Protocol of the Session on February 8, 2012

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zur 54. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich vier Abgeordnete entschuldigt. Ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

1 Hinweise auf rechtsextreme Aktivitäten dürfen

nicht verloren gehen: Die Arbeit des Verfassungsschutzes neu justieren

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3955

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 6. Februar 2012 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden SPD

Fraktion dem Abgeordneten Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Anlass für die Beantragung der heutigen Aktuellen Stunde war die Festnahme eines mutmaßlichen Terrorhelfers durch Einsatzkräfte der Bundespolizei am 1. Februar 2012.

Wir als antragstellende Fraktionen glauben, dass es nach der Befassung im Innenausschuss am vergangenen Donnerstag noch ganz erheblichen weiteren Beratungsbedarf hinsichtlich der Ursachen und Konsequenzen aus den Tatsachen gibt, die wir in dieser Sitzung besprochen haben. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn ein möglicher Helfer und Unterstützer, der zumindest dem Verfassungsschutz in Thüringen nach Informationen aus der „Süddeutschen Zeitung“ seit 1999 als Nazi-Aktivist bekannt war, nicht im Fokus unserer Behörden in NRW stand, muss das zwangsläufig Fragen aufwerfen.

Zur Klarstellung an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich die Aussage, weil ich es nötig finde, dass wir bei diesem Thema offen miteinander umgehen: Niemand will die Wehrhaftigkeit unserer

Demokratie in Zweifel ziehen. Dass zur Bekämpfung und Abwehr rechtsextremistischer Bestrebungen, gar menschenverachtender rechtsterroristischer Verbrechen die Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln gehört, das stellt niemand ernsthaft in Zweifel.

Wir haben aber trotzdem Zweifel, und zwar an der Effektivität und generellen Aufstellung. Solche Zweifel müssen zwangsläufig auftreten, wenn sich jemand über mehr als zehn Jahre angeblich in unserem Bundesland aufhalten soll, der extrem engen Kontakt zu dieser NSU gehabt haben soll, ohne dass wir hier über unsere Sicherheitsbehörden, über den Verfassungsschutz, davon auch nur die geringste Ahnung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das ruft geradezu nach einer Aufklärung.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Es handelt sich nämlich bei dem Betroffenen nicht nur um einen ehemaligen hochrangigen NPDFunktionär und um ein führendes Mitglied beim militanten sogenannten Thüringer Heimatschutz, nein, es handelt sich bei dem Verdächtigen auch um jemanden, der im Zusammenhang mit diesen drei auch seinerzeit schon unter Terrorverdacht stehenden Menschen in Thüringen auffällig war.

Nach unserer Meinung kann und darf es nicht angehen, dass es keinen Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Verfassungsschutzämtern gegeben hat.

(Beifall von der SPD)

Wir begrüßen ganz ausdrücklich – an dieser Stelle unterstützen wir den Innenminister auch sehr –, dass hier kurzfristig Anstrengungen unternommen werden sollen, eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu gewährleisten. Gerade dann, wenn man, wie wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das tun, aus guten Gründen eine zentrale Zuständigkeit für solche Fragen ablehnt, muss man die Frage nach einem effektiven Funktionieren des Föderalismus in diesem Bereich stellen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich weise vorsorglich ganz ausdrücklich die im Innenausschuss geäußerte Vermutung zurück, dass wir insgesamt die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Zweifel ziehen wollen. Nein, wir erkennen ausdrücklich an, dass es zum Beispiel eine sehr erfolgreiche Arbeit im Bereich des Kampfes gegen religiös motivierten Terror gegeben hat. Das respektieren wir, und das erkennen wir an.

Das kann aber nicht den Blick dafür verstellen, dass Nazikiller über mehrere Jahre auch in NordrheinWestfalen Straftaten begehen konnten, ohne dass der systematische Zusammenhang aufgedeckt worden ist. Im Zusammenhang mit der Düsseldorfer

Festnahme aufgeworfene Fragen bestätigen dies doch.

