Gerhard Hopp
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(Vom Redner nicht autori- siert) Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Hohes Haus, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kohnen, ein Stück weit kann ich Sie schon verstehen.
Der SPD-Bundesparteitag letzte Woche war anstrengend. Das muss jetzt bearbeitet werden. Der 1. Mai steht vor der Tür. Die Maikundgebungen werden stattfinden, und da wollen Sie bei den Gewerkschaften gut dastehen.
Als Mitglied der IG Metall sage ich Ihnen: Das wird Ihnen mit diesem Dringlichkeitsantrag nicht gelingen.
Sie sprechen von einer Offensive für gute Arbeit. Das klingt erst einmal nach einem durchdachten Konzept,
das Sie vorlegen wollen. Tatsächlich aber legen Sie ein Sammelsurium von alten Anträgen vor, die früher schon eingebracht und beraten wurden. Sie fordern vieles ein, wofür Sie selbst in überraschender Weise im Bund zuständig sind. Vieles ist altbekannt oder vielleicht sogar überflüssig. Allein deswegen, weil vieles schon besprochen wurde, werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Dennoch will ich auf einzelne Punkte eingehen.
Zunächst zur Tarifbindung: Wir alle in diesem Hohen Haus wollen – das verbindet uns –, dass die Menschen gut und fair bezahlt werden. Und da ist es wichtig, dass wir den Mindestlohn haben. Ich bin auch Ihrer Meinung, dass eine gute Tarifbindung zu einem guten Tarifgefüge beitragen kann. Aber Tarifbindung zu schaffen – das haben wir hier schon öfter gemeinsam besprochen –, ist in erster Linie Aufgabe der Tarifpartner, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.
Das gilt auch für die Löhne. Weitere staatliche Eingriffe würden auch in die Tarifautonomie eingreifen. Ich glaube nicht, dass die Tarifpartner hiervon begeistert wären. Ich bin mehr dafür, sie zu stärken und zu unterstützen und ihnen Rückendeckung zu geben.
Meine Damen und Herren, Sie haben doch gesehen, dass es möglich ist, sich zu einigen. Ich verweise auf den Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie, wo neue Ansätze gefunden wurden und wegweisende Lösungen entstanden sind. Im Übrigen vergibt der Freistaat öffentliche Aufträge nur an diejenigen Bieter, die Tarifvertrag und Mindestlohn einhalten. Damit stärken auch wir als Freistaat Bayern ganz entscheidend die Tarifbindung.
Zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Sie wissen: Tarifverträge werden meistens von der Bundesregierung, genauer gesagt vom Bundesarbeitsministerium, einem SPD-geführten Ministerium, für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt, Sie könnten sich direkt mit Ihrem Antrag an Ihren Parteigenossen Hubertus Heil wenden.
Bayern unterstützt in den allermeisten Fällen auch die Allgemeinverbindlichkeit. Das kennen Sie beispielsweise aus der Anfrage der Kollegin Weikert vom vorletzten Jahr. Wir haben im Koalitionsvertrag gemeinsam auf Bundesebene vereinbart, die Bezahlung tarifspeziell in der Altenpflege weiter stärken zu wollen. Wir wollten gemeinsam mit den Tarifpartnern dafür sorgen, dass die Tarifverträge in der Pflege flä
chendeckend zur Anwendung kommen. Hier steht viel gemeinsame Arbeit auf Bundesebene für alle an.
Die Weiterbildung ist ebenfalls angesprochen worden. Auch sie wurde hier im Hohen Haus schon mehrfach diskutiert, zuletzt im Februar dieses Jahres. Ich will mich nicht wiederholen. Was ich damals gesagt habe, gilt nach wie vor: In Bayern setzen wir auf das freiwillige Engagement der Beschäftigten und der Arbeitgeber. Wir wissen, dass gesetzliche Regelungen hier nicht helfen. Das sehen wir an den Erfahrungen in den anderen Bundesländern. Wir gehen einen anderen Weg. Wir setzen Anreize, zum Beispiel mit dem Pakt für Aus- und Weiterbildung, mit dem Meisterbonus oder auch mit den Bildungsschecks über maximal 500 Euro, die gerade für Mitarbeiter in den kleinen und mittleren Unternehmen eine wichtige Unterstützung sein werden. Sie wurden in der Regierungserklärung in der letzten Woche angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der bessere Weg. Davon sind wir überzeugt.
Auch die Arbeitszeit wurde von Ihnen angesprochen. Liebe Kollegen der SPD, hier verstehe ich Ihren Ansatz nicht. Misstrauen Sie Ihren Kollegen in Berlin? Wir haben doch im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart, wie wir das Thema Arbeitszeit angehen wollen, zum Beispiel bei der Familienzeit, der Flexibilisierung oder den Chancen der Digitalisierung. Die Tarifpartner sollen hier eingebunden werden. Es ist auch sinnvoll, den Tarifpartnern mehr Flexibilität zu geben, damit auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort und in der Branche besser reagiert werden kann. So können wir Innovation und den notwendigen Arbeitsschutz gemeinsam denken. In diesem Sinne wurde der Koalitionsvertrag im Bund ausgehandelt.
Das Gleiche gilt für das Teilzeitrecht. Auch dieses Thema haben wir auf Bundesebene im Koalitionsvertrag gemeinsam geregelt. Wir sind uns doch völlig einig, dass wir vor allem Frauen helfen wollen, leichter wieder in die Vollzeitarbeit zurückzufinden. Das ist auch im Hinblick auf die Altersvorsorge sehr sinnvoll. Wir machen uns deshalb für das Recht auf befristete Teilzeit stark. Wir wollen das zügig umsetzen. Deshalb wurden dazu konkrete Eckpunkte festgeschrieben. Natürlich begleiten wir diesen Prozess konstruktiv. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt aber am SPD-geführten Arbeitsministerium, einen Entwurf vorzulegen, mit dem diese Eckpunkte umgesetzt werden können.
Das Gleiche gilt für die öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten, die Sie angesprochen haben. Auch das ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Sie kennen die Punkte sicherlich; denn Sie haben ja mitverhandelt. Wir wollen die öffentlich geförderte Be
schäftigung für bis zu 150.000 Menschen im Sinne sozialversicherungspflichtiger und bezuschusster Arbeitsverhältnisse im sozialen Arbeitsmarkt unterstützen. Auch dafür soll von Ihrem, dem SPD-geführten Sozialministerium ein Konzept vorgelegt werden. Es könnte sein, dass ein bayerischer Ansatz für Langzeitarbeitslose dafür eine Blaupause wird, nämlich das Gesamtkonzept CURA. Dieses Konzept setzt ganzheitlich an und nimmt die Familien mit. Angebote der Arbeitsagentur, der Jobcenter und der Jugendhilfe werden damit erfolgreich vernetzt. Dieses Konzept könnte Anreize für die Bundesebene schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den einzelnen Punkten im Schnelldurchlauf: Sie haben gesagt, der bayerische Arbeitsmarkt sei gut und erfolgreich aufgestellt. Ich unterstreiche das. Die CSU-Fraktion arbeitet gemeinsam mit der Wirtschaft und den Beschäftigten dafür, dass es so weitergeht und dass auch weiterhin in ganz Bayern gute Arbeitsplätze angeboten werden können. Ich habe von Ihnen vieles gehört, was umgesetzt werden müsste, was kommen sollte und was die Staatsregierung machen müsste. Tun Sie doch dort etwas, wo Sie die Zuständigkeiten haben. Tun Sie nicht so, als ob Sie im Bund noch in der Opposition wären. Gehen Sie nach Berlin zu Ihrem zuständigen Arbeitsminister und bringen Sie dort Ihre Punkte vor. Dort sind sie richtig aufgehoben. Die CSU wird weiterhin dafür arbeiten, dass in Bayern gute Arbeit angeboten wird. Wir lehnen Ihren Dringlichkeitsantrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Kollegin Kohnen, Sie haben gerade die Statistik und die Zahlen angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie gestern Vormittag beim Bayerischen Beamtenbund waren und dort miterlebt haben, wie zufrieden die Beamten mit der Unterstützung des Freistaats Bayern sind. Ich glaube, dies wäre für viele SPD-geführte Ministerien in anderen Ländern ein Vorbild. Sie könnten sich an Bayern orientieren.
Sie haben gesagt, in Bayern seien 7 % der Stellen sachgrundlos befristet. Schauen Sie einmal in das Bundessozialministerium. Wer war im letzten Jahr der Spitzenreiter bei den Befristungen? – Das SPD-geführte Sozialministerium auf Bundesebene. Fassen Sie sich also an die eigene Nase, bevor Sie uns mit Anträgen auffordern, tätig zu werden, obwohl Bayern sehr gut dasteht. Ich halte es nicht für den richtigen Ansatz, immer auf andere zu weisen. Machen Sie stattdessen Ihre Hausaufgaben in dem Ministerium, für das Sie zuständig sind. Das wäre sinnvoller.
Hohes Haus, werte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich muss jetzt keinen aufwecken, auch wenn das Licht etwas dunkler geworden ist.
Das ist ein wichtiges Thema. Ich möchte für meine Fraktion unterstreichen, dass uns alle das Ziel umtreibt, den Menschen in Bayern beste Startchancen und damit auch beste Bildungschancen zu gewähren. Deshalb diskutieren wir auch leidenschaftlich über Bildungspolitik. Wir, die CSU-Fraktion, stehen seit Jahrzehnten für beste Bildung an unseren Schulen und Hochschulen ein. Das zeigt sich darin, dass kein anderes Bundesland mehr Geld für Bildung ausgibt als Bayern. Allein in diesem Jahr wurden über 19 Milliarden Euro für Bildung und Wissenschaft bereitgestellt.
Ich glaube, die Ausbildung an Ihren Schulen war nicht ausreichend, weil Sie dort keinen Anstand gelernt haben. Ansonsten würden Sie zuhören. Das erwarte ich. Ich habe Ihnen auch zugehört.
Beim heutigen Haushaltsansatz haben wir gesehen, dass wir bei der Bildung maßgebliche Akzente setzen. An den höheren Gehältern für Lehrerinnen und Lehrer zeigt sich, dass wir mehr Geld in die Schülerinnen und Schüler investieren, als es die deutschen Länder im Schnitt tun. Deshalb ist es gut, dass Bayern nicht immer den Weg anderer Länder gegangen ist. Vergleiche der Bildungserfolge bestätigen, dass der bayerische Weg in der Bildungspolitik ein guter und erfolgreicher Weg ist. Liebe Kollegin Rauscher, Bayern hat beim Thema Bildung im Vergleich zu Recht eine gute Note erhalten. Das sieht man auch bei der dualen Bildung, um die wir weltweit beneidet werden und die kopiert wird. Diese Woche ist die Woche der Ausbildung. Ich danke unseren Betrieben, die sich in
der Aus- und Weiterbildung engagieren. Das hat heute eine Impulsveranstaltung meiner Fraktion gezeigt. Sie geben jungen Menschen zu Recht Perspektiven und Chancen.
Wir alle wissen gleichzeitig auch – darüber sind wir uns in den Ausschussberatungen einig gewesen –, dass darüber hinaus lebenslanges Lernen und beständige Aus- und Weiterbildungen zunehmende Bedeutung für jeden Einzelnen erlangt hat. Die stetige Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenzen ist der Schlüssel für jeden Einzelnen, aber auch für unsere gesamte Wirtschaft, um die Zeiten von Arbeit 4.0, von Digitalisierung und Globalisierung zu bestehen. Die Frage, bei der wir uns jedoch unterscheiden, ist die, wie wir dieses Ziel als Politik, als Gesetzgeber Bayerischer Landtag und als Freistaat Bayern am besten erreichen und unterstützen können.
Liebe Frau Kollegin Rauscher, die Diskussion wurde ergebnisoffen geführt. Sie haben die Ausschussberatungen angesprochen. In einer Demokratie müssen Sie akzeptieren, dass andere Fraktionen auch zu anderen Ergebnissen kommen. Demokratie zeichnet sich auch dadurch aus, dass es Mehrheiten gibt. Im Ausschuss sind wir zu einem anderen Ergebnis gekommen, wie wir dieses Ziel erreichen können.
Die Art und Weise, wie Sie heute die Diskussion führen, überrascht mich. Sie hören nämlich wenig zu. Ich bitte um Aufmerksamkeit für die letzten Minuten. Ich habe Ihnen auch zugehört.
Die Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN sind unserer Überzeugung nach eben nicht zielführend. Das gilt für den grundsätzlichen Ansatz, weil wir auf die Selbstverantwortung und das Miteinander von Unternehmen und Beschäftigten setzen. Wann und in welchem Bereich sich jemand weiterbildet, liegt im eigenen Interesse und in der eigenen Verantwortung jedes Einzelnen, der davon auch profitiert. Sowohl die Betriebe als auch die Arbeitgeber haben gerade in Zeiten des Fachkräftebedarfs bzw. des Fachkräftemangels ein großes Interesse daran, dass sich Mitarbeiter aktiv einbringen und fortbilden.
Aufgabe des Staates muss es sein, Weiterbildung zu erleichtern, Angebote zu machen und die richtigen Anreize zu setzen. Dafür gibt es erfolgreiche Modelle wie das Aufstiegs-BAföG und den Meisterbonus, der
in Bayern noch ausgebaut wird und sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.
Das gilt auch für die Bildungsverantwortung im gesellschaftspolitischen Bereich, in dem Erwachsenenbildung und politische Bildung unterstützt werden.
