Hannelore Brüning

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund um den Flughafen Köln/Bonn gibt es Tausende von Menschen, die durch den Flughafen Arbeit haben. Genauso gibt es aber Tausende von Menschen, die sich durch den Fluglärm gesundheitlich beeinträchtigt fühlen. Diesen Menschen macht insbesondere
der nächtliche Luftverkehr zu schaffen. Dabei handelt es sich um ein ernst zu nehmendes Problem, das dieses Haus schon seit vielen Jahren immer wieder beschäftigt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle deshalb auch eine ganz klare Ansage. Die Regierungskoalition steht in der Verantwortung, die Zukunft des Flughafens zu sichern und dabei die Anlieger und deren Interessen zu berücksichtigen.
Sie dagegen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, hinterlassen auch mit diesem Antrag wieder den Eindruck, dass Sie die Interessen der beiden genannten Gruppen gegeneinander ausspielen. Mit keinem Wort gehen Sie in Ihrem Antrag auf die Auswirkungen eines solchen Nachtflugverbots für Passagierflugzeuge ein. Sie wägen nicht ab. Sie fordern etwas für die eine Seite, ohne die Konsequenzen für die andere Seite auch nur zu erwähnen.
Der Flughafen Köln/Bonn beschäftigt etwa 12.500 Mitarbeiter. Man schätzt, dass in der gesamten Region weitere 24.000 Arbeitsplätze vom Flughafen abhängen. Drei Institute kamen zu dem Ergebnis: Sollte 2010 ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge zwischen 0 und 5 Uhr eingeführt werden, seien am Flughafen Köln/Bonn 1.700 Arbeitsplätze in Gefahr. Es käme bereits im ersten Jahr zu Einkommensverlusten von 61 Millionen € und Umsatzverlusten bei den Unternehmen von 110 Millionen €. Meine Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, wollen Sie das wirklich in der Konsequenz?
Wir müssen uns mit den Tatsachen auseinandersetzen,
die besagen, dass der Flughafen Köln/Bonn über eine bestandskräftige Betriebsgenehmigung verfügt. Unser Entschließungsantrag aus 2007 hat daran nichts geändert. Wir haben damals wie heute deutlich gesagt: Die Betriebsgenehmigung hat für uns Gültigkeit. Dennoch ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir uns im Herbst mit den Ergebnissen der im fünfjährigen Turnus stattfindenden Überprüfung zur Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen befassen.
Hier und heute aber lehnen wir das von Bündnis 90/Die Grünen wiederholt geforderte generelle Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ab. Vielmehr unterstützen wir die Landesregierung dabei, in Gesprächen mit dem Flughafen Köln/Bonn und mit den verantwortlichen Gremien des Flughafens darauf hinzuwirken, dass der einstimmige Beschluss des Landtags zur Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb Berücksichtigung findet.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen dringend auffordern, die Einseitigkeit ihrer Betrachtung aufzugeben.
Sie sollten den Menschen nicht etwas versprechen, nämlich die Einführung eines generellen nächtlichen Passagierflugverbots am Flughafen Köln/Bonn, wenn Sie ganz genau wissen, dass rechtliche Gründe dagegen sprechen. Hören Sie auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen!
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir davon überzeugt sind, dass wir mit unserem Entschließungsantrag die besseren Chancen haben, um zu einer Kernruhezeit zu kommen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Flughafen Münster/Osnabrück übernimmt als dritter internationaler Flughafen des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, den nördlichen Landesteil luftverkehrstechnisch zu versorgen. Das Land NordrheinWestfalen hat in der Vergangenheit die positive Entwicklung des Flughafens Münster/Osnabrück durch die Gewährleistung von Planungssicherheit und im Rahmen des Luftverkehrskonzeptes des Landes stark unterstützt.
Gerade vorgestern, am 14. Dezember, hat sich die Gemeinde Enschede in einem Ratsbeschluss für
den Ausbau des bisher militärisch genutzten Flughafens Twente zu einem zivilen Flughafen ausgesprochen, allerdings mit großen Veränderungen und Einschränkungen für das Genehmigungsverfahren, das heißt also, auch für die Entwicklungsmöglichkeiten.
Ein zweiter Flughafen in nur 50 km Entfernung vom Flughafen Münster/Osnabrück auf niederländischer Seite in Twente ist jedoch aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Die negativen Auswirkungen bei der Verwirklichung dieser Pläne liegen auf der Hand, denn keiner der beiden Flughäfen wäre noch wirtschaftlich zu betreiben. Deshalb werbe ich hier und heute für unseren Antrag.
Gleichzeitig wird heute in einer wohl einmaligen Länderallianz ein gleichlautender Antrag in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.
Mit vereinten Kräften und in Abstimmung mit den Niedersachsen müssen wir das Vorhaben der Niederländer verhindern. Dabei setze ich jedoch nicht auf Konfrontation, sondern auf Kooperation und Überzeugung.
Dazu kommt, dass auch niederländische Experten den Flughafenausbau in Twente für wirtschaftlich unsinnig halten und der Widerstand gegen die Pläne zu wachsen beginnt. So äußerte sich der Dozent für Luftfahrtökonomie an der Universität Amsterdam dahin gehend, dass es sich bei den angenommenen Gewinnen auf der Seite der niederländischen Projektentwickler um phantasievolle Berechnungen handele. Die beiden Airports stehen sich gegenseitig im Weg – so die Einlassung des Experten.
Noch offen ist allerdings, wie sich die niederländische Regierung entscheiden wird. Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es umso wichtiger und entscheidender, dass wir hier und heute den Antrag mit Ihrer vollen Zustimmung auf den Weg bringen. Es gilt, einen der wohl wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in der Region zu erhalten.
Seit 1993 haben sich die Fluggastzahlen verdreifacht. Ein Großteil dieser Fluggäste stammt aus den grenznahen Niederlanden. Bei Umsetzung der Pläne der Niederländer wäre der Schaden für den FMO somit mehr als absehbar. Die 3.000 Arbeitsplätze, die in der gesamten Gesellschafterregion des FMO in den letzten Jahren entstanden sind, sprechen ihre eigene Sprache. Wir haben es hier mit einem Jobmotor zu tun.
Meine Damen und Herren, es stellt sich also die Frage: Was haben wir in die Waagschale zu werfen, um einerseits den Flughafen Münster/Osnabrück als den anerkannten Wirtschaftsfaktor zu erhalten und zu stärken und andererseits die Niederländer zu überzeugen, den ehemaligen Militärflughafen nicht zu einem zivilen Verkehrsflughafen umzubauen?
Der FMO kann hier sehr selbstbewusst auftreten. Er ist seit 30 Jahren erfolgreich am Markt. Er betreibt eine solide Geschäftspolitik. Und er bietet einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Flugplan.
Ich glaube, jetzt hilft wirklich nur eine Allianz mit gleicher Zielrichtung. Deshalb plädiere ich dafür, dass niederländische Institutionen bzw. Gebietskörperschaften die Möglichkeit des Erwerbs von Gesellschafteranteilen an der FMO GmbH erhalten. Dadurch können sie strategisch mitbestimmen. Eine solche Konstellation bietet auch für die niederländische Seite eine Beteiligung am Gewinn. Das ist ja auch nicht uninteressant.
Damit einhergehen muss eine Optimierung der Verkehrsanbindung aus dem niederländischen Raum zum Flughafen Münster/Osnabrück. Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Schienenanbindung oder ein regelmäßiger und schneller Busverkehr.
Das gilt gerade vor dem Hintergrund, dass der Bund in seinem Luftverkehrskonzept 2009 dem FMO regionale und überregionale Bedeutung zumisst.
Ich bitte daher die Landesregierung heute, sich in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Enschede trotz ihres vorgestrigen Ratsbeschlusses, die Provinz Overijssel und die Haager Regierung auf die Pläne einer Umnutzung des zivilen Verkehrsflughafens verzichten und eine andere wirtschaftliche Nutzung des ehemaligen Militärflughafens in Twente anstreben.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre volle Zustimmung zu unserem Antrag. Den irreführenden Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die strukturpolitische Entwicklung unseres Landes ist es grundlegend wichtig, dass alle Regionen an das internationale Luftverkehrsnetz angebunden sind. Deshalb brauchen wir starke Luftverkehrsstandorte. Wir setzen in unserem Land auf leistungsfähige Luftverkehrsangebote „vor der Haustür“ und damit auf unser bewährtes dezentrales Konzept für die Luftfahrtstruktur.
