet und für die Umsetzung priorisiert und zeitlich eingeordnet wurden. So ist es unerlässlich, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Elektromobilität für alle Beteiligten attraktiv ist. Kernziele hierbei sind die Schaffung elektromobilitätsfreundlicher Rahmenbedingungen und der Aufbau einer adäquaten Ladeinfrastruktur.
Im Bereich der Forschung und Entwicklung wurde festgestellt, dass bereits an vielen Themen und an vielen Orten in Nordrhein-Westfalen erfolgreich zur Elektromobilität geforscht wird, aber auch noch viele Forschungsfragen offen sind.
Ziel ist es, NRW als Innovationsstandort Elektromobilität zu stärken. Zudem muss Elektromobilität als gesamtheitliche systemische Lösung betrachtet werden.
Ziel ist es, die Anzahl der Elektrofahrzeuge zu erhöhen und das Gesamtsystem Elektromobilität zu demonstrieren. Dies erfolgt unter anderem in der geförderten Modellregion Rhein-Ruhr, in der insbesondere erprobt wird, was Nutzer von Elektrofahrzeugen erwarten und wie der ÖPNV durch Elektromobilität ergänzt werden kann. Wir erwarten, dass das Land Nordrhein-Westfalen in eine Fahrzeugförderung für Elektrobusse einsteigt.
Auch im Bereich der Kommunikation wurden Handlungsempfehlungen ausgesprochen; denn Kommunikation sorgt in der Öffentlichkeit für eine breite Akzeptanz des Themas und bietet dem Fachpublikum Unterstützung bei der Vernetzung.
Liebe Piraten, wie Sie sehen, ist das Land NordrheinWestfalen bereits sehr aktiv im Bereich der Elektromobilität. Alle Ebenen haben ihren Beitrag zu leisten. Der Bund ist unserer Meinung nach hier noch in der Pflicht. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Freiberufler sind als Ärzte, als Altenpfleger, als Dozenten, als Journalisten oder als Künstler tätig. Das zeigt die Vielfalt. Mit ihren Tätigkeiten tragen die Menschen in Freien Berufen zur Entwicklung und zur Sicherung unseres Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung mit notwendigen Dienstleistungen von hoher Qualität.
Die Freien Berufe haben eine lange Tradition und folgen den festen Prinzipien der Eigenverantwortung, Gemeinwohlverpflichtung, Unabhängigkeit, Professionalität und Selbstkontrolle, die sie bei aller Unterschiedlichkeit verbindet.
Die Freien Berufe stellen in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor dar, der in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Deutschlandweit sind in den Freien Berufen aktuell über 4,6 Millionen Erwerbstätige als Selbstständige, Beschäftigte oder Auszubildende tätig.
Der Antwort auf die Große Anfrage ist zu entnehmen, dass in Nordrhein-Westfalen mehr als 270.000 Menschen als Freiberufler tätig sind. Hinzu kommen noch einmal knapp 600.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Bereich der Freien Berufe in NRW angestellt sind. Dementsprechend stellen die Freien Berufe einen wichtigen Faktor für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen dar, aber auch für das Leben aller Bürgerinnen und Bürger.
Wie der Antwort auch zu entnehmen ist, ist sich die Landesregierung ihrer wichtigen Rolle bei den Freien
Berufen bewusst und arbeitet daran, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Der Minister hat es gerade schon erwähnt: Die Europäische Kommission hatte analysiert, dass in Deutschland die politischen Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs in den Freien Berufen und das Produktionswachstum bei den freiberuflichen Dienstleistungen zu gering seien und entsprechend Spielraum bestehe, um die Entwicklung der Beschäftigung in den Freien Berufen zu verbessern. So seien insbesondere Architekten, Ingenieure und Anwälte zu stark reguliert, und der Preiskampf durch die entsprechenden Gebührenordnungen eingeschränkt. Im Hinblick auf die Zutrittsschranken zu den verschiedenen Berufen seien zudem die Pflichtmitgliedschaften in Berufsverbänden bzw. in Kammern zu überdenken oder die Zulassungsvoraussetzungen zu lockern.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat daraufhin auf der Grundlage unseres hier beschlossenen Antrags über den Bundesrat gegenüber der Europäischen Kommission die Sicherung der bewährten Berufszugangsregelung in Deutschland eingefordert und nutzt alle Möglichkeiten, sich für den Erhalt der Kammern sowie der bestehenden Kosten- und Honorarordnungen zu engagieren, um negativen Entwicklungen für die Freien Berufe entgegenzuwirken.
Vor dem Hintergrund, dass die anerkannt hohe Qualität der Freien Berufe in Deutschland und der Verbraucherschutz im europäischen Binnenmarkt erhalten bleiben und nicht geschwächt werden dürfen, beobachtet die Landesregierung ebenfalls gemeinsam mit dem Verband der Freien Berufe Initiativen auf europäischer Ebene, die das Fremdkapitalverbot und das System der Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe infrage stellen, um frühzeitig zu reagieren.
Da die Bedeutung einer schnellen Internetverbindung für die Erbringung der freiberuflichen Dienstleistungen bereits heute wichtig ist und zukünftig noch zunehmen wird, haben wir im vergangenen Jahr mit Freude vernommen, dass das Land Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von insgesamt einer halben Milliarde Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen wird. Dies kommt auch den Freien Berufen im Land Nordrhein-Westfalen zugute.
