Volkmar Halbleib
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Last Statements
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Graf von und zu Lerchenfeld, wir wünschen Ihnen persönlich alles Gute. Aber ich muss sagen: Was Sie in Ihrer letzten
Rede vor dem Landtag abgeliefert haben, war der Tiefpunkt der steuerpolitischen Argumentation.
In dieser Art und Weise mit steuerpolitischen Konzepten und Vorschlägen umzugehen, ist eine Art der Denunziation, die mich in dieser Form, in einen Traum gekleidet, an die Argumentationen in der Weimarer Republik erinnert hat, Herr Kollege. Das können wir so nicht stehen lassen.
Wenn Sie schon von einem Albtraum reden, dann muss ich feststellen: Diese Rede war ein parlamentarischer Albtraum.
Das war sie aus zwei Gründen. Sie war es erstens, weil die steuerpolitische Konzeption in einer Art und Weise denunziert wird, die in der Argumentationslinie der Hassargumentation der Weimarer Republik entspricht, und zweitens, weil Sie in dem Teil, den Sie als Aufwachtraum beschrieben haben, eigentlich wiedergegeben haben, wes Geistes Kind Ihre Politik ist.
Erinnern wir uns einmal an die Bundestagswahl 2009 und an die Zeit davor. Was haben Sie und die FDP den Bürgern damals alles versprochen! Steuersenkungen, ein einfacheres, niedrigeres und gerechtes Steuersystem. Sie haben von Ihren Versprechungen, die Sie heute in anderer Form wiederholt und in die Form Ihres Antrags gekleidet haben, null und nichts eingelöst. Das ist die steuerpolitische Wahrheit von CSU und FDP.
Ich darf das kurz begründen. Sie haben vor der letzten Bundestagswahl versprochen, insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten. Davon ist nichts übrig geblieben. Es waren haltlose Versprechungen. Sie sind alle gebrochen worden. Was haben Sie stattdessen gemacht?
Anstatt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, haben Sie Klientelpolitik für ganz bestimmte Bevölkerungsgruppen betrieben, Politik für die politische Klientel, die CSU und FDP nahesteht. Sie haben Klientelpolitik im Bereich der Umsatzsteuer betrieben, beim Hotelsteuerprivileg, im Bereich der Erbschaftsteuer und bei den Unternehmensteuern.
Eines kennzeichnet doch Ihre Art des Verständnisses. Insofern war der Kollege Klein in seiner Rede höchst ehrlich: Er hat nämlich von den Leistungsträgern in dieser Gesellschaft gesprochen. Für CSU und FDP sind Leistungsträger wohl nur diejenigen, die sehr viel verdienen, die sehr hohe Einkommen haben. Für mich und unsere Fraktion kann ich sagen: Leistungsträger sind auch die Krankenschwester und der Altenpfleger, die wenig verdienen, und nicht nur der Chefarzt und andere hohe Einkommensgruppen. Das ist Ihr Verständnis von Steuerpolitik. Wir betreiben Steuerpolitik für alle.
Ich darf zwei Punkte ansprechen, die in Ihren Anträgen genannt worden sind.
Es ist schön und gut, dass Sie auch zur Grundsteuer eine bestimmte Position haben. Aber: Für den, der gleichzeitig garantiert, dass die Kommunen aus der Grundsteuer die gleiche Einnahmenhöhe haben, die sie auch dringend brauchen, kann die wertneutrale Reform der Grundsteuer ja nur bedeuten, dass jene, die bisher weniger Grundsteuer gezahlt haben, mehr Grundsteuer zahlen müssen, und dass jene, die hochwertige Grundstücke haben, zuungunsten derjenigen entlastet werden, die dann die Zeche zahlen müssen. Das ist die Wahrheit bei der Grundsteuerreform.
Das können wir vielleicht am Ende meiner Rede machen. Ich denke, damit sind wir alle am besten bedient.
Das Gleiche gilt bei der Erbschaftsteuer.
Auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer setzen Sie doch den Leuten einen Floh ins Ohr. Insofern ist der Antrag der FREIEN WÄHLER zumindest ehrlich. Auch CSU und FDP sollten sich bekennen: Wollen Sie die Erbschaftsteuer abschaffen oder nicht abschaffen? Wir bekennen uns klar dazu, dass die Erbschaftsteuer auch ein Teil der Steuergerechtigkeit ist. Denn – da können Sie in die Bayerische Verfassung oder auch ins Grundgesetz schauen – die Vermögensbezogenheit der Erbschaftsteuer ist schon ein wichtiger Punkt eines steuergerechten Systems.
Nun darf ich noch ansprechen, was Sie hier veranstalten. Sie tun ja gerade so, als hätten der Bund, die Länder und Kommunen keine finanziellen Probleme. Ich darf nur daran erinnern, dass Schwarz-Gelb in der jetzt zu Ende gehenden Periode des Deutschen Bundestags allein 100 Milliarden Euro neue Schulden aufgetürmt hat. Das ist doch die Wahrheit. Und Sie stellen sich hier hin und reden von den höchsten Steuereinnahmen. Sie haben unter diesen optimalen Rahmenbedingungen bei niedrigsten Zinsen und bei einer gut laufenden Konjunktur 100 Milliarden Euro neue Schulden gemacht. Das ist Ihre finanzpolitische Wahrheit, die an diesem Tag auch einmal ausgesprochen werden muss.
Wenn man sieht, was Sie 2012 an Nettoneuverschuldung hatten und auch 2013 und 2014 an Nettoneuverschuldung haben, dann sollten Sie still und leise schweigen.
Ganz zum Schluss muss auch die Situation in Bayern erwähnt werden. Sie haben doch in Bayern die Nettoneuverschuldung und die Zinsbelastung des Staates nach oben getrieben. Das war doch nicht Rot-Grün; das waren doch Sie. Wenn man von einem Horrorgemälde spricht, dann muss man sagen: Es war ein Horror, dass wir in dieser Legislaturperiode die Schulden des Freistaats zulasten der Bürgerinnen und Bürger um zehn Milliarden Euro erhöhen mussten. Das war kein Traum, das war kein Albtraum, das war die Realität, für die Sie verantwortlich sind! Das ist die Wahrheit!
Auch in den Jahren 2013 und 2014 sind doch Ihre Haushalte nicht ausgeglichen. Sie haben beim Finanzierungssaldo im Jahr 2013 eine Milliarde weniger Einnahmen als Ausgaben, im Jahr 2014 sind es 500 Millionen Euro weniger Einnahmen als Ausgaben. Es ist doch nicht so, als wäre der Freistaat auf Rosen gebettet. Sie werden kein Rosenbeet, sondern viele Defizite hinterlassen.
Für einen Schuldenabbau brauchen wir eine vernünftige Einnahmebasis, um ihn zu gewährleisten.
Wir bekennen uns zur Infrastruktur und zu Bildungsausgaben. Wir sagen auch, was notwendig ist, damit wir Schulden abbauen können. Aber das passt mit Ihren steuerpolitischen Vorstellungen nicht zusammen. Wir bekennen uns zum Schuldenabbau. Wir
sagen auch, dass wir dafür die starken Schultern in bestimmten Bereichen heranziehen.
95 % bleiben von unserer Einkommensteuerreform verschont, aber die 5 %, die die wirklich starken Schultern in diesem Land darstellen, können auch einen höheren Beitrag, insbesondere für Bildung und Infrastruktur, zahlen.
Abschließend noch zwei Punkte, die denunziert wurden: Kinderfreibeträge. Wir sind der festen Überzeugung, dass dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein muss, unabhängig von Art und Höhe der Einkommensteuer. Deswegen wollen wir das umstellen. Wir wollen weg von der Steuerbezogenheit hin zu einer direkten Förderung über das Kindergeld, weil es gerechter ist und alle Kinder gleichstellt.
Wir wollen dazu kommen, dass wir nicht bestimmte Familien- oder Ehekonstellationen fördern, sondern dass wir das Geld für die Kinder in den Familien einsetzen. Das ist unser Grundsatz, und dafür stehen wir.
Ihre Steuerpolitik ist nach wie vor Klientelpolitik: Steuersenkungen auf Pump, Versprechungen in diese Richtung, unzureichender und ungerechter Steuervollzug – auch in Bayern, das haben wir mehrfach moniert – und eine fehlende Glaubwürdigkeit.
Wir setzen dagegen auf ehrliche Steuerkonzepte, notwendige Investitionen für die Infrastruktur, die Bildung und den Schuldenabbau. Wir wollen die starken Schultern stärker beteiligen. Wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit für einen leistungsfähigen Staat.
Zum ersten Punkt, was die Steuergerechtigkeit in Bayern anbetrifft, Frau Kollegin Stewens. Ihre CSU hat in den letzten Jahren alles dafür getan - durch die Unterbesetzung der Finanzämter,
durch die Unterbesetzung der Steuerfahndung für Betriebsprüfungen -,
dass wir in Bayern im Steuervollzug nach wie vor die größte Steuerungerechtigkeit in der gesamten Bundesrepublik haben.
Sie sollten sich zur Steuergerechtigkeit in dieser Form nicht mehr äußern,
nachdem Sie diese gravierenden Defizite zu verantworten haben.
Der zweite Punkt betrifft genau das, was wir kritisieren. Sie haben vor der letzten Bundestagswahl versprochen, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas zu tun. Was haben Sie gemacht, als Sie an der Regierung waren
und sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine schwarz-gelbe Regierungsmehrheit über einen relativ langen Zeitraum hatten? – Sie haben nichts gemacht! Damals hatte Rot-Grün noch nicht die Mehrheit im Bundesrat, der man die Verantwortung hätte zuweisen können, da war Schwarz-Gelb mit einer Mehrheit ausgestattet. Sie haben nichts im Bereich der kalten Progression gemacht,
Sie haben nichts für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemacht. Aber eines haben Sie gemacht: Sie haben Klientelpolitik für die Wohlhabenden betrieben.
Das ist doch die Wahrheit!
Sie, Frau Kollegin Stewens, wissen doch am besten, dass die SPD-Seite im Bundesrat längst signalisiert hat, dass wir, wenn wir an die kalte Progression herangehen wollen, auch Unterstützung leisten werden. Es geht aber nicht, dass Sie eine Steuerpolitik auf Pump machen! Sie müssen auch sagen, wie Änderungen gegenfinanziert werden.
Die Verschuldung, die Sie damit auslösen, geht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil wir dann nicht in Bildung und auch nicht in die Infrastruktur investieren können. Das ist insofern eine widersprüchliche Politik.
Sie haben es in dem Fall noch einmal auf den Punkt gebracht. Wir waren bereit, dafür auch Kompromisse einzugehen. Das hätte aber verlangt, dass wir eine saubere Gegenfinanzierung hinbekommen. Aber saubere Gegenfinanzierungen sind nun einmal nicht Ihr Ding. Sie halten sich lieber an Versprechungen, und das machen Sie vor dieser Wahl wie vor der letzten Wahl.
Ich glaube aber, die Bürgerinnen und Bürger draußen haben kapiert, dass dieser Staat mit Steuerversprechungen nicht zu regieren ist
und dass Ehrlichkeit am längsten regiert.