So steht das in dem gemeinsam vor knapp zehn Jahren verabschiedeten Luftverkehrskonzept, das bis heute noch seine Gültigkeit hat. Dabei haben wir auch der Nachfrage der Bevölkerung und der Wirtschaft nach zeitgemäßen Luftverkehrsangeboten zu entsprechen. Die Flughäfen haben sich in der Zwischenzeit als wirkliche Jobmotoren erwiesen. Gleichzeitig haben viele Unternehmen den Flughafenstandort mit seiner optimalen Verkehrsanbindung als Sitz gewählt. Nunmehr beschäftigen wir uns mit der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Verkehrsministeriums, die diese Sisyphusaufgabe ausgeführt und eine Antwort auf 150 Seiten geliefert haben.
Kurz zusammengefasst ging es den Kollegen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um die Reduzierung der Umweltfolgen und des Luftverkehrs, um den Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen an Flughäfen und um die Subventionierung des Flugverkehrs. Auf 150 Seiten hat die Landesregierung diese Fragen detailliert beantwortet.
Bevor wir uns aber hier und heute zum wiederholten Mal mit eben solchen Anfragen der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen befassen, möchte ich nicht versäumen, ganz klar darzustellen, dass wir uns mit den Ergebnissen auseinandersetzen, an denen in voller Regierungsverantwortung gerade Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/ Die Grünen, noch bis vor vier Jahren entscheidend mitgewirkt haben.
Oder wollen Sie heute den Menschen in NordrheinWestfalen sagen, dass Sie all das, was Sie damals als Koalitionspartner der SPD mitgetragen haben, heute nicht mehr interessiert?
Gefragt wurde von den Grünen nach dem Beschäftigungsfaktor. In der Luftverkehrskonzeption geht man davon aus, dass auf eine Million Fluggäste 1.000 Arbeitsplätze kommen.
Im Jahr 2007 wurden auf den nordrhein-westfälischen Flughäfen insgesamt 34.155.236 Fluggäste abgefertigt; im gleichen Jahr wurden an den Flughäfen unseres Landes insgesamt 32.103 Arbeitsplätze gezählt. Umgerechnet bedeutet das, dass im Jahr 2007 auf eine Million Passagiere 940 direkte Arbeitsplätze kamen. Ich erspare mir, auf die Beschäftigtenzahlen weiter einzugehen,
die mittelbar und unmittelbar mit den Flughafenbetrieben verbunden sind.
Von großer Bedeutung ist sicherlich auch die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unserer Flughäfen. Dementsprechend wurde diese Entwicklung in der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt.
Gestützt auf aktuelle Untersuchungen und Hochrechnungen der Firma Intraplan Consult, stellt die Landesregierung dazu fest, dass, bezogen auf die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt, eine Steigerung des Passagieraufkommens bis zum Jahr 2020 in Höhe von insgesamt rund 76 % zu erwarten sei.
In diesem Zusammenhang sind vielleicht auch die Subventionen spannend, die vom Land NordrheinWestfalen gezahlt wurden, aber von den Grünen vehement kritisiert werden, so wie gerade noch einmal von Herrn Becker. So sprechen wir von gut 110 Millionen € in den vergangenen 30 Jahren. Investiert wurde die Summen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen für Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen an den Flughäfen Dortmund, Köln/Bonn, Mönchengladbach, Münster/Osnabrück, Weeze und Paderborn/Lippstadt. Dem, was Sie uns gerade zu Weeze gesagt haben, Herr Becker, muss ich ganz deutlich widersprechen: Das waren keine Landesförderungen, sondern das waren Gelder, die aus der Region gekommen sind.
Dabei wurden diese Subventionen unter anderem in den Umweltschutz investiert. Die Zahlen beziehen sich übrigens auf den Zeitraum bis 2005 – nur zur Erinnerung: rot-grüne Landesregierung – und begründen sich auf einem Runderlass des damaligen Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung aus dem Jahre 2002, als die Landesregierung ebenfalls von der SPD geführt wurde.
Aus meiner Sicht ist das Geld trotzdem gut investiert. Denn die Flughäfen als Luftverkehrsanbieter, als Arbeitgeber, als Auftraggeber, als Investoren und als Standort- und Imagefaktor sind für mich nach wie vor Garant und wichtiger Bestandteil, um im europäischen Wettbewerb mitzuhalten und zu bestehen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen zu erhalten, ist natürlich zu hinterfragen – wie auch in der bearbeiteten Anfrage geschehen –, inwieweit
eine Kerosinsteuer unterstützenswert ist. Dazu wurde im Rahmen einer Untersuchung der EUKommission festgestellt, dass eine Beschränkung der Besteuerung den Fluggesellschaften der Gemeinschaft und deren Wettbewerbsposition im Luftverkehr erheblich schaden würde.
Ebenso äußerte sich auch die Bundesregierung im Jahre 2008. Danach bedeutet sowohl die Besteuerung von Inlandsflügen als auch die Besteuerung von innereuropäischen Flügen für Luftfahrtunternehmen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten erhebliche Nachteile. Deshalb sei eine Energiebesteuerung unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen grundsätzlich nur weltweit zu realisieren. Somit ist dieser Weg sinnvollerweise nur im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu beschreiten.
Meine Damen und Herren, wichtig für mich ist an dieser Stelle, auf das große Thema der Umweltverträglichkeit einzugehen. Wir hatten damals gemeinsam im Luftverkehrskonzept festgeschrieben, dass Umwelt- und Naturschutz integrale Bestandteile der Luftverkehrskonzession sind. In diesem Zusammenhang wurde in der aktuellen Anfrage hinterfragt, wie die Umweltverträglichkeit des Flugverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern zu beurteilen sei. Zu diesen Punkten wird gleich mein Kollege Lehne Stellung nehmen.
Ich möchte ganz deutlich sagen, dass wir von der CDU-Fraktion uns mit den Klimaschutzprojekten der Landesregierung ganz deutlich identifizieren. Denn wir haben seit dem Jahre 2009 festgelegt, dass die durch dienstliche Auto- und Flugreisen verursachten CO2-Emissionen durch den Ankauf von Emissionszertifikaten kompensiert werden, die ausschließlich den Klimaschutzprojekten in Nordrhein-Westfalen zugute kommen.
Ich möchte zum Abschluss ganz deutlich sagen, dass die detaillierten Antworten der Landesregierung zeigen, dass der Luftverkehr für uns in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Standortfaktor ist und somit auch für uns eine hohe Bedeutung hat. – Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In kürzester Zeit behandeln wir heute den vierten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit immer den gleichen Vorwürfen.
Immer ignorieren Sie die gleichen Antworten. Für mich wird damit ganz klar, dass Sie von Bündnis 90/Die Grünen dieses Thema als Wahlkampfthema gebrauchen.
Herr Becker, der beste Beweis dafür ist, dass dieser von Ihnen am 16. Juni 2009 eingereichte Antrag von der gesamten Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterschrieben ist. Ich habe nachgeschaut. Bis zum Jahre 2007 zurück gibt es keinen Antrag, der alle Unterschriften enthält. Vielmehr ist es üblich, dass die Fraktionsspitze und die Kolleginnen oder Kollegen aus dem jeweiligen Fachbereich den Antrag unterschreiben. Für mich ist das wirklich der Beweis, dass Sie diesen Antrag als Wahlkampfmunition gebrauchen.
Sicher ist auch, dass Sie immer wieder die gleiche Sichtweise haben und immer wieder die gleichen Darstellungen benutzen. Ich sage Ihnen auch: In gleicher Form werden wir Ihre Darstellung immer wieder geraderücken. Da werden wir nicht nachlassen.