Sie haben auch die Schulen und die politische Bildung angesprochen. In die Lehrpläne ist viel Neues aufgenommen worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung, wie ihn SPD und GRÜNE vorsehen, greift aber direkt in die Wirtschaft ein. So sind auf Anordnung des Gesetzgebers nicht nur zusätzliche Kostenbelastungen, sondern auch Belastungen bei den Personalplanungen der Unternehmen zu erwarten. Viele Betriebe, vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, würden erheblich organisatorisch, bürokratisch und nicht zuletzt finanziell belastet.
Der Vorschlag greift – das hat mich gerade bei der SPD gewundert – auch in die tarifliche Gestaltungsfreiheit ein. Wir reden immer von einer Stärkung der Sozialpartnerschaft. Meiner Überzeugung nach können wir auch Vertrauen haben. In vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor Ort wurden bereits sachgerechte und auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe zugeschnittene Lösungen gefunden. Für die Metall- und Elektroindustrie ist das ein Tarifvertrag für die Bildungsteilzeit, den Sie kennen. Für viele weitere Wirtschaftszweige, von der Kunststoffverarbeitung bis hin zum Friseurhandwerk, gibt es schon gute und erfolgreiche Regelungen zur Weiterbildung. In meiner Zeit als Betriebsrat bei EADS habe ich immer selbstbewusste Betriebsräte und Gewerkschafter erlebt, die das auch eingefordert haben. Dieses Selbstbewusstsein traue ich den Betriebsräten und Gewerkschaften auch in der Zukunft zu. Der große Vorteil ist, dass anders als bei pauschalen gesetzlichen Vorgaben die branchenspezifischen, regionalen und betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Noch einmal: Die Weiterbildung liegt im Interesse der Unternehmen und der Beschäftigten gleichermaßen. Herr Gehring, Sie haben das angesprochen.
Der Blick auf die anderen Bundesländer, die Sie auch angesprochen haben, zeigt, dass gesetzliche Regelungen es nicht automatisch besser machen. Dabei komme ich zu einem wichtigen und entscheidenden
Punkt. Wir können auf die Erfahrungen der anderen Länder blicken. Was sehen wir da? – Die Bildungsfreistellung wird wenig in Anspruch genommen. Sie ist teilweise sogar rückläufig. Als Beispiel nenne ich das Land Hessen. Die Bildungsurlaubsquote lag im Jahr 1999 bei 0,62 %, im Jahr 2010 bei 0,49 %. Beispiel Niedersachsen: Im Jahr 1999 lag die Bildungsurlaubsquote noch bei 1,51 %, im Jahr 2013 bei 1,48 %, obwohl diese Länder Bildungsfreistellungsgesetze haben. Bei der Weiterbildungsquote, die Sie auch angesprochen haben, lagen beispielsweise im Jahr 2015 allein acht Bundesländer mit Bildungsfreistellungsgesetzen, wie das Flächenland NordrheinWestfalen, hinter Bayern. Das zeigt doch ganz klar, dass eine Bildungsfreistellung per Gesetz eben nicht die Lösung oder ein Wert an sich ist. Nach Überzeugung der CSU führt sie eben nicht zu mehr Weiterbildung, sie bringt jedoch mehr Bürokratie und höhere Belastungen für die Wirtschaft.
Gleichzeitig wird übersehen, welche Möglichkeiten wir bereits jetzt haben. Wir setzen auf ein Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmerschaft, vertrauen den Tarifpartnern und sehen die Rolle des Staates darin, Angebote zu machen sowie Anreize und eine Förderung zu bieten, die selbstverständlich gestärkt und ausgebaut werden muss.
Anders als von Ihnen behauptet, sind wir im Rahmen des ILO-Übereinkommens eben nicht dazu verpflichtet, Bildungsfreistellungsgesetze auf den Weg zu bringen, sondern wir haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie wir die Zielsetzung erreichen wollen.
Aus diesen fachlichen und inhaltlichen Gründen haben wir im Ausschuss Ihre Anträge abgelehnt, habe ich sie abgelehnt. Aus diesen Gründen lehnen wir auch jetzt Ihre Anträge ab. Wir haben eine klare Haltung, eine klare Meinung – dies nur als Nebensatz – im Unterschied zu den FREIEN WÄHLERN, die in den Ausschüssen alle Meinungen vertreten haben: Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung. Ich bin gespannt, wie Sie heute abstimmen werden. Am letzten Donnerstag gab es ja eine Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER. Ich bin auf Ihre Position hierzu gespannt.
Die CSU wird beide Anträge ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Roos, ich möchte noch einmal unterstreichen, was ich vorhin bereits gesagt habe: Wir leben in Zeiten des Fachkräftebedarfs. Ich habe immer Unternehmen, Betriebe erlebt – von den kleinen bis zu den mittleren und den ganz großen Unternehmen –, die selbst ein Interesse daran hatten, haben und noch mehr haben werden, dass sich ihre Mitarbeiter fortbilden. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass gerade das Thema Aus- und Weiterbildung – wir haben dies erst heute bei einer Impulsveranstaltung unserer Fraktion noch einmal gesehen – eine wichtige Rolle spielt und eine noch wichtigere Rolle spielen wird.
Die Bereitschaft der Unternehmen, dass sich ihre Mitarbeiter weiter- und fortbilden können, wird zunehmen. Aber eine gesetzliche Regelung – das scheint mir bei der SPD bei allen Themen immer die erste Antwort zu sein: alles per Gesetz zu regeln – wird dies nicht verbessern, wie die Erfahrungen zeigen. Der bessere Weg ist – davon bin ich überzeugt –, Anreize zu setzen, vonseiten des Staates zu unterstützen und nichts gesetzlich vorzuschreiben. Wir haben gesehen, dass gesetzliche Vorschriften in anderen Bereichen keine Verbesserung gebracht haben.
Sie haben auch die Betriebsräte angesprochen. Ich unterstreiche, dass ich selbstbewusste Betriebsräte erlebt habe, die selbst dafür gekämpft haben, bei Wahlen erfolgreich zu sein, und die Menschen begeistern. Auch hier setze ich darauf, dass unsere Vertreter in den Gewerkschaften und in den Betriebsräten selbst die Kraft haben, zu überzeugen und inhaltliche Akzente zu setzen.
Das unterscheidet uns im Ansatz: Wir wollen nicht alles auf den Staat, auf die Politik abwälzen, sondern haben Vertrauen in die Menschen. Das ist ein ganz großer Unterschied zwischen uns. Wir vertrauen den Menschen und den Betrieben, die schließlich die Steuermilliarden erwirtschaften, die wir Politiker gerne und gut ausgeben.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die gesetzliche Regelung nicht der richtige Weg wäre, sondern das Vertrauen in die Menschen der richtige Weg ist, lieber Kollege Roos.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Piazolo, Sie sprechen mit Ihrem heutigen Dringlichkeitsantrag ein in der Tat wichtiges und nicht nur wegen der Vorweihnachtszeit aktuelles Thema an. Wir stellen fest, dass Computerspiele sich zunehmend zu Verkaufsplattformen entwickeln, dass hohe Preise bei Spielen verschleiert werden und dass Spieler zu übermäßigem Konsum verleitet werden, und zwar über alle Altersgrenzen hinweg. Es besteht – das ist ein ganz entscheidender Punkt – ein gewisses Suchtpotenzial bei dem von Kollegen Piazolo beschriebenen Vorgehen der Spieleindustrie.
Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es in Deutschland mittlerweile eine halbe Million Menschen, die bereits an einer Videospielsucht leiden. Die Krankenkasse DAK geht zudem davon aus, dass jeder 20. der 12- bis 17-Jährigen gefährdet ist, also ebenfalls bald zu den Süchtigen gehören könnte. Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig für eine Online- und Videospielsucht. Sie müssen demnach gesondert geschützt werden.
Bei den Loot Boxen, den sogenannten Beuteboxen – mein Vorredner hat es schon gut erklärt –, gehen die Risiken für die Kinder und die Jugendlichen aber nicht primär vom konkreten Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage. Das macht es nicht weniger problematisch. Dieser Umstand stellt gerade diejenigen, die für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit den modernen Medien Verantwortung tragen, also alle, die sich in der Medienpolitik engagieren – wir in diesem Haus gehören dazu –, vor besondere Herausforderungen.
Aber ich stelle die Frage: Ist ein Verbot, ist eine Altersbeschränkung der einzige, der richtige Weg? – Das müssen wir gewissenhaft prüfen. Wir können auch gerne darüber diskutieren. Deswegen haben wir unseren Dringlichkeitsantrag mit einem anderen Zungenschlag gestellt. Dass Sie Ihren Antrag gestellt haben, befürworte ich. Es ist wichtig, dass wir diskutieren. Ihr Antrag setzt aber nach unserer Meinung falsch an. Sie berücksichtigen nicht ausreichend, dass es sich hierbei um Jugendschutz bei Online-Computerspielen handelt. Hierfür ist nicht in erster Linie das Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz unter Beteiligung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, der USK, einschlägig, sondern vor allem ist die Kommission für Jugendmedienschutz für die OnlineComputerspiele zuständig. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, problematische Online-Angebote zu bewerten, wenn es um die Wirkungsrisiken für Kinder und Jugendliche geht. Dabei hat sie schon jetzt die Aufgabe, bestimmte Formen von Werbung und Kaufanreizen, wie wir sie hier erleben, in den Blick zu nehmen. Ein grundsätzliches Verbot von Monetarisierungsmodellen existiert jedoch nicht. Unserer Meinung nach wäre es sehr sinnvoll, zu prüfen, ob sowohl in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als auch in das Jugendschutzgesetz Vorschriften zu In-Game-Käufen allgemein, aber auch ganz konkret zu Kontaktrisiken, zu Anreizen zu exzessivem Spielverhalten aufgenommen werden sollten. Das gilt besonders dann, wenn ich an das Alter denke. Ganz wichtig sind auch Aufklärung und verbesserte Transparenz durch die Hersteller.
Gegen eine Altersbeschränkung auf 18 Jahre spricht derzeit, dass Loot Boxen momentan nicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag zu den Bezahl- und Geschäftsmodellen der Anbieter zählen und deswegen nicht nach den Leitlinien der USK für eine jugendrechtliche Bewertung einzuschätzen sind. Somit gibt es momentan für die USK keinen gesetzlichen Handlungsspielraum, Loot Boxen bei der Prüfung zur Alterseinstufung zu berücksichtigen.
Loot Boxen sind aber nicht vollkommen unproblematisch. Hierin sind wir uns einig. Die Entwicklung der Vi
deospiele muss kritisch begleitet werden. Vieles, was wir jetzt erleben und was in der Welt der Videospiele angeboten wird, ist eben nicht in Ordnung und orientiert sich nicht daran, was rechtlich zulässig ist. So bieten zum Beispiel Drittbieter Portale an, auf denen man die Spielvorteile, die Sie angesprochen haben, kaufen kann, die aber nicht der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen. Das heißt, auch eine gesetzliche Änderung würde diesen Schutz nicht verbessern. Dieser Umstand kann dem Anbieter eines jeweiligen Spieles dann eben nicht zur Last gelegt werden. Für die Gestaltung dieser Shops und der Werbung gibt es jetzt schon klare jugendschutzrechtliche Vorgaben, wenn sich Anbieter mit ihren Kaufappellen direkt an Kinder oder Jugendliche wenden. Das gilt übrigens nicht nur für Loot Boxen, sondern für alle Mikrotransaktionen bei Spielen. Jetzt können schon diese Verstöße der USK gemeldet werden.
Für ein gutes Aufwachsen mit Medien darf die unterschiedliche Zuständigkeit, die jetzt schon wieder deutlich geworden ist, oder die Auslegung für verschiedene Gefährdungen keine Rolle spielen. Wir müssen aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen denken. Das gilt nicht nur für die Loot Boxen, sondern auch für den Datenschutz und andere Gefährdungen, wie zum Beispiel für die Kommunikationsmöglichkeiten bei den Online-Spielen und für die sozialen Netzwerke mit allen Folgen wie zum Beispiel Mobbing, sexuellen Missbrauch oder Ansprache durch Extremisten.
Unser Ansatz ist es, ergänzend zu den gesetzlichen Möglichkeiten die Medienkompetenz – das unterstreiche ich – noch mehr in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz, sie brauchen Förderung, und wir müssen die Teilhabe an Spielen auch unterstützen. Das wurde auch auf Bundesebene erkannt, denn in der zuständigen Bundesprüfstelle wurde im Juli dieses Jahres schon der neue Fachbereich für Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Gemeinsam mit dem zuständigen Bundesjugendministerium und den obersten Landesjugendbehörden wird derzeit auch ein Strategieprozess erarbeitet mit dem Ziel, Schlussfolgerungen zu benennen, wie wir Kinder befähigen und unterstützen können. Da steht auch der Umgang mit der Altersklassifizierung im Raum.
Auch in Bayern sind wir uns dieser Herausforderung jetzt schon bewusst. Ich verweise als Beispiel auf unseren Antrag vom Januar oder Februar dieses Jahres zum Jugendmedienschutz, mit dem wir den Bayerischen Jugendring darin unterstützen wollen, die Jugendmedienarbeit mit einem neuen Fachprogramm neu auszugestalten. Ich verweise auf das Erfolgsmodell unseres Medienführerscheins, den wir Stück für
Stück weiterentwickeln; von den Schulen wurde er zuletzt auch auf die Jugendarbeit ausgeweitet. Ich könnte mir als nächsten Schritt auch die Ausweitung auf die Erwachsenenbildung oder die Seniorenbildung vorstellen. Ich verweise auf den Jugendschutz. Der Jugendschutz in Bayern ist ein ganz wichtiges Gut. Wir unterstützen unsere Kommunen mit über zwei Millionen Euro, damit sie vor Ort tätig werden. Wir haben sehr erfolgreiche Akteure wie zum Beispiel die Aktion Jugendschutz in Bayern, das Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, JFF, oder eben die Stiftung Medienpädagogik.
Wir brauchen einen Gesamtansatz, und deswegen schlagen wir mit unserem Dringlichkeitsantrag vor, die Kommission für Jugendmedienschutz stärker in die Pflicht zu nehmen. Als zweite Säule soll aber auch die Medienkompetenz gestärkt und stärker gefördert werden. Nachhaltiger Jugendschutz bedeutet, junge Menschen fit gegen die Gefahren im Netz und gegen die Gefahren der Spiele zu machen. Deswegen lehnen wir den Antrag der FREIEN WÄHLER in der vorliegenden Form ab. Wir unterstützen den Antrag der SPD, der auch ein Berichtsantrag ist. Wir wollen über dieses Thema auch gemeinsam im zuständigen Ausschuss diskutieren. Und wir bitten um Unterstützung unseres Antrags.
(Vom Redner nicht autori- siert) Hohes Haus, Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir diejenigen zum wiederholten Mal in den Mittelpunkt von Plenardiskussionen stellen, die unsere Gesellschaft tragen und im Ehrenamt für andere Verantwortung übernehmen. Wie viele hier im Hohen Haus und wie Tausende Menschen in Bayern bin auch ich kommunalpolitisch aktiv. Im Jugendhilfeausschuss meines Kreistags – in jeder Sitzung, bei jedem Ortstermin und jedem Gespräch – wird eines immer wieder deutlich: Die beste Prävention und Grundlage für eine starke Jugend ist eine lebendige und funktionierende Vereinsstruktur. Das Ehrenamt, sei es im Sportverein, bei der Feuerwehr oder im politischen Bereich, gibt Halt, verschafft wertvolle Erfahrungen, Verantwortung und Selbstbewusstsein.
Wir alle wissen: In ganz Bayern werden vor allem bei der Jugendarbeit die Grundlagen dafür gelegt, dass
sich junge Menschen engagieren und sich später in die Gesellschaft einbringen. Im aktuellen Freiwilligenservice 2014 haben wir gesehen, dass nicht nur der Anteil der Ehrenamtlichen in ganz Bayern auf 47 % angestiegen ist, sondern dass es auch insbesondere bei der jüngeren Generation einen deutlichen Aufwärtstrend gibt. In Bayern ist mehr als jeder zweite Jugendliche aktiv; auf dem Land sind es sogar mehr Jugendliche als in den Städten. Das bestätigt mich darin, denen entgegenzutreten, die sagen, die Jugend habe am Ehrenamt und Engagement kein Interesse. Wir müssen aber ernst nehmen, dass das Leben und die Herausforderungen des Umfelds der jüngeren Generation heute anders als noch vor einigen Jahrzehnten aussehen. Wenn wir die Jugendlichen für das Ehrenamt gewinnen und begeistern wollen, müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, und das tun wir: Wir geben 2017 und 2018 mit jeweils 30 Millionen Euro für die Jugendarbeit so viel Geld wie noch nie aus. Ich danke der Jugendministerin Emilia Müller und meiner Fraktion für die Unterstützung. Zudem setzen wir mit dem Bayerischen Jugendring den Schwerpunkt auf die Jugendleiterausbildung vor Ort. Das ist mir genauso wichtig.
Neben den finanziellen Strukturen haben wir mit der Modernisierung des Jugendfreistellungsgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich verbessert, damit Zeit für die Jugendarbeit bleibt. Mit einem flexibleren, einfacheren und transparenten Verfahren unterstützen wir die Jugendarbeit und die Jugendleiter. Das gilt generell auch für Fahrdienste, bei denen wir die Pauschalen erhöht haben. Ferner helfen wir bei Haftungsfragen, indem wir Ehrenamtliche entlasten.
Vor wenigen Wochen haben wir den Medienführerschein Bayern für die außerschulische Jugendarbeit vorgestellt. Ich habe diesen Führerschein bei einem der ersten Seminare in ganz Bayern getestet. Damit wollen wir unsere Jugendleiter bei ihrer wichtigen Arbeit mit den Jugendlichen auf diesem sensiblen Gebiet der Medienkompetenz unterstützen; denn wir alle wissen, dass häufig die Jugendleiter die ersten Ansprechpartner und Vertrauenspersonen der Jugendlichen sind. Was diese Jugendleiter leisten, ist unersetzbar. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich allen Jugendlichen und Jugendleitern für ihren Einsatz in unserer Gesellschaft.
Zum Dank gehören auch die Pflege einer echten Anerkennungskultur und die Wertschätzung in Form einer bayernweit 150.000-fach vergebenen Bayerischen Ehrenamtskarte. Die Übergabeveranstaltungen, zum Beispiel im Landkreis Cham in knapp drei
Wochen mit Landtagspräsidentin Stamm als Ehrengast, sind jedes Mal auch deshalb ein Erlebnis, weil wir immer neue Facetten bewundernswerter Einsätze für die Allgemeinheit erleben dürfen. Offenbar wissen nach wie vor zu wenige, dass mit der Jugendleitercard auch die Ehrenamtskarte beantragt werden kann. Deshalb haben wir vorgeschlagen, beides stärker zu vernetzen und besser zu bewerben.
Bei allen Vergünstigungen, die auch die Ehrenamtskarte bietet, ist klar: Niemand ist im Ehrenamt tätig, um etwas zurückzubekommen. Für viele sind zum Beispiel strahlende Kinderaugen Lohn genug. Deswegen ist es wichtig, Kinder spielerisch an das Ehrenamt heranzuführen und Neugier zu wecken, beispielsweise für die bereits angesprochenen Kinderfeuerwehren. Kinder erleben das Ehrenamt als gute Erfahrungen. Es beeindruckt immer wieder, mit wie viel Herzblut unsere Schüler beispielsweise beim Projekt "Ehrenamt macht Schule" tätig sind und dass bayernweit an den Schulen 100.000-fach Stunden im Ehrenamt geleistet werden.
Deswegen ist meiner Fraktion die Stärkung der Jugendfreiwilligendienste ein besonderes Anliegen. Über 4.000 Ehrenamtliche engagieren sich im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr. Deswegen unterstützen wir diese Einrichtungen vonseiten des Landes mit zusätzlich über 1 Million Euro jährlich. Wir werden dieses Anliegen weiterhin mit bayerischen Mitteln fördern.
Wir wissen: Unsere Jugend ist engagiert. Wir müssen ihr die nötigen Freiräume geben, etwa durch die Weiterentwicklung des Gymnasiums, damit für das Ehrenamt wieder mehr Zeit zur Verfügung steht. Es ist wichtig, diese Räume zu geben, ohne alles staatlich verordnen und vorschreiben zu wollen; denn ein Ehrenamt muss sich entfalten können. Wie und in welcher Form das geschieht, müssen wir den Jugendlichen ein Stück weit selbst überlassen. Gleichzeitig müssen wir sie etwas in die Pflicht nehmen, sich selbst eigenverantwortlich einzubringen. Wenn wir diese Balance halten, dann schaffen wir es, das Ehrenamt, das wir kennen und das Bayern ausmacht, auch in Zukunft zu erhalten. Davon bin ich überzeugt. Arbeiten wir weiter gemeinsam dafür. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Hohes Haus, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem langen emotionalen Wahlkampf und einer langen Sommerpause ist es vielleicht gut, die Plenarsitzung mit einem auf den ersten Blick nüchternen Thema zu beginnen, das bei genauem Hinsehen aber auch politisch wichtig und spannend ist, nämlich mit den Rege
lungen zum Hochschulstatistikgesetz, um das es jetzt geht.
Mit der Novellierung des Gesetzes auf Bundesebene im letzten Jahr ist auch eine Reihe von Neuerungen verbunden, die auch uns im Bayerischen Landtag und in der bayerischen Hochschulpolitik betreffen, insbesondere die Einführung einer Promovierendenstatistik und von neuen Merkmalen wie der internationalen Studierendenmobilität. Vor allem müssen wir eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Daten von Promovierenden, die eben kein Promotionsstudium absolvieren, schaffen. Mit der vorliegenden Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, die Herr Staatssekretär vorgestellt hat, schaffen wir eben die Grundlage dafür, dass die notwendigen Daten nach der Novellierung im Bund auch im Land erhoben werden können.
Vielleicht ein paar Worte zum Hintergrund des Bundesgesetzes: Wir alle wollen, dass Bildung gelingt und unsere Finanzmittel auch bestmöglich eingesetzt werden. Für gelingende Bildungsverläufe und für einen gezielten Einsatz von Haushaltsmitteln ist eben die Ermittlung von steuerungsrelevanten Informationen zentrale Voraussetzung, für die Hochschulpolitik ebenso wie für die Hochschulplanung und auch für die Verwaltung.
Wir alle haben erlebt, dass sich die Hochschullandschaft in den vergangenen Jahren mit den gestuften Studiengängen grundlegend verändert hat. Ich selbst habe mit einem Magisterstudium begonnen und zusätzlich ein Bachelor- und danach ein Masterstudium absolviert. Im geltenden Hochschulstatistikgesetz können diese Übergänge noch nicht hinreichend abgewickelt werden.
Insbesondere werden Daten zu den Übergängen zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen als Grundlage für die Planung von Kapazitäten an den Hochschulen benötigt. Hier spielt die Qualitätssicherung an den Hochschulen vor dem Hintergrund anhaltend hoher Studienabbrüche eine zunehmende Rolle. Abbrüche, aber auch Erfolge sind auf Basis der aktuell erhobenen Merkmale in der Statistik nicht zu erfassen. Das zeigt sich besonders bei der Promotion, bei der Förderung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei der Ausdifferenzierung, die sie auf dem Weg zur Promotion erleben, und bei der Weiterqualifizierung, die wir in den letzten Jahren sehen. All das können wir eben noch nicht empirisch valide erfassen.
Wir sind – auch ein wichtiger Punkt – verpflichtet, an Eurostat auch Daten zu liefern, die bisher von den statistischen Ämtern auf Bundes- und Landesebene
noch nicht erfasst werden konnten, Daten zur Promotion, zu Auslandsaufenthalten, aber auch zu den Berufsakademien. Ganz generell hat sich die Hochschulsteuerung in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert, und dafür sind verlässliche Basisdaten ganz entscheidend. Wir haben uns deswegen schon 2014 im Hochschulausschuss bei einer Anhörung mit diesem Thema befasst.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt eben genau bei diesen angesprochenen Punkten an. Konkret können wir durch die Einführung einer Studienverlaufsstatistik sowohl gestufte Studiengänge als auch die Promotionsphase danach adäquat erfassen. Dabei wenden wir ein Verfahren an, das datenschutzrechtlich in Ordnung ist und auf Verwaltungsdaten der Hochschulen basiert, zum Beispiel der Erweiterung des Merkmalkatalogs für die Studierenden- und Prüfungsstatistik, für die Personalstatistik, für die Berufsakademien. Mit der Lieferung an Eurostat und der Erweiterung des Katalogs wird die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum wissenschaftlichen Personal und mit der Aufnahme aller Promovierenden besser als jetzt abgebildet. Indem wir zum Beispiel eine rechtliche Grundlage für eine zentrale Auswertungsdatenbank schaffen, sichern wir die flexible und zeitnahe Erstellung von Standards und Sonderauswertungen. Weil wir wissen, dass die Aussagekraft der Stellenstatistik und der Gasthörerstatistik insgesamt abgenommen hat, reagieren wir mit einer Streichung und reduzieren damit auch die Belastung der Hochschulen und der statistischen Ämter in diesem Bereich.
Das heißt: Wir setzen nicht nur Neues obendrauf, sondern wir machen genau das, was sinnvoll und notwendig ist. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist deshalb ausgewogen und sinnvoll. Meine Fraktion begrüßt ihn, wir unterstützen ihn und freuen uns auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Roos, mit Ihrem Antrag ziehen Sie ein Thema hoch, zu dem die Position der Staatsregierung und der CSUFraktion hinreichend bekannt ist. Darüber haben wir bereits diskutiert. Die Staatsregierung hat sich in den Ausschüssen und im Bundesrat schon klar positi oniert. Wir haben das als Fraktion im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags noch einmal klargestellt. Gerne wiederholen wir heute unsere Argumente.
Wir sind uns darin einig, dass die gesetzliche Mitbe stimmung der Arbeitnehmer eine der wesentlichen Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist. Wir sind uns einig, dass sie auch in Zukunft für die Gestaltung der Arbeitswelt von ganz großer Bedeutung sein wird und sein muss. Wir wissen, dass uns die Digitalisie rung vor neue Herausforderungen stellen wird. Ge meinsam mit der Staatsregierung haben wir uns mit dem Dialogforum "Leben und Arbeiten 4.0" ganz in tensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Vor zwei Wochen haben wir hier im Plenum im Baye rischen Landtag über den Masterplan BAYERN DIGI TAL II diskutiert. Bayern steht an der Spitze Deutsch lands. Bereits jetzt stellen wir in Bayern die Weichen, dass alle Menschen die sich durch die Digitalisierung eröffnenden Chancen nutzen können. Sie können von hochwertigen Arbeitsplätzen profitieren.
