Sabine Kurtz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Februar 2017 hat der Landtag den Untersu chungsausschuss mit dem kurzen Titel „Zulagen Ludwigs burg“ eingesetzt. Unser Abschlussbericht, den wir Ihnen heu te vorlegen, umfasst rund 1 300 Seiten. Wir haben 23 Mal ge tagt und 50 Beweisbeschlüsse gefasst sowie 39 Zeugen und drei Sachverständige vernommen. Einige Zeugen, darunter Frau Ministerin Bauer, wurden zweimal angehört. Die Kos ten für den Untersuchungsausschuss belaufen sich nach der zeitigen Prognosen auf 1,5 Millionen €.
Ich darf mich zuerst bei allen Beteiligten recht herzlich be danken: bei den Obleuten und allen Mitgliedern des Ausschus ses, bei den parlamentarischen Beratern, bei den Ministerien
und den nachgeordneten Behörden und nicht zuletzt bei der Landtagsverwaltung, hier ganz besonders bei Frau Munk und Frau Hartmann, Herrn Finkenbeiner sowie beim Stenografi schen Dienst. Sie alle haben uns sehr zuverlässig und kompe tent unterstützt, und wir haben es ihnen nicht immer leicht ge macht.
Als schärfstes Schwert des Parlaments, meine Damen und Herren, darf ein Untersuchungsausschuss nicht unüberlegt eingesetzt werden. Er muss die Ultima Ratio sein. Unser Un tersuchungsausschuss wurde daher auch erst eingesetzt, nach dem die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangt war, dass bei der Vergabe von Zulagen an der Hochschule Lud wigsburg strafrechtlich relevantes Handeln vorgelegen haben musste, und eine Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben worden war.
Strafverfahren und Untersuchungsausschuss liefen somit in den vergangenen zweieinhalb Jahren parallel, und wir haben auch immer wieder Sitzungsniederschriften an die Staatsan waltschaft und an das Landgericht Stuttgart weitergeleitet. Ich denke, dass wir dort damit auch zur Sachaufklärung beitragen konnten.
Inzwischen wurde ja auch das Hauptverfahren gegen den so genannten Altrektor und den Altkanzler sowie gegen die 13 begünstigten Professoren eröffnet.
Worum ging es nun in unserem Untersuchungsausschuss? Auftrag war es – ganz im Sinne der Kontrolle der Regierung durch das Parlament –, sich mit einem möglichen Fehlverhal ten des MWK und von Frau Ministerin Bauer auseinanderzu setzen. Unser Auftrag war es also nicht, im Prinzip die Vor gänge innerhalb der Hochschule zu bewerten. Aber zur Be wertung des Regierungshandelns mussten wir diese Vorgän ge natürlich gründlich betrachten.
Es war so: Ende 2011 hat das sogenannte Altrektorat der Ver waltungshochschule Ludwigsburg in rechtswidriger Weise fi nanzielle Leistungen an Professorinnen und Professoren ver geben. Die im März 2012 neu ins Amt gekommene Rektorin, Frau Dr. Stöckle, deckte diese rechtswidrige Zulagenpraxis auf, was letztlich in die sogenannte Führungs- und Vertrau enskrise an der Hochschule und in die Abwahl der Rektorin mündete.
Nachdem uns im November 2017 ein Zeuge gesagt hat, er hät te den Verdacht, dass es weiterhin erhebliche Missstände an der Hochschule gebe, haben wir uns entschlossen, eine Er mittlungsbeauftragte einzusetzen. Das war ein Vorschlag der SPD, den der ganze Ausschuss als sinnvoll erachtete. Ich fin de, das war auch ein Zeichen, dass wir in unserem Untersu chungsausschuss über die Fraktionsgrenzen hinweg sehr kon struktiv zusammengearbeitet haben.
Die Ermittlungsbeauftragte, die ehemalige Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Frau Haseloff-Grupp, führte dann zahlreiche Gespräche an der Hochschule. Auf grund ihrer Gespräche konnten wir darauf verzichten, die be treffenden Personen im Untersuchungsausschuss auch noch einmal als Zeugen zu vernehmen. Wir schlossen uns dann auch ihrer Bewertung an, dass die Hochschule insgesamt auf einem guten Weg sei. Ich möchte hier für den Ausschuss auch
Frau Haseloff-Grupp noch einmal sehr herzlich für ihren Ein satz danken.
Bei unserer Arbeit stießen wir immer wieder an die Grenzen der Kontrollkompetenz eines Untersuchungsausschusses. Sie wissen: Ein Untersuchungsausschuss darf nur abgeschlosse nes Regierungshandeln betrachten, nicht aber das laufende Regierungshandeln. Das verhinderte dann auch, dass wir uns näher mit den Vorgängen an der Hochschule in Konstanz be fassten, wo ja auch noch einmal eine Zulagenthematik aufge taucht war.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Ministerium muss ich sagen, dass es besonders zu Beginn durchaus Friktionen gab, die nicht unbedingt vertrauensbildend wirkten. Darüber haben Sie ja vielleicht auch in der Presse gelesen. In zwei Fäl len mussten Akten nachgeliefert werden.
Darüber hinaus gab es ein Zeugentreffen im Ministerium, was bei uns für Irritationen gesorgt hatte. Daran war nämlich auch die Person beteiligt, die das Ministerium als ständigen Regie rungsvertreter in unseren Ausschuss entsandt hatte und die so mit alle Zeugenaussagen und alle Beratungen mit angehört hatte. Aber letztlich konnten wir keine unzulässigen Zeugen absprachen feststellen.
Gerade zu Beginn unserer Arbeit stand der Untersuchungs ausschuss stark im Licht der Öffentlichkeit. Da haben wir es häufig als sehr unerfreulich empfunden, dass wir dort zum Teil vertrauliche Dokumente lesen konnten. Teilweise waren die se nicht einmal uns bekannt, und es war überhaupt nicht fest stellbar, woher sie stammten.
Um jetzt auf den Inhalt des Untersuchungsausschusses und unsere Arbeit zurückzukommen, muss man sagen: Wir sind genauso wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart hinsichtlich der eigentlichen Zulagenvergabe zu dem Schluss gekommen, dass diese rechtswidrig war. Wir stellten darüber hinaus fest, dass das Ministerium auf diese Vorgänge aus dem Herbst 2011 aber erst im Frühjahr 2012 aufmerksam geworden war, und zwar durch die neue Rektorin. Die Aufarbeitung und Bereinigung dieser rechtswidrigen Zustände überließ das Ministerium dann ganz und gar der Rektorin, und zwar mit der Begründung, auf grund der Hochschulautonomie sei die Hochschule dafür selbst zuständig. Dieser Sichtweise hat sich der Ausschuss insofern angeschlossen, als er sie als rechtskonform eingestuft hat.
Im Juni 2014 kam es dann innerhalb der Hochschule zu einer Führungs- und Vertrauenskrise, die in einer Resolution gip felte, die auch an die Öffentlichkeit drang, einer Resolution gegen die Rektorin. Die Ministerin betonte im Untersuchungs ausschuss mehrfach, diese Vertrauenskrise stehe in keinem Zusammenhang mit der Zulagenvergabe; diese Vertrauenskri se habe sich die Rektorin aufgrund ihres Führungsstils selbst zuzuschreiben.
Man muss aber dazusagen, dass verschiedene Zeugenaussa gen durchaus vermuten lassen, dass beide Problemkomplexe nicht gänzlich voneinander zu trennen sind. Die Führungs- und Vertrauenskrise könnte demnach auch damit zu tun ha ben, dass sich das MWK bei der Lösung des Problems so stark zurückgehalten hat. Aber hier bleiben wir im Bereich der Spe kulationen.
Immerhin reagierte das Ministerium, als keine Ruhe an der Hochschule eintreten wollte, und setzte eine Kommission ein, die die aktuelle Lage an der Hochschule und deren aktuelle Funktionstüchtigkeit bewerten sollte. Während die ehemali ge Rektorin bei uns im Untersuchungsausschuss behauptete, dass diese Kommission eigentlich nur zu dem Zweck einge richtet worden sei, ihren Abgang herbeizuführen, versicher ten uns die Kommissionsmitglieder, dass sie in keiner Weise von dem Ministerium beeinflusst worden seien. Auch diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt; denn der Verwal tungsgerichtshof in Mannheim befasst sich noch mit der Fra ge, ob möglicherweise die Mitglieder von Hochschulrat und Senat durch diesen Kommissionsbericht beeinflusst wurden, als sie die Rektorin dann letztendlich abwählten.
