Inge Howe

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Laumann ist immer für ein gutes Statement gut, vor allen Dingen zum Abschluss.
Und das Thema Kommunismus hören wir immer wieder. Ich glaube nur, hier geht es aber weder um Kommunismus noch um irgendwelche Polemik. Hier geht es darum, eine Fünf-Jahre-Bilanz am Ende einer Legislaturperiode zu ziehen. Sie bestätigen eigentlich die Regel, Herr Minister Laumann: Die guten Vorschläge kommen von der Opposition. Sie werden überstimmt und in die Tonne geworfen. So ist die Realität.
Nein, das ist Realität. Das ist Sachdarstellung und nichts anderes.
Ich möchte gar nicht auf den Wortbeitrag von Herrn Dr. Romberg eingehen. Ich glaube, das lohnt sich nicht.
Doch einige Punkte möchte ich noch einmal nennen. Wenn man zum Beispiel sagt, der Mensch steht für uns im Mittelpunkt, kann ich das nur unterstreichen. Ich glaube, da kann jeder im Saal klatschen.
Aber wenn man den Menschen dem Wettbewerb unterwerfen will, dann läuft da, glaube ich, irgendetwas schief.
Zum Thema Prävention. Das Wort Prävention kommt im Berliner Koalitionsvertrag überhaupt nicht vor. Sie tun hier so, als wäre das das Nonplusultra. Es wäre schön, wenn es so wäre.
Ein Bettenüberhang wird hier prognostiziert. Den mag es regional unterschiedlich auch geben. Aber es gibt inzwischen ganze Bereiche, wo Betten „geschlossen“ worden sind, wo heute Patienten wieder auf dem Flur stehen. Das ist auch nicht in Ordnung.
Das Thema Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge: Völlig richtig. Nur wenn ich mir überlege, dass eine Kopfprämie, die ja eingeführt werden soll, sozusagen auf Pump eingeführt wird – wie soll denn das funktionieren?
Die Opposition in Berlin hat eine Anfrage an Bundesfinanzminister Schäuble gestellt und gefragt: Wie kann die Kopfprämie überhaupt finanziert werden, wenn mehr als 40 % der Bevölkerung staatliche Unterstützung brauchen? Da hat er gesagt: Das geht nur, wenn man einen Spitzensteuersatz von 73 % erhebt. Da kann ich sagen: Klasse, machen wir das doch. Denn dann können wir ein auskömmliches Gesundheitswesen für alle finanzieren. Das finde ich hervorragend.
Wenn man aber die andere Variante mit 4 bis 5 % Mehrwertsteuererhöhung wählt, dann kann ich nur sagen: Das geht genau falsch herum. Da beißt sich
die Katze in den Schwanz. Denn wer kann es nicht bezahlen? Das sind genau die Leute aus dem Niedriglohnbereich und die Menschen, die von Hartz IV leben. Denn die ernähren sich nicht gesund, die werden dadurch kränker. Da zäumen wir das Pferd doch von hinten auf. Das kann doch wohl nicht sein.
Noch einen Punkt. Herr Minister Laumann sagte eben, das sei alles staatlich zu regeln. Dann soll er es doch einmal tun.
Ich bearbeite viele Petitionen im Gesundheitsbereich – ja, Herr Post – und bekomme immer die Stellungnahme aus dem MAGS, wenn es um ärztliche Versorgung geht, wenn es um Niederlassungen geht. Wissen Sie, was darin steht, was Herr Laumann immer unterschreibt? „Das ist alles eine Sache der Selbstverwaltung. Da kann die Landesregierung überhaupt nicht eingreifen.“ Daher frage ich mich: Was verkündet er denn an der Stelle? Das kann ich nicht nachvollziehen.
Lippenbekenntnisse haben wir genug gehört. Wir wollen hier Taten sehen und keine Lippenbekenntnisse hören. In Berlin ist vieles aus der Gesundheitsreform im Vermittlungsausschuss durch die CDU „verschlimmbessert“ worden, nichts anderes. Das sage ich Ihnen ganz eindeutig.
Der Punkt Gesundheitsversorgung für alle, Eigenverantwortlichkeit: Was meint denn die FDP mit Eigenverantwortlichkeit? Das haben wir doch auch gesehen: Eigenverantwortlichkeit heißt IGEL, individuelle Gesundheitsleistungen, die sich Leute, die wirklich krank sind, nicht mehr leisten können, meine Damen und Herren.
Es gibt nur ein Fazit: eine solidarische Bürgerversicherung. Alle werden zum gleichen prozentualen Anteil beteiligt, alles wird einbezogen. Dann haben wir auch ein gutes, qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In keinem anderen Ausschuss wird der Charakter des Landtages als Volksvertretung deutlicher als im Petitionsausschuss. Diese Erkenntnis hat sich auch in der ablaufenden Wahlperiode nachhaltig bestätigt. Es ist beeindruckend, wenn einem bei der täglichen Petitionsarbeit das wirkliche Leben in seiner ganzen Vielfalt begegnet. Da ist viel Kummer und Leid, oft aber auch Grund zur Freude, Freude insbesondere dann, wenn man helfen kann. Eigentlich müssten alle Mitglieder des Landtages zumindest eine Zeit lang diese Hilfeerfahrung machen können, um selbst zu erkennen, wie sich staatliches Handeln sowohl des Gesetzgebers als auch der Verwaltung bei den Menschen auswirkt. Ich weiß, dass so manche Kollegin und mancher Kollege, die anfangs über ihren Einsatz im Petitionsausschuss nicht begeistert waren, die Arbeit schon nach kurzer Zeit gar nicht mehr missen wollten, vor allem dann nicht, wenn Politik nicht nur abstrakt und theoretisch, sondern ganz praktisch und helfend verstanden wird.
Für mich als Vorsitzende und für die Ausschussmitglieder waren es fünf spannende Jahre, spannend auch deshalb, weil niemand voraussehen konnte, wie sich der Regierungswechsel im Jahre 2005 auf die Petitionsarbeit auswirken würde. Im Mittelpunkt stand für mich dabei die Frage, ob auch weiterhin die über Jahrzehnte bewährte Praxis einer weitgehend überparteilichen Zusammenarbeit im Ausschuss weitergetragen werden kann. Heute kann ich sagen, dass es gelungen ist. In diesem Zusammenhang möchte ich mich besonders bei allen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen im Petitionsausschuss ganz herzlich bedanken.
Überparteilichkeit im Petitionsausschuss bedeutet, dass die Regierungsfraktionen den Mitgliedern der Oppositionsfraktionen Gestaltungsspielraum lassen. Andererseits müssen die Abgeordneten der Opposition diesen Gestaltungsspielraum mit Augenmaß und unter Beachtung der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse nutzen. Die Menschen im Lande würden es nicht verstehen, wenn im Petitionsausschuss ihr Anliegen nach den üblichen Abstimmungsritualen behandelt würde. Ehrliche Petitionsarbeit hat die Lösung des Bürgerproblems im Blick und nicht den oft kurzlebigen parteipolitischen Vorteil. Das alles erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ausschuss. Dafür habe ich aus Überzeugung und gerne meinen Beitrag als Vorsitzende geleistet.
Schon jetzt darf ich darauf hinweisen, dass wir nach der Osterpause einen ausführlichen Abschlussbericht über die Arbeit in der 14. Wahlperiode vorlegen werden. Daraus werden vor allem die Schwerpunkte unserer Arbeit hervorgehen. Ich verspreche Ihnen eine spannende Lektüre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anzahl der Petitionen sind auch in dieser Wahlperiode auf einem hohen Niveau geblieben. Mit rund 25.000 Eingaben ist die 13. Wahlperiode sogar noch übertroffen worden. Über 26 % aller Eingaben konnten wir positiv abschließen. Positiv erledigen nach Art. 41a Landesverfassung konnten wir sogar über 50 %. Nähere Informationen zu den Zahlen können Sie am Ende des schriftlichen Berichts und auf den Internetseiten des Landtags erfahren.
Dass die eingehenden Petitionen eine konstant hohe Anzahl aufweisen, ist nicht zuletzt auf die nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen. Dafür haben wir 14 auswärtige Ausschusssprechtage – vor allem in den ländlichen Bereichen des Landes – durchgeführt. Zusätzlich gab es monatliche Sprechstunden in Düsseldorf. Gemeinsam mit den Obleuten haben wir zehn Telefonaktionen mit diversen Tageszeitungen im Lande durchgeführt. Alle Beteiligten, auch die Redaktionen, waren sehr überrascht, welch großen Anklang diese Aktionen bei der Leserschaft gefunden haben.
Wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit ist auch der Film über die Arbeit des Petitionsausschusses. Darin wird die Arbeit des Ausschusses sehr anschaulich gezeigt, auch, wie jedermann Petitionen einreichen und nutzen kann. Besuchergruppen und Schulkassen im Landtag wird dieser Film gezeigt bzw. zur Verfügung gestellt. Außerdem befindet sich der Film auf den Internetseiten des Landtags.