Selbstverständlich ist doch, dass sich die wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die wir weltweit haben, auch bei den Fluggesellschaften deutlich niederschlagen und an unseren Flughäfen zu spüren sind. Deshalb sage ich Ihnen heute Abend Folgendes ganz deutlich, Herr Becker: Es ist grob fahrlässig, dass Sie die gesamte Luftverkehrsbranche so darstellen und diese Untergangsszenarien herbeireden.
Das gilt insbesondere auch für Airlines wie Air Berlin, die ihren Standort in Nordrhein-Westfalen haben,
die hier große Investitionspakete auf den Weg bringen und die in unserem Land Arbeitsplätze sichern. Deshalb ist das grob fahrlässig.
Im Übrigen stellt sich Ihr Antrag wie ein großer Warenhauskatalog dar. Ihre Darstellungen zu den Entwicklungen der einzelnen Flughäfen bedürfen einer Klarstellung. Das können wir heute Abend in der Kürze der Zeit aber gar nicht leisten. Deshalb sage ich Ihnen – auch mit Blick auf die Uhr –: Das Klima im Saal ist viel zu belastend, und das Klima draußen ist viel zu schön, als dass wir es nicht gemeinsam genießen sollten.
Ihr Vorwurf, die Luftverkehrspolitik der Landesregierung sei konzeptlos, ist haltlos. Deshalb freue ich mich darauf, dass wir am 20. August dieses Jahres im Verkehrsausschuss diesen Antrag noch einmal ganz intensiv diskutieren werden. – Ich will natürlich gerne die Anregung der Präsidentin aufnehmen, unsere Redezeit nicht auszuschöpfen, und bedanke mich fürs Zuhören.
Verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Wißen, hatte man zu Ihrer Regierungszeit schon mal den Eindruck, dass Sten Nadolny mit seinem Buchtitel „Die Entdeckung der Langsamkeit“ Pate stand, so vermittelt der uns heute vorliegende Antrag eher den Eindruck operativer Hektik.
Sie formulieren in Ihrem Antrag einen dringenden Bedarf für ein neues Luftverkehrskonzept für Nordrhein-Westfalen. Dafür gibt es aber überhaupt keinen Anlass: zum einen deshalb, weil in das bestehende Luftverkehrskonzept, das, wie Sie wissen, von allen Fraktionen verabschiedet wurde, kein Verfallsdatum eingebaut ist.
Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts werden sowohl in 2010 als auch danach noch gelten.
Zum anderen besteht deshalb kein Grund zur Hektik, weil es schon immer gute Tradition war, dass nach dem Ende der Dekade, für die die Luftverkehrskonzepte jeweils Gültigkeit hatten, ein Abschlussbericht vorgelegt wurde.
Das macht Sinn. Denn erst nach der Analyse der Auswirkungen eines solchen Konzepts lässt sich auch wirklich sinnvoll über eine Fortführung oder möglicherweise notwendige Veränderung entscheiden.
Sie selbst, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sagen in Ihrem Antrag, die NRW-Luft
verkehrspolitik braucht ein umfassendes Konzept, keine bloße Fortschreibung und vor allen Dingen keine willkürlichen Einzelentscheidungen.
Das, bitte schön, ist doch auch nach Ihren Erkenntnissen erst dann möglich, wenn eine vollständige Auswertung der Wirkung des bestehenden Konzepts stattgefunden hat. Dass sich diese Vorgehensweise durchaus bewährt hat, zeigt in diesem Fall die Vergangenheit. Denn nur deshalb konnten sich alle Fraktionen in diesem Hohen Haus gemeinsam auf ein Konzept verständigen.
Insofern, Herr Wißen, haben Sie natürlich recht. Denn erst wegen der Zustimmung aller Fraktionen hat das Luftverkehrskonzept ein Stück weit seine Akzeptanz und natürlich seine Legitimation erreicht.
Zu Ihrer Passage „Schlingerkurs führt zu Unsicherheit“ kann ich Ihnen nur sagen: reines Wahlkampfgeplänkel.
Durch unsere Beschlüsse in den letzten Jahren haben wir doch wohl deutlich gemacht, dass wir die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen als Jobmotoren und somit als Standortfaktoren sehen, die sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region auswirken. Dass der durchaus verständliche Unmut der Flughafenanwohner über die Belastung durch den wachsenden Flugverkehr von uns immer ernst genommen wurde und auch weiterhin wird, bedarf hier wohl keiner weiteren Anmerkung.
Nein, ich möchte jetzt meine Ausführungen fortsetzen, weil ich meine Redezeit nicht so lange überschreiten will wie Herr Wißen.
Einerseits hat das nichts mit dem Luftverkehrskonzept zu tun, das allerdings Mittel und Wege aufzeigt, den Fluglärm zu minimieren.
Andererseits jedoch, meine Damen und Herren – um nur ein Beispiel zu nennen –, war die Ansiedlung von FedEx am Flughafen Köln/Bonn aus der
Sicht des Investors nicht von der Frage abhängig, ob das Luftverkehrskonzept in Nordrhein-Westfalen schon 2009 fortgeschrieben wird oder erst Ende 2010. Entscheidend war damals vielmehr die Frage der Investitionssicherheit, die auf Grundlage der bestehenden Betriebsgenehmigung für Köln/Bonn gegeben war.
Damit hier kein Zweifel aufkommt: Die genannten Punkte machen keineswegs eine Überarbeitung oder auch Fortschreibung des Luftverkehrskonzepts über das Jahr 2010 hinaus überflüssig, ganz im Gegenteil. Es besteht unbestritten Handlungsbedarf, die Konzeption anzupassen, und zwar zukunftsfest. Dabei jedoch ist es unabdingbar, eine Fülle von nationalen und internationalen Entwicklungen einzubeziehen und zu berücksichtigen. Beispielhaft nenne ich an dieser Stelle die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel.
Ich will auch noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir hier den technischen Fortschritt auch weiter im Blick behalten müssen.
Zusätzlich gilt es natürlich auch, die Interessen des Bundes mit zu berücksichtigen. Ganz aktuell – Herr Wißen, Sie sagten es schon – hat das Bundeskabinett gerade gestern das neue Flughafenkonzept des Bundes verabschiedet. Dieses Papier hat eine bewegte Geschichte hinter sich, bis es in seiner jetzigen Form endlich einmal verabschiedet wurde. Umso wichtiger ist es, dass wir in NordrheinWestfalen uns das Papier genau ansehen und in seinen Auswirkungen auf die Fortschreibung unseres Luftverkehrskonzeptes analysieren. Auch dieses erfordert eine intensive Befassung. Schließlich ist die Luftaufsicht durch Bundesgesetz den Ländern in Auftrag gegeben worden.
Die muss sich an den gesetzlichen Vorgaben und den aktuellen Entwicklungen orientieren.
Ich habe Ihr Räuspern vernommen und bin gleich mit meiner Rede fertig, Frau Präsidentin.
Hinreichend gute Gründe verbieten es also, hier unüberlegte Schnellschüsse zu tätigen. Wir müssen uns stattdessen in Ruhe mit den Inhalten des Flughafenkonzeptes des Bundes auseinandersetzen und ebenfalls überlegen, was wir speziell tun wollen, um die Weichen für eine zukunftsfähige Luftverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen richtig zu stellen. Wir werden uns mit dem Thema im Verkehrsausschuss am 16. Juni noch einmal intensiv beschäftigen. Ich freue mich auf die Diskussion. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen! Ihr Antrag vom 20. Januar 2009 mit der Überschrift „Land NRW torpediert Grundstücksübertragung auf den Flughafen Köln/Bonn“ hat sich am 27. Januar 2009 schon total erledigt.
Denn an diesem Tag gab es eine gemeinsame Erklärung der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen, natürlich vertreten durch unseren Minister Wittke, die den Weg für den Grundstückverkauf freimacht. Die Notarverträge liegen vor. Herr Tüttenberg und Herr Becker, wenn Sie eine Spur Format und Rückgrat besäßen, hätten Sie Ihren Antrag heute zurückgezogen und vor allen Dingen zugegeben, dass es eine gute Entwicklung beim Grundstücksgeschäft am Flughafen Köln/Bonn gegeben hat.
