Gerald Kummer
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja schon ein interessantes Thema, eine interessante Fragestellung, die wir heute zu diskutieren haben. Das Hessische Finanzgericht hat in einem höchst umfassenden Urteil, in einer Entscheidung dargelegt, warum es der Auffassung ist, dass sowohl die satzungsrechtlichen Voraussetzungen bei Attac e. V. als auch die tatsächliche Geschäftsführung die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. Dazu vorweg zwei Punkte, auch an Frau Arnoldt gerichtet.
Das Hessische Finanzgericht mag zwar die erste Instanz sein, es ist aber ein Obergericht.
Die nächste Instanz ist der Bundesfinanzhof. Weil das ein Obergericht ist, ist dies gleichwertig mit Entscheidungen eines Oberlandesgerichts. Entscheidungen der Finanzgerichte unserer Bundesländer sind bundesweit zu berücksichtigen.
Außerdem hat dieses Gericht die Tätigkeiten von Attac sehr akribisch durchleuchtet und vor dem Hintergrund der Satzung und der tatsächlichen Handhabung geprüft. Das Gericht kommt zu einem umfassenden Ergebnis,
allumfassend, nämlich, dass die Tätigkeiten von Attac § 52 der Abgabenordnung vollumfänglich entsprechen und dass auch die Selbstlosigkeit gegeben ist. Das Finanzgericht
lässt nicht den geringsten Zweifel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Weil dies so ist, weil das Gericht nicht den geringsten Zweifel an der Gemeinnützigkeit lässt, hat es auch die Revision beim Bundesfinanzhof nicht zugelassen.
Erst einmal gilt es, dem Hessischen Finanzgericht für diese Entscheidung zu danken.
Bemerkenswert ist allerdings die Weisung des BMF an das Finanzamt Frankfurt II. Das Finanzamt Frankfurt II tut mir im Grunde genommen am meisten leid, weil auf dessen Rücken etwas ausgetragen wird, was dort nicht hingehört – nämlich, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim BFH einzulegen.
Das Hessische Finanzgericht hat sehr wohl auch Aussagen dazu gemacht, warum eine Revision nicht zulässig sein soll: weil Revisionsgründe eben nicht vorliegen. In diesem Fall wurde eine Einzelfallentscheidung getroffen, die nur auf den Einzelfall abzustellen war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist schon sehr verwunderlich und auch bedenklich. Ich finde, für die Festsetzung von Steuern ist im Einzelfall niemand anderes örtlich und abschließend zuständig als das Finanzamt, und zwar eigenständig.
Da hat auch ein BMF nicht mit hineinzureden.
Aber eigentlich geht es um etwas ganz anderes. Eigentlich geht es darum, dass der Anwendungserlass zur Abgabenordnung, also ein Erlass, der die Verwaltung bindet und eben nur die Verwaltung bindet, in diesen Passagen, wo es um Gemeinnützigkeit bei der politischen Betätigung geht, aus den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts stammt. Dort ist eine BFH-Entscheidung aus dem Jahr 1984 zugrunde gelegt.
Der Erlass lebt in diesem Zusammenhang in den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts; das ist das eigentliche Problem. Die Betrachtung der politischen Betätigung ist anachronistisch. Sie ist heute nicht mehr durch die Abgabenordnung, durch das Gesetz gedeckt.
Kolleginnen und Kollegen, ein Leben ohne Politik ist undenkbar. Ein Leben ohne Parteipolitik ist sehr wohl denkbar – aber nicht ohne Politik.
Oder wie sehen Sie das etwa beim BUND? Betreibt der BUND keine Umweltpolitik? Wie sehen Sie das beim ADAC? Betreibt der ADAC keine Verkehrspolitik?
Was macht Attac? Friedenspolitik, Politik für soziale Marktwirtschaft, Politik für Gerechtigkeit, für Solidarität und Völkerverständigung – mit 30.000 Mitgliedern. Warum soll das nicht im Sinne der Gemeinnützigkeit möglich sein?
Er fördert also die Allgemeinheit auf geistigem, sittlichem und materiellem Gebiet. Insoweit ist es letztendlich nicht mehr als recht und billig, ihm endlich die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Gesellschaft hat sich seit den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts erheblich gewandelt. Wir sind eine pluralistische Gesellschaft. Andere, auch unbequeme Meinungen sind in unserer Demokratie wichtig. Es ist immer auch politisch, wenn man andere, unbequeme Meinungen vertritt. Das fördert doch geradezu unser demokratisches Staatswesen.
Frau Arnoldt, wir brauchen also keine höchstrichterliche Entscheidung wegen des Erlasses. Das ist ein Erlass, den sich die Verwaltung selbst gegeben hat und der nur die Verwaltung bindet.
Was wir brauchen, ist eine Änderung des Einführungserlasses zur Abgabenordnung. Das kann schlechterdings der Bundesfinanzminister in Verbindung mit den Länderfinanzministern in eigener Zuständigkeit machen. Er kann damit den Erlass der Lebenswirklichkeit anpassen. Dann muss man nicht die Lebenswirklichkeit oder die Gesellschaft an den Erlass anpassen.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Schluss meiner Rede. – Ich finde es nicht vertretbar, einen Verein mit 30.000 Mitgliedern über viele Jahre hinweg der Möglichkeit steuerlich begünstigter Spenden zu berauben. Ich halte das für unvertretbar. Das geht an die Existenz dieses Vereins. Es ist an der Zeit, die Rechtsprechung endlich anzuerkennen und dem Verein Attac e. V. die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich vom Thema der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion gehört habe, hat mich das Thema zunächst einmal überrascht. Dort steht „Hessen stärkt ländlichen Raum durch Umstrukturierung der Steuerverwaltung“. Ich kann Ihnen sagen: In dem Moment war ich sehr gespannt, was sich wohl hinter der Ankündigung „Umstrukturierung der Steuerverwaltung“ verbirgt. Um wie viele Tausend Stellen geht es denn da, die in der hessischen Steuerverwaltung in den ländlichen Raum verlagert werden sollen?
Wie viele Tausend Stellen sind das denn? Liebe Frau Arnoldt, dann habe ich nachgesehen und festgestellt: Es sind keine 200 Stellen, es sind 150 Dienstposten. Es werden 200 Beschäftigte sein, weil es darunter Halbtagskräfte gibt. 150 Dienstposten von über 9.000. In Prozent umgerechnet sind das 1,58 %. Dies dann als Umstrukturierung der hessischen Steuerverwaltung verkaufen zu wollen, das hat mich dann doch sehr überrascht.
