Peter Rabe

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, Herr Kollege Wenzel; das war nicht so geplant.
Ich meine, dass die CDU-Fraktion mit diesem Antrag grundsätzlich einen wichtigen Schritt gemacht hat, den wir alle begrüßen. Der Ansatz ist richtig. Ihre Rede, Herr Kollege Biestmann, war ja auch sehr moderat. Insofern ist das Ziel klar, glaube ich, nämlich einen gemeinsamen Antrag zu verabschieden. Ich muss Ihnen jedoch ehrlich sagen, dass Ihr Antrag in gravierender Weise überarbeitungsbedürftig ist. Er enthält zum Teil grobe Fehler.
- Das ist nicht Besserwisserei, Herr Kollege Oestmann, sondern es ist tatsächlich so. Ich werde Ihnen das auch nachweisen. Wenn der Kollege Biestmann beispielsweise sagt, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht in keinem europäischen Vertragswerk verankert ist, dann ist das einfach nicht richtig. Es gibt seit elf Jahren die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung.
Sie ist von allen EU-Staaten unterzeichnet worden. Wenn Sie die nicht kennen, dann tut mir das Leid. Ich kann Ihnen gerne ein Exemplar zur Verfügung stellen.
- Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Wegner.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist auch insofern zumindest überarbeitungsbedürftig, weil Sie darin die Bundesregierung als Adressaten in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung ist im Konvent überhaupt nicht vertreten; vertreten wird sie durch Herrn Professor Peter Glotz, und zwar sehr gut.
Teilweise ist Ihr Antrag auch polemisch und gleichzeitig falsch, so, wenn Sie, wie auch vorhin, behaupten, die Bundesregierung vernachlässige die deutschen Interessen. Davon kann sicherlich keine Rede sein. Andererseits ist er aber auch irreal und gleichzeitig falsch, etwa dann, wenn Sie mit Aussicht auf Erfolg fordern, föderale Strukturen in Gesamteuropa zu errichten. Dazu werden Ihnen die britischen und skandinavischen Kollegen einiges sagen. Ich meine, dass es keine ernsthafte Position ist, die wir verfolgen sollten.
Meine Damen und Herren, ich will es nicht auf die Spitze treiben. Der Ansatz ist richtig. Das Ziel muss ein gemeinsamer Antrag sein. Ich sage Ihnen auch, warum: Die Position aller deutschen Bundesländer ist über die Europaministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz bereits abgestimmt. Da hat sich natürlich nur die Exekutive geäußert. Deshalb ist es gut, dass auch die Legislative versucht, sich dazu zu äußern. Es gibt einen Bundesratsbeschluss vom 12. Juli 2002, dessen Kernaussagen sind: Anerkennung der Regionen, Präzisierung der Zuständigkeiten, Klagerecht für den AdR und für die Länder und eine stärkere Legitimation der EU-Kommission. Dahinter wollen wir sicherlich nicht zurück bleiben.
Insofern ist Ihr Antrag auf einige Momente konzentriert, die sicherlich zu berücksichtigen, die aber nicht umfassend sind. Es gibt noch ganz wichtige Punkte, zu denen auch die Landesparlamente Stellung beziehen müssen.
Auch die Frage der Repräsentanz von Länderparlamentariern in Gremien, in denen wir die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit haben, ist zu stellen. Ich denke in diesem Zusammenhang an die EU-Kammer des Bundesrates. Darüber müssen wir uns noch einmal unterhalten.
Meine Damen und Herren, wir wollen uns hier nicht konträr zu Ihrem Antrag festlegen. Wir wollen ihn in der Tat sehr sorgfältig beraten. Ich schlage Ihnen vor, dass wir, auch um dieses wichtige Thema weiter von Instanz zu Instanz zu transpor
tieren, im Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema machen. In dieser öffentlichen Anhörung sollten wir sämtliche wichtigen gesellschaftlichen Organisationen und Verbände anhören und sie auch durchaus dazu nötigen, die niedersächsische Sicht zu diesem wichtigsten Verfassungsfindungskomplex offenzulegen. Ich hoffe, dass wir in diesem Punkt übereinkommen - ich meine, dass wir uns darin alle einig sind -, dass es hochinteressant wäre, die Positionen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände, der Europa-Union und anderer kennen zu lernen. Ich meine auch, dass wir diese Frage in der öffentlichen Auseinandersetzung, die hier aus meiner Sicht sehr notwendig ist, weiter erörtern sollten.
Ich möchte noch etwas zum Zeitrahmen sagen. Der Konvent will im Januar 2003 den ersten Vertragsentwurf vorlegen und seine Beratung im Juni 2003 beenden. Wir wissen alle, dass in der Regierungskonferenz noch darüber entschieden werden muss, bis es zu einem rechtlich bindenden Vertragswerk kommen kann. Das heißt, dass wir spätestens in den Plenarsitzungen im Januar nächsten Jahres einen gemeinsamen Antrag verabschieden müssten. Das wäre auch insofern sehr spannend, weil ich befürchte, dass sich im Plenum im Januar nicht mehr sehr viele gemeinsame Anträge werden durchsetzen lassen. In diesem Punkt können wir als Europapolitiker einen positiven Akzent setzen.
Ich freue mich auf die Beratungen und Anhörungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
Frau Ministerin, haben Sie Erkenntnisse darüber, wie diese katastrophalen Planungsdaten - in der Frage wurde genannt: im Einzelfall bis zu 75 % zustande gekommen sind bzw. zustande kommen können?
Herr Präsident! Ich verzichte auf die Vorbemerkung zu meiner Frage, sondern ich frage die Landesregierung einfach.