In dieser Wahlperiode haben wir den Menschen im Land erstmals ermöglicht, sich auch online an den Ausschuss zu wenden. Dafür ist auf den Internetseiten ein Online-Formular abrufbar. Auch einfache E-Mail-Eingaben werden akzeptiert, wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Die Zahl der OnlinePetitionen steigt stetig und liegt derzeit bei 20 % aller Eingaben.
Massenpetitionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gab es im Landtag erstmals im Winter 2007 und im Frühjahr 2008. In der Spitze waren es 19.000 Eingaben, die vorwiegend elektronisch eingegeben wurden. Die Petenten waren Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen, die sich gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Verschiebung der Besoldungsanpassung um sechs Monate wandten. Der Petitionsausschuss hat nach einem angemessenen und verfassungsgemäßen Weg gesucht, mit dieser Eingabenflut fertig zu werden. Dabei mussten wir einerseits das Petitionsgrundrecht der Einsender beachten, andererseits die Funktionsfähigkeit der Parlamentsarbeit sicherstellen mit dem Ergebnis, dass bei einer Massenpe
tition die Funktionsfähigkeit des Parlaments im Vordergrund stehen muss. Wir haben deshalb den im Ergebnis negativen Beschluss des Ausschusses öffentlich gemacht und nicht allen Einsendern individuell übermittelt. Ich gehe davon aus, dass die nächste Geschäftsordnung des Landtags eine Regelung für die Behandlung von Massenpetitionen enthalten wird.
Die Schwerpunkte der Petitionsarbeit werden übrigens weitgehend durch die aktuelle Regierungspolitik bestimmt. Dabei ist nicht nur die Politik im Land, sondern auch die im Bund ausschlaggebend. Viele Änderungen in Bundesgesetzen wirken sich auf Verwaltungsentscheidungen in den Ländern – speziell im kommunalen Bereich – aus. Entsprechende Petitionen sind daher von uns hier im Landtag und nicht im Deutschen Bundestag zu bearbeiten.
Meine Damen und Herren, die Schwerpunkte der Petitionsarbeit liegen mit einem Anteil von ca. 55 % erstmals deutlich im Bereich des öffentlichen Dienstes, Soziales, Arbeit und Gesundheit. Im Bereich Arbeit und Soziales ist die Leistungsgewährung das Hauptproblem der Petitionen, vor allen Dingen die Bewilligung und Fortzahlung von Arbeitslosengeld II. Zu nennen sind auch krankheitsbedingte Zuschüsse zur Ernährung, die Aufforderung zum Wohnungswechsel und die Klärung von Bedarfsgemeinschaften.
Darüber hinaus gab es Beschwerden über die Art und Weise der Bearbeitung durch die Argen, Optionskommunen und Sozialämter. Oftmals konnten organisatorische Mängel schon vor Einschaltung der Landesregierung im Sinne der Menschen kurzfristig beseitigt werden. Hier zu nennen sind die Bearbeitungsdauer von Anträgen und die telefonische Erreichbarkeit der Ämter.
Aber auch in der Sache selbst konnte der Petitionsausschuss den Bürgern konkret helfen. Ein Großteil der vorgetragenen Probleme betraf Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Antragstellern und Mitarbeitern der Behörden. Hier konnte der Petitionsausschuss nicht nur inhaltlich in den Erörterungsterminen vermitteln und positive Entscheidungen herbeiführen, sondern auch eine Kommunikationsbasis schaffen, die eine zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten wieder ermöglicht.
Zu nennen ist auch der Gesundheitsbereich, zu dem sich Eingaben auch aufgrund der bundesrechtlichen Änderungen durch die Gesundheitsreform ergaben. Vor allem aber hat die Politik der Landesregierung das Petitionsaufkommen bestimmt. Besonders das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW aus dem Jahre 2007 hat dazu geführt, dass nach Auflösung der Versorgungsämter zahlreiche Beschäftigte auf die neuen Aufgabenträger nach dem Grundsatz „Das Personal folgt der Aufgabe“ verteilt werden mussten.
Trotz eines Zuordnungsplans und einer Härtefallregelung gab es viele Beschäftigte, die sich mit der Bitte um einen wohnortnäheren Einsatzort an den Petitionsausschuss wandten. Bis zuletzt haben diese Fälle den Ausschuss sehr beschäftigt. Vielfach haben wir akzeptable Lösungen erreicht. Die bisher noch nicht geregelten Fälle werden wir weiter im Auge behalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es überrascht Sie sicherlich nicht, dass sich die zahlreichen Änderungen in der Schulpolitik ebenfalls in den Eingaben des Petitionsausschusses widerspiegeln. Besonders hervorzuheben ist die Problematik zur Aufhebung des Mangelfacherlasses. Die Aufhebung dieses Erlasses und die damit verbundenen Folgen für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer, die im Vertrauen auf eine spätere Verbeamtung als Seiteneinsteiger in den Schuldienst gewechselt haben, haben uns während der gesamten Wahlperiode sehr beschäftigt. Die vorzeitige Aufhebung betraf in erster Linie die Personen, die 2005 in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden waren.
Die betroffenen Pädagogen empfanden es als gravierende Ungerechtigkeit, dass nunmehr eine Verbeamtung über das 35. Lebensjahr hinaus nicht mehr möglich sein sollte, obwohl mit eben diesem Anreiz geworben wurde. Hinzu kommt, dass die Verbeamtung mit einem erheblich höheren Nettoeinkommen verbunden ist. Erst nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Landesregierung die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze auf 40 Jahre angehoben. Damit haben sich zahlreiche Fälle erledigt. Die noch offenen Verfahren wird der Petitionsausschuss in der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen.
Zum Thema Schule sind außerdem die Schulzeitverkürzung an Gymnasien, der gemeinsame integrative Unterricht an weiterführenden Schulen sowie die Schulpflicht im Lichte der Religionsfreiheit zu nennen. Der Petitionsausschuss wünscht sich hier für die Zukunft, dass der Schulausschuss die an ihn überwiesenen Fälle politisch aufgreift und zeitnah berät.
Meine Damen und Herren, nach der grausamen Tötung in der JVA Siegburg hat die Landesregierung mit dem Ombudsmann für den Justizvollzug Nordrhein-Westfalen eine weitere Beschwerdestelle für den Strafvollzug geschaffen. Dieser Ombudsmann wurde nicht an das Parlament, sondern an das Justizministerium angebunden.
Er ist demgemäß ein Organ der Landesregierung und unmittelbar dem Justizministerium unterstellt. Die seinerzeit gelegentlich geäußerte Annahme, die Arbeit des Petitionsausschusses im Strafvollzug
würde damit überflüssig werden, hat sich als unzutreffend erwiesen.
Im Gegenteil: Die Zahl der Inhaftierten, die sich nach wie vor an das Parlament wenden, hat sich im Laufe der Wahlperiode sogar verdoppelt.
Die Eingaben zu den Rundfunkgebühren waren ein weiteres großes Themenfeld. Durch die Änderungen im Gebührenstaatsvertrag entfiel ein großer Teil der Befreiungsmöglichkeiten. Zudem fühlten sich sehr viele Gebührenzahler durch die mitunter rabiate Vorgehensweise der GEZ unangemessen behandelt.
In vielen Fällen konnte in der geschilderten Einzelfallproblematik geholfen werden. Daneben ist es gelungen, im Zusammenwirken mit den Petitionsausschüssen anderer Landesparlamente zusätzliche Härtefallgesichtspunkte in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag einzubauen.
Insgesamt kann von einer befriedigenden Situation allerdings noch nicht gesprochen werden. Insbesondere für die Wohngeldberechtigten müssen noch Verbesserungen erreicht werden, weil es hier zu einer Gesetzeslücke gekommen ist.
Im Ausländerrecht hat uns der dramatische Fall der Familie R. nachhaltig beeindruckt. Die Mutter war mit fünf Kindern nach Serbien abgeschoben worden, obwohl der Ehemann und Vater zuvor über Jahre hinweg drei seiner Kinder sexuell schwer missbraucht hatte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt, die er in Deutschland absitzt. Die Familie hat man allerdings abgeschoben.
Der seelischen Verfassung der Familie und insbesondere der Kinder hatte die Ausländerbehörde wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Nachdem bekannt wurde, in welch desolaten Verhältnissen die Abgeschobenen ohne jede therapeutische Versorgung lebten, setzte sich der Ausschuss massiv für die Rückkehr dieser Familie ein.
Es war allerdings ein langer Weg zum Erfolg. Am Ende wurde das Ziel nur erreicht, weil der Petitionsausschuss geschlossen auftrat und dies auch in diversen Erörterungsterminen eindruckvoll demonstrierte. Auf diese eindrucksvolle Mannschaftsleistung bin ich sehr stolz.
