Bernhard von Grünberg

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Last Statements

Lieber Herr Kollege, haben Sie mitbekommen, dass die Mietpreisbremse von der Großen Koalition – also auch von der CDU – beschlossen worden ist? Und haben Sie zweitens mitbekommen, dass in den Koalitionsvereinbarungen auch Vereinbarungen über die Reduzierung bei den Modernisierungskosten getroffen wurden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Milz, es ist ja schön, dass sich die CDU dieses Themas annimmt, nämlich der Frage: Wie bekommen wir eigentlich Menschen mit geringeren Einkommen dazu, eine Wohnung zu finden?
Ich sage jetzt einmal ein bisschen zynisch: Das wäre alles besser gewesen, hätten Sie damals nicht die LEG verkauft. Dann hätten wir nämlich noch selber Wohnungen, über die wir bestimmen könnten, und wir hätten direkt vom Land jemanden vor Ort, dem wir sagen könnten: „Ihr könnt Wohnungen bauen.“ Denn das ist eines der großen Probleme, die wir haben: Welchen Vermieter finden wir jetzt, der baut? Deswegen kann ich immer nur sagen: Solche Fragen fallen ein bisschen auf Sie zurück.
Aber selbstverständlich ist es vernünftig, sich über dieses Thema intensiv zu unterhalten. Selbstverständlich ist es ebenfalls vernünftig, Menschen einzubeziehen, die sagen: Ich will dort helfen – das tun ja sowieso ganz viele Leute –, ich habe eine Wohnung, die ich vermieten kann.
Nur: Wer ist dafür zuständig? Das Land ist für die Erstunterbringung zuständig. Es ist auch nicht sinnvoll, jemanden vor der Erstunterbringung in einer Privatwohnung unterzubringen. Denn sie sollen ja erst in die Erstunterbringung kommen, und dann werden sie den entsprechenden Gemeinden zugeteilt. Und dann kümmern sich in der Regel die Gemeinden darum, wie die Menschen unterzubringen sind.
Das ist auch ganz unterschiedlich. Etwas ironisch gesagt: Ich bin froh, dass es jetzt auch in der CDU die Diskussion darüber gibt, dass Menschen privat und dezentral unterzubringen sind und die Flüchtlinge nicht mehr, wie früher in vielen Gemeinden gesagt worden ist, auf jeden Fall in Sammelunterkünften bleiben müssen nach dem Motto: Sie müssen noch ein Paketchen mit ihrem Essen bekommen, damit das Taschengeld reduziert wird, damit sie bloß nicht auf die Idee kommen, nach Deutschland zu kommen. Wir alle wissen inzwischen, dass ein Taschengeld von 100 € oder 200 € und ein Päckchen statt der Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht die Fluchtgründe beeinflussen.
Das war leider gerade bei der CDU ideologisch geprägt. Dass das jetzt anders gedacht wird, ist wunderbar. Es ist auch wunderbar, dass wir jetzt an einem Strang ziehen, damit das möglich ist.
Die Kommunen sind also zuständig. Da gibt es ganz viele differenzierte Fragestellungen: Was zahlt das Sozialamt an Miete? Leider stellen wir immer wieder fest, dass es auch Menschen gibt, die ihre Wohnung anbieten, die dafür aber horrende Preise haben wollen und die an dem Markt der Not verdienen wollen. Auch da muss man genau fragen: Wer ist zuständig? Was wird bezahlt? Es ist klar, die Kommunen sind zuständig.
Die Beispiele, die Sie benennen, sind kommunale Beispiele. Sie benennen eine Homepage aus Berlin, einem Stadtstaat. Auf der Homepage gibt es eine ganz andere Zielgruppe, nämlich eine studentische Initiative, die sagt: Ich bin bereit, dass jemand bei mir in meine WG einzieht. Das ist etwas anderes, auch wenn da immer noch die Stadt gefragt werden muss.
Die Homepage ich-helfe.nrw vom Land finde ich sehr gut. Da wird heruntergebrochen auf die einzelne Kommune. Da wird auch das Thema Wohnen angesprochen, und man kann die Adresse des zuständigen Wohnungsamtes nachlesen. Das Wohnungsamt sagt in der Regel, wie hoch die Mieten sind, die Flüchtlinge zu zahlen haben. Die haben das zu organisieren.
Es gibt also eine Fülle von Fragen. Sie müssen eben auf kommunaler Ebene gestellt werden. Ich lade die CDU und die FDP und uns alle gemeinsam gern ein, aktiv teilzunehmen, auf kommunaler Ebene solche Bündnisse zu schließen, damit die Vermieter motiviert werden und die richtigen Anschriften erhalten und damit geholfen werden kann. Das ist aber eine kommunale Frage. Fragen danach, wie mein Mietvertrag aussieht und ob ich eine Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung haben muss, können vor Ort geklärt werden. Der Mieterbund – wie Sie wissen, gehöre ich dem an – ist selbstverständlich bereit, vor Ort Konzeptionen mit zu entwickeln, aber bitte nicht auf Landesebene.
Im Übrigen gibt es auf Landesebene eine Seite, die sich aber an eine ganz andere Zielgruppe richtet. Das ist die Seite, auf die die Kommune zugreift und die Wohnungswirtschaft sagt: Ich biete die und die Wohnung an. Die Homepage richtet sich an die Wohnungsämter und nicht so sehr an den direkten Nutzer. Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Seiten. Aber, wie gesagt, die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen. Da muss sie auch liegen, weil die Situation vor Ort sehr unterschiedlich ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Kolleginnen und Kollegen waren in der vorletzten Wo
che, glaube ich, in Lampedusa und in Griechenland an der Außengrenze der EU und haben die Situation der Flüchtlinge dort studiert. Ich selber war in dieser Zeit im Nordirak, um im Auftrag der UNOFlüchtlingshilfe zu prüfen, wie man dort die Situation verbessern kann.
Im Nordirak gibt es 5 Millionen Einwohner und fast 2 Millionen Flüchtlinge. Es ist davon auszugehen, dass das massiv mehr werden können, weil in der Nähe die Stadt Mossul liegt, die von ISIS besetzt ist. Die Menschen dort müssen damit rechnen, dass in der nächsten Zeit Hunderttausende zu den 2 Millionen dazukommen.
Deswegen fällt es ein bisschen schwer, die Probleme mit der Zahl unserer Flüchtlinge hier überhaupt zu erörtern. Es fällt emotional schwer, wenn man dort diese Mengen von Flüchtlingen und die Last gesehen hat, unter denen die Menschen dort zu leiden haben, wie sie sie bewältigen und mit welcher Selbstverständlichkeit sie ihren Nachbarländern helfen.
Ich möchte auf den Antrag zu sprechen kommen. Dafür ist es notwendig, dass wir Revue passieren lassen, was hier den syrischen Flüchtlingen geboten wurde. Ein erstes Programm der Bundesregierung hat es 5.000 Flüchtlingen ermöglicht, nach Deutschland zu kommen. Diese kamen aus dem Libanon, ausgesucht vom UNHCR. 5.000 Flüchtlinge bei den Millionen von Flüchtlingen, die fliehen mussten, sind natürlich äußerst wenig.
Die Länder, zuerst das Land Nordrhein-Westfalen, haben sich dann bereit erklärt, Programme für die Familienzusammenführung aufzulegen, damit man den Menschen, die wegen der Ungewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen in Not sind, helfen kann. Ein solches Programm ist sinnvoll, damit die Menschen hierherkommen können und wir gleich eine Situation haben, in der sie in der Familie und nicht in Flüchtlingslagern unterkommen und möglichst schnell integriert werden können.
Wir haben nicht nur den Familien, sondern auch Dritten – Freunden, Kirchengemeinden, Parteigruppen oder Ähnlichen – die Möglichkeit gegeben, die Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung zu leisten.
Nun war es so, dass wir diese Verpflichtungserklärung vorausgesetzt haben. „Verpflichtungserklärung“ heißt Übernahme der Kosten bis auf die Krankenkosten. Damals war mir – und ich glaube, auch der Landesregierung – klar, dass das im Rahmen der üblichen und bis dahin schon in Bezug auf die Bosnien-Flüchtlinge ergangenen Rechtsprechung entschieden werden musste. Schon damals ist von einer Belastungsgrenze für die aufnehmenden Menschen gesprochen worden, die nicht überschritten werden dürfte.
Inzwischen haben wir bundesweit 80.000 Anträge für diese Familienzusammenführung, davon über
30.000 in Nordrhein-Westfalen. Diese Anträge mussten bis Ende Februar des letzten Jahres gestellt werden. Auf die Eskalierung, die in der Zwischenzeit passiert ist, und auch auf die Ausweitung der Konflikte auf andere Länder haben wir noch nicht reagiert. Wir haben also bisher bereits 80.000 Anträge für diese Familienzusammenführung, haben es bisher jedoch noch nicht hinreichend geschafft, die Menschen wirklich hierherzuführen, weil es hohe Hürden, zum Beispiel diese Verpflichtungserklärungen, gibt.
Diese hohen Hürden werden immer höher, wenn man die Auslegung der Bundesregierung nimmt, die besagt, dass die sich Verpflichtenden bis zum Tode oder bis zur Ausreise aus dem Land haften müssen. Das führt zu einer massiven Belastung für die Familien, nicht nur finanziell, sondern auch räumlich. Die Familien haben die Flüchtlinge in ihre Wohnungen aufgenommen, und jetzt stellen viele fest, dass es bei diesen beengten Verhältnissen einfach nicht geht. Deswegen müssen wir Hilfestellung geben.
Die Auffassung der Bundesregierung, die sich Verpflichtenden müssten dauerhaft finanzieren, führt dazu, dass viele es sich überlegen werden, einen Schlepper zu beauftragen. Sie wissen, es kostet 5.000 € – einen überschaubaren Betrag –, aber dann ist auch relativ sicher, dass der Flüchtling hierherkommt und sie keine weiteren Kosten haben – obwohl sie möglicherweise Todesgefahren hinnehmen müssen.
Ich kann das nicht verstehen. Für mich bedeutet das praktisch eine Aufforderung für ein Schlepperprogramm. Das ist auch deswegen völlig unverständlich, weil die Bundesregierung sowie die anderen europäischen Länder gleichzeitig verkünden, sie wollten ein Programm entwickeln, mit dem gegen die Schlepper und für die Sicherheit der Flüchtlinge gearbeitet wird.
Das passt alles nicht zusammen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Bundesregierung im Rahmen dieser Rechtsfrage wirklich die Position der Landesregierung einnimmt.
Ich bin stolz auf die Landesregierung, dass sie nicht nur das Programm gemacht hat, sondern auch eine eindeutige Rechtsauffassung hat und diese auch mitgeteilt hat. Doch das hilft vor Ort nicht unbedingt weiter, weil zum Beispiel die Jobcenter erklärten, sie zahlten nicht oder nähmen Rückgriff.
Deswegen ist eine Entscheidung der Bundesregierung dringend notwendig. Ich bitte um Unterstützung, damit diese Position der Bundesregierung geändert wird und wir wirklich wieder die Chance haben, dass den Menschen, …
…die wirklich helfen wollen, tatsächlich geholfen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon einiges gesagt worden; ich möchte kurz auf die Situation im Integrationsausschuss hinweisen.
Wir hatten mit Stimmen der CDU beschlossen, einen gemeinsamen Antrag zu machen – vor den Kommunal- und Europawahlen –, damit wir gegen Rechtspopulismus gemeinsam auftreten. Das war auch Meinung der CDU.
Die FDP war der Auffassung: vielleicht doch nicht – lassen Sie uns erst einmal Sachverständige holen, damit sie uns erklären, wie die Hintergründe sind. – Deswegen haben wir uns auf die Durchführung einer Sachverständigenanhörung geeinigt und haben gesagt: Wir machen jetzt nichts.
Jetzt sagt die CDU: Das interessiert uns alles nicht mehr. Wir machen jetzt zwei Anträge. Der eine geht an den Innenausschuss und der andere an den Integrationsausschuss. Daran kann man fühlen – darauf ist schon hingewiesen worden –, wozu die Diskussion im Innenausschuss dienen soll, nämlich um im Innenausschuss richtig mal den „dicken Hund“ zu geben und damit möglichst in den Wahlkampf einzutreten,
um was zu sagen, was eben nicht die Integration betrifft. Das ist doch offensichtlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrung zeigt immer wieder: Wenn man solche rechtspopulistischen Sprüche macht, macht das nur die wirklich Rechten stark. Wenn Sie sehen – darauf ist eben auch schon hingewiesen worden –, wie jetzt der Ausspruch von Ministerpräsident Seehofer „Wer betrügt, der fliegt“ verwendet wird und auf den Plakaten von PRO NRW gedruckt wird, dann wissen Sie:
Letztlich wird PRO NRW mit solchen Sprüchen dann Erfolge haben. Deswegen kann ich nur intensiv vor dieser Strategie warnen.
Letztlich sagen Sie mit Ihrem Antrag ja auch nichts anderes als „Wer betrügt, der fliegt“. Das verstecken Sie nur in Ihrem Antrag. Denn Sie sagen jetzt noch mal ganz eindeutig: Ganz viele Beamte – wo sollen die eigentlich herkommen? – sollen immer wieder überprüfen, ob die Freizügigkeitsbedingungen für die einzelnen Zuwanderer noch bestehen. Dann sagen Sie: Wenn die nicht mehr bestehen, müssen die Leute zwangsweise zurückgeführt werden. – Sie sollen also rausgeschmissen werden.
Ich möchte das ein bisschen hinterfragen. Wir haben ja das Zwischengutachten der Staatssekretäre. Da steht zu diesem Problem eine ganze Menge drin. Da steht erst einmal: Die Freizügigkeit besteht nicht nur drei Monate, sondern ganz lange, wenn jemand sagt, er sei auf Arbeitssuche. Jemandem nachzuweisen, dass er sein Freizügigkeitsrecht verloren hat, ist also sehr, sehr schwierig.
Das Gutachten sagt weiter: In dem Augenblick, in dem jemand über die Grenze gebracht worden ist, lebt das Freizügigkeitsrecht wieder auf. Das heißt, der kann dann immer wieder zurückkommen.
Deswegen ist es sowohl theoretisch schwierig, das Freizügigkeitsrecht zu entziehen, als auch natürlich praktisch sehr schwierig. Wie soll das denn funktionieren? Werden die Leute mit Gewalt in ihr Heimatland zurückgebracht, dann nehmen sie den nächsten Bus, kommen wieder zurück und sagen, sie haben das Freizügigkeitsrecht. Das funktioniert alles nicht.
Deswegen ist es auch ziemlicher Blödsinn, was Sie da mit hohem bürokratischem Aufwand fordern. Das dient nur der Stimmungsmache, ähnlich wie bei Herrn Seehofer: „Wer betrügt, der fliegt“.
Das wirkliche Problem, meine Damen und Herren, ist doch: Die Menschen kommen hierher und haben eine geringe ökonomische Basis, um hier zu leben. Sie kriegen hier bisher allenfalls Kindergeld.
Wir haben die Situation, dass die Mehrheit der deutschen Sozialgerichte, auch der Landessozialgerichte, sagt – das steht auch in dem Gutachten drin –: Die Leute haben einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe, jedenfalls wenn sie hier ihren Lebensmittelpunkt begründet haben. Nur in Berlin und Bremen haben die Gerichte den Anspruch abgelehnt. Deswegen ist das ja dem Bundessozialgericht vorgelegt worden. Das Bundessozialgericht hat es an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht.
Und jetzt sagt die Bundesagentur für Arbeit in ihren Hinweisen: So lange das nicht entschieden ist, wird der Anspruch nicht anerkannt. – Gleichzeitig wird in dem Gutachten dargestellt: Wenn einer meint, einen Anspruch zu haben, dann kann er ja eine einstweili
ge Verfügung erwirken, um sein Recht vor Ort durchzusetzen.
Da frage ich natürlich: Ist das wirklich ein praktikabler Weg? Denn wir haben ja jetzt schon eine Fülle von Menschen, die eigentlich Ansprüche haben, aber zum Gericht gehen müssten, um sie durchzusetzen, es aber meistens nicht tun. Wie sollen das denn die Zuwanderer machen?
Das heißt, in Wirklichkeit belassen wir sie in dem Status, in dem sie allenfalls Kindergeld haben. Selbstverständlich wird es viele Familien geben, die versuchen, irgendwo Geld herzubekommen, sei es durch Selbstständigkeit, sei es möglicherweise auch durch die eine oder andere Straftat. Wir wundern uns dann, dass die sich kriminell verhalten, obwohl wir denen eigentlich nach unserer Sozialrechtsprechung etwas zahlen müssten. Deswegen muss man sich mal überlegen: In welche Situation bringen wir eigentlich diese Menschen? Ist das gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt?
Ich bin relativ sicher, dass die europäischen Gerichte den sozialhilferechtlichen Anspruch anerkennen. Denn es gibt natürlich in vielen, vielen anderen Ländern ähnliche Probleme. Bisher hat kein Land beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob nationale Leistungen an Zuwanderer zu zahlen sind. Ausgerechnet wir Deutschen lassen prüfen, ob die Zuwanderer wirklich einen Anspruch haben, obwohl wir Deutschen erheblich mehr Vorteile haben durch Zuwanderung als viele andere Länder, die unter ganz anderen Zahlen von Zuwanderern leiden müssen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, das regt Sie zu Überlegungen an. Wir sind ein Sozialstaat. Wir geben zum Beispiel Asylbewerbern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die sind fast so hoch – wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat – wie die üblichen Sozialleistungen. Wir geben Geduldeten, die noch hier sind, bis zur Abschiebung die gleichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Den europäischen Leuten Nachbarn, die hier leben dürfen, sagen wir dann aber: Um Gottes Willen, ihr dürft keine Sozialleistungen erhalten.
Ich hoffe, dass Sie darüber nachdenken. Was ist das denn für ein Verhältnis des Sozialstaates zu den Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben? Es kann doch nicht sein, dass wir für Asylbewerber und Geduldete zahlen, aber für niederlassungsberechtigte EU-Bürger nicht.
Ich bitte Sie darum, jetzt im Integrationsausschuss eine sachliche Diskussion zu führen und uns über Sachverständige vielleicht noch mehr informieren zu lassen. Bitte hören Sie auf, diese Art von Populismus zu verbreiten. – Vielen Dank.
Herr Schemmer, ist Ihnen klar, dass es bei dieser Kappungsgrenze um Mietverhältnisse geht, die mit ihrer Miete erheblich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, weil die oberste Grenze immer die ortsübliche Vergleichsmiete ist?
Das heißt, in Gemeinden mit ausgeglichenem Wohnungsmarkt wird es dazu kommen, dass es auf einmal Sprünge gibt, die meistens darin begründet sind, dass Vermieter über Jahre nicht die Miete angehoben haben und deren Erben sagen, dass sie jetzt eine erhebliche Mietanhebung möchten, oder wo es vorher öffentlich geförderte Wohnungen gegeben hat, die dann frei finanziert wurden, dies aber alles unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Das passiert in allen Gemeinden. Deswegen ist es ärgerlich, dass durch Ihre Bundesregierung, die Sie damals mit geführt haben, diese Regelungen nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten. Die beschriebenen Situationen kommen überall vor. Deswegen ist es ärgerlich, dass in den Gemeinden, die jetzt nicht aufgenommen sind, diese Mieterhöhungen stattfinden. Dies ist misslich für die Menschen, deren Miete jedoch immer noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Güler, zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre Rede, jedenfalls für Teile Ihrer Rede. Sie sollten darüber einmal mit dem Kollegen Schemmer kommunizieren, weil es auch um die Fragen geht: Wie gehen wir eigentlich gegen Vermieter vor, die Menschen ausbeuten? Wie gehen wir gegen Arbeitgeber vor, die Menschen ausbeuten? Das sind wichtige Fragen in dem Zusammenhang. Ich hoffe, dass in Ihrer Fraktion in Bezug auf diese Fragen noch viel gelernt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns liegen zwei Anträge vor; zusätzlich gibt es noch einen Entschließungsantrag der FDP. Mir ist es wichtig, ganz am Anfang meiner Ausführungen zu sagen, wie wichtig und wie erfolgreich Zuwanderung für die Bundesrepublik Deutschland ist; denn sie schafft es, dass wir unsere Arbeitsplatzprobleme, die wir in verschiedenen Branchen haben, bewältigen können. Vor allen Dingen schafft sie es, dass die Generationenprobleme, die wir haben – Sie kennen das alles; das betrifft die Rente und viele andere Fragen –, auch tatsächlich gelöst werden können. Das ist ein großer Vorteil. Zuwanderung hilft insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, also auch uns in Nordrhein-Westfalen.
Was die CDU angeht, wundert mich, dass sie so tut, als ob die Diskussion in den letzten Wochen an ihr vorbeigegangen ist.
Frau Güler, wir haben als einziges Land bisher einen aktiven Plan gemacht, nämlich 7,5 Millionen € zur Verfügung zu stellen. Kein anderes Bundesland hat das getan, geschweige denn der Bund. Wir haben als erstes Bundesland 7,5 Millionen € zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich ist das auch durch eine Staatssekretärsrunde ausgearbeitet worden, die intensiv darüber verhandelt hat. Selbstverständlich ist es so, dass diese Staatssekretärs
runde weiterhin besteht. Die Mittel stehen doch für die verschiedenen Bereiche zur Verfügung. Sie werden auch ausgegeben. Deswegen verstehe ich das alles nicht. Selbstverständlich gibt es all das, was Sie fordern.
Sie sprechen dann davon, wie toll der Bund sei; bisher habe es die Aufstockung der Mittel der Städtebauförderung gegeben. Zwar ist sicherlich begrüßenswert, dass die Städtebauförderungsmittel ausgeweitet worden sind. Sie können hier auch helfen.
Es gibt aber noch ganz viele Fragen, zum Beispiel die: Wie sollen die Kommunen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, ihre Eigenmittel aufbringen? Das heißt, es muss noch sehr viel über die Frage diskutiert werden: Wo und wie kommt das Geld real an? Das ist nicht so ganz einfach – erst recht nicht für die Kommunen, die sich, wie gesagt, in schwierigen finanziellen Situationen befinden.
Selbstverständlich nehme ich zur Kenntnis, dass wir ein gemeinsames Ziel haben: dass nämlich die europäischen Sozialfondsmittel, die in anderen Ländern nicht ausgegeben worden sind und nach Deutschland zurückfließen, auch tatsächlich für diese Städte zur Verfügung gestellt werden, damit die Probleme hier bewältigt werden können.
Was den Bund anbelangt, haben wir zum Beispiel auch die Integrationsmittel. Die Sprachfördermittel brauchen wir dringend. Wenn die Leute hierherkommen und arbeiten sollen – wir sind auf sie angewiesen –, brauchen wir auch die Fördermittel für die Integrationskurse. Das ist immer noch nicht geklärt. Selbstverständlich brauchen diese Menschen auch die Integrations- und die Sprachkurse. Das ist bisher ein völlig ungelöstes Problem, das wir angehen müssen.
Selbstverständlich brauchen wir auch Aktivitäten auf Bundesebene, die dafür sorgen, dass zum Beispiel in Ländern wie Bulgarien und Rumänien die Sozialfondsmittel auch tatsächlich beantragt und die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden können. Wir haben dafür zum Beispiel die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, die das in allen möglichen Ländern macht. Sie stellt Anträge, beobachtet die Durchführung oder führt möglicherweise selbst durch. – Das wäre sehr sinnvoll. Auch da hoffen wir auf die Initiative der Bundesrepublik Deutschland, die zum Beispiel sagt: Ich beauftrage meine GIZ, um solche Maßnahmen durchzuführen.
Jetzt aber noch zu den Anträgen der FDP. Sie sagen, erst einmal solle die Politik festlegen, welche Ansprüche es da gibt. Grundsätzlich haben Sie recht. Wenn ich sehe, was die Bundesagentur für Arbeit für Hinweise an die Behörden gibt – sie sagt „Jetzt müsst ihr damit umgehen“, und keiner weiß genau, ob die Leute einen Anspruch haben oder nicht –, dann ist das sicherlich eine ganz schwierige Situation. Der Europäische Gerichtshof wird darüber entscheiden. Sicherlich wird man in der Politik auch
hierüber noch einmal intensiv diskutieren müssen, welche Dinge wir denn wirklich brauchen oder nicht.
Wir haben doch die Situation, dass ganze Familien kommen, die hier auch dauerhaft leben wollen. Denen kann nicht gesagt werden: Ihr bekommt keine Sozialansprüche, obwohl ihr hier lebt; geht mal wieder nach Hause! – Wenn die Menschen tatsächlich nach Hause gehen, kommen sie voraussichtlich wieder zurück, weil die Verhältnisse in ihren Heimatländern noch schlechter sind, als hier in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen ohne Sozialhilfe zu leben.
Das heißt, die Menschen sind hier, und wenn wir ihnen nicht helfen, werden sie leicht kriminell werden, um ihre Familien durchzufüttern. Die entscheidende Frage ist: Wie gehen wir mit dieser Situation um? So einfach ist das in Europa mit offenen Grenzen nicht. Die Leute können hin- und herfahren. Wenn sie hier dauerhaft wohnen wollen, werden sie auch dauerhaft hier leben können und natürlich arbeiten sollen. Wir sollten ihnen alle Hilfen geben, damit sie auch hier bleiben können. Das bedeutet für mich eben auch, die Grundsicherung bzw. die Sozialhilfe nicht außen vor zu lassen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war eigentlich immer froh, dass wir trotz Meinungsunterschieden eine gemeinsame Haltung in diesen Fragen haben. Deswegen möchte ich mir hier nicht von den Piraten eine Diskussion aufzwingen lassen, die in Nordrhein-Westfalen in dieser Form gar nicht stattfindet.
Es ist traurig, dass sie in bestimmten Ländern stattfindet, aber bei uns in Nordrhein-Westfalen ist das nicht so. Deswegen halte ich es für falsch, dass wir jetzt lang und breit über die Freizügigkeit reden, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, und nicht so sehr über die Dinge, die wir real machen. Deswegen kommt es uns darauf an, darzustellen, was wir jetzt real machen, und zwar nicht nur wir, sondern auch: Was machen die Kommunen? Was macht das Land? Was macht der Bund? Was macht Europa? – Das sind ja bestimmte Aufgaben.
Jeder weiß, dass die Freizügigkeit das große Gut der Europäischen Gemeinschaft ist. Das ist die Idee: Der Bürger ist so frei, dass er dort hinziehen kann, wo es Arbeit gibt. Im Augenblick sind wir in der Situation, dass Deutschland gegenüber vielen anderen Ländern relativ stabil ist und dass die Leute deswegen hierherkommen. Es ist doch ganz normal, dass sie hierherkommen.
In den Ländern, aus denen sie kommen, gibt es oft ein großes wirtschaftliches Problem. Auch das darf uns natürlich nicht egal sein, weil wir dazu beitragen müssen, dass in Europa möglichst ein wirtschaftli
ches Gleichgewicht besteht, sodass die Menschen nicht weggehen müssen, sondern zu Hause bleiben können. Das ist die Grundlage.
Wir in Deutschland haben einen erheblichen Vorteil durch die Freizügigkeit. Wir können dadurch die Generationenprobleme, die wir haben, nämlich zu wenige junge Menschen und zu wenige Facharbeiter, gut lösen – auf Kosten der Länder, denen es wirtschaftlich nicht so gut geht. Das ist ein großer Vorteil. Es kommen ja auch vor allem gut Ausgebildete hierher. Wir wissen, dass die Menschen, die hierhierkommen, mehr in die Sozialversicherungssysteme einzahlen als herausnehmen. Für die Bundesrepublik ist es also eigentlich eine wunderbare Situation, die jetzt durch die Freizügigkeit eingetreten ist.
Aber selbstverständlich gibt es auch Integrationsprobleme aufgrund dieser Situation. Deswegen müssen wir uns um diese Integrationsprobleme kümmern. Wir wollen eben nicht wieder in eine Situation kommen wie vor einigen Jahrzehnten, als wir gesagt haben: Hier kommen die Gastarbeiter, die gehen dann wieder weg, was interessiert uns das? – Vielmehr werden die Leute hier bleiben, und deswegen müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, dass sie hier aufgenommen werden und auch vernünftig leben können.
Dafür gibt es zum Beispiel das 7,5-Millionen-€Landesprogramm. Ich kann Ihnen nur raten, sich einmal den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe dazu anzuschauen. Da wird erläutert, was wir auf der Landesebene mit den 7,5 Millionen € schon alles tun und wie da geholfen wird. Natürlich kann ich mir vorstellen, dass noch mehr zu helfen ist – selbstverständlich –, damit die Leute keinen Stammtischsprüchen ausgesetzt sind und damit wir in dieser Frage in eine sachliche Diskussion kommen.
Stellen Sie sich zum Beispiel die Wohnungsfrage vor: Die liegt mir bekanntlich sehr am Herzen. Da haben wir oft eine schreckliche Ausbeutung. Deswegen machen wir ein Wohnungsaufsichtsgesetz, und deswegen gibt die Bundesregierung jetzt mehr Geld für die Soziale Stadt aus – wobei wir davon ausgehen, dass das nicht auf kleine Quartiere beschränkt wird, in denen es das Programm Soziale Stadt gibt, sondern dass das möglichst überall in der Stadt angewandt wird, wo die sozialen Probleme entstehen. Wir wollen ja auch, dass die Menschen nicht nur in einem Stadtteil wohnen, sondern dass sie überall in der Stadt eine Chance haben, damit die Integration leichter wird – nicht nur im Wohnumfeld, sondern zum Beispiel auch in der Schule.
Wir haben natürlich noch andere Forderungen an den Bund. Selbstverständlich möchten wir auch – das ist ein altes Thema, aber es wird hier jetzt besonders aktuell –, dass die europäischen Zuwanderer auch die entsprechenden Integrationskurse be
suchen können. Es kann nicht angehen, dass die Leute zwar hierherkommen können, aber die Sprachkurse, die sie dringend brauchen, nicht bekommen beziehungsweise nur dann, wenn ein Platz frei ist. Das kann nicht sein.
Wir haben jetzt das Berufsanerkennungsgesetz verabschiedet. Wir möchten, dass schnell anerkannt wird und dass darüber hinaus die notwendigen Weiterausbildungen finanziert werden. Das ist auch eine Forderung an den Bund.
Wir haben eine ganze Reihe von weiteren Forderungen. Natürlich hoffen wir alle auch, dass der Bund den Kommunen, die besonders betroffen sind, weil sie finanziell schlecht dastehen und viel leeren Wohnraum haben – da ziehen die Menschen natürlich zuerst hin, auch weil ihre Bekannten schon da sind –, über die einzelnen Maßnahmen hinaus hilft. Wir hoffen, dass wir möglichst einen Ausgleich vom Bund bekommen. Aber auch da müssen wir realistisch sein. Wir dürfen nicht darauf warten, sondern wir müssen da, wo wir stehen, unsere Arbeit leisten.
Natürlich haben fordern wir von der Bundesregierung und von Europa, dass dabei geholfen wird, dass die wirtschaftliche Ungleichheit in Europa aufhört und dass insbesondere die Fördermittel, die es an Europa gibt, auch in den Heimatländern ausgegeben werden können. In diesen Ländern gibt es oft keine Kompetenz gibt, die entsprechenden Anträge zu stellen – manche Kommunen in Deutschland können das auch nicht – und das Projekt korruptionsfrei durchzuführen.
Deswegen ist die Bundesrepublik, zum Beispiel über die GIZ oder andere Einrichtungen, verpflichtet, dort die entsprechende verwaltungstechnische Hilfe zu geben. Die Interministerielle Arbeitsgruppe stellt fest, dass das Land Nordrhein-Westfalen auch hier bereitsteht, um Hilfestellungen zu geben.
Also bitte in Nordrhein-Westfalen keine Diskussion, die ein Problem dramatisiert und das Feuer an den Stammtischen anheizt, sondern bitte eine Diskussion, in der gesagt wird: Da, wo Probleme sind, helfen wir, und im Übrigen haben wir große Vorteile durch die Zuwanderung!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Piraten, über ein Wintermoratorium für Abschiebungen in südosteuropäische Länder zu entscheiden, greift unseres Erachtens zu kurz. Wir haben in den vergangenen Jahren häufiger über einen Winterabschiebestopp für Menschen aus dem Kosovo diskutiert. Dabei ging es in der Regel um diejenigen, die schon lange hier waren, oft seit den Zeiten des Bürgerkriegs, die wegen der Verschleppung von Asylanträgen und aus sonstigen Duldungsgründen hiergeblieben sind. Diese Menschen abzuschieben, erst recht im Winter, halten wir ebenfalls für problematisch und wollen das verhindern.
Wie Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir die Sonderabschiebestopps immer nur für ein halbes Jahr erlassen, weil eigentlich die Innenministerkonferenz darüber entscheidet.
Wir können das auch nicht dauernd machen – wie Minister Jäger gerade sagt. Das kann nicht zur Regel werden. Es ist ein grundsätzliches Problem, das auf der Innenministerkonferenz zwischen den Ländern beredet werden muss.
Wir haben schon mehrfach Abschiebestopps vorgenommen. Im letzten Jahr hatten wir das Glück, dass kein Flugzeug geflogen ist und deswegen keine Abschiebungen stattgefunden haben.
Wie gesagt, der Abschiebestopp bezog sich immer auf die Menschen aus dem Kosovo.
Mit dem Entschließungsantrag sorgen SPD und Grüne dafür, dass die Landesregierung ihrerseits dafür sorgt, dass alle, die langjährig geduldet sind, tatsächlich nicht abgeschoben werden können.
Deswegen auch der Bezug auf die Bundesregierung. Denn es kann ja nicht angehen, dass die Bundesregierung verkündet – das ist auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung –, diese Menschen sollten nicht abgeschoben werden,
wir sie jetzt abschieben und nachher erklären, sie hätten eigentlich bleiben sollen. Das wäre aberwitzig.
Daher begrüße ich die Bereitschaft des Innenministeriums sehr, diese Menschen nicht abzuschieben und einen entsprechenden Hinweis an die Ausländerbehörden zu geben. Für den Personenkreis, um den es bisher immer gegangen ist, tun wir jetzt mehr, als Sie fordern.
Nun gibt es die Ausweitung auf andere Gruppen, die aus Südosteuropa kommen. Wenn sie ebenfalls ihre langjährige Duldung haben, dann natürlich auch für sie.
Es stellt sich allenfalls die Frage bei denjenigen, die kurzfristig hierhergekommen sind. Unserer Meinung nach kann es doch nicht richtig sein, dass die Leute, die frisch hergekommen sind, um den Winter hier zu verbringen, nicht abgeschoben werden können. Das ist jedenfalls ungerecht gegenüber denjenigen, die in der Kälte geblieben sind, weil sie zum Beispiel ihren Kindern helfen und diese nicht aus der Schule nehmen wollten. Deswegen halten wir es nicht für sinnvoll, denjenigen, die gerade gekommen sind, zu sagen: Du kannst jetzt ein halbes Jahr bleiben. – Sie sind dann privilegiert gegenüber den anderen, die in der Kälte ausharren.
Ich habe Ihnen einen Weihnachtsgruß geschickt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Darin habe ich auf eine Institution aufmerksam gemacht, die vom Caritasverband abgedeckt wird, die in Mazedonien intensiv dafür sorgt, dass die Kinder beschult werden, dass ihnen Unterricht gegeben wird, dass Eltern geholfen wird etc. Diese Organisation hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Leute eben nicht wegziehen.
Ich kann Sie nur bitten, nicht nur Worte zu machen, sondern auch konkret zu werden, vielleicht selbst Geld an die Organisation zu überweisen bzw. für sie zu werben. Das ist aktives Handeln, damit die Menschen in Mazedonien eine Chance haben und nicht zulasten ihrer Kinder für ein halbes Jahr nach Deutschland gehen. Die Kinder sind dann aus der Schule, und sie verlieren möglicherweise Ansprüche.
Ja.
Ich bin kein Spezialist für den Bereich, aber ich sage inhaltlich: Den Leuten, die länger hier sind, die geduldet worden sind, soll man im Rahmen der Bleiberechtsdiskussion die Möglichkeit geben, zu bleiben. Die Leute, die kurzfristig rüberkommen, um den Winter hier zu verbringen, noch zu belohnen, indem sie hierbleiben können, obwohl ihr Asylverfahren abgeschlossen ist,
halte ich nicht für gerechtfertigt. Das ist geradezu eine Aufforderung, im nächsten Jahr wieder in Nordrhein-Westfalen zu überwintern. Das ist nicht die richtige Maßnahme.
Wir sollten alles daransetzen, damit die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessert werden. Selbstverständlich streiten wir um die Frage verbesserter Lebensverhältnisse gerade für die Roma. Das ist aber allein durch einen Winterabschiebestopp nicht zu machen, sondern da sind der Bund und die Europäische Union intensiv aufgefordert, endlich den Schutz der Roma in ihren Herkunftsländern durchzusetzen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Stamp, können Sie zur Kenntnis nehmen, dass erstens das Integrationsgesetz und die kommunalen Integrationszentren auch mit Stimmen der FDP verabschiedet worden sind und dass das natürlich in der Frage der Verwaltungsdurchführung, das heißt die Gespräche mit den Kommunen, keine parlamentarische Arbeit ist und weder die FDP noch die SPD dort einbezogen sind? Das sind tatsächlich verwaltungstechnische Arbeiten. – Deswegen verstehe ich Ihren Hinweis gar nicht.
Zweitens ist „die LAGA“ nicht „Herr Keltek“, sondern die Repräsentanz der gewählten Integrationsräte. Deswegen ist sie ein wichtiger Partner, der die Migranten sprechen lässt.
Es kann deshalb nicht darauf ankommen, dass der eine oder andere sagt, das hätte ich lieber so nicht.
Herr Präsident! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Liebe Frau Güler, wir sind ja voraussichtlich an anderer Stelle Partner. Ich gehe einmal davon aus, dass wir dann in bestimmten Fragen noch vernünftiger zusammenarbeiten. Wir sollten uns in der Haushaltsdebatte nicht auf irgendwelche Aussagen der Vergangenheit, in der irgendeiner missverstanden worden ist, reduzieren. Wir werden sicherlich die entstandenen Missverständnisse in vernünftigen Gesprächen ausgleichen können.
Meine Damen und Herren, wir hatten kürzlich die Integrationskonferenz in Solingen mit 700 Leuten aus Verbänden, Initiativen und Gruppierungen. Das ist meines Erachtens ein wunderbares Zeichen für die lebendige Szene in Nordrhein-Westfalen gewesen, das deutlich macht, wie viele Menschen in diesem Land sich um Integration kümmern. Wir unterstützen die Arbeit dieser Menschen ganz besonders
und sind auch stolz darauf, dass sich diese vielfältige Arbeit auch an unserem Haushalt ablesen lässt.
Wir haben über das Integrationsteilhabegesetz kommunale Integrationszentren gegründet, die jetzt ans Netz gehen. Sie werden mit dem erheblichen Personal, das wir ihnen zur Verfügung gestellt haben, sicherlich eine ganze Menge von neuen Initiativen entwickeln, die zur Integration führen. Wir haben mit diesen Mitteln im Haushalt einen ganz großen Schwerpunkt gesetzt. Das wird dann hoffentlich große Wirkung in den Kommunen zeigen.
Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land, das in der Geschichte immer wieder auf Zuwanderung gesetzt hat. Dadurch haben wir wirtschaftliche Erfolge erzielt.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Unser Blick geht dabei natürlich nach Berlin. Das, was wir jetzt von den Koalitionsverhandlungen hören, dass es das Optionsrecht nicht mehr geben soll, was wirklich eine Katastrophe für die Betroffenen bedeutet, ist einerseits positiv, aber leider konnten wir andererseits die doppelte Staatsangehörigkeit nicht durchsetzen, obwohl sie eigentlich nur noch auf die Türken reduziert ist, weil für Bürger aus vielen anderen Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist und für Menschen aus Europa sowieso. Deswegen ist es nicht nachvollziehbar, warum hier immer wieder Blockaden aufgebaut und eigentliche Selbstverständlichkeiten nicht umgesetzt werden.
Auch vom kommunalen Wahlrecht ist leider keine Rede.
Wir bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, Integrationsräte zu stärken und aufzuwerten. Deswegen haben wir eine Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen.
Wir wollen die Migrantenselbsthilfeorganisationen stärken, dass sie im Bereich des öffentlichen Lebens wie selbstverständlich mit einbezogen werden und ihre Kreativität auch entwickeln können.
Wir haben eine ganze Reihe neuer Herausforderungen durch die europäische Zuwanderung im Rahmen der Freizügigkeit zu bewältigen. Diese Zuwanderung hilft uns vor allen Dingen bei der Bewältigung unserer eigenen Generationenprobleme. Sie führt dazu, dass immer mehr Menschen mit großen Hoffnungen auf ihre Zukunft nach Deutschland kommen und sich wünschen, dass diese Hoffnungen auch erfüllt werden.
Und da schaue ich nach Berlin, wo es so ist, dass die Integrationsleistungen auch für diese Menschen eröffnet werden sollen, womit wir die Hoffnung verbinden, diese möglichst schnell in Deutschland zu integrieren. Wir haben 7,5 Millionen € zur Verfügung gestellt, damit nicht nur den Menschen die Integration erleichtert, sondern damit auch den Kommunen
geholfen wird. Leider sehe ich im Koalitionsvertrag in Berlin davon noch nicht sehr viel, wie den Kommunen bei dieser besonderen Bewältigung ökonomisch geholfen werden kann.
Vor dem Hintergrund der Situation syrischer Flüchtlinge haben wir im Rahmen der Pauschalen an die Kommunen auch unseren Anteil in unserem Haushalt geleistet, damit die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen ermöglicht wird und die Kommunen auch ihre Aufwendungen überwiegend erstattet bekommen.
Wir wollen verstärkt Integrationslotsen einsetzen. Auch das ist ein wesentlicher Bestandteil. Damit soll den Menschen die Eingliederung ermöglicht werden. Die Integrationslotsen sollen im Sinne der Teilhabe den Menschen aus den Ländern, aus denen die Zuwanderer kommen, helfen, um so die Integration besser zu gestalten.
Wir haben eine ganze Menge Wünsche in Richtung Berlin. Wir hoffen da auch auf einen Schub in der Integrationspolitik, die sich gut in unsere Integrationspolitik einfädelt. Wir können – ich sage es noch einmal – stolz auf das Erreichte sein. Immerhin haben wir jetzt 27 Millionen € im Integrationstopf. In der Vergangenheit hatten wir dort erheblich weniger. Ich bin sicher, dass die Integration, die wir uns vorgenommen haben, auch gelingt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Güler, ich weiß gar nicht, wie ich antworten soll, weil ich über das, was Sie gesagt haben, so verärgert bin.
Am Anfang unserer Integrationspolitik haben wir gemeinsam gesagt, möglichst viel gemeinsam zu entwickeln. Sie treten jetzt ständig hinter Frau Kaykin her, die nicht gegangen ist, weil ihre Integrationspolitik schlecht war, sondern wegen eines Problems in ihrem vorhergehenden Arbeitsverhältnis. Das hat nichts mit ihrer Integrationspolitik zu tun.
Ich finde, das ist schon ein starkes Stück. Das habe ich Ihnen ja auch bereits im Integrationsausschuss gesagt. Diese Art der unsolidarischen Behandlung einer Frau, einer Migrantin geht bei mir nicht durch; ich finde das empörend.
Punkt zwei: Sie diffamieren hier immer unsere Integrationspolitik und sagen, wirkliche Integrationspolitik hätte in der schwarz-gelben Zeit stattgefunden. Wir hatten in jener Zeit einen Integrationsbeauftragten. Jetzt haben wir eine Staatssekretärin, jetzt haben wir einen Ausschuss.
Da hilft auch Ihre Schreierei nicht. – In der Zeit von Schwarz-Gelb ist real nichts gelaufen außer internen Diskussionen. Das war sicherlich ein Verdienst von Herrn Laschet: in der CDU dafür zu sorgen, dass es nicht immer wieder ausländerfeindliche Attacken im Rahmen von Wahlkämpfen gab. Das hat die CDU gelernt.
Mehr ist dabei aber nicht herausgekommen.
Wir haben als erstes Flächenland ein Integrationsgesetz gemacht. Wir haben eine Fülle von Diskussionen geführt. Wir haben eine Fülle von Initiativen erzeugt. Deswegen ist mir völlig unverständlich, dass Sie hier immer wieder etwas behaupten, was mit der Realität nichts zu tun hat.
Das findet sich leider auch in der Szene. Frau Güler, immer wieder stelle ich fest, dass Sie einfach Falschbehauptungen in die Szene setzen und meinen, sich dadurch profilieren zu können. Das finde ich ganz ärgerlich. Ich bin nach wie vor der Auffassung, wir sollten Integrationspolitik gemeinsam machen. Aber durch diese Art von Reden geht es so nicht weiter. Sie haben ja auch gar nicht zu Ihrem Antrag gesprochen, sondern Sie haben allgemein zu der Aufarbeitung des Falles von Frau Kaykin gesprochen.
Noch mal zu Ihrem Antrag!
Erstens. Es ist richtig: Wir brauchen eine Willkommenskultur. Die Tatsache, dass die Hälfte der Zuwanderer nach kurzer Zeit wieder weggeht, ist sehr bedauerlich. Aber es müssen auch die Aufgaben richtig gewürdigt werden. Zum Beispiel auf Bundesebene: Europäische Zuwanderer sind nicht einmal in die Integrationsberatung einbezogen. Sie haben keinen Anspruch auf Integrationshilfen des Bundes.
Zweitens. Das Anerkennungsgesetz auf Bundesebene ist verabschiedet worden. Nach wie vor wissen wir aber nicht, wie die Nachausbildung stattfinden soll, die bei dem einen oder anderen notwendig ist. Deswegen hilft dieses Gesetz ja auch nur partiell, nämlich denen, die eine volle Anerkennung kriegen. Das sind aber nicht viele.
Sie fordern jetzt: Die Zuständigkeit für Integration soll vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in die Staatskanzlei verlagert werden.
Ich kann nur sagen: Sie selber argumentieren in Ihrem Antrag, es sei ganz besonders wichtig, Menschen, die zuwandern, beruflich zu integrieren. Dafür ist aber das Arbeitsministerium zuständig. Das kann das sinnvollerweise machen. Der Zusammenhang von Sozialem und Arbeit ist sinnvoll, denn es geht darum, diese Menschen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das in die Staatskanzlei zu verlagern – ganz unabhängig von Ihren fehlerhaften Aussagen zu Herrn Schneider und Frau Kaykin – ist fachlich einfach falsch.
Mit den Willkommenszentren ist es genau dasselbe. Da verwechseln Sie alles Mögliche. Das Willkommenszentrum in Essen ist das Ausländeramt. Das Ausländeramt hat eine ganz andere Struktur, nämlich vom Bundesinnenministerium über das Landesinnenministerium in die kommunalen Ordnungs- und Rechtsbehörden hinein. Das hat mit der Aufgabe der kommunalen Integrationszentren gar nichts zu tun.
Die Integrationszentren sollen ja dazu dienen, in den Kommunen Anstöße zu geben, welche Initiativen eingeführt werden können. Dort sollen keine Einzelberatungen stattfinden. Für die Einzelberatung der Menschen gibt es mit Blick auf die Willkommenskultur im Übrigen eine ganze Reihe Programme.
Wenn die Essener das Ausländeramt als „Willkommenszentrum“ bezeichnen wollen, mag das ein kommunaler Ansatz sein. Wir haben aber gesagt, wir pfuschen nicht in die Kommunen hinein – auch nicht in die CDU-Kommunen –, wie diese sich organisieren und wo diese was ansiedeln. Wir haben bei den Integrationszentren ausdrücklich gesagt, dass die Kommunen selbst entscheiden müssen, wo sie sie ansiedeln. Jetzt können wir denen nicht indirekt wieder etwas vorschreiben, indem wir sagen, wie das zu heißen hat und welche Arbeit es machen muss.
Also: Die kommunalen Integrationszentren beraten nicht unmittelbar, sondern sie unterstützen neue Initiativen. Wenn man Ausländerämter umbenennen will, kann man das gerne machen. Ich finde die Umbenennung des Ausländeramtes in „Willkommenszentrum“ allerdings ein bisschen zynisch. Denn unser Ausländerrecht hat mit Willkommenheißen leider nicht so viel zu tun. Ich finde es sehr zynisch, wenn sie auf einmal „Willkommenszentren“ genannt werden sollen.
Etwas ganz anderes ist es natürlich, wenn man auf kommunaler Ebene sagt: Um das Ausländeramt herum soll es zusätzliche Beratungsstellen geben. – Das ist vielleicht vernünftig. Das müssen die Kommunen aber selbst entscheiden. Jedenfalls hoffe ich, dass die CDU-Kommunen das so ähnlich sehen wie wir und nicht wie Sie.
Ja, meine Redezeit ist schon zu Ende.
Ich hoffe jedenfalls, dass wir wieder auf einen vernünftigen Dialogweg kommen und diese Art von Reden aufhört.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, dass ich zu spät gekommen bin. Man rechnet nicht damit, dass es in der Debatte manchmal auch schneller gehen kann; man geht eher davon aus, dass es länger dauert.
Im Jahre 2000 konnten wir einen ganz erheblichen Fortschritt verzeichnen: Wir haben dafür gesorgt, dass wir erstmalig Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Geburt zu Deutschen machen konnten. Zusätzlich gab es eine unangenehme Diskussion. Sie können sich sicherlich an Herrn Koch erinnern und seine Ausführungen sowie die Kampagnen, die er damals durchgeführt hat. Damals war es leider nicht möglich, von vornherein eine doppelte Staatsangehörigkeit durchzusetzen. Deshalb mussten wir die Optionspflicht einführen.
Inzwischen ist die Zeit vorangeschritten. Heute müssen sich junge Menschen, die jetzt Deutsche sind, entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen oder wieder Türken werden sollen. Dabei entsteht häufig ein Zeitproblem; manche Betroffene verschlafen den richtigen Zeitpunkt.
Darüber hinaus gibt es inhaltliche Spannungen, nämlich bei der Frage, ob und wie sich die jungen Menschen bekennen sollen, vielleicht gegen die Herkunft der Eltern. Es kann sein, dass wir bei die
sem Prozess möglicherweise den einen oder anderen verlieren. Diese Spannung wollen wir den jungen Leuten nicht zumuten. Deswegen sagen wir: Weg mit der Optionspflicht, her mit der doppelten Staatsangehörigkeit.
Das ist zeitgemäß und dringend notwendig. Ich stelle fest, dass der Bundesrat inzwischen entsprechend optiert hat, wie ich höre, auch mit manchen B-Ländern, nicht nur den A-Ländern.
Im vorliegenden Antrag haben wir noch weiter gehende Forderungen gestellt; denn bei der Einbürgerung gibt es eine Menge Haken und Ösen. Da ist zunächst die Frage: Wie lange muss man eigentlich bis zur Einbürgerung warten? Junge Menschen beispielsweise, die bei uns studiert haben, müssen nach Abschluss des Studiums noch acht Jahre darauf warten, weil ihre Studienzeit nicht anerkannt wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie sagen, dass Sie alles daransetzen wollen, damit diese Leute nicht wieder zum Beispiel in die Türkei zurückgehen, nachdem sie hier gut ausgebildet worden sind, dann verstehen wir das. Wir haben unseren Antrag extra so formuliert, damit wir Sie möglichst mitnehmen können. Es geht aber nicht an, dass diese Leute acht Jahre warten müssen. Im Zweifel werden sie sagen: Wenn ich hier sowieso nicht willkommen bin und noch einmal acht Jahre warten muss, bevor ich Deutscher werde, dann gehe ich gleich in die Türkei; denn dort habe ich möglicherweise bessere Berufschancen. Wir verlieren also auch diese Leute.
Es gibt noch einen weiteren Problemkreis, und zwar im Zusammenhang mit Transferleistungen. Es gibt viele alte Menschen, die gut integriert sind, die aber nur über eine geringe Rente verfügen und daher auf solche Transferleistungen angewiesen sind. Diese Menschen – die gut integriert sind und die mit Sicherheit nicht zurückkehren werden – müssen als Deutsche akzeptiert werden. Das gilt auch für Menschen, die viele Kinder haben – was wir ja begrüßen –, die aber deshalb nur über geringe Einkommen verfügen, erst recht wenn es nur einen Verdiener gibt.
Das alles zieht viele Probleme nach sich. Deswegen wollen wir auch hier die Hürden etwas herunterschrauben. Wir wollen auch die Einbürgerungstests, die von vielen als schwierig angesehen werden, abschaffen, aber dafür Kurse anbieten.
Ich komme jetzt zur Frage, warum wir bei diesem Thema nicht breit aufgestellt sind. Das finde ich sehr bedauerlich. Die FDP ist ja auf einem guten Weg. Auf ihrem Bundesparteitag sind einige gute, vernünftige Beschlüsse gefasst worden, die genau in diese Richtung zielen. Ich finde es etwas traurig, dass wir hier keine gemeinschaftliche Ebene finden; aber es wird ja vielleicht noch etwas.
Wenn Sie von „Unverschämtheit“ reden, Herr Stamp, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Wir hatten Sie ja gebeten, an der Diskussion teilzunehmen und beim Antrag mitzuwirken. Das war Ihnen leider nicht möglich.
Das Verhalten der CDU verstehe ich auch nicht. Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir wegen des CDU-Antrags überhaupt erst in die Diskussion gekommen sind über die Frage, was wir tun können, damit die Menschen sich hier wohlfühlen und eben nicht weggehen.
Bedauerlich finde ich die Ausführungen von Herrn Laumann, und ich hoffe, das ist ihm nur so rausgerutscht. Ich fände es jedenfalls gut, wenn wir diese Fragen, die in der Bevölkerung emotional diskutiert werden, hier mit Sachkenntnis diskutieren. Wenn man mit Sachkenntnis an diese Fragen herangeht, wird man nicht zu solch einfachen Lösungen kommen, wie Herr Laumann sie dargestellt hat.
Es besteht die Gefahr, dass wiederum Fremdenfeindlichkeit Bestandteil des Wahlkampfes wird. Das wollen wir nicht. Ich appelliere noch einmal an unser Versprechen, möglichst viel gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Gerne, Frau Güler. Ich bin zwar eigentlich fertig, aber reden Sie ruhig. Das wird ja nicht mehr angerechnet.
Frau Güler, Sie wissen doch ganz genau: Wir haben das Anerkennungsgesetz diskutiert, und es ist verabschiedet. Die nordrhein-westfälische Ebene ist dabei erfasst. Zum Stichwort „Lehrer“ wissen Sie, dass seitens der Ministerien bereits eine Anerkennung stattfindet. Es geht allein um die Frage, dass man als Lehrer in
Deutschland zwei Studien benötigt und nicht nur eines. Dieses Problem kann man beispielsweise durch einen Seiteneinstieg lösen. Es ist mit der Anerkennung von einem Studium schwierig, wenn zwei Studien vorausgesetzt werden. Im Rahmen des Seiteneinstiegs gibt es aber Möglichkeiten. Sie wissen doch ganz genau, dass das so läuft. Das hat mit dem Anerkennungsgesetz nichts zu tun.
Die Ministerien erkennen die Lehrerausbildungen der meisten Länder längst an und ermöglichen den Seiteneinstieg. Werfen Sie also keine Nebelkerzen. Ihnen ging es doch um die Frage, was wir tun können, damit Metin hierbleiben kann. Das war ja Ihre Überschrift. Das hat mit der Anerkennung der Lehrer gar nichts zu tun gehabt.
Vielen Dank.
Herr Kollege Stamp, würden Sie mir zugestehen, dass ich versucht habe, mit Ihnen intensiv über das Thema zu reden, um die FDP einzubeziehen – das war im Übrigen auch bei der CDU der Fall –, und wir versucht haben, selbstverständlich eine gemeinsame Position in der Frage hinzubekommen? Natürlich wollten wir jetzt auch mit einer Position herauskommen.
Nein, das hat mit Wahlkampf überhaupt nichts zu tun.
Wir möchten jetzt eine Diskussion führen, die im Bundesrat und überall diskutiert wird. Dann zu sagen, wir warten bis nach der Bundestagswahl, ist auch nicht besonders fair. Im Bundesrat wird dieses Thema diskutiert. Dann kann man wohl davon ausgehen, dass auch der Landtag eine Position dazu entwickelt. Dass im Bundestagswahlkampf von uns …
Meine Frage war, ob er mir zugesteht, dass wir in Gesprächen inten
siv bemüht waren, die FDP zu bewegen, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, ebenso wie die CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den Worten von Frau Güler werde ich meistens nicht schlau. Sie lobt die Landesregierung für ihre Ansätze.
Diese sind erstaunlich hoch und gut, weil wir nämlich erheblich mehr Geld ausgeben. Wir geben nicht nur 10 Millionen € mehr aus für kommunale Integrationszentren, sondern wir geben zusätzliches Geld aus für Lehrerstellen und die Weiterentwicklung der einzelnen Projekte, die es auf kommunaler Ebene geben soll. Das heißt, wir helfen den Kommunen bei ihrer kommunalen Integrationsarbeit. Diese Arbeit geht eben nur in den Kommunen, und dabei sind wir behilflich.
Sie beschweren sich aber darüber, dass RAAs in kommunale Integrationszentren umgewandelt wer
den; so habe ich Sie zumindest verstanden. Das verstehe ich nicht. Die RAAs hatten bisher lediglich einen Bildungsauftrag. Wir wissen aber, dass es neben der Bildung noch viele weitere Bereiche gibt, um die man sich in den Kommunen kümmern muss. Deswegen sind kommunale Integrationszentren letztlich sinnvoller.
Sie regen sich auch über die Frage auf, warum wir eine Erweiterung vorgenommen hätten. Wir machen es deswegen, weil wir das Geld jetzt gerecht im Land verteilen. Das heißt: Diejenigen Regionen, bei denen es sich eigentlich um CDU-Regionen handelt – also ländliche Regionen, die bisher noch gar nichts in Sachen Integrationspolitik gemacht haben, jedenfalls keine RAAs hatten und nicht über entsprechende Strukturen verfügten –, bekommen jetzt ebenfalls Gelder.
Wir hätten das Geld ja auch ganz anders ausgeben können, zum Beispiel für die Ballungsgebiete – also dort, wo es bereits RAAs gab –, um dort zunehmende Integrationsprobleme bewältigen zu können. Wir haben jedoch gesagt, dass wir das Geld zunächst flächendeckend ausgeben wollen, um flächendeckend entsprechende Maßnahmen vorhalten zu können.
Ich verstehe Sie deswegen nicht, weil das Ganze vor allem den Kommunen zugutekommt, die noch CDU-geführt sind. So viele sind es ja nicht mehr.
Ein weiterer Punkt: Sich wieder an Frau Kaykin abzuarbeiten, ist so was von daneben, Frau Kollegin! Sie sagen: Wir brauchen keine Staatssekretärin für ein solches Amt. – Vorher haben Sie gesagt: Sie hätte eigentlich Ministerin werden sollen. – Die CDU hat ja in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, Ministerinnen für diesen Bereich eingesetzt.
Jetzt aber sagen Sie, für diesen Bereich bräuchte man eigentlich nichts dergleichen; das Büro eines Integrationsbeauftragten, der die Arbeit mehr oder weniger nebenamtlich macht, würde völlig ausreichen. Das reicht aber eben nicht aus, denn eine solche Stelle ist etwas anderes als die einer Staatssekretärin. Die Staatssekretärin hat ein ganzes Ministerium hinter sich. Deswegen kann sie sehr viel effektiver arbeiten als ein Integrationsbeauftragter.
Ich weiß nicht, was Sie wollen. Wollen Sie tatsächlich ein Mehr an Integration, oder wollen Sie hier nur Polemik betreiben? Sie sagen auch, es müsse gespart werden. Ich kann dazu nur sagen: Sie wollen bei den freien Verbänden 20 % der Mittel streichen.
Das heißt dann ja wohl, dass das auch für den Integrationsbereich gelten soll. Sie wollen zum Beispiel der LAGA weniger Geld geben, obwohl es dort dringend benötigt wird, damit die gute Arbeit noch besser vernetzt werden kann. Wollen Sie das wirklich? Da werden Sie auf einmal ganz einsilbig, blei
ben bei den allgemeinen Sparbemühungen und überlassen das ansonsten Ihrem Fraktionsvorsitzenden.
Wir werden mit diesem Geld in diesem Haushalt eine vernünftige Integrationsarbeit leisten. Natürlich gibt es in Zukunft sehr viel mehr zu tun. Zum Beispiel werden wir uns mit der von den Piraten vorhin bereits angesprochenen europäischen Einwanderung beschäftigen. Diese wird ganz erhebliche Integrationsprobleme aufwerfen.
Im Übrigen lohnt sich Integrationsarbeit und ist nicht nur irgendetwas, das nur aus menschlichen Beweggründen erfolgt. Integrationsarbeit lohnt sich, weil sie dazu führt, dass Menschen vermehrt in Arbeit kommen, dass es weniger Schulabbrecher gibt, dafür aber intensivere Beteiligungsmöglichkeiten und dass Menschen sich hier wohlfühlen und hier arbeiten können.
Das ist ganz entscheidend. Deshalb bin ich auch überzeugt, dass sich die zusätzlichen 10 Millionen € sicherlich rechnen werden, auch ökonomisch.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Schreien ist doch kein Argument.
Man könnte es eigentlich kurz machen. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Frau Kaykin ist noch nicht abgeschlossen. Deswegen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Im vorliegenden Fall geht es darum, dass bei dem Verein, bei dem Frau Kaykin beschäftigt war, möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig gezahlt worden sind. Es ist kein Geheimnis, dass die deutsche Vereinskultur in mancherlei Hinsicht auch eine Unkultur sein kann. Wir alle kennen Beispiele von Vereinen, die so sehr auf die leidenschaftliche Verwirklichung ihrer Aufgabe konzentriert sind, dass sie die angemessene Sorgfalt bei Buchführung und Rechenschaftslegung nicht mehr aufbringen können.
Hören Sie doch einmal zu.
In solchen Fällen ist es notwendig, die Dinge transparent zu machen, genau darzulegen und ins Reine zu bringen. Daran besteht kein Zweifel, meine Damen und Herren, selbst wenn Sie sich noch so aufregen. Genau dies wird zurzeit umgesetzt.
Was die leidenschaftliche Verwirklichung der Ziele betrifft, so möchte ich doch daran erinnern, dass die konfliktfreie Errichtung der Moschee in Duisburg als „Wunder von Marxloh“ bezeichnet worden ist.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jedoch entschieden davor warnen, die notwendige Aufklärung für politische Selbstjustiz zu missbrauchen. Das tun Sie gerade.
Es ist für die politische Kultur unseres Landes auch betrüblich, dass die CDU mit Zitaten aus Presseartikeln und bloßen Vermutungen dazu beiträgt, eine Person in der Öffentlichkeit zu diffamieren.
Das Verhalten der CDU passt gar nicht zu dem Verhalten der Fraktion in anderen politischen Fragen. In der letzten Plenarsitzung ging es zum Beispiel um die Frage, warum sich die Landesregierung nicht mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz abfindet, das die Bundesregierung abgeschlossen hatte. Dieses Abkommen sollte Hunderte von Steuerhinterziehern straffrei stellen und ihnen gleichzeitig noch einen Bonus auf ihre Steuerschuld geben.
Hier haben Sie die Landesregierung vorwurfsvoll gefragt, warum sie denn so pingelig sei und das Abkommen nicht mit unterzeichnen wolle.
Bei Frau Staatssekretärin Kaykin wollen Sie trotz lediglicher Vermutungen den starken Durchgriff, nämlich die Abberufung durch die Landesregierung.
Alle Fraktionen hatten sich in die Hand versprochen, dass die Frage der Integration politisch gemeinsam gestaltet und aus dem alltäglichen Streit herausgehalten wird.
Wir wollten damit helfen, meine Kolleginnen und Kollegen, dass Migrantinnen und Migranten auch als Seiteneinsteiger in die Politik kommen und eine faire Chance bekommen.
Seit Monaten wird Frau Kaykin von Ihnen angegriffen und diffamiert, nicht nur durch die offenen Fragen bei ihrem früheren Arbeitgeber, sondern auch durch eine vermeintliche Nähe zu den „Grauen Wölfen“, weil sie in ihrer Moschee in Marxloh an einer Veranstaltung einer den „Grauen Wölfen“ nahestehenden Organisation teilgenommen hat.
Wenn ich die „Welt am Sonntag“ vom vergangenen Wochenende lese, so finde ich einen Artikel über Ihren jetzt hier gestellten Antrag mit einer Fülle von Vermutungen und Verdächtigungen gegenüber Frau Kaykin. In derselben Zeitung lese ich von der Kollegin Güler, dass sie eine Umarmungsstrategie
gegenüber den türkischen Rechtsnationalisten
pflegt,
(Zuruf von der CDU: Sie sollten sich was schämen! weil sie zwei Veranstaltungen besuchte und damit aufwertete, bei denen Rechtsnationalisten aus dem Umfeld der „Grauen Wölfe“ öffentlich für sie warben. Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege von Grünberg, entschuldigen Sie bitte. Frau Kollegin Güler würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Bernhard von Grünberg (SPD): Ich möchte jetzt aber zu Ende führen. Wir können es nachher machen.
Sie wird gleich hören, was ich dazu sage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten fair miteinander umgehen. Ich selbst habe kürzlich auf einer Veranstaltung gesprochen, bei der auch Öcalan-Fahnen zu sehen waren. Ich hoffe, dass Sie mich deswegen nicht der PKK zuordnen.