- Okay, erwischt. - Sieht die Landesregierung durch die EuGH-Urteile Auswirkungen auf die Übernahmerichtlinie, die zurzeit von der EU-Kommission vorbereitet wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag der Frakti
on der SPD in der Drucksache 14/3189 in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Da ich weiß, dass die Redner der Fraktionen gleich noch auf die Begründung eingehen werden, erlaube ich mir, den Rest des Berichts zu Protokoll zu geben. - Vielen Dank.
Zu Beginn der Beratung im federführenden Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht erläuterte ein Vertreter der Fraktion der SPD den Antrag seiner Fraktion.
Der Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss erklärte, dass die SPD-Fraktion mit diesem Antrag die angeblichen Erfolge der von ihr getragenen Landesregierung in der Verwaltungsreform feiern lassen wolle. Der Antrag sei substanzlos und bleibe Antworten auf viele Fragen, z. B. nach der Anzahl der in Niedersachsen abgebauten Behörden, der gestrichenen Verwaltungsvorschriften oder der Download-Angebote, schuldig. Ohne eine Bestandsaufnahme zu den Themenbereichen, auf die sich die Forderungen der SPD-Fraktion bezögen, sehe sich seine Fraktion aber nicht in der Lage, die im eGovernment in Niedersachsen erreichten Standards zu beurteilen. Sie werde den Antrag daher ablehnen.
Darauf erwiderte ein Vertreter der SPD-Fraktion, dass die im Antrag erhobenen Forderungen an die Landesregierung notwendige, richtungsweisende Maßnahmen für die Zukunft aufwiesen. Die Auswahl der technischen Lösungen, mit denen Verwaltungsreform im Allgemeinen und eGovernment im Besonderen weiterentwickelt werden solle, überlasse seine Fraktion dagegen vertrauensvoll der Landesregierung.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss führte aus, dass fast alle den Forderungen der SPD-Fraktion zugrunde liegenden Themenbereiche schon Gegenstand gemeinsam verabschiedeter Entschließungen gewesen seien. Neu sei nur die Ziffer 8 des Antrages. Gerade aber die in der Ziffer 8 verwendeten Formulierungen würden nicht der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Qualifizierung der Beschäftigten entsprechen. Die Mittelansätze blieben nach wir vor weit hinter dem angemeldeten Bedarf zurück. Er könne daher dem Antrag nur zustimmen, wenn die Ziffer 8 gestrichen werden würde.
Mit der Streichung dieser Ziffer erklärten sich die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss einverstanden.
Die mitberatenden Ausschüsse für innere Verwaltung und für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich diesem Beratungsergebnis mehrheitlich angeschlossen.
Namens des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 3423 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie erklärt sich die Landesregierung, dass in der Presseberichterstattung ganz überwiegend die private Internetnutzung durch Beamte thematisiert worden ist?
Im Anschluss daran gleich meine zweite Frage: Wurde in der Untersuchung des Landesrechnungshofs eigentlich zwischen der Internetznutzung durch Angestellte und durch Beamte unterschieden?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schaffen es ja irgendwie immer, zu einem Zeitpunkt über Europa zu debattieren, zu dem man nicht unbedingt vor vollen Rängen sprechen kann. Das ist sehr bedauerlich.
- Wir hätten in der Tat Besseres verdient.
- Herr Kollege Wenzel, Sie kommen gleich auch noch dran. - Dabei möchte ich Ihnen heute berichten, dass wir hier ein Novum im Landtag erleben, nämlich die erstmalige Ausnutzung des § 62 a der Geschäftsordnung des Landtages. Das ist, soweit ersichtlich, auch in anderen Länderparlamenten noch nicht passiert. Der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten hat nämlich die Möglichkeit, ohne einen Entschließungsantrag, ohne eine Kleine oder Große Anfrage in eilbedürftigen Angelegenheiten selbst das Landtagsplenum mit einer Beschlussempfehlung zu befassen, wenn dies nötig ist. Die Notwendigkeit dieses Vorgehens möchte ich gerne begründen.
Der Bundesrat muss sich bekanntlich bis Ende März 2002 mit einer Äußerung zum Weißbuch der EU-Kommission befassen. Thema dieses Weißbuchs ist das „Europäische Regieren“. Dieser Titel umschreibt das Projekt einer ganz weitreichenden EU-Verwaltungsreform, die mit Sicherheit auch auf unsere nationale Ebene durchschlagen wird und an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit orientiert ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns als Landtag in diesem Plenum nicht mit diesem Thema befassen würden, dann könnte die Stellungnahme des Landtages in den Erörterungen des Bundesrates nicht weiter berücksichtigt werden. Das erklärt auch die Notwendigkeit, dass wir uns hier heute dazu äußern.
Wir haben, wie gesagt, das Sonderrecht des Ausschusses aus dem zitierten Paragrafen der Geschäftsordnung in Anspruch genommen und - das ist für manche sicherlich gewöhnungsbedürftig eine Stellungnahme zu diesem zitierten Weißbuch der EU-Kommission „Europäisches Regieren“ abgegeben.
Meine Damen und Herren, ich erbitte die Unterstützung des Plenums zu dieser Beschlussempfehlung, die wir mit den Stimmen der beiden großen Fraktionen vorbereitet haben. Der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, der heute auf den Tisch gekommen ist, ist für uns so nicht akzeptabel. Wir bedauern es außerordentlich, dass wir bei dieser erstmaligen Gelegenheit nicht die Chance hatten, eine einstimmige Beschlussempfehlung vorzulegen.
Die Grünen haben hier ein zusätzliches Klagerecht der Kommunen beantragt. Das würde, lieber Kollege Wenzel, nach unserer Auffassung eine Pro
zesslawine auslösen. Ich erinnere Sie nur mal an das Thema FFH. Da hatte fast jede betroffene Kommune zumindest das Gefühl, sie müsse dagegen vorgehen. Wenn wir diese Klagemöglichkeiten für die Kommunen in diesen Bereichen eröffnen würden, dann hätten wir in der Tat einen Stillstand der Rechtspflege. Wir haben noch nicht einmal ein Klagerecht für den Ausschuss der Regionen, das wir natürlich fordern.