Als SPD-Fraktion unterstützen wir ausdrücklich das Engagement der Landesregierung bei der Sicherung der Freien Berufe. Die Beantwortung der Großen Anfrage macht aber deutlich, dass in Nordrhein-Westfalen gute Voraussetzungen für eine positive Entwicklung der Freien Berufe bestehen und dass sich die Landesregierung für die Freien Berufe engagiert. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Antrag fordert die Fraktion der Piraten die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis erfolgt und hierbei der Datenschutz sowie der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet werden.
Meine Damen und Herren, auch wir erkennen die Problematik. Der private Endverbraucher erhält durch die Ausstattung mit intelligenten Stromzählern zwar Informationen über seinen Energieverbrauch, büßt gewonnene finanzielle Einsparmöglichkeiten aber durch die Betriebskosten der Smart Meter eventuell wieder ein. Ebenfalls sehen wir die Risiken, die Smart Meter für den Datenschutz und die Datensicherheit darstellen können, wobei insbesondere die Gefahr von Rückschlüssen auf die Lebensgewohnheiten der Verbraucher nicht zu unterschätzen ist.
Wir sehen aber auch die Schwächen Ihres Antrags. Schließlich könnte der Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Gesamtsystems und für die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende darstellen.
Durch den Einbau von intelligenten Messsystemen, meine Damen und Herren, bietet sich die Möglichkeit, eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbraucherverhaltens zu erreichen. Mit dem im Gesetzentwurf enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz soll dabei eine Vorgabe der Europäischen Kommission umgesetzt werden, die zum Ziel hat, in den Mitgliedsstaaten 80 % der Endverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten.
Um die Kosten für den Endverbraucher hierbei möglichst gering zu halten, hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt, die berücksichtigt, dass es kein Rollout um jeden Preis geben soll und die Belastungen für die Endverbraucher nicht unverhältnismäßig sein dürfen. So enthält der Entwurf etwa Regelungen für den Einbau und die Finanzierung der Smart Meter.
Auch gibt der Gesetzentwurf einen hohen technischen Standard vor und erklärt Schutzprofile sowie technische Richtlinien für intelligente Messsysteme, um den Datenschutz und die Datensicherheit sicherzustellen. Vorgesehen ist ein mehrstufiger Einbau, bei dem zunächst der Endverbraucher mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh einen Smart Meter erhalten soll. Ab 2020 sollen dann optional nach Entscheidung des Messstellenbetreibers Verbraucher mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh hinzukommen.
In Ihrem Antrag merken Sie an, dass es zu einem Zwang für die Endverbraucher kommen kann.
Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Einbau nur dann erfolgen soll, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Wir als rot-grüne Landesregierung wollen darauf hinwirken, dass der Verbraucher mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh die Möglichkeit erhält, einem Zwangseinbau zu widersprechen. Dazu gehört auch, dass eine Deaktivierung eines vorhandenen Smart Meters ermöglicht werden soll und Smart Meter dann nur noch als einfache Zähler nutzbar sein sollen.
Wir begrüßen daher, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt wird, dass bei Endverbrauchern mit einem Stromverbrauch unter 10.000 kWh keine Verpflichtung zur Nutzung aller Funktionen der Smart Meter bestehen soll und, anders, als in Ihrem Antrag dargestellt, hiermit der Endverbraucher die Möglichkeit erhält, den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs nicht aufzeichnen zu lassen.
Den Einbau des Smart Meters allerdings einzig von der aktiven Zustimmung des Endverbrauchers abhängig zu machen, wird der Zielsetzung des Gesetzes sowie der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Kommission nicht gerecht.
Aus verbraucherpolitischer Sicht bieten Smart Meter zudem den Vorteil, dass es hier zum Beispiel kürzere Ablesungsintervalle geben soll. Ich kann das aus der verbraucherpolitischen Praxis nur begrüßen. Es ist natürlich sinnvoll, auch zwischendurch den Verbrauch ablesen zu lassen, um beispielsweise die Abschlagszahlungen anzupassen, damit es nicht
nach einem Jahr zu einer hohen Nachforderung zum Beispiel der Stadtwerke kommt. Das kann sehr sinnvoll sein.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gilt, Vor- und Nachteile von Smart Metern in Einklang zu bringen und für den Verbraucher sowie die Energiewende ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Ich habe durchaus Sympathie für Ihren Antrag gehabt und hätte mich gefreut, wenn wir diesen auch im Ausschuss behandelt hätten. Allerdings haben Sie kurzfristig – zwei Stunden vor dieser Sitzung, glaube ich – entschieden, dass Sie eine direkte Abstimmung möchten. Dieses Verhalten können wir nicht tolerieren. Insofern werden wir den Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Aktuell befindet sich die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Deutschland und in vielen weiteren Ländern in der Welt auf der Schwelle zu einer vierten industriellen Revolution bzw. hat diese bereits überschritten.
Diese vierte industrielle Revolution ist bekannt unter dem Begriff Industrie 4.0 oder Wirtschaft 4.0. Gemeint ist hiermit, dass IT-Technik und Produktion mit einander verschmelzen und intelligente Produktionssysteme entstehen. Am Ende steht die Vision einer intelligenten Fabrik, die sich selbst organisiert.
Aber auch das Handwerk, meine Damen und Herren, wird seine besonderen Herausforderungen in der Wirtschaft 4.0 meistern müssen. Diese entscheidenden Entwicklungen eröffnen auch den Unternehmen und den Handwerksbetrieben am Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen viele neue Möglichkeiten und bieten ein großes Chancenpotenzial für die Zukunft der Wirtschaft in NordrheinWestfalen.
