Thomas Kutschaty
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Rechtsausschuss des Landtags gestern umfassend über den Ausbruch eines 47-jährigen Strafgefangenen am 29. Januar dieses Jahres aus der Justizvollzugsanstalt Bochum unterrichtet. Der Ausbrecher konnte am 3. Februar dieses Jahres nach einem Ladendiebstahl festgenommen werden und wurde in die JVA Werl verbracht. Er soll möglichst zeitnah den polnischen Behörden ausgeliefert werden.
Der Ausbruch, meine Damen und Herren, hat eine Diskussion über die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten ausgelöst, die auch gestern in der Sitzung des Rechtsausschusses geführt wurde.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich auch hier deutlich wiederholen: Jedes Vorkommnis – insbesondere solch gravierender Art wie ein Ausbruch – nehme ich außerordentlich ernst – im Interesse des Vollzuges, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die erforderlichen Ermittlungen werden derzeit durchgeführt. Das Erforderliche dazu ist veranlasst.
Ich darf die Eckpunkte der von mir veranlassten Maßnahmen auch zu Ihrer Information, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Plenum, noch einmal kurz wie folgt zusammenfassen:
Der Ausbruch ist nach derzeitigem Kenntnisstand dadurch begünstigt worden, dass das Panzerglasfenster im Besucherkontrollraum nicht hinreichend verankert war.
Ich habe alle Anstaltsleitungen noch am 30. Januar 2012 auf diese mögliche Schwachstelle der baulichen Außensicherung hingewiesen und um Überprüfung gebeten. Die mir zwischenzeitlich vorliegenden Berichte lassen den Schluss zu, dass auch in mehreren anderen Anstalten des Landes ähnliche bauliche Defizite vorliegen. Und wie wir einer Mitteilung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten entnehmen konnten, ist diese Situation auch in anderen Bundesländern vergleichbar gegeben.
Die Anstalten des Landes Nordrhein-Westfalen haben durch geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass diese Schwachstellen unverzüglich geschlossen wurden.
Auch wissen wir heute, dass dem Generalstaatsanwalt in Hamm ein der Justizvollzugsanstalt Bochum vor dem Ausbruch nicht bekannt gewesenes Auslieferungsersuchen polnischer Behörden vorlag. Hätte die Anstalt hiervon gewusst, so wäre der Gefangene sicherlich nicht als Kleinkrimineller eingestuft worden.
Ich habe dieses Versäumnis der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm zum Anlass genommen, mit Runderlass vom 3. Februar dieses Jahres alle Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwalt
schaften des Landes auf die Mitteilungspflichten gegenüber den Justizvollzugsanstalten des Landes hinzuweisen.
Ferner habe ich sofort eine dienstaufsichtliche Überprüfung des Vorkommnisses in der Justizvollzugsanstalt Bochum eingeleitet.
Eine von mir einberufene Expertenkommission, bestehend aus besonders erfahrenen Vollzugspraktikern, ist bereits seit letzter Woche tätig und hat den Auftrag, die organisatorischen Abläufe, die bauliche Situation und sicherheitsrelevant erscheinende Einzelfälle in der Justizvollzugsanstalt Bochum genauestens zu überprüfen.
Von dem Ergebnis der Untersuchungen wird es auch abhängen, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen der Dienst- oder Fachaufsicht erforderlich sind.
Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen in die Verbesserung der baulichen Sicherheit der Justizvollzugsanstalten geflossen sind. Wir sprechen von einem Gesamtvolumen von rund 900 Millionen €, wovon alleine 24 Millionen € auf die JVA Bochum entfallen.
Soweit in dem Antrag der FDP-Fraktion vom 31. Januar 2012 von einer Ausbruchsserie in der JVA Bochum die Rede ist, spiegelt dies die tatsächliche Situation nicht wider, sondern führt allenfalls zu einer völlig unbegründeten Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Lassen Sie mich, da diese Fälle von Ihnen, Herr Dr. Orth und Herr Giebels, im Einzelnen geschildert worden sind, auch noch einmal kurz auf die jeweiligen Einzelfälle eingehen.
Der erste Ausbruch ereignete sich im Januar 2011. Damals gelang es einem Gefangenen, sich nach Verlassen des Duschbereichs seines Hafthauses durch eine wegen Renovierungsarbeiten versehentlich nicht verschlossene Innentür Zugang zum Dachbereich zu verschaffen, von wo aus er sich durch zwei lebensgefährliche Sprünge in Freiheit absetzen konnte.
Aufgrund des Vorfalls hat die Anstaltsleitung auf meine Veranlassung die erforderlichen organisatorischen und baulichen Maßnahmen getroffen. Insbesondere wurde der Fluchtbereich zwischen Haft
haus II und Hafthaus III durch mehrere Rollen Widerhakensperrdraht gesichert. Außerdem wurden alle Dachluken durch Spezialgitter gesichert. Im Übrigen wurden – wie es selbstverständlich ist – alle Anstaltsleitungen von meiner Fachabteilung über die Ursachen des Vorkommnisses informiert und um Überprüfung vergleichbarer Fluchtmöglichkeiten sowie um gegebenenfalls Abstellung gebeten.
Der zweite Fall vom 10. August 2011 betrifft gerade keinen Ausbruch. Es handelt sich um eine Entweichung, die sich anlässlich der Ausführung eines Gefangenen aus Behandlungsgründen ereignet hat. Auch in diesem Fall wurden die erforderlichen organisatorischen und dienstaufsichtlichen Maßnahmen ergriffen.
Fall 3 vom 15. Januar 2012 betrifft keinen Ausbruch, sondern es blieb bei einem Versuch. Die Flucht scheiterte an der funktionierenden Außensicherung der Justizvollzugsanstalt Bochum. Einem Gefangenen war es zwar gelungen, die Gitter seines Haftraums zu durchsägen. Er gelangte auch mittels lebensgefährlicher Kletterei auf das Dach des Haftflügels und drang nach Entfernung von Dachziegeln in den dortigen Dachboden ein. Weiter kam er aber nicht, sondern wurde dort aufgefunden.
Selbstverständlich wurden auch in diesem Fall alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere wurden die Zugänge zum Dachboden der Anstalt gesichert und die laufenden Maßnahmen zur Nachrüstung der Anstalt mit Manganstabgittern an den Fenstern beschleunigt. Die Ermittlungen in Bezug auf ein Handy, Sägeblätter und einen Nachschlüssel, die der Gefangene seinerzeit bei sich hatte, dauern noch an. Auch die Expertengruppe wird sich dieses Falles annehmen.
Fall 4: Auf die wesentlichen Umstände des Ausbruchs vom 29. Januar 2012 bin ich schon einleitend eingegangen. Auch habe ich die von mir unverzüglich ergriffenen Maßnahmen geschildert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz aller Aufwendungen und Maßnahmen personeller, organisatorisch-technischer und baulicher Art wird sich eine hundertprozentige Sicherheit im Justizvollzug nicht erreichen lassen. Ich werde aber auch künftig alle Maßnahmen ergreifen, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit in unseren 37 Justizvollzugsanstalten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten. Den Rechtsausschuss werde ich selbstverständlich, wie von mir zusagt, auch weiterhin offen und ungeschönt unterrichten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag spricht die CDU-Fraktion – wie auch schon mit dem Antrag im September des letzten Jahres – wieder das Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ an.
Lassen Sie mich, bevor ich auf den Antrag im Detail eingehen werde, einiges vorweg sagen.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten in unserem Land leisten jeden Tag eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe: Sie schützen die Bevölkerung vor Straftaten und klären Straftaten auf. Allein im Jahr 2010 wurde die Polizei zu über 4 Millionen Einsätzen gerufen. Das zeigt die hohe Arbeitsbelastung, jedoch auch die hohe Motivation und die Ein
satzbereitschaft von Polizistinnen und Polizisten in unserem Land.
Die Polizei ist bei den Menschen unseres Landes überwiegend sehr angesehen und verdient sich durch ihre Einsätze ihren guten Ruf täglich aufs Neue. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, den Polizeibeamtinnen und -beamten unseres Landes meinen Respekt, aber auch meine Dankbarkeit für die Arbeit aussprechen. Denn ohne diese Arbeit der Polizei könnte auch die Justiz nicht so qualitativ hochwertig arbeiten.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, wurden allein im Jahr 2010 1.734 Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte verzeichnet, davon 13 mit schweren Verletzungen; der weit überwiegende Teil zum Glück nur mit leichten Verletzungen. Jeder Angriff auf eine Polizeibeamtin, auf einen Polizeibeamten ist ein Angriff zu viel.