Wir haben weder der Entschließung im Bundesrat noch Ihrem Antrag im Sozialausschuss zugestimmt, weil beide nach unserer Überzeugung vorschnell und einseitig sind. Sie zeichnen nicht das ganze Bild. Die Diskussion, ob und welche gesetzlichen Änderungen im Zuge der Digitalisierung und Globalisierung richtig sind, ist noch nicht abgeschlossen. Wir wissen noch nicht, wie diese Entwicklungen ganz konkret verlaufen werden. Im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen gibt es mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerk schaften noch intensive Diskussionen. Die in der Ent schließung geforderten Änderungen, die Sie, Herr Kollege Roos, angesprochen haben, spiegeln einsei tig Gewerkschaftspositionen wider. Für einen einseiti gen Schnellschuss stehen wir als CSUFraktion nicht. Wir sagen – das unterstreiche ich –, dass eine fun dierte Analyse, eine Auseinandersetzung und eine sorgfältige Prüfung Vorrang vor übereilten weiteren Gesetzesänderungen haben müssen.
Das gilt beispielsweise für den Arbeitnehmerbegriff, den Sie angesprochen haben. Die Debatte, ob und in wieweit NichtArbeitnehmer in die betriebliche Mitbe stimmung einzubeziehen sind, steht am Anfang. Das sieht auch Ihr SPDgeführtes Bundesarbeitsministeri um so. Im Weißbuch Arbeiten 4.0, das im November letzten Jahres von Frau Nahles vorgelegt wurde, ist keine Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs vorgese hen. Im BGB ist erst vor drei Monaten erstmals defi niert worden, was unter dem Begriff "Arbeitnehmer" verstanden werden soll. Wir sollten erst Erfahrungen sammeln, bevor wir vorschnell weitere gesetzliche Regelungen fordern.
Genauso vorschnell ist unserer Meinung nach auch die Forderung, die Mitbestimmung auf der Ebene der deutschen Tochtergesellschaften oder das Unterneh mensmitbestimmungsrecht auf europäischer Ebene zu ändern. Sowohl der Entschluss, vom Ausland aus zu agieren, als auch die Wahl der Unternehmens rechtsform liegen bei den Unternehmen selbst. Wir wissen, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht mit seinen umfassenden Mitbestimmungsrechten für die Arbeitnehmer bereits jetzt international eine Sonder stellung einnimmt. Wir als Politiker sind gefordert, die Rahmenbedingungen zu erhalten, damit Unterneh men auch in Zukunft in Deutschland investieren kön nen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Deshalb reden wir nicht einseitig denen nach dem Mund, die stets Erweiterung von Mitbestimmung fordern, weil es sich gut anhört. Wir müssen und wollen als CSU auch den gesamten Wirtschafts und Arbeitsstandort im Blick haben. Im Übrigen ist über das Europäische Be triebsräteGesetz bereits jetzt sichergestellt, dass Ar beitnehmer grenzüberschreitend unterrichtet und ein gebunden werden müssen. Ich selbst habe das während meiner Tätigkeit bei EADS für den Euro
päischen Betriebsrat mitbekommen und begleitet. So wohl im Betriebsrat vor Ort als auch im Gesamtbet riebsrat habe ich immer selbstbewusste Betriebsräte gesehen und erlebt, die sich konstruktiv für den jewei ligen Standort und für den Erfolg des Unternehmens eingesetzt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gilt auch für den Mittelstand. Konstruieren Sie doch kein Gegeneinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gerade in mittelständischen Unterneh men gibt es ganz häufig ein Miteinander, weil sich alle den Erfolg des Unternehmens für die eigenen Arbeits plätze wünschen.
In Bayern haben wir deshalb auch selbstbewusste Betriebsräte, weil sie Einflussmöglichkeiten haben und sich einsetzen können. Wir haben bereits Kon trollmöglichkeiten. Das gilt auch für den Bereich "Ar beiten 4.0", Personalplanung, Berufsbildung und Da tenschutz. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält bereits gute Vorgaben für die Betriebsräte. Inwieweit diese Kompetenzen durch die Digitalisierung verän dert oder sogar erweitert werden müssen, sollten wir nicht mitten in einem Diskussionsprozess einseitig festschreiben. Stattdessen – das wird unser Ansatz sein – sollten wir gemeinsam und im Dialog mit Unter nehmen und Arbeitnehmern Lösungen suchen. Des halb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Das habe ich doch gesagt.
Sehr geehrter Herr Kollege Roos, gerne gehe ich auf Ihre Suggestivfrage ein. Ich unterstreiche noch einmal, was ich gesagt habe: Wir haben bereits sehr gute und ausreichende Instrumen te, um Betriebsräten Möglichkeiten an die Hand zu geben. Bayern steht deshalb gut da, weil wir in der Vergangenheit nicht den Fehler gemacht haben – das machen Sie immer wieder –, den Wohlstand zu vertei len und zu vergessen, woher der Wohlstand eigentlich kommt. Wir wollen den Ausgleich zwischen der Wirt schaft, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch in der Zukunft. Wir wollen für die Zukunft keine Schnellschüsse, die Sie immer wieder fordern. Des wegen haben wir mit unserer Wirtschaft in Bayern ein Erfolgsmodell. Wir haben eine soziale Gerechtigkeit, die sich andere Länder, auch andere Bundesländer, wünschen würden. Deshalb sollten wir uns genau überlegen, in welchen Bereichen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen schnell anpassen sollen. Des wegen werden wir die Diskussion mit dem Vorstoß, den Sie gemacht haben, nicht schnell beenden, son dern gemeinsam mit der Wirtschaft für die Zukunft nach Lösungen suchen, damit Bayern auch in Zukunft so stark dasteht, wie es jetzt der Fall ist. Natürlich werden wir auch gemeinsam mit konstruktiven und engagierten Betriebsräten nach Lösungen suchen. Das steht außer Frage.
Hohes Haus, verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute Nachmittag einmal mehr die Gelegenheit zu haben, gemeinsam mit Ihnen über das wichtige Thema des Ehrenamts für die Jugendarbeit zu diskutieren. Bei dieser Diskussion mache ich etwas immer und werde das auch in der Zukunft tun, nämlich die Gelegenheit zu nutzen, allen Ehrenamtlichen in Bayern für ihr Engagement zu danken und dafür, dass sie ihre Freizeit für andere opfern.
Ich möchte unterstreichen, dass jeder Einzelne, der hier Verantwortung übernimmt, auf entscheidende Art und Weise dazu beiträgt, dass Bayern lebenswert ist und zum beliebtesten Bundesland Deutschlands geworden ist. Wenn jeder Zweite dazu bereit ist, sich für andere einzusetzen, und anderen eine Zeitspende – so könnte man vielleicht sagen – zur Verfügung stellt, dann spricht das für unsere Gesellschaft, die wir auch in Zukunft unterstützen wollen und unterstützen werden. Mein Kollegin Judith Gerlach hat es vorhin schon angesprochen: Die Verfassungsänderung, die wir 2013 beschlossen und umgesetzt haben, war ein ganz wichtiger Beitrag dazu, um das Ehrenamt weiterhin unterstützen zu können.
Kollege Dr. Fahn, ein ganz wichtiger Punkt, den Sie und auch wir bei der gesetzlichen Regelung mit auf den Weg gegeben haben, ist: Es muss dabei bleiben, dass man Ehrenamt weder bezahlen noch verordnen noch durch ein Gesetz vorschreiben oder für jeden Einzelnen regeln kann. Ehrenamtlichkeit entsteht aus eigenem Antrieb, aus Verantwortung für das Gemeinwohl, aus Verantwortung für die Gesellschaft.
Deswegen ist es nach wie vor unsere Aufgabe, das Ehrenamt hier im Hohen Haus mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen und zu stärken, und zwar mit unserer Anerkennungskultur, mit der beliebten und erfolgreichen Ehrenamtskarte, mit Strukturen, beispielsweise dem Treffpunkt Ehrenamt, mit den Koordinierungsstellen Ehrenamt, mit dem neuen Sorgentelefon Ehrenamt, das die Staatskanzlei jetzt eingerichtet hat, mit dem Abbau von Bürokratie und mit der neuen Zukunftsstiftung Ehrenamt, die wir bis 2018 auf den Weg bringen wollen. Ganz entscheidend ist, Beruf und Ehrenamt sinnvoll zusammenzubringen.
In der letzten Sitzungswoche haben wir die Retterfreistellung noch weiter verbessert. Heute können wir das Jugendarbeitfreistellungsgesetz nach langer Zeit – da haben Sie recht – modernisieren, flexibilisieren und anpassen. Allein das Alter des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes – es ist aus dem Jahr 1980 – zeigt, welch hohen Stellenwert die Jugendarbeit in der bayerischen Politik schon seit Jahrzehnten hat.
Wir alle wissen, dass gerade in der Jugendarbeit in ganz Bayern die Grundlagen dafür gelegt werden, dass sich junge Menschen engagieren und sich einbringen. Ich weiß: Wer als junger Mensch von der Begeisterung, von der Faszination in der Landjugend, in der Feuerwehr und im Sportverein erfasst wird, der wird später hoffentlich auch als Erwachsener Verantwortung übernehmen. Die Jugendarbeit ist wichtiger denn je, weil es nicht mehr selbstverständlich ist – auch das ist schon angesprochen worden –, dass sich
Jugendliche engagieren und dass sich Menschen für Jugendliche engagieren.
Wir haben in der vergangenen Woche bei "Landtag live" erlebt, wie die Kolpingjugend und Vertreter der KLJB gemeinsam mit uns Erfahrungen gesammelt haben. Ich bin immer wieder beeindruckt, wie engagiert unsere jungen Menschen sind. Auch deswegen stellen wir die Jugendarbeit in den Vordergrund. In diesem Jahr geben wir für die Jugendarbeit mit fast 30 Millionen Euro so viel Geld aus, Frau Staatsministerin, Herr Staatssekretär, wie noch nie. Ich sage Danke an meine Fraktion für die großartige Unterstützung, um die Mittel dafür nachdrücklich und nachhaltig zu erhöhen.
Wir setzen in diesem Haushalt den Schwerpunkt zu Recht und ganz bewusst auch auf die Jugendleiterausbildung, auf diejenigen, die vor Ort mit jungen Menschen arbeiten. Daher werden wir nicht nur die finanziellen Bedingungen in Zukunft verbessern, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für diejenigen, die mit jungen Menschen arbeiten, und zwar genau mit dieser Fortschreibung, Modernisierung und Flexibilisierung des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes.
Ich möchte unterstreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe jugendpolitischen Sprecher, was uns wichtig war und weshalb uns unsere Schwerpunkte so wichtig sind. Wir wollen die Jugendlichen und die Jugendleiter vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen und gleichzeitig den Ausgleich mit den Arbeitgebern, die für das Engagement freistellen müssen, ermöglichen.
Wir wollten aber eben keinen Schnellschuss machen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, sondern ein gut vorbereitetes Gesetz vorlegen, das von den Jugendlichen und den Jugendbeauftragten – auch in den Landkreisen, nicht nur auf Landesebene –, aber auch von der Wirtschaft und den Betrieben vor Ort mitgetragen und unterstützt wird. Deswegen haben wir viele Gespräche mit der Fraktion geführt. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sehr rege und intensiv daran teilgenommen und sich eingebracht haben. Ich bedanke mich beim BJR-Präsidenten Matthias Fack und bei allen Jugendverbänden, die sich immer wieder eingeschaltet haben. Ich glaube, wir haben einen ausgewogenen, einen guten Entwurf vorgelegt.
Wir wollen die Jugendarbeit vor Ort erleichtern. Allerdings wollen wir nicht die Gremienarbeit privilegieren, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn genau das würde die Absicht konterkarieren, die ich dargelegt habe, nämlich das Ehrenamt vor Ort zu stärken und nicht die Gremienarbeit in den Vordergrund zu rü
cken. Was würden wir denn allen Vertretern, die sich in Parteiorganisationen und anderen Verbänden in der Gremienarbeit engagieren und einbringen, auch sagen? – Da ist der Schwerpunkt, den wir legen, die Jugendarbeit vor Ort zu stärken und zu unterstützen, genau der richtige Weg.
Wir wollen das Gesetz weiterhin flexibilisieren; das ist schon angesprochen worden. Wir werden mit dem flexiblen Zeitkonto und der deutlichen Verbesserung durch eine Freistellungsmöglichkeit für zwölf Veranstaltungen statt vorher vier Veranstaltungen im Jahr viel mehr Möglichkeiten bieten, das Gesetz in Anspruch zu nehmen. Der Kreis der Antragsberechtigten ist deutlich klarer geworden. Das Verfahren ist einfacher und transparenter geworden. Die Genehmigungsfiktion ist schon von meiner Kollegin Judith Gerlach erläutert worden. Wir haben eine höhere Planungssicherheit als vorher. Unter dem Strich haben wir mit diesem Gesetz eine deutliche Verbesserung und gleichzeitig für die Jugendleiter vor Ort eine Stärkung ihrer sehr wichtigen Arbeit erreicht.
Dagegen wollen wir nicht – ich möchte dies noch einmal unterstreichen; auch Sie haben es angesprochen; wir haben es bereits im Ausschuss diskutiert – dieses Gesetz und diese Regelung auf Schüler oder Studierende ausweiten. Dies können wir aus mehreren Gründen nicht mittragen.
Wir wissen, Herr Kollege Dr. Fahn, dass es an den Schulen bereits Befreiungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler gibt, dass diese bereits jetzt in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel bei den freiwilligen Feuerwehren, und dass das Ehrenamt in der Schule selbst zu Recht eine immer wichtigere Rolle einnimmt. Ich verweise auf das Projekt "Ehrenamt macht Schule", das in meinem Heimatlandkreis sehr erfolgreich durchgeführt wird. Dadurch können wir die Schule und das Ehrenamt noch stärker miteinander vernetzen. Aus dem Ehrenamt können wir für die schulische Arbeit etwas lernen. Lassen Sie uns doch da noch stärker ansetzen.