Mit dem Einsatz von Industrie 4.0 in den Betrieben ergeben sich für die Unternehmen natürlich auch Veränderungen im Produktionsablauf, bei Lagerung und vielem anderen mehr. Die Produktion, meine Damen und Herren, wird sich verändern. Hierbei wird das optimale Zusammenspiel von Menschen, Technik und Organisation weiter an Bedeutung gewinnen.
Dieses bedeutet entsprechend auch, dass sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse ergeben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen daher bereits in der Ausbildung dafür ausreichend qualifiziert werden.
Hierfür möchten Sie, liebe Fraktionen der CDU und der FDP, gerne pro Kammerbezirk sogenannte Smart Factories an den berufsbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen einrichten, um hier die Auszubildenden mit ihren unterschiedlichen Berufen auf die von Industrie 4.0 und Wirtschaft 4.0 geprägte Wirtschaft vorzubereiten.
Der Analyse in Ihrem Antrag kann ich noch folgen, Ihrer Schlussfolgerung leider nicht mehr.
Meine Damen und Herren, bereits heute erfolgt eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation der Auszubildenden. So setzt das Land NordrheinWestfalen bereits an den allgemeinbildenden Schulen an, um die Grundlagen für die Nutzung der neuen Medien und für eine umfassende Medienkompetenz zu schaffen. Hiermit werden wichtige Grundlagen für Ausbildung und Studium geschaffen.
Eine entsprechende Qualifikation der Auszubildenden erfolgt an den nordrhein-westfälischen Berufsschulen in dem so einzigartigen dualen System, um das uns viele in der Welt beneiden. Die einzelnen Ausbildungsberufe werden dabei immer wieder an Entwicklungen der Wirtschaft angepasst, sofern die Wirtschaft entsprechende Anpassungen auch gegenüber der Kultusministerkonferenz der Länder formuliert und wünscht. Hier ist insbesondere die Wirtschaft gefragt, die neuen Anforderungen an die Kultusministerkonferenz heranzutragen. Wir brauchen notwendige Veränderungen und Anpassungen in den jeweiligen Ausbildungsverordnungen, um den Anforderungen an eine Wirtschaft 4.0 gerecht zu werden.
Kooperationen von Wirtschaft und Schule und vor Ort sind sinnvoll und ausbaufähig. Wir brauchen eine sach- und bedarfsgerechte Ausstattung aller beruflichen Schulen in Nordrhein-Westfalen und nicht wenige Vorzeigezentren.
Wir sehen die von Ihnen geforderten Smart Factories pro Kammerbezirk sehr kritisch und stellen Ihnen die Frage, ob dies eine sinnvolle Ergänzung für die Qualifizierung von Auszubildenden darstellen kann.
Der Überweisung in den Fachausschuss werden wir aber zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Titel des heute hier debattierten Antrags „Internetanschlüsse müssen halten, was sie versprechen!“ ist durchaus inhaltlich zuzustimmen.
Allerdings ist Ihr Antrag von vornherein überholt, denn die Forderung, dass sich die Landesregierung
für eine transparente und realistische Darstellung der Bandbreiten von Internetverbindungen einsetzen soll, ist nicht neu. Denn gemeinsam mit anderen Bundesländern hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit bereits gegenüber der Bundesregierung für die Verbesserung der Transparenz bei Internetanschlüssen eingesetzt.
So hat die Verbraucherschutzministerkonferenz mit der Stimme von Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 einen Beschluss gefasst, der die von der Bundesnetzagentur initiierte Transparenzverordnung unterstützt. Hierdurch sollen einerseits einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Internetanbieter sowie andererseits transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher in verständlicher Form eingeführt werden.
In dem Eckpunktepapier der Länder wird auch gefordert, dass es ein anbieterunabhängiges und objektives Tool zur Messung der tatsächlichen Leistungen geben soll, sodass auch ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher verankert werden soll, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate regelmäßig von der ausgelobten bzw. vereinbarten abweichen sollte.
Diese Punkte des Eckpunktepapiers sowie die Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz würden für die Verbraucher ein deutliches Plus an Transparenz bedeuten.
Auch wenn sich die dazugehörige Telekommunikationstransparenzverordnung aktuell leider immer noch in der Ressortabstimmung befindet, sehen Sie, liebe Piraten, dass das Land NordrheinWestfalen hier bereits aktiv war und auch weiterhin ist und Ihr Antrag damit überholt ist.
Die SPD-Landtagsfraktion wird Ihren Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bedeutung der Freien Berufe für die Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. So sind in den Freien Berufen aktuell über 4,6 Millionen Erwerbstätige in Deutschland als Selbstständige, Beschäftigte oder Auszubildende beschäftigt. Allein auf Nordrhein-Westfalen entfallen über 900.000 Erwerbstätige, die zum Beispiel als Ärzte, als Altenpfleger, als Dozent, als Journalist oder als Künstler tätig sind.
Mit ihren Tätigkeiten tragen diese Menschen in den Freien Berufen zur Entwicklung und Sicherung unseres Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung mit notwendigen Dienstleistungen von hoher Qualität. Die Freien Berufe stellen entsprechend einen wichtigen Faktor für die Wirtschaft in NordrheinWestfalen, aber auch für das Leben aller Bürgerinnen und Bürger dar. Dies sollte in Zukunft auch so bleiben.
Doch die Europäische Kommission hat im Rahmen des vierten Europäischen Semesters analysiert, dass in Deutschland in den vergangenen Monaten die politischen Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs in den Freien Berufen und das Produktionswachstum in den freiberuflichen Dienstleistungen zu gering gewesen sei und entsprechend Spielraum bestehe, um die Entwicklungen der Beschäftigung in den Freien Berufen zu verbessern.