Wenn man in diesem Stadium einen derart weit reichenden Vorschlag macht, dann können wir das bedauerlicherweise nicht mittragen.
Meine Damen und Herren, worum geht es konkret? - Wir wollen aus der Sicht deutscher Länderparlamentarier die Stellungnahme der deutschen Länderregierungen unterstützen, aber dennoch ganz spezifische Länderparlamentsgesichtspunkte in die anstehende Stellungnahme des Bundesrats zu dem erwähnten EU-Weißbuch einfließen lassen.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Wir tragen die Stellungnahme der deutschen Länder inhaltlich voll mit. Da wir aber wiederholt feststellen mussten, Herr Minister Senff, dass alle Länderäußerungen regelmäßig und systemkonform eine strukturelle Unwucht beinhalten - sie sind nämlich tendenziell exekutivlastig und argumentieren auch so -, wollen wir mit dieser Stellungnahme sozusagen prophylaktisch die Position der deutschen Länderparlamente mit darstellen.
Wir haben deshalb drei wesentliche Ergänzungen zu der deutschen Stellungnahme gefordert. Die sprechen für sich. Ich möchte sie nur ganz kurz darstellen.
Der erste Punkt ist die stärkere Berücksichtigung der Länder- und Regionalparlamente, die ich eben schon begründet habe. Die Kommission stellt im Wesentlichen auf die stärkere Beteiligung der so genannten Organisationen der Zivilgesellschaft im Prozess der Willensbildung der EU ab. Darunter versteht die Kommission vor allem Gewerkschaften, Arbeitgeber, Nichtregierungsorganisationen, ohne dass aus der Sicht von Brüssel Länder- und Regionalparlamente überhaupt erwähnt werden. Die politischen Parteien fehlen als Mediatoren der politischen Willensbildung ebenso völlig, auch die Institutionen der Länderparlamente. Dabei sind wir, auch im Gegensatz zu den anderen genannten
Organisationen, die einzigen, die dem Gemeinwohl unmittelbar politisch verantwortlich sind.
Der zweite Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die Beschleunigung und Verbesserung der Rechtssetzung. Selbstkritische Äußerungen der Kommission wegen zu großer Regelungsdichte und Undurchsichtigkeit von europäischem Recht werden von uns geteilt. Wir müssen schließlich als Länder einen Großteil der Regelungen umsetzen und haben deshalb auch mitzuwirken.
Der dritte und letzte Punkt ist: Wir erheben vehement Widerspruch gegen die Absicht der Kommission, weitere so genannte europäische Agenturen mit Entscheidungsbefugnissen einzuführen.
In diesem Weißbuch „Europäisches Regieren“ nimmt die Feststellung der Kommission einen breiten Raum ein, dass der Reformprozess der EU von der Idee geleitet sein muss, dass sich alle europäischen Organisationen und Organe auf die Kernaufgaben der EU konzentrieren müssen. Wir beobachten deshalb mit Argwohn, dass hier auch völlig systemwidrig neue EU-Regulierungsagenturen geschaffen werden sollen, die nicht hinreichend parlamentarisch kontrolliert werden können und auch nicht hinreichend transparent sind.
Meine Damen und Herren, wir erwarten von der Debatte im Bundesrat, dass unsere Parlamentsstellungnahme mit umgesetzt wird,
und wir erwarten von der Kommission, dass die verfassungsrechtliche und parlamentarische Verantwortlichkeit der Regionen in föderalen Staaten respektiert wird. - Ich danke Ihnen sehr.
Herr Minister, teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass der erkennbare Mangel an Ernsthaftigkeit dieser Frage schon dadurch dokumentiert wird, dass keiner der CDU-Europapolitiker diese Frage mit gestellt hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert, weil normalerweise die Opposition zuerst drankommt.
Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, die Europapolitik ist traditionell ein relativ unstreitiger Haushaltsteil, wenngleich einer der strahlenden Höhepunkte einer jeden Haushaltsdebatte; das wissen wir.
Ich kann es relativ kurz machen und unseren Umwelt- und Landwirtschaftspolitikern einen Großteil meiner Redezeit überlassen.
- Richtig.
Von den Oppositionsfraktionen liegt zum europapolitischen Teil kein Haushaltsantrag vor. Insofern sehe ich den Beiträgen meiner lieben Oppositionskollegen mit großer Spannung entgegen.
Der einzige Antrag, der zu diesem Haushaltsbereich gestellt worden ist, war der Aidshilfe-Antrag, den die SPD-Fraktion im Novemberplenum eingebracht hat und der dankenswerterweise auch einstimmig beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte trotzdem drei Akzente deutlich machen, die der Doppelhaushalt, der unter dem Zeichen der EuroBargeldeinführung steht, setzt.
Zunächst einmal: Wir als Land sind weit voran mit der Akquisition einer neuen Vertretung in Brüssel. Das ist, glaube ich, ein unstreitiger Bereich. Die neue Landesvertretung dient der Unterstützung der ausgezeichneten Arbeit unser Landesbediensteten dort, für die ich mich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bedanken möchte.
- Vielen Dank, Kollege Buß.
Wir werden auf diese Weise auch weitaus bessere Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen. Das ist eine sehr gute Sache.
So wird jetzt Niedersachsen als erstes deutsches Land über das Europäische Informationszentrum eine Informationskampagne zur EU-Osterweiterung durchführen. Das ist sicherlich sehr erforderlich.