Außerdem ist Ihnen wichtig, dass die Studierenden noch stärker berücksichtigt werden. Auch das ist schon jetzt an den Hochschulen möglich. Ich kenne das aus meiner praktischen Erfahrung, liebe Kollegin, aus dem Fakultätsrat der Universität Regensburg, an der es Ausnahmetatbestände gibt, bei Seminaren freizubekommen. Es gibt auch die Möglichkeit, bei Prüfungsfristen Verlängerungen zu erreichen.
Der entscheidende Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Austausch und der ständige Kontakt mit den Hochschulen, mit den Lehrstühlen, mit den Engagierten und Studierenden. Hier sollten
wir ansetzen. Wenn ich beispielsweise an die Hochschulautonomie denke, komme ich zu dem Schluss, dass ein Gesetz auf dem Papier, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, nur eine Blaupause liefern würde, die nicht umsetzbar wäre. Deswegen ist der Kontakt und der Austausch mit den Studierenden und mit den Schulen der viel bessere Weg. Ich glaube, dass unser Entwurf ein realistischer Entwurf ist und dass er das Ehrenamt sowie die Jugendarbeit in Bayern auf Dauer nachhaltig stärken wird. Man kann getrost sagen: Wir haben es heute, nach dreijähriger Vorlaufzeit, endlich erreicht, die Jugendarbeit und auch das Ehrenamt in Bayern nachdrücklich zu stärken. Unser Entwurf ist ausgewogen.
Er wird von den Jugendverbänden und der Wirtschaft unterstützt. Deswegen bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich für die breite Unterstützung. Vielen Dank an alle, die uns auch in der Zukunft nachdrücklich unterstützen werden.
Das ist ein guter Tag für die Jugendarbeit. Ich bitte um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. Ihre Gesetzentwürfe und Ihren Antrag können wir nicht unterstützen. Diese Initiativen müssen wir ablehnen. – Vielen Dank an meine Fraktion.
Frau Kollegin Stamm, Sie müssen besser zuhören. Ich habe mich auf den Entwurf der FREIEN WÄHLER bezogen. Er ist aus dem Jahr 2014. Mir wurde von allen Jugendverbänden übereinstimmend berichtet, dass damals, im März 2014, als die FREIEN WÄHLER den Entwurf vorgelegt hatten, keine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Jugendverbänden stattgefunden habe. Das merkt man in ihrem Entwurf auch daran, dass sie die Studierenden mit aufnehmen wollen. Aber dazu sagen sogar Ihre Kollegen der GRÜNEN und der SPD, es sei gar nicht möglich, das in diesem Gesetz zu regeln.
Frau Kollegin Stamm, der Begriff Schnellschuss hat sich auf den Entwurf der FREIEN WÄHLER bezogen. Auch Sie haben unterstrichen, dass es in der gesetzlichen Regelung nicht möglich ist, beispielsweise Studierende oder Schüler aufzunehmen. Man sieht ganz klar, dass noch Defizite vorhanden waren. Wir haben die letzten Jahre deswegen so lange daran gearbeitet, weil wir einen Entwurf vorlegen wollten, der diesem Vorwurf nicht ausgesetzt werden kann. Deswegen können wir nach zweieinhalb Jahren Vorbereitungszeit von unserer Fraktion nun einen ausgewogenen Entwurf vorlegen. Aus diesem Grund werden wir ihn von meiner Fraktion auch mit Nachdruck unterstützen. Ich kann auch Sie nur noch einmal bitten, unseren Vorschlag zu unterstützen, liebe Kollegin.
Herr Kollege Dr. Fahn, ich möchte die Punkte nicht noch einmal wiederholen, aber vielleicht muss ich es machen. Wenn es kein Schnellschuss sein soll und Sie so intensiv gearbeitet haben, wieso haben Sie dann in Ihrem Entwurf von 2014 Punkte wie die Aufnahme von Studierenden nicht geändert? Sie haben ja vermutlich aus den Gesprächen erfahren, dass Sie dafür das Hochschulgesetz ändern müssten. In Ihrem Entwurf wird etwas vorgeschlagen, was in einem Gesetzentwurf zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit schlicht und ergreifend nicht möglich ist. Wenn Sie sich so intensiv damit auseinandergesetzt haben, wie dies auch die anderen Fraktionskollegen der SPD und der GRÜNEN angesprochen haben, dann haben Sie bei Ihren Fraktionsgesprächen mit den Jugendverbänden schlicht und ergreifend nicht zugehört. Deswegen muss ich noch mal unterstreichen: Es war ein Schnellschuss, der von Ihnen nicht richtig überarbeitet worden ist.
Deswegen müssen wir Ihren Entwurf leider ablehnen.
Hohes Haus, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben oft einen eigenen Blick auf die Welt. Meine zwei kleinen Kinder haben heute um vier Uhr morgens entschieden, dass die Nacht zu Ende ist und der Tag beginnt. Jugendliche haben auch oft einen eigenen Blick auf die Welt, kritisch hinterfragend, und das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Liebe Kollegin Stamm, ich erlebe auch sehr konstruktive und sehr kritische Diskussionen mit Jugendlichen, die sich politisch engagieren und die sehr politisch geworden sind.
Nicht weit von hier, mitten in München, findet seit Monaten eine Demonstration für Europa statt, für den Pulse of Europe, der auch hier in München schlägt wie kaum zuvor. Jugendliche setzen sich für die gesamte Gesellschaft ein, und das ringt mir immer wieder Respekt ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unsere Jugend ist politischer denn je, und sie wird in einem Spannungsfeld groß, wie es wohl noch nie da war. Einerseits haben wir eine gute wirtschaftliche Lage in ganz Bayern, in ganz Deutschland, und die Perspektiven für junge Menschen sind wohl besser als je zuvor. Jugendliche in Bayern haben die besten Aussichten in ganz Deutschland, während in einigen europäischen Ländern fast 50 % der Jugendlichen keine Arbeit haben. Kein in Deutschland geborener Jugendlicher kennt Krieg oder die Bedrohung durch Krieg am eigenen Leib. Die europäische Einigung, das größte Friedensprojekt, das wir erleben dürfen, hat der Jugend so viel Freiheit und so viele Möglichkeiten wie noch nie gebracht. Lernen, Arbeiten, Studieren, Internationalität sind für die Jugendlichen und für uns alle normal geworden. Es ist aber nicht selbstverständlich, dass dies so bleibt, weil die Demokratie auch von außen unter Druck geraten ist. Wir haben Krisenherde in der Welt, Unsicherheiten, Populismus – all diese Themen haben wir auch in der zweitägigen Ausschusssitzung miteinander diskutieren können. Fake News, Digitalisierung – all diese neuen Entwicklungen betreffen gerade die jüngere Generation.
Der demografische Wandel stellt uns alle vor Herausforderungen und bestätigt uns darin, dass wir mehr denn je eine starke, eine engagierte Jugend brau
chen. Deswegen ist es gut, dass wir ihr mehr Aufmerksamkeit denn je widmen. Ich denke allein an das Kinder- und Jugendprogramm, das wir aufgelegt haben und das im Jahr ungefähr 70 Millionen Euro als Finanzierung benötigt, die wir gerne bereitstellen. Ich denke an die Jugendarbeit; wir haben die Mittel hierfür in den letzten Jahren deutlich auf fast 30 Millionen Euro erhöht. Für diese Unterstützung danke ich meiner Fraktion noch mal sehr. Ich denke daran, dass wir beim Bayerischen Jugendring Schwerpunkte auch auf die Jugendleiterausbildung und auf die europapolitische Bildung legen wollen.
Wir haben heute Nachmittag das Bayerische Jugendfreistellungsgesetz beschlossen. Damit haben wir gerade die Unterstützung für die Jugend deutlich gemacht. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Jugendverbände, unsere Jugendlichen, immer wieder wertvolle Impulse für unsere Arbeit liefern können. Ich denke an das Programm "Flüchtlinge werden Freunde". Es wird fortgeführt, und es wird im Doppelhaushalt verankert. Meine Damen und Herren, das war ein ganz wichtiger Schritt, weil wir eigenverantwortliche junge Menschen wollen, die sich als Teil dieser Gesellschaft fühlen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Stamm, der außerschulischen Bildung kommt selbstverständlich eine ganz große Bedeutung zu, wenn es darum geht, Radikalisierung und Extremismus entgegenzuwirken. Es wurde bereits das Projekt "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" erwähnt, das über den Bayerischen Jugendring gefördert wird. Ich möchte auch erwähnen, dass die Kreisjugendringe und die Bezirksjugendringe mit einer Vielzahl von Maßnahmen junge Menschen stark machen, damit diese nicht dem Rassismus anheimfallen und gegen Rassismus auftreten. Deswegen haben wir die Mittel auch deutlich erhöht. Wir lassen dem Bayerischen Jugendring auch weiterhin die Entscheidung, welche Projekte er auf den Weg bringen will. Eine pauschale Forderung, wie Sie sie in diesem Antrag vorlegen, bringt uns hier aber nicht weiter. Weiter bringt uns hingegen die Arbeit der Kinderkommission mit ihrer Vorsitzenden Tanja SchorerDremel. Sie hat sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen erfolgreich für die Kinderrechte eingesetzt
Weiter bringen uns auch unsere Jugendlichen, wenn es darum geht, wie man sich beim Übergang von der Schule in den weiteren Lebensweg ehrenamtlich engagieren und einbringen kann. Wir haben hier alle Möglichkeiten. Wir haben den Freiwilligendienst für Jugendliche bereits 2011 auf den Weg gebracht; er bietet vielfältige Einsatzbereiche. Das betrifft zum Beispiel auch den Einsatz in bayerischen Kindertages
stätten. Das haben Sie in einigen Anträgen gefordert, aber das wurde von der Bayerischen Staatsregierung schon erfüllt. Da werden viele Möglichkeiten angeboten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Wir haben in der Fraktion aber auch Ideen erarbeitet, wie man gerade an kleinen Stellschrauben etwas verändern, etwas verbessern kann, wenn es darum geht, Jugendliche für das Ehrenamt zu gewinnen. Sie alle kennen das Erfolgsmodell der Bayerischen Ehrenamtskarte. Sie kennen auch alle die Jugendleiterkarte "Juleica". Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nicht nur viel zu wenige Jugendliche die "Juleica" beantragen, sondern auch die Ehrenamtskarte, und das, obwohl man mit der Jugendleiterkarte die Ehrenamtskarte automatisch bekommen könnte. Wir könnten uns vorstellen, beide Antragsverfahren zu verknüpfen. Damit könnten wir vielleicht auch einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass der Bayerische Jugendring doch noch die Wette mit der Jugendministerin Emilia Müller gewinnt, die "Juleica" 50.000-fach an die Jugendlichen zu bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiges Thema ist die Medienkompetenz. Digitalisierung ist das Zukunftsthema für ganz Bayern. Die aktuelle Generation ist die erste Generation, die von Kindesbeinen an digital aufwächst. Sie gehen nicht online, so wie das manche von uns tun, sondern die Jugendlichen sind permanent online. Das erlebe ich im Kontakt mit den Jugendverbänden und in den Diskussionen mit Jugendlichen immer wieder aufs Neue. Die Jugendlichen wollen die digitalen Medien nicht nur nutzen, sondern sie wollen sie auch verstehen. Machen wir uns nichts vor: Die Zeiten grenzenloser Faszination von Facebook & Co. sind lange vorbei. Jugendliche wissen vielleicht sogar besser als wir Ältere um die Gefahren im Netz. Sie wollen aber Hilfestellungen, wie sie sich im Netz bewegen können. Jugend und Datenschutz, das ist für alle Generationen ein Thema geworden. Sind es nicht oft sogar die Eltern, die dauernd zu Hause am Smartphone hängen? – Vielleicht ist es deshalb gut und wichtig, dass sich Projekte wie "Elterntalk" bewusst an Eltern richten und niedrigschwellig und im privaten Rahmen Plattformen zum Erfahrungsaustausch geben. Vielleicht ist es deshalb wichtig und richtig, dass das Projekt "webhelm" des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis – so gestaltet ist, dass Jugendliche für Jugendliche und Eltern Konzepte erarbeiten. Für uns war es ein besonderes Anliegen, die Finanzierung des JFF auf eine tragfähige Basis für die Zukunft zu stellen.
Der Jugend ist es sehr wichtig mitzureden. Wir wollen mitgestalten, wenn es um das Erfolgsmodell des Me
dienführerscheins an den Schulen geht. Der Medienführerschein leistet hervorragende Dienste, um Medienkompetenz zu vermitteln. Wir haben jetzt im Elementarbereich viel Neues auf den Weg gebracht. Dieses Erfolgsmodell wollen wir für die Jugendarbeit ausbauen. Wir haben uns deshalb gemeinsam dafür eingesetzt, den Medienführerschein für die Jugendarbeit fortzuentwickeln und das Konzept auszubauen. Ich hoffe, dass wir damit ab Sommer dieses Jahres in ganz Bayern in Vereinen und Jugendgruppen den Umgang mit den neuen Medien noch stärker in den Vordergrund rücken können. Vielleicht ist es danach so, dass die Jugendlichen den Eltern am Küchentisch erklären können, wo es in der digitalen Welt langgeht.
