Klaus Schier

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus dem am Ende der letzten Legislaturperiode in Kraft getretenen Architektengesetz ergab sich die Konsequenz, das aus dem Jahre 1993 stammende Ingenieurgesetz unseres Landes in seinen berufsrechtlichen Vorschriften an die für die Architekten geltenden Regelungen anzupassen.
Mit Blick auf die unbestrittene Wettbewerbssituation im Baubereich ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung der Versuch gelungen, die Interessen der betroffenen Berufskammern und der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen und sachgemäß zu verbinden. Hierbei ist die intensive, sehr gründliche und in hohem Maße auf Konsens ausgerichtete Zusammenarbeit der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und des Ministeriums für Arbeit und Bau von Beginn des Gesetzgebungsverfahrens an besonders hervorzuheben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf enthält über seinen berufsrechtlichen Teil hinaus auch weitere Regelungen. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich meinen Debattenbeitrag deshalb auf einen Aspekt konzentrieren, der insbesondere im parlamentarischen Verfahren bisweilen sehr kontrovers erörtert wurde: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch die Kammern der Architekten und Ingenieure eine eigene Zuständigkeit für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen enthalten. Dies ist in unserem Land – anders als in anderen Nachbarbundesländern – bisher nur den Industrie- und Handelskammern vorbehalten.
In einem sehr engagierten bis leidenschaftlichen Vortrag hat der Vertreter der Industrie- und Handelskammer im Ausschuss dargelegt, dass aus Sicht seiner Organisation die bestehenden Sachverständigenbestellungsregelungen völlig ausreichen und eine Erweiterung auf den Kreis der beiden Berufskammern der Architekten und Ingenieure nicht erfolgreich sei. Der Das-haben-wirimmer-so-gemacht-Einwand der IHK konnte jedoch die Mehrheit des Ausschusses nicht überzeugen, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens. Die Architektenkammer und auch die Ingenieurkammer verfügen völlig unzweifelhaft über die notwendige Objektivität und fachliche Kompetenz.
Zweitens. Die vorgesehene Erweiterung der Bestellungszuständigkeit hat sich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bewährt.
Drittens, das ist das Entscheidende. Ein Berufungsmonopol, das das Kompetenzpotential zweier berufsständischer Kammern ausgrenzt, schränkt das Verbraucherschutzinteresse in nicht mehr vertretbarer Weise ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die von der Industrie- und Handelskammer geforderte Klarstellung, dass die Sachverständigenberufung durch die beiden berufsständischen Kammern auf der Grundlage der einschlägigen materiellen Regelungen der Gewerbeordnung erfolgen sollte, in den Ausschussberatungen aufgegriffen und in den Gesetzentwurf aufgenommen. Alle Kammern haben künftig die Sachverständigen unter Beachtung der materiellen Maßstäbe des Paragraphen 36 der Gewerbeordnung zu bestellen. Die zu erlassende Sachverständigenordnung muss als Satzung beschlossen werden. Die Klarstellung lehnt sich an die Formulierung des Paragraphen 6 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern für das Land Mecklenburg-Vorpommern an. Sie trägt dazu bei, ein für alle Kammern gleichhohes Anforderungsniveau für die Bestellung von Sachverständigen zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen konnte die Mehrheit des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung dem Antrag der Opposition in diesem Punkt, alles beim Alten zu belassen, nicht folgen.
Für meine Fraktion bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Fachausschusses zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Als unmittelbare Nahtstelle zwischen Bevölkerung und Parlament kommt diesem Ausschuss eine besondere Bedeutung zu. An ihn wenden sich Menschen mit ihren persönlichen Sorgen und Nöten und sie können sich beim Parlament über staatliche Verhaltensweisen beschweren. Von diesen Möglichkeiten haben wie in den Jahren zuvor über 500 Petentinnen und Petenten Gebrauch gemacht.
Die Gesamtzahl der Eingaben hat sich damit in den letzten drei Jahren auf einem zahlenmäßig etwa gleichen Niveau stabilisiert und auf die nunmehr elfjährige Arbeit des Ausschusses bezogen insgesamt reduziert. Dies liegt daran, dass sich eine Vielzahl von Eingaben in den ersten Jahren unter anderem auf offene Vermögensfragen, Rentenangelegenheiten und Fragen des Vertriebenenrechts bezogen. In diesen Bereichen haben die Verwaltungen nach der Einheit die Einzelfälle inzwischen weitgehend abgearbeitet, so dass das Petitionsaufkommen sich zahlenmäßig reduziert hat. Gleichwohl hat sich damit einhergehend die Bearbeitung der Einzelfälle für den Ausschuss qualitativ verstärkt. Das heißt, die Prüfung von Sach- und Rechtsfragen erfolgt heute in einer ungleich intensiveren Befassung als in der Vergangenheit. Dies macht natürlich viel Arbeit. Deshalb bedanke ich mich für meine Fraktion bei den Mitarbeiterinnen unseres Ausschusssekretariats für die gewissenhafte und gute Zusammenarbeit.
Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich an dieser Stelle deutlich gemacht, dass zur Vorbereitung der Beschlussfassung juristischer Sachverstand in das Ausschusssekretariat aufgenommen werden muss. Ich freue mich, dass meine damalige Forderung inzwischen aufgegriffen worden ist und der Ausschuss um einen Juristen verstärkt wurde.
Petitionen haben nicht nur für den einzelnen Petenten in seiner persönlichen Situation eine besondere Bedeutung. Auch für uns Abgeordnete sind die Erkenntnisse und Erfahrungen dieses Ausschusses für die gesetzgeberische Arbeit von einiger Bedeutung. Sie geben uns nämlich die Gelegenheit, die Folgen unseres eigenen Handelns in der Realität des Alltages kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Ich will hier aus Zeitgründen nicht auf einzelne Petitionen eingehen. Der Vorsitzende hat das in seinen Ausführungen gründlich getan. Der Bericht liegt Ihnen vor und jeder von uns kann sich ein genaues Bild über die Arbeit des Petitionsausschusses machen. Ich möchte Sie aber dazu ermuntern, den Bericht auch unter dem aufgezeichneten Aspekt der Gesetzesfolgenabschätzung zu betrachten und in die Arbeit ihrer besonderen Politikfelder einzubeziehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Bauwirtschaft in unserem Land befindet sich, wie von meinen Vorrednern bereits dargestellt, in einem Anpassungsprozess, der gekennzeichnet ist von einem umfangreichen Abbau von Überkapazitäten. Der Bauboom der Nachwendezeit ist, wie jeder weiß, inzwischen deutlich abgeebbt.
Ich möchte nochmals auf die Worte von meiner Kollegin Ute Schildt zurückkommen, die richtig feststellte, dass der Abbau des Baubooms Mitte 1995 eingetreten ist. Der Wirtschaftsminister brachte es dann auch genau auf den Punkt, dass der Höhepunkt des Abbaus in der Bauwirtschaft 1998 eingetreten ist. Wenn ich jetzt mal ein bisschen zurückdenke, da ist es doch, glaube ich, von 1996 bis 1998 Ihre Fraktion gewesen, die das Amt des Bauministers beziehungsweise der Bauministerin stellte, welche, glaube ich, Frau Nehring-Kleedehn heißt.
Wenn ich Ihnen hier die ganze Zeit zugehört habe, sind dort ein Bauboom entstanden, der bis 1998 weitergegangen ist,
sowie blühende Landschaften.
Da frage ich doch mal ganz deutlich: Wovon reden Sie denn überhaupt? Das ist doch Märchenstunde, Frau Skrzepski, was Sie hier erzählen
und Verdrehung der Tatsachen!
Was haben Sie denn getan bis 1998, Ihre Bauministerin? Luft – nichts!
Sie stellen sich hier hin und wollen sich auf Kosten der Bauarbeiter profilieren. So etwas finde ich unredlich! Das ist doch unglaublich hier!
Trotz der unabwendbar notwendigen Haushaltskonsolidierung in den sich daraus ergebenden Sparzwängen ist und bleibt es Aufgabe unserer Politik, den marktwirtschaftlich organisierten Anpassungsprozess in der Bauwirtschaft nach Kräften abzufedern. Hierzu gehört die sozial ausgewogene Förderung der Wohnungswirtschaft. Eine Fördermark im Wohnungsbau löst in der Bauwirtschaft Investitionen in drei- bis vierfacher Höhe aus. Zählt man die Folgeinvestitionen in angrenzenden Wirtschaftsbereichen hinzu, lösen allein die rund 188 Millionen DM Fördergelder im Wohnungsbauprogramm 2001 Investitionen von rund 600 Millionen DM aus.
Kolleginnen und Kollegen, auch in der Städtebauförderung bewirkt eine Fördermark ein Vielfaches an Investitionsvolumen. 225 Millionen DM in diesem Bereich ergeben in diesem Jahr ein Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde DM. Hiervon profitieren insbesondere die kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetriebe unseres Landes, die wiederum Beschäftigung sichern.
Der Ruf nach gleichbleibend starkem oder noch stärkerem finanziellen Engagement des Staates wird immer lauter. Dennoch kann es nicht Aufgabe des Staates sein, immer neue Förderkonzepte aufzulegen, um den Baubereich so zu halten, wie er ist. Die von der Landesregierung und den Koalitionsparteien verantwortbare Förderpolitik in der Wohnungsbau- und Städtebauförderung hat den Einbruch in der Baubranche deutlich abgefedert. Sie nehmen damit heute Verantwortung wahr, die die Opposition auf künftige Generationen verlagern will. Dieses ist jedenfalls mit uns so nicht zu machen.
Kolleginnen und Kollegen, weitere Maßnahmen werden den bauwirtschaftlichen Anpassungsprozess in unserem Land abfedern. So wird das gemeinsame Bund-LänderProgramm Stadtumbau Ost mit voraussichtlich rund 4 Millionen DM die Lebensqualität in unseren Stadtzentren verbessern. Zugleich ist dieses Programm ein großes Investitionsprogramm für die Bauwirtschaft.
Kolleginnen und Kollegen – Herr Riemann, hören Sie zu oder welchen Namen Sie hier sonst noch so benutzen –, die Bundesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen erweitern mit dem Jobaktivgesetz im Rahmen der Novellierung des Arbeitsförderungsrechtes die Beschäftigung schaffenden Förderinstrumente. Die öffent
lich geförderte Beschäftigung wird qualitativ weiterentwickelt. So könnten zukünftig im Rahmen kommunaler Projekte zur Infrastrukturverbesserung Zuschüsse gezahlt werden, wenn Arbeitslose in den Wirtschaftsunternehmen, welche die Arbeiten ausführen, eingestellt werden. Damit werden die Potentiale von Arbeitsförderung und Infrastrukturpolitik insbesondere in strukturschwachen Regionen sinnvoll miteinander verzahnt.
Auch diese Maßnahme wird insbesondere der Bauwirtschaft zugute kommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Wenn ich mich in meinen Darlegungen zur Tätigkeit des 1. PUA auf dessen Feststellungen zur Nordbräu Neubrandenburg GmbH konzentriere, dann besonders aus folgenden Gründen:
erstens, weil der Komplex eine Reihe von Vorgehensweisen offerierte, die sich auch in anderen Zusammenhängen, bei anderen Untersuchungsgegenständen wiederholten, ja, beinahe symptomatisch wurden für die Privatisierungsvorgänge im Untersuchungszeitraum,
und zweitens, weil sich gerade bei der Beschäftigung mit der Nordbräu das starke öffentliche Interesse an der Arbeit des PUA besonders eindrucksvoll demonstrierte, ganz anders also, Kollege Born, als Sie hier tendenziös meinen feststellen zu müssen.
Drittens bin ich es, denke ich mal, den mehr als 1.700 ehemaligen „Nordbräuern“ und ihren Familien einfach schuldig, hier etwas über einen wirtschaftlichen und politischen Mechanismus zu sagen, der sich verhängnisvoll auf das Leben Hunderter Menschen einer ganzen Region ausgewirkt hat – bis heute übrigens.
Der Ausschuss war sich stets der Tatsache bewusst, dass hinter nüchternen Zahlen, ökonomischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen immer Menschen standen, sowohl als Akteure als auch als Betroffene. Das allein
ist wohl ein hinreichender Grund für die Sorgfalt, mit der der PUA gearbeitet hat. Es ist mit Sicherheit auch ein wesentlicher Grund für die große Übereinstimmung, mit der alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen unspektakulär im Interesse der Sache tätig waren. Ich sage dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einiger Genugtuung, weil dieses nicht unbedingt die Regel im parlamentarischen Alltag unseres Hohen Hauses ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, auf einige wenige Aspekte einzugehen, die im Sinne des eingangs Gesagten auch für die weitere Arbeit des PUA wichtig sind. Irgendeinen Anspruch auf Vollständigkeit kann und will ich nicht stellen.
Eine charakteristische Feststellung bei der Untersuchung verschiedener Vorgänge bei ganz unterschiedlichen Wirtschaftseinheiten durch den 1. PUA bestand darin, die mangelnde Wahrnehmung und Kontrollpflicht und Einflussnahme auf die Verwendung von Fördermitteln bei Privatisierungen durch das Landesförderinstitut, aber auch die Treuhand beziehungsweise die BvS zu kritisieren.
Was die Nordbräu Neubrandenburg betraf, war dies in der Tat eklatant. Noch heute frage ich mich mit dem Zorn der damals unmittelbar Betroffenen, wie viel Ignoranz oder auch mangelnde Sachkenntnis durch Herrn Kehl und Herrn Bothmann – Mitarbeiter des damaligen Landesförderinstitutes – notwendig waren, beim Betriebsbesuch Mitte Juni 1996 nicht zu erkennen, dass technisch verschlissene Maschinen und Anlagen durch im Grunde genauso alte – lediglich aus anderer Produktion stammende – ersetzt wurden, um so den Nachweis förderfähiger Investitionen zu liefern? Herr Kehl war sogar erstaunt, nur sechs Mitarbeiter gesehen zu haben, und wunderte sich, dass kein Licht in der Produktionshalle brannte. Er wusste nicht einmal, dass die Produktion eingestellt war. Dies erfuhr er erst aus der Presse. Und hätte ich es nicht life miterlebt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte es selbst nicht geglaubt. Wie viel unglaubliche Borniertheit war bei eben diesem Betriebsbesuch erforderlich, nicht zu erkennen, dass die Produktion bereits gegen null tendierte, dem so entstandenen Mimikry aber immer noch das Prädikat „förderfähig“ zugestanden wurde?!
Nun meinten im Vorfeld unserer heutigen Plenarsitzung einige Kommentatoren im „Nordkurier“ vom 26.06.2001 sinngemäß: Alles nicht so tragisch, gar nichts groß passiert, keine kriminelle Energie feststellbar bei der Privatisierung der Nordbräu! Außerdem wurden die ausgereichten Fördermittel ja zurückgezahlt. Letzteres, Kolleginnen und Kollegen, deckt sich mit den Feststellungen des PUA. Aber die Rückzahlung von circa 3 Millionen DM Fördermitteln erfolgte doch nicht etwa freiwillig, wie vielleicht der Eindruck entstehen konnte, sondern nur durch den Druck der Öffentlichkeit, dem Bemühen des damaligen Betriebsrates und nicht zuletzt als Folge der Arbeit der PUA 3 und 1.
Über den ersten Teil der genannten Auslassungen kann ich mich nur höflich wundern, insbesondere deshalb, weil die zuständige Staatsanwaltschaft schon vor geraumer Zeit ein Strafverfahren gegen Peter Rothe und andere wegen Betrugs und Subventionsbetrugs angestrengt hat. Dessen Ergebnis ist sicherlich abzuwarten. Bestehende Verdachtsmomente sind aber keinesfalls ausgeräumt, auch nicht durch die Rückzahlung von Fördermitteln. Ich erwähne hier nur am Rande, dass Gegenstand dieses Strafverfahrens auch andere Unregelmäßigkeiten sind,
das heißt ungerechtfertigte Mehrerlöse bei Grundstücksverkäufen aus dem Grundeigentum der Nordbräu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Aspekt in der Arbeit des PUA besteht in der Aufdeckung der Vertragsuntreue des oder der Investoren hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiternehmern – in Ausmaß und Intensität sicherlich verschieden, bei der Nordbräu aber gravierend. Entgegen aller vertraglichen Vereinbarungen mit dem LFI, also der Verletzung einer wesentlichen Förderbedingung, sank bei der Nordbräu innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Arbeiternehmer von circa 1.700 auf 10. Das heißt, 1.690 wurden schlicht entlassen, entlassen in die Arbeitslosigkeit mit wechselnden Versprechungen – gehalten wurde nicht eine. Ein treffendes Beispiel für das „Gesundschrumpfen“ eines Betriebes, an dessen wirtschaftlicher Gesundung seitens des Investors offensichtlich nie gedacht war. Auch hier trifft zu, was ich versuchte in meinen vergangenen Ausführungen deutlich zu machen: Wenn die Praxis der Vergabe von Zuwendungsbescheiden den gesetzlichen und ökonomischen Anforderungen noch entsprach, die Kontrolle ihrer Anwendung meist nicht.
Lassen Sie mich abschließend und schlussfolgernd bemerken: Wenn durch die Arbeit des PUA wie bisher ein Beitrag erkennbar wird, Wiederholungen wie die beschriebenen zu vermeiden, mit dafür zu sorgen, dass uns kleine und große „Rothes“ als Investoren erspart bleiben, welch ein Gewinn für die Menschen und die Wirtschaft unseres Landes! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Anfang letzten Monats teilte der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen der Öffentlichkeit unter anderem mit, dass die ihm angehörenden Mitgliedsunternehmen in MecklenburgVorpommern in diesem Jahr mehr als 1 Milliarde DM investieren werden. Davon entfallen 543 Millionen DM auf Modernisierung, 297 Millionen DM auf Instandsetzung und 178 Millionen DM auf den Neubau von Wohnungen. Diese Investitionen sichern in der Bauwirtschaft etwa 12.000 Arbeitsplätze. Dem Verband war es wichtig, in diesem Zusammenhang auch die besonderen Anstrengungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Wohnungsbauförderung ausdrücklich zu loben. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen vom 9. April diesen Jahres: „Für das Jahr 2001 wird die Landesregierung circa 185 Millionen DM für die Wohnungsbauförderung bereitstellen, davon allein rund 100 Millionen DM für Modernisierungsmaßnahmen. Mit seinen Förderungsprogrammen betreibt das Land eine aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichwohl gibt es auf dem Wohnungsmarkt unseres Landes besondere Herausforderungen, die sich wie in den anderen neuen Bundesländern auch aus dem gravierenden Strukturwandel in der Wohnungswirtschaft ergeben. So wurden in der DDR-Zeit jahrzehntelang Wohnungen nach zentralistischen Planvorstellungen errichtet, die heute nichts mehr gelten, weil die Wünsche der Bewohner den obersten Maßstab für Qualität und guten Städtebau liefern. Gleichzeitig wurden die Altbauten vernachlässigt. Die gleich nach der Wende bestehende schwere Wohnungsnot führte zu riesigen Förderanstrengungen und hohen steuerlichen Subventionen mit dem Ergebnis eines raschen Anschlusses an westdeutsche Wohnungsstandards. Wir wissen inzwischen, dass die Wohnungsnachfrage langsamer gewachsen ist als angenommen und dass die Investoren auf die Steueranreize in einem Ausmaß reagierten, das kaum jemand vorher gesehen hat. Das Ergebnis ist bekannt. Die Leerstände sind in Ostdeutschland auf eine Million geklettert.
Kolleginnen und Kollegen, mit einer durchschnittlichen Leerstandsquote von acht Prozent, der Herr Minister ist bereits darauf eingegangen, ist in Mecklenburg-Vorpommern das Leerstandsproblem jedenfalls quantitativ vergleichsweise überschaubar. Besondere Schwerpunkte
bei der Leerstandsproblematik bilden jedoch die Kommunen, die von der Bundeswehrreform besonders betroffen sind. Hier wird durch die Landesregierung und den betroffenen Kommunen bereits gemeinsam an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet. Aber auch Städte wie die Landeshauptstadt Schwerin sind mit einer Leerstandsquote von über zehn Prozent besonders betroffen. Hier sind städtebauliche Konzepte nötig, die auch Abriss beziehungsweise Rückbaumaßnahmen vorsehen müssen. Dabei ist für uns als Koalition allerdings wichtig festzustellen, dass die Verbesserung der Wohnqualität in betroffenen Stadtteilen im Vordergrund steht und nicht die Marktreinigung durch Stabilisierung höherer Mieten.
Kolleginnen und Kollegen, die von der neuen Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ hat bereits im November des vergangenen Jahres eine schonungslose Analyse präsentiert und interessante Beiträge für neue wohnungspolitische Weichenstellungen unterbreitet. Basierend auf den Empfehlungen der Leerstandskommission müssen jedoch weitere Schritte zur Bewältigung der komplexen Ursachen für die Leerstände entschieden werden. Eine hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits weitgehend abgeschlossen und wird schon in den nächsten Wochen ihr Prüfergebnis und Handlungsvorschläge vorlegen. Insoweit kommt Ihre so genannte parlamentarische Unterstützung, meine Damen und Herren von der Opposition, ein wenig zu spät. Sie hätten sich Ihre Antragsvorlage aus Brandenburg etwas früher auf den Tisch ziehen müssen.
Selbstverständlich werden die besonderen Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch die Landesregierung vertreten. Dabei sind die von der Opposition zur parlamentarischen Unterstützung der Landesregierung unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Förderkonditionen im Rahmen der Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes oder zur finanziellen Beteiligung des Bundes an den Abrissprogrammen selbstverständlich Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bund und insoweit politisch überholt.
Kolleginnen und Kollegen, bereits mit der Novelle des Altschuldenhilfegesetztes hat die rot-grüne Bundesregierung einen wesentlichen Schritt zur Stabilisierung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft sowie zur Lösung des Leerstandsproblems vorgenommen. Durch den von 2003 rückwirkend auf 1999 vorgezogenen Endtermin der Privatisierungsauflage haben zahlreiche Wohnungsunternehmen vier Jahre früher den Schlussbescheid erhalten. Sie müssen damit keine Risiken durch etwaige Teilrückzahlungen gewährter Hilfen mehr fürchten. Wohnungsunternehmen, die ihre Privatisierungspflicht noch nicht erfüllt haben, können durch die ersatzweisen Zahlungen an den Erblasttilgungsfonds von den AG-Auflagen befreit werden. Darüber hinaus ermöglicht die am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Härtefälleregelung des Paragraphen 6 a AAG den Wohnungsunternehmen Entlastungen, die Altschuldenhilfe erhalten haben und infolge erheblichen Dauerleerstandes in ihren Existenzen gefährdet sind. Damit wurde die notwendige Rechts- und Plansicherheit für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen auch ohne die parlamentarische Unterstützung der CDU hergestellt.
Darüber hinaus hat der Bund Möglichkeiten zur Lösung der Leerstandsprobleme durch städtebauliche Maßnahmen eröffnet. Hier können Mittel des Städtebaus für Abrissmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dies aus städtebaulicher Sicht zum Beispiel bei drohender Destabilisierung des Umfeldes geboten ist. Auch hierauf ist der Minister bereits ausführlich eingegangen. Trotz Haushaltskonsolidierung führt der Bund seine Finanzmittel für die Städtebauförderung in den neuen Ländern mit 520 Millionen DM auf hohem Niveau fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bund, Land, Kommunen und Wohnungswirtschaft werden gemeinsam ihren Beitrag zu einer tragfähigen Lösungsstrategie bei der Leerstandsproblematik leisten. Gemeinsam werden alle Beteiligten mit fundierten und finanzierbaren Konzepten den wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Strukturwandel in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen ostdeutschen Bundesländern meistern.
Sie sehen also, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre angesprochenen Punkte sind weitgehend abgearbeitet beziehungsweise in Arbeit. Die Landesregierung ist weiter am Ball. Frau Kollegin NehringKleedehn, Ihren letzten Punkt kann ich überhaupt nicht verstehen, denn der Minister oder Vertreter sind ständig in den Ausschusssitzungen dabei. Wir werden auch ständig informiert und es können Fragen gestellt werden. Daher lehnt die SPD aus den genannten Gründen Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unsere Landesverfassung verpflichtet in Artikel 17 Land, Kreise und Gemeinden, alten und behinderten Menschen besonderen Schutz zu gewähren. Das Leben dieser Menschen soll gleichberechtigt und eigenverantwortlich gestaltet werden können. Hierzu gehört vor allem, den alten und behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Der Lebensalltag ist für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nur zu bewältigen, wenn für sie die öffentlichen Einrichtungen wie Geschäfte, Kinos, Gaststätten und anderen Einrichtungen und Anlagen erreichbar sind. Gesellschaftliche Rechte können oft nur wahrgenommen werden, wenn die Möglichkeit besteht, Gebäude barrierefrei zu erreichen. Mit den heute zur Schlussabstimmung stehenden Änderungen der Landesbauordnung schaffen wir Vorschriften für das barrierefreie Bauen, die die Lebensbedingungen von behinderten und alten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Barrierefrei müssen künftig alle Neubauten sein, die einem allgemeinen Besucherverkehr dienen oder die von Behinderten, alten Menschen oder Personen mit Kleinkindern nicht nur gelegentlich aufgesucht werden. Barrierefreiheit gilt künftig für bestimmte Arten von baulichen Anlagen weitgehender als bisher, für jede Verkaufsstätte mit mehr als 500 Quadratme
tern Verkaufsfläche, jede Gaststätte mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche und jede Beherbergungsgaststätte mit mehr als 9 Gastbetten. Die rund 600 bestehenden Verwaltungs- und Gerichtsgebäude des Landes, die in ihren dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen noch nicht barrierefrei sind, werden zukünftig bei der ersten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme so angepasst, dass sie barrierefrei sind. Barrierefreiheit wird auch beim Neubau von Förderschulen für Behinderte hergestellt. Bestehende Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte, Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Förderschulen für Behinderte, die bisher nur in Teilen oder noch gar nicht barrierefrei sind, müssen bei der ersten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme so angepasst werden, dass sie insgesamt barrierefrei sind.
Es soll erreicht werden, dass mehr barrierefreie Neubauwohnungen entstehen. Deshalb wird vorgeschrieben, dass künftig in jedem Wohngebäude mit mehr als drei Geschossen mindestens eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein muss sowie die Zugangstüren zu Wohnund Schlafräumen, zur Küche und zu einem Sanitärraum barrierefrei sein müssen. Ausnahmen von den materiellen Vorschriften über Barrierefreiheit werden nur gestattet, wenn es aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich ist oder wenn der Mehraufwand für die Barrierefreiheit unverhältnismäßig hoch wäre. Bevor die Bauaufsichtsbehörde Ausnahmen gestattet, soll sie den Rat für Integrationsförderung konsultieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Bemühungen meiner Fraktion, die Integration behinderter Menschen bereits in der letzten Legislaturperiode zu verbessern, an der heutigen Opposition scheiterten, können nunmehr mit der gesetzlichen Festschreibung der Vorschriften für das barrierefreie Bauen die Lebensbedingungen für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen von der SPD/PDS-Koalition weitergehend entwickelt werden. Die Bau- und Sozialpolitiker der Koalitionsfraktionen haben das Änderungsgesetz unter Einbeziehung externer Sachverständiger und Interessenvertreter intensiv und ausführlich erörtert. In der Expertenanhörung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung wurden unsere Änderungen im Wesentlichen begrüßt. Nachvollziehbare Maximalforderungen konnten unter den Bedingungen, realitätsnahe, umsetzungsfähige und finanzierbare Regelungen zu finden, nicht berücksichtigt werden. Ich bitte die Betroffenen hierfür um Verständnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Fachgesprächen wurde mir deutlich: Behinderte haben es satt, nur Absichtserklärungen zu hören. Es ist an der Zeit, dass Barrierefreiheit in die Praxis umgesetzt und täglich erfahrbar wird.
Wir können erst zufrieden sein, wenn barrierefreies Bauen in unserer Gesellschaft als Selbstverständlichkeit angesehen wird. Das ist selbstverständlich ein langer Weg, der mit den vorliegenden Änderungen aber ein kleines Stück kürzer geworden ist.
Ich hoffe sehr, dass mit der Gesetzgebungsdebatte und einer breiten Diskussion die öffentliche Aufmerksamkeit stärker als bisher auf das barrierefreie Bauen gelenkt wird. Nicht nur behinderte Menschen, auch Mütter und Väter mit Kinderwagen wissen barrierefreie Wege und Zugänge
zu schätzen. Ein selbstbestimmtes Leben und die Mobilität für Menschen mit Behinderungen können nur durch eine Vernetzung der Strukturen erreicht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Modernisierung der Architektenausbildung um den Bereich des barrierefreien Bauens ebenso wie die Maßnahmen im öffentlichen Personenverkehr.
Kolleginnen und Kollegen! In der Ausschussberatung zeigte sich die Notwendigkeit, über das barrierefreie Bauen hinausgehende Änderungen in die Landesbauordnung aufzunehmen, die den Bauherren Erleichterungen bringen. Danach wird beim genehmigungsfreien Bauen von Garagen und Nebenanlagen in Bebauungsgebieten künftig die Verpflichtung entfallen, der Bauaufsichtsbehörde Bau- und Nutzungsbeginn mitzuteilen. Darüber hinaus müssen die Bauherren auch nicht mehr die für diese Bereiche bisher vorgeschriebene Entwurfsverfassererklärungen, Bauzeichnungen und Lagepläne einreichen. Beim Bau so genannter Carports muss im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren künftig nur ein Lageplan eingereicht werden. Die bisher notwendigen statischen Berechnungen, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen sind nicht mehr erforderlich. Weiterhin wird die Größenschwelle für genehmigungsfreie Gartenhütten auf 30 Quadratmeter angehoben. Dies dient der Erleichterung für die Bauherren. Dies ist ein Maß, das dem heute allgemein üblichen für eine oft den Keller ersetzende Gartenhütte entspricht. Diese Vereinfachungen im Baurecht unseres Landes stellen weitere Schritte auf dem Weg zur Entbürokratisierung und Deregulierung unserer Verwaltung dar, die den Bauherren zugute kommen.
Weiterhin sind bestehende Wohngebäude nach einer weiteren Neuregelung im Änderungsgesetz bis zum 31.12.2003 mit Wasserzählern so auszustatten, dass der Wasserverbrauch in jeder Wohnung gemessen werden kann. Der Ausschussvorsitzende hat bereits darauf hingewiesen. Diese Nachrüstungspflicht dient dem Umweltschutz und ist darüber hinaus ein Stück soziale Gerechtigkeit.
Aus den genannten Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorgelegte Bericht der Landesregierung macht deutlich, dass das Problem der Wohnungslosigkeit in unserem Lande nicht auf mangelnden Wohnraum zurückzuführen ist. Die Zahlen belegen, dass es inzwischen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Zahl der Haushalte und der verfügbaren Wohnungen gibt. So standen im vergangenen Jahr 825.766 Wohnungen den rund 797.600 Privathaushalten zur Verfügung. Zusätzliche Wohnungsbauprogramme sind aus diesem Grunde jedenfalls nicht erforderlich. Der Wohnungsmarkt bleibt vor allem für jene Menschen angespannt, deren wirtschaftliche Möglichkeiten durch Arbeitslosigkeit und reale Einkommenseinbußen erschöpft sind.
Meine Damen und Herren, der Bericht zeigt aber deutlich, dass die Wohnungssicherung und Beratung im Vorfeld des Wohnungsverlustes insgesamt verstärkt werden muss. Unsere Städte und Gemeinden leisten bereits heute sehr viel bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Sie sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Obdachlosen oder vom Verlust ihrer Wohnung bedrohten Menschen bei der Überwindung ihrer Probleme zu helfen.
Der Bericht zeigt aber auch, dass unsere Kommunen die Fachkompetenz in den Beratungsstellen und Ämtern weiter ausbauen müssen. Das im Bericht erwähnte Fachstellenprinzip, mit dem durch eine zentrale örtliche Fachstelle aktiv und präventiv statt reaktiv und verwaltend mit der Wohnungsnotproblematik umgegangen wird, hat gute Lösungsansätze. Hier wird es sich lohnen, auf die Erfahrungen des nordrhein-westfälischen Landesprogrammes mit dem Titel „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“ zurückzugreifen.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir angesichts der dortigen Erfahrungen prüfen sollten, nach der
vorliegenden Analyse der Wohnungslosigkeit als zweiten Schritt ein ähnliches Konzept in unserem Land aufzulegen. Dieses Konzept sollte das Ziel haben, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und auch gerade diejenigen, die nicht von sich aus Hilfe suchen, besser als bisher zu unterstützen. Es sollte aber ebenfalls die Kommunen, die freien Träger, die Wohlfahrtsverbände und auch die privaten Träger bei der Weiterentwicklung zeitgemäßer und bedarfsgerechter Hilfsangebote unterstützen.
Meine Damen und Herren, in der Kürze der Zeit habe ich versucht deutlich zu machen, dass die Wohnungslosigkeit in unserem Land weniger mit den Instrumenten der Wohnungspolitik als vielmehr mit den Möglichkeiten der Sozialpolitik beseitigt werden kann. Deshalb wird meine Fraktionskollegin Frau Dr. Seemann auf die sozialen Aspekte im Anschluss näher eingehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass diese Vorschriften wie die Landesverordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum von Zeit zu Zeit im Sinne einer Deregulierung auf den Prüfstand gestellt werden und der zugrunde liegende Regelungsbedarf kritisch geprüft wird.
Nicht erst der vorliegende Oppositionsantrag und die von Ihnen, Kollegin Kleedehn, diesbezüglich gestellte Kleine Anfrage haben die Verwaltung veranlasst, den Regelungsbedarf der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung zu prüfen. Bereits im vergangenen Sommer wurde die Verordnung auf Wunsch der Schweriner Industrie- und Handelskammer von der Landesregierung geprüft. Das Ergebnis ist heute nicht anders als damals: Auch bei der derzeitigen Wohnungsmarktlage ist die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung nach wie vor ein sinnvolles und wirksames Instrument zur Behebung qualitativer Wohnraummängel. Ohne Frage, die quantitative Versorgung mit ausreichendem Wohnraum ist heute insgesamt erkennbar besser als beim Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverordnung. Beim genaueren Hinsehen allerdings sind unter qualitativen Aspekten auch heute noch in verschiedenen Städten unseres Landes Mängel in der Wohnungsversorgung vorhanden.
Aus Sicht des Rostocker Oberbürgermeisters soll daher die Verordnung, die sich dort bewährt hat, weiter gelten. In Rostock gibt es beispielsweise ein Missverhältnis zwischen Wohnungs- und Haushaltsgrößen, weil nicht genügend kleine, bis zu 60 Quadratmeter große Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte vorhanden sind. Das sind in der Hansestadt Rostock immerhin 70 Prozent der Haushalte. Auch der besondere Bedarf für bestimmte Personengruppen wie behinderte und alte Menschen zum Beispiel an Wohnungen in unteren Etagen oder in Häusern mit Fahrstühlen rechtfertigen weiterhin die Regelungsmöglichkeiten der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung. Meine Damen und Herren, bereits diese beiden Beispiele der Hansestadt Rostock machen die Notwendigkeit der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung deutlich.
Ich möchte Ihnen gerne noch ein zweites Beispiel nennen. Kollegin Kleedehn, Sie sind bereits auf die Thematik in Wismar eingegangen. Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar sorgt sich nicht nur darum, dass in ihrer Stadt Wohnraum in ausreichender Menge vorhanden ist, sie will für ihre Bürgerinnen und Bürger auch, dass genügend Wohnungen in guter Qualität bereitstehen. Auch dem sozialunverträglichen Wohnraumabbruch oder den Veränderungen sowie dem Verfall von Wohnraum wird in Wismar mit der Verordnung, die Sie ja jetzt außer Kraft setzen wollen, entgegengetreten. Darüber hinaus kann in Wismar durch den sozial verantwortlichen, klugen Umgang mit der Verordnung die Ansiedlung und Existenzgründung von Gewerbetreibenden gesteuert und damit ein weiteres Aussterben der dortigen Innenstadt verhindert werden. Bei der Schaffung von Ersatzwohnraum ist
die Verordnung ein geeignetes Instrument zur Einschränkung der Ausweitung von ausgesprochen luxuriösem Wohnraum. Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, hat die Wismarer Bürgermeisterin die Landesregierung darum gebeten, ihr das hierzu erforderliche Regulierungsinstrument zu belassen.
Meine Damen und Herren, soweit die Opposition mit ihrem Antrag das Ziel einer Deregulierung auf dem Wohnungsmarkt anstrebt, sei hierzu festzustellen: Durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung wurden bisher weder zusätzliche Kosten verursacht noch wurde zusätzliches Verwaltungspersonal erforderlich. Auch der Zeitraum für die Bearbeitung der Anträge liegt in der Regel zwischen zehn Tagen und vier Wochen und kann somit nicht als maßnahmezögernd angesehen werden.
Die vorgetragenen Beispiele für einen sozialorientierten und verantwortungsbewussten Umgang mit der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung in unseren Hansestädten Rostock und Wismar machen deutlich, dass eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung gut beraten ist, an der Verordnung weiterhin festzuhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Opposition verfolgt mit ihrem Antrag offensichtlich das Ziel, Regelungen, die das soziale Gleichgewicht auf unserem Wohnungsmarkt gewährleisten sollen, zugunsten hemmungsloser wirtschaftlicher Interessen zu opfern.
Wir werden eine solche Politik jedoch nicht zulassen und deshalb lehnen wir den CDU-Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.