Meine Damen und Herren, einen Erfolg ganz anderer Art konnten wir im Bereich des Bauplanungsrechts verzeichnen. Nach jahrelangen Bemühungen ist es gelungen, Kriterien zu entwickeln, nach denen die Umwandlung von Ferienhausgebieten in Dauerwohngebiete möglich ist – ein Thema, das in
mehreren Wahlperioden nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte. Jetzt endlich hat die Landesregierung die Anregungen des Petitionsausschusses aufgegriffen und einen Erlass verkündet, der in vielen Fällen hilfreich sein wird.
Dass Behörden einfach untätig bleiben, selbst wenn Bürgerinnen und Bürger in eine wirkliche Notlage geraten, haben wir bei einem Fall aus der Landeshauptstadt erfahren: Weder die Verwaltung noch die Polizei und auch nicht die Justiz konnten eine Familie davor schützen, von einem Behinderten massiv bedroht und belästigt zu werden. Nicht nur Haus und Grundstück wurden verunstaltet und mit Fäkalien beschmiert, sondern es wurden auch Gewaltaktionen gegen einzelne Familienmitglieder angedroht.
Die Justiz hielt den Mann für nicht schuldfähig. Das Ordnungsamt fühlte sich nicht zuständig. Der behinderte Mann hatte Narrenfreiheit. Erst mit der Petition kam Bewegung in die Angelegenheit. Es gab mehrere Erörterungstermine mit allen beteiligten Stellen, sodass die ausweglose Situation der Familie offenkundig und greifbar wurde. Nachdem ein Gericht in einem der vielen Strafverfahren keine Schuldunfähigkeit mehr annahm, änderte sich etwas: Der Mann kam in Haft.
Der Petitionsausschuss hat mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass der Soziale Dienst der Stadt ihn nach der Entlassung betreut und so möglichst von weiteren Aktionen abhält.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem Bereich Gesundheit ist der seltene Fall der sogenannten Mondscheinerkrankung, einer genetisch bedingten Hauterkrankung, zu nennen. Ein junger Mann hatte rund fünfzig Hautoperationen zur Entfernung von Tumoren über sich ergehen lassen müssen. Sein Körper ist völlig entstellt. Er benötigt permanent und dringend ein Haut- bzw. Lichtschutzpräparat mit dem höchsten Lichtschutzfaktor, ohne das er gar nicht in das Tageslicht treten kann.
Die Kosten belaufen sich auf etwa 700 € jährlich; sie sind also wirklich nicht hoch. Die Krankenkasse übernahm diese Kosten zunächst nicht, weil es sich um ein kosmetisches Präparat handelt. Diese Entscheidung ist zwar gesetzeskonform, stellt aber einen Teufelskreis für den fast mittellosen Mann dar.
Auch hier konnten wir helfen. Nach intensiven Gesprächen entschied die damalige Bundesgesundheitsministerin, dass die Krankenkassen in Sonderfällen Ausnahmeentscheidungen treffen können. Seither werden die 700 € von der Krankenkasse übernommen.
Ganz aktuell beschäftigt uns die Eingabe der Witwe eines Feuerwehrmannes, der bei der Blaulichtfahrt zu einem Brandort ums Leben kam. Die Ehefrau,
die mit einem schwerstbehinderten Kind zurückblieb, kann nicht verstehen, dass der Unfall ihres Mannes nicht als qualifizierter Dienstunfall, sondern als einfacher Unfall auf dem Weg zur Arbeit gewertet wird.
Wir müssen hier noch einige Fragen klären. Über diesen Einzelfall hinaus müssen wir uns allerdings fragen, ob wir unsere Feuerwehrleute, Polizisten sowie Rettungsdienstkräfte und ihre Familien nicht besser absichern müssen.
Es freut mich sehr, von allen Seiten Beifall zu bekommen. Ich werde darauf zurückkommen.
Schließlich begeben sich all diese Kräfte für uns alle in gefährlichste Situationen. Ich glaube, wir können nur dann vollen Einsatz für unser Leben und unser Hab und Gut erwarten, wenn sie sich und ihre Familien umfassend abgesichert wissen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schilderung dieser wenigen Beispiele belegt eindrucksvoll die mannigfaltigen Aktivitäten des Petitionsausschusses. Sie verdeutlicht sehr gut, wie wichtig die Petitionsarbeit ist und dass sie die Parlamentsarbeit für die Menschen im Land ist. Damit sind wir nah dran und stehen mitten im Leben.
Bedanken möchte ich mich bei allen Ausschussmitgliedern für das gute Miteinander. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsreferat
für die ausgezeichnete und vertrauensvolle Zusammenarbeit – oft über das übliche Maß hinaus. Alle zusammen waren wir ein Team, fast unschlagbar. Ich bin mir ganz sicher, dass das auch in Zukunft so bleiben wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Ministerin, nach meiner Kenntnis ist in dem JVK in Fröndenberg eine Hauterkrankung medizinisch diagnostiziert worden mit der Intension, dass der Gefangene private Kleidung tragen soll und auch darf, um das Hautleiden nicht zu verschlimmern. Nach unseren Informationen ist ihm von dem Anstaltsarzt das Tragen privater Kleidung zunächst sehr wohl verweigert worden. Warum hat man es ihm verweigert? – Die Diagnose der Hauterkrankung aus dem JVK musste doch bekannt sein. Deshalb die Frage: Warum durfte er zunächst keine Anstaltskleidung tragen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte Ihnen über die Arbeit des Petitionsausschusses im zweiten Halbjahr des Jahres 2008.
Zu Beginn möchte ich auf einen Jahrestag zu sprechen kommen, der für die Petitionsarbeit in Nord
rhein-Westfalen von prägender Bedeutung war. Vor 40 Jahren, am 11. Februar 1969, wurde der Artikel 41a in die Landesverfassung eingefügt.
In „Landtag intern“ ist bereits über diesen hoch interessanten politischen Prozess berichtet worden, der zu der überfraktionellen Initiative zur Ergänzung der Landesverfassung geführt hat.
Als derzeitige Vorsitzende des Petitionsausschusses liegt mir daran, die Bedeutung des Artikel 41a für die praktische Arbeit herauszustellen. Nicht jeder wird wissen, dass der Artikel 41a dem Petitionsausschuss Rechte gibt, zum Beispiel Akteneinsichtsrecht, Zeugeneinvernahme, Sachverständigenbeauftragung, die denen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ähneln. Die Behörden können sich nicht mehr hinter schriftlichen Berichten verstecken, sondern sie müssen in Orts- und Erörterungsterminen Farbe bekennen.
Der Artikel 41a macht den Petitionsausschuss zu einem der wenigen Ausschüsse mit Verfassungsrang. Diesen Ausschuss muss es also zwingend geben. Die meisten anderen Ausschüsse sind fakultativ und richten sich nach der gegebenen politischen Interessenlage – ein bemerkenswerter und nicht allen hier im Hause bewusster Unterschied.
In der täglichen Praxis können wir Abgeordnete uns im Petitionsausschuss die Arbeit ohne die Möglichkeiten des Artikel 41a gar nicht mehr vorstellen. Immer dann, wenn wir uns bestimmten Fällen intensiver zuwenden wollen oder uns Informationen fehlen, bietet der Artikel dafür die rechtliche Grundlage. Es ist heute ganz selbstverständlich, dass sich Abgeordnete direkt vor Ort gemeinsam mit den Behördenvertretern und den Petenten um Lösungen bemühen. Dabei verstehen wir Abgeordnete uns zunehmend als Vermittler bzw. Mediatoren und weniger als Kontrolleure. Oftmals dient diese Arbeit damit wirkungsvoll dem Rechtsfrieden, indem lange Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vermieden werden.
Gleichzeitig sorgt sie aber auch dafür, dass das Parlament von den Menschen nicht als unnahbare, sondern als direkt helfende Institution wahrgenommen wird.
Ich werde später einige Einzelfälle schildern, die alle nur aufgrund der Instrumente des Artikel 41a erfolgreich bearbeitet werden konnten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nun einige Zahlen: Im zweiten Halbjahr des Jahres 2008 hat der Petitionsausschuss 2.207 Petitionen erledigt. 1.743 Neueingänge haben uns erreicht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das 10 % mehr Erledigungen, andererseits aber auch einen Rückgang bei den Neueingängen von ca. 18 %. Erfahrungsgemäß gleicht sich das auf längere Sicht aber wieder aus. So zeigen die Zahlen für das erste Quartal 2009 wieder einen deutlichen Anstieg.
Schwerpunkte der Petitionsarbeit waren auch dieses Mal der Bereich Soziales mit 22,9 %, der Bereich Rechtspflege/Betreuung mit 15,4 %, das öffentliche Dienstrecht mit 13,1 % und der Strafvollzug mit 11 %.
Erfolgreich im Sinne der Petenten waren wir dieses Mal in 24 % der Fälle.
Bei der Behandlung in Verfahren nach Artikel 41a liegen wir mit 54 % erheblich besser. Auch hier wird deutlich, welche Bedeutung der Artikel 41a für eine erfolgreiche Petitionsarbeit hat.
