Heidemarie Beyer

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als zu Beginn dieses Jahres das Vertrauen in die Bundesanstalt für Arbeit durch die aufgedeckten Schwächen bei der Arbeitsvermittlung beschädigt wurde, hat die Bundesregierung rasch gehandelt und weitreichende Reformschritte eingeleitet.
Die Leitungsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit ist mit der Umsetzung der ersten Stufe zur Reform der Arbeitsverwaltung gestrafft und stärker nach privatrechtlichem Vorbild ausgerichtet worden. Die Eingliederungschancen von Arbeitslosen sind durch mehr Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung, die Einführung von Vermittlungsgutscheinen und eine stärkere Kooperation von Arbeitsämtern mit Dritten verbessert worden. Die Neugestaltung der Bundesanstalt als kundenorientierte Dienstleistungseinrichtung mit Schwerpunkt Arbeitsvermittlung und Beratung soll in einer zweiten Reformstufe fortgeführt und in der Expertenkommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – nach ihrem Vorsitzenden auch HartzKommission genannt – vorbereitet werden. Im Ergebnis wird diese Kommission im August der Politik Empfehlungen vorlegen, über die dann zu entscheiden ist.
Die Diskussion ist in diesen Tagen durch die Information über den Zwischenstand der Hartz-Kommission lebhaft geworden. Da passte es schon, dass wir mit unserem Entschließungsantrag die uns wichtigen Positionen zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit zur Debatte stellen können. Unsere vorgelegten Kernpunkte für die Reform der Arbeitsvermittlung orientieren sich an den besonderen Herausforderungen für den ostdeutschen Arbeitsmarkt.
Bevor ich auf Einzelheiten unseres Antrages eingehe, ist es mir wichtig festzustellen, die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit und die Schaffung existenzsichernder Arbeitsplätze ist Voraussetzung dafür, dass Menschen in unserem Land Perspektiven haben. Trotz angespannter Haushaltssituationen wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Kürzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik vorgenommen. Die Förderung wurde auf Existenzgründungen, Fortbildung und Umschulung sowie auf Ergänzungsfinanzierungen von Fördermitteln der Bundesanstalt für Arbeit und der EU konzentriert.
Trotz der Bemühungen, Arbeitsmarktpolitik enger mit Struktur und Wirtschaftspolitik zu verzahnen, um die vorhandenen Mittel zielgenauer und wirksamer einsetzen zu können, konnte das bestehende Arbeitsplatzdefizit nicht wesentlich abgebaut werden. Auch auf mittelfristige Sicht wird Mecklenburg-Vorpommern wie alle anderen neuen Bundesländer auf geförderte Beschäftigung angewiesen sein. Landesprogramme wie das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm und die Initiative „55 plus – aktiv in die Rente“ leisten hierzu einen wertvollen Beitrag. Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wurde im Jahr 2001 das Programm „Jugend, Arbeit, Zukunft“ aufgelegt. Mit dem Programm „Jugend- und Schulsozialarbeit“, der Förderung von Arbeitsplätzen in gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekten und „Jugend baut“ wurden neue Wege in der Arbeitsmarktpolitik gegangen.
Eine offensive Ansiedlungspolitik ist die Voraussetzung für die Schaffung neuer zukunftsorientierter Arbeitsplätze und damit ein Leben in Wohlstand und sozialem Frieden. In der Wirtschaftspolitik ist insbesondere der Ausbau des Technologiestandortes Mecklenburg-Vorpommern, wie beispielsweise mit der Gründung des BioCon-Valley-Verbundes, weiter zu forcieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesanstalt für Arbeit ist ohne Frage eine der wichtigsten Institutionen des deutschen Sozialstaates. Aber so, wie sich der Sozialstaat insgesamt auf neue Bedingungen und Anforderungen einzustellen hat, so müssen auch die einzelnen Institutionen immer wieder auf neue Bedingungen eingestellt werden. Ohne die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die wir weiterhin und vor allen Dingen in Ostdeutschland benötigen, wären wir bei der Herstellung der inneren Einheit unseres Landes längst nicht so weit gekommen, wie wir bei allen Unzulänglichkeiten, die es noch gibt und die beseitigt werden müssen, doch gekommen sind. Hierzu hat in hervorragender Weise auch die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Beschäftigten beigetragen. Und dafür gilt ihnen unser Dank.
Von den in unserem Antrag benannten Positionen möchte ich zwei Aspekte besonders hervorheben:
Erstens. Für uns ist der Fortbestand der paritätischen Finanzierung der Arbeitslosenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer unverzichtbar. Eine Verschiebung zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es mit Sozialdemokraten nicht geben!
Zweitens. Die besonderen Bedingungen des ostdeutschen Arbeitsmarktes erfordern eine eigene Arbeitsförderungsinstitution – der Minister ist auch darauf eingegangen –, die den auch künftig bei uns notwendigen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor gemeinsam mit dem Land, den Sozialpartnern und den Kommunen organisieren kann.
Gerade die Architektur unseres neuen Arbeitsmarktund Strukturentwicklungsprogramms mit der die vorhandenen Mittel der EU, des Bundes, der Landkreise und der Kommunen zusammengefasst und zielgerichtet koordiniert eingesetzt werden, erfordert auf der Seite des Bundes eine Instanz, mit der die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte unseres Landes gesteuert werden können.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die aktuelle Diskussion zu den Vorschlägen der Hartz-Kommission eingehen. Die strukturelle Neuausrichtung der Arbeitsverwaltungen weisen in die richtige Richtung. Die Überwindung der Beschäftigungskrise in Deutschland erfordert Mut zur grundlegenden Erneuerung mit sozialem Ausmaß.
Peter Hartz hat das Ausmaß seiner Bemühungen in seinem „Spiegel“-Gespräch mit einem Wort von Antoine de Saint-Exupéry sehr schön umschrieben: „Wenn du mit anderen ein Schiff bauen willst, so beginne nicht, mit ihnen Holz zu sammeln, sondern wecke in ihnen die Sehnsucht nach dem weiten, unendlichen Meer.“ Die Sehnsucht nach dem weiten unendlichen Meer, eine spürbare Reduzierung der Arbeitslosigkeit, die haben die Betroffenen ebenso wie Politiker aller Fraktionen. Wege, Inhalte
und Organisationsformen sollen bis zum 16. August diskutiert und abgewogen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns das Ergebnis abwarten, ohne es im Vorfeld zu zerreden. Ich bin mir sicher, dann könnte das der vom Altbundespräsidenten Roman Herzog geforderte Ruck sein, der durch unser Land gehen soll. Lassen Sie uns nicht zurückzucken, sondern mutig neue Wege gehen! Hier sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Arbeitsverwaltungen, Staat, Kirchen und Gesellschaft gleichermaßen in der Verantwortung.
Und jetzt möchte ich gerne noch ein paar Worte in eigener Sache sagen.
Ich habe mich vor 13 Jahren mit dieser Sehnsucht nach dem unendlichen weiten Meer auf den Weg gemacht, um die Wende herbeizuführen, um diese räumliche und geistige Enge damals zu überwinden. Ich bin vor 12 Jahren in die Politik gegangen mit dieser Sehnsucht, eine bessere Politik zu machen, und ich habe in diesen Jahren auch so manche Sternstunde erlebt, wo wir uns getragen fühlten von dieser Sehnsucht nach dem weiten unendlichen Meer. Aber wir haben uns leider auch viel zu oft mit dem Holzsammeln abgefunden oder zufrieden gegeben und auch nicht selten den einen oder anderen Knüppel zwischen die Beine geschmissen. Und ich denke, leider haben wir auch den Menschen in diesem Land viel zu oft Angst gemacht, als die Sehnsucht zu wecken. Und es wäre heute eigentlich mein Wunsch, dass wir nicht Angst machen, sondern dass wir ermutigen, dass wir Hoffnung machen, dass wir Hoffnung geben, dass die Aufgaben der Zukunft zu bewältigen sind.
Ich möchte noch mal auf die PISA-Studie eingehen. Wie sollen Kinder in einem Land, wo sie mit Arbeitslosigkeit ihrer Eltern, mit den Umbrüchen seit Jahren leben müssen, wie sollen sie in einem solchen Klima Spitzenleistungen hervorbringen? Das sollten wir auch mal mit berücksichtigen, wenn jetzt die Ergebnisse verglichen werden. Ich denke, es ist unsere Sache, den Kindern zu sagen, jeder, der heute zur Schule geht – und dazu sollten wir auch jede Möglichkeit hier in diesem Haus nutzen –, die Schule verlässt oder eine Ausbildung macht, wird in diesem Land gebraucht. Er bekommt eine Arbeitsstelle. Ab 2006 wird jeder gebraucht. Es wird auch immer wieder die Angst geweckt davor, dass Betriebe nicht genügend Personal bekommen können. Ich denke, wir sollten den Kindern sagen, ihr werdet gebraucht in diesem Land, egal in welchen Bereichen. Das gibt den Kindern Mut und motiviert zum Lernen und es gibt natürlich auch Eltern und Großeltern Mut.
Ich wünschte mir, dass wir die Möglichkeiten nutzen, um diese Sehnsucht nach dem weiten unendlichen Meer in den Menschen zu wecken, damit sie in der Lage sind, die Anforderungen des Alltags zu bewältigen. Machen Sie es gut!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Rehberg! Herr Albrecht! Sie bemühen immer wieder die alten Kamellen Airbus und Transrapid.
Mir fällt da auch was ein. Es ist zwar nicht meine Art, aber ich möchte daran erinnern beziehungsweise fragen: Wer hat denn den Abbau der Eliten in unserem Land nach 1990 zu verantworten
und die Leute damals regelrecht aus dem Land getrieben, die in anderen Ländern und im Ausland mit Kusshand genommen wurden?
Ich rede ganz bewusst nicht von den ML-Leuten, sondern von Wissenschaftlern, von Forschern, von Technikern,
die in Größenordnungen aus unserem Land getrieben worden sind.
Ich denke, von diesem Aderlass, von diesem Verlust von Bindungen hat sich unser Land bis heute noch nicht
wieder erholt. Das müssen wir auch mal zur Kenntnis nehmen.
Ich möchte noch einmal auf einige Fakten aus der Anhörung eingehen. Auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, unser Land gelegentlich als Seniorenresidenz der Republik darstellen, wir sind noch immer das Land mit dem jüngsten Bevölkerungsdurchschnitt, mit doppelt so viel Schulabgängern wie zum Beispiel in Hamburg, mit dem höchsten Anteil an Jugendlichen.
Und das ist unser Reichtum.
Und wenn Sie, Herr Rehberg, die Abbrecherquote in der beruflichen Ausbildung ansprechen, da wünschte ich mir auch eine ehrliche Diskussion. Denn wie kann es denn sein, dass in einer außerbebetrieblichen Ausbildungsstätte,
wo Jugendliche ohne Schulabschlussausgebildet werden, eine Abbrecherquote von unter 10 Prozent da ist beziehungsweise weniger als 10 Prozent die Abschlussprüfung nicht schaffen, dass 80 Prozent der Jugendlichen vermittelt werden, dass sie zu den Jahrgangsbesten gehören und bei Jugendlichen mit einem Haupt- oder Realschulabschluss die Abbrecherquote in einer hohen zweistelligen Zahl liegt? Wenn wir ehrlich an der Lösung dieses Problems interessiert wären, denke ich, sollten wir uns mal zusammen hinsetzen mit der Wirtschaft und verschiedenen Institutionen und wirklich mal vergleichen und gucken, wo die Gründe liegen, und dann gemeinsam nach Lösungen suchen.
Herr Born, in einem halben Jahr hätten wir gerade Zeit gehabt, uns zu konstituieren,
wenn wir das gerade mal so geschafft hätten, so, wie wir uns kennen. Also da wollen wir ja mal ehrlich sein! Da hätten wir am Anfang anfangen sollen, aber nicht am Ende der Legislaturperiode.
Wir haben auf diese Weise versucht, das Beste daraus zu machen.
So, und jetzt möchte ich weiterreden.
Ja, ich bin noch nicht fertig mit Ihnen, Herr Born.
Sie kommen noch öfter heute dran.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, stellen unser Land so dar wie die DDR im Endstadium –
DDR: Der Dumme Rest – und treten damit das Engagement und die Leistungen der Menschen, die sich für die Zukunft unseres Landes engagieren, mit Füßen.
Wir haben in unserem Land zahlreiche Projekte und Initiativen, auf die wir stolz sind und mit denen wir für Mecklenburg-Vorpommern werben können, wie zum Beispiel die Jungunternehmerschule,
die Landesmesse, die berufliche Frühorientierung. Das Projekt PC-Net hat im Rahmen der Initiative D 21 im Reigen ausschließlich süddeutscher Preisträger einen Bundespreis gewonnen und damit bewiesen, dass wir mit bayrischer Konkurrenz durchaus mithalten können.
In Jugendbetrieben unseres Landes bekommen junge Menschen eine Chance auf eine Existenzgründung in unserem Land. Und wenn wir alle uns in diesem Bereich engagieren, ermutigen, vermitteln, unterstützen, können wir einen konkreten Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, setzen nach wie vor alles daran, Frauen nach dem Motto der drei K,
Küche, Kirche, Kinder, vom Arbeitsmarkt fernzuhalten,
und das wollen Sie sich auch noch 600 Euro pro Kind mit einem ungedeckten Scheck kosten lassen.
Wir wollen, dass Frauen Familie, Beruf und Familienarbeit vereinbaren können. Wir brauchen junge Frauen nicht nur als Mütter, sondern auch als Arbeitskräfte
wegen ihrer guten Qualifizierung und Arbeitsbereitschaft.
Dafür haben wir eine Menge getan. Mit einem breiten Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, Beratungsangeboten, dem Programm zur Qualifizierung im Erziehungsurlaub, einem modernen Gleichstellungsgesetz,
dem Existenzgründerinnendarlehensprogramm wollen wir nicht nur Menschen aus unserem Land ermutigen, eine Familie zu gründen, sondern wir sind damit auch attraktiv für junge Frauen aus anderen Ländern und das sollten wir sehr deutlich sagen.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben nichts unversucht gelassen, den zweiten Arbeitsmarkt schlechtzureden. Wir sind der Auffassung, nicht nur von den Einstellungsbeihilfen, den Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten profitieren Unternehmen und Arbeitnehmer. Auch GAP-Projekte können die Wirtschaft voranbringen.
Ja, hören Sie zu!
Das möchte ich an dem Beispiel des heißbekämpften GAP-Projektes Ingenieurkontor deutlich machen.
Mit dem im Projekt erarbeiteten Material können kulturhistorisch wertvolle Gebäude vermarktet und verkauft werden. Damit bekommen etablierte Firmen im Baubereich Arbeit und der ländliche Raum wird attraktiver.
Gleichzeitig hat sich noch ein völlig neuer Unternehmenszweig entwickelt, für den es über die Landesgrenze hinaus großes Interesse gibt. Es kann ein neuer Betrieb gegründet werden. Junge Leute hier im Land bekommen eine Chance.
Ja, Sie müssen doch erst einmal wissen, wovon ich rede.
Zuhören tun Sie auch nicht. Ich gebe es Ihnen mal schriftlich, Herr Albrecht.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben nichts unversucht gelassen,
um Ängste vor Fremden und vor Überfremdung zu schüren.
Wir unterstützen das Migra-Projekt, die Initiative „Bunt statt braun“ und Projekte zum gemeinsamen Leben und
Lernen von einheimischen Jugendlichen und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft.
Gerade das Migra-Projekt ist beispielgebend für die berufliche Integration von Migranten. Es hat nicht nur entsprechende Anerkennung gefunden, sondern auch Firmen die notwendigen Arbeitskräfte vermittelt. Ich bin überzeugt, durch die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren kann sich nicht nur Rostock, sondern unser ganzes Land im Rahmen der IGA als weltoffen, tolerant und gastfreundlich präsentieren, eine wichtige Voraussetzung auch für Investoren.
Sie, meine Damen und Herren, haben blühende Landschaften versprochen.
Wir haben sie geschaffen,
jedenfalls der sozialdemokratische Bürgermeister in Wismar und Rostock mit der LAGA und der IGA.
Wir haben eine intakte Natur und Umwelt
als Anreiz für eine wachsende Zahl an Touristen, um zu uns zu kommen. Und ist es wirklich so schlimm, wenn Menschen aus anderen Ländern hier ihren Ruhestand verbringen wollen?
Das schafft doch auch Arbeit für junge Menschen im Dienstleistungssektor, im Gesundheitsbereich, im Bildungs- und Kulturbereich.
Der öffentliche Nahverkehr profitiert davon, der Einzelhandel und die Wohnungswirtschaft.
Wir haben Leuchttürme von europäischem Rang und Weltrang in unserem Land, mit denen wir uns identifizieren, mit denen wir werben können,
wie zum Beispiel den ersten Museumsneubau in den Bundesländern, um die Kunst von Ernst Barlach im richtigen Rahmen zu präsentieren. Wir haben das Vorpommersche Landesmuseum sowie das Meereskundemuseum, aber auch das Staatliche Museum in Schwerin mit seinen Schlössern in Güstrow und Ludwigslust mit hervorragender Bedeutung.
Mit den Technologiezentren in Rostock-Warnemünde, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald und Stralsund und im Forschungszentrum für Medizintechnik haben wir
Kerne von Innovation und technologischer Entwicklung, die zum Ausgangspunkt von Ansiedlungen und Neugründungen geworden sind. Mit 17 Millionen Euro hat das Land die Forschungsförderung auf zukunftsorientierte Schwerpunkte und Schlüsseltechnologien wie Biosystemtechnik, neue Wirkstoffe und Biomaterialien, funktionelle Genomforschung und darauf bezogene Informationstechnologien gefördert. Neben den Technologie- und Forschungszentren ist der BioCon-Valley-Bereich ein weiterer Leuchtturm von hervorragender Ausstrahlung.
Die BioCon Valley GmbH bündelt die Aktivitäten auf dem Gebiet der Biotechnologie, Biomedizin und Medizintechnik. Sie sorgt für ein …
Unser Land liegt deutschlandweit an der Spitze der Unternehmensgründungen. Mit Professor Klinkmann haben wir einen namhaften Botschafter für unser Land und für diesen Bereich
und ich möchte ihm an dieser Stelle mal ausdrücklich danken für das,
was er ehrenamtlich für unser Land seit Jahren leistet.
Ein bisschen noch.
Eins muss ich noch sagen.
Mit dem Projekt „Lernende Region, mittleres Mecklenburg und Küste“ soll in den nächsten vier Jahren ein strategischer Handlungsansatz, die Vernetzung von Bildungsinitiativen und Einrichtungen, die Notwendigkeit lebenslangen Lernens, eine Mobilisierung von Humanressourcen für einen wirtschaftlichen Aufschwung und eine Identifikation mit der Region erreicht werden und da haben wir das, was Herr Rehberg vorhin anforderte.
Nein, ich möchte noch zwei Sätze sagen. Ich denke, wir müssen …
Die Menschen an der Küste kennen Leuchttürme sehr genau.
Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam mit unseren Leuchttürmen werben, damit die Signale den Menschen im Land Orientierung geben, aber auch Landeskinder in der Ferne erreichen und Menschen, die zu uns kommen wollen!
Und lassen Sie uns alle willkommen heißen, die zu uns kommen wollen!
Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag der SPD- und der PDS-Fraktion.
Ja, das habe ich gelesen.
Ja, ich denke, das sollten sie vielleicht auch mal zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2000 hat die Europäische Union zwei Richtlinien zum Diskriminierungsschutz erlassen, zum einen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und zum Zweiten zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Ansehen der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Geschlechts, des Alters und der sexuellen Ausrichtung.
Die beiden Richtlinien schreiben eine Aufhebung aller Bestimmungen vor, die direkt oder indirekt diskriminierend wirken. Vorgesehen ist zudem ein Verbandsklagerecht sowie die Einführung von Sanktionen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Richtlinien müssen bis Ende 2003 umgesetzt werden.
Das Ziel beider Richtlinien, das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages in der Rechtsordnung durchzusetzen, berührt eine ganze Reihe sehr verschiedener Teile unserer Rechtsordnung. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird es bereichsspezifische Regelungen geben, die je nach ihrem fachlichen Aufbereitungsgrad in mehreren Einzelschritten verwirklicht werden müssen. Hierzu sind nach der derzeitigen Konzeption ein zivilrechtliches und ein arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz geplant.
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat bereits im vergangenen Oktober Eckpunkte einer gesetzlichen Antidiskriminierungsregelung veröffentlicht und wenig später den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierung im Zivilrecht vorgelegt. Es konkretisiert die bestehenden Generalklauseln im deutschen Recht. Der Betroffene kann künftig eigene Ansprüche effektiv durchsetzen. Ist dieses nicht mehr möglich, kann dem Geschädigten finanzieller Schadenersatz zugesprochen werden. Damit wird das Verbot der Benachteiligung durch konkrete Rechte untermauert.
Meine Damen und Herren! Bundesarbeitsminister Riester erarbeitet zurzeit gesetzliche Antidiskriminierungsregelungen für den arbeitsrechtlichen Umsetzungsbereich. Ich gehe allerdings davon aus, dass aus Gründen der Sorgfalt ein solider Gesetzentwurf erst in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden kann.
Die Umsetzung dieses EU-Rechtes in nationales Recht ist zuerst vor allem eine Aufgabe der Bundesregierung und des Bundesgesetzgebers. Gleichwohl haben nach
unserer föderalen Kompetenzordnung die Länder das Recht und die Pflicht, an dem gesetzgeberischen Transformationsprozess mitzuwirken. Dieses wird die von uns geführte Landesregierung auch tun. Mit dem vorliegenden Antrag wird sich der Landtag durch die Landesregierung über diesen Handlungsbedarf unterrichten lassen.
Meine Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe, diesen Prozess weiterzuverfolgen, zu begleiten und parlamentarische Initiativen zu starten. Es ist unsere Sache, deutlich zu machen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein weltoffenes, tolerantes Land ist. Es ist unsere Verantwortung, auch im Wahlkampf die Menschen unseres Landes zu ermutigen, mit Menschen, die anders sind, und mit Fremden zusammenzuleben und -zuarbeiten.
Das nimmt uns nichts, das gibt uns aber viel. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte, dem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer glaubt, dem Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land das Totenglöckchen läuten zu können, ist im Irrtum. Die bisherige Bündnisarbeit ist nicht Geschichte einer Alibiveranstaltung oder einer Show. Nur wer unrealistische Erwartungen hatte, kann von der bisherigen Arbeit enttäuscht sein.
Wir haben uns mit dem Bündnis für Arbeit auf einen langen Weg gemacht, an dessen Ende ein modernes und wettbewerbsfähiges Land stehen wird, ein Land, in dem Menschen, die arbeiten wollen, auch eine Beschäftigung finden, in der sie ihre Talente und Fähigkeiten erproben und weiterentwickeln können.
Die Opposition offenbart mit ihrem Antrag ein völlig falsches Verständnis von der sicher nicht immer einfachen Arbeit der Bündnispartner. Wie kann das im Bündnis nicht vertretene Parlament einen Bündnisbeteiligten auffordern, die anderen Partner zu einem bestimmten Verhalten zu verpflichten? Es ist auch davon auszugehen, dass die Vertreter im Bündnis die CDU-Forderungen bereits thematisiert haben. Die Argumente und Forderungen der Opposition wiederholen sich und sind den Bündnispartnern hinlänglich bekannt. Und mit Blick auf polemische und unanständige Angriffe auf den neuen Wirtschaftsminister unseres Landes möchte ich feststellen, dass gerade für uns Dr. Otto Ebnet ein persönlicher Garant für eine zielorientierte Ausrichtung der Bündnisarbeit ist.
Meine Damen und Herren, im Bündnis darf keine Seite kurzfristig politische Prestigeerfolge erzielen wollen. Es ist vielmehr der gemeinsame Wille, problemorientiert zu diskutieren und gemeinsame Ansatzpunkte für mehr Arbeit und einen erfolgreichen Strukturwandel weiterzuentwickeln, um diese dann auch gemeinsam und damit wirksamer umzusetzen. Dabei sind die parlamentarischen Schaufensteranträge der CDU, wie der jetzt hier vorgelegte Antrag, nicht nur wenig hilfreich, sondern auch schädlich.
Die schnelle Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und die Flankierung des demokratischen Wandels sind zentrale Ziele der Koalitionsfraktionen. Deswegen möchte ich jetzt gerne noch mal besonders auf die Punkte 4 und 5 des CDU-Antrages eingehen.
Die eben genannten Ziele der Koalitionsfraktionen entsprechen auch den Zielen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU, die eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit fordern und die Notwendigkeit einer aktiv gestaltenden und zielorientierten Arbeitsförderung unterstreichen. Das von der CDU und FDP im Jahre 1997 verabschiedete und bis heute gültige Arbeitsförderungsgesetz, das damals vor dem Hintergrund der höchsten Arbeitslosigkeit von 4.384.000 Arbeitslosen mit dem Ziel, Kosten zu sparen, verabschiedet wurde, wird diesen Zielen offensichtlich nicht gerecht. Es bietet wenig präventive Ansätze, sondern macht im Gegenteil den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente vielfach erst von langer Arbeitslosigkeit abhängig und lässt die Förderung innerbetrieblicher Maßnahmen erst dann zu, wenn Perso
nalabbau nicht mehr zu verhindern ist. Das alte CDU/FDPGesetz erschwert den zielgerichteten effektiven Einsatz der Mittel der Arbeitsverwaltung und widerspricht den Richtlinien der EU in vielen Punkten.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren im Land zahlreiche Projekte initiiert, um zielgerichtet Lösungen für unser Land zu erproben, vor allem auch im Hinblick auf besondere Zielgruppen. Dabei hat sich das restriktive Arbeitsförderungsrecht von 1997 vielfach als hinderlich erwiesen. Deshalb hat die SPD-Fraktion die spezifischen Erfahrungen und Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern aktiv in die Diskussion auf Bundesebene mit eingebracht.
Viele unserer Anregungen und Forderungen finde ich nun in den vorgelegten Eckpunkten für ein Job-AktivGesetz wieder. Schwerpunkt dieses vorgelegten Entwurfes ist eine aktive zukunftsorientierte Arbeitsförderung, die bereits die Entstehung von Arbeitslosigkeit verhindert, die Anstrengungen der Wirtschafts-, Finanz- und Tarifpolitik flankiert, die Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in das Arbeitsleben integriert und die den gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Wandel sozialpolitisch begleitet. Tragende Elemente der Reform sind die Steigerung der Effektivität des Vermittlungsprozesses, die Neuausrichtung und Verstärkung der beruflichen Qualifizierung, eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine stärkere Verankerung des Prinzips Fördern und Fordern.
Dazu einige der wichtigsten Ansatzpunkte:
Die Pläne zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Beruf setzen nicht erst nach frühestens sechs, spätestens zwölf Monaten, sondern bereits mit Beginn der Arbeitslosigkeit an.
Arbeitslose schließen mit dem Arbeitsamt einen für beide Seiten verbindlichen Eingliederungsvertrag ab. Bei Verstößen wird für zwölf Wochen das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe gesperrt.
Unternehmern, die ungelernte Beschäftigte bei Lohnfortzahlung für eine Qualifikation freistellen, wird der Lohn ganz oder teilweise erstattet.
Die Dauer der Zeitarbeit soll verlängert werden.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes sollen künftig Zeiten der Kindererziehung und Betreuung Pflegebedürftiger anerkannt werden. Außerbetriebliche Bildungsträger bekommen einen finanziellen Anreiz für die Vermittlung von Teilnehmern in den ersten Arbeitsmarkt schon während der Maßnahme.
Jobrotation wird als Regelinstrument eingeführt. Dazu wird die betriebliche Freistellung eines Arbeitnehmers zum Zweck der Weiterbildung unterstützt, indem der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 Prozent der Lohnkosten erhält.
Der Erwerb des Hauptschulabschlusses während der Berufsvorbereitungsmaßnahme soll künftig wieder möglich sein.
Weiterbildungen, Praktika sowie Berufsausbildung im Ausland sollen gefördert werden.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur soll neben wirtschaftsnaher Infrastruktur auch die Sanierung von Schulen und Kindergärten möglich sein.
Meine Damen und Herren von der CDU, das alles sind Änderungen und Verbesserungen, die weit über Ihre Forderungen hinausgehen. Ich bin mir sicher, dass dadurch Mittel der Arbeitsverwaltung, Bundes-, Landes- und EUMittel zielgerichteter und effektiver eingesetzt werden können und dass damit Brücken in den Job gebaut werden können. Wenn durch zahlreiche präventive Maßnahmen Arbeitslosigkeit verhindert werden kann, dann ist das noch sehr viel wirksamer.
Meine Damen und Herren, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist bereits ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers in der Kabinettsabstimmung der Bundesregierung, weil es sich gezeigt hat, dass Länderregelungen nicht ausreichen. Der Gesetzentwurf soll im September in den Bundestag eingebracht werden.
Ihr Versuch, uns Beine zu machen, ist völlig überflüssig, denn Rot-Rot und Rot-Grün bewegen etwas und mit RotRot und Rot-Grün bewegt sich etwas. Und das ist gut so.
Ich denke, es erübrigt sich, Ihren Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit so viel Interesse habe ich gar nicht gerechnet.
Nach jahrelanger Arbeit und Diskussionen liegt uns das Bildungsfreistellungsgesetz nun zur Abstimmung vor. Damit ist ein sehr langwieriger politischer und rechtlicher Prüfungsprozess abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In dem Ziel, Voraussetzungen für ein lebenslanges Lernen zu schaffen, sind sich beide Interessengruppen einig. Das wurde in allen Diskussionen dazu deutlich.
Aktuell wurde mir das gestern noch einmal sehr deutlich durch eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, nach der 54 lernende Regionen von der Bundesregierung mit zunächst 20 Millionen DM gefördert werden, um den Begriff „lebenslanges Lernen“ vor Ort mit Leben zu füllen. In den lernenden Regionen sollen Schulen, Hochschulen, öffentliche und private Weiterbildungseinrichtungen, Kursteilnehmer und selbständig Lernende, Arbeitsämter, Jugendämter und kommunale Verwaltungen, Industrie- und Handelskammern, Unternehmen, Gewerkschaften sowie soziokulturelle Einrichtungen eng zusammenarbeiten. Ihre jeweiligen Angebote und Kompetenzen sollen optimal miteinander vernetzt werden. Auf diese Weise sollen den Menschen vor Ort mehr Bildungs- und Weiterbildungsangebote gemacht werden, die ihren Ansprüchen gerecht werden und Zukunftsperspektiven eröffnen.
Noch konkreter heißt es dazu im Förderantrag für das Projekt „Die lernende Warnow-Region der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow“: „Das regionale Netzwerk soll neuartige Projekte zur Förderung von unternehmensnaher Bildung und lebenslangen Lernens entwickeln und dabei die vorhandenen Potentiale in der Region bündeln. Auf diese Weise soll zur Stärkung des unternehmerischen Sektors im Landkreis Güstrow beigetragen werden.“ 250 Förderanträge machen deutlich, dass auch gegensätzliche Interessenvertretungen bereit und in der Lage sind, an einem Strang und sogar in eine Richtung zu ziehen, wenn es um die Sache geht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Stellungnahme des Volkshochschulverbandes beleuchtet dazu noch einmal ganz andere Aspekte zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich zitiere: „Jährlich nehmen über mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die Angebote der Volkshochschulen in der allgemeinen beruflichen, politischen und kulturellen Weiterbildung wahr. Viele von ihnen wurden speziell von ihren Firmenleitungen dazu ermuntert. Das betrifft insbesondere kleine Unternehmen, die aus zeitlichen und finanziellen Gründen selbst keine betriebliche Fortbildung organisieren können. Regelmäßig erhalten wir Informationen über Bildungsfreistellungsveranstaltungen von Trägern der Weiterbildung anderer Bundesländer, die auch Interessenten in unserem Bundesland finden könnten. Als Beispiel sei an dieser Stelle genannt eine Maßnahme des Bundesverbandes der Lehrkräfte und Freunde der russischen Sprache in Deutschland e. V., die eine Qualifizierung in der russischen Sprache für Studierende, Referendare, Lehrer, Dolmetscher und Geschäftsleute in Schleswig-Holstein anbieten. Referenten und Teamer sind Hochschullehrer aus den GUS-Staaten. So eine Qualifizierung als Bildungsfreistellungsveranstaltung wäre für den genannten Personenkreis auch in Mecklenburg-Vorpommern hilfreich, nicht nur für den schulischen Bereich, sondern auch für die Entwicklung von Geschäftsbeziehungen nach Russland. Der Bedarf nach gesetzlicher Verankerung einer Bildungsfreistellung ist aus unserer Sicht
gegeben, auch wenn wir dazu keine statistische Erhebung vorgenommen haben. Wir begrüßen aber auch nicht nur die geplante Berücksichtigung von Bildungsfreistellung für die berufliche Qualifizierung, sondern auch für das Ehrenamt.“ So weit die Stellungnahme des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, das starke Engagement zum Beispiel der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow für neue Modelle zur Verbesserung der Voraussetzungen eines lebenslangen Lernens und die Einschätzung der Volkshochschulen, dass hier mehr getan werden kann und muss, machen deutlich, dass unser vorliegender Gesetzentwurf eine wichtige Voraussetzung dazu ist. Der Gesetzentwurf berücksichtigt wie kein anderes Gesetz in der Bundesrepublik die Belange der Wirtschaft und Unternehmen durch die Erstattung der Kosten. Wenn die vorgesehenen Regelungen der einen Seite zu weit gehen und der anderen Seite nicht weit genug, ist das ein relativ sicheres Indiz dafür, dass wir mit unserem Kompromiss in der goldenen Mitte liegen, eben mitten im Leben. Und, meine Damen und Herren von der CDU, dieser Spruch dürfte Ihnen nicht ganz fremd sein, mitten im Leben. Lassen Sie sich doch ganz einfach von uns in die Mitte nehmen! Ich lade Sie herzlich dazu ein.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir das Gesetz selbstverständlich wie bei anderen Regelungen auch nach einer angemessenen Anwendungszeit auf seine Wirkung überprüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln werden. Ich appelliere nun an Sie, geben Sie dem Gesetzentwurf eine reelle Chance und verbessern Sie damit die Bildungsinfrastruktur unseres Landes für ein lebenslanges Lernen auch unserer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Bildung ist unstreitig auch ein Stück Zukunftsperspektive. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entwurf. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen und Behinderte sind immer das Letzte – zumindest bezüglich der Tagesordnung des Landtages, wie mir scheint.
Ihr Anliegen, meine Damen und Herren von der CDU, ist ehrenwert.
Die Verbesserung der Lebensverhältnisse und die Schaffung von Perspektiven für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Maßstab der Politik der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Das steht im Koalitionsvertrag.
Das bezieht sich ganz besonders auch auf die Integration behinderter Kinder in Tagesstätten und Schulen. Hier haben wir einiges geschafft. Es gibt aber auch noch vieles zu tun, das ist uns bewusst, aber dazu bedarf es Ihres Antrages nicht.
Wir haben derzeit in unserem Land 96 integrative Kindergärten und 19 Horte für lernbehinderte Kinder. Für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter stehen in Kindertagesstätten integrative Gruppen und Sondergruppen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Sonderkindergärten. Im Vorschulalter besteht die Möglichkeit der Einzelintegration in Kindertagesstätten. Das ist für unser Flächenland dann besonders wichtig, wenn die Entfernung zur nächsten Kindertagesstätte mit einem besonderen Angebot für Kinder mit Behinderungen zu groß ist.
In den neuen Ländern wird der Anteil der integrativ betreuten Kinder auf 62 Prozent beziffert. Im Gegensatz dazu liegt das frühere Bundesgebiet nur bei 36 Prozent. Das ist ein Erfolg und ein positives Zeichen
für die Umstrukturierung des Betreuungssystems auf die Frühförderung, vor allem die Integration von behinderten Kindern, in den neuen Bundesländern.
Ich wüsste nicht, dass Sie die ganze Zeit einen Sozialminister gestellt hätten, Herr Riemann.
Für die Integration war immer das Sozialministerium zuständig, Herr Riemann.
Die Integrationsmöglichkeiten sind hier bewusst genutzt und mit großem Engagement der Erzieherinnen und Erzieher umgesetzt worden.
Daher möchte ich an dieser Stelle allen, die diese integrative Arbeit verantwortungsvoll und mit viel Hingabe leisten, unseren tiefen Dank aussprechen.
Auch die Landesregierung hat festgestellt, dass die Integration von behinderten Kindern in Horten aufgrund der Finanzierung dieser Plätze bisher nur schwer vorankommt.
In der Großen Anfrage der CDU ist nachzulesen, dass dies an der Finanzierungszuständigkeit und der diesbezüglichen schwierigen Abstimmung liegt. Die Sozialministerin sagte das auch. Dieses Problem muss unbedingt durch die Landesregierung vorangebracht werden.
Großen Handlungsbedarf sehe ich ebenso bei der notwendigen medizinischen Behandlungspflege im Bereich der Schulen.
Hören Sie doch erst einmal zu!
Sonderpädagogen dürfen diese Aufgabe nicht mehr übernehmen. Leistungen der Krankenpflege für mobile Dienste werden in den Schulen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Deshalb appelliere ich hier an das Sozial- und Bildungsministerium,
unbedingt gemeinsam mit den Schulträgern eine Lösung zu finden.
Für jedes behinderte Kind muss ein Förderplan erstellt werden. Eine individuelle Feststellung des Personalbedarfs gemäß dem individuellen Förderbedarf der Kinder ist nur in Einzelfällen bekannt. Im Allgemeinen gelten die Festlegungen der Grundsätze für integrative Kindergruppen. Für die Förderung von 15 Kindern, davon in der
Regel vier behinderte Kinder, sind zwei Fachkräfte vorgeschrieben. Im Rahmen der durchschnittlichen Betriebskosten gemäß Kita-Gesetz werden bei einer Ganztagsbetreuung die Kosten für eineinhalb Erzieher berücksichtigt. Die fehlende Erzieherstelle wird durch die Eingliederungshilfe nach dem BSHG gesichert.
Frau Sozialministerin Bunge hat in der Presse die Novellierung des Kita-Gesetzes angesprochen. In diesem Rahmen kann die Situation von behinderten Kindern im Land diskutiert und eingebracht werden.
Auch im Schulbereich folgt unsere Landesregierung dem Koalitionsvertrag, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in das Regelschulsystem wo immer möglich zu fördern. Dazu wird, wie es hier heißt, die Qualität und Quantität der pädagogischen Parameter im Förderschulbereich verbessert. Diesen Weg werden wir beharrlich weiter beschreiten.
Im Schulbereich ist bei sinkenden Schülerzahlen ein leichter Anstieg des Anteils der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, in Förderschulklassen zu erkennen. 1998 waren es 14.690, 1999 waren es 14.486 Schülerinnen und Schüler, also knapp 200 weniger. Das entspricht einem Anteil von 5,6 beziehungsweise 5,9 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Gingen insgesamt die Schulen von 1998 bis 1999 um fast 40 und die Anzahl der Lehrkräfte um etwa 550 zurück, so haben wir bei den Förderschulen lediglich eine Entwicklung von 98 auf 97 Schulen zu verzeichnen. Gleichzeitig wurde die Zahl der Lehrkräfte von 1.798 auf 1.836, also um 40 aufgestockt. Das ist eine sehr positive Entwicklung im Land und unterstreicht die Bedeutung, die wir diesem Bereich zumessen.
Eben, Herr Riemann, sehen Sie mal!
Aber das Personal haben Sie vermutlich dafür gekriegt und das bezahlt die Finanzministerin.
Das trifft auch bei den GU-Klassen zu. 1999 besuchten 588 behinderte Kinder und Jugendliche solche GU-Klassen. In diesem Schuljahr sind es bereits 720. Das lässt eindeutig den Willen der Landesregierung nach einer weiteren Integration dieser Schülergruppe in die allgemein bildenden Schulen erkennen.
Zur Verkleinerung der Klassenfrequenzen durch Festlegung spezieller Bandbreiten für GU-Klassen kann ich nur sagen, in mehrzügigen Schulen gab und gibt es gute interne Lösungen zur Absenkung der Klassenfrequenzen. Für einzügige Schulen gestaltet sich diese Problematik allerdings schwieriger. Hier sind die Schulträger im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung künftig besonders gefordert. Auch diesen Prozess werden wir begleiten. Gegenwärtig wird an der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr gearbeitet. Hier wird es Verbesserungen der Parameter
für die GU-Klassen geben, zum Beispiel Begrenzung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse auf drei.
Ein großes Problem ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von sozial- und behindertenpädagogischen Fachkräften. Hier muss dafür Sorge getragen werden, dass Lehrkräfte mit diesen Qualifikationen im Land gehalten, junge Kräfte gewonnen und Möglichkeiten der Zusatzqualifikation verbessert werden. Auch das wird von unserer Regierung angegangen. So ist die Einrichtung eines berufsbegleitenden Studienganges Sonderpädagogik an der Universität Rostock zum Erwerb einer Lehrbefähigung für den Förderunterricht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Abschließend stelle ich fest, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen im Kita- und Schulbereich wie auch im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ist ein Thema, das uns allen am Herzen liegt. Daher empfiehlt die SPD-Fraktion die Überweisung des Antrages federführend in den Sozialausschuss.
Zum Ende des Jahres und weil Weihnachten ist, habe ich einen Wunsch, und zwar dass es uns im neuen Jahr vielleicht gelingt, die Anliegen von Frauen und Behinderten mehr in die Mitte des Lebens und auch in die Mitte der Tagesordnung des Landtages zu rücken. – Ich danke.
Ja, habe ich gesagt. Ich habe gesagt, federführend.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sich in den letzten Jahrzehnten in unserer Gesellschaft beschleunigende technische und soziale Wandel erfordert von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach der abgeschlossenen Ausbildung vermehrt Weiterbildung im Sinne lebenslangen Lernens. Die Weiterbildung ist sowohl aus Sicht der Beschäftigten als auch aus Sicht der Wirtschaft und Gesellschaft zu einer selbstverständlichen und unbestrittenen Notwendigkeit geworden. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat dazu festgestellt: „Unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels wird lebenslanges Lernen zur Voraussetzung individueller Selbstbehauptung und gesellschaftlicher Anpassungsfähigkeit im Wechsel der Verhältnisse. Dem Einzelnen hilft die Weiterbildung, die Folgen des Wandels beruflich und sozial besser zu bewältigen. Wirtschaft und Gesellschaft erhält sie die erforderliche Flexibilität, sich auf veränderte Lagen einzustellen.“
Den Zielen des Bildungsfreistellungsgesetzes dient die berufliche Weiterbildung gleichermaßen wie die gesellschaftspolitische Weiterbildung sowie Weiterbildung, die zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten qualifiziert. Es ist unverzichtbar, neben dem für die Berufsausübung erforderlichen fachlichen Wissen, den Fertigkeiten und Fähigkeiten auch das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu fördern. Damit wird auch die Bereitschaft zu einem Engagement in diesen Bereichen, das heißt die in einem demokratischen Gemeinwesen unverzichtbare Mitwirkung und Mitverantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft, erhöht. Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Bildungsfreistellungsgesetz wird dazu beitragen, die Weiterbildung zum vierten gleichberechtigten und gleichwertigen Bereich unseres Bildungssystems auszubauen.
Um die Chancen der Weiterbildung gerade auch während des Berufslebens mehr als bisher nutzen zu können, ist es notwendig, den Beschäftigten neben beziehungsweise unabhängig von dem ihnen zustehenden Urlaub einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes zu geben. Die damit erreichte Verbesserung der Bildungsbereitschaft dieser Gruppe liegt im Interesse des Allgemeinwohls.
Nicht nur die Freistellung als solche, sondern auch die gleichzeitige Fortzahlung des Arbeitsentgeltes ist dabei
unverzichtbar. Deshalb werden Arbeitgeber für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes aus Anlass von Bildungsfreistellung ihrer Beschäftigten vom Land einen Ausgleich erhalten. Der Ausgleich beträgt das für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlende Arbeitsentgelt zusätzlich der Arbeitgeberanteile.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Grundlage des vorliegenden Bildungsfreistellungsgesetzes war ein Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereits aus dem Jahre 1996. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen nach zahlreichen Diskussionen mit Verbänden, Vereinen und Institutionen erarbeitet. In diesem Dialog wurde uns die Notwendigkeit der Bildungsfreistellung von den Beteiligten hinreichend verdeutlicht. Lassen Sie mich Ihnen hier einige Stimmen und Auffassungen noch einmal in Erinnerung rufen:
„Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz ist in einem wichtigen Bereich ein weiteres Stück Angleichung an die Standards in den alten Bundesländern hergestellt und der nach unserer Auffassung unhaltbare Zustand der Chancenungleichheit – zumindest in diesem Bereich – beendet“, so der DGB.
Der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur schreibt: „In der heutigen Zeit ist einmal erworbenes Wissen in Ausbildung und Beruf bei weitem nicht ausreichend, um den ständig wachsenden Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, was zum Beispiel ganz besonders deutlich im Computerbereich sichtbar wird. Zu dem Argument, dieses Gesetz sei nicht bezahlbar für das Land, meinen wir: Eine Investition in die Weiterbildung dient der Steigerung der Effizienz der betrieblichen Arbeit und wirkt sich letztendlich positiv auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aus. Gesellschaftliches Engagement und Verantwortung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern ist gerade in der jetzigen Zeit dringend erforderlich. Aus diesem Grunde halten wir es für notwendig, den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, an Fortbildungen teilzunehmen, die ein Demokratiebewusstsein und interkulturelles Verständnis befördern.“
Die Personalräte der Universität Rostock schreiben: „Doch wer, wenn nicht wir, die Bürgerinnen und Bürger eines neuen Bundeslandes, wissen um den hohen Stellenwert von beruflicher und persönlicher Flexibilität, fachlicher und gesellschaftspolitischer Weiterbildung, sozialer Kompetenz sowie Bereitschaft zu Engagement und unverzichtbarer Mitwirkung in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft. Noch immer verlassen jährlich viele, insbesondere junge Menschen Mecklenburg-Vorpommern, weil sie für ihre berufliche und persönliche Entwicklung, für ihr weiteres Leben in den alten Bundesländern bessere Chancen erwarten.“ Versuchen wir doch, ihnen diese Chancen in unserem Bundesland zu bieten. Nutzen wir dazu alle sich uns bietenden Möglichkeiten! Eine dieser Möglichkeiten halten Sie mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in Ihren Händen.
Und auch mit der Stellungnahme der Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern gibt es durchaus Übereinstimmung hinsichtlich der Notwendigkeit des Ehrenamtes und politischer Bildung, wenn zum Beispiel festgestellt wird: Die Verbesserung der politischen Bildung ist in unserem Land wichtig und notwendig. Politische Bildung dient dem Verständnis der Demokratie und der Marktwirtschaft und ist damit eine Voraus
setzung für Betriebe, überhaupt konfliktfrei produzieren zu können. Hier hat deshalb nicht der Betrieb, sondern der Staat eine Investitionsverpflichtung, die er mit den Steuereinnahmen aus funktionierenden Betrieben vornehmen muss. Und genau das wollen wir ja.
Um dem Argument einer unzumutbaren Belastung für die Arbeitgeber entgegenzutreten, sieht der Entwurf vor, den Anspruch auf Bildungsfreistellung an die Erstattungsmöglichkeiten der Bruttolohnkosten für die Arbeitgeber durch das Land zu koppeln. Das Argument, eine ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung dienende Weiterbildung, finanziert aus Steuergeldern, sei für die Gesellschaft nicht zumutbar, würde dadurch entkräftet, dass die zur Bildungsfreistellung vorgesehenen Veranstaltungen und auch Träger staatlich überprüft und anerkannt werden müssen.
Das Argument einer Verschlechterung der Standortbedingungen unseres Landes beziehungsweise des Negativpunktes bei neuen Unternehmensansiedlungen im Wettbewerb mit anderen Ländern greift schon deshalb nicht, weil das Land die Bruttolohnkosten für die Betriebe übernehmen wird. Nein, dieses Argument wird auch und gerade durch die Erfahrungen in anderen Bundesländern widerlegt. So wurde in Rheinland-Pfalz Bildungsfreistellung zur beruflichen Weiterbildung überwiegend zu folgenden Themen genehmigt: erstens und zum größten Teil Fremdsprachenerwerb 1.509-mal, dann Informationsund Kommunikationstechnologie 879-mal und Erziehungs- und Sozialbereich 801-mal. Im Bereich der gesellschaftspolitischen Weiterbildung wurde Freistellung zum Thema Arbeitswelt 496-mal, Gesellschaft 324-mal und zum Thema Wirtschaft 267-mal beantragt. Dies sind alles Bildungsinhalte, die nicht nur dem wachsenden gesellschaftlichen Bedarf, sondern auch den Anforderungen einer Globalisierung der Arbeitsmärkte entsprechen.
Das vorliegende Gesetz entspricht nicht nur den Forderungen der aktuellen Rechtsprechung, sondern es hat auch die großzügigsten Entlastungsregelungen für die Wirtschaft. Es ist damit – und das können wir mit Fug und Recht behaupten – das modernste Bildungsfreistellungsgesetz in Deutschland überhaupt.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes federführend in den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und mitberatend in den Wirtschafts- und Finanzausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Jugend kann nicht warten“, das war die Kernaussage der Job-Parade in diesem Jahr. Jugend braucht Arbeit und damit eine Zukunft in unserem Land, und das heute und nicht erst später. In diesem Punkt scheinen wir uns ja alle einig zu sein. Das Thema bewegt Jugendliche – das zeigte auch die Woche „Jugend im Landtag“ –, aber auch Eltern und Großeltern. Das Thema bewegt aber auch Akteure der Arbeitsmarktpolitik, der Wirtschaft und der Politik. Und sie lassen uns bewegen und sie bewegen auch etwas.
Unser Ziel ist es, aus vorhandenen EU-, Bundes- und Landesprogrammen mehr zu machen. Mein Kollege Reinhard Dankert ist in seiner Rede bereits darauf eingegangen, was getan wird, um vorhandene Modelle mit Hilfe des Bundes auf eine breitere Basis zu stellen oder weiterzuentwickeln. Aber auch im Land gibt es eine Reihe von Ansätzen, die es gilt weiterzuentwickeln, wie zum Beispiel das Programm „Jugend baut“. Ich nenne es gerne und ganz besonders noch einmal, denn für dieses Programm gibt es einen wachsenden Bedarf bei kommunalen und freien Trägern. Deshalb werden wir die Mittel dafür auch im nächsten Jahr aufstocken.
Aber auch die Initiative des Landwirtschaftsministers zur Beseitigung von ungenutzten Gebäuden oder zum Ausbau von Gebäuden im ländlichen Bereich lässt sich gut dazu nutzen, Investitionen mit zusätzlicher Arbeit für junge Menschen zu kombinieren – mit sinnvoller Arbeit am ersten Arbeitsmarkt. Ein weiteres gutes Beispiel ist das Projekt „PC-Net“, das seit zwei Monaten in Güstrow läuft. 15 Computerfreaks, die aufgrund einzelner schlechter Zensuren auf ihrem Zeugnis keinen einschlägigen Beruf erlernen konnten, arbeiten jetzt alte Computer auf,
machen sie kompatibel und geben sie an Schulen weiter. Dabei erwerben sie Fähigkeiten als Techniker, wie sie von vielen Firmen unterhalb der Informatikerebene gebraucht werden. Bereits bei der Eröffnung haben Firmen ihr Interesse an diesen Jugendlichen bekundet mit festen Einstellungszusagen.
Auf der anderen Seite bekommen aber Schulen in den nächsten Jahren sehr viel Computertechnik. Und ich sehe es nicht ein, dass Lehrer Abminderungsstunden bekommen für die Wartung der Technik. Lehrer sollen sich um die Schüler kümmern.
Aber für solche Techniker, wie ich eben beschrieben habe, ist das doch ein sehr gutes Betätigungsfeld und wirklich sinnvolle Arbeit. Ich sehe in diesem Bereich vielfältige Betätigungsfelder, Qualifizierungsmöglichkeiten und zusätzliche Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Und ich möchte gern noch mal auf Herrn Rehberg eingehen, der fehlende Initiativen des Wirtschaftsministers benannte. Mir ist dabei spontan eingefallen das Assistentenprogramm, das sich besonders an leistungskräftige Jugendliche richtet, um sie hier bei uns im Land zu halten. Der Venturekapitalfonds steht besonders jungen Existenzgründern zur Verfügung, sämtliche Existenzgründerprogramme stehen für junge Menschen zur Verfügung.
Und ich denke, sehr wichtig ist auch die Förderung der Kooperation zwischen Schulen sowie Hochschulen und der Wirtschaft mit dem Ziel einer Motivation für mehr Existenzgründungen von jungen Leuten hier bei uns im Land.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage nach Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen von Jugendlichen – nicht nur von Hochschulabgängern, sondern auch von außerbetrieblich Ausgebildeten, aber auch von Arbeitslosen – wird immer öfter gestellt. Wie mir bei unserer 2. Landesmesse von Schülerfirmen berichtet wurde, werden außerbetrieblich Ausgebildete in den alten Bundesländern nicht nur mit Kusshand genommen, sondern es besteht auch bei einer Reihe von Jugendlichen der Wunsch, eine eigene Existenz hier bei uns im Land zu gründen. Bei der Realisierung dieses Wunsches schon während der Ausbildung werden wir natürlich gerne behilflich sein. Und hier ist jeder gefragt zu informieren, zu ermutigen und zu begleiten, auch Sie, meine Herren von der CDU.
Ein ganz anderer Bereich ist der Bereich der Ausbildung. Um Jugendlichen das Rüstzeug mitzugeben, das sie für die Anforderungen eines Berufes brauchen, müssen Ausbildungsordnungen und Berufsbilder geändert werden. Das spart Geld und auch Zeit. Zum Beispiel ist durch die Initiative aus unserem Land ein Modellversuch zur Schaffung eines Ausbildungsberufes für Callcenter nach einem halben Jahr Vorbereitungszeit bereits gestartet worden. Es ist doch nicht einzusehen, dass junge Menschen einen kaufmännischen Beruf erlernen müssen, von dem sie in einem Callcenter 80 Prozent des erworbenen Wissens nicht mehr brauchen. Stattdessen müssen sie sich über Weiterbildungsmaßnahmen das notwendige Wissen zusätzlich aneignen. Wenn man hört, dass die Erprobung eines neuen Berufsbildes früher sieben Jahre gedauert hat, dann haben wir heute schon viel erreicht und Kosten gespart, die wir in Arbeit für junge Menschen investieren können. Ich bin mir sicher, dass wir da auch in anderen Bereichen mit Verbundlösungen noch ein ganzes Stück weiterkommen. Uns ist es wichtig, möglichst vielen jungen Menschen eine berufliche Perspektive in unserem Land zu geben und ihre Leistungsbereitschaft für die Entwicklung unseres Landes zu nutzen. Dazu reicht es nicht, Herr Rehberg, ihre Mobilität durch ein Eigenheim einzuschränken und durch die Belastung von Krediten ihre Handlungsfähigkeit zu blockieren.
Wir brauchen eine mobile, aktive und kreative Jugend. Es gibt viele, die ihnen Wege ebnen, Türen öffnen und sie,
wenn es nötig ist, bei der Hand nehmen und ihre Eigeninitiative fördern. Ich bin mir sicher, dass wir so eine Brücke schlagen zwischen den heute noch hohen Schulabgängerzahlen und fehlenden Arbeitsplätzen hin zu den vielen zu besetzenden Stellen und wenigen Schulabgängern ab 2007, denn dann werden einem Schulabgänger zwei offene Stellen gegenüberstehen. – Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Kleedehn, ich möchte Ihren vielen Zahlen eigentlich nur eine entgegensetzen, und zwar die 15.000 Wahlkampf-ABM, mit denen der Bundeskanzler Kohl 1998
den Menschen Sand in die Augen streuen wollte, sind aufgefangen worden und ich frage Sie: Wo denn, wenn nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt?
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt unseres Landes lässt es nicht zu, die bisherigen Anstrengungen bei der Arbeitmarktförderung zu reduzieren.
Das ist eben in den Diskussionen auch deutlich geworden. Auch wenn sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Monat im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern günstiger darstellt, gibt es für uns keinen Anlass, die klare Linie unserer Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern zu verändern.
Neben den wichtigen Impulsen einer aktivierenden Wirtschaftspolitik mit dem Ausbau des Technologiestandortes Mecklenburg-Vorpommern, der Verbesserung der Zusammenarbeit von Forschung und Wirtschaft und dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist für uns Sozialdemo
kraten jedoch auch die Fortsetzung und die Fortentwicklung der Arbeit der Trägergesellschaften wichtig. Ohne diese Gesellschaften ist das aktiv gestaltende und immer noch verzichtbare Engagement des Landes in der Arbeitsmarktpolitik nicht möglich. Daher ist ihr Fortbestand für uns Sozialdemokraten unstrittig. Da sich die Rahmenbedingungen unseres Arbeitsmarktes ständig ändern, war die Weiterentwicklung der Gesellschaften von Instrumenten zur Initiierung beschäftigungspolitischer Auffanglösungen zu modernen, lang angepassten Trägern arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen für Beschäftigungsträger, Kommunen und das Land notwendig, und, wie die klaren Aufgabenprofile beider Gesellschaften heute zeigen, auch erfolgreich.
Dabei ist es im Hinblick auf die sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes ebenfalls folgerichtig und erforderlich, auf folgende Schwerpunkte zu achten:
1. die koordinierende und moderierende Unterstützung regionaler Akteure
2. die Beratung der Kommunen zur wirksamen Entwicklung von Beschäftigungsförderung
3. die Ausrichtung der Dienstleistungen auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, besonders im ländlichen Raum
4. die Ausprägung der Beschäftigungsgesellschaften auf ihre Brückenfunktion zum allgemeinen Arbeitsmarkt
5. Projektkoordination und Controlling bei der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben für Beschäftigungsträger im Auftrag des Landes als dessen Geschäftsbesorger
6. die Beratung von Arbeitslosen bei Existenzgründungen, die aufgrund ihres finanziellen Hintergrundes keinen Zugang zu gewerblich tätigen Beratungsunternehmen haben
7. die Weiterentwicklung der Arbeit im Bereich der Krisenintervention durch Beratungen bei der Neuordnung beziehungsweise Neuausrichtung von betroffenen Unternehmen sowie
8. die Entwicklung von Projekten mit strukturpolitischer Bedeutung