Kolleginnen und Kollegen, sicherlich muss der ländliche Raum gestärkt werden. Dazu bedarf es aber anderer Maßnahmen als die Verlagerung von 1,58 % der hessischen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten in der Steuerverwaltung.
Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass die Landesregierung erkannt hat, dass sie in den zurückliegenden Jahren einen Fehler gemacht hat mit der Schwächung des ländlichen Raums.
In den letzten Jahren ist der ländliche Raum geschwächt worden durch das Schließen von Dienststellen im ländlichen Raum in der Justiz, in der Schulverwaltung, bei der Polizei usw. Diese Schwächung übersteigt um ein Vielfaches das, was uns heute präsentiert wird. Es ist eine Kehrt
wende. Das ist positiv. Das reicht aber bei Weitem nicht aus.
Hinzu kommt, dass durch die Verlagerung von 150 Dienstposten im Lande Hessen insgesamt natürlich noch keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden, die in der Finanzverwaltung dringend erforderlich sind. Ich hoffe – damit verbinde ich auch eine Forderung –, dass die 83 verlagerten Dienstposten für die Grunderwerbsteuerangelegenheiten zum Finanzamt Alsfeld-Lauterbach auch dauerhaft 83 Dienstposten bleiben und dass man nicht durch andere Maßnahmen, beispielsweise durch neue IT-Programme, diese Stellen schon wieder reduziert. Die Finanzverwaltung muss ausgebaut werden. Deswegen müssen auch die Stellen erhalten bleiben.
Kolleginnen und Kollegen, noch etwas zur Diskussion um Lebenshaltungskosten, Konkurrenzsituationen und zur Frage, ob es besser ist, in den ländlichen Raum zu ziehen, weil man dort mit seinem Gehalt besser leben könnte. Ich glaube, um die Konkurrenzsituation in der Steuerverwaltung in Hessen zu verbessern, ist eine bessere Bezahlung dringend erforderlich.
Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Finanzbeamte im gehobenen Dienst im Ballungsraum bewegen sich hinsichtlich der Fachkenntnisse auf Augenhöhe mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Was allerdings die Vergütung bzw. Bezahlung angeht, liegen zwischen dem, was Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verdienen und dem, was Beschäftigte des gehobenen Dienstes verdienen, Welten. Da muss etwas geändert werden, um den Beruf attraktiver zu machen und um zu verhindern, dass Beamtinnen und Beamte abgeworben werden.
Ich möchte an den Minister noch eine Frage bzw. eine Hoffnung richten. Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Schäfer, ich hoffe, dass Sie bei der beabsichtigten Verlagerung der Dienstposten für die Grunderwerbsteuerangelegenheiten zum Finanzamt Alsfeld-Lauterbach sehr genau die bundesgesetzlichen Vorgaben im Grunderwerbsteuergesetz und im Finanzverwaltungsgesetz geprüft haben, die es Ihnen hoffentlich ermöglichen, tatsächlich die Angelegenheiten der Grunderwerbsteuer an einem Finanzamt in Hessen zu zentralisieren. Ich hoffe, dass Sie dies sehr genau geprüft haben und nach der Prüfung zu einem bejahenden Ergebnis gekommen sind, damit Sie – man spricht von Lauterbach gemeinhin als einer Gemeinde, in der man einen Strumpf verlieren kann – in dieser Angelegenheit in Lauterbach nicht Schuhe und Strümpfe verlieren. – Das sollte eine kleine Pointe gewesen sein.
Kolleginnen und Kollegen, sicherlich ist dies ein erster Schritt, um den ländlichen Raum zu stärken. Es müssen aber viel mehr Schritte folgen. Zur Stärkung des ländlichen Raums bedarf es weiter gehender Maßnahmen wie z. B. Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. eines Ausbaus von Straße und Schiene, wie z. B. eines Ausbaus des ÖPNV im ländlichen Raum,
wie z. B. Internetausbau, Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, Kitas, Schulen, ärztliche Versorgung, Krankenhäuser, Versorgung älterer Menschen.
Das sind Themen, um die sich die Hessische Landesregierung kümmern muss, wenn sie den ländlichen Raum wirklich stärken will. Nach der Hessischen Verfassung hat das Land bzw. hat die Landesregierung die Aufgabe, für gleiche Lebensverhältnisse im Lande Hessen zu sorgen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Der ländliche Raum darf nicht weiter vernachlässigt werden. Benachteiligungen müssen abgebaut werden. Dazu bedarf es weitaus energischerer Anstrengungen als die Verlagerung von 1,58 % der Dienstposten in diesem Land. – Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meinem Vortrag zunächst einmal an den Antragsteller wenden und mit einer Aussage an die FDP beginnen: Plagiatsvorwürfe – sie wiegen schwer. – Sie können jetzt ein Schild hochheben mit der Aufschrift: Das ist Ironie. – Oder aber auch: Gehen der Hessen-FDP die Ideen aus? Wie ist es anders zu erklären, dass Sie einen Musterantrag Ihres Parteivorsitzenden aus dem Hans-DietrichGenscher-Haus heute hier eingebracht haben?
Wir müssen den Antrag, der möglicherweise auch noch in 15 anderen Parlamenten beraten werden muss, heute hier beraten.
Nun zum Antrag selbst. – Sehr geehrter Herr Dr. Hahn, in Punkt 1 Ihres Antrags versuchen Sie,
einen Zusammenhang zwischen der Wohnungseigentumsquote einerseits und der Höhe der Grunderwerbsteuer andererseits darzustellen. Meine Damen und Herren, das ist unzulässig. Das ist zudem falsch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht.
Lieber Herr Kollege Hahn, zu Punkt 2 Ihres Antrags. Da der Hessische Landtag die Höhe der hessischen Steuer, nämlich der Grunderwerbsteuer, selbst beschlossen hat, ergibt es aus meiner Sicht keinen Sinn, hier zu beschließen – das schlagen Sie uns vor –, dass festgestellt wird, dass die Steuer in Hessen 6 % betrage. Das wissen wir. Dass haben wir schlichtweg hier im Landtag miteinander beschlossen. Das brauchen wir also nicht noch einmal festzustellen. Ich finde, es ist ziemlich sinnentleert, Tatsachen zu beschließen.
