Norbert Post
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2012 wurde von der Weiterbildungskonferenz beschlossen, dass es eine solche Erhebung geben soll. 2017 wird sie schon fertig sein. Ich finde, das ist äußerst langfristig gedacht.
Gerade die Einrichtungen der Weiterbildung erklären uns alle, dass die Nachfrage nach Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb eines Schulabschlusses ungebremst stärker geworden ist. Das ist gut und richtig, vor allem, wenn man weiß, dass noch immer zigtausend junge Leute mit einem unzureichenden oder ohne Schulabschluss auf Arbeits- und Ausbildungssuche sind. Sie bekommen von uns dauernd erklärt, Abschlüsse seien die Grundlage, um überhaupt in die Ausbildung und in die Arbeit zu gelangen. Die jungen Menschen werden von den Betrieben und den Medien ständig darauf hingewiesen.
Die Weiterbildungseinrichtungen ermöglichen es als Institutionen, die diese Lehrgänge anbieten, solche Abschlüsse zu schaffen. Sie müssen das nachholen, was in der Regelschule zum Teil nicht möglich war. Laut Antwort des Ministeriums auf die eben zitierte Kleine Anfrage bieten 90 Volkshochschulen solche Lehrgänge an. Das Land gibt, wenn ich es richtig sehe, seit 2003 zweckgebunden 5 Millionen € dazu; ESF-Mittel kommen noch obendrauf, ebenso freiwillige kommunale Mittel.
Gerade in Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit besteht jedoch kaum die Chance, diese freiwilligen Leistungen obendrauf zu geben, also kommunale Mittel in diese Lehrgänge einzuspeisen. Auch dafür wäre es nötig, möglichst schnell Ergebnisse zu erzielen, möglichst schnell Zahlen zu erhalten, aufgrund derer das Land diese Weiterbildungs- und Ausbildungslehrgänge zum Erwerb von Schulabschlüssen unterstützen kann.
Die Weiterbildungseinrichtungen machen deutlich, dass mit der steigenden Nachfrage die Mittel, die jetzt zur Verfügung stehen, nicht reichen werden. Aber das ist noch nicht alles. Derzeit kommen sehr viele Menschen ins Land – egal ob mit Deutschkenntnissen oder ohne Deutschkenntnisse –, von denen einige nur über unzureichende Schulabschlüsse verfügen. Diese Abschlüsse sind nachzuholen. Auch dafür müssen Lehrgänge angeboten werden. Auch deshalb wird jetzt dieser Antrag gestellt.
Es geht nicht darum, in irgendeiner Form eine nochmalige Abfrage zu fordern – so habe ich die FDP auch nicht verstanden –, sondern es geht darum, den gesamten Vorgang zu beschleunigen, damit wir schneller an vernünftige Zahlen kommen und die Kommunen entsprechend bezuschussen können.
Der Zeitraum von 2012 bis 2017 ist ziemlich lang. Ermöglichen Sie es den Kommunen und damit den Weiterbildungseinrichtungen, die Lehrgänge auf der Basis einer ausreichenden Finanzierung anzubieten, und beschleunigen Sie den Vorgang. Mehr wollen wir nicht. Das wäre aber schon ganz viel. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Säulen sind wichtig und werden von Tag zu Tag immer wichtiger, nämlich die drei Säulen der Altersversorgung: die Renten, die betriebliche Versorgung und die persönliche zusätz
liche Versorgung. Mit diesen drei Säulen gibt es im Moment große Probleme. Bei einer Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank erbringen die Säulen nicht das, was sie erbringen sollen, und müssen deshalb hinterfragt werden.
Herr Alda, deshalb verstehe ich, dass Sie jedwede Möglichkeit nutzen, um Verbesserungen herbeizuführen. Die Verbesserungen bezogen auf die Steuerbilanz und den Zinssatz mag ich noch nachvollziehen können. Es ist schon problematisch, bei einer 0-%-Verzinsung 6 % anzusetzen. Darüber muss zu reden sein – aber sicherlich nicht hier bei uns im Landtag; das wird im Bundestag zu entscheiden sein.
Das Thema der nachträglichen Versicherungspflicht für die nach 2004 schon bestehenden Verträge ist, was ich für wichtig halte, durch Gesetzgebung und richterlich entschieden. Daran werden wir nichts ändern können.
Aber es wird insgesamt nötig sein, mehr Möglichkeiten zu schaffen, damit die Menschen sich selbst und über die Betriebe besser versorgen und versichern können und eine bessere Alterssicherung herbeigeführt wird. Dazu gibt es derzeit ein großes Gutachten im Rahmen eines wissenschaftlichen Auftrags der Bundesregierung an ein Würzburger Institut, ich meine sogar, an die Hochschule selbst. Es wird schon überlegt, ob die 70 %, die sich derzeit dieser Alterssicherung zuwenden, genug sind. Wenn wir die demografische Entwicklung richtig und ernsthaft betrachten, werden wir nämlich alle in Zusatzversicherungen und Ähnliches hineinkommen müssen.
Diese Diskussion wird dann ergebnisoffen bis zum Ende des Jahres im Bundestag diskutiert werden. Da werden auch Ihre Probleme noch einmal aufgegriffen. Ich denke, wir sollten uns in unserer Ausschussberatung mit diesem Gutachten ein bisschen weiter bewegen können und so die Probleme – auch die zwei, die Sie konkret angesprochen haben – aufnehmen.
Den Punkt 1 Ihres Antrags kann ich in der Allgemeinheit, in der Sie ihn formulieren, nicht übernehmen. Das müssten Sie ein bisschen stärker konkretisieren. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Mensch stehen Wert und Würde nicht nur im Leben zu. Sie reichen über den Tod hinaus. Daher ist die Bestattungskultur einer Gesellschaft ein Ausdruck von Humanität und auch des Umgangs mit den Lebenden.
Dem folgend ist ebenso die Würde des Bestattungsortes zu wahren. Veränderte Bestattungsmöglichkeiten haben sich in der Gegenwart bei einigen Menschen zu Wünschen erweitert, anders zu bestatten, als sich das in der Kultur des Abendlandes ergeben hat. So wenigstens scheint es die Wahrnehmung des Ministeriums zu sein.
Nun sind Sie, Frau Ministerin, und die Regierungsfraktionen schon 2003 auf den Weg der Subjektivierung des zu Bestattenden unter Hintanstellung der menschlichen Kultur, der abendländischen Bestattungskultur, gegangen. Dabei ist festzustellen, dass an das neuerliche Änderungsgesetz fast technisch herangegangen wurde. Gestatten Sie mir aber, deutlich zu machen, dass wir es hier nicht mit einer technischen Anleitung zu tun haben, sondern mit einem großen, über zigtausend Jahre hergeleiteten Kulturgut, dem Kulturgut Bestattung.
Lassen Sie mich zunächst auf einige jetzt vorgenommene Veränderungen eingehen. Nach dem Gesetz werden der Transport und das Transportmittel für Tote dem jeweiligen Transporteur weiterhin freigestellt. Welche Folgen und Auswüchse dies hat, dafür gibt es in der Medienlandschaft genügend Beispiele. Die Beispiele des Missbrauchs können Sie nachlesen. Hier ist eines verkannt worden, dass als Anlass der Transport eines Menschen, eines toten Menschen, gegeben ist.
Ein fast als dilettantisch anmutendes Beispiel für die Diktion dieses Gesetzes gibt die Nachweispflicht für Urnenbestattungen ab. Zunächst, Frau Ministerin – das muss ich ehrlich sagen –, war ich begeistert, dass nach diesen Jahren verstanden worden ist, dass wir eine Nachweispflicht brauchen. Das unterschreiben wir vollkommen. Dann aber kam heraus, dass dieser Nachweis der Bestattung gegenüber einem Krematorium abgegeben werden soll. Nun sind Krematorien nicht gerade in hoheitlichen Aufgaben beschäftigt, sondern eher eine Hilfsinstitution. Der Nachweis über den Verbleib eines Menschen muss daher sicher gegenüber einer das Personenstandsregister führenden Verwaltungseinheit erfolgen. Übrigens: Nirgendwo steht, was geschehen soll, wenn das nicht erfolgt.
Zur zweiten Leichenschau: Ja, es ist sicherlich richtig bei der Unwägbarkeit, die es gibt und die in verschiedenen Veröffentlichungen dargestellt werden, dass es Stichproben zu einer zweiten Leichenschau geben muss. Wir halten es nicht für sinnvoll, wenn ein gesamtes Gebiet mit einer zweiten Leichenschau überzogen wird, da dann Vorinformationen
gegeben sind. Eine ehrliche Stichprobe gibt mehr Aufschluss über das Verfahren. Beides ist im Gesetz ermöglicht. Wir sehen aber die zweite Möglichkeit als sinnvoller an. Die zweite Art des Modellversuches ist uns also lieber.
Allerdings dürfte diese zweite Leichenschau dann schwerfallen, wenn Sie die Verkürzung der Bestattungsfrist auf 24 Stunden ermöglichen wollen. Da muss noch nachgearbeitet werden. Das ist nicht logisch und nicht schlüssig. Das wird nicht gelingen.
Lassen Sie mich aber auch lobend erwähnen, dass die Länge der Bestattungsfrist angepasst wurde. Das ist in Ordnung und trägt dem Rechnung, dass Familien zum Teil weit disloziert sind, weit auseinander leben. Auch unsere Art von Feiertagen führt oft dazu, dass eine Bestattung binnen acht Tagen fast nicht möglich ist.
Bei der infrage stehenden Unterbindung der Kinderarbeit bei der Gewinnung von Steinrohlingen für die Gedenksteine haben Sie einen möglicherweise gangbaren Weg gefunden. Hier bitten wir aber zu evaluieren, ob das Verfahren, das Sie mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen endgültig angepasst haben, in der Praxis wirklich umsetzbar ist. Da bedarf es einer kurzfristigen Evaluierung im Rahmen von mindestens ein bis zwei Jahren, damit man weiß: Es geht. Es funktioniert in dieser Form oder es funktioniert nicht.
Für mich unerklärlich bleiben allerdings Maßnahmen, die die Friedhofsträgerschaft mit allen Rechten und Pflichten auf Vereine oder Gemeinschaften übertragen können. Diese Gemeinschaften brauchen nicht mehr Körperschaft öffentlichen Rechts zu sein. Die langen Laufzeiten von Gräbern auf Friedhöfen und andere Rechtsfolgen der vollständigen Übertragung auf einen Verein sowie die Sicherstellung bergen große unwägbare Gefahren für diese Vereine, für diese Übernehmer, aber auch für die dann in Sicherung tretende öffentliche Hand, wenn es nämlich nicht funktioniert mit den Vereinen. Diese Vereine haben also keinen Körperschaftscharakter, obwohl wir gerade hier im Landtag das neue Körperschaftsgesetz beraten und man da Ansätze finden könnte, um das Ganze gangbarer und vernünftiger zu machen.
Es ist fahrlässig, wenn Sie den Vereinen Rechtsfolgen aufoktroyieren, die Sie kaum übersehen können, falsch, wenn Sie hier Gruppierungen unterschiedlich behandeln und die Bedingung zur Trägerschaft vehement aufweichen. Welche späteren Folgen das haben kann, das werden wir erleben.
Das alles aber ist unnötig, da auf erreichbaren öffentlichen Friedhöfen separate Felder für Bestattungen nach eigenen Riten und eigenen Ordnungen geschaffen werden können. Das hat uns die Anhörung der Vertreter der Kommunen und Kommunalverbände eindeutig gezeigt. Fragen Sie die Kom
munen. Das ist anbietbar in erreichbarer Entfernung.
Die Landesregierung legt hier einen Gesetzentwurf vor, der sich wieder ein Stück weiter von der herkömmlichen abendländischen Kultur im Umgang mit Verstorbenen entfernt. Die in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf noch weiter erleichterte anonyme Beisetzung zeigt, wie eine Entfernung von den Grundwerten, von der menschlichen Bindung an das Grab als Ort der Trauer gegeben ist.
Dazu muss ich hier nochmals deutlich machen, dass Sie in dieser Vorgehensweise den Menschen fast ausschließlich als individuelles Wesen und weniger als soziales Wesen betrachten. Allein der vereinzelte Wunsch nach anonymer Bestattung reicht nicht, um dies allgemein zu machen.
Als Bedingtheit des typisch Menschlichen wird von Hans Jonas, dem jüdischen Philosophen und Verfasser des „Prinzips Verantwortung“, ausgeführt, in der Anthropologie werde neben dem Werkzeug und der Schaffung des Bildes das Grab als eben jenes typisch Menschliche festgelegt.
Auch in der Literatur bei Marie Luise Kaschnitz wird die Sensibilität für Orte ebenso groß geschrieben wie der Sinn für Trauer um die Toten.
Immer wieder hört man, man könne ja auch der Toten gedenken, wenn man nicht ein Grab, einen Ort, vorfindet. Aber machen Sie sich bitte klar, dass Trauerkontakt nicht nur virtuell stattfinden kann, weil Leben, auch wenn Medien uns das heute manchmal anders suggerieren, nun mal nicht virtuell ist, auch wenn die Welt immer virtueller zu werden scheint.
Vor einem Grab zu stehen, macht bewusst, dass das Leben endlich ist. Ja, Menschen benötigen nicht nur Anlässe und Ideen zur Trauer, sondern auch Orte und reale Gegebenheiten. Sie leisten Vorschub, ihnen diese zu nehmen.
Am Grab wird das Nachdenken über das Nachher bewusst und begreifbar. Dadurch bedenkt der Mensch auch das Jetzt und Hier seiner selbst. Am Grab kristallisiert sich die Frage des Woher und Wohin und auch des Seins außerhalb meines jetzigen Tuns und Erfahrens heraus. Menschen brauchen also Orte, Gegenstände, dinglich bezogene Anlässe, die sie im wahrsten Sinne des Wortes begreifen können. Sie benötigen sie zum Erinnern, zur Trauer und zum Aufbau der Zukunft auf ihre Vergangenheit. Der Mensch lebt nicht nur sich selbst. Er lebt auch die Gemeinschaft. Er stirbt nicht nur sich selbst, sondern er stirbt auch die Gemeinschaft.
Hans Jonas, den ich eben erwähnt habe, spricht von „nachhaltigem Handeln“. Dafür wird er verehrt. Er ist der Meinung, dass der Mensch im Blick auf das Grab damit sogar weit über Werkzeug und Bild hinaus zum typisch Menschlichen gelangt.
Meine Damen und Herren und sehr verehrte Frau Ministerin, achten Sie darauf, dass Sie dieses typisch Menschliche nicht weiter verlassen.
Herr Minister, wie beurteilen Sie es persönlich, wenn Ihre Pressesprecherin nebenberuflich Moderationen bei Veranstaltungen ausübt, die von Ihrem Haus oder einem entsprechenden anderen Ressort, gefördert worden sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicher richtig – das wird hier im Hause auch niemand bestreiten –, dass Schulsozialarbeit vor allen Dingen so, wie es in den letzten drei Jahren gelaufen ist, notwendig und sinnvoll ist. Es ist aber auch richtig, dass es in unserem Lande schon vorher – Herr Scheffler hat es gerade erwähnt – Schulsozialarbeit gab. Interessant ist nur, warum diese für bestimmte Schulformen besonders herausgestellt worden ist und möglich war und für andere Schulformen nicht. Das ist ein Problem, dem man noch einmal nachgehen müsste.
Meine Damen und Herren, wer die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit darstellt, der muss sich auch ein bisschen mehr mit Schulsozialarbeit beschäftigen. Es gibt die Dimension der sozialen Arbeit und die der schulbedingten sozialen Arbeit. Wir müssen sehr genau aufpassen, dass wir hier nicht alles in einen Topf werfen und so tun, als ob der Bund plötzlich schulbedingte Aufgaben übernehmen
könnte. Das darf er nicht. Wenn wir also im Bund weiterverhandeln wollen, was ich unbedingt unterstütze, dann muss dies differenziert geschehen: Was brauche ich? Wie viel brauche ich an Sozialarbeit? In welchen Bereichen? Es gibt unterschiedliche soziale Schwerpunkte. Wir wissen ganz genau, dass wir da nicht mit der Gießkanne arbeiten dürfen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, scheinen sich die Kommunen ja Gedanken gemacht zu haben, wie sie Sozialarbeiter einstellen. Dann frage ich mich, wenn ich Ihren Zahlen glauben darf, warum zum Teil bis zu 40 % der Mittel für Schulsozialarbeit bis Ende 2013 nicht ausgegeben wurden – die jetzt zum Glück noch abfließen können, aber auch nicht vollständig abfließen werden. Wir werden sehen, dass mindestens 25 % übrig bleiben wer
den. Wenn das doch so wichtig ist und wenn die Kommunen das für so wichtig halten, dann hätte ich schon erwartet, dass die Mittel wenn irgend möglich verausgabt werden. Das ist aber nicht geschehen. Ich halte es für eine schlimme Sache, dass die Mittel nicht verausgabt worden sind. Die Notwendigkeit wird ja von uns nicht bestritten. Schließlich gibt es überall die Nachfrage.
Kommen Sie mir nicht mit den Anlaufschwierigkeiten 2011. Das hätte in den Jahren 2012 und 2013 für die jetzt folgenden Jahre schon konzeptioniert sein können.
Die Kommunen brauchten das nicht ins Jahr 2014 laufen zu lassen und jetzt zu sagen: Tut uns aber leid; die Haushalte sind längst beschlossen. – Auch das ist nicht in Ordnung.
Was wir also brauchen, ist ein Landeskonzept zur Schulsozialarbeit, aus dem hervorgeht, für welche Bereiche das Land und für welche Bereiche der Bund bzw. die Sozialhilfe zuständig ist. Dann können wir mit dem Bund auf einer ganz anderen Grundlage verhandeln. – Schönen Dank.
Schönen Dank, Frau Kollegin. – Könnten Sie uns bitte noch einmal die Liste all der Dinge nennen, die neben der eigentlichen Tariftreue in diesem Gesetz zusätzlich verhackstückt werden, die von den Kommunen kaum umsetzbar sind und hinsichtlich derer sich Kommunen Dritter und Vierter bedienen müssen, um sie leisten zu können?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müssten wir ja jetzt Begeisterungsrufe hören. Nachdem 2003 die Grundsicherung eingeführt wurde, aber ohne Geld, werden nun die Kommunen endlich entlastet. Eigentlich müssten hier Kommunalverbände stehen und jubeln, weil die nächste Tranche auf 75 % für die Grundsicherung erhöht wird.
Ja, es ist richtig. Das Anwendungsgesetz oder – besser – Landesausführungsgesetz muss geändert werden. Dazu sind wir natürlich bereit, weil durch die von 50 auf 75 % erhöhte Übernahme der Grundsicherungskosten eine Bundesauftragsverwaltung entsteht.
Lassen Sie mich aber eine Wirkung des Gesetzes noch nennen. Der Bund hat zugesagt, die Aufwendungen für die Grundsicherung nach SGB XII zu übernehmen. Das ist richtig. Wir kommen jetzt auf eine Übernahme von etwa 800 Millionen € für das Land NRW. Wir werden im nächsten Jahr auf 1,1 Milliarden € auskommen. In Zukunft wird der Bund auch noch die Eingliederungshilfe für NRW zum Teil übernehmen. Das ist etwas mehr als 1 Milliarde €. So wird der Bund also von dem großen Defizit der NRW-Kommunen dann mehr als 2 Milliarden € übernehmen. Das sind etwa 20 % vom gesamten Umlagebetrag des GFG. Das Land schließt sich mit 350 Millionen € für den Stärkungspakt an. Die Kommunen werden also mit Hilfe des Bundes stark entlastet. Das ist überfällig; darüber waren wir uns einig.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass im Jahr 1998 der Umlagebetrag nicht von 28 % auf 23 % gesenkt worden wäre; dann hätten wir für die Kommunen 2 Milliarden € mehr zur Verfügung, und es wäre überhaupt kein defizitärer Haushalt mehr nötig. – Danke schön.