Aber nein, Sie benutzen die Diskussion um den Flughafen Köln/Bonn, ganz egal, um welchen Sachstand es auch immer gehen mag, um vor Ort Ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen.
Sie verunsichern die Menschen und die Beschäftigten am Flughafen und verschrecken Investoren in der Region.
Das ist kein faires Verhalten.
Fakt ist: Der Bund will dem Airport das Grundstück verkaufen. Das ist für die Flughafengesellschaft von großem Vorteil, weil dadurch der jahrelange Streit um die Erbpachtforderung beendet ist. Gleichzeitig gibt dieses Grundstückgeschäft dem Flughafen die Sicherheit für weitere Planungen. Verantwortungsvolles Handeln und wirtschaftliche Weitsicht der Landesregierung haben zu einer Lösung geführt, die sowohl die Interessen des Landes als auch die der Stadt Köln zum jetzigen Zeitpunkt berücksichtigt.
Nein, ich habe nur eine kurze Redezeit.
Meine Damen und Herren, die Landräte in der Region, die Industrie- und Handelskammer zu Köln und die vielen anderen Akteure in der Region begrüßen den Vertrag und bezeichnen ihn als vernünftige Lösung.
Das weitere Wachstum des Flughafens sei gesichert. – Genau darin liegt doch wohl unsere Aufgabe hier: die Wirtschaftsstruktur der Region zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und auszubauen, den Menschen in der Region dadurch Vertrauen in die Zukunft zu geben und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu festigen.
Sie besteht nicht darin, in übelster Weise den Bürgermeister, Herrn Schramma, und die Landesregierung zu beschimpfen, wie Sie es vorhin getan haben, Herr Tüttenberg. Was Herr Börschel in der Region erklärt, ist wirklich zu verabscheuen.
Ich möchte Ihnen heute eines sagen: Wenn Sie den gefundenen Kompromiss blockieren, bekommen Sie vor Ort ein echtes Problem.
Denn dann werden die Menschen ganz klar erkennen, wer sich wirklich und verlässlich für die Interessen der Region und für die Arbeitsplätze einsetzt.
In der gemeinsamen Erklärung gegenüber dem Bund haben die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen ihre Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks erklärt und damit ein positives Zeichen und eine gute Nachricht für die Region gegeben.
Im weiteren Prozedere geht es nun darum, die Anteilsverhältnisse an der Flughafengesellschaft innerhalb eines noch nicht näher bestimmten Zeitraums neu zu regeln. Grundlage dafür wird ein Wertgutachten sein, das von einer Investmentbank erstellt wird. Der Bund, die Stadt Köln und das Land werden gemeinsam die Vorgaben dafür entwickeln.
In von Sachlichkeit und Verantwortungsbewusstsein geprägten Verhandlungen wird es darum gehen, die Modalitäten im Interesse der Zukunft des Flughafens auszuhandeln, wenn der Bund seine Gesellschaftsanteile verkaufen will. Nur darum geht es, meine Damen und Herren. Minister Wittke hat schon ganz häufig in verantwortlicher Art und Weise hier im Hohen Hause eindeutig formuliert, die verkehrspolitischen und wirtschaftlichen, die Interessen der Menschen in der Region zu wahren und in diesem Sinne die zukünftigen Verhandlungen zu betreiben.
Das und kein anderes Ziel unterstützen wir. Wir fordern das Gleiche auch von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen. Dazu könnten Sie hier ganz klar und deutlich stehen. Bei
Ihrer Schwarzmalerei zur Privatisierung frage ich Sie: Wer will hier eigentlich privatisieren?
Das sind nicht wir, sondern das ist Ihr Finanzminister in Berlin, der ehemalige Ministerpräsident dieses Landes. Er will mit dem Verkauf seiner Anteile Kasse machen.
Also: Wie eingangs schon gesagt, entbehrt der vorliegende Antrag jeglicher Grundlage. Wir lehnen ihn voll und ganz ab.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal habe ich mit großem Interesse, aber auch mit ebenso großer Verwunderung festgestellt, die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen hier im Landtag entdecken plötzlich den Flughafen Köln/Bonn als einen herausgehobenen Flughafen mit großer infrastruktureller Bedeutung aufgrund seiner Nachtflug-/Frachtflugsituation – eine Tatsache, die sie sonst aus ihrem Blickwinkel immer eher als nachteilig dargestellt haben.
Bislang ging es hier bei unseren Diskussionen über den Flughafen Köln/Bonn fast ausschließlich um umweltrelevante Aspekte. Nunmehr erkennen Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich seine wichtige Funktion für den internationalen Wirtschaftsstandort unseres Landes an. Dafür danke ich Ihnen heute Abend und sage ganz deutlich: Da stimmen wir mit Ihnen 100-prozentig überein. Köln/Bonn mit seinen 12.500 direkten Arbeitsplätzen und weiteren 24.000, die in der Region von diesem
Airport abhängig sind, ist das, was wir einen Jobmotor nennen. Genau diesen hohen wirtschaftlichen Stellenwert geben wir von der CDU-Fraktion dem Flughafen. Der Flughafen Köln/Bonn hat für uns sowohl aus wirtschaftspolitischer als auch aus verkehrspolitischer Sicht landespolitisch hohe Priorität.
Deshalb braucht – dabei befinden wir uns nicht im Widerspruch zu Ihrem Antrag, Herr Becker – der Flughafen mit allen davon abhängigen Wirtschaftszweigen und Arbeitsplätzen Planungssicherheit.
Dass genau das unser Ziel ist, haben wir in den vergangenen Jahren genügend bewiesen. Mit den verschiedenen Genehmigungsverfahren haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder unsere landespolitische Aufgabe wahrgenommen.
Herr Tüttenberg, ich war vorhin dabei, als die Mitarbeiter ihre 10.000 Unterschriften übergeben haben. Bei der Gelegenheit ist nicht nur das, was Sie eben angeschnitten haben, zur Sprache gekommen. Es war übrigens eine ganz sachliche, ruhige Diskussion. Aber bei der Gelegenheit haben sie sich auch ausdrücklich bei der Landesregierung für die Unterstützung in den vergangenen Jahren bedankt.
Das haben Sie eben verschwiegen, das wollen Sie natürlich nicht hören. In guter oder vielmehr in unguter Erinnerung sind mir in diesem Zusammenhang die endlosen Diskussionen, die wir darüber, insbesondere mit Ihnen, meine verehrten Kolleginnen von Bündnis 90/Die Grünen, führen mussten.
Nunmehr stehen wir vor der Situation, dass der Bund der Flughafengesellschaft das 1.000 ha große Gelände für 100 Millionen € verkaufen will. Das ist sicherlich für die Flughafengesellschaft mit dem Vorteil verknüpft, dass dann der seit Jahren schwelende Streit um Erbpachtforderungen beendet wäre. Allerdings knüpft der Bund dieses Geschäft an die Bedingung, seine Anteile am Flughafen frei zu veräußern. Zu welchen Konditionen und in welche Richtung dieses nun geht, ist abhängig von laufenden und zukünftigen Verhandlungen. Es gilt – das fordere ich heute ganz ausdrücklich –, diese nicht zu stören. Das hat kürzlich auch der Oberbürgermeister von Köln, Herr Schramma, im Interesse der Kommunalen und der Gesellschafter auf Kreisebene gefordert. So war es in der Zeitung zu lesen.
Dass die Zielrichtung dieser Verhandlungen aus der Sicht der Landesregierung ganz eindeutig ist, dazu hat sich vor kurzer Zeit auch der Verkehrsminister schon eindeutig geäußert. Er will für den Flughafen eine gesicherte Zukunft. Er werde darauf achten, dass weder Private noch Kommunale eine Mehrheit am Flughafen bekommen, so der Minister.
