Johann Scheringer
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Innovationsprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ geht zurück auf einen Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/837 und die dazugehörige Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/1152. Mit dieser Beschlussempfehlung sind für die Erarbeitung des Innovationsprogramms der Landesregierung Vorgaben gemacht worden, die ich einmal erwähnen möchte.
Unter Punkt 1 der Beschlussempfehlung ist unter anderem aufgeführt, dass es darum geht, das „Innovationsprogramm... unter Beachtung folgender Schwerpunkte mit dem Ziel der Entwicklung regionaler Wirtschaftskreisläufe zügig voranzutreiben:
Erhöhung der Wertschöpfung aus einheimischen nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien durch ihre Verwertung im Land,
Verbesserung des Marketings und der Absatzförderung,
Förderung der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Verarbeitung einheimischer nachwachsender Rohstoffe.“
Das Ziel besteht mit diesem Programm darin, geschlossene Stoffkreisläufe zu ermöglichen, die die Schadstoffbelastung entscheidend und nachhaltig mindern.
Ich möchte nun einige Punkte aus diesem Innovationsprogramm aus der Sicht der Landwirtschaft darstellen und dann natürlich auch auf die Lücken dieses Programms zu sprechen kommen.
Wir haben inzwischen eine Rapsanbaufläche von 204.000 Hektar, aber bis jetzt keine einzige Ölmühle im Land. In diesem Jahr gibt es da einen bestimmten Fortschritt und bestimmte Investitionen sind im Gang, aber bisher wird der gesamte Raps von 204.000 Hektar aus dem Land gekarrt. Und es wird immer noch auf Rapsmethylester gesetzt, also auf die industrielle Weiterverarbeitung von Raps, obwohl die technische Möglichkeit besteht, Motoren mit reinem Pflanzenöl zu betreiben.
Zu der Stärke. Da sind die Angaben sehr ungenau. Bei der Kartoffelanbaufläche steht nur, dass knapp die Hälfte der Kartoffelanbaufläche für die Stärkeproduktion genutzt wird. Wie viel ist das denn nun? Sind das 6.000, sind das 7.000 oder sind das 5.000 Hektar? Auch hier ist es so, dass weder von Kartoffeln noch von Weizen, noch von Mais die Stärkeproduktion im Land erfolgt. Die Schließung von Loitz hat verhängnisvolle Nachwirkungen.
Ähnlich ist es beim Zucker. Hier wird darauf verwiesen, dass Zucker zu hochwertigen Chemikalien verarbeitet werden kann, aber es gibt keine Bilanz und es wird nicht vorgerechnet, wie viel Zuckerrübenanbaufläche im Land eigentlich potentiell möglich ist. Das, finde ich, muss nachgeholt werden, denn es ist ja bekannt, dass ein Hektar Zuckerrüben genauso viel CO2 bindet wie fünf Hektar Wald.
Meine Damen und Herren, es gibt noch einige andere Probleme, aber ich möchte das etwas abkürzen und einfach darauf verweisen, dass eine vernünftige Bilanz überhaupt fehlt. Es gibt in diesem Innovationsprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ keinen Hinweis über eine
optimale Anbaustruktur in Bezug auf Getreide, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben. Hier gibt es – das weiß ich ganz genau – ackerbauliche Verletzungen. Das ist ganz klar. Wir sind beim Raps an der Grenze. Mehr als 18 Prozent von der Ackerfläche kann man nicht mit Raps anbauen. Aber wenn ich die Statistik richtig gelesen habe, haben wir immer noch circa 90.000 Hektar Stilllegungsfläche. Und wenn wir als Ziel die gesamte Landbewirtschaftung anstreben, muss ich schon die Frage stellen, ob das so bleiben soll. Unberücksichtigt bleibt zum Beispiel auch, die Moorwiesen zu bilanzieren, Flächen, die zunehmen, die einmal im Jahr gemäht werden und geräumt werden müssen. Aber wohin mit dem Mähgut? Wird das irgendwo abgelagert, vergammelt und belastet auch die Atmosphäre mit dem frei werdenden CO2 oder finden wir da Lösungen, dies ebenfalls als Energieträger zu verwenden?
Ich denke, dass dieses Innovationsprogramm ein Anfang ist. Ich möchte für die Landwirtschaft feststellen, ganz eindeutig feststellen, dass der Anbau von Kulturen, die im Non-Food-Bereich verwertet werden, überhaupt kein Problem ist, überhaupt keines. Das Problem besteht in der Verarbeitung und in der Vermarktung der Produkte daraus. Es gibt vielleicht ein Problem, wenn man die finanzielle Bilanzierung vornimmt und den Erlös je Flächeneinheit mit anderen Kulturen vergleicht und die Konkurrenzfähigkeit dort vielleicht nicht ganz gegeben ist. Aber ich bin mir sicher, dass der Anbau von Kulturen für den NonFood-Bereich bedeutend erweitert werden kann.
Daraus leite ich ab, dass es eine wichtige Aufgabe ist, eine durchgängige Bilanz zu erstellen, eine Bilanzierung je nach der Kultur, wo zum Beispiel auch berechnet wird, wie die Schadstoffbilanz der jeweiligen Kultur, wenn sie im Non-Food-Bereich oder für Energie verwertet wird, aussieht, wie die Energiebilanz aussieht – es hat keinen Zweck, sagen wir mal, aus billiger Energie teurer zu produzieren –, wie die bilanzielle Energie aussieht. Das hätte mich sehr interessiert. Man kann das natürlich auch außer Acht lassen, aber dann kennt man natürlich die Stärken und die Schwachstellen, die wir auf diesem Gebiet haben, nicht.
Ich bewerte das so, dass es eigentlich das Beste ist, was die Regierung auf diesem Gebiet bisher vorgelegt hat. Trotzdem ist der Auftrag des Landtages nach Auffassung meiner Fraktion nicht in Gänze erfüllt. So kommt es jetzt natürlich auf den zweiten Satz der Beschlussempfehlung mit der erwähnten Drucksachennummer an, die aus dem Landwirtschaftsausschuss kam, dass die Ergebnisse dieses Innovationsprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ jährlich im Agrarbericht darzustellen sind. Damit können die Lücken, die dort jetzt bestehen, ausgefüllt werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Holznagel, Ihre Darstellung ist insgesamt nicht ganz richtig, denn die Punkte 1 und 2 des CDU-Antrages wurden im Landwirtschaftsausschuss von den Kollegen der CDU gar nicht mehr vertreten.
Und zum Punkt 3 hat der Landwirtschaftsausschuss sich davon überzeugen können, dass durch den Bericht des Ministers die in diesem Punkt eingeforderten Maßnahmen inzwischen längst laufen. Der Antrag war also eigentlich zu spät auf den politischen Tisch dieses Landes gelegt worden. Wir wollten ihn ja für erledigt erklären, aber von geschäftsordnungsmäßigen Grundlagen ausgehend ging das einfach nicht. Um einen Punkt für erledigt zu erklären, mussten wir noch einmal im Nachgang entscheiden, ob ja oder nein, und das haben wir getan.
Zu Punkt 4: Das sehe ich nämlich genau anders, als Sie das sehen, verehrte Frau Kollegin Holznagel. Ich gehe davon aus, dass selbstverständlich ständig politischer Druck gemacht werden muss, dass EU-Regelungen einheitlich gelten müssen.
Das brauchen wir nicht extra zu beschließen. Andererseits besagt die Passage, dass sich Deutschland natürlich auch vorsehen sollte, eigene Beschlüsse zu fassen, die EU-weit umgesetzt werden sollen, die man aber EU-weit nicht durchkriegt. Das ist damit nämlich auch gesagt. Und das ist eigentlich die Anstrengung, die wir in diesem Punkt zukünftig sehen, dass also mit der Potenz unseres Landes hier der entsprechende Druck auch auf die Bundesregierung in diesem Sinne ausgeübt wird.
Die PDS-Fraktion wird also dieser Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben können.
Frau Präsidentin, gestatten Sie vielleicht einige Bemerkungen.
Dies war oder ist nun meine letzte Rede im Landtag. Das waren anstrengende, aber auch schöne Jahre. Ich bedanke mich bei allen, die an meiner Arbeit Anteil hatten und haben, sie unterstützten, die mir geholfen haben oder die mich über die Jahre begleitet haben. Dabei denke ich nicht nur an meine Freunde, an die Damen und Herren Abgeordneten, sondern auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ich bedanke mich bei allen, die Vertrauen in mich und meine Person gesetzt haben. Ich habe in diesen Jahren viele Freundinnen und Freunde gewonnen und das Angenehme dabei für mich ist, dass ich sagen kann, auch bei politischen Konkurrenten Freunde zu haben. Es ist ein wichtiges meiner Prinzipien, auch in harter politischer Auseinandersetzung die Person, die andere Ansichten vertritt, nicht zu verletzen und zu beschädigen. Wir haben also alle zu tun für mehr Toleranz und Achtung voreinander.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich aus meiner ersten Rede als Fraktionsvorsitzender von der Oppositionsbank zitiere. Das Zitat lautet: „Eine effiziente und konsequent ökologisch orientierte Wirtschaft ist letztlich die einzig dauerhafte Basis zur positiven Lösung der vielfältigen sozialen, geistig kulturellen und Umweltprobleme, das heißt, für die von uns allen angestrebte höhere Lebensqualität in unserem Lande.“ Das galt damals und das gilt noch heute. Ich kann nur empfehlen, nicht dem Grundsatz eines berühmten deutschen Politikers zu folgen, „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, sondern ruhig trotz Belastung und Hektik einmal nachzulesen, ob und wie lange das eigene gegebene Wort Gültigkeit hat.
Wir haben hier in diesem Hohen Haus eine Fülle von Gesetzen verabschiedet und uns selbst gegebene Gesetze geändert und präzisiert. Wir haben Einfluss genommen, sofern wir konnten, auf die Bundesgesetzgebung und es wurde eine Fülle von Verordnungen erlassen. Das möchte ich hier nicht vertiefen und auch nicht bewerten. Aber das Gesagte traf und trifft natürlich auch für den Landwirtschaftsausschuss zu, der dort ganz intensiv an solchen Fragen gearbeitet hat. Das Klima in diesem Ausschuss muss ein besonderes sein, denn mein Freund Arnold Schoenenburg sagte oft verwundert: „Die Bauern sind sich immer am schnellsten einig.“ Es geht aber nicht immer darum, sich einig zu sein, sondern dass man sich trotz konträrer gegensätzlicher Auffassungen täglich in Achtung voreinander begegnen kann.
Damit verabschiede ich mich heute von Ihnen. Der Mann mit den roten Socken geht. Noch einmal meinen Dank an Sie, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ergebnisse zeigen, dass der Beschluss zur Einrichtung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Gescheiterte Privatisierungen“ notwendig, wichtig und richtig war. Ich selbst war ja einer der Initiatoren, weil ich in meiner Auffassung von Politik sozial und solidarisch an der Seite der Betroffenen stehe, an der Seite derer, die durch die gescheiterten Privatisierungen um ihre Existenz gekommen sind. Und wir sind ja auch nur das einzige ostdeutsche Land, das eine konsequente Aufarbeitung der Privatisierungsphase begonnen hat.
Wenn die CDU-Fraktion allerdings hier in einem Sondervotum erklärt, dass der Arbeit des Ausschusses – und
Herr Born hat ausdrücklich darauf abgestellt – kein öffentliches Interesse zugrunde liegt, so wirft das in Bezug auf die Sichtweise schon einige Fragen auf, denn man kann öffentliches Interesse nicht nur an der Zahl der Zuschauer oder an der Reflektion über die Presse und an der Teilnahme der Journalisten in Zahlen messen. Das wäre sicher zu kurz gegriffen. Ich denke, dass das öffentliche Interesse unter anderem auch durch das Interesse der Betroffenen in den untergegangenen Betrieben selbst bestimmt ist, denn es geht auch um die Bewertung der Vorgänge, die zur Vernichtung tausender Arbeitsplätze, dem Einstampfen der industriellen Basis dieses Landes und damit zur Vernichtung tausender Existenzen geführt hat. Gleichzeitig geht es selbstverständlich um die Untersuchung einer gigantischen Verschwendung öffentlicher Mittel.
Übrigens, Herr Dr. Born, Sie beklagen in diesem Zusammenhang auch, dass die im Ausschuss arbeitenden Abgeordneten besser ihren eigentlichen Aufgaben hätten nachgehen sollen. Das kann ich so überhaupt nicht nachvollziehen, denn nicht jeder Abgeordnete betreibt eine Anwaltskanzlei.
Nun zu den wesentlichen Feststellungen und Bewertungen des Ausschusses. Mit Ausnahme des Schlachthofes zeigt sich bei den untersuchten Betrieben leider das bekannte Bild.
Wir wollen uns hier nicht unterhalten. Das geht ja zu Lasten meiner Redezeit. Aber ich habe einfach mal etwas erwidert. Gestatten Sie, dass ich mir diese Freiheit entsprechend unserer demokratischen Gepflogenheiten nehme.
Also das bekannte Bild bestand erstens darin, dass eine Treuhandanstalt nach dem Motto handelt: Privatisierung um jeden Preis, schnell, rücksichtslos und ohne weitreichende soziale Verantwortung.
Zweitens zeigt sich das Bild des gigantischen Werteund Geldtransfers in die alten Bundesländer oder auch das hemmungslose Verdienen beziehungsweise besser gesagt das Bereichern von bestimmten handelnden Personen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf verweisen, dass es Recherchen gibt von einem gewissen Hans-Werner Sinn, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Universität in Tübingen, der als exzellenter Treuhandkenner feststellt, dass 85 Prozent des industriellen Sachvermögens im Zuge der Privatisierung in westdeutsche Hände gelangt sind.
Und zum Dritten wird das Bild geprägt durch das ausgesprochene – und ich benutze diesen Begriff bewusst – Dilettantentum der maßgeblich politisch Verantwortlichen der damaligen Zeit.
Ich darf deshalb noch mal das Wirken der Treuhandanstalt als Ausgangspunkt in Erinnerung rufen. Ich zitiere dazu das Votum der Bundestagsfraktion der SPD im zweiten Treuhanduntersuchungsausschuss. Das Zitat lautet: „Die Bundesregierung hat sich dieser Aufgabe nicht selbst gestellt. Sie hat sie vielmehr alleine der Treuhand
anstalt übertragen, die das Treuhandgesetz formuliert, die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herstellt, um somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen hatte. Diesen Aufgaben ist die Treuhandanstalt allerdings nicht gerecht geworden, weil in vielen Fällen die Möglichkeiten zur Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe nicht ausgeschöpft und Unternehmen nicht behutsam saniert, sondern überstürzt privatisiert, vorschnell stillgelegt und zu teuer abgewickelt worden sind. Von den ehemals 4 Millionen Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben sind nur noch rund 1,2 Millionen vorhanden. Der Zusammenbruch des Arbeitsmarktes und die Deindustrialisierung in Ostdeutschland, die hiermit verbundene Enttäuschung vieler Millionen Menschen sind auch Folge und Ergebnis der Tätigkeit der Treuhandanstalt.“ Das war im Jahr 1994.
Dieser Sachverhalt ist den meisten von Ihnen bekannt und der eine oder andere Abgeordnete der Landtagsfraktion der CDU tut ja noch so, als glaube er, dass die Operation der Treuhand gelungen ist. Und was sagt der Volksmund? Der Patient ist leider tot.
Sie wissen, dass die Tätigkeit der Treuhand nicht unser Untersuchungsgegenstand war, aber gleichzeitig war diese Tätigkeit immer der Ausgangspunkt für die zu untersuchenden Vorgänge. Was hätte die damalige Landesregierung zum Beispiel bei BESTWOOD tun müssen, damit der Patient diese Operation lebend überstanden hätte? Gab es überhaupt Möglichkeiten oder schließen wir uns der seit langem bekannten Auffassung der CDU-Fraktion an, dass es keine oder kaum Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen gegeben hat und die Landesregierung jedes Ei, das ihr von der Treuhand ins Nest gelegt wurde, auszubrüten hatte? Nein, sage ich, ein ganz klares Nein. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Gomolka und später unter Herrn Seite hatte Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, und sie hätte noch mehr Möglichkeiten schaffen können, wenn sie es nur richtig angefasst hätte. Wenn ich das so bestimmt sage, stütze ich mich dabei auf unsere Untersuchungsergebnisse und auf meine Grundhaltung, die Probleme nicht von den Erschwernissen aus der Regierungsbank in dieser Zeit zu betrachten, sondern aus der Perspektive der Betroffenen zu sehen,
die wegen der Inkompetenz der damaligen Regierung ihre Arbeitsplätze, ihre soziale Sicherung und vielfach ihre Lebensperspektive verloren haben. Nur das kann der Maßstab der Beurteilung sein.
Wir konnten im Ausschuss die finanziellen Verluste des Landes genau ermitteln. Sie können das nachlesen in der großen Schwarte. Aber kein Ausschuss der Welt kann das erlittene Maß an Leid der Betroffenen erwägen. Dafür gibt es keine Maßeinheit. Und die Folgen dieser Politik wirken leider heute noch, da das Fehlen solcher Kernkapazitäten wie BESTWOOD und andere Firmen auch zum Verlust weiterer Arbeitsplätze und zu einem beängstigenden Rückgang der Kaufkraft in der Peripherie geführt haben und leider immer noch führen. Mit dieser Politik ist unser Land nachhaltig geschwächt und geschädigt worden. Und ich empfehle Herrn Rehberg, ausdrücklich zu überprüfen, was er heute in seiner Antwort auf die Regierungserklärung hier in diesem Hohen Hause dazu abgelassen hat.
Meine Damen und Herren, eine gravierende Erkenntnis des vorliegenden Zwischenberichtes ist die Feststellung, dass BESTWOOD hätte am Markt bestehen können,
wenn die Landesregierung ihren faktisch fordernden Einfluss bei der Privatisierung ausreichend genutzt und die Hinweise zur Auswahl des Investors beachtet hätte, wenn durch einen branchenerfahrenen Investor fachlich fundierte und marktgerechte Entscheidungen getroffen worden wären und die Fördermittel sachgerecht und kontrolliert vergeben worden wären sowie die Berichte und Gutachten, die vorgelegen haben, auch die des Landesrechnungshofes, Beachtung gefunden hätten.
