Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 9. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Meine Damen und Herren, nach § 44 Abs. 2 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 2 des Landesmediengesetzes dürfen die Mitglieder des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) nicht gleichzeitig dem Organ einer öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt angehören.
Herr Abg. Pfisterer, der am 26. Juli 2006 als Vertreter des Landtags in den Medienrat der LfK gewählt wurde, hat deshalb sein Mandat als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats des SWR am 25. Juli 2006 niedergelegt.
Für den Rest der fünfjährigen Amtszeit im Verwaltungsrat des SWR, die am 24. Januar 2008 geendet hätte, ist gemäß § 22 Abs. 3 des SWR-Staatsvertrags ein Nachfolger zu bestimmen. Das Vorschlagsrecht hierfür steht der Fraktion der CDU zu, die als Nachfolger für den Rest der Amtszeit Herrn Abg. Dr. Stefan Scheffold benannt hat.
Ein entsprechender Wahlvorschlag liegt auf Ihren Tischen. Darf ich davon ausgehen, dass Sie diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vervielfältigt vor. Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. – Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
1. Mitteilung des Rechnungshofs vom 7. August 2006 – Beratende Äußerung zur Struktur der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg – Drucksache 14/243
2. Mitteilung der Landesregierung vom 10. August 2006 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2006 – Drucksache 14/258
Überweisung an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft und federführend an den Finanzausschuss
3. Mitteilung der Landesregierung vom 12. September 2006 – Bericht über die Europapolitik der Landesregierung im Jahre 2005/ 2006 – Drucksache 14/315
Überweisung an den Europaausschuss mit der Ermächtigung, den anderen davon berührten Fachausschüssen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
4. Mitteilung der Landesregierung vom 25. September 2006 – Vierteljährliche Unterrichtung über Steuereingänge und Staatsausgaben (Beschlüsse des Landtags vom 15. März 1973, DS 6/1993, und vom 20. Dezember 1973, DS 6/3910 Ziff. II Nr. 6); Haushaltsjahr 2006 (Januar – Juni) – Drucksache 14/336
5. Antrag des Rechnungshofs vom 25. September 2006 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Epl. 11) für das Haushaltsjahr 2004 durch den Landtag – Drucksache 14/64
6. Mitteilung des Rechnungshofs vom 6. Oktober 2006 – Beratende Äußerung zur Struktur der Grundbuchämter und Einführung des Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg – Drucksache 14/392
a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes – Drucksache 14/341
b) Antrag der Fraktion GRÜNE – Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek – Drucksache 14/343
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu den Buchstaben
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Ministerpräsident, in Artikel 3 c Abs. 2 unserer Landesverfassung heißt es:
Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.
Diese Landesverfassung, Herr Ministerpräsident, der Sie und die Landesregierung verpflichtet sind, haben Sie mit dem geplanten Verkauf von Handschriften und anderen Kunstgegenständen aus dem Erbe des Landes mit Füßen getreten.
Statt dieses verfassungsrechtliche Staatsziel zu achten, haben Sie die Interessen des Adels über das kulturelle Erbe des Landes gestellt.
Sie waren offensichtlich geblendet von einem „Schnäppchen“. Da kommt jemand zu Ihnen und sagt „Wir brauchen 300 Millionen €“, dann reden Sie eine Weile, und dann heißt es: „Wir brauchen nur noch 70 Millionen €“, und am Ende heißt es: „Wir brauchen nur noch 30 Millionen €“, und Sie glauben noch, damit ein gutes Geschäft gemacht zu haben. So kann man nicht mit dem Erbe des Landes und mit unseren Kulturgütern umgehen!
Sie haben zusammen mit Ihrer Landesregierung unser Land blamiert, und das weltweit, international – eine peinliche Angelegenheit!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei der SPD und den Grünen – Lachen bei der CDU – Zuruf des Abg. Werner Pfisterer CDU)
In diesem Fall geht es nämlich gerade nicht um Zivilrecht. Es geht in diesem Fall um Verfassungsrecht und auch um Verfassungsgeschichte. Demnach kommt Herr Professor Mußgnug zu dem richtigen Schluss, dass die Sammlungen
der Landesbibliothek, der Kunsthalle in Karlsruhe und anderer Museen des Landes mit der Abdankung des Großherzogs automatisch auf die Republik Baden und von ihr 1952 auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sind.
Daher gibt es, so der Rechtsprofessor, keinen Grund, sich mit dem Markgrafen über das Eigentum zu vergleichen, zumindest nicht vorauseilend praktisch schon alles darzubieten. Sie haben einen großen Fehler gemacht. Wir fordern Sie auf, diese Vereinbarungen nicht weiterzutreiben, auch wenn Sie sie jetzt schon ein Stück zurückgenommen haben, sondern vor dem demokratisch legitimierten Gremium dieses Landes erst einmal die Fakten auf den Tisch zu legen, damit wir danach in aller Ruhe schauen können, wie wir das Ziel, dem Schloss Salem zu helfen, gemeinsam erreichen können.