Wir untersuchten auch, zu welchem Zeitpunkt das MWK die Staatsanwaltschaft hätte einschalten und vielleicht auch Dis ziplinarverfahren einleiten können oder müssen. Der Ober staatsanwalt, den wir anhörten, verwies darauf, dass eine Mi nisterin ihr Personal auch zu schützen habe, dass sie eine Rufschädigung vermeiden müsse und dass es daher nachvoll ziehbar sei, wenn sie sich mit der Erstattung von Strafanzei gen zurückhält. Der Ausschuss hat sich mehrheitlich dieser Sichtweise angeschlossen.
Was hat unsere Arbeit nun letztlich gebracht? Ich selbst bin fest davon überzeugt, dass unser Untersuchungsausschuss zu einer Sensibilisierung beigetragen hat. Das gilt zum einen grundsätzlich hinsichtlich der ganzen Zulagenthematik, die ja im Zusammenhang mit dem Wechsel von der W- zur C-Be soldung zu sehen ist. Da hat das Ministerium mittlerweile auch schon reagiert und berät und begleitet die Hochschulen inzwischen wesentlich besser und enger.
Zum Zweiten meine ich, dass wir ganz grundsätzlich auf die Chancen und Risiken von Hochschulautonomie aufmerksam gemacht haben. Deswegen zielt auch ein Teil unserer Hand lungsempfehlungen darauf ab, die internen Strukturen an den Hochschulen insgesamt zu überprüfen, um sie möglicherwei se handlungssicherer zu machen.
Hochschulautonomie, meine Damen und Herren, ist nämlich weder ein Persilschein für ein Ministerium, noch ist sie ein Freifahrtschein für die Hochschulen. Ich glaube, auf diese doppelte Gefahr haben wir hingewiesen. Das haben wir her ausgearbeitet, und das wird uns möglicherweise bei unserer weiteren Parlamentsarbeit noch begleiten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum etwas prägt die Entwicklung eines Menschen mehr als die ersten Lebensjahre. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“: Diese Binsenweisheit gilt heute in abgewandelter Weise eigentlich immer noch.
Also: „Auf den Anfang kommt es an“. Schön, liebe SPD, dass Sie für die von Ihnen beantragte Aktuelle Debatte einen Slo gan der CDU auswählen. Ich freue mich immer, wenn wir uns hier im Hause einig sind.
Verschiedene wissenschaftliche Bildungsstudien haben uns ja auch ganz deutlich gezeigt:
Für einen erfolgreichen Bildungsweg wird der Grundstein schon in der frühen Kindheit gelegt.
Der Qualität der frühkindlichen Bildung kommt daher eine ganz entscheidende Rolle zu.
Und, meine Damen und Herren – das sei hier auch noch ein mal erwähnt –: Das beginnt im Elternhaus.
Der CDU, meine Damen und Herren, geht es also nicht ein fach nur darum, dass die Kinder einen Kitaplatz haben, dass sie untergebracht sind, dass sie irgendwie betreut werden, während die Eltern zur Arbeit gehen. Natürlich war es wich tig, dass so viele Kitaplätze geschaffen wurden. Das war ein Kraftakt, für den ich die Kommunen sehr bewundere. Wir ha ben das auch schon vor 2011 angestrengt und sind immer noch dabei. Das ist noch nicht abgeschlossen. Aber jetzt dürfen wir uns nicht nur auf die Quantität, sondern müssen uns auch auf die Qualität konzentrieren.
Seien Sie ehrlich, Herr Stoch: Sie haben sich in der Vergan genheit auf die Quantität, auf den Ausbau der Plätze konzen triert,
Sie mussten es; volles Verständnis. Es ging nicht anders. Aber jetzt geht es eben nicht nur um die Betreuung, sondern ganz wesentlich auch um Bildung und Erziehung. Und das ist eine wichtige Aufgabe, bei der uns jetzt der Bund unter die Arme greift.
Bei diesem neuen Gesetz, diesem „Gute Kita“-Gesetz, zeigt der Bund übrigens, dass er uns sinnvoll unterstützen kann, oh ne dabei die föderalen Strukturen auszuhöhlen.
Denn mit diesem Gesetz wird uns nichts übergestülpt, und un sere Kompetenzen müssen wir nicht abgeben. Vielmehr er halten die Länder Angebote. Und jedes Land schließt dann ganz individuell einen eigenen Vertrag mit dem Bund und wählt aus dem Bündel von Maßnahmen, das uns da angebo ten wird, diejenigen aus, die wirklich zum eigenen Land und zum eigenen Bedarf passen.
Wir in Baden-Württemberg sind darauf sehr gut vorbereitet, meine Damen und Herren. Die Kultusministerin steht schon lange in Verhandlungen mit den Kommunen, und gemeinsam haben sie den eben schon von der Kollegin Lösch angespro chenen Pakt für gute Bildung und Betreuung auf den Weg ge bracht. Dieser Pakt für gute Bildung und Betreuung knüpft an das Qualitätskonzept für unser Schulsystem an. Denn wir wis sen: Beide Bereiche sind eng miteinander verzahnt und eng miteinander verbunden. In beiden Bereichen – seien wir ehr lich – ist noch Luft nach oben.
Wir wissen also gut, was wir in Baden-Württemberg brau chen, was wir uns aus dem Instrumentenkasten des Bundes auswählen wollen und was dann auch wirklich zu unserem Konzept passt.
Vieles aus den zehn Handlungsfeldern, die das „Gute Kita“Gesetz jetzt benennt, wollen wir 2019 umsetzen. Die zusätz lichen Finanzmittel des Bundes sind uns da durchaus willkom men. Wir wollen diese Bundesmittel ganz besonders auch für die Leitungszeit in den Kitas einsetzen; das hat die Kollegin Lösch eben auch schon angesprochen. Denn wir sind davon überzeugt, dass wir den Kitaleitungen noch größere Aufmerk samkeit widmen müssen. Für die Qualität der Einrichtungen sind sie wirklich der Dreh- und Angelpunkt geworden. Sie managen diese Einrichtungen, sie führen das Personal, sie ent scheiden über die Fördermaßnahmen, und sie verwalten das Budget. Diese vielfältigen und verantwortungsvollen Aufga ben, liebe Kolleginnen und Kollegen, managt man heutzuta ge nicht so nebenher, mal so aus der Bastelecke heraus zwi schen Taschentuch und Vesperbox. Nein, für die Leitung ei ner Kindertagesstätte braucht man Zeit, und Zeit bedeutet Geld. In diesem Fall bedeutet Zeit auch Qualität.
Die Leitungszeit einer Einrichtung steht also auch für die Qua lität einer Einrichtung. Dafür ist jetzt das Geld des Bundes gut investiert. Das sehen auch die kommunalen Landesverbände so.
Um wie viel Geld geht es eigentlich? Um etwa 718 Millio nen €. Die können wir von dem Kuchen, den der Bund zu ver
teilen hat, jetzt für Baden-Württemberg erhalten – wohlge merkt: 718 Millionen €, verteilt auf die Jahre 2019 bis 2022. Was danach kommt – seien wir ehrlich –, das steht noch in den Sternen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie wissen doch ganz genau, dass diese Summe nie im Leben reicht, um für alle Kinder und für alle Kitas Gebührenfreiheit zu garan tieren. Um das zu erreichen, würde es ungefähr 730 Millio nen € jährlich bedürfen.
Nein, im Moment nicht.
Ich finde, Sie streuen den Menschen wirklich Sand in die Au gen. Denn das passt doch vorn und hinten nicht zusammen, mal ganz abgesehen davon, dass niemand sagen kann, wie lan ge die gute Konjunktur anhält und die Steuereinnahmen noch sprudeln; und wir müssen langfristig denken.
Ich finde auch, dass der Präsident des Gemeindetags, Herr Kehle, recht hat, wenn er sagt – ich zitiere –:
Wir sollten nicht so tun, als ob der Staat unendlich belast bar sei.
Ich komme noch dazu, Herr Stoch.
Wir von der CDU wollen also das zusätzliche Geld des Bun des verantwortungsbewusst und intelligent einsetzen – für die Fachkräfteausbildung, für die Sprachförderung und auch für die Ausweitung der Leitungszeit.
Wem, lieber Herr Stoch, käme denn diese pauschale Gebüh renfreiheit für Kitas zugute? Es gibt schon jetzt eine famili enbezogene Sozialstaffelung, und das „Gute Kita“-Gesetz kann hier noch weitere Erleichterungen schaffen. Wir sind durchaus bereit, diese neuen Bundesmittel auch zur Unterstüt zung von Familien, die jeden Cent umdrehen müssen, zu nut zen. Aber seit wann ist es sozialpolitisch sinnvoll, Besserver dienende aus der Solidargemeinschaft zu entlassen? Ich ver stehe da wirklich die Welt nicht mehr.
Liebe SPD, dass ausgerechnet Sie mit der Gießkanne durch das Land ziehen und alle Familien ohne Ansehen des Ver dienstes von Kitagebühren freistellen wollen, verstehe ich nicht. Ich glaube, das hat auch Ihre Ministerin in Berlin so nicht gemeint.