Weiteres zur Statistik können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, der wie immer in gedruckter Form, aber auch auf den Internetseiten des Landtages bereitsteht.
Für die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses ist inzwischen ein neuer aktueller Kurzfilm im Zusammenwirken mit dem zuständigen Fachbereich der Landtagsverwaltung erstellt worden. Wir sind zuversichtlich, dass mit diesem Film nicht nur bei den Besuchergruppen im Landtag, sondern vor allem auch bei Jugendlichen in den Schulen das Interesse an Politik geweckt und gefördert werden kann und sie etwas über das Grundrecht auf Einlegung einer Petition erfahren.
Eine auswärtige Bürgersprechstunde haben wir im Oktober 2008 beim Kreis Wesel durchgeführt. In den regionalen Medien ist darüber ausführlich berichtet worden. Daneben haben Bürgersprechstunden in der Villa Horion des Landtags stattgefunden.
Im November 2008 war eine Delegation des Ausschusses für sechs Tage in Israel. Wir haben dort interessante Anregungen für unsere Arbeit erhalten, zumal in Israel ein jahrzehntelang bewährtes Petitionssystem existiert. Anders als bei uns steht an der Spitze des Petitionswesens in Israel der von der Knesset gewählte Staatskontrolleur, der die Eingaben mit einigen Außenstellen im Land bearbeitet. Es gab bei den Schwerpunkten einige Parallelen zu unserer Petitionsarbeit, aber auch regionale Besonderheiten.
Selbstverständlich hat sich die Delegation auch über die allgemeine politische Lage in Israel und die Friedensbemühungen informiert. Ich darf an dieser Stelle sagen, dass Ausschussreisen nach Israel immer auch unter dem Gesichtspunkt der besonderen Beziehungen unseres Landes zum Staate Israel zu sehen und zu verstehen sind.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, über die Petitionen erhält das Parlament Informationen darüber, wie sich gesetzliche Regelungen im Einzelfall bei den Menschen vor Ort auswirken. Oftmals wird erst durch eine Petition deutlich, dass Gesetzeslücken oder Nachbesserungsbedarf bestehen.
Ich komme nun zu den Einzelfällen.
Ein Oberstufenschüler aus dem Kreis Paderborn hatte sich an den Ausschuss gewandt und auf die erheblichen Kosten der Unterrichtsmaterialien – Bücher und Lektüren – hingewiesen, die nicht mit dem Eigenanteil zur Lehrmittelfreiheit abgegolten sind und von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise den Eltern auf eigene Kosten angeschafft werden müssen. Der Schüler legte zwölf derartige Exemplare vor, die für die Jahrgangsstufen 12 und 13 anzuschaffen waren. Die Kosten beliefen sich auf über 90 €. Daneben hatte jeder Schüler pro Schuljahr noch 5 € Kopiergeld zu zahlen.
In einem Erörterungstermin räumte die Schulleitung ein, dass erst die Petition das Problem deutlich gemacht habe. Für die Zukunft habe man deshalb besondere Regelungen getroffen, die dazu beitragen, den zusätzlichen finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Eingabe macht deutlich, dass wir im Land das in Ansatz gebrachte Lehrmittelbudget überdenken müssen. Die Abwälzung notwendiger Kosten auf die Familien stellt die angebliche Schulgeldfreiheit infrage. In den Blick zu nehmen sind weitere kostenträchtige Veranstaltungen wie Freizeiten, Klassenfahrten und sonstige Veranstaltungen.
Der Petitionsausschuss sieht vor allem bei Familien mit mehreren Kindern die Gefahr, dass der Besuch der weiterführenden Schule und insbesondere der Oberstufe nur noch den Kindern möglich sein wird, deren Eltern über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Ich muss nicht besonders betonen, dass dieser Problematik in Krisenzeiten mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt besondere Bedeutung zukommt.
Der Ausschuss hat die Landesregierung deshalb gebeten, sich dieser dringlichen und zusätzlichen Problematik anzunehmen. Daneben sind aber auch die Schulen selbst gefordert, durch geschickte Koordination und Kreativität die Kosten für die Familien an den Schulen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Inzwischen hat auch der Bundestag das Problem erkannt und eine Einmalzahlung von 100 € jährlich bis zur Klasse 13 beschlossen.
Der nächste Fall betrifft das dauerhafte Wohnen in Wochenend- und Ferienhausgebieten. Diese Problematik hat den Petitionsausschuss bereits in der 13. Legislaturperiode beschäftigt. Es gibt zahlreiche Gebiete, die – aus welchen Gründen auch immer – zum Dauerwohnen genutzt werden. Daraus erwuchs häufig der Wunsch der Bewohner, die eigentliche Zweckbestimmung zu ändern und im Hinblick auf Veräußerung oder Erbfolge Klarheit hierüber herbeizuführen. Tatsächlich hat es in der Vergangenheit beim Kauf bzw. Verkauf oftmals keinen Hinweis auf den eigentlichen Gebietscharakter gegeben. Die Häuser sind als normale Wohnhäuser und zu den dafür üblichen Konditionen veräußert worden. Selbst die Notare haben es vielfach unter
lassen, entsprechende Aufklärung bei den Verkäufen zu leisten.
Der Petitionsausschuss vertritt gemeinsam mit der Landesregierung die Auffassung, dass im Regelfall eine Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen wegen der vorwiegenden Lage im Freiraum und der Zweckbestimmung abzulehnen ist. Dennoch gibt es aber Fälle, in denen im Einzelfall eine Umwandlung gerechtfertigt ist.
Einen solchen Fall fand der Petitionsausschuss in Dülmen vor. Dort wurde ein über viele Jahre gewachsenes und an einen allgemeinen Siedlungsbereich angrenzendes Wochenendhausgebiet von den zuständigen Stellen zum Dauerwohnen geduldet und plötzlich infrage gestellt. Tatsächlich waren die Bewohner in der Vergangenheit sogar aufgefordert worden, sich dort mit ihrem ersten Wohnsitz anzumelden, und gingen daher davon aus, dass alles in Ordnung sei. Mit der Infragestellung des Zustandes ergaben sich vielfache Probleme, sowohl im Hinblick auf die Veräußerung und des Vererbens als auch hinsichtlich bestehender Finanzierungen.
Die in der Vergangenheit mit der Landesregierung bereits häufig diskutierte Frage war, ob es Kriterien gibt, die eine Umwandlung im Einzelfall rechtfertigen. Nach zahlreichen Gesprächen, in denen sich insbesondere auch der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Kollege Jostmeier, intensiv eingebracht hat, hat die Landesregierung nunmehr Kriterien erarbeitet, die eine solche Umwandlung im Einzelfall rechtfertigen. Auf Antrag der Kommunen können Ferien- und Wochenendhausgebiete, die diese Kriterien erfüllen, künftig zum Dauerwohnen umgewandelt werden.
Ich denke, dieses Ergebnis ist ein großer Fortschritt. Es führt zu mehr Rechtsicherheit und Klarheit und wird helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Auflösung der Versorgungsverwaltung haben sich zahlreiche Beschäftigte wegen ihrer Zuordnung zu neuen Aufgabenträgern an den Petitionsausschuss gewandt. Meist waren es die großen Entfernungen zu den neu zugeteilten Dienststellen, die die Betroffenen vor unerwartete Probleme stellten. Die Landesregierung hat dazu ausgeführt, dass die Zuordnung der Beschäftigten der ehemaligen Versorgungsämter zu den neuen Aufgabenträgern auf Grundlage des geltenden Rechts in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren vorgenommen worden ist. Der Personalübergang wurde auf der Grundlage eines gesetzlich vorgesehenen Zuordnungsplanes vorbereitet und durchgeführt. Daher sind auch Sozialkriterien aufgestellt und berücksichtigt worden. Bei über 1.800 Beschäftigten war dies sicherlich keine leichte Aufgabe.
Der Petitionsausschuss hat beim größten Teil der an ihn gerichteten Eingaben leider nicht helfen können. Er hat sich allerdings in einigen Fällen erlaubt, die persönlichen Härtefallgrundsätze anders zu bewerten als die Landesregierung.
In erster Linie ging es dabei um Konstellationen, in denen Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen waren. Ich muss nicht näher erläutern, dass Kinder und Familien besonders darunter leiden, wenn Vater oder Mutter neben der Arbeitszeit noch mehrere Stunden täglich für den Arbeitsweg benötigen. Ich hoffe sehr, dass für die genannten Fälle in den nächsten Wochen und Monaten Lösungen im Sinne der Petenten gefunden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer häufiger kommt es zu Beschwerden bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Es ist allgemein bekannt, dass der Petitionsausschuss richterliches Handeln nicht überprüfen kann. Anders liegt es bei der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften. Gleichwohl hat sich der Petitionsausschuss in diesem Bereich Zurückhaltung auferlegt, da insbesondere laufende Ermittlungsverfahren unbeeinflusst geführt werden sollen.