Das Land wird einer Veräußerung der Bundesanteile nur zustimmen, wenn dies im Interesse der Zukunft des Flughafens liegt. Unser Interesse kann es doch nur sein, neben der Planungssicherheit für den Flughafen auch dafür Sorge zu tragen, dass der Standort Nordrhein-Westfalen in seiner wirtschaftlichen Kraft gestärkt wird.
Wie sich Herr Becker laut Bericht im „Kölner Stadt-Anzeiger“ äußerte, könnte er sich durchaus vorstellen, dass sich auch private Investoren am Flughafen Köln/Bonn beteiligen. Gleichlautend äußerten sich bei der Zeitung viele der befragten Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen.
Dabei, meine Damen und Herren, darf aber der Blick für das Wesentliche nicht verloren gehen. Unser Ziel muss es doch sein, den Flughafen auf sichere Füße zu stellen und somit seine Wettbewerbschancen für die Zukunft zu stärken. Zu berücksichtigen sind die Interessen der Region genauso wie die Interessen des Flughafens und natürlich auch die des Landes. Solange privates Geld zusätzlich für die wichtigen Infrastrukturaufgaben zur Verfügung steht, so lange kann das natürlich auch von Vorteil sein. Dabei darf es allerdings nicht passieren, dass die Anteilsveräußerung des Bundes dazu führen, dass ein privater Gesellschafter die Mehrheit erhält.
Nein, jetzt nicht. Herr Becker hat gleich noch Gelegenheit genug.
Denn interessant ist der Flughafen sicherlich für private Investoren – das zeigen viele andere Beispiele –, unter anderem wegen seiner Nachtflugerlaubnis, über die nur wenige deutsche Flughäfen verfügen. Unser Interesse kann es doch nur sein, eine solche Vereinbarung über die künftigen Eigentumsverhältnisse zu unterstützen, die die Interessen der Region, der Anwohner des Flughafens und des Landes insgesamt wahren.
In diesem Sinne müssen die Gespräche zwischen den wesentlichen Eigentümern, Bund, Land und Stadt Köln, sachlich und ohne schädliches Gezer
re in der Öffentlichkeit geführt werden. Nur so kann es zu einem möglichen einvernehmlichen Ergebnis führen.
Für uns ist und bleibt als wichtigste Voraussetzung, dass auch zukünftig die verkehrs- und infrastrukturpolitischen Interessen des Landes gewährleistet bleiben. Denn wir haben landespolitische Interessen zu vertreten. Vor diesem Hintergrund muss eine einvernehmliche Lösung der Verteilung der Gesellschafteranteile erzielt werden. Genau diese Verhandlungen laufen zurzeit. Deshalb sollten wir diese Verhandlungen durch eine öffentliche Diskussion weder stören noch beeinträchtigen.
Ich bin davon überzeugt, dass am Ende sachlicher Gespräche zwischen Bund, Land und dem Kreise der Anteilseigner ein tragfähiger Lösungsvorschlag stehen wird. Nur, ich sage auch: Wir brauchen zügig eine Lösung, damit der Flughafen und die Kunden des Flughafens, die Airlines und vor allem die Beschäftigten am Flughafen Planungssicherheit bekommen. Das ist unsere wichtigste Aufgabe. Ihren Antrag werden wir allerdings ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal beraten wir über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der sich mit der Luftverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Dieses Mal – wen wundert’s? – geht es um den Flughafen Düsseldorf und um die genehmigte Durchführung eines Probebetriebes, um die erforderliche Kapazität auf der südlichen HauptStart- und -Landebahn zu testen.
Dabei – so muss ich leider feststellen – machen Sie es sich sehr einfach, Herr Becker. Ihre Forderung – so entnehme ich Ihrem Antrag – zielt darauf ab, ein Gutachten erstellen zu lassen, ohne den Probebetrieb abzuwarten. Man könnte heute fast vermuten, dass Sie die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens beschneiden wollten. Hat nicht auch in Ihrem Sprachgebrauch der Begriff „Probe“ etwas mit ausprobieren zu tun, also erst zu testen, dann über die Ergebnisse zu diskutieren, um dann letztendlich eine Entscheidung zu treffen? – Scheinbar pflegen Sie in Ihrer Fraktion eine andere Vorgehensweise. Dabei stelle ich mir die Frage, was Sie unter einem neutralen Gutachten verstehen. Zu Zeitplänen oder auch Ausschreibungen ist in Ihrem Antrag nichts zu lesen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Gutachten dienen dazu, Entscheidungen vorzubereiten. Ich frage die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Was ist denn, wenn das Gutachten zu dem Schluss käme, dass 45 Start- und Landevorgänge nicht die Kapazitätsgrenze überschreiten? Stellen Sie das Gutachten dann infrage und fordern ein weiteres Gutachten? – Ich kann mich nicht des Verdachtes erwehren, dass Sie sich hier der Unsitte bedienen und mit Gutachten und Gegengutachten bewaffnet versuchen, politische Entscheidungen hinauszuzögern und politische Entscheidungsträger gegeneinander auszuspielen. Abgesehen davon, dass wir dadurch einer Lösung nicht näher kommen und auch dem Anliegen der Anwohner des Flughafens nicht gerecht würden, sollten wir keine
Emotionen schüren, Herr Becker, sondern den Weg der sachlichen Auseinandersetzung pflegen.
Trotzdem sehen wir als CDU-Fraktion die Belastungen durchaus, denen die betroffenen Bürger ausgesetzt sind. Dafür haben wir großes Verständnis. Dem gilt auch unser ganzes Bemühen. Die Notwendigkeit von Lärmschutz und Lärmreduzierung ist unbestritten. Dies kann zum Beispiel über eine zielführende Gestaltung der Start- und Landeentgelte durch den Flughafen unterstützt werden. Ich nenne nur die Überlegung zu emissionsabhängigen Start- und Landegebühren, wie sie bei allen Flughäfen und bei den Gesellschaften schon an der Tagesordnung sind. Zwar ist es richtig, dass der Luftverkehr am Düsseldorfer Flughafen zugenommen hat. Demgegenüber zeigt sich aber beim Fluglärm eine gegenteilige Entwicklung. Darüber werden wir heute in einem weiteren Tagesordnungspunkt noch im Laufe des Nachmittags sprechen.
Selbstverständlich nehmen wir die Resolutionen der umliegenden Städte sehr ernst. Sie werden ganz sicherlich in unsere Beratungen einfließen. Aber ich sage heute an dieser Stelle ganz klar: Als Landtag Nordrhein-Westfalen haben wir auch Landesinteressen zu vertreten. Dazu gehören die wirtschaftliche Entwicklung, die Struktur, der Standort und ganz sicher auch die Arbeitsplatzsituation am Flughafen. Und gerade bei diesen Faktoren nimmt der Flughafen Düsseldorf eine ganz entscheidende Rolle ein. Wir können zur Kenntnis nehmen, dass in letzter Zeit 3.000 zusätzliche Arbeitsplätze am Flughafen Düsseldorf entstanden sind. Das untermauert immer wieder die Tatsache, dass wir Flughäfen als Jobmotoren sehen können.
Der Antrag wird heute ja nicht abschließend beraten. Er wird überwiesen an den Fachausschuss für Bauen und Verkehr. Dort werden wir uns über die unterschiedlichen Argumente noch austauschen. Ich freue mich auf diese Diskussion im Fachausschuss und bedanke mich fürs Zuhören.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal haben wir uns heute mit einem Luftverkehrsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu beschäftigen. Dieser Antrag ist allerdings etwas Besonderes. Denn er bedient sich dieses Mal einer Aneinanderreihung von Behauptungen.
Im Kern ist natürlich klar: Es wird die These aufgestellt, dass die Anwohner des Flughafens Düsseldorf nicht ausreichend vor Fluglärm geschützt werden. Ich wiederhole das, was ich bereits heute Vormittag gesagt habe, dass wir großes Verständnis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben, die mit Fluglärm belastet sind. Dabei können sie sicher sein, dass wir ebenso wie Sie fest davon überzeugt sind, dass der Schutz der betroffenen Anwohner einer besonderen Sorgfalt bedarf.
Das ist übrigens ein Thema, das alle Flughäfen auch hier in Nordrhein-Westfalen betrifft. Gerade
deshalb, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bedarf es einer ganz besonderen Differenzierung. Denn jeder Flughafen in Nordrhein-Westfalen hat seine Besonderheit. Den Grundsatz des Differenzierens vermisse ich allerdings in Ihrem Antrag, Herr Becker.
Ihr Antrag besteht aus einer Kette von Behauptungen und ist in seiner Darlegung einseitig. Er dient einzig und allein dem Schüren von Emotionen bei den betroffenen Bürgern.
Wollen Sie das, Herr Becker?
Die Vielzahl der Anträge, mit denen Sie dieses Haus beschäftigen, lässt vermuten, dass Sie ganz bewusst Emotionen schüren wollen. Das belegen allein schon die massenhaften Kleinen Anfragen, die Sie jede Woche immer mit dem gleichen Inhalt produzieren. Es wäre jedoch begrüßenswert, wenn Ihre Anliegen der Wirklichkeit entsprächen. Das ist in diesem Fall nicht erkennbar.
Die von Ihnen behauptete permanente Missachtung der Nachtflugregelung kann ich nicht nachvollziehen. Ich verweise ausdrücklich auf die Erklärung des Flughafens. Demnach sind im ersten Quartal des Jahres 2008 deutlich weniger Flugzeuge nach 23 Uhr gelandet als im Vergleichszeitraum des Jahres 2007. Konkret heißt das: Wir können einen Rückgang von immerhin 30 % feststellen.
Weiter teilt der Flughafen mit, dass sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 22 Uhr gegenüber 2007 halbiert hat.
Das sind nicht nur Angaben des Flughafens, Herr Becker. Ihre Fraktion im Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Kleine Anfrage an die Stadt Düsseldorf gerichtet,
und der Inhalt dieser Kleinen Anfrage belegt diese Aussagen des Flughafens und widerspricht dem, was Sie uns eben hier vorgetragen haben.
Sie wissen es: Seit dem 1. November 2007 sind die Nachtflugbestimmungen für den Flughafen Düsseldorf nochmals verschärft worden.
Erstens. Planmäßige Starts von Strahlflugzeugen dürfen nur zwischen sechs und 22 Uhr erfolgen. Zweitens. Planmäßige Landungen sind zwischen sechs und 23 Uhr möglich.
Richtig ist: Für verspätete Landungen von Strahlflugzeugen gibt es nach der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums einen weiteren Korridor bis 23:30 Uhr. Außerdem gibt es einen erweiterten Landekorridor bis 24 Uhr für Strahlflugzeuge von Fluggesellschaften mit einem Wartungsschwerpunkt in Düsseldorf, dem sogenannten Homebase-Carrier-Status.
Sie fordern in Ihrem Antrag, wie gerade wieder in Ihrer Rede geschehen, eben diesen HomebaseCarrier-Status abzuschaffen. Sie vergessen dabei vollkommen, dass derartige Regelungen für einen internationalen Großflughafen wie Düsseldorf erforderlich sind, dass es internationaler Standard ist und dass dies auch ein Standortfaktor ist. Vergessen wird auch, dass die Forderung somit ein Angriff auf die Zukunft des Flughafens bedeutet und die Arbeitsplätze der betroffenen Mitarbeiter in Gefahr bringt.
Ich muss Sie immer wieder fragen: Wollen Sie das eigentlich, Herr Becker? – Das können Sie doch eigentlich gar nicht verantworten.
Meine Damen und Herren, nach meiner Kenntnis hat es keine ständigen Verletzungen der Nachtflugregelung gegeben. Eines ist für uns allerdings unabdingbar: Es muss dort, wo es Verstöße gibt, Transparenz geben; das haben wir alle im Verkehrsausschuss bekräftigt. Und wenn es Verstöße gibt, muss es konsequente Sanktionen geben, die dem Carrier wehtun und bis in die Größenordnung von 50.000 € reichen.
Meine Damen und Herren, Ihren Antrag, Herr Becker, haben wir im Verkehrsausschuss ganz ausführlich beraten. Wir haben über ihn abgestimmt. Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden. Deshalb kann ich das hier nur noch einmal bekräftigen: Wir werden den Antrag auch hier ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast zehn Jahre standen Sie, die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, in der Regierungsverantwortung für Nordrhein-Westfalen. In dieser Zeit ist es Ihnen nicht gelungen, eine zeitliche Einschränkung für den Passagierflugverkehr in der Nacht am Flughafen Köln/Bonn einzuführen. Im Jahre 2001 mussten Sie Ihren Versuch, eine Kernruhezeit einzuführen, für gescheitert erklären – damals war noch der Verkehrsminister Herr Schwanhold zuständig –, denn schon damals hatten die EUKommission und das Bundesverkehrsministerium deutlich erklärt, dass es verfassungsrechtliche Schwierigkeiten gibt.
Seitdem Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, nicht mehr in der Regierungsverantwortung stehen, stellen Sie einen Antrag nach dem anderen, wohlwissend, dass sich an der grundsätzlichen Rechtslage überhaupt nichts geändert hat, auch nicht seit dem Beschluss, den wir im Landtag am 24. August 2007 gefasst haben, auf den Sie sich ja wieder beziehen.
Viel ärgerlicher ist doch, dass Sie den Menschen in der Region Sand in die Augen streuen, indem Sie von Antrag zu Antrag den Menschen Hoffnung und glauben machen, es wäre doch eine Kernruhezeit durchzusetzen.
Diese ganzen Anträge, Herr Becker, dienen nur zu Ihrer eigenen Profilierung in der Region
und haben nichts, aber auch gar nichts mit sachlicher parlamentarischer Arbeit im Landtag zu tun.
Wir wiederholen hier Woche für Woche, Monat für Monat, was Fakt ist: Für den Flughafen Köln/Bonn gibt es eine Betriebsgenehmigung, die rechtskräftig ist und somit für uns Gültigkeit hat. Daran haben wir uns zu halten und daran werden wir uns halten. Deshalb werden wir Ihrem Antrag auch heute wieder nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Sie noch am späten Abend hier sind! Herr Becker, zu Ihrem Antrag vom 27. November gibt es schon ganz konkrete Entwicklungen, die wir feststellen können. Denn bereits in 14 Tagen, am 1. April, wird am Flughafen Köln/Bonn das emissionsabhängige Start- und Landeentgelt eingeführt, und das auf freiwilliger Basis. Das, meine ich, ist doch schon einmal eine tolle Entwicklung. In diesem Punkt ist die Forderung aus Ihrem Antrag bereits umgesetzt.
Was die Umsetzung am Flughafen Düsseldorf angeht, hat der Flughafen erklärt, dass er zunächst einmal die Pilotphase in Frankfurt und München abwarten will, die zum Ende dieses Jahres ausläuft. Das haben wir hier zu akzeptieren. Dem können wir nicht vorgreifen. Denn eines ist ganz klar: Die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf haben eine genehmigte und gültige Entgeltordnung, die wir nicht einfach abändern können.
Wir haben uns im Verkehrsausschuss am 17. Januar schon ganz ausführlich mit dem Thema beschäftigt und ausführlich dazu diskutiert. Wir sind uns natürlich auch alle darüber einig, dass weniger Schadstoffausstoß und weniger Lärm die beste Schonung der Menschen im unmittelbaren Umfeld von Flughäfen ist. Daran wollen wir natürlich mitarbeiten. Daran müssen wir auch zukünftig arbeiten. Dazu hat der Ministerpräsident die Flughäfen in seiner Regierungserklärung am 14. November ja auch aufgerufen. Die ersten Umsetzungen erfolgen doch schon. Das haben wir festzustellen. Das merken wir. Weitere Umsetzungen sind in Vorbereitung. Die Geschäftsführer der Flughäfen in NordrheinWestfalen erklären, dass sie alle diesem Vorschlag folgen wollen und sich diesem Pilotprojekt anschließen wollen.
