Karin Wolff

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der erste Satz des Antrags der Fraktion der GRÜNEN lautet:
Der Landtag stellt fest, dass das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) geeignet ist, ein national und international anerkannter Standort für Forschung und Lehre zu sein und gleichzeitig eine regionale Patientenversorgung bester Qualität anzubieten.
Ich finde, diese Formulierung entspricht der Realität und ist ziemlich angemessen. Sie ist zweideutig gemeint. Aber sie ist zutreffend.
Der Wunsch, wie ihn Frau Wissler eben formuliert hat, ist ein völlig anderer. Denn sie wünscht sich ausdrücklich, dass das nicht der Fall ist. Das ist eine Autosuggestion, die der Tatsache geschuldet ist, dass sie grundsätzlich gegen private Einrichtungen ist.
Tatsache ist aber, dass dieses Klinikum hochleistungsfähig ist, und zwar sowohl bei der Patientenversorgung als auch in der Forschung. Es ist das drittgrößte Universitätsklinikum in Deutschland, und es ist erfolgreich.
Es sind Schritt für Schritt Investitionen in einer Größenordnung von Minimum 360 Millionen € geleistet worden. Damit wurden Gebäude errichtet. Damit wurden neue Forschungsschwerpunkte eingerichtet. Im Moment sind Investitionen in Gießen wie auch in Marburg bei der Erwachsenenpsychiatrie und bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Arbeit. Es wird eine Menge dessen geleistet, was in den Jahren zuvor nie geleistet wurde.
Zumindest eines nehme ich zur Kenntnis: Mit der Formulierung der Nr. 1 des Antrags wird zunächst einmal akzeptiert, dass der Zusammenschluss der beiden Klinika eine hoch professionelle, gute und wirkungsvolle Leistung gewesen ist.
Entgegen manch anderem, was immer wieder behauptet wird, kommt dazu, dass dieses Klinikum seinen Personalbestand in gleicher Höhe gehalten hat. Das ist im Vergleich zu manch anderem staatlichen oder kommunalen Klinikum eine beachtliche Leistung.
Es gibt 60 Stellen mehr. Es sind also sogar geringfügig mehr. Wer die Zahlen anderer Klinika im Land oder bundesweit sieht, weiß, dass das eine enorme Leistung ist, die zu der Leistungsfähigkeit bei der Versorgung und der Forschung erheblich beiträgt.
Zur Leistungsfähigkeit muss allerdings in Zukunft auch die Partikeltherapie dazugehören. Da kann es überhaupt kein Missverständnis geben. Ich glaube auch, dass die RhönKlinikum AG das indirekt akzeptiert hat. Denn sie zahlt seit diesem Jahr die Pönale.
Das muss aber auch entsprechend weiterverhandelt werden. Wir wollen, dass die hohe Leistungsfähigkeit des Klinikteils in Marburg in diese Richtung ergänzt wird. Wir wollen, dass das, was in Darmstadt bei der GSI, später in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum in Heidelberg, vorbereitet und erbracht wurde, auch am Standort Marburg für die Patienten geleistet wird. Dann wird in der Tat das, was wir wollen, zu einem besonderen Alleinstellungsmerkmal in der Region Mittelhessen werden.
Allerdings hat nicht nur die LINKE, sondern auch die SPD die Partikeltherapie schon häufig für tot erklärt, und zwar nicht, weil sie deren Erfolg wollen, sondern weil sie einen Misserfolg der Landesregierung haben wollen. Aus keinem anderen Grund geschieht das.
Wir kämpfen in der Tat für diese Partikeltherapie am Standort Marburg. Das tut die Landesregierung in Verhandlungen, die sie immer und immer wieder im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst dargestellt hat. Die Ministerin hat dazu in jeder Sitzung vorgetragen.
Ich frage mich, warum das Thema Kündigung durch Siemens von der Fraktion der GRÜNEN in dieser Weise vorgetragen wird. Ich frage mich, warum die Fraktion der GRÜNEN das während des Verhandlungspokers macht, der im Moment ganz offensichtlich zwischen Siemens und der Rhön-Klinikum AG um die Fragen stattfindet: Wer hat wem was abgekauft oder gemietet? Wer ist zu was verpflichtet? – Das gibt es dann auch noch zwischen der Rhön-Klinikum AG und dem Land.
Es handelt sich um einen Verhandlungspoker, bei dem die Kündigung noch nicht mit dem Abbau identisch ist. Der Abbau erfordert einen Antrag. Dieser Antrag liegt nicht vor. Der Antrag müsste genehmigt werden.
Ich frage mich mittlerweile: Machen sich die Oppositionsparteien möglicherweise zum Werkzeug der Falschen,
indem sie Spekulationen, die nicht angemessen sind, mit Tatsachen verbinden?
Ich frage mich in der Tat, ob das nicht auch im zweiten Fall gilt. In einem anderen Punkt des Antrags wird erneut über eine Übernahme spekuliert. Ich frage mich, ob das nicht möglicherweise im Sinne ganz anderer Verhandlungsführer ist. Denn das geschieht nicht im Sinne des Landes Hessen und im Sinne der Landesregierung.
Ich frage mich gelegentlich, ob Sie solche Themen möglicherweise nicht im Interesse der Patienten und des Klinikums, sondern als Werkzeug im Kampf gegen die Landesregierung benutzen. Das wäre schäbig.
Meine Damen und Herren, in der Tat muss sich mancher in Mittelhessen überlegen, ob er tatsächlich diejenigen unterstützt, die dieses Klinikum schlechtreden, die behaupten, es habe schlechte Arbeitsplätze, die Zweifel an der Qualität der Versorgung säen und die die Forschungsleistungen vorwiegend unterschlagen. Das Klinikum wie die Forschung, die Versorgung und die Region Mittelhessen brauchen anderes. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die Sprache von Dr. Spies aufzunehmen: Herr Dr. Spies lag schief, er liegt schief, und er wird auch in Zukunft schiefliegen.
Es ist wieder einmal ein Tag des Schattenboxens.
Die privatwirtschaftliche Übernahme eines Klinikkonzerns durch einen anderen privaten Klinikkonzern ist aufgrund von internen Satzungsbestimmungen und Konkurrenten gescheitert. Nun macht sich die SPD auf, Krokodilstränen über zwei privatwirtschaftliche Klinikkonzerne zu vergießen.
Das ist immerhin sehr „glaubwürdig“. Sie haben diese Themen heute hier eingeführt, und Ihnen muss ich das sagen.
Ich verlasse mich sehr darauf, und das können Sie auch tun, dass sich Ministerpräsident Bouffier weiter persönlich dafür einsetzen wird, dass das drittgrößte Universitätsklinikum in unserem Land und seine Beschäftigten und die Patienten in eine erfolgreiche Zukunft gehen.
Meine Damen und Herren, im Kern geht es doch um dieselbe Debatte wie vorgestern mit unterschiedlichen Objekten. Vorgestern ging es um die EBS, heute geht es um das UKGM.