Nachdenklich geworden sind wir allerdings in einem Fall, in dem uns vorgetragen wurde, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen fast fünf Jahre laufen und ein Abschluss nicht in Sicht ist. Selbst wenn es sich um rechtlich und tatsächlich schwierige und komplexe Sachverhalte handelt, sind rechtsstaatliche Grenzen berührt, soweit Verfahren über Jahre andauern und die Betroffenen ganz erheblich belasten. In einem konkreten Fall, einem Wirtschaftsstrafverfahren, hat der Petitionsausschuss deshalb nachdrücklich darauf hingewirkt, alle Kräfte zu bündeln, um zu einem Ermittlungsabschluss zu gelangen.
Etwas anders lagen die Dinge in einem bereits abgeschlossenen Strafverfahren. Dort hatte sich der Petent, ein ehemaliger kommunaler Wahlbeamter, zunächst beim Justizministerium über die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft in seinem Strafverfahren beschwert. In diesem Verfahren war er zwar freigesprochen worden, doch er hatte schwer daran zu tragen, dass die Staatsanwaltschaft zuvor bei ihm eine Hausdurchsuchung mit entsprechend negativer Öffentlichkeitswirkung durchgeführt hatte. Der Ärger des Petenten ist verständlich, aber allein noch kein Grund, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen infrage zu stellen.
Aber dann geschah etwas Überraschendes. Das Beschwerdeschreiben an das Justizministerium nahm die kritisierte Staatsanwaltschaft zum Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten. Auch dieses Vorgehen lässt sich, wenn auch mit Bedenken, rechtlich noch irgendwie begründen. Im konkreten Fall kam es aber gar nicht zu einem Gerichtsverfahren, da das Gericht die
Anklage nicht zugelassen hat. Spätestens hier hätte ein Schlussstrich gezogen werden müssen. Aber nein, die Staatsanwaltschaft wollte es jetzt wissen und legte gegen die gerichtliche Entscheidung Beschwerde ein. Gottlob wurde diese durch das Landgericht zurückgewiesen.
Es bedarf keiner weiteren Ausführung darüber, dass die über Jahre andauernden Verfahren eine große, vor allen Dingen seelische Belastung für den Petenten gewesen sind. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verwundert auch deshalb, weil wir an anderer Stelle von der personellen Überlastung der Staatsanwaltschaften hören und lesen. Angesichts solcher Verfahren kommen Zweifel auf, ob wirklich immer die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden.
Dem Petitionsausschuss macht aber noch ein weiterer Gesichtspunkt Sorge. Er sieht die Beschwerdekultur in unserm Lande in Gefahr. Wenn einem Bürger, der eine durchweg sachlich gehaltene Kritik an Amtspersonen – hier: einem Staatsanwalt – äußert, gleich ein Strafverfahren droht, sind dies keine guten Signale für den von uns allen geschätzten und gewünschten mündigen Bürger.
Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft lässt vielmehr ungute Erinnerungen an längst vergangene Zeiten wach werden, in denen beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger generell als Querulanten abgetan und mundtot gemacht worden sind.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, abschließend möchte ich Ihnen von einem Fall berichten, der uns im Petitionsausschuss auch emotional stark beschäftigt hat. Ein 26-jähriger junger Mann leidet seit seiner Geburt an einer sehr seltenen genetisch bedingten Hauterkrankung, die auf einer Überempfindlichkeit gegenüber ultravioletten Strahlen beruht. Man nennt diese Erkrankung auch Mondscheinerkrankung.
Charakteristisch für die Erkrankung ist das Auftreten von Sonnenbränden schon nach sehr kurzem Aufenthalt im Freien. Damit verbunden ist die Bildung zahlreicher, meist bösartiger Hauttumore an unbedeckten Körperstellen, vor allem im Gesicht. Der junge Mann hat in den vergangenen zehn Jahren rund 50 Operationen zur Entfernung von Tumoren über sich ergehen lassen müssen. Durch die vielen Operationen ist der Körper völlig entstellt. Inzwischen sind Hauttransplantationen kaum mehr möglich.
Um die Bildung von Tumoren zu verhindern, müssen die Betroffenen jeden Kontakt mit Sonnenlicht vermeiden. Hierfür ist ein permanenter UVA/UVBSchutz erforderlich. Dieser Schutz wird weitgehend durch eine Lichtschutzcreme mit dem Schutzfak
tor 60 gewährleistet. Die Kosten hierfür belaufen sich jährlich auf ca. 700 €. In ganz Deutschland scheinen aufgrund unserer Erkenntnisse insgesamt etwa 90 Personen von dieser Erkrankung betroffen zu sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern – so auch in unserem Fall – die Übernahme der Kosten für das notwendige Lichtschutzpräparat. Dabei wird außer Acht gelassen, dass auf diese Weise mit relativ geringem Aufwand die Bildung von Tumoren und teure Operationen vermindert werden können und für diese Menschen eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung erreicht werden kann. Letztlich wird eine Kostenübernahme abgelehnt, weil es sich bei dem Mittel um ein Kosmetikprodukt und nicht um ein zugelassenes Arzneimittel handelt.
Eine Klage des Petenten vor dem Sozialgericht wurde mit dieser Begründung zurückgewiesen. Ein anderes Sozialgericht in Niedersachsen hat zugunsten der Erkrankten entschieden. Doch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Grundsätzlich geklärt werden könnte die Angelegenheit durch eine Entscheidung des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses. Antragsberechtigt sind allerdings nur Arzneimittelhersteller. Der Hersteller des genannten Präparats, ein Schweizer Pharmaunternehmen, hat einen solchen Antrag nicht gestellt. Bei 90 Personen ist das sicherlich auch nicht lukrativ.
Insgesamt liegt also eine ungeklärte, sehr unbefriedigende Situation vor, insbesondere für die betroffenen Kranken und ihre Angehörigen.
Ganz aktuell, liebe Kolleginnen und Kollegen, erreichte uns die Nachricht, dass der Petent zurzeit wieder in einer Klinik liegt. Ihm mussten zwei Zähne gezogen werden. Dies war aber nicht möglich, da der Mund zu klein war. Dieser musste operativ aufgeschnitten werden, um überhaupt an die Zähne zu kommen. Danach musste er natürlich wieder zugenäht werden. Sie sehen, wie bedauerlich und wie tragisch dieser Fall ist.
Durch eine gemeinsame Anstrengung haben wir erreicht, dass im konkreten Fall die Kosten – teilweise über Spendenmittel – erstattet werden. Das ist aber keine verlässliche und auch keine befriedigende Regelung.
Wir haben deshalb mit dem Bundesgesundheitsministerium Gespräche geführt, um für diese vom Schicksal schon schwer genug bestrafte kleine Personengruppe eine Regelung zu erreichen. Gestern kam ein Schreiben der Ministerin Ulla Schmidt, in dem sie klarstellt, dass bei schwerwiegenden Erkrankungen, wenn es keine Behandlungsalternativen gibt, im Einzelfall ein Anspruch auf Finanzierung von Sonnenschutzmitteln durch die Krankenkassen besteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in allen geschilderten Fällen war die Grundlage für unser Tätigwerden und die dadurch erzielten Erfolge der eingangs erwähnte Artikel 41a der Landesverfassung. Ich bin sicher, dass die geschilderten Einzelfälle aus den unterschiedlichsten Bereichen nachhaltig belegen, wie wichtig diese Verfassungsbestimmung für die Petitionsarbeit heute ist und auch zukünftig sein wird.
Abschließend möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats meinen Dank für die gute Zuarbeit und für ihr persönliches Engagement aussprechen, das oft über das normale Maß hinausgeht. Mein Dank richtet sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die oft schon auf der Arbeitsebene lösungsorientiert mit dem Petitionsreferat zusammenarbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem komplexen Thema ist es wichtig, ein kleines Stück Historie vorwegzuschicken, damit alle hier im Saal wissen, worüber wir eigentlich sprechen und wer an welcher Stelle vergessen hat, seine Hausaufgaben zu erledigen.
Die Reform der Ärztehonorare ist ins Gerede gekommen, weil Ärzte über hohe Einkommenseinbußen klagen, gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen. Dabei steht ab 2009 erheblich mehr Geld zur Verfügung, nämlich 3 Milliarden €. Aber deutlich wird: Es gibt Streit über dieses zusätzliche Geld, der in vielfacher Weise öffentlich ausgetragen wird. Der Streit hat viele Facetten, wobei es sich immer um die Frage einer gerechten Verteilung der Gelder dreht. Dabei geht es um alte Konflikte innerhalb der Ärzteschaft zwischen Haus- und Fachärzten. Es geht auch um die Rolle der Selbstverwaltung und um parteipolitische Bruchlinien. Das macht die Debatte so vertrackt.