Der dritte und letzte Punkt, den ich hervorheben will, ist die hervorragende Akquisition von EU-Fördermitteln für Niedersachsen bis zum Ende der Förderperiode 2006. Sie wissen, wir haben mit fast 1,5 Milliarden Euro den Betrag für Niedersachsen fast verdoppeln können. Vor diesem Hintergrund sind die Attacken von Herrn Wulff,
der jetzt nicht hier ist, gegen unseren Minister Wolfgang Senff nur noch als absurd zu bezeichnen.
Falsch ist auch die Behauptung von Herrn Wulff, wir würden in Niedersachsen keine ausreichende Gegenfinanzierung für europäische Fördermittel vornehmen. Der Ministerpräsident selbst und Minister Senff haben mehrfach sehr deutlich gesagt: Wir lassen keinen Euro für Niedersachsen verfallen. - Die SPD-Fraktion steht geschlossen dahinter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Kapitel 02 03 macht Niedersachsen fit für Europa. Ich bin froh darüber, dass wir trotz allem wenigstens in diesem Punkt Einigkeit gefunden haben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ist bezeichnend, dass die Geschäftsordnungsdebatte über das Zitieren des Herrn Innenministers mit Sicherheit doppelt so lange gedauert hat, wie die inhaltliche Erörterung des Antrages dauern wird.
Der ursprüngliche Antrag der Grünen richtete sich überhaupt nicht an den Innenminister, sondern ausschließlich an den Ministerpräsidenten. Insofern habe ich den Zitierversuch auch nicht verstanden.
Aber lassen wir das dahingestellt. Es ist bezeichnend, dass die Beratung des Antrages in den Ausschüssen völlig unergiebig war. Die politische Bewertung des ursprünglichen Antrages der Grünen ist uns in der ersten Beratung am 15. März dieses Jahres schon erschöpfend dargestellt worden. Daher möchte ich nur zwei Bemerkungen machen.
Der zentrale Vorwurf in dem Antrag der Grünen bestand darin, dass der Ministerpräsident eine verfassungswidrige Regierungsorganisation vorgenommen habe, indem Wolfgang Senff als Europaminister in der Staatskanzlei angesiedelt worden sei. Dieser Vorwurf einer verfassungswidrigen Regierungsorganisation ist voll und ganz in sich zusammengebrochen. Wir haben ein Gutachten beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eingeholt. Das Gutachten vom 24. August 2001 stellen wir Ihnen anschließend gern zur Verfügung. Ich möchte aus diesem umfassenden Gutachten nur einige Punkte zitieren. Auf Seite 6 heißt es:
„Wir“
- das heißt der GBD
„haben keine Anhaltspunkte dafür, dass Ministerpräsident Gabriel im Bereich der Bundes- und Europaangelegenheiten die dem Minister Senff zustehende Leitungsbefugnis unter Verletzung des Ressortprinzips missachtet und ihn in vollem Umfang seiner Weisung unterworfen hat. Der Landesrechnungshof nennt auch keine konkreten Beispiele für eine die Ressortverantwortung verletzende Aus
übung einer Weisungsbefugnis, sondern beruft sich allein auf den Organisationsplan der Staatskanzlei. Damit kann unseres Erachtens eine verfassungswidrige Verletzung des Ressortprinzips jedoch nicht begründet werden.“
Abschließend heißt es:
„Der Ministerpräsident ist im Rahmen seiner Organisationsgewalt grundsätzlich frei in der Entscheidung, wie viele Ressorts er schafft. Über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche beschließt dann nach Artikel 37 Abs. 3 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung die Landesregierung. Bindende Vorgaben bestehen insoweit allenfalls dann, wenn die Verfassung bestimmte Ressorts ausdrücklich mit Kompetenzen ausstattet. Hinsichtlich der Ernennung eines Europaministers lassen sich solche Vorgaben weder aus dem Bundes- noch aus dem Landesrecht ableiten.“
Meine Damen und Herren, damit könnten wir die Diskussion über diesen Antrag an sich abschließen.
- Ich werde nicht weiter vorlesen, Herr Kollege, weil ich fürchte, einige von uns zu langweilen.
Ich möchte abschließend einige Bemerkungen zu dem Kollegen Hagenah machen, der sich vorhin - ich möchte beinahe sagen - dazu verstieg, dem Europaminister vorzuwerfen, er sei nicht hinreichend ausgelastet. Werter Kollege Hagenah, ich befürchte, Sie verfügen nicht über hinreichende europapolitische Kenntnisse. Sie müssten wissen - das ist in der Presse sehr gut rübergekommen -, dass die Europaministerkonferenz unter Leitung von Niedersachsen bzw. Wolfgang Senff hervorragend organisiert worden ist, dass in Sachen Osterweiterung - eine Frage, die uns hier auch weiterhin intensiv beschäftigen wird - sehr konstruktive Beschlüsse gefasst worden sind, dass die Frage des Post-Nizza-Prozesses durch Niedersachsen brillant angegangen worden ist. Sie wissen, dass er ein erfolgreiches europäisches Informationszentrum begründet hat. Sie wissen auch, dass die Frage der Europaertüchtigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesregierung von ihm ganz hervorragend vorangetrieben wird, um nur wenige
Beispiele zu nennen. Wenn Sie sich vor diesem Hintergrund zu einer solchen Bewertung versteigen - -
Na gut, ich will das jetzt nicht weiter kommentieren.
Der Vorwurf, die Verwaltungsreform werde zersplittert, ist ebenfalls abwegig. Herr Hagenah, das wissen Sie selbst. Die Opposition sollte endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass im Dezember 2000 eine neue Organisationsentscheidung der Landesregierung getroffen worden ist. Sie besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil ist die Binnenmodernisierung der Polizei in den bewährten Händen des Innenministers und im Hinblick auf die Kosten-Leistungs-Rechnung auch des Finanzministers. Die Personalentwicklung und der Reformarbeitsmarkt sind dem Innenministerium, das ohnehin das für Organisation zuständige Ministerium ist, zugeordnet worden. Das ist eine ganz brillante, folgerichtige Entscheidung.
