Holger Friedrich
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Herr Holter, können Sie mir zum Einbau von Rauchmeldern sagen, ob dort eine Pflicht zur Kontrolle besteht, und wenn ja, wer sie durchführt?
Herr Holter, geben Sie mir Recht, dass Herr Molkentin in dieser Veranstaltung gesagt hat, dass Ihr Haus dieses Projekt oder diese Studie gefördert hat, und wenn ja, wie hoch war die Förderung?
Das habe ich nicht gehört.
Nee, ich hatte keine. Ich wollte nur stehen bleiben, weil er noch gesprochen hat.
Können Sie mir erklären, warum der Hotelgast bei der Anmeldung nicht seine Identität nachweisen muss? Er muss zwar den Zettel ausfüllen, aber er ist nicht verpflichtet, den Ausweis zu zeigen. Wie überprüft der Hotelier das?
Das war nicht die Frage. Die Frage ist, ob Ihnen das bekannt ist.
Die Frage ist, ob Ihnen das bekannt ist und wie nach Ihrer Meinung gewährleistet sein kann, dass der Hotelgast auch derjenige ist, als der er sich da einträgt.
Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Am 26. April 1986 kam es in Tschernobyl zum bisher schwersten Unfall in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Was war geschehen? Ein Experiment war außer Kontrolle geraten, es wurde 30- bis 40-mal mehr Radioaktivität freigesetzt als beim Atombombenabwurf über Hiroshima. Zögerlich wurde die Öffentlichkeit von den sowjetischen Behörden informiert. „Nur“ 32 Unfalltote seien zu beklagen, heißt es offiziell. Wie viele Menschen wirklich zu Schaden kamen, weiß wohl niemand genau. Missbildungen bei Geburten, Zunahme von Schilddrüsenkrebs, Umsiedlung von circa 400.000 Menschen und damit für immer der Verlust der Heimat, 10.000 Quadratkilometer Sperrzone – wenige Zahlen, die aber deutlich für sich sprechen. Es war wie gesagt der schwerste, aber nicht der einzige Unfall in der Geschichte der Atomenergienutzung. Das sollte erst einmal hier als Überschrift stehen.
Bereits 1984 forderte die SPD eine Abkehr von der Atomkraft. Im Jahre 1998, nach der Regierungsübernahme, konnten wir den Atomausstieg einleiten. Am 14.12.2001, es ist also gerade vier Jahre her, haben wir den Atomausstieg mit der zehnten Novelle rechtlich fixiert:
nicht mehr die Förderung der Atomkraft, sondern eine geordnete Beendung derselben
keine Neugenehmigung von Atomkraftwerken
Die Restlaufzeiten der Atomkraftwerke wurden begrenzt.
keine Aufarbeitung von Brennelementen mehr
Das aus der Wiederaufarbeitung gewonnene Plutonium muss in anderen Atomkraftwerken genutzt werden.
Zwischenlager an den Atomkraftwerken sind zu errichten, um unnötige Castortransporte zu vermeiden.
Die Deckungsvorsorge gegen Schäden je Kraftwerk auf 2,5 Milliarden Euro wurde verzehnfacht.
Die SPD hat die Atomkraft nicht aus ideologischen Gründen aufgegeben,
sondern sie hat in sorgfältiger Abwägung aller technischen, energiewirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Gründe und Perspektiven mit dem Atomausstieg und dem parallelen Einstieg in neue Energietechniken die Weichen gestellt hin zu einer besseren Energiezukunft für die Wirtschaft und für unser Land. Diese Weichenstellung rückgängig zu machen ist für die SPD nicht verhandelbar. Dieses hat auch Sigmar Gabriel in den Koalitionsverhandlungen nachdrücklich deutlich gemacht. Wir stehen für eine starke Wirtschaft und eine gesunde Umwelt und für zukunftssichere Arbeitsplätze. Gerade deshalb blicken wir nach vorn hin zu neuen innovativen Energietechniken und nicht zurück zur Atomtechnik. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Innenminister, wie bewertet Ihr Ministerium den Zeitungsartikel in der „Ostsee-Zeitung“ vom 13. April „Allein gegen Neonazis“, wo eine Frau aus Stralsund Repressalien gegen Leib und Leben befürchten muss, nicht nur sie allein, sondern auch ihre Familie,
und sogar erwägt, aus Mecklenburg-Vorpommern fortzuziehen? Wie kann man die Frau oder überhaupt Bürger, die sich dagegen einsetzen – hier wird ja das bürgerschaftliche Engagement Zivilcourage lauthals von allen Seiten gefordert und das ist auch gut so –, wie kann man sie schützen? Was kann man dort überhaupt machen?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag ist nicht unbedingt das, worauf die Welt wartet, aber er greift das Thema der Nutzung alternativer Energieformen auf. Es ist ein Thema von hoher Aktualität, über das es sich auch in diesem Hohen Hause zu reden lohnt. Das Potential der Erdwärme als alternative Energiequelle für Private, öffentliche Gebäude und in Produktionsanlagen könnte auch in Mecklenburg-Vorpommern umfangreicher ge
nutzt werden. Der Ansatz im Antrag der CDU, durch mehr Informationen zum wirtschaftlichen Einsatz von oberflächennaher Geothermie zu animieren, ist daher richtig.
Die Erstellung einer Potentialkarte zur Nutzung oberflächennaher Erdwärme wäre eine geeignete, wenn auch nur sehr bescheidene Maßnahme in diesem Sinne. Sie dient dazu, den Bauherren Erkenntnisse zu liefern, in welchen territorialen Bereichen die kostengünstigste Erstellung von Geothermieanlagen möglich ist. Allerdings beleuchtet der vorliegende Antrag mit seiner Aufforderung an die Landesregierung ein sehr geringes Spektrum im Rahmen der Geothermie. Er hebt im Grunde auf Partikularinteressen von Wirtschaftsunternehmen ab, die Wärmepumpen herstellen und deren legitimes Interesse darin besteht, dieses Marktsegment für den privaten Wohnungsbau gewinnbringend auszudehnen.
Der Einsatz von Wärmepumpen wird durch das Wirtschaftsministerium im gewerblichen Bereich durch die Richtlinie für zukunftsträchtige Energietechniken mit bis zu 25 Prozent gefördert. Die Weiterführung der Richtlinie wird derzeit diskutiert. Im kommunalen Bereich kann das Umweltministerium im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie den Einsatz von Wärmepumpen zur Nutzung der Erdwärme mit bis zu 40 Prozent fördern. Für Landwirtschaftsbetriebe, in welchen diese Energiequelle ebenfalls eine gewisse Bedeutung hat, kann das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung Unterstützung geben.
Von Interesse ist natürlich auch die Frage: Schafft die Förderung der Geothermie zusätzlich Arbeitsplätze? Leider ist das nicht der Fall, wie es dem Protokoll der am 02.03.2005 stattgefundenen Anhörung von Experten im Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung zu entnehmen war. Im Installateurhandwerk wird bei Etablierung der Technologie nur mit Steigerungen durch Exporte von Wärmepumpen gerechnet. Die Bohrkapazität ist auftragsmäßig nicht ausgelastet, so dass mit zusätzlichen Arbeitsplätzen nicht zu rechnen ist.
Ja.
So viel zum Stand der Dinge.
Wir meinen, dass der Antrag der Fraktion der CDU trotzdem eine Berechtigung hat. Die Anfertigung einer solchen Karte sollte allerdings keine zusätzlichen Kosten verursachen. Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen orientiert darauf, das bereits vorhandene Datenmaterial aus den Umwelt-, Bergbau- und Wasserbehörden zu verdichten.
Ich glaube, dass man sich fraktionsübergreifend auf eine Änderung einigen kann, und bitte Sie, dem Antrag in seiner geänderten Form zuzustimmen. – Danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich meine Ausführungen mit folgendem Zitat beginnen: „Der Traum
eines jeden deutschen Bürgers ist es, hinter einem Schalter zu sitzen, der Alptraum eines jeden deutschen Bürgers, vor dem Schalter zu stehen.“
Dieses Sprichwort aus vergangenen Zeiten hat nichts an Aktualität verloren, denn in vielen Petitionen kann man es nach wie vor erleben, wie Gesetze und Verordnungen, die von Menschen gemacht wurden, von Menschen geschaffen wurden, auch an den Menschen ausprobiert werden. Ich will Ihnen heute nicht lange die Statistiken vorlesen, die Sie dort in der Drucksache finden. Das können Sie selbst tun, aber ich will Ihnen Beispiele nennen.
Was hat ein bronzezeitliches Hügelgrab mit einem Taubenschlag zu tun? Die Frage habe ich mir auch gestellt, als ich die Petition gelesen habe. Die Antwort war einige Seiten weiter. Es ging nämlich um die Abstandsflächen und die Sichtbezüge zu selbigen. Aber auch da hat sich mir die Sache noch nicht nachvollziehbar erschlossen. Erst in der Anhörung im Ausschuss durch die Denkmalpflege sahen wir Fotos. Dort stellte sich heraus, dass sich dieser Taubenschlag nicht so klein und fein dargestellt hat, wie man es allgemein landauf, landab annimmt, sondern er hatte doch schon die Größe einer kleinen Feldscheune. Da war klar, dass gegen die Bestimmungen des B-Planes verstoßen wurde, und wir konnten der Beschwerde nicht entsprechen. Nun hat sich – und es wäre ja beinahe heute zum Abschluss gekommen – doch herausgestellt, dass die Behörden plötzlich und unerwartet ganz anders entschieden haben. Wir bitten deswegen darum, die laufende Nummer 19 – auch vorhin durch die Präsidentin genannt, die Änderungsdrucksache 4/1656 – aus der Sammelübersicht zu streichen. Wir müssen uns damit also noch einmal befassen.
In einer zweiten Angelegenheit beantragte eine Petentin die Weiterzahlung von Mitteln für eine Haushaltshilfe und eine Benzinkostenpauschale nach der Kriegsopferfürsorgeverordnung. Auch das ist Bürokratie. Hierfür fuhren die Mitglieder des Ausschusses zu der Petentin vor Ort nach Hause, um sich davon zu überzeugen. Aber die behauptete massive Hilfebedürftigkeit konnte nicht festgestellt werden, so dass das Verfahren abzuschließen war.
Eine dritte Sache. Wer kennt von Ihnen nicht die viel zitierte Pflichtmitgliedschaft in der IHK und ihre Beitragsforderungen. Keiner zahlt gern.
Genau das war Gegenstand einer Petition. Alles entsprach den gesetzlichen Bestimmungen. Lediglich bei den rückständigen Beträgen konnten Fehler in der Widerspruchsbearbeitung erkannt und Ratenzahlungen vereinbart werden.
Meine Damen, meine Herren, das sind nur drei von vielen Beispielen, die wir tagtäglich in unseren Petitionen haben. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Danke sagen an alle Mitglieder des Ausschusses, an die Mitglieder und Mitarbeiter im Sekretariat, die auch für uns eine große Fleißarbeit leisten, die dort viel Vorarbeit machen, mit Behörden telefonieren und uns dann die Unterlagen sozusagen fertig vorlegen, so dass wir unsere Entscheidungen treffen können. Auch das ist eine große Fleißarbeit. Aber wie gesagt, wenn die Bürokratie nicht so
schlimm wäre, hätten wir wahrscheinlich auch viel weniger Petitionen. – Ich bedanke mich fürs Zuhören.
Werte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit 1998 ist in der Bundesrepublik Deutschland der Strom- und Gasmarkt für alle Verbraucher geöffnet. Der Wettbewerb bei Strom und Gas stößt aber trotz der Marktöffnung an Grenzen. Das liegt vor allem am Zugang zu den Versorgungsnetzen. Deswegen hat sich der EU-Gesetzgeber für eine staatliche Regulierung in den Mitgliedstaaten entschieden, die einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Marktbetreiber sicherstellen soll. Zugleich soll ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Das Binnenmarktpaket für die leistungsgebundene Energieversorgung besteht aus der EU-Stromrichtlinie, der EU-Gasrichtlinie sowie der EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Stromhandel. Diese enthalten umfangreiche rechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung des nationalen Energiewirtschaftsrechtes.
Die Umsetzung dieser EU-Vorgaben in Deutschland soll mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz erfolgen. Dieses Gesetz wird derzeit in den Bundestagsausschüssen behandelt. Der Bundesrat hat bereits Stellung genommen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der
CDU, enthält eine Ansammlung von Schlagworten. Sie sind teilweise unterstützenswert, aber nicht notwendig, da die Bundesregierung sie ohnehin verfolgt.
Im Einzelnen. Nummer eins ist eine reine Selbstverständlichkeit. Man muss nicht mehr dazu sagen. Oder gibt es irgendjemanden, der keine preisgünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung will?
Zu Nummer zwei, der verbesserte Netzzugang. Das hört sich gut an, aber wie er verbessert werden soll, darüber habe ich in Ihrem Antrag nichts gefunden. Die Netzbetreiber sind zur Kooperation verpflichtet. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Regulierungsbehörde zur Verbesserung des Netzzuganges in die Netzzugangsverordnung aufzunehmen. Welche Vorschläge machen Sie? In Ihrem Antrag sucht man es vergeblich.
Nummer drei. Der Entwurf der Bundesregierung weist die Zuständigkeit für die Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes grundsätzlich der Regulierungsbehörde zu. Die Landesbehörden haben die Missbrauchsaufsicht über die allgemeinen Preise für die Belieferung mit Elektrizität. Mit dieser Aufgabenstellung wird eine einheitliche und effiziente Regulierungspraxis gewährleistet. Die Beteiligung der Länder an der Kontrolle der Netzzugangsentgelte würde ineffizient. Sehr umfangreiche Abstimmungsprozesse einer einheitlichen Gesetzesauslegung und einer einheitlichen Entgeltkalkulation wären die Folge. 17 verschiedene Behörden brächten die Gefahr von Rechtsunsicherheit mit sich. Und die Wirkung auf Investoren vor allem aus dem Ausland wäre nachteilig.
In Nummer vier fordern Sie die Abschaffung der Tarifaufsicht über die Stromtarife. Tatsache ist, der Bundesrat hat mit großer Mehrheit auf Antrag der CDUgeführten Länder die Beibehaltung der Tarifaufsicht bis 31.12.2007 beschlossen. Die Bundesregierung hat die Prüfung dieser Forderung bereits zugesagt.
Nummer fünf, ex ante. Das scheint mir doch am überflüssigsten, denn auch hier – und der Wirtschaftsminister hat es ja schon gesagt – wurde in der Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates darauf hingewiesen, dass alle Erhöhungen von Netzentgelten ex ante genehmigt werden sollen. Die im Antrag geforderte Genehmigung wird also kommen und muss nicht noch einmal gefordert werden.
Nummer sechs, auch das haben wir eben gehört, der Entwurf der Netzzugangsverordnung, der eine Teilliberalisierung des Mess- und Zählerwesens enthält, ist der Kompromiss. Und jetzt, anstatt ideologisch nach einer vollständigen Privatisierung zu rufen, sollten wir lieber die Ergebnisse dieser Teilliberalisierung abwarten.
Ich fasse jetzt zusammen: Wir haben keinen Punkt, der notwendig und hilfreich wäre. Machen Sie einen konkreten Vorschlag! Wir können diesem Anliegen, das Sie hier dargestellt haben, nicht zustimmen.
Werte Präsidentin! Meine Damen und meine Herren Abgeordneten! Jetzt spreche ich hier erneut zu den Petitionen und wieder muss ich feststellen,
es ist nicht besonders weit her mit der Anzahl der anwesenden Abgeordneten. Aber wie dem auch sei, das sei hier auch nicht Gegenstand.
Wir reden hier über einen Zeitraum vom 01.08. bis 30.09. Wir hatten 60 Petitionen zu behandeln. 7 davon betrafen den Strafvollzug, 5 kommunale Angelegenheiten, Arbeitslosigkeit, soziales Rentenrecht 4. Ich will Sie auch nicht länger mit den Zahlen jetzt nerven, sie stehen ja alle in dem Bericht drin, aber ich möchte Ihnen ein Beispiel geben.
Im vorliegenden Fall, er betrifft eine JVA, bittet uns der Petent im Namen aller Gefangenen, den Einkauf von
Zucker zu ermöglichen. Da habe ich auch erst gedacht, was ist denn das.
Zucker, ja, ganz normaler Zucker.
Ja, er ist nicht für Tee. Dass das nicht möglich ist? Wir hatten doch eine JVA besucht und haben festgestellt, als wir uns die Verkaufsstelle angeguckt haben, da gab es ja eine ganze Menge zu kaufen. Warum kriegt der keinen Zucker? Da habe ich gedacht, die machen sich bestimmt Sorgen darum, Karies vorzubeugen.
Nein, nein, nein, das war nicht der Fall. Das war nicht der Fall. Es gibt Traubenzucker zu kaufen, sie können Süßstofftabletten kaufen, Kandiszucker, nur diesen anderen nicht. Nein, die alkoholische Gärung! Sie können aus dem Zucker nämlich Alkohol machen. Und da hat der Leiter der JVA die Möglichkeit, selber zu entscheiden.
Und in dieser JVA war es so, er hat eben so entschieden. Und der Tee kann trotzdem süß sein. Ja, es ist mitunter schon merkwürdig.
Die zweite Petition. Da schildert uns jemand den Fall, dass einige Bundesländer moslemischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht verbieten – Sie kennen die Diskussionen –, und appelliert an uns, so eine Gesetzgebung nicht zu unterstützen. Dem konnten wir entsprechen, denn diese Regelung ist in M-V überhaupt nicht vorgesehen.
Die dritte Petition. Dort will eine Petentin eine Entschädigung haben für ihr Elternhaus, das im heutigen Polen steht. Dafür waren wir leider nicht zuständig und wir haben das überwiesen an den Bundestag.
Zum Abschluss eine Petition, von der der Ausschuss in seiner Behandlung abgesehen hat, da sich nicht über Behördenhandeln beschwert wurde – Sie haben es alle in der Presse gelesen –, frei nach der Weihnachtsgeschichte aus dem Lukas-Evangelium und es passt gut in diese Jahreszeit: Es begab sich zu der Zeit, als eine Petition ausging an alle Bundesländer, man möge den Weihnachtsmann abschaffen.
Hört her! Hört her! Ich gebe es bekannt, es gilt für unser Bundesland, es gilt für die Jungen und die Alten: Der Weihnachtsmann bleibt uns erhalten. Und dass das auch so bleiben muss, dafür sagt Dank dem Petitionsausschuss!
Herr Minister, können Sie ungefähr beziffern, wie viele Bauanträge es von Bürgern gibt, die so dicht am Wald bauen wollen?
Danke schön.
Herr Innenminister, sagen Sie bitte, gibt es aus Ihrem Ministerium eine Erkenntnis darüber, ob sich rechtsextremistische Gruppen, Gruppierungen oder Parteien mit an der Kommunalwahl beteiligen, dass diese sich in Mecklenburg-Vorpommern aufstellen lassen haben?
Danke.
Herr Jäger, verstehe ich die ersten beiden Punkte über Deregulierung und Aufgabenübertragung zum 31.12. so, dass ich dann, wenn es dann so kommen würde, im Januar zu meiner Stadtverwaltung gehen kann und einen Antrag auf Abriss, ich komme jetzt zu meinem Beispiel von gestern aus dem Petitionsausschuss, stellen kann, und der wird mir dann dort ohne Zutun der Kreisverwaltung, wie es bis jetzt ja ist, genehmigt? Verstehe ich das so richtig, dass Sie das so planen?
Also wir nehmen mal an, das kommt jetzt durch und Sie setzten sich jetzt hin mit dem Sonderausschuss oder wie auch immer, machen die Vorschläge, bringen das hier ein, ich weiß ja nicht, wie viel hundert Sachen wir haben, wofür wir zuständig sind, und Sie nehmen der Kreisverwaltung die Aufgabe der Abrissgenehmigung – als Beispiel jetzt, das ist nur ein Beispiel – jetzt weg und übergeben das der untergeordneten Stadt, in meinem Fall der Stadt Barth. Kann ich dann hingehen zu der Stadt Barth und dort diesen Antrag stellen und kann ich auch dort erwarten, dass er dann zügiger bearbeitet wird und nicht drei Monate oder fünf, wie in dem Beispiel, was ich vorgebracht habe?
Kann ich das so verstehen, ist das so Ihr Wille? Noch besser wäre ja, der wäre gar nicht mehr da.
Das weiß ich schon, aber …
Das weiß ich schon, aber ich möchte eigentlich wissen, ob dort die Stadt dann der zuständige Entscheidungsträger ist. Dass ich das abgeben kann und sie das weiterreicht, weiß ich schon. Aber ob sie es dort dann auch eigenständig entscheiden kann?
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dass ich meine Eröffnungsrede vor so einem leeren Haus halten werde, hätte ich auch nicht gedacht, aber es ist so.
Als ich in den Landtag gekommen bin, wurde ich als Erstes gefragt von meinem Parlamentarischen Geschäftsführer, in welchem Ausschuss ich denn mitarbeiten wollte. Da hatte ich gesagt, im Petitionsausschuss. Da merkte ich auch ganz schnell, dass man sich darum nicht so gerissen hat wie um andere Ausschüsse, und ich sollte auch bald merken, warum das so ist.
Ursprünglich ging es mir so ähnlich wie meinem Vorsitzenden Herrn Vierkant, der gesagt hat, na ja, das wäre ganz interessant. Das habe ich auch gedacht, so ähnlich wie mein Hauptausschuss zu Hause. Weit gefehlt, er ist noch viel interessanter. Das sind die Geschichten, die das Leben schreibt.
Das, was Ihnen heute vorliegt, die Übersicht an Petitionen, zeichnet wieder ein Bild aus einer Vielzahl von Problemen, die die Menschen bewegen. Aus allen Teilen und Bereichen des Zusammenlebens von Bürgern bekommen wir Petitionen. Das sind Fragen zur Sozialhilfe, zur Rente, zur Bildung, aus dem Strafvollzug, Baurecht, kommunale
Angelegenheiten und so weiter. Jede Petition muss mit der gleichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt behandelt werden und wie viele Telefonate, Gespräche, Briefe oder persönliche Kontakte sind nötig, um sich ein Bild vom Sachverhalt zu machen. Aber trotzdem kann es sein, dass erst ein Vor-Ort-Termin – meistens sind es Grundstücks- oder Baurechtsfragen – die Klarheit bringt. Der Sachverhalt wird dann richtig dargestellt. So ist das vorhin angesprochene Besetzen des Daches eines Hauses, welches abgerissen wurde, durch Herrn Timm und mir festgestellt worden, ja, es ist so, der Rückbau muss erfolgen. Wir hatten unsere Meinung zu korrigieren.
Die geschilderte Aktenlage ist oft nicht korrekt, weil der Petent der Meinung ist, aus einer Emotionalität heraus oder auch aus Unkenntnis der Rechtslage, dass er dort etwas erreichen kann. Aber es gibt auch Fälle, die unser Unverständnis darin finden, dass Behörden, Kammern, Verbände und so weiter dem Petenten zwar nach Vorschrift richtig antworten, aber der so genannte Ermessungsspielraum wird nicht angewandt. Lesen Sie bitte hierzu auf Seite 30 in der Drucksache 4/1132 unter „Gewerbegenehmigung ohne Meisterbrief“ den Fall einer Friseurin, die sich selbstständig machen wollte. Übrigens hörte ich hier den Begriff „gefahrengeneigtes Handwerk“ das erste Mal. Mein Vorgänger, es war nämlich eine Petition, die noch aus der letzten Wahlperiode liegen geblieben war, hatte dahinter geschrieben: „Gefahrengeneigtes Handwerk – Ohren ab oder was?“.
Oder Folgendes: Die Menschen, wenn Sie zusammenleben, geben sich Normen und Gesetze. Das ist wohl richtig. Ich denke aber, es sind weitaus weniger Petitionen, wenn wir weniger Gesetze hätten.
Hier ist das Gebot der Stunde, die Deregulierung, Vereinfachen, Streichen, Übertragen von Aufgaben. Es sollten nicht nur Schlagwörter sein, es sollte danach gehandelt werden.
Mir hat ein Unternehmer bei mir zu Hause vor Ort erzählt, dass er wegen einer Abrissgenehmigung, auf die er vom Landkreis fünf Monate gewartet hat, um dringende wirtschaftliche Investitionen zu tilgen, nicht weitergekommen ist. Wenn ich jetzt Bürgermeister gewesen wäre, das ist jetzt keine Polemik, und ich hätte die entsprechende Gesetzesvollmacht gehabt, hätte ich gesagt, sofort reiß ab. Wozu muss er noch heute eine Abrissgenehmigung haben? Entscheidet er selber.
Aber zum Abschluss möchte ich mich auch noch bedanken, bedanken bei all denen, die eine gute und faire Zusammenarbeit und vor allen Dingen parteiübergreifende Zusammenarbeit im Ausschuss mit uns gehalten haben. Ich möchte mich bedanken bei dem Sekretariat, das uns sehr gut zuarbeitet, und auch bei den Landesbehörden, die uns mit Sach- und Fachwissen weitergeholfen haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie ist so ähnlich! Herr Thomas, sagen Sie bitte, fühlen Sie sich durch den Terrorismus persönlich bedroht? Ja oder nein? Das ist eine klare Frage.
Ob Sie sich bedroht fühlen?
Ob Sie sich bedroht fühlen?
Herr Thomas, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt seit Bestehen der Härtefallkommission, die vor der Abschiebehaft bewahrt wurden?
Gestatten Sie noch eine Frage?
Es ist also das gesamte Handeln dieser Härtefallkommission, wenn ich das richtig verstanden habe, rechtswidrig?
Herr Minister, wie steht Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Zahlungsmoral im Bundesdurchschnitt da im Gegensatz zu anderen Ländern? Gibt es darüber eine Erhebung?
Gestatten Sie eine zweite Frage? (Zustimmung)
Zum elektronischen Mahnverfahren, wenn es jetzt eingeführt werden würde: Wie bekommen die Empfänger dann schneller ihr Geld? Das würde mich mal interessieren.
Danke.
Herr Minister, wenn es so schwierig ist, eine einzelne Person zu einer DNA-Überprüfung zu gewinnen, wie ist es dann möglich, dass im Landkreis Nordvorpommern jetzt Bereich Altenplen besonders vor wenigen Tagen, ich weiß nicht, ob es schon abgeschlossen ist, eine derart große Überprüfung durchzuführen, die ja den Hintergrund hat, dass dort ein Mädchen ermordet wurde, über zehn Jahre ist es jetzt wohl her, und wie werden jetzt die Leute herangezogen, die nicht mehr da sind, die also weggezogen sind und auch verstorben sind? Wie wird da jetzt verfahren, um das auszuschließen?
Nein, der Rest der Frage war noch nicht beantwortet.
Der Rest der Frage war: Wie geht man jetzt mit denjenigen Personen um, die nicht mehr dort sind, die eben verstorben beziehungsweise weggezogen sind? Die können ja jetzt nicht mehr mit einbezogen werden.
Eben.
Danke, keine Fragen mehr.
Herr Koplin, ist es gewährleistet, dass das Pflegewohngeld pünktlich zum 01.01.2004 gezahlt wird?
Und die zweite Frage lautet: Ein Pflegewohnheim, welches sich in unterschiedlicher Bauart in einem Haus befindet, also zu unterschiedlichen Zeiten gebaut wurde – da entstehen ja jetzt unterschiedliche Leistungen und dadurch entsteht eine Konkurrenz im eigenen Haus und es handelt sich um die gleiche Gesellschaft –, gibt es dafür eine Sonderregelung? Ist das vorgesehen?
Aber kann ich davon ausgehen, dass Sie darauf eingehen werden?
Danke schön.
Herr Minister, der Abgeordnete Ringguth sprach davon in seiner Rede, dass ein Ganzteil der Vorschriften überhaupt nicht veröffentlicht ist. Ist das so und wenn ja, warum? Und worauf kann ich dann da Zugriff nehmen?
Herr Dr. Jäger, gehen Sie davon aus, dass die Zahl der Asylbewerber nach Einführung der Geldleistung wieder steigen wird?
Da Sie sich anscheinend sehr gut auskennen, meine zweite Frage: Ist es in anderen Bundesländern, in denen es auch so gehandhabt wird, auch so zu verzeichnen?
Danke schön.
Herr Riemann, eine Frage, die mich sehr bewegt: Warum haben Sie bei der Erarbeitung dieses Antrages nicht die fachlichen Verbände um Rat gefragt, wie zum Beispiel den Landesfeuerwehrverband oder auch die Kreisfeuerwehrverbände wie Nordvorpommern? Ich habe es gemacht.