Die Geschichte der ambulanten Krankenversorgung bei uns in Deutschland ist immer auch eine Geschichte der Honorarkämpfe gewesen. Hieran hat sich seit der Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung vor mehr als 125 Jahren wenig geändert, allenfalls an der Intensität.
Seit Gründung der Ärzteverbände aus ökonomischen Motiven streiken Ärzte um Honorare. Dieses Streikrecht wurde ihnen mit der Notverordnung von 1932 genommen. Im Gegenzug wurde das selbstverwaltete System regionaler Kollektivverträge eingeführt und gilt bis heute. Krankenkassen handeln mit Kassenärztlichen Vereinigungen eine Honorarsumme für niedergelassene Ärzte aus. Die KV verteilt diese Honorarsumme an ihre Ärzte und garantiert im Gegenzug den Krankenkassen die ambulante Versorgung ihrer Patienten, den Sicherstellungsauftrag.
Anfang der 90er-Jahre wurde von allen großen Parteien im Bundestag ein Kostendämpfungsgesetz beschlossen, um die Entwicklung der Arzthonorare an die Grundlohnsumme zu knüpfen. Die Budgetierung erfolgte damals unter Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer. Sie führte zu einer Leistungseinschränkung der Ärzte. Zur gleichen Zeit wuchs jedoch die Zahl der niedergelassenen Ärzte stark an: seit 1990 knapp um die Hälfte auf 150.000. Diese Entwicklung konnte natürlich nur zu einem Honorarverfall führen. Das musste geändert werden. 2009 war es dann so weit.
Mit der Reform 2009 werden wichtige Forderungen der Ärzteschaft erfüllt. Das Honorarvolumen wird wieder vom Anstieg der Grundlohnsumme entkop
pelt. Das heißt, für einen erhöhten Behandlungsaufwand der Bevölkerung wird auch mehr Geld von den Kassen bezahlt.
Die Pauschalen – auch das ist neu – sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen – eine je Land, für NordrheinWestfalen sogar zwei – können mit den Kassen Zu- und auch Abschläge vereinbaren. Daneben gibt es eine Reihe von Leistungen, zum Beispiel Vorsorge, Impfungen etc., die zusätzlich zur Pauschale abgerechnet werden können. Eine Faustformel besagt: Zwei Drittel des Honorars werden durch die Regelleistung erzielt, ein weiteres Drittel durch die sogenannten Zusatzleistungen.
Bisher gab es höchst unterschiedlich gezahlte Honorare – im Süden mehr als im Norden, im Osten weniger als im Westen. Mit der politisch gewollten bundesweiten Angleichung der Honorare kommt es nun zu massiven Verschiebungen innerhalb des Honorarsystems, obwohl 3 Milliarden € dazugegeben werden. Die vielfältigen Wirkungen der Honorarreform treffen nun wohl vor allem Fachärzte in Bayern, Baden-Württemberg, NRW und SchleswigHolstein. Die Ärzte in NRW haben eine Pauschale je Quartal und Patient von ca. 32 bis 35 € beispielsweise für den Allgemeinarzt ausgewiesen und damit die rote Laterne, während die Ärzte in Bayern mit 85 € auf höchstem Niveau klagen. Seitens der Kassen wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Schätzungen und Vorausberechnungen handelt; Genaues wisse man frühestens im Mai 2009.
Hinter vorgehaltener Hand wird mancher Kassenärztlichen Vereinigung vorgeworfen, sie jage ihre Mitglieder, die Ärzte, durch unzureichende Informationen auf die Bäume. Gleichzeitig gibt es nun in verschiedenen Regionen den Versuch, die Ärzte zum massenhaften Ausstieg aus den KVen zu bewegen, um so den Kollektivertrag weiter auszuhöhlen. Berufsverbände versuchen, sich auf Kosten der KVen zu profilieren.
Im Superwahljahr 2009 eskaliert verständlicherweise der Honorarstreit. Deshalb wird versucht, noch einmal 1,5 Milliarden € mehr zu bekommen. In der bayerischen Staatsregierung haben die Kassenärzte nun einen Verbündeten gefunden, nämlich den Ministerpräsidenten Horst Seehofer, dessen Partei die Gesundheitsreform mitverhandelt und mitbeschlossen hat.
Das ist Politik im Zeichen des Löwen, aber keine seriöse und an der Sache orientierte Politik, meine Damen und Herren.
Zum besseren Verständnis ein Zitat vom Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herrn Dr. Köhler:
Das gesetzliche Instrumentarium, das die Politik mit der jüngsten Honorarreform entwickelt hat, ist in enger Abstimmung mit der KBV entstanden. Damit lassen sich alte Forderungen der Ärzteschaft realisieren. Hierzu zählen:
feste Preise bei der vertragsärztlichen Vergütung
Abschaffung der Budgetierung in der bisherigen Form
deutliche Aufstockung des gesamten Honorarvolumens
Angleichung der vertragsärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern an das Niveau West.
Denn erst in der zusammenhängenden Betrachtung ergibt sich ein korrektes und vollständiges Bild Ihrer Honorarsituation.
Zusammenfassend, ebenfalls mit den Worten der KBV, auf den Punkt gebracht – Zitat –:
Um es deutlich zu sagen: Wir können auf Grundlage der bestehenden Rechtslage die noch ausstehenden Probleme in der Selbstverwaltung mit den Krankenkassen selbst lösen, ohne dass Gesetzgeber oder Politik eingreifen müssen. In vielen Gesprächen bin ich derzeit dabei, die politische Unterstützung für die Erreichung unserer Ziele zu bekommen.
Das Thema hat also viele Facetten, die nicht vergessen werden sollten und die im System der Selbstverwaltung angesiedelt sind. Deshalb gilt: Risiken und Nebenwirkungen der Selbstverwaltung sind nicht ausgeschlossen. Hierzu fragen Sie aber bitte den Arzt und die Kassenärztliche Vereinigung.
Sehr geehrte Damen und Herren, es darf nicht sein, dass Ärzte ihre Patienten nun in Geiselhaft nehmen. Der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte sagt zu Recht:
Diese Geiselnahme der Patienten wirft ein trauriges, aber bezeichnendes Licht auf Moral und Ethikvorstellungen von Standesvertretern und Teilen der Kollegenschaft. … Es gäbe … keinen Grund zur Klage, wenn diese fast 25 Milliarden Euro sinnvoll auf alle Kassenärzte verteilt würden.
Am 26. März treffen sich die 17 KV-Vorsitzenden, um zu beraten, wie es weitergehen soll. Und auch Sie, Herr Minister Laumann, wären gut beraten, sich nicht instrumentalisieren zu lassen. Sie sollten die Selbstverwaltung ihre eigene Lösung aus dem hausgemachten Elend finden lassen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über die Petitionsarbeit im zweiten Halbjahr 2007.
Im Herbst des vergangenen Jahres hat den Petitionsausschuss erstmals eine Massenpetition erreicht. Dabei war gut zu erkennen, dass eine solche Aktion aufgrund der modernen Kommunikationsmöglichkeiten und der bereits vorhandenen weitreichenden Vernetzung ohne größeren Aufwand zu inszenieren ist.
Beginnend im Oktober und dann verstärkt in den Monaten November, Dezember und auch noch im Januar und Februar 2008 gingen beim Petitionsausschuss Tausende weitgehend textgleicher Sammel- und Einzeleingaben aus der Beamtenschaft im Lande ein, die sich gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Verschiebung der Besoldungsanpassung für Beamtinnen und Beamte auf den 1. Juli 2008 richteten.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Am Ende waren es deutlich über 19.000 Eingaben. Circa 8.000 davon waren Sammeleingaben; den größeren Anteil hatten mit über 11.000 jedoch die Einzelpetitionen.
Es liegt auf der Hand, dass diese Eingabenflut insbesondere die Petitionsverwaltung vor erhebliche Probleme gestellt hat. Immerhin lief ja der ganz normale Petitionsbetrieb daneben weiter.
Wir haben nach einem angemessenen und verfassungsmäßigen Weg gesucht, mit dieser Eingabenflut fertig zu werden. Dabei mussten wir einerseits das Petitionsgrundrecht der Einsender beachten, andererseits musste die Funktionsfähigkeit der Parlamentsarbeit im Petitionsausschuss sichergestellt sein.
In diesem Zusammenhang stellten sich einige grundsätzliche Fragen. Nach herrschender Meinung beinhaltet das Petitionsrecht die Entgegennahme, die Prüfung des Anliegens und die Unterrichtung über das Ergebnis der Prüfung. Dabei sind die Entgegennahme und die Prüfung des Anliegens auch bei Masseneingaben relativ unproblematisch durchzuführen. Entscheidend war im vorliegenden Fall, wie die Petentinnen und Petenten über das Ergebnis der Prüfung des Petitionsausschusses unterrichtet werden.
Wir sind davon überzeugt, dass bei einem nachhaltigen Anstieg der Zahl der Masseneingaben die Funktionsfähigkeit des Parlaments in den Vordergrund treten muss. Bei dieser Abwägung haben wir eine öffentliche Bekanntgabe des Petitionsbeschlusses für angemessen gehalten.