Auf der anderen Seite liegt die Zuständigkeit für den Gesamtsteuerungsprozess bei der Staatskanzlei. Dazu gehört die ressortübergreifende Aufgabenkritik, eine ganz wichtige Aufgabe. Die diesbezüglichen Diskurse haben das Land im Bereich der Modernisierung der Verwaltung wesentlich vorangebracht.
Meine Damen und Herren von der Opposition, üben Sie Kritik, aber reden Sie bitte unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht jede Motivation aus. Wir werden - das wird Sie nach diesen Ausführungen nicht überraschen Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bekannt, dass große Mengen von Bargeld in D-Mark außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden. Kann nach Auffassung der Landesregierung durch eine mögliche Rückschleusung dieser enormen Summen die Geldwertstabilität negativ beeinflusst werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Ende einer langen Haushaltsdebatte will ich nur einige wenige Anmerkungen zu dem Bereich Bundes- und Europaangelegenheiten machen.
Zunächst einmal ist die Erörterung des Europahaushalts hier in Niedersachsen eine Ausnahme. Traditionell ist das ja ein Konsenshaushalt. Dahinter steht die Erkenntnis, dass wir als deutsches Land, als europäische Region nur dann in der EU tatsächlich gehört werden, wenn die politischen Kräfte vor Ort auch einigungsfähig sind. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich deshalb ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die Kompromissbereitschaft zu bedanken, die wir im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Vergangenheit gezeigt haben.
Zweite Bemerkung: Es war eine sehr richtige politische Entscheidung des Ministerpräsidenten, vor einem Jahr alle europapolitischen Kompetenzen in der Staatskanzlei unter der Leitung von Minister Wolfgang Senff zu bündeln. Seine Bilanz der niedersächsischen Europapolitik kann sich sehen lassen.
Meine Damen und Herren, Europapolitik ist mehr als die Organisation möglichst erfolgreicher Fischzüge durch die Brüsseler Förderteiche. Aber es ist auch ein Ziel niedersächsischer Europapolitik, den Fördermittelzufluss aus der EU in unser Land zu verstetigen. Genau das, meine Damen und Herren, ist uns auch gelungen.
Gegenüber dem Planungszeitraum 1994 bis 1999 ist der Anteil Niedersachsens an den europäischen Förderfonds fast verdoppelt worden. Unser Land wird von 2000 bis 2006 Fondsmittel von über 3,18 Milliarden DM erhalten.
Meine Damen und Herren, wenn man die Mittel des Bundes, des Landes und der Kommunen sowie die aus der Gemeinschaftsinitiative addiert, ergibt sich sogar ein beachtliches Fördervolumen von ca. 16 Milliarden DM.
Wir werden in Niedersachsen die Fondsmittel größtenteils in drei Programmen umsetzen: erstens über das Programm für regionale Entwicklung, zweitens über Programme für Beschäftigung und Chancengleichheit und drittens - das ist bekannt über das Programm PROLAND. Dabei werden wir uns bemühen, keine Mittel verfallen zu lassen und entsprechende Kofinanzierungsmittel des Landes zur Verfügung zu stellen.
Dritte Anmerkung: Wolfgang Senff hat aber auch andere Maßnahmen zur Stärkung der europapolitischen Kompetenz der Landesverwaltung unternommen. Ich kann hier heute nur wenige nennen.
Im Haushalt ist eine Verpflichtungsermächtigung von ca. 18 Millionen DM für eine neue Landesvertretung bei der EU ausgebracht.
Im März werden wir die neue Landesvertretung in Berlin einweihen, wo gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein eine überzeugende Architektur an einem geschichtsträchtigen Ort entsteht.
Mit dem Kabinettsbeschluss zur europapolitischen Ertüchtigung der Landesverwaltung ist der Landesregierung ein wichtiger Schritt gelungen, damit wir künftig in Brüssel auch weiterhin personell optimal vertreten sind.
Vierte und letzte Anmerkung: Wir begrüßen die europapolitische Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten und freuen uns, dass eine seiner zentralen Forderungen vom Gipfel in Nizza aufgenommen worden ist. Es wird eine neue Regierungskonferenz im Jahr 2004 geben, auf der über die für uns als Land eminent wichtige Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen europäischer und nationaler Ebene entschieden wird. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Erfolg für die deutschen Länder und für Ministerpräsident Sigmar Gabriel persönlich.
Wir sichern zu, dass wir als SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag diesen Prozess post Nizza 2004 sehr intensiv begleiten werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich befürchte, dass ich Ihnen über den Bericht der Kollegin Frau Wörmer-Zimmermann und die Beratungen des Ausschusses hinaus heute nicht sehr viel Neues berichten kann. Deshalb werde ich mich kurz fassen.
Wir haben in den Ausschussberatungen eine Aktualisierung unseres Ursprungsantrages vorgenommen. Ich hatte leider in der ersten Beratung eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Kollegen Eveslage. Die CDU-Fraktion hat sich daraufhin in den Ausschussberatungen insgesamt der Stimme enthalten. Ich hoffe, dass wir heute auf eine gemeinsame Linie kommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Erinnerung: Wir haben diesen Antrag seinerzeit gemeinsam mit den fünf norddeutschen Bürgerschaften und Landtagen formuliert. Jetzt haben wir ihn etwas aktualisiert. Wir sind in der Tat gemeinsam der Überzeugung, dass es für die deutschen Länderparlamente eine ganz vornehme Pflicht ist, hier insgesamt auf ihr Mitwirkungsrecht zu pochen.