Nun zu Ihrer Statistik: Fast die Hälfte aller Bundesländer – es sind in der Tat sieben – erhebt eine 6-prozentige oder sogar eine höhere Grunderwerbsteuer.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags. Meine Frage an die FDP: Worauf gründet sich Ihre Behauptung, dass selbst genutztes Wohneigentum vor Altersarmut schützt?
Wenn man bedenkt, dass auch selbst genutztes Wohneigentum unterhalten werden muss und dort Energiekosten anfallen, und wenn man das alles einmal zusammenrechnet, dann kommt man möglicherweise zu dem Ergebnis, dass das kein großer Unterschied zu einer Miete ist, die ansonsten anfallen würde.
Ich habe aber eine bessere Idee, wie man gegen Altersarmut vorgehen kann, und zwar nicht durch eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes, sondern durch höhere Löhne und Gehälter,
durch daraus resultierende höhere Renten und durch ein höheres Rentenniveau insgesamt, das sich daraus ergeben würde.
Kolleginnen und Kollegen, zu Punkt 3. Wo ist denn der Beweis für die Behauptung, dass durch diese 6-prozentige Steuer die Kosten so steigen, dass es jungen Familien schwerfällt, in die eigenen vier Wände zu ziehen? Wo ist der Beweis für diese Behauptung?
Sinnvoller wäre es, dass wir uns nicht mit den 6 % auseinandersetzen, sondern mit den 100 % der Kosten, die für Wohneigentum zugrunde gelegt werden müssen. Wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir bei den 100 % kostendämpfend wirken könnten.
Ihre Erkenntnis – das haben Sie selbst gesagt – resultiert aus einem Auftragsgutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft. Insoweit verwundert mich das Ergebnis dieses Auftragsgutachtens nicht. Sie schlagen einen Freibetrag von 500.000 € vor. Da stellt sich für mich die Frage nach dem dahinter stehenden Menschenbild. Welche jungen Menschen, welche jungen Familien denken darüber nach, in einer Größenordnung von 500.000 € eine Immobilie zu erwerben?
Was ist mit Ehegatten? Wird der Freibetrag zweimal gewährt? Was ist mit Grundstücksgemeinschaften, Herr Dr. Hahn?
Die Kollegin hat die Frage vorhin schon beantwortet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bei Steuergesetzänderungen kann ich es partout nicht leiden, wenn derjenige, der das beantragt, noch nicht einmal eine Berechnung vorlegt, welche steuerlichen Auswirkungen das hat.
Welche Steuermindereinnahmen auf das Land Hessen zukommen, hat Frau Arnoldt ausgerechnet. Ich hätte dies vom Antragsteller erwartet.
Im Übrigen hat die von der FDP geforderte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Hotelübernachtungen gezeigt, dass die Zimmer in den Hotels dadurch nicht günstiger geworden sind. Dies wäre auch bei der Grunderwerbsteuer der Fall. Das hat Ihnen Frau Arnoldt in ihren Ausführungen bestätigt.
Wir müssen andere Wege gehen, um junge Menschen, junge Familien direkt zu fördern, und zwar durch unbefristete Arbeitsverhältnisse,
durch sichere Arbeitsplätze, durch kostenfreie Bildung bereits in der Krippe und in der Kita, durch ein auskömmliches Einkommen, durch eine Gleichstellung von Frauen und Männern sowie durch bezahlbaren Baugrund. Wir
müssen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, eine Bodenbevorratungspolitik zu machen, die es ermöglicht, jungen Menschen und jungen Familien kostengünstig Baugrund zur Verfügung zu stellen. Das wäre der bessere Weg hin zur Generationengerechtigkeit und zur Förderung des Wohnungsbaus bei jungen Menschen und bei jungen Familien.
Aus alldem ergibt sich das gleiche Ergebnis, das bereits Frau Kollegin Arnoldt vorgetragen hat: Der Antrag muss abgelehnt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Staatssekretärin, Sie sprachen davon, dass die Lizenzschranke ein Baustein sei. Welches sind denn die anderen Bausteine zur Vermeidung von Steuerverlagerungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ruf nach weniger Steuern ist immer schon populär gewesen. Bedenklich ist allerdings, wenn man dabei vergisst, zu erklären, welche kommunalen Leistungen künftig nicht mehr erbracht werden können – so weit zum Bund der Steuerzahler und zur VhU vom heutigen Tage. Die VhU sagt nunmehr auch, die Einnahmen insgesamt müssten für die Gemeinden da sein, damit sie auch in Zukunft ihre Investitionen schultern können, und sie verlangt nicht weniger Einnahmen für die Gemeinden.
Doch nun zu den einzelnen Absätzen des Antrags der FDP. Erstens, an die FDP: Ja, Sie haben recht mit dem ersten Absatz. Die schwarz-grüne Landesregierung hat mit ihrer falschen Finanzausgleichspolitik die teils drastischen Grundsteuererhöhungen auf kommunaler Ebene veranlasst und damit auch zu verantworten – dies im Zusammenspiel von Finanz- und Innenminister.
Der eine stellt zu wenig Geld zur Verfügung – Herr Reul, da nutzt es auch gar nichts, wenn man auf 4,6 Milliarden € hinweist, aber nicht sagt, dass auch die Aufgaben und Ausgaben da sind, die finanziert werden müssen –, und der andere zwingt zu Konsolidierungsschritten, die dann den Kommunen vor Ort – das ist doch der Punkt – keine andere Wahl lassen, als die gemeindliche Grundsteuer zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vielen ehrenamtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die dies letztlich beschließen müssen, tun mir leid. Sie beschließen dies nämlich unter Zwang, nicht weil es ihnen Freude macht.
Sie müssen dafür vor Ort den Buckel hinhalten und werden teils übelst beschimpft – ich habe das aus eigener Erfahrung schon gehört –, und der Finanzminister kann sich damit brüsten, dass die Kommunen die Schutzschirmziele erreichen würden. Sie tun dies, weil ihnen der Gewährträger, das Land Hessen, nicht genügend Mittel zur Verfügung stellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schlussfolgerungen, die die FDP daraus zieht, sind allerdings falsch. Wir brauchen keine Höchstgrenze bei den Realsteuern, keine Grundsteuerbremse. Was wir brauchen, ist eine auskömmliche Finanzierung unserer Kommunen durch das Land. Lassen Sie es mich einmal so sagen: Die Gemeinden leiden finanziell unter schwerer Bronchitis, und die FDP verbietet ihnen das Husten.