Für die CDU will ich hier ganz deutlich sagen: Wir halten am Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung fest, und bei uns sind es immer noch die Kommunen, die für die Festsetzung der Gebühren zuständig sind.
Ich verstehe nicht ganz, worum es Ihnen dabei geht. Aber ich habe ein Zitat Ihres früheren Amtschefs im Kultusministeri um gelesen, der sagt, bei dem Volksbegehren zu den Kitage bühren ginge es um die „Schärfung des Profils der LandesSPD“.
Meine Damen und Herren von der SPD, wollen Sie denn wirk lich die Qualität, die gute Bildung und Betreuung unserer Jüngsten opfern, um das Profil der SPD zu schärfen?
Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie das gebrauchen, um das Profil Ihrer Partei zu schärfen.
Ich kann nur auf den Slogan der CDU zurückkommen: Auf den Anfang kommt es an.
Wir nehmen die frühkindliche Bildung ernst, und für uns ist dabei klar: Gebührenfreiheit ist für sich genommen weder ei ne qualitative noch eine quantitative Stärkung des Angebots. Uns sind die Kinder und eine hochwertige Bildung und Be treuung wirklich wichtiger als das Profil der SPD – bei allem Verständnis; wirklich: bei allem aufrichtigen Verständnis für die Probleme, die Sie als Partei haben.
Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für die Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Kollege Salomon noch ein mal auf die Verfasste Studierendenschaft eingegangen ist. Das war ja ein Punkt, bei dem für die CDU eine Änderung im Rah men dieser Gesetzesnovelle ganz wichtig war. Ich freue mich auch über das gute Ergebnis.
Anlass für diese Gesetzesänderung war ein Urteil des Verfas sungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. November 2016, der uns damit eine wirklich harte Nuss zu knacken gab. Zur Erinnerung: Ein Professor der Hochschule in Karlsruhe hatte gegen die Regelungen im Landeshochschulgesetz zur Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder geklagt, und er hat te damit recht bekommen. Laut Urteil des Verfassungsge richtshofs ist dabei tatsächlich die Wissenschaftsfreiheit ge fährdet, weil die Professoren in den Hochschulgremien keine hinreichenden Mitwirkungsinstrumente hätten.
Es ist richtig, meine Damen und Herren, wir haben die Rek torate an den Universitäten und Hochschulen in unserem Land mit einer Vorrangstellung ausgestattet. Sie steuern die Hoch schulen, und sie sind deswegen in unseren Augen dafür auch ganz wichtig.
Denn – ich habe es hier schon mehrfach gesagt – Hochschu len sind schon lange keine Elfenbeintürme mehr; sie sind hochkomplexe Gebilde. Dort wird ein richtig großes Rad ge dreht und mittlerweile auch ziemlich viel Geld bewegt.
Kollege Kößler hat neulich einmal Zahlen erfragt, und im Er gebnis haben wir gehört, dass z. B. aus dem aktuellen EU-For schungsprogramm seit 2014 allein 280 Millionen € nach Ba den-Württemberg an die Hochschulen hier im Land geflossen sind. Die Hochschulen sind also sowohl in personeller als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht richtig gro ße Tanker.
Natürlich sind die Professoren Träger der Wissenschaftsfrei heit und dürfen in ihrer Autonomie nicht eingeschränkt wer den; das ist selbstverständlich für uns. Aber ein starkes Rek torat, das die Interessen der Hochschulen gebündelt nach au ßen vertritt und im Inneren für Ausgleich und Funktionsfähig keit sorgt, ist meiner Ansicht nach auch absolut im Interesse der Professorenschaft selbst.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die sogenannte Im boden-Kommission erinnern, die beauftragt worden war, die Exzellenzinitiative zu evaluieren und Empfehlungen für das Nachfolgeprogramm abzugeben. Sie hat ausdrücklich betont, dass unsere Hochschulen im Interesse der internationalen
Konkurrenzfähigkeit über starke Leitungsstrukturen verfügen müssen. Das zeigt sich schon beim Wettbewerb um die Ex zellenzmittel. Schon bei der Antragstellung wird deutlich, dass man eine Stelle im Haus braucht, die die verschiedenen Initi ativen bündelt, steuert und nach außen vertritt.
Die Imboden-Kommission kam auch zu dem Schluss, dass die deutschen Universitäten bei der sogenannten Governance im mer noch einen extrem hohen Nachholbedarf haben.
Wir haben eben von Eucor gesprochen, von der internationa len grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein, und wir haben darüber geredet, dass wir gern die französische Initiative für eine deutsch-französische Universität unterstüt zen würden. Meine Damen und Herren, das schafft kein ein zelner Lehrstuhl, und das gelingt auch zwei oder drei Lehr stühlen nicht allein. Dafür braucht es unbedingt eine zentrale Steuerung.
Ich denke, meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Gesetzentwurf den Spagat geschafft. Wir bewahren unseren Rektoraten eine starke Stellung und überlassen ihnen die not wendigen Kompetenzen, um ihre Funktion wirkungsvoll aus zuüben. Gleichzeitig werden wir dem Urteil des Verfassungs gerichtshofs gerecht. Denn wir stärken die Professoren als Träger der Wissenschaftsfreiheit.
Wir erhöhen ihr Gewicht in den Senaten. Sie werden dort künftig mit Stimmenmehrheit vertreten sein. Gegen ihre Stim men kann künftig kein Rektoratsmitglied mehr gewählt wer den.
Ich will hier auch noch erwähnen, dass wir nach der Anhö rung hinsichtlich der Senatszusammensetzung noch nachge bessert haben, damit all das auch für die kleineren Hochschu len leichter umsetzbar ist.
Ich will noch mal auf die Professorenschaft als Träger der Wissenschaftsfreiheit zurückkommen. Gegen ihre Stimme kann nicht nur kein Rektor gewählt werden, sondern wir ge ben ihnen jetzt auch das Instrument in die Hand, das Rekto rat abzuwählen, und zwar mit einer sogenannten Urabwahl.
Hier will ich für die CDU sagen, dass es wichtig war, auch hier die Arbeitsfähigkeit des Rektorats zu berücksichtigen. Es soll nicht möglich sein, dass sich einige wenige Professoren sozusagen beim Kaffee
darauf verständigen können, das Rektorat abzuwählen. Wir haben das Quorum erhöht. Wir haben die Dreistufigkeit auf eine Zweistufigkeit abgesenkt. Außerdem haben wir uns da für starkgemacht, dass Kanzlerin oder Kanzler als diejenigen, die für die Finanz- und Personalverwaltung in der Hochschu le zuständig sind, künftig auch mit Stimmenmehrheit im Se nat vertreten sind und dort mitentscheiden können.
Ich denke, wir haben eine gute Lösung auf den Weg gebracht. Wir haben aber nicht nur die Vorgaben des Verfassungsge richtshofs abgearbeitet – diesen Ansatz finde ich auch sehr schön –, sondern auch sehr viele Punkte zusätzlich innovativ in das Gesetz eingebracht. Wir haben ein gutes Paket ge schnürt.
Die Änderungsanträge, die zum Gesetzentwurf vorliegen, ha ben wir im Ausschuss schon beraten. Die Regierungsfraktio nen haben sie abgelehnt. Ich werbe dafür, dass Sie dieser Ge setzesnovelle bitte zustimmen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir es mit einem guten Beispiel für die konstruktive und zielführen de Zusammenarbeit der grün-schwarzen Regierungskoalition zu tun. Das haben Sie ja eben schon zweimal gehört. Dafür gab es auch viel Lob bei der öffentlichen Anhörung, die der Wissenschaftsausschuss schon im Januar durchgeführt hat.
Fast alle haben sich ähnlich geäußert wie der Landesvorsit zende des RCDS. Er bezeichnete das Vorhaben als einen in novativen Gesetzentwurf, welcher die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen und langfristig auch des Wirtschaftsstandorts
Baden-Württemberg stärke, und dies unter Wahrung der de mokratischen Grundsätze und der Hochschulautonomie. Die ser Würdigung, meine Damen und Herren, lieber Herr Bin der, schließe ich mich jedenfalls in vollem Umfang an.
Für die CDU darf ich sagen, dass wir besonders zufrieden da mit sind, dass es uns gelungen ist, das sogenannte allgemein politische Mandat der Verfassten Studierendenschaft aus dem bisherigen Gesetz zu streichen. Sie erinnern sich: 2012 hatte die grün-rote Landesregierung eine eigenständige Studieren denvertretung an allen Hochschulen eingeführt.