Bei der gelungenen Erarbeitung einer Grundrechtecharta sind nun zumindest etliche unserer Forderungen umgesetzt worden. Die Staats- und Regierungschefs werden diese Grundrechtecharta in Nizza in Form einer feierlichen Erklärung zunächst einmal verabschieden. Gestern hat das Europäische Parlament mit überwiegender Mehrheit - lediglich ein paar Abgeordnete, hauptsächlich britische Konservative, haben dagegen gestimmt - diese Grundrechtecharta gebilligt.
Um auf den letzten überschießenden Bereich unseres Antrages zu kommen: Unsere Kritik setzt an zwei Punkten an, nämlich zunächst einmal an der feierlichen Erklärung. Wir, die norddeutschen Landtage, fordern, dass die Charta eben nicht nur als feierliche Erklärung - sozusagen als „soft law“ umgesetzt wird, sondern wir fordern, dass es einen völkerrechtlichen Vertrag geben muss, der die darin garantierten Rechte auch tatsächlich einklagbar macht.
Wir als norddeutsche Länderparlamente fordern außerdem, dass wir in angemessener Art und Weise am beginnenden EU-Verfassungsgebungsprozess beteiligt werden.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, appelliere ich noch einmal an die CDUFraktion, die sich ja in den Ausschussberatungen der Stimme enthalten hat: Stellen Sie sich bitte nicht ins Abseits. Stimmen Sie diesem grundrechtsorientierten Antrag zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wundert mich ja, dass wir in dieser Reihenfolge vorgehen, aber das ist sicherlich keine Kritik - -
Okay. Wir haben leider auch nur sehr wenig Zeit. Ich hätte mir gerade für dieses intensive und wichtige Thema der EU-Grundrechtecharta eine breitere Debatte gewünscht.
Ich will mich deshalb auf zwei Punkte beschränken, Kollege Eveslage, und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch zuhören würden; denn ich glaube schon, dass wir hier ein gemeinsames Anliegen haben.
Der erste Punkt ist: Wir müssen feststellen, dass die EU-Grundrechtecharta bereits fast fertig ist. Es handelt sich dabei um eine sehr beachtenswerte Arbeit des Konvents, der in neun Monaten sehr konzentriert und konsensorientiert die 54 Artikel entworfen hat. Dem Konventsmitglied Professor Jürgen Meyer ist zuzustimmen: Die Charta ist ein echter Meilenstein in der Entwicklung der Union, der deutlich macht, dass die EU nicht nur Wirtschafts- und Währungsunion ist, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft.
Meine Damen und Herren, für diese Arbeit unter Leitung unseres ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog schulden wir den Konventsmitgliedern Dank.
Man kann natürlich fragen, warum sich jetzt noch zu diesem Zeitpunkt die norddeutschen Landtage und Bürgerschaften hier zu Wort melden. Wir sind mit Sicherheit nicht so anmaßend, zu glauben, dass wir durch unsere Entschließung den jetzt vom Konvent vorgelegten Text noch entscheidend verändern können. Es gibt aber zwei gute Gründe, weshalb wir uns hier gleichwohl zu Wort melden. Wir melden mit diesem Entschließungsantrag unmissverständlich und deutlich den Anspruch der deutschen Landesparlamente an, am beginnenden
verfassungsgebenden Prozess in der EU selbst beteiligt zu werden.
Es ist ja schon als ein Erfolg anzusehen, dass im Konvent eine Mehrzahl von nationalen und europäischen Parlamentariern neben Regierungsmitgliedern gearbeitet hat. Eine solche Verfassungsgebung - und wir sehen in der Tat die EU-Grundrechtecharta als einen Beginn einer europäischen Verfassung an, sogar in Richtung einer europäischen Magna Charta - muss von demokratisch direkt legitimierten Abgeordneten mitgestaltet werden.
Dazu gehören auch die Abgeordneten der europäischen Regionen mit eigenen Gesetzgebungszuständigkeiten.
Der zweite Gesichtspunkt ist, dass die Staats- und Regierungschefs in Nizza bzw. Biarritz auch über die Frage der Rechtsverbindlichkeit dieses Entwurfs der Charta entscheiden werden. Wir, die norddeutschen Landtage und Bürgerschaften, fordern eindringlich die Einklagbarkeit dieser Grundrechte. Die deutsche Geschichte - das wissen wir alle - hat mit den bloßen programmatischen Äußerungen von Grund- und Menschenrechten in der Weimarer Reichsverfassung ein Beispiel dafür gegeben, dass Grundrechte zu ihrer effektiven Durchsetzung auch der richterlichen Kontrolle bedürfen.
Vor diesem Hintergrund haben wir als SPDFraktion gemeinsam mit den anderen vier norddeutschen SPD-Fraktionen der Küstenländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen den vorliegenden Entschließungsantrag erarbeitet. Zur Vorbereitung haben wir am 7. September 2000 auf der EXPO gemeinsam eine Expertenanhörung durchgeführt. Wir haben hochrangige und wichtige politische Experten angehört, u. a. den Vizepräsidenten a. D. des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Professor Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, das Konventsmitglied Professor Meyer, darüber hinaus aus Niedersachsen die Konventsmitglieder Minister Dr. Weber und Minister Senff. Auf der Grundlage dieses Kenntnisstandes ist dann der Ihnen jetzt vorliegende Antrag entstanden, den ich jetzt aus Zeitgründen nicht näher kommentieren kann.
Das Besondere dabei ist nicht nur, dass hier zu einem wichtigen europäischen Thema ein gemeinsamer Antrag der norddeutschen Küstenländer vorliegt, sondern das Besondere daran ist, dass dieser Antrag in allen fünf Länderparlamenten in diesen Wochen zeitgleich eingebracht wird.