Kolleginnen und Kollegen, so werden die Gemeinden finanziell nicht gesunden. Die Ursache zu bekämpfen heißt eben nicht, das Husten zu verbieten, sondern, die Kommu
nen finanziell besser auszustatten, wie dies beispielsweise andere Länder tun.
Wenn in Hessen die Gemeinden die Grundsteuer erhöhen müssen, dann ist das nichts anderes – lassen Sie es mich so sagen – als ein Hilfeschrei der Gemeinden an das Land. Was sollen sie denn sonst tun, wenn sie gezwungen werden, ihre Haushalte auszugleichen, und ihnen gleichzeitig die Mittel fehlen, die Pflichtaufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können?
An die FDP: Es gibt noch einen zweiten Grund, der gegen den Antrag spricht. In Abs. 4 wird als Maßstab ein bundesweiter Vergleich vorgeschlagen. Ich finde, der ist untauglich. Die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen ist bundesweit nicht vergleichbar. Der Kommunalisierungsgrad staatlicher Aufgaben ist in Hessen mit am höchsten. Ein bloßer Vergleich der Grundsteuern berücksichtigt diese länderspezifischen Besonderheiten gerade nicht und darf deshalb nicht der Maßstab sein.
Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch einen dritten Grund, der gegen diesen Antrag spricht. Das sind die verfassungsrechtlichen Garantien, insbesondere in der Hessischen Verfassung, die insoweit über das Grundgesetz hinausgeht. Das ist Art. 137 Abs. 5 Satz 2. Dort steht: Das Land stellt den Gemeinden
für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung.
Das ist eben die Grundsteuer. Der FDP-Antrag wäre damit ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und in die kommunale Selbstverantwortung.
Kollege Hahn, insoweit geht die Hessische Verfassung gerade für uns im Landtag über die Bestimmungen eines Bundesgesetzes, nämlich § 26 des Grundsteuergesetzes, weit hinaus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, außerdem gibt es bereits ein Korrektiv. Das sind die Bürgerinnen und Bürger vor Ort; denn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort würden sich – davon bin ich überzeugt – ein überzogenes, grundloses Erhöhen der Grundsteuer nicht gefallen lassen, spätestens bei der nächsten Wahlentscheidung.
Die Gemeinden in ihrem Hebesatzrecht zu beschränken wäre nicht, Herr Hahn, wie die FDP es suggeriert, zum Wohle der Menschen; denn die Grundsteuer vor Ort zahlen die Menschen für ihre Gemeinde, für ihre Gemeinschaft. Sie zahlen sie für die kommunale Infrastruktur vor Ort. Wenn ihnen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stünden, dann wäre das letztlich zum Schaden der Menschen vor Ort.
Eine Beschneidung des Hebesatzrechts – Frau Präsidentin, das wäre mein letzter Satz – ist auch nicht gerechtfertigt. Das sagt selbst Dr. Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am 20.09.2016:
Das Hebesatzrecht der Gemeinden … hat eine zentrale Bedeutung. … [Sie] gehen damit verantwortungsvoll, nachvollziehbar und maßvoll um.
Wenn er dies sagt, ist das selbstredend.
Meine Damen und Herren, keine Gemeinde
wird auf eine Senkung der Grundsteuer verzichten, wenn sie vom Land Hessen, von der Hessischen Landesregierung finanziell besser ausgestattet werden würde. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Strategie verfolgt sie damit, dass hessische Ministerinnen und Minister in Brüssel in der Regel nur mit Europaparlamentariern der Europäischen Volkspartei, EVP, zusammentreffen?
Frau Ministerin, zuerst einmal vielen Dank für die offene Darlegung hier im Plenum. – Ich habe noch eine Frage dazu. Meine Eindrücke ergeben sich aus dem Bericht der Landesregierung im entsprechenden Fachausschuss. Wären Sie denn bereit, für das Jahr 2016 einmal eine kleine Aufstellung zu machen, aus der sich ableiten lässt, ob mein subjektiver Eindruck der richtige gewesen ist – eine Aufstellung, aus der man erkennen kann, welche Gespräche das mit welchen politisch Verantwortlichen waren?
Herr Minister, finden Sie es richtig, dass in diesen Witterungssituationen dem Bedürfnis der Passagiere, nachts noch starten zu dürfen, Priorität vor dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in unserer Region eingeräumt wird? Wenn man die Zahlen miteinander vergleicht, erkennt man, das betrifft ein Vielfaches der Menschen, die in ihrem Schlaf gestört werden, um es einer viel geringeren Zahl von Passagieren zu ermöglichen, nachts noch zu starten.
Herr Minister, werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der beabsichtigten Bürgerbeteiligung die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger an den Bestandsstrecken, beispielsweise an der Riedbahn, ebenfalls in diesen Prozess einbezogen werden? Denn es ist abzusehen, dass sich an den Bestandsstrecken durch die Neubaustrecke ebenfalls erhebliche Veränderungen in der Verkehrsabwicklung ergeben werden.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst damit beginnen, dass ich die Gelegenheit sehr gerne nutzen möchte, um an dieser Stelle den engagierten Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten im Lande Hessen
für ihre Ideen, für ihre Leistungen und für ihr hervorragendes Engagement für dieses Land, insbesondere für die hier lebenden Menschen, zu danken und ihnen im Landtag Respekt zu zollen. Das haben sie verdient.
Kolleginnen und Kollegen, das gilt ganz besonders deshalb, weil ich als ehemaliger Kollege und als ehemaliger Großbetriebsprüfer natürlich mit besonderem Interesse verfolge, was sich in der hessischen Finanzverwaltung tut. Dies gilt auch deshalb, weil die hessischen Finanzbeamtinnen und die hessischen Finanzbeamten trotz der schlechten Rahmenbedingungen, die es in unserem Lande gibt, ihren Dienst in den Ämtern noch immer gerne verrichten.
In den Finanzämtern herrscht ein Geist des Anpackens. Dort herrscht Teamgeist. Dort herrschen ein Geist der Solidarität und eine ganz besondere Leistungsbereitschaft.
Allerdings möchte ich, an die Adresse der Regierungskoalition und der Landesregierung gerichtet, das ebenso gerne ansprechen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass in den Finanzämtern keinerlei Verständnis für ungerechte Personalpolitik und für die Ungleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen und den Tarifbeschäftigten besteht und dass dort keinerlei Verständnis mehr dafür besteht, dass die Landesregierung in diesem Lande eine Sonderopferpolitik fährt.
