Karin Schmitt-Promny

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Last Statements

Ich möchte gerne fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass Flexibilität vielleicht von Ihnen als Zauberwort genutzt wird, aber noch lange nicht für jede Kita an jedem Ort zu jeder Zeit notwendig ist.
Wissen Sie – wir sprechen ja auch schon mal mit Betroffenen und mit Trägern –, dass es in den Kommunen nur eine bestimmte Größenordnung von Bedarf gibt und dass Kommunen heute schon in der Lage sind – und das auch tun –, solche Modelle vor Ort zu realisieren, sodass ich, verteilt auf eine Stadt, bestimmte Angebote habe? Ist Ihnen bewusst, dass es das auch heute schon gibt und dass nicht jede Kita diese Flexibilität, die Sie als Zauberwort hinstellen, braucht?
Herr Hovenjürgen, haben wir eine Große Koalition in Berlin, und gibt es eine Richtlinienkompetenz der Kanzlerin? Gehört das nicht mit zu dieser Fragestellung? Wie, glauben Sie – ich bin Aachenerin –, würden wir in der Region auf Ihre Positionierung heute reagieren? Glauben Sie, dass Sie damit irgendjemanden überzeugen können?
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt – auch wenn wir wenige sind –, in welcher Zeit wir uns befinden. Es ist Mitte Februar, also sind es noch zwei Monate bis zum Mai. Das machen manche Aussagen hier sehr deutlich.
Mai. Ich habe Mai gesagt.
Wunderbar. Jetzt können Sie sagen: Rot-Grün muss noch einmal das Zählen von eins bis drei lernen. Das kann ich Ihnen aber vorwegnehmen.
Wunderbar. Wie toll, eine solche Unterstützung zu haben. Ich liebe eine Unterstützung gerade in Bildungsfragen.
Herr Kaiser, Sie haben davon gesprochen, dass Sie in jeder Schule eine katastrophale Situation vorfinden. So geht es meines Erachtens nicht. Wir sollten uns darüber auseinandersetzen, wo die Probleme liegen. Ich finde nicht nur katastrophale Schulen vor, sondern interessante Schulmodelle. Mir begegnen Lehrer, die sich engagieren, und ich kenne engagierte Schüler und Eltern.
Solche Aussagen machen die Arbeit vor Ort kaputt. Lassen Sie das deshalb sein und uns vernünftig weiterdiskutieren. Für die Entwicklung von Schule lohnt sich das.
Ich komme zum Antrag: Heute sorgt sich die FDP um die Sicherung eines vielfältigen Schulangebotes in den Kommunen. Sie will deshalb in allen weiterführenden Schulen gleichberechtigt die Bandbreite und damit die Fortführungsgröße pro Zug absenken. Einen konzeptionellen Ansatz bleibt sie schuldig, den soll die Landesregierung erarbeiten. Herr Kaiser, Sie sprechen von einer reflexhaften Reaktion, dass die Anregungen schon aufgegriffen seien. Wenn wir die Fakten zusammenhalten wollen, denke ich, muss man auch hinsehen und kann das nicht mit einer solchen Bemerkung abstrafen.
Auf die Frage: „Hat es Sinn, dieser Forderung nachzukommen, und betrifft diese Problemstellung wirklich alle Schulen?“ antworte ich mit Nein. Das Schulgesetz bietet Schulen und Schulträgern längst Möglichkeiten zur Unterschreitung der für die jeweiligen Schulformen benannten Zügigkeiten. Das Schulgesetz nennt Klassenfrequenzrichtwerte und weist für alle Schultypen der Sekundarstufe I flexible Bandbreiten auf. Zudem kann es Ausnahmen geben. Für
die Schulform Hauptschule, die in den letzten Jahren immer weniger von Familien gewählt wird, gilt sogar die Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern.
Die Hauptschule ist auch ein Beispiel dafür, dass der Elternwille die Schülerzahlen steuert. Dem muss die kommunale Schulentwicklungsplanung Rechnung tragen.
In den Städten geschieht dies über eine Verringerung der Angebote eines Schultyps. Einerseits ist das schmerzhaft für die auslaufenden Schulen, für eine Schulgemeinschaft und für ein engagiertes Team von Lehrinnen und Lehrern. Andererseits bietet das aber auch Chancen, wie wir in Aachen bei der Schließung einer Realschule bei zeitgleichem Aufbau einer Gesamtschule mit einem sehr interessanten Schulkonzept erleben können.
In ländlichen Gebieten gestaltet sich dieser Prozess mitunter schwieriger. Hier gilt es, den mittleren Schulabschluss im ländlichen Raum zu erhalten. Die Antwort kann aber auch hier keine generelle Absenkung der Fortführungsgrößen für alle Schulen sein. Schulen brauchen Mindestgrößen, um das volle Angebot ihrer Schulform gewährleisten zu können, und das gilt nicht erst für die gymnasiale Oberstufe.
Viel interessanter und vielerorts umgesetzt ist die Bildung von Teilstandorten. Sie tragen dazu bei, Schulformen und ein relativ wohnortnahes Schulangebot zu erhalten. Das haben wir heute bereits mit zweizügigen Schulen mit Teilstandorten, die entsprechend mit Lehrerressourcen ausgestattet sind.
Ein wesentliches Element ist in diesem Zusammenhang die Schulentwicklungsplanung, die heute nicht mehr an den Stadt- und Gemeindegrenzen haltmachen darf. Über eine regionale Schulentwicklungsplanung lassen sich Schulangebote aufrechterhalten und weiterentwickeln. Als Beispiel sei die Sekundarschule Simmerath genannt, die von den Kommunen Simmerath und Monschau aus der Städteregion Aachen gemeinsam mit der Gemeinde Hürtgenwald aus dem Kreis Düren betrieben wird. Es lohnt sich also, neue Wege zu gehen, und das geschieht dort erfolgreich. Schulische Kooperation muss nicht an Kreisgrenzen haltmachen.
Zurück zum Anliegen: Das Ziel kann doch nicht sein, kleinere Schulen mit weniger Differenzierung zu schaffen. Hat sich die FDP eigentlich gefragt, welche Konsequenzen ihr Antrag hinsichtlich der Lehrerversorgung hat? Sind vereinzelte Nachfragen die Basis des Antrags, oder sieht sie darin ein Thema von landesweiter Bedeutung?
Bei all den Möglichkeiten, der Frage einer geringen Schülerschaft an einer Schule begegnen zu können, fiel mir bei Ihrem Antrag ein altes Sprichwort ein, das
lautet: Erst denken, dann handeln. – Hier habe ich mich gefragt: Sollte man erst …
Nein, erst hören, was als Nächstes kommt.