Meine Damen und Herren, das ist ein Novum in der Geschichte unseres Länderparlamentarismus. Ich glaube, wir haben nur auf diese Art und Weise eine Chance, gemeinsam Europapolitik zu formulieren. Wir werden den Verlauf der Debatte hier in diesem Hause und in den anderen Hohen Häusern mit großem Interesse verfolgen.
Meine Damen und Herren, man muss diese Debatte breit und intensiv führen. Aber schon heute muss dieser Antrag auf den Weg gebracht werden, um noch bis zum Gipfel Aufmerksamkeit zu erlangen. Deshalb beantrage ich für die SPD-Fraktion sofortige Abstimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das muss sein. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In zwei Punkten möchte ich versuchen, den Nebel zu lichten, den die Nebelkerzen hinterlassen haben, die Herr Eveslage geworfen hat. Herr Eveslage, ich habe Ihnen das vorhin schon gesagt: Unser Antrag beruht auf dem Ergebnis einer Anhörung, die wir am 7. September auf der EXPO durchgeführt haben. Zu dieser Anhörung sind alle Fraktionen des Landtages eingeladen worden. Die Grünen waren dankenswerterweise anwesend. Die CDU nicht.
Der zweite Punkt. Ich hatte Ihnen schon einmal gesagt, dass es sich bei diesem Antrag um einen gemeinsamen Antrag in fünf Länderparlamenten
handelt. Sie können sich vorstellen, dass die Abstimmung komplizierter war, als wenn wir lediglich in unserer eigenen Fraktion eine Abstimmung hätten herbeiführen müssen. Der Antrag beruhte auf dem Erkenntnisstand des Konventes vom 7. September 2000.
Wir haben die Minimalforderungen der Länderparlamente aufgeschrieben. Wenn sie erfüllt worden sind, dann erfreut uns das natürlich sehr. Das ist aber kein Grund, diese Diskussion nicht zu führen, die Debatte einzustellen und einfach zu sagen: Wir kümmern uns gar nicht um diesen ganzen Komplex.
Dritter Punkt. Bis gestern gingen wir davon aus, Herr Eveslage, dass die CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmt. Wenn Sie heute muksch sind, dann ist das meines Erachtens ein schlicht kindisches Verhalten, das dieser wichtigen Rechtsmaterie nicht würdig ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es sehr kurz. Ich kann aber nicht den Eindruck hier im Saal stehen lassen, dass das richtig ist, was der Kollege Eveslage hier gesagt hat. Herr Kollege Eveslage, wenn wir mit diesem Antrag so verfahren, wie Sie das wollen, dann - das wissen Sie ganz genau - wird dieser Antrag nach der Beratung im Ausschuss, die frühestens am nächsten Montag durchgeführt werden könnte, und wenn er denn dann hier beschlossen wird, Rechtsgeschichte sein. Das heißt: Wir müssen den Antrag heute so beschließen, wie Sie ganz genau wissen.
Wenn Sie dann darauf hinweisen, dass die vorliegende Fassung des Antrags etwa dem entspricht, was der Konvent will, dann ist das völlig in Ordnung. Die letzte Tagung des Konvents war nach der Beschlussfassung über unseren Antrag. Wir hätten den Antrag also korrigieren können. Das hätte aber vorausgesetzt, dass wir den Antrag noch
einmal mit den vier anderen Bundesländern abstimmen. Im Gegensatz zu der CDU-Fraktion hier wird die CDU-Fraktion in Bremen diesem Antrag zustimmen, und zwar auch im Oktober-Plenum. Warum Sie das hier nicht machen, das erklären Sie einmal der Öffentlichkeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 1691 legt Ihnen der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss seinen Bericht vor.
Ich danke Ihnen. - Trotz des umfangreichen Untersuchungsauftrags konnte der Ausschuss seine Arbeit bereits etwa viereinhalb Monate nach dem Einsetzungsbeschluss abschließen. In dieser für ein Untersuchungsverfahren ungewöhnlich kurzen Zeit wurden insgesamt 24 - teils ganztägige - Sitzungen durchgeführt, wobei 42 Zeugen und ein Sachverständiger vernommen und große Mengen an Unterlagen gesichtet wurden. Eine wichtige Voraussetzung für die konzentrierte Arbeitsweise des Ausschusses bildeten die zu wesentlichen Teilen des Untersuchungsauftrags bereits vorweg getroffenen Sachverhaltsfeststellungen der Landesregierung und der von ihr eingesetzten Sonderermittler. Die entsprechenden Ausführungen hat der Aus
schuss - kenntlich gemacht durch Kursivsatz - in seinen Abschlussbericht übernommen.
Ich brauche die Sachverhalte, die der Ausschuss aufklären sollte, hier nicht im Einzelnen wiederzugeben, weil sie breite öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben. Mein Bericht beschränkt sich auf eine Gegenüberstellung der verschiedenen Bewertungen, welche diese Sachverhalte im Ausschuss gefunden haben. Diese Bewertungen sind von der Ausschussmehrheit der SPD-Fraktion und von den antragstellenden Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die ich im Folgenden als Ausschussminderheit bezeichne, jeweils gesondert formuliert worden. Diese getrennten Bewertungsteile bedeuten nicht, dass die Fraktionen das Beweisergebnis weitgehend konträr gewürdigt haben. In manchen Punkten hätten sich in einem zusätzlichen Arbeitsgang sicherlich auch gemeinsam getragene Formulierungen finden lassen. Angesichts des gemeinsamen Willens aller Fraktionen, das Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen, ließ die Terminlage aber eine Feinabstimmung der Texte nicht mehr zu.
Im Ergebnis hat der Ausschuss eine Reihe kritikwürdiger Sachverhalte ermittelt. Viele der in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe sind allerdings nur teilweise bestätigt, einige auch völlig ausgeräumt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Bericht, den ich im Übrigen zu Protokoll geben möchte, hat der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Tätigkeit beendet. Er hat damit die notwendige Voraussetzung für die nun zu führende politische Diskussion um die Bewertung des Beweisergebnisses geschaffen, in der es auch darum gehen wird, zu bestimmen, welche Erwartungen die Öffentlichkeit an das Verhalten von Spitzenpolitikern bei der Abwicklung deren eigener materieller Angelegenheiten hat und haben darf. Auf fallübergreifende Hinweise hierzu hat der Ausschuss verzichtet, da dieses Thema bereits in anderen Ausschüssen des Landtages behandelt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur wir Abgeordneten haben in diesem Parlamentarische Untersuchungsausschuss intensiv arbeiten müssen. Das gilt noch mehr für den Stenografischen Dienst, für die Landtagsverwaltung und - last but not least - für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Ihnen allen gebührt unser Dank dafür.
So bestand im Ausschuss nach der Beweisaufnahme Einigkeit darüber, dass der ehemalige Ministerpräsident Glogowski auf die Vergabe des Auftrags für einen Rettungshubschrauber keinen Einfluss genommen hat. Auch gelangten alle Ausschussmitglieder, wie auch schon die von der Landesregierung eingesetzten Sonderermittler, zu einer entlastenden Feststellung hinsichtlich der Einladung zu einem Opernbesuch in Wien. Einigkeit bestand auch darin, dass den ehemaligen Ministerpräsidenten keine Verantwortung für das Ausmaß einer Verabschiedungsfeier bei den Stadtwerken Braunschweig trifft. Allerdings rügt insoweit die Ausschussminderheit, dass Ministerpräsident Glogowski die nachträglichen Bemühungen eines Geschäftsführers der Stadtwerke, durch Druck auf einen Lieferanten die Kosten zu senken, kritisch hätte aufgreifen müssen.
Auch der Vorwurf, die Hochzeitsreise des ehemaligen Ministerpräsidenten nach Ägypten sei durch besondere Vergünstigungen des Reiseveranstalters gefördert worden, hat sich so nicht bestätigt. Die Ausschussminderheit beanstandet aber den werblichen Gehalt eines Urlaubsfotos, das vor einer Flagge des Reiseveranstalters aufgenommen wurde.
In einigen Punkten hat der Ausschuss – in der Tendenz auch übereinstimmend – Vergünstigungen für den ehemaligen Ministerpräsidenten festgestellt. Zum einen ist die Hochzeitsfeier im Altstadtrathaus der Stadt Braunschweig durch geldwerte Leistungen von Braunschweiger Getränkeunternehmen unterstützt worden. Auch hat eine hannoversche Brauerei zu einer Geburtstagsfeier des ehemaligen Ministerpräsidenten Bier in die Staatskanzlei geliefert, ohne dass dies bezahlt oder in Rechnung gestellt worden wäre. Die Ausschussminderheit sieht auch darin, dass die Staatskanzlei schließlich die Kosten für den zur standesamtlichen Hochzeitsfeier hinzugebetenen Fotografen übernommen hat, in erster Linie einen geldwerten Vorteil für den ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski, während die Ausschussmehrheit annimmt, dass dieser geldwerte Vorteil dadurch ausgeglichen worden sei, dass der ehemalige Ministerpräsident die Vermarktungsrechte auf den Fotografen übertragen habe.
In zwei Fällen hat der Ausschuss - ebenfalls in der Tendenz einheitlich – geldwerte Vorteile festgestellt, die sich aus der Verzögerung von Zahlungen an die Landeskasse ergeben haben. Zwar hat sich nicht ergeben, dass der ehemalige Ministerpräsident im Gästehaus der Landesregierung mietfrei hätte wohnen sollen oder dass er vorhatte, seiner Pflicht zur Abführung von Aufsichtsratsvergütungen an das Land nicht nachzukommen. In beiden Fällen hat der ehemalige Ministerpräsident nach Auffassung des Ausschusses aber nicht alles Erforderliche getan, um geldwerte Vorteile für sich und damit finanzielle Nachteile für das Land zu vermeiden.
Deutlich unterschiedlich gewertet wurde die Teilnahme des ehemaligen Ministerpräsidenten an einer Reise von Wirtschaftsvertretern nach Ägypten und an einer dortigen Aufführung der Oper Aida. Während die Ausschussminderheit diesen Vorgang als eindeutige Privatreise betrachtet und dementsprechend kritisiert, dass die Kosten dieser Reise erst mit erheblicher Verzögerung und unter dem Druck der Öffentlichkeit privat bezahlt worden sind, hält die Ausschussmehrheit die Einordnung als Privatreise vor dem Hintergrund eines Einschätzungsspielraums der Landesregierung für fraglich, kritisiert aber ebenfalls die fehlende Vorund Nachbereitung der Reise durch die Staatskanzlei.
Im Übrigen hat der Ausschuss in den zu untersuchenden Sachverhalten einzelne Organisationsund Abstimmungsmängel in der Staatskanzlei festgestellt. Eine – möglicherweise rechtswidrige nachträgliche Veränderung von Unterlagen hat der Ausschuss in einem Fall – Abschneiden einer Seite von einem Vermerk - ermittelt; ob in einem weiteren Falle eine Bearbeitungsnotiz zurückdatiert wurde, ist streitig geblieben. Von diesen beiden Fällen abgesehen haben sich die Vorwürfe, es seien in der Staatskanzlei oder im Innenministerium Akten unzulässigerweise vernichtet oder nachträglich verändert worden, nicht bestätigt.
Hinsichtlich der übrigen Untersuchungspunkte, in denen Ausschussmehrheit und Ausschussminderheit jeweils unterschiedliche Bewertungsakzente setzen, möchte ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen.