Werner Raab

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Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eineinhalb Jahre nach der Einbringung der Drucksache 14/4477 besprechen wir heute drei Anträge, die allesamt aus dem Jahr 2009 stammen. Dringlichkeit, Herr Kollege Wehows ky sieht anders aus.
Dennoch: Niemand bestreitet die Wichtigkeit des auch in Ba den-Württemberg eingeleiteten Paradigmenwechsels, Men schen mit Behinderungen so weit wie möglich eine gleichbe rechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Ge sellschaft zu ermöglichen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat Eingang in die Ge setzgebung gefunden, Frau Mielich, u. a. in das Kindertages betreuungsgesetz.
Es entspricht den Erfordernissen der Konvention.
Wir alle kennen Beispiele, wie in der schulischen Bildung In klusion Einzug hält, wobei das Wohl des behinderten Kindes im Vordergrund der Entscheidung stehen muss, welches Schulangebot das beste ist. Es geht nicht um etwas Neues, um die Erfüllung einer Vorgabe, sondern immer zuerst um die Be dürfnisse einzelner Menschen.
Weil Sie das jetzt eben so herausgestrichen haben, Frau Mie lich: Auch das Elternwahlrecht muss sich dem Wohl des Kin des unterordnen.
Das definieren die Fachleute,
die die Eltern beraten, die das Kind untersuchen, es bewerten und sagen: „Diese oder jene Einrichtung ist wohl die beste für dieses Kind.“
Dass es dort auch einmal Irrtümer geben kann, ist doch klar. – Bewährte Einrichtungen arbeiten mit den Schulen zusam men. Es gibt individuelle Lösungen; die müssen wir suchen.
Nein, ich habe nicht mehr viel Zeit.
Auch bei der Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gibt es erfreuliche Beispiele, wobei in die sem Spannungsfeld auch die Beschützenden Werkstätten zu sehen sind. Die Leistungsträger in den Beschützenden Werk stätten könnten oft durchaus auch in den Arbeitsmarkt vermit telt werden. Aber sie sind eben die Leistungsträger, und man braucht sie in den Werkstätten gleichfalls.
Ja, das brauchen sie auch. Sie brauchen Aufträge, um zu überleben. Das heißt, sie müssen qualifizierte Arbeit abliefern können. Deshalb brauchen sie auch die Leistungsträger inner halb des Bereichs der behinderten Menschen.
Das ist eine Tatsache, die man kennt, wenn man sich öfter in solchen Einrichtungen aufhält, so wie ich das tue.
Die Aussagen in der Anlage zur Stellungnahme des Sozialmi nisteriums zum Antrag Drucksache 14/4477 haben aus Sicht des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behin derter Menschen keinen dringenden Bedarf für eine Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes ergeben.
Das Ergebnis der Zwischenbilanz ist, dass sich die gesetzli chen Rahmenbedingungen und Instrumente zur Förderung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Men schen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft be währt haben.
Dieser Fachmeinung hat sich das Landeskabinett angeschlos sen. Wir sollten den Maßstab für Änderungen von Gesetzen streng anlegen und nicht die Gesetze nur deshalb ändern, weil sich der Zeitgeist ändert. Wir müssen stringent bleiben und uns immer an den Erfordernissen der Menschen, für die wir die Gesetze machen, orientieren.
Wir legen unseren Arbeitsschwerpunkt darauf, dass die wirt schaftliche Entwicklung und die Beseitigung der Arbeitslo sigkeit im Vordergrund stehen müssen. Wir brauchen den Wirtschaftsaufschwung. Dieser gibt auch den Menschen mit Behinderungen die Chance, in Arbeit zu kommen, und zwar – wir haben es eben gesagt – in den Zulieferwerkstätten oder in den Einrichtungen der Lebenshilfe, die es im ganzen Land gibt.
Setzen wir unsere Energie in konkrete Verbesserungen ein, die den Menschen zugutekommen. Das ist aus unserer Sicht das primäre Ziel.
Einen Dank an alle, die in diesem Sinn eine hervorragende Arbeit im Land leisten. Dank den Mitgliedern des Landesbe hindertenbeirats für ihre qualifizierte Beratung insbesondere bei der Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe. Dank auch den Kooperationspartnern in der Wirtschaft, die einen wertvollen Beitrag für die Menschen mit Behinderun gen leisten.
Ich möchte zudem noch einen Dank an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen aus sprechen.
Er macht eine gute Arbeit, die insbesondere auch von den Ver bänden anerkannt wird. Dafür herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Verabschie dung der ersten Novelle zum Landesheimgesetz und den drei darauf basierenden Verordnungen – der Landesheimmitwir kungsverordnung, der Landesheimbauverordnung, die beide schon in Kraft getreten sind, sowie der noch ausstehenden Landesheimpersonalverordnung – werden wir ein verbrau cherfreundliches, das Selbstbestimmungsrecht der Bewohne rinnen und Bewohner in Pflegeheimen förderndes Gesetzes werk in den Händen haben,
das auch für die Angehörigen und für die Betreiber der Ein richtungen Rechtssicherheit schafft.
Wie ich bereits an dieser Stelle ausgeführt habe: Über allem, was wir tun, muss das Gebot der Menschlichkeit stehen.
Bitte.
Danke schön. – Meine Damen und Herren, bei allem, was wir tun, so auch bei diesem Gesetzes werk, müssen wir Artikel 1 des Grundgesetzes beachten, in dem unmissverständlich steht:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das gilt auch und besonders dann, wenn es um Menschen geht, die der Pflege bedürfen. Das Gesetz und die Verordnun gen werden Flexibilität bei der Gestaltung unterschiedlicher Lebensabschnitte und unterschiedlicher Angebote ermögli chen. Gerade der Gedanke der Transparenz und die Vergleich barkeit der Angebote unterschiedlicher Träger führen zu mehr Verbraucherschutz, den wir alle in diesem Hohen Haus wol len.
Gute Qualität wird auch durch die Heimaufsichtsbehörden und ihre Qualitätsprüfungen gefördert. Die CDU-Landtags fraktion begrüßt die Veröffentlichung der Qualitätsberichte. Wir stimmen zu, dass dies erst ab dem 1. Januar 2011 stattfin den soll. Bis dahin können Erfahrungen bezüglich der Ver gleichbarkeit und der Aussagekraft gewonnen werden, die den
Heimnutzern zugutekommen werden. Daher müssen die Be richte lesbar, verständlich und damit verbraucherfreundlich gestaltet werden. Sie müssen und können eine gute Grundla ge dafür sein, wenn es um die Entscheidung geht, welche Ein richtung für die Betroffenen jeweils die optimale ist.
Damit kann auch die angemessene Qualität des Wohnens und die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkennt nisse entsprechende Qualität der Betreuung im Vorfeld der Entscheidung geprüft werden. Man muss vorher erkennen können, ob ein Heim gute Wohnbedingungen und eine anstän dige Pflege bietet, damit man weiß, wofür man sein Geld aus gibt.
Selbstverständlich müssen Doppelprüfungen von Heimauf sicht und MDK vermieden werden. Das lässt Bürokratie erst gar nicht entstehen und verbraucht bei den Prüfenden und den Geprüften nicht unnötig Ressourcen und Geld.
Wir bleiben dabei: In Einrichtungen für Menschen mit Behin derungen soll die Möglichkeit der Bildung eines Angehöri gen- und Betreuerbeirats geschaffen werden, der den Heim beirat berät und unterstützt. Das ist keine Diskriminierung, sondern ein zusätzliches Angebot, von dem man Gebrauch machen kann, aber nicht muss.
Alles in allem liegt uns nun nach der ersten Lesung und der ausführlichen Diskussion im Sozialausschuss ein Gesetzent wurf zum Heimrecht zur Verabschiedung vor, der das Heim vertragsrecht dem Bund überlässt, der dies mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in eigener Zuständigkeit gere gelt hat.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Änderungsanträgen sa gen, die deckungsgleich alle schon im Sozialausschuss behan delt wurden. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben die Grün de für unsere Ablehnung dort bereits dargelegt. Ich verweise hierzu als Berichterstatter auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 14/6261. Wir werden diese Anträge heute erneut ablehnen, weil sie zum Teil Forderungen erheben, für die es gar keine Grundlage gibt. Da mit meine ich den Antrag der Grünen.
Ich empfehle Ihnen und bitte Sie alle, der Beschlussempfeh lung des Sozialausschusses zuzustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, es ist noch keine zwei Jahre her, dass wir das Heimgesetz in diesem Hohen Haus verabschiedet ha ben, und schon ändern wir es wieder. Warum, wurde auch schon gesagt: Der Bund hat von seiner Gesetzgebungskom petenz Gebrauch gemacht, und damit ist klar, dass ab sofort das Bundesrecht allein gilt. Darum wollen wir die §§ 5 bis 9 aus unserem Gesetz streichen. Denn damit ist Rechtssicher heit verbunden, die wir im Sinne der Betroffenen und der Ver braucher in diesem Land herbeiführen wollen.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt diese Vereinfachung. Wir wollen zunächst einmal, dass die Erprobung der Qualitätsbe richte stattfindet, und wir wollen zum 1. Januar 2011 diese Be richte allgemein vorschreiben. Wir wollen lesbare, verständ liche Berichte, die von den Heimaufsichtsbehörden für alle Betroffenen und deren Angehörige die erforderlichen Infor mationen im Zusammenhang mit der Frage enthalten, welches Heim für die jeweiligen Pflegebedürftigen das richtige sein kann.
Der Prüfleitfaden, der angesprochen wurde, ist sicherlich ein probates Mittel, um eine landeseinheitliche Grundlage zu schaffen, damit diese Berichte später auch vergleichbar sind und den notwendigen Informationsgehalt überhaupt erst ha ben können. Darin sehen wir Verbraucherschutz, den wir alle wollen.
Wir erwarten von den Veröffentlichungen der Qualitätsberich te, die umfassendere Erkenntnisse als die wesentlichen Prüf ergebnisse der Heimaufsichten bieten können, einen Wettbe werb der Einrichtungsträger. Sie werden in ihren Häusern eventuell noch vorhandene Probleme lösen und damit auch aus eigenem wirtschaftlichem Interesse die Qualität ihrer An gebote verbessern. Nach meiner Meinung kann sich eine Ein richtung künftig nicht der Veröffentlichung des Qualitätsbe richts entziehen, auch wenn dieser freiwillig bleibt. Ohnehin müssen die wesentlichen Erkenntnisse aus den jährlichen Überprüfungen der Heimaufsicht ab 2011 veröffentlicht wer den.
Die Heimaufsichtsbehörden werden nicht nur mit neuen Auf gaben belegt; sie werden künftig auch entlastet. Das geschieht durch das neue Verfahren zur Bestimmung von Fürsprecher gremien, die dann nicht mehr förmlich bestellt werden müs sen. Insoweit haben wir den Vorschlag des Landessenioren rats gern aufgegriffen.
Wichtig ist uns, dass nach dem Inkrafttreten der Landesheim bauverordnung im vergangenen Jahr auch die Landesheim mitwirkungsverordnung in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir die Lan desheimpersonalverordnung verabschiedet wissen. Somit wer den Rechtssicherheit, Verbraucherschutz und Wettbewerb zu einer weiteren Qualitätsverbesserung im Land führen.
Wir werden alles Weitere im Sozialausschuss beraten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Kaum ein Tag vergeht, an dem keine neuen Informationen, Schlagzeilen oder Nachrichten veröffentlicht werden, die unser Land im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland in bestem Licht darstellen. Wirtschaftsdaten, Arbeitslosenzahlen, Statistiken und die Lebenserwartung von Neugeborenen sowie Zahlen über die Bevölkerungsentwicklung sprechen eine eigene Sprache.
Das alles wird draußen gehört. So mancher macht seine persönliche Entscheidung, wo in Deutschland er leben möchte, an diesen Zahlen fest. Ein Beweis hierfür sind die Wanderungsgewinne der vergangenen 19 Jahre: 936 200 Menschen mehr sind nach Baden-Württemberg gekommen, als weggezogen sind. Das ist eine Abstimmung mit den Füßen und gleichzeitig eine Anerkennung der Leistungen der Menschen in diesem Land, eine Anerkennung der Leistungen der Wirtschaft, des Mittelstands, der Selbstständigen, der Ehrenamtsstruktur und der sozialen Träger. Das ist außerdem eine Anerkennung unserer erfolgreichen Regierungspolitik.
Der objektive Betrachter verliert dabei nicht die Zahl der Auswanderer aus dem Auge. Bevorzugte Auswanderungsziele waren die Nachbarländer Schweiz, Österreich und Frankreich.
Allein ein Drittel der Auswanderer sind in diese Länder gegangen. Dennoch sind die Zahlen allein nicht aussagekräftig. Nehmen wir den Mitarbeiter einer Firma, der für die Dauer von zwei, drei Jahren in eine Zweigniederlassung ins Ausland geht. Dieser wird als Auswanderer erfasst, obwohl er mit Sicherheit wieder nach Baden-Württemberg zurückkommen wird. Gleiches gilt für junge Akademiker, die für eine begrenzte Zeit ins Ausland gehen, um Erfahrungen zu sammeln.
Als badischer Abgeordneter, dessen Wahlkreis in der PAMINARegion liegt,
kann ich aus eigener Anschauung feststellen, dass auch einige Auswanderer, die in das Elsass gegangen waren, wieder zurückgekommen sind. Als Gründe werden oftmals die medizinische Versorgung, die kommunale Infrastruktur und die hohe Qualität und Vielfalt der Angebote – vor allem für ältere Menschen – in Baden-Württemberg genannt.
Das Statistische Landesamt stellt zweifelsfrei fest, dass Baden-Württemberg und Bayern seit der Wiedervereinigung Deutschlands mit einem Plus von 9,4 % den höchsten Bevölkerungszuwachs in Deutschland erzielt haben. Einbußen hatten nicht nur die östlichen Bundesländer. Auch Berlin und Bremen sind – abgesehen von Sachsen-Anhalt mit den höchs ten Verlusten – „Verlustregionen“.
Eines ist klar: Die acht Bundesländer, deren Bevölkerungszahl früher und stärker abnimmt, werden in eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale kommen. Im Norden und Osten werden nicht nur Plattenbauten abgerissen. Die verbleibenden Menschen werden die nötige Infrastruktur der kommunalen Daseinsvorsorge nur schwer finanzieren können. Die Fixkos ten müssen von einer immer weiter abnehmenden „Kunden“Zahl bezahlt werden.
Was ist es also, was die Chancen der Generationen in BadenWürttemberg so positiv gestaltet?
Es sind viele Faktoren: das „Kinderland“, die enge Zusammenarbeit der Kommunen mit dem Land, die Leistungen der gesellschaftlichen Träger einer Vielzahl von Einrichtungen – der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen mit ihrer Trägerschaft der Daseinsvorsorge, vor allem in der Kinderbetreuung – sowie das am stärksten ausgeprägte freiwillige bür
gerschaftliche Engagement im Ehrenamt – um nur wenige zu nennen.
Es liegt sicherlich auch am hervorragenden und bundesweit herausragenden Angebot an Studienplätzen an den Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien,
dass viele junge Menschen zu uns kommen. Auch die engen Kooperationen der Wirtschaft mit den Universitäten und Hoch schulen sowie die große Dichte an Fraunhofer-, Max-Planck- und Helmholtz-Instituten tun ihr Übriges.
Entschuldigen Sie, dann hören Sie bitte zu.
Bis zu acht Bewerbungen um einen Studienplatz sind keine Seltenheit.
Dies gilt nicht nur für die Eliteuniversitäten. Wer seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt von vornherein verbessern will, der bemüht sich um einen Studienplatz in Baden-Württemberg. Die Konkurrenz um die besten Köpfe ist in vollem Gang. Wer sie gewinnt, hat einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der demografischen Entwicklung getan. Nicht umsonst legen die Universitäts- und die Hochschulstädte bei ihrer Einwohnerzahl zu.
Meine Damen und Herren, ich werde nachher im zweiten Teil meiner Rede noch auf weitere Punkte eingehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte bis hierhin war sehr aufschlussreich und hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, die die Opposition hat. Auf der einen Seite – Frau Mielich, da schaue ich Sie an – loben Sie die Zahlen, loben Sie die Zustände im Land Baden-Württemberg. Dann bekommen Sie auf der anderen Seite die Schwierigkeit, alles in Zweifel zu ziehen und wieder infrage zu stellen.
Denn – das gilt auch für Sie, Frau Altpeter – wer genau hingehört hat, hat gemerkt: Immer dann, wenn Sie Probleme aufzeigen, müssen Sie auf die Bundespolitik ausweichen.
Die Aufgaben, die das Land Baden-Württemberg in eigener Zuständigkeit erfüllen kann, sind hervorragend gelöst. Ich möchte das Thema nicht eingrenzen und die Debatte nicht nur auf das Thema reduzieren, ein Ministerium zu fordern.
Wer sagt denn immer, wir müssten schlank sein, wir dürften keine Kosten in die Höhe treiben?
Lesen Sie den Artikel genau.
Meine Damen und Herren, für mich bedeutet das: Das Thema Demografie ist nicht auf die Frage nach einem Ministerium zu reduzieren. Es ist eine Querschnittsaufgabe, die jede Ministerin, jeder Minister in diesem Kabinett zu erledigen hat.
Wenn Sie hier jetzt Ihre Konzepte vortragen, die Sie in der Bildungspolitik immer vortragen, dann schauen wir doch einmal auf die Ergebnisse.
Warum kommen denn die Leute nach Baden-Württemberg und studieren hier? Warum haben wir denn die Exzellenzuniversitäten?
Weil wir hervorragend aufgestellt sind. Das bitte ich jetzt einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Zum Ehrenamt: Natürlich haben wir eine Auszeichnungskultur für die ehrenamtlich Tätigen. Wir vernachlässigen sie nicht. Aber wir brauchen keine Steuerung des Ehrenamts über Landesbeamte.
Das Ehrenamt muss vor Ort aus den Bedürfnissen wachsen. Aus den Tatsachen, die vor Ort wichtig sind, muss sich das Ehrenamt entwickeln und hat sich das Ehrenamt entwickelt. Natürlich stehen wir erst am Anfang. Das ist doch selbstverständlich. Die demografische Entwicklung wird noch viel mehr Ehrenamt von uns abverlangen, und ich bin davon überzeugt, dass die Baden-Württembergerinnen und Baden-Würt temberger das auch leisten werden. Deshalb: Nicht der Staat muss es richten, sondern die Gesellschaft wird es richten. Das ist unser Ansatz von Politik. Diesen Ansatz unterstützen wir.
Frau Mielich, Sie beklagen die Steuererleichterungen. Wer bekommt denn die Steuererleichterungen?
Wenn Sie auf der einen Seite sagen, wir müssten die Hoteliers in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere in den Randbereichen in unserem Land,
z. B. gegenüber der Konkurrenz in der Schweiz, in Frankreich,
dann dürfen Sie andererseits natürlich nicht bemängeln, dass es zu einer Steuerminderung kommt.
Dass diese Steuerminderung finanziert werden muss, ist jedem klar.
Gehen Sie, Herr Gall, deshalb zum DEHOGA und sagen den Hoteliers, dass es ein Fehler sei, sie bei der Steuer zu begüns tigen. Sagen Sie das den Leuten. Wir sehen dies anders, und wir stehen auch zu dieser Entscheidung.