Die Aussage des Ausschusses, dass ein erheblicher Anteil der gewährten Fördermittel zumindest mittelbar den beiden Gesellschaftern Kynder und Greten beziehungsweise den Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt waren, zugute kam, birgt einige politische, aber auch betriebswirtschaftliche Brisanz in sich. Damit möchte ich unter anderem auf die völlig überteuerte und zum Teil aus gebrauchten Teilen bestehende Spanplattenanlage hinweisen, die den Auftragnehmern insgesamt circa 32 Millionen DM Extragewinn aus der Förderung für BESTWOOD in die Kassen gespült hat. Und das hatte zwei Folgen: Die erste Folge war, dass die beteiligten Firmen und Personen circa 32 Millionen Mark ohne Gegenleistung verdient haben, und zweitens, dass es durch diese Überteuerung von 32 Millionen fast unmöglich war, dass die Firma BESTWOOD schwarze Zahlen schreiben konnte.
Und so muss der Ausschuss zu der Feststellung kommen, dass wesentliche Fehler der ersten Landesregierung zum Untergang des Unternehmens geführt haben und die Landesregierung in der zweiten Wahlperiode natürlich vor eine schwierige Problemlage gestellt war. Und, Herr Dr. Born, wenn Sie darauf verweisen, dass BISON auch Pleite gegangen ist, wenn die Firma BISON nichts anderes produziert hat, als das, was sie in Ribnitz-Damgarten installiert hatte, dann hat die Firma BISON vielleicht um diese eine wichtige Investition zu lange gelebt.
Zu der Frage Spende an Herrn Rehberg ist man ja versucht, sich ein bisschen mehr auszulassen. Ich möchte nur eines sagen: Ich denke, Herr Rehberg – und auch die CDU – hat damals genau gewusst, in welcher Situation sich der Betrieb befindet. Und wenn man gesehen hat, dass der Scheck nicht von Kynder, sondern von dem Betrieb stammte, dann, denke ich, hätte Herr Rehberg so viel Anstand haben müssen und den Scheck zurückgeben müssen. Das, denke ich, muss man auch noch mal sagen. Vom Ausschuss selbst ist der Vorgang insgesamt noch sehr freundlich bewertet worden. Herr Müller, da haben Sie sicher Recht.
Zu Nordbräu, meine Damen und Herren, möchte ich eigentlich darauf verweisen, dass es sowohl im Feststellungsteil als auch im Bewertungsteil, die erarbeitet worden sind vom Untersuchungsausschuss und vom Sekretariat, eine absolute Übereinstimmung zwischen allen Vertretern der Fraktionen gegeben hat, obwohl es doch genau die gleichen Ursachen sind bei dieser gescheiterten Privatisierung, die zur BESTWOOD-Katastrophe geführt haben. Auch hier haben wir es mit negativen Treuhandvorzeichen, politischer Unfähigkeit, Dilettantismus und einem ungeeigneten Investor zu tun.
Wir wissen wohl, dass es in dieser Region sehr schmerzliche Eingriffe gegeben hat. Es war ein strukturbestimmendes Unternehmen und wir wissen auch, dass der Käufer von Nordbräu natürlich an der weiteren Veräußerung, an der Einstellung der Brauerei und der weiteren Veräußerung der Kernsubstanz des Unternehmens beträchtlich verdient hat. Es wird ja gemunkelt, dass die
Braurechte für circa 10 Millionen verkauft worden sind. Und es ist auch ganz klar, meine Damen und Herren, dass die Brennrechte, die Werthaltigkeit der Brennrechte beim Kaufvertrag keine Berücksichtigung gefunden haben. Die Werthaltigkeit von einem Hektoliter Alkohol Brennrecht betrug zur damaligen Zeit in der Bundesrepublik Deutschland immerhin 650 Mark pro Hektoliter. Das Brennrecht beträgt heute noch circa 20.000 Hektoliter pro Jahr, also ein Extraprofit für den Käufer, für Herrn Rothe, von circa 12 Millionen Mark, den er so ganz nebenbei eingesteckt hat.
Meine Damen und Herren, zum Schlachthof Teterow. Stimmt es, dass man hier eigentlich von einer geglückten Privatisierung sprechen kann?
Die Grundlage für diese Privatisierung war ein Gutachten über die damalige und zukünftige Struktur der Schlachthöfe im Land.
Wenn auch die Prognose über das zukünftige Schlachtviehaufkommen nicht gestimmt hat, ist dieser Betrieb eigentlich ohne eigene Schuld in den Konkurs gegangen, denn er gehörte ja zu der Annuss-Gruppe, die diesen Schlachthof von der Stadt Teterow erworben hat. Dass der Schlachthof aus der Phase der Gesamtvollstreckung gerettet war, meine Damen und Herren, das war damals, als das Hohe Haus den Untersuchungsauftrag beschlossen hat, nicht zu übersehen. Das trifft übrigens auch für das Gut Pritzier zu – sicher nicht ganz so eindeutig zum Zeitpunkt vor drei Jahren, aber beim ersten Einsetzungsbeschluss war das nicht zu übersehen. Das muss man, denke ich, berücksichtigen.
Ich denke, dass sich Herr Born in seiner Grundhaltung zu dem Untersuchungsausschuss doch widersprochen hat, denn die Vorgänge zum Schlachthof Teterow zeigen eben doch, dass es möglich war, mit der Landesregierung in einer intensiven, sachbetonten und erfolgsbetonten Arbeit die Privatisierung von Betrieben erfolgreich zu Ende zu führen. Ich persönlich hätte mir ja gewünscht, dass der Schlachthof in die Hände der Rostocker Bewerber gekommen wäre, weil wir dann eine geschlossene Verarbeitungs- und Vermarktungskette im Land gehabt hätten. Jetzt ist es so, dass die Rostocker mit den Betreibern des Schlachthofes Teterow in Konkurrenz stehen, was sich für die Landwirtschaftsbetriebe, für die Primärproduktion eindeutig als nachteilig erwiesen hat.
Meine Damen und Herren, das Land hat bei der Privatisierung des Schlachthofes Teterow im Prinzip nichts verloren. Und wenn so etwas einmal der Untersuchungsausschuss festgestellt hat, ist es ja auch mal ganz ordentlich und auch ein Ergebnis, das es sich lohnt zu verkünden.
Meine Damen und Herren, Sie können sich mit dem Material, das heute mit der Drucksache vorgelegt worden ist, sehr leicht ein Urteil von der soliden Arbeit bilden und auch sehen, dass sich der Ausschuss und sein Sekretariat sehr um Sachlichkeit, Objektivität und um Aufklärung bemüht haben. Auch ich bedanke mich namens der PDSFraktion ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mit
arbeitern der Fraktionen und des Ausschusssekretariats. Es war wirklich eine angenehme Form der Zusammenarbeit, die ja dann auch zu einem Erfolg geführt hat.
Wie sollen wir nun heute mit den Untersuchungsergebnissen umgehen? Ich denke, dass wir mit diesem Hohen Haus hier nicht wieder vor der gleichen Situation stehen werden wie damals. Aber es wird immer wieder hochbrisante Entscheidungen geben, für die wie für die gesamte Arbeit des Parlamentes Folgendes gelten sollte: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist zu allen Zeiten unverzichtbar, unabhängig von den Methoden, die sich das Parlament dabei selbst gibt. Genauso wichtig ist die rechtzeitige und die umfassende Information des Parlaments durch die Regierung. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen müssen berücksichtigt werden durch die Regierung und da beziehe ich auch die Ergebnisse der Überprüfung des Landesrechnungshofes mit ein. Diese dürfen keinesfalls missachtet werden. Das sind eigentlich die Grundforderungen, die bei der parlamentarischen Arbeit beachtet werden müssen. – Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Scheinbar kommt die Landwirtschaft in Europa, in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Ruhe.
Nachdem die BSE strukturelle Defizite in der europäischen Landwirtschaftspolitik deutlich gemacht hat, steht nach dem Ausbruch der MKS auch die Politik der Seuchenbekämpfung insgesamt auf dem Prüfstand. Insofern könnte man dankbar sein, dass die CDU dieses Thema mit ihrem Antrag in den Landtag gebracht hat. Damit ist aber – und das stelle ich voran – nichts über die Eignung dieses Antrages gesagt.
Ich möchte einige Zahlen, die der Minister genannt hat, ergänzen. In dem Vereinigten Königreich Großbritannien wurden über 1.500 Höfe betroffen. 290 Fälle von MKS gab es in Argentinien, Dutzende von Fällen in Frankreich und in den Niederlanden. Es gab Fälle in der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Damit ist klar und deutlich, dass die Maul- und Klauenseuche kein regionales und auch kein nationales Problem ist, sondern wir brauchen Lösungen auf der europäischen Ebene.
Es ist auf den verschiedenen Ebenen gearbeitet worden – der Minister hat davon gesprochen – und es wurden auch Lösungen entwickelt. Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU, erscheint Ihr Antrag zu einem Zeitpunkt, zu dem eigentlich die wichtigsten Entscheidungen getroffen worden sind.
Wir haben es also eher mit einem plakativen Nachbeben zu bestehenden Festlegungen zu tun.
In einem stimme ich Ihnen zu, denn ich habe persönlich erlebt, was die Maul- und Klauenseuche bedeutet: Sie ist eine der gefährlichsten Tierseuchen, die sehr schwer zu beherrschen ist und die massive wirtschaftliche und auch soziale Schäden verursacht. Die Lebensqualität in den Regionen, wo Maul- und Klauenseuche herrscht, ist massiv eingeschränkt. Aber ich glaube, dass die Form des Antrages nicht besonders günstig ist, denn man kann auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern naturwissenschaftliche Tatsachen nicht per Mehrheitsbeschluss feststellen. Wenn naturwissenschaftliche Fakten gegeben sind, dann sind sie gegeben, dann kann man sie nicht per Mehrheit beschließen lassen. Wenn man das könnte, dann könnten wir ja auch beschließen, dass das Wetter schön ist oder dass die Welt eine Scheibe ist.
Aber das hat noch nie geklappt. Insofern, glaube ich, haben wir genug von dem Thema und von den Weisheiten, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Meine Damen und Herren, damit gehört eigentlich der Punkt 1 des Antrages in die Begründungen, die sowieso nicht beschlossen werden können.
Über den Punkt 2 des Antrages will ich auch nicht weiter reden. Da werden eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die eingeleitet werden sollten. Ich möchte hier in dem Zusammenhang nur daran erinnern, dass die Agrarministerkonferenz vom 23.03. dieses Jahres eine Reihe von Entscheidungen getroffen und Vorschläge erarbeitet hat und dass sich auch der Bundesrat am 11.05.2001 positioniert hat und Festlegungen getroffen hat. Damit ist eigentlich der Sinn des Antrages erfüllt und erledigt.
Ich denke aber, dass man auf etwas noch zu sprechen kommen kann, was in dem Antrag nicht enthalten ist,
nämlich wie man prinzipiell bei Tierseuchen und speziell bei der Maul- und Klauenseuche im Vorfeld, und zwar präventiv, tätig werden kann, wie man die Gefahren von Tierseuchen reduzieren kann. Ich glaube, dass die CDU dies aus einem guten Grund unterlassen hat, nämlich weil damit einer bestimmten Logik widersprochen wird, und das ist die Logik des liberalisierten Marktes mit seinen radikalen, allein auf Gewinn orientierten Kräften.
Der Landwirtschaftsminister hat ebenfalls darauf verwiesen und sich eigentlich zu diesem Markt bekannt. Ich tue das nicht so gerne, weil nämlich dort, wo die Tiere lebend und ohne Rücksicht auf Verluste quer durch Europa gekarrt werden, nur damit die Schlachter in Frankreich und in Spanien ein paar Mark sparen, einfach die Gefahr besteht, dass infizierte Tiere, die sich noch innerhalb der Inkubationszeit befinden, auf dem Transport sind. Und dabei besteht die Gefahr, dass die Transportfahrzeuge gleichzeitig die Virusüberträger sind und die Höfe rund um den Schlachthof infizieren. Es wird eben leider in Europa ein Markt favorisiert, auf dem die Lebensmittel quer über die Kontinente verschifft werden. Damit sorgen wir für eine permanente Seuchengefahr, das ist wohl ganz klar.
Wir haben allerdings auch festgestellt, lieber Herr Brick, dass in Ihrem Antrag in der Begründung sogar richtigerweise von den Tieren als „Mitgeschöpfe“ gesprochen wird, die in ihrer Haltung einer besonderen Verantwortung des Menschen unterliegen. Warum geht man aber in dem Antrag nicht so weit, dass man auf das Verbot von zu langen Tiertransporten kommt?
Der Tierschutzbund spricht von Tiertourismus, wenn diese Tiertransporte länger als vier Stunden dauern. Dieser Schritt kommt allerdings dem globalen Markt nicht entgegen, von dem Sie sicher glauben, dass er schon alles richten wird.
Ich gehe davon aus, dass der liberalisierte Markt zu keiner Selbstbeschränkung fähig ist. Das haben wir alle im letzten halben Jahr auch an den Beispielen der Maul- und Klauenseuche und der BSE schmerzhaft erfahren. Deshalb gestatten Sie den logischen Schluss, dass regionale Wirtschaftskreisläufe einer der Wege sind, die ein rapides Ausbreiten von Tierseuchen zumindest erschweren. Deshalb muss es in unserem Interesse sein, die Tierproduktion stärker zu regionalisieren. Das bedeutet natürlich, dass im Land regionale Herkunftsnachweise, regionale Siegel eingeführt werden, dass eigene Erzeuger- und Absatzlinien auf- und ausgebaut werden. Dazu gehört aber auch der Mut zu einer zumindest partiellen Abkehr von der Allmacht des Marktes.
Ich kann mit Ihrem Antrag aus zwei Gründen nicht mitgehen:
1. Der Antrag ist inhaltlich erledigt. Die zuständigen Gremien haben gehandelt.
2. Sie haben es nicht verstanden, wesentliche Ursachen für das massive Ausbreiten der Maul- und Klauenseuche, von Tierseuchen überhaupt, zu benennen und eine Lösung anzubieten.
Die PDS-Fraktion wird Ihren Antrag deshalb ablehnen. –
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt nicht sehr oft vor, dass sich der Landtag in ein und derselben Sitzung gleich zweimal mit der gleichen Materie befasst. Mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetz auf Drucksache 3/2015 wurden Teile der „Anordnung über den Einsatz von Bienenvölkern zur Blütenbestäubung von Obst-, Ölfrucht- und Vermehrungskulturen sowie zur Nutzung sonstiger Kultur- und Naturtrachten“ der DDR zu fortgeltendem Recht erklärt. Das war um 13.28 Uhr. Nun – knapp 20 Minuten später – wird die besagte Anordnung, sofern Sie, meine Damen und Herren, zustimmen werden, mit der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/2014 in Gänze außer Kraft gesetzt, auf Drucksache 3/2014 außer Kraft gesetzt, auf Drucksache 3/2015 zu fortgeltendem Recht erklärt. Welches Recht gilt nun wirklich?
Damit kein Trugschluss entsteht, gilt mit der Annahme unserer Beschlussempfehlung natürlich das Fachrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Anordnung wurde also nur eine Gnadenfrist von circa 20 Minuten
gewährt. Aber es geht eben darum, dass im ersten Jahr des neuen Jahrtausends alle unsere Bienenvölker im Lande erstmals auf der Grundlage des Landesbienengesetzes nach mecklenburg-vorpommerschem Recht fliegen können und fliegen sollen, und das gerade rechtzeitig vor der diesjährigen Wander- und Zuchtsaison. Damit ist dem Wunsch des größten Teiles der Freizeit- und Berufsimkerschaft entsprochen worden.
Für den Landwirtschaftsausschuss war es eine neue und wertvolle Erfahrung, welcher Regelungen ein so kleines Tier wie die Biene bedarf. Der Ausschuss musste zur Kenntnis nehmen, dass es dabei vielfältige Interessenlagen gibt, für die ein sachgerechter Ausgleich herbeizuführen war. Meines Erachtens ist es dem Ausschuss gelungen, sowohl die Anliegen der heimischen Standimker als auch der in unser Bundesland einwandernden Wanderimker, der Carnica- und der Buckfastzüchter in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine große Rolle haben dabei die Besonderheiten des Paarungsverhaltens der Honigbiene gespielt, die bestimmte Schutzvorkehrungen erforderlich machen. Der Ausschuss musste daher zwischen den Erfordernissen der Reinpaarung und den Beschränkungen der Bienenwanderung durch die Festlegung von Belegstellenschutzbereichen abwägen. Er ist dabei zu der Auffassung gelangt, dass ein Schutzradius von acht Kilometern einen tragfähigen Kompromiss darstellt, der einerseits die gezielte Zucht ermöglicht und andererseits die Wandermöglichkeiten nicht unzumutbar einschränkt. Belegeinrichtungen sollten trotzdem vom Landwirtschaftsministerium nur in trachtarmen Gebieten ausgewiesen werden.
Ein weiteres Anliegen des Ausschusses war es, die bürokratischen Hürden für die Bienenwanderung in zumutbaren Grenzen zu halten. Ich denke, auch das ist gelungen.
Des Weiteren hat der Ausschuss in Anknüpfung an die Erfahrungen aus der DDR-Zeit sowie an die Praxis in anderen EU-Mitgliedsstaaten die Funktion des Bienensachverständigen rechtlich normiert. Dieser sollte bei der Bienenwanderung koordinierende Aufgaben übernehmen und dafür Sorge tragen, dass Konflikte zwischen Standimkern und Wanderimkern erst gar nicht entstehen. Dabei wird ihm – eine entsprechende fachliche und persönliche, ich meine damit integrative Eignung vorausgesetzt – seine Kenntnis der konkreten Bedingungen vor Ort sicher zugute kommen. Auch in dieser Beziehung ist den Wünschen des Landesimkerverbandes entsprochen worden.
Lange und intensiv hat den Landwirtschaftsausschuss die Frage der Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die damit in Zusammenhang stehende Frage der Kostenträgerschaft beschäftigt. Uns ist dabei bewusst geworden, wie notwendig, wichtig und schwierig es für einen Fachausschuss ist, das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip zu berücksichtigen. Der mitberatende Innenausschuss hat es sich leicht gemacht. Er hat nur auf die vom Landwirtschaftsausschuss eingeforderten Stellungnahmen des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages sowie des Innenministeriums verwiesen und es dem Landwirtschaftsausschuss überlassen, Regelungen zu treffen. Letztlich sind wir übereingekommen, …
Danke schön, Herr Kollege Friese. Das habe ich gar nicht vermutet, dass Sie das so werten,
aber ich bedanke mich ausdrücklich dafür.
Letztlich sind wir übereingekommen, die Ausbildung der Bienensachverständigen – wie vom Landesimkerverband vorgeschlagen – von diesem wahrnehmen zu lassen. Des Weiteren wird das die Fachaufsicht führende Landwirtschaftsministerium eine Gesetzesfolgekostenabschätzung durchführen, die eventuell über das derzeitige Maß hinausgehende Kosten beziffern soll. Auf dieser Grundlage wird der Landtag möglicherweise über einen an die Landkreise und kreisfreien Städte zu zahlenden Ausgleich zu befinden haben. Der Ausschuss war jedenfalls der Auffassung, dass damit den Erfordernissen der Konnexität Genüge getan worden ist, und im Bericht des Ausschusses auf Drucksache 3/2014 auf Seite 15 ist übrigens der entsprechende Hinweis in Bezug auf den Haushaltstitel zu finden.
Was mir nun noch zu tun übrig bleibt, meine Damen und Herren, ist, Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung zu empfehlen. Geben Sie dieser Ihre Zustimmung, damit die Bienen in unserem Bundesland auf einer neuen rechtlichen Grundlage fliegen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede von meinem Freund Martin Brick war sehr angenehm zu hören, weil wir ja heute gewissermaßen die Aktuelle Stunde von gestern fortsetzen, indem wir den Verbraucherschutz als eine erstrangige Aufgabe der Landwirtschaft behandeln. Und ich fand in seiner Rede richtig einige Passagen, die ich gestern schon vorgetragen habe.
Das ist recht hübsch, wobei auf den eigentlichen Antrag in der Rede so gut wie nicht eingegangen worden ist
mit Ausnahme der letzten Bemerkung, wir lehnen das ab. Aber diese Haltung kann man ja auch akzeptieren. Sie ist wenigstens ein Standpunkt.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die apokalyptische Beschreibung einer katastrophalen Situation in der Landwirtschaft zu undifferenziert ist, denn bei undifferenzierter Darstellung bleibt es nicht aus, dass die Landwirtschaft als Wirtschaftszweig und damit auch die Beteiligten, nämlich die Landwirte und die in der Landwirtschaft Beschäftigten, in ein Licht gerückt werden, in das sie nicht gehören. Was wir brauchen, ist eine sachliche, unabhängige und angemessene kritische Analyse der heutigen Verhältnisse, die auch die Verantwortlichkeiten für diese so genannte Krise beschreibt. Derartige Versuche hat es in den vergangenen Tagen und Wochen von vielen Seiten gegeben und da, denke ich, ist es deutlich geworden, dass es sich nicht nur um Probleme handelt, die in Produktionsstrukturen begründet sind, sondern dass wir es mit einem tief verwurzelten gesellschaftlichen Problem überhaupt zu tun haben.
Trotz zum Teil erheblicher staatlicher Beeinflussungen, die Regulierungsmechanismen sind bekannt, zeigt sich, dass die Produktion und schließlich der Verkauf von Nahrungsmitteln als eine Kette von Kapital- und Geldverwertungsinteressen dargestellt werden muss, an deren unterem Ende die Landwirte eigentlich dem Preisdiktat des Marktes ausgesetzt sind. Neben der Macht riesiger Chemiekonzerne sind es vor allem die dominierenden Handelsketten, lieber Martin, und da gebe ich dir Recht, die den Preis für landwirtschaftliche Erzeugnisse bestimmen und in unverantwortlicher Weise nach unten drücken. Und da sich auch auf einem liberalisierten EU-Binnenmarkt nicht alles mit staatlichen Sanktionen regulieren lässt, sind die Landwirte von heute ebenfalls einem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung betrifft selbstverständlich die Landwirtschaft zuallererst. Die Produkte sollen oder müssen billiger werden. Der Staat war auch daran interessiert, denn er hat ja gewissermaßen die landwirtschaftlichen Produkte in ihrem Preis und ihrem Preisgefüge als Inflationsbremse, als künstliche Inflationsbremse benutzt und kann natürlich von der anderen Seite nicht das einfach nur auf die Landwirtschaft abladen.
Die Ergebnisse in diesem Druck, die Preise zu senken – und die Preise wurden zum Teil auch politisch ganz bewusst gesenkt –, waren natürlich, dass zum Beispiel Wachstumsbeschleuniger und antibiotische Futtermittelzusätze eingesetzt wurden oder dass der genmanipulierte Mais und die genmanipulierte Sojabohne inzwischen auf den Markt gebracht worden und inzwischen ziemlich salonfähig sind. Wenn dazu dann noch kommt, dass die Politik in ihrer Sorgfaltspflicht versagt hat und es versäumt hat, Kontrollmechanismen zu schaffen oder diese durchzusetzen, wenn die Kapitalinteressen der Konzerne vor den Schutzinteressen der Verbraucher stehen, muss es zwangsläufig zu dem kommen, was wir gegenwärtig haben.
Es stellt sich die Frage, welchen Ausweg es gibt. Ich denke, dass das Ziel darin besteht: die Gestaltung einer gesundheits- und umweltgerechten, verbraucherorientierten und wirtschaftlich effizienten Landwirtschaft, die eigentlich ein ganz wichtiges Ziel ganz vornan stellen muss, und dieses Ziel heißt Vertrauen schaffen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sind auf das Vertrauen der Verbraucher angewiesen, das ist ihre Existenz.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung – ich will nicht viel wiederholen, was da heute schon gesagt worden ist oder gestern – hat mit diesem Anspruch, in zehn Jahren den Anteil des ökologischen Landbaus auf 20 Prozent zu erhöhen, sicherlich keinen falschen Weg beschritten. Aber viel wichtiger ist es nach unserer Ansicht, dass man sich auch sehr intensiv um die konventionelle Produktion kümmern muss. Es bleiben ja 80 oder mehr Prozent. Und wenn in Eile an einer Neugestaltung gezimmert wird, muss in diesem Prozess auf die konventionelle Landwirtschaft auf alle Fälle Rücksicht genommen werden, denn die bisherigen Betriebskonzepte waren ja auch die Grundlage für Investitionen, die zum großen Teil staatlich gefördert worden sind, und für die bisherigen Betriebskonzepte waren die Grundlagen die bisherigen Rahmenbedingungen.
Wir sehen aber trotzdem eine Reihe von Ansatzpunkten, die die Chance für eine wirkliche Wende bieten. Diese möchte ich jetzt noch einmal nennen:
Wir sehen also erstens die Notwendigkeit, dass die Bundesregierung sich national und auch international im Rahmen der kommenden WTO-Verhandlungen für die Durchsetzung hoher sozialer Umwelt-, Tierschutz- und natürlich auch von Qualitätsstandards einsetzt. Das ist die erste Bedingung, damit das Preisdumping infolge von niedrigen Sozial- und Umweltstandards ausgeschaltet wird und nicht direkt zurückschlägt auf die Ergebnisse der Landwirtschaft.
Zweitens denke ich, dass die Forderung der PDS nach Umgestaltung der Agrarsubventionen richtig ist. Wir unterstützen zum Beispiel die Bindung der Tierprämien an den Flächenbesatz und befürworten auch ein Maß von maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar.
Drittens vertreten wir die Auffassung, dass die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards nicht zwangsläufig von der Größe der Betriebe oder der Bestände abhängig ist. Wir wenden uns ganz entschieden gegen die Einführung von betriebsbezogenen Tierobergrenzen, die eine erhebliche Benachteiligung der Strukturen in den neuen Bundesländern zur Folge hätte.
Und viertens erwarten wir die Durchsetzung eines effektiven Kontrollsystems über alle Stufen der Nahrungsgüterproduktion bis hin zum Handel. Wir unterstützen die offene Deklaration und die Einführung einer Positivliste beispielsweise bei der Futtermittelproduktion.
Ein fünfter, ein zentraler Anspruch unserer Wirtschaftspolitik ist die Stärkung der regionalen Strukturen bis zur Schaffung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Das sagen wir hier jetzt schon seit zehn Jahren. Aber gerade für unser Bundesland, für Mecklenburg-Vorpommern, ist dies für die Entwicklung seiner ländlichen Räume von allergrößter Bedeutung.
Meine Damen und Herren, sechstens wird die Ausweitung der Anteile des ökologischen Landbaus an der Nah
rungsmittelproduktion von der PDS unterstützt. Uns ist in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass hochwertige und damit teure Bioprodukte neben den effektiven Vertriebswegen vor allem auch einer großen Anzahl von kaufkräftigen Verbrauchern bedürfen. Und die sehen wir in unserem Bundesland natürlich in erster Linie nicht.
Der Gang in den Aldi-Laden ist immer noch häufiger als der Gang in den Bioladen und das wird sicher auch so bleiben.
Meine Damen und Herren! In der Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sehen wir eine vernünftige Möglichkeit für unsere Landwirte und auch eine Chance, sich der gewaltigen Marktmacht von multinationalen Nahrungsmittel- und Chemiekonzernen teilweise zu entziehen. In diesem Zusammenhang befürworten wir alle Methoden, alle Formen der Vertragslandwirtschaft, die den Bauern auf der einen Seite verlässliche Rahmenbedingungen und auch verlässliche Preise bieten können und auf der anderen Seite eigentlich jede Form der Kontrolle am allerleichtesten ermöglicht. Die Vertragslandwirtschaft ist also eine der besten Methoden, um Vertrauen bei den Verbrauchern und gleichzeitigen Verbraucherschutz zu erreichen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um die Zustimmung zu dem Antrag auf Drucksache 3/1936. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ja, man kann öfters mal, Martin Brick, von der einen Seite oder von der anderen Seite reinleuchten in die Dunkelheit.
Das verbessert auf alle Fälle das Denkvermögen und erweitert den Horizont. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sollte Visionen haben. Warum? Landwirte, alle in der Landwirtschaft Beschäftigten sind unter Druck geraten. Ungenügendes Wissen der Nichtlandwirte um die Zusammenhänge im Agrarbereich, Halbwahrheiten in der Mediendarstellung, Tierkrankheiten und Seuchen, aber auch Fehler, durch den Berufsstand verursacht, haben die Möglichkeit eröffnet, eine beispiellose Hysterie zu gestalten.
Wir wollen eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Doch wie soll diese aussehen? Wenn man mit Bürgern ins Gespräch kommt, wenn man Zeitungen liest und TalkShows über sich ergehen lässt, kann man zu dem Eindruck kommen, alle wissen, wie sie aussehen soll, die zukunftsfähige Landwirtschaft, nur die Landwirte nicht. Alle wähnen sich als Fachleute, nur den Landwirten wird in ihren ureigensten Angelegenheiten oftmals die Kompetenz abgesprochen. Dazu die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Frau Renate Künast am Beginn ihrer Regierungserklärung zur neuen Verbraucherschutz- und Landwirtschaftspolitik: „Der BSE-Skandal markiert das Ende der Landwirtschaftspolitik alten Typs. Wir stehen … vor einem Scherbenhaufen.“ Man kann dieser Feststellung zustimmen oder nicht, auf alle Fälle kann man der Ministerin unterstellen, dass sie etwas Neues will.
Wenn man etwas Neues will, muss man selbstverständlich bestehende Rahmenbedingungen berücksichtigen. Und vor diesem Hintergrund möchte ich nun die wichtigsten Zwänge darstellen, denen unsere Landwirte, die Betriebe ausgesetzt sind.
Erstens. Jeder Landwirt steht unter dem Druck, mit seinem betriebswirtschaftlichen Konzept den Kapitaldienst
unter anderem für aufgenommene Verbindlichkeiten zu leisten. Er hat also zunächst die Kapitalverwertung zu sichern. Erste Voraussetzung dafür ist, dass seine Produkte gebraucht werden und auf dem Markt nachgefragt werden.
Zweitens. Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft werden von der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, also GAP, bestimmt. Die Agrarpolitik ist in Europa der einzige Politikbereich, der mit hoher Verbindlichkeit und gemeinsamer Finanzierung organisiert ist. Die nationalen Kompetenzen sind deshalb und folgerichtig stark eingeschränkt.
Nicht umsonst war die Agrarpolitik zu Beginn der Europäischen Gemeinschaft die Klammer, die die Europäer letztlich zusammengeführt hat. Schließlich war damals die Sicherung des Grundbedürfnisses Ernährung die entscheidende Frage. Das haben viele heute in Zeiten der Fleischberge und Milchseen, in der Zeit der Herauskaufaktionen und Ressourcenvernichtung vergessen, obwohl weltweit das Ernährungsproblem nicht zu den Akten gelegt ist und ein Politikum ersten Ranges darstellt.
Der Prozess der Europäisierung der Landwirtschaft, der 1954 begann – das ist auch das Jahr, in dem ich meine landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen habe –,
erhielt durch die Reformen von 1992 und die Agenda 2000 wichtige inhaltliche Korrekturen und Präzisierungen. Ich habe die Agrarpolitik der Europäischen Union auf diesem Gebiet immer kritisiert, weil durch ausgeprägte Reglementierungen und durch die Bürokratisierungen teilweise Regularien der Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt wurden.
Ein weiterer Grund für meine Kritik ist, dass mit 50 Prozent des Budgets der Europäischen Union gegen den Markt ansubventioniert wird und die Landwirte von jeder dafür vorgesehenen Mark öffentlicher Mittel eigentlich nur 20 Pfennig erhalten. Das Ziel einer neuen Agrarpolitik kann es deshalb nicht sein, diese Subventionierung unter dem Vorzeichen Öko gegen den Markt fortzusetzen.
Nur bei der Entwicklung einer entsprechenden Nachfrage sollte man den Landwirten die Umstellung ihrer Produktion empfehlen.
Drittens. In den letzten zehn Jahren hat sich eine gewisse Stabilisierung und Konsolidierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern vollzogen. Die Landwirtschaft ist in den ländlichen Regionen der größte Arbeitgeber und stellt die ökonomische Grundlage dar. Deshalb sollte man dies als Chance und Aufgabe bezeichnen und begreifen.
Die rote Lampe leuchtet. In den nächsten Beiträgen dazu mehr. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Lieber Minister! Ich glaube, ich kann ausschließen, dass ich auch zu diesen unangenehmen Dingen aus Bayern gezählt werde, die Sie eben angeführt haben.
Ich sage das vielleicht deshalb, weil mein Name mehr als drei Buchstaben enthält.
Ich möchte noch einmal zum Ausgangspunkt zurückkehren und die wichtigsten Schritte in Richtung einer neuen Agrarpolitik für Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik Deutschland ansprechen, so, wie sie die PDS-Fraktion sieht. Ich möchte dabei anschließen an das, was meine Kollegin Birgit Schwebs gesagt hat. Zunächst muss man davon ausgehen und muss auch sichern, dass eine wie auch immer geartete Landwirtschaft beim Konsumenten auf Akzeptanz stoßen muss. Und diese Akzeptanz muss den Verbrauchern auch Geld wert sein, und zwar so viel Geld, wie den Landwirten durch eine eventuelle Umleitung der finanziellen Mittel der Europäischen Union aus der ersten Säule der Markt- und Preispolitik in die zweite Säule, in die ländliche Entwicklung verloren geht, denn Einkommensverluste sind für die Landwirte und für die in der Landwirtschaft Beschäftigten nicht hinnehmbar, weil nämlich dieser Personenkreis sowieso schon am hinteren Ende der Einkommensskala zu finden ist.
Ein weiteres Kriterium für die neue Landwirtschaft muss sein, dass der Verbraucherschutz an die erste Stelle zu setzen ist. Das akzeptieren wir nicht nur deshalb, damit der neue Name des Bundeslandwirtschaftsministeriums – Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – auch seine Berechtigung hat. Es darf aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass die landwirtschaftliche Primärproduktion bislang keinen Verbraucherschutz betrieben hat und als einziges Wirtschaftssegment mit dieser Zielrichtung reformbedürftig ist, denn Verbraucherschutz beginnt nicht erst auf dem Acker und in der Futterkrippe, sondern viel eher im vorgelagerten Bereich. Der Verbraucherschutz endet auch nicht an dem Hoftor, sondern auf der Ladentheke. Und wenn das die Zielfunktion für volkwirtschaftlich rationelle Landwirtschaft ist, die der Minister angesprochen hat, wenn das damit gemeint ist, denke ich, kann man das akzeptieren.
Deshalb müssen alle Gesetze und Verordnungen bis hin zum Steuerrecht, die diese gesamte Kette berühren, auf den Prüfstand. Das ist natürlich, das wissen wir als Parlamentarier am allerersten, eine gigantische Arbeit, aber sie muss geleistet werden, wenn man mit Recht von einem agrarpolitischen Neuanfang sprechen will. Die neue Agrarpolitik darf aber auch nicht in die Irrtümer der Vergangenheit zurückfallen und einseitige Leitbilder zur Ikone, zu einem Heiligenbild machen, denn die Landwirtschaft muss vielseitig strukturiert sein und dem bäuerlichen Familienbetrieb ebenso wie der Agrargenossenschaft oder der juristischen Person, dem kleinen Nebenerwerbsbetrieb wie dem großen Unternehmen und dem Ökohof genauso wie dem konventionellen Betrieb Raum und Entwicklungschancen bieten. Und deshalb streiten wir nach wie vor darum, dass Obergrenzen gar nicht erst
in die Diskussion kommen. Sie sind abzulehnen. Viel wichtiger ist es, dass Ökonomie und Ökologie in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der PDS kommt der Landwirtschaft, gerade der Landwirtschaft, eine Schlüsselrolle bei der Realisierung von erforderlichen sozialen und ökologischen Veränderungen zu. Immerhin ist sie, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, mit der Verarbeitungsindustrie das eigentliche Gerüst der Wirtschaft. Trotzdem dürfen wir nie aus dem Auge verlieren, dass die Landwirtschaft auch nach wie vor klassische Aufgaben zu leisten hat. Und ich nenne sie noch mal, damit das nicht untergebuttert wird und wir alle auch klar sehen. Zu diesen klassischen Aufgaben gehören nun einmal
die Sicherung einer gesunden und hochwertigen Ernährung,
die Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien,
die Reproduktion der natürlichen Ressourcen – das zwingt dann einfach zur Nachhaltigkeit im Wirtschaften im positiven Sinne –,
die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft
und nicht zuletzt die Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen in unserem so strukturschwachen ländlichen Raum.
Der Umbau der Agrarpolitik, meine Damen und Herren, und das sage ich allen, wird sich daran messen lassen müssen, wie es den Landwirten, denen, die in der Landwirtschaft tätig sind, gelingt, diese Funktionen auszuüben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei aufeinander folgende Aktuelle Stunden zum gleichen Thema, das ist etwas Neues, das hatten wir noch nicht. Für mich zeigt das natürlich auch, dass wir dieses Thema BSE als nichttauglich erklären und erkennen müssen für Parteipolitik oder Parteiengezänk, denn hier geht es ganz eindeutig um Verbraucherschutz. Und ich sage hierzu: Wir sind nicht mehr frei in unseren Aktionen und auch nicht mehr frei in der Beurteilung der wirklichen Sachlage. Wir sind mehr oder weniger ausgeliefert.
Was sagen Sie dazu, dass in Holland oder in Osteuropa nun Rinder aus Deutschland geschlachtet werden, um dem BSE-Test auszuweichen? Erhöht das die Gefahr in Bezug auf den Rindfleischverzehr? Ich sage nein, aber es untergräbt zunächst erst mal alle Maßnahmen, die angeschoben worden sind in Deutschland und speziell auch in Mecklenburg-Vorpommern, um den Schutz für die Verbraucher einigermaßen zu sichern. Wir haben ja unser Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz mit dem komischen Namen,
das viel besser Rindfleischüberwachungsgesetz hätte heißen und auch sicher noch ausgestaltet werden müssen. Aber, meine Damen und Herren, wir sind trotzdem dem Handel in zweierlei Form ausgeliefert, auf der einen Seite, dass Tiermehl nach wie vor erscheint, und auf der anderen Seite doch die Wege von Fleisch oft unbekannt sind und nicht kontrolliert werden können, wenn es im Big Mac drin ist, wo es herkommt und wie es zusammengesetzt ist.
Wir sind auch, meine Damen und Herren, ausgeliefert den Medien. Ich bin einer von denen, die eigentlich keine Medienschelte betreiben und möchte das auch nicht machen. Aber ich möchte ein Zitat verwenden von einem mir unbekannten Menschen, der gesagt hat: „Der größte Feind der Wahrheit ist nicht die Lüge, sondern die Legende.“
Ich möchte noch einmal die Verhältnismäßigkeit ansprechen, mit der hier gehandelt wird, zu anderen Gesundheitsrisiken, zum Beispiel zu der Salmonellose, oder auch, wenn der Minister davon spricht, dass es in unserem Land circa 90 Millionen DM jährlich kostet, was mit der BSE alles zusammenhängt, und dass geklärt werden soll, wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens der Einsatz von finanziellen Mitteln ist. Ich möchte auch daran erinnern, dass wirklich bestimmte allgemeine Prinzipien der erfolgreichen Praxis bei der Tierseuchenbekämpfung in der Berichterstattung und manchmal auch in den Maßnahmen, die eingeleitet werden, ausgeblendet werden.
Wir sind auch – andere Vorredner haben das gesagt, ich möchte das einfach bestätigen – Politikern ausgeliefert, die von der Sache wenig verstehen, sich um die Sachverhalte wenig kümmern und vor allem das innere Gefüge der Landwirtschaft insgesamt nicht begreifen. Zum Beispiel vertrete ich den Standpunkt, aus Schlachtabfällen Tierfutter herzustellen kann keine Gefahr sein, weil ja das von den Tieren ist, die wir sowieso verzehren und die Abfälle weiter verwertet werden können. Man muss auch hier mit der entsprechenden Feinfühligkeit herangehen. Deshalb ist es richtig – das ist eine Feststellung, die auch getroffen werden muss –, dass die Landwirtschaft Recht hat, wenn sie sich falsch behandelt fühlt und nicht verstanden wird und wegen einer Kuh ganz Deutschland gewissermaßen flachgelegt wird.
Wer verdient an dem ganzen Geschäft? Zunächst erst einmal verdient die Tierkörperbeseitigungsanstalt, dann verdienen die, die Tiermehl verbrennen und damit einen hochwertigen Energieträger zum Nulltarif erhalten, und natürlich die Sojahändler. 20 Prozent ist der Preis für Sojamehl in den letzten 14 Tagen im Kreis angestiegen. Und ich teile den Verdacht, den Herr Brick hier geäußert hat, dass damit natürlich die Genmanipulation hoffähig gemacht wird. Die Forderungen des Rinderzuchtverbandes muss man in dieser Angelegenheit auf alle Fälle unterstützen, die sich in drei Punkten äußern:
1. die Kosten dieser BSE-Geschichte von der Landwirtschaft fernzuhalten,
2. zu Regelungen zu kommen, die Wettbewerbsnachteile in Europa für deutsche und mecklenburg-vorpommersche Landwirte verhindern und
3. dass marktentlastende Maßnahmen auf dem Rindfleischsektor durchgesetzt werden, damit der Preis nicht verfällt und somit zusätzliche Probleme auftreten.
Haben wir durch die BSE-Krise Chancen? Vielleicht haben wir sie – ich komme jetzt zum Schluss, Herr Präsident –, wenn der Verbraucher erkennt, dass erstens regional Erzeugtes ressourcenschonend ist und zweitens der beste Verbraucherschutz an sich ist, wenn sich der Verbraucher besinnt, dass er das, was in der Region erzeugt worden ist, unter Kontrolle hat. Das kann man nachweisen. Das ist dann vielleicht eine Chance. – Ich bedanke mich, dass Sie zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aktualität, die kann man bei diesem Thema nicht leugnen, wenn man die Entwicklung dieser Krankheit und das Bekanntwerden, was sich auf diesem Gebiet alles abspielt, in den letzten Wochen verfolgt hat.
Meine Damen und Herren, es wird ja auch von vielen Interessenverbänden und in Studienuntersuchungen oft dargelegt, dass wir in Deutschland keine mit BSE infizierten Tiere halten und folglich eine Ausbreitung der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch den Verzehr von deutschem Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch ausgeschlossen ist. Auch ich neige dazu, aber vielleicht ist das auch durch meinen Beruf ein bisschen oberflächlich gesehen, denn unter diesem Blickwinkel kann man natürlich auch die Forderungen nach einer Wiedereinführung des Importverbotes von Rindfleisch aus Großbritannien oder anderen Ländern – notfalls auch im nationalen Alleingang – sehen.
Damit hat sich auch der Bundesrat am 11.10. beschäftigt. Er hat sich jedoch nicht endgültig entschieden und hat den Antrag erst einmal zur Behandlung in die Fachausschüsse überwiesen. Unterstellt wird also auch hierbei, dass Deutschland BSE-frei ist. Meine Vorredner haben das auch versucht ausdrücklich zu begründen. Folglich sei also auch die Entscheidung der EU-Kommission über die Verwendung des spezifisierten Risikomaterials mit allen ihren Folgen nicht auf Deutschland anzuwenden. Die Sicherheit, Deutschland als BSE-frei zu bezeichnen, ist, glaube ich, jedoch nicht im gesamten Umfang gegeben.
Warum?
Erstens ist die Inkubationszeit von BSE relativ lang. Es ist insofern nicht komplett auszuschließen, dass infizierte Tiere noch vor Ausbruch der Krankheit geschlachtet werden.
Und zweitens wurden die BSE-Tests nicht ausreichend durchgeführt. Also die Feststellung und die Erhaltung des
Status eines lokalen seuchenfreien Gebietes wurde nicht energisch genug verfolgt. Damit wurden Erfahrungen aus der erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung in anderen Fällen nicht berücksichtigt. Das ist, denke ich, eine sehr wichtige Feststellung, weil hier auch auf der Landesebene Handlungsbedarf entsteht, und nur deshalb ist die Entscheidung der Kommission über den Umgang mit diesem Risikomaterial auch für Deutschland zu verstehen.
Meine Damen und Herren, ich warne trotzdem, auch die Verhältnismäßigkeit bei aller Ernsthaftigkeit der Situation zu berücksichtigen, denn mich berühren sicher – das können Sie mir glauben – die 16 Verkehrstoten am letzten Wochenende viel mehr als die heiße Debatte um BSERisiko in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern. Aber bei 16 Verkehrstoten geht eben jeder, nachdem er es gelesen hat, scheinbar sofort wieder zur Tagesordnung über.
Welche Auswirkungen hat nun die Entscheidung für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern konkret? Wir sind nunmehr gezwungen, das spezifizierte Risikomaterial – also Hirn, Augen, Rückenmark – aus Schlachtrindern beziehungsweise Ziegen und Schafen auszulösen und zu verbrennen. Das machen die Schlachthöfe auf Kosten der Landwirte. Der Streit entzündet sich jedoch im Wesentlichen an der Entsorgung von verendeten und nicht schlachttauglichen Rindern, Schafen und Ziegen. Es gibt wieder einmal zwei Möglichkeiten:
1. Man kann diese Tierkörper in ihrer Gesamtheit beseitigen, also verbrennen.
2. Man kann auch bei gefallenen Tieren das Risikomaterial auslösen und den übrigen Tierkörper wie bisher der Verwertung zuführen.
Von meiner Seite ist eindeutig die letztere Lösung vorzuziehen, weil sie billiger ist. Mit der Firma SARIA Industries, die ja hierzu in Mecklenburg-Vorpommern das Monopol hat, sind noch einmal nach unserer Auffassung entsprechende Verhandlungen aufzunehmen und gegebenenfalls ist über die Bereitstellung einer Investitionshilfe zur Anpassung der Tierkörperbeseitigungsanstalt nachzudenken.
In Zahlen ausgedrückt führt die Entscheidung der Kommission zu Mehrbelastungen für den einzelnen Landwirt in Höhe von 216 DM pro Rind. Weil in allen Bereichen der Landwirtschaft die Produktionskosten gestiegen sind, ist natürlich die energische Forderung des Bauernverbandes nach einem entsprechenden Ausgleich nur zu gut zu verstehen. Es muss die Frage erlaubt sein: Wer hat denn was verursacht?
Die Landwirtschaft hat aufgrund ihrer Stellung innerhalb der Wirtschaft außerdem keine Chancen, die Mehrkosten an die Verbraucher weiterzureichen. Die Mehrkosten müssen also zurzeit von den Landwirten getragen werden oder es werden Kompensationsmittel bereitgestellt. Und dies hat die Europäische Kommission bei ihrer Entscheidung nicht getan. Sie hat also eine wichtige Regel des Geschäftslebens verletzt, die da lautet: „Wer bestellt, bezahlt auch.“ – Martin, ich gebe dir da ausdrücklich Recht.
Nun leuchtet die rote Lampe, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben auf Landesebe
ne einen Weg gefunden, einen bestimmten Ausgleich für die Landwirte zu sichern. Die PDS-Fraktion hat sich hier maßgeblich und energisch eingesetzt. Trotz all der Probleme, die ich hier geschildert habe, sage ich Ihnen, dass ich meinen Rindfleischverzehr nicht einschränke. Ich achte natürlich auf die Herkunft. Ich persönlich bevorzuge dabei Fleisch von Rindern, die in Born und Klockenhagen aufgezogen worden sind.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Danke schön, Kollegin Monegel, dass Sie die Sache noch mal richtig dargelegt haben. Es hat ja in diesem Jahr die Verbandsberatung des Binnenfischereiverbandes und des Anglerverbandes gegeben und da sind eine ganze Reihe von Problemen und Unklarheiten angesprochen worden. Deshalb haben wir die Probleme der Fischerei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Tagesordnung gesetzt und das Expertengespräch durchgeführt mit dem Ziel, alle Probleme anzusprechen und dann zu sortieren, was ist zu tun, was muss der Landwirtschaftsminister zum Beispiel machen und was muss der Umweltminister machen.
Und aufgrund dieses Expertengespräches hat sich auch diese Aufgabe,
die von der CDU nun angesprochen wurde, ergeben,...
Entschuldigen Sie mal, Herr Glawe! Hören Sie mal genau zu! Ich werde Ihnen ganz genau erklären, worum es geht.
... den 62 ortsansässigen Fischern in diesem Jahr die Ausübung der Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft zu genehmigen. Dieses Problem ist auch in dem Antrag angesprochen, aber, ich sage es noch mal, in einer sehr falschen Form,
denn die Fischerei im Nationalpark darf nur mit der Methode der stillen Fischerei ausgeübt werden. Und zu der stillen Fischerei gehören nun einmal nur Reusen, Stellnetze, Langleinen und Handangeln. Die Zeesenfischerei wird so durchgeführt, dass ein Netz gezogen wird. Und wenn Bewegung da ist, dann ist das keine stille Fischerei mehr. Hochverehrter Herr Brauer, Ihr Antrag bedeutet also praktisch – ich bleibe jetzt mal in meinem Beruf –, ich mache die Kuh zum Pferd
oder umgekehrt.
Nein, ich kann ein gezogenes...
Das kann man übrigens auch.
Man kann auch Pferde melken.
Man kann ein gezogenes Netz einfach nicht zur stillen Fischerei machen. Das geht nicht.
Allein schon deshalb muss Ihr Antrag abgelehnt werden. Ich möchte auch noch mal darauf verweisen, meine Damen und Herren,...
Hören Sie doch mal zu!
Herr Riemann, damit Sie das auch verstehen, um was es geht.
Die Brick’schen Verordnungen von 1978 sind eben so ausgeführt worden –
natürlich von 1998 – und da ist auch die stille Fischerei ganz genau definiert worden. Das ist auch ganz einfach nachzuvollziehen. Ein Netz, das gezogen wird, ist keine stille Fischerei.
Aber, und jetzt kommt der Punkt, das Ziehen von Netzen ist die Grundbedingung, damit nämlich die stille Fischerei mit der langen Leine ausgeübt werden kann.
Also müssen zwei Verordnungen aus der Brick’schen Ära geändert werden, und zwar der Paragraph 2 Absatz 1 der Verordnung über die Ausübung der Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
und dazu nicht die Binnenfischereiordnung, wie Herr Minister sich irrtümlich ausgedrückt hat, sondern der Paragraph 10 der Küstenfischereiordnung.
Beide sind in der Ära Brick verordnet
und mit dem, was der Landwirtschaftsminister als Entwurf vorgelegt hat, geändert worden. Und da der Antrag
der CDU auch fachlich völlig falsch ist, er macht nämlich die Kuh zum Pferd,
muss er aus diesem Grund, alleine schon aus diesem Grund abgelehnt werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit seiner dritten Sitzung der ersten Wahlperiode am 23. November 1990 hat sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern fortwährend mit Fragen der Bodenpolitik und dabei insbesondere auch mit der Verwertungspraxis der Treuhandanstalt und später der BVVG befassen müssen. In diese lange Reihe von parlamentarischen Aktivitäten reihen sich der Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 3/731 und die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 3/1280 nahtlos ein.
Ein Unterschied besteht jedoch: Es geht um Landesflächen und nicht um die Treuhand- und BVVG-Flächen. Dabei wäre es wünschenswert, wenn für die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft von dem heute zu fassenden Landtagsbeschluss Impulse ausgehen würden. Gemeint ist, die Verwertungspraxis der BVVG stärker an den Bedürfnissen des Landes zu orientieren, als das bislang der Fall war. So weit eine Vorrede.
Anliegen des Koalitionsantrages war es, ein Konzept über die langfristige Verpachtung landeseigener Flächen von der Landesregierung einzufordern, das gleichzeitig arbeitsintensive Produktionsprofile unterstützt. Der Landwirtschaftsausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung dafür Grundsätze und Vergabekriterien aufgestellt und ist insofern weit über den ursprünglichen Antrag hinausgegangen.
Es steht, so meine ich, dem Parlament und seinen Gremien gut zu Gesicht, wenn es das Handeln der Regierung in eine ihm sachgerecht erscheinende Richtung drängt. Das haben wir getan. Im Rahmen eines Expertengespräches wurde vom Ausschuss zunächst die landwirtschaftliche Praxis in das Verfahren mit einbezogen. Dabei wurde deutlich, dass es zwischen den einzelnen Interessengruppen durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt. Knackpunkte waren dabei, ich zähle einmal die wichtigsten auf:
die Wertung der Änderungen von Betriebskonzepten, also von Konzepten, die ursprünglich Tierproduktion und den Anbau arbeitsintensiver Fruchtarten, wie Kartoffeln zum Beispiel, vorsahen und dies nun nicht mehr tun,
das Tätigwerden der kreislichen Pachtempfehlungskommission,
die Frage des pauschalen Herangehens oder die Einzelfallprüfung
oder auch die Nutzung und die stärkere Einbeziehung des Landwirtschaftssondervermögens in die Bodenpolitik.
Mit den vom Landwirtschaftsausschuss formulierten Grundsätzen und Vergabekriterien wurde der Versuch unternommen, der Situation der bestehenden Betriebe gerecht zu werden und gleichzeitig agrarstrukturpolitische Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Dabei war es dem Ausschuss durchaus bewusst, dass immer nur der landeseigene Boden entsprechend der Zielsetzung des Landes – Stärkung der Veredlungswirtschaft – umverteilt werden kann, der zuvor auf irgendeine Weise freigesetzt worden ist. So wünschenswert es sicher wäre, freien Boden gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Jeder Quadratmeter landwirtschaftliche Nutzfläche ist heiß umkämpft. Freisetzung auf irgendeine Weise heißt jedoch nicht, dass in laufende Pachtverträge eingegriffen werden kann oder soll. Es können also nur die Flächen vom Land an andere Pächter vergeben werden, deren Pachtverträge ausgelaufen sind oder über die eine Vereinbarung getroffen wurde.
Unseren Landwirtschaftsbetrieben im Land möchte ich sagen, dass es uns nicht darum geht, gesunde leistungsfähige Marktfruchtbetriebe aufs Krankenlager oder gar aufs Sterbebett zu bringen und dafür vielleicht kranke Kinder in der Tierproduktion zu hätscheln. Andere Bereiche in der Volkswirtschaft lehren, dass das nicht aufgehen kann. Ich betone nochmals, keinem Marktfruchtbetrieb soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt Boden entzogen werden. Allerdings wird es sich das Land vorbehalten, beim Auslaufen bestehender Pachtverträge zu prüfen, wie mit dem Landeseigentum besser oder zweckmäßiger im Sinne der Landesinteressen umgegangen werden soll und kann.
Die Aufnahme der tierischen Produktion, der Ausbau bestehender Anlagen und die Ausdehnung von Kulturen, die nicht von der EU reglementiert sind, liegen im Interesse des Landes, weil sie die Wertschöpfung erhöhen und Arbeitsplätze sichern, vielleicht sogar hin und wieder neue Arbeitsplätze schaffen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn möglichst viele Agrarunternehmen im Lande dieses Signal positiv und nicht als den Versuch einer staatlichen Reglementierung verstehen würden und vielleicht auch jetzt, während der laufenden Pachtzeit, ihre Betriebe darauf noch einstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines muss allerdings klar sein. Mit dem Konzept zur langfristigen Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig an Unternehmen der Tierproduktion oder anderem arbeitsintensiven Produktionsprofil wachsen die Bäume in MecklenburgVorpommern nicht oder nicht so schnell in den Himmel. Auch hier sind die Spielräume für landespolitische