Oder gestern, einverstanden. – Aber Ihnen geht es von vornherein nur um die Frage der Privatisierung und das Misstrauen gegen solche Privatisierungen.
Sie schrecken nicht davor zurück, bei beiden Themen die Wirtschaftlichkeit infrage zu stellen, mit Begriffen wie „Insolvenz“ zu zündeln.
Ihnen ging es von vornherein nur um ein Schlechtreden der Privatisierung, und Sie reden sie weiter schlecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es eine Selffulfilling Prophecy gibt, dann wissen wir auch, wer dafür verantwortlich ist.
Bei Herrn Dr. Spies merkt man es doch der Stimme und den Augen schon an, auch der Stimme, wenn man ihn im Radio hört: Es geht darum, dass Angst gemacht wird, dass dramatisiert wird. Er hat seine Freude am Dramatisieren, er hat seine Freude am Schlechtreden. Er tut so, als müsse jeder Angst haben, die Patientinnen, die Beschäftigten an den Kliniken.
Das ist doch der Zweck, den Sie in der öffentlichen Auseinandersetzung verfolgen. Wer braucht denn Angst zu haben in den HSK? Da haben Sie lokal doch mitgestimmt. Wer braucht denn Angst zu haben in der Aukammklinik? Wer braucht denn Angst zu haben in der DKD? Das sind hervorragende Einrichtungen mit hoher Qualität. Bei den HSK besteht höchstens Anlass, einmal nach hinten zu schauen, was dort alles aufgedeckt wird. Ihre Qualität ist doch unbestritten. Beim UKGM ist unbestritten, dass die gleichen Renditeerwartungen wie bei einer dieser Kliniken nicht einzulösen sind. Das ist uns gemeinsam klar, und das wird mit Sicherheit auch dem Eigentümer klar sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrheit ist, dass Klagen über Belastungen, auch über schwierige Bedingungen an Klinika völlig unabhängig von der Organisationsstruktur sind. Die finden Sie, wenn Sie sich umschauen, bei den privaten genauso wie bei den gemeinnützigen, genauso wie bei den kommunalen. Fehler finden
Sie in allen Formen von Klinika; denken Sie an BremenNord, an die Fälle, die wir in diesem Jahr gehört haben, an die gerade zitierten Fälle in den HSK.
Hören Sie auf, das UKGM wie andere Einrichtungen schlechtzureden und Freude zu entwickeln, wenn Probleme auftreten. Wir brauchen ein leistungsfähiges Universitätsklinikum, und wir haben eines.
In der Tat ist es jetzt an der Zeit, nachdem die Entscheidungen getroffen worden sind, dass ein Neustart auch in den Beziehungen zwischen dem Land und dem Universitätsklinikum bzw. vor allem dem Betreiber erfolgt. Die Ministerin hat die entsprechenden Gremien einberufen und hat bereits festgestellt und dem Ausschuss mitgeteilt, dass der Gesprächsfluss und der Informationsfluss wesentlich besser sind als in den vergangenen Monaten. Das muss weiterentwickelt werden. Dazu gehört dann auch das schlüssige Konzept von Rhön-Klinikum, wie man weiter verfährt, insbesondere im Blick auf die personellen Entwicklungen an beiden Standorten.
Diese Gespräche sind jetzt weiter zu führen, und zwar genau in den Gremien, die eingerichtet worden sind. Ich bin sehr sicher, dass das Land in Zukunft das weiterführen wird, was die Ministerin immer und immer wieder im Ausschuss berichtet hat, nämlich den Einfluss, den wir aufgrund unseres Anteils haben, geltend zu machen, in der Gesellschafterversammlung, in dem neuen Gremium, in dem die beiden Universitäten, die Geschäftsführung des UKGM, der Betriebsrat und der Rhön-Vorstand vertreten sind, konstruktive Gespräche zu führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns dies unterstützen, aber nicht schlechtreden, nicht Katastrophen herbeireden, für die Sie dann die Verantwortung übernehmen dürften. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ausnahme der Fraktion der LINKEN hatten wir zum Gesetzentwurf und auch zu den beiden vorliegenden Anträgen gestern im Ausschuss eine ausgesprochen konstruktive Beratung. Deswegen ist es auch möglich geworden, dass der Gesetzentwurf heute mit der umfassenden Mehrheit des Hauses beschlossen wird. Er wird deswegen so beschlossen, weil die Lage noch außerordentlich unklar ist. Auf der einen Seite haben wir eine laufende Mediation, und es ist gut, dass die Landesregierung diese Mediation in Gang gesetzt hat.
Auf der anderen Seite haben wir eine Übernahmeprozedur, die, wie wir alle wissen, in dieser Woche kulminiert und in einer Entscheidungssituation steht.
Deswegen ist es sinnvoll, in dieser Situation des Übergangs, der noch vorhandenen Unklarheit, die Fristen zu strecken, und das tun wir heute, zumal die entsprechenden juristischen Fragen, die ich in der ersten Lesung aufgeworfen habe, zur Zufriedenheit geklärt werden konnten und uns daran nicht hindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist zunächst eine Befriedung eingetreten, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben länger Zeit, für sich eine persönliche, unbelastete Entscheidung zu treffen.
Auf der anderen Seite hat die Landesregierung in diesen Tagen eine schwierige Entscheidung zu treffen. Ich denke, dass es richtig ist, dass wir in diesem Hause der Landesregierung ausdrücklich freie Hand in dieser Situation geben, dass wir ihr die Möglichkeit geben, dass sie alle auf dem Tisch liegenden Optionen betrachtet
und dass sie eine Entscheidung trifft. Die Ministerin Kühne-Hörmann und der Ministerpräsident haben sich entschlossen, genau dies zu tun. Ich glaube, dass der moderate Ton im Ausschuss gezeigt hat, dass es von anderen Fraktionen mit unterstützt wird, dass wir in dieser Weise mit Unternehmen umgehen und das Beste für die Patienten, für die gesundheitliche Versorgung, für die Angestellten und auch für die Wissenschaft in Mittelhessen machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Übernahme erfolgt, dann hat das Land das Recht und
auch ausdrücklich die Pflicht, alle Optionen abzuwägen. Ich will deutlich machen, dass dies in der Region nicht ideo logisch diskutiert wird. Der Präsident der Universität Gießen, Herr Mukherjee, hat vorgestern im Interview gesagt:
Das Land sollte alle Optionen prüfen. Aber mir geht es vor allem darum, dass wir, mit welchem Partner auch immer – ob staatlich oder privat –, die Kooperationsbeziehung zwischen Forschung und Lehre einerseits und Patientenversorgung auf der anderen Seite verbessern und weiterentwickeln.
Das ist das entscheidende Kriterium, um das es geht.
Meine Damen und Herren, wenn jetzt wiederum die Privatisierungsdiskussion insgesamt von der LINKEN aufgerufen wird, dann ist das eine klare ideologische Veranstaltung, und es wird genau so abgehakt.
Ist die Privatisierung auf der anderen Seite grundsätzlich falsch? Ich sage nach wie vor Nein. Manche von denen, die immer noch sagen, es sei in der Vergangenheit ein Fehler gewesen, sind auch nicht davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, wieder Besitzer zu werden, die alten Verhältnisse wiederherzustellen.
Deswegen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich es außerordentlich bedauerlich finde, dass wir bestimmte Phänomene, die wir heute im Gesundheitswesen haben, auf die Frage von Privatisierung oder nicht fokussieren. Frau Schulz-Asche hat die Frage an einer Stelle angesprochen. Wir haben an allen Krankenhäusern in der Republik, ob sie frei-gemeinnützig, privat oder staatlich-kommunal sind, dieselben Fragestellungen.
Wir sehen, dass der medizinische Alltag überall schwieriger geworden ist. Nach dem Statistischen Bundesamt hat sich von 1991 bis 2007 die Zahl der Krankenhäuser um 14 % verringert, die Zahl der Betten um 24 % und die Verweildauer um 42 %. Das hat etwas mit allgemeinem Kostendruck zu tun, mit der Gesundheitsstruktur, und das ist ein Phänomen, das wir zu beobachten haben und mit dem wir in allen Formen von Krankhäusern, in allen Formen von Trägerschaft umgehen müssen.
Es ist nicht ehrlich, wenn wir die Diskussion hier auf die Frage privatisiert oder kommunal fokussieren. Nein, ich bin nach wie vor der Meinung, wir sollten uns mit den Chancen dessen, was 2005/2006 gemacht worden ist, nach wie vor beschäftigen. Wir sollten die Chancen zur Kenntnis nehmen, wir sollten sie wertschätzen. Es bleibt dabei: Es sind 367 Millionen € investiert worden, die das Land niemals zur Verfügung stellen konnte, Herr Dr. Spies. Die sind jetzt in die beiden Standorte hineingeflossen.
Meine Damen und Herren, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass zwei so nahe beieinanderliegende Universitätsklinika in der alten Struktur so weiterexistiert hätten?
Ich sage es noch einmal: Das Krankenhaus in Gießen wäre möglicherweise heute auf dem Stand eines Stadtoder Kreiskrankenhauses.
Nach dem heutigen Status, nach der Investition von 367 Millionen €, bin ich der Meinung, dass die Frage, ob Gießen oder Marburg besser ausgerüstet und vorbereitet ist für die Behandlung von Patienten, nicht so einfach beantwortbar ist, da sie beide hervorragend ausgestattet sind.
Beide haben gemeinsam ein Potenzial, indem sie mehr Patienten versorgen können, indem sie komplexe Krankheitsbilder behandeln können, indem sie in der Lage sind, mit spezialisiertem Lehrpersonal, Forschungspersonal und auch den behandelnden Ärzten eine Vielzahl von Krankheitsbildern zu behandeln und auch Schwerpunkte zwischen Gießen und Marburg zu verteilen, um noch größere Exzellenz gewinnen zu können für die Behandlung der regionalen Patienten, aber auch überregionaler Patienten.
Deswegen bin ich der Meinung, der Eigentümer – wer immer das sei – sollte sich der Chancen, die in einem solchen Klinikum liegen, sehr viel mehr bewusst sein, als es im letzten Jahr der Fall zu sein schien. Dazu darf ich noch einmal das, was Präsident Mukherjee gestern gesagt hat, wie ich es ganz ähnlich in der letzten Debatte schon einmal versucht habe, zitieren. Herr Präsident Mukherjee hat gesagt:
Ein weiterer Punkt, der mit einem zukünftigen Eigentümer zu klären wäre, ist, wie seine strategische und auch finanzielle Erwartung an ein Universitätsklinikum im Gesamtkonzern ist. Wie sieht es mit der Renditeerwartung aus? Ist das die gleiche wie an ein x-beliebiges Kreiskrankenhaus? Das kann natürlich nicht sein. Es sollte eine schwarze Null reichen. Was ist die Universitätsmedizin einem Mutterkonzern wert? Welche strategische Rolle spielt die Uniklinik im Gesamtkonzern?
Und weiter an einer anderen Stelle:
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Universitätsklinikum die strategische Funktion eines Flaggschiffs für die anderen Häuser des Konzerns übernehmen kann, die ihrerseits von der besonderen Expertise des Flaggschiffs profitieren.
Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen und Wochen Entscheidungen haben, die genau diese Gedanken und wieder die Chancen in den Vordergrund stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte um das Klinikum in Gießen und Marburg und den Rhönkonzern ist ja nicht immer von Redlichkeit geprägt.
Ich habe noch einmal in die alte Debatte zur Gründung geschaut. Damals wurde bei der Formulierung des Gesetzes deutlich, dass die qualitativen Anforderungen, die dem Gesetz und der Ausschreibung zugrunde gelegen haben, konsensual unter Federführung des Sozialministeriums festgelegt worden sind – unter Einbringung der medizinisch-wissenschaftlichen Berater, unter Einbeziehung der Dekane, der ärztlichen Direktoren, der Vorstände der damaligen zwei Klinika, die sogenannte damalige Quertapete.
Ausgangspunkt für die Ausschreibung allgemein anerkannt – das war die Basis der Vergabe.
Zweitens. Wer sich in der Landschaft des Gesundheitswesens umschaut, wird, wenn er ehrlich ist, keinen großen Unterschied in der Frage des Rationalisierungsdrucks sehen, was öffentlich-rechtliche und private Klinika angeht.
Das trifft unabhängig von der Rechtsform alle.
Drittens. Wenn man sich die alten Protokolle anschaut: Wir hatten vor eineinhalb Jahren eine Anhörung zum Thema Evaluation des Klinikums Gießen-Marburg im Ausschuss. Dort hat der Dekan aus Marburg, Herr Rothmund, vorgetragen, beim Personal gebe es keine negativen Vergleichszahlen zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Klinikum,
und diese Zahlen seien dem Wissenschaftsrat so vorgelegt worden.
Kollege Müller hat natürlich recht: Wir beobachten heute eine Art von politischer Amnesie bezüglich dieser Tatsachen, aber auch bezüglich dessen, welche Investitionen damals in Gießen und in Marburg nicht geleistet worden sind.
In aller Nüchternheit will ich sagen: Hätten wir damals dieses nicht vollzogen, dann hätten wir heute zumindest Gießen auf der Ebene eines Stadtkrankenhauses.
Und ob es Marburg ganz viel besser ginge, weiß ich nicht.
Die Investitionen haben schlicht und einfach und unbestreitbar medizinische Modernität ermöglicht.
Und die neu gegründete Behring-Röntgen-Stiftung fördert die Forschungsexzellenz in diesem Bereich nachweislich und sehr produktiv für die beiden Klinika und die Fachbereiche.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das schließt natürlich nicht aus, und das will ich ausdrücklich sagen, dass es auch Dissonanzen im Verhältnis zu Rhön gibt. Wir haben uns natürlich etwas anders vorgestellt, was die Partikeltherapie, was die Kommunikation eines Konzerns, was die Kontinuität der Arbeit von Geschäftsführung und auch die Nutzung der strategischen Möglichkeiten des Besitzes eines Universitätsklinikums im Konzern miteinander und mit anderen Arten von Klinika, die sie auch haben, angeht.
Selbstverständlich haben wir nur bedingtes Verständnis für das, was den Rhön-Konzern auch in seiner strategischen Änderung seiner Politik in Veränderung etwa auf die Personalzahlen angeht. Dort ist unser Verständnis ausgesprochen begrenzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will allerdings auch eines sagen: Die Rücknahme wird von der SPD nicht ausdrücklich gefordert, auch nicht von den GRÜNEN. Das ist sehr offen und in einer Abwägung begriffen. Ich denke, das ist auch das Maximale, was man im Moment aussagen kann. Ich sehe keinen Bedarf, vom da
maligen Gesetz Abstand zu nehmen. Ich sehe allerdings einen Bedarf, im Prozess eines Übergangs auch Rahmenbedingungen dort zu justieren, wo die Evaluation und die Erfahrung mit dem Rhön-Klinikum etwas ergeben haben, das wir auch justieren können.
Wir haben im Prozess des Übergangs eine Chance, dort Justierungen vorzunehmen. Diese Chance wird mit Sicherheit wahrgenommen. Die Ministerin hat im Ausschuss sehr deutlich gesagt, welche Defizite sie an dieser Stelle auch sieht. Es geht selbstverständlich darum, die medizinische Exzellenz, die Versorgung in der Region, die Zusammenarbeit im Klinikum, die Behandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Forschung und Lehre in einem Gesamtkonzept zu sehen und entsprechend zu überprüfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Übernahme ist eine Chance, die Erfahrung der letzten fünf bis sechs Jahre einzubeziehen und auf neue Füße zu stellen, um die Chancen auszuloten, den Einfluss des Landes größer zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mir dabei wünschen, dass, wenn es eine Übernahme durch einen Krankenhauskonzern nun geben kann, dieser Konzern die Chancen eines Universitätsklinikums sehr viel klarer sieht, als das bisher der Fall ist.
Dabei muss deutlich werden, dass ein Konzern, der darauf achtet, dass er kleine Krankenhäuser, auch Krankenhäuser der Maximalversorgung, der Akutkrankenhäuser und Reha-Einrichtungen hat, wenn er auch ein Universitätsklinikum hat, sich der Chancen bewusst ist, die dieses Universitätsklinikum mit der entsprechenden Forschung und Lehre für die Arbeit in allen Einrichtungen des Konzerns hat, dass er sich gleichermaßen auch bewusst ist, dass die Gewinnerwartung des Universitätsklinikums zwingend eine andere ist, als bei anderen Krankenhäusern, und dass dieses auch dazugehört.
Auf dieser Basis und dieser Erkenntnis kann man auch ein Universitätsklinikum als ein Flagschiff im Konzern führen, wenn man es denn will. Darauf sollten wir meines Erachtens setzen.
Nun hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Grunde genommen an dem Gesetz eine einzige Zahl ändert – darüber geht es nicht hinaus, Herr Dr. Spies – und das gleich mit einer Aussage kombiniert, ein Gesetz sei verfassungswidrig gewesen. Herr Kollege Dr. Spies, Sie wissen, dass das ziemlich präzise die Unwahrheit ist. Es ist eine einzelne kleine Bestimmung gewesen, die vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen und entsprechend verändert worden ist
entgegen dem Bundesarbeitsgericht, vollkommen richtig, Herr Kollege Dr. Müller. Wir haben dann auf der Basis der Frist, die uns das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, ein Gesetz vorgelegt und entsprechend beschlossen. Wir haben auf Antrag der Fraktion der FDP und der CDU bereits eine Fristverlängerung von drei auf sechs Monate vorgenommen. Diese Fristverlängerung würde
im nächsten Monat auslaufen, wenn das Gesetz so stehen bliebe.
Ich finde, wir sollten uns sehr genau im Ausschuss mit den sachverständigen Beratern aufgrund der Stellungnahmen überlegen, die uns schriftlich ereilen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, dieses tatsächlich zu tun. Wir verschließen uns dieser Überlegung nicht. Aber wir wollen zunächst wissen, ob das vor dem Hintergrund der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst uns gebunden hat, aber die selbstverständlich auch eine zeitlich absehbare rechtliche Klarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter impliziert, möglich ist.
Und wir wollen wissen, ob sich etwa die Überschneidung der Fristen für diejenigen, die bis jetzt schon gesagt haben, dass sie ihren Arbeitgeber wechseln wollen, und darauf ein Recht haben, innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurückgenommen zu werden, möglicherweise mit einer weiteren Verlängerung der Frist für alle beißt. Solche rechtlichen Fragen und andere wollen wir durch die Stellungnahmen überprüft wissen und auf dieser Basis im Ausschuss eine gewissenhafte Überprüfung dieses Gesetzentwurfs vornehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage nach wie vor: Bei allen bitteren Pillen, die uns mittlerweile in der Praxis dessen aufgegangen sind, wie ein Konzern dieses Klinikum zum Teil geführt hat, ist dennoch der Entwicklungsprozess der Universitätsklinika in Gießen und Marburg ein Erfolgsprozess zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dieses überwiegend auch materiell zu schätzen wissen, zugunsten der Patientenversorgung, zugunsten der Forschung und auch der Lehre in diesem Bereich. Das noch sicherer zu machen, das qualitativ abzusichern, sollte die primäre Absicht in diesem Landtag sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so: Der Urheberschutz ist auch im Internet keine Verfügungsmasse. Er darf es nicht sein. Dafür müssen die Mechanismen neu justiert werden. Dazu braucht es im Zweifelsfall eine Anpassung des Rechts. Es muss gewährleistet sein, dass auch im Internet gilt, dass sich Leistung lohnen muss, dass derjenige, der etwas erarbeitet, dessen geistiges Eigentum etwas ist, auch den Ertrag davon haben kann, und zwar in Person und unabhängig davon, wie er sich organisiert, um sein Einkommen zu erzielen. Es muss unabhängig davon sein, ob das individuell passiert oder ob das in einer Gemeinschaft von Schöpfern geistigen Eigentums oder in einem neu justier
ten Interessenausgleich mit Verwertungsgesellschaften geschieht. Ich glaube, es besteht Einigkeit darüber, dass dort neu zu justieren ist.
Wenn man sich den Antrag anschaut, muss ich dazu allerdings schon sagen, dass dort jemand aufs Trittbrett aufgesprungen ist.
Das Hohelied der Verteidigung der Freiheit:
Ich bin mir nicht so sicher, ob ich da die LINKEN für die glaubwürdigsten Zeugen halte.
Zu den Verwertungsgesellschaften. Es besteht Einigkeit darüber, dass zwischen den tatsächlichen Urhebern geistigen Eigentums und den Verwertungsgesellschaften neu ausgeglichen werden muss. Das ist nicht die Frage.
Ich komme zum dritten Punkt. Eigentlich wollen Sie die Vergemeinschaftung des geistigen Eigentums. Das ist nun wiederum die Kostenlos-Gesellschaft, die Copy-andPaste-Gesellschaft, die wir gerade nicht brauchen können.
