Joachim Kößler
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Ich merke, dass sehr viel Inte resse an diesem Thema besteht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns heute – wie in den letzten zwei Jahren oft – wieder einmal mit der Landesbank zu beschäftigen. Wie in anderen Politikfeldern gilt auch hier der Satz: Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität.
Die Realität ist in diesem Fall erstens, dass die Landesbank im Zuge der Finanzkrise in schweres Fahrwasser geraten ist. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass der größere Teil der Lasten aus der ehemaligen Sachsen LB und der Landesbank Rheinland-Pfalz kommt. Zwei Drittel der abgesicherten Pa piere kommen von diesen beiden Landesbanken. Dass natür lich auch in Baden-Württemberg Fehler gemacht wurden, will niemand verschweigen.
Zweitens: Zur Rettung der Bank mussten die Eigentümer 5 Milliarden € zuführen und 12,7 Milliarden € besichern. Da es sich nach Ansicht der EU-Kommission in diesem Fall um eine Beihilfe in Höhe von 14,8 Milliarden € handelt, verlangt die EU-Kommission erstens erhebliche Einschnitte in die Ge schäftspolitik und zweitens eine Veränderung des rechtlichen Rahmens der Landesbank.
Nach harten Verhandlungen mit der Kommission kam ein aus Sicht der CDU-Fraktion tragbarer Kompromiss zustande.
Dass die Landesbank dabei Federn lassen musste, wird von niemandem bezweifelt. Im Gegensatz zu anderen Landesban ken sind die bisherigen Eigentümer jedoch auch weiterhin Ei gentümer.
All denjenigen, die hinsichtlich des Verhandlungsergebnisses von einem Kotau gegenüber der Kommission sprechen, will ich eine Aussage des „Handelsblatts“ entgegenhalten. Das „Handelsblatt“ titelte in diesem Zusammenhang: „LBBW kommt bei EU glimpflich davon“.
Trotzdem sind die Auflagen einschneidend und führen zu er heblichen Veränderungen. Es werden die Ausdünnung der Ge schäftsfelder, die Rückführung der Bilanzsumme und die Auf gabe von 50 % der Beteiligungen gefordert. Dies führt natür lich zu einem um 40 % geringeren Geschäftsvolumen. Damit hat dies natürlich auch Auswirkungen auf das Ergebnis. Die Umstrukturierung führt weiter dazu, dass 2 500 Mitarbeiter die Bank bis zum Jahr 2013 verlassen müssen. Dies trifft das Land, die Menschen und natürlich auch den Arbeitsmarkt im Raum Stuttgart schwer.
Außerdem verlangt die EU eine Rechtsformänderung, um den beihilferechtlichen Anforderungen standhalten zu können. Hierzu gehört, dass die Landesbank bis 2013 in eine Aktien gesellschaft umgewandelt werden muss.
Weiter müssen bis Ende 2010 die bisherigen Aufsichtsorgane der alten Rechtsform an eine neue Gremienstruktur, die einer Aktiengesellschaft, angepasst werden.
Was die Gremienstruktur betrifft, so ist der entscheidende Punkt, dass die Trägerversammlung künftig in eine Hauptver sammlung umgewandelt werden muss und die Aufgaben des Verwaltungsrats durch einen Aufsichtsrat wahrgenommen werden sollen. In diesem Rat wird eine Drittelparität herr schen. Dort werden sieben Arbeitnehmervertreter und 14 Ver treter der Eigentümer sitzen. Von diesen sollen der Vorsitzen de des Aufsichtsrats und sechs weitere Mitglieder unabhängi ge Personen sein. Das ist im Grunde nichts Dramatisches und auch nichts Neues, da schon bisher ein erheblicher Teil der Mitglieder des Verwaltungsrats von außen kommen.
Ob eine größere Zahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitglie dern künftig Krisen der Landesbank verhindern kann, ist noch nicht ausgemacht. Lassen Sie mich hierzu ein paar Anmer kungen machen, insbesondere zu dem Vorwurf, dass der öf fentliche Auftrag abhanden gekommen sei. Dem ist nicht so.
In § 2 Abs. 2 des Landesbankgesetzes steht Folgendes:
Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewer be. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichti gung der Markterfordernisse.
Wenn man hierzu § 7 betrachtet, wird sofort klar, dass es in § 7 nicht um eine Festlegung der Bank auf den öffentlichen Auftrag geht, sondern um Grundsätze für die Geschäftsfüh rung. So lautet § 7 übrigens in seiner Überschrift. Beim bis herigen § 7 handelt es sich also nicht um eine Festlegung auf den öffentlichen Auftrag, sondern um eine Handlungsanwei sung für die Geschäftsführung.
Deshalb mein Fazit: Die Normierung in § 2 des Gesetzent wurfs ist völlig ausreichend. Hinzu kommt, dass der neue § 7 jetzt wie folgt lauten soll:
Die Geschäfte der Landesbank sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die der Landesbank obliegenden Aufgaben sind dabei auch zu berücksichtigen.
Die der Landesbank obliegenden Aufgaben – der öffentliche Auftrag – sind in diesem Fall in § 2 normiert.
Fazit noch einmal: Der öffentliche Auftrag ist nicht unter den Tisch gefallen, wie vielfach behauptet wurde.
Ab dem Übergang in eine Aktiengesellschaft, also spätestens 2013, wird das Landesbankgesetz nicht mehr maßgeblich sein; die Eigentümer müssen dann den Auftrag der Bank in einer Satzung regeln. Aber auch in Zukunft wird das Beihilferecht der EU nicht außen vor gelassen werden können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar all gemeine Sätze zur Landesbank sagen. Die Landesbank muss auch künftig – nach den Entwicklungen der letzten zwei Jah re erst recht – eine Bank für das Land, nicht nur eine Bank im Land sein. „Für das Land“ soll heißen: für die Bürger und Bür gerinnen in Baden-Württemberg, für die Wirtschaft und na türlich auch für die öffentliche Hand. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir mit den genossenschaftlichen Banken und den Sparkassen gut aufgestellt sind und dass die Landes bank auch künftig für die öffentlich-rechtliche Säule ge braucht wird. Mittelstand und Industrie brauchen einen star ken Finanzpartner in der Region, und die Landesbank ist zur zeit der größte Unternehmensfinanzierer in diesem Land.
Die künftige Konzentration der Landesbank auf Kernkompe tenzen und auf das Kerngeschäft wird, auch wenn sie erzwun gen ist, kein Nachteil sein.
Helmut Schmidt hat in diesem Zusammenhang in der „Zeit“ für die Landesbanken ein solides Geschäftsmodell angemahnt und wörtlich gefordert,
dass das von Anfang an ziemlich dämliche Leitwort vom „Kredit-Ersatz-Geschäft“ niemals wieder Geltung erlan gen kann.
Öffentlich-rechtliche Banken, meine Damen und Herren, oder Banken, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, müssen ein Geschäftsmodell haben, das sowohl Gewinnorientierung als auch Gemeinwohlorientierung unter einen Hut bringt. Nur dann haben diese im öffentlichen Besitz befindlichen Banken eine Daseinsberechtigung. In diesem Sinn bietet meines Er achtens und auch nach Auffassung der CDU-Fraktion dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage. Mit der vorgesehenen Neustrukturierung wird die Position – –
Ich komme zum Abschluss.
Mit der vorgesehenen Neustrukturierung wird die Position der Landesbank als verlässlicher Partner der mittelständischen Kundschaft gestärkt; die Landesbank ist und bleibt die Bank des Mittelstands.
Ich empfehle Ihnen im Namen der CDU-Fraktion, diesen Ge setzentwurf anzunehmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit viel Aufregung und viel Getöse wird zurzeit die Griechenlandfrage behandelt. Manche meinen, sie seien im Recht, wenn sie den Zerfall der Währungsunion vorausse hen. Insbesondere der Eurountergangsguru Professor Hankel hat natürlich im Augenblick sehr viele Medienauftritte. Es kommt einem vor, als ob er bei dem Untergangsgesang einen Lustgewinn hätte.
Meine Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Debatte lautet: „Die Auswirkungen der Krise in Griechenland auf Ba den-Württemberg und die politische Verantwortung des Lan des“. Ohne Zweifel sind wir alle von der Krise betroffen. Das Schicksal Griechenlands und der Menschen dort muss uns na türlich wichtig sein. Die wirtschaftliche Lage in Griechenland hat auch Auswirkungen auf die Unternehmen in Baden-Würt temberg. Der Fortbestand der Währungsunion ist gerade für ein exportorientiertes Bundesland wie Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung.
Wir sind allerdings nicht die handelnden Akteure. Das sind die Bundesregierung und der Bundestag. Trotzdem will ich für unsere Fraktion ein paar Aussagen machen.
Ob es uns passt oder nicht, es gilt der Satz von Wolfgang Schäuble:
Die Griechenlandkrise ist nicht nur eine Krise und ein Problem der Griechen, sondern ein Problem Europas und damit auch Deutschlands.
Herr Kretschmann, Sie haben bestätigt: Es gibt einen Zusam menhang zwischen der Krise in Griechenland, dem Bestand
der Währungsunion und dem Fortschritt in der deutschen Wirtschaft. Dieser Zusammenhang stellt uns auch in eine Ge samtverantwortung für die europäische Währung. Ich füge hinzu: Es ist auch eine politische Verantwortung für BadenWürttemberg.
Nun ergibt sich die Frage: Wie lösen wir das Problem?
Erstens – oft gehört, viel zitiert –: Wir werfen die Griechen aus der Europäischen Union hinaus. Das geht rechtlich ein fach nicht; es gibt rechtlich kein Ausstiegsszenario in den Ver trägen. Das geht aber auch politisch nicht, und es geht meines Erachtens erst recht nicht, wenn man an dem Ziel eines ge meinsamen Europas als Werte- und Schicksalsgemeinschaft festhalten will. Europa ohne Griechenland, das wäre wie die europäische Kultur ohne die griechischen Philosophen.
Zweitens: Die Griechen verlassen die Eurozone freiwillig. Auch das wird immer wieder gefordert. Das hätte zwar öko nomisch Sinn: Die Drachme würde abgewertet, der Export Griechenlands würde steigen, und damit würde auch das Wirt schaftswachstum Griechenlands steigen.
Richtig. Die Schulden in Euro bleiben. Der Fraktionsvorsit zende hat das ergänzt.
Ob damit aber mittelfristig die hohen Zinsen und der Schul dendienst Griechenlands im Hinblick auf die Euroschulden zu bewältigen sind, ist natürlich mehr als fraglich.
Drittens: Wir machen gar nichts und lassen Griechenland plei tegehen. Das würde uns zwar im Augenblick nichts kosten. Der Preis wäre aber langfristig sehr hoch. Ganz trivial und ganz naheliegend: 45 Milliarden € Kredite deutscher Banken müssten abgeschrieben werden. Was das bedeutet, wissen Sie selbst aus der jüngsten Vergangenheit. Die Spekulation wür de auf Portugal und Spanien übergehen. Der Wert der griechi schen Anleihen würde auf null sinken. Griechenland würde kaum neue Kredite bekommen – und wenn, dann nur zu ganz hohen Zinsen.
Es gibt nur einen Weg in dieser Situation. Wir müssen, ob wir wollen oder nicht, Griechenland stützen. Die Kritiker werden sagen: Dem widerspricht die Nichthaftungsklausel, die soge nannte Non-Bailout-Klausel in Artikel 103 des EU-Vertrags. Diese besagt: Es gibt keine Haftung für die Schulden eines Landes. Beim Rettungspakt geht es aber nicht um einen Haf tungsfall, sondern um eine freiwillige Maßnahme. Wir haften nicht, aber wir schützen unsere eigenen Interessen, und in un serem Interesse liegt der Erhalt des Euro.
Die gesamte Unterstützungsmaßnahme wird darüber hinaus durch Artikel 122 abgedeckt. Danach sind Hilfen gestattet, wenn ein Land durch gravierende Schwierigkeiten ernstlich bedroht ist.
Um mit Professor Franz, dem Leiter des Zentrums für Euro päische Wirtschaftsforschung, zu sprechen: Wir müssen an gesichts der griechischen Tragödie zwischen zwei Übeln wäh len – um bei dem Bild zu bleiben –: zwischen Szylla und Cha rybdis.
Es spricht meines Erachtens sowohl ökonomisch als auch po litisch mehr dafür, Griechenland zu stützen, als dies nicht zu tun.
Es fällt schwer, einem Land zu helfen, das sich den Beitritt in die Eurozone erschlichen hat. Genauso schwer fällt es, ein Land zu stützen, das seine Staatsausgaben durch großzügige Geschenke an seine Bediensteten hat ausufern lassen und sei ne Steuern nur nachlässig und lax erhebt.
Aber nicht nur Griechenland hat über seine Verhältnisse ge lebt, sondern auch viele andere Staaten in der Eurozone ha ben das getan. Sie haben sie genannt. Mittlerweile wurde dort ein gewaltiges Staatsdefizit aufgebaut.
Auch wir Deutschen und wir Baden-Württemberger sind nicht ganz ohne Sünden. Das wird uns in Zukunft noch viel Arbeit abverlangen.
Im Fall Griechenlands hat sich die Verwundbarkeit der Wäh rungsunion allerdings vollends offenbart. Künftig sind des halb drei Aufgaben zu lösen:
Erstens: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt muss reformiert werden. Denkbar wäre, eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild auf der europäischen Ebene zu verankern. Die Über wachung der Einhaltung der Stabilitätskriterien, die bisher sehr lax gehandhabt wurde, ist strenger, intensiver und effizi enter durchzuführen. Es kann nicht sein, dass gerade bei neu en Mitgliedern die Überwachung besonders lax gehandhabt wird.
Zweitens: Sanktionen, die nur angekündigt, aber letztlich nicht vollzogen werden, nützen nichts. Deshalb sollten wir beim Er reichen von Schwellenwerten automatisch sofort Sanktionen in Gang setzen. Die bisherigen Verfahren haben die Sünder geradezu ermuntert, wie bisher weiterzumachen, weil es bei Sanktionen immer Ausnahmen gab.
Drittens: Um den Druck auf die Defizitsünder zu erhöhen, sollte nicht nur ein freiwilliger Austritt, sondern auch ein zwangsweiser Ausschluss aus der Eurozone möglich sein, und dies sollte künftig als Sanktionsmöglichkeit im Katalog ver ankert werden. Wer Kredite an andere Länder vergibt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Gelder ausfallen können.
Ein solcher Druck ist nur unter Androhung eines Staatsbank rotts möglich.
Meine Damen und Herren, wir sollten alles tun, damit aus der griechischen Tragödie keine europäische Tragödie wird.
Der Rettungspakt für Griechenland beinhaltet einerseits einen Förderteil, der den Griechen hilft, ihre Misere zu bewältigen. Aber er beinhaltet andererseits auch einen Teil mit strengen und harten Forderungen. Das Paket steht unter dem Motto „Fördern und fordern“. Beides gehört zusammen. Die Ergeb nisse sollten aber streng kontrolliert werden.
Da mein Vertrauen in die EU-Kontrollen zumindest beschä digt ist, bin ich froh, dass der Internationale Währungsfonds genau dort an Bord ist. Er verfügt über die nötige Erfahrung, damit die Kontrollen effizienter, exakter und strenger durch geführt werden.
Ich möchte zum Schluss kommen und nur einen Satz von Konrad Adenauer hinzufügen:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir ha ben nicht alle den gleichen Horizont.
Wir können nur hoffen, dass sich der Horizont in Griechen land und in Europa insgesamt weitet und bei allen Beteiligten die notwendige Einsicht in die Situation einkehrt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesamthaushalt des Landtags beläuft sich im Jahr 2010 auf 51,8 Millionen € und im Jahr
2011 auf 61,3 Millionen €. Der Anteil des Einzelplans 01 am Gesamtetat des Landes liegt damit auch weiterhin unter 2 Promille.
Im Vergleich zu den Ansätzen des Jahres 2009 erhöhen sich die Ausgaben im Jahr 2010 um gut 5 % und im Jahr 2011 gar um 24 %. Wesentliche Ursachen sind die gestiegenen Ausgaben für Personal. Sie erhöhen sich im Jahr 2010 um 2 % auf 38,2 Millionen €. Im Jahr 2011 schlagen die mit der Parlamentsreform einhergehenden Steigerungen mit gut 26 % durch und erhöhen die Personalausgaben auf 47,4 Millionen €.
Hauptsächlich handelt es sich dabei um Änderungen der Altersversorgung; sie machen 4,3 Millionen € aus. Die Anhebung der Diäten auf das Niveau eines Vollzeitparlaments macht mit 1,8 Millionen € ebenfalls einen erheblichen Betrag aus. Die Erhöhung der Mitarbeiterentschädigung schlägt mit 2,3 Millionen € zu Buche.
Von der Umgestaltung der Altersversorgung der Abgeordneten, von der in der laufenden Periode 50 Abgeordnete betroffen sind, geht in den kommenden Jahren zwar eine Mehrbelastung aus; sie wird in der Zukunft jedoch zu Entlastungen führen, und zwar ab dem Jahr 2017. Die Entlastungswirkung wird so lange fortgesetzt, bis der letzte Abgeordnete, für den noch die alte Regelung gilt, das Parlament verlässt. Das heißt, danach wird der Haushalt des Landtags von Altersversorgungsausgaben der bisherigen Form frei sein.
Insgesamt wird der Haushalt des Landtags natürlich stark von den Personalkosten dominiert. Über 70 % des Haushaltsansatzes sind Personalausgaben. Gut die Hälfte davon sind Ausgaben und Aufwendungen für Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene. Die zweite Hälfte wird für die eigentliche Landtagsverwaltung sowie für den Parlamentarischen Beratungsdienst gebraucht. Insgesamt handelt es sich derzeit um 171 Mitarbeiter, davon 132 in der eigentlichen Landtagsverwaltung und 37 im Parlamentarischen Beratungsdienst sowie zwei Fahrer der Fraktionen.
Lassen Sie mich etwas ausführlicher auf die zusätzlichen Stellen eingehen, insbesondere in der Landtagsverwaltung und im Parlamentarischen Beratungsdienst. Durch die Parlamentsreform sind die Anforderungen an den Mitarbeiterstab des Landtags und des Parlamentarischen Beratungsdiensts erheblich gestiegen. Hierzu will ich einfach ein paar Daten nennen.
Bis zum Ende der Legislaturperiode wird im Vergleich zur vorangegangenen Periode die Zahl der Drucksachen um rund 50 % steigen, die der selbstständigen Anträge um 30 % und die der Kleinen Anfragen um nahezu 100 %. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der zusätzlichen Aufgaben. Weitere Aufga
ben kommen hinzu, die die Landtagsverwaltung zu bewältigen hat, und zwar erstens die Prozessänderung im Hinblick auf die Altersversorgung – hier müssen zukünftig zwei Sys teme gleichzeitig betrieben werden – und zweitens die aufwandsbezogene Abrechnung der Fahrtkosten, die wir in Zukunft machen müssen.
Die Stellenausweitung beim Parlamentarischen Beratungsdienst der Fraktionen hat ebenfalls ihre Begründung im Hinblick auf das Vollzeitparlament. Erhöhte Anforderungen an die einzelnen Abgeordneten erfordern eine höhere Beratungskapazität. Von Lothar Späth stammt das folgende Zitat:
Es gibt Politiker, die meinen, von nichts etwas verstehen zu müssen, weil man nur so unbefangen über alles Mögliche reden könne.
Wir wollen das natürlich nicht. Wir wollen Abgeordnete, die wissen, wovon sie reden. Wir wollen ein Parlament sein, das die Regierung effizient kontrolliert, sachkundige Kritik übt, fachkundige Anfragen stellt und Alternativen zu Regierungsvorschlägen erarbeiten kann.
Daher geht es bei der Stellenausweitung nicht um übertriebene Personalausstattung. Es geht um vernünftige und sachgerechte Beraterkapazität.
Lassen Sie mich noch wenige Sätze zu den Sachausgaben sagen. Die Sachausgaben des Landtags erhöhen sich moderat auf 12,1 Millionen € im Jahr 2010 und auf 12,4 Millionen € im Jahr 2011. Hierbei schlagen die Zuschüsse an die Fraktionen mit 60 % zu Buche.
Meine Damen und Herren, trotz aller Ausgabesteigerungen kann man feststellen, dass unser Parlament neben dem Landtag von Nordrhein-Westfalen die kostengünstigste Volksvertretung aller Bundesländer ist. Der Landtag von Baden-Würt temberg kostet jeden Einwohner des Landes im Jahr 2010 umgerechnet 4,80 € und im Jahr 2011 aufgrund der dargelegten Ausgabeerhöhung 5,70 €.
In anderen Flächenstaaten liegen die Ausgaben pro Kopf bedeutend höher. In Niedersachsen und in Bayern betragen sie 6 € pro Einwohner. Rheinland-Pfalz liegt bei den Ausgaben pro Kopf mit 8,65 € um 50 % höher als Baden-Württemberg.
Auch hinsichtlich der Relation zwischen Mitarbeitern und Abgeordneten zeigt sich, dass wir ein effizientes und zugleich kostenbewusstes Parlament sind. Auf einen Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg kommt ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. In Bayern beträgt dieses Verhältnis 1 : 1,2 und in Niedersachsen 1 : 1,5.
Dass die Zahl der Abgeordneten in unserem Landtag angemessen und nicht, wie manchmal behauptet wird, zu hoch ist, lässt sich anhand der Relation zwischen Einwohnerzahl und Abgeordnetenzahl ablesen. In Baden-Württemberg kommen auf einen Abgeordneten 77 300 Einwohner. In Bayern sind es 66 900 und in Rheinland-Pfalz sogar nur 40 000 Einwohner.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Abgeordneter des Landtags von Baden-Württemberg im Durchschnitt weit mehr
Einwohner vertritt, als dies bei Abgeordneten in anderen Landesparlamenten der Fall ist, und dies bei bedeutend geringeren Kosten.
Ich möchte Ihnen, Herr Präsident – ich glaube, dabei spreche ich im Namen aller –, unseren Dank
für gute Betreuung und Unterstützung sagen. Bitte übermitteln Sie diesen Dank dem Direktor des Landtags
sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Danken möchte ich insbesondere dem Besucherdienst. Seine Tätigkeit ist politische Bildung, insbesondere auch für Jugendliche. Vielen Bürgerinnen und Bürgern und darunter auch vielen Jugendlichen wird beim Besuch des Landtags erst richtig bewusst, was wir hier eigentlich tun.
Lassen Sie mich zum Schluss einige persönliche Bemerkungen machen. Ich zitiere § 7 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung:
Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben.
Hierzu als Ergänzung noch ein Kommentar aus einer Abhandlung über die Arbeitsplatzgestaltung: Besseres Licht ist gleich bessere Arbeit. Die Überlegung dahin gehend überlasse ich Ihnen. Denken Sie darüber nach.
Ich denke, dass wir mittel- bis langfristig zu Ergebnissen kommen sollten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der auf den ersten Blick bemerkenswert und bedenkenswert ist. Aber bei genauerer Betrachtung fällt meines Erachtens auf: Der Gesetzentwurf kommt zum falschen Zeitpunkt, und die Änderung, die darin vorgesehen ist, ist der öffentlichen Diskussion geschuldet.
Hinzu kommt, dass er sich an den bayerischen Gesetzentwurf anhängt. Aber nicht alles, was aus Bayern kommt, ist richtig – was die Landesbanken betrifft, erst recht nicht.
Die Bayerische Landesbank ist bei Weitem stärker in die Finanzkrise involviert als die LBBW. Man kann die Geschäftsstrukturen beider Banken nicht miteinander vergleichen.
Meine Damen und Herren, ich will nicht bestreiten, dass das, was der Kollege Schlachter jüngst auch in einer Presseerklärung gesagt hat, im Grunde bedacht werden muss. Wir müssen daran denken, die Perspektiven der Landesbank genau auszuloten. Wir müssen das künftige Geschäftsmodell vielleicht überdenken und den öffentlichen Auftrag nochmals definieren und natürlich auch diskutieren. Aber ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, jetzt über die gesetzlichen Änderungen zu diskutieren und die Geschäftsfelder jetzt zu ändern. Vielmehr
befinden wir uns in einer Finanzkrise, und erst danach kann man die Weichen neu stellen.
Ich empfehle der Fraktion GRÜNE das, was Frau Roth auf Ihrem Bundesparteitag gesagt hat:
„Es gilt, das Notwendige zu tun.“ Was ist das Notwendige? Das Notwendige ist, dafür zu sorgen, dass der Patient Landesbank, der sich im Geschäftsverkehr, im Bankenverkehr, im Wirtschaftsverkehr Verletzungen zugezogen hat, wieder auf einen guten Kurs kommt und man ihm nicht schon jetzt, in der Krise, eine Schlinge um den Hals legt, mit der er nicht genesen kann.
Meines Erachtens heißt „das Notwendige tun“, den Patienten, um im Bild zu bleiben, zu stärken und ihn bei seinen Bemühungen, dass der Geschäftsverkehr und die Bank wieder gut in Fahrt kommen, möglichst zu unterstützen.
Ich wiederhole, was ich am 18. März gesagt habe: Wichtig ist, den gesetzlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Menschen in Baden-Württemberg, der Mittelstand, das Handwerk und das ganze Land durch die Landesbank einen Nutzen haben.
Herr Schlachter, ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Bevor wir irgendetwas an den Grundlagen des Patienten Landesbank ändern, müssen wir schauen, dass der Patient gesundet und vom Krankenbett wieder aufsteht.
Es gibt ein Zitat von Erich Kästner, das ich schon bei der letzten Debatte angeführt habe: „Optimismus führt zu Tatkraft, Pessimismus lähmt sie.“ Ich vollziehe eine Änderung dieses Zitats und sage: „Populismus führt ins Chaos, Pragmatismus führt zum Ziel.“ Das heißt nicht, dass wir im Augenblick die Hände in den Schoß legen. Vielmehr müssen wir uns tatsächlich darüber unterhalten, wie die Landesbank künftig aufgestellt sein muss, wie sie ihren öffentlichen Auftrag erfüllen kann. Auch müssen wir dafür sorgen, dass die Bank wieder in ruhige und nicht in schwere Gewässer kommt.
Wie die Geschäftsfelder und die Geschäftsgebiete künftig aussehen sollen, hat meines Erachtens nichts mit bankwirtschaftlicher Kleinstaaterei zu tun. Wenn Sie sagen, die Landesbank solle ihre Aktivitäten auf Baden-Württemberg, RheinlandPfalz und Sachsen beschränken, dann wollen Sie damit im Grunde die Aktivitäten einschnüren. Die von Ihnen vorgesehene Kleinstaaterei würde bedeuten, dass der Finanz- oder der Firmenberater der Landesbank in Zukunft mit dem Landesbankgesetz zum Kunden geht.
Sie haben die Staatsregierung in Bayern angesprochen und aufgezeigt, was dort an Gesetzesänderungen vorgenommen wird. Ich kann Ihnen sagen, was die Staatsregierung gemacht hat: Sie hat die Staatsregierung mit acht von 15 Stimmen im Verwaltungsrat der Landesbank ausgestattet.
Im Gegensatz dazu hat der Verwaltungsrat der LBBW 30 Mitglieder, darunter zehn von der Personalseite, vier Sparkassenvorstände, die natürlich Etliches an Kompetenz einbringen, und zwei unabhängige Persönlichkeiten, deren Sachverstand nicht angezweifelt werden kann. Übrigens: Im Bayerischen
Landesbank-Gesetz ist nicht vorgesehen, dass die Opposition Sitze hat.
Um es noch einmal klar zu sagen: Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für gesetzliche Eingriffe. Es ist auch nicht der Zeitpunkt, geschäftspolitisch große Sprünge zu machen. Vielmehr sind Krisenbewältigung und Konsolidierung angesagt. Je ruhiger und unspektakulärer dies abläuft, desto nützlicher ist es für die Bank, die Wirtschaft, das Land und die Menschen im Land. Diese Mahnung gilt für alle und alles, was mit der Landesbank zusammenhängt.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über eine Änderung des Landesbankgesetzes, die mit der Kapitalerhöhung bei der Landesbank zusammenhängt. Worum geht es hier? Es geht heute sicher nicht darum, über die Ursachen der Finanzkrise zu diskutieren. Es geht heute auch nicht darum, über aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder sonstige Maßnahmen zu diskutieren, und auch nicht darum, breit über den Bankensektor zu diskutieren. Es geht darum, dass wir die Landesbank für die Zukunft fit machen. Es geht also um Hausaufgaben, die wir machen müssen. Es geht nicht um Kür, sondern es geht um Pflicht.
Pflicht heißt – nochmals –, die Landesbank für die Zukunft so auszustatten, dass sie den Menschen in Baden-Württemberg und der Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, dient. Es geht natürlich auch darum, 12 000 Arbeitsplätze im Bankenbereich in Baden-Würt temberg zu erhalten. Anders ausgedrückt: Wir müssen mit dieser Maßnahme dem Land, insbesondere dem Gemeinwohl dienen.
Ich denke, ein öffentliches Institut hat nur dann eine Daseinsberechtigung, wenn es dieses Dem-Gemeinwohl-Dienen in den Vordergrund stellt.
Ich glaube – der Beifall zeigt mir das –,
darüber besteht ein breiter Konsens in diesem Land. Wir sollten erst dann über die Bankenlandschaft reden, wenn wir die Krise gut bewältigt haben. Dann sollten wir in aller Ruhe darüber sprechen. Es geht jetzt nicht um Schnellschüsse, sondern es geht um die Bewältigung dieser Krise.
Das Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes soll dazu führen, dass wir, was die Kapitalerhöhung bei der Landesbank in Höhe von 5 Milliarden € angeht, unseren Anteil erbringen können. Durch die Kapitalerhöhung steigt die berühmte und berüchtigte Kernkapitalquote der LBBW von 6,8 % auf 8 % oder gar auf 9 %; das wird davon abhängen, wie die geschäftliche Entwicklung der Landesbank vorangeht. Mit dieser Kern kapitalquote kann man die Kapitalstruktur von Banken analysieren und berechnen. Die Quote zeigt, in welchem Verhältnis die Eigenmittel zu den Risikoaktiva stehen. Sie sagt also aus, wie eine Bank künftig die Risiken, die auf sie zukommen, mit ihrem Eigenkapital unterlegen kann.
Die Trägerversammlung der LBBW hat die Kapitalerhöhung bereits beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass sich die Beteiligungsverhältnisse nicht ändern sollen. Das bedeutet, dass das Land und die Landeskreditbank etwa 2,1 Milliarden € einschießen müssen. Der Rest muss von der Stadt Stuttgart und den Sparkassen kommen.
Jetzt ist die Frage: Auf welche Weise schießen wir die Mittel ein? Wie beschaffen wir die Mittel zur Erhöhung des Eigen
kapitals der Landesbank? Eine Lösung, die von manchen vorgeschlagen wird, wäre, den Rettungsschirm des Bundes in Anspruch zu nehmen. Das hätte natürlich Nachteile, was die Kos ten betrifft, und auch sonstige Nachteile. Das Land könnte sich auch in diesem Fall der Haftung nicht entziehen.
Drei Wege zeigen sich auf, wenn man eine Landeslösung favorisiert: eine höhere Kreditaufnahme durch den Staatshaushalt, die Aufnahme eines Titels „Rentierliche Finanzinvestitionen“, oder die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, die das Kapital am Markt besorgt.
Betrachtet man die einzelnen Varianten, so zeigt sich, dass die wirtschaftlichste und auch steuerlich beste Lösung die Zweckgesellschaft ist. Hinzu kommt, dass das Land bei der Bundeslösung weiterhin in der Haftung bleiben würde. Das Land hätte im Rahmen der Lösung über die Zweckgesellschaft nur eine Garantie zu leisten, und der Landeshaushalt würde nicht direkt belastet. Das hat natürlich auch den Vorteil, dass diese Ausgaben für die Landesbank nicht in Konkurrenz zu anderen Ausgaben des Landes treten werden.
Darüber hinaus wird durch die Steuerbegünstigung und durch die wirtschaftliche Lösung ein ganz erheblicher Teil an Mitteln eingespart, im Gegensatz zur direkten Kreditaufnahme durch das Land.
Bei genauer Betrachtung werden wir also durch die Zweckgesellschaft private und institutionelle Anleger darum angehen, Kapital für diese Zweckgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen bedeutet dies: Die Bereitstellung des Landesanteils und des Anteils der landeseigenen Landeskreditbank erfolgt durch eine Finanzierungsgesellschaft. Land und Landeskreditbank beteiligen sich in folgendem Verhältnis: 88 % Landesanteil, ungefähr 12 % Landeskreditbankanteil. Wie schon gesagt, wird sich diese Finanzierungsgesellschaft am Kapitalmarkt refinanzieren. Dadurch, dass das Land eine Bürgschaft übernimmt, wird es für sie natürlich möglich sein, gute Konditionen am Markt zu bekommen.
Das Ziel ist es, dieses Kapital, das die Landesbank bekommt, in fünf Jahren zurückzuführen. Natürlich muss für die Garantie, die das Land gibt, bezahlt werden. Geht man von Kapitalkosten von ungefähr 3,5 bis 4 % aus und würde das Land als Kreditgeber eine Gebühr von maximal 2 % erheben, so ergäben sich Finanzierungskosten von insgesamt 120 Millionen € pro Jahr. Dem würden Einnahmen, die die Gesellschaft von der Landesbank bekommt, von 10 % gegenüberstehen, also 210 Millionen €. Insgesamt ist das eine sehr rentable Lösung. Daher muss jetzt das Landesbankgesetz geändert werden, um diese Finanzierungsmöglichkeit zu eröffnen.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Landesbank sagen. Nach den Gutachten der Unternehmensberatungen Roland Berger, Ernst & Young und Prytania steht die Landesbank gut da. Die Risiken sind beherrschbar, die Bank ist operativ gut aufgestellt, und im Unternehmensgeschäft hat sie noch ein erhebliches Entwicklungspotenzial. Man spricht davon, dass eine Verdopplung des Umsatzes und auch der Anzahl der Kunden möglich ist.
Insgesamt kann man also feststellen: Die mittelständischen Unternehmen des Landes brauchen ein solches Institut sowohl im Inlands- als auch im Auslandsgeschäft. Landesbank, Spar
kassen und auch die Genossenschaftsbanken, Herr Schlachter, bilden den Rückhalt für die mittelständische Wirtschaft und sorgen für eine gute und solide Entwicklung im Land.
Zum Schluss ein Zitat von Erich Kästner: „Optimismus führt zu Tatkraft, Pessimismus lähmt sie.“ Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen in diesem Sinne die Tatkraft der Regierung und stimmen dem Gesetzentwurf zu. Tun Sie dies auch.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesamthaushalt des Landtags macht 49,3 Millionen € aus und ist damit mit einem Anteil von 1,5 Promille am Gesamthaushalt des Landes der zweitkleinste Haushalt.
Der Haushaltsansatz für 2009 ist um 4 Millionen € höher als der für das Jahr 2008. Ursache sind die Steigerungen, die wir mit dem Abgeordnetengesetz und dem Entschädigungsgesetz selbst beschlossen haben. Insgesamt erhöhen sich die von uns in Anspruch genommenen Leistungen um 3,7 Millionen €.
Die Erhöhung der Mitarbeiterentschädigung und die Altersversorgung, die wir auch beschlossen haben, machen rund 3 Millionen € aus. Das sind 70 % der Haushaltshebungen im Jahr 2009.
Wie im Zuge der Parlamentsreform festgelegt, müssen künftig alle Abgeordneten, die nach dem 31. Oktober 2003 eingetreten sind, für ihre Altersversorgung selbst sorgen. Von 53 Abgeordneten, die bereits jetzt den Zuschuss in Anspruch nehmen können, haben 35 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Zukunft den Zuschuss zu bekommen. Dafür müssen im Haushalt 2009 insgesamt 470 000 € aufgewendet werden. Die Umstellung dieser Altersversorgung für die neuen Abgeordneten wird natürlich zu Mehrausgaben in den Haushalten der kommenden Jahre führen, aber wir können damit rechnen, dass mittel- und insbesondere langfristig die Pensionszahlungen und damit die dafür erforderlichen Ansätze im Haushalt sinken.
Insgesamt wird der Haushalt des Landtags zu mehr als 70 % von den Personalausgaben bestimmt. Das sind 37,4 Millionen €. Gut die Hälfte davon nehmen die Abgeordneten, ihre Mitarbeiter, die ehemaligen Abgeordneten und die Hinterbliebenen der Abgeordneten in Anspruch.
Der andere Teil der Ausgabeerhöhung wird durch die Landtagsverwaltung einschließlich des Parlamentarischen Beratungsdienstes sowie der Versorgungsbezüge für die Beamten des Landtags bestimmt. Macht man Relationen zu den Aufwendungen für die ehemaligen Abgeordneten und die Hinterbliebenen von Abgeordneten auf, so stellt man fest, dass sie 70 % der Abgeordnetenbezüge und Abgeordnetenentschädigungen ausmachen. Das Verhältnis zwischen Aufwendungen zur Mitarbeiterentschädigung und Abgeordnetenentschädigung ist von 65 % auf inzwischen 90 % gestiegen.
Der Haushalt beinhaltet natürlich auch Steigerungen der Ausgaben für unsere Kolleginnen und Kollegen, die ausgeschieden sind, sowie die Hinterbliebenen. Das macht 160 000 € aus. Wir gönnen das den ehemaligen Abgeordneten und den Hinterbliebenen. Das zeigt auch, dass es um die Gesundheit unserer ehemaligen Kollegen bessersteht und deren Lebenserwartung gestiegen ist. Wir freuen uns natürlich darüber und wünschen ihnen noch viele gute Jahre.
Soll ich sie aufzählen?
Im Personalbereich der Landtagsverwaltung ergibt sich so gut wie keine Änderung. Insgesamt hat die Landtagsverwaltung 172 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur eigentlichen Landtagsverwaltung gehören davon 133 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Sachausgaben haben sich insgesamt um 1,2 Millionen € auf 11,9 Millionen € erhöht. Davon entfallen allein rund 7 Millionen € auf die Fraktionszuschüsse und die Leistungen an die Landesverbände der Parteien nach dem Parteiengesetz. Die Erhöhung der Fraktionszuschüsse ist meines Erachtens gerechtfertigt. Sie ist Ausfluss höherer Anforderungen an Abgeordnete und Fraktionen, und ich denke, wir sollten gut aufgestellt sein, um unsere Aufgaben in der Legislative wahrzunehmen.
Trotz aller Sparsamkeit und Ausgabezurückhaltung, die insbesondere in Zeiten der Haushaltskonsolidierung notwendig sind, brauchen wir natürlich eine vernünftige Arbeitsatmosphäre und vernünftige Arbeitsbedingungen.
In diesem Zusammenhang danke ich dem Präsidenten und dem Präsidium, der Landtagsverwaltung, dass sie meine Anregung im Hinblick auf die „Sauna“ im Haus der Abgeordneten, die ich bei der letzten Haushaltsrede angebracht habe, aufgenommen und Klimaanlagen installiert haben. Mein Hinweis auf mehr „Erleuchtung“ im Plenarsaal sollte allerdings nicht in Vergessenheit geraten.
Warten Sie ab, ich sage noch etwas dazu.
Bei aller Zurückhaltung in dieser Angelegenheit sollten wir nicht nur für ein besseres Klima, sondern auch für mehr räumliche Transparenz sorgen. Ein Blick von draußen auf unsere Arbeit könnte nicht schaden, und ein Blick nach draußen – nicht auf die Grünen, sondern ins Grüne – würde unserer Arbeit guttun. Das viele Holz hier mag zwar nicht unangenehm sein; lebendiges Holz, grüne Bäume und auch der Wechsel der Jahreszeiten helfen aber manchmal,
dass man die Themen, die hier besprochen werden, relativiert und einen anderen Blickwinkel bekommt.
Meine Damen und Herren, unser Parlament ist trotz Erhöhungen der Haushaltsansätze weiterhin das kostengünstigste aller Länderparlamente. Bayern gibt pro Einwohner 6,60 € aus, Hessen knapp 8 €, Rheinland-Pfalz 7,50 €, Sachsen-Anhalt 12 €, Mecklenburg-Vorpommern sogar 15,60 €. Nach Berechnungen der Landtagsverwaltung geben wir weiterhin sehr wenig, nämlich 4,14 €, aus.
Jetzt noch ein kurzer Beitrag zur Anzahl der Abgeordneten hier im Parlament sowie zur Anzahl der Wahlkreise: In Ba
den-Württemberg kommen auf jeden Abgeordneten durchschnittlich 77 000 Einwohner; in Bayern sind es 10 000 weniger. Wenn ich betrachte, wie groß manche Wahlkreise flächenmäßig sind, sodass die Abgeordneten zwischen 50 und 100 km fahren müssen – und das am Wochenende vielleicht mehrmals –, dann halte ich es für notwendig, dass wir die Größen der Bezirke und der Wahlkreise und natürlich auch die Anzahl der Abgeordneten unverändert belassen. Baden-Würt temberg ist nun einmal ein dezentral strukturiertes Land und ist nicht, wie manche meinen, auf die Landeshauptstadt konzentriert. Darin liegt natürlich auch unsere Stärke.
Sie haben es gemerkt!
Darin liegt unsere Stärke, erst recht in einer krisenhaften Zeit. Dies sollte man aber bei zukünftigen Diskussionen über die Anzahl der Abgeordneten und der Wahlkreise bedenken.
Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich mich in Ihrer aller Namen beim Präsidenten des Landtags, beim Präsidium, der Landtagsverwaltung und vor allem bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dafür bedanken, dass sie uns bei unserer Arbeit unterstützen, eine angenehme Atmosphäre bieten und effiziente Arbeitsbedingungen für uns vorhalten. Mein besonderer Dank gilt dem Besucherdienst. Fast 35 000 Gäste und Besucher werden hier jährlich durchgeschleust, werden informiert über unsere Arbeit, und ich merke und spüre bei den Besuchergruppen, dass dies eine erfolgreiche Arbeit ist, dass sie ankommt und ein gutes Stück Öffentlichkeitsarbeit ist.
Da sollten wir in Zukunft vielleicht mehr tun. Das kommt draußen sehr gut an. Jeder Besucher des Landtags sieht, wie Politik begreiflich vonstattengeht.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rundfunkgebührenerhöhungen sind von Natur aus nicht populär. Niemand zahlt freiwillig mehr, wenn es nicht sein muss. Deshalb braucht eine Erhöhung eine gute Begründung und natürlich Augenmaß, gerade in einer Zeit, in
der Preissteigerungen den Bürger spürbar belasten und die Akzeptanz der Rundfunkgebühren sehr stark schwindet.
Kurz ein paar Sätze zur Gebührenerhöhung und zum Ablauf. Die KEF hat den Finanzbedarf der Anstalten zu prüfen. Sie hat ihn dahin gehend zu prüfen, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags bewegen. Sie hat festzustellen, ob der Finanzbedarf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Dies wurde von der KEF auf 300 Seiten deutlich dargelegt. Als drittes Kriterium für die Erhöhung gilt, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der Haushalte berücksichtigt sein müssen.
Unter Zugrundelegung dieser Kriterien hat die KEF einen Vorschlag an die Landesregierungen und Parlamente zu machen. Dies geschieht mit diesem Tagesordnungspunkt.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 wurde noch einmal deutlich gemacht, dass vom Vorschlag der KEF ohne Weiteres nicht abgewichen werden darf. Für die Festsetzung der Rundfunkgebühren gibt es ein drei gliedriges Verfahren. Dieses dreigliedrige Verfahren muss im Wesentlichen eingehalten werden. Abweichungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn es nachprüfbare Begründungen dafür gibt. Das Verfassungsgericht hat also deutlich gemacht, dass vom KEF-Vorschlag nicht ohne Weiteres abgewichen werden darf.
Der Minister hat es schon gesagt: Der Vorschlag der Rundfunkanstalten lautete: eine Erhöhung um 1,69 €. Die KEF hat den vorgeschlagenen Betrag in Zusammenarbeit, in Kooperation mit den Anstalten auf 95 Cent reduziert, sodass wir in Zukunft ab 1. Januar 2009 insgesamt 17,98 € bezahlen müssen. Ich denke, das ist ein akzeptabler Vorschlag; denn wenn man die Steigerungsraten berechnet, betragen diese 1,6 % pro Jahr. Wenn man davon ausgeht, dass die Inflationsraten in den nächsten Jahren erheblich steigen werden – zumindest werden sie nicht sinken –, dann ist zu erwarten, dass den Anstalten real noch weniger bleibt.
Wir haben es mit Einnahmen von jährlich insgesamt 7,3 Milliarden € zu tun. Rechnet man die Werbeeinnahmen dazu, dann kommt man auf eine Summe von 7,8 Milliarden €. Wenn man die Werbeeinnahmen ins Verhältnis zum Gesamtetat der Rundfunkanstalten setzt, reden wir von einem Anteil von 6 bis 7 %. Wenn man die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten ins Verhältnis zum gesamten Medienmarkt in der Bundesrepublik setzt, der ungefähr 21 Milliarden € ausmacht, so ergibt dies einen Anteil von 2,5 %.
Aus diesem Grund erscheint es mir nicht gut und nicht angebracht, darüber zu sprechen, den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Werbeeinnahmen zu nehmen. Wir sollten dies beibehalten, denn es ist klar: Wer die Werbeeinnahmen wegnehmen will, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die monatlichen Gebühren noch einmal um 1,50 bis 1,60 € steigen würden.
Aber eines ist auch klar: Trotz einer Legalisierung der Werbung in Serien, also des Product-Placement, darf der öffentlich-rechtliche Bereich da auch in Zukunft nicht einsteigen. Das lässt sich meines Erachtens nicht mit dem öffentlichrechtlichen Bereich vereinbaren.
Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung einige Anmerkungen machen, und zwar zum Sparverhalten und zum wirtschaftlichen Verhalten des SWR.
Der SWR hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Anforderung der ARD sehr gering war – die geringste seit 20 Jahren. Denn der SWR hat dafür gesorgt, dass in seinem Sender ein hoher Grad an Wirtschaftlichkeit herrscht. Ich denke, wir sollten dies lobend erwähnen, wenn auch manche Sendung weniger dem Prinzip der Qualität und mehr dem der Quantität entspricht.
Aber in diesem Zusammenhang ist auch darüber zu reden, dass andere Anstalten die Rundfunkgebühren als Subvention betrachten. So hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg eine weitere Anforderung in Bezug auf den Finanzausgleich und betreibt selbst sieben Rundfunkprogramme, während der SWR nur vier betreibt. Quantität sollte auch hier nicht vor Qualität gehen. Das muss im Finanzausgleich der Rundfunkanstalten erst recht gelten.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Gebührenerhöhung, zur Gebührensituation und zum zukünftigen Gebührenmodell sagen. Ob eine Pauschale pro Kopf oder pro Haushalt oder ob ein anderes Gebührenmodell gewählt wird: Es muss klar sein, dass nur ein in sich schlüssiges, transparentes und vom Gebührenzahler akzeptiertes System für die Zukunft tragend sein kann.
Aber dieses System muss auch Spareffekte mit sich bringen. Die GEZ bekommt 170 Millionen € für den Gebühreneinzug. Das muss durch das neue System entscheidend minimiert werden.
Ich will noch etwas zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sagen. Wie der Minister schon gesagt hat, ist die gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder, jugendschutz.net, eingerichtet worden. Sie untersucht das Internet auf Gewaltszenen, Pornografie und Kindesmissbrauch. Sie macht das gut; das Hans-Bredow-Institut in Hamburg hat ihr dies bestätigt. Es gibt einige Mängel. Rechtliche Klarstellungen sind in Zukunft notwendig. Organisatorische Maßnahmen, z. B. die Trennung von Aufsichtsarbeit und Schulung, sollten vorgenommen werden.
Ich will in diesem Zusammenhang allerdings auch auf eine Lücke hinweisen. Wer jugendgefährdende Inhalte produziert, kann derzeit, wenn er sich im Ausland befindet, nicht belangt werden. Wir sollten dafür sorgen, dass die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit auch diejenigen, die solche Inhalte übertragen, belangt und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will – vorhin war von einigen Denkanstößen die Rede – auch ein paar Denkanstöße zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag geben. Wir befinden uns in dieser Problematik in einem Dreieck aus dem Grundversorgungsauftrag, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dem EU-Beihilferecht. In diesem Spannungsverhältnis muss ein fairer Ausgleich zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten gefunden werden.
Zum Schluss eine Anmerkung: In der ökumenischen Andacht heute Morgen war von Reife die Rede. Da wurde Folgendes gesagt: „Reife ist Lebensmut und eine Art Vollendung.“ Ich kann uns wünschen, dass wir rechtlich und organisatorisch eine Medienlandschaft bekommen, die Reife hat und die auch für die Zukunft trägt.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen!
Kolleginnen und Kollegen. Okay. – