Alexa Wien
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe agrarpolitische Kolleginnen, die hier sehr übersichtlich im Raum angeordnet sind! Liebe restliche Abgeordnete!
Der vorliegende Agrarbericht der Landesregierung hat zwei Besonderheiten: Er ist besonders umfangreich und detailliert. Darauf ist die Kollegin Holznagel schon einge
gangen. Er erscheint erstmals nach Beginn der Umsetzung der EU-Agrarreform. Darauf ging der Minister schon ein. Mir hat er noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, und insofern bin ich sehr froh, dass wir doch noch einmal so einen detaillierten Bericht bekommen haben zum Ende der Legislatur, dass es keinen Zweig in der Volkswirtschaft gibt, der so viele neue Herausforderungen meistern muss wie die Landwirtschaft.
Allein die Tatsache, dass seit 1990 von 190.000 Mitarbeitern in der Landwirtschaft circa 160.000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind, zeigt die Größe der Umwälzung, die hier stattgefunden hat. Die Anwendung von erneuerbaren Energien, der Anbau nachwachsender Rohstoffe, die widersprüchliche Einheit von auf der einen Seite Umwelt und Naturschutz und der landwirtschaftlichen Produktion auf der anderen Seite stellen eine große Herausforderung dar und diese wird einfach gemeistert durch die Landwirte.
Der Bauer musste sich bisher als Unternehmer flexibler und anpassungsfähiger verhalten als Unternehmer in anderen Branchen, denn der Landwirt hat nicht nur Anforderungen an die neuen Techniken und Technologien, sondern der gute Bauer von heute muss auch ein guter Kaufmann sein und er muss, und darauf zielte auch Frau Kühnels Rede schon ab, nicht nur den Amtsschimmel im Zaum halten können, sondern der Amtsschimmel ist inzwischen eine ganze Pferdeherde geworden für ihn. Zusätzlich hat der Bauer noch zu kämpfen mit BSE, mit dem Gammelfleisch, was ihn irgendwo auch immer ein bisschen tangiert, mit der Vogelgrippe, mit Nitrofenskandalen, mit den Änderungen der Dieselbesteuerung, mit der neuen Zuckermarktordnung. Der Minister sprach davon. Das sind alles zusätzliche Hürden, die von den Landwirten zu meistern sind. Es ist eigentlich unglaublich.
Auch wenn sich der Bericht auf das Jahr 2005 bezieht, sei es mir gestattet, ebenso Ereignisse aus diesem Jahr in die Betrachtung mit einzubeziehen. Ich möchte einige Problemfelder des Berichtes aufgreifen und komme nun zu Fragen der Berufsausbildung in der Landwirtschaft. Der Bericht widmet diesem Bereich einen großen Raum, geht es doch um Nachwuchsfragen für die landwirtschaftlichen Berufe und damit nicht zuletzt um die Weiterführung von Betrieben. Eine flächendeckende Landwirtschaft, die nachhaltig Natur, Landwirtschaft und Landschaft pflegt und Nahrungsmittel produziert, kann man nicht vorrangig mit Fördermitteln betreiben. Das geht nur mit Menschen, die mit dem Beruf und der Natur eng verbunden sind.
So hat sich das Projekt des Bauernverbandes und der Landesregierung „Externes Ausbildungsmanagement“, in der Kurzform EXAM genannt, bewährt und sollte unbedingt fortgeführt werden. Ich persönlich denke, dass, wenn keine Landesgelder mehr in diesen Bereich hineinfließen werden, möglicherweise der Erfolg bedeutend geringer werden wird im nächsten Jahr. Deshalb sollten wir unser Augenmerk darauf richten, dass EXAM in seiner vollen Wirksamkeit erhalten bleibt.
Insgesamt kann auf eine erfolgreiche Förderperiode zurückgeblickt werden. Das habe ich jetzt selbst bei der
Opposition so herausgehört und meine Vorredner haben auch schon eine Menge dazu gesagt. Wir können sozusagen auf einem sehr hohen Niveau in die Vorbereitung der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 starten. An den neuen ELER-Fonds, der hier auch schon angesprochen wurde, werden sehr hohe Erwartungen geknüpft, denn wir müssen uns vorstellen, dass er uns ganz neue Möglichkeiten für die Förderung ländlicher Räume eröffnet.
Er verlangt ein vernetztes und integriertes Herangehen der einzelnen Ressorts der Landesregierung an die Gesamtaufgabe „Entwicklung ländlicher Räume“. Und da sind wir endlich an dem Punkt, den gerade wir agrarpolitischen Sprecher immer wieder herausheben, und zwar dass die ländlichen Räume nicht nur entwickelt werden durch die Landwirtschaft, sondern dass der ländliche Raum mehr ist als die Landwirtschaft, wobei natürlich die Landwirtschaft auch weiterhin das Rückgrat des ländlichen Raumes bildet.
Aber auch die immer geringer werdenden öffentlichen Mittel sind zukünftig eine breite Herausforderung für wirksame Landesprogramme. Die Mitarbeit des Parlaments und der Wirtschafts- und Sozialpartner ist dazu weiterhin dringend notwendig. Es gilt, die Chance der wohl letztmalig so hohen Förderung effektiv zu nutzen und die Vorschläge, die wir zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftsförderung immer wieder machen, nämlich über revolvierende Fonds nachzudenken,
auch für den Bereich der Landwirtschaft zu prüfen.
Die Meldung über die Eröffnung des Fleischverarbeitungswerkes in Valluhn hat wiederum gezeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern auch für die Ernährungswirtschaft ein erstklassiger Standort ist.
Immerhin werden in 170 Betrieben circa 14.000 Mitarbeiter beschäftigt. Gleichzeitig, und das Thema hatten wir heute auch schon recht breit in den Vordiskussionen, wird auch in diesem Bericht daran erinnert, dass die Viehbestände im Land zu gering sind, um den Ernährungsbedarf zu decken. Das ist sehr bedauerlich. Während der vier Jahre, die ich jetzt im Parlament bin, haben wir als Parlamentarier immer wieder darüber nachgedacht, wie wir das ändern können. Frau Holznagel selbst hat es vorhin hier angesprochen. Aber weder die Opposition noch wir haben den Stein der Weisen bisher gefunden, wie wir das umkippen können. Ich hoffe einfach, dass die nächste Legislatur, die dann ein Jahr länger Zeit hat zum Nachdenken, diesen Stein der Weisen findet.
Zugleich stellen die fehlenden Tierbestände, das hatten wir hier auch schon einmal dargestellt, ein Ungleichgewicht in der landwirtschaftlichen Struktur dar. Allerdings ist auch an dieser Stelle zu warnen vor überdimensionierten Aufzuchtanlagen mit sehr hohen Risiken für Tiergesundheit und Umwelt, die im Moment von der Gesetzeslage her durchaus errichtbar sind. Hier, denke ich, sollten auch in der neuen Legislaturperiode Möglichkeiten und Wege beschritten werden, um im Einklang mit Natur und Umwelt und auch mit Bürgerinteressen ein gesundes Gleichgewicht herzustellen. Ich denke, trotz aller Deregulierungsbemühungen müssen wir uns dieser Anforderung einfach stellen und, wie gesagt, die Tiergesundheit, die Umwelt, aber auch die Bürgerinteressen vereinigen und trotzdem eine Verbesserung des Tierbestandes herstellen.
Damit bin ich auch schon bei dem Thema, was mich in den letzten Wochen und Monaten ziemlich heftig und immer wieder bewegt hat, auch durch Briefe und Anrufe, die ich hatte, wobei ich eigentlich seit etwa zehn Minuten sehr beruhigt bin, weil der Minister da eine für mich sehr positive Aussage getroffen hat. Es geht nämlich um die weitere Förderung des kontrollierten ökologischen Anbaus oder, anders formuliert, darum, ob wir im Agrarbericht die beschriebene Spitzenposition in Deutschland mit 8,5 Prozent der ausgewiesenen ökologisch bewirtschafteten Flächen unseres Landes beibehalten und vielleicht sogar noch ausbauen können.
Immerhin konnte auf der Grundlage einer erhöhten Nachfrage des Einzelhandels nach ökologischen Produkten ein Flächenzuwachs von 8.500 Hektar im Berichtszeitraum festgestellt werden. Wenn ich dieser Tage in der Presse lese, dass Lidl seine Produkte in etwa auf 20 Prozent Ökoprodukte umstellen will – die anderen Discounter werden sicherlich nachziehen –, dann wissen wir doch, dass letztendlich in diesem Bereich die Nachfrage sehr groß ist.
Wir wissen auch, dass, wenn wir hier fördertechnisch nicht reagieren und unsere Landwirte in der ökologischen Landwirtschaft nicht fit und wettbewerbsfähig machen, uns die hervorragenden Förderbedingungen in den neuen EU-Ländern einholen und wir die ökologischen Produkte nicht aus unserem eigenen Land beziehen werden, sondern aus den neuen EU-Ländern. Und darüber bitte ich einfach auch in der nächsten Legislaturperiode intensiv nachzudenken und hier mit Augenmaß an die Sache zu gehen.