Deshalb meine ich, dass die Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen bereits umgesetzt sind. Ihr Antrag, Herr Becker, ist überflüssig. Wir werden diesem Antrag deshalb auch nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Becker, Sie kennen sicherlich das alte Sprichwort: Ein bisschen zu spät ist viel zu spät. – Ganz ehrlich: Mir fällt in letzter Zeit immer mehr auf, dass Sie bei all Ihren Anträgen als Trittbrettfahrer auf schon längst in Fahrt gesetzte Züge aufspringen.
Wenn es dafür heute Abend noch eines Beweises bedurft hätte: Ihr Antrag, den wir heute auch an den Ausschuss für Bauen und Verkehr überweisen, liefert uns diesen.
In der Ankündigung der Einführung einer freiwilligen Klimaschutzabgabe auf Dienstreisen der Landesregierung durch den Ministerpräsidenten am 8. Januar sahen Sie natürlich eine Steilvorlage, die Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen wollten und wohl auch nicht konnten. So entstand Ihr Antrag von drei Seiten Länge, um nach draußen hin das Signal zu geben: Hallo, wir sind auch noch da bei dem Thema!
Nein, ich möchte diese fünf Minuten nutzen.
Schauen wir uns einmal Ihren Antrag an, Herr Becker! Da rechnen Sie erst einmal – natürlich sehr aufwendig – vor, wie viel Kohlendioxidausstoß dem einzelnen Menschen pro Jahr auf dieser Erde zusteht und wie viel CO2 ein Flug von Düsseldorf nach Washington pro Passagier freisetzt. Dann erklären Sie, dass bis zu einer einheitlichen EU-weiten Regelung der freiwillige Emissionsausgleich einen wirksamen Klimaschutzbeitrag liefern kann.
Herr Becker, das stimmt sogar, und gerade deswegen hat der Ministerpräsident dieses Projekt auch angestoßen. Nur: Er hat es getan, bevor Sie ihn dazu überhaupt aufgefordert haben.
Übrigens hat er die freiwillige Klimaschutzabgabe nicht nur für die Flugreisen der Landesregierung ins Spiel gebracht, sondern ab 2009 auch für Dienstreisen mit dem Pkw – gerade so, wie Sie es in Ihrem Antrag einfordern.
Sie sprechen davon, dass effiziente Kommunikation auch ohne Reisen möglich ist. Zweifellos ist dieses vielfach der Fall, aber eben nicht immer; denn politische Kommunikation lebt stets auch vom persönlichen Gespräch und von persönlichen Begegnungen und vom offen ausgetragenen Diskurs in hierzu vorgesehenen Foren, die wir alle kennen und schätzen. Dass wir heute leider nicht mehr unter den Augen der großen Öffentlichkeit, aber einer breiten Öffentlichkeit Ihren Antrag und anderes mehr hier im Landtag diskutieren, beweist auch dieses.
Nichtsdestotrotz wird jede Dienstreise, ob mit dem Flugzeug, mit der Bahn oder mit dem Auto, geprüft, bevor sie bewilligt wird. Ihre diesbezügliche Forderung wirkt vor dem Hintergrund der gängigen Praxis geradezu weltfremd. Und schon im Nachsatz geben Sie dieses auch selber zu, dass nämlich nach der geltenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen nur Reisekosten beglichen werden, die auch unbedingt notwendig sind.
Sie fordern die Landesregierung dazu auf sicherzustellen, dass die Erlöse der freiwilligen Klimaschutzabgabe sozialen Projekten in der Dritten Welt zugute kommen. – Die Landesregierung unterstützt bereits in den Entwicklungsländern eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Schutz der
Natur und der Umwelt und zur Förderung umweltverträglicher Lebens- und Verhaltensweisen. Darunter fallen in besonderer Weise auch Projekte des Energiesektors. Daher ist der Vorschlag des Ministerpräsidenten, heimische Energieeffizienzprojekte zu unterstützen, genau der richtige.
Die Federführung zur Umsetzung der Initiative zur Klimaschutzabgabe liegt beim Wirtschaftsministerium. Ich bin davon überzeugt, dass die Fachleute dort einen praktikablen Weg erarbeiten und unnötige Bürokratie vermeiden werden. Die Ausführungen in Ihrem Antrag zu diesem Punkt wirken da nicht sehr kreativ. Außer der Beschreibung notwendiger Änderungen im Haushalt und beim Landesreisekostengesetz fällt Ihnen dazu weiter eigentlich gar nichts ein. Mit Ihrer Forderung, unnötige Bürokratie zu vermeiden, deckt sich das natürlich nicht.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, sehe ich unseren weiteren Diskussionen im Ausschuss entspannt entgegen, weil ich weiß, dass die Landesregierung den Zug steuert, dem Sie heute – das muss ich Ihnen sagen, Herr Becker – eigentlich ein bisschen vergebens hinterherrennen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verträge sind einzuhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das gilt auch hier und heute noch. Das gilt für alle Fraktionen jeglicher Couleur, also auch für Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass es zurzeit keine rechtliche Grundlage gibt, die es uns ermöglicht, in die bestehende Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn einzugreifen. Gleichzeitig betone ich ausdrücklich, dass wir großes Verständnis für die Menschen haben, die unter den Belastungen des Fluglärms am Flughafen Köln/Bonn leiden.
Wer aber wie Sie, Herr Becker, unrealistische Forderungen stellt, der streut den Menschen Sand in die Augen, und das dient in keiner Weise der Sache. Gerade deshalb sichere ich Ihnen und auch den Menschen in der Region am Flughafen Köln/Bonn heute zum wiederholten Male zu, dass wir die zukünftige Entwicklung des Betriebs am Flughafen Köln/Bonn mit Blick auf eine nächtliche Kernruhezeit bei Passagierflugzeugen aufmerksam verfolgen werden, und zwar ohne, dass Sie es immer wieder auf die Tagesordnung des Plenums setzen. Denn, Herr Becker, wir sind nicht bereit, mit Ihnen bei jeder Gelegenheit, ob im Verkehrsausschuss oder hier im Plenum, über unab
änderliche Voraussetzungen zu debattieren. Seit dem 16. August beschäftigen wir uns bereits zum fünften Mal mit diesem Thema. Damit tun wir den Menschen in der Region keinen Gefallen und helfen ihnen auch nicht weiter.
Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir werden auch heute Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gibt es eigentlich nur drei Antworten:
Erstens. Es gibt zurzeit absolut keine rechtliche Möglichkeit, eine Kernruhezeit, ein Nachtflugverbot für Passagierflüge einzuführen. Herr Becker, das wissen Sie ganz genau.
Zweitens. Es gibt seit unserer Debatte, die wir hier am 24. August geführt haben, als wir unseren Entschließungsantrag eingebracht und unsere Vorstellung deutlich gemacht haben, keine neue Geschäftsgrundlage. Diesem Entschließungsantrag wurde damals mit den Stimmen von FDP, SPD und CDU zugestimmt.
Drittens. Zu Ihrem Entschließungsantrag, Herr Becker, kann man Ihnen eigentlich nur sagen, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr die Genehmigungsbehörde für das in Rede stehende Thema ist. Der Minister hat uns in der Ausschusssitzung in der Messe Köln zugesagt, dass wir als Landtag frühzeitig informiert werden.
Wir als Ausschuss haben jederzeit die Möglichkeit, uns berichten zu lassen und in Form dieser Berichte mit zu diskutieren.
Herr Becker, all diese Dinge und das Verfahren kennen Sie. Deshalb sage ich Ihnen heute: Ihr Antrag ist ein reiner Showantrag.
Es ist schade, dass Sie die Menschen in der Region für Ihre ideologische Debatte instrumentalisieren. Aus diesem Grunde werden wir Ihren Anträgen nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt zugegebenermaßen ein recht komplexer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Belastung durch Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn reduzieren“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu jeder Facette dieses Antrages Stellung nehmen. Deshalb will ich mich nur zu einigen Punkten äußern.
Ein Punkt ist sicherlich die Gesundheit der Anwohner, ganz ohne Frage. Wir haben großes Verständnis für die Menschen, die durch Fluglärm belästigt sind. Die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen beziehen sich unter anderem sehr ausführlich auf eine epidemiologische Studie. Untersucht wurde anhand von Krankenkassendaten der unterschiedliche Arzneimittelverbrauch in lärmbelasteten und nicht lärmbelasteten Gebieten im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn.