Man muss sich irgendwann einmal entscheiden, was man eigentlich will und was man kritisieren will. Wenn man schreibt: „Wissen und Kulturgüter sind eine Ressource, die nicht weniger wird, wenn man sie teilt“, dann kommen mir die einen oder anderen Bedenken.
Ich komme nun zurück zum eigentlichen Ansatz von ACTA. Es ist genug darüber gesagt worden, dass es nicht hinreichend transparent diskutiert worden und deswegen böse aufgestoßen ist.
Das ursprüngliche Anliegen ist es aber gewesen, vor Produktpiraterie zu schützen.
Die Notwendigkeit dazu kann man sich jedes Jahr bei der Plagiarius-Verleihung auf der Ambiente anschauen. Das kann man sich auch im Internet betrachten. Durch Plagiate entsteht den Wirtschaften in Europa jährlich ein Schaden von mindestens 8 Milliarden €.
Das ist ein Schaden für die Industrie, für den produzierenden Mittelstand, für die Erfinder, für den Staat, der keine Steuern einnimmt.
Dadurch entstehen keine Arbeitsplätze oder werden zerstört. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dagegen muss etwas getan werden. Es ist bedauerlich, dass es so schlecht gehandhabt worden ist.
Deswegen muss wieder zum tatsächlichen Schutz von geistigem Eigentum zurückgegangen werden, zum Schutz derer, die erfinden, die produzieren und die verkaufen. Aber es muss in einer neuen, angepassten Weise auch im Internet angepasst nach den Vertriebswegen geschehen. Darauf müssen wir uns konzentrieren. Dadurch, dass das
Verfahren zum EuGH geht, wird es einen langen Zeitraum brauchen; das bedeutet wahrscheinlich weitere zwei Jahre Schutzlosigkeit. Aber das ist, leider Gottes, dem Verfahren angemessen.
Die Zahl von wahrscheinlich 700.000 Abmahnverfahren bezüglich des Internets, die Abmahnindustrie, die inzwischen entstanden ist, ist ein Zeichen dafür, dass Missstände aufgetreten sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeigt, dass wir ein neues Verfahren brauchen, dass wir einen neuen Interessenausgleich brauchen, dass juristische Grundlagen justiert werden müssen, dass wir aber auch ein Bezahlverfahren brauchen, das der Leistung des Urhebers und dem Interesse des Nutzers gerecht werden.
Aber ich stimme dem Kollegen Mack ausdrücklich zu, dass es nicht zulässig ist, immer nur kostenlos herunterzuladen und damit von anderen zu profitieren, möglichst auch noch selbst Reichtum zu erwerben, indem man das gewerblich vertreibt. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns dies in den beiden Ausschüssen beraten, die vorgesehen sind.
Lassen Sie uns darüber nachdenken, was der Landesanteil bei einer Anhörung sein könnte. Lassen Sie uns dann zu einer versachlichten Diskussion über Urheberrechte, über den Urheberschutz und über Leistung in unserer Gesellschaft kommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Worte der Kollegin Wissler haben es wieder einmal gezeigt, worum es der Opposition eigentlich geht: nämlich gegen die Privatisierung zu Lande, zu Wasser und in der Luft zu polemisieren.
Ich stelle fest: Beifall des gesamten Hauses. – Meine Damen und Herren, aber die Investitionen, die durch diese Privatisierung möglich gewesen sind,
sind für dieses Universitätsklinikum in Gießen und Marburg lebenswichtig gewesen.
Herr Dr. Spies, die Bemerkung „hätte auch das Land machen können“ ist natürlich in gewisser Weise zutreffend. Nur hat das Land die Investitionen zu einem Investitionsstau von 200 Millionen € auflaufen lassen, bevor wir an die Regierung kamen und dies im Sinne des Universitätsklinikums in Gießen und Marburg geändert haben.
Ich nenne exemplarisch nur vier Blöcke: 44 Millionen € für die Kinderklinik in Gießen, erster Bauabschnitt; 170 Millionen € für den zentralen Neubau in Gießen, zweiter Bauabschnitt; 90 Millionen € für die Erweiterung des Gebäudes in Marburg; schon vorher 50 Millionen € für das Mutter-Kind-Zentrum in Marburg. Das sind existenziell notwendige Investitionsblöcke für diese zwei Klinika,
in Mittelhessen zu einem Universitätsklinikum zusammengeschlossen und dadurch doppelt schlagkräftig für die Menschen, für die Patienten in Mittelhessen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war die große Leistung der Regierung Koch.
Dann will ich Ihnen einmal die Grußworte nach der Vollendung des zweiten Bauabschnitts in Gießen zitieren, die
in der damaligen Festschrift geschrieben worden sind. Dort heißt es – ich zitiere –:
Mit diesem Neubau steht Patientinnen und Patienten, aber auch dem Personal eine moderne Infrastruktur zur Verfügung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Dann wird gesagt:
Wir begrüßen aber, dass das Klinikum die vorhandenen Netzwerke im mittelhessischen Gesundheitssektor intensiv nutzt
und die private Trägerschaft einer Zusammenarbeit aller Anbieter nicht im Wege steht. Diese Vernetzung sollte, wie vom Wissenschaftsrat dringend empfohlen, insbesondere auch in der Beziehung beider Standorte verbessert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dies ist geleistet worden. Deswegen finde ich: Der Autor dieses Grußwortes hat recht. Der Autor dieses Grußwortes war Thorsten Schäfer-Gümbel.
Meine Damen und Herren, dies ist im Sinne der Patienten, im Sinne der Gesundheitsversorgung in Mittelhessen geleistet worden. In der Tat war es auch der Wille, dass alle Beschäftigten beim neuen Dienstgeber beschäftigt sind und ihren Dienst in einer einheitlichen Dienstfunktion erfüllen können. Das war in der Tat die Absicht dieses Gesetzes.
Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle dem Bundesarbeitsgericht, das vorher sein Urteil gesprochen hatte, gefolgt wäre. Das hat es nicht getan.
Deswegen machen wir jetzt unsere Hausaufgaben und schließen diese heute auch ab, indem wir Rechtssicherheit und -frieden herstellen und es damit ermöglichen, dass im nächsten Jahr nach der verlängerten Beratungsfrist – die auch der Kollege Paulus nochmals erwähnt hat – das Verfahren tatsächlich abgeschlossen werden kann und damit in dieser Beziehung wieder Ruhe in diesem Universitätsklinikum einkehren kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Forderungen der Opposition dienen diesem Rechtsfrieden nicht. Nein, sie verlängern die Unruhe, die Ungewissheit,
und sie wecken Hoffnungen, die tatsächlich nicht einzulösen sind. Sie sind dezidiert nicht im Interesse der Beschäftigten, für die das Land in einer vergleichbaren Größenordnung tatsächlich keine Alternativen anzubieten hat.
Zur Versorgung der Patienten und für die Organisation des Klinikbetriebs in Mittelhessen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gießen und Marburg gebraucht. Ich glaube, jetzt ist es notwendig, dass wir nach dem Ende dieses Gesetzgebungsverfahrens dort zu einer Ergänzung des Tarifvertrags kommen, wie sie sich bereits im Gespräch und in Verhandlungen befindet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir – die Koalition – leisten unseren Beitrag, damit das UKGM sich
wieder auf die Spitzenforschung konzentrieren kann, auf eine Lehre auf ganz hohem Niveau, darauf, die notwendigen Investitionen vor Ort zu vervollständigen, und auf die Gesundheit der Menschen in Mittelhessen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Herrn Dr. Spies richtig verstanden habe – dass er in der nächsten Sitzung des Ausschusses Änderungsanträge einreichen wird.
Das, was er bisher gesagt hat, ist im Grunde das, was er nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesagt hat, nämlich: Die Privatisierung des UKGM war politisch falsch.
Das ist die politische Wertung der Opposition bis zum heutigen Tage. Daran hat sich nichts geändert. Darum geht es der Opposition bis zum heutigen Tage: dementsprechend Sand ins Getriebe zu streuen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident a. D. Koch hat in seiner Regierungserklärung vom 14. Dezember 2004 im Gegenteil Folgendes gesagt – ich zitiere –:
Wir können uns an vielen Stellen in der wissenschaftlichen Unterstützung – die Staatsaufgabe bleiben wird – nicht leisten, Dinge zweimal so zu machen, dass sie nicht wettbewerbsfähig sind, anstatt sie einmal so zu machen, dass sie internationale Exzellenz hervorrufen und damit Wachstum und Arbeitsplätze in unserem Land schaffen.
Meine Damen und Herren, ich will ergänzen, dass sie die Versorgung von Patienten auf medizinisch höchstem Niveau in guten und soliden Gebäuden möglich machen.
Darum geht es. Das war in diesem Zusammenhang immer das Thema der CDU – nicht die Privatisierung zu verhindern oder Sand ins Getriebe zu bringen. Vielmehr geht es um die Leistungsfähigkeit der medizinischen Forschung und der ärztlichen Versorgung in Mittelhessen: auf ganz hohem Niveau, in moderner Ausstattung und unter Auflösung des Investitionsstaus, den Sie uns hinterlassen haben. Das war die Position der CDU, und das bleibt sie auch.
Die Opposition in diesem Land bekennt sich heute noch nicht dazu, dass die Schließungsgefahr bestand – in Gießen auf jeden Fall –, aufgrund der maroden Infrastruktur. Ich habe dies schon einmal „staatliche unterlassene Hilfeleistung“ genannt, und bei dieser Bewertung bleibe ich auch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute lösen wir das ein – und, wenn Sie wollen, gerne auch noch einmal im Dezember –, wozu uns das Bundesverfassungsgericht verpflichtet hat. Für uns ist es Ziel, Rechtssicherheit und Klarheit für die Beschäftigten, die Patienten, das Klinikum insgesamt zu schaffen. In der Tat: Dabei sind wir auch nicht bereit, die Beratungsthemen auszuweiten.
Natürlich hat uns die Anhörung noch das eine oder andere Thema auf den Tisch gelegt. Das ist das Wesen von Anhörungen – dass man darüber sachlich spricht. Es war in dieser Anhörung eine außerordentlich sachliche Atmosphäre.
Manche Themen haben sich uns nicht unmittelbar aufgedrängt. In der Tat wollten wir einen begrenzten Regelungsumfang und einen begrenzten Regelungszeitraum. Wir wollen, dass das UKGM schnell wieder einen Rechtszustand erhält, in dem durch das Gesetz und durch den Tarifvertrag Betriebsfriede herrscht. Wir wollen, dass sich dieses Klinikum wieder voll und ganz auf die Forschung und die medizinische Versorgung konzentrieren kann.
Meine Damen und Herren, in der Tat haben wir ein Bedenken aus der Anhörung mitgenommen. Wir haben uns in verschiedensten Gesprächen lange damit auseinandergesetzt. Wir haben dem auch Rechnung getragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Anhörung wurde von mehrfacher Seite geraten, die Verlängerung der Erklärungsfrist tatsächlich aufzugreifen. Drei Monate seien zu wenig, insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Beratungsbedarfs. Das haben wir eingesehen, und wir sehen das als sinnvoll und als geradezu notwendig geboten an.
Meine Damen und Herren, daher haben wir auch im Ausschuss unseren Änderungsantrag gestellt. Herr Dr. Spies, die Zeit zwischen der Anhörung und der Ausschussberatung war ausreichend, um Änderungsanträge zu formulieren und auf den Beratungstisch des Hauses zu legen.
Dieser Antrag heißt: Wir wollen die Möglichkeit der Erklärungsfrist auf sechs Monate verlängern. Ich bin davon überzeugt, dass diese Verlängerung der Erklärungsfrist auf sechs Monate dazu beitragen kann, dass Arbeitskräfte bei ihren Patienten, beim Klinikum bleiben und dass damit zum Rechtsfrieden beigetragen und geholfen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem wollten wir gerecht werden. Diesen Änderungsantrag haben wir gestellt, und mit dieser Fassung sind wir heute und gerne
auch noch einmal im Dezember in der Lage, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin über diesen Untergang des Abendlandes, wie er beschrieben wird, schon erstaunt; denn es gibt ganz wahrnehmbar Herausforderungen der vergangenen Jahre, die die Bürgerinnen und Bürger belästigen, zu Ungerechtigkeiten und zu einem intransparenten Verfahren geführt haben, mit einer Organisation, die versucht, mit schwierigen Mitteln Transparenz herzustellen.
Eine Herausforderung ist dadurch gegeben, dass wir unterschiedliche Geräte haben und dass die Trennung der Menschen nach unterschiedlichen Geräten in keiner Weise mehr nachvollziehbar ist. Dafür gab es eigentlich auch unterschiedliche Beitragspflichten. Dass diese Beitragspflichten von einem nicht unerheblichen Prozentsatz der Bevölkerung tatsächlich in keiner Weise geleistet worden sind, ist einerseits auf Dauer nicht hinnehmbar, andererseits muss es dazu führen, dass ein transparenteres, klareres Verfahren, das auf moderner Erfassung der Geräte beruht, eingeführt wird.
Die eine Herausforderung ist, dass es diese trennbaren Geräte aus alten Zeiten nicht mehr gibt. Das ist in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelöst. Es gibt nicht mehr die Möglichkeit, sich durch unterschiedliche Meldungen davonzuschleichen, sondern die Menschen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen können, werden grundsätzlich beitragspflichtig, aber transparenter, als es jetzt der Fall ist.
Herr Dr. Wilken, damit beantwortet sich ein Teil der Frage. Wenn eine Beitragspflicht besteht, etwas transparenter wird, aber auch die Bemessungsgrundlage breiter wird, indem nämlich alle erfasst werden, die eigentlich auch bisher hätten erfasst werden sollen, dann ist zunächst einmal die Chance gegeben, dass mehr Geld da ist. Deswegen ist die Aussage nach wie vor richtig, dass der Einzelne und auch der Betrieb in aller Regel geringer belastet oder zumindest nicht höher belastet werden als bisher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alte System war nun wirklich nicht plausibel, und die Methoden der Erhebung waren alles andere als erfreulich. Wenn Sie schauen, wie die Privatsphäre bisher geschwächt und berührt worden ist, durch das Klingeln an der Wohnungstür, durch Fangfragen und durch das Instrument der Prämien, das, wie ich finde, nicht ganz unproblematisch ist, dann stelle ich fest: Dieses Instrument der GEZ ist so nicht fortführbar, und wir sind froh und dankbar, dass der neue Vertrag einen weitgehenden Rückbau dieser GEZ ermöglicht.
Schlüssige Bezugsgrößen sind ausschließlich der Haushalt und der Betrieb. Ich darf Ihnen ein kleines Zitat des Gutachters, Herrn Prof. Kirchhof, vorlesen, der das in seinem Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem Bild so dargestellt hat – ich zitiere –:
Wenn ein Stadtplaner feststellen will, wie viele Menschen das Angebot eines öffentlichen Weges erreicht, wird er die Zahl der im Umfeld dieses Weges lebenden Menschen ermitteln, nicht deren Schuhe zählen.
Ich glaube, das ist sehr eindeutig: Es geht nicht um die Zahl der Geräte, die jemand zu Hause, im Auto oder im Betrieb hat, sondern es geht um eine klare Bemessungsgrundlage. Das sind der Haushalt und die Betriebsstätte.
Ich werde auf die Betriebsstätten gleich noch einmal zurückkommen.
Die Ausgestaltung des neuen Systems ist meines Erachtens sozial verträglich. Man kann es sich kaum besser vorstellen. Auf der einen Seite wird der durchschnittliche Nutzer nicht stärker als bisher gefordert sein. Auf der anderen Seite werden die mehrfache Meldepflicht und die mehrfache Gebührenpflicht, die bisher bestanden, abgeschafft werden. Zum Dritten werden alle Befreiungstatbestände, die bisher gelten, auch dann gelten.
Herr Kollege Dr. Wilken, es ist auch klar, dass Empfänger des BAföG, der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes darunter fallen. Was Sie dazu gesagt haben, ist falsch. Alle diese Befreiungstatbestände werden weiterhin gelten.
Es ist durchaus so, dass die vorgesehene Regelung zur Erfassung der behinderten Menschen einem Urteil des Bundessozialgerichtes entspricht. Denn es lässt eine grundsätzliche Beitragsfreiheit auf der Grundlage der Behinderung überhaupt nicht mehr zu. Deshalb ist auch das sozial verträglich und gut geregelt. Denn es sieht die Zahlung von maximal eines Drittels der Gebühr und bei bestimmten Behinderungsgruppen eine vollständige Gebührenbefreiung vor.
In diesem Zusammenhang wollten wir durch unseren Entschließungsantrag noch etwas deutlich machen: Uns ist daran gelegen, dass gerade Menschen mit Behinderungen ein größeres Angebot von den Öffentlich-Rechtlichen bekommen, und zwar unabhängig davon, ob es um Radio oder Fernsehen geht. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag das, was die Protokollnotiz zum Fünfzehnten Rundfunksänderungsstaatsvertrag vorsieht, aufgenommen und noch einmal betont.
Stabile Beiträge, die stabile, aber nicht erhöhte Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Ziel haben, setzen voraus, dass die Privaten teilnehmen, dass die öffentliche Hand daran teilnimmt und dass auch die Wirtschaft daran teilnimmt. Ich bin aber sehr froh und begrüße ausdrücklich, dass für die Wirtschaft eine Vereinfachung erreicht wurde. Es gilt da das, was Herr Minister Wintermeyer und auch andere, wie z. B. Herr Greilich, gesagt haben. Es ist wichtig, dass die Staffelung der Betriebsgrößen noch einmal angepasst wurde und dass überhaupt nur 10 % aller Betriebe mehr als einen Beitrag werden bezahlen müssen. Diese Regelung ist richtig. Das ist eine Vereinfachung, die wir nur begrüßen können.
In der Diskussion steht sicherlich auch die Erfassung der Kfz. Auch dazu haben wir in dem Entschließungsantrag eine Protokollnotiz des Vertrages aufgenommen. Denn natürlich wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob ein Kfz tatsächlich neben dem Haushalt und der Betriebsstätte ein systemtreuer Maßstab ist. Es hat zu diesem Thema Diskussionen gegeben. Das hat dazu geführt, dass die Bemessungen geändert wurden. Das erste Kfz ist frei. Das bezieht sich auch auf Filialbetriebe. In jeder Filiale ist ein Kfz frei. Aber sicherlich werden wir auch der grundsätzlichen Fragestellung weiterhin nachgehen, ob die Kfz durch die Abgaben der Haushalte und der Betriebsstätten sinnvoll erfasst sind.
Deswegen wollen wir, dass dazu eine Evaluation vorgenommen wird und dass eventuelle Mehreinnahmen nicht
nur bei den Beitragszahlern, sondern auch bei der Integration in die Betriebsstätten aufkommensneutral ausgeglichen werden.
Das will ich gerne tun. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird auch weiterhin um den Rundfunkstaatsvertrag noch Diskussionen geben. Wir werden diese Diskussionen im Ausschuss mit einer Anhörung aufnehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich für die CDUFraktion Folgendes feststellen: Es wird ein transparenterer Vertrag sein. Es wird transparentere Gebühren geben. Es wird dem Grundsatz nach keine höheren Gebühren geben. Es wird einen gerechten Staatsvertrag geben. Dem werden wir in der Summe zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die genannten Panikattacken gibt es eher bei der SPD in diesem Hause, aber nicht bei den Betroffenen in der Region.
Lassen Sie uns einmal genauer anschauen, worum es eigentlich gehen sollte, wenn man tatsächlich die Fürsorge für das Klinikum Gießen-Marburg im Sinn hat. Es geht um die optimalen Rahmenbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung und für die Diagnose von Patienten.
Herr Präsident, es geht zum Zweiten darum, dass Krankenschwestern und Krankenpfleger die Möglichkeit haben, die Betreuung und Pflege der Patienten in guten Arbeitsabläufen so gut wie möglich darzustellen, dass Wissenschaftler ihre Forschungsvorhaben weiterentwickeln, dass Studenten ihr Handwerkszeug lernen, um in Zukunft den Herausforderungen moderner Medizin gewachsen zu sein. Es geht nicht zuletzt darum, dass Patienten eine optimale Versorgung haben, dass sie die bestmöglichen Heilungschancen haben.
Meine Damen und Herren, dass der medizinische Alltag immer anstrengender geworden ist, liegt mit Sicherheit an der finanziellen und personellen Ausstattung. Das liegt mit Sicherheit an vielen Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik, über die nicht wir entscheiden und die heute von dem Tagesordnungspunkt nicht betroffen sind.