In diesem Zusammenhang würde ich persönlich den Vorschlag unterbreiten, dass man sich in künftigen Berichten, egal in welcher Abfolge oder in welcher Struktur sie erfolgen, sicher darüber Gedanken machen muss, ob sie jedes Jahr angefertigt werden sollten, und dass auch in Zukunft, wenn Berichte erstellt werden, die betriebswirtschaftliche Situation der ausgewiesenen ökologisch wirtschaftlichen Betriebe separat dargestellt wird.
Denn gerade diese separate Darstellung ist ein wichtiges Indiz und wir können daraus wiederum Schlussfolgerungen ziehen, wie es unserer ökologischen Landwirtschaft wirklich geht. Lediglich, wie es jetzt zum Beispiel in diesem Bericht dargestellt ist, zu sagen, der Rückgang der Getreidepreise hat alle ökologischen landwirtschaftlichen Betriebe betroffen, bringt nichts, wenn ich so einen Bericht lese. Nur mit der separaten betriebswirtschaftlichen Ausweisung kann letztendlich eine analytische Aussage des Berichtes auch die Handlungsgrundlage für politische Entscheidungen werden, die dadurch einfach besser werden.
Wir als PDS-Fraktion stimmen diesem Bericht zu. Ich denke, wir haben genügend zu tun in der neuen Legislaturperiode, und dazu wünsche ich allen Neuen, die sich mit der Agrarpolitik beschäftigen, und natürlich auch den Kollegen im Landwirtschaftsministerium alles Gute. Von dieser Stelle aus auch noch einmal alles Gute an alle Landwirte und ich verabschiede mich von der Landtagsbühne.
„Verbraucherrechte stärken – Verbraucherinformationsgesetz nachbessern“ heißt dieser Tagesordnungspunkt.
Verbraucherschutz und auch Informationsfreiheit geht uns alle an, denn Verbraucher sind wir alle. Ein Gesetz, auch ein eigenständiges Verbraucherinformationsgesetz, hat Interessen auszugleichen und Schwächere gegenüber Stärkeren zu schützen. Davon gehen wir aus.
Der Mensch, und das sollte unser aller Credo sein, sollte im Mittelpunkt einer modernen Gesetzgebung, das heißt aus meiner Sicht auch einer verantwortlichen Verbraucherpolitik, stehen und nicht die Gewinnmaximierung eines Unternehmens.
Heute wurden im Deutschen Bundestages unter anderem die Drucksache 16/199, ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2005, und die Drucksache 16/1408, ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vom 09.05.2006, für ein Verbraucherinformationsgesetz in Zweiter und Dritter Lesung debattiert und abgestimmt. Wir brauchen jetzt, glaube ich, keine Ratespiele zu machen, welcher Entwurf durchgekommen ist.
Es ist natürlich klar, der der CDU/CSU und SPD.
Aha, gut.
Dieser wird in Bälde den Bundesrat erreichen, vielleicht schon am 7. Juli. Das ist für uns in diesem Land natürlich Grund genug, dass wir uns auch noch einmal zur Frage des Verbraucherschutzes positionieren und dass wir gegebenenfalls als Land Verbesserungen einfordern für diesen jetzigen Entwurf.
Die vormalige rosa-grüne Bundesregierung hat sich unbestritten Verdienste erworben.
Sie hat Verbraucherschutzfragen politisch aufgegriffen und die Sensibilität dafür geweckt.
Ja, rosa-grün, die Roten sind ja wir, das ist doch logisch.
Der Entwurf der Großen Koalition weist leider aus unserer Sicht erhebliche Mängel auf. Und wie es so ist im richtigen Leben – da sind nun mal Kompromisse immer wieder aktuell –, schwanken wir natürlich auch einmal zwischen Zustimmung, damit endlich überhaupt etwas passiert, und zum anderen, weil doch letztendlich Punkte ausgespart bleiben, die wir für sehr wichtig halten.
Was den Verbraucher direkt angeht, möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal hinweisen auf die jüngsten Skandale mit verdorbenem Fleisch, die zum Beispiel im Gesetzesentwurf mit „Machenschaften“ bezeichnet wurden. Diese Sachen haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stark verunsichert und zum Beispiel das Vertrauen in die Sicherheit von Lebensmitteln stark erschüttert, was mich natürlich als ehemalige agrarpolitische Sprecherin besonders berührt. Die Zahl der aufgedeckten Fälle in diesem Bereich soll im vorigen Jahr höher gelegen haben – Hören Sie bitte zu! – als in den letzten zehn Jahren zusammen. Das liegt eventuell daran, dass die Kontrollen stärker geworden sind,
vielleicht hat es aber auch andere Ursachen, das ist bisher noch nicht untersucht worden.
Im Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD finden wir die Passagen, ich zitiere: „Die Erweiterung des Rechts der Verbraucherinformation ist zugleich aber auch Teil einer modernen Verbraucherpolitik. … Aus dem Leitbild des mündigen Verbrauchers heraus ist dieses gesteigerte Interesse“ an Produktinformationen „zu begrüßen und daher zu fördern. … Verbraucherinnen und Verbrauchern wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Zugang zu den bei den Behörden … vorhandenen Informationen … eröffnet. … Eine Einbeziehung der Regelungen in das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes würde wesentliche Bereiche nicht bzw. unzureichend regeln.“ Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist uns sehr sympathisch, denn auch wir gehen davon aus, dass es nicht reichen würde, Verbraucherschutz einfach nur im Informationsfreiheitsgesetz zu regeln. Uns ist es sehr sympathisch, dass es ein eigenständiges Gesetz geben soll zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
Unsere Nachbesserungen, wo sehen wir sie? Als Erstes und vielleicht auch Wichtiges möchten wir dazu sagen, dass die Inanspruchnahme des Informationsrechtes in keinem Falle vom Geldbeutel abhängen darf. Ähnlich notwendig wie bei der Informationsfreiheit sollte auch beim Verbraucherrecht das öffentliche Interesse im Vordergrund stehen, das heißt, Beschränkungs- und Ausschlussgründe dürfen nur die Ausnahme sein. Auch eine Bearbeitungsfrist sollte nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden, wenn sie länger als vier Wochen dauert. Einfache Informationen sollten bitte schön auch gleich erteilt werden.
Einen weiteren Mangel des Gesetzes sehen wir zum Beispiel darin, dass bisher Elektrogeräte ausgeschlossen sind. Dabei gehören auch sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Denn nehmen wir – es ging ja kürzlich durch die Presse – die Fälle von schadhaften Steckdosenleistungen,
Leisten, danke, von schadhaften Steckdosenleisten. Hier ist wirklich schon Gefahr im Verzug und der Verbraucher sollte wissen, was mit den Geräten ist.
Ein weiterer Punkt ist natürlich, dass unsere Behörden eine aktive Informationspolitik betreiben sollten. Ständig betonen wir, dass Deutschland eine Dienstleistungswüste wird und sich Bürger manchmal über einige Verwaltungen beschweren. Wir als Regierungsfraktion sehen die bürgerfreundliche Verwaltung auf allen Ebenen, im Bund, im Land, in der Kommune. Und wir sehen in der Verwaltung einen aktiven Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger. Leider gibt es hier natürlich immer noch vereinzelt Ausnahmen.
Da wollen wir natürlich auch einen Beitrag leisten.
Auf weitere Punkte will ich in meinem zweiten Redebeitrag, ich habe ja noch den Diskussionsbeitrag, eingehen. Unabhängig davon bitte ich an dieser Stelle schon mal um die Zustimmung zu diesem Antrag,
denn letztendlich geht uns der Verbraucherschutz alle an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede trotzdem noch mal, ich versuche es aber, kurz zu machen.
Die SVZ, liebe Frau Schlupp, hat ja in ihrer Bewertung mehr die Formalien berücksichtigt, weniger die inhaltliche Arbeit.
Es ging ja hier bei dem Artikel in der SVZ beziehungsweise bei der Erhebung, die sie gemacht hat, darum, dass wir im Ministerium oder in einer Landesbehörde bisher keine Extraabteilung für den Verbraucherschutz haben oder keine Extrazuständigkeit. Und da kann ich einfach nur sagen, das können wir doch zum Beispiel heilen, indem die nächste Regierung so etwas macht
und sozusagen eine Extraabteilung, die auch so heißt, einrichtet, um dieser Formalie gerecht zu werden.
Wie auch immer das organisiert wird, aber die SVZ hat genau darauf abgestellt.
So, ich mache jetzt einfach mal weiter an der Stelle, wo ich vorhin aufgehört habe.
Ich komme wieder aufs Geld zu sprechen. Wir möchten zum einen nur eine angemessene Gebühr für Informationen, das wäre schon eine Verbesserung. Aber letztendlich möchten wir, dass die Informationszugänge grundsätzlich kostenfrei sind.
Denn der soziale Status darf zum Beispiel nicht den Zugang zu Informationen blockieren. Ich komme ja nun mal aus der Linkspartei und meine Partei möchte, genauso wie sie keine Zweiklassenmedizin und keine Zweiklassenbildung haben möchte, natürlich auch keine Zweiklassenverbraucherrechte haben. Und darum auch dieser Antrag.
Außerdem muss es einen Auskunftsanspruch geben unterhalb der Grenzwerte von Gefahren. Zum Beispiel bei Lebensmitteln und Kleidung sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher alle Inhaltsstoffe deklariert bekommen, auch Verunreinigungen, die bei einem Allergiker beispielsweise schlimme Folgen haben können.
An dieser Stelle tangiert dieser Antrag wiederum den Antrag zur grünen Gentechnik, den wir hier hatten, nämlich die Information, die durchgängige Information für den Verbraucher, zum Beispiel auch, dass das Verfahren der grünen Gentechnik gekennzeichnet wird.
Schließlich müssen wir auch noch mal sagen, dass nach dem Verursacherprinzip diejenigen zu den Kosten herangezogen werden, die gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen oder die Risiken schaffen, über die der Verbraucher informiert werden soll beziehungsweise über die die Behörde informieren muss. Das Gleiche muss gelten, wenn Unternehmen gegen Informationspflichten verstoßen, die aus anderen Gesetzen, Verordnungen, anderen Verwaltungsakten oder Verträgern herrühren. Ein strengerer Verbraucherschutz einschließlich eines strengen Strafkatalogs schützt – hören Sie bitte – ähnlich wie ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Unternehmen selbst vor ruinösem Wettbewerb und schwarzen Schafen. Ich möchte Sie einfach bitten, darüber mal nachzudenken.
Ein bundesweit koordiniertes hoheitliches Kontrollsystem ebenso wie unabhängige Kontrollsysteme sind erforderlich und müssen dringend vernetzt werden. Und genauso wenig, wie der Verbraucherschutz vom Geldbeutel abhängig sein darf, darf der Verbraucherschutz vom Wohnsitz abhängig sein. Deshalb fordern wir nicht nur ein kostenfreies Informationsrecht, sondern vom Bund langfristig gesicherte, kostenfreie und dezentral verfügbare Beratungsstrukturen.
Wir wissen doch, wenn auf die Länder und Kommunen diese Sache immer mehr abgewälzt wird, dass die Ungleichheit zwischen den einzelnen Bundesländern immer größer wird. Ein Blick in den Verbraucherschutzindex 2006 ist da sehr lehrreich und spricht nicht gerade für eine Wettbewerbsförderung des Föderalismus, denn der
Abstand zwischen den starken und den schwachen Bundesländern wird immer größer. Das heißt, dass der Verbraucherschutz in den schwachen Bundesländern, wenn sich der Bund hier aus der Verantwortung zieht, einfach immer schlechter wird.
Also sollten wir gerade im Verbraucherschutz, damit der bundesweit einheitlich wird, vor allem den Bund dazu verpflichten, dass er hierzu die Voraussetzungen erfüllt.
Der Wettbewerb kann nämlich nur auf gleicher Höhe sinnvoll sein.
Wenn wir beim Verbraucherschutz mithalten wollen als Land Mecklenburg-Vorpommern,
dann müssen wir uns letztendlich beim Bund dafür einsetzen, dass es hauptsächlich beim Bund auch angesiedelt wird.
Die Forderung, dass wir den Verbraucherschutz in einem Ministerium oder einer Behörde zusammenfassen sollten, habe ich bereits eingangs meiner Rede erhoben.
Da dies jetzt die letzte Rede in diesem Hohen Hause ist, wünsche ich Ihnen einen schönen Feierabend,
allen Kolleginnen und Kollegen, die weitermachen, viel Erfolg in ihrer Arbeit und allen, die nicht weitermachen, viel Erfolg in ihrer anderen Arbeit.
Eigentlich habe ich keine Lust mehr.
Frau Peters alles andere machen wir beide noch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch gar
nicht so lange her, da wurde der europäische Aal auf die Rote Liste der meist bedrohten Tiere gesetzt. Der einst sehr häufig und in allen Gewässern mit direktem oder indirektem Zugang zum Atlantik vorkommende Aal ist also vom Aussterben bedroht. Wie konnte es dazu kommen?
Der Aal gab den Menschen über viele Jahrhunderte Rätsel auf. Aristoteles zum Beispiel war davon überzeugt, dass Aale spontan aus dem Schlamm entstünden oder von Erdwürmern geboren worden sind. Ebenso konnte er sich vorstellen, dass sie sich aus Staub bilden. Die Aalmutter, ein kleiner bis mittelgroß lebend gebärdender Fisch aus dem Meer, trägt ihren Namen auch nicht umsonst. Lange hat man gedacht, sie würde kleine Aale gebären. Im Mittelalter wurde der Aal meist den Schlangen oder Seeschlangen zugeordnet, die sich angeblich mit ihm paaren wollten. Und wie das so ist bei mystischen Lebewesen, wurde der Aal auch als ein heilender Fisch gehandelt und es wurden ihm heilende Kräfte nachgesagt.
Im Internet habe ich noch etwas gefunden, wie man zum Beispiel den Aalbesatz erhöhen kann: „Um einen Teich mit Aalen zu besetzen, schneide man von einer Haselrute Sprossen ab und lege sie auf ein umgedrehtes Stück Rasen. Das alles werfe man nach einigen Tagen zusammengebunden in den Teich.“
Es steht dann aber auch sicherheitshalber dahinter, es ist eine Kuriosität und es funktioniert nicht. Das ist eigentlich sehr schade.
Man hat aber erst zum Ende des 19. Jahrhunderts herausgefunden, dass diese kleinen weidenblattförmigen Fische Larven des Aales sind. Diesen Zusammenhang zum Glasaal, um den es heute geht, den fand man noch später heraus.
Der Aal ist ein Wanderfisch. Er wandert zum Laichen von den Bächen und Flüssen bis hinab ins Meer.
Die Männchen beginnen mit 6 bis 9 Jahren ihre Wanderung. Die Weibchen hingegen zieht es erst mit 12 bis 15 Jahren zum Laichen ins Meer. In der Regel erfolgt dies beim europäischen Aal von August bis Oktober. Sie ändern dabei ihre Farbe zum Silber hin und werden dann die sogenannten Blankaale. Nach ihrem 5.000 Kilometer langen Zug zum Ablaichen sterben die Alttiere. Erst im Jahre 1922 erkannte man, dass die europäischen und auch die amerikanischen Aale in der Saragossosee im mittleren Westatlantik vermutlich südlich der Bermudas laichen und ihre Larven, eben diese Weidenblätterlarven, mit dem Golfstrom an die europäischen Küsten zurücktreiben. Genaueres ist bis heute nicht bekannt, da man bisher keine laichenden Aale beobachten konnte. Die
Reise der Larven von der Saragossosee bis nach Europa dauert circa drei Jahre. Dann sind diese kleinen weidenblätterförmigen Gebilde fünf bis sieben Zentimeter lang.
Wenn die Aale angelandet sind an der europäischen Küste, vollziehen sie in nur 24 Stunden eine Metamorphose. Sie erhalten hier vor der Küste angekommen, bevor sie in die Flüsse wieder hochsteigen, ihren typischen aalförmigen Körperbau und werden jetzt Glasaale genannt. Das Einwandern dieser jungen Glasaale in die Fließgewässer erfolgt in Frankreich im September oder bis zum Mai, da wandern sie in die Ostsee. Danach beginnen sie mit der Einlagerung von Pigmenten, wenn sie in den Flüssen sind, verlieren so ihre Durchsichtigkeit und beginnen zu steigen in den Flüssen. Am heftigsten – die Aale heißen in dieser Phase auch Steigaale – steigen die Weibchen. Sie haben einen sehr starken Wandertrieb, sodass wir selbst im Rheinfall bei Schaffhausen sehen, dass Aale hier hochsteigen können, und wir zum Beispiel sogar im Bodensee und in anderen tiefer liegenden Gewässern im Binnenland Aale antreffen.
Trotz der Forschung ist noch vieles unbekannt, was den Aal betrifft. So ist es bis heute nicht gelungen, den Aal künstlich vom Laichen bis zum erwachsenen Tier aufzuziehen, da nicht genau bekannt ist, wovon sich die Larven ernähren. Zur Aalzucht benötigt man nach wie vor Glasaale in großen Mengen. Es klappt eben leider nicht mit den Weidenruten.
Meine Damen und Herren, noch 1984 wurde der europäische Aal nicht als gefährdet eingestuft, obwohl schon seit Beginn der 80er Jahre ein starker Rückgang des Aalaufkommens zu verzeichnen war, auch des Glasaalaufkommens. Dieser Rückgang, der sich bis heute verstärkt, wurde anfangs als rätselhaft bezeichnet. Bei genauerem Hinsehen konnte man aber damals schon einige Ursachen erkennen. Zum einen haben sich durch den Klimawandel Geschwindigkeit und Richtung des Golfstroms geändert, sodass also weniger Aallarven an die europäische Küste kommen. Zum anderen aber ist seit den 70er Jahren eine Praxis zu beobachten, die zunehmend einem Raubbau bei der Glasaalfischerei gleichkommt. Der Glasaal, also dieser kleine, der gerade vor der Küste Europas frisch entstandene, gilt unter anderem in Ländern wie Frankreich, Spanien, aber auch in Japan als Delikatesse. Seit 1997 kann zum Beispiel die Nachfrage nach Glasaalen nicht mehr gedeckt werden. So waren die Preise von 1.000 Euro pro Kilogramm um die Jahrhundertwende keine Seltenheit. Seither sanken zwar die Preise zum Teil auch mal auf 450 Euro pro Kilogramm, im Moment stehen sie wieder bei 900 Euro pro Kilogramm. Und das verführt natürlich zum Abfischen der Glasaale.
Außerdem haben sich auch die natürlichen Lebensräume des Aals stark verändert. Die Flüsse werden zunehmend verbaut, es entstehen immer mehr Staustufen aus Hochwasserschutzgründen, aber auch zur Energiegewinnung. Die Glasaale werden an den Schleusen aufgehalten, sie stauen sich dort regelrecht und werden dann massenhaft abgefischt. Was ist nun mehr zu verurteilen: das Aufhalten der Glasaale an den Schleusen oder das Abfischen durch die Fischer? Ich denke, es ist beides schlimm. Allerdings hat auch erst der Bau von Schleusen vielerorts dazu geführt, dass dort so massiv Glasaal abgefischt wird.
Das Kernstück, ich sagte es schon kurz, des Problems sind die finanziellen Interessen. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Tierart aus finanziellem Interesse ausgerottet wird. Dieses Problem muss grundsätzlich angepackt werden. Solange es so hohe Preise für das Kilo Glasaal gibt, solange wird es auch Überfischung und Wilderei geben. Und die zunehmende Nutzung der Wasserkraft zur Energiegewinnung mit Turbinen tut ein Übriges, sodass also der eigentlich gute blaue Strom in diesem speziellen Fall doch eine nicht so gute Nebenwirkung hat.
Ebenso kann die schlechte Wasserqualität in vielen Fließgewässern ein zusätzlicher Grund für den schlechten Allgemeinzustand der Aale sein. Sie werden dadurch wesentlich anfälliger für besonders aus Ostasien eingeschleppte Parasiten. Ein befallener laichbereiter Aal hat kaum Chancen, sein Ziel in der Saragossosee zu erreichen. Ebenso nimmt die Fruchtbarkeit der Aale durch aufgenommene Schwermetalle nachgewiesenermaßen ab.
Leider werden viele Flüsse in Europa zur Wanderzeit der Aale mit sogenannten Aalhamen abgesperrt und alle Aale werden abgefischt. Die Aalhame sind für die, die es vielleicht nicht wissen, so eine Art Reusen, nicht in Netzform, sondern in Korbform, die maximal auf der Hälfte des Fließgewässers eingesetzt werden dürfen, doch sie werden illegalerweise oftmals über den ganzen Fluss gezogen. Und dann sind natürlich alle Aale drin.
Jetzt höre ich doch sicherlich auch die Stimmen der Opposition: Und was ist nun mit dem Kormoran?
Doch, der Kormoran spielt beim Rückgang der Aalbestände zwar eine Rolle, aber eine sehr geringe. Die Kormorankolonien zum Beispiel, die sich sehr gerne von Aal ernähren, finden sich übrigens sehr oft an den Staustufen und hinter den Turbinen. Sie fressen die verletzten und nach dem Turbinendurchlauf benommenen und orientierungslosen Fische einfach auf.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der europäische Aal ist nicht umsonst auf die Rote Liste gekommen. Hauptursache ist menschliches Handeln in vielen Facetten. Nicht umsonst hat die Europäische Kommission dem Europäischen Rat im Frühjahr dieses Jahres eine Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes zur Unterschrift vorgelegt. Darin wird eingeschätzt, dass zurzeit noch ein Prozent der adulten Aale überhaupt die Laichgebiete erreichen, und dies in sehr schlechtem Zustand. Wenn der Rückgang der adulten Bestände den Rückgang bei der Glasaalrekrutierung widerspiegelt, würde dies in Zukunft eine Abnahme der Aalbestände auf ein Prozent der früheren Menge bedeuten. Darauf gehe ich nachher in meiner Rede zum Thema weiter ein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin meine Einbringung an der Stelle unterbrochen, dass die Aalbestände nach Einschätzung der Europäischen Kommission in wenigen Jahren auf ein Prozent der früheren Menge zurückgehen werden. Auf ein Prozent, bitte schön! Es wird von der Europäischen Kommission eingeschätzt, dass es in zehn Jahren – und zehn Jahre sind ja wirklich recht kurz – keine wirtschaftliche Nutzung der Aalbestände mehr geben kann und dass damit auch alle vom Aalsektor in der Wirtschaft abhängigen Arbeitsplätze verschwinden.
Um jetzt wieder zum Glasaal zu kommen, wir haben dazu sehr viel gehört. Ich erzähle nicht noch mal alles, was schon gesagt wurde. Aber wir müssen uns verdeutlichen, von diesem Glasaal werden vor den Küsten – die Angaben sind da unterschiedlich – zwischen 80 und 95 Prozent abgefischt. Das heißt, die Kinderstube wird zu 80 bis 95 Prozent weggefischt, zerstört. Es kommen nur 20 Prozent, vielleicht sogar nur 5 Prozent – wie gesagt, so genau weiß man das offensichtlich heute immer noch nicht – der Aale weiter, können letztendlich wieder in die Flüsse einziehen, geschlechtsreif werden und so weiter. Da liegt einfach die Problematik. Darum haben wir uns mit dem Antrag zuallererst auf diesen Glasaal gestützt, begrüßen aber als PDS.Linksfraktion auch den Antrag der CDUFraktion und werden ihm zustimmen.
Meine allererste Rede hier im Landtag war die über die Gammelfischerei und hier geht es ja um so eine ähnlich gelagerte Geschichte. Auch hier kann ich wieder sagen, es braucht kein einziger Aal den Menschen, aber der
Mensch isst einfach gerne den Aal, also braucht er den Aal. Da geht es übrigens den Menschen so ähnlich wie den Kormoranen. Ich kann einfach an dieser Stelle nur sagen,...
Natürlich.
... retten wir den Aal und die Aalfischerei, dann finden wir den Aal weiterhin im Kochtopf, in der Pfanne und, bevor Sie jetzt fragen, im Räucherofen auch, und im Räucherofen auch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Gentechnik ist vielleicht ein nicht ganz so erfreuliches Thema wie der Aal, den wir ja jetzt sozusagen gemeinsam retten werden.
Ein sehr kluger Mann und geachteter Wissenschaftler hat vor ganz kurzer Zeit in meiner Gegenwart bei einer Veranstaltung gesagt, dass sowohl die Chancen als auch die Risiken in der grünen Gentechnik vielleicht überschätzt werden. Daher ist es mitunter schwierig, eine sachliche Debatte zu diesem Thema zu führen. Und gerade weil die Mehrheit der Verbraucher die grüne Gentechnik ablehnt beziehungsweise gentechnisch veränderte Produkte nicht verzehren möchte, weil sie sich irgendwie davon bedroht fühlen, ist von der Politik ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema gefordert. Auch deshalb halte ich es für geboten, diese Frage heute und hier im Landtag zu behandeln.
Der Ihnen vorliegende Antrag befasst sich hauptsächlich mit Risiken der Anwendung der grünen Gentechnik und der Vermeidung von Schäden. Die Koalitionsfraktionen wollen erreichen, dass die Landesregierung auf die im Koalitionsvertrag von SPD und CDU im Bund vorgesehene Novellierung des Gentechnikgesetzes und die Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie im Sinne des vorliegenden Antrages Einfluss nimmt.
Im Besonderen geht es uns um eine europaweit einheitliche und vor allem ausnahmslose Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, bei deren Herstellungsprozessen gentechnisch veränderte Organismen, GVO also, eingesetzt werden. Die EG-Verordnung aus dem Jahre 2003 regelt zwar die Kennzeichnung der Lebens- und Futtermittel, die aus GVO hergestellt werden, aber sie erfasst nicht solche, die mithilfe oder zur Hilfenahme eines GVO hergestellt wurden. Das heißt, Lebensmittel und Futtermittel, die mithilfe eines gentechnisch veränderten Hilfsstoffes hergestellt wurden, werden für den Verbraucher nicht sichtbar. Das bedeutet, dass Produkte, die aus Tieren gewonnen worden sind, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert oder mit gentechnisch veränderten Arzneimitteln behandelt wurden, bisher nicht gekennzeichnet worden sind. Damit sehen wir die Wahlfreiheit des Verbrauchers unzulässig eingeschränkt.
Eine Kennzeichnung mit Ausnahmeregelungen ist keine vertrauensbildende Maßnahme. Es muss erreicht werden, dass alle Produkte, bei deren Herstellung gentechnische Verfahren oder Produkte zur Anwendung kamen, entsprechend gekennzeichnet werden. Dies würde dann zum Beispiel auch für Produkte von Tieren gelten, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Dies erfordert jedoch eine konsequente Verfahrenskennzeichnung, wie sie analog bei ökologisch erzeugten Produkten angewendet wird. Denn auch hier wird nicht der Inhalt gekennzeichnet über das Ökologo, sondern hier wird das Verfahren gekennzeichnet.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt aus dem Antrag hervorheben und das ist die Problematik der Haftung. Die im derzeitigen Gentechnikgesetz geltenden Haftungsgrundsätze bieten allein keine hinreichende Absicherung der verschiedenen Beteiligten. Durch die Einrichtung eines Ausgleichsfonds sollen deshalb die Schäden abgedeckt werden, die Landwirten entstehen, die ökologisch oder konventionell ohne Verwendung von GVO wirtschaften, wenn der Verursacher die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten hat. Dazu heißt es in der bereits erwähnten Koalitionsvereinbarung, ich zitiere: „Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass sich die beteiligten Wirtschaftszweige für Schäden, die trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten und der Grundsätze guter fachlicher Praxis eintreten, auf einen Ausgleichsfonds verstän
digen. Langfristig ist eine Versicherungslösung anzustreben.“
Unsere Formulierung ist eindeutiger und sagt im klaren Deutsch, wer an der Sache verdient, muss auch in Haftung stehen. Die Regelung dient dazu, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen GVO-Anbauern zu erleichtern und zu sichern. Sie übernimmt damit eine wichtige Befriedungsfunktion und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der Koexistenz.
Derzeit sind durch das Bundessortenamt fünf gentechnisch veränderte Maissorten für den Anbau zugelassen. Die Ergebnisse der Erprobungsanbaubundesinitiative zeigen, dass beim Anbau von Bt-Mais, so heißt dieser, neben den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen insbesondere folgende Koexistenzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Das ist zum einen die Information des Nachbarn, damit er rechtzeitig die Möglichkeit erhält, aus seiner Sicht entsprechende Handlungen vorzunehmen, also zum Beispiel etwas anderes anzubauen, damit sich der Bt-Mais nicht mit seinen nicht gentechnisch veränderten Organismen einkreuzen kann.
Zum anderen muss es einen klaren wirtschaftlich begründeten Mindestabstand zum Nachbarmais geben. Natürlich gehört zur guten fachlichen Praxis und zur Einhaltung von Sicherheitsstandards eine saubere Warenflusstrennung. Und dazu gehört die Reinigung von Technik und Lagerräumen.
Das sollte natürlich nicht nur für Mais gelten, sondern die künftige Gentechnik- und Pflanzenerzeugungsverordnung muss klare und spezifische Regeln enthalten. Und dahin gehend soll die Landesregierung im Bundesratsverfahren wirken. So weit zur Einbringung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag, und zwar unabhängig davon, ob wir jetzt Befürworter der grünen Gentechnik sind oder ob wir Ablehner sind, geht es ganz einfach darum, dass wir akzeptable Regeln finden, die letztendlich in den ganzen Prozess wieder mehr Vertrauen hineinbringen.
Vielleicht ein Wort für die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion: Wenn wir uns ein Auto kaufen, dann haben wir uns erst einmal eine gefährliche Maschine angeschafft und es ist uns erst durch die Straßenverkehrsordnung möglich, diesen Verkehrsfluss mit diesen Autos in die richtigen Bahnen zu lenken. Ich brauche also Regeln und darum geht es zum einen in diesem Antrag. Zum anderen, wenn trotzdem etwas passiert, und damit muss man immer rechnen, wenn man irgendwo auf irgendeinem Gebiet tätig und aktiv wird, können immer irgendwelche Schäden entstehen. Dann haftet – wenn ich einen Autounfall verursache – generell der Verursacher. Genau das möchten wir letztendlich, dass der Verursacher beziehungsweise der, der das Auto hat, haftet. Wir möchten also ordentliche Regeln.
Es geht nicht darum, ob wir die Gentechnik möchten oder nicht. Das muss einfach jeder – und darum stellen wir hier noch einmal ab auf den Verbraucher – für sich selbst entscheiden. Und wenn der Minister hier zum Beispiel sagt, es sind keine Stoffe in der Milch nachgewiesen worden, dann ist das richtig. Der Verbraucher, der weiß das ja auch, dass er wahrscheinlich schon sehr lange Milch trinkt, die aus Tieren entsteht, die schon lange mit Gentechnik gefüttert werden. Das weiß der Verbraucher. Er hat die Möglichkeit sich zu entscheiden, ich trinke diese Milch auch weiterhin, weil dat måkt nicks. Aber das muss seine Entscheidung sein. Er kann diese Entscheidung erst treffen, wenn er auch wirklich über den Prozess der Herstellung informiert ist.
Ich möchte jetzt zur Diskussion noch ausführen, dass der aktuelle Landwirtschaftsminister der Bundesrepublik am 20. April zum Beispiel Vertreter des Unilever-Konzerns eingeladen hat. Unilever sagte selber, sie stehen dem zwar positiv gegenüber, aber weil der Verbraucher Gen
technik ablehnt, wird er nicht mit Gentechnik arbeiten. Das wirtschaftliche Risiko ist ihm einfach zu groß. Und bei derselben Veranstaltung sagte der Bundesvorsitzende der ABL Friedrich Wilhelm Grafe zu Baringdorf, wenn schon Unilever dieses wirtschaftliche Risiko zu groß ist, wir als landwirtschaftliche Betriebe leben von der besonderen Qualität unserer Erzeugnisse. Wenn sich bei uns auf unseren Feldern Gentechnik einkreuzt, dann wäre unsere Existenz dahin. Ich möchte einfach zu bedenken geben, dass auf diesem Gebiet nicht nur für ökologisch arbeitende Landwirte, sondern auch für gentechnikfrei arbeitende Landwirte die Angst da ist, dass sich Gentechnik einkreuzen könnte.
Die Mutation ist ja das, was sich so dahinmendelt, was von alleine kommt, beziehungsweise was durch Auswahl und Züchtung kommt. Das ist ein bisschen was anderes.
Herr Riemann, wir könnten einen kleinen Biologieexkurs machen,
was der Unterschied zwischen grüner Gentechnik, Zucht und Auslese ist.
Das können wir machen, aber es ist nicht Gegenstand dieses Vortrages.
Auf der gleichen Veranstaltung hat zum Beispiel Herr Seehofer auch noch einmal eindeutig gesagt, dass die Haftungsfrage dahin gehend geklärt wird, dass keine Steuergelder in den Haftungsfonds fließen werden. Da sind wir mit Herrn Seehofer natürlich ganz auf einer Linie. Wir möchten die Bundesrepublik mit diesem Antrag unterstützen, damit sie bei dieser Linie und bei dieser Argumentation bleibt.
Vielleicht noch ein kleines Wort zur Geschwindigkeit der Wissenschaft, das, was der Minister angesprochen hat. Da bitte ich einfach darum, wir müssen Geduld haben. Ein Vegetationsjahr dauert in unseren Breitengraden zwölf Monate. Das können wir nicht wirklich beschleunigen, sonst sind wir ja wieder im Gewächshaus. Wir wissen ja, die Aussagen reichen nicht.
Wir waren in der letzten Woche mit dem Landwirtschaftsausschuss in der Genbank auf der Insel Poel. Dort hat man uns sehr genau und detailliert gezeigt – die machen es nicht selber, sondern es machen andere auf deren Versuchsfeldern zum Teil –, dass dort wirklich darauf geachtet wird, wie groß die Abstände sind, andere Vegetationszeiten, also Sicherheitsmaßnahmen ohne Ende und ringsum natürlich Pflanzen, wo es sich nicht auskreuzen kann. Es werden durch die Wissenschaftler sehr hohe Barrieren gelegt und diese wurden, davon konnten wir uns überzeugen, sehr exakt und ordentlich gemacht. Trotzdem wurde uns dort gesagt, selbst sie können nicht 100-prozentig garantieren, dass keine Aus
kreuzung bei den Versuchen erfolgen wird. Dennoch werden wir Versuchen, die natürlich mit großer Sorgfalt gemacht werden, so, wie sie zum Beispiel auf der Insel Poel durchgeführt werden, weiterhin positiv gegenüberstehen. Sehr interessant war – damit möchte ich auch schließen, wir lehnen natürlich Ihren Antrag ab –,
im Anschluss an diesen 20. April hat Herr Seehofer erstaunlicherweise das Gespräch, das er ja mit Vertretern von Kirchen, Biotechnik, Saatgutindustrie, der Wissenschaft und der Forschung hatte, folgendermaßen zusammengefasst, dass offensichtlich auch aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft niemand sagen könne, worin der Nutzen der Anwendung der sogenannten grünen Gentechnik in Deutschland heute bestehen würde. Es gab von den Teilnehmern keinen Widerspruch.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns allen bekannt, dass es zwei Ereignisse im Leben eines Menschen gibt, die unausweichlich sind, egal wie das Leben verläuft und wie die Biografie ist. Das sind die Geburt und der Tod, denn der steht vor uns allen. Ob wir es möchten oder ob wir es nicht möchten, es ist einfach so. Dieses Thema ist natürlich sehr emotional besetzt. Ich habe es im Obleutegespräch des Tourismusausschusses erlebt, wie stark die Sache emotional besetzt ist und wie unterschiedlich die Meinungen sind. Ich akzeptiere das, gerade in Bezug auf den Friedwald. Ich persönlich bin sehr froh, dass diese Möglichkeit des Friedwaldes in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet wird. Ich möchte dafür zwei Aspekte nennen:
Der erste Aspekt ist ganz einfach, denn unsere jüngeren Menschen gehen seit 1990 immer mehr in die alten Bundesländer. Es gab eine große Welle seit 1990, die immer noch nicht ganz zu Ende ist. Die, die jetzt zu Hause bleiben, werden immer älter und werden irgendwann begraben werden müssen. Viele von diesen sagen ganz pragmatisch: Meine Kinder können nicht aus Bayern oder aus dem Saarland kommen, um hier die Grabpflege zu übernehmen. Ich möchte ganz einfach an einem schönen Ort in Mecklenburg-Vorpommern bestattet werden, wo meine Kinder, wenn sie dann einmal zum Urlaub in ihr Heimatland zurückkommen, eine Stätte aufsuchen können, die wunderschön ist, wo sie sich an mich erinnern können. Ich möchte für mich keine Seebestattung, das ist mir einfach zu kalt. Das ist einfach eine Begründung, die ich sehr oft bei der Beschäftigung mit diesem Thema gehört habe. Das ist die eine Sache, die unsere eigenen Menschen, die hier in Mecklenburg-Vorpommern leben und auch sterben, betrifft.
Die zweite Sache ist, wir sind jetzt durch die A 20 angeschlossen an die Ballungsräume Hamburg und Berlin. Es gibt, und das weiß ich nun wiederum durch die Beschäftigung mit diesem Thema, eine große Nachfrage aus den beiden Ballungsräumen, die gerne in das Land zurückkommen möchten, in dem sie jahrelang einen schönen Urlaub verleben, wo sie die Naturschönheiten kennengelernt haben und sich sagen, hier würde ich gerne an bestimmten Stellen begraben sein wollen. Ich weiß, dass meine Familie, meine Angehörigen auch gerne meiner gedenken an einer bestimmten Stelle, das verbinden mit angenehmen Erinnerungen und mit einem angenehmen Aufenthalt in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich denke, unter diesen beiden Aspekten ist es auch legitim für diejenigen, die außerhalb eines Friedhofes beerdigt werden möchten, nämlich in einem Friedwald, genauso, wie es ja bei der Seebestattung möglich ist, dass man diese Möglichkeit jetzt erschließt.
Drittens. Es ist mir bei der Beschäftigung mit dem Friedwald und bei Gesprächen begegnet, dass in anderen Bundesländern sehr wohl Geistliche an den Bestattungen von Personen teilnehmen, die sich im Friedwald bestatten lassen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist weder Frühling noch ist Ostern,
ich weiß eigentlich immer noch nicht so richtig, was dieses Eierthema
jetzt im Moment hier auf der Tagesordnung soll.
Mit viel Mühe ist es mir dann doch erstaunlicherweise noch gelungen, drei Merkmale herauszufinden. Das erste Merkmal – der Antrag ist doch erstaunlich dürr – ist einmal der Auftrag selbst und zweitens die Begründung. Also die Schleifen waren hier von Ihnen beiden immerzu heftig zu hören, immer ein bisschen das Gleiche.
Das zweite Merkmal ist, es wurde einfach aus der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU im Bund abgeschrieben. Und das dritte Merkmal ist – das wurde auch schon mehrfach genannt –, der Antrag kommt einfach zu spät, denn der Agrarminister, den wir als sehr rührig kennen,
in jeder Hinsicht, hat natürlich auch mitbekommen, dass zum 01.01.2007 die entsprechende Nutztierhaltungsverordnung abläuft und dann gehandelt werden muss. Das hat er schon getan. Ich glaube, sogar Frau Schlupp selbst hat es gesagt, nämlich 2004 im Bundesrat und 2005 auf der Agrarministerkonferenz in Bielefeld. Das ist alles nachlesbar, Sie haben es offensichtlich sogar auch getan. Und dort wurde einfach schon entsprechende Vorarbeit geleistet. Auch Ihnen ist bekannt, man braucht, um etwas durchzubringen, einfach immer Mehrheiten.
Ja, das ist immer das Problem.
Es ist jetzt hier endlich ein Kompromiss gefunden worden, denn natürlich ist es ein Kompromiss zwischen den Tierschützern und den Geflügelhaltern. Und wir wollen uns doch nichts vormachen, wenn wir zu heftig an die ganze Sache herangehen und ausschließlich nur im Sinne des Tierschutzes agieren, was wir natürlich gern tun würden, dann werden bei dem Stand der Globalisierung einfach unsere Frühstückseier nicht mehr in Deutschland hergestellt. Ich glaube, Frau Schlupp hatte es gesagt, dann werden einfach in die jetzigen 550 Quadratzentimeter großen Käfige noch zwei Hühner hineingestopft, irgendwo weiter gen Osten oder wo wir es nicht mehr sehen.
Der Agrarminister kennt diese Problematik
und genau deshalb ist er schon aktiv geworden.
Nein, er ist nicht in der falschen Richtung aktiv geworden,
sondern in der Richtung des Kompromisses. Darüber sind wir froh und da schließe ich mich jetzt einfach Frau Monegel an, wir lehnen natürlich auch diesen Antrag als ein populistisches Ei ab.
Hinterher.
Sehen Sie, und genau das möchte ich, dass der Minister einfach Verhandlungsspielraum hat.
Die EU-Richtlinie sagt, ab fünf Prozent. Und stellen Sie sich vor, wir sagen jetzt hier sieben und Dr. Ebnet würde es schaffen, sechs Prozent herauszuhandeln,
dann würden wir doch ganz dumm dastehen.
Wenn er acht heraushandelt, wäre es auch gut.
Und das wird er nicht tun, er weiß nämlich auch, worum es geht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darüber eigentlich einig: „Biokraftstoffe müssen wettbewerbsfähig bleiben!“ Die Frage der erneuerbaren Energien und der nachwachsenden Rohstoffe sowie ihre Verwendung haben letztendlich in dieser Legislaturperiode den Landtag schon oft beschäftigt. Ich möchte hier auf das Innovationsprogramm für nachwachsende Rohstoffe oder auch den Antrag aus meiner Fraktion zur Fortführung dieses Programms hinweisen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen sehr hohen Entwicklungsstand, das ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden. In der gesamten Bundesrepublik werden zum Beispiel zurzeit 2 Millionen Tonnen Biodiesel produziert, davon 400.000 Tonnen Biodiesel in Mecklenburg-Vorpommern. Ich wiederhole es noch einmal: Es werden in der Bundesrepublik insgesamt 2 Millionen Tonnen Biodiesel produziert, davon 400.000 Tonnen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind, wenn man das ausrechnet, bereits 20 Prozent. Daraus ergibt sich, dass wir natürlich als Land Mecklenburg-Vorpommern, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, besonders stark betroffen sind.
Der verstärkte Einsatz von Biomasse im Kraftstoffbereich erfüllt die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung ganz besonders. Diese Aspekte sind:
1. Die Folgen des Klimawandels werden gebremst.
2. Die Abhängigkeit von internationalen Ölmärkten wird reduziert.
3. Im ländlichen Raum entstehen Arbeitsplätze.
Diese drei Aspekte beziehungsweise diese drei Säulen, darüber sind wir uns in diesem Raum einig, sind uns allen sehr wichtig. Insbesondere der letzte Punkt ist für uns sehr wichtig, und zwar die Schaffung von Arbeitsplätzen und die damit zusammenhängende Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft sowie die Stabilität der Betriebe. Aber auch das wurde hier bereits von meinen Vorrednern angesprochen.
Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel,...
Könnte sich die CDU vielleicht ein bisschen leiser unterhalten oder so lange rausgehen? Ich höre hier kaum mein eigenes Wort!
Ja, das ist ein bisschen störend. Wenn Sie sich mit mir unterhalten, wäre mir das angenehmer! Wenn Sie sich nur untereinander unterhalten, würde ich Sie einfach bitten, so lange rauszugehen.
Ja, oder sie verstehen es nicht.
Das Ziel unseres Antrages ist es natürlich, dass die bisher positiven Rahmenbedingungen für Produzenten, Vertreiber und Anwender weitgehend zu erhalten sind. Aber natürlich gibt es inzwischen einige Veränderungen, und zwar die Veränderung des Energiesteuergesetzes, welches zum 1. August 2006 in Kraft treten wird – Frau Holznagel sagte es bereits –, und der Paradigmenwechsel von der Steuerbefreiung der Biokraftstoffe hin zu einer Beimischungspflicht. Das ist allerdings eine Tat des neuen Koalitionsvertrages aus Berlin zwischen CDU und SPD, die natürlich nachteilig für Mecklenburg-Vorpommern ist. Frau Holznagel hat es bereits ausgeführt.
Der Minister verwies darauf, dass die Bundesregierung im Jahre 2004 festgestellt hat, dass es zu einer Überförderung von Biodiesel in Reinform gekommen ist. Er hat daraus geschlussfolgert, dass es zu einer Änderung der Besteuerung kommen muss. Das ist vor allem im Bereich der Eigenversorgung kontraproduktiv für Investoren und Interessenten, denn besonders nach dem Auslaufen der Agrardieselregelung wird der Einsatz von kostengünstigen Biokraftstoffen in den Betrieben immer stärker als eine mögliche Alternative anerkannt. Große Anstrengungen gibt es bei uns hinsichtlich der Nutzung von kaltgepresstem Rapsöl, beim Dieselkraftstoff- und Rapsölgemisch. Hier wird das Risiko bei der Investition derzeit vom Landwirt getragen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen erhöhen aber das Risiko des Landwirtes. Gerade im landund forstwirtschaftlichen Bereich sollten – das ist unsere Auffassung dazu, darum ja auch unser Antrag – die Biokraftstoffe und vor allem Pflanzenöle, wie ursprünglich vorgesehen, mindestens bis 2009 steuerfrei bleiben.
Derzeit haben wir den Prozess, dass beispielsweise Biokraftstoffe in Größenordnungen aus Südamerika eingeführt werden, weil sie dort zu einem Drittel billiger hergestellt werden können, und zwar aus Zuckerrohr zum Beispiel. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass dafür in Südamerika im Moment in Größenordnungen Wälder abgeholzt werden, sodass es uns langfristig letztendlich wieder auf die Füße fällt. Die Umweltschäden in Euro oder in Mark und Pfennig, wie wir früher gesagt hätten, heute in Euro, sind aber heute noch nicht absehbar. Insofern werbe ich natürlich unter Naturschutzaspekten, hier mit Sachverstand an die Sache heranzugehen und diese Besteuerung, wie gesagt, bis 2009 auszusetzen.
Noch ein Wort zu den Biokraftstoffen der neuen Generation. Es ist notwendig, dass eine steuerliche Begünstigung beziehungsweise Freistellung weiterhin erfolgt, und zwar aus dem Grunde, damit überhaupt Forschung und Entwicklung stattfinden kann. Wenn diese steuerliche Begünstigung hier nicht weiter stattfindet, wird auch keine Forschung und Entwicklung mehr stattfinden, weil das Risiko für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich
wirklich zu groß ist. Wir sind jedoch daran interessiert, um noch einmal auf eine der Säulen zurückzukommen, letztendlich nicht nur den Naturschutz und die Nachhaltigkeit der Arbeitsplätze zu sicheren, uns von den Ölmärkten dieser Welt abzukoppeln.
Darum ist es auch wichtig, im Bereich der Biokraftstoffe der zweiten Generation weiterzuforschen. Wir bitten letztendlich unsere Landesregierung, wie es auch in unserem Antrag heißt, sich in der entsprechenden Art und Weise bei der Bundesregierung einzusetzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Guten Tag, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin auch sehr froh, dass dieses Gesetz im Tourismusausschuss gelandet ist, denn wir haben zwar nur zwei Paragrafen in diesem Gesetz, nämlich die Paragrafen 26 und 27, aber die haben es in sich.
Wir haben hier heute schon von der Usedom- und von der Rügencard gehört. Darauf gehen wir im Einzelnen noch einmal im Tourismusausschuss mit Sicherheit ein. Vor Ihnen steht sozusagen ein Praktiker. Ich habe 15 Jahre meines bisherigen Berufslebens im – heute sagt man das
so – Frontofficebereich zugebracht und weiß auch ein bisschen, wie es da zugeht. Wozu braucht man zum Beispiel auf einem Meldeschein einen Namen? Logisch, den braucht auch der Hotelier, er möchte schließlich seinen Gast ansprechen können. Wozu braucht er die Anschrift des Gastes verbunden mit dem Namen? Das ist auch sehr einfach zu beantworten: a) Wenn der Gast nicht bezahlt, möchte man versuchen, ihn ausfindig zu machen. b) Wenn hinterher die Bettwäsche fehlt,
der Fön, die Stehlampe und der Bademantel, möchte man sich vielleicht noch einmal mit dem Gast in Verbindung setzen können. Das kommt nicht oft vor, aber es kommt vor.
Das Alter ist natürlich wichtig, aber nicht unbedingt das Geburtsdatum, dieses nur insofern, dass man noch jahrelang weiterhin nette Geburtstagsgrüße schreiben kann. Wer schon einmal im Hotel war und sein Geburtsdatum angegeben hat, der weiß das. Das Bundesland ist aber für Marketing genauso wichtig wie das Alter. Man weiß dann einfach zielgerichtet, wo man Marketing machen kann. Und die Kenntnis über An- und Abreisetermin, das ist natürlich klar, ist organisatorisch wichtig für das Hotel, wann ein Abreisezimmer, wann ein Bleibezimmer fertig zu machen ist. Das ist sehr leicht zu erklären. Diese Angaben braucht also bitte schön auch derjenige, der ein Hotel hat und vermietet.
98 Prozent aller Anmeldungen in Mecklenburg-Vorpommern sind vorher, nur 2 Prozent der Gäste reisen sozusagen spontan an. Das heißt in der Praxis, dass alle Daten von diesen 98 Prozent der potentiellen Gäste schon im Rechner sind. Die Rezeptionistin braucht also nur noch auf den Knopf zu drücken, könnte diesen Meldeschein, um den es hier geht, ausdrucken und der Gast braucht nur zu unterschreiben. Die Rezeptionistin nimmt das entgegen, sie weiß schon, was sie ausgedruckt hat, und braucht nur noch mit dem Ausweis zu vergleichen,
ob das, was auf dem Meldeschein eingetragen wurde, wirklich auch in dem Ausweis steht. Habe ich aber einen handschriftlichen Meldeschein, meine Damen und Herren, was macht dann die Rezeptionistin? Sie guckt nicht mehr, was dort steht, sondern nur, dass dort etwas steht,
denn sie hat alle Angaben bereits im Rechner. Sie muss nicht mehr gucken, was dort steht, das kann sie auch gar nicht bei der – auf Deutsch gesagt – Klaue, die die meisten von uns haben, das ist nicht mehr zu leisten.
Wer von Ihnen Humor hat, kann vielleicht einmal Folgendes probieren: Gehen Sie, die Damen unter uns, in ein Hotel – Sie haben sich vorher angemeldet – und lassen sich diesen Meldeschein geben. Schreiben Sie beim Vornamen „Rosa“ und beim Nachnamen „Schweinchen“ hinein! 1:100 – die Rezeptionistin wird nicht einmal mit der Wimper zucken, denn sie guckt nicht hin, was dort steht. Sie sieht nur, dass dort etwas steht und Sie eine Unterschrift geleistet haben, mehr nicht.
Sie kann auch nicht überprüfen, ob der Ausweis, den Sie ihr vorlegen, wirklich richtig ist. Das kann sie gar nicht.
Wie soll sie das bitte tun? Und Sie können sie auch nicht wirklich verpflichten, das zu machen. Oder wollen wir jetzt alle Rezeptionisten in Zukunft verbeamten? Das hätte vielleicht auch etwas.
Insgesamt würde ich sagen, das müssen wir vielleicht noch einmal klären, denn wir hatten natürlich bereits im Vorfeld festgestellt, dass letztendlich bei dieser handschriftlichen Ausfüllung eines Meldescheins witzigerweise ausgenommen ist, wer in Zelten übernachtet, wer in Wohnwagen, auf Wasserfahrzeugen und in Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergsvereins zum Beispiel übernachtet. Diese sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ich denke, darüber sollten wir im Tourismusausschuss wirklich noch einmal intensiv nachdenken und diskutieren, wie wir diese Kuh vom Eis kriegen können,
sodass wir zwar das Bundesgesetz noch beachten, aber diesen alten Zopf vielleicht jetzt schon abschneiden und eine vernünftige Lösung finden, damit letztendlich die Rezeptionistin nicht gezwungen ist, diese Dinge dort zu tun, die wirklich sinnlos und überholt sind, sondern dass sie sich um den Gast kümmern kann, was wieder etwas zu tun hat mit Qualität, mit Offensive im Tourismus. Damit haben wir auch wieder die Verbindung zum Tourismus. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs muss ich erst einmal sagen, ich bin ein bisschen verschnupft,
dass ich hier von Frau Holznagel höre, dass der Minister ihr schon verraten hat, dass er mit 90 Prozent rechnet. Es wäre schön gewesen, wenn Sie das vielleicht den Koalitionären zuerst gesagt hätten und nicht der Opposition.
Aber ich habe jetzt einfach ein unheimlich erfreuliches Erlebnis, was Sie mir hier bereiten, meine Damen und Herren.
In allen vorhergehenden Landtagssitzungen, wenn um diese Zeit, nämlich als letzter Tagesordnungspunkt, so ein Thema aufgerufen wurde, saßen hier in der Regel Frau Holznagel, Frau Kühnel und ich zusammen mit dem Minister, gut, auch zwei, drei, weitere Abgeordnete, und haben uns unsere Reden gegenseitig vorgetragen.
Es ist wirklich spannend, dass Sie hier alle noch sitzen.
Meine Frage an Sie, weil Sie jetzt verstanden haben, dass ELER einfach noch andere Ressourcen betrifft als nur die Landwirtschaft: Versuchen Sie aus dem ländlichen Raum noch Geld abzuzweigen?
Ganz offensichtlich haben alle jetzt langsam, aber sicher verstanden, dass der ELER einfach mehr ist als nur der ländliche Wegebau, die Flurneuordnung oder ähnliche Sachen, die nur auf dem Lande zu finden sind. In den letzten Wochen und Monaten reiste ich, und sicherlich meine Kollegen auch, wie verrückt im Land umher zu allen möglichen Veranstaltungen zur, zum öffentlichen Raum, zum, zum,
zum ländlichen Raum. Es entdecken alle. Ich bin neulich auf eine Veranstaltung, meine Damen und Herren, geraten zum ländlichen Raum, da haben sich Architekten über die Entwicklung im ländlichen Raum unterhalten.
Gut, ich war wirklich erstaunt
und denke, wir haben langsam entdeckt, dass sich hier etwas entwickeln kann, und auch Sie alle, und das stimmt mich schon mal sehr optimistisch.
Bei diesen Rundreisen und bei den Recherchen habe ich zwei Beiträge entdeckt, die sind hier heute noch nicht genannt worden, darum will ich sie einfach an dieser Stelle einmal nennen, und zwar zwei interessante Publikationen. Der eine Beitrag heißt: „Kristallisationskerne im ländlichen Raum – Potenziale für Weiterbildung und Wirtschaftsentwicklung“. Der Herausgeber ist Professor Tack. Hier werden interessante Entwicklungen aufgezeigt im ländlichen Raum zusammen mit Impulsen für neues Wachstum. Eine sehr interessante Lektüre und ich kann allen, die sich für das Thema interessieren, wirklich einmal raten, das zu lesen.
Wunderbar!
Diese Publikation kommt von der Thünengesellschaft und ich möchte einfach an dieser Stelle auch noch einmal das ehrenamtliche Engagement der Thünengesellschaft auf diesem Gebiet hervorheben.
Danke.
Eine weitere Analyse gibt es durch die Agrar- und Umweltwissenschaft der Fakultät in Rostock, diese hat diese Analyse nicht allein erstellt, und zwar heißt sie: „Zur Programmplanung der Entwicklung des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2007 bis 2013“. Darum geht es uns heute ja auch. Es haben auch hier die Institute für Landnutzung und das Institut für Management ländlicher Räume mitgewirkt, auch sehr interessant.
Was haben wir heute hier vielleicht noch nicht gesagt? Es ist sehr viel gesagt worden.
Aus meiner Sicht werden wir als Politiker, meine Damen und Herren, in dem Zeitfenster der nächsten 20 bis 24 Monate sehr viel Mut beweisen müssen, wenn wir diese Sache wirklich anpacken möchten. Wir müssen auch Mut beweisen, so ein ähnliches Programm erst einmal einzufordern, wie den Stadtumbau Ost für den ländlichen Raum. Damit müssen wir nämlich auch bekennen, überlassen wir den ländlichen Raum und seine Entwicklung bitte schön sich selbst oder wollen wir hier sozialverträglich und vernünftig in Strukturen, die bis jetzt gewachsen sind, eingreifen. Wir haben einfach den demografischen Faktor hier zu beachten. Wir haben die Abwanderung zu beachten, die werden wir kaum aufhalten können. Dazu ist der ELER ganz, ganz wichtig, aber dazu ist auch, wie gesagt, der Mut der Politiker, so etwas auszusprechen, ganz, ganz wichtig.
Würde ich im ländlichen Raum Rückbau zulassen, würde ich ihn wollen an einigen Stellen oder überlasse ich es dem Selbstlauf? Was mache ich, was treffe ich für Entscheidungen, wenn ich auf 200 Kilometern noch drei Kinder wohnen habe? Schicke ich dort einen Lehrer hin oder nicht? Lasse ich die diese 200 Kilometer fahren? Hole ich sie mit dem Bus, hole ich sie mit dem Jeep? Genauso die medizinische Versorgung. Wir werden große Probleme zu bewältigen haben in Mecklenburg-Vorpommern, in diesem Raum, in dem sehr wenige Einwohner pro Quadratkilometer leben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist es ein bisschen so, nur dass wir ein anderes soziales Anspruchsdenken haben. Das ist einfach da und das ist auch gut so, aber diese Probleme müssen wir schon irgendwie lösen. Und da brauchen wir fraktionsübergreifend auch den Mut, an dieser Stelle zu sagen, wer dort bauen möchte, liebe Leute, da wird in Zukunft die Straße nicht mehr gepflegt werden und wir werden dort auch keine medizinische Versorgung mehr in dem Sinne machen können. Wir können euch aber zum Beispiel eine Austauschfläche zur Verfügung stellen, da könnt ihr jetzt bitte schön bauen oder dort, oder dort. Diese Möglichkeit, denke ich, muss Politik einräumen.
Oder wir sagen, wir flicken für eine Familie über die nächsten 100 Jahre die Straße für 100 Kilometer immer wieder. Das sind wirklich Sachen, über die wir uns unterhalten müssen und wofür wir den ELER natürlich benutzen können. Das ist nicht immer angenehm, das glaube
ich, auch fraktionsübergreifend, aber wie gesagt, darum rede ich an dieser Stelle von Mut.
Ich will noch einmal auf diese Analyse, die ich vorhin angesprochen habe, in der so etwas auch steht, der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät kommen und ein Zitat verlesen. Dort heißt es: „Die Maßnahmen des ELER können und werden den demografischen Wandel in M-V nicht aufhalten. Bei strategischem Einsatz können sie jedoch helfen, den Prozess sinnvoll zu lenken und zu gestalten.“ ELER muss also eingesetzt werden, um in der historisch verbleibenden kurzen Zeit, ich sprach von 20 bis 24 Monaten, um diese Planungsleistung letztendlich zu leisten und um uns auch selbst darüber klar zu werden, was wir wollen, wo wir hin wollen, in dieser sehr kurzen Zeit werden wir einfach gezwungen sein, nachhaltige und strukturell prägende Entwicklungen auf den Weg zu bringen, die den Menschen dienen, die im ländlichen Raum wohnen.
Über die Landwirtschaft ist hier genug gesagt worden. Darüber will ich jetzt nicht weiter sprechen. Ich denke, wir bleiben über dieses Thema noch sehr eng und sehr viel miteinander im Gespräch. Diese Unterrichtung ist ein erster Schritt, den wir auf diesem Weg gemacht haben.
Diese erste Unterrichtung ist erst einmal gut, ist für uns zufrieden stellend. Wir stimmen ihr natürlich zu, werden aber weiter an diesem Thema bleiben. Ich hoffe, Sie bleiben auch so gespannt, interessiert und intensiv mit am Ball zu diesem Thema. – Ich danke Ihnen.
Herr Minister, woher haben Sie die gerade geschilderten Auskünfte oder dieses Wissen über den Landkreis Ostvorpommern? Ich bin jetzt sehr erstaunt,
weil ich selber Mitglied des Kreistages bin. Mir hat sich das im diesem und auch im letzten Jahr doch anders dargestellt. Der Kreistag hat in beiden Jahren hinter den Entscheidungen oder hinter den Vorlagen der Landrätin gestanden.
Frau Holznagel, sind Sie der Meinung – ich habe es jetzt so verstanden, dass
überall dorthin, wo das Know-how der Lubminer ist, der Abbau von Atomanlagen exportiert wird, da sind wir uns einig, das ist phantastisch –, dass dann Lubmin jeweils den Müll, der woanders abgebaut wird, bei sich aufnehmen müsste? So habe ich letztendlich Ihre Rede verstanden. Dann würde das für mich auch bedeuten, dass zum Beispiel aus Murmansk der Atommüll hierher kommen müsste.
Wir sind übrigens noch ein bisschen geübt in Zivilcourage
und wer sich nicht wehrt, geht nicht nur an den Herd, sondern der kriegt dann auch noch den Atommüll.
Ich bin manchmal ein bisschen neidisch auf die Opposition, weil sie kann sich zum Beispiel unheimlich gut für Marketingmittel im Tourismus einsetzen, so richtig aus voller Brust. Und in dem Moment – und wir wissen alle, dass der Urlauber ein scheues Reh ist –,
wo wir hier das Atomklo haben, weil wir nämlich...
Ein bisschen Ahnung habe ich schon.