Die allgemeine Stimmung an der Basis – Frau Arnoldt, das ist auch an Sie gerichtet – in Bezug auf die Regierungspolitik ist so schlecht, schlechter könnte sie nicht sein. Das erfüllt mich mit großer Sorge.
Deshalb auch mein Appell an die Koalition und an die Regierung: Verlassen Sie einmal Ihren Elfenbeinturm in Wiesbaden, hören Sie endlich auf mit dem Eigenlob, und reden Sie einmal mit den Beamtinnen und Beamten in den Ländern. Ich sage Ihnen, dass Ihnen die Augen aufgehen werden.
In Gesprächen vor Ort können Sie Erkenntnisse gewinnen und die Realität erfahren.
Nun zu dem Antrag. In der Tat ist Steuerhinterziehung – insoweit stimme ich Ihnen zu, Frau Kollegin Arnoldt – eine Straftat. Sie ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist ganz einfach Diebstahl an der Allgemeinheit. Daher frage ich mich: Warum nennen wir das dann nicht auch so?
Herr Bellino, warum wurde Steuerhinterziehung jahrzehntelang belächelt und verharmlost? Warum war Steuerhinterziehung jahrzehntelang – –
Herr Bellino, Sie haben die Möglichkeit, nach mir an das Rednerpult zu kommen und vielleicht eine Gegendarstellung zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht etwas mehr Ruhe.
Warum darf jemand der Allgemeinheit 28 Millionen € stehlen und kommt nach kurzer Zeit wieder frei? Es liegt an uns, den Politikern, Steuerhinterziehung wie und wo auch immer zu ächten, keinerlei Toleranz und Verständnis zu zeigen oder Mitleid mit Tätern zu haben.
Dazu gehört auch, Steuer-CDs dort anzukaufen, wo dies möglich ist.
Diebstahl an der Allgemeinheit ist mindestens so verwerflich wie Diebstahl dem Einzelnen gegenüber.
Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur von der Koalition postulierten angeblichen Stärkung der Steuerverwaltung. Liebe Kollegin Arnoldt, Sie sprechen von 650 neuen Anwärtern im nächsten Jahr. Wenn wir in den Haushaltsentwurf 2017 schauen, werden wir feststellen: Im nächsten Jahr sind es 685 Stellen, also 35 Stellen mehr als bisher im Jahre 2016 sowie im Jahre 2015. Auch schon im Jahre 2015 standen im Haushalt 650 Anwärterstellen. Sie sprechen von einer Verstärkung des Innendienstes um 80 neue Dienstposten. Sie verschweigen aber, dass Sie weiter am Stellenabbauprogramm des Landes festhalten und im Haushaltsentwurf 2017 71 Stellen streichen wollen.
Als Saldo bzw. unterm Strich blieben also lediglich neun weitere Stellen für ganz Hessen.
Im Haushaltsentwurf werden zudem 124 neue Stellen ausgewiesen. Aber wofür? – Um die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden auszugleichen. Also auch durch diese 124 Stellen kommt es nicht zu einer Verstärkung der hessischen Finanzverwaltung.
Wir sind uns einig, eine wirksame Bekämpfung der Steuerkriminalität ist unersetzlich und führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Das sehen wir genauso. Genauso wichtig wäre es allerdings, meine Damen und Herren, dafür zu sorgen, dass unser Steuersystem diejenigen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzieht, die breitere Schultern haben und größere Lasten tragen können, als dies bisher geschieht.
Warum sperren sich Christdemokraten und Christsoziale gegen eine Reform der Erbschaftsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert?
Warum – bitte erklären Sie mir das – dürfen nicht auch bei uns hohe und höchste Vermögen einen Beitrag zur Finanzierung der Bildung leisten?
Warum wird nicht endlich die Begünstigung von Kapitalerträgen gegenüber Löhnen und Gehältern beendet?
Kolleginnen und Kollegen, ich will gar nicht zu dem Einkommensteuerspitzensatz zurück, der galt, als ich als Steuerinspektor in diesem Land meine Laufbahnprüfung gemacht habe. Das waren damals 56 %.
Ich habe gesagt, ich möchte nicht dorthin zurück. – Aber, ich denke, im Sinne von mehr Steuergerechtigkeit ist schon noch ein wenig Luft nach oben, zwischen 42 und 56 %.
Gesetzgeberische Initiativen von der Landesregierung vermisse ich in diesem Zusammenhang. Was ist eigentlich aus den Wahlaussagen der GRÜNEN in ihrem Landtagswahlprogramm geworden?
Ich glaube, wir müssen Initiativen – –
Nein, ich hoffe, Sie geben mir hierauf, wo Ihre Initiativen bleiben, eine Antwort. – Sie haben sich dafür ausgesprochen, den Einkommensteuerspitzensatz wesentlich zu erhöhen. Wo sind also Ihre Initiativen?
Frau Präsidentin, ich gehe davon aus, dass dies, welche Themen sich hier so abspielen, meiner Zeit zuwächst.
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Herr Wagner, Sie haben ja die Möglichkeit, anschließend ans Rednerpult zu kommen und zu meiner, wie ich wahrnehme, doch sehr interessanten Rede Stellung zu beziehen.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich weitermachen, denn die Zeit läuft.
Es ist sehr interessant, was ich sage, denn sonst wäre in diesem Saal nicht diese Bewegung spürbar.
Wir sind uns einig, die wirtschaftliche Leistungskraft muss dort versteuert werden, wo die Umsätze generiert werden. Sie muss nicht dort versteuert werden, wo die niedrigsten Steuersätze gelten. Insoweit sind wir uns einig. Allerdings, denke ich, bedarf es mehrerer Initiativen, um dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. An dieser Stelle möchte ich auch beispielsweise die Doppelbesteuerungsabkommen nicht unerwähnt lassen. Der Name besagt ja, dass sie eine doppelte Besteuerung vermeiden sollen, aber nicht die Besteuerung an sich. Auch daran gilt es zu gehen.
Sie verweisen in Ihrem Antrag auf beachtliche Erfolge im Bund-Länder-Vergleich. Sie erwähnen auch die Prüfung von Großbetrieben. Was Sie nicht erwähnen, ist die Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben – logischerweise, denn dort gilt dieser Spitzenplatz nicht. Wie immer erwähnen Sie nur eine Seite der Medaille.
