Ich eröffne die 54. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Heute spielen wir mit breit verteilten Rollen. – Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Sie wurde – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – erteilt.
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion festgelegt. Als erster Redner hat Herr Kollege Strehle das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Grundzüge des Einzelplans 01 für den Landtag kurz darstellen. Die Einnahmen und Ausgaben für diesen Einzelplan betragen im Jahr 2001157,32 Millionen DM und im Jahr 2002160,26 Millionen DM. Mit einer Steigerungsrate gegenüber dem vorhergegangenen Doppelhaushalt von 1,99% liegt er im Rahmen der üblichen Steigerungen des Doppelhaushalts. Der Anteil des Einzelplans 01 am gesamten Staatshaushalt beträgt wie schon in den vergangenen Jahren 0,2%, ist also unverändert.
Ich darf die Ausgabenstruktur kurz darstellen. Das sind erstens Ausgaben für die Abgeordneten, die Fraktionen und die Parteien, die mit 85,1 Millionen DM einen Anteil von 69% ausmachen. Zweitens sind es Ausgaben für die Landtagsverwaltung, die mit 28,0 Millionen knapp 23% entsprechen. Drittens sind das Ausgaben für den Gebäudekomplex Maximilianeum, also Ausgaben für Bauinvestitionen, Bauunterhalt und Erbbauzins sowie Mieten mit 9,9 Millionen DM; das macht rund 8% aus.
Die Aufwendungen für Kommunikationseinrichtungen in diesem Doppelhaushalt wurden erhöht, weil die Wahlperiode von vier Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde; dementsprechend wurden die Beträge angepasst.
Neben den Zahlungen für Bauunterhalt und den Erbbauzins, die wir an die Stiftung Maximilianeum zu leisten haben, und neben den Zahlungen für Anmietung der Abgeordnetenbüros von insgesamt 3,2 Millionen DM haben wir im Jahr 2001 weitere 6,65 Millionen DM und im Jahr 2002 nochmals 6,85 Millionen DM vorgesehen. Diese Beträge dienen in der Regel kleineren Baumaßnahmen sowie für Maßnahmen des Bauunterhalts am Maximilianeum. Wir haben in einer Anlage S zu diesem Haushaltsplan für die Umgestaltung des Plenarsaals 6,5 Millionen DM angesetzt. Wir alle wissen, dass die Entscheidung über das Wie noch nicht gefallen ist. Wenn wir uns für eine kleinere Lösung, also für den Umbau dieses Plenarsaals, entscheiden, können wir aus diesem Ansatz die Planungs- und Umbaukosten weitgehend finanzieren.
Führt allerdings der Architektenwettbewerb zu dem Ergebnis, dass wir uns für einen Neubau entscheiden, müssen wir ein größeres Bauvolumen in Ansatz bringen; dann werden die veranschlagten 6,5 Millionen DM für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau zu verwenden sein. Wir müssen dann bei den Beratungen des Nachtragshaushalts 2002 dieses Thema noch einmal aufgreifen.
Seit dem 1. Oktober 1998 gehört zum Haushalt des Landtags auch der Bereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Geschäftsstelle ist beim Landtag eingerichtet worden. Hierfür ist ein Ansatz von 2,66 Millionen DM im Jahr 2001 und von 2,70 Millionen im Jahr 2002 ausgebracht worden.
Mit diesem Entwurf des Einzelplans 01 haben wir die finanzielle Basis dafür geschaffen, dass die Aufgaben und Pflichten des Bayerischen Landtags ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Mit diesem Haushalt ermöglichen wir es, dass dieser Landtag ein offener Landtag sein kann; das war er auch schon in der Vergangenheit. Wir tun sehr viel für die Öffentlichkeitsarbeit. Über 40000 Besucher kommen jedes Jahr in den Landtag. Dabei ermöglichen wir auch vielen Schulklassen einen Einblick in die Arbeit des Landtags. Publikationen machen unsere Arbeit transparent. Mit Ausstellungen im gesamten Land informieren wir über die Arbeit des Bayerischen Landtags.