Abgesehen davon, dass Herr Becker, als einer der Unterzeichner des Antrages selbst in unserer Verkehrsausschusssitzung in der vorigen Woche eher verunsichert formulierte, dass vielleicht eine neuerliche Studie notwendig sei, so hatte bereits der Verfasser der Studie Zweifel eingeräumt. Die Studie lasse nicht den Schluss zu, einen Ursachenzusammenhang zwischen Fluglärm und Arzneimittelverordnung herzustellen.
Also besteht auch bei Ihnen der Zweifel, ob die vorliegende Studie einer wissenschaftlichmedizinischen Bewertung standhält. Die Studie ist leider nicht aussagekräftig genug, bezogen auf die Auswirkungen des Fluglärms, auf den ge
sundheitlichen Zustand der Anwohner. Die Probleme der Menschen, die in den Einflugschneisen und an den Flughäfen wohnen, liegen auf der Hand. Deshalb haben wir hier im Landtag auch ein 22-Punkte-Programm zur Reduzierung von Fluglärm verabschiedet. Davon ist übrigens sehr viel umgesetzt worden.
Das wird auch von den Bürgerinitiativen und von den Menschen, die dort leben, nicht bestritten. Ich sage auch: Wir müssen darauf achten, dass alle Forderungen aus dem 22-Punkte-Programm umgesetzt werden. Die CDU möchte auch ein Nachflugverbot für Passagierflugzeuge innerhalb der Kernruhezeit. Die Frage ist nur, ob wir es rechtlich umsetzen können. Zurzeit können wir es nämlich nicht umsetzen.
Dass die rechtliche Lage so ist, Herr Becker, wissen Sie sehr genau. Deshalb finde ich es ein Stück heuchlerisch,
hier so zu tun, als wenn alles sofort eingesetzt und umgesetzt werden könnte, dass das Nachflugverbot für Passagiermaschinen sofort verordnet werden könnte.
Aber – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich –: Die CDU fordert die Landesregierung auf, bei nächstmöglicher Gelegenheit eine nächtliche Kernruhezeit für Passagierflugzeuge einzuführen. Wir legen dem Landtag heute einen Entschließungsantrag vor, in dem wir dieses auch ganz deutlich fordern.
Und, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage eines dazu: Die Kolleginnen und Kollegen der SPD haben inhaltlich Zustimmung zu unserem Antrag signalisiert. Wir sind deshalb auch bereit, den ersten Satz in unserem Entschließungsantrag, der der Feststellung dient, zu streichen. Dieses zur Information.
Ich möchte aber trotzdem noch darauf hinweisen, dass es eine Befragung gibt. Und diese Befragung, die der Flughafen aufgrund seiner passiven Schallschutzmaßnahmen im Umfeld von 90 km2 bei den Anwohnern durchgeführt hat, zeigt, dass 93 % der Anwohner mit der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen zufrieden sind.
Dafür hat der Flughafen bislang 85 Millionen € bereitgestellt und damit 45.000 antragsberechtigte
Wohneinheiten mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet. Dies möchte ich auch nur zur Ergänzung anführen.
Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag weiter, zwischen Passagier- und Frachtflug zu unterscheiden. Dabei nimmt sie Bezug auf das Urteil – Sie haben es gerade deutlich gesagt – des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Leipzig/Halle. Die Rechtslage am Flughafen Köln/Bonn ist jedoch mit der Situation am Flughafen Leipzig/Halle überhaupt nicht vergleichbar. Die Nachflugregelung am Flughafen Köln/Bonn ist Bestandteil der Flughafengenehmigung.
Die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze und Abwägungskriterien beziehen sich jedoch auf ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren.
Für den Flughafen Köln/Bonn stellt sich somit diese Thematik nicht. Fakt ist: In Köln/Bonn handelt es sich um eine planfestgestellte Flughafengenehmigung. Die Leipziger Entscheidung ist nicht auf Köln/Bonn übertragbar.
Der in Köln/Bonn durchgeführte Flugbetrieb beruht auf einer bestandskräftigen Nachtflugregelung, die Bestandteil der Flughafengenehmigung ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch darüber müssen wir heute offen reden. Kurzfristige Planungen sind Gift für die wirtschaftliche Entwicklung. Nicht einmal ein Einzelhändler kann sich erlauben, für nur knapp zehn Jahre zu investieren und dann wieder woanders neu sein Glück zu versuchen. Anlass zu diesem Vergleich gibt mir die derzeitige Entwicklung am Flughafen Köln/Bonn.
Ich berichte hier nichts Neues, wenn ich sage, dass die DHL und die Lufthansa Cargo ihren Rückzug vorbereiten, und zwar in Richtung Leipzig. Der Grund ist, dass sie dort bereits eine Nachfluggenehmigung bis 2035 haben. Durch den Wegzug von DHL und Lufthansa stehen Köln/Bonn Umsatzeinbußen von mehr als 21 Millionen € bevor. Ebenso wirkt sich der Abzug der großen Expressfrachtdienste leider auch auf Arbeitsplatzverluste aus.
Insgesamt steht eine Zahl von 800 Arbeitsplätzen im Raum, die glücklicherweise dank der jüngsten Entwicklung in einer Größenordnung von 500 wieder aufgefangen werden soll. Die jüngste Entscheidung des größten Expressfrachtdienstes FedEx lässt uns hoffen. Die Ansiedlung von FedEx am Flughafen von Köln/Bonn ist verbunden mit einem Investitionsvolumen in einer Größenordnung von 70 Millionen € für die Errichtung einer Frachtsortierhalle und damit der Einrichtung von über 500 neuen Arbeitsplätzen.
Zudem hat UPS soeben 135 Millionen € in die Erweiterung der Abfertigungskapazitäten investiert, die sich auch auf einen Zeitraum von 30 Jahren erstrecken. Der Wegzug von DHL und Lufthansa Cargo beweist sehr deutlich, dass kurzfristige Planungen Gift für die Wirtschaft sind.
Schon oft habe ich an dieser Stelle gestanden und dafür plädiert, dass unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen Planungssicherheit auf lange Zeit gebrauchen. Für diese Rahmenbedingung ist die Politik verantwortlich.
Durch den Umzug von DHL und Lufthansa Cargo fallen bis zum Jahre 2008 allerdings auch rund 130 Nachflüge wöchentlich weg. Dadurch, dass FedEx angekündigt hat, rund 20 der ab 2010 geplanten 60 wöchentlichen Bewegungen nachts abzuwickeln, tritt eine deutliche Verringerung auch bei den Nachflugbewegungen ein.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir tragen hier eine hohe Verantwortung: Die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens und die Arbeitsplätze in der Region, die direkt und indirekt vom Flughafen und von den Logistikunternehmen abhängen – wir reden hier übrigens von über 10.000 Arbeitsplätzen –, müssen gesichert werden. Die Frachtexpressdienste auf dem Flughafen stellen einen Standortvorteil für ganz NordrheinWestfalen dar. Dieser Standortvorteil muss gewahrt bleiben.
All diese Argumente führen dazu, dass wir – wie auch schon im Verkehrsausschuss – dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen werden und Ihnen mit unserem Entschließungsantrag heute eine würdige Option ermöglichen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Becker, Ihre Wortwahl – Propagandisten, Luftverkehrslobby – zeigt uns ganz deutlich, wie Sie diesen Wirtschaftsfaktor in Nordrhein-Westfalen von vornherein beurteilen. Für uns sind das willkommene Investoren.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung, eine Expertenanhörung durchzuführen – diese hat am 20 März im Landtag stattgefunden –, war richtig. Das Ergebnis bestätigt uns in voller Breite: Wir brauchen die dezentrale Luftverkehrsinfrastruktur. Gerade deshalb möchte ich noch einmal ganz deutlich in Erinnerung rufen, auf welcher Basis wir heute über die neun Flughäfen in NordrheinWestfalen diskutieren.