Okay. Ja, genau. Das bleibt jetzt hängen. Aber dank Ihrer Hilfe kann ich ja jetzt schon bis drei zählen. – Also, erst recherchieren, und dann …
Ich versuche es noch einmal. Ich freue mich über weitere Hilfen. Ihnen kann ich aber auch sagen: Erst recherchieren und dann den Antrag schreiben. – Danke. Wir lehnen den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Förderung der Medienkompetenz gehört zu den wichtigsten Bildungsaufgaben. Sie ist eine Schlüsselkompetenz.
Ich möchte kurz aufzeigen, was für uns zu einer informatorischen Allgemeinbildung gehört. Medienkunde, der Zugang zu digitalen Medien und deren Nutzung ist die Grundlage. Ein Instrument, diese schon ab der Grundschule zu etablieren, ist der Medienpass NRW. Digitale Medienkompetenz aber geht darüber hinaus. Schüler und Schülerinnen sollen in unserer Informationsgesellschaft technologisch-informatorische Grundkenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Die Verarbeitung von Daten, die zugrunde liegenden Codes und Algorithmen, die Vernetzung der Daten gehören zu einem theoretischen und praktischen Wissen, das es ermöglicht, an der digital geprägten Welt teilzuhaben. Dazu bedarf es der Verfügbarkeit von digitalen Geräten. Deshalb ist die weitere Ausstattung der Schulen mit WLAN und Geräten bleibende Aufgabe der Schulträger. Dem trägt übrigens auch – das haben wir heute gehört – das Programm „Gute Schule 2020“ Rechnung, indem Mittel dieses Programms für die digitale Infrastruktur der Schulen genutzt werden können.
Unabdingbar gehört die Thematisierung der gesellschaftlichen Entwicklung in eine digitalisierte Welt dazu, die Wahrnehmung der sozialen Effekte wie auch der kritische Blick auf diese Entwicklungen.
In einer Zeit, in der wir täglich Produzentinnen und Produzenten unserer medialen Botschaften sind, ist die Reflexion der Mediennutzung geboten. Medienpädagogik muss integraler Bestandteil sein. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler in einer digitalisierten Welt als souveränes Ich handlungsfähig sind.
Es gilt, die umfassende Durchdringung unseres Lebens durch die digitale Entwicklung in Schule aufzuzeigen, zu vermitteln, erfahrbar zu machen. Dazu werden die Schulen perspektivisch ein Mediencurriculum für alle Fächer entwickeln.
Ich zitiere aus der schriftlichen Stellungnahme des Experten Frajo Ligmann. Er sagt:
„In diesem Mediencurriculum ist für alle Fächer verbindlich und detailliert festgelegt, welche Kompetenzerwartung zu welchem Zeitpunkt durch welches Fach gefördert werden muss.“
Für eine solche informatorische Allgemeinbildung müssen die Lehrerinnen und Lehrer gewonnen werden. Sie sind der Hebel für das Gelingen, diese in Unterricht und Schulen zu integrieren.
Wir müssen aber feststellen, dass es Lehrer und Lehrerinnen gibt, die sich mit dieser Anforderung ausgesprochen schwertun. Nun muss vielleicht nicht jede einzelne Lehrpersönlichkeit den Umgang mit digitalen Medien beherrschen, und nicht jeder Unterricht muss digitalisiert stattfinden. Die Weiterbildung ihres Lehrkörpers aber sollte Anliegen aller Schulen sind. Angebote dazu sind vorhanden, zum Beispiel über QUA-LiS oder der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen.
Für die zukünftige Lehrergeneration gehört das Thema „Digitalisierung“ zu weitgehend allen Lebens- und Arbeitsbereichen und die digitale Kompetenz der Schülerschaft zu einer Querschnittsaufgabe im Studium und in der zukünftigen Berufstätigkeit. Das neue Lehrerausbildungsgesetz trägt dem Rechnung.
Meine Damen und Herren, Bildung 4.0 ist für alle Kinder und Jugendlichen zu fordern, denn zur Chancengleichheit gehört heutzutage digitales Wissen und Handlungsfähigkeit dazu.
Wir sagen Ja zum Leitbild digitaler Kompetenz, jedoch nicht über ein Pflichtfach Informatik, sondern über einen ganzheitlichen Ansatz als Querschnittsaufgabe und in allen Fächern. Es geht um Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung. Hier liegt der Schlüssel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU spricht sich mit ihrem Antrag für die Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen aus. Dass Kommunen unterstützt werden müssen, ist Konsens. Es setzt niemand, wie die CDU suggeriert, die kommunale Infrastruktur aufs Spiel. Im Gegenteil: Auch wir wissen um die Investitionsschwäche in vielen Kommunen.
Diese ist jedoch nicht dem Land anzurechnen und auch nicht allein durch das Land zu beheben. Das Problem der Finanzierung der Kommunen ist eines aller staatlichen Ebenen: der Kommunen, des Landes und insbesondere des Bundes;
denn der Bund ist es, der den Kommunen wiederholt Aufgaben überträgt und sich bei der Finanzierung aus der Verantwortung stiehlt.
Unsere rot-grüne Regierung hat gehandelt, und zwar aus einer Situation heraus, meine Damen und Herren, in der die Vorgängerregierung aus CDU und FDP die Kommunen am langen Arm verhungern ließ, ja, sie regelrecht augeblutet hat.
Wir dagegen haben die Finanzmittel für die Kommunen Jahr für Jahr deutlich gesteigert. Die Mittel aus dem GFG wurden seit 2010 um 39 % erhöht, nämlich von 7,6 Milliarden € auf 10,5 Milliarden € im Jahre 2017. In den Stärkungspakt Stadtfinanzen flossen aus originären Landesmitteln 3,6 Milliarden € für notleidende Kommunen. Das sind Maßnahmen, die Wirkung zeigen und die Kommunen auch in ihrer Investitionsfähigkeit vorangebracht haben, Herr Nettelstroth.
Das zeigt sich zum Beispiel auch an der Zahl der Kommunen, die im Nothaushalt sind. Waren dies 2010 noch 138 Kommunen, so sind es heute lediglich neun. Erstmals seit vielen Jahren sinken die Kas
senkredite der Stärkungspaktkommunen. Meine Damen und Herren, dies zeigt den kommunalfreundlichen Kurs der Landesregierung.
An einem Punkt weist der CDU-Antrag in eine richtige Richtung: im Ansatz interkommunaler Zusammenarbeit. Konkrete Vorschläge aber bleiben Sie schuldig. Es muss doch nicht erst geprüft werden, dass dieser Weg erfolgreich ist. Wir wissen doch, dass geteilte Ausgaben hilfreich sind für die Haushalte beider Gebietskörperschaften. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, eventuell noch vorhandene Hindernisse abzubauen und bei Städten und Kommunen dafür zu werben, diese interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Das ist der richtige Weg.
Eine gegensätzliche Position haben wir jedoch zum Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes. Mit diesen Mitteln nimmt der Bund endlich ein Stück weit seine Mitverantwortung für die Situation der Kommunen wahr, übrigens auch dank des starken Einsatzes von Nordrhein-Westfalen. Für finanzschwache Kommunen ist die Übernahme von 90 % der Kosten einer Investition sehr hilfreich, und das Programm wird entgegen Ihrer Aussage sehr gut angenommen. Von den bislang abgerufenen Mitteln geht laut Bundesfinanzministerium fast die Hälfte nach NordrheinWestfalen, obwohl weniger als ein Drittel des Gesamtvolumens dieses Programms nach NRW fließt. Es kann also für NRW nicht die Rede davon sein, dass der Mittelabfluss aus dem Kommunalinvestitionsfonds bisher recht gering ist.
Meine Damen und Herren, wir sprechen uns klar dagegen aus, die verschiedenen Investitionspauschalen zu einer allgemeinen Investitionspauschale zusammenzuführen.
Wenn die CDU-Fraktion die Interessen der Kommunen in den Blick nehmen will, sollte sie auch berücksichtigen, dass es kein Einvernehmen der kommunalen Spitzenverbände in dieser Frage gibt. Auch von wissenschaftlicher Seite – so von den Mitgliedern der ifo-Kommission – wird ein derartiger Vorschlag klar abgelehnt.
Was ist denn wirklich gewonnen durch eine allgemeine Investitionspauschale? Die finanziellen Mittel werden durch diesen Schritt doch überhaupt nicht erhöht, sondern lediglich umgeschichtet.
Eine Aufhebung der Zweckbindung der Schulpauschale lehnen wir ebenfalls ganz klar ab. Sie dient der Absicherung der kontinuierlich dringend gebotenen Investition in den Bildungsbereich. Sie gehört grundlegend zur Daseinsvorsorge der Kommunen und darf nicht anderen Investitionsinteressen geopfert werden.
Wir fragen uns, ob innerhalb der CDU-Fraktion eigentlich geklärt ist, welchen Weg sie hinsichtlich der Investitionspauschalen nun anstrebt. Ihr Schulexperte Klaus Kaiser hat doch gerade erst die Erhöhung der Schulpauschale gefordert. „Quo vadis?“ muss man doch fragen.
Meine Damen und Herren, ist der CDU-Fraktion eigentlich entgangen, dass das Land weitere Schritte zur Förderung der Kommunen unternimmt? Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ investieren wir zwischen 2017 bis 2020 2 Milliarden € nur aus Landesmitteln. Jahr für Jahr erhalten die Kommunen 500 Millionen € als Zuschuss. Da kommen 70 Millionen € für die Digitalisierung der Ersatzschulen noch oben drauf.
Die Kommunen freuen sich über die Millionenbeträge, die sie nicht zurückzahlen müssen und für die sie keinen Eigenanteil aufbringen müssen. Die Mittel können für die Sanierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur und von Sportstätten genutzt werden sowie für die Herrichtung für die digitale Schule.
Ich bin sofort fertig. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, so gestaltet Rot-Grün die direkte Förderung von Investitionen in unsere Kommunen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines muss man der FDP-Fraktion zugestehen: Sie ist Meisterin in der Formulierung von dramatischen Überschriften.
Beim heute zu beratenden Antrag kann man sich zunächst erschrecken. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, ein hohes Gut unserer Demokratie, sei eingeschränkt. Die Forderung des Titels verlangt, diese erst wieder zu ermöglichen. Als Verhinderer der Forschungsfreiheit werden sodann die Kultusministerkonferenz und das Land identifiziert, die den Zugang zu Bildungsdaten blockieren.
Doch was leistet Ihr Antrag selbst im Hinblick auf diesen hohen Aufschlag, den Sie machen? Ist die Forschungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen tatsächlich gefährdet? Welche Blockaden gilt es denn zu überwinden? Der Antrag und auch Ihre Rede, Frau Schmitz, bleiben den Nachweis zu diesen Fragen leider schuldig.
Der Antrag verweist auf die Kritik von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über „mangelnde Transparenz und eine Blockadehaltung der“ – man
höre: „der“, bestimmter Artikel und damit wohl allumfassend – „Exekutivvertreter beim Zugang zu Bildungsdaten“ klagen.
Insbesondere die Kultusministerkonferenz gerät in den Fokus der Beschwerde. Aber dabei scheint der Antrag der FDP ins Leere zu laufen. Die KMK spricht sich für die Erhebung von Daten aus und lässt auch ländervergleichende Studien zu.
Auch das Land NRW unterstützt im Rahmen transparenter Verfahren diese Studien, indem es seine Daten für Analysen zur Verfügung stellt.
Nachvollziehbar ist das allgemeine Interesse an Bildungsforschung und ihren Ergebnissen. Dafür aber braucht es Maß und Mitte. Vorrangig muss der Schutz der Individualdaten gesichert sein. Der Datenschutz darf auch im Hinblick auf wissenschaftliche Interessen nicht verletzt werden.
Die Schulen dürfen mit wissenschaftlichen Anfragen auch nicht überfordert werden. Eine empirische Untersuchung ist für alle Beteiligten, auch für die Untersuchten, mit Arbeit verbunden. Sie bedeutet ein Addon neben allen sonstigen Aufgaben in Unterricht und der Organisation des Schullebens.
Insofern ist es richtig, dass laut Schulgesetz die Schulleitung nach Beteiligung der Schulkonferenz eigenständig entscheidet. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer wissenschaftlichen Untersuchung besteht meines Wissens nicht.
Eine Ablehnung eines Forschungsvorhabens ist sicherlich für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler enttäuschend. Aber die Möglichkeit der Ablehnung durch eine Schule halten wir für ebenso wichtig.
Die Berücksichtigung schulinterner Gründe für die Ablehnung einer wissenschaftlichen Untersuchung lässt der Antrag anscheinend zu. Dann heißt es aber,
„dass Schulen oftmals nicht nur unter nachvollziehbaren Aspekten wie Organisationsfragen Wissenschaftler abschlägig bescheiden. Es
herrscht offenbar bisweilen die Sorge vor, dass auch Defizite bekannt werden könnten.“
Unter welchen Generalverdacht stellen Sie, Frau Schmitz, denn hier die Schulen?
Wir denken, dass Schulen heute durchaus in der Lage sind, sich über Schulentwicklung auseinanderzusetzen. Wenn dann wirklich Defizite festgestellt werden, sollte dies einhergehen mit einer Analyse der Situation und der Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen.
Im Text heißt es weiter, dass die Sorge verbunden ist mit der Befürchtung – Zitat –,
„eine solche Transparenz, gerade auch bei möglicher Offenlegung von Defiziten, sei vom Dienstherrn nicht gewollt.“
Hier nähert sich Ihr Antrag einer Verschwörungstheorie. Doch die Realität zeigt anderes: In NRW gibt es keine schulbehördlichen Genehmigungsvorbehalte. Somit können wissenschaftliche Forschungen in und über Schule durchgeführt werden. Das ist gängige Praxis, da brauchen Sie auch nicht den Kopf zu schütteln, Frau Schmitz.
Erst jüngst im Schulausschuss des Landtags, am 29. Juni, wurden uns die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Uslucan vorgestellt.
Abschließend stellt sich uns die Frage, welches Erkenntnisinteresse Sie wirklich bewegt, diesen Antrag zu stellen. Auch hier zeigt sich wieder Ihre Beschränkung auf die Frage eines Rankings. Schulen aber sind keine Institutionen, die fortlaufend Daten liefern sollten. Das alleine führt nicht zu einer qualitativen Weiterentwicklung unseres schulischen Bildungssystems.
Ziel wissenschaftlicher Untersuchungen sollte vielmehr die Wirksamkeit der Ergebnisse für die Entwicklung von Unterricht und der Institution Schule als Teil eines ganzheitlichen Bildungssystems sein. Wir brauchen eine Bildungsforschung, die unter Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern Ergebnisse liefern kann, die unterstützen, Kindern und Jugendlichen eine gelingende Bildungsbiografie zu ermöglichen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen geschichtlichen Rückblick. Ende der 20er-Jahre des vorigen Jahrhunderts war es das Radio, das ein großes Potenzial bot. Bertolt Brecht schrieb:
„Der Rundfunk ist aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Der Rundfunk wäre der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens, ein ungeheures Kanalsystem, d. h., er würde es, wenn er es verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Zuhörer nicht nur hören, sondern auch sprechen zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn in Beziehung zu setzen.“
Bereits Brecht erwartete, dass Medien auf gesellschaftliche Entwicklungen einwirken. Ich zitiere:
„Undurchführbar in dieser Gesellschaftsordnung, durchführbar in einer anderen, dienen die Vor
schläge, welche doch nur eine natürliche Konsequenz der technischen Entwicklung bilden, der Propagierung und Formung dieser anderen Ordnung. … Sollten Sie dies für utopisch halten, so bitte ich Sie, darüber nachzudenken, warum es utopisch ist.“
Hier lässt sich meines Erachtens eine Parallele ziehen zur heutigen Situation: der Entwicklung unserer digitalisierten Welt. Heute haben wir technologisch die Dialogfähigkeit erreicht. Diese im Sinne einer fortschreitenden demokratischen Entwicklung zu nutzen bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe.
Dazu gibt der Antrag der Piraten keine überzeugende Antwort.
Digitalisierung heute ist allumfassend. Sie verändert unser Handeln, unsere wirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten. Sie bietet – zumindest theoretisch – die Möglichkeit der Teilhabe und Kommunikation.
Die Piraten wollen dem mit ihrem Antrag Rechnung tragen. Sie wollen eine Strategie der schulischen Bildung in der digitalisierten Welt entwickeln.
Dieser Versuch ist zu achten, auch wenn man ein wenig den Eindruck gewinnt, es handle sich bei diesem Text um Copy-and-paste.
Richtig ist, dass der grundlegende gesellschaftliche Wandel, der aus der technologischen Entwicklung folgt, auf allen Ebenen, insbesondere in der Bildung, zu Veränderungen führt.
Wissen ist über Internet jederzeit zugänglich. Doch der Zugang will gelernt sein.
Die Fähigkeit, ein Smartphone oder Tablet zu bedienen, sich in sozialen Netzwerken zu bewegen, Mails zu empfangen und Informationen aufzurufen, ist nicht hinlänglich, um ein eigenständiger Nutzer, eine eigenständige Nutzerin sein zu können. Ich muss Fragen stellen können, um Sachverhalte zu hinterfragen, Inhalte und Strukturen analysieren, urteilsfähig sein.
Daraus sind Folgerungen für die schulische Bildung zur Digitalisierung zu ziehen. Zu den Aufgaben gehört die Vermittlung der technischen Fertigkeiten und der Einsatzmöglichkeiten, die kritische Analyse der Digitalisierung und ihrer Folgen für die Gesellschaft, die kreative und kritische Nutzung und Gestaltung, verbunden mit einem Freiraum für Kinder und Jugendliche, die Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit verbunden mit Empathie für mein Gegenüber.
Das Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler handelnde Subjekte ihrer digitalen Kommunikation werden, die um die Macht des technologischen Fortschritts wissen und sich mit und in einer digitalisierten Welt bewegen können.
Aber, meine Damen und Herren, die Basis für Bildung und Erziehung ist und bleibt die emanzipatorische Pädagogik, die Kinder darin begleitet und stärkt, Möglichkeiten zu entwickeln, mit Wissen, mit Allgemeinbildung selbstbestimmt an gesellschaftlichen Prozessen teilzuhaben, und zwar von der Elementarerziehung bis hin zu den vielfältigen Bildungsabschlüssen, ja bis hin zum lebenslangen Lernen.
Das gilt unabhängig von den Medien. Das gilt deshalb auch im digitalisierten Zeitalter.
Der Antrag der Piraten schlägt Punkte zur Beschlussfassung vor, die bereits heute – und nicht erst seit heute – Aufgaben in unserem Bildungssystem sind. Wir befinden uns mitten im Prozess. Uns braucht nicht gesagt zu werden, dass wir den Prozess anfangen sollen. Wir sind dabei, der Digitalisierung auch in der Bildung ihren Platz zu geben: in den Schulen, in der Lehrerbildung und auch in der Fortbildung für Lehrer. Daran arbeiten wir vor Ort, über die Maßgaben der Landesregierung und unsere Debatten im Parlament.
Dazu sind wir im Dialog sowohl mit Bildungseinrichtungen, Kitas, Schulen und Hochschulen als auch mit Verbänden, Kammern und anderen gesellschaftlichen Institutionen.
Der Medienpass als Instrument zur Förderung von Medienkompetenz ist der Einstieg für Schülerinnen und Schüler.
Das digitale Schlüsselprojekt ist LOGINEO NRW, das Dach für die vielfältigen Anforderungen an die digitale Unterstützung in Schulen, für die Unterrichtsgestaltung, für die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schulverwaltung, für Dateimanagement und Datenschutz.
Das ist schulische Bildung in der digitalisierten Welt und für die digitalisierte Welt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir uns alle auf denselben Antrag beziehen, kann ich Ihnen jetzt nichts wesentlich Neues vermitteln.
Das ist schade, aber in anderen Fällen wird das wieder anders sein.
Ich möchte trotzdem die Sicht unserer Fraktion wiedergeben.
„Schülerinnen und Schüler vor Werbung an Schulen bewahren – Schulsponsoring verantwortungsvoll gestalten“ – dieser Überschrift des Antrags der Piraten stimmen wir wohl alle zu. Das Thema ist nicht neu; das haben Sie gesagt. Es war in den letzten Jahren mehrfach auf der Tagesordnung – zuletzt im Schulausschuss am 18. November letzten Jahres.
Die Diskussion im Ausschuss hat aber auch deutlich gemacht, dass niemand in diesem Parlament Werbung in Schulen befürwortet. Werbung in Schulen ist grundsätzlich verboten.
Schulsponsoring jedoch bietet Schulen die Möglichkeit, von Dritten unterstützt zu werden – durch Institutionen, Verbände und auch durch Unternehmen. Dies hilft, besondere Maßnahmen und Projekte zu realisieren. Es geht dabei nicht um die grundständige
Ausstattung von Schulen. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Ich kenne viele Projekte aus Aachen, in denen Schulen eine Zirkuswoche gemacht haben. Das könnte sich eine Schule nie leisten, wenn sie nicht zusätzliche Gelder eintreiben würde – etwa aus der Bezirksvertretung oder von Unternehmen aus ihrem Bereich.
Für diese Projekte gilt der Grundsatz, dass diese Unterstützung mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar ist und sein muss. Eine mögliche Werbewirkung für den Zuwendungsgeber muss eindeutig hinter dem Schulnutzen zurücktreten und nicht nur überwiegen, Herr Marsching, wie Sie gesagt haben.
Die Annahme der Unterstützung ist verantwortungsvoll zu handhaben. Deshalb trifft der Schulleiter oder eine Schulleiterin eine solche Entscheidung auch nicht allein. Sie bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz und auch des Schulträgers. Damit sind Kontrollinstanzen gegeben.
Ohne dem Schulsponsoring Tür und Tor öffnen zu wollen, ist es also eine Frage des Was und des Wie.
Denn eine Schule steht nicht für sich allein. Sie braucht außerschulische Partner. Das trifft sowohl für Schulsponsoring als auch für die Vernetzung mit Unternehmen zu, um Schülerinnen und Schülern einen Kontakt zur Arbeitswelt und zu möglichen Praktika zu bieten.
Ja.
Diese Fälle habe ich nicht vorliegen. Ich kann sie nicht nachvollziehen.
Ich finde es aber einen wichtigen Hinweis, den Sie uns da mitgeben.
Dann sollte man das noch einmal abklären. Meines Erachtens gehört eine Schulträgerzustimmung dazu.
Ich würde gern weitermachen.
Ich weiß nicht, ob die Unterschrift vorgeschrieben ist. Wir werden es sehen. Wir werden es klären. Ich kenne dieses Formular nicht; das muss ich Ihnen leider zugestehen. Ja?
Ich mache mit dem Blick auf die Schule weiter.
Umgekehrt erfährt die Schule durch eine solche Unterstützung aber auch Wertschätzung ihrer Arbeit und ihrer Aufgabe als Bildungsinstanz.
Die Steuerung dieser Unterstützung oder Kooperation erfolgt nicht über das Ministerium. Es gibt kein zentrales Register des Schulsponsorings.
Um Schulen Hilfestellungen zum Umgang mit Schulsponsoring zu geben – das haben wir gehört – gibt es den Leitfaden „Schulsponsoring heute“, der das Thema grundsätzlich aufarbeitet, der praktische Tipps gibt, eine Checkliste zur Auswahl der Sponsoren und – das finde ich hilfreich für Schulen – einen Mustervertrag vorhält.
Darüber hinaus verweist das Ministerium darauf, dass sich Schulen in Zweifelsfällen bezüglich des Werbeverbots und des Schulsponsorings von den Schulaufsichtsbehörden beraten lassen können.
Wenn wir den Ansatz der selbstständigen Schule ernst nehmen, dann gehört auch die Frage des Schulsponsorings zum verantwortungsvollen Handeln der Schule selbst. Erfahrungsgemäß gehen Schulleitungen sensibel mit der Frage des Schulsponsorings um.
Es ist aber nicht einfach für Schulen, Angebote von möglichen Partnern von vornherein in der Gänze richtig einzuschätzen. Eine kritische Begleitung halten wir für sinnvoll.
Ein negatives Beispiel – das haben wir gehört – war der Schreibwettbewerb „Kindles Storyteller Kids“ des Versandhändlers Amazon. Auf den geht Ihr Antrag ja
auch ein. Als Preis war ein E-Book-Reader von Kindle ausgelobt. So kann das Unternehmen neben der angekündigten Unterstützung der Lese- und Schreibfähigkeit von Kindern durchaus auch für sich einen Vorteil ziehen, denn mit diesen Geräten können nur elektronische Bücher aus dem Amazon-Angebot aufgerufen werden. Diese Aktion sehen wir sicher alle kritisch.
Sie, die Piraten, verweisen auf das hessische Kultusministerium, das die Aktion als schulrechtswidrig bezeichnet. Der nordrhein-westfälischen Landesregierung aber halten Sie vor, dass eine öffentliche Bewertung des Sachverhalts ausstehe.
Ich mache mal die zeitliche Abfolge klar: Ich habe Ihren Antrag gelesen. Ich beziehe mich auf Ihren Antrag. Ich habe sehr wohl gehört, dass Sie eben in Ihrer Rede etwas anders formuliert haben. Gestatten Sie mir aber, dass ich auf den Antrag Bezug nehme.
Deshalb fange ich den Satz noch einmal an: Der nordrhein-westfälischen Landesregierung aber halten Sie vor, dass eine öffentliche Bewertung des Sachverhaltes aussteht. Aber ist es nicht vielmehr so, dass auch das Schulministerium NRW die Teilnahme am Amazon-Wettbewerb für unzulässig erklärt hat? In meiner Region war dies bereits Gegenstand eines Zeitungsartikels. Von daher dürfte das ja bekannt sein.
Damit komme ich zum Abschluss. Wir sagen ganz klar: Vorhaben wie der Amazon-Wettbewerb gehören nicht an die Schule.
Aber ist deshalb ein Vorlesetag im November, bei dem Buchhandlungen Klassen zu einer Lesestunde einladen, schon eine unzulässige Unterstützung? Da sagen wir: Nein. Das gilt es in jedem Fall zu prüfen und abzuwägen. Diese Verpflichtung ist gängige Praxis.
Ihr Antrag ist weitgehend obsolet. Ihre Forderungen sind bereits Realität. Die Abwägung im jeweiligen Einzelfall muss den Schulen unter den klar restriktiven Rahmenbedingungen erhalten bleiben. Eine weitergehende bürokratische Regelung für unsere Schulen lehnen wir ab.
Denn in den Fokus der kritischen Betrachtung gehören meines Erachtens nicht die Schulen, sondern die Unternehmen, die versuchen, entgegen den Bestimmungen Einfluss auf Schulen, auf Lehrerinnen und
Lehrer und insbesondere auf Schüler und Schülerinnen zu nehmen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viel Neues kann ich Ihnen zu diesem Antrag jetzt nicht mehr vortragen. Trotzdem möchte ich Ihnen ein paar Gedanken vorstellen.
Die FDP bringt mit ihrem Antrag ihre Sorge zum Ausdruck, dass sich beim Aussetzen des Schulbesuches eine Erhöhung der Fallzahlen abzeichnen könnte. Interessanterweise zitieren Sie dazu – auch im Hinblick auf die Frage von Exklusion und Inklusion – Frau Prof. Dr. Faber, die – das ist der Hintergrund ihrer Aussagen – eigentlich die Förderschulen des LVR beschreibt. Der LVR aber hat keine Regelschulen, in denen Inklusion zu leisten ist, sondern diese Fälle betreffen, soweit es um den LVR geht, nur die Förderschulen.
Wir teilen aber Ihre Sorge dahin gehend, dass ein solcher Ausschluss in keinem Falle eine von der Schule gewünschte Gestaltungsmaßnahme sein darf. Dem stehen auch die Bedingungen, die für einen Schulausschluss einzuhalten sind, entgegen. Wenn eine Schule das Aussetzen der Schulpflicht vorschlägt, ist dies als Ultima Ratio einzuschätzen, als eine letzte Maßnahme in einer Situation, in der andere Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichend hilfreich waren, um den Problemen dieses spezifischen Kindes begegnen zu können.
Einem Aussetzen des Schulbesuches eines Kindes oder Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigterweise hohe Hürden vorgeschaltet. Der § 40 des Schulgesetzes geht davon aus, dass vor einem solchen Schritt alle Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung ausgeschöpft sind. Das gilt es, aufzuzeigen. Ein Gutachten der Unteren Gesundheitsbehörde ist zwingend einzuholen, und die Eltern sind anzuhören. Eine Entscheidung liegt dann bei der Schulaufsicht.
Die Bedingungen zeigen auf, dass das Aussetzen des Schulbesuches keine Steuerungsmaßnahme einer Schule ist und sein darf. Auch dieses Aussetzen setzt die Schulpflicht und das Recht des Kindes oder Jugendlichen auf Teilhabe an Bildung nicht außer Kraft. Deshalb wird in der weiteren Begleitung des Kindes das Ziel verfolgt, eine Rückführung in die Schule zu erreichen. Das Kind bleibt vom Status her ein Schüler bzw. eine Schülerin seiner abgebenden Schule.
In Hilfeplangesprächen – meine Damen und Herren, das halten wir für das Erforderlichste – soll geklärt werden, welche Unterstützungsmaßnahmen für das betroffene Kind und auch seine Familie verfolgt werden können.
Bei der Anhörung zum Unterstützungszentrum für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung am 9. März wurden uns durchaus gute Beispiele gezeigt. Entscheidend bei der Aufgabenstellung ist die Frage: Wie kann die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen in einer so zugespitzten Problemlage von der Familie sowie den sozialen Hilfe- und Bildungsinstitutionen positiv begleitet werden?
Die FDP aber geht mit ihrem Antrag – nach zwei Kleinen Anfragen 2014 und 2015 – nun zum dritten Mal dem Thema „Aussetzen des Schulbesuches“ nach. Das Ministerium verweist in seinen Antworten auf die sehr geringen Fallzahlen und hält eine gesonderte statistische Erfassung nicht für geboten. Kann man diesen Hinweis wirklich mit Bequemlichkeit der Ministerin abtun?
Einen Beleg, inwieweit durch eine fehlende statistische Erfassung individuelle Lebens- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen betroffen sind, liebe Frau Gebauer, bleibt die FDP schuldig. Und auch in der Anhörung zum Thema konnten keine belastbaren Zahlen vorgelegt werden.
Das Aussetzen der Schulpflicht stellt alle Beteiligten vor hohe Anforderungen. Es ist zudem nicht nur eine Frage der Regelschulen, die sich auf den Weg zu einer inklusiven Schule gemacht haben. Auch an Förderschulen kann diese besondere Situation zu bewältigen sein. Das Verfahren und seine Bestimmungen zeigen auf, dass es ein sehr sorgfältiges Verfahren ist.
Gegensteuern, meine Damen und Herren, kann man nicht aus Zahlen heraus. Es ist wieder das Element der statistischen Erhebung, von der aus Sie uns weismachen wollen, dass das ein Lösungsansatz ist.
Nein, Frau Gebauer, das ist es nicht. Es geht darum, für die Kinder aus den konkreten Situationen heraus Lösungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang den Begriff der Bequemlichkeit zu verwenden – das möchte ich noch einmal sagen –, ist eine bewusste Verunglimpfung und hat nichts mit einer sachlichen Klärung der Frage zu tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz später Stunde werde ich meinen Redebeitrag halten. Ich bin der Auffassung, dass es sich hierbei um ein so grundlegendes gesellschaftliches Thema handelt, dass ich, auch wenn ich die Fürsorge für uns verstehen kann, den Redebeitrag trotzdem vortragen möchte.
Meine Damen und Herren, viele Jahre haben Eltern für das Recht ihrer Kinder mit Beeinträchtigung auf Teilhabe am Unterricht gekämpft. Ende 2010 hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen den Beschluss zur Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung an den Schulen NRWs gefasst und damit den Rechtsanspruch auf Teilhabe in den allgemeinbildenden Schulen beschlossen.
Damit hat sich NRW auf den Weg gemacht zu einer inklusiven Schule. Das ist, wie zu erwarten war, ein Prozess, der sich über viele Jahre erstreckt. Inklusion ist eine Generationenaufgabe. Überstürzt kann man diese Entscheidung nun wirklich nicht nennen.
In der Debatte um die Inklusion gibt es Hinweise, wo es ruckelt. Wir sind viel im Land unterwegs, und wir nehmen diese Hinweise auf. Das Nachsteuern dieses Prozesses ist dialogorientiert zu führen, und zwar gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort.
Da Schulen unterschiedlich weit auf dem Weg sind, sind auch die Unterstützungs- und Steuerungsbedarfe verschieden. Deshalb ist ein generell von oben verordnetes Konzept nicht zielführend. Wenn wir selbstständige Schulen wollen, dann brauchen diese auch den Raum, ihre Konzepte eigenständig zu entwickeln.
Die FDP spricht davon, dass die Umsetzung der Inklusion qualitätslos begonnen habe und die Unterstützung vollkommen unzureichend sei. Sie erweckt den Eindruck, den Ausbau in der jetzigen Konstellation nicht fortsetzen zu wollen. Die Generalität dieser durchgehend negativen Kritik lehnen wir ab; denn sie trifft nicht den Stand der Entwicklung hin zur Inklusion in der Schule und negiert die gute Arbeit derer, die diese Arbeit tagtäglich in unseren Schulen umsetzen.
Wollen Sie eigentlich ein negatives Szenario aufmachen, oder wollen wir einen konstruktiven Prozess? Eine derart negative Beurteilung der Situation tut ihr nicht gut. Ja, sie belastet doch das gemeinsame Interesse, Inklusion voranzubringen.
Thomas Heinemann, Vertreter des Elternvereins „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“, hat uns in der Anhörung am 24. Februar deutlich gemacht, dass diese Art der Auseinandersetzung der Aufgabe „Inklusion“ mehr schadet als nützt.
Die Anhörung hat ein differenziertes Bild der Erfahrungen aufgezeigt. Herausforderungen aus der Sicht der Einzelnen wurden klar benannt. Aber auch Beispiele, wie Schulen und Schulträger wirksame Konzepte entwickelt haben, Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in ihren Schulen zu begleiten und individuell zu fördern.
Eine wesentliche Unterstützung, nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch für alle für Schule Verantwortlichen in den Kommunen und Kreisen ist die Fortbildung. Bereits seit 2011 werden Multiplikatoren fortgebildet, die die Schulen in ihrer Region beraten und die jeweiligen Prozesse begleiten. Bis heute wurden bereits über 400 Multiplikatoren geschult.
Die Einrichtung von Schwerpunktschulen trägt dazu bei, sonderpädagogische Kompetenz zu bündeln.
Die Forderung des barrierefreien Zugangs zu Schulgebäuden zu stellen, ist richtig. Aber ein Schulgebäude muss nicht von Anfang an mit einer Rampe ausgestattet sein, wenn noch kein Kind im Rollstuhl diese Schule besucht.
Wir haben ein Inklusionsleistungsgesetz auf den Weg gebracht, das dem Schulträger bei der Ausstattung der Schule hilft und auch personelle Unterstützung leistet.
Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, mit besonderem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung, gelten als die Kinder, die Lehrerinnen und Lehrern die meisten Sorgen machen. Hier ist die sonderpädagogische Kompetenz eine wichtige Unterstützung der Lehrkräfte. Aber nicht immer ist die Doppelbesetzung mit Regellehrkraft und Sonderpädagogen zwingend notwendig.
Erforderlich ist aber die systemische Unterstützung für das lernende System. Changemanagement, Inklusionsfachberatung, auch Inklusionsbegleitung
aus dem Bereich der Jugendhilfe fördern die Konzeptionsentwicklung und die konkrete Arbeit.
Bei allen Diskussionen aber gilt, dass die Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigung in erster Linie Kinder und Jugendliche sind, bei denen die Beeinträchtigung nur ein Aspekt ihrer Persönlichkeit ist und die ein Recht auf individuelle Förderung haben wie jedes Kind.
Unser gemeinsames Ziel sollte deshalb der Abbau der Etikettierung sein. – Vielen Dank.
Frau Pieper, die Zuordnung der Aggression finde ich sehr schade, weil ich mich bemühe, in meinen Redebeiträgen sachlich zu sein. Aber ich sehe ein Pro und Kontra, und ich versuche, Dinge abzuwägen.
Ich finde es sehr schade, wenn Sie meinen Worten nicht haben entnehmen können, dass ich verschiedene Punkte der Debatte aufgeführt habe. Ich habe sie aber mit dem Blick nach vorn aufgeführt. Das halte ich auch für richtig. Ich habe mich verwahrt gegen eine Generalität des Negativen und habe gesagt, wir müssen beide Seiten sehen. Ich glaube, dass ich das auch formuliert habe.
Wir können uns gern weiter darüber auseinandersetzen. Das ist eine so wichtige gesellschaftliche Frage, dass wir Ihre Sichtweise auf die Dinge genauso brauchen wie unsere Sichtweise. Nur, weiter kommen wir – das hat uns der Vater gesagt –, wenn wir sachorientiert und mit einem konstruktiven Blick nach vorne gehen. Das ist unser Job, und das ist unsere Verantwortung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP will digitale Bildung und Medienkompetenz in den Schulen stärken. Sie spricht sich für bundesweite Standards, gemeinsame Verantwortung sowie Aus- und Fortbildung aus.
Diese Anliegen werden von unserer Fraktion grundsätzlich unterstützt. Digitale Medien haben längst überall in unser Leben Einzug gehalten: in der Arbeitswelt, im Alltagsleben, in der Freizeit und auch zunehmend in unseren Schulen.
Die Relevanz einer aktiven Aneignung digitaler Kenntnisse und Kompetenzen ist heutzutage unumstritten. Ja, Medienkompetenz ist eine der Schlüsselkompetenzen unserer Zeit. Sie ist zudem inzwischen auch ein entscheidender Faktor für einen chancengleichen Bildungszugang.
Als Konsequenz folgt daraus: Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen aller Schultypen sollen den Herausforderungen der digitalen Entwicklung erfolgreich begegnen können. Somit können wir dem Antrag im Grundsatz zustimmen.
Nicht folgen können wir ihm jedoch in seiner Einschätzung der aktuellen Situation. Die FDP braucht die Schulpolitik in NRW nicht wachzuküssen. Herr Kaiser, NRW wird auch nicht zur Schnecke.
Das Anliegen der Stärkung digitaler Bildung ist nicht neu. In NRW erfolgt die Entwicklung stetig. Sie ist ein Prozess. Wir sind mitten in diesem Prozess. Bereits seit Jahren investieren viele Kommunen hohe Beträge in die digitale Ausstattung ihrer Schulen. In meiner Heimatstadt Aachen werden seit den 2000er-Jahren Jahr für Jahr sechsstellige Beträge für die digitale Ausstattung der Schulen verausgabt, und zwar in jedem Schultyp, von der Grundschule bis zum Berufskolleg.
Ich habe jetzt als Beispiel unsere Stadt genannt. Da kenne ich die konkreten Zahlen. Wir können das im Ausschuss gerne noch weiter verfolgen. In meinem Umfeld, der StädteRegion Aachen, ist die digitale Bildung aber durchaus auch in den Stärkungspaktkommunen angekommen, und die Kommunen investieren.
Ein Schreckensszenario nach dem Motto, NRW verliere den Anschluss, gibt es also nicht. NRW ist kein digitales Entwicklungsland. Die schulische Infrastruktur kann sich durchaus sehen lassen. Das zeigt auch die Studie „Schule digital – Der Länderindikator 2015“.
Meine Damen und Herren, der weitere Ausbau ist auch absehbar. Die Ausstattung macht aber noch keine erfolgreiche digitale Bildung; denn digitale Medien sind erst einmal Werkzeuge, mehr nicht. „Mehr Computer“ ist nicht gleich „mehr Kompetenz“. Die Quantität garantiert keine Qualität.
Was macht den Bildungsansatz digitaler Bildung aus? Hier sei ein Vergleich mit der kulturellen Bildung gezogen. Ein Instrument zur Verfügung zu
stellen, ist eine wichtige Voraussetzung, heißt aber noch lange nicht, dass ein Kind musizieren kann.
Auch bei der digitalen Bildung ist es notwendig, sie in einen ganzheitlichen Bildungsbegriff einzubeziehen. Vorteile digitaler Bildung in der Schule sind der spielerische Zugang zu Wissen – insbesondere bei den jüngeren Kindern –, die personalisierte Ausbildung und die damit verbundenen Möglichkeiten einer individualisierten Förderung sowie das kooperative Lernen.
Medienkompetenz soll Schülerinnen und Schülern eine eigenständige und kritische Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehört auch, dass sie in der Lage sind, Medien und ihre verschiedenen Einsatzweisen zu hinterfragen und sich auch der vorhandenen Risiken bewusst zu sein.
Der Medienpass NRW ist dabei ein Instrument, das die vielfältigen Elemente digitalen Lernens und Lehrens erfolgreich aufgreift.
Dieses Verständnis von digitaler Bildung stellt Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer. Nicht nur der technische Umgang ist gefragt, sondern genauso auch die Pädagogik. Erst das Wissen über methodische und didaktische Konzepte sowie deren Anwendung machen digitale Bildung erfolgreich.
Um Lehrerinnen und Lehrer bezüglich ihres Qualifizierungsbedarfs zu unterstützen, werden bereits seit Jahren gut nachgefragte Fortbildungen angeboten und gibt es Medienberatung in den regionalen Kompetenzteams.
Mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz machen wir digitale Bildung zu einem grundständigen Element der Lehrerausbildung.
Ich komme zum Schluss. Wir wollen keine volldigitalisierte Schulwelt, sondern eine Schule, die Medienkompetenz vermittelt, damit Schülerinnen und Schüler handelnde Subjekte ihrer digitalen Kommunikation sein können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Stamp hat eben gesagt, die FDP wäre
beim vorangegangen Thema in der Lage gewesen, wesentlich konkreter zu sein.
Eine solche konkrete Herangehensweise hätten wir uns auch für diesen Antrag gewünscht. Liest man nämlich den Antrag der FDP, so stellt sich die Frage, was sie denn konkret erreichen will.
Worauf bezieht sich die FDP, wenn sie sagt, dass die Potenziale der Schulen in freier Trägerschaft unzureichend eingebunden sind? Welche exemplarische, deutschlandweit an Schulen in freier Trägerschaft durchgeführte Abfrage hat dies denn gezeigt? Welche Problemlagen auch in NordrheinWestfalen sind jetzt konkret gemeint? Worin bestehen der deutliche organisatorische Verbesserungsbedarf und worin die Finanzierungslücke?
Immerhin: Die FDP konstatiert die gesamtgesellschaftliche Herausforderung der Flüchtlingsfrage, insbesondere im Bildungsbereich. Sie erkennt die großen Anstrengungen durch staatliche Ebenen und durch das zivilrechtliche Engagement an. Sie beschreibt, dass sich die Ersatzschulen auch in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung sehen.
Und das ist gut so.
Aber dann suggeriert die FDP, dass das Ministerium Hürden für Schulen in freier Trägerschaft zur Beschulung von Flüchtlingskindern und Jugendlichen aufbaue. Den Beleg dafür bleibt sie allerdings schuldig.
In NRW haben die Schulen in freier Trägerschaft ebenso wie die staatlichen Schulen die Möglichkeit, Flüchtlingskinder und -jugendliche aufzunehmen. Sie können jederzeit einzelne Schülerinnen und Schüler integrieren. Auch für sie gilt, dass sie internationale Vorbereitungsklassen einrichten können.
Der Bewirtschaftungserlass – die Kollegin Hendricks hat es schon benannt – des MSW ermöglicht, dass auch für diese Schulen – wie bei den vergleichbaren staatlichen Schulen – ein Unterrichtsmehrbedarf von einer halben Stelle bei einer Lerngruppe von mindestens 15 neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern anerkannt wird. Auch wenn die Bezirksregierungen für Schulen in privater Trägerschaft unterjährig keine Stellen zuweisen können, besteht doch die Möglichkeit, hier nachzusteuern.
Das zeigt auch ein Bericht des VDP NRW – des Verbandes Deutscher Privatschulen NRW – am Beispiel der Otto-Kühne-Schule in Bonn-Bad
Godesberg.
Gemeinsames Ziel aller Schulen ist, den zugewanderten Schülerinnen und Schülern Sprachkenntnisse zu vermitteln, sie, soweit möglich, am bestehenden schulischen Angebot teilhaben zu lassen – beim Sport, beim Kunstunterricht oder in Arbeitsgemeinschaften – und sie so schnell wie möglich in den Regelunterricht zu integrieren.
Wenn im FDP-Antrag von einer Finanzierungslücke gesprochen wird, dann erwarten wir, dass auch belegt wird, worin diese denn bestehen soll. Es kann doch nicht die Übernahme des Eigenbeitrags der Schulen oder eines Elternbeitrags für das jeweilige Flüchtlingskind durch das Land gemeint sein. Diese Kosten sind von den freien Trägern zu erbringen. Es gibt Möglichkeiten – sie sind auch genannt worden: Sponsoring, Spenden –, da Unterstützung zu geben. Hier kann aber keine Vorzugsbehandlung gegenüber den staatlichen Schulen erfolgen.
Die verlangte Einbindung der Schulen in privater Trägerschaft kann auch nicht heißen, dass Kommunen diese Schulen in die Pflicht nehmen. Frau Gebauer, Sie wissen sehr gut, dass das nicht geht. Immerhin besteht das Prinzip der Freiwilligkeit. Vielerorts ist die Bereitschaft der Schulen bislang nicht erklärt worden. Vielleicht passiert jetzt mehr. Wir haben es gerade vom Erzbistum Köln gehört.
Für die Schulen in privater Trägerschaft, die bei der Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen mitmachen wollen, sind die Kommunalen Integrationszentren die Anlaufstelle. Die KIs haben die Aufgabe der Erfassung und Zuordnung der Kinder übernommen. Die Schulen sind dort sicher gerne willkommen. Sie können daran gleichberechtigt teilnehmen. Ein zusätzliches Gremium scheint mir auch nicht notwendig zu sein, um diese Fragestellungen zu regeln.
Frau Vogt, ich hatte gedacht, wir kämen bei diesem Thema einmal daran vorbei. Aber nein; wieder kommt die Frage nach der Erhebung von Daten, nach dem Zählen, nach dem Zusammentragen. Man muss sich doch einmal fragen, welche Kosten ausgelöst werden, wenn wir zu jedem inhaltlichen Thema, das wir hier diskutieren, eine empirische Erhebung durchführen dürfen. Wenn wir diese Gelder anders verwenden, können wir viel mehr damit erreichen.
Ein Gesamtkonzept für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien oder von umFs, die in diesem Lande auch geleistet wird, ist hier auf einem guten Weg.