Franz Josef Pschierer

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Aiwanger, vorab in aller Kürze: Mit Ihnen wollte ich mich in der Debatte eigentlich nicht länger auseinandersetzen. Steuerpolitik wird zu einem großen Teil in Berlin gemacht. Dort sind Sie nicht, und dort werden Sie auch nicht sein.
Herr Aiwanger, das, was Sie abgeliefert haben, war Ausdruck Ihrer steuerpolitischen Achterbahnfahrt, nicht mehr und nicht weniger. Jeder, der Sie kennt, weiß doch: Sie würden einen Koalitionsvertrag selbst dann unterschreiben, wenn dieser die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 100 % vorsähe, nur deswegen, um an einem Kabinettstisch Platz nehmen zu dürfen.
Einige grundsätzliche Bemerkungen: Es gibt in der Politik leider nicht mehr allzu viele Felder, auf denen der Bürger Differenzen zwischen den politischen Parteien ausmachen kann. Ich bin froh darüber, dass die Steuerpolitik ein Feld geworden ist, auf dem unterschiedliche gesellschaftspolitische Entwürfe durchaus abgelesen werden können.
Herr Kollege Halbleib und Herr Kollege Hallitzky, wir leben in einer Zeit, in der der Staat – Bund, Länder, Kommunen – die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erzielt.
Im Jahr 2012 hat Deutschland bei den Steuereinnahmen die 600-Milliarden-Euro-Grenze überschritten.
Noch einmal: Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland zahlen jährlich 600 Milliarden Euro Steuern. Diese Summe wird bis zum Jahr 2017 auf circa 700 Milliarden Euro ansteigen. Unser Land, die Bundesrepublik Deutschland, hat also kein Einnahmeproblem und braucht deshalb auch keine Steuererhöhungen.
Herr Kollege Halbleib, Sie unterliegen einem weiteren Irrtum: Immer dann, wenn wir steuerliche Entlastungen erreichen wollen, verlangen Sie Gegenfinanzierungsmodelle. Dazu sage ich: Nein! Die Politik muss in der Lage sein, auch steuerpolitisch kreativ und innovativ zu sein, ohne Steuern permanent zu erhöhen.
Nennen Sie mir doch ein Bundesland außer Bayern, das seit 2006 keine neuen Schulden aufgenommen hat und das in den Jahren 2012, 2013 und 2014 2,5 Milliarden Euro tilgt.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn Sie meinen, immer wieder mit dem Thema Landesbank kommen zu müssen, dann schauen Sie sich bitte die Entwicklung bei der WestLB, bei der HSH Nordbank und bei anderen Landesbanken an!
Bayern hat noch eine Landesbank, die den bayerischen Mittelstand erfolgreich im Ausland begleitet.
Am Schluss, jetzt nicht.
Ich betone erstens: Die Bayerische Landesbank begleitet den bayerischen Mittelstand erfolg
reich. Zum Zweiten: Die Bayerische Landesbank zahlt Geld an den Freistaat Bayern zurück. Nennen Sie mir nur ein einziges anderes Bundesland, in dem es eine ähnliche Konstellation gibt. Die gibt es nirgendwo sonst. Der Freistaat Bayern ist heute finanz- und haushaltspolitisch das erfolgreichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Das lassen wir uns von Ihnen nicht kaputtreden.
Nächste Bemerkung: Wir haben in den vergangenen Jahren durchaus auch auf bundespolitischer Ebene Entlastungen durchgesetzt. Ich erinnere an die Erhöhung des Kindergeldes, die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge, die Erhöhung des Grundfreibetrags und viele andere Maßnahmen, die zum Wohl der bayerischen Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat waren.
Die Opposition müssen wir kritisch fragen – Kollege Klein und andere haben es schon angedeutet –: Wo waren Sie denn, als es um die Schaffung vernünftiger steuerpolitischer Rahmenbedingungen ging? - Ich nenne Ihnen zwei konkrete Vorschläge, bei denen Sie permanent auf der Bremse standen: Der erste Vorschlag sah die Linderung der Auswirkungen der kalten Progression vor; Kollegin Stewens hat es schon angesprochen. Man muss das dem Bürger draußen nur richtig erklären. Nehmen wir als Beispiel einen Maurer, der im Jahr 2012 ein bestimmtes Einkommen erzielt hat und 2013 eine Lohnerhöhung von 2 % bekommt. Wenn im selben Jahr die Inflationsrate genauso hoch ist wie die Lohnerhöhung, dann hat der Maurer am Schluss real weniger in der Tasche.
Das ist die Wirkung der kalten Progression. Ihre Partei hat eine Neuregelung blockiert, Herr Kollege Halbleib.
Herr Kollege Halbleib, die Zeit, zu der sich die SPD als Arbeitnehmerpartei bezeichnen konnte, ist doch längst Vergangenheit.
Der Facharbeiter, der Angestellte, der mittlere Beamte hat sich von Ihnen längst verabschiedet.
Sie haben bei der Bekämpfung der kalten Progression gebremst.
Nun zu Ihnen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN: Wo war denn Ihre Begeisterung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung? - Davon war nichts zu spüren. Dabei wäre das ein sehr sinnvolles Instrument gewesen, das wir gemeinsam hätten einführen können. Es ist auch von Ihnen blockiert worden.
Unsere klare Ansage lautet: Wir werden überall dort, wo es möglich ist, auch auf der Berliner Ebene, dagegen kämpfen, dass Steuererhöhungen durchgesetzt werden, die eine Belastung von jährlich 40 Milliarden Euro mit sich bringen würden.
Herr Kollege Halbleib, nächste Grundsatzbemerkung: Als Politiker stehe ich immer vor der Frage, wen ich im Fokus haben soll. Die Alternative lautet aber nicht, nur den Hartz-IV-Empfänger oder nur den DAX-Manager im Fokus zu haben.
Ich sage Ihnen: Sie haben mehr als wir den Spitzenverdiener im Fokus.
Wir sind die Partei des Mittelstandes. Diese Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren ganz bewusst Mittelstandspolitik betrieben. Wenn Sie von der Opposition schon von "Klientelpolitik" sprechen, dann sage ich Ihnen: Die Klientel dieser Staatsregierung ist der qualifizierte Mittelstand, ob selbstständig oder unselbstständig arbeitend.
Die Tragödie, die Sie mit verursachen, liegt darin, dass wir derzeit dabei sind, den Mittelstand kaputt zu machen.
Es ist richtig, dass wir uns auch um die Menschen unten kümmern müssen, keine Frage. Auch die CSU hat immer gesagt: Den Schwächsten müssen wir helfen.
Aber ich kann mich nicht nur um die Menschen unten kümmern. Ich kann mich auch nicht nur um Herrn
Winterkorn von VW kümmern; er weiß sich selbst zu helfen.
Ich muss mich um die Leistungsträger im Mittelstand kümmern: Arbeiter, Angestellte, Pflegekräfte, Handwerksmeister, die sich selbstständig gemacht haben, junge Unternehmer, die bereit sind, ihre Unternehmen in die Zukunft zu führen. Das sind die Menschen, die im Fokus unserer Politik stehen. Sie von der SPD haben in all den Bundesländern, in denen Sie Verantwortung tragen, diese Menschen kläglich vernachlässigt.
Noch eine Bemerkung zur Erbschaftsteuer: Ein Viertel der Erbschaftsteuer, die in der Bundesrepublik Deutschland eingenommen wird, kommt aus Bayern. Wir haben in Bayern hohe Vermögenswerte und hohe Bodenrichtwerte. Wir sind allerdings auch beim Thema Erbschaftsteuer an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Die Erbschaftsteuer ist eine Landessteuer, sie fließt uns zu 100 % zu. Wir fordern den Bund auf, uns die Möglichkeit zu geben, den Tarif, die Freibeträge und – das sage ich bewusst – die Verschonungsregelungen selbst zu gestalten.
Derzeit nimmt der Freistaat Bayern jährlich eine Milliarde Euro Erbschaftsteuer ein. Zunächst einmal freut das Finanzminister Dr. Söder und seinen Staatssekretär. Aber wissen Sie, woran ich eigentlich Interesse habe? Ich habe Interesse daran, dass der Sohn oder die Tochter das Unternehmen weiterführt, dass dort Ausbildungs- und Arbeitsplätze erhalten bleiben bzw. entstehen und dass dementsprechend Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das ist nachhaltige Politik. Deshalb wollen wir das Unternehmensvermögen im Erbfall verschonen, soweit das verfassungsrechtlich möglich ist.
Im Erbfall können im ungünstigsten Fall drei Faktoren zusammenkommen: Der Senior hat nicht mehr investiert. Die "weichenden Erben" fordern ihren Anteil. Der Finanzminister will die Erbschaftsteuer haben. – Wenn diese drei Faktoren zusammenkommen, kann es für den Betrieb durchaus existenzgefährdend werden. Deshalb fordern wir eine Reform.
Meine nächste Anmerkung betrifft die Abgeltungsteuer. Man glaubt es ja nicht: Da klagt die linke Seite des Parlaments permanent über Steuerhinterziehung. Wir haben derzeit eine Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli plus gegebenenfalls Abgeltungsteuer auf Kirchensteuer. Sie, meine Damen und Herren, sagen dann, dass wir den Satz auf 32 % erhöhen sollen. Wissen Sie, was das bedeutet? Das ist ein aktiver Beitrag zur Förderung der Steuerhinterziehung und der Verlagerung von Kapital ins Ausland, meine Damen und Herren. Das schwächt den Finanzplatz Deutschland.
Mein nächstes Thema ist die Umsatzsteuer. Sie wissen, dass Sie einen Finanzminister und einen Staatssekretär sehr schnell in Verlegenheit bringen können – das will ich gar nicht in Abrede stellen –, wenn Sie ihn auffordern: Erklären Sie mir bitte einmal den ermäßigten Mehrwertsteuersatz vollumfänglich und wie wir Rapsöl besteuern, wie wir Hackschnitzel besteuern, wie wir Adventskränze aus frischen und getrockneten Zweigen besteuern und wie wir Langusten besteuern.
Meine Damen und Herren. Sie haben den Koalitionspartner FDP beim Thema Beherbergungsleistungen beschimpft. Ich sage Ihnen: Aus ordnungspolitischen Gründen war ich kein glühender Verfechter der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen. Nachträglich muss ich Ihnen aber sagen: In meiner Region Allgäu war das auch für das bayerische Finanzministerium ein Gewinnmodell. Wissen Sie, warum? Ich habe zwar zunächst weniger Umsatzsteuer, aber aufgrund der Investitionen, die privat geführte Hotels getätigt haben, habe ich Steuermehreinnahmen. Für uns war das also nicht nur ein Null-Summen-Spiel, sondern steuerpolitisch war es für uns sogar ein Erfolgsmodell.
Deshalb sei allen Hoteliers im Freistaat und in Deutschland gesagt: Es wird keine Rolle rückwärts geben. Betrachten Sie die Finanzierungsgespräche mit Hoteliers: Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes hat sich sogar positiv auf Finanzierungsgespräche ausgewirkt.
Vorletzter Punkt, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der Opposition, sind die Grund- und die Vermögensteuer. Wir wollen bei der Grundsteuer keine Verkehrswerte, weil eine Grundsteuer, die sich an aktuellen Verkehrswerten festmacht, einen Bewertungsaufwand bedingt, der bei fast zwei Milliarden Euro liegt. Wir müssten in der Bundesrepublik zunächst einmal alle Grundstücke, alle Immobilien be
werten. Wir müssten das dann fortschreiben. Das wollen wir nicht. Wir wollen dies aus einem weiteren Grund nicht: Die Verkehrswerte bei der Grundsteuer sind nämlich die Vorstufe der Wiedereinführung einer Vermögensteuer.
Liebe Freunde, warum will eine CSU- und FDP-geführte Staatsregierung keine Vermögensteuer? – Weil die Vermögensteuer eine reine Substanzsteuer ist. Kollege Klein hat das sehr deutlich gemacht. Nehmen Sie folgenden Fall an: Jemand besitzt Eigentumswohnungen, die er vermietet hat. Bei einer Vermögensteuer wird dieses Vermögen besteuert, unabhängig davon, ob er mit dieser Vermögensanlage Rendite erzielt oder nicht, meine Damen und Herren. Insofern verzehrt eine Vermögensteuer die Substanz. Wir lehnen sie konsequent ab.
Letzter Punkt. Man merkt in der Steuerpolitik gesellschaftspolitische Unterschiede am deutlichsten beim Thema Ehegattensplitting. Wir werden beim Thema Ehegattensplitting in unserer Argumentation auch durch das Bundesverfassungsgericht gestützt. Betrachten Sie einmal, wer von den Steuermindereinnahmen beim Ehegattensplitting profitiert: 90 % der Mindereinnahmen, die beim Ehegattensplitting anfallen, kommen Familien mit Kindern zugute. Das Ehegattensplitting ist also ein Faktor der Familienförderung. Meine Damen und Herren, Ehegattensplitting heißt auch, dass wir eine Erwerbsgemeinschaft haben, dass in einer Ehe ein Ehegatte wirtschaftlich an Einkünften und Belastungen des anderen Ehegatten gleichmäßig teilhat. Deshalb wollen wir am Ehegattensplitting festhalten. Wir wollen es um eine Erhöhung des Kindergrundfreibetrags ergänzen – das ist angesagt und ist auch angemessen –, aber wir wollen am Ehegattensplitting festhalten.
Ich will Ihnen Ausführungen zum Thema Minijobs ersparen. Mit Ihrem Modell bestrafen Sie die Studenten, Rentner und Geringverdiener.
Zum Schluss sage ich Ihnen nur, meine Damen und Herren, einen Grundsatz, in dem man alles zusammenfassen kann: Für uns und diese Staatsregierung zählt die Mitte der Gesellschaft, bei Ihnen zahlt die Mitte, meine Damen und Herren.
Weil wir eine CSU-Landesgruppe haben, Herr Kollege, die unsere Interessen in Berlin ganz aktiv und engagiert vertritt.
Ein weiterer Punkt. Herr Kollege Aiwanger, beim Donau-Ausbau, der Kernenergie und der Wehrpflicht hatten wir in meiner Partei in all den Jahren durchaus auch kritische Diskussionen; es gab nie ein geschlossenes Meinungsbild. Das will ich gar nicht verhehlen.
Schon vor Herrn Guttenberg gab es die Auffassung, dass das Thema Wehrpflicht vielleicht nicht mehr ganz aktuell ist und dass das Thema Berufsarmee vielleicht etwas konsequenter diskutiert werden muss, wenn eine Armee immer mehr an Auslandseinsätzen teilnimmt.
Nachdem wir hier in der Ersten Lesung sind, will ich es sehr knapp halten. Es ist alles begründet worden. Ich nenne nur zwei Punkte und bitte um die entsprechende Beratung. Eines ist mir aber persönlich sehr wichtig. Herr Kollege Gantzer, ich höre Ihnen sonst immer gerne zu. Heute ist es mir aber schwer gefallen. Für die Ballungsraumzulage gibt es einen ganz einfachen Maßstab. Meine Damen und Herren von der Opposition, nennen Sie mir ein Bundesland in Deutschland, in dem noch eine Ballungsraumzulage
bezahlt wird und wo Beamte besser bezahlt werden als im Freistaat Bayern! Wir sind spitze, meine Damen und Herren. Bei uns gibt es keinen Nachholbedarf. Sie als Opposition sollten solche Gesetzentwürfe gar nicht einbringen, weil dadurch der Abstand zwischen uns und den Ländern, in denen Ihre Parteien regieren, noch größer wird. Egal, ob in NordrheinWestfalen, in Schleswig-Holstein oder sonst wo, für Sie wäre das blamabel. Die Staatsregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf. Wir haben dieses Thema in den Gremien schon behandelt. Schauen Sie sich doch die Zahlen an, den Grundbetrag, der 75 Euro beträgt, den Anwärtergrundbetrag, den Dienstanfängergrundbetrag und den Kinderzuschlag. Diese Zahlen können sich nicht nur sehen lassen, sondern sie sind Vorbild für ganz Deutschland.
Ohne Mampf kein Kampf! So heißt es, Herr Kollege!
Zunächst eine persönliche Anmerkung: Ich habe bei der edlen Teilstreitkraft Luftwaffe gedient, kann allerdings – das muss ich gestehen – mit Ihrem hohen Dienstgrad, Herr Kollege Gantzer, nicht mithal
ten. Das zur militärischen Komponente, Herr Oberst der Reserve, wenn ich recht informiert bin.
Zum Zweiten, Herr Kollege Gantzer: Gestört hat mich vorher der völlig überflüssige Hinweis auf die Landesbank und sonstige Themen. Ihnen fällt eben nichts anderes ein. Diese Verquickungen passen nicht hierher. Sie stimmen nicht. Nehmen Sie einfach die nüchternen Zahlen. Sie haben beim öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik inzwischen ein starkes Gefälle. Zwischen dem Bundesland, das am schlechtesten bezahlt,
und uns beträgt der Unterschied allein in der A-Besoldung bis zu 10 %.
In anderen Bundesländern gibt es diese Ballungsraumzulage nicht. Wir sind das einzige Land, das diese Zulage gewährt. Herr Kollege Gantzer und Herr Kollege Rinderspacher, schauen Sie sich einmal die Wohnungsbaupolitik in der Landeshauptstadt München an, die nicht ich zu verantworten habe.
Sie sind für eine Metropolregion verantwortlich. Sie werden mit der Wohnungsbaupolitik in der Landeshauptstadt dem Bedarf an bezahlbaren Wohnungen nicht gerecht. Das ist das Problem.
In allen Bundesländern gibt es Unterschiede,
selbst in den neuen Bundesländern. Wir haben heute gemeinsam mit dem sächsischen Kabinett getagt. Die Mieten in Dresden, Leipzig und Chemnitz unterscheiden sich von denen im Erzgebirge. In NordrheinWestfalen gibt es durchaus große Unterschiede. Ich glaube, dass die Mietpreise in Düsseldorf eine andere Höhe haben als die Mietpreise in den ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Ich will nicht verhehlen, dass die Verhältnisse im Bereich der Landeshauptstadt München sicherlich am extremsten sind. Allerdings könnten Sie, meine Damen und Herren, hier politisch ein großes Werk tun, indem Sie sich endlich in vernünftiger Weise des Themas Wohnungsbau annehmen, was die Bereitstellung von Bauland angeht.
- Herr Kollege Halbleib, als Finanzpolitiker müssten Sie wissen, dass es überhaupt keine steuerlichen Anreize mehr dafür gibt, dass Menschen in den Wohnungsbau investieren. Die Situation hat sich durch Ihre ideologische Betrachtungsweise in den letzten Jahren verschlimmert.
Schaffen Sie Rahmenbedingungen dafür, dass Menschen wieder in Wohnraum investieren. Dann ist den Menschen geholfen, und die Mieten explodieren auch hier nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die zügige Arbeit, mit der der Gesetzentwurf fraktionsübergreifend formuliert wurde. Wir haben gerne seitens der Staatsregierung Formulierungshilfe geleistet. Zunächst war es einfach auch das Verdienst der Fraktionen, den Entwurf fraktionsübergreifend bewerkstelligt zu haben. Ich glaube, es war notwendig, hier fraktionsübergreifend zu arbeiten, weil wir sonst vor der Sommerpause keine Möglichkeit mehr gefunden hätten, das Gesetz zu verabschieden.
Ich begrüße es außerordentlich, dass wir mit Harald Strötgen, dem Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse München, und mit Daniel Just, dem Vorstandsvorsitzenden der Versorgungskammer, zwei exzellente, ausgewiesene Kapitalmarkt- und Anlagenexperten gewonnen haben. Das ist etwas Positives.
Letzter Punkt: In aller Kürze, lieber Kollege Wörner und lieber Kollege Hallitzky, eines zur Klarstellung. Die Frage, ob Kapital der Landesstiftung bei der GBW angelegt wird, wurde nicht von der Staatsregierung als Erste thematisiert, sondern von Ihnen, Kollege Wörner. Das Urheberrecht daran gebührt Ihnen, nicht der bayerischen Staatsregierung.
Herr Kollege Hallitzky, es gab in der damaligen Kabinettssitzung keinen Beschluss. Darauf lege ich ausdrücklich Wert. Es gab vielmehr eine Empfehlung an den Stiftungsrat.
Damit Sie sehen, dass dieser Stiftungsrat politisch unabhängig entscheidet – Gott sei Dank! – nur Folgendes: Die Mehrzahl der Stiftungsratsmitglieder, auch Engelbert Kupka, hat erklärt, dass diese Anlage nicht gewünscht ist. Das heißt, dieses Gremium war unabhängig und ist es weiterhin. Deshalb darf ich Ihre Vorwürfe in der Form zurückweisen. Das gilt sowohl für den Staatsminister Söder
als auch für den Herrn Ministerpräsidenten.
- Sie haben es thematisiert, Kollege Wörner, nicht die Bayerische Staatsregierung.
Abschließend ist Folgendes zu sagen: Verglichen mit vielen anderen Bereichen hat sich die Bayerische Landesstiftung auch in den letzten Jahren während der Wirtschafts- und Finanzkrise bewährt. Diese Stif
tung war immer in der Lage, unabhängig von Steuereinnahmen in den Bereichen Soziales, Kulturelles und Denkmalschutz Mittel auszuschütten. Davon haben wir in unseren Stimmkreisen und Regionen immer profitiert.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank für die zügige Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Ich glaube, die Landesstiftung des Freistaates Bayern ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt.
Herr Kollege, ich bin bei der Wahrheit. – Erstens ging es bei dieser Frage auch um die Minderheitsgesellschafter der GBW. Die Bayerische Landesbank hat nur 92 % gehalten; alles andere waren Minderheitsbeteiligungen.
Zum Zweiten: Herr Kollege Wörner, wir haben Ihnen damals klargemacht, dass die Renditen, die daraus zu erzielen wären, die Ertragsaussichten der Landesstiftung eher schmälern würden. Wir sind aber darauf angewiesen, hohe Renditen zu erzielen.
Zum Dritten: Herr Kollege Wörner, ich bin dankbar, dass wir beim aktiven und beim passiven Management durch Price Waterhouse Coopers exzellent beraten wurden. In Übereinstimmung mit allen Stiftungsratsmitgliedern haben wir ein gutes Portfolio mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Erfordernissen der Risikoabwägung und der Renditeerzielung gefunden.
Sie waren nicht dabei, Herr Kollege Wörner, und haben nicht zugestimmt. Die Vertreter aller anderen Fraktionen haben dem Anlageportfolio zugestimmt.
Letzter Punkt: Wissen Sie, was mich manchmal wundert? Immer wenn etwas im Konsens beraten wird und gut läuft, kommt einer von Ihnen und sagt, dass man das schon früher hätte machen müssen. Ich frage Sie: Wo waren damals Ihre Anmerkungen und Anträge? Wo waren Ihre Wortmeldungen im Stiftungsrat? Von Ihrer Seite ist damals nichts gekommen.
Deswegen sagen Sie heute einfach Dankeschön. Wir haben zwei exzellente Kapitalmarktexperten gefunden, die – Gott sei Dank – hier mitmachen. Die Stiftung wird ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst sage ich für die Staatsregierung vielen herzlichen Dank den Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der SPD, die den gemeinsamen Gesetzentwurf nach durchaus langwierigen und schwierigen Verhandlungen – dies will ich nicht in Abrede stellen – in großer Übereinstimmung auf den Weg gebracht haben.
Uns in der Staatsregierung war es ein wichtiges Anliegen, die Schuldenbremse nicht einfachgesetzlich zu regeln, sondern, wie es auch in anderen Bundesländern üblich ist, durch eine Verfassungsänderung zu verwirklichen.
Wenn Sie andere Landesverfassungen betrachten – ob es Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen ist -, dann könnte der falsche Eindruck entstehen, dass wir hier einen Alleingang machen. Es gibt nämlich einige andere Bundesländer – egal, ob unions- oder sozialdemokratisch geführt -, die die Schuldenbremse ebenfalls in ihre Landesverfassungen aufnehmen.
Herr Pointner, ja, es ist ein bisschen wie Pingpong; das will ich gar nicht verhehlen. Trotzdem sollten wir als Bayern – das dürfte Ihnen als Oppositionspartei nicht schwerfallen – darauf stolz sein, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes ihre Blaupause eigentlich im Freistaat Bayern gefunden hat. Das ist nichts Schlimmes. Aber wir sollten stolz darauf sein, dass der Freistaat Bayern im Jahr 2006 zum ersten Mal gesagt hat: Wir verabschieden einen schuldenfreien Haushalt, also einen ohne Nettoneuverschuldung.
Wir halten uns an das, liebe Freunde – da wollen wir einmal ehrlich miteinander umgehen -, was in der Haushaltsordnung ohnehin steht. In Artikel 18 Absatz 1 steht, dass der Haushaltsplan regelmäßig ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Die anderen Bundesländer haben ähnliche Vereinbarungen, sich aber nicht daran gehalten. Der Freistaat Bayern hat sich seit 2006 kontinuierlich an seine Ankündigung gehalten. Deshalb haben sich andere Länder und der Bund letztlich hieran orientiert.
Herr Kollege Halbleib, ich bitte einfach, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landesbank in diesem Jahr und im letzten Jahr Geld an den Freistaat Bayern zurückgezahlt hat.
Das war übrigens auch Teil des Beihilfeverfahrens. Im Beihilfeverfahren wurde klar dokumentiert, dass ein bestimmter Betrag an den Freistaat Bayern bzw. an den Haushaltsgesetzgeber zurückzuzahlen ist.
Wir führen heute keine Landesbankdiskussion. Aber wenn dazu schon etwas angesprochen wird, sage ich: Heute ist der Vorstandsvorsitzende der Hypo Group Alpe Adria zurückgetreten. Ich bin heute froh, dass wir vor einigen Jahren die Entscheidung gefällt haben, uns von der Hypo Group Alpe Adria zu verabschieden. Nicht neues Geld nachzuschießen war eine gute und richtige Entscheidung. Deshalb bringt es nichts, wenn Sie zum wiederholten Mal das Thema Landesbank mit diesen Themen verquicken.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN sage ich: Lieber Kollege Hallitzky und liebe weitere Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, Sie sind doch eigentlich diejenigen, die permanent das Wort Generationengerechtigkeit auf den Lippen führen. Eine Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaats Bayern heißt auch, dass wir generationengerecht handeln und eine Neuverschuldung nicht einfach zur Disposition und in die Entscheidungshoheit einer Parlamentsmehrheit stellen. Wenn dieses Thema in einer Landesverfassung geregelt ist, liegt eine qualifizierte Mehrheit zugrunde.
Ich darf das ergänzen, was Kollege Karsten Klein angedeutet hat. Ich verstehe den inneren Widerspruch nicht ganz. Die Haushaltsordnung kann man in diesem Haus mit einfacher Mehrheit ändern. Gleichzeitig sagen Sie aber: Wenn man von der einzelgesetzlichen Regelung Ausnahmen machen will, muss eine Zweidrittelmehrheit vorliegen. Das ist nicht logisch, in sich nicht stringent und nicht konsequent.
Deshalb ist es richtig, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert ist und jetzt in die bayerische Landesverfassung aufgenommen wird. Ich hoffe und wünsche, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung dem zustimmt. Das ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Menschen in diesem Land.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Rede des Herrn Kollegen Meyer kommt eine gewisse Lust in mir auf, die Redezeit voll auszuschöpfen und vielleicht sogar darüber hinaus zu gehen.
Ich will mir aber nicht den geballten Zorn des Hauses zuziehen, deshalb in aller Kürze: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind entsetzt über dieses Vorhaben und die Absicht, in München künftig eine eigene Ausbildung anzubieten. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar.
Nun staunen Sie, Herr Meyer und liebe Kolleginnen und Kollegen von der anderen Seite. Ich bringe jetzt kein Zitat des Herrn Staatssekretärs, sondern das ist die wörtliche Aussage des Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes, Rolf Habermann, von heute: "Wenn Sie den Eindruck erwecken, in Hof wäre keine qualifizierte Ausbildung möglich, dann beleidigen Sie die gesamte Beamtenschaft im Freistaat Bayern."
Die zweite Bemerkung. In dieser Fachhochschule sind seit 1975 11.000 Absolventen ausgebildet worden. Sie sitzen in Landkreisen, Städten, Gemeinden und bei den Bezirken und sind von bester Qualität.
Die dritte Bemerkung. Die Ausbildung wird von hauptund nebenamtlichen Dozenten durchgeführt. Für diese ist es eine Beleidigung, aus der Presse zu erfahren, dass das, was wir in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, nichts tauge.
Nein, meine Damen und Herren, Hof bürgt für Qualität. Hof hat eine exzellente Ausbildung für die bayerische Beamtenschaft gemacht. Das lassen wir uns von dem Münchner Oberbürgermeister nicht kaputt machen.
Eines werden wir uns gut merken, und man muss es den Menschen im Land erklären. Ude bedeutet Zentralismus, und zwar nicht nur hier. Mit Ude wird es keine Verlagerungen aus einer Metropolregion in ländliche Räume geben, sondern es wird zusammengelegt. Es wird von draußen in den Moloch München integriert.
Diese Staatsregierung von CSU und FDP geht einen anderen Weg. Sie sagt: Arbeit muss dorthin, wo die Menschen sind. Das haben wir in den letzten Jahren bewusst auch im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und in vielen anderen Institutionen verwirklicht. Wir haben Arbeitsplätze in die Region verlagert.
Ich weiß genau, dass Sie von der SPD das nicht gern hören: Das ist Modell Ude. Modell Ude war nie ländlicher Raum. Modell Ude wird nicht ländlicher Raum sein. Modell Ude bedeutet vielmehr: München, Stachus, Mittlerer Ring - und darüber hinaus geht nichts. Deshalb werden wir uns mit Entschiedenheit dagegen aussprechen, dass sich hier Veränderungen ergeben.
Letzte Bemerkung. Es geht um etwas, was ich schon für einen Skandal halte. Die Landeshauptstadt München und ihr Personalmanagement machen nach meiner Ansicht ein miserables Personalmarketing;
sonst hätte man dort entsprechende Bewerber. Das ist die erste Bemerkung hierzu. Sie haben ja schon Abwanderungsversuche mit Erding gemacht. Was hier jetzt erfolgt, ist eine logische Konsequenz.
Wir haben den Münchnern angeboten, ihren Bedürfnissen – beispielsweise betreffend EDV, Linux und vieles andere, wo es bei den Mitarbeitern gewisse Bedürfnisse und Wünsche gibt – nachzukommen. Aber es kommt nichts aus der Landeshauptstadt. Es kommt nur die blanke Verlagerungsabsicht.
Deshalb, meine Damen und Herren, die klare Ansage: Hof ist Qualität. Hof soll weiterhin Qualität für den Freistaat Bayern und seine Beamtenschaft schaffen. Wir werden alles tun, damit jeder im Freistaat Bayern, in Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie in Schwaben, Niederbayern und Oberpfalz erfährt, was es bedeutet, Ude zu wählen. Ude bedeutet keine Stärkung, sondern eine Schwächung des ländlichen Raums.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch seitens des Finanzministeriums schließe ich mich gerne dem Dank, den die Vorredner schon ausgesprochen haben, an die Menschen an, die in den letzten Tagen einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass die ersten Schäden beseitigt werden konnten und dass den Menschen geholfen werden konnte. Meine Damen und Herren, in diesen Dank schließe ich aber nicht nur die freiwilligen Helfer in den Rettungsorganisationen, sondern auch die Kommunalpolitiker vor Ort ein. Ich will stellvertretend nur wenige nennen: für die Landräte Landrat Bernreiter und den Kollegen Franz Meyer und für die Kollegen Bürgermeister und Oberbürgermeister den Oberbürgermeister der Stadt Passau, die in den letzten Tagen Enormes geleistet haben, auch was die Abwicklung angeht. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Kommunalpolitiker.
Was die Abwicklung der Programme angeht, haben wir auch nach den Besuchen in Passau und in Deggendorf ganz bewusst festgelegt und entschieden, dass deren Abwicklung über die Kreisverwaltungsbehörden, über die Oberbürgermeister und über die kreisfreien Städte erfolgt, sodass die Menschen nicht zu den Regierungen fahren müssen, um dort Hilfe zu erfahren.
Wir haben seitens des Freistaates Bayern sehr schnell ein Hilfspaket auf den Weg gebracht. Insgesamt sind dies 150 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nur um anzudeuten, wie schnell das ging: Wir hatten am letzten Mittwoch Kabinettssitzung. Diese Kabinettssitzung hat gegen 13 Uhr geendet. Am selben Tag, wurde nachmittags noch den betroffenen Regierungen ein erstes Kontingent von 40 Millionen Euro zugewiesen, und wir haben in der letzten Woche Donnerstag früh um halb sieben begonnen, das Sofortgeld auszubezahlen, weil wir wussten: Wir müssen gegenüber den betroffenen Menschen in diesen Regionen schnell ein Zeichen setzen.
Zu den Hilfen ist schon viel gesagt worden. In aller Kürze: 42 Millionen, was das Thema Sofortgeld angeht; wir haben – der Kollege Marcel Huber hat es angedeutet – in den letzten Tagen für die Beseitigung von Schäden an staatlichen Hochwasserschutzeinrichtungen sehr schnell 25 Millionen bereitgestellt, weil hier auch Aufträge sehr schnell vergeben werden müssen, und wir haben für die Soforthilfeprogramme, was das Sofortgeld, Hausrat und Haushalt, Ölschäden an Gebäuden und den Härtefonds angeht, insgesamt 60 Millionen bereitgestellt, und zusätzlich 20 Millionen für das Wirtschaftsministerium, 20 Millionen für das Landwirtschaftsministerium.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen beiden Häusern neben den Mitarbeitern im Finanzministerium und den nachgeordneten Instanzen für die Abwicklung. Auf sie kommt sehr viel Arbeit zu. Aber uns war es wichtig, das Geld sehr schnell bereitzustellen.
Ein Punkt, der unser eigenes Haus betrifft: Wir haben die üblichen steuerlichen Maßnahmen getroffen, natürlich Genehmigungen von Stundungsanträgen, sehr schnell und unbürokratisch. Es ging auch um das Thema der Sonderabschreibungen, aber ganz aktuell auch um eine Fristverlängerung, was die Abgabe von Steueranmeldungen angeht. So wäre hier beispielsweise die Frist am 10. Juni abgelaufen. Wir haben ge
sagt: Nein, blitzschnell um einen Monat verlängern. Denn was soll der Unternehmer tun, dem jetzt beispielsweise auch Buchführungs- oder Steuerunterlagen verlustig gegangen sind? Insofern gab es hier eine schnelle Hilfe.
Wir haben im Finanzministerium bei den Soforthilfeprogrammen schon zwei Dinge geändert - darauf möchte ich Wert legen -: Wir haben die Größenordnungen geändert, was die Anpassung angeht, und wir haben vereinfachte Nachweispflichten eingeführt, weil es, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wichtig ist, möglichst einfache Nachweise zu verlangen.
Bezüglich der geschädigten Infrastruktur denke ich an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, ich denke an Herrn Dupper in Passau und an andere, die Wert darauf gelegt haben, dass man möglichst schnell ausschreiben kann, was die freihändige Vergabe angeht, beispielsweise bis 100.000 Euro, und was die beschränkte Ausschreibung angeht bis zu einer Million Euro. Was soll denn der Oberbürgermeister tun? Wenn er reagieren muss, kann er nicht noch ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren durchführen. Insofern haben wir, so denke ich, ganz gute Möglichkeiten geschaffen.
Sie fragen des Öfteren nach dem Härtefonds. Wichtig ist: Der Härtefonds gilt für alle und er gilt für alles. Wir haben in die Regelungen auch die Starkregenereignisse in Oberfranken, in Schwaben und in der Oberpfalz hineingenommen und werden morgen mit den betreffenden Kommunalpolitikern eine erste Schadenskonferenz durchführen, um Bilanz zu ziehen und zu sehen, wie die Abwicklung der Auszahlung läuft, aber auch, um eine erste Bilanz zu ziehen, was die Größenordnungen angeht. Auch das ist wichtig.
Ich will zu den einzelnen Anträgen nicht näher Stellung nehmen, nur vielleicht zwei Punkte, die mir wichtig sind, klarzustellen.
Im SPD-Antrag sind zwei Punkte angeführt, die ich ganz kurz ansprechen möchte. Erstens wird von Ihnen – sicherlich zu Recht – die Frage gestellt: Was passiert bei Vereinen? Wir haben das Problem, dass auch Vereinsstätten vom Hochwasser betroffen sind. Ich kann Ihnen sagen: Der Härtefonds gilt selbstverständlich auch für Vereine. Er gilt für Personen, für Betriebe und für Vereine.
Mit meiner zweiten Anmerkung zum Thema Elementarschadensversicherungen kann ich Ihnen leider kein positives Signal geben.
Ich erinnere nur daran, dass die Finanzministerkonferenz im Jahre 2002 eine Arbeitsgruppe auf Bund-Länder-Ebene eingerichtet hat. Diese Arbeitsgruppe hat eine Pflichtversicherung für Elementarschäden diskutiert. Ich darf Ihnen aber auch sagen: Damals stand eine Forderung der deutschen Versicherungswirtschaft in Höhe von 22 Milliarden Euro als unbefristete Staatsgarantie im Raum. Wir konnten – ich glaube, das war parteiübergreifend Konsens – dieses Thema nicht weiterverfolgen, und es ist deshalb auch nicht mehr aufgegriffen worden.
Abschließend will ich sagen: Gute Programme sind auf den Weg gebracht worden. Wir wollen schnell reagieren, wir wollen flexibel reagieren. Ich sage auch noch eines zur Finanzierung: Die Bayerische Staatsregierung leistet sehr viel für die Menschen im Freistaat Bayern, für die Menschen in den Hochwassergebieten. Deshalb hätten wir kein Verständnis dafür, wenn wir, so schlimm die Not in anderen Regionen sein mag, als Freistaat Bayern auch noch für Deutschland zahlen müssten. Deshalb auch noch einmal die klare Forderung an den Bund in Bezug auf die 1 : 1-Finanzierung. Das ist für uns eine elementare Forderung. Wir haben – auch im Vergleich zu anderen Ländern, denen es wirtschaftlich vielleicht nicht so gut geht und die sich schwerer tun – vorbildlich gehandelt. Angesichts der Leistungen im Länderfinanzausgleich kommt es umso mehr darauf an, dass Bayern durch den Bund nicht über Gebühr in Anspruch genommen wird. Ich hoffe, dass wir morgen bei der Schadenskonferenz eine erste positive Bilanz ziehen können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich weiß, dass ich mit einem sportlichen Ereignis konkurriere. Dennoch muss ich Sie mit dem nüchternen Thema Anpassung der Bezüge 2013/2014 behelligen; denn dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenstatus unseres öffentlichen Dienstes ein sehr wichtiges Thema.
Bayern hat als einziges Land sofort nach der Tarifeinigung vom 9. März dieses Jahres entschieden, dieses Ergebnis zugunsten unserer Beamtinnen und Beamten vollständig und ohne jegliche Abstriche zu übertragen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung bedeutet eine rückwirkende Anhebung der Bezüge zum 1. Januar dieses Jahres um 2,65 % und eine weitere Erhöhung zum 1. Januar 2014 um knapp 3 %, exakt um 2,95 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit erkennen wir ausdrücklich die gute Arbeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten an und stärken den Gleichklang zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Anpassung der Bezüge in den Jahren 2013 und 2014 um. Unser Ziel ist es, dass unsere Beamtinnen und Beamten so schnell wie möglich von der Bezügeanpassung profitieren. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung die vorgriffsweise Auszahlung der Bezügeanpassung ab 1. Januar 2013 mit den Bezügen für Mai beschlossen. Die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhöhen sich ebenfalls entsprechend.
Gestatten Sie mir einen kurzen Hinweis auf den Bund-Länder-Vergleich. Hier können wir mit Fug und Recht feststellen, dass die Besoldung in Bayern weiterhin an der Spitze bleibt. Das heißt, bayerische Beamtinnen und Beamte, egal in welchen Ressorts oder Geschäftsbereichen, brauchen keinen Vergleich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern zu scheuen. Sie sind hier im Freistaat Bayern an der Spitze der Besoldung. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ich darf darauf verweisen,
dass neben Bayern nur in Hamburg die vollständige zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vorgesehen wird. Länder wie Baden-Württemberg sehen zum Teil deutliche Abstriche für ihre Beamtinnen und Beamten vor. Besonders gravierend sind die in Nordrhein-Westfalen und Bremen, aber auch in Schleswig-Holstein geplanten erheblichen Staffelungen, wonach nur für die unteren Lohn- und Besoldungsgruppen das Tarifergebnis umgesetzt wird Für einzelne Besoldungsgruppen, insbesondere im höheren Dienst, will man sogar zu Nullrunden für mehrere Jahre kommen. Außerdem werden in manchen Ländern, beispielsweise in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, bereits jetzt Entscheidungen getroffen, die in den kommenden Jahren die Entwicklung der Beamtenbezüge dauerhaft von den Tarifergebnissen abkoppeln. In Bayern werden alle Beamtinnen und Beamte gleich behandelt.
Als Finanzstaatssekretär will ich etwas zu den Kosten sagen. Die Anpassungsmaßnahmen verursachen Mehrkosten von circa 405 Millionen Euro im Jahr 2013 und circa 870 Millionen Euro im Jahr 2014. Insgesamt entstehen zusammen mit dem Arbeitnehmerbereich damit Mehrkosten von rund 524 Millionen Euro im Jahr 2013 und sage und schreibe 1,124 Milliarden Euro im Jahr 2014. Ich will auch darauf hinweisen, dass zusätzlich zu dieser Übertragung des Tarifabschlusses im Doppelhaushalt 2013/2014 ein Personalpaket mit einem Kostenvolumen von 320 Millionen Euro enthalten ist.
Insgesamt glaube ich sagen zu können: Das ist vorbildlich für den öffentlichen Dienst in Bayern, ist vorbildlich auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Der Freistaat Bayern kommt seiner Verantwortung und seiner Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten in hervorragender Weise nach. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf der Staatsregierung in den anstehenden Beratungen zu unterstützen und mit einer zügigen Beratung auch dafür Sorge zu tragen, dass die Beamtinnen und Beamten schnellstmöglich Sicherheit über die Höhe ihrer Bezüge erhalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auf den Hinweis "Die Zeit läuft!" kann ich nur antworten: Ich habe heute Abend nichts mehr vor. Ich weiß nicht, wie Ihre Planung für den Abend aussieht; das heißt, ich könnte erschöpfend von meinem Rederecht Gebrauch machen, werde das aber nicht tun, sondern darf den Gesetzentwurf in aller Kürze begründen.
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Änderungen, die sich als notwendig erwiesen haben. Der Anlass ist uns bekannt: Es ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011, in der dieses das Auswahl- und Beförderungssystem der Zollverwaltung bemängelt hat. Darauf gilt es zu reagieren. Dieses entspricht übrigens der in Bayern weit verbreiteten Auswahlpraxis. Deshalb wurden auch Änderungen des Leistungslaufbahngesetzes und des Bayerischen Besoldungsgesetzes notwendig. Ich will in aller Kürze die Eckpunkte darstellen. Es sind vier.
Im Wesentlichen geht es erstens um die Normierung der Binnendifferenzierung im Leistungslaufbahngesetz. Das heißt, bei gleicher Endpunktzahl der Beurteilung der Bewerber ist zunächst eine umfassende inhaltliche Ausschöpfung der aktuellen Beurteilung durchzuführen. Zweitens geht es um ein gesetzliches Regelmodell der Binnendifferenzierung mit "Superkriterien" und Öffnungsklauseln für eine passgenaue Auswahl. "Superkriterien" sind nichts anderes als Beurteilungskriterien, die im Rahmen der Binnendifferenzierung entscheidend sind. Drittens geht es um die Regelung zum Bewerbungsverfahrensanspruch im Leistungslaufbahngesetz. Hierdurch wird die Unterrichtung unterlegener Bewerber auch durch elektronische Informationssysteme unbürokratisch und einfach
ermöglicht. Viertens erfolgt eine Klarstellung zur Zulässigkeit von gebündelten Dienstposten im Bayerischen Besoldungsgesetz. Das bedeutet nichts anderes, als dass Beförderungen in höhere Ämter auch ohne Änderung des Aufgabenbereichs möglich sind.
Ziel des Ganzen ist, durch Schaffung rechtlicher Grundlagen eine erhöhte Rechtssicherheit zu erreichen für die Auswahl bei Entscheidungen über die Besetzung höherwertiger Dienstposten und Beförderungen und die Vermeidung weitergehender Bürokratisierung. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im Übrigen auch zum Anlass genommen, weitere notwendige Änderungen umzusetzen, so zum Beispiel auch die Einführung einer Rechtsgrundlage im Bayerischen Beamtengesetz für die sogenannte elektronische Personalakte.
In diesem Zusammenhang will ich darauf verweisen, dass diesbezüglich auch das Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz erzielt wurde. Das gilt auch bezüglich der Neuregelungen im Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen. Das heißt, wir haben im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs versucht, auch diese Dinge zu regeln und klarzustellen.
Ich bitte, diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse weiterzuleiten, und wünsche viel Freude bei der weiteren Beratung und verfassungsmäßigen Behandlung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will jetzt keine Vorlesung zum Umsatzsteuerrecht halten. Wer sich mit dem Umsatzsteuerrecht beschäftigt, weiß, dass das ein sehr komplexes Thema ist.
Die Thematik, mit der wir uns auseinandersetzen, ist nicht politisch motiviert, sondern geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und natürlich auch des Europäischen Gerichtshofs. Ich will nur eines klarstellen. Es gibt beim Umsatzsteuerrecht wenig Ermessensspielraum.
Es gibt eine Mehrwertsteuersystemrichtlinie, an die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebunden sind. Diese Mehrwertsteuersystemrichtlinie sieht vor, dass alle nachhaltigen, zur Erzielung von Einnahmen durchgeführten Tätigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen der Umsatzsteuer unterliegen.
Eines will ich ganz deutlich dabei herausstellen: Ursache des Ganzen, auch der Rechtsprechung bis hin zur letztinstanzlichen Rechtsprechung, sind Anträge auch von Kommunen. Es gab in der Bundesrepublik Kommunen, die das erstritten haben. Sie haben beispielsweise eine Turnhalle oder eine Sport- und Freizeithalle gebaut und gesagt: Liebes Finanzamt, ich möchte von der Investition die 19 % Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Überlegen Sie einmal: Bei Kosten für eine Turnhalle in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Bürgermeister die 19 % zunächst einmal bar in der Kasse. Er sagt sicherlich, dass er sich die ersparen könnte. Aber, meine Damen und Herren, Umsatzsteuerrecht heißt natürlich nicht, dass ich in der Investitionsphase vom Vorsteuerabzug Gebrauch mache und dann in der Betriebsphase sage, die
Mehrwertsteuer interessiert mich nicht. Das sind insofern kommunizierende Röhren.
Deshalb gibt es wenig Spielraum. Ich darf aber eines deutlich herausstellen, auch für die bayerische Finanz- und Steuerverwaltung: Diese Urteile werden derzeit nicht allgemein angewendet. Es bleibt bei der bisherigen Verwaltungsauffassung: Beistandsleistungen werden nicht besteuert. Allerdings gibt es einen Punkt, meine Damen und Herren, über den sich alle Parlamente noch unterhalten müssen. Das, was wir unter öffentlicher Daseinsvorsorge verstehen, und das, was wir unter hoheitlicher Aufgabe verstehen, wird innerhalb der Bundesrepublik schon sehr unterschiedlich definiert und innerhalb der 27 Mitgliedstaaten der EU wird es noch viel komplexer.
Für Sie und die Kommunen ist es wichtig, dass es bei der bisherigen Verwaltungsauffassung bleibt. Ich vertrete den Freistaat Bayern in einer Staatssekretärsarbeitsgruppe. Und da kann ich Sie beruhigen. Dort sitzen Staatssekretäre von unionsgeführten Ministerien und von sozialdemokratisch geführten Ministerien der Finanzen.
- Ja, die gibt es noch. Darüber hinaus gibt es auch eine Staatssekretärin, die einer Partei angehört, die in diesem Hohen Hause nicht vertreten ist und über deren Partei auch schon in dieser Plenardebatte gesprochen wurde.
Deshalb bitte ich Sie, mir zu vertrauen, dass wir die Interessen der deutschen Kommunen und damit auch der bayerischen Kommunen parteiübergreifend in dieser Staatssekretärsarbeitsgruppe engagiert vertreten.
Gar keine Frage, Herr Kollege, aber Ihr Antrag ist im Grunde nicht zielführend, und so lasst uns doch zunächst in der Staatssekretärsarbeitsgruppe eine Regelung finden.
Und noch eines: In der Investitionsphase wollen die Kommunen den Vorsteuerabzug und das bedingt in der Betriebsphase natürlich auch den Umsatzsteuervollzug.
Ein letztes Wort zum Thema Körperschaftsteuer. Da kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Barfuß
anschließen. Es entsteht in der Regel keine Steuerpflicht. Es gibt keinen steuerlichen Regelungsbedarf, weil die Kindergärten in der Regel einen kaufmännischen Verlust machen. Insofern entfällt auch die Körperschaftsteuer. Die Einnahmen der Kindergärten unterliegen zudem auch nicht der Umsatzsteuer. Hinzu kommt, dass jede Kommune − das bedingt keinen großen bürokratischen Aufwand − auf ihr örtliches Finanzamt zugehen und sich bescheinigen lassen kann, dass der Kindergarten eine gemeinnützige und steuerbefreite Einrichtung ist. Insofern besteht auch hier kein Handlungsbedarf.
Abschließend die Bitte, mir Folgendes zu glauben. Ich versichere Ihnen, dass alle 16 Bundesländer auf Staatssekretärebene engagiert versuchen werden, eine Lösung zu finden, die für die Kommunen praktikabel ist und die mit dem EU-Recht und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes konform geht.
Frau Kollegin, ich freue mich immer, wenn mir der Rücken gestärkt wird. Aber in diesem Fall ist es nicht notwendig. Der Rücken des bayerischen Finanzstaatssekretärs ist so stark, dass er die Interessen der bayerischen Kommunen engagiert vertreten kann.
Im Übrigen sind alle Staatssekretäre von Linkspartei, SPD und Union einer Meinung: Wir wollen eine Lösung, Frau Kollegin Kamm. Aber die Lösung muss EU-konform sein, und sie muss auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes entsprechen. Daran kommt man nicht vorbei. Das gilt für alle 16 Bundes
länder. Haben Sie doch Vertrauen, dass wir eine Lösung finden.
Ein weiterer Punkt sollte für Sie beruhigend sein, Kollegin Kamm. An der derzeitigen Verwaltungspraxis ändert sich nichts. Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht unsere Kommunen abkassieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will in aller Kürze auf einige Argumente der Opposition eingehen.
Herr Kollege Pointner, Sie haben das Wort vom "Sonderopfer der Beamten" in die Diskussion eingeführt. Das darf ich zurückweisen. Sonderopfer für Beamte gibt es − aber nicht im Freistaat Bayern. Schauen Sie bitte in andere Bundesländer!
Der Freistaat Bayern liegt vom Besoldungs- und vom Versorgungsniveau her an der Spitze − wie in vielen anderen Bereichen auch. Unterhalten Sie sich einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. So legt eine Regierung in BadenWürttemberg schlicht und einfach fest: Die Besoldungserhöhung der nächsten fünf Jahre wird bei einem Prozent liegen. Mehr gibt es nicht. − Was würden Sie uns alles vorhalten, wenn das hier in Bayern passieren würde! Deshalb gilt: Sonderopfer für Beamte im Freistaat Bayern − nein. In anderen Bundesländern − ja.
Der Freistaat Bayern wendet derzeit für Pensionszahlungen knapp 3,8 Milliarden Euro pro Jahr auf. Frau Kollegin Naaß, egal, wie Sie einen Fonds konstruieren − allein daraus werden die Pensionslasten nie zu finanzieren sein. So einen Fonds können sie gar nicht auflegen. Das bedeutet: Ein Großteil der Pensionen wird immer aus dem regulären, laufenden Haushalt bezahlt werden müssen. Das war so, und das wird auch künftig so sein.
Letzter Punkt! Wir haben uns bewusst für zwei Säulen entschieden, den konsequenten Schuldenabbau und die Schuldenrückführung. Wenn wir dieses Ziel erreichen − ich bin überzeugt davon, dass der Freistaat Bayern das erste Land der Bundesrepublik sein wird, das seine Schulden zurückgezahlt hat -, dann sparen wir eine Milliarde Euro an Zinsen jährlich. Das ist generationengerecht, meine Damen und Herren.
Die zweite Säule ist die Zusammenführung von Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage. Ich sage
sehr deutlich: Da wird nichts geplündert. Die 1,6 Milliarden Euro, die sich darin befinden, werden in den bayerischen Pensionsfonds überführt. Dieser wird bis zum Jahr 2030 mit 100 Millionen Euro pro Jahr weitergeführt. Das ist Beschlusslage dieser Koalitionsregierung.
Damit Sie das Funktionsprinzip tatsächlich verstehen: Es geht nicht darum, aus diesem Fonds dauerhaft Pensionslasten zu finanzieren, sondern darum, den Berg, den wir in den nächsten Jahren aufgrund der hohen Einstellungszahlen in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren vor uns haben, zu untertunneln. Deshalb kann ab dem Jahre 2023 zum ersten Mal Geld entnommen werden, meine Damen und Herren.
Ich halte diesen Gesetzentwurf für zielführend. Er hat zwei Säulen: erstens konsequenter Schuldenabbau des Freistaates Bayern mit dem Ziel, eine Milliarde Euro an Zinsen pro Jahr zu sparen; zweitens systematischer Aufbau eines bayerischen Pensionsfonds. Meine Damen und Herren, wenn Sie das mit anderen Bundesländern vergleichen, werden Sie dankbar sein, dass die Staatsregierung diesen Weg gegangen ist. Ein bayerischer Beamter kann sich während der aktiven Zeit und auch während der Versorgungszeit auf jeden Fall besser und sicherer fühlen als jeder Beamte in einem sozialdemokratisch geführten Bundesland.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben diese Debatte schon mehrfach geführt und können sie noch unzählige Male führen. Die Position der Staatsregierung und der Koalitionsfraktionen zu diesem Punkt ist klar und unverrückbar. Wir halten an dieser dritten Startbahn fest und werden die Planungen vorantreiben. Wir halten diese dritte Startbahn nach wie vor für eine unverzichtbare strategische Zukunftsinvestition für den gesamten Freistaat Bayern, nicht nur für die Metropolregion München.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, es ist völlig schwachsinnig, nach acht Jahren Planungs- und Prüfzeit diese Planungen jetzt auf null zu stellen. Wir vergeben jede Chance auf eine Realisierung dieses Projektes. Berlin ist sicherlich kein sehr positives Beispiel für die Verwirklichung von Großprojekten. Wir konnten im Freistaat Bayern unsere Projekte immer zeitgerecht verwirklichen. Aber es sind gigantische Zeiträume. Deshalb macht es keinen Sinn, jetzt diese Planungen einzustellen. Wir werden diesen Planungsprozess weiterführen, weil in diesem Haus jeder weiß: Das Schaffen von Baurecht ist eine zentrale Voraussetzung für jede Investition.
Eine kurze Anmerkung an die Vorredner der Opposition. Herr Kollege Pointner, ich darf bei Ihnen beginnen. Zu keiner Zeit hat die FMG oder die Staatsregierung behauptet, dass für die Realisierung der dritten Startbahn die Darlehen des Freistaats Bayern, der Bundesrepublik Deutschland oder der Landeshauptstadt erforderlich sind. Die FMG hat ganz klar erklärt, dass die Realisierung aus dem Cashflow bezahlt wird. Dazu gibt es ein belastbares Gutachten von Rothschild. Ich darf das deshalb klar zurückweisen.
Herr Kollege Dr. Runge, eine zweite Anmerkung: Ich stimme Ihnen insofern zu, als wir uns alle große Sorgen um das Weltklima machen müssen. Aber das Weltklima werden wir nicht im Erdinger Moos retten.
Das Weltklima retten wir in China und in den Schwellenländern Brasilien und Indien, was die CO2-Emission angeht, jedoch nicht im Erdinger Moos.
Herr Kollege Dr. Magerl, eine dritte Anmerkung: Das Passagieraufkommen am Flughafen München ist in den letzten Jahren immer gestiegen.
Dagegen sind in diesem Jahr die Flugbewegungen leicht rückläufig. Aber wer sich die Bewegungen anschaut, stellt fest, dass heute auch mit größeren Einheiten geflogen wird. Wenn beispielsweise ein A 380 am Flughafen München steht, mit dem 550 Passagiere und mehr befördert werden können, steigt das Passagieraufkommen an, obwohl die Verkehrsbewegungen nicht unbedingt zunehmen.
Herr Kollege Pointner, in einem Punkt, nämlich in Bezug auf die Drehkreuzfunktion, gebe ich Ihnen
recht. Schauen Sie sich am Flughafen München einmal an, welche Destinationen in Asien, etwa China, angeflogen werden und wie sich die Passagiere zusammensetzen. Ich widerspreche Ihnen nicht: Ein Großteil der Passagiere kommt nur deshalb nach München, weil wir eine Drehkreuzfunktion haben.
Doch die Gefahr ist, dass wir die Drehkreuzfunktion verlieren. Das kann ich nicht hier oben beschließen, sondern da bin ich von der Lufthansa abhängig. Wollen wir das infrage stellen und es riskieren, eine Drehkreuzfunktion zu verlieren? Deshalb wird es für den Erhalt der Drehkreuzfunktion erforderlich sein, an der Planung für die dritte Startbahn festzuhalten. Das werden wir auch tun.
Auch wir respektieren den Bürgerentscheid, aber dieser steht für genau 23 %. 77 % der Anteilseigner − zu 51 % der Freistaat, zu 26 % die Bundesrepublik Deutschland − sagen Ja. Bei allem Respekt vor der Landeshauptstadt München bitte ich zu bedenken: München ist unsere Landeshauptstadt, aber nicht der Mittelpunkt der Welt. Bei dieser Frage geht es um ganz Bayern.
Aus diesem Blickwinkel sieht es auch die Bayerische Staatsregierung.
Letzter Punkt: Wir respektieren den Bürgerwillen. Wir wollen in Bezug auf den Lärmschutz, die Verkehrserschließung und vieles andere nicht nur reden, sondern handeln und Geld in die Hand nehmen. Ich weiß, dass das draußen für die Bürger nicht einfach ist. Aber der Unterschied zwischen dieser Seite und Ihnen ist folgender: Wir wägen ab, entscheiden und handeln, und zwar in diesem Fall auch gegen den Widerstand der Bevölkerung. Das ist Mut, und das ist richtig. Was Sie machen, ist populistisch. Das lehnen wir ab. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab.
Herr Kollege Pointner, ich habe in diese Richtung gezeigt.
Herr Kollege Pointner, zur Drehkreuzfunktion: Ich saß bis vor Kurzem im Aufsichtsrat des Flughafens Nürnberg. Was Nürnberg angeht, haben wir nach wie vor die große Befürchtung, die Drehkreuzfunktion zu verlieren. Wenn die verloren geht, verlieren Sie Passagieraufkommen. Man kann aus dem originären Passagieraufkommen weder den Flughafen in Nürnberg noch den in München rentabel betreiben. Ich kann auch keiner Fluggesellschaft vorschreiben, welche Linie sie bedient. Ich bin Allgäuer, und selbstverständlich liegt der Allgäu Airport in meiner Region.
Ich kann aber nicht zur Lufthansa sagen: Liebe Lufthansa, das mit München ist nichts, wenn ihr Kapazitäten braucht, hätten wir noch welche in Memmingen. Nein, das ist eine Entscheidung der Lufthansa.
Meine Damen und Herren, nach der Entscheidung der Münchner Bürger war der Vorstand der Lufthansa im Kabinett. Ich werde eine Aussage des Vorstands der Lufthansa nicht vergessen, der ausgeführt hat: Meine Damen und Herren Kabinettsmitglieder, in den 70erJahren war es nicht ausgemacht, dass dieser Flugha
fen im Erdinger Moos entsteht. − Damals hätte auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit gehabt, mit diesem Flughafen die Region Köln-Bonn − damals war man von der Wiedervereinigung noch weit weg − als Wachstumsregion zu entwickeln. Die SPD-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat das nicht vermocht. Eine CSU-geführte Staatsregierung hat das durchgesetzt. Ich lasse es mir nicht nehmen: Es gehört zur Erfolgsgeschichte des Freistaates Bayern, den Flughafen München II zu errichten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema GBW AG ist in diesem Hohen
Haus schon mehrfach behandelt worden. Ich erspare mir daher jetzt längere Ausführungen.
Frau Kollegin Kamm und Herr Güller, zu Ihren Einlassungen erlaube ich mir eine Grundsatzbemerkung. Ich spreche Ihnen das Recht ab, sich hier in einer Alleinstellung zum Anwalt der Mieter im Freistaat Bayern zu machen. Denn bezüglich des Themas Wohnraumversorgung genügt ein Blick in die Verfassung. Dafür ist im Freistaat Bayern nicht die Staatsregierung zuständig, sondern es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Kommunen. In der Landeshauptstadt München hat Ihr Oberbürgermeister genug Arbeit, um die Wohnraumversorgung hier sicherzustellen.
Frau Kollegin Kamm, ich gebe Ihnen eine kleine Lehrstunde in Sachen soziale Marktwirtschaft: Mietpreise hängen immer auch davon ab, wie sich Angebot und Nachfrage verhalten. Selbstverständlich gibt es hier eine große Nachfrage, aber dann wäre es auch Aufgabe der Landeshauptstadt München und ihres SPDOberbürgermeisters, sich für eine ausreichende Wohnraumversorgung einzusetzen. Aber da versagt er kläglich.
Am 25. Juli dieses Jahres wurde das Beihilfeverfahren abgeschlossen. Die Kommission hat klar und eindeutig festgelegt, dass der Anteil der Bayerischen Landesbank an der GBW bis Ende 2013 zu veräußern ist.
Das Einzige, Herr Kollege Güller, was ich wirklich bedaure, ist, dass es keine Möglichkeit gegeben hat, Sie bei den Verhandlungen der EU-Kommission dabeizuhaben. Wenn Sie dabeigewesen wären, hätten Sie gemerkt, was hier Sache ist, wer hier handelt und wer manchmal leider Gottes auch behandelt wird.
Wir hatten keine andere Möglichkeit. Wir mussten uns nach klaren Vorgaben der EU-Kommission richten. Dafür gab es wettbewerbsrechtliche Gründe. Die Vorgaben der EU-Kommission sind nicht spezifisch für den Freistaat Bayern oder die Bayerische Landesbank, sondern genauso für das Bundesland BadenWürttemberg und die dortige Landesbank.
Der Vergleich mit Baden-Württemberg - das sollten Sie einmal einsehen - zeigt doch, dass die Mieter in Baden-Württemberg nach dem Verkauf an einen Privatinvestor nicht zum Spielball privater Interessen geworden sind. Tun Sie doch nicht so, als ob dort, wo sich Private im Wohnungsmarkt engagieren, nur
Hauen und Stechen geschieht. Vielmehr gibt es einen ausgezeichneten Mieterschutz, selbstverständlich auch im privaten Bereich.
Ich spreche noch etwas an, was der eine oder andere vielleicht vergisst: Wenn es eine Begleiterscheinung der Finanzmarktkrise gibt, die man positiv werten kann, dann ist es die inzwischen bei den Privatinvestoren einsetzende Einsicht, dass irgendwelche windschiefe Hütten in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendwelche Papiere von Staaten, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, nicht unbedingt Rendite abwerfen, sondern dass es besser ist, im eigenen Land in den Wohnungsmarkt zu investieren, der langfristig seinen Wert behält und steigert.
Ich gehe ganz kurz auf einige Aspekte der Forderungen Ihres Antrags ein.
Die erste Forderung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Sie fordern, dass die Entscheidung über den Verkauf der GBW AG nicht kurz vor Ende der Legislaturperiode fällt. Aber, meine Damen und Herren, wir wissen hier im Hohen Haus doch alle, bis wann wir hier gewählt sind, nämlich bis September/ Oktober 2013. Sie können doch nicht schon jetzt die Arbeit einstellen, um dann in den Wahlkampf zu gehen. Man muss sich einmal vorstellen: Die Entscheidung über den Verkauf soll zurückgestellt werden, bis der neue Landtag im Oktober des Jahres 2013 zusammentritt. Soll das etwa auch für alle anderen Bereiche gelten? Dann müsste man den Wählern erklären: Wir machen im Bayerischen Landtag ab jetzt keine Arbeit mehr, sondern nur noch Wahlkampf. Aber wir machen Verkaufspolitik. Das gilt insbesondere für die Landesbank; denn diese verkauft, nicht wir. Die Landesbank macht die Verkaufspolitik Gott sei Dank unabhängig von Legislaturperioden. Und das ist richtig so.
Deshalb haben wir den Verkaufsprozess zeitnah gestartet, und zwar am 15.10. mit einer Anzeigenkampagne und mit einem Interessebekundungsverfahren. Dieses Bieterverfahren bzw. Verkaufsverfahren wird im Frühjahr 2013 abgeschlossen. Selbstverständlich haben auch die Kommunen entsprechende Möglichkeiten. Sie nutzen diese auch zum Teil. Es ist nicht nur ein Recht der Kommunen, sondern was Nürnberg oder München angeht, vielleicht sogar deren Pflicht, sich am Wohnungsmarkt zu engagieren.
Als Zweites wollen Sie, dass das Bieterverfahren nicht nur verschoben, sondern ordentlich aufgesetzt und sorgfältig durchgeführt wird. Liebe Kollegen von der
Opposition: Einen dümmeren Vorwurf gegenüber der Geschäftsführung und dem Vorstand unserer Bank auch Ihrer Bank - habe ich in diesem Hause selten gehört als den, dass dem Vorstand unterstellt wird, er arbeite nicht sorgfältig. Der aktuelle Vorstand der Landesbank bemüht sich sehr stark, das Geschäftsmodell dieser Landesbank umzusetzen und neue Geschäftsfelder aufzutun. Dieser Vorstand bemüht sich redlich auch das ist wichtig -, allen Auflagen und Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden, und zwar ganz einfach deshalb, weil seit Kurzem ein Trustee der EU-Kommission in dieser Landesbank sitzt, der darüber wacht, dass die notwendigen Schritte ordentlich durchgeführt werden. Deshalb ist dieser Vorwurf nicht berechtigt.
Ein weiterer Punkt ist für uns wichtig - Herr Kollege Wörner hat dieses Themenfeld immer gerne angesprochen -, nämlich die Beteiligung des Freistaates Bayern am Bieterverfahren. Es gibt eine klare Beschlusslage des Hohen Hauses vom 2. Februar dieses Jahres. Eine Übernahme der Anteile durch den Freistaat schließt der Landtag aus. Warum? Aus beihilferechtlichen und aus haushaltsrechtlichen Gründen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Schlimmste, was uns allen passieren könnte, ein neues Beihilfeverfahren wäre. Jeder, der Gefahr läuft, das mit seinen Anträgen herbeizuführen, schädigt letztlich die Interessen des Freistaats Bayern.
Der Erwerb durch den Freistaat Bayern wäre wettbewerbsrechtlich höchst problematisch und würde das gewaltige Risiko eines neuen Beihilfeverfahrens bergen. Schauen Sie einfach in die Haushaltsordnung des Freistaats Bayern. Da steht ganz klar, dass der Zweck, wenn er von anderen genauso gut erfüllt werden kann, nicht vom Staat erfüllt werden darf. Das ist das ganz einfache Prinzip der Subsidiarität. Deshalb werden wir den SPD-Antrag ablehnen. Das Gleiche gilt für den Antrag der GRÜNEN. Frau Kamm, ich habe es mehrfach an dieser Stelle ausgeführt: Es gibt eine umfangreiche Sozialcharta: Die Mieterinnen und Mieter der GBW-Wohnungen sind erstens durch ein vorbildliches Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland und zweitens durch eine Sozialcharta, die den Namen Sozialcharta verdient, geschützt. Deshalb werden wir auch den Antrag der GRÜNEN ablehnen.
Frau Kollegin, vielleicht gleich zum Ersten, was die Sozialcharta angeht: Sie dürfen nicht vergessen, dass ein Drittel der 33.000 Wohnungen, die zur GBW AG gehören, noch einer zusätzlichen Sozialbindung unterliegt. Das bedeutet: Sozialbindung plus Sozialcharta. Die Sozialcharta reicht im Besonderen vom Kündigungsschutz bis zum Verzicht auf Luxussanierungen, Beschränkung von Mieterhöhungen, Bestandserhaltung durch Beschränkung von Veräußerungen, Vorkaufsrecht für Kommunen und und und. Mehr kann man nicht tun.
Zur zweiten Frage, Frau Kollegin Kamm, auch wenn ich mich wiederhole: Es ist auch verfassungsrechtlich nicht Aufgabe der Staatsregierung und des Freistaates Bayern, Wohnraumversorgung durchzuführen. Sie haben auch vergessen - das zu erwähnen würde zum Gebot der Fairness gehören -: Wir haben den bayerischen Kommunen Exklusivität eingeräumt, und zwar zeitlich befristet. Sie hatten die Möglichkeit, ein Konsortium zu bilden. Das ist damals nicht zustande gekommen. Deshalb muss ich diese Vorwürfe leider zurückweisen.
Letzter Punkt: Selbstverständlich macht uns die EUKommission nicht die Vorgabe, was der oder jener bekommen muss, sondern sie fordert ganz klar: Ihr habt zu veräußern, und wenn ihr das nicht diskriminierungsfrei tut, dann lauft ihr Gefahr, dass ein neues Beihilfeverfahren eröffnet wird. Das kann doch hier ernsthaft keiner wollen.
Kollege Wörner, haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihren Ausführungen nicht immer voll umfänglich folgen konnte.
Auf zwei Punkte will ich eingehen. Zunächst zum letzten Punkt. Ich weise entschieden den Vorwurf zurück, der Schutz der Mieter sei nicht ausreichend gewährleistet. Wir haben in Deutschland - Gott sei Dank, sage ich - einen hervorragenden Mieterschutz. Und zusätzlich haben wir hier auch noch eine Sozialcharta. Der Mieter ist bei der GBW jetzt sicher, und er wird danach besser gestellt sein als bei mancher kommunalen Wohnungseinrichtung.
Der andere Punkt, Herr Kollege Wörner: Die Bayerische Verfassung und unser Grundgesetz kenne ich mindestens genauso gut wie Sie. Laut Verfassung ist es nicht die Aufgabe des Freistaates Bayern, Wohnraum zu schaffen.
Laut Verfassung des Freistaates Bayern und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht Aufgabe des Staates, auch nicht des Freistaates, Wohnungen zu bauen, sondern es ist der Wohnungsbau zu fördern.
Wenn Sie die bayerische Politik ansehen, erkennen Sie, dass wir dies tun. Wir tun das mit unserer Baye
rischen Landesbodenkreditanstalt - Labo -, die den Wohnungsbau im Freistaat Bayern fördert. Wir tun es durch Mittel im sozialen Wohnungsbau. Ich denke, es ist etwas anderes, Wohnungsbau zu fördern und Privatinvestoren zu ermutigen, als selbst Wohnungen zu besitzen.
Meine Damen und Herren, wir sind doch keine Wohnungseigentümer.