Im Ergebnis konnten wir den Beamtinnen und Beamten im Lande leider nicht helfen. Dabei ist unter
anderem zu berücksichtigen, dass vom Petitionsausschuss nicht erwartet werden kann, dass er eine andere Entscheidung trifft als das Landtagsplenum, das im Dezember 2007 die in Rede stehende Verschiebung der Besoldungsanpassung mit Mehrheit beschlossen hat. Der Landtag muss überdies am Ende auch die Beschlüsse des Petitionsausschusses bestätigen, sodass sicherlich verständlich ist, weshalb die Entscheidung im Petitionsausschuss so und nicht anders ergangen ist.
Dieser erste Fall einer Massenpetition in Nordrhein-Westfalen gibt Anlass, über eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Landtags nachzudenken. Ich bin sicher, dass dies angesichts der heutigen Kommunikationsmöglichkeiten nicht der letzte Fall einer Massenpetition in NordrheinWestfalen bleiben wird.
Konnte der Petitionsausschuss den Beamtinnen und Beamten im Lande in Bezug auf den Zeitpunkt der Besoldungserhöhung nicht helfen, so hat er sich beim Problem der Beihilfebearbeitung jedoch eindeutig hinter die Anliegen gestellt.
Schon im gesamten Jahr 2007 fiel durch zahlreiche Eingaben auf, dass die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung viel zu lang waren. Zeiträume von acht Wochen und länger waren keine Ausnahme. Betroffen waren zunächst nur die Versorgungsempfänger. Im Laufe des Jahres 2007 wurden aber auch die aktiven Beamten der Landesregierung vom LBV beihilfemäßig betreut. Daneben wurden verwaltungsintensive Änderungen im Beihilferecht eingeführt.
Nun eskalierte das Problem erst richtig. Die Bearbeitungszeiten stiegen weiter an. Seit dem Sommer 2007 haben wir im Petitionsausschuss drei Erörterungstermine mit dem Finanzministerium und dem LBV durchgeführt. Trotz wiederholter Ankündigung, dass sich die Lage bessern werde, ist das Gegenteil eingetreten. Zuletzt war mitgeteilt worden, dass das LBV mit inzwischen eingearbeitetem zusätzlichem Personal und auch aufgrund einiger Sonderaktionen bis Ende März 2008 den Rückstau auf ein überschaubares Maß habe reduzieren können. Ab April 2008 werde dann eine „normale“ Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen einschließlich des Zahlungsweges erreicht sein.
Für den Petitionsausschuss, aber auch den ebenfalls involvierten Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses war dieses Ziel unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht nicht akzeptabel. Wir haben eine Bearbeitungszeit
einschließlich Zahlungsweg von ca. zwei Wochen gefordert. Dies ist keineswegs unrealistisch, wie die Beispiele aus dem kommunalen Bereich, etwa aus der Stadt Köln, zeigen.
Wir gehen davon aus, dass das Finanzministerium dieses Anliegen aus dem Landtag wirklich ernst nimmt und uns in Kürze einen ersten Zwischenbericht vorlegt. Der Petitionsausschuss wird ebenso wie der Unterausschuss Personal in dieser Sache am Ball bleiben.
Meine Damen und Herren, damit kein falscher Eindruck aufkommt: Der weitaus größte Teil der Petitionsarbeit hat sich nicht den Problemen des öffentlichen Dienstes gewidmet, sondern Bürgerinnen und Bürger standen mit ihren Sorgen und Nöten im Mittelpunkt. Im zweiten Halbjahr 2007 haben den Petitionsausschuss insgesamt 5.777 Eingaben erreicht. Bereinigt um die Zahl der Massenpetition waren es immer noch 2.105 Eingänge. Das sind 12,5 % mehr als im ersten Halbjahr. Erledigt hat der Ausschuss in diesem Zeitraum 1.613 Petitionen.
Die Schwerpunkte der Petitionsarbeit lagen auf den Gebieten des öffentlichen Dienstrechts, der sozialen Sicherung sowie der Rechtspflege und Betreuung. Weitere Zahlen sind der Statistikseite des schriftlich vorliegenden Berichts zu entnehmen, der im Übrigen auch auf unseren Internetseiten bereitgestellt wird.
Im September 2007 haben wir im Kreis Olpe eine auswärtige Bürgersprechstunde durchgeführt. Im November 2007 war der Kreis Coesfeld unser Partner. Beide Veranstaltungen hatten regen Zuspruch. Die Medien haben in diesem Zusammenhang über die Petitionsarbeit gut und umfassend berichtet.
Im September 2007 fand überdies eine Telefonaktion mit der „Recklinghäuser Zeitung“ statt. Solche Aktionen gehören ebenfalls zu unserer Öffentlichkeitsarbeit und dienen dazu, das Petitionsrecht populär zu machen bzw. zu halten. Ich denke, dass der Petitionsausschuss zusammen mit dem Team der Petitionsverwaltung mit diesen Aktivitäten nachhaltig dazu beiträgt, Parlamentsarbeit wirklich sinnstiftend den Menschen nahezubringen.
An dieser Stelle möchte ich vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats danken, die den 21 Abgeordneten des Ausschusses sehr gut zuarbeiten. Ohne diese Zuarbeit wäre uns eine derartig gute Petitionsarbeit nicht möglich. Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein erfreuliches Ergebnis haben wir für Familien mit behinderten Kindern erzielen können. Seit Jahren schon bestehen Probleme bei der Verordnung von Krankengymnastik, Ergo- und Sprachtherapie für diese Kinder. Die Krankenkassen waren der Auffassung, die Förderung der behinderten Kinder müsse in und durch die Betreuungseinrichtungen erfolgen. Diese wiederum sind personell überhaupt nicht ausgestattet, um Abhilfe zu schaffen, und sind im Übrigen der Auffassung, dass die Therapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sei und somit die Krankenkassen auch die richtigen Kostenträger seien. Die Ärzte lehnten Verordnungen für die Kinder aus Budgetgründen ab. Bei entsprechenden Nachfragen aus der Elternschaft wurde zudem die medizinische Notwendigkeit angezweifelt. Seit Jahren drehten sich Kinder und Eltern im Kreis verschiedener Kostenträger bzw. Interessenvertreter. Dabei fiel auf, dass die Probleme vorwiegend im westfälischen Landesteil bestehen und nicht im Rheinland.
Wir im Petitionsausschuss haben die Angelegenheit jetzt grundsätzlich aufgegriffen und zu einem umfangreichen Erörterungstermin nach Artikel 41 a der Landesverfassung eingeladen. Beteiligt waren die Elterninitiativen, das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, die Landschaftsverbände sowie einige Therapeuten.
Die Eltern werteten das Gespräch als wichtiges Signal dafür, dass der Petitionsausschuss ihr Anliegen ernst nimmt. Eine Sprecherin der Elterninitiative aus Paderborn beschrieb die Situation der Eltern und ihrer Kinder bis dahin als ein Rennen gegen eine Gummiwand.
Bislang war der Streit um die Abgrenzungsfragen immer zulasten der behinderten Kinder ausgegangen, die zum Teil monatelang ohne jede Therapie waren. Im Petitionsausschuss war man sich fraktionsübergreifend schnell einig, dass hier eine rasche Änderung notwendig ist.
Im Erörterungstermin wurde deutlich, dass alle Beteiligten das gemeinsame Ziel sahen, den betroffenen Kindern möglichst unkompliziert die erforderlichen Leistungen zukommen zu lassen, um die ohnehin schwierige Lebenssituation in den Familien zu verbessern.
Mittlerweile wurde ein positives Zwischenergebnis erzielt. Es kam immerhin zum Abschluss einer Vereinbarung zur Verbesserung der Heilmittelversorgung von behinderten Kindern. Danach ist es
nun möglich, dass die Krankenkassen in begründeten Fällen Kosten für Therapien in den Betreuungseinrichtungen übernehmen.
Wichtig ist nunmehr, dass diese Vereinbarung mit Leben erfüllt wird. Die Landschaftsverbände müssen für eine bedarfsgerechte Personal- und Sachausstattung ihrer Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen. Die Kassenärztliche Vereinigung muss die behandelnden Ärzte darüber informieren, dass Verordnungen bei medizinischer Notwendigkeit – unabhängig von Wirtschaftlichkeitserwägungen – auch ausgestellt werden.
Wir sind gespannt, was eine Evaluierung im Herbst dieses Jahres ergeben wird. Der Petitionsausschuss jedenfalls wird auch diese Angelegenheit weiter kritisch begleiten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, von einem ganz anderen Problemkreis möchte ich jetzt berichten. Ein Bürger wandte sich an den Petitionsausschuss, da er sich von den städtischen und staatlichen Institutionen allein gelassen fühlte. Mit seiner Eingabe schilderte er einen wahren Leidensweg. Vor vielen Jahren hatte die Familie Kontakte zu einem leicht geistig behinderten jungen Mann aus der weiteren Nachbarschaft aufgebaut. Aus nichtigem Anlass ergaben sich Unstimmigkeiten.