Sie geben an, in den letzten zehn Jahren seien die Prüferstellen um 25 % gestiegen. Im Jahr 2009 hatte dieses Land nach den Zahlen des Finanzministers in der Haushaltsausschusssitzung am 25.02.2015 1.322 Prüfer. Wie Sie jetzt sagen, sind es im Jahr 2016 1.400 Prüfer. Als Saldo sind das also 78 Prüferstellen mehr als im Jahr 2009. Erklären Sie uns also, wo die 25 % herkommen.
Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle Ihnen eine interessante Lektüre, nämlich das Buch „Steueroase Deutschland“ mit dem Untertitel: „Warum bei uns viele Reiche keine Steuern zahlen“. Es ist übrigens in einem renommierten Verlag erschienen, nämlich im Verlag C. H. Beck. Dieses Buch ist interessant, insbesondere die Seiten 156 und 157, denn dort befinden sich aussagekräftige Zahlen. Was Sie nämlich machen müssten, wäre, die Anzahl der Prüferinnen und Prüfer und die Anzahl der Finanzbeamten in Relation zum Bruttoinlandsprodukt zu setzen; dann kämen Sie zu ganz anderen Ergebnissen.
Das Land Hessen finden Sie dann auf einem hinteren Platz, nämlich auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich.
Ich glaube, das ist wahrlich kein Grund, sich dafür zu loben.
Stellen allein stärken keine Finanzverwaltung. Sie müssen auch besetzt werden.
Lassen Sie es mich deshalb salopp formulieren:
Erstens. Die Beschäftigten in der Finanzverwaltung leisten hervorragende Arbeit, aber sie gehen auf dem Zahnfleisch.
Zweitens. Die bisherigen Personalmaßnahmen des Landes sind unzureichend und entsprechen keiner nachhaltigen Personalpolitik.
Drittens. Finanzbeamte wachsen nicht auf Bäumen. Anwärter, die wir heute auszubilden beginnen, werden als Prüfer frühestens 2021 oder 2022 ihren Dienst verrichten können, wenn sie dann noch beim Lande verblieben und nicht wie eine Vielzahl ausgeschieden sein werden, weil sie anderenorts bessere Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung finden. Vorausschauende Politik sieht, wie ich glaube, anders aus.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Ich möchte an die Koalition appellieren, zuzugeben, dass die bisherige Personalpolitik in der hessischen Finanzverwaltung eine falsche war und dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nachhaltig herzustellen und damit in unserem Lande Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Hessische Landesregierung: Wie unterstützt sie den Umstrukturierungsprozess der Kreisklinik GroßGerau GmbH?
Herr Minister, wie passen die von Ihnen eben geschilderten Werbemaßnahmen Ihrer Meinung nach zu der Nullrunde im letzten Jahr bei der Bezügeerhöhung der hessischen Beamtinnen und Beamten und der beabsichtigten einprozentigen Bezügeerhöhung in diesem laufenden Jahr?
Ich frage die Landesregierung:
Sieht sie in der nationalen Möglichkeit, auch durch eine Veränderung bereits bestehender Regelungen, Betriebsausgaben als steuerlich nicht abziehbar zu behandeln, einen Weg – beispielsweise bei Lizenzzahlungen oder Zinszahlungen an ausländische Muttergesellschaften –, ungerechtfertigte Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern oder wenigstens zu erschweren?
Herr Minister. Das freut mich. – Aber das ist noch keine Frage.
Bitte? Nein, das, was ich eben gesagt habe, ist noch keine Zusatzfrage. Das war schon richtig, ich habe gesagt: „Das freut mich“, aber das ist noch keine Frage – denn ich muss eine weitere Frage stellen.
Um es kurz zu machen, die Frage lautet: Sieht sich denn die Hessische Landesregierung in der Lage – wenn Sie das begrüßen und ebenfalls bejahen, das haben Sie eben gesagt –, geeignete Initiativen zu ergreifen, um beispielsweise über den Bundesrat zu einer diesbezüglichen Veränderung der steuerlichen Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland zu kommen?
Vielen Dank, Herr Minister. – Letzte Zusatzfrage: Können Sie schon heute zeitliche Perspektiven eröffnen, bis wann es dort zu Ergebnissen kommen kann?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag ist überschrieben mit „Gesetz zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs endlich kommunalgerecht vorlegen“. Warum ist dieser Antrag Setzpunkt
und heute von besonderer Wichtigkeit? – Deshalb, weil das Kabinett am 20. April dieses Jahres den Gesetzentwurf zur Neuordnung des KFA beschließen will. Der Landtag muss also heute die Landesregierung zur Einsicht und auch zur Umkehr bringen.
Der in der Anhörung befindliche Gesetzentwurf darf nicht die Grundlage der Gesetzesberatungen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich: Dies ist die letzte Chance einer, wie man so schön sagt, außergerichtlichen Einigung.
Ich lasse keinen Zweifel daran, dass sonst geklagt werden muss.
Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der in keiner Weise der gestellten Aufgabe gerecht wird, die durch das sogenannte Alsfeld-Urteil definiert worden ist:
die angemessene Berücksichtigung der kommunalen Notwendigkeiten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Der Gesetzentwurf verteilt den Mangel neu. Es kommt nicht zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzlage.
Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur meine Meinung, das ist die Meinung aller Kommunalen Spitzenverbände im Lande Hessen:
Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Hessischer Landkreistag teilen diese Auffassung.
Sie sagen das, was auch ich sage: Die Kommunen können höchstens das Nötigste tun.
Selbst die Kosten für ihre Pflichtaufgaben sind nicht in voller Höhe berücksichtigt. Ich mache das an einem Punkt fest: Schauen Sie beispielsweise einmal nach den Aufwendungen für Asyl und für Flüchtlinge. Sie werden feststellen, dass dies nicht zu 100 % anerkannt werden soll. Dabei wird auf eine Nebenrechnung verwiesen. Beispielsweise der Kreis Bergstraße macht heute schon jedes Jahr 3 Millionen € Defizit allein aus diesem Aufgabenbereich.
Kolleginnen und Kollegen, das hat nichts mit Wahlkampf zu tun, das sind Wahrheiten, und denen muss man sich stellen.
Herr Bellino, was mich wundert, ist die Tatsache, dass in dieser Diskussion immer nur vom „Nötigsten“ gesprochen wird, immer nur von der „Mindestausstattung“ der Kommunen. Wo, bitte schön, steht denn in Art. 137 Abs. 5 etwas von „Mindestausstattung“?
Herr Bellino, was ist denn eigentlich mit den garantierten freiwilligen Leistungen in Art 137 Abs. 5? Was ist mit den freiwilligen Leistungen, die in der Verfassung garantiert sind? Wo sind denn die Finanzquellen für die freiwilligen Leistungen? Das frage ich auch unseren Finanzminister.
Zu den Fakten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bellino, dieser Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass die Kommunen seit Jahren sparen und dass für unterlassene Aufwendungen dringend Finanzmittel nötig sind.
In diesem Gesetzentwurf gibt es keine Spielräume für zusätzliche Investitionen. Bundesmittel, die zukünftig der Verbesserung der Finanzlage der Kommunen dienen sollen, werden vorenthalten. Damit meine ich nicht die Investitionsmittel, das sage ich ausdrücklich.
Er koppelt die Kommunen von jeglicher Perspektive einer Einnahmenverbesserung ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit komme ich zur sogenannten schwarzen Null. Kann denn die schwarze Null das Ziel sein, wenn es um den neuen Kommunalen Finanzausgleich geht? – Ich sage: Nein. Denn mit einer schwarzen Null werden wir es nicht erreichen, dass die Kommunen, die Städte, Gemeinden und Kreise, die bisher schon aufgehäuften Kassenkredite werden tilgen können. Kreise sind bereits mit Kassenkrediten in der Größenordnung von 250, 300 Millionen € verschuldet. Erklären Sie bitte, wie diese Kredite jemals durch eine schwarze Null abgetragen werden sollen.
Herr Bellino, zum Thema Wahlkampf: Der Hessische Ministerpräsident hat letztens auf einer Wahlkampftour im Kreis Bergstraße erklärt: Die Kommunen haben genügend Geld.
Herr Bauer, wenn das denn so ist, dann frage ich Sie: Warum gibt es dann einen Beuth-Erlass, der den Kommunen vorschreibt, die kommunalen Gebühren und Grundsteuern zu erhöhen – wenn sie doch genügend Geld haben?
Wenn dieser Kommunale Finanzausgleich so beschlossen werden wird – ich hoffe, das wird nicht geschehen –, wird er zukünftigen Generationen eine marode Infrastruktur hinterlassen und dazu führen, dass kommunale Infrastruktur geschlossen werden muss: Schwimmbäder, Hallen, Sportanlagen.
Jedenfalls hat dieser Kommunale Finanzausgleich mit einer nachhaltigen Politik rein gar nichts zu tun.
Das motivierte Zuhören der Regierungskoalitionen zeigt mir, dass ich offensichtlich den Nagel auf den Kopf getroffen habe.
Zudem ist dieses KFA-Modell ein mathematisches Täuschungsmanöver. Ja, es wurden zehn Millionen Datensätze berechnet. Aber die wurden so berechnet, es wurde so hin und her gerechnet – ich habe das schon einmal gesagt –, Parameter wurden willkürlich festgesetzt, damit am Ende das Wunschergebnis, das von vornherein feststand, nach der Berechnung auch herausgekommen ist.
Kolleginnen und Kollegen, die Väter und Mütter der Hessischen Verfassung haben das Wohl und Wehe der Städte und Gemeinden dem Land ans Herz gelegt. Damit sind die Städte, Gemeinden und Kreise auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen des Landes ausgeliefert. Heute erleben wir, dass das Verhältnis zwischen den Kommunen und der Landesregierung – und das ist schlimm – in der Tat zerrüttet ist, und zwar über Parteigrenzen hinweg.
Ich möchte einen Bericht der „FAZ“ vom 06.03. dieses Jahres zitieren, der überschrieben ist mit „Protest der CDU-Basis“ oder einen Bericht der „Neuen Presse Frankfurt“ vom 9. März dieses Jahres, der überschrieben ist mit: „CDU stellt sich gegen eigenen Minister“. Ja, was denn jetzt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und dann schmückt sich der Finanzminister – Herr Dr. Schäfer, es tut mir leid, wenn ich das sagen muss – mit fremden Federn, indem er darauf verweist, die Kommunen hätten ihr Defizit im Jahr 2014 um 690 Millionen € reduzieren können.
Meine Damen und Herren, das ist nicht das Verdienst des Landes Hessen, sondern das ist der konjunkturellen Entwicklung geschuldet.
Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen bereits ihre kommunalen Steuern und Gebühren erhöhen mussten, und das ist dem kommunalen Leistungsabbau geschuldet; das heißt, weniger Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger in ihren Städten und Gemeinden.
Das Land hat dafür aber auch gerade gar nichts getan.
Zweites Thema: Schutzschirm. Auch hier schmücken Sie sich mit fremden Federn. Den Schutzschirm haben die Kommunen selbst bezahlt.
Herr Stephan, die Wahrheit tut manchmal weh. Trotzdem muss man sie ertragen.
Dass der Umfang des Kommunalen Finanzausgleich 2015 über 4 Milliarden € betragen wird, ist ebenfalls nicht der Landesregierung zu verdanken, sondern der konjunkturellen Entwicklung.
Jetzt noch eine Frage an den Finanzminister. Was ich nie verstanden habe: Wie kann man von Sparen reden, wenn die Kommunen Steuern und Gebühren erhöhen müssen?
Als Fazit: Der Kommunale Finanzausgleich und die restriktiven Haushaltsgenehmigungen gefährden den sozialen Zusammenhalt, und die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land wird zerstört werden. Wenn Sie mit offenen Augen durch die hessischen Gemeinden gehen, dann sehen Sie den Zustand der Infrastruktur. Da geht es nicht um irgendein Piercing, sondern um die Grundfesten der Daseinsvorsorge.
Ich möchte in den verbleibenden Sekunden noch kurz aus einem Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19. März zitieren, in dem es mit Blick auf die europäische Sparpolitik heißt:
Wer davor warnt, dass Sparpolitik nicht die Würde von Menschen und Nationen zerstören darf, der ist kein Depp, sondern Europäer.
Dieses Zitat möchte ich gerne wie folgt abwandeln: Wer davor warnt, dass die Sparpolitik des Landes nicht die kommunale Selbstverwaltung zerstören darf, der ist kein Depp und auch nicht schlicht, sondern ein Retter der Kommunen, der Basis unserer Demokratie.
Eine gerechte Verteilung der Steuereinnahmen auf die Gemeinden ist keine Verschwendung, kein Luxus, sondern dient dem sozialen Zusammenhalt in unserem Lande. Deswegen fordern wir die CDU und die GRÜNEN auf: Legen Sie einen neuen Gesetzentwurf vor, der eine nachhaltige und angemessene Finanzierung der Kommunen vorsieht, einen Gesetzentwurf, der wirklich fair mit den Kommunen umgeht. Sie haben genug Zeit. Nutzen Sie die Osterferien dafür. In Zeitverzug haben Sie sich selbst gesetzt
gerne, Herr Präsident –, weil Sie auf die kritischen Punkte und Anmerkungen der Kommunalen Spitzenverbände in den Diskussionen nie wirklich eingegangen sind.
Ich komme zum Ende. Mit dem vorliegenden Entwurf ist die vom Grundgesetz und der Hessischen Verfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung nicht mehr gewährleistet.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach Art. 137 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Verfassung – dort steht es so – sind die Kommunen „in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung die ausschließlichen Träger der … örtlichen öffentlichen Verwaltung“.
Warum sage ich dies zu Beginn meiner Ausführungen? – Ich sage es, weil es die Verfassung ist, die uns Vorgaben darüber macht, wie das Land die Kommunen zu fördern und zu unterstützen hat.
Das macht sie deshalb, weil die Kommunen die Basis unseres Staates sind. Damit sind die Kommunen das Fundament unserer Demokratie. In unseren Kommunen, in den Städten und Gemeinden, und in den Kreisen nehmen die Menschen am gesellschaftlichen Leben direkt teil. Dort findet Demokratie mit den Menschen vor Ort direkt statt.
Was aber tut die Hessische Landesregierung, unter deren Schutz die Hessische Verfassung die Kommunen gestellt hat? – Das Land vernachlässigt die in seinem Schutz stehenden Kommunen. Das Land lässt die Kommunen finanziell im Stich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung beim Kommunalen Finanzausgleich lässt darauf schließen, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändern wird. Die Regierung hat mit einem Wortspiel begonnen. Das möchte ich gerne aufgreifen. K steht für kommunale, F für Finanz und A für Armut. Kommunale Finanzarmut wird auch in Zukunft das Handeln der Landesregierung bestimmen.
Herr Bellino, ich frage in diesem Haus: Welcher vernünftige Mensch wird denn so die Axt an die Basis eines Staates anlegen? – Das Wortspiel des Ministers, das sich auch in dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wiederfindet und besagt, der Kommunale Finanzausgleich sei klar, fair und ausgewogen, erweist sich als finanzpolitische Fata Morgana.
Weil Sie von den Fachleuten dafür nicht gelobt werden, loben Sie sich, wie so oft, in diesem Haus eben selbst.
Eigenlob ist nicht nur anmaßend, sondern es ist selbstüberschätzend.
Der Volksmund kennt dafür einen drastischen Ausdruck. Er formuliert ganz einfach: Eigenlob stinkt.
Kolleginnen und Kollegen, Christian Morgenstern hat das Prinzip, nach dem die Regierung den neuen Kommunalen Finanzausgleich strickt, so benannt:
Weil … nicht sein kann, was nicht sein darf.
Anders formuliert heißt das: Sie haben so lange gerechnet, bis es passte. – Am Anfang stand das Ergebnis: Es gibt nicht mehr Geld für die Kommunen. – Dann haben Sie eben so lange gerechnet, bis es gepasst hat.
Herr Pentz, wie anders können Sie erklären, dass Sie offensichtlich bei der Aufstellung des Haushalts 2014 hellseherische Fähigkeiten hatten? Herr Pentz, denn im Haushalt 2014 steht genau die Zahl, die jetzt nach Ihrer Berechnung herausgekommen ist.
Herr Pentz, ich bitte Sie, mich einfach ausreden zu lassen. Sie können sich dann zu Wort melden.
Frau Präsidentin.
Herr Pentz, KFA heißt nämlich: kaum fassbare Argumentation. Wie sonst erklären Sie sich, dass die drei Kommunalen Spitzenverbände unisono massiv Kritik üben? Sie sind enttäuscht. Nach wie vor fordern die drei Kommunalen Spitzenverbände eine bessere Finanzausstattung. Sie tun dies nicht für sich, sondern sie tun das für die Menschen in den Kommunen, für die hessischen Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Kommunen zu Hause sind. Diesem Appell schließe ich mich an.
Das haben wir eben auch von Herrn Kollegen Schork gehört: In ihrem Entschließungsantrag versucht die Koalition, so zu tun, als sei nunmehr die Finanzierung des Sports, der Umwelt, der Kultur und der Wissenschaft zu 100 % gesichert. Das wird mitnichten der Fall sein. Ich werde Ihnen auch erklären, warum dies mitnichten der Fall ist.
Die Kommunen werden nach der Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht mehr Geld erhalten. Die Mittel, die sie bisher erhalten haben, sind nicht aus
kömmlich. In Zukunft werden sie auch nicht auskömmlich sein.
Damit werden die kommunalen Verluste vor Ort nicht verringert werden, sondern sie werden bleiben. Ich prophezeie Ihnen: Sie werden in Zukunft sogar steigen. Deswegen wird sich ganz konkret in der einzelnen Stadt, in der einzelnen Kommune oder im einzelnen Landkreis nach wie vor die Frage stellen, wo denn gespart werden soll. Werden Schwimmbäder geschlossen werden? Werden Sportanlagen oder kulturelle Einrichtungen geschlossen werden? Werden Umweltstandards gesenkt werden? Das Problem wird damit gerade nicht gelöst.
Sie geben den Kommunen Steine statt Brot. Ich komme noch einmal auf das Wortspiel zurück: Klar ist dies auf alle Fälle nicht.
Ich komme auf den Punkt 7 des Entschließungsantrags der Koalition zu sprechen. Sie schreiben da von einer „intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden“. Wie kommt es dann, dass die Vertreter der Verbände in der Ausschusssitzung erklärt haben, sie hätten die Unterlagen erst kurzfristig erhalten, sie würden die Berechnungen zum ersten Mal sehen und bräuchten für eine detaillierte Stellungnahme Zeit? Das ist ebenfalls nicht unbedingt im Sinne Ihres Wortspiels fair.
Der grüne Finanzdezernent im Kreis Bergstraße hat am Montag dieser Woche bei der Einbringung des Entwurfs des Haushalts für das Jahr 2015 Folgendes erklärt – ich zitiere –:
[So] ist festzustellen, dass trotz … starker Konsolidierungsbemühungen und deutlicher Unterschreitung des Schutzschirmziels auch im … [Jahr 2015] die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um auch nur annähernd die Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Das müssen Sie sich vor Augen halten, da Sie hier behaupten, die kommunalen Probleme würden zukünftig gelöst.