So seien insbesondere Architekten, Ingenieure und Anwälte zu stark reguliert und der Preiskampf durch die entsprechenden Gebührenordnung einge
schränkt. Im Hinblick auf die Zutrittsschranken zu den verschiedenen Berufen seien zudem die Pflichtmitgliedschaften in den Berufsverbänden bzw. Kammern zu überdenken oder die Zulassungsvoraussetzungen zu lockern.
Der hier vorliegende Antrag greift daher die zentralen Elemente der EU-Strategie zur Liberalisierung der Freien Berufe auf, um durch einen stärkeren Wettbewerb das Wachstum in den Freien Berufen zu stärken. Deshalb freuen wir uns sehr, dass es wie bei unserem Beschluss zum Meisterbrief gelungen ist, dass es einen weitgehend gemeinsamen Antrag gibt, damit wir gemeinsam die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen stärken können.
Hierbei bleibt allerdings zu beachten, dass die anerkannt hohe Qualität der Freien Berufe in Deutschland und des Verbraucherschutzes im Europäischen Binnenmarkt erhalten bleiben bzw. nicht geschwächt werden dürfen. Entsprechend muss ein Weg bei diesem Spagat zwischen der Förderung des Leistungs- und Qualitätswettbewerbs auf der einen und dem Erhalt von Qualitätsstandards zu
dem Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf der anderen Seite gefunden werden.
Der vorliegende Antrag berücksichtigt genau dies und fordert die Landesregierung auf, sich hierfür gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission einzusetzen. Zudem fordern wir die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, das Fremdkapitalverbot und das System der Kosten- und Honorarordnung der Freien Berufe nicht infrage zu stellen. – Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben Sie es auch in den letzten Tagen in der Zeitung gelesen: ALDI Nord hat bekanntgegeben, dass es seine Produktpalette im Biobereich erheblich ausbauen wird. Das zeigt noch einmal deutlich, dass die Biobranche eine Wachstumsbranche ist. Der Markt zeigt dies unzweifelhaft. Es gibt deutlich überdurchschnittliche Wachstumsraten und zuletzt einen Jahresumsatz von ca. 7,91 Milliarden € in Deutschland.
Wir möchten, dass das Marktpotenzial im gesamten Lebensmittelmarkt mehr von deutschen Bioprodukten – bio und regional ausgerichtet an einer res
sourcenschonenden Produktionsweise sowie der Nachhaltigkeit verpflichtet – beschickt wird. Damit in Zukunft noch mehr deutsche Landwirte vom dynamischen Marktwachstum profitieren können, bedarf es unter anderem eines verlässlichen und eindeutigen europäischen Rechtsrahmens.
Meine Damen und Herren, die EU-Ökoverordnung 834/2007 – so heißt sie – definiert gegenwärtig die Standards, nach denen in der Europäischen Union erzeugte und in die EU importierte Biolebensmittel produziert, verarbeitet und vermarktet werden müssen. Die Verordnung schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und verhindert gleichzeitig einen unfairen Wettbewerb. Sie ist auch die Basis für das Biosiegel.
Mit der Revision der EU-Ökoverordnung soll aber der bisher bewährte Ansatz einer Prozesskontrolle von Bioprodukten aufgegeben und durch eine Produktkontrolle ersetzt werden.
Meine Damen und Herren, die Prozesskontrolle ist aber nach unserer Ansicht das Herzstück des ökologischen Landbaus. Künftig sollen für Biolebensmittel nicht mehr die regulären Schwellenwerte für Rückstände und Kontaminationen gelten. Dies ist eine Abkehr von der Bewertung der ökologischen Produktionsweise inklusive ihrer positiven Wirkung auf Nutztiere, Ressourcen, Umwelt und Artenvielfalt.
Im Ergebnis führt dies zu zwei unterschiedlichen Standards der Lebensmittelsicherheit. Konventionelle Waren dürfen weitaus höher belastet sein als ökologisch produzierte Lebensmittel.
Darüber hinaus sollen Ökolandwirte dazu verpflichtet werden, die Kontaminierung durch unzulässige Stoffe zu vermeiden. Das bedeutet, dass sie auch für Kontaminationen mit Pflanzenschutzmitteln haften, deren Einsatz sie nicht beeinflussen können. Das stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf. Es werden die bestraft, die Pestizide und Co nicht einsetzen.
Meine Damen und Herren, beim ökologischen Landbau kommt es nicht darauf an, welche Rückstände am Ende nachgewiesen, sondern auf welche Art und Weise die Tiere gehalten und die Feldfrüchte angebaut werden. In der Konsequenz wäre die Bioproduktion in bestimmten Gebieten nicht mehr möglich, die Produktion würde rar und teuer und schafft damit keine Anreize für Landwirte, auf den Bioanbau umzusteigen – und das bei den eingangs erwähnten Wachstumszahlen.
Daher zusammenfassend unsere Forderungen:
Wir brauchen auch in Zukunft eine Kontrolle der Prozesse. Wir lehnen Schwellenwerte ab. Landwirtschaftliche Betriebe brauchen mehr Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Vollzug und die Kontrolle der EU
Ökoverordnung innerhalb der Europäischen Union müssen einheitlich umgesetzt werden.
Und es bedarf entsprechender Regeln für mehr Sicherheit bei Importen von Bioprodukten aus NichtEU-Ländern.
Wir möchten unseren Landwirtschaftsminister mit einem klaren Votum für die heute beginnende Agrarministerkonferenz ausstatten mit dem Ziel, dass es ein deutliches Votum der Agrarministerkonferenz nach Brüssel gibt, die Totalrevision der EUÖkoverordnung abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank, Herr Minister Remmel, für die Beantwortung der Großen Anfrage „Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz schützen – Freiheit des Internets sichern!“ Bitte geben Sie diesen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, denn 125 Seiten sind eine stolze Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Informationen über die Chancen und Risiken bei der Nutzung des Internets sind beim digitalen Verbraucherschutz von zentraler Bedeutung. Die vorliegende Antwort der Großen Anfrage enthält eine Darstellung der vielfältigen Maßnahmen zur Aufklärung und Kompetenzvermittlung in Nordrhein-Westfalen. Einer besonderer Bedeutung kommt der Landesanstalt für Medien, LfM, und deren Aktivitäten zur Steigerung der Medienkompetenz, dem GrimmeInstitut sowie den Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihren 59 Beratungsstellen zu. Diese informieren, beraten Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei individuellen Rechtsproblemen, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben, und tragen damit dem Umstand Rechnung, dass Verbraucherschutz im Internet häufig auf dem zivilrechtlichen Weg durchgesetzt werden muss.
Auffällig waren – der Kollege hat es bereits genannt – in den vergangenen Jahren die sogenannten Abofallen. Hier handelte es sich um Internetangebote, bei denen die Unternehmen die Entgeltpflichtigkeit verschleiern wollten. Mit der neuen Verbraucherschutzregelung in § 312 g des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde die sogenannte ButtonLösung eingeführt. Das heißt, man muss jetzt eindeutig auf einen „Kauf“-Button klicken, sodass man sich bewusst ist, dass man jetzt einen Kauf tätigt. Seitdem sind viele dieser unseriösen Seiten im Internet nicht mehr zu finden. Vor der gesetzlichen Regelung haben bei den Verbraucherverbänden bundesweit monatlich bis zu 12.000 Anfragen dazu vorgelegen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative sehr dafür eingesetzt, dass es zu dieser Button-Lösung kommt.
Aber auch mit Problemen aufgrund des sogenannten Phishings oder mit Fragen bei Urheberrechtsverletzungen müssen sich Verbraucher auseinandersetzen.
Im Bereich des E-Commerce teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, dass insbesondere im Bereich des Erwerbs digitaler Güter per Download Probleme bestehen. Die Thematik des Erwerbs und der späteren weiteren Nutzung von digitalen Produkten, die in ihrer unkörperlichen Form per
Download oder per Internet bezogen werden, waren bereits Gegenstand der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2013. Das MKULNV hat dort einen Beschluss unterstützt, der darauf abzielt, analoge und digitale Güter hinsichtlich des Erwerbs und der damit einhergehenden Rechte gleichzustellen.
Die Formen des Mobile Payment werden zunehmen und eine besondere Anforderung an den Datenschutz stellen. Wie bereits dargestellt, unterstützt die Verbraucherzentrale die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen auch mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahre 2013 belief sich die institutionelle Förderung des Landes auf 12,25 Millionen €. Und da sich die Kommunen mit 50 % an der Finanzierung beteiligen, sind das noch einmal 8 Millionen € mehr.
Verbraucherpolitische Fragen im Zusammenhang mit Internet und der Telekommunikation sind ein Schwerpunkt der von der Verbraucherzentrale aufgegriffenen und behandelten Themen.
Dazu gehört zum Beispiel das Thema Urheberrechtsverletzungen.
Zum Weltverbrauchertag 2012 hatte die Verbraucherzentrale unter dem Motto „Unbedacht Klick gemacht“ landesweit über die Folgen eines unüberlegten Klicks auf Tauschbörsenangebote informiert.
Weitere Aktivitäten und Schwerpunkte in diesem Bereich waren zum Beispiel Abmahnungen von Telekommunikationsunternehmen, die mit FlatrateTarifen geworben haben, die aber real Beschränkungen beinhalteten; die Information und Beratung über die Button-Lösung im E-Commerce, über die Sicherheit in sozialen Netzwerken sowie über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.
Man kann bei dieser äußerst umfangreichen Beantwortung wirklich nur einen Schwerpunkt setzen; das habe ich getan. Ich denke, wir haben uns mit den Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Verbraucherzentrale sehr gut für die nordrheinwestfälischen Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt und das Wesentliche für sie getan. Das ist gut eingesetztes Geld gewesen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verbraucherschutz ist ein wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Die vertragliche Vereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Verbraucherzentrale gilt auch für das Jahr 2014 und stellt ihre Arbeit damit auf verlässliche Füße.
In der nächsten Woche – zum Nikolaustag – wird die neue Beratungsstelle in Dülmen im Kreis Coesfeld eröffnet. Damit verschwindet ein weiterer weißer Fleck in Nordrhein-Westfalen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis im nächsten Jahr unserem Ziel der Flächendeckung wieder ein Stückchen näher rücken können. Ich sage gerne noch – wie jedes Jahr – dazu: Ich würde mich freuen, wenn auch die Stadt Neuss dazukommen würde.
Genau!
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einmal berechnen lassen, welchen Effekt 1 € Steuergeld hat. Dabei kam heraus: 1 € investiertes Steuergeld ruft einen Verbrauchernutzen zwischen 14 € und 17 € hervor. Die Mittel sind also wirklich gut eingesetzt; das ist eine wirklich gute Wertschöpfung.
Verbraucherschutz hat leider immer etwas von „Hase und Igel“. Vielleicht erinnern Sie sich, meine Damen und Herren: Kurz vor den Bundestagswahlen
hat die alte Bundesregierung endlich noch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Die derzeit geschäftsführende Bundesjustizministerin hatte hier in der Vergangenheit auf Zeit gespielt. Wenn man sich das Ganze jetzt anguckt, dann stellt man fest, dass schon wieder ein Nacharbeiten notwendig ist.
Was ist passiert? – Mit dem neuen Gesetz sind die Pauschalen der Anwälte für Abmahnungen in Sachen Urheberrecht gedeckelt worden. Die Anwälte sollten 155 € nehmen. Jetzt aber haben Sie sich etwas Neues einfallen lassen: Sie erhöhen einfach mal die Schadensersatzforderungen. Das Ganze wird auf ein neues System umgestellt. Handwerklich ist dieses Gesetz also nicht gut. Die Anbieter machen einfach da weiter, wo sie aufgehört haben, meine Damen und Herren.
Unter dem Motto „Vom Acker zum Teller“ hat die rot-grüne Landtagsfraktion in den vergangenen Monaten mehrere Anträge gestellt, die auf Mindeststandards bei der Putenhaltung, effektivere Lebensmittelkontrollen und die Chancen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik auf nationaler Ebene abzielen.
Das Problem des Lebensmittelbetruges hat in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Zum Beispiel zeigen der Pferdefleischskandal und falsch gekennzeichnete BioEier, dass unsere Forderung, für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen in der Gastronomie und im Lebensmittelbereich zu sorgen, nach wie vor aktuell ist. Wir brauchen auf Bundesebene klarere Rahmenbedingungen, damit Klarheit und Wahrheit im Lebensmittelbereich auch hier in Nordrhein-Westfalen gelten. Mit unserem Antrag für eine effektive Lebensmittelkontrolle haben wir darauf reagiert. Und dass zu Lebensmittelskandalen auch Lebensmittelbetrug
gehört, ist bei den Verbrauchern ein großes Thema. Deswegen haben wir uns dieses Themas angenommen.
Ich denke, Frau Schulze Föcking, wir brauchen bei diesem Thema eine neue Struktur. Ich fand es sehr bemerkenswert, dass die großen Unternehmen dem Bundesrechnungshof in der Anhörung sehr deutlich gesagt haben, sie wünschten sich nur einen und nicht 400 Ansprechpartner in Deutschland. Die Strukturänderung, die wir vornehmen wollen, ist also eigentlich auch ein Wunsch der großen Ketten der Handelsbetreiber.
Bitte, Herr Deppe.
Ich denke, dass „Lebensmittelklarheit und -wahrheit“ unser Thema ist. Dazu gibt es auf verschiedenen Ebenen verschiedene Ansätze. Zum einen gibt es die Möglichkeit, im Lebensmittelbereich und bei den Gastro-Unternehmen aufzuzeigen, wo es eventuell Probleme gibt. Zum anderen gibt es Probleme im Futtermittelbereich und bei den großen Lebensmittelkonzernen. Auch in dem Zusammenhang müssen wir handeln. Deswegen sehe ich keinen Unterschied zu dem, was ich ausgeführt habe.
Ich fahre in meinem Text fort: Ein gutes und effizientes Kontrollsystem dient also nicht nur dem Verbraucher, sondern allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette. Frau Schulze Föcking, auf das Thema „EDV-System“ möchte ich gerne noch einmal eingehen: Wann wurde das eingeführt? Im Jahre 2007. Daran erinnere ich mich sehr gut. 2007 ist ein EDV-System auf den Weg gebracht worden, an dem drei Jahre lang gearbeitet wurde, das aber heute immer noch nicht funktioniert. Das ist an der Stelle großer Murks und war schon von der schwarz-gelben Regierung auf den falschen Weg gesetzt worden.
Deswegen habe ich in der Anhörung danach gefragt, ob man das Ganze nicht wirklich – in Anführungszeichen – in die Tonne kloppen sollte.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Einzelplan 10 zustimmen und bitten insgesamt um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten qualitativ hochwertige Lebensmittel zu einem bezahlbaren Preis. Lebensmittelkrisen wie die EHEC-Epidemie oder Skandale wie die um das Pferdefleisch in der Lasagne erschüttern das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lebensmittelbranche.
Die Rohstoffe für die Ernährungswirtschaft werden heute größtenteils industriell hergestellt und weltweit bezogen.
Eine hocharbeitsteilige, industriell und international ausgerichtete Lebensmittelproduktion erhöht aber das Risiko von Lebensmittelskandalen. Die Handelswege der Rohstoffe sind oftmals nur schwer zu überblicken, da die Rückverfolgbarkeit nicht ausreichend geprüft wird.
Die Lebensmittelindustrie und insbesondere das Lebensmittelhandwerk sind einer der größten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.
Von besonderer Bedeutung sind die rund 8.000 leistungsfähigen vor allem mittelständischen Unternehmen. Vielen Menschen in unserem Land ist nicht bewusst, dass die Lebensmittelbranche mit dem Handwerk und der Industrie zu den sogenannten Kernbereichen der nordrheinwestfälischen Wirtschaft gehört.
In der Lebensmittelproduktion, in Industrie und Handwerk sind rund 220.000 Menschen beschäftigt. Dazu kommen weitere 500.000 Menschen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistung. Häufig stellen diese Branchen gerade die einfachen Arbeitsplätze, die in vielen anderen Branchen weggefallen sind.
Ein gutes Kontrollsystem dient insofern nicht nur den Verbrauchern, sondern allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette und hilft, verlorengegangenes Vertrauen wiederzuerlangen.
Aber es gibt auch eine Kehrseite: Wir stellen fest, dass ordentliche Lebensmittel auch ordentliche Löhne bedingen. Darum fordern wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
In unseren Antrag haben wir auch das Gutachten des Bundesrechnungshofes eingebunden, das die Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland überprüft hat und uns zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Strukturen macht. Dies gilt es abzuarbeiten.
In Nordrhein-Westfalen führen die 51 Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und Kreise Lebensmittelkontrollen durch. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Fachaufsicht und die Koordination aller Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter
wahr und sorgt für einheitliche Überwachungsmethoden und Vorgehensweisen.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und
Kreisen sowie den Landesbehörden evaluiert und eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden einrichtet mit dem Ziel, die Lebensmittelsicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.
Wir wollen die Stärkung der Ernährungswirtschaft in NRW durch einen Dialog mit allen Akteuren der Wertschöpfungskette erhalten und ausbauen. Nur durch eine allgemeine Übereinkunft aller Akteure und durch eine Effektivierung der amtlichen Kontrollen können wir einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Standortstärkung leisten.
Alle in der Lebensmittelkontrolle und -überwachung arbeitenden amtlichen Stellen sollen ihre Arbeitsergebnisse in Zukunft in eine einheitliche Datenbank einspeisen, um ihr effizientes Kontrollsystem zu steigern. Damit dies von Land und Kommunen geleistet werden kann, sollen Kontrollen zukünftig weitgehend über kostendeckende Gebühren finanziert werden, wobei die Höhe der Gebühren gestaffelt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen auszurichten ist.
Meine Damen und Herren, die Ernährungswirtschaft mit Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk gehört zur viertgrößten Branche in NordrheinWestfalen. Sie stellt tagtäglich gute und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel her. Menschliches Versagen und kriminelle Energie lassen sich aber nie ganz vermeiden. Wir haben jedoch die Aufgabe, alles Menschenmögliche zu tun, um die Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum zu reduzieren. Eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt die Ernährungswirtschaft und sorgt für mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion mit Ihnen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
20 Millionen Menschen waren 2010 bundesweit in Genossenschaften organisiert. Genossenschaften oder andere Rechtsformen der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft sind ein stabiles Standbein der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Gerade während der Finanzkrise, meine Damen und Herren, haben sich diese als besonders stabil und insolvenzsicher gezeigt.
Wir wollen mit dem vorgelegten Antrag die öffentliche Wahrnehmung und die Bedeutung dieses Sektors stärken.
Bei diesen Unternehmen, Genossenschaften oder Vereinen steht oftmals nicht die Gewinnmaximierung im Mittelpunkt, sondern die Erbringung einer gemeinsamen Leistung für alle Beteiligten. Das schließt natürlich ökonomische Motive zur Förderung der Mitglieder keineswegs aus.
Ich kann Ihnen ein Beispiel erzählen. In meiner Stadt war 2010 die Landesgartenschau. Es wurde ein Caterer gesucht. Die Hotels, Gaststätten und Restaurants haben sich zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen und haben gemeinsam das Catering übernommen. Also mithilfe eines Zusammenschlusses können ansonsten vereinzelte wirtschaftliche Akteure ihre Marktposition stärken.
Wie sieht es in Nordrhein-Westfalen aus, meine Damen und Herren? Allein im Rheinisch
Westfälischen Genossenschaftsverband sind ungefähr 700 Genossenschaften mit rund 60.000 Beschäftigten und 3 Millionen Mitgliedern organisiert. Hinzu kommen die rund 270 eingetragenen Genossenschaften, die beim Verband der Wohnungswirtschaft Mitglied sind.
Diese Zahlen belegen die breite Vernetzung der genossenschaftlich organisierten Unternehmen und der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft in unserer Gesellschaft.
Wir meinen, die vorhandenen Beratungsangebote der Landesregierung wie zum Beispiel durch das Bauministerium oder die Energieagentur sind eine unverzichtbare Säule und sollten unseres Erachtens weiter intensiv beworben werden, um den Bekanntheitsgrad zu steigern.
In den nächsten Tagen werden wir wohl aus Brüssel hören, wie es weitergeht mit den EUStrukturfondsmitteln für die Förderperiode 2014 bis 2020. Wir erwarten von der Landesregierung, dass die notwendigen Förderzugänge geschaffen werden und das Land dafür eine zentrale Stelle als Förderlotse benennt. Wir brauchen Förderprogramme des Landes, welche die Beratung und die Unternehmensgründung von Genossenschaften genauso ermöglichen wie dies bei anderen Unternehmen ermöglicht wird. Es gilt, mögliche Finanzierungsmodelle zu prüfen, und dies in enger Zusammenarbeit mit der NRW.BANK hier in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, wir möchten aber auch geprüft haben, welche Möglichkeiten zur Stärkung von Familiengenossenschaften auch mit dem Ziel der Verbesserung der regionalen Betreuungsangebote bestehen.
Wir glauben auch, dass gerade für das Problem der Unternehmensnachfolge das Thema „Genossenschaft“ eine gute Alternative sein könnte. Wir möchten, dass das Land eine Initiative zur Förderung der
Belegschaftsinitiativen bei der Unternehmensnachfolge startet und – abschließend – die Gemeindeordnung daraufhin überprüft, ob eine Zusammenarbeit von Kommunen mit Unternehmen der solidarischen Ökonomie möglich ist.
Meine Damen und Herren, das Land NordrheinWestfalen kann vieles tun, aber eben nicht alles. Daher erwarten wir auch vom Bund, dass er das Thema der solidarischen und sozialen Ökonomie aufgreift. So geht es zum Beispiel um Genossenschaftsgründungen, wobei möglicherweise auch die Bundesagentur für Arbeit dies als Weg aus der Erwerbslosigkeit anerkennen könnte, um Mitarbeiter, die ein Vorkaufsrecht beim Betriebsübergang erhalten sollen, oder darum, den hohen Prüfaufwand und die hohen Prüfkosten speziell bei Kleinstgenossenschaften zu minimieren, um nur einige Punkte aus unserem Antrag zu nennen.
Meine Damen und Herren, wir glauben, dass bei dem Thema der solidarischen und sozialen Ökonomie – in Anführungsstrichen – „noch ganz viel Musik drin ist“. Wir wollen dieses stärken, fördern und dazu beitragen, dass auch die Rahmenbedingungen für diese Wirtschaftsbereiche stimmen. Wir bitten um Ihre Zustimmung zur Überweisung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Lebensmittelkennzeichnung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige und notwendige Information. Befindet sich zum Beispiel in einem Produkt Alkohol, möchte ich das gerne wissen. Oder: In welchen Anteilen enthält es Fett oder Zucker? Das erleben wir alle bei unserem täglichen Einkauf.
Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, haben einen erhöhten Bedarf an Informationen. Dies ist in der Fachwelt unumstritten. Aber auch eine Definition zu finden, was wir eigentlich unter vegan verstehen oder was eigentlich vegetarisch ist, ist nur logisch, konsequent und nachvollziehbar.
Wie ist die Situation im Moment? Es gibt ein sogenanntes Label. Das ist ein grünes V auf gelbem Grund. Dieses V soll Vegetariern die Lebensmittelauswahl europaweit erleichtern. Es steht für Erzeugnisse, deren Herstellung ohne Rohstoffe aus Tierkörpern erfolgt, insbesondere ohne Fleisch, Gelatine, Knochen und Schlachtfette. Dieses Label wird auf Antrag und nach vorheriger Prüfung in Deutschland über den Vegetarierbund Deutschland e. V. vergeben. Es gibt heute auch schon viele Hersteller, die einen Hinweis geben: kann Spuren von Zutaten tierischen Ursprungs enthalten.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Piratenfraktion begründet in seinen Forderungen aber auch verschiedene Anforderungen an Religionsgemeinschaften. Für diese hätte aber eine Gesetzesänderung unserer Ansicht nach keine Bedeutung, da für einen problemlosen Verzehr nicht nur die Angaben der verwendeten Zutaten relevant sind. Also ob ein Lebensmittel halal für die gläubigen Muslime ist oder koscher für die Juden, kann vielmehr nur eine religiöse Autorität bestimmen. Das kann der Staat nicht definieren oder bestätigen.
Es stellt sich nun die Frage, ob eine Ergänzung der nationalen lebensmittelrechtlichen Kennzeich
nungsvorschriften, so wie es im vorliegenden Antrag gefordert ist, möglich ist oder nicht. Bereits die derzeit gültige Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung enthält umfangreiche Regelungen zur Kennzeichnung fertig verpackter Lebensmittel. Diese wird durch die Verordnung 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ab dem 13. Dezember 2014 abgelöst. Wir bekommen also eine europäische Lösung.
Die SPD hatte sich auch eine andere europäische Verordnung vorgestellt und gewünscht. Denn so Punkte wie zum Beispiel die Ernährungsampel für Zucker und Fette hätte man hier dringend in dieser europäischen Lösung noch umsetzen müssen. Das ist nicht erfolgt.
Aber gut, kommen wir zu dem vorliegenden Antrag zurück. – Ja, es ist möglich, europäische Regelungen auch mit nationalen Regelungen zu ergänzen.
Dies ist aber nach der zitierten Ermächtigungsgrundlage des § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nur für die Kennzeichnung tierischer Lebensmittel als Lebensmittelzutat möglich. Das ist die feine Unterscheidung, meine Damen und Herren. Denn Nebenbestandteile wie Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme und technische Hilfsstoffe, die nicht aus Rohstoffen tierischen Ursprungs gewonnen werden, werden hiervon nicht erfasst. Das heißt, so wichtige Informationen, wie sie eigentlich die Veganer bedürfen, können nicht national geregelt werden.
Schwierig wird auch der zeitliche Rahmen. So soll nach dem vorliegenden Antrag bereits eine Umsetzung auf den 1. Juli 2013 festgesetzt werden. Übergangsvorschriften sind nicht vorgesehen. Normalerweise sollte man einem Unternehmen auch etwas Zeit für die Umstellung lassen.
Die Bundestagswahl würde zu weiteren Verzögerungen führen und damit eine Umsetzung frühestens Anfang 2014 ermöglichen. Damit fiele die vorgeschlagene Einführung einer nationalen Regelung fast zeitgleich mit der europäischen Kennzeichnungsverordnung zusammen, die dann natürlich Vorrang hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wunsch nach mehr Transparenz für Menschen, die sich vegetarisch bzw. vegan ernähren wollen, ist verständlich. Im Hinblick auf die anstehenden europäischen Regelungen halten wir eine nationale Lösung für schwer durchsetzbar, zum einen weil rechtlich einiges dagegen spricht, aber auch weil Lebensmittel im Verkauf in Europa vor den Grenzen keinen Halt machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion wird der Überweisung in den Ausschuss natürlich zustimmen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!