Das alles hat einen ernsten Hintergrund: Digitale Kompetenzen sind bei allen Generationen, aber auch in den Lebenswelten der Jugendlichen unterschiedlich ausgeprägt. Sie werden gleichzeitig immer wichtiger für die soziale Teilhabe, für die berufliche Zukunft, aber auch für den politischen Diskurs. Wir wollen deshalb ergänzend ein neues Fachprogramm gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring erarbeiten. Es geht um innovative Ansätze in der Jugendarbeit und darum, wie Jugendliche digitale Medien erleben, wie sie sie wahrnehmen und entdecken, aber auch, was es für das kulturelle Miteinander bedeutet, sich in den neuen sozialen Netzen zu bewegen. Das ist ein Thema, das für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend darf ich sagen: Jeder, der einmal in der Jugendarbeit und für die Jugendarbeit tätig war, sagt: einmal Jugendarbeit, immer Jugendarbeit. Hans Reichhart von der JU sagt: Einmal JU, immer JU. Jeder von uns, der sich für die Jugendarbeit einsetzt, wird das auch in Zukunft tun. Es ist eine wichtige Aufgabe für die Politik, hier weiterzuarbeiten. Das werden wir. Die Wörter "Jungsein in Bayern" können ergänzt werden zu dem Satz: "Jungsein in Bayern ist schön.". Dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt, arbeiten wir. Vielen Dank für die Unterstützung! Vielen Dank an meine Fraktion für die Unterstützung beim Haushalt!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann sagen, dieser Tagesordnungspunkt ist eine gute
Nachricht für viele Hunderte, für viele Tausende Studierende in ganz Bayern. Staatssekretär Bernd Sibler hat eben schon sehr gut die aktuelle Situation bei der Studienplatzvergabe geschildert. Weder für die Hochschulen noch für die Studierenden ist die aktuelle Vergabepraxis bei der Stiftung für die Hochschulzulassung befriedigend. Sie ist technisch überholt, erfordert zu lange Wartezeiten, ist zu unübersichtlich, zu aufwendig, zu bürokratisch und manchmal vielleicht deswegen zu ungerecht für viele Studierende.
Dass Modernisierungsbedarf besteht, sieht man an einer Entwicklung ganz besonders: Die Studienbewerber haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend mehrfach an verschiedenen Hochschulen sowie auf mehrere Studiengänge beworben oder haben sich anderweitig zu behelfen versucht. Das hatte bei den betroffenen Hochschulen naturgemäß einen deutlichen Anstieg der Bewerbungszahlen zur Folge, die aber mit der Realität, den tatsächlichen Bewerbungen, sehr wenig zu tun hatten. Durch die Mehrfachbewerbungen waren deutlich aufwendigere und langwierigere Zulassungsverfahren mit Nachrückverfahren an den Hochschulen notwendig geworden, um die vorhandenen Studienplätze an die Bewerber zu vergeben. Bewerber mit mehreren positiven Zulassungsbescheiden hatten bislang nicht die Pflicht, Rückmeldung über nicht genutzte Zulassungen zu geben; Rückmeldungen hat es leider nur sehr sporadisch gegeben. Sowohl im Sinne der Studierenden als auch der Hochschulen ist es sinnvoll und unser gemeinsames Ziel, das Verfahren und die Vermittlung von Studienplätzen in diesen Studiengängen effizienter zu gestalten.
Das Dialogorientierte Serviceverfahren, das schon von den Vorrednern angesprochen worden ist, das die Hochschulrektorenkonferenz, die Länder, erarbeitet haben, geht daher in die richtige Richtung und ist nicht ohne Grund vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit insgesamt 15 Millionen Euro unterstützt worden.
Das Serviceverfahren umfasst insgesamt vier Phasen mit einem abschließenden Clearingverfahren, das die verschiedenen Zulassungsanträge der Bewerberinnen und Bewerber in einem Web-Portal zusammenführt und Studiermöglichkeiten und Mehrfachzulassungen abgleicht. Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass das neue Verfahren Synergien schafft; die Zulassungsanträge sowohl für das zentrale Vergabeverfahren als auch für das Serviceverfahren werden im Web-Portal der Stiftung zusammengefasst. Insbesondere der Datenabgleich zwischen den teilnehmenden Hochschulen wird eine effektive hochschul- und bewerberorientierte Vermittlung von Studienplätzen er
möglichen und langwierige Nachrückverfahren, die für viele Studierende ein Problem darstellen, vermeiden.
Das wird durch klare Regelungen unterstützt. So dürfen Bewerber bundesweit nur maximal zwölf Zulassungsanträge stellen, und sie müssen sich auf eine verbindliche Reihenfolge festlegen. Sobald sie ein Angebot angenommen haben, werden die anderen Zulassungsanträge des nunmehr schon versorgten Bewerbers aus dem Netz genommen, damit ein freier Studienplatz möglichst schnell anderen Bewerbern angeboten werden kann.
Das ist gut; denn das heißt im Grunde: schnellere Verfahren, höhere Planungssicherheit für Hochschulen und Studierende gleichermaßen. Jeder Bewerber erhält am Ende des Verfahrens eine einzige Zulassung. So bleiben weniger Studienplätze unbesetzt, und die frei werdenden können schneller wieder besetzt werden.
Positiv zu sehen ist aus Sicht meiner Fraktion außerdem, dass die Stiftung auf Wunsch der Hochschulen diese künftig auch bei der Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge unterstützen kann. Der Service kann also ausgebaut und ausgeweitet werden.
Auch die besondere Motivation der Bewerberinnen und Bewerber wird künftig besser berücksichtigt, indem die Wartezeit durch die Zahl der Bewerbungssemester ersetzt wird.
Für alle Beteiligten, Studierende wie Hochschulen gleichermaßen, wird durch dieses Konzept erhebliche Verbesserung erreicht. Dieses Konzept hat einige Zeit der Vorbereitung benötigt, und zwar zu Recht. Professor Ancelotti, der seit diesem Sommer in München lehrt, hat mir in einem persönlichen Gespräch gesagt: Wer schnell spielen will, kann dies tun, man kann schnell spielen, aber das Ergebnis muss stimmen. – Das kann heute Abend vielleicht auch von Bedeutung sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir unterstützen diesen Vorschlag vollumfänglich, schließen uns dem Antrag der Staatsregierung an und bitten um Unterstützung des vorliegenden Staatsvertrags.
Hohes Haus, verehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist es, was unser Leben in Bayern ausmacht? Ist es Freiheit? Ist es Wohlstand? Ist es die Kultur?
Oder ist es der Zusammenhalt? – Wie stark der Zusammenhalt in Bayern ist, haben wir in den vergangenen Wochen bei den Hochwasserereignissen in Niederbayern wieder eindrucksvoll erleben dürfen. Tausende Menschen haben gespendet, Hilfsleistungen organisiert und, ohne lange zu fragen, den Nachbarn geholfen. Einige sind sogar als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Gebiete wie Simbach gereist und haben sich dort engagiert. Danke schön und allerhöchsten Respekt an alle Helfer und Unterstützer, die ihre Freizeit für andere geopfert haben!
Sie alle haben einmal mehr gezeigt, dass Bayern zusammenhält, wenn Not am Mann ist.
Erlauben Sie mir, ein zweites Beispiel – es ist eines aus meiner Nachbarschaft – zu erzählen. Bei meinem Nachbarn hat es vor einigen Wochen gebrannt. Er stand von einer Minute auf die andere ohne irgendein Hab und Gut da. Innerhalb von Stunden haben sich die Vereine, die Nachbarn, die Jugendlichen über WhatsApp oder andere neue Medien ausgetauscht und haben nahezu einen gesamten neuen Hausstand organisiert. Sie haben geholfen und damit ein Zeichen dafür gesetzt, dass Zusammenhalt nicht nur ein Wort ist, sondern auch, insbesondere in der Nachbarschaft, tatsächlich gelebt wird.
All das zeigt: Sich Bayern ohne Ehrenamt vorzustellen, ist schlicht und einfach nicht möglich.
Die Tatsache, dass sich fast 4 Millionen Menschen regelmäßig engagieren, spricht eine deutliche Sprache. Sie engagieren sich in den Freiwilligen Feuerwehren, beim THW, beim Roten Kreuz, in Sport- und Trachtenvereinen, Kapellenvereinen und Gartenbauvereinen,
aber auch in politischen Organisationen. Jeder, der Verantwortung übernimmt, trägt auf seine – oft entscheidende – Art und Weise dazu bei, dass unser Bayern so lebenswert bleibt. Die Aufnahme des Ehrenamtes in die Bayerische Verfassung im Jahr 2013 war daher ein richtiger und überfälliger Schritt – nicht nur um die Bedeutung des Ehrenamtes zu unterstreichen, sondern auch um die Förderung zu ermöglichen.
Wir alle wissen, dass das Ehrenamt besondere Pflege benötigt. Ehrenamt kann man weder bezahlen noch aufwiegen; man kann es auch nicht verordnen bzw. vorschreiben. Es entsteht aus eigenem Antrieb und ist Ausdruck der Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwohl und die Gesellschaft.
Die Politik im Bayerischen Landtag hat die Aufgabe, das Ehrenamt vor Ort durch das Setzen der richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen und zu stärken. Das ist auch deshalb notwendig, weil wir wissen, dass sich neben den schon oft angesprochenen knapp 4 Millionen Menschen, die sich in Bayern engagieren, fast genauso viele weitere vorstellen können, sich einzubringen. Ein weiterer Grund für die vorgeschlagene Gesetzesanpassung ist, dass sich die Lebens- und die Arbeitswelten im Vergleich zu früher radikal verändert haben. Jeder hier kennt aus seiner Heimat sicherlich die Probleme, die Vereine damit haben, Führungspersönlichkeiten zu finden, die die entsprechenden Positionen – Vorsitzender, Kommandant der Feuerwehr, Schatzmeister – besetzen können. Hier gilt es, die Vereine mit einer Anerkennungskultur, wie wir sie mit der Bayerischen Ehrenamtskarte pflegen, zu unterstützen. Notwendig sind aber auch weitere Strukturen der Beratung und der Abbau bürokratischer Hürden. Es gilt, Beruf und Ehrenamt zusammenzubringen.
Vor wenigen Wochen haben wir hier im Plenum – es ging um die Sicherheit bei der Retterfreistellung – bereits eine gute Regelung auf den Weg gebracht. Es ist an der Zeit, eine weitere Regelung, die sich an die Jugend, an die jungen Generationen richtet, anzupassen, das heißt zu modernisieren; denn gerade in der Jugendarbeit werden in ganz Bayern die Grundlagen dafür gelegt, dass junge Menschen sich engagieren und einbringen. Wir wissen: Wer als junger Mensch von der Begeisterung und dem Zusammenhalt in der Landjugend oder im Sportverein erfasst wird, den lässt diese Faszination häufig – zum Glück! – nicht mehr los, und er übernimmt später auch Verantwortung für andere.
Der Jugendarbeit kommt aus diesen, aber auch aus anderen Gründen steigende Bedeutung zu. Es ist eben nicht selbstverständlich, dass junge Menschen
sich engagieren und dass andere Menschen sich für junge Menschen engagieren können, weil sich – ich erwähnte es schon – die Lebens- und Arbeitswelt der jüngeren Generation verändert hat. Das hat bereits die Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" vor einigen Jahren festgestellt. Das im Jahr 2013 fortgeschriebene Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung hat diese Erkenntnis unterstrichen. Auch meine Fraktion hat schon vor über zwei Jahren den Handlungsbedarf erkannt, das bestehende Freistellungsgesetz zu überarbeiten.
Es ist von 1980, also sogar noch ein Jahr älter als ich. – Aus all dem folgt, dass es dringend notwendig ist, das Freistellungsgesetz zu modernisieren und an das 21. Jahrhundert anzupassen.
Die FREIEN WÄHLER haben vor zwei Jahren einen Entwurf vorgelegt. Wir haben vor einigen Wochen unseren Vorschlag eingebracht. Auch die SPD und die GRÜNEN haben eigene Entwürfe erarbeitet. Damit können wir hier über vier Entwürfe eines neuen Freistellungsgesetzes debattieren. Allein das ist ein gutes Zeichen für die Jugendarbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist meiner Fraktion wichtig? Was wollen wir? – Wir wollen die Jugendleiter, die vor Ort Verantwortung für die Jugendarbeit übernehmen, in ihrer Tätigkeit unterstützen. Wir wollen gleichzeitig einen Ausgleich für die Arbeitgeber ermöglichen, die ihre Arbeitnehmer freistellen müssen. Wir wollen das bestehende Freistellungsgesetz zeitlich flexibler gestalten. Wir wollen den Berechtigtenkreis klarer benennen und die Antragstellung transparenter und vor allem einfacher machen. Das wollen wir ausgewogen und ohne übergroße Belastungen für die Wirtschaft umsetzen. Meine Damen und Herren, dabei wollten wir keinen Schnellschuss abgeben. Deshalb haben wir uns zwei Jahre Zeit genommen, um unsere Vorschläge intensiv zu diskutieren.
In den letzten Jahren haben wir Gespräche mit den Jugendverbänden und mit Vertretern der Wirtschaft geführt. Ich danke den Vertretern des Bayerischen Jugendrings und der Jugendverbände. Mit ihnen und mit dem Vorsitzenden der AG "Ehrenamt", Oliver Jörg, meiner Kollegin Judith Gerlach und dem Vorsitzenden des Arbeitskreises "Soziales", Joachim Unterländer, haben wir unsere Vorschläge diskutiert und erarbeitet. Danach konnten wir sie mit den Wirtschaftsverbänden besprechen.