Nicht nur die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Die Opfer und ihre Angehörigen müssen sich ebenfalls darauf verlassen können, dass auch wir als Abgeordnete des Landes Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle unsere Pflicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Dazu gehören auch der Mut und die Bereitschaft, Fehleinschätzungen einzugestehen und Fehler einzuräumen. Denn ich frage ganz ausdrücklich: Warum sind Teile der Zivilgesellschaft bezogen auf ihre Erkenntnisse offensichtlich besser aufgestellt als unsere Sicherheitsbehörden? Das gilt zum Beispiel bei ganz konkreten Hinweisen auf den jetzt Festgenommenen, der ganz offensichtlich im Bereich der Antifa-Bewegung schon seit Langem bekannt war, aber nicht im Fokus unserer Verfassungsbehörden stand.

Außerdem stellt sich die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob unsere Vorstellungen von Rechtsradikalität und Rechtsextremismus mit der Realität noch übereinstimmen.

An dieser Stelle verweise ich auf einen Artikel in der „Rheinischen Post“ unter der Überschrift „Die neuen Rechtsextremisten“. Dort wird eine vollkommen neue inhaltliche und methodische Qualität der betreffenden Personen hingewiesen. Das betrifft sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch das soziale Umfeld.

Ich kann Ihnen nur sagen: Das erfordert für uns zwingend eine Analyse der Arbeit und der Vorgehensweise des Verfassungsschutzes in diesem Bereich. Deshalb will ich mich beim Minister und beim Ministerium insgesamt ausdrücklich dafür bedanken, dass jetzt auch ein kritischer Blick von außen auf die Arbeit zugelassen und ermöglicht wird.

Aber auch wir als Parlament – damit will ich hier schließen – stehen in einer ganz speziellen Verantwortung. Eine wehrhafte Demokratie braucht Vertrauen.

Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird inhaltlich durch ein Parlamentarisches Kontrollgremium begleitet, das aus gut nachvollziehbaren Gründen keine öffentliche Begleitung ermöglicht, damit weder Personen noch Ermittlungsergebnisse gefährdet werden.

Wir müssen aber sorgsam prüfen, an welchen Stellen Klarheit geschaffen werden kann, und zwar nicht nur durch die Verbesserung der Informations- und Kontrollrechte innerhalb des Kontrollgremiums, sondern auch durch die öffentliche Behandlung wesentlicher nicht sicherheitsrelevanter Fragen, die Grundlagen, Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes betreffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der demokratische Rechtsstaat hat nichts zu verbergen, wenn es darum geht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen er sich schützend vor die Bürgerinnen und Bürger und seine Institutionen stellt.

Allerdings ist für mich eines klar: Es stellen sich wesentliche weitere Fragen, nämlich die Frage, ob nicht auch ein NPD-Verbot unter den vorliegenden Erkenntnissen jetzt noch zwingender erforderlich ist, und zu guter Letzt die Frage, ob das alles mit Mitteln der Repression wirklich wirkungsvoll zu bekämpfen ist; denn wir müssen junge Menschen vor den Verführern schützen. Wir müssen aufklärend wirken.

Da haben wir als Parlamentarier in diesem Land alle zusammen eine Aufgabe. Ich möchte dazu einladen, dass wir über die üblichen Grenzen der Betroffenheit hinweg auch gemeinsam den Mut und die Kraft dazu finden, uns an der Stelle gemeinsam für unsere demokratisch verfasste Gesellschaft einzusetzen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Schäffer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die menschenverachtende Haltung der rechtsextremen Terrorgruppe NSU, die auch durch NRW gezogen ist, die in Dortmund gemordet hat, die zwei Anschläge in Nordrhein-Westfalen in Köln begangen hat, die Menschenleben aufs Spiel gesetzt hat, hat uns alle erschüttert. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land fragen sich zu Recht, wie es eigentlich sein kann, dass diese Terrorgruppe zehn Jahre unerkannt in Deutschland unterwegs sein konnte und morden konnte.

Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig, dass jetzt im Bundestag ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet wurde und dass man auch in Thüringen einen entsprechenden Untersuchungsausschuss eingerichtet hat.

Auch wenn wir hier in Nordrhein-Westfalen noch keine Erkenntnisse haben, dass die Sicherheitsbehörden mitverantwortlich für diese Ermittlungspannen waren, muss sich der Landtag NRW sehr wohl mit notwendigen Konsequenzen, mit der Arbeit des Verfassungsschutzes, aber auch mit einer wirksamen Prävention auseinandersetzen.

Mit der Festnahme von Carsten S. in der letzten Woche in Düsseldorf muss uns klar geworden sein, dass Nordrhein-Westfalen nicht nur ein Tatort dieser Terrorgruppe war, sondern dass sie unter Umständen auch in Nordrhein-Westfalen ein Unterstützungsnetzwerk hatte. Mit dieser Festnahme von

Carsten S. hat sich zwangsläufig auch der Fokus unserer Diskussion noch einmal ein Stück weit verändert. Es ist unsere Aufgabe als NRW

Abgeordnete, entsprechend hinzuschauen und Fehler aufzudecken.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Da stellt sich für mich schon die Frage, wie es eigentlich sein kann, dass der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erst seit zweieinhalb Monaten, also erst seit November letzten Jahres, Erkenntnisse über Carsten S. hat. Darüber, dass der Thüringer Verfassungsschutz den Umzug an die NRWBehörden hätte melden müssen, sind wir uns wohl einig. Warum das nicht passiert ist, ist aus meiner Sicht auch eine Frage, die man jetzt im Thüringer Landtag im dortigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss klären muss. Für mich stellt sich aber schon die Frage, warum die NRW-Verfassungsschutzbehörden nicht zumindest nach 2004 entsprechend nachgefragt haben. Denn am 30. Januar 2004 erschien in der Düsseldorfer AntifaZeitung „TERZ“ ein Artikel, der ganz klare Hinweise gegeben hätte. Daraus würde ich gern zitieren. Dort steht:

Bis ungefähr Ende 2000 war dieser – damit ist Carsten S. gemeint – einer der führenden Aktivisten und Funktionäre der Neonaziszene in Thüringen, insbesondere im Raum Jena. Er brachte es bis zum NPD-Kreisvorsitzenden, stellvertretenden JN

Landesvorsitzenden, zum Landesbeauftragten der JN-Bundesführung, sogar kurzzeitig in den JNBundesvorstand. Er dürfte zu den wichtigsten Organisatoren und Koordinatoren der damaligen Thüringer Neonaziszene gehört haben, war auch für Schulungen des Nachwuchses und als Versammlungsleiter für Aufmärsche zuständig.

Diese Beschreibungen zeigen sehr eindeutig, welche Rolle und welche Bedeutung Carsten S. in der Thüringer Neonaziszene gehabt haben muss. Carsten S. war dort nicht irgendjemand, sondern er war NPD-Kreisvorsitzender in Jena, in der Stadt, wo 1998 drei Neonazis nach Ausheben eines Waffenlagers untergetaucht waren. Er war stellvertretender Landesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation und damit offensichtlich auch überregional gut vernetzt.

Im Übrigen ist das – der Kollege Körfges hat gerade schon darauf hingewiesen – ein Beleg dafür, dass die NPD immer wieder mit Personen zusammenarbeitet, dass es personelle Überschneidungen zwischen freien neonazistischen Szenen und der NPD gibt. Das wird die Diskussion über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren zu Recht anheizen; denn die NPD, das wissen wir, ist eine verfassungsfeindliche, eine antidemokratische Partei, die immer wieder Gewalttäterinnen und Gewalttäter in ihren eigenen Reihen hat und toleriert und damit die Gesellschaft gefährdet.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Einen blinden Aktionismus, der vorschnell vonstattengeht, finde ich falsch, weil die Voraussetzungen für ein NPD-Verbotsverfahren gegeben sein müssen. Dann muss ein neues Verbotsverfahren aber auch eingeleitet werden.