Nun begannen sich die Dinge in fataler Weise für die Familie zu entwickeln. Der junge Mann begann, die Familie zunächst mit harmlosen Mitteln zu drangsalieren. Zuerst waren es nur lästige Telefonanrufe und Ähnliches. Bald schon aber steigerte sich dies zu Anrufen mit bedrohlichem Inhalt. Es folgten Schreiben, in denen der gesamten Familie Unheil angedroht wurde. Der Vorgarten wurde mit Papier und sonstigem Müll verunstaltet. Ein trauriger Höhepunkt war das Verschmieren des Briefkastens mit Fäkalien. Zudem verbreitete er in der Nachbarschaft unwahre Behauptungen mit zutiefst beleidigendem Inhalt über den Petenten. Die Nerven der Familie waren bis aufs Äußerste strapaziert.
Die Familie versuchte, sich mit den herkömmlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Sie unterrichtete das Ordnungsamt, die Polizei und die sonstigen Dienststellen der Stadt. Strafanzeigen wurden erstattet und auch ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Am Verhalten des Störers änderte sich aber nichts. Über Monate, ja Jahre trieb er sein Unwesen in der beschriebenen Form weiter. Gerichtliche Verfahren endeten in der Regel damit, dass er für nicht schuldfähig erachtet wurde. Für die Familie war dies eine verzweifelte, ausweglose
Situation, zumal sie täglich in Angst und Schrecken leben musste.
Die Behördenseite zeigte sich rat- und einfallslos. Entsprechend fielen auch die Berichte an den Petitionsausschuss aus. Diesen konnte man als Fazit entnehmen, dass sich die Familie aus Sicht der Behörden einfach in ihr Schicksal fügen sollte. Das war dem Berichterstatter im Petitionsausschuss allerdings zu dürftig. Er führte mehrere Erörterungstermine mit den städtischen Dienststellen, der Polizei und auch dem Justizministerium durch. Nun kam Bewegung in die Angelegenheit.
In der Folgezeit verurteilte zum ersten Mal ein Strafgericht den Störer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und hielt den Täter auch für schuldfähig. Diese Entscheidung wurde dann auch in der zweiten Instanz bestätigt. Zum ersten Mal zeigte sich im Verhalten des Täters eine Änderung. Er ließ in der Folgezeit von der Familie ab, drohte aber verbal andere Taten an. Dabei brachte er auch – möglicherweise angeregt durch aktuelle Ereignisse – einen Übergriff auf eine naheliegende Schule ins Gespräch.
Endlich handelte die Ordnungsbehörde umgehend und wies den Störer in eine geschlossene Einrichtung der Psychiatrie ein. Ob damit und mit der sich anschließenden Strafhaft das Problem dauerhaft gelöst ist, erscheint fraglich.
Der Fall macht in seltener Eindringlichkeit deutlich, dass von kommunalen und staatlichen Stellen manchmal mehr zu fordern ist als routinemäßiger Umgang mit Problemsituationen. Im vorliegenden Fall wäre aus Sicht des Petitionsausschusses durchaus vorstellbar gewesen, den Störer bzw. Täter rechtzeitig in eine intensive soziale Betreuung zu nehmen. Schließlich ist dieser Mann leicht geistig behindert und bedarf selbst der Hilfe.
Hier scheinen die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft worden zu sein. Es ist gut möglich, dass das Verhalten des Täters gar nicht eskaliert wäre, hätte er einen einigermaßen geregelten Tagesablauf abzuleisten gehabt. Eine betreuende Person oder Einrichtung hätte möglicherweise diese Stabilität geben können. Leider ist dies nicht geschehen. Der junge Mann war gleichsam sich selbst überlassen. Mithilfe von Sozialleistungen lebte er ein inhaltsloses Leben vor sich hin und hatte am Ende keine anderen Gedanken, als die Familie des Petenten in übelster Weise zu schikanieren. Diese Entwicklung war so nicht zwingend und hätte möglicherweise durch präventive Sozialarbeit umgesteuert werden können.
Der Fall macht uns alle sehr betroffen und fordert dazu auf, ganz intensiv darüber nachzudenken,
ob die Aufgaben in Bezug auf die Versorgung einiger gesellschaftlicher Randbereiche wirklich ausreichend wahrgenommen werden. Es ist gut zu wissen, dass seit Kurzem eine Expertengruppe Opferschutz ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Federführung liegt beim Justizministerium. Auch der geschilderte Fall mit seinem besonderen Ablauf sollte in die Beratungen dieses Gremiums Eingang finden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt aber auch ganz erfreuliche Entwicklungen, denen wir in unserer Arbeit begegnen. So hat meine Kollegin, die Abgeordnete Frau Beer, in ihrem letzten Halbjahresbericht davon berichtet, dass sich der Petitionsausschuss nachhaltig für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an weiterführenden Schulen in der Stadt Lemgo eingesetzt hat. Inzwischen kann ich vermelden, dass das Drängen des Ausschusses erfolgreich war. Die Stadt Lemgo hat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass zum 1. August 2008 auch in Lemgo Kinder an weiterführenden Schulen integrativ beschult werden können.
Aufhorchen ließ uns auch die Eingabe einer Arbeiterfamilie aus dem Oberbergischen Kreis, die die Frage stellte, wie sie die weitere Ausbildung bzw. das Studium ihrer Vierlinge finanziell bewältigen solle. Immerhin haben alle vier Kinder das Abitur mit einem Notendurchschnitt deutlich unter 2,0 abgelegt. Das ist eine bemerkenswerte Leistung. Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium ist es gelungen, der Familie Möglichkeiten der derzeitigen Ausbildungsförderung und der Vergabe von Stipendien aufzuzeigen. Auch so kann man flankierend helfen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dass die Menschen in unserem Lande politisch mitdenken und mitunter auch interessante Denkanstöße geben, zeigt die Eingabe eines Bürgers aus dem Ruhrgebiet, der anregt, arbeitsfreie kirchliche Feiertage nur denen zu gewähren, die die entsprechende Kirchensteuer entrichten. Oder ein anderes Beispiel: Am 1. Mai soll nur derjenige arbeitsfrei haben, der Mitglied einer Gewerkschaft ist.
Wir haben dieses Anliegen geprüft und dem Einsender mitgeteilt, dass die Feiertagsregelung grundsätzlich für jedermann gilt. Alle weiteren Differenzierungen – etwa nach weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnissen – sieht der Grundgesetzgeber nicht vor. Dennoch ein interessanter Gedanke. – Sie sehen also, unsere Arbeit ist alles andere als langweilig und immer auf der Höhe der Zeit.
Um es zum Schluss mit den Worten eines Dichters meiner Heimat zu sagen, mit Wilhelm Busch:
„Wirklich, er war unentbehrlich! Überall, wo was geschah zum Wohle der Gemeinde, Er war tätig, er war da.“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Laumann! Ich erlaube mir ein Zitat von Ihnen aus der Landespressekonferenz vom 9. August 2007:
„Es ist ungerecht, wenn sich die Krankenhäuser nach Belieben an den Investitionskosten beteiligen oder auch nicht. …
Nur jedes dritte Krankenhaus hat die Landesförderung der Jahre 2003 bis 2005 tatsächlich mit eigenen Mitteln verstärkt.“
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass in meinem Wahlkreis zurzeit das größte und modernste Klinikum in Nordrhein-Westfalen und wahrscheinlich sogar bundesweit neu gebaut wird. Bei uns haben sich die Träger mit 90 % an den Kosten für den Krankenhausneubau beteiligt.
Das ist sicherlich gut so. Für die Kommunen ist das aber eine ganz schwere Aufgabe. Sie stemmen wirklich viel, denn diese Häuser haben öffentliche Träger. Wir haben natürlich vorher eine Mittelzusage des Landes eingeholt, weil das Finanzierungsprogramm solide sein muss, damit man überhaupt eine Genehmigung für einen Neubau bekommt. Durch die Umstellung, dass 2006 und 2007 kein Investitionsprogramm aufgelegt wurde, fehlen uns in der Kasse definitiv 11 Millionen €, die das Krankenhaus jetzt nicht bekommt. Sie müssen über Kredite zwischenfinanziert werden.
Bei der Umstellung auf die Baupauschale ist nach den ersten Aussagen, die wir gehört haben, für die Jahre 2008 bis 2011 noch nicht gesichert, dass die Häuser, die bisher finanziell mit Landesmitteln gefördert worden sind, zukünftig überhaupt einen Cent bekommen werden. Von daher besteht auch hier die Ungewissheit, ob das Klinikum
in den Jahren bis 2011 überhaupt auf Landesmittel vertrauen kann. Dabei steht natürlich zu befürchten, dass die Träger diese Last nicht mehr schultern und finanzieren können.