Lassen Sie mich ganz kurz auf die wesentlichen Eckpunkte unseres Entwurfs eingehen: Wir wollen den Jugendleitern die Arbeit vor Ort erleichtern. Deshalb
haben wir in unserem Entwurf die Gründe für die Freistellung auf sämtliche übliche Tätigkeiten, einschließlich Aus- und Weiterbildung und der Vorbereitung von Angeboten der Jugendarbeit, ausgedehnt. Eines wollen wir jedoch nicht; das haben wir bereits bei den ersten Beratungen im Plenum vor zwei Jahren zum Ausdruck gebracht: Wir wollen keine Privilegierung der Gremienarbeit. Hier unterscheidet sich unser Entwurf von den Entwürfen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Wir haben bewusst auf einen Einzelfallkatalog verzichtet, der zum Beispiel Erste-HilfeKurse enthalten hätte.
Unser Ziel ist eine zeitliche Flexibilisierung. Wir wollen den Umfang der Freistellung modernisieren und flexibilisieren. Daher ist in unserem Entwurf vorgesehen, dass künftig nicht nur tageweise Freistellungen möglich sein sollen, sondern auch stundenweise Freistellungen für bis zu zwölf Veranstaltungen pro Jahr mit einem Gesamtumfang der dreifachen wöchentlichen Arbeitszeit. Was muss man sich darunter vorstellen? – Bei einer 40-Stunden-Woche wären dies 120 Stunden, bei einer Teilzeitbeschäftigung, die immer häufiger vorliegt, entsprechend weniger Stunden. Damit tragen wir den Realitäten des Arbeitslebens Rechnung. Wir legen einen flexiblen Entwurf vor, der sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer praktikabler ist.
Ein weiteres Ziel unseres Entwurfs ist es, den Kreis der Antragsberechtigten klarer zu benennen. Daher haben wir in unserem Entwurf alle Antragsteller in einer einzigen Regelung zusammengefasst. Allen anerkannten freien und allen anerkannten öffentlichen Trägern der Jugendhilfe wird es mit unserem Entwurf ermöglicht, als Antragsteller aufzutreten. Wir wollen außerdem das Verfahren einfacher und transparenter machen. Daher verzichten wir zum Beispiel auf die nicht mehr zeitgemäße zwingende Schriftform bei der Antragstellung. Künftig reicht eine Textform aus. Mit einer Genehmigungsfiktion werden wir die Abläufe einfacher gestalten. Das bedeutet, der Antragsteller wird künftig vier Wochen vor der geplanten Freistellung seinen Antrag einreichen. Wird dieser Antrag zwei Wochen vor der Veranstaltung nicht in Textform abgelehnt, gilt er als genehmigt. So ersparen wir uns auch das Zusageschreiben. Wir halten damit den bürokratischen Aufwand gering. Alle Beteiligten haben damit spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung Planungssicherheit. Darüber hinaus passen wir Begrifflichkeiten an die Rechtsprechung an, zum Beispiel die Anführung dringender betrieblicher Gründe. Wir erhöhen also mit unserem Entwurf die Rechtssicherheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU-Fraktion ist davon
überzeugt, dass sie mit dem Entwurf, den sie Ihnen heute vorlegt, eine ausgewogene, moderne und flexible Regelung gefunden hat. Diese Regelung berücksichtigt die Interessen der Jugend und der Wirtschaft gleichermaßen und ist damit ein gutes Signal für das Ehrenamt in Bayern. Man könnte sagen: quadratisch, praktisch, gut.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig ist es die Aufgabe der Politik zu hinterfragen, ob die Vorschläge bei den Betroffenen so ankommen, wie wir uns das vorstellen. Wir wollen deshalb in zwei Jahren evaluieren und überprüfen, wie sich das Ehrenamtsgesetz bei der Jugendarbeit ausgewirkt hat. Ich glaube, dies ist ein gutes Signal; denn die Politik ist immer und immer wieder gefordert, ihre Entscheidungen zu hinterfragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Sozialausschuss. Ich bedanke mich noch einmal bei meinen Kollegen Judith Gerlach, Joachim Unterländer und Oliver Jörg. Sie alle haben uns unterstützt und gemeinsam mit den Jugendverbänden einen guten Vorschlag erarbeitet. Ich bitte Sie um Unterstützung, freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte Kollegen der Jugendpolitik, es ist Donnerstagmittag, und ich freue mich, dass wir im Hohen Hause über die Jugendpolitik und über die Jugend sprechen können. Sie wissen, das Ehrenamt liegt mir sehr am Herzen. Es ist deshalb für mich immer wichtig und gut, das Thema Ehrenamt und junge Menschen ins Gespräch zu bringen. Uns eint eine gemeinsame Aufgabe. Herr Kollege Dr. Förster hat es schon angesprochen: Wir machen uns Gedanken darüber, wie wir junge Menschen für die Politik gewinnen. Wie gewinnen wir junge Menschen dafür, dass sie sich engagieren, sich einzubringen? – Ich weiß nicht, was Sie am Wochenende gemacht haben, Frau Kollegin Stamm, aber ich beispielsweise war bei einem Integrationsworkshop mit Vertretern der Jugendarbeit aus allen Bereichen in der Oberpfalz. Ich habe vorhin dem Integrationsbeauftragten meiner Partei, Martin Neumeyer, ein großes Kuvert mit ganz konkreten, beispielhaften Vorschlägen übergeben, wie wir mit Integration umgehen, was wir aus dem Integrationsgesetz machen.
Ich erlebe jeden Tag, jede Woche, in ganz Bayern eine engagierte Jugend, eine kritische Jugend, aber auch eine konstruktive Jugend. Genau deshalb hat die Jugend in Bayern einen besonderen Stellenwert, und zwar zu Recht. Der Bayerische Jugendring hat im deutschlandweiten Vergleich eine herausgehobene Position. Uns allen und meiner Fraktion besonders ist es deshalb ganz besonders wichtig, Frau Kollegin Stamm, die Jugend wertzuschätzen. Das tun wir auch, beispielsweise durch den Jugendempfang meiner Fraktion im vergangenen Jahr oder beim Landtagsempfang in Schleißheim, ebenfalls im vergangenen Jahr, wo die Jugend zu Recht die Hauptrolle gespielt hat. Wir wollen das aber nicht nur ideell machen, sondern wir wollen das auch finanziell unterfüttern, wir wollen die Jugendarbeit unterstützen. Meine Fraktion hat deshalb im letzten Jahr für die Jugendarbeit weit über zwei Millionen Euro bewilligt. Zuvor haben wir die Mittel bereits aufgestockt.
Wir wollen das Engagement aber nicht nur finanziell untermauern, sondern wir wollen die Jugendarbeit auch strukturell stärken. Wir sind deshalb gerade daran, das Jugendfreistellungsgesetz zu überarbeiten, zu modernisieren und zu flexibilisieren. Wir sind dabei das zu tun, und Frau Ministerin Müller und Herr Minister Bausback haben hierzu eine Initiative gestartet. In der Jugendarbeit geht es beispielsweise darum, Bürokratie abzubauen, die Jugendlichen nicht mit der Forderung nach Vorlage eines Führungszeugnisses zu belasten, sondern sie zu entlasten. Dies sage ich, nur um einmal ein Beispiel zu nennen. Dabei haben auch Sie von der Opposition Zuarbeit geleistet. Herr Kollege Dr. Förster und Herr Kollege Zellmeier, Sie haben in der Jugend-Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" von 2005 bis 2008 dazu einen Beitrag geleistet. In drei intensiven Arbeitsjahren haben Sie die Grundlage dafür geschaffen, dass wir heute fundiert über Jugendarbeit sprechen können. An dieser Stelle sage ich deshalb herzlichen Dank an alle die Kollegen, die sich hier eingebracht haben.
Ich habe meinen beiden Vorrednern aufmerksam gelauscht. Dabei hat sich doch ein gewisser Eindruck aufgedrängt, der Eindruck, dass wir hier eine Art Schaufensterdiskussion führen. Das könnte man meinen, wenn man Ihre Argumente hört, Argumente, die auch die jugendpolitischen Kollegen im Sozialausschuss vor einigen Wochen vorgebracht haben. Man könnte statt dessen darauf verweisen, dass das Kinder- und Jugendprogramm 2013 doch genau diese Vorschläge aufgenommen hat. Darin wurde gerade auf die Enquete-Kommission Bezug genommen. Es ist also schon viel passiert. Man könnte auch sagen, dass wir in der letzten Ausschusssitzung bekräftigt haben, dass die Anhörung zur Umsetzung der Ergebnisse der Jugend-Enquete-Kommission durchgeführt wird. Das könnte man machen und damit die Diskussion beenden. Das mache ich aber nicht, weil uns das Anliegen, wie wir die Jugend stärken können, wichtig ist. Deshalb möchte ich auf Ihre Anträge noch einmal im Detail eingehen und zu den Fakten kommen.
Herr Kollege Dr. Förster und Frau Kollegin Stamm, Sie haben recht: Wir haben vor über einem Jahr im Februar 2015 im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags über die Fraktionsgrenzen hinweg unbürokratisch, in guter Zusammenarbeit einvernehmlich beschlossen, dass wir eine Anhörung durchführen wollen, und zwar zu der Frage, was aus den Umsetzungsvorschlägen der Enquete-Kommission geworden ist.
Lieber Herr Kollege, ich komme noch darauf, warum das so lange dauert. Morgen habe ich in Cham Kreistagssitzung und kann schon jetzt sagen, die Diskussionskultur im Kreistag ist oft besser als hier im Bayerischen Landtag.
Ich muss mich oft fragen lassen, warum das so ist, und warum so viele nicht fundierte Zwischenrufe kommen.
Gerade Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, tragen dazu bei. Nun aber zurück zum Thema. – Schon damals, im Frühjahr 2015 haben wir darauf hingewiesen, und Herr Ausschussvorsitzender Joachim Unterländer hat es auch gesagt: Wir machen die Anhörung, aber wir haben einen sehr ambitionierten Arbeits- und Zeitplan. – Damals haben wir uns darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen und keinen Bericht zu erbitten, Herr Kollege Dr. Förster. Warum keinen Bericht? – Ich habe es angesprochen, es ist durchaus üblich, Berichte anzufordern. Aber ein Bericht zu sieben, jetzt fast acht Jahre zurückliegenden Empfehlungen der Kommission, einer Kommission, die hervorragend gearbeitet hat, liefert nach unserer Überzeugung möglicherweise weniger neue Erkenntnisse als die gezielten Fragestellungen in einer Anhörung. Darin waren wir uns doch fraktionsübergreifend auch einig.
Nicht nur die Jugend, auch die Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit haben sich in den letzten sechs, sieben, acht Jahren verändert. Dafür nenne ich nur zwei Beispiele, die schon kurz angerissen wurden; eines ist die Digitalisierung. 2005 bis 2008 hat sicherlich kein Mitglied der damaligen Enquetekommission mit Tablet oder Smartphone gearbeitet. Warum? – Die gab es damals noch nicht, ähnlich wie auch Facebook. Jetzt beherrschen diese Medien den Lebensalltag, die Arbeitswelt, die Schule und die Bildung der Jugendlichen mehr als jemals zuvor.
Ein zweites Beispiel sind die Herausforderungen durch Asylpolitik und Flucht. Gerade wegen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben sich die Herausforderungen für die Jugendarbeit gewaltig verändert. Der Bayerische Jugendring hat sich mit Unterstützung des Freistaates Bayern diesen Herausforderungen gestellt. In diesem Jahr war Medienkompetenz das Schwerpunktthema des Hauptausschusses. Das Aktionsprogramm "Flüchtlinge werden Freunde" wurde von der Staatsregierung in das Integrationsprogramm aufgenommen und unterstützt. Auch die Staatsregierung hat diese Fragestellungen schon im Kinder- und Jugendprogramm 2013 aufgegriffen. Der
zentrale Auftrag der Jugend-Enquete-Kommission war es, das Kinder- und Jugendprogramm 2013 fortzuschreiben.
Die Bayerische Staatsregierung stärkt mit dem Freistellungsgesetz die Jugendverbandsarbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Jugendring. Sie unterstützt Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Beispiel durch die Kooperation des Bayerischen Jugendrings mit der alevitischen Jugend, die wir auch finanziell unterstützen. Ein weiteres Beispiel ist der demografische Wandel mit neuen Fördermöglichkeiten. Die Staatsregierung unterstützt die Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit. An dem erfolgreichen Programm "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" beteiligen sich bereits über 360 Schulen in ganz Bayern.
Das alles sind Beispiele dafür, dass manche Aufträge der Jugend-Enquetekommission schon aufgegriffen und erledigt wurden. Vieles hat sich aber seit 2005 und 2008 verändert. Entscheidend ist für uns alle, vor allem für die vier jugendpolitischen Sprecher, die aktuellen Fragestellungen an die Jugendarbeit zu sehen.
Sie haben jetzt in Ihren drei Dringlichkeitsanträgen, die gemeinsam aufgerufen wurden, vorgeschlagen, zuerst einen Bericht geben zu lassen und anschließend eine Anhörung durchzuführen. Spielen wir doch einmal durch, was das heißen würde. Zuerst gibt es einen Bericht vom Sozialministerium, dann einen Bericht des Bildungsministeriums, einen Bericht des Landwirtschaftsministeriums, einen Bericht des Wirtschaftsministeriums und einen Bericht des Finanzministeriums. Danach führen wir zu den aktuellen Fragen der Jugendarbeit eine Anhörung durch. Wir haben es in der Enquetekommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" gesehen. Kollege Förster, wir beide waren doch anwesend. Eine Anhörung bietet die Möglichkeit, gezielte Fragen zu stellen. Genau dieser Wege ist der richtige.
(Vom Redner nicht autori- siert) Danach bitte, ich komme gleich zum Schluss. – Ich stimme Ihnen zu, es ist nicht befriedigend, dass die Anhörung bislang noch nicht durchgeführt wurde. Ihre drei Dringlichkeitsanträge sind für mich aber symptomatisch dafür, dass wir die Anhörung im Verlauf des letzten Jahres nicht durchführen konnten. In kaum einem anderen Ausschuss findet eine derartige Vielzahl an Fachgesprächen und Anhörungen wie im Sozialausschuss statt, zum Beispiel hatten wir vor einigen Wochen eine Anhörung zum Betreuungsgeld.
Diese Anhörungen kosten Zeit und verschieben andere Prioritäten leider nach hinten.
Hinzu kam eine Herausforderung, die uns alle und insbesondere den Sozialausschuss wie keine zuvor beschäftigt, die Asylpolitik, die wir ernst nehmen. Deswegen mussten wir den Arbeitsschwerpunkt des letzten Jahres darauf legen. In der Jugendarbeit kommt es bei der Integration darauf an, gezielt zu fragen, was wir verändern können. Eine Anhörung kann dabei gute und richtige Impulse setzen. Genau deswegen haben wir in der letzten Sitzung bekräftigt, dass wir die Anhörung durchführen wollen und werden.
Mein Angebot steht nach wie vor: Wir hatten uns im letzten Jahr auf eine Anhörung geeinigt. Wir führen die Anhörung gemeinsam durch, wir bereiten sie gemeinsam vor, und deswegen verweise ich auf unseren Beschluss vom letzten Jahr, dass wir die Anhörung durchführen werden. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihre Dringlichkeitsanträge ab. Wir wollen die Jugendarbeit bestmöglich und aktuell unterstützen. Deswegen lehnen wir Ihre Anträge ab. Ich bitte Sie darum, das auch ausgewogen darzustellen. Wir stehen zur Jugendarbeit wie kaum eine andere Fraktion. Die Staatsregierung steht zur Jugendarbeit. Deswegen werden wir die Anhörung selbstverständlich durchführen. Alle anderen Vorschläge, die Sie gemacht haben, zum Beispiel ein Bericht, würden das Verfahren nur verzögern und nicht beschleunigen. Deswegen bitte ich um Ablehnung der drei Anträge. Ich unterstreiche aber noch einmal: Die Anhörung wird von der Fraktion der CSU unterstützt, und sie wird gemeinsam, wenn Sie es wünschen, mit Ihnen vorbereitet und durchgeführt, und sie wird mit Sicherheit gute Ergebnisse liefern.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Fahn, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich weiß, dass Ihre Fraktion schon vor knapp zwei Jahren einen Entwurf vorgelegt hat, der aber auch nach der Rückmeldung, die ich aus dem Bayerischen Jugendring und aus den Jugendverbänden erhalten habe, nicht ausgewogen, nicht komplett durchdacht und deswegen ein Schnellschuss war. Genau so etwas wollen wir nicht machen. Wir haben uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Gerade in dieser Stunde hat eine weitere Besprechung zur Freistellung stattgefunden. Wir haben einen Entwurf nahezu fertiggestellt. Wir haben aber intensive Vorarbeit geleistet. Wir sprechen vorher mit den Verbänden und legen dann einen Entwurf vor und nicht umgekehrt, wie Sie es gemacht haben. Deswegen wird von uns ein ausgewogener, guter, richtiger und vor allem nachhaltiger Entwurf des neuen Freistellungsgesetzes kommen. Sie können ihn sicherlich noch erwarten. Ich bin davon überzeugt, dass wir den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorlegen und beschließen können. Dann können wir die Jugendarbeit flexibler, moderner und besser unterstützen. Dazu bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, Herr Dr. Fahn.
(Vom Redner nicht autori- siert) Lieber Kollege Förster, das war so viel Einigkeit, dass ich gar nicht viel erwidern muss. Ich möchte nur noch unterstreichen, dass wir die Anhörung auch durchführen wollen. Ich habe dargelegt, wieso wir es bislang leider noch nicht geschafft haben. Uns war es vor einem Jahr auch gemeinsam wichtig, uns auf eine Anhörung festzulegen. Wir haben uns schon vor einem Jahr darauf geeinigt, dass die Reihenfolge Bericht und Anhörung nicht zielführend ist. Die Gründe dafür habe ich schon dargelegt. Darum unterstreiche ich: Wir lehnen nicht die Anhörung per se ab, sondern die Kombination aus Bericht, dann Anhörung. Wir verweisen darauf, dass wir schon vor einem Jahr den Beschluss gefasst und unsere Haltung vor einigen Wochen im Sozialausschuss bekräftigt haben. Ich betone: Wir werden die Anhörung durchführen, und zwar mit den Jugendverbänden, wie du es angesprochen hast. Aber die Abfolge, dass wir erst einen Bericht der Staatsregierung bekommen und danach eine Anhörung durchführen, ist unserer Meinung nach nicht zielführend und würde viele Kräfte binden, die wir bei einer Anhörung zielgerichteter nutzen. Wir haben uns vor einem Jahr darauf geeinigt: Nur eine Anhörung durchzuführen, ist der bessere Weg. Auch für uns ist es nicht befriedigend, dass sie noch nicht durchgeführt werden konnte. Ich hoffe, ich konnte klarmachen,
wieso das noch nicht der Fall war. Wir werden uns an unser geplantes Vorgehen halten und stehen gemeinsam für die Jugendarbeit ein. Ich unterstütze eine Anhörung, bitte aber um Verständnis dafür, dass wir die Abfolge Bericht, dann Anhörung nicht unterstützen können.
(Vom Redner nicht autori- siert) Liebe Kollegin Stamm, vielen Dank, dass Sie mir sehr ernsthaft zugehört haben. Das habe ich bei Ihrem Beitrag natürlich auch gemacht, ganz klar. Ich möchte aber eines korrigieren: Der Bayerische Landtag wertschätzt die Jugendarbeit. Dafür brauchen wir keinen Appell von Ihrer Seite. Dafür brauchen keinen
Appell der jugendpolitischen Sprecher, weil diese Wertschätzung eine Grundlage unserer Arbeit ist. Jeder hier ist im Ehrenamt aktiv; jeder hier hat mit Jugendarbeit zu tun.
Jeder meiner Kollegen im Stimmkreis arbeitet mit dem Kreisjugendring zusammen. Wir brauchen keinen Appell zur Wertschätzung der Jugendarbeit. Noch einmal: Ich stimme Ihnen zu, dass es dringend notwendig ist, die Anhörung durchzuführen. Wir werden sie durchführen; das unterstreiche ich noch mal. Ihr könnt jetzt im Gegenzug fordern, dass wir ein Datum festlegen, wenn Ihre Fraktion sich bereit erklärt, sich mit Anträgen zurückzuhalten, die sowieso schon zwei-, drei-, viermal gestellt worden sind, und sich auch mit Anhörungsanträgen zurückzuhalten. Ich meine zum Beispiel den Antrag der SPD-Fraktion zum Betreuungsgeld, den ich schon angesprochen habe. Auch dieser Antrag hat uns einige Tage gekostet. Das mache ich aber nicht, weil wir ernsthaft miteinander diskutieren wollen.
Kollegin Stamm, ich bekräftige noch einmal: Wir werden die Anhörung durchführen, sobald es möglich ist. Wir werden sie gemeinsam vorbereiten, und unser Ausschussvorsitzender Unterländer hat das in der letzten Ausschusssitzung schon unterstrichen.
Ich möchte dem nichts mehr hinzufügen. Wir haben alles gesagt. Von jedem ist zu diesem Thema alles gesagt worden. Mein Appell lautet: Unterstützen wir gemeinsam die Jugendarbeit! Ein Bericht allein bedeutet keine Wertschätzung der Jugendarbeit. Die Wertschätzung muss sich in der Praxis auch in der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort vollziehen. Die thematische und konzeptionelle Grundlage ist eine Anhörung; aber die praktische Arbeit muss dann folgen. Ich unterstreiche abschließend: Wir werden die Anhörung durchführen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Waldmann, ich möchte mich zunächst ganz herzlich dafür bedanken, dass wir an diesem Tag in einer so würdigen Art und Weise des Kollegen Sackmann gedacht
haben. Dass wir heute auch das Thema Ehrenamt diskutieren, ist, so denke ich, sinnbildlich. Es war wirklich beeindruckend, wie Sie alle in den letzten Monaten und Wochen zu ihm gestanden sind. Ich hatte persönlich eine sehr enge Beziehung zu ihm und pflege diese nach wie vor mit seiner Familie und möchte die Gelegenheit nutzen, mich im Namen seiner Familie bei Ihnen allen für die Unterstützung und für die Begleitung zu bedanken.
Ich war in den letzten Wochen, Ende August/Anfang September, als sein Vertreter als Ehrenamtsbotschafter in meinem Stimmkreis unterwegs. So war ich zum Beispiel auch in der Asylnotunterkunft in Cham, wo ich seine Grüße überbracht und einen Satz sehr häufig gehört habe: Eigentlich hätten wir jetzt gerade unseren gemeinsamen Urlaub verbracht, aber nun sind wir hier. Das habe ich von einer Gruppe von Schülern gehört, das habe ich von Rentnern gehört, die ihre Freizeit geopfert haben und jeden Tag in der Unterkunft im Einsatz waren. Auf meine Frage hin, warum sie sich denn engagieren, habe ich immer die gleiche Antwort erhalten: Weil wir gebraucht werden und weil wir etwas tun wollen.
Das, meine Damen und Herren, ist bezeichnend für das unglaubliche Engagement der Menschen in Bayern und gleichzeitig auch für den Ausnahmezustand, in dem unser Land seit Wochen ist. Fest steht: Ohne die Helfer, ohne das Ehrenamt würde es nicht gehen. Das gilt genauso für die Tafeln, genauso für die Kleiderkammern, aber auch für den Sport, für die Kultur und nicht zuletzt auch für die Jugendarbeit. Vieles wäre undenkbar, wenn nicht jeder Dritte, in vielen Regionen sogar jeder Zweite im Ehrenamt Verantwortung für andere übernähme. Dafür bedanke ich mich herzlich.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein – ist es auch, und das verbindet uns auch, Frau Waldmann –, dies zu unterstützen. In Bayern tun wir das sehr erfolgreich, auch aufgrund der Vorarbeit eines Markus Sackmann und durch die Unterstützung der Sozialministerin Emilia Müller, mit dem Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Förderung des Ehrenamts, indem wir die individuelle Wertschätzung und Anerkennung mit dem Ehrenamtsnachweis und der Ehrenamtskarte stärken und indem wir die Gesellschaft für den Wert des Engagements mit den Ehrenamtskongressen oder dem "Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement" sensibilisieren.
Jede Initiative – so auch dieser Gesetzentwurf – muss sich daran messen lassen, ob sie einen echten Mehrwert für das Ehrenamt und den einzelnen Ehrenamtlichen, vom Feuerwehrkommandanten über den Jugendleiter bis zum Helfer in den Helferkreisen, bietet,
und das gerade dann, wenn sie Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich mit sich bringen würde. Erlauben Sie mir deswegen, dass ich in der Kürze der Zeit auf einige Ihrer Punkte eingehe, zum Beispiel auf die Koordinierungszentren, die mit 2 Millionen Euro bereits angeschoben wurden und in 60 Fällen bereits umgesetzt werden konnten und als regionale Anlauf-, Vernetzungs- und Informationsstellen sehr erfolgreich arbeiten. Diese Arbeit wollen wir fortsetzen. Aber eine von Ihnen geforderte Dauerförderung wäre zum einen mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar, und zum anderen muss ich doch in Erinnerung rufen, dass es von Anfang an das Ziel war, die kommunale Ebene, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, mit in die Pflicht zu nehmen und Strukturen zu schaffen, damit diese Zentren nach dreijähriger Unterstützung selbstständig weiterbestehen können.
Meine Damen und Herren, wir kennen alle auch die aktuellen Herausforderungen durch die Asylpolitik. Auch daher handeln wir und haben wegen des gestiegenen Koordinierungsbedarfs im Ehrenamtsbereich für die Helfer neue Anlaufstellen angeschoben. Bereits jetzt liegen für ein neues Förderprogramm 36 Anträge vor.
Selbstverständlich müssten die Themen des Ehrenamts weiterhin diskutiert werden. Sie haben es angesprochen. Genau dafür wurde der "Runde Tisch Bürgerschaftliches Engagement" vor über sechs Jahren gegründet, an dem die Landtagsfraktionen, die kommunalen Spitzenverbände, die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen und die Wissenschaftsvertreter teilnehmen. Aber der Landesbeirat, den Sie vorschlagen, würde diese erfolgreiche und konstruktive Arbeit im Prinzip nur formalisieren, und auch die von Ihnen geforderte Beteiligung des Landtags ist durch die Fraktionen ja schon sichergestellt.
Einer der Initiatoren, der Vater, der Gründer, war eben Markus Sackmann, dessen wir heute gedacht haben und der als Ehrenamtsbotschafter in den vergangenen Monaten genau deswegen höchste Glaubwürdigkeit in sich vereinte, weil er dieses Amt ehrenamtlich ausübte.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Fahn, wir haben auch hier schon über einen hauptamtlichen Landesbeauftragten diskutiert. Dies würde eine unnötige Parallelstruktur schaffen, personelle und finanzielle Ressourcen unnötig binden, und dies – das möchte ich unterstreichen – vor dem Hintergrund, dass das Sozialministerium erst vor Kurzem mit Johannes Hintersberger als Staatssekretär nochmals verstärkt wurde.