In den letzten Jahren haben wir für die Ausstattung mit Informationsmedien viel getan. Auch in diesem Haushalt wurde dafür viel geleistet. Die Tatsache, dass wir den Zugang zum Internet geschaffen haben und weiter ausbauen werden, soll dazu führen, dass der Dialog zwischen den Abgeordneten und den Bürgern weiter intensiviert wird. Gerade die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit sind sinnvoll angelegt, um die Arbeit des Landtags transparent zu machen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Zahlen und Fakten sind von Kollegen Strehle vorgetragen worden, und beim Einzelplan 01 gibt es sicherlich keine großen parteipolitischen Unterschiede und Diskussionen. Im Großen und Ganzen besteht Übereinstimmung. Es stellt sich deshalb die Frage, ob man über den Einzelplan debattieren sollte. Wir glauben, es sollten trotzdem einige Worte darüber verloren werden.
Im Grunde genommen geht es hier um eine Einheit des Parlaments. Es geht um unseren grundsätzlichen Auftrag, den wir in der Verfassung verankert haben. Es geht auch um diese Einheit, was die Legislative, die Exekutive und die Judikative anbelangt, um das Selbstver
ständnis des Parlamentes. Wenn wir feststellen, dass dieses magische Dreieck ein bisschen aus den Fugen gerät, dann ist es unserer Aufgabe als Parlamentarier – und zwar als Parlament insgesamt –, das eine oder das andere wieder ins Gleichgewicht zu bringen, das Spiel der Kräfte walten zu lassen, um die demokratische Gesellschaft weiter zu entwickeln.
Wir haben wiederholt erlebt, dass der Oberste Rechnungshof oder auch andere Institutionen von uns immer wieder fordern, wir sollten als Parlament mehr kontrollieren. Das bedeutet natürlich auch, dass mehr Aufgaben auf uns zukommen und wir diese wahrnehmen müssen. Des Weiteren müssen wir unsere Arbeit transparenter gestalten. Hier gibt es sehr gute Initiativen. Das Landtagsamt, vertreten durch den Herrn Präsidenten, hat versucht, unsere Arbeit für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und Vieles ist gut gelungen.
Forderungen sind immer mit mehr Personal verbunden. Ich weise immer darauf hin, ich möchte hier nicht unterscheiden zwischen Staatskanzlei und Landtagsamt, und ich möchte hier nicht diese politische Diskussion führen. Wir stellen aber fest, dass wir mit 217 Beschäftigten im Landtagsamt im Vergleich zu der geballten Kraft in den Ministerien und in der Staatskanzlei nicht das gleiche Gewicht haben. Wir müssen deshalb darauf achten, dass das magische Dreieck, von dem ich vorhin gesprochen habe, wieder ins Gleichgewicht gebracht wird. Die Transparenz habe ich schon angesprochen. Das läuft soweit gut, und wir glauben, dass dieser Haushalt in dieser Größenordnung sparsam und angemessen ist. Er ist so aufgestellt worden, damit wir unserer Aufgabe nachkommen können. Es sind darin einige Verbesserungen vorgenommen worden.
Ich darf Bilanz ziehen und danke – das sollten wir als Parlamentarier tun – den Beschäftigten des Landtagsamtes.
Jeder Einzelne von uns, gleich welcher Fraktion er angehört, äußert Wünsche, die in kürzester Zeit vom Landtagsamt erfüllt werden sollen. Hier wird gute Arbeit geleistet. Herr Präsident, gerade was die Öffnung anbetrifft, wurde viel erreicht, die Arbeit des Parlaments für die Öffentlichkeit transparenter zu machen. Der Lernort Demokratie dient als Gegengewicht zum Lernort der Staatsregierung und sollte weiter verbreitet werden. Wir bedanken uns, und es ist selbstverständlich, dass wir diesem Haushalt zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen, als die Sitzung begonnen hat, sah es zwar nicht so aus, doch das Parlament ist das Herzstück der Demokratie. Für die Arbeit der Abgeordneten müssen natürlich entspre
Bei allen Einspardiskussionen, die auch in Anbetracht des Einzelplans 01 immer wieder einmal aufkommen, müssen wir uns immer wieder vor Augen halten, dass gerade die Oppositionsfraktionen sich den riesigen Apparaten der Ministerien gegenübersehen und mit relativ bescheidenen Mitteln ihre Kontrollfunktion ausüben müssen.
Vor diesem Hintergrund ist der Einzelplan 01 sicherlich kein überzogener Haushalt. Trotzdem entbindet uns das nicht der Aufgabe, mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, wirtschaftlich umzugehen. Der Haushaltsausschuss hat einige Vorschläge dazu unterbreitet. Kollege Strehle hat vorgeschlagen, dass wir die Organisationsstruktur einmal untersuchen sollten und evtl. Synergieeffekte nutzen sollten. Meine Kollegin Emma Kellner hat ein Öko-Audit vorgeschlagen. Ich finde, dass wir diese Vorschläge im Präsidium zumindest einmal aufgreifen sollten und darüber diskutieren. Als Mitglied des Präsidiums möchte ich an dieser Stelle sagen, dass wir bei unseren Entscheidungen stets bemüht waren, Einsparmöglichkeiten zu finden. Trotzdem sollten wir diese beiden Vorschläge im Präsidium einmal intensiv diskutieren. Wir stimmen dem Einzelplan 01 zu.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplanes 2001/2002, Einzelplan 01, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/5209 zugrunde. Der Einzelplan 01 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/5209 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 01 entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Diese bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Einzelplan 01 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Die Beratung des Einzelplanes 01 ist abgeschlossen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Über die Listennummern 1 bis 3 und 65 bis 68 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils zugrunde liegenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt. Ich lasse zunächst über die Listennummer 1 abstimmen: Antrag der Staatsregierung, Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz (Drucksache 14/4439). Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Staatsregierung noch eine vom Landtag angeregte Änderung berücksichtigt. Ich verweise insofern auf die Drucksache 14/5278. Wer dem Verordnungsentwurf mit der Maßgabe zustimmt, dass die Staatsregierung die vom Landtag angeregte Änderung berücksichtigt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Verfassungsstreitigkeiten, und zwar zunächst über die Listennummer 2, Schreiben des Bundesverfassungsgerichts – Zweiter Senat – vom 7. November 2000 (2 BvE 2/00), betreffend Organstreitverfahren des Mitglieds des Deutschen Bundestages Ronald Pofalla gegen den Deutschen Bundestag und den Präsidenten des Deutschen Bundestages wegen Verletzung von Abgeordnetenrechten.
Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt, keine Stellungnahme im Verfahren abzugeben. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 14/5253 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. – Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Es ist so beschlossen.
Als Nächstes lasse ich über die Listennummer 3, Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. November 2000 (Vf. 14-VII-00) betreffend Antrag des Herrn Friedrich Riebel und der Xaver Riebel Bauunternehmung GmbH & Co. in Mindelheim vom 6. November 2000 auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Artikels 3 Absatz 1 des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes vom 28. Juni 2000 abstimmen.
Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt, sich am Verfahren zu beteiligen und zu beantragen, die Klage als unbegründet zurückzuweisen. Zum Vertreter des Landtags soll der Abgeordnete Dr. Merkl bestellt werden. Wer der
Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 14/5254 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist so beschlossen.
Ich lasse über die Listennummer 65 abstimmen; das ist der Antrag der Abgeordneten Steiger, Narnhammer, Wahnschaffe und anderer (SPD), betreffend BSHG-Änderung, Drucksache 14/273. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt Zustimmung in einer Neufassung. Dieser Beschlussempfehlung stimmt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu, allerdings mit der Maßgabe, dass die Nummer 3 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/4959. Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 66; das ist der Antrag der Abgeordneten Biedefeld (SPD) betreffend Änderung des Bayerischen Gesetzes über den Rettungsdienst, Drucksache 14/3708. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt Zustimmung in einer Neufassung. Dieser Beschlussempfehlung stimmt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu, allerdings mit der Maßgabe, dass der letzte Satz neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/4958. Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. So beschlossen.
Ich lasse über die Listennummer 67 abstimmen, das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Dinglreiter, Herrmann und anderer (CSU) betreffend Jahr der Verkehrssicherheit 2000; Verbesserung der Fahrausbildung, Drucksache 14/3842. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass der erste Spiegelstrich eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/5228. Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. So beschlossen.
Jetzt lasse ich noch über die Listennummer 68 abstimmen; das ist der Antrag des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CSU) betreffend Impfschutz bei Kindern und Jugendlichen, Drucksache 14/4011. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 14/4942 Zustimmung mit der Maß
gabe, dass nach den Worten „Die Staatsregierung wird aufgefordert,“ die Worte „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ eingefügt werden. Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. So beschlossen.