Meine Damen und Herren – die Frau Staatsrätin hat es ausgesprochen –, die Lebenserwartung ist in Baden-Württemberg die höchste.
Entschuldigung! Natürlich bestimmt nicht die Landesregierung die Lebenserwartung ihrer Bevölkerung.
Sie setzt aber die Voraussetzungen. Die Landesregierung hat mit ihrer Landespolitik durch vielfältige Entscheidungen mitgeholfen und dazu beigetragen, dass die Lebenserwartung in Baden-Württemberg höher sein kann als in anderen Ländern.
Ich gebe Ihnen einmal ein ganz einfaches Beispiel, das auch Sie verstehen: Nehmen Sie einmal die Einführung der StrokeUnits, der Schlaganfallstationen in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg. Dies ist doch ein sehr deutliches Beispiel, wie man zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen kann, wie man Menschen das Leben retten kann, die einen Schlaganfall gehabt haben.
Hätten wir diese Einrichtungen nicht, dann müssten wir viel mehr Tote beklagen. Das sind oft auch Menschen, die noch vollständig im Arbeitsprozess standen, und jeder einzelne Mensch fehlt nachher der Familie und kann seine Leistung innerhalb der Gesellschaft nicht mehr erbringen.
Das hier theoretisch vorzutragen ist immer einfach, aber Politik macht sich am Ende am Konkreten fest.
Das war jetzt ein ganz konkretes Beispiel. Meine Damen und Herren, wir müssen noch vieles weiterentwickeln – das habe ich vorhin schon einmal gesagt –, und wir müssen die Selbstständigkeit, die Teilhabe an der Gesellschaft zu unserem politischen Programm machen, wie wir es auch bisher getan haben.
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Autor hinweisen, den Sie vielleicht kennen: Uwe-Karsten Heye. Lesen Sie sein Buch „Gewonnene Jahre“, und Sie werden erkennen: Er könnte eigentlich der Regierungssprecher des Landes BadenWürttemberg sein.
Das, was er als Entwicklung der Zukunft auf dem politischen Feld vorträgt, ist genau das, was er hier in unserem Land sieht und abgeschrieben hat. Es ist ihm nicht zu widersprechen. Nachdem er der Chefredakteur des „vorwärts“ ist, glaube ich, dass Sie sein Buch ohne Not lesen könnten. Dann würden Sie darin vieles erkennen, was in Baden-Württemberg schon Thema ist.
Eines noch ganz zum Schluss, meine Damen und Herren: Das Statistische Landesamt hat leider noch nicht die Lebenserwartung der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg prognostiziert.
Das hängt sicherlich damit zusammen, dass Prognosen schwierig sind, insbesondere dann, wenn sie die Zukunft betreffen.
Danke schön.
Ich möchte an den Innenminister die Zusatzfrage stellen, …
… inwieweit die Bundesratsinitiative, über die wir heute sprechen, in der Innenministerkonferenz einen Konsens gefunden hat, zweitens ob die Position des Landes Baden-Württemberg in dieser Frage von der Innenministerkonferenz getragen wird oder ob wir weiter gehende Forderungen haben, die in dieser Bundesratsinitiative noch nicht angesprochen sind.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist der Ursprung aller Kreaturen, das wichtigste Nahrungsmittel,
ein Gut also, das unserer besonderen Aufmerksamkeit und unseres nachhaltigen Schutzes bedarf.
Die Wasserversorgung ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, die in Baden-Württemberg hervorragend organisiert ist.
Mit großer, mit erheblicher finanzieller Hilfe des Landes wurde eine Versorgungsstruktur aufgebaut, die gewährleistet, dass beste Wasserqualität zu jeder Zeit sicher dargeboten wird.
Wir setzen auf einen dreistufigen Verbund von 1 000 örtlichen, 200 Gruppen- und vier Fernwasserversorgungen. Große Teile unseres Landes sind Wasserschutzgebiete. Die 2 600 Wassergewinnungsanlagen gehören als Regie- oder Eigenbetriebe den Kommunen oder als öffentlich-rechtliche Verbände dem öffentlichen Sektor an. Das ist Daseinsvorsorge, die im Rahmen der Subsidiarität dort bleiben muss, wo sie heute ist, nämlich bei den Gemeinden.
Damit halten wir an der dezentralen, ortsnahen Versorgung fest. Um Wirtschaftlichkeit und hohe Qualität beizubehalten, müssen die Optimierungspotenziale in der Konzentration der kommunalen Kräfte gesucht werden. Dazu ist die Rechtsform der Zweckverbände bestens geeignet.
Vielen Dank, Herr Kollege. Das Lob nehme ich gern an. Abwarten, bis sie fertig ist!
Vor diesem Hintergrund müssen die Aktivitäten der Europäischen Kommission gesehen werden. Die 2007 zum Abschluss der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedete Protokollerklärung über die Dienste von allgemeinem Interesse, die dem Lissabon-Vertrag beigefügt wurde, erhält den Ermessensspielraum für die Organisation und die Finanzierung und ist damit eine Bestätigung der Artikel 28 des Grundgesetzes und 71 der Landesverfassung.
Das bedeutet für uns: Die DAI, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, bleiben eigenverantwortlich kommunal, gleichgültig ob öffentlich-rechtlicher oder teilweise privater Natur. Der Bundesrat begrüßte 2008, dass die EU-Kommission die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bei DAI bestätigt hat. Wir werden mit großer Aufmerksamkeit überwachen, dass die im Lissabon-Vertrag erstmals EU-rechtlich verankerte kommunale Selbstverantwortung und die damit verbundene
Gestaltungsfreiheit auch und gerade bei der Wasserversorgung anerkannt bleiben.
Das heißt auch: Wir erkennen an, dass bei freihändiger Vergabe an Dritte ein transparentes Verfahren angewandt werden muss. Wir wollen nicht, dass die EU wie beim Strom Oligopole ermöglicht; denn Trinkwasser ist nicht wie Strom beliebig produzierbar und transportierbar. Im Übrigen sind beim Strom die Preise auch nicht gefallen, wie zunächst erwartet wurde, sondern im Gegenteil gestiegen.
Wir wollen keine britischen Verhältnisse.
Diese zeigen uns, was auf uns zukommen würde, wenn sich die EU durchsetzen würde. Die EU hat dazu kein Recht. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in Baden-Württemberg in bes ten Händen, und da soll sie auch bleiben.
Ja, bei den Kommunen. Das sagte ich vorhin.
Lieber Kollege Heiler, wir als Bürgermeister haben uns mit diesem Problem mehr oder minder täglich beschäftigt. Es gibt natürlich hier und da auch einmal Probleme, aber insgesamt gesehen haben wir einen hervorragenden Standard.
Meine Damen und Herren, denken Sie doch einfach einmal daran: Der Bodensee ist der größte Trinkwasserspeicher. Dies haben wir über Jahrzehnte hinweg mit viel, viel Geld, mit mehreren Millionen Euro, erreicht. Dass wir dieses Gewässer in Trinkwasserqualität erhalten konnten, ist der Erfolg unserer Politik, und daran – ich denke, dass ich das hier auch sagen kann – ist dieses Hohe Haus wesentlich beteiligt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor noch nicht einmal sechs Wochen haben wir im Sozialausschuss den Berichtsantrag Drucksache 14/3967 behandelt und dem Plenum empfohlen, ihn für erledigt zu erklären. Seine Überschrift lautet: „Chancengleichheit in den Kommunen und Landkreisen – Zwischenbilanz“. Da
ran ist zu erkennen, dass es der Aufmerksamkeit der Antragsteller entgangen ist, dass Landkreise auch Kommunen sind.
Dessen ungeachtet lässt der Inhalt der Debatte im Ausschuss den Schluss zu, dass Sie die Sonderregelung für die Kommunen, die durch das Gesetz eingeführt wurde, nicht akzeptieren. Ich habe im Ausschuss schon damals gesagt: Es gehört zum Recht der kommunalen Selbstverwaltung, dass die Kommunen dafür sorgen, in eigener Verantwortung das Gesetz anzuwenden. Dies zu kontrollieren ist die Aufgabe der Gemeinderäte und der Kreistage. Dort muss das geschehen.
Da sind wir alle vertreten und können deutlich machen, was wir in diesem Bereich verbessern wollen. Wir müssen verbessern – insofern gebe ich Ihnen recht.
Wir werden auch dem Antrag, den Sie gestellt haben, nicht zustimmen. Denn wir sind der Meinung, wir sollten hier keine gesetzliche Ausweitung vornehmen. Vielmehr müssen die Kommunen das, wozu sie schon heute verpflichtet sind, in eigener Verantwortung durchführen.
Es bringt auch nichts, eine landesweite Erhebung zu machen. Wir wollen keine Bürokratie, sondern wir wollen dafür sorgen, dass durch unsere Beteiligung – unsere Parteien hier sind alle in den kommunalen Gremien vertreten – das Gesetz umgesetzt wird.
Dennoch gibt es eine positive Nachricht. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten in der Landesverwaltung nahm im Vergleich der Jahre 2005 und 2008 in allen Ministerien zu, interessanterweise im Staatsministerium mit 9 % am meisten.
Auch in höher dotierten Positionen, etwa in den Besoldungsgruppen A 15 und A 16 sowie B 2 bis B 6, ist ein kontinuierlicher Anstieg festzustellen, und dies, obwohl in etwa der Hälfte der Ministerien noch keine Chancengleichheitspläne, sondern Frauenförderpläne nach altem Recht gelten. Daran kann man erkennen, dass dem Thema Bedeutung beigemessen wird.
Die Stellungnahme zum Antrag Drucksache 14/2295 lässt deutlich erkennen, dass das Chancengleichheitsgesetz in ei nem kontinuierlichen Prozess umgesetzt wird. Natürlich kann man über die Geschwindigkeit streiten – da bin ich bei Ihnen –, aber zu sagen, es würde nichts geschehen, widerspricht den Tatsachen. Dass wir zu einem höheren Frauenanteil kommen, ist auch deshalb möglich, weil Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind und Fragen der Familienfreundlichkeit längst in die Personalpolitik Eingang gefunden haben.
Kernkompetenzen der Familienarbeit – das ist mir sehr wichtig – werden anerkannt. Sie finden sich bei den Auswahlkriterien und in den Entscheidungen über Personalbesetzungen wieder.
Alle Stadt- und Landkreise haben die Aufgabe, für mehr Chancengleichheit zu sorgen, auf Stelleninhaber übertragen. Das Thema hat ein Gesicht bekommen. Das sollten wir begrüßen und nicht bemängeln. Gerade die Führungskräfte in der Kommunalverwaltung haben überwiegend die Ausbildung zu Di
plomverwaltungswirten durchlaufen. Da seit Jahren 70 % der Studierenden weiblich sind, führt doch kein Weg daran vorbei, dass sich bei uns im Hinblick auf die Chancengleichheit eine weitere zahlenmäßige Verbesserung ergibt.
Die Verwaltungsreform, die angesprochen worden ist, hat neue Chancen – dafür gibt es Beispiele – und neue Möglichkeiten eröffnet, Frauen gezielt in höherwertige Funktionen zu bringen.
Alles in allem: Das Thema Chancengleichheit hat sich sowohl in der staatlichen als auch in der kommunalen Verwaltung etabliert. Wir sind auf einem besseren Weg, als das hier und heute beschrieben wurde. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn das ist auf der Grundlage des geltenden Rechts geschehen. Daher sehen wir keinen Handlungsbedarf, das Gesetz zu ändern.
Ich bitte darum: Bemängeln wir doch nicht ständig die Situation – die nachweislich besser wird –, sondern begrüßen wir die Verbesserungen und freuen uns darüber, und arbeiten wir überall dort weiter daran, wo wir die Kompetenzen haben und Entscheidungen treffen können!
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das heute zur Novellierung anstehende Bestattungsgesetz ist vor nahezu 39 Jahren in diesem Hohen Haus beschlossen worden. Bei seiner Aktualisierung haben wir uns als oberstes Prinzip die über den Tod hinausgehende Würde eines jeden Menschen als Leitlinie gesetzt. Viele unterschiedliche Erwartungshaltungen sollen Berücksichtigung finden, ohne ein Laisser-faire aufkommen zu lassen.
Die Gesellschaft hat ihre Anschauung im Umgang mit dem Tod verändert. Auch auf die Bestattungsform der Muslime
geht die Novelle ein. So kann zukünftig der Sargdeckel abgenommen und in das Grab gelegt werden, solange keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Technisch ist dies ohne Mehrkosten möglich.
Im Hinblick auf die Kommerzialisierung durch die Zurschaustellung von Leichen und Leichenteilen haben wir eine neue gesetzliche Regelung eingeführt, wonach öffentliche Leichenöffnungen unzulässig sind, da sie mit der Pietät nicht vereinbar sind.
Nachdem Gedanken über die Bestattung in baden-württembergischen Binnengewässern geäußert wurden, regeln wir klar und unmissverständlich: Seebestattung hat nichts mit Binnenseen zu tun. Auch das Schwäbische Meer ist keine hohe See. Für meine Fraktion kommt es nicht infrage, den größten Trinkwasserspeicher des Landes für Bestattungen freizugeben.
Neu im Gesetz ist das Bestattungsrecht – keine Bestattungspflicht – für Fehlgeburten. Hierauf müssen die Träger von Einrichtungen – das sind in der Regel Kliniken – mindestens einen Elternteil hinweisen. Falls von den Eltern eine Bestattung nicht gewünscht wird, müssen die Einrichtungen verstorbene Frühgeburten und Ungeborene bzw. Totgeborene unter würdigen Umständen auf ihre Kosten bestatten. Ein Begrabungsrecht auf dem eigenen Grundstück, wie es vorgeschlagen wurde, halten wir für problematisch. Zum einen hat nicht jede Familie ein eigenes Grundstück, zum anderen soll der Friedhof der öffentliche Raum der Trauer sein. Hierin stimmen wir mit den Leitungen der evangelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württemberg überein.
Die Städte und Gemeinden weisen zunehmend Felder aus, in denen nicht bestattungspflichtige verstorbene Frühgeburten und Ungeborene bzw. Totgeborene ihre letzte Ruhe finden können. Insofern wird jede Gemeinde geeignete Angebote entwickeln. Die Kosten sind unterschiedlich, z. B. in Rottenburg unter 200 €, in Ettlingen 385 €. Bei Hartz-IV-Empfängern wird – ich kann hier das Beispiel des Landkreises Karlsruhe nennen – ein entsprechender Kostenanteil übernommen, sodass die Frage der Bestattung nicht an der finanziellen Leis tungsfähigkeit der betroffenen Eltern festgemacht wird.
Das Bestattungsrecht ist auch ein Ausdruck der Sensibilität gegenüber Kindern vor ihrer Geburt. Denn es handelt sich um werdende Menschen, auch wenn sie allein noch nicht lebensfähig sind. Darin sehen wir auch keine parteipolitische Frage. Das gilt auch für unsere Ablehnung, die Aufbewahrung von Urnen im häuslichen Bereich zuzulassen, obwohl dies in anderen Ländern anders geregelt ist.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es für uns keine inhaltliche Verbindung zwischen der Bestattung von verstorbenen Frühgeburten bzw. Totgeburten und der Urnenaufbewahrung außerhalb eines Friedhofs gibt.
Alle anderen Rechtsänderungen sind aufgrund anderer Vorschriften erforderlich.
Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf vollumfänglich zu, dem Änderungsantrag Drucksache 14/4205-2 nicht.
Danke schön.
Herrn Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsrätin, ich möchte mich zunächst für Ihre Feststellung bedanken – –
Könnten Sie bitte warten, bis mein Satz zu Ende ist? – Auch wenn die Opposition hereinschreit, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Feststellung, dass dieser Landtag überdurchschnittlich ist.
Sie von der Opposition haben offensichtlich nicht zugehört. Baden-Württemberg ist das Land, das sich zuerst und am intensivsten mit dem demografischen, das heißt mit dem gesellschaftlichen Wandel befasst hat.
Der Bundestag hat sich sage und schreibe drei Legislaturperioden lang, von 1992 bis 2002, in Enquetekommissionen mit diesem Thema beschäftigt, ohne dass die rot-grüne Bundesregierung seinerzeit erkennbare Konsequenzen gezogen hätte.
Nordrhein-Westfalen hatte Teilaspekte bearbeitet, aber es gab keine umfassende parlamentarische Aufarbeitung des Themas.
Hessen hat erst 2007 die Arbeit seiner Enquetekommission beendet. Das Saarland hat gar erst 2007 begonnen.
Wer schreit, hat unrecht. – Aus den SPD-regierten Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die besonders stark betroffen sind, hört man wenig. Wenn man etwas vernommen hat, so war es die Diskussion im brandenburgischen Landtag, als es darum ging, ganze Dörfer zu schließen, um Menschen in stadtnähere Bereiche umzusiedeln.
Anders bei uns. Das erste Institut für Gerontologie wurde bereits in den Achtzigerjahren an der Universität Heidelberg eingerichtet. Wie erwähnt, war Ursula Lehr die erste Leiterin des Zentrums für Alternsforschung. Der Landtag von BadenWürttemberg hat bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode seine außerordentlich umfängliche Arbeit in seinem 364 Seiten umfassenden, vorausschauenden Bericht der Enquetekommission veröffentlicht, der Grundlage für die weitere Arbeit des Hohen Hauses ist. Ministerpräsident Oettinger war allen seinen Kollegen im Bund voraus. Er hat dem Thema mit der Berufung von Frau Dr. Hübner Kabinettsrang gegeben.
Nicht so in Rheinland-Pfalz. Die neuesten Zahlen auf der Homepage der Staatskanzlei von Herrn Beck – den müssten Sie kennen –
stammen aus dem Jahr 2005. Seither war Fehlanzeige.
Dabei ist die demografische Entwicklung in der Wertigkeit der Aktualität und in ihren Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land mit der Finanzkrise und dem Klimawandel vergleichbar. Das sind Themen, die zunächst zwar diskutiert werden, aber in ihrer vollen Auswirkung nicht den Stellenwert zugemessen erhalten, den sie zweifelsohne verdienen. Wichtig ist die Erkenntnis, dass es dabei um sich gegenseitig beeinflussende Wirkungen u. a. in der Wirtschaft, in der Sozial- und Bildungspolitik, im Hinblick auf die Integration und die Stabilisierung der Solidarsysteme geht.
Die CDU-Landtagsfraktion misst dem Thema ebenfalls große Bedeutung zu. Wir haben eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ständig und aktuell mit diesem Thema befasst.
Alle Ressorts der Landesregierung sind betroffen. Das zeigen die Ausführungen in der Drucksache 14/3021. In allen Ressorts wurden Initiativen ergriffen, die wir ausdrücklich begrüßen, und die Arbeit geht weiter.
Wichtig ist es mir in diesem Zusammenhang, das Thema in die Gesellschaft hineinzutragen. Wir sehen eine Chance, nicht nur die Belastungen beklagen zu müssen, sondern auch die Entwicklung zu unseren Gunsten nutzen zu können. Wenn auch manche Zahlen Sorgen bereiten: Ich freue mich darüber, dass der Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie und die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ohne Streit in der Öffentlichkeit einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, der einen Demografiefaktor beinhaltet. Das ist die Zukunftsfähigkeit, die ich mir wünsche.
Es geht gerade darum, kleinere und mittlere Unternehmen demografiefest zu machen. Ein neues Berufsbild „Demografieberater“ kann entstehen, der Firmen aufzeigt, wie sie auf Veränderungen am Markt reagieren müssen und wie sie ihre eigenen Strukturen auf die Zukunft ausrichten müssen.
Wir müssen die rückgängige Zahl von Schul- und Studienabgängern berücksichtigen und die Chancen nutzen, die 2012 durch die zwei Abiturjahrgänge aus G 9 und G 8 entstehen. Wer heute nicht ausbildet, wird morgen Schwierigkeiten haben, qualifizierten Nachwuchs zu bekommen.
Man glaubt es kaum, aber es gibt auch in Baden-Württemberg Geschäftsführer in Firmen, die die Berufsakademie noch nicht kennen, obwohl es ihren Firmen an Ingenieurnachwuchs mangelt. Zukunftsgerichtete Handwerker und Mittelständler haben längst Schulpartnerschaften und Kooperationen mit Haupt- und Realschulen als eine Win-win-Situation erkannt.
Jeder nicht besetzte Arbeitsplatz ist eine Einschränkung des Bruttosozialprodukts. Allein die fehlenden Ingenieure verringern das BSP um 3 % im Jahr. Wenn die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um die prognostizierten 2,1 Millionen Menschen sinken wird, sinken unweigerlich auch die Wirtschaftskraft und die tragenden Stützen der Sozialsysteme in unserem Land. Dies sind Tatsachen, denen wir ins Auge sehen.
Aus diesem Grund ist das Thema „Demografischer Wandel“ auch ein Bildungsthema. Bundespräsident Horst Köhler hat in seiner Eröffnungsrede zum Berliner Forum im Oktober dieses Jahres ausgeführt:
Unterschiede und Ungleichheiten in einer Gesellschaft sind historisch gesehen nichts Neues. … Sie sind … auch Ausdruck der Freiheit eines jeden von uns, … Die Herstellung völliger Gleichheit ist weder möglich noch wünschenswert.
Unterschiede und Ungleichheiten machen die Vielfalt unserer Gesellschaft aus, und sie spornen zu Leistung und Anstrengung an.
Aus dieser Erkenntnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, erwachsen unsere politische Verantwortung und die daraus abzuleitenden Aktivitäten. Die Bildungsinitiative ist auch ein wirksamer Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels in unserem Land.
Es ist schön, dass wir in Baden-Württemberg, statistisch gesehen, bundesweit die Jüngsten sind und am längsten leben. Es ist schön, dass das Durchschnittsalter in Baden-Württemberg mit 42 Jahren fast ein Jahr unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Es ist schön, dass in Baden-Württemberg die Mädchen damit rechnen können, 83 Jahre alt zu werden, und die Buben immerhin eine Lebenserwartung von 79 Jahren haben. Es ist schön, dass sich zwischen 1991 und 2007 rund 750 000 Menschen für Baden-Württemberg entschieden und Wohnung in unserem Land genommen haben. Das zeigt, die Menschen haben Zuversicht und sehen in Baden-Württemberg bessere Lebenschancen für sich und ihre Kinder. Dies alles macht die
Herausforderungen insgesamt beherrschbarer und bestätigt die gute Politik, die in unserem Land gemacht wird.
Es ist unsere Pflicht, der kommenden Generation Handlungsspielräume zu ermöglichen. Die Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden hoffentlich den gewünschten Erfolg bringen, und die Geburtenrate wird hoffentlich den Tiefstand von 1,3 verlassen. Das wird in der kommenden Zeit eine interessante Beobachtung werden.
Dennoch müssen wir Menschen durch attraktive Angebote an Arbeits- und Studienplätzen anreizen, sich für Baden-Würt temberg zu entscheiden. Alle politischen und konzeptionellen Aktivitäten, die zur Steigerung der Attraktivität unseres Landes beigetragen haben, verbinde ich mit der Tatsache, dass wir früher und ernsthafter als andere die demografische Entwicklung nicht nur beschreiben, sondern sie auch als konkrete Chance zur aktiven Gestaltung begreifen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Baden-Württemberg „Kinderland“ und Wachstumsland bleibt.
Mein Dank gilt allen – in den Kommunen, in den Verbänden, in den Kirchen, in der Wirtschaft –, die dazu beigetragen haben, mit engagierter und qualifizierter Arbeit die Aufgaben zu bewältigen. Ich möchte stellvertretend Ihnen, Frau Staatsrätin Dr. Hübner, für die Arbeit danken,
die Sie und die Ministerien – und zwar alle Ministerien – geleistet haben und auch in Zukunft leisten.
Meine Damen und Herren, Frau Altpeter: Sie haben Fragen, wir haben die Antworten.
In vielen Parametern der Politik haben wir die besten Voraussetzungen. Sie reden schlecht, was bundesweit als vorbildlich anerkannt ist.
Wir lassen die Kommunen nicht allein,
sondern wir akzeptieren, dass sie diese Arbeit im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung klug, ideenreich und mit vielfältigen Angeboten ausgestalten. Das ist der Weg, auf dem wir uns befinden, und den werden wir konsequent und erfolgreich weitergehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ohne dass dies explizit auf der Tagesordnung steht, ist das Thema „Demografische Entwicklung“ heute im Fokus unserer Debatte bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für das erste badenwürttembergische Heimgesetz. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land um 54 % zunehmen. Dies ist Grund genug, ein zukunftweisendes Gesetz zu erlassen, dessen Aktualität bereits heute gegeben ist.
Bei allen berechtigten Interessen der Leistungsanbieter: Für uns sind die Anliegen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und der Verbraucherschutz das primäre Ziel der gesetzlichen Regelung. Dennoch haben wir ein Gesetz entwickelt, das auch dem Gedanken der Vereinfachung und Entbürokratisierung gerecht wird. Die durch die Föderalismusreform vom Bund auf das Land übergegangene Zuständigkeit hat uns die Chance gegeben, eine klare Definition und eine Abgrenzung zum betreuten Wohnen und zum ambulant betreuten Wohnen vorzunehmen.
Ein der CDU-Fraktion besonders wichtiger Bereich ist die Ermöglichung neuer Wohnformen. An diesen Leitlinien haben wir uns orientiert und entgegen anderslautender Äußerungen auch von Leistungserbringern Zustimmung erfahren. Auch der Landesseniorenrat hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hörrmann, letzte Woche beim Landesseniorentag in Heilbronn grundsätzlich zustimmende Worte gefunden.
Danke für die Bestätigung. Wir waren ja alle vier auf dem Podium. Dem ist nicht zu widersprechen.
Was haben wir im Hinblick auf das Bundesrecht verbessert? Wer Qualität sichern möchte, muss eine Fachkraftquote zur Vorhaltung von ausreichend qualifiziertem Personal vorschrei
ben. Wir wollen 50 % – Ausnahmen nur, wenn es die Belange der Bewohner erlauben.
Gute Qualität wird auch durch die Arbeit der Heimaufsicht und deren unangemeldete Begehungen erreicht. Die im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellenden 150 000 € werden den erforderlichen Sachverstand gewährleisten.
Auch von den in zwei Jahren zu erstellenden Qualitätsberichten versprechen wir uns eine Verbesserung zugunsten der Bewohner und ihrer Angehörigen. Dahinter ist kein Misstrauen gegenüber den Heimen zu sehen. Wer gute Arbeit leistet, kann sie gern dokumentieren und veröffentlichen. Wer nicht veröffentlichen kann oder will, hat ein Problem der Rechtfertigung und sicherlich auch ein Problem mit seiner wirtschaftlichen Zukunft. Es gibt genügend Beispiele aus der Politik, bei denen solche Vergleichsmöglichkeiten eine heilsame, leistungsverbessernde Wirkung gezeigt haben. Wettbewerb ist eine gute Motivation für Verbesserungen. Im Heimbereich sind sie absolut gewollt.
Bei dem Kongress der CDU-Landtagsfraktion am vergangenen Samstag wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Menschen zuvörderst in ihren eigenen vier Wänden alt werden wollen. Der Weg ins Heim wird von vielen möglichst weit hinausgeschoben. Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine von mehreren Möglichkeiten zwischen Selbstversorgung und Heimaufenthalt.
Dem wollen wir mit der klaren Abgrenzung Rechnung tragen, in welchen Fällen das Heimgesetz gilt und in welchen nicht. Dabei ließen wir uns von dem Gedanken tragen: Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischer Erkrankung haben eine andere Lebenssituation als Heimbewohner. Wir wollen den unterschiedlichen Lebenszielen gerecht werden. Bei Menschen in Wohngemeinschaften ist der Weg zu mehr Selbstständigkeit das Ziel. Ihre Individualität auszubauen und zu verstärken steht im Vordergrund.
Ich möchte an dieser Stelle meinen persönlichen Dank für die Zustimmung zu dem gemeinsamen Änderungsantrag zur Anhebung der Grenze, bis zu der betreute Wohngruppen nicht unter das Heimgesetz fallen, von ursprünglich sechs auf höchs tens acht Plätze zum Ausdruck bringen. Die wenigen Enthaltungen lagen näher bei den Zustimmungen. Dies ist jedenfalls meine persönliche Bewertung.
Einen Fortschritt sehen wir ebenso in der Aufnahme von Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen in den Schutz des Heimgesetzes. Auch hier geht es nicht um Misstrauen. Es geht um die Qualitätssicherung für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen.
Die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Angelegenheiten ihres Heimes ist uns wichtig. Es ist selbstverständlich keine Mitwirkung, wie sie das Arbeitsrecht kennt. Es geht um die Möglichkeit, an Entscheidungen zu partizipieren. Heimbeiräte können auf die Qualität der Einrichtung unmittelbar einwirken und schützen die Würde der Bewohner, indem sie deren Interessen und Bedürfnisse zum Ausdruck bringen. Zusammen mit qualifiziertem und engagiertem Personal sorgen sie für eine hohe Pflegequalität in unserem Land. Wo dies nicht der Fall ist, machen sie darauf aufmerksam und tragen dabei eine hohe Verantwortung.
Neue Entwicklungen sind durch die Erprobungsregelungen möglich. Kaum ein anderer Bereich ist so dynamisch. Was noch geschehen muss, ist eine Zusammenfassung der bisher geltenden sechs Verordnungen in einer einzigen. Dabei ist eher an eine Verschlankung als an den Fortbestand aller Regelungen zu denken. Wir erwarten von der Landesregierung eine zügige Erarbeitung und eine rechtzeitige Beteiligung, wie wir sie auch beim Gesetzgebungsverfahren erfahren durften.
Allen Beteiligten – Ihnen, Frau Sozialministerin Dr. Stolz, Ihren Fachleuten im Ministerium und den an den Anhörungen Beteiligten – darf ich an dieser Stelle danken. Wir haben alle zusammen in hoher Verantwortung für die Menschen in den Heimen ein erstes Landesheimgesetz zur Verabschiedung reifen lassen, von dessen Qualität wir überzeugt sind, ohne uns in den Vordergrund zu stellen.
Danken möchte ich auch den Damen und Herren, die täglich ihr Können und ihre Kraft zum Wohle unserer Mitmenschen einbringen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der ausführlichen Gesetzesbegründung, die wir soeben gehört haben,
möchte ich zusammenfassend kurz noch einmal auf die wesentlichen Punkte zu sprechen kommen und sagen: Dieses Landesheimgesetz ist eine Folge der Föderalismusreform. Zum ersten Mal können wir selbst ein Gesetz schaffen, das den baden-württembergischen Gegebenheiten Rechnung tragen kann.
Wir verbessern den Verbraucherschutz, indem wir mehr Transparenz schaffen. Dies ist sicherlich ein moderner Ansatz, dem wir mit diesem Gesetz gerecht werden können.
Wir schaffen eine Fachkraftquote von 50 %, die uns in der Abstimmung mit Heimträgern als eine gute Quote bescheinigt wurde. Deshalb werden wir auch in dieser Hinsicht nicht auf eine gute Qualität in den Heimen in Baden-Württemberg verzichten.
Wir begrüßen die Öffnung für das bürgerschaftliche Engagement. Dies ist besonders wichtig, um gerade Menschen, die in dieser Situation leben müssen, den Kontakt nach außen und den Kontakt von außen nach innen zu gewährleisten. Dies ist, konkret gesagt, ein Stück Lebensqualität, die hier erreicht werden kann.
Dieses Gesetz muss vielem gerecht werden, auch den demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft. Deshalb kommt es zur rechten Zeit. Denn wir wollen den berechtigten Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen, den Interessen der Leistungserbringer und der Beschäftigten gerecht werden.
Wir in der CDU-Landtagsfraktion gehen davon aus, dass wir uns in der nun anstehenden Beratung im Sozialausschuss über die Einzelprobleme noch einmal unterhalten können, um dann zügig zur Verabschiedung dieses Gesetzes zu kommen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, jetzt muss man noch auf das eine oder andere eingehen, was hier gesagt wurde.
Ich habe noch Redezeit.
Was wollen wir eigentlich? Wenn wir eine landesgerechte Lösung wollen, dann wollen wir Föderalismus, und dann können wir nicht auf der anderen Seite sagen: Wir wollen keine 16 Gesetze.