Ich will hier ausdrücklich betonen: Die CDU ist ganz und gar dafür, dass es eine Mitbestimmungsorganisation der Studie renden an den Hochschulen gibt, aber es handelt sich bei dem grün-roten Modell um eine Pflichtmitgliedschaft. Alle Studie renden sind gezwungen, dafür auch Gebühren zu zahlen. Be sonders stört uns, dass es in der Praxis durchaus vorkam, dass der Gesetzestext so ausgelegt wurde, als hätten die Vertreter der Verfassten Studierendenschaft ein sogenanntes allgemein politisches Mandat, also das Recht, sich im Namen ihrer Mit glieder zu jeglichem politischen Thema zu äußern und das ein genommene Geld entsprechend beliebig einzusetzen.
In der Anhörung – das will ich schon erwähnen – bestand der Vertreter der LandesAStenKonferenz darauf, dass das so bleibt. Antirassismus, Feminismus, Antisexismus und andere Bewegungen und Bestrebungen – damit müsse weiterhin ei ne Solidarisierung möglich sein, forderte er. Keinesfalls wol le man sich auf hochschulnahe Themen beschränken lassen.
Genau das aber, meine Damen und Herren, hält die CDU für erforderlich. Nach unserer Auffassung sollen sich Studieren de im besten Sinne von Max Frisch in ihre eigenen Angele genheiten einmischen. Im Übrigen – das will ich hier auch einmal erwähnen – haben nicht einmal die Rektoren ein Man dat, das es ihnen erlauben würde, sich kraft Amtes über Gott und die Welt zu äußern.
Die Frau Ministerin hat selbst darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 1979 festgestellt hat, dass ein allgemeinpolitisches Mandat, verstanden als uneinge schränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener Meinungen und Forderungen, gegen das Grundgesetz verstößt. Es bleibt mir weiterhin ein Rätsel, meine Damen und Herren von Grün und Rot, warum das 2012 nicht klargestellt wurde. Diesen Webfehler heben wir jedenfalls jetzt auf.
Ich will nicht verhehlen, dass wir noch ein weiteres Problem sehen, nämlich die Haushaltsverantwortung der Verfassten Studierendenschaft. Ein Artikel aus der „Rhein-Neckar-Zei tung“ vom 24. Januar bestärkt uns in dem Eindruck, dass hier eine Überforderung der Studentenvertretung vorliegen könn te. An der Universität Heidelberg ist es wohl so, dass sich nie mand in die Verantwortung nehmen lassen und um die Finan zen kümmern will. Es drohe daher eine Haushaltssperre. So wird geschrieben. Ich denke, da werden wir in Zukunft auch noch einmal genau hinschauen müssen, meine Damen und Herren.
Ein weiteres Thema konnte leider nicht aufgegriffen werden – das ist eben vom Kollegen Salomon auch schon angespro chen worden –: Das betrifft das Bauen im Hochschulbereich. Die Rektoren weisen uns immer wieder darauf hin, dass selbst kleinere Bauvorhaben nur unglaublich umständlich und lang wierig vorankommen. Da mahlen die Mühlen der Behörden wohl viel zu langsam. Damit müssen wir uns noch weiter be schäftigen; das kann ich zusichern.
Wir sehen auch noch – ich bin gleich fertig; aber es ist mir wichtig, das zu erwähnen –, dass wir am vorliegenden Gesetz entwurf noch etwas verbessern müssen. Die Musik- und Kunsthochschulen haben uns nämlich darauf hingewiesen, dass im Moment, so wie das Gesetz aussieht, ihre Senate völ lig überdimensioniert werden. Sie wollen in diesem Punkt be handelt werden wie die Hochschulen für angewandte Wissen schaften und die DHBW. Ich glaube, das müssen wir ändern; das haben wir auch zugesagt.
Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Ge setzesänderung ist vor der Gesetzesänderung. Ich freue mich, dass die Frau Ministerin das hier auch noch einmal so bestä tigt hat. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es an.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich erinnern Sie sich alle an die Wissenspau se, zu der der Bibliotheksverband uns alle im vergangenen Oktober hier im Landtag über die Mittagszeit eingeladen hat te. Unser Vizepräsident Wilfried Klenk sprach in seiner Eröff nungsrede von den wachsenden Ansprüchen der Wissensge sellschaft und davon, dass uns die Bibliotheken als Lotsen durch die neue Informationswelt leiten können.
Ich selbst bin immer wieder sehr begeistert davon, was für ei ne vielfältige Bibliothekslandschaft wir bei uns hier in BadenWürttemberg haben. So bieten die Stadtbüchereien z. B. schon längst nicht mehr nur Lesefutter auf Papier, sondern halten E-Books, Filme, elektronische Spiele und vieles andere ganz selbstverständlich im Angebot vor. In unseren Universitätsbi bliotheken macht der Anteil der digitalen Angebote schon weit über 60 % aus.
Schon 1999 hat sich Baden-Württemberg entschlossen, für seine 58 wissenschaftlichen Bibliotheken gemeinschaftlich mit den großen Wissenschaftsverlagen zu verhandeln, um Li zenzen für elektronische Zeitschriften zu erwerben. Diese Li
zenzen werden leider immer teurer und können von den ein zelnen Universitäten im Prinzip gar nicht mehr selbstständig bezahlt werden. Mittlerweile wird darüber nachgedacht, die se Preisverhandlungen über ein bundesweites Konsortium zu führen, um eine stärkere Verhandlungsmacht gegenüber Groß verlagen zu haben.
Nebenbei sei bemerkt, dass dabei zwar ein Vorteil für die Bi bliotheken herauskommt, aber das Nachsehen haben mögli cherweise kleinere Verlage, auch Wissenschaftsverlage, die wir hier im Land in sehr ansehnlicher Zahl zu verzeichnen ha ben. Diese können dann an diesem Budget der öffentlichen Mittel gar nicht mehr partizipieren, ganz abgesehen davon, dass wir auf diese Art und Weise im Grunde auch den Handel ausschalten.
Aber gerade die Naturwissenschaften sind auf diese großen, renommierten Zeitschriften als wichtige Quelle sehr angewie sen. Denn darin werden die neuesten Forschungsergebnisse präsentiert und aufbereitet. Bei den Geisteswissenschaften ist es ein bisschen anders; diese sind für ihre Arbeit eher auf die alten Buchbestände angewiesen. Deswegen müssen wir auch die Literatur aus früheren Jahrhunderten digitalisiert zur Ver fügung stellen, z. B. damit Forscher aus der ganzen Welt da rauf zugreifen können, ohne hierfür nach Baden-Württemberg reisen zu müssen.
Bereits vor zehn Jahren wurde daher in der Württembergi schen Landesbibliothek hier in Stuttgart eine Digitalisierungs werkstatt eingerichtet. Dort werden nicht nur die eigenen Be stände digitalisiert, sondern diese Werkstatt arbeitet auch als Dienstleister und nimmt Aufträge von anderen Bibliotheken entgegen.
Das ist auch unter konservatorischen Gesichtspunkten gut. Denn es ist besser, die Wissenschaftler arbeiten mit dem Di gitalisat, als dass sie ständig in den alten Büchern blättern. Pa pier altert; das wissen wir. Das gilt anscheinend ganz beson ders für Literatur aus dem 19. Jahrhundert. Das Papier aus die ser Zeit scheint so beschaffen zu sein, dass es vergleichswei se leicht zerfällt. Hier leistet also die Digitalisierung auch ei nen Beitrag zum Schutz der Originale, obwohl – das sollten wir uns auch immer vor Augen führen – so ein altes Buch ei ne gewisse Aura hat, die man nicht missen möchte.
Insofern brauchen wir eigentlich beides: das alte, historische Buch und das Digitalisat. Wenn Sie einmal das Schiller-Nati onalarchiv in Marbach besuchen, wird Ihnen das dort sehr deutlich erklärt und vor Augen geführt.
Dass es ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen Original und Digitalisat gibt, können Sie derzeit am Beispiel der „Stutt garter Zeitung“ verfolgen. Da geht es nämlich darum, ob die Württembergische Landesbibliothek die historischen Jahrgän ge der „Stuttgarter Zeitung“ weiterhin im Keller aufheben soll oder ob sie sie zum Altpapier geben darf.
Wir von der CDU setzen uns jedenfalls dafür ein, dass wir im Landeshaushalt immer ausreichend Mittel zur Verfügung stel len, damit wir diese Digitalisierung leisten können, denn wir sehen das als wichtiges Kriterium für unseren Forschungs standort Baden-Württemberg an. Ich freue mich, dass wir die Haushaltsmittel dafür seit 2016 verdoppeln konnten – auch wenn es eigentlich nie genug ist und der Bedarf einfach im mens hoch bleibt.
Unsere beiden Landesbibliotheken in Stuttgart und Karlsru he haben auch die Aufgabe, Pflichtexemplare von Publikati onen zu sammeln. Seit 2007 bezieht sich diese Aufgabe auch auf elektronische und Netzpublikationen, aber hier steckt al les noch immer in den Kinderschuhen. Was soll man sam meln? Wie soll man es archivieren? Wie soll man es für die Nutzung zur Verfügung stellen? Welche Homepages sollen ei gentlich wie archiviert werden? Sie alle wissen: Eine Home page wird immer wieder einmal umgestellt und verändert sich. Das alles sind Fragen, die uns noch beschäftigen werden, und zwar sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht.
Bei alldem ist auch das Urheberrecht zu berücksichtigen. Das ist natürlich in einem Bundesgesetz geregelt, hat aber doch starke Auswirkungen auf Baden-Württemberg und die Wis senschaftslandschaft. Zum 1. März wird jetzt das neue Bun desgesetz in Kraft treten, das das Urheberrecht an die aktuel len Erfordernisse der Wissensgesellschaft angleichen soll.
Sie haben es vielleicht verfolgt: Um dieses Gesetz wurde wirklich lange und hart gerungen. Es gilt jetzt, sage ich ein mal, nur als Kompromiss. Für die Lehre an den Hochschulen – denken Sie an die Semesterapparate, die dort immer wieder für einzelne Themen zur Verfügung gestellt werden –, aber auch an unseren Schulen ist es gut. Für die Bibliotheken und die Wissenschaft wird es damit leichter, Inhalte zu nutzen, oh ne jedes Mal beim Autor oder beim Verlag dafür die Erlaub nis einholen zu müssen.
Die Vergütung soll dann über pauschale Nutzungsgebühren erfolgen und wird durch eine Verwertungsgesellschaft nach Verteilerschlüsseln mit den Urhebern und Verlagen abgerech net.
An diesem Vorgehen gab es aber auch ganz starke Kritik, be sonders von den Urhebern und den Verlagen. Man kann sich tatsächlich fragen, warum es im digitalen Zeitalter nicht mög lich sein soll, wirklich nutzerbezogen und werkbezogen ganz genau abzurechnen. Ich glaube, nicht umsonst ist dieses neue Gesetz auf fünf Jahre begrenzt und soll es nach vier Jahren evaluiert werden.
Ich glaube, gerade von Baden-Württemberg aus sollten wir die Entwicklungen besonders aufmerksam beobachten; denn wir haben hier eine gewachsene Landschaft von kleinen und mittleren, mittelständischen Verlagen, die von der Digitalisie rung durchaus stark betroffen sind und die in diesem Kräfte messen eben nicht unter die Räder kommen sollen.
Ich mache für die CDU ganz deutlich, dass es uns wichtig ist, dass wir die Werte und Rechte, die wir aus der analogen Welt kennen, so weit wie möglich auch in die digitale Welt über tragen und sie nicht einfach über Bord werfen. Für uns gehö ren dazu ganz klar der Schutz des geistigen Eigentums, das Urheberrecht und auch unser Verständnis für die privatwirt schaftlichen Belange.
Ich glaube, wir werden hier noch viel zu leisten haben, um diese verschiedenen Anforderungen miteinander zu vereinba ren, die sich aus den technischen Möglichkeiten der Digitali sierung ergeben, aus den berechtigten Wünschen unserer Bi
bliotheken und der Wissenschaft sowie aus den Ansprüchen der Nutzer, die im Zeitalter des Internets mittlerweile das Ge fühl haben, alles, was technisch zur Verfügung steht, könne auch abgerufen und kostenlos genutzt werden. Da muss mög licherweise noch ein Umdenken einsetzen.
Darüber hinaus sind unsere Mittel, die Mittel der öffentlichen Hand, ja begrenzt. Wir müssen aber auch die Forderungen der Privatwirtschaft durchaus ernst nehmen und dies miteinander abgleichen. Ich glaube, das ist eine schwierige Aufgabe, eine Langzeitaufgabe. Aber es ist notwendig und wirklich sinnvoll, sich dieser Aufgabe mit aller Mühe zu verschreiben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissenschaft und Forschung spielen sich schon lan ge nicht mehr im Elfenbeinturm ab. Wissenschaft und For schung sind elementar für unser Leben, für alle gesellschaft lichen und wirtschaftlichen Felder und daher auch eng mit all dem vernetzt.
Die digitale Transformation, die wir derzeit erleben, wird be sonders in unseren Hochschulen und Forschungseinrichtun gen vorbereitet, dringt nach außen und verändert ganz massiv unser Leben. Davon berührt werden Produktion, Dienstleis tung und Handel, aber auch Medizin, Gesundheitsprävention und Pflege, die Verwaltung jeder Kommune, die Finanzge schäfte jeder Bank, Landwirtschaft und Ernährung und ein fach das Alltagsverhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Hier im Haus haben wir mehrfach über die Schnittstelle von Wissenschaft und Wirtschaft debattiert. Wir sind uns einig da rin, dass es uns gelingen muss, die Erkenntnisse, die die Wis senschaft hervorbringt, in Unternehmen zu transportieren, in Produkte zu übersetzen und auf dem Markt zu platzieren.
Mit einem Anteil von 4,9 % des Bruttoinlandsprodukts inves tieren bei uns in Baden-Württemberg die öffentliche Hand und die Unternehmen so viel wie in kaum einem anderen Bundes
land. Im Durchschnitt liegt der Wert in Deutschland bei un gefähr 3 %; wir liegen also sehr weit vorn.
Wenn wir sehen, wie die mittelständischen Unternehmen in unserem Land den Studierenden speziell in den ingenieurwis senschaftlichen Fächern geradezu den roten Teppich ausrol len und ihnen wirklich schon beachtliche Vergütungen nur für ein Praktikum anbieten, nur damit sie schon ihre Bachelorar beit im Unternehmen schreiben, dann sehen wir doch, dass die Wirtschaft die Herausforderung verstanden hat und den engen Schulterschluss und die enge Verbindung mit der Wis senschaft sucht.
Ich glaube, Baden-Württemberg ist für die Herausforderung dieser digitalen Transformation bestens aufgestellt und auch fest entschlossen, die Chancen, die darin liegen, zu nutzen. Wir verfügen über eine gute, dezentrale, differenzierte Hoch schullandschaft – denken Sie an die Hochschulen für ange wandte Wissenschaften, die Standorte der Dualen Hochschu le, die mit den Unternehmen in den Regionen eng vernetzt sind, genauso wie unsere exzellenten und renommierten Uni versitäten. Wir haben auch eine breite Palette außeruniversi tärer Forschungseinrichtungen hier im Land.
Das Wissenschaftsministerium verfügt nicht umsonst über den zweitgrößten Einzelplan dieses Gesamthaushalts.
Das Volumen umfasst 5,2 Milliarden € im Jahr 2018 und 5,3 Milliarden € im Jahr 2019. Dazu kommen noch Baumaßnah men, die gar nicht in diesem Einzelplan zu Buche schlagen, weil sie im Finanzministerium geführt werden.
Allerdings, meine Damen und Herren, stehen wir gerade im Bereich des Hochschulbaus vor wirklich großen Herausfor derungen. Ich will das Thema hier nicht im Einzelnen anfüh ren. Es ist ja auch keines, das speziell nur Baden-Württem berg betrifft. Kein Bundesland hat es offensichtlich aus eige ner Kraft verstanden, alle notwendigen Sanierungen und Neu baumaßnahmen im Hochschulbereich vorzunehmen. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 hat sich da einiges ange staut. Im Jahr 2019 werden auch die bisher noch fließenden Entflechtungsmittel des Bundes entfallen. Es wird also höchs te Zeit, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir den Hochschulbau effizienter gestalten können.
Viele Hochschulen fordern ja schon lange die Möglichkeit ei ner eigenen Bauherreneigenschaft. Ich glaube, wir müssen jetzt recht schnell gemeinsam ausloten, welche Spielräume es für eine sukzessive, eine modellhafte, eine mit Bedingungen belegte Übertragung von Bauherreneigenschaften auf die Hoch schulen selbst möglicherweise gibt. Wir von der CDU sind je denfalls gewillt, dieses Thema vehement anzugehen.
Meine Damen und Herren, die CDU hat – das ist eben auch schon angesprochen worden – früh erkannt, dass die Hoch schulen bei ihrer Finanzierung Planungssicherheit brauchen.
Deswegen haben wir ja das Instrument der Hochschulpakte erfunden. Die Hochschulen erhalten da über einen längeren Zeitraum hinweg, als ihn ein Doppelhaushalt abdeckt, Finan zierungszusagen. Wir freuen uns, dass auch die vorherige, grün-rote Landesregierung einen solchen Hochschulfinanzie rungsvertrag 2015 abgeschlossen hat. Er hat eine Gültigkeit bis zum Jahr 2020. Der Kollege Salomon hat es eben auch schon gesagt: Wir müssen demnächst in die Verhandlungen zu dem Folgevertrag einsteigen. Meiner Ansicht nach müssen wir nicht so viele zusätzliche Politikziele daran koppeln. Aber das werden wir dann sehen.
Tatsache ist jedoch auch: Durch solch einen Hochschulfinan zierungsvertrag wird der Spielraum eines Einzelplans ganz stark eingeschränkt. Die zugesagten Verpflichtungen müssen und sollen natürlich eingehalten werden, aber sie binden doch auch ganz extrem Mittel.
Dazu gehören z. B. auch die Qualitätssicherungsmittel, die die Vorgängerregierung den Hochschulen versprochen hat. Die steigen ja jetzt an. Sie erinnern sich: Bei der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren im Jahr 2012 wurde den Hoch schulen zugesagt, dass sie stattdessen steuerfinanziert soge nannte Qualitätssicherungsmittel erhalten. 280 € pro Student waren damals zugesagt. Bisher flossen damit 173,4 Millio nen € an die Hochschulen. Doch weil die Zahl der Studieren den jetzt steigt, müssen natürlich auch diese Qualitätssiche rungsmittel angehoben werden. Das sind noch einmal erkleck liche Summen.
Neuerdings werden diese Qualitätssicherungsmittel in die Grundfinanzierung überführt; sie haben also, von den Studi engebühren kommend, eine ziemliche Geschichte hinter sich. Jetzt gibt es neue Studiengebühren, wobei man sagen muss: Es ist gut, dass den Hochschulen davon auch Mittel verblei ben – 300 € von 1 500 € pro Semester. Das brauchen die Hochschulen auch für den Betreuungsaufwand, den sie für diese Klientel leisten müssen.
Aber, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht hätte es dieser Springprozession, ehrlich gesagt, nicht bedurft: Ab schaffung der Studiengebühren, Überführung der Qualitätssi cherungsmittel in Grundmittel und jetzt Einführung neuer Stu diengebühren. Aber wir geben zu, die Hochschulen brauchen dieses Geld,
vor allem, wenn wir uns anschauen, mit welchen Einsparauf lagen das Wissenschaftsministerium belastet wird. Es ist wirk lich eine ganz hohe Summe, die dem Ministerium als Einspar auflage aufgeladen wird: ab 2019 dauerhaft jährlich 94,6 Mil lionen €. Das ist wirklich viel und schmerzhaft, vor allem, wenn wir betrachten, welche weiteren Verpflichtungen den Spielraum des Wissenschaftsministeriums einengen.
Sie wissen, dass Bund und Länder eine neue Exzellenzstrate gie aufgelegt haben, und wir hoffen natürlich, dass die Anträ ge aus Baden-Württemberg dabei erfolgreich sein werden. Es sieht im Moment auch ganz danach aus. Aber 25 % der Kos ten für jedes Projekt muss das Land dann selbst übernehmen. Dafür sind für 2019 vorsorglich 26 Millionen € eingestellt. Zusätzlich wollen wir natürlich die auslaufenden Projekte der
Exzellenzinitiative II auch langfristig sichern. Denn nur so können wir hier aus diesem Bund-Länder-Programm wirklich langfristig Honig saugen und die strukturellen Wirkungen und Erfolge für unseren Wissenschaftsstandort sichern.
Aber wir sind davon überzeugt: Auch wenn diese beachtli chen Mittel jetzt und im künftigen Haushalt fest gebunden sind, ist es gut angelegtes Geld; denn diese Mittel dienen un serem Forschungsstandort und der Exzellenz im Land.
Doch ich will betonen, dass wir auch eigene Akzente im Land setzen. Ein Beispiel dafür ist die „High Performance Computing“Strategie des Landes. Dafür investieren wir bis 2024 76 Mil lionen € in das Höchstleistungsrechenzentrum Stuttgart. Die ser Höchstleistungsrechner wurde schon 1996 als erstes nati onales Bundeshöchstleistungsrechenzentrum eingerichtet und ist seit 2007 mit einem vergleichbaren Zentrum in Jülich und in München-Garching vernetzt. Das ist also wirklich ein ganz spezieller Klub, will ich mal sagen. Dieser Höchstleistungs rechner dient natürlich in erster Linie Wissenschaft und For schung.
Aber auch die bei uns angesiedelten großen Konzerne lassen dort rechnen. Was ich wirklich ganz speziell finde, ist, dass dieses Höchstleistungsrechenzentrum die freien Kapazitäten auch kleinen und mittleren Unternehmen anbietet, damit sie dort rechnen lassen können. Sie profitieren davon. Das pas siert nicht nur mit der Automobilindustrie, sondern beispiels weise auch mit der Filmwirtschaft hier in der Raumschaft. Auch dies ist ein wunderbares Zusammenwirken von Wissen schaft und Wirtschaft.
Ich finde es wichtig, dass wir diese Weichen so stellen, um solche Forschungsleuchttürme bei uns in Baden-Württemberg zu haben.
Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir brauchen diese Fi nanzierungsmöglichkeiten. Wir wollen Wissenschaft und For schung im Land stärken. Solche Einsparauflagen, die das Mi nisterium jetzt verkraften muss, sind wirklich bitter. Es sind Investitionen in die Zukunft im besten Sinn des Wortes. Ich glaube, dass die digitale Transformation uns wirklich noch sehr viel abverlangen wird. Es ist wichtig, dass wir bei dem Neuland, das wir da betreten, wirklich exzellente Wissen schaftler an der Seite haben, die uns fragend, forschend und entwickelnd auf diesem Weg begleiten. Meine Damen und Herren, dafür müssen wir Geld in die Hand nehmen. Ich bit te um Ihre Unterstützung.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Hänsel und Gretel – Ein Märchen über Hoffnung und Not“, sollte in der Stuttgarter Oper erzählt werden, ein deutsches Märchen, schriftlich überliefert seit dem ganz frühen 19. Jahr hundert durch die Gebrüder Grimm.
Die Gebrüder Grimm sind es übrigens auch, die mit ihren vie len Märchen, in denen sie die Todesangst der Menschen vor dem Wolf thematisiert haben, diese Angst tief – für meine Überzeugung: ganz tief – im kulturellen Gedächtnis verankert haben. Das muss ich in Bezug auf die Debatte von eben noch mal sagen.
Ein deutsches Märchen also, inszeniert von einem renommier ten russischen Regisseur und Regimekritiker, der diese Ge schichte über Hunger, Vertreibung und Todesdrohung von zwei Kindern in den Kontext der Globalisierung und des Völ kermords in Ruanda stellt.
Russland und Ruanda – viele von uns kennen weder das eine noch das andere Land, wie ich annehme. Aber die Bezüge und sogar die gemeinsame Geschichte von Baden-Württemberg und Russland sind durchaus vielfältig. Zuletzt hat uns das die großartige Ausstellung „Im Glanz der Zaren“ des Landes museums Württemberg vor Augen geführt. 140 000 Besucher haben sich für die Verbindungen der Häuser Württemberg und Romanow interessiert.
Auch heute bestehen vielfältige Beziehungen zwischen Deutsch land und Russland. Wir unterhalten dort drei Goethe-Institute. Es gibt 900 Hochschulkooperationen. 15 000 russische Stu dierende sind bei uns eingeschrieben, jeder Zehnte von ihnen mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Aus tauschdienstes. 2 000 junge Leute studieren jedes Jahr als Sti pendiaten in Russland. Es gibt auch 1 000 Schulpartnerschaf ten.
Es gibt also Bezüge, und der Regisseur, Bühnenbildner und Kostümbildner Kirill Serebrennikov war auch nicht zum ers ten Mal nach Stuttgart eingeladen worden, um eine Oper zu inszenieren. Aber bevor er jetzt mit den Proben zu „Hänsel und Gretel“ beginnen konnte, wurde er, wie der Kollege Kern eben schon beschrieben hat, in seinem Heimatland unter Hausarrest gestellt und hatte keine Möglichkeit mehr, seinen Projekten in der Welt nachzugehen.
Auch in anderen Ländern werden Künstler politisch verfolgt, wie der türkische Pianist Fazil Say oder der chinesische Kon zeptkünstler Ai Weiwei. Das bringt uns einmal mehr dazu, uns mit der Freiheit der Kunst zu beschäftigen, die in unserem Grundgesetz fest verankert ist. Ganz ausdrücklich ist die Kunstfreiheit in Artikel 5 festgelegt.
Uns, der CDU, war es wichtig, dies auch im baden-württem bergischen Koalitionsvertrag noch einmal ausdrücklich zu be tonen. Da heißt es:
Wir schützen die Freiheit der Kunst und bewahren sie vor jeder Einflussnahme.
In der globalen Welt müssen wir uns aber auch damit ausein andersetzen, dass es Versuche von außen gibt, bei uns hier im Land unsere Kunstfreiheit anzugreifen.
Ein Beispiel dafür gab es in Konstanz im Jahr 2014. Da soll te „Das Märchen vom letzten Gedanken“ uraufgeführt wer den. Es thematisierte den türkischen Völkermord an den Ar meniern. Der türkische Generalkonsul in Karlsruhe wandte
sich damals gegen diese Theateraufführung und forderte, dass zumindest ein Brief verlesen wurde, um diesen Völkermord abzustreiten.
Solch einen Angriff auf die Kunstfreiheit, meine Damen und Herren, können wir nicht tolerieren. Ich bin sehr dankbar, dass damals der Kollege Lasotta – als Einziger hier in diesem Haus – dieses Thema aufgegriffen hat und zumindest einen parla mentarischen Antrag dazu gestellt hat.
Ich gebe gern zu: Auch wir sind nicht davor gefeit, Kunst zu instrumentalisieren – das müssen wir uns wirklich immer wie der bewusst machen –: als Standortfaktor, als Wirtschaftsfak tor, als sinnstiftend für den Zusammenhalt der Gesellschaft, für die Sozialarbeit, für die Jugendarbeit und – seien wir ehr lich – für die kulturelle Bildung und für die interkulturelle Ar beit.
Aber, meine Damen und Herren – das ist meine ganz persön liche Überzeugung –, wir dürfen Kunst nicht überfrachten. Ein Kunstwerk muss nicht nützlich sein. Ein Kunstwerk muss nicht gefallen. Umgekehrt gilt aber auch: Ein Kunstwerk darf auch einfach nur gefallen, es muss keinem Zweck dienen –
ganz nach dem Motto von Goethe in „Torquato Tasso“; Goe the lässt seinen Torquato Tasso sagen: „Erlaubt ist, was ge fällt.“ Das gilt immer noch. Ein Kunstwerk darf um seiner selbst willen da sein. Es darf rein ästhetisch und sinnlich wir ken. Das gehört meinem Verständnis nach auch zur künstle rischen Freiheit, meine Damen und Herren.
Uns Politikern – das müssen wir uns hier immer wieder klar machen – steht es nicht zu, Kunst zu bewerten oder gar Geld entsprechend unserem Geschmack oder unseren politischen Anforderungen zu gewähren oder zu verwehren. Wir haben einfach nur die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu ge stalten, dass sich Künstlerinnen und Künstler frei entfalten können. Wir sollten dafür sorgen, dass möglichst viele Men schen – und zwar überall im Land, flächendeckend – die Mög lichkeit haben, kulturelle Angebote wahrzunehmen, wenn sie das möchten.
Für die CDU darf ich also ganz deutlich sagen: Wir verteidi gen die Freiheit der Kunst, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil unsere Verfassung, wie eben schon angesprochen wurde, auf den Trümmern einer Diktatur aufgebaut wurde.
Unsere Geschichte – deswegen haben wir ja heute auch des 9. Novembers 1938 gedacht – kennt Bücherverbrennungen und den Stempel der sogenannten entarteten Kunst. Sie holt uns immer wieder ein und zwingt uns zur Erinnerung.
Denken Sie z. B. daran, dass derzeit in Bonn und in Bern pa rallel zwei Ausstellungen unter dem Titel „Bestandsaufnah me Gurlitt. Der NS-Kunstraub und die Folgen“ gezeigt wer
den. Sie zeigen beschlagnahmte Kunstwerke aus der Zeit des Nationalsozialismus, die der Kunsthändler Hildebrand Gur litt im Auftrag der Nazis verwerten sollte. Die Sammlung wur de überraschend 2012 in München bei seinem Sohn entdeckt. Einmal mehr zeigt sich: Wir können uns unserem fatalen Er be nicht entziehen.
Daher fühlen wir uns auch berufen, Künstlerinnen und Künst ler in anderen Ländern dabei zu unterstützen, wenn sie für die Menschenrechte und die Kunstfreiheit kämpfen.
Für die CDU-Fraktion möchte ich daher ganz ausdrücklich al len Beteiligten an den Staatstheatern Stuttgart dafür danken, dass sie diese Inszenierung möglich gemacht haben, dass sie solch ein starkes Zeichen gesetzt haben, dass sie all diese Mü hen, die damit verbunden waren, dieses Provisorium zur Auf führung zu bringen, auf sich genommen haben. Sie haben da mit für uns alle die Solidarität mit Kirill Serebrennikov zum Ausdruck gebracht. Dafür ganz herzlichen Dank.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Zitat des Literatur nobelpreisträgers Heinrich Böll anführen, Heinrich Böll, der am 21. Dezember 100 Jahre alt geworden wäre, der sich schon in den Fünfzigerjahren gerade für russische Schriftsteller ein gesetzt hat – Alexander Solschenizyn, Lew Kopelew hat er nach deren Ausreisen 1974, 1980 bei sich zu Hause als Gäs te aufgenommen –, Heinrich Böll, der Mitglied in keiner Par tei war und der deswegen auch von keiner Partei vereinnahmt werden darf.
Sein Sohn sagt heute über ihn, er war in erster Linie Autor, Künstler und Literat, und er wünscht sich, dass in Zukunft sein literarisches Werk stärker gewürdigt wird und nicht immer nur sein politisches Engagement im Vordergrund steht.
Heinrich Böll wird oft zitiert mit dem Satz:
Freiheit wird nie geschenkt, immer nur gewonnen.
Deswegen bewahren wir also die Freiheit der Kunst, die wir uns nach 1945 hier in Baden-Württemberg und in Deutsch land erworben haben. Helfen wir russischen und anderen Künstlerinnen und Künstlern, die Freiheit in ihren eigenen Ländern zu gewinnen. Denn das sind wir unserer eigenen Ge schichte schuldig.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am dritten Tag nach der Bundestagswahl beantra gen die Grünen hier im Landtag eine Debatte über die Hoch schullandschaft in Baden-Württemberg. Ehrlich gesagt habe ich gedacht, dass die Menschen im Land vielleicht im Mo ment eher andere Fragen bewegen.
Ein Blick in den Pressespiegel von heute Morgen zeigt uns aber, dass die Hochschulpolitik die Öffentlichkeit doch stark beschäftigt. Die Hochschule Ludwigsburg sorgt leider wieder für negative Schlagzeilen. In Konstanz klagen Professoren ge gen ihre Uni, weil man dort dem Wunsch – gerade der Grü nen – nach einer Verpflichtung zu Open Access nachkommen will, und in Heilbronn wird – ich muss sagen: leider – die neue LHG-Novelle, die gerade in der Anhörung ist, heftig kritisiert.
Ich bin aber weiterhin der Meinung, dass wir hier in BadenWürttemberg im Wissenschaftsbereich sehr gut aufgestellt sind, meine Damen und Herren.
Wir wissen aber auch, dass wir hier im Land nicht mehr ganz allein dafür verantwortlich sind, welche Perspektiven es für den wissenschaftlichen Nachwuchs bei uns gibt und wie wir Gründer und Start-ups noch besser fördern können. Sie wis sen alle: Es gab vor drei Jahren eine Lockerung des sogenann ten Kooperationsverbots im Grundgesetz. Seitdem wirkt der Bund bei unserer Hochschulpolitik kräftig mit – bisher aller dings, wie ich finde, nicht zu unserem Schaden. Wir konnten uns in den vergangenen vier Jahren wirklich nicht beklagen. Es flossen gewaltige Summen auch in unser Land. Ich denke, es ist auch der CDU-Bundesministerin zu verdanken, dass z. B. die Hochschulen für angewandte Wissenschaften noch stärker in den Blick genommen wurden. Denken Sie nur an das Programm „Innovative Hochschule“ in der neuen Exzel lenzstrategie.
Das ist ein eigenes Programm für die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen. Ich freue mich sehr, dass da auch schon vier Anträge aus Baden-Württemberg erfolgreich waren.
Der Bund unterstützt uns auch bei der Förderung des wissen schaftlichen Nachwuchses. Das ist ein Thema, das uns schon lange beschäftigt. Man muss ehrlich sagen: Wissenschaftspo litik lebt nicht nur von Innovationen, sondern gerade auch von langen Linien und stabiler Konstanz. Ich finde, es hat unse rem Land gutgetan, dass es seit 1978, als ein eigenständiges Wissenschaftsministerium eingerichtet wurde, nur vier Wis senschaftsminister mit langjährigen Amtszeiten gab. Da gab es bei uns eine Konstanz, die sich bewährt hat.
Schon lange stellen wir uns die Frage: Wie können wir die Besten bei uns behalten? Kluge Köpfe werden überall gesucht.
Der Wettbewerb im Wissenschafts- und Forschungsbereich ist härter geworden und ist wirklich nicht zu unterschätzen, mei ne Damen und Herren.
Seit der Zeit von Minister Frankenberg gibt es sogenannte Ju niorprofessuren, die junge Wissenschaftler schon früh an die Hochschulen in unserem Land binden sollen. Dies wollen wir jetzt – die Kollegin Seemann hat es angesprochen – im Lan deshochschulgesetz noch weiter ausbauen und sogenannte Tenure-Track-Professuren im Gesetz verankern. Das ist ein eigenständiger Karriereweg hin zur Professur. Man muss sich nicht erst habilitieren, um sich dann irgendwann mal auf eine frei werdende Professur bewerben zu können. Vielmehr kön nen vielversprechende junge Wissenschaftler ausgewählt wer den und bekommen dann die Zusicherung, nach einer Phase der Bewährung, der sogenannten Tenure-Track-Phase, eine W-3-Lebenszeitprofessur zu erhalten.
Dadurch wird der Weg zur Professur berechenbar, und die Be rufung erfolgt schon viel früher im Leben, als das bisher der Fall war.
In anderen Ländern ist dies schon länger so geregelt. Bei der Reise des Wissenschaftsausschusses in die USA im letzten Frühjahr ist uns sehr deutlich vor Augen geführt worden, dass wir vielversprechende junge Wissenschaftler an das Ausland verlieren, wenn wir ihnen nicht rechtzeitig solche verlässli chen Perspektiven in unserer heimischen Wissenschaft auf zeigen können.
Auch hier hilft uns jetzt der Bund – Kollegin Seemann hat es angesprochen –: Durch das Tenure-Track-Programm sollen 1 000 neue Professuren eingerichtet werden. Auch ich freue mich, dass wir da schon die ersten 65 bewilligt bekommen ha ben.
Bund und Land ziehen also an einem Strang, um die Hoch schulen zu stärken und den wissenschaftlichen Nachwuchs wie auch die Gründer zu fördern. Wir – das darf ich an dieser Stelle sagen – sind daher sehr interessiert daran, dass die Wis senschaftspolitik in Berlin wieder in gute Hände kommt, nach dem, wie ich gehört habe, Frau Wanka gesagt hat, dass sie nicht mehr zur Verfügung stehe.
Unsere Innovationsfähigkeit und damit unser Wohlstand hän gen entscheidend davon ab, ob es gelingt, ein attraktives For schungsklima zu entwickeln und Wege zu ebnen, wie die Er kenntnisse aus den Hochschulen heraus in die Unternehmen überführt werden können und wie sie als Produkte auf den Markt gelangen und dort auch erfolgreich verkauft werden können.
Auch die Frage, wie Wissenschaft und Wirtschaft zueinander finden, hat schon die früheren CDU-Wissenschaftsminister intensiv beschäftigt. Aber – das müssen wir wohl ehrlich sa gen – in Zeiten der Digitalisierung – dieses Thema haben wir vorhin breit besprochen –, der Globalisierung und des ver stärkten internationalen Wettbewerbs ist dieser Technologie transfer eine noch drängendere Frage, der wir uns stellen müs sen.
Ich meine, wir können sehr froh sein, dass wir einen starken industriellen Sektor bei uns in Deutschland und besonders in
Baden-Württemberg haben. Es ist einerseits ein Hindernis für junge Menschen, sich selbstständig zu machen, weil dort na türlich stabile und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse winken. Aber die Industrie bietet auch enorme Chancen, wenn wir sie eben mit diesen neuen digitalen Möglichkeiten verbin den können. Bei uns werden noch 30 % des Bruttoinlandspro dukts in der Industrie erwirtschaftet. In den USA, in Frank reich, in England sind es glatt zehn Prozentpunkte weniger. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns das vor Augen führen.
Deswegen hat z. B. die Universität Stuttgart auf dem Vaihin ger Campus die Arena 2036 aufgebaut, übrigens auch vom Bund und sogar von der EU mitfinanziert. Das ist eine For schungsplattform für Mobilität. Sie versteht sich als eine Art Forschungsfabrik, eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Industrie und als Impulsgeber für die nächsten Fahrzeug generationen. Bis zum Jahr 2036 – das ist dann das 150-Jahr Jubiläum des Automobils – soll dort geforscht werden, wie man die gesamte Wertschöpfungskette des künftigen voll di gitalisierten Fahrzeugs neu denken, aber auch umsetzen kann. Die Universität Stuttgart hat auch eigens eine Tochtergesell schaft gegründet, eine Technologietransfergesellschaft, die bei Ausgründungen, bei Existenzgründungen unterstützen soll. Ich glaube, das sind ganz wichtige Maßnahmen, die schon vor einiger Zeit auf den Weg gebracht wurden.
Ich denke, wenn solch ein Geist an einer solchen Hochschu le weht, dann überträgt er sich auch auf die Studierenden und ermutigt dann zur Selbstständigkeit und gibt vielleicht auch Anstöße dazu, ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Die Möglichkeiten der Hochschulen, diese Unternehmens gründungen weiter zu fördern – das ist eben auch schon an gesprochen worden –, wollen wir jetzt im Hochschulgesetz noch besser verankern und die Hochschulen wirklich berech tigen, diesen jungen Wissenschaftlern ihre Infrastruktur, die Labore, die Werkstätten, die Maschinen, die Büros zur Verfü gung zu stellen, damit sie dort wenigstens einmal drei Jahre am Anfang ihrer Unternehmensgründung diese Möglichkei ten in einem geschützten Raum nutzen können. Wir haben auch damit schon gewisse Erfahrungen. Wir haben vor zwei Jahren einmal in Karlsruhe das CyberForum besucht, wo sich Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmer, Grün der, aber auch Kreative, Studierende, Business Angels und auch Auszubildende miteinander vernetzen.
Ich glaube, die Zukunft liegt in dem vernetzten Zusammen arbeiten. Ich denke, wir sind gut beraten, auf diesem Weg wei ter voranzuschreiten. Bleiben wir dran! Die Konkurrenz schläft nicht. Das gilt nicht nur für die Wirtschaft, sondern eben auch für die Wissenschaft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es scheint ja bei dieser Debatte doch ein bisschen darum zu gehen, die Änderung des Lan deshochschulgesetzes hier schon einmal vorab zu diskutieren. Auch das Thema „Verfasste Studierendenschaft“ ist eben an gesprochen worden. Die Ministerin betont ja immer: „Da än dert sich nichts.“ Zu Recht verweist sie auf ein Urteil des Bun desverwaltungsgerichts von 1979; es hat ausdrücklich gesagt, dass die Verfasste Studierendenschaft kein allgemeinpoliti sches Mandat hat. Und genau dies haben wir jetzt noch ein mal präzisiert.
Das Gesetz von Grün-Rot war halt schlecht gemacht.
Ich weiß nicht, warum Sie so subtil dieses allgemeinpolitische Mandat doch wieder hineinschreiben mussten, sodass es Miss verständnisse gab und man junge Leute auch auf falsche Fähr ten gesetzt hat.
Insofern bin ich sehr dankbar, dass wir uns jetzt darauf eini gen konnten, diesen Begriff des allgemeinpolitischen Man dats aus dem Gesetz herauszunehmen und hier noch einmal ganz deutlich zu machen: Wir schätzen das Engagement von Studierenden an den Hochschulen, wenn sie sich für die eige
nen Belange einsetzen, ganz im Sinne von: „Demokratie heißt, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen.“ Aber Missbrauch soll nicht mehr möglich sein.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben eben die Unterschiede zwischen den Ereignissen in Konstanz und in Ludwigsburg hervorgehoben. Aber wenn ich es richtig ver standen habe, stand in beiden Fällen zu Beginn eine Richtli nie, die nicht in Ordnung war – um das einmal so unspezifisch zu sagen.
Haben Sie, hat Ihr Haus in der Vergangenheit nach den Erfah rungen mit Ludwigsburg etwas unternommen, um sich über die Richtlinien für die Zulagenpraxis, die an den Universitä ten und den anderen Hochschulen im Land Gültigkeit haben, selbst Einblicke, Kenntnisse zu verschaffen? Wenn Ihr Haus aktiv geworden ist, wie ist man da vorgegangen? Hat man al le Homepages angeklickt, hat man einmal eine Sitzung ein berufen? Oder haben Sie jeweils Kontakt mit den einzelnen Universitäten und den anderen Hochschulen aufgenommen? Das ist die eine Frage.
Der zweite Frage: Ist zu erwarten, dass es möglicherweise noch mehr Fälle geben wird, die nach den Ereignissen in Kon stanz in der Presse auftauchen werden?
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Staatssekretä rin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben gesagt, 465 Projekte seien seit 2012 mit 11 Millionen € gefördert worden. Es ist wirklich beachtlich, was hierdurch angeschoben wer den konnte.
Können Sie uns noch einmal darlegen, wie hoch der Haus haltsansatz aktuell ist? Wir haben gehört, dass die einzelnen Ministerien jetzt mit hohen Sparauflagen belegt werden. Kön nen Sie sicherstellen, dass dieser Innovationsfonds ungescho ren davonkommt und bestehen bleibt, oder rechnen Sie mit einer Minderausgabe?