Protocol of the Session on May 18, 2011

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie zur 34. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Zur Tagesordnung möchte ich folgende Hinweise geben:

Erstens zu Tagesordnungspunkt 7 „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen“: Die Anträge mit den Drucksachen 15/1892 und 15/1928 wurden durch den gemeinsamen Antrag Drucksache 15/1964 ersetzt.

Zweitens zu Tagesordnungspunkt 19 „Zukunft der Stadttheater in Nordrhein-Westfalen sichern – Stabilität und Weiterentwicklung von Strukturen ermöglichen“, Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1917: Die Fraktionen haben sich entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung darauf verständigt, die Debatte zu dem Antrag heute nicht zu führen, sondern erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die vorgesehene Beratungszeit kann entsprechend eingespart werden.

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

1 Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds

des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Schreiben vom 12. April 2011 hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass Herr Ulf-Thomas Bender am 31. März 2011 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes Köln ernannt worden ist. Er ist damit gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund seines Amtes Vertreter des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Köln in dessen Funktion als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.

Frau Ministerpräsidentin bittet in dem vorgenannten Schreiben um Vereidigung des Vizepräsidenten. Ich darf deshalb Herrn Bender ganz herzlich im Landtag begrüßen. Ebenfalls begrüße ich als Gast den Ersten Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Herrn Johannes Riedel, sowie die Zweite Vizepräsidentin, Frau Anne-José Paulsen.

Nach § 5 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, bevor sie das Amt antreten, vor dem Landtag den entsprechenden Amtseid zu leisten. Ich bitte deshalb Herrn Bender zu mir, damit ich die Vereidigung vornehmen kann.

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich werde den Eid abschnittsweise vorsprechen und bitte Sie, nach Heben der Schwurhand diesen Text nachzusprechen:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Sehr geehrter Herr Bender, Sie haben den nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen geforderten Eid geleistet. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen im neuen Amt viel Erfolg zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres schönen Landes Nordrhein-Westfalen.

(Ulf-Thomas Bender: Herzlichen Dank! – All- gemeiner Beifall)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

2 Gesetz über die Feststellung des Haushalts

plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsge

setz 2011)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 15/1000 und 15/1300

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/1900 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2043

dritte Lesung

In Verbindung mit:

Mittelfristige Finanzplanung 2010 bis 2014 mit Finanzbericht 2011 des Landes NordrheinWestfalen

Drucksache 15/1001

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/1901

Und:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2011

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 15/1002 und 15/1354

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/1902

dritte Lesung

Ferner liegen zahlreiche Änderungsanträge vor.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Laumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unsere Ministerpräsidentin, Frau Kraft, hat in ihrer Regierungserklärung am 15. September vergangenen Jahres eine neue Finanzpolitik erklärt. Sie hat damals wie folgt ausgeführt:

„Wir müssen jetzt den Mut haben, in Vorbeugung, Betreuung und Bildung zu investieren. Wir bekennen uns offen und selbstbewusst dazu, dass dies zunächst höhere Ausgaben und gegebenenfalls zusätzliche Schulden bedeutet.“

Heute, Frau Kraft, können wir feststellen, dass Sie mit dieser Auffassung von Finanzpolitik krachend vor unserem Verfassungsgericht gescheitert sind.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie haben dann, nach dem Verfassungsgerichtsurteil, eine wissenschaftliche Ausarbeitung, das Prognos-Gutachten, nachgeschoben, womit Sie für die gesamte Fachwelt noch einmal deutlich machen wollten, wie zukunftsorientiert diese Politik ist.

In den letzten Monaten sind in Deutschland zwei neue Landesregierungen gebildet worden – eine rot-grüne und eine grün-rote. Ich habe jetzt sehr gespannt darauf gewartet, wie diese neuen Landesregierungen die Haushalt- und Finanzpolitik sehen, ob sie der „genialen“ Erfindung einer präventiven Finanzpolitik unserer Ministerpräsidentin, Frau Kraft, folgen und damit der SPD in Nordrhein-Westfalen oder ob sie einen anderen Weg gehen. Deswegen möchte ich gerne aus der Koalitionsvereinbarung in Baden-Württemberg zitieren:

„In der Haushaltspolitik des Landes werden wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes, d. h. die strukturelle Nullverschuldung des Landeshaushalts erreichen und danach einhalten.“

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

„Mit einem ‚Finanzplan 2020‘ werden wir eine für alle Ressorts verbindliche Orientierungsplanung einführen, um die strukturelle Nullverschuldung nachhaltig zu erreichen.“

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Das ist genau das Gegenteil dessen, was man in der Koalitionsvereinbarung Ihrer Regierung liest.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Auch möchte ich aus der Koalitionsvereinbarung von Rheinland-Pfalz zitieren:

„SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu dem Ziel einer nachhaltigen und sozial gerechten Haushalts- und Finanzpolitik. Wichtigstes Ziel dabei ist die Konsolidierung des Landeshaushalts, das heißt die Umsetzung der im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Schuldenregel, wonach ab dem Jahr 2020 eine strukturelle Neuverschuldung von Null erreicht werden muss. Der Weg dahin verlangt konsequente Anstrengungen in allen Politikbereichen.“

Auch hier, von Rheinland-Pfalz, eine klare Absage an die finanzpolitische Auffassung der SPD, von Frau Kraft und von Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)