Ich weiß nicht, was Sie mir damit sagen wollten. Fakt ist doch, dass Sie steuerpolitisch, nachdem Sie die Bundestagswahl im Jahr 2009 gewonnen haben, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts getan haben. Fakt ist, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden musste. Wenn Sie sagen, dass das Ihr ureigenes Regierungshandeln wäre, dann ist das nicht in Ordnung. Klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht allen Parteien vorgeschrieben hat, das umzusetzen.
Wir haben doch die Bilanz nach Ihren ersten Regierungsjahren gezogen. Unter dem Strich kam eine Mehrbelastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heraus, weil die Sozialversicherungsbeiträge noch einbezogen werden mussten.
Sie müssen schon ehrlich sein und dann beide Bereiche nennen.
Was die Aussage der Kollegin Scheel anbetrifft: Dazu sollten Sie lieber die Kollegen von den GRÜNEN fragen.
Aber abschließend noch einmal zu dem Punkt, bei dem wir uns befinden: Herr Kollege Klein, Sie können nicht das Jahr 2005 mit dem Jahr 2013 vergleichen. Wir haben einmalig niedrige Zinsen. Schauen Sie sich einmal den Zinsvorteil an, den Finanzminister Schäuble im Augenblick hat. Wir haben eine einmalige ökonomische Situation, auch was die Steuereinnahmen anbetrifft, und gleichwohl hat Ihre Regierungskoalition
auf Bundesebene 100 Milliarden Euro neue Schulden gemacht.
Sie sagen: Sie würden die gleichen Versprechungen nach wie vor machen: Steuersenkungen. Sie versprechen dann dreierlei: massive Steuersenkungen, hohe Investitionen in die Zukunft und zugleich Schuldenabbau. Das glaubt doch kein Mensch!
Deswegen sind wir fest davon überzeugt, dass Ehrlichkeit in der Steuer- und Finanzpolitik am längsten währt. Das ist nicht Ihre Stärke, das wissen wir, und dass Sie das nur schwer einsehen, wissen wir auch.
Ich glaube aber, dass die Bürgerinnen und Bürger Ihre Versprechungen satt haben. Sie wollen eine ehrliche und solide Politik.
Und sie wollen auch die Konsequenzen gemeinschaftlich tragen.
Die Versprechungen sind vorbei. Steuerpolitische und finanzpolitische Solidität sind gefordert. Das ist Ihre Sache nicht.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stewens, zunächst darf ich Ihnen persönlich, aber auch im Namen der SPD-Fraktion – ich denke, auch im Namen aller Kollegen und Kolleginnen in diesem Haus – für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute wünschen. Es warten vielgestaltige Aufgaben auf Sie. Ich darf mich persönlich, wenn auch nur für eine kurze Zeit der Zusammenarbeit, ganz herzlich bedanken und wünsche Ihnen von dieser Stelle alles Gute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute über mehrere Punkte zu diskutieren, unter anderem über das Fraktionsgesetz und die Entwürfe hierzu. Wir haben die Argumente dazu in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen ausgetauscht. Die SPD-Fraktion steht klar dazu, das große Schlagwort, das einzulösen ist, lautet, die Transparenz in den Mittelpunkt zu stellen. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, was im Bereich der Funktionszulagen passiert. Darauf haben sie ein Anrecht; denn es wird aus Steuergeldern bezahlt. Ich glaube, dieser Anforderung werden wir mit unserem Gesetzentwurf gerecht.
Ich verhehle nicht, Frau Kollegin Stewens, dass wir uns gewünscht hätten, auch die Verwendung der öffentlichen Mittel im Rahmen der Fraktionsarbeit etwas vergleichbarer zu machen und Standards zu ermöglichen. Es ist nicht so, dass unser Gesetzentwurf von vornherein bestimmte Standards vorsieht, aber es gibt zumindest die Aufforderung des Gesetzgebers – also von uns –, diese Standards auch zu schaffen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir hierzu noch in dieser Legislaturperiode einen gemeinsamen Weg hätten beschreiten können. Ich gehe davon aus, dass dazu das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und wir in der nächsten Legislaturperiode daran anknüpfen können.
Gestatten Sie mir, dass ich heute schwerpunktmäßig zu den Verhaltensregeln Stellung nehme; denn diese stehen zur Diskussion und zumindest aus meiner Sicht auch im Fokus der heutigen Debatte.
Die Verhaltensregeln haben zwei zentrale Funktionen: Zum einen sollen sie dem Abgeordneten klare Orientierungen und Maßstäbe an die Hand geben, um die Unabhängigkeit seines Mandats, vor allem gegenüber der Gefahr der Beeinflussung, aber auch nur des äußeren Anscheins der Beeinflussung, zu gewährleisten. Sie sollen zum anderen – das ist eine weitere wichtige Funktion – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz und Vertrauen schaffen, ohne die die parlamentarische Demokratie nicht möglich wäre.
Beide Ziele, sowohl die klaren Rahmenbedingungen für die Abgeordneten als auch die Transparenz und das Vertrauen in der Öffentlichkeit, können nach meiner Überzeugung nur erreicht werden, wenn den Verhaltensregeln Glaubwürdigkeit, Konsequenz und Klarheit zugrunde liegen. Leider – das haben die vorherigen Diskussionen gezeigt – haben diese Verhaltensrichtlinien, die CSU und FDP vorgelegt haben, Defizite bei der Glaubwürdigkeit, aber auch bei der Konsequenz und der Klarheit.
Ich darf die wichtigsten Punkte ansprechen: das große Stichwort "Glaubwürdigkeit". Frau Kollegin Stewens, das, was Sie heute zum § 108 e des Strafgesetzbuches zum Ausdruck gebracht – das, was die Abgeordnetenbestechung betrifft – ehrt Sie. Diese Position haben Sie persönlich überzeugend dargelegt. Aber wir müssen schon feststellen, dass sich CSU und FDP auf Bundesebene permanent geweigert haben, die Abgeordnetenbestechung nach internationalen Standards, wie es die UN-Konvention gegen Korruption vorschreibt, unter Strafe zu stellen. Noch am 28. Juni 2013 hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Berlin den Antrag der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hierzu abgelehnt und damit die letzte Chance einer Regelung in dieser Legislaturperiode nicht genutzt.
Es ist schon ein Armutszeugnis, dass aufgrund des Verhaltens der schwarz-gelben Regierungskoalition Deutschland als einziges demokratisches Land der Welt die Standards der UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt hat.
Bei dieser Diskussion über die Verhaltensregeln bleibt an diesem Tag ein bitterer Beigeschmack.
Ich darf zum Stichwort "Glaubwürdigkeit" daran erinnern, dass die CSU-Fraktion in dieser Legislaturperiode überhaupt keine Änderung der Verhaltensrichtlinien wollte und erst unter dem Druck der Verwandtenaffäre – –
Ich sage nur, dass Sie zunächst überhaupt keine Änderung wollten. Das ist dann schon eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Die Verwandtenaffäre, der Rücktritt des CSU-Fraktionsvorsitzenden und die öffentliche Debatte über die Ausgestaltung des Abgeordnetenmandats: Erst unter diesem öffentlichen Druck war die CSU überhaupt bereit, die Verhaltensregeln in dieser Legislaturperiode zu reformieren. Es war schon schlimm genug, dass wir darüber viel zu spät mit Ihnen in die Diskussion gekommen sind. Aber das, was zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode präsentiert wurde, wird leider den Anforderungen an einen zukunftsweisenden Verhaltenskodex des Bayerischen Landtags nicht gerecht.
Die vorgelegten Verhaltensregeln enthalten zwar längst überfällige Klarstellungen – Sie haben ja auch auf die Richtlinien des Bundestages Bezug genommen, Frau Kollegin Stewens -, aber an den zentralen Punkten bleiben Sie leider – das gilt nach wie vor – unzureichend, lückenhaft und unausgegoren, leider auch mit offenbaren, gefährlichen Schlupflöchern, die uns hier im Landtag, wovon ich fest überzeugt bin, noch beschäftigen werden.
Zu den inhaltlichen Kritikpunkten. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Transparenz, die Sie herausgestellt haben, Frau Kollegin Stewens, in den Richtlinien zu den Nebeneinkünften leider nicht ausreichend umgesetzt wird. Sie haben sich ja mit Händen und Füßen gegen eine punktgenaue Transparenzregelung gewehrt. Wir halten das für das ganze Haus für einen politischen Fehler. Denn die Bürgerinnen und Bürger wollen und müssen beurteilen können, ob und in welcher Weise Abgeordnete möglicherweise von Dritten abhängig sind und ob und in welchem Umfang Interessenkonflikte bestehen. Im Mittelpunkt muss dabei immer die Transparenz stehen. Denn nur sie gewährleistet die Beurteilung der Unabhängigkeit der Abgeordneten.
Aber es kann doch keiner von uns draußen erklären, warum bei der Veröffentlichung von Nebeneinkünften bis 250.000 Euro nach zehn Stufen differenziert wird, aber bei Beträgen über 250.000 Euro die völlige Spekulation über den Umfang von Nebeneinkünften beginnt: Sind es nun 250.000, 500.000 oder 2,5 Millionen Euro? Diese Transparenz, die notwendig wäre, wird mit Ihrer Regelung leider nicht geschaffen; das bedauern wir sehr.
Es kann keiner erklären, warum gerade bei niedrigen Beträgen differenziert werden soll und bei höheren Beträgen, bei denen die Informationspflicht noch gravierender bestehen müsste, die Transparenz für CSU und FDP ein Ende findet. Das kann keiner von uns draußen erklären.
Der zweite fundamentale inhaltliche Kritikpunkt ist die Frage der Spenden. Dies ist in den Verhaltensregeln am unbefriedigendsten behandelt. Dabei liegt dort die stärkste und wichtigste Aussage der Verhaltensregeln. Es betrifft die Kapitel 4 und 5.
Zunächst ist dort unmissverständlich geregelt, dass für die Ausübung des Mandats ein Mitglied des Landtags keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensteile annehmen darf. Ich präzisiere es: Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Landtags gewährt wird.
Dann kommt dieser eine Satz. Nach diesen ganz grundsätzlichen und richtigen Sätzen, nach diesen fundamentalen Aussagen zum Verbot bzw. zur Unzulässigkeit von geldwerten Zuwendungen heißt es: "Die Entgegennahme von Spenden bleibt unberührt." Dieser Satz macht deutlich, dass man es eben nicht ernst meint damit, die Unabhängigkeit des Mandats vor finanzieller Anfütterung zu schützen. Denn, Frau Kollegin Stewens und liebe Kolleginnen und Kollegen, was unterscheidet die unerlaubte Annahme von Geld oder geldwerter Zuwendung von der erlaubten Annahme von Geld oder geldwerter Zuwendung als Spende?
Die Annahme von Geldspenden oder von gespendeten geldwerten Zuwendungen hat eben gerade auch zur Voraussetzung, dass keine Gegenleistung des Abgeordneten erbracht wird. Damit liegen bei einer Spende zugleich die Voraussetzungen der unerlaubten geldwerten Zuwendung vor. Wie kann aber das eine verboten sein, während das andere erlaubt ist? Der Grundsatz heißt dann: Anfüttern ist verboten, aber Anfüttern mit Spenden ist erlaubt. Dies kann nicht die Botschaft der Verhaltensregeln sein.
Wir fragen uns schon: Warum wollen CSU und FDP weiterhin unbedingt die persönliche Spende an Abgeordnete ermöglichen? Darauf haben Sie heute keine Antwort gegeben. Die SPD sagt an dieser Stelle klar: Wir wollen keine persönlichen Spenden an Abgeordnete, weil damit genau das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Mandats wieder infrage gestellt wird, das durch die Verhaltensregeln eigentlich gewährleistet sein soll.
Der dritte Kritikpunkt inhaltlicher Art betrifft ebenfalls die Regelungen für geldwerte Zuwendungen im Rahmen der parlamentarischen Gepflogenheiten und der parlamentarischen Termine. Diese Sache ist äußerst unausgegoren. Viele Fragen bleiben offen, die auch nicht in Bezug auf die Ausführungsbestimmungen beantwortet werden können. Die Ausführungsbestimmungen können nur zu den Ausnahmen etwas sagen, die in der Richtlinie geregelt sind. Wir brauchen eine klare Generalklausel. Wir sind fest davon überzeugt, dass nur solche Zuwendungen noch zulässig sein können, die im Rahmen der Wahrnehmung des Mandats den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen. Das ist mit dieser Richtlinie nicht gewährleistet.
Wir wären gern bereit gewesen, gemeinsame Verhaltensregeln zu verabschieden. Leider gab es bei CSU und FDP bezüglich der berechtigten Kritikpunkte keinerlei Kompromissbereitschaft, hierzu etwas auch nur ansatzweise zu regeln. Man hat sich hinter den Verhaltensregeln des Bundestages verschanzt, statt zu erkennen, dass die CSU im Bayerischen Landtag – ich darf Sie da direkt ansprechen – nach den vergangenen Wochen schon eine höchst eigenständige Verpflichtung hat, Vertrauen und Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.
Dieser Verantwortung sind die Regierungsfraktionen bei dieser Verhaltensrichtlinie nicht gerecht geworden. Ich hoffe, dass zumindest der neue Landtag die Kraft findet, einen zukunftsorientierten, unmissverständlichen Verhaltenskodex auf den Weg zu bringen, eine Kraft, die Schwarz-Gelb am Ende dieser Legislaturperiode leider nicht mehr aufgebracht hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass der Ministerpräsident zu Beginn der Aktuellen Stunde nicht in diesem Hohen Hause ist. Er ist nebenan und gibt wie auch sonst immer zu Beginn einer Plenarsitzung eine Pressekonferenz oder ein Pressegespräch.
Ich will zwei Dinge sagen:
Erstens. Der Respekt vor dem Parlament würde es gebieten, dass der Ministerpräsident hier im Hohen Hause ist.
Zweitens. Es geht um seine besondere Verantwortung gegenüber diesem Parlament und der bayerischen Öffentlichkeit.
Wenn beide Argumente nicht ausreichen, damit sich der Ministerpräsident in der Lage sieht, hier im Saal zu sein, dann stelle ich im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, den Ministerpräsidenten nach § 176 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags herbeizurufen. Ich bitte, hierüber eine Abstimmung herbeizuführen. Es ist schade, dass wir zu einem Geschäftsordnungsmittel greifen müssen, um das gute Recht des Parlaments geltend zu machen. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Ministerpräsident draußen keine Pressekonferenz abhält, sondern unserer Debatte hier im Saal beiwohnt. Ich bitte noch einmal, hierüber eine Abstimmung herbeizuführen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. Ich glaube aber, dass dieser Gesetzentwurf eine ernsthafte Debatte verdient hat. Diese Debatte haben wir auch geführt, sowohl in der Ersten Lesung als auch im Ausschuss. Es besteht überhaupt kein Anlass, wieder die
gleichen pauschalen Aussagen in den Raum zu stellen wie beispielsweise: keine Nettoneuverschuldung seit 2006, Tilgungsversprechen für 2030. Lieber Herr Kollege Herold, seit 2006 wurde durchschnittlich über eine Milliarde Euro an neuen Schulden in Bayern aufgebaut. Das wissen Sie sehr genau. Sie wissen auch: Die Tilgung, die Sie vornehmen – das muss an diesem Abend auch noch einmal gesagt werden, damit es im Protokoll steht –, geht auf Kosten der Vorsorge. Dahinter steht kein ehrlicher Spar- oder Finanzierungsbeitrag, sondern hier werden neue Löcher durch das Stopfen alter Löcher aufgerissen. Diese Löcher haben Sie durch Ihr Verhalten bei der Landesbank selbst aufgerissen: zehn Milliarden Euro Nettoneuverschuldung innerhalb dieser Legislaturperiode. Das will ich nur zu Protokoll geben.
Nun will ich mich den Gründen zuwenden, aus denen die SPD-Fraktion den Antrag der GRÜNEN, der eine durchaus interessante Diskussionsgrundlage ist, ablehnen wird. Erstens. Wer sich nach gewissenhafter Abwägung für eine verfassungsrechtliche Regelung entscheidet, der legt keinen solchen Gesetzentwurf vor. Das ist eine Grundsatzfrage. Die GRÜNEN haben sich anders entschieden als die SPD, deswegen ist es auch redlich von den GRÜNEN, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Genauso redlich ist es aber, wenn die SPD zu dem Schluss kommt: Es spricht einiges für eine Regelung in der Verfassung.
Zweitens. Das zweite Argument ist im Gesetzentwurf der GRÜNEN selbst begründet. Wer auf eine einfachgesetzliche Regelung setzt, der kann in diese einfachgesetzliche Regelung nicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit hineinschreiben, die erforderlich ist, um eine bestimmte Schuldenaufnahme vorzunehmen. Das würde nämlich dazu führen, dass das Gesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Wer aber eine Zweidrittelmehrheit in seinen Gesetzentwurf schreibt, der will so etwas Ähnliches wie eine Mehrheit, die gegen eine einfache Parlamentsentscheidung geschützt ist. Das heißt, er will im Prinzip eine verfassungsändernde Mehrheit. Das ist der Unterschied zwischen einer einfachen Mehrheit und einer Zweidrittelmehrheit. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf unter § 1 – Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung -, Artikel 18 Absatz 3 Satz 2 – und in Ihrem Ausführungsgesetz wiederholen Sie das –, dass eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Das ist aber in sich nicht schlüssig; denn wenn man eine qualifizierte Mehrheit in Richtung Zweidrittelmehrheit will, dann spricht einiges dafür, die verfassungsrechtliche Regelung zu unterstützen, die nun auf den Weg gebracht wurde.
Der Kern der Debatte ist aus unserer Sicht ein anderer. Wir hätten uns schon gefreut, wenn sich auch die
GRÜNEN an der Diskussion um die Verankerung der Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung beteiligt hätten.
Da ging es nämlich tatsächlich darum, eine Schuldenbremse so einzubauen, dass eine Verlagerung von Schulden und von finanziellen Risiken auf die Kommunen verhindert wird. Es sollte eine Schuldenbremse mit dem klaren Diktum verabschiedet werden, dass wir keine versteckte Verschuldung wollen. Außerdem soll die Schuldenbremse damit verbunden werden, dass der Staat eine solide, verbindliche Einnahmequelle braucht. Zu all diesen Punkten lagen von der SPD qualifizierte Vorschläge für eine Verfassungsänderung vor. Es hätte uns schon gefreut, wenn wir bei dieser Verfassungsänderung die Unterstützung der GRÜNEN gehabt hätten. Das sind nämlich die Positionen, auf die wir uns gemeinsam verständigen könnten, wie ich meine. Deshalb sind die Entscheidungen der zwei Fraktionen legitim. Der Debatte um die Verfassungsänderung hätte es aber eine größere politische Qualität gegeben, wenn sich auch die GRÜNEN dafür entschieden hätten.
Ich denke, in der neuen Legislaturperiode werden wir manches von dem, was im Gesetzentwurf der GRÜNEN steht, noch diskutieren müssen. Schon allein deshalb, weil die Verfassungsänderung am 15. September 2013 dem Volk zur Entscheidung vorgelegt wird. Mit dieser Entscheidung, mit dem Verfassungstext, der dann in Kraft gesetzt wird, müssen wir die gesetzliche Regelung weiter vorantreiben. Wir werden dann, so denke ich, darauf zurückkommen. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir die Knackpunkte der Schuldenbremse, die nicht von der Hand zu weisen sind, gemeinsam mit den GRÜNEN in die Verfassungsänderung hineingebracht hätten. Das war leider nicht möglich, weil sich die GRÜNEN für einen anderen Weg entschieden haben. Wir lehnen den Gesetzentwurf der GRÜNEN aus den genannten Gründen ab, vor allem aber deshalb, weil man in einer einfachgesetzlichen Regelung keine Zweidrittelmehrheit verankern kann, ohne Systemprobleme zu bekommen. Da muss man dann schon den Weg über die Verfassung gehen.
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und notwendig, dass wir die sogenannten Funktionszulagen – Zulagen für herausgehobene Funktionen innerhalb der Fraktionen – gesetzlich regeln. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass Parlamentsfraktionen als Teile und als ständige Gliederungen des Parlaments anerkannte und notwendige Einrichtungen unserer Verfassungswirklichkeit und auch der Verfassung selbst sind.
Wir sind allerdings nicht nur überzeugt von der Zulässigkeit von Fraktionszulagen, sondern wir wollen sie auch eindeutig regeln. Die Regelung im Gesetz halten wir für notwendig. Wir sind aber nicht nur von der Zulässigkeit der Fraktionszulagen überzeugt, sondern wir halten es auch für sinnvoll und auch vom Grundsatz her für angemessen, bestimmte Funktionsämter innerhalb der Fraktionen mit zusätzlichen Aufwandsentschädigungen zu versehen. Der Grund ist ganz einfach: Mit diesen besonderen Funktionen sind besondere Beanspruchung und auch Verantwortung verbunden. Es entspricht schlicht der Lebenserfahrung und auch der Lebenswirklichkeit in Wirtschaft, Verwaltung und vielen Bereichen des Lebens, dass Beanspruchung und Verantwortung bei den Aufwandsentschädigungen oder bei der Vergütung auch entsprechend berücksichtigt werden.
Ich weise darauf hin – ich glaube, wir sollten alle ehrlich sein -: Auch für die Selbstorganisation dieses Parlaments im Präsidium, das das gesamte Parlament nach innen und außen repräsentiert, haben wir die Umsetzung dieser Regel, dass besondere Beanspruchungen und auch besondere Verantwortung entsprechende Aufwandsentschädigungen nach sich ziehen. Wenn wir dieses Thema diskutieren, müssen wir es auch umfassend diskutieren. Wir haben den von allen Abgeordneten verabschiedeten Grundsatz, dass die
Präsidentin und die Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags eine höhere Aufwandsentschädigung bekommen als die – in Anführungszeichen – normalen Abgeordneten. Diesen Grundsatz halte ich auch für richtig.
Das Gleiche gilt für Ausschussvorsitzende, die ebenfalls eine Funktion haben und die neben den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden die Organisation des Parlaments sicherstellen. Auch das halte ich, im Übrigen mit Zustimmung aller Fraktionen, im Abgeordnetengesetz für angemessen geregelt, ähnlich wie beim Präsidium.
Wir sollten schon einmal deutlich machen, dass es auch um die Rolle des Parlaments und um den Stellenwert des Parlaments gegenüber der Staatsregierung geht. Aufgaben wie beispielsweise die des Fraktionsvorsitzenden, egal von welcher Fraktion im Bayerischen Landtag, sind von der politischen Bedeutung, vom Stellenwert und auch vom Arbeitseinsatz her mit der Verantwortung, der Bedeutung und dem Stellenwert von Staatsministern und Staatssekretären vergleichbar, und zwar unabhängig davon, ob die Fraktionsvorsitzenden der Opposition oder den Regierungsfraktionen angehören.
Man kann natürlich zu einem egalitären Modell der Abgeordnetenentschädigung kommen. Es ist durchaus möglich, darüber zu diskutieren. Dann muss man allerdings konsequent sein. Dann muss man die gerade geschilderte Selbstorganisation des Parlaments und auch das Verhältnis zur Staatsregierung, was diese Fragen anbetrifft, sehenden Auges in Kauf nehmen. Dann müssten wir auch im Abgeordnetengesetz zu ganz gravierenden Änderungen kommen, was das Präsidium, die Ausschussvorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden betrifft. Das kann man vertreten. Wenn man in diese Richtung geht, muss man auch konsequent sein.
Insgesamt muss es unser Anspruch als Parlament sein, dass wir bei unseren Entscheidungen im Gesamtgefüge auch der Parlamentsorganisation, aber auch im Verhältnis zur Staatsregierung, unserer zusätzlichen Verantwortung als Abgeordnete gerecht werden.
Der zweite Punkt ist auch eine Grundsatzfrage. Wollen wir bei diesen Fragen eine Eigenständigkeit der Fraktionen haben, ja oder nein? Diese Grundsatzfrage kann man unterschiedlich beantworten. Wenn man dazu kommt, dass es keine Eigenständigkeit der Fraktionen geben soll, dann müsste man die Funktionszulagen direkt im Abgeordnetengesetz regeln, vergleichbar mit den anderen Spitzenfunktionen im Parlament, für die es dort geregelt ist. Wenn man das
nicht will, wenn man es also nicht für alle gleich regeln will, sondern die Eigenständigkeit wahren will, dann kann man das nicht machen; dann muss man es im Rahmen der Selbstorganisation der Fraktionen regeln.
Über welchen Rahmen wir sprechen, ist eine andere Frage. Wir könnten den Weg gehen, den auch Schleswig-Holstein gewählt hat, wo die Funktionen innerhalb der Fraktionen, also Fraktionsvorsitzender, Parlamentarischer Geschäftsführer etc. direkt im Abgeordnetengesetz geregelt sind und dies für alle Fraktionen gleich gilt. Das ist ein Weg. Wir haben jetzt aber vonseiten der anderen Fraktionen den Weg über das Fraktionsgesetz beschritten. Wir meinen schon, dass es auch Gründe für eine gewisse Eigenständigkeit gibt und dass die Regelung nach wie vor innerhalb der Fraktionen getroffen werden soll. Vielleicht sind auch unterschiedliche Ausgangspositionen, politische Kulturen etc. und auch der Status des Oppositions- oder Regierungsfraktion dabei nicht ganz irrelevant.
Unser maßgeblicher Punkt – wir kennen die Diskussionen; die Fragen kommen auch zu Recht – ist Transparenz in diesen Fragen. Wir wären einen entscheidenden Schritt weiter, wenn diese bestünde; sie war aber bisher nicht ausreichend gewährleistet. Der Bürger hat einen Anspruch auf Transparenz und Ehrlichkeit bei den Funktionszulagen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Transparenz, also die Veröffentlichungspflicht nicht nur der gesamten Vergütungen, sondern auch der einzelnen Funktionszulagen das richtige Mittel ist, um ein Korrektiv und Selbstregulativ im Parlament einzuführen. Die Presseveröffentlichungen der letzten Wochen haben dies auch gezeigt. Das beste Beispiel ist die CSU-Fraktion. Frau Kollegin Bause, Sie haben zu Recht kritische Anmerkungen dazu gemacht. Das beste Beispiel ist die CSU-Fraktion, die ihre Funktionszulagen auch aufgrund dieser Presseveröffentlichungen neu ordnet und korrigiert.
Ich bin der festen Überzeugung: Wenn wir zu mehr Transparenz kommen und in Umsetzung unseres Gesetzentwurfes eine Veröffentlichungspflicht besteht, die jeder nachvollziehen kann, auch bezogen auf die einzelnen Funktionen, wird es auch bei der CSU zu weiteren Korrekturen kommen. Unser Auftrag ist, dies gesetzlich zu regeln und auch zuzulassen, zu ermöglichen und zu wollen, dass die Funktionszulagen der öffentlichen Debatte ausgesetzt werden. Davon, dass die Rückspiegelung der öffentlichen Debatte auch zur realistischen Selbsteinschätzung der Fraktionen und zu vernünftigen Regelungen der Funktionszulagen führt, bin ich fest überzeugt.
Drei Vorschläge liegen auf dem Tisch. Die SPD-Fraktion will vollständige Transparenz und eine klare gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit. Wir wollen eine klare Veröffentlichungspflicht für jede einzelne Funktionszulage mit dem jeweiligen Einzelbetrag und dem Gesamtbetrag. Wir wollen aber noch weitergehen, das ist unserem Gesetzentwurf auch zu entnehmen: Wir wollen die Buchführung und auch die Rechnungslegung der Parlamentsfraktionen nach einheitlichen Standards ermöglichen, damit Transparenz und Vergleichbarkeit der Fraktionen auch bei einzelnen Aufgabenstellungen, beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen etc. gegeben sind. Sich transparent zu machen, sich vergleichbar zu machen und damit auch ein Selbstregulativ zu schaffen, ist auch ein wichtiger Schritt.
Kern des Vorschlags der FREIEN WÄHLER ist im Wesentlichen: Die Gesamtsumme darf 5 % der Fraktionszuschüsse ohne den Oppositionszuschlag nicht überschreiten. Darin ist natürlich schon ein gewisses Maß an Willkürlichkeit enthalten. Wie kommt man zu 5 %? Sind 3 % oder 9 % richtig? Das Hauptproblem am Vorschlag der FREIEN WÄHLER ist aber, dass der Gesamtdeckel natürlich nicht einzelne, wenn man davon überhaupt sprechen will, "Vergütungsexzesse" verhindert. Außerdem lässt sich wirklich trefflich darüber streiten, was an einer Funktionszulage angemessen ist. Ich glaube, wir sollten die Diskussion nicht auf diese Ebene bringen; denn es ist schwierig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die nicht vollziehbar ist, weil sich über die Angemessenheit trefflich streiten lässt.
Auch der Gleichklang der Vergütungen, der etwas dahintersteckt, ist nicht gewährleistet, wenn man einen Gesamtdeckel und einen Gesamtprozentsatz hat. Wenn man tatsächlich einen Gleichklang der Vergütungen will, muss man in das Abgeordnetengesetz gehen und dies ähnlich wie in Schleswig-Holstein im Abgeordnetengesetz regeln.
Der Vorschlag der GRÜNEN begrenzt die Funktionszuschläge ausschließlich auf die Fraktionsvorsitzenden, die im Gesetzentwurf zahlenmäßig nicht begrenzt sind, und auf die Parlamentarischen Geschäftsführer, für die die Zuschläge jeweils 20 % der Abgeordnetenentschädigung nicht übersteigen dürfen. Ich möchte hier einmal das Wort für die Arbeitskreissprecher führen, die in der Sacharbeit des Parlaments eine unheimlich wichtige Rolle spielen. Sie würden nach diesem Vorschlag komplett außen vor gelassen. Ich frage mich schon, wo dann innerhalb des gesamten Parlamentsbetriebs die Gleichbehandlung ist, die hier so angemahnt wird, wenn stellvertretende Ausschussvorsitzende über das Abgeordnetengesetz eine entsprechende Entschädi
gung bekommen, die Sprecher der Arbeitskreise, die nicht als stellvertretende Ausschussvorsitzende tätig sind, aber überhaupt nichts erhalten. Jeder weiß, nach welchem Prinzip die Positionen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden jeweils vergeben und gewählt werden. Ich weiß nicht, worin die tiefere Gerechtigkeit steckt, wenn die einen über das Abgeordnetengesetz mit einer entsprechenden Vergütung versehen werden, die anderen, die faktisch und fachlich den gleichen Aufgabenbereich haben, aber nicht.
Ich frage mich auch nach dem Verhältnis zu den parlamentarischen Führungsaufgaben. Ich frage ganz einfach nach dem Verhältnis. Warum soll, auch mit Zustimmung der GRÜNEN, wenn ich das richtig sehe, zumindest mit entsprechender Repräsentanz im Präsidium, ein Vizepräsident im Bayerischen Landtag zusätzlich 50 % der normalen Abgeordnetenentschädigung bekommen, aber ein Fraktionsvorsitzender, der im Parlamentsbetrieb eine ganz zentrale Rolle einnimmt, gesetzlich auf eine Zulage in Höhe von 20 % beschränkt werden?
Ich kann darin keinen tieferen Sinn sehen außer einer Schwächung des Ansehens der Fraktionsvorsitzenden, die im politischen Betrieb und auch in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit eine ganz wichtige Rolle spielen. Wir sollten zumindest die Fragwürdigkeit innerhalb der Systeme zugeben und offen sagen, dass die Parallelität von Fraktionsgesetz und Abgeordnetengesetz zu ganz schwierigen Konsequenzen führen würde. Diese Parallelität würde weder dem Streben nach Gerechtigkeit noch dem Selbstbewusstsein der Fraktionen des Landtags entsprechen.
- Wenn das nicht vom Geld abhängt, müssen Sie das egalitäre Prinzip verwirklichen. Ich frage mich, warum dann für die Fraktionsvorsitzenden oder für die Geschäftsführer 20 % zusätzlich eingeräumt werden sollen. Dann kämen wir zum egalitären System und müssten uns fragen, ob dieses egalitäre System nicht auf allen Ebenen des Bayerischen Landtags umgesetzt werden sollte. Wenn man ins Abgeordnetengesetz schaut, stellt man fest, dass dort diese Differenzierung vorgenommen wird. Wenn Sie diese Differenzierung infrage stellen, sind Sie berechtigt, weitere Anträge einzubringen. Ich wollte nur auf diesen Punkt hinweisen; denn er ist berechtigt.
Zum Abgeordnetengesetz haben wir die gleiche Position. Für uns ist die Durchsetzung von Transparenz ein ganz zentraler Punkt. Deswegen teilen wir die Forderung, die die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf er
hoben haben, zu 100 %, nämlich die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent. Dieser Grundsatz deckt sich mit der Position der SPD. Wir haben diese Forderung bereits mit Antrag vom 16. Oktober letzten Jahres in den Landtag eingebracht und dazu eine namentliche Abstimmung herbeigeführt. Wir sind in diesem Punkt klar positioniert. An dieser Stelle bedaure ich es außerordentlich, dass CSU und FDP in dieser Legislaturperiode überhaupt keine Regelung zu den Nebeneinkünften mehr verabschieden wollten. Sie haben sogar eine relativ feste interfraktionelle Vereinbarung aufgekündigt.
- Herr Hacker, langsam, gut zuhören.
Ich halte das für kein gutes Zeichen für mehr Transparenz. CSU und FDP wurden erst unter dem Druck der allgemeinen öffentlichen Meinung dazu gezwungen, diesen Fehler zu korrigieren. Jetzt sitzen wir immerhin wieder an einem Tisch und haben das gemeinsame Ziel, eine solche Regelung noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Wir haben auch die feste Absicht, die Euro-und-CentRegelung bei den allgemeinen Verhaltensregeln durchzusetzen. Wir bedauern, dass CSU und FDP dabei nicht mitmachen. Wir wollen hier einen deutlichen Schritt weiterkommen. Wir wollen mindestens, dass die Regelung des Deutschen Bundestags hier im Bayerischen Landtag umgesetzt wird. Dahinter können und dürfen wir nicht zurückbleiben.
Wir gehen offen in die parlamentarischen Beratungen. Wir sind der Überzeugung, dass der entscheidende Punkt die volle Transparenz bei den Funktionszulagen und bei den Nebeneinkünften ist. Ich bin überzeugt, dass wir diesen wichtigen Schritt im parlamentarischen Verfahren durchsetzen werden.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsi
dentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, zunächst wende ich mich an Sie und spreche dem Obersten Rechnungshof meinen herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit aus, welche dieser regelmäßig leistet. Er befasst sich mit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Bayern einschließlich der Betriebs- und Sondervermögen. Die Kolleginnen und Kollegen rechts von mir wird es nicht überraschen, dass wir zwar mit einem deutlichen Wort des Dankes und der Anerkennung für die Arbeit des Rechnungshofes der Entlastung des Etats des Obersten Rechnungshofes zustimmen, wir jedoch genauso deutlich der Bayerischen Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2011 keine Entlastung erteilen werden. Herr Kollege Herold, bei der geordneten Haushaltsund Wirtschaftsführung handelt es sich um formale Kriterien der Haushaltsumsetzung, die eingehalten worden sind. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Selbst wenn man für die CSU-Fraktion selbstbewusst am Rednerpult steht, muss man zumindest einen Funken – ich würde mir mehr wünschen – Selbstkritik üben.
Der Bericht des Obersten Rechnungshofes weist in vielen Fällen auf eine Misswirtschaft der Staatsregierung sowohl bei den staatlichen Ausgaben als auch bei den staatlichen Einnahmen hin, und zwar zulasten der bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. In bestimmen Bereichen – ich nenne die Steuerverwaltung – sind Sie Dauersünder gegenüber dem Obersten Rechnungshof, der immer wieder das Gleiche feststellt. Sie haben insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung viele Defizite. Jahr um Jahr kommen weitere Beanstandungen hinsichtlich der bayerischen Steuerverwaltung hinzu. Das ist nicht geordnet, und das ist nicht solide. Stattdessen schreibt Ihnen der Oberste Rechnungshof ins Stammbuch, dass Sie Ihren Kernaufgaben bei der Steuerverwaltung nicht nachkommen. Das muss ich an dieser Stelle deutlich aussprechen.
Herr Kollege Herold, was hat das mit Ordnung zu tun, wenn der Oberste Rechnungshof beispielsweise bei der Entwicklung des Digitalfunks einen finanziellen Blindflug des zuständigen Ressorts der Staatsregierung feststellt? Die Kostenexplosion bei der Einführung des BOS-Digitalfunks ist signifikant. Viele zentrale Grundregeln, die bei derartigen Milliardenprojekten zwingend sind, haben Sie als Staatsregierung nicht eingehalten. Das stellt der Oberste Rechnungshof fest. Ich darf das nur zitieren. Laut Feststellung des Obersten Rechnungshofs fehlen belastbare Gesamtkostenschätzungen und eine Kosten-Nutzen-Untersu
chung. Die Durchführung des gesamten Projekts wird vom Obersten Rechnungshof äußerst kritisch beurteilt. Insgesamt erhält das Projekt die Note "mangelhaft". Sie wissen, was dies bei Schulnoten bedeutet.
Der Oberste Rechnungshof schreibt Ihnen ins Stammbuch, dass Sie im Rahmen des Gesamtprojekts mehr Gründlichkeit und mehr Verantwortung an den Tag legen müssen. Im Übrigen hat sich das Projekt zu einem milliardenschweren Projekt entwickelt. Die offenen Fragen sind an vielen Stellen nach wie vor ungeklärt. Deshalb haben wir im zuständigen Haushaltsausschuss beantragt, die Vorgehensweise der Bayerischen Staatsregierung beim BOS-Digitalfunk klar zu missbilligen, weil an vielen Stellen deutlich wird, dass nicht ordentlich gearbeitet wurde, und zwar mit negativen Millionenfolgen.
Ich komme zum Kernthema. Der Bayerische Oberste Rechnungshof stellt zum 16. Mal in Folge beginnend mit dem Jahresbericht von 1998 organisatorische Mängel, Vollzugsmängel in der bayerischen Steuerverwaltung und eine personelle Unterbesetzung in der bayerischen Steuerverwaltung insgesamt fest. Wir werden dafür sorgen, dass Sie das Jubiläum dieser Mängel nicht mehr in Regierungsverantwortung erleben werden.
Dieser Jahresbericht des Obersten Rechnungshofes belegt ebenfalls entgangene Steuereinnahmen aufgrund dieser Fehler in Höhe von mehreren Millionen Euro in Bayern. Er kritisiert in diesem Jahr besonders – das muss ich ebenfalls festhalten – die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltshaltsaufwendungen. Das ist ein Steuerausfall im zweistelligen Millionenbereich. Arbeitgeber würden nicht ausreichend geprüft. Das sind ebenfalls Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe.
Außerdem wurde eine massive Unterbesetzung im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt. Erstmals hat der Oberste Rechnungshof im Jahresbericht 2012 die Personalsituation in der Steuerverwaltung als prekär bezeichnet. Wenn man zwischen den Zeilen liest, offenbart der Oberste Rechnungshof in seinen letzten Jahresberichten geradezu ein personelles Fiasko bei der bayerischen Steuerverwaltung. Herr Kollege Herold, Sie stellen sich hin und sagen, alles sei geordnet. Nichts ist geordnet in der bayerischen Steuerverwaltung. Sie haben nicht für Ordnung gesorgt. Das stellt der Oberste Rechnungshof fest.
Gegenüber der Stellenbedarfsberechnung stellt der Oberste Rechnungshof ein großes Stellendefizit fest,
das sind allein 1.900 Stellen gegenüber dem von Ihnen selber beschlossenen Haushalts- und Stellenplan. Das ist ein deutliches Defizit, mit dem Sie sich auseinandersetzen müssen. Ich sage Ihnen eines: Das, was Sie in der Steuerverwaltung gemacht haben, reicht bei Weitem nicht aus, um das vom Obersten Rechnungshof dokumentierte Stellendefizit zu beseitigen. Die Umetikettierung von bestehenden Steuereinheiten für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist das Geringste, was Bayern braucht. Bayern braucht mehr Substanz und weniger Inszenierung in Fragen der Steuerverwaltung, der Steuergerechtigkeit und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, mehr Substanz statt Inszenierungen sowie Mätzchenund Mützchenpolitik. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen keine Effekthascherei. Wir brauchen endlich wirksame Maßnahmen, die das, was der Oberste Rechnungshof kritisiert, endlich beseitigen, nämlich einen dramatisch unterbesetzten Steuervollzug in Bayern.
Auf die Einzelfeststellungen will ich nicht so sehr eingehen. Zu bestimmten Investitionen, die das Haushalts- und Budgetrecht des Landtags missachtet haben, wäre einiges zu sagen. An dieser Stelle müsste bei der Staatsregierung Nachdenklichkeit einsetzen.
Einen Punkt möchte ich aufgrund der aktuellen Diskussion zum Klimaschutzgesetz heute aufgreifen. In der Textziffer 28 befasst sich der Oberste Rechnungshof mit der Klimapolitik der Staatsregierung. Der Oberste Rechnungshof weist klar darauf hin, dass Mittel für Moorrenaturierungen aus dem "Klimaprogramm Bayern 2020" unkoordiniert und ohne Schwerpunktsetzung eingesetzt wurden und man dabei staatliche Moorflächen nicht ausreichend einbezogen hat. Die Rechnungsprüfer weisen schwarz auf weiß nach und halten es Ihnen auch vor, dass mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr für den Klimaschutz hätte erreicht werden können. Das ist ein abermaliger Beleg dafür, dass diese Staatsregierung die Notwendigkeit der Energiewende noch nicht erfasst hat. Insbesondere die Vorbildfunktion des Freistaats Bayern ist nicht wahrgenommen worden. Auch das ist ein nicht zufriedenstellendes Zeichen, wenn der Oberste Rechnungshof in diesem zentralen Feld der Klimapolitik der Staatsregierung Nachlässigkeit und unkoordiniertes Ausgeben von Mitteln nachweist. Wir erwarten, dass diese Mängel endlich abgestellt werden. Das muss an dieser Stelle und an dem Tag, an dem wir in diesem Landtag einen Gesetzentwurf zum Klimaschutz eingereicht haben, gesagt werden.
Ganz kurz komme ich auf den Finanzierungssaldo zu sprechen, Herr Kollege Herold. Ein genauer Blick auf die Feststellungen des Obersten Rechnungshofes zeigt, dass in den letzten 20 Jahren alle Haushalte im Plan einen negativen Finanzierungssaldo ausgewiesen haben. Auch die Haushalte 2012 bis 2014 – Herr Kollege Herold, das bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen – weisen eindeutig ein negatives Finanzierungssoll auf. 2012 belief es sich auf 560 Millionen Euro, für 2013 sind etwa eine Milliarde Euro veranschlagt, und für 2014 ist ein negativer Saldo von etwa 600 Millionen Euro veranschlagt. Wie man angesichts dieser Zahlen alles gesundbeten und gesundreden kann, ist mir ein Rätsel.
Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern führt uns hier nicht weiter. Ich bitte Sie, auch einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass ein wesentlicher Erfolg, den Sie sich auf Ihre eigenen Fahnen schreiben wollen, nämlich eine positive Steuerentwicklung, insbesondere auf den starken Beitrag der Steuereinnahmen in der seit Jahr und Tag sozialdemokratisch regierten Landeshauptstadt München zurückgeht. Dort werden die Ansiedlungspolitik und die Wirtschaftspolitik von Sozialdemokraten verantwortet. Wenn wir feststellen, dass 44 Prozent der Steuereinnahmen in Bayern im Finanzamtsbezirk München erwirtschaftet werden, können wir klar mit Stolz sagen: Dazu hat auch eine erfolgreiche sozialdemokratische Kommunalpolitik in München beigetragen.
Im Übrigen bitte ich Sie, sich die Rücklagenentwicklung genau anzusehen. Sehen Sie sie einmal ehrlich an und erklären Sie den Bürgern, woraus der Schuldenabbau, den Sie sich vorgenommen haben, finanziert wird, nachdem Sie zuerst zehn Milliarden neue Schulden aufgetürmt haben. An dieser Stelle muss auch deutlich gesagt werden: Sie finanzieren den Schuldenabbau nicht aus finanzpolitischer Arbeit. Ihr Schuldenabbau ist nicht erarbeitet, sondern er ist aus der Pensionsvorsorge genommen. Damit reißen Sie mit einem vermeintlichen Schuldenabbau neue Milliardenlöcher in der Zukunft auf. Das ist Ihre Art der Finanzpolitik, unsere nicht, weil es zutiefst unsolide ist, weitere Milliardenlöcher in der Zukunft aufzureißen. Deswegen sagen wir zu dieser Art der Finanzpolitik ein deutliches Nein und werden der Entlastung der Staatsregierung nicht zustimmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Nachdem Herr Kollege Bausback so freundlich war, eine Zwischenbemerkung zu machen, kann ich jetzt Herrn Kollegen Herold eine Zwischenbemerkung nicht ersparen. Herr Kollege Herold, nachdem Sie die Grundsätze dargelegt haben, bitte ich Sie, die Frage zu beantworten, warum bei der letzten Besoldungsrunde der Freistaat Bayern das einzige Bundesland neben dem Saarland war, das nicht entsprechend erhöht, sondern die Besoldung über ein ganzes Jahr lang nicht angepasst hat? Das passt nicht zu den wunderbaren Erklärungen in diesem Wahljahr. Vielleicht würden Sie mir diesen Widerspruch kurz erklären. Ich kann Ihnen auch das Jahresergebnis des Haushaltsabschlusses nennen. Das war eine Maßnahme, die völlig unnötig, zumindest in Anbetracht des Haushaltsgeschehens nicht zu rechtfertigen war.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Hoeneß ist nur ein Fall, der aber aus aktuellem Anlass eine Auseinandersetzung mit der Bilanz von CSU und FDP erzwingt, der Bilanz über die Herstellung von Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Diese Bilanz von CSU und FDP kann man hier im Freistaat Bayern nicht anders als verheerend bezeichnen. Wer wirklich Steuergerechtigkeit und den Kampf gegen Steuerhinterziehung im Blick hat, der muss sagen, dass die Regierungsparteien in Bayern, insbesondere die CSU, nicht genügend tun, um klarzumachen, dass Steuerhinterziehung ein Raubbau an unserer Gesellschaft ist und deshalb mit allen legalen Mitteln bekämpft werden muss. Dazu sind Sie in diesem Freistaat leider nicht bereit.
Ich darf das an mehreren Beispielen deutlich machen. An erster Stelle darf ich das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ansprechen. Uli Hoeneß bezieht sich darauf, dass er sich nach dem Scheitern des Steuerabkommens zur Selbstanzeige entschlossen hat. Was hat das deutsch-schweizerische Steuerabkommen bedeutet? Sie von Schwarz-Gelb hätten sich von der Schweiz die Steuergerechtigkeit abkaufen lassen. Das hätte stattgefunden. Dadurch wäre nicht nur der Kampf gegen Steuerhinterziehung deutlich erschwert worden, sondern noch schlimmer, der Kampf gegen Schwarzgeldbarone, die völlig unversteuertes Geld in der Schweiz anlegen, und der Kampf gegen Geldwäsche – Geld aus allen kriminellen Aktivitäten und von wohlhabenden Steuerhinterziehern – wäre gescheitert. Die Schwarzgeldbarone und die Geldwäscher hätten Sie, die hier im Freistaat für Law and Order eintreten, mit Ihrem Steuerabkommen mit der Schweiz geschützt. Das ist die Wahrheit, dafür tragen Sie die Verantwortung.
Das Steuerabkommen mit der Schweiz hätte im Ergebnis deutsche Steuerhinterzieher, deutsche Schwarzgeldbarone und deutsche Geldwäscher aus allen Kriminalitätsbereichen vor dem legitimen Informationsanspruch der deutschen Steuerverwaltung ge
schützt. Das war der Inhalt des Schweizer Abkommens. Wer sich die Details dieses Steuerabkommens anschaut, kann darüber nur den Kopf schütteln. Schwarz-Gelb hat unter ganz maßgeblicher Bestimmung aus Bayern dafür gesorgt, dass die Auskunftsersuchen der deutschen Steuerverwaltung an die Behörden in der Schweiz auf eine absurd niedrige Zahl begrenzt werden. Nicht der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden stand im Mittelpunkt, sondern das Gegenteil davon.
Der zentrale Fehler, den wir, aber nicht nur wir – die Anhörung im Bundesrat hat es gezeigt – Ihnen vorwerfen, lautet, dass Schwarz-Gelb auf den automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Deutschland verzichtet hat. Das war der gravierendste Fehler. Das zeigen auch die aktuelle Diskussion über Offshore-Leaks und die klaren Forderungen der EU zum Informationsaustausch seit dem Scheitern dieses Steuerabkommens. Diese Forderungen haben neue Brisanz gewonnen. Die EU-Kommission wird mit Luxemburg, Österreich und der Schweiz über den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten verhandeln. Der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach lässt heute, wie dpa sagt, verlautbaren: Wir werden die Schweiz zwingen, am automatischen Informationsaustausch der EU-Länder teilzunehmen.
Die Politik von Schwarz-Gelb hat aber genau anders ausgesehen. Sie wollte die Schweiz vor diesem Informationsaustausch und damit auch die Steuerhinterzieher, die Schwarzgeldbarone und diejenigen, die mit illegalem Geld unterwegs sind, schützen. Mittlerweile signalisieren selbst maßgebliche Schweizer Politiker die Bereitschaft zum automatischen Datenaustausch. Das beweist, dass Sie dieses Steuerabkommen zulasten des Fiskus und zum Schutz von Steuerhinterziehern ausgehandelt haben und dass es erst jetzt aufgrund des Widerstands von Rot-Grün eine Chance gibt, endlich ein vernünftiges Steuerabkommen mit der Schweiz zustande zu bringen. Man fragt sich schon, warum gerade die CSU und Seehofer und Söder am vehementesten und verbittertsten zulasten der Steuergerechtigkeit für dieses Abkommen gekämpft haben. Herr Staatsminister Söder hat dieses Abkommen noch vor zwei Wochen vehement im Landtag verteidigt, obwohl neue Sachverhalte bekannt waren. Bei dieser vehementen Verteidigung des Abkommens muss man vermuten, dass sich CSU und FDP speziell in Bayern den Interessen prominenter und weniger prominenter wohlhabender und reicher Bayern besonders verpflichtet fühlen. Eine andere Erklärung habe ich eigentlich nicht.
Dafür spricht auch die Nähe und manchmal die Verquickung von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Das zeigt auch der Fall Hoeneß. Hoeneß hat darauf vertraut, dass CDU, CSU und FDP das mit dem Schwarzgeld und der Anonymität schon richten werden. Genau mit dieser Begründung hat er seine Selbstanzeige verfasst, nämlich mit dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens.
Wir haben schon Fragen zum Einzelfall, die wir noch geklärt haben wollen. Welche Gespräche wurden vor und nach dem Scheitern des Abkommens mit Mitgliedern der Staatsregierung bzw. Bundestagsabgeordneten von CSU und FDP über das Inkrafttreten des Abkommens geführt? Auch zum Fall Hoeneß haben wir vor dem Hintergrund des Steuergeheimnisses die Frage: Wer wurde wann, wie, weshalb und in welcher Form über den Steuerfall informiert, und wer ist für Indiskretionen verantwortlich? Wir wollen, dass reiner Tisch gemacht und die Wahrheit zu den Kontakten der Staatsregierung sowie der CSU und der FDP im Fall Hoeneß gesagt wird.
Sie verteidigen nach wie vor Ihre Haltung, Steuerdaten nicht anzukaufen. Ich frage Sie: Sie treten für Recht und Ordnung, für Law and Order und für konsequentes Vorgehen ein. Bei der Steuergerechtigkeit wollen Sie davon nichts wissen. Konsequentes Vorgehen: Fehlanzeige! Recht und Ordnung: Fehlanzeige! Law and Order: auch Fehlanzeige!
Das ist Ihre Haltung dazu. Sie ist widersprüchlich. Selbstanzeigen sind ein äußerst wirksames Instrument, insbesondere, wenn man die mittelbare Wirkung einbezieht. 630 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern wurden seit Beginn des Ankaufs von Steuerdaten 2010 allein in Bayern eingenommen. Es handelt sich um eine ziemlich scheinheilige Argumentation, wenn CSU und FDP den Datenankauf zwar geißeln, aber die sich daraus ergebenden Einnahmen ohne mit der Wimper zu zucken einstecken, und wenn der Finanzminister Dr. Söder Journalisten auffordert, die Daten aus Offshore-Leaks herauszugeben, sich aber dem Ankauf von Steuerdaten verweigert. Als besonderes Argument wird vorgebracht, der Ankauf von Steuerdaten erfolge nach dem Zufallsprinzip und müsse deshalb abgelehnt werden. Wenn es danach geht, brauchen wir uns über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung überhaupt keine Gedanken mehr zu machen, weil vieles, was die Steuerfahndung aufgreift, natürlich auf dem Zufallsprinzip beruht. Wenn diese Haltung dahintersteht, ist klar: Sie wollen tatsächlich die Steuerhinterzieher mit Ihrer Politik schützen. Es tut mir leid, eine andere Erklärung kann man bei so einem Verhalten nicht mehr haben.
Abschließend komme ich zur Steuerverwaltung. Dazu muss man wirklich nichts mehr sagen. Die Berichte des Rechnungshofes der letzten Jahre sprechen bis zum letzten Bericht für sich. Sie offenbaren einen Abgrund von Staatsversagen und eine systematische Zerstörung der Steuergerechtigkeit durch höchstes Regierungshandeln und systematische CSU-Politik über lange Jahre. Ich muss Ihnen sagen, Herr Finanzminister: Wenn Sie so dreist sind, die Kritik des Rechnungshofes als Kritik an den Steuerbeamten zu denunzieren, dann nehmen wir hier in diesem Landtag den Rechnungshof und die Beschäftigten der Steuerverwaltung gegen Ihre Frechheiten in Schutz. So geht es nicht!
Die Arbeit der bayerischen Steuerverwaltung ist gut, die Mitarbeiter sind gut und fleißig, aber die Steuerverwaltung arbeitet seit Jahrzehnten bis zum Anschlag und verfügt durch Ihr Versagen, das Versagen der CSU, über zu wenig personelle Ressourcen. Deshalb sage ich als Ergebnis – das ist heute schon einmal deutlich geworden -: Seit der Strauß’schen Spezlwirtschaft und dem schwarzen Amigofilz, mit dem die CSU Bayern in den Griff genommen hatte, hat sich beim Steuervollzug einiges geändert. Im Ergebnis aber feiert die alte CSU gerade bei der fehlenden Bekämpfung -
Das ist Ihre Meinungsäußerung. "Amigo" ist die Übersetzung von "Freund".
Im Ergebnis feiert die alte CSU gerade bei der fehlenden Bekämpfung von Steuerhinterziehung und bei der fehlenden Steuergerechtigkeit -
Danke schön. Ich wiederhole: Im Ergebnis feiert die alte CSU gerade bei der fehlenden Bekämpfung von Steuerhinterziehung und bei der fehlenden Steuergerechtigkeit leider fröhliche Urständ. Leider muss man sagen: Der ehrliche Steu
erzahler ist der Dumme. Die CSU ist leider nicht fähig oder nicht willens, Steuergerechtigkeit herzustellen. Deswegen wollen wir mit unserem Dringlichkeitsantrag auf diese Lücke hinweisen. Wir hoffen, dass sie sich noch schließen lässt, vielleicht auch durch ein Zugeständnis der CSU und eine ehrliche Kehrtwende. Ich habe in dieser Hinsicht wenig Hoffnung. Ich glaube, wir müssen auf andere Wahlergebnisse im September hoffen, damit im Freistaat Bayern Steuergerechtigkeit einkehrt.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Pohl, jetzt muss ich Sie wirklich einmal etwas fragen. Der zentrale Punkt ist, dass der automatische Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Deutschland in dem Abkommen nicht geregelt ist. Dagegen ist dieser Informationsaustausch in dem Abkommen zwischen der Schweiz und den USA geregelt. Die Position der EU in den Verhandlungen mit der Schweiz ist, den automatischen Informationsaustausch durchzusetzen. Mittlerweile sprechen selbst Bundestagsabgeordnete der Regierungskoalition davon, dass dieser automatische Informationsaustausch kommen muss.
Das Schweizer Steuerabkommen schützt tatsächlich die Anonymität von Geldwäschern über die Steuerhinterziehung hinaus, also die Anonymität all derjenigen,
die mit Geld kriminell umgehen. Das ist der zentrale Punkt.
Wir sind natürlich für eine künftige Regelung in einem Doppelbesteuerungsabkommen. Dass aber die Anonymität bei Vergehen und Verbrechen geschützt wird, halten wir für inakzeptabel. Wir wollen eine Regelung, wie sie auch die USA haben. Wir wollen die Regelung, die die EU durchsetzen will. Aber mittlerweile ist der Weg dorthin wesentlich weiter, als Sie es in Ihrem Beitrag verständlich zu machen versucht haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf den Punkt bringen, worum es hier geht: Es geht weit über das Thema des Verkaufs der GBW-Wohnungen hinaus auch um das Selbstverständnis Ihrer Politik. Ich darf an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen: Das, was Sie hier bei der GBW auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter machen, ist eine Bankrotterklärung für die Art, für den Inhalt und für den Charakter Ihrer Politik. Sie haben politisch, Sie haben sozial, Sie haben moralisch und letztlich auch demokratisch versagt. Das ist an diesem Vormittag deutlich geworden.
Sie haben sozial versagt; denn Sie haben nicht nur die Mieterinnen und Mieter in diesem Freistaat, sondern auch das "S" in Ihrem Parteinamen, nämlich das Soziale, verraten, weil Sie dem privaten Profit den Vorrang gegeben haben, obwohl klare Handlungsalternativen auf dem Tisch lagen und konkret umsetzbar waren.
Sie haben moralisch versagt, weil Sie zur Verteidigung Ihrer Politik diesen Verkauf auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter durchgeführt haben, weil Sie dazu Unwahrheiten in der Öffentlichkeit verbreitet haben und weil Sie auch hier mit genau diesen Schmutzeleien arbeiten, die der Ministerpräsident seinem Finanzminister erst vor Kurzem vorgeworfen hat. Das wird hier deutlich.
Sie schämen sich nicht, auch noch mit dem Finger auf die Kommunen zu zeigen, die versucht haben, mit einem wirklich qualifizierten Angebot die Interessen der Mieterinnen und Mieter in diesem Freistaat zu schützen.
Da erlauben Sie sich, mit dem Finger auf die Kommunen zu zeigen. Das ist wirklich absolut unmoralisch.
Politisch ist es ein Versagen, weil Sie dem dramatischen Fehler bei der Bayerischen Landesbank, den die CSU zu verantworten hat, bei der Fehlerkorrektur einen weiteren dramatischen Fehler hinzufügen, nämlich den, die gemeinwirtschaftlichen Lösungen in diesem Freistaat zugunsten des privaten Profits aufzugeben. Das ist ein Fehler, der mit einem weiteren dramatischen Fehler korrigiert werden soll. Das ist Ihr Versagen an dieser Stelle.
Demokratisch ist es ein Versagen, wie Sie in dieser Angelegenheit, aber auch beim Thema "Landesbank und EU-Verfahren" mit dem Bayerischen Landtag umgegangen sind. Das ist einer parlamentarischen Demokratie unwürdig. Das beste Beispiel – ich komme noch darauf – war die Haushaltsausschusssitzung am vergangenen Dienstag.
Ihre verheerende Bilanz unterscheidet sich ganz deutlich von der in Baden-Württemberg. Wer hat denn die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bieterverfahren in Baden-Württemberg gesetzt? Das war doch nicht Rot-Grün, sondern das war Schwarz-Gelb.
Nachdem der Zug von Ihnen auf das falsche Gleis gesetzt worden war, war nichts mehr zu korrigieren. Das ist der Unterschied. Wir, nämlich Rot-Grün, haben in Baden-Württemberg wie in Bayern die Konzepte, aber Ihr Regierungshandeln will etwas anderes, und das haben Sie leider auch mit Ihren Mehrheiten durchgesetzt. Das ist nicht akzeptabel.
Ich möchte noch etwas zum Thema Landesstiftung sagen. Ich lasse hier weg, dass unter Ihrer Verantwortung schon ein dramatischer Verlust im Vermögensbestand der Landesstiftung eingetreten ist, und ich lasse auch weg, dass der Finanzminister in der maßgeblichen Sitzung des Stiftungsrates, in der die neue
Anlagestrategie beschlossen wurde, nicht anwesend war, sodass der Ministerpräsident als Stiftungsratsvorsitzender die Sitzung abbrechen ließ, eben weil der Finanzminister daran nicht teilgenommen hat.
Das zeigt doch, wie Sie mit ganz maßgeblichen Entscheidungen in diesem Freistaat umgehen, und das zeigt auch, weshalb Sie nicht dazu in der Lage waren, bei der Landesstiftung eine auf der Hand liegende Lösung gegebenenfalls zusammen mit dem kommunalen Konsortium auf den Weg zu bringen. Das spricht Bände.
Dass jetzt zum Schluss die Mieterinnen und Mieter auch noch vorgeführt bekommen, wie zynisch der Finanzminister agieren kann, nämlich sozusagen als Feigenblatt die Landesstiftung mit 50 Millionen Euro doch ins Spiel zu bringen, führt nur zu einem: dass sich dieses private Konsortium bei seinem renditegetriebenen Umgang mit den Mieterinnen und Mietern in Zukunft immer auch noch auf einen Kronzeugen namens Landesstiftung berufen kann. Das ist das perverse Ergebnis Ihrer Politik. Wir haben ein Konzept auf den Tisch gelegt, das vernünftig war. Dem hätten Sie Folge leisten sollen. Dazu waren Sie nicht in der Lage. Das bedauern wir sehr.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ausmaß an Scheinheiligkeit in steuerpolitischer Hinsicht und das Ausmaß an Krokodilstränen an diesem Ort sind kaum zu ertragen.
Gleichwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP, räume ich ein, dass der Antrag auf den ersten Blick ganz gut klingt und insbesondere jenseits der mündlichen Begründung unter Umständen zustimmungsfähig erscheint. Wenn man aber genauer hinsieht, muss man feststellen: Bevor Sie von mehr Steuergerechtigkeit sprechen, sollten Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben im Hinblick auf den Steuervollzug erledigen. Erledigen Sie erst mal das, was Ihnen der Oberste Rechnungshof in Sachen Steuerungerechtigkeit ins Stammbuch schreibt.
Dann können wir weiterreden. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben, bevor Sie von Steuergerechtigkeit in Bayern sprechen.
Eines müssen wir klar feststellen: Der Hintergrund Ihres Antrages ist der Bruch Ihrer steuerpolitischen Versprechungen der letzten Bundestagswahl. War da nicht die Rede von massiven Steuersenkungen, von einem niedrigeren Steuersatz und einem einfachen Steuersystem? Sie haben nichts davon realisiert.
Davon übrig geblieben ist – beim Eintritt in die Legislaturperiode von Schwarz-Gelb verursacht – eine stärkere Belastung der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung.
Ich darf Sie fragen: Welche Chancen haben Sie denn genutzt, als Schwarz-Gelb sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die Mehrheit hatte und Sie Ihre Vorstellungen hätten problemlos umsetzen können?
Nichts haben Sie gemacht. Jetzt stellen Sie sich scheinheilig hierher. Stattdessen haben Sie etwas ganz anderes gemacht, als Sie in beiden Kammern die Mehrheit hatten: Sie haben reiche Erben privilegiert, Sie haben Unternehmen privilegiert, und Sie haben einzelne Branchen bei der Umsatzsteuer – Stichwort Mövenpick – privilegiert. Eines aber haben Sie nicht gemacht, nämlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten. Für andere Privilegien zu beschließen und jetzt über die Rechte der Arbeitnehmer zu reden, ist schon ziemlich absurd.
Von Ihnen gab es auch keinen Vorschlag zum Abbau der kalten Progression. Sie haben Ihre steuerpolitische Glaubwürdigkeit insbesondere gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verloren.
Die Scheinheiligkeit und Ihre Krokodilstränen können Sie sich sparen. Ihnen fehlt auch für eine Neuauflage Ihres Steuertremolos die Glaubwürdigkeit. Das wird Ihnen nicht gelingen, weil die Menschen nicht vergessen haben, was Sie gemacht haben, als Sie in beiden Kammern – Bundesrat und Bundestag – die Mehrheit hatten.
Zur kalten Progression: Grundsätzlich ist der progressive Steuertarif – ich hoffe, dass wir uns darin einig sind; die FDP habe ich auf diesem Feld abgeschrieben – eine wichtige Säule der Steuergerechtigkeit. Die Kombination dieses progressiven Steuertarifs mit der Inflation verlangt, dass man kritisch und genau hinsieht. Im Hinblick auf die niedrigen Inflationsraten der letzten Jahre relativiert sich einiges. Es relativiert sich auch einiges dadurch, dass Rot-Grün – nicht Schwarz-Gelb – eine massive Senkung des Eingangssteuersatzes zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt hat. Nicht Sie,
sondern wir haben das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt.
Wenn man das unter dem Strich sieht, dann ist die Temperatur der kalten Progression in Deutschland in den letzten zehn Jahren eher deutlich über als unter null Grad. Gleichwohl haben wir eine klare Bereitschaft, auch die kalte Progression anzugehen. Ihnen ist das auch bekannt. Die SPD-geführten Bundesländer haben zum einen der Korrektur des Steuerfreibetrages ohne Probleme zugestimmt. Wir haben auch eine klare Bereitschaft signalisiert, bei der Bekämpfung der kalten Progression weiterzugehen. Ich darf das sogar ergänzen: Es besteht eine Bereitschaft der SPD, an den Steuerknick und an den Mittelstandsbauch heranzugehen. Nur die zentrale Frage, die sich bei beiden Themen stellt, nämlich die Frage der Gegenfinanzierung, muss ehrlich beantwortet werden. Dazu sagen Sie kein einziges Wort. Auf diese zentrale Frage geben Sie keine Antwort. Im Prinzip unternehmen Sie einen steuerpolitischen Blindflug, ohne zu sagen, wie er finanziert werden soll. Das kann ja wohl nicht sein,
ganz zu schweigen von einem steuerpolitischen Gesamtkonzept. Die klare Position auch zu dem Gesetzentwurf, der den Bundestag passiert hat, ist, dass die Zustimmung gewährleistet ist, wenn die Gegenfinanzierung für die Bundesländer sichergestellt ist. Für Bayern würde es, um von konkreten Beträgen zu reden, Ausfälle im Umfang von 200 Millionen Euro bedeuten. Ich weise nur darauf hin, dass wir in der nächsten Woche ein Haushaltsgesetz beraten, das deutlich mehr Investitionen für die Bildung – zu Recht – vorsieht. Diese müssen aber auf Dauer finanziert werden, und zwar auch dann, wenn es konjunkturelle Abwärtsentwicklungen gibt. Es vergeht kein Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, an dem Sie nicht in Bezug auf Infrastruktur und Bildung vom Bund milliardenschwere Leistungen einfordern. Fernstraßen, Bahn, Infrastruktur, Wohnungsbau oder Energiewende: Überall soll der Bund – wir unterstützen das – milliardenschwere Zugeständnisse machen und milliardenschwere Ausgaben auf den Weg bringen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass wir bei der Infrastruktur und der Bildung – das ist bekannt, und das teilen wir über die Fraktionen hinweg – unterfinanziert sind. Die Hilfeschreie des Verkehrsministers Ramsauer sind mittlerweile Legion, nur ist keine Lösung auf dem Tisch.
Deswegen ist ganz klar: Wenn wir Infrastruktur und die Bildungsfinanzierung voranbringen wollen, wenn
wir gleichzeitig Schuldenbremsen einhalten und die Schuldentilgung voranbringen wollen, dann müssen wir bei der steuerpolitischen Konzeption auch über die Gegenfinanzierung reden. Alles andere wäre unehrlich, wäre Rosinenpickerei ohne Verantwortung.
Deswegen haben wir ein ehrliches Konzept zur Finanzierung und ein ehrliches Steuerkonzept vorgelegt. Das kann man kritisieren, und damit kann man sich auseinandersetzen. Eine bessere Beteiligung hoher Einkommen und Vermögen und natürlich – wir teilen das: bis auf die FDP – die Finanztransaktionssteuer sind notwendig. Wir wollen gleichzeitig mehr Investitionen in die Infrastruktur und in die Bildung. Wir können, wenn wir die Gegenfinanzierung auf den Weg gebracht haben, bei der kalten Progression und beim Steuerknick weiter vorankommen, als Sie es sich im Augenblick vorstellen können. Im Augenblick sind wir bereit, das Thema kalte Progression in dem genannten Sinne, wie es der Finanzminister aus RheinlandPfalz auch vorgetragen hat, mitzutragen. Wir müssen aber über Steuerehrlichkeit und Steuerpolitik reden. Ehrlich währt am längsten, auch in der Steuerpolitik. Das machen Sie leider nicht. Eigentlich hätte Ihr Antrag vor dem Hintergrund Ihrer Scheinheiligkeit und Ihrer Krokodilstränen eine Ablehnung verdient. Insgesamt stehen wir dem Thema aber offen gegenüber und wollen das auch signalisieren. Wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten und bitten um Zustimmung zu dem ehrlichen Antrag der SPD-Fraktion.
Eine Aussage des Finanzministers macht diese Zwischenbemerkung notwendig. Herr Staatsminister, ich will Ihnen die Entgleisung von heute Vormittag nicht auch noch am Nachmittag anrechnen, aber das war soeben die zweite am heutigen Tag. Sie haben behauptet, dass in diesem Landtag von maßgeblichen Rednern, von wem auch immer, behauptet worden sei, die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der bayerischen Steuerverwaltung seien Helfershelfer von Steuerbetrügern. Das haben Sie hier gesagt.
Es wurde der Eindruck erweckt, dass das die Aussage des Herrn Staatsministers war.
Ich glaube, es wäre auch in Ihrem Interesse, Herr Staatsminister, dies zurückzunehmen und klarzustellen. Wir sagen, dass angesichts der Art und Weise, mit der die Steuerverwaltung durch die Bayerische Staatsregierung ausgestattet wird, leider der Eindruck entsteht, dass der Finanzminister nicht genug gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unternimmt. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Wir hatten die Diskussion, Herr Staatsminister, gerade nach der Veröffentlichung der internationalen Journalistentruppe zur Offshore-Steuerkriminalität. Der zentrale Kritikpunkt – deswegen verstehe ich nicht, dass Sie das immer noch verteidigen – am Steuerabkommen mit der Schweiz war, dass die Anonymität der Steuerhinterzieher weiterhin gewahrt bleibt. Wenn die Anonymität gewahrt bleibt, ist der Kampf gegen die Steuerhinterziehung vornherein wesentlich schwieriger. Genau das ist der zentrale Punkt: Wir müssen weg von der Anonymität und der Zusicherung derselben. Ich würde mir von Ihnen an dieser Stelle Einsicht erwarten.
Sie halten die Steuermoral so hoch. Ich habe Ihnen schon gesagt, was wir inhaltlich auch zum Abbau der kalten Progression unternehmen werden und welches Konzept wir hierfür haben. Warum aber war diese steuermoralische Frage nicht TOP 1, als Sie, Schwarz-Gelb, die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat hatten? Da hat die Steuermoral keine Rolle gespielt. Wir hatten offensichtlich steuermoralisch auch kein Problem während der 16 schwarz-gelben Kohl-Jahre.
Da gab es nämlich auch keine Maßnahme gegen die kalte Progression.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion und die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN könnten sich eigentlich uneingeschränkt freuen: CSU und die FDP haben trotz der hohen Töne des Finanzministers an diesem Pult
eben vor meiner Rede in wesentlichen Teilen ihres Konzepts, ihres politischen Plans für die Bildungsfinanzierung eine längst überfällige Korrektur ihrer Regierungspolitik vorgenommen − und das ist gut so.
Zweitens. Die SPD, die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN haben als maßgebliche Unterstützer, allen voran die FREIEN WÄHLER als Initiatoren, bereits vor den Landtagswahlen − darüber freuen wir uns besonders − im September wichtige politische Inhalte in der Bildungsfinanzierung durchsetzen können, und das freut uns noch mehr!
Wir würden uns aber vor allem darüber freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP, wenn Ihrem Bildungsfinanzierungsgesetz ein ehrlicher und überzeugender Meinungswandel zugrunde liegen würde. Aber das ist leider nicht der Fall.
Deswegen sagen wir in dieser Deutlichkeit: Dieser Gesetzentwurf entspricht, was die Studienbeiträge, ihre Abschaffung und deren Finanzierung aus dem Haushalt des Freistaates Bayern, wie auch die anderen Verbesserungen in der Bildungsfinanzierung betrifft, und zwar aus unterschiedlichen Gründen für FDP und CSU, nicht Ihrer politischen Überzeugung, sondern ist allein die Folge eines von den Oppositionsfraktionen auf den Weg gebrachten erfolgreichen Volksbegehrens. Das ist die Wahrheit an dieser Stelle, meine Damen und Herren!
Sie bewegen doch schon lange keine Inhalte mehr, Sie werden allein bewegt von der Angst vor Machtverlust. Das ist die Wahrheit, die in diesem Haus auch einmal ausgesprochen werden muss.
Sie legen heute einen Gesetzentwurf vor, gegen dessen wichtigste Inhalte Sie seit viereinhalb Jahren in dieser Legislaturperiode massiv Sturm gelaufen sind, nämlich gegen den Ersatz von Studiengebühren durch reguläre Haushaltsmittel, um die Bildungsbarrieren abzubauen. Sie legen heute einen Gesetzentwurf vor mit Verbesserungen, die Sie noch vor wenigen Wochen in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 abgelehnt und brachial mit
Ihrer Regierungsmehrheit niedergestimmt haben. Das ist doch die Wahrheit.
Sie machen hierbei eine Kehrtwende, die nicht Ihrer politischen Überzeugung entspricht, sondern die der Angst vor dem Wähler geschuldet ist. Es freut uns, dass wir diese Fortschritte erreichen, aber wir sagen auch, was die wahren Gründe dafür sind.
Sie machen doch nichts anderes, Herr Finanzminister, trotz Ihrer hohen Töne, als die politischen Fehler dieser Legislaturperiode bei den Studiengebühren, bei der Altenpflegeausbildung zu korrigieren. Was haben wir hierzu für Diskussionen bei den Beratungen zum Doppelhaushalt geführt? Wir haben gesagt, dass die Finanzierung bei der Altenpflegeausbildung nicht ausreicht. Es wurde alles von Ihnen niedergestimmt. Sie haben ein Problem erzeugt, und jetzt wollen Sie den Anschein erwecken, als wären Sie die Problemlöser. Sie sind die Problemerzeuger! Es hat parlamentarischen Drucks und eines Drucks aus der Bevölkerung bedurft, dass wir dieses Problem endlich lösen können. Das ist doch die Wahrheit.
Ich komme zum nächsten Punkt, zum Finanzierungsstau. Sie haben selbst die Zeiten genannt, wie lange die Institutionen auf die Finanzierung vom Freistaat Bayern warten mussten. Es waren lange Wartezeiten bis zur Finanzierung, die die Institutionen selbst tätigen müssen − mit sehr schwierigen Konstellationen. Wer ist denn, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP, für diesen Finanzierungsstau verantwortlich? − Die Oppositionsfraktionen, die Institutionen oder Sie mit Ihrem Regierungshandeln? Sie sind doch verantwortlich! Sie haben das Problem geschaffen, und es ist verdammt noch einmal Ihre Pflicht und Schuldigkeit, diese Probleme auch endlich anzugehen.
Die Menschen im Freistaat merken das auch. Sie merken, dass dieses Bildungsfinanzierungsgesetz zwar wichtige Fortschritte enthält, sie sagen aber auch, dass das nicht das Ergebnis einer sachorientierten Politik bei der CSU und der FDP ist, sondern − damit komme ich auf den Kernpunkt, der auch angesprochen werden muss − es ist eine machtpolitische Stillhalteprämie, um eine aneinander verzweifelnde Regierungskoalition von Schwarz-Gelb vor dem politischen Zusammenbruch zu retten und die Koalition über die Zeit bis zum Wahltag zu bringen. Das steckt