Wir haben in Mittelhessen einen Zustand vorgefunden, der nur durch zwei Kennziffern beschrieben werden soll: ein Investitionsstau in Höhe von 200 Millionen € an beiden Standorten und allein in Gießen ein bilanzieller Verlust von 10 Millionen € im Jahr 2004. Das war die Ausgangssituation. Das hat nicht erst gestern oder vorgestern begonnen. Das ist ein Zustand, der sich über 15 bis 20 Jahre aufgehäuft hat.
Meine Damen und Herren, man kann es auch so herum sagen: Dieser Zustand über 15 bis 20 Jahre war unterlassene Hilfeleistung für das Klinikum Gießen, aber auch für Marburg und für die Menschen in der Region.
Wenn es tatsächlich dazu gekommen wäre, dass das Klinikum Gießen z. B. keine Zukunft gehabt hätte, hätte dies Arbeitsplatzverluste in der Region bedeutet – und nicht das, was tatsächlich gemacht worden ist.
Das heißt, es ging darum: Entweder wir schaffen einen starken Verbund, oder beide Standorte versinken in der Bedeutungslosigkeit, und einer geht möglicherweise sogar dem Ende entgegen.
Meine Damen und Herren, deswegen haben wir etwas Neues, sicherlich auch etwas Außergewöhnliches gemacht, nämlich beide Standorte zusammengelegt, privatisiert und damit für die Patienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zukunft dieses gemeinsamen Standortes gesichert. Wir haben als Land 100 Millionen € aus dem Erlös bereitgestellt und dies in die BehringRöntgen-Stiftung eingebracht. Wir haben dadurch die Medizin an beiden Standorten vorangebracht. Der Inves tor hat sich verpflichtet, beachtliche Investitionen zu leisten: 367 Millionen €.
Er hat sich außerdem verpflichtet, bis Ende 2010 keine betriebsbedingten Kündigungen für das übernommene Personal auszusprechen. Es besteht nicht der geringste Anlass, zu glauben, dass dieses Personal heute und in Zukunft nicht mehr gebraucht würde. – Das ist die Ausgangslage.
Wir haben uns im Ausschuss intensiv auch mit den Ergebnissen des Wissenschaftsrats 2010 beschäftigt, der diese Entscheidung im Kern bestätigt hat. Ich darf ganz kurz zitieren:
Die Privatisierung des fusionierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg hat zu erheblichen infrastrukturellen Investitionen des privaten Betreibers an beiden Standorten geführt, mit denen die baulichen Rahmenbedingungen für die Krankenversorgung und die patientenorientierte klinische Forschung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau angehoben wurden.
Auch durch zusätzliche Investitionen des Landes konnten die Bedingungen für Forschung und Lehre verbessert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Entscheidung getroffen, dass es keinen Sinn macht, zwei Einrichtungen zu privatisieren, sondern dass es notwendig ist, das entsprechende Personal bereitzustellen. Wir haben entschieden, dass es keinen Sinn macht, dass wir auf Dauer unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern haben – sonst besteht der interne Unfrieden in der Einrichtung weiter –, sondern es ist nur sinnvoll, wenn an einen neuen Arbeitgeber, einen Arbeitgeber für alle Beschäftigten dieses Klinikums übergeleitet wird.
Deswegen haben wir gerade auch mit Blick auf den internen Betriebsfrieden entschieden, dass das Personal vollständig auf den neuen Arbeitgeber übergeleitet wurde. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Die SPD schwadroniert – anders kann man es nun wirklich nicht bezeichnen – in Pressemeldungen auch heute noch in Bezug auf die Privatisierung mit Begriffen wie „durchgedrückt“, „Privatisierungswahn“, „dilettantisch durchgeführt“, „Gutsherrenmentalität“ und „Scherbenhaufen“.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, woher Sie diese Fantasien haben. Wer lesen und verstehen kann, der ist eindeutig im Vorteil. Der sieht, dass auch das Bundesverfassungsgericht eindeutig ein Ja zur Privatisierung sagt.
Ich zitiere, und dann zitiere ich auch gleich noch andere Beschlüsse:
Dabei ist nicht zweifelhaft, dass der Landesgesetzgeber berechtigt war, die Universitätskliniken zu privatisieren. Das gilt unabhängig von den besonderen, auch ökonomischen Gründen, die den Gesetzgeber im vorliegenden Fall zu dieser Entscheidung bewogen haben.
Meine Damen und Herren, das Bundesarbeitsgericht ist auch nicht gerade ein Kleckerles-Gericht. Im Jahr 2008 hat es festgehalten:
Die Privatisierungsentscheidung der Hessischen Landesregierung wie das ihre dienende, vom Landesgesetzgeber verabschiedete UKG hatten das Ziel, wichtige Gemeinschaftsgüter zu schützen.
Deswegen sage ich an diesem Pult sehr eindeutig: Die Privatisierung von Gießen und Marburg ist nicht infrage gestellt. Es war eine richtige Entscheidung der damaligen Regierung Roland Koch
und vom Bundesverfassungsgericht im Kern bestätigt.
Meine Damen und Herren, es gibt eine kleine Einschränkung.
Bei der Überleitung hat das Bundesverfassungsgericht in der Tat eine andere Gewichtung gesehen als zuvor das Landes- und das Bundesarbeitsgericht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Tat ist das etwas, was wir jetzt gewichten müssen.
Herr Dr. Spies, wenn Sie sagen, das sei abenteuerlich: Habe ich irgendwie Ihre Pressemeldung übersehen, in der Sie eine der beteiligten Richterinnen aufgefordert haben, zwischen zwei Jobs einmal ihre Karenzzeit in Anspruch zu nehmen? Ich glaube, in diesem Hause gab es einmal Anträge, die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Meine Damen und Herren, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Bewertung der Auslegung von Art. 12 – und zwar nicht dort, wo es um die Berufswahlfreiheit geht, sondern um die Arbeitsplatzwahlfreiheit – eine kleine Schattierung anders interpretiert als das Landes- und das Bundesarbeitsgericht, dann müssen Sie es uns wohl erlauben, dass wir an dieser Stelle überrascht sind, dass wir das respektieren, es sorgfältig auswerten und dass wir im Laufe dieses Jahres auch zu gerichtsfesten Entscheidungen an dieser Stelle kommen.
Meine Damen und Herren, das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2008 festgestellt – ich zitiere –:
Sowohl die Überleitung der Arbeitsverhältnisse als auch die Nichteinräumung eines Widerspruchsrechts sind aber durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt,...
Durch § 3 Abs. 1 Satz 1 UKG ist sichergestellt, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen bleiben. Der neue Arbeitgeber ist demnach auch verpflichtet, kraft Nachwirkung geltende Tarifverträge weiter auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden.
Im Übrigen sage ich dazwischen: Auch die VBL ist übernommen und von Rhön akzeptiert worden.
Ich zitiere einen weiteren Satz:
Zu Recht stellt insoweit das Landesarbeitsgericht eine im Zuge der Privatisierung zustande gekommene Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Form einer zeitlich befristeten Arbeitsplatzsicherung fest.