Aus diesem Grund ist der Straftatbestand des § 113 StGB erst mit Wirkung vom 5. November dieses Jahres, also somit erst vor wenigen Wochen, verschärft worden. Die Strafobergrenze wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Im Fall des besonders schweren Falls haben wir jetzt einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ich finde, sehr geehrter Herr Giebels, der Respekt vor dem an sich zuständigen Bundesgesetzgeber gebietet es uns, jetzt nicht wenige Wochen, nachdem dieser Paragraf schon geändert worden ist, gleich wieder nach einer neuen Veränderung dieses Gesetzes zu schreien. Lassen Sie uns doch erst einmal abwarten und auswerten, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zur Diktion Ihres Antrags machen, Herr Giebels. Die CDUFaktion fordert, das Land solle eine konsequente Bestrafung sicherstellen. Solche Taten müssten – ich zitiere – „als ernsthafte Straftat geahndet werden...“
Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich betonen, dass ich auch Gewalt gegen alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes als ernsthafte Straftat ansehe.
Weiterhin brauche ich, glaube ich, nicht zu vertiefen, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren gesetzlichen Aufgaben fachlich ebenfalls unabhängig und frei von politischer Einflussnahme nachgehen. Es verbietet sich daher jede Einflussnahme sowohl der Exekutive als auch der Legislative auf die Arbeit der unabhängigen Justiz.
Meine Damen und Herren, die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen nehmen jede Straftat ernst, gehen ihr gewissenhaft nach und ahnden sie, wenn nötig, auch angemessen. Hieran müssen sie weder durch Mindeststrafen noch durch Sonderregelungen für Verfahrenseinstellungen erinnert werden.
Außerdem hätte die CDU-Fraktion ihre Ideen in die Gesetzgebungsinitiativen 2009, 2010 einbringen können. Das Gewaltphänomen war uns auch damals schon bekannt. Sie taten es vermutlich auch deshalb nicht auf Bundesebene, weil Ihre Bundestagskollegen die Unschlüssigkeit Ihrer Forderungen erkannten.
Ich will Ihr Augenmerk nur kurz darauf richten, dass der Anwendungsbereich des § 113 unseres Strafgesetzbuchs sehr weit ist. Strafbar sind demnach bereits bloße Drohungen oder etwa das Verriegeln einer Tür. Dass Amtsträger zu Schaden kommen, ist tatsächlich keine Voraussetzung für eine Anwendung des § 113 StGB. Für derartige Sachverhalte wie die genannten eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorzusehen, ist im Verhältnis zu anderen Delikten – finde ich – deutlich unverhältnismäßig.
Ich betone: Täter, die Polizeibeamtinnen
und -beamte verletzen, müssen die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Anders als die CDU-Fraktion meine ich allerdings die Härte der Strafe im Falle der qualifizierten Körperverletzungstatbestände und ggf. der versuchten Tötungsdelikte. Denn deren Strafrahmen reicht weit über den des § 113 StGB hinaus, selbst wenn er noch einmal in Ihrem Sinn verschärft würde.
Meine Damen und Herren, ich kann verstehen, dass Opfer von Straftaten nach harten Strafen verlangen. Es gehört jedoch zum Wesen des Rechtsstaats, dass hierüber unabhängige Gerichte entscheiden. Den Vorwurf der Degradierung der Ordnungshüter zu Statisten eines Sauf- und Erlebnistourismus weise ich allerdings ausdrücklich zurück.
Man darf aber gespannt sein, wie der Antragsteller diese Behauptungen in den folgenden Ausschussberatungen begründen möchte. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In ihrem Antrag spricht die CDU von einer Zunahme von Vandalismus und Diebstählen von Metallgegenständen auf Friedhöfen. In der Tat ist nach polizeilichen Erkenntnissen seit einiger Zeit ein Anstieg dieser Straftaten zu verzeichnen. Es handelt sich daher um ein Problem, welches die Landesregierung sehr ernst nimmt.
Scheinbar reflexartig scheint die CDU eine Lösung des Problems gefunden zu haben: Die drohenden Strafen müssten verschärft werden. Sie fordert daher die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, erstens die Beschädigung oder Zerstörung von Grabmälern künftig härter zu bestrafen und zweitens den Diebstahl von Grabgegenständen als eigenständiges Regelbeispiel des Diebstahls in einem besonders schweren Fall aufzuführen.
Die Vermeidung von Kriminalität und deren Verfolgung sind wesentliche Voraussetzungen für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens. Es ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger des Landes dabei nicht nur bezüglich ihres Eigentums, sondern auch hinsichtlich ihres Pietätsinteresses gegenüber ihren verstorbenen Angehörigen, Freunden und Bekannten zu schützen. Allerdings helfen die in dem CDU-Antrag vorgeschlagenen Strafverschärfungen nicht weiter. Ich sage auch, die CDU-Fraktion betreibt Augenwischerei, wenn sie den Eindruck vermittelt, auf diese Weise könnten Straftaten auf Friedhöfen verhindert werden.
Herr Biesenbach, Sie müssten wissen, dass die eigentlichen Probleme bei der Verfolgung solch schä
biger Straftaten nicht unzureichende Sanktionsmöglichkeiten sind, sondern die Schwierigkeit gerade darin besteht, die Täter dingfest zu machen und dann einer nachdrücklichen Bestrafung zuzuführen. Die bloße Erhöhung des Strafrahmens führt da nicht weiter.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gräber ein leicht verwundbares Ziel sind, da solche Täter zumeist im Schutz der Dunkelheit ihren niederträchtigen Handlungen nachgehen. Die hohe Anzahl und die Größe der Friedhöfe in NordrheinWestfalen machen es unmöglich, einen absoluten Schutz vor solchen Straftaten zu gewährleisten.
Aber auch die rechtlichen Erwägungen in dem CDU-Antrag liegen neben der Sache und enthalten zahlreiche Ungereimtheiten. Lassen Sie mich nur die augenfälligsten Schwächen aufzeigen:
Erstens. Würde man dem CDU-Antrag folgen, die Strafandrohung der gemeinschädlichen Sachbeschädigung auf eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erhöhen, könnte die Beschädigung an der Grabstelle künftig härter bestraft werden als die Schändung des dort bestatteten Leichnams. Wie das einleuchten soll, bleibt mir verborgen.
Zweitens. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Einführung eines Regelbeispiels des Grabdiebstahls in § 243 Abs. 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geht gleich in doppelter Hinsicht am eigentlichen Problem vorbei.
Zum einen liegt es auf der Hand, dass durch die Schwierigkeit, die in der Regel unbekannten Friedhofstäter zu ermitteln, dieses Problem weder beseitigt noch verringert werden könnte. Es kommt hinzu, dass die Täter, wenn sie überführt werden, schon nach geltendem Recht mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben. So wird der Diebstahl schon im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden dürften bei den hier in Rede stehenden Fällen des Diebstahls auf Friedhöfen darüber hinaus vielfach die Voraussetzungen für die Anwendung eines schon jetzt gültigen Strafrahmens von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall vorliegen: entweder, weil die Täter gewerbsmäßig gehandelt haben, oder die Tat wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit als unbenannter Fall des Diebstahls in besonders schwerem Fall zu werten ist.
Haben die Täter den Grabdiebstahl als Mitglied einer Bande begangen, kommt sogar eine Strafbarkeit wegen Bandendiebstahls oder sogar schweren Bandendiebstahls in Betracht. Dem Gericht steht dann sogar ein Strafrahmen von sechs Monaten bzw. von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion sollte bei aller berechtigten Empörung über diese verwerflichen Straftaten, die auch ich empfinde, erkennen, dass das geltende Recht bereits jetzt für jeden Fall des Grabdiebstahls eine tat- und schuldangemessene Bestrafung der Täter ermöglicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit Dankesworten beginnen.
Mein Dank geht an Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, dass Sie es doch weitgehend geschafft haben, dieses sonst sehr populistisch aufgebauschte Thema „Strafvollzug“ hier und heute sachlich zu diskutieren und zu dokumentieren. Ich bin optimistisch, dass wir Strafvollzugsthemen auch zukünftig unter dem Aspekt des heute bekundeten gemeinsamen Interesses an einer sachlichen Debatte über den Strafvollzug angehen können.
Dank aussprechen möchte ich auch den Fachleuten meines Hauses, die diese Große Anfrage in unermüdlicher Kleinarbeit, mühsam, mit viel Arbeitsaufwand beantwortet haben, das alles neben der normalen Arbeit. Vielen Dank dafür an die Fachabteilung meines Hauses!
Frau Conrads, da Sie sich gerade versteckt über zu viele Zahlen beschwert haben:
Wenn man die Frage stellt, dann ist das natürlich der Fall.
Ich hatte Ihre Rede so verstanden, dass Sie die sehr vielen Zahlen beklagt hatten.
Aber ist doch gut. Zahlen sind vernünftiges Ausgangs- und Basismaterial für uns alle, um darüber auch zukünftig gemeinsam diskutieren zu können.
Meine Damen und Herren, weibliche Gefangene sind im Strafvollzug unseres Landes erfreulicherweise stark unterrepräsentiert. Bei einer Belegungsfähigkeit von 1.056 Haftplätzen im nordrheinwestfälischen Strafvollzug entspricht ihr Anteil bei der Gesamtbelegung gerade einmal rund 6 %. Die genannten Zahlen machen deutlich, dass wir es im Frauenstrafvollzug mit einer insgesamt kleineren Anzahl von Gefangenen zu tun haben.
Gleichwohl hält der nordrhein-westfälische Vollzug, wie auch mit der Beantwortung dieser Anfrage belegt wird, ein spezifisches Behandlungsangebot vor, das die Bedürfnisse inhaftierter Frauen in besonderer Weise berücksichtigt.
Die Unterbringung der weiblichen Gefangenen in Nordrhein-Westfalen erfolgt einerseits in der neu errichteten, selbstständigen Frauenanstalt Willich II sowie in weiteren sechs Abteilungen des Frauenvollzuges, die verschiedenen Justizvollzugsanstalten angegliedert sind.
Einigen dieser Einrichtungen sind insgesamt fünf Außenstellen für den offenen Vollzug mit insgesamt 230 Haftplätzen angeschlossen. Somit befinden sich in Nordrhein-Westfalen rund 22 % aller Haftplätze für Frauen im offenen Vollzug. Wir belegen damit bundesweit einen Spitzenplatz.
Meine Damen und Herren, Sozialisation, Haftdauer und insbesondere vollzugliches Verhalten von straffällig gewordenen Frauen unterscheiden sich in vielfältiger Weise von jenem inhaftierter Männer. Inhaftierte Frauen neigen dazu, sich zu beheimaten, das heißt, sich mit der Situation zu arrangieren und sich auf ein Leben im Vollzug einzurichten.
Die interne Vollzugsgestaltung und die Gewährung von Vollzugslockerungen kann bei den Frauen daher großzügiger gehandhabt werden, zumal im Allgemeinen keine übermäßigen Missbrauchsrisiken zu befürchten sind. Die Quote der Delikte mit Gewaltkomponente ist bei weiblichen Inhaftierten deutlich geringer als bei männlichen Gefangenen. Liegen der Inhaftierung im Einzelfall schwere oder gar Tötungsdelikte zugrunde, handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der Fälle um spezifische Konfliktsituationen im sozialen Nahbereich, also Beziehungstaten, Beziehungsprobleme, die in der Regel nach unseren Erfahrungen kein hohes Rückfallrisiko beinhalten.
Daher sind auch die instrumentellen Sicherheitsanforderungen im Frauenvollzug häufig andere als im Männervollzug. So wird weiblichen Gefangenen bereits seit Langem auch im geschlossenen Vollzug gestattet, Privatkleidung zu tragen, wodurch nach außen zivilere Begleitumstände der Haft dokumentiert werden.
Meine Damen und Herren, wir stimmen sicher alle darin überein, dass der Frauenvollzug ein eigenes Profil am besten in eigenständigen Vollzugsanstalten entwickeln könnte. An dem Ziel, den Frauenvollzug weitgehend eigenständig zu gestalten, wird die Landesregierung unvermindert weiter arbeiten. Der Entwicklungsprozess ist ja keineswegs schon abgeschlossen.
Ich kann mich indes jedoch auch nicht der Erkenntnis verschließen, dass die dezentrale Unterbringung der Frauen in vielen Fällen auch von Vorteil ist. Nur so kann nämlich die heimatnahe Unterbringung in der regionalen Breite gewährleistet werden. Gerade
für Frauen ist eine als besonders förderlich zu erachtende familiäre Anbindung von großer Bedeutung.
Darüber hinaus hat sich auch die organisatorische Anbindung von Abteilungen des offenen an die Einrichtungen des geschlossenen Frauenvollzugs uneingeschränkt bewährt. Sie sichert eine strukturierte, verlässliche Vollzugsplanung und führt auch zu einer akzeptierten Verlegungspraxis.
Trotz der gegenüber dem Männervollzug also vergleichsweise geringen Anzahl weiblicher Gefangener werden im Frauenvollzug große Anstrengungen unternommen, ein differenziertes und auf die besonderen Belange der inhaftierten Frauen abgestimmtes Behandlungsangebot zu ermöglichen.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen das Ziel, die weiblichen Gefangenen auf ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten vorzubereiten.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die inhaftierten Frauen im Justizvollzug aufgefordert und angeleitet, sich aktiv mit den Ursachen, die zur Straftat geführt haben, auseinanderzusetzen. Dabei stehen die geschlechterspezifischen Problemstellungen durchaus im Vordergrund. Die Frauen arbeiten vor allem an ihren Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, bauen die bei ihnen im Verhältnis zu den Männern erhöhten Sucht- und Abhängigkeitsproblematiken ab, steigern ihre sozialen Fähigkeiten und erwerben berufliche Kompetenzen.
Lassen Sie mich insoweit nur anmerken, dass in allen Einrichtungen des Frauenvollzugs in NordrheinWestfalen diverse einzelfallbezogene Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, die aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechen und sich durch konzeptgesteuerte Arbeitsmethoden auszeichnen.
Maßnahmen der Suchtberatung und Suchtbehandlung wie auch der Schuldenregulierung sind in jeder Einrichtung des Frauenvollzugs vorhanden. Soziales Training und Wohngruppenvollzug werden angeboten. Weiblichen Gefangenen stehen ferner neben den Möglichkeiten zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen außerhalb der Anstalt im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses in allen Einrichtungen auch Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung mit insgesamt rund 160 Plätzen in zehn Berufsfeldern zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr 2010 haben zum Beispiel 411 jugendliche und erwachsene Inhaftierte an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen. In dem Jahr führten mehr als 60 % der beendeten Qualifizierungsmaßnahmen auch zu einem erfolgreichen Abschluss. Hierdurch wird ein großer Beitrag zu einer dauerhaften Reintegration geleistet. Mit der genannten Quote stehen die Mädchen und Frauen den Ergebnissen im Männervollzug nichts nach.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf die vorhin erörterte Frage der Unterbringung der Abschiebungsgefangenen in Neuss bzw. Büren eingehen. Gerade weil es mir ein besonderes Anliegen ist, vernünftige Unterbringungssituationen für jede Gefangene zu ermöglichen, habe ich mich im letzten Monat dazu entschlossen, das Hafthaus Neuss schließen zu lassen und die weiblichen Abschiebungsgefangenen zukünftig in Büren unterzubringen. Sie haben dort in Büren deutlich bessere bauliche Voraussetzungen, ein deutlich besseres Beratungs-, Behandlungs- und Freizeitangebot als in Neuss, sodass diese Maßnahme nur konsequent und folgerichtig war.
Herr Dr. Orth, selbstverständlich wird es ein nordrhein-westfälisches Strafvollzugsgesetz geben. Wir arbeiten daran. Wir haben gerade unsere Leitlinien dazu fertiggestellt. Nach den bisherigen Überlegungen gehe ich davon aus, dass wir Ihnen im zweiten Quartal 2012, also in wenigen Monaten, den Entwurf eines Gesetzes vorlegen können.
Wir machen uns diese Arbeit nicht leicht. Ich darf Ihnen auch sagen, dass das, was ich in der Schublade vorgefunden habe, als ich das Amt übernommen habe, meinen Ansprüchen nicht Genüge getan hat. Insofern haben wir bei dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes in vielen Punkten noch einmal ganz von vorne anfangen müssen. Aber seien Sie sicher: Wir werden den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes, das den großen Erwartungen an einen modernen Behandlungsvollzug auch gerecht wird, vorlegen, übrigens als eines der ersten Länder in Deutschland.
Meine Damen und Herren, Gegenstand der Anfrage war nicht nur der Strafvollzug in Justizvollzugseinrichtungen, sondern auch der Maßregelvollzug. Deswegen lassen Sie mich zum Abschluss noch einige Worte zur Situation von Frauen im Maßregelvollzug anfügen.
Ich möchte zunächst daran erinnern, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Justiz- und dem Maßregelvollzug gibt. Dies ist in der Großen Anfrage vielleicht ein wenig außer Acht geraten.
Frauen und Männer im Justizvollzug sind in der Regel uneingeschränkt schuldfähig und daher grundsätzlich auch für Ihre Taten verantwortlich. Frauen und Männer im psychiatrischen Maßregelvollzug sind dagegen aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder ihrer Suchterkrankung nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig. Sie sind Täterinnen und Täter, zugleich aber auch Patientinnen und Patienten, die Hilfe psychiatrischer Kliniken oder spezialisierter Suchtkliniken benötigen.
Wie im Strafvollzug unterscheiden sich auch die typischen Delikte von Frauen und Männern im Maßregelvollzug. Anders als dort ist es weniger eine
Frage der Deliktsschwere; nicht wenige Frauen im Maßregelvollzug haben schwere Gewalttaten begangen. Darunter sind praktisch nie Sexualdelikte; dafür kommen beispielsweise Brandstiftungen bei Frauen häufiger vor als bei Männern.
Vor allem ist aber festzustellen, dass Frauen im Maßregelvollzug häufig schwerer erkrankt und in ihrer sozialen Kontakt- und Beziehungsfähigkeit stärker gestört sind als die männlichen Patienten. Viele leiden an schweren emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen und sind oft nicht nur Täterinnen, sondern auch traumatisierte Opfer. Die daraus resultierenden häufig hohen therapeutischen Anforderungen werden zusätzlich dadurch erschwert, dass die Zahl der Frauen im Maßregelvollzug ausgesprochen niedrig ist. Auch hier haben wir eine genau identische Zahl mit rund 6 % der Frauen am Anteil der gesamten Insassen im Maßregelvollzug. Es liegt daher auf der Hand, dass eine therapeutische Binnendifferenzierung auch schon bei absolut deutlich geringeren Zahlen weitaus schwerer ist als bei der ungleich höheren Anzahl von Männern; denn eine gemeinsame gemischtgeschlechtliche Unterbringung kommt schon in vielen Fällen aus therapeutischen Aspekten überhaupt nicht in Betracht.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, kann es in keiner Weise zufriedenstellend sein, dass die räumliche Unterbringungssituation von Frauen im Maßregelvollzug daher zurzeit eher schlecht ist. Dies gilt für die spezialisierten Frauenstationen in Bedburg-Hau und Lippstadt gleichermaßen. Ausgerechnet bei diesen Patientinnen, die häufig eher großzügige räumliche Bedingungen und Rückzugsbereiche benötigen, ist die Belegungssituation aktuell sehr beengt. Hier aber schnelle Abhilfe zu versprechen, wäre nicht ehrlich. Tatsache ist, dass die Belegungssituation im nordrhein
westfälischen Maßregelvollzug trotz der sechs neuen Kliniken mit insgesamt 510 Plätzen aufgrund der zahlreichen Zuweisungen der Gerichte, der geringeren Entlassungszahlen und der steigenden Verweildauer bereits wieder sehr angespannt ist.
Ich darf Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber versichern, dass Frau Kollegin Steffens bei den angelaufenen Planungen für weitere 650 neue Maßregelvollzugsplätze mit großem Nachdruck darauf achten wird, dass auch Frauen im Maßregelvollzug die Bedingungen vorfinden, die sie für eine adäquate Therapie benötigen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Justizgesetz den Realitäten anpassen.
Es ist richtig, meine Damen und Herren – auch das gehört zur Wahrheit dazu –, dass in der letzten Legislaturperiode 2007 mit der Mehrheit der damaligen Regierungsfraktionen die Zusammenlegung der Gerichte in den Städten Herne und Gelsenkirchen beschlossen worden ist – im Übrigen verbunden mit der kühnen Absicht, beide neuen Justizzentren schon im Jahre 2012 fertig zu haben.
Meine Damen und Herren, ich räume ein: Ich war damals ein Gegner dieser Zusammenlegung und bin es dem Grunde nach heute auch noch. Aber ich habe mich nach Amtsübernahme dazu entschlossen, dieses Gesetz nicht mehr anzugehen, sondern die Pläne anzugehen und das umzusetzen.
Was habe ich vor einem Jahr festgestellt, als ich die Pläne meiner Vorgängerin im Ministerium übernommen habe? – Sie haben zwar den Beschluss gefasst, aber Sie hatten keinen einzigen Cent für die Finanzierung der Gerichtszentren organisiert und bereitgestellt.
Uns ist es gelungen, das Justizzentrum Gelsenkirchen mit dem Haushaltsjahr 2011 in eine Finanzierung zu bringen. Dass natürlich der Zeitraum 2012 für die Fertigstellung nicht mehr einzuhalten ist, liegt einzig und allein daran, dass Sie es damals verschlafen haben, mit Ihrem Beschluss auch rechtzeitig die Mittel zur Verfügung zu stellen.
Anders, meine Damen und Herren, sieht es in Herne aus. Auch da war von Ihnen die Planung vorgenommen worden, die ich übernommen und im Übrigen auch nicht mehr großartig geändert habe. Im Gegenteil, ich habe versucht, noch Kosten zu reduzieren. Das ist uns auch gelungen. Aber auch da
haben Sie die Finanzierung in Ihrer Amtszeit nicht sicherstellen können.
Was war das Ergebnis? – Statt – Frau Lüders hat es schön gesagt – für drei Gerichtsstandorte bislang 400.000 € in die Hand zu nehmen, wären es zukünftig 1,9 Millionen €, also 1,5 Millionen € mehr, meine Damen und Herren. Das ist mit mir nicht zu machen; ich gehe vernünftig mit den Finanzen um.
Vergleichen wir einmal die Finanzierung und die Einsparungen. Was spare ich möglicherweise, wenn aus drei Standorten einer wird?
Ein kleiner Vergleich Herr Giebels, Herr Dr. Orth. Wenn wir 1,5 Millionen € pro Jahr – pro Jahr – mehr ausgeben, sind das umgerechnet in Stellen für junge neue Richter – ein junger Richter kostet uns ungefähr 50.000 € im Jahr – 30 Richterstellen. Ich darf Ihnen vor Augen führen, dass alle drei Gerichte in Herne zusammen nur 23 Richter haben.
Meine Damen und Herren, wo wollen Sie da Einsparungen erreichen, die über 30 Richterstellen liegen? Insofern ist es notgedrungen wichtig, hier die Notbremse zu ziehen. – Ich danke dem Rechtsausschuss für die Empfehlung und bitte das Parlament um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung einer Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder vor. Wir setzen damit um, was der Bundesgesetzgeber uns am 1. Januar 2011 in das Strafgesetzbuch hineingeschrieben hat.
Insofern diskutieren wir gar nicht über die Frage: „Was wünschen wir uns in Nordrhein-Westfalen, wünschen wir uns eine elektronische Fußfessel oder nicht?“, es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie, wie wir das gestalten können.
Ich bin sehr froh, dass wir in relativ kurzer Zeit zunächst gemeinsam mit den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, also mit insgesamt vier Bundesländern, diesen Staatsvertrag entworfen haben, um eine kostengünstige, effektive Lösung hinzubekommen, um das Bundesgesetz umzusetzen. Ich darf Ihnen sagen: Mittlerweile haben weitere Bundesländer den Beitritt zu diesem Staatsvertrag erklärt.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Instrument der Führungsaufsicht. Zu diesem Zweck wollen wir die elektronische Aufenthaltsüberwa
chung auch in Nordrhein-Westfalen einsetzen. An eine Erweiterung denken wir dabei im Augenblick nicht. Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen erst mal Erfahrungen mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Bereich der Führungsaufsicht sammeln.
Selbstverständlich – ich bin dankbar, dass dies allen in diesem Hause bewusst ist – ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung kein Allheilmittel. Sie kann Straftaten nicht mit Sicherheit verhindern. Sie kann allerdings zur Aufklärung von Straftaten beitragen und damit eine durchaus gebotene Abschreckungswirkung auf Träger von elektronischen Fußfesseln ausüben. Deswegen ist sie eines von vielen Instrumenten, die wir einsetzen können, um die Gefährlichkeit von Straftätern in den Griff zu bekommen, aber sie ist, wie gesagt, nicht das Allheilmittel.
Ich freue mich, dass die Beratung in den entsprechenden Fachausschüssen, im Rechtsausschuss sowie im Haupt- und Medienausschuss, dazu sehr zügig und konstruktiv durchgeführt werden konnte und dass wir heute darüber noch einmal diskutieren können. Ich bitte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regelung und die Länderöffnungsklausel des § 47 VwGO ist nicht neu; es gibt sie seit ganz vielen Jahren. Sie haben das auch schon gesagt, Herr Dr. Orth. Insofern wundert es mich eigentlich, dass Sie, wenn es schon seit vielen Jahren diese Regelungsmöglichkeit gibt, in der letzten Legislaturperiode, als Sie die Möglichkeit dazu hatten, keinen Gebrauch davon gemacht haben, diese Vorschrift entsprechend umzusetzen. Ich will Ihnen aber auch sagen, warum Sie das vielleicht nicht gemacht haben. Bei genauer Überprüfung gibt es erhebliche Bedenken, ob das der tatsächlich sinnvolle Weg sein kann.
Zunächst hört es sich verlockend an: ein Verfahren, ein abstraktes Normenprüfverfahren. Daran können sich dann alle weiteren Beteiligten orientieren. Wir haben einmal Rechtsklarheit und -sicherheit für die Behörde, die sich genau überlegen kann, ob sie weitere Verwaltungsakte erlassen wird, und andererseits eine Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger. Bei genauem Hingucken ist das, glaube ich, eine trügerische Sicherheit, die wir damit den Bürgerinnen und den Behörden, die die Verwaltungsakte zu erlassen haben, bieten würden.
Fakt ist: Eine Kommune, die beispielsweise aufgrund einer entsprechenden Satzungsnorm Verwaltungsakte, Gebührenbescheide erlassen möchte, kann nicht abwarten, bis das Normenkontrollverfahren durchgeklagt ist, weil sonst Verjährungsfristen laufen und man Bescheide nicht mehr rausschicken kann.
Das heißt, trotz eines laufenden anhängigen Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht kann die Kommune gezwungen sein, parallel dazu schon die Bescheide rauszuschicken. Ich glaube, das löst wenig Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern aus, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt: Auch ein Bürger, eine Bürgerin kann natürlich nicht abwarten, bis das Normenkontrollverfahren entschieden ist, wenn er/sie einen be
lastenden Verwaltungsakt bekommt. Während ich darauf warte, erwächst daraus dann ruck, zuck Rechtskraft. Deswegen ist der Bürger gezwungen, möglicherweise zwei Prozesse zu führen, nämlich zum einen das abstrakte Normenkontrollverfahren und zum anderen das Verfahren bezüglich seines konkreten Einzelfalls. Damit bürden wir den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Prozesskosten auf. Das Widerspruchsverfahren haben Sie ja abgeschafft. Von daher muss man sofort entsprechend klagen.
Insoweit ist es nicht bürgerfreundlich, sondern eher bürgerfeindlich, wenn man den Bürgern zwei parallele Klagen zumutet.
Meine Damen und Herren, im Übrigen kann es auch zu Verfahrensverzögerungen kommen – immer dann, wenn ein Einzelverfahren ausgesetzt wird, weil abgewartet werden muss, bis das abstrakte Normenkontrollverfahren durchentschieden ist.
Und, meine Damen und Herren, selbst wenn das Oberverwaltungsgericht feststellt, dass eine Norm, abstrakt geprüft, rechtens ist, heißt das noch lange nicht, dass der einzelne dem Bürger zugehende Bescheid auf Grundlage dieser Norm dann auch rechtens ist. Es kann sich unter Umständen eine falsche Anwendung der Norm ergeben, eine falsche Berechnung. Eine Einzelfallberechnung für Beitragsbescheide kann falsch ausgeführt worden sein. Sie gaukeln also den Bürgerinnen und Bürgern eine trügerische Sicherheit mit einer abstrakten Normenkontrollentscheidung vor. Das gibt keine Rechtssicherheit für den Einzelfall. Daher erhebliche Bedenken, meine Damen und Herren, für diesen Vorstoß, das so zu regeln.
Lücken, im Übrigen, meine Damen und Herren, gibt es nicht. Jeder Bürger hat die Möglichkeit und Gelegenheit, den ihn belastenden Verwaltungsakt anzufechten. Darin inzidenter findet selbstverständlich eine Prüfung der kommunalen Satzung, der abstrakten Norm statt. Insofern kann das jederzeit einer Überprüfung unterzogen werden. Aber, meine Damen und Herren, vermeiden Sie Doppelverfahren! Vermeiden Sie Rechtsunsicherheit! Ich glaube, mit diesem Vorschlag würden Sie den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen eher schaden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge des Versuchs der Neuordnung der Gesetze zur Sicherungsverfahrung Ende letzten Jahres hat der Bundesgesetzgeber in § 68 b StGB die neue Regelung eingeführt, dass Gerichte bei verurteilten Menschen, die unter Führungsaufsicht stehen, eine gerichtliche Weisung des Inhalts erteilen kann, dass das Tragen eines Geräts zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden kann.
Meine Damen und Herren, wir unterhalten uns daher hier und heute nicht über die Frage des Ob, sondern nur noch über die Frage des Wie, weil bereits entsprechende bundesgesetzliche Vorschriften gemacht worden sind.
Seit Januar – seitdem gilt diese Regelung – standen wir vor der Beantwortung der Frage, wie wir das regeln, wie wir das entsprechend umsetzen können, was uns der Bundesgesetzgeber mit auf den Weg gegeben hat. Ich bin froh und dankbar, dass es innerhalb einer kurzen Zeit zusammen mit meiner Kollegin aus Bayern sowie den beiden Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg – Sie merken, wir hatten bei der Umsetzung eine parteiübergreifende Allianz – gelungen ist, eine Regelung zu finden, wie wir das kostengünstig, aber auch möglichst effektiv genug für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betroffenen regeln können.
Das Ergebnis liegt Ihnen nunmehr vor. Es ist ein Staatsvertrag, der beinhaltet, dass wir eine gemeinsame Überwachungsstelle schaffen wollen. Das ist deutlich kostengünstiger, als wenn jedes einzelne Bundesland eine solche Überwachungsstelle einrichten müsste.
Wir wissen im Augenblick auch gar nicht, mit wie vielen Fallzahlen genau wir rechnen können, weil die Entscheidung, ob eine elektronische Fußfessel – ich benutze jetzt auch einmal diesen untechnischen Ausdruck, damit jeder weiß, worüber wir sprechen – angeordnet wird, nicht das Justizministerium trifft, sondern ein unabhängiger Richter, weil das eine Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht ist. Deswegen müssen wir auch zunächst einmal abwarten, wie sich das fallzahlmäßig in der Praxis weiterentwickelt.
Wichtig ist, dass wir darauf vorbereitet sind. Das sind wir damit. Ich räume ein, meine Damen und Herren: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel, kann Straftaten nicht verhindern, kann aber dazu beitragen, gerade einer Stigmatisierung vorzubeugen. Das ist nämlich ein weniger eingreifendes Mittel, als wenn ich dauernd Polizeibeamte hinter mir herlaufen habe. Daher ist es ein Beitrag zur Resozialisierung, das mildere Mittel von weiteren geeigneten und möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.
Lassen Sie uns insofern bitte diesen Staatsvertrag nachvollziehen, lassen Sie uns abwarten. Wir haben im Übrigen – das darf ich an dieser Stelle sagen – in Nordrhein-Westfalen bereits eine elektronische Fußfessel in Betrieb. Seit März dieses Jahres wird ein Pilotprojekt gefahren. Dort haben wir durchaus positive Erfahrungen machen können. Ich denke, wir können die Details in den Beratungen im Rechtsausschuss noch einmal austauschen.
Den Staatsvertrag habe ich am 29. August unterschrieben, meine Damen und Herren. Zur Wirksamkeit bedarf er Ihrer Zustimmung. Dafür werbe ich sehr herzlich im weiteren Beratungsverfahren. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits vor einer Woche habe ich den Rechtsausschuss und damit die Mitglieder des Rechtsausschusses und die Öffentlichkeit über die Vorgänge und Vorkommnisse in der Justizvollzugsschule in Wuppertal eingehend und umfassend informiert. Der Sachstand und die Erkenntnisse haben sich seit der letzten Woche nicht oder nicht wesentlich verändert.
Auch wenn wir uns daher fragen können, welche Aktualität diese Aktuelle Stunde hat, nutze ich natürlich gern die Gelegenheit und danke für dieses Forum, um Ihnen allen noch einmal die Situation in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die eingeleiteten Maßnahmen zu erläutern.
Welche Vorwürfe stehen im Raum? – An der Justizvollzugsschule in Wuppertal wird unser Nachwuchs
für die Justizvollzugsanstalten ausgebildet. Das ist eine umfassende zweijährige Ausbildung mit verschiedenen Themenkomplexen, die dort behandelt werden. Unter anderem gehört zur Ausbildung ein Themenkomplex „Sicherungstechniken“. Denn Sie alle wissen es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justizvollzugsanstalten haben es nicht immer nur mit einem einfachen Kundenkreis zu tun. Es gilt daher auch, Sicherungstechniken, Selbstverteidi
gungstechniken zu lernen, um später möglichen Angriffen in der beruflichen Praxis wirksam begegnen zu können.
Wie es in vielen Anstalten üblich ist, gibt es, nachdem ein Ausbildungsjahrgang beendet worden ist, auch Rücksprachen der entsprechenden Anstaltsleiter, in denen die Absolventen des jeweiligen Jahrgangs zurückkehren und anschließend ihren Dienst verrichten werden.
So fand am 6. Juli 2011 mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ein Gespräch mit den dortigen ehemaligen Auszubildenden statt. Diese Auszubildenden berichteten dann in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne über ihre Erfahrungen aus dem Lehrgang in Wuppertal. Dabei ist dann Kritik an den Übungsstunden der Sicherungstechniken zur Gefahrenabwehr geübt worden. Dort seien Schülerinnen und Schüler verletzt worden. Ein Schüler – so der Vorwurf – sei an den Ohren oder an den Beinen über den Boden geschleift und im Gesicht verletzt worden. Gesprochen wurde auch von Faustschlägen und Ohrfeigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Haus wurde am 7. Juli 2011 darüber informiert. Am selben Tag wurden die Vorwürfe in einer Pressekonferenz eines Abgeordneten verbreitet. In Internetblogs wurden die Vorgänge kommentiert und erweitert. Es war auch die Rede von psychischem Druck und einem Klima der Angst, und für den Fall der Offenbarung sollen Ausbilder mit harten Bestrafungen oder mit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gedroht haben.
Vorwürfe physischer und psychischer Übergriffe durch Lehrer auf Auszubildende waren bis zu diesem Zeitpunkt der Besprechung in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne weder dem Justizministerium noch der Leitung der Justizvollzugsschule in Wuppertal bekannt.
Wie wir auch jetzt erfahren haben, wussten auch die ansonsten immer gut unterrichteten Berufsverbände und Gewerkschaften bis zu diesem Zeitpunkt nichts über solche Vorwürfe.
Auch heute, meine Damen und Herren, sage ich es Ihnen noch einmal ganz deutlich: Drill, Drangsalierungen und vorsätzliche Körperverletzungen in Justizeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen toleriere ich in keiner Weise.
Meine Damen und Herren, nicht nur mein Haus, sondern auch ich persönlich nehme diese Vorwürfe, die da im Raum stehen, sehr, sehr ernst. Ich habe daher unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe veranlasst, dass wir uns nicht alleine auf die Internetblogeinträge verlassen, sondern ich habe angeordnet, dass alle 290 Absolventen dieses Jahrgangs befragt werden über ihre Erfahrungen aus diesem Ausbildungsjahrgang, insbesondere zu den im Raum stehenden Vorwürfen.
Selbstverständlich wurde auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat auf die Strafanzeigen des Leiters der Justizvollzugsschule ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Derzeit wird gegen zwei Ausbilder ermittelt. Über den Fortgang der Ermittlungen lasse ich mich laufend durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal unterrichten.
Ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Vorkommnisse, wenn sie denn gegeben sein sollten, lückenlos aufklären wird. Die nötige Professionalität und Objektivität der Staatsanwaltschaft unter Achtung der Rechte der Betroffenen, denke ich, stehen in diesem Hause nicht in Zweifel.
Ohne die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen vorwegnehmen zu wollen, darf ich Ihnen jedoch mitteilen, dass wir zwischenzeitlich 220 der 290 Anwärterinnen und Anwärter befragen konnten. Der eine oder andere befindet sich noch im Urlaub, weil die Ausbildung vor zwei Wochen endete und man das natürlich auch zu einer Ferienfreizeit nutzt.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen auch sagen: Nachdem wir seit der letzten Woche noch einmal 60 weitere haben befragen können, sind die Vorwürfe, die im Raum standen, bislang in der dargestellten Form nicht bestätigt worden.
Ein Klima der Angst, körperliche oder seelische Misshandlungen, Drohungen oder Einschüchterungen lassen sich durch die bisherigen Befragungen nicht verifizieren.
Es bestehen allerdings Hinweise – auch das sage ich hier deutlich –, dass ein Ausbilder einen einzelnen Anwärter im Rahmen eines simulierten Kampfgeschehens geohrfeigt haben könnte. So hat einer der befragten Anwärter bei seiner Anhörung bekundet, er habe sich bei einer Übung einer Fixierung durch einen Fußtritt entzogen. Daraufhin habe ihn einer der Ausbilder geohrfeigt. Meine Damen und Herren, Ohrfeigen gehören selbstverständlich nicht zur Ausbildung in der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsschule.
Deswegen wird auch dieser Einzelsachverhalt selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Die Vorwürfe eines angeblich über den Teppich gezogenen Anwärters haben sich in der so erhobenen Form hingegen nicht bestätigt. Das benannte Opfer konnte von uns ebenfalls ermittelt und befragt werden. Danach schildert sich der Sachverhalt wie folgt:
Bei einem Rollenspiel sollte er von Lehrgangskollegen auf den Rücken gedreht werden. Als dies nicht gelang, habe ihn ein Ausbilder an den Ohren gezogen, um ein instinktiv abwehrendes Lösen der Hände zu erreichen. Dabei habe sich der Anwärter zwei kleine Abschürfungen an der Stirn zugezogen. Was auch noch entscheidend ist: Der Anwärter betonte uns gegenüber, er sei nicht damit einverstanden, dass und wie der Vorgang nunmehr in die Öffentlichkeit getragen worden sei.
Soweit in dem Antrag der FDP ein Schreiben eines Klassensprechers genannt wird – lassen Sie mich auf diese Vorwürfe auch eingehen –, wonach Zimmer und Schränke der Auszubildenden durchsucht worden seien, prüfen wir selbstverständlich auch diese Vorwürfe. Meine Damen und Herren, auch dazu ist der Klassensprecher, der dieses Schreiben gefertigt hat, gehört worden. Danach schildert er die Situation so: Er habe gehört, dass Hausmeister in der Schule beauftragt worden seien, den Abfall der Auszubildenden zu kontrollieren. Die Anstaltsleitung habe Zimmer vereinzelt überprüft. Schränke seien nicht durchsucht worden.
Meine Damen und Herren, auch diesem Sachverhalt gehen wir selbstverständlich weiter nach. Die Schulleitung wurde dazu befragt. Nach Mitteilung der Schulleitung sind zu keinem Zeitpunkt Hausarbeiter mit der Durchsuchung der Unterkünfte oder der Kontrolle des Abfalls beauftragt worden. Es wurde aber bestätigt, dass zur Gefahrenabwehr vereinzelt Unterkünfte betreten worden seien, zum Beispiel zur Überprüfung, ob die Fenster auch geschlossen seien oder elektrische Geräte in Betrieb seien. In keinem Fall seien Schränke durchsucht worden. Dies ist aber auch so nicht mehr vom Absender des Schreibens behauptet worden.
Der Sprecher, meine Damen und Herren, hatte in dem Schreiben weitere Rahmenbedingungen kritisiert. Sie sind ja auch hier schon vielfach zitiert worden. Entgegen vielfacher Behauptungen, meine Damen und Herren, verhielt sich das Schreiben aber nicht zu den in Rede stehenden Vorwürfen oder gar Verletzungen oder Demütigungen, sondern es enthielt im Wesentlichen persönliche Bewertungen einzelner Lehrkräfte und Ausbilder. Davon konnten Sie sich ja auch alle überzeugen. Wir haben da nichts zu verheimlichen. Das Schreiben ist Ihnen ja zur Verfügung gestellt worden.
Ja, ich sehe das.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in dieser Runde noch einmal sagen: Wir nehmen die Vorwürfe ernst. Wir überprüfen das. Wir werden auch nach dem Ergebnis gegebenenfalls unsere Konsequenzen ziehen.
Nur – auch das darf ich jetzt sagen –: Das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt gibt keinen Anlass für hektische Handlungen. Wir müssen genau evaluieren: Wie hat sich die Ausbildungsreform 2009 ausgewirkt? Da sind wir dran. Auch die Frage, wie viele Lehrkräfte eingesetzt werden, Frau Conrads, wird von uns überprüft. Wie ist das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte? All das werden wir evaluieren und dann die Justizvollzugsschule in Wuppertal auf vernünftige Beine stellen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Punkte möchte ich gerne noch ansprechen und mich einmal Herrn Giebels, einmal Frau Conrads und einmal Herrn Dr. Orth zuwenden.
Herr Giebels, Sie kritisieren hier, dass Ihnen dieses Schreiben erst am Ende des Tagesordnungspunktes im Rechtsausschuss ausgehändigt worden sei. – Ich darf Ihnen versichern, dass dahinter keine bewusste Planung steckt.
Im Übrigen hat kein Abgeordneter dieses Schreiben angefordert. Vielmehr habe ich es von mir aus den Abgeordneten zur Verfügung gestellt, um Transparenz zu schaffen.
Und dann beschweren Sie sich noch über den Zeitpunkt, zu dem Sie es bekommen? – Es ist schon ganz erstaunlich, in dieser Art und Weise zu argumentieren.
Ich erinnere mich auch noch gut an die letzte Legislaturperiode. Damals habe ich als Oppositionsabgeordneter kein einziges Schreiben aus dem Ministerium bekommen, obwohl wir nachgefragt haben. Das ist ebenfalls ein Unterschied in unserem Stil.
Frau Conrads, vielen Dank dafür, dass Sie Ihren Blick auch in die Zukunft gerichtet haben. Alles das ist Bestandteil unserer Evaluierung. Dabei untersuchen wir auch die Frage, ob das Verhältnis von hauptamtlichen Lehrkräften und nebenamtlichen Lehrkräften sinnvoll und ausgewogen ist. Dazu existieren unterschiedliche Auffassungen. Auch der Bezug zur Praxis ist durchaus sinnvoll. Die Rotation, die Herr Kollege Engel im Rechtsausschuss noch einmal ausdrücklich gelobt hat, ist gleichfalls ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen – ebenso die Frage, wie sich die Umstellung von der fächerbezogenen zur themenbezogenen Ausbildung tatsächlich ausgewirkt hat.
Alles das werten wir aus. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen in einer der nächsten Rechtsausschuss
sitzungen nach den Sommerferien schon Erkenntnisse präsentieren kann, sodass wir dann gemeinsam nach vorne schauen können, was die Frage angeht, wie die Ausbildung zukünftig stattzufinden hat.
Herr Dr. Orth, ja, die Schulleiterstelle war zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht besetzt. Sie unterliegen aber zwei Missverständnissen; denn Sie unterstellen zwei Dinge: erstens, dass die Situationen tatsächlich so gewesen sind, wie sie bislang in den Vorwürfen diskutiert worden sind, und zweitens, dass das irgendeinen Zusammenhang mit der Besetzung der Schulleiterstelle hat.
Ich weise hier auch noch einmal deutlich darauf hin, dass die Schule einen Schulleiter hatte. Es gibt einen qualifizierten Schulleiter, der diese Stelle ausgefüllt hat. Dabei handelt es sich um eine erfahrene Kraft, die seit 1977 im Vollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig ist.
Herr Dr. Orth, dann haben Sie gefragt: Warum wird er denn nicht Leiter dieser Vollzugsschule, wenn er denn so gut ist? –
Herr Dr. Orth, ich komme nicht aus der Ministerialverwaltung, ebenso wenig wie Sie. Ich musste mich erst umstellen bei der Frage, wie Stellen besetzt werden. Aber es ist nicht in der Hand eines Ministeriums oder eines Ministers, einfach mal so einen rauszupicken und eine Schulleiterstelle zu besetzen. Das wissen Sie eigentlich auch. Solche Stellen müssen ausgeschrieben werden, es muss Beurteilungen geben, alle Bewerber – wir haben im Moment einen Bewerberkreis von fünf Leuten – müssen von ihren Dienstvorgesetzten beurteilt werden, dann muss ein Auswahlverfahren stattfinden, es gibt Besetzungsvorschläge.
Ich darf Ihnen sagen, Herr Dr. Orth, meine Damen und Herren: Wir sind guter Dinge, zu Beginn des neuen Schuljahres im September mit einer neuen Leitung an den Start zu gehen.
Abschließend noch, Herr Dr. Orth: In Ihrem Antrag kommt zart zum Ausdruck, dass wir uns gemeinsam bemühen müssten, die Schule in Zukunft gut und vernünftig zu führen und einen vernünftigen Unterricht anzubieten. Aber das, was Sie gerade ausgeführt haben, Herr Dr. Orth, ist extrem kontraproduktiv. Denn Sie haben gerade mit einem lockeren Satz ein Pauschalurteil über die Lehrkräfte dort abgegeben, indem Sie gesagt haben, die Lehrkräfte an dieser Schule seien nicht qualifiziert. – Herr Dr. Orth, ich fordere Sie auf: Nehmen Sie das zurück! Woher haben Sie die Erkenntnisse, dass die Lehrkräfte pauschal nicht qualifiziert sind?
Das ist eine ungeheuerliche Beleidigung der Lehrerinnen und Lehrer an dieser Schule, die tatkräftig ihren Dienst verrichten. Ob der eine oder andere in diesem Bereich möglicherweise Fehler gemacht
hat, prüfen wir; da greifen wir auch ein. Aber ein Pauschalurteil über diese Schule, über diese Lehrkräfte dient in keinster Weise einer vernünftigen Ausrichtung dieser Schule für die Zukunft, Herr Dr. Orth.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute bei diesem Gesetzgebungsvorhaben mit der Frage, wie ein Haus- und Grundstückseigentümer sein Gebäude energetisch sanieren kann. Kann er eine Wärmedämmung aufbringen, wenn sich das Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze zu einem Nachbargrundstück befindet?
Das nordrhein-westfälische Landesrecht enthält dazu bislang keine Regelungen. Damit unterscheiden wir uns durchaus von anderen Bundesländern wie beispielsweise Hessen und Berlin. Dort gibt es in den entsprechenden nachbarrechtlichen Regelungen Gesetzesvorschriften. In Nordrhein-Westfalen muss man bei solchen Fragen im Augenblick auf das Bürgerliche Gesetzbuch ausweichen – im Ergebnis meistens mit der Regelung, dass eine Duldungspflicht des Nachbareigentümers gerade nicht besteht.
Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf, der von den Fraktionen von SPD und von den Grünen vorgelegt worden ist. Er bringt in einem vernünftigen Verhältnis die Interessen des Grundstückseigentümers, der sanieren möchte, und die Interessen der Allgemeinheit bzw. auch die Interessen desjenigen, dessen Grundstück gegebenenfalls in Anspruch genommen werden muss, zum Ausgleich.
Die Sachverständigenanhörung hat die wesentlichen Probleme, die in diesem Verfahren diskutiert worden sind, weitgehend ausgeräumt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken konnten zurückgestellt werden und sind beseitigt worden. Denn auch das
Eigentumsrecht in Art. 14 Grundgesetz unterliegt natürlich einer Inhalts- und Schrankenbestimmung, von der Gebrauch gemacht werden kann. Davon macht der Gesetzgeber mit dieser Regelung Gebrauch. Sie zeigt auch, dass der Nachbareigentümer nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden darf. Spekulationen wie diejenige, dass er seine Garagenzufahrt nicht mehr benutzen kann, gehen fehl, denn so etwas wird es mit diesem Gesetz nicht geben.
Bei einem zweiten Punkt aus der Sachverständigenanhörung will ich gar nicht so sehr auf bautechnische und bauphysikalische Errungenschaften eingehen. Aber nach dem, was mir aus der Sachverständigenanhörung vorgelegen hat, war doch nahezu eindeutig und klar, dass eine Innendämmung nur die zweitbeste, ja die schlechtere Lösung im Vergleich zur Außendämmung ist. Probleme etwa in Form einer Wärme- bzw. Kältebrücke oder Schimmelbildung sind genannt worden. Vernünftig saniert man heute, wenn man Gebäude von außen dämmt. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht das.
Der Gesetzentwurf leistet auch einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wenn wir uns vornehmen, alle etwas zum Klimaschutz beizutragen, ist gerade die Gebäudesanierung ein sehr wichtiger Bereich. Wir können – auch das steht fest – die Gebäudeenergiekosten durch eine vernünftige Dämmung der Gebäude um mindestens 50 % reduzieren. Das ist ein sehr wertvoller Beitrag.
Leider werden im Augenblick in Deutschland jährlich nur 2 % der Gebäude energetisch saniert. Wenn wir das hochrechnen, würde es 50 Jahre dauern, bis alle Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland energetisch gedämmt und saniert wären.
Wir versprechen uns von diesem Gesetzentwurf, dass diese Zeit verkürzt werden kann, indem jetzt mehr Haus- und Grundstückseigentümer die Gelegenheit und die rechtliche Sicherheit bekommen, ihr Gebäude im Sinne der Allgemeinheit, aber auch der Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses vernünftig zu dämmen und damit nicht nur einen Beitrag zur Reduzierung der eigenen Energiekosten, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Aufstellung des Haushalts im Einzelplan 04 haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, die Frage zu stellen: Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes von der Justiz in NordrheinWestfalen, und welchen Stellenwert hat die dritte Gewalt in unserem Lande auch im Haushalt? Andersherum ausgedrückt: Welche Dienstleistungen hat die Justiz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erbringen?
Es gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Justiz in Nordrhein-Westfalen, eine effektive Rechtsprechung zu gewährleisten und eine zügige Vollstreckung zu ermöglichen. Die Sicherung des Rechtsfriedens in unserer Gesellschaft und die Durchsetzung von Gerechtigkeit gehören zu den vornehmsten Aufgaben der Justiz. Hierfür schaffen wir mit dem Haushalt 2011 die Voraussetzungen.
Wir schaffen mit diesem Haushalt 2011 nicht nur dafür die Voraussetzungen, sondern setzen auch viele Projekte durch, die schon zahlreiche erfolgreiche sozialdemokratische Justizminister vor Frau Müller-Piepenkötter in die Wege geleitet und angestoßen haben und dann von Schwarz-Gelb fortgesetzt worden sind. Hier optimieren wir und bauen die Sachen auch noch aus.
Zugleich verkenne ich jedoch nicht, meine Damen und Herren, dass wir insbesondere auch zum Schutz zukünftiger Generationen zur Konsolidierung des Landeshaushalts verpflichtet sind. Aus diesem Grunde beschränkt sich der Justizhaushalt 2011 neben zwangsläufigen Maßnahmen auch insbesondere auf solche, die unbedingt erforderlich und zugleich nachhaltig in die Zukunft gerichtet sind und die langfristig ein funktionierendes Rechtssystem im Interesse der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger einerseits, aber auch den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Wirtschaftskraft unseres Landes andererseits sicherstellen.
Soweit der Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 5. April jetzt fordert, die 2.000 neuen rot-grünen Stellen mit einem Volumen von 120 Millionen € nur einzurichten, wenn zur Deckung an anderer Stelle Einsparungen erfolgen oder kw-Vermerke ausgebracht werden, kann ich unabhängig von der Frage der Richtigkeit der von Ihnen aufgestellten Zahlen Folgendes sagen: Wir haben bereits bei der Aufstellung des Entwurfs im Justizhaushalt 2011 im Bewusstsein der verfassungsrechtlichen Vorgaben mit
Augenmaß darauf geachtet, zusätzliche Stellen nur dort einzurichten, wo es zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz und der Zukunft unseres Landes zwingend erforderlich ist, und dies nach Möglichkeit budgetneutral. Wir haben Ihre Forderung bereits antizipiert.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ein Teil des aktuellen Stellenbedarfs auf verfehlte Entscheidungen der Vorgängerregierung zurückzuführen ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber eins deutlich machen: Wir reden heute zwar über Zahlen und Geld, aber Sie alle wissen, dass sich hinter diesem haushaltstechnischen Zahlenwerk auch Menschen und Schicksale verbergen. Die Justiz entscheidet täglich über eine Vielzahl einzelner Bürgerinnen und Bürger, die zeitnah auf Entscheidungen oder Maßnahmen angewiesen sind. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist reich an engagierten, hochmotivierten, leistungsbereiten und verantwortungsbewussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit wertvollen Kenntnissen, die es zu würdigen, wertzuschätzen und weiter zu entfalten gilt.
Deshalb ist mir vor allem auch die Situation der befristet beschäftigten Kräfte in unserem Land ein besonderes Anliegen. Ich halte es für ein Unding, dass wir in diesem Land noch befristet beschäftigte Kräfte haben, die seit 1996 teilweise in Jahresverträgen sind. Die schlechte Situation in solchen Verhältnissen ist gerade schon von den Vorrednern der Regierungsfraktion deutlich angesprochen worden. Deswegen setzen wir uns dafür ein, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe dieser Legislaturperiode unbefristete Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Mit den ersten 200 Stellen fangen wir an, und zwar haushaltsneutral ohne zusätzliche Mittel.
Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig, dadurch auch ein deutliches Signal zu setzen, dass wir jungen Menschen eine dauerhafte Perspektive in den vielen Berufen der Justiz bieten können. Einen besonderen Stellenwert haben für die Justiz auch die Verbesserungen im Justizwachtmeisterdienst, die der Landtag bereits am 31. März 2011 verabschiedet hat. Diese Verabschiedung erfolgte ebenfalls budgetneural und auch mit großer Zustimmung hier im Parlament.
Dringend erforderlich ist aber aus Sicht der Landesregierung ein deutlich verbessertes Gesundheitsmanagement, um die körperliche und seelische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu stärken. Wir wissen insbesondere, dass die Arbeit im Strafvollzug durch die steigende Anzahl psychisch kranker und drogenabhängiger Gefangener eine besondere Herausforderung ist, und wollen dem mit einer Ausweitung der Maßnahmen im Gesundheitsmanagement Rechnung tragen.
Durch diese Gesundheitsfürsorge, meine Damen und Herren, und durch die bessere Wiedereingliederung nach einer Erkrankung erwarten wir eine Senkung der beklagten Krankenstände im Vollzug. Wir sind zuversichtlich, dass sich diese Investitionen lohnen und finanziell rechnen.
Angesprochen wurde hier schon die Situation in der Sozialgerichtsbarkeit. Das war nicht nur hier Thema, sondern auch bereits im Haushalts- und Finanzausschuss aufgrund eines Änderungsantrages. Tatsächlich ist die dortige Belastung hoch, nicht zuletzt aufgrund gestiegener Eingangszahlen von sogenannten Hartz-IV-Fällen, die ein bislang noch nicht erkanntes Ausmaß erreicht haben. Wir meinen, dass die damit verbundenen längeren Verfahrenslaufzeiten so nicht hinnehmbar sind. Denn betroffen sind vornehmlich Personen, die als Empfänger von Sozialleistungen in besonderem Maße auf staatliche Hilfe und auch zeitnah durch Gerichte angewiesen sind.
Aber auch den in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen ist diese Belastungssituation nicht länger zuzumuten. Deswegen sollen die Sozialgerichte im Haushalt 2011 im Rahmen des haushaltswirtschaftlich Möglichen verstärkt werden.
Mir ist schon bewusst, dass die Maßnahmen im Haushalt bei den erforderlichen Stellenverstärkungen den Bereich nicht hundertprozentig abdecken werden. Vor diesem Hintergrund der finanziellen engen Spielräume der öffentlichen Hand sind aber weitere Entlastungen über interne Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt mit dem Haushaltsentwurf 2011 einen weiteren Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität. Wir setzten damit die Empfehlung der Enquetekommission III aus der letzten Legislaturperiode um. Wir werden weitere Häuser des Jugendrechts in geeigneten Großstädten in NordrheinWestfalen gemeinsam mit der Polizei und den örtlichen Jugendbehörden einrichten und uns frühzeitig um die Problematik jugendlicher krimineller Intensivtäter kümmern.
Daneben sollen zusätzliche Mittel im Jugendarrest und Jugendvollzug für eine bildungsorientierte Strukturierung des Jugendarrestes sowie die Implementierung eines Übergangsmanagements im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen bereitgestellt werden. Wir alle, die die Enquetekommission und deren Ergebnisse begrüßt haben – und das waren bis auf die linke Fraktion, die damals noch nicht im Landtag war und deswegen nicht zustimmen konnte, alle Fraktionen. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, dass dies lohnende, sinnvolle Investitionen sind, Investitionen in die Zukunft, die sich selbst rechtfertigen.
Wir wollen darüber hinaus dem Resozialisierungsgedanken im Strafvollzug eine stärkere Geltung verschaffen und eine deutlich problemorientiertere Betreuung der Gefangenen sicherstellen. Dies senkt die Rückfallquote und dient damit nicht nur der Sicherheit der Bevölkerung in unserem Lande, sondern minimiert auch die für unsere Volkswirtschaft in den zukünftigen Jahren möglicherweise entstehenden Folgekosten. So ist hier schon richtig dargestellt worden, dass wir 50 neue Stellen für die Psychologen und Sozialdienstmitarbeiter zu besseren Betreuung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten einrichten wollen.
Dies ist zwingend notwendig, um eine sinnvolle Personalausstattung herbeizuführen. Die Vorgängerregierung hat zwar Bauvorhaben in die Wege geleitet; das haben Sie, Herr Kollege Dr. Orth, zutreffend wiedergegeben. Aber was Sie bei den zahlreichen Bauvorhaben, die Sie begonnen haben, vergessen haben, ist, das dafür notwendige Personal auch bereitzustellen. Das holen wir mit diesem Haushalt nach.
Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Der Fußball ist ja eine starke Konkurrenz zu meiner Rede.
Insofern will ich Sie nicht länger auf die Folter spannen.
Der vorliegende Haushaltsentwurf trägt der hohen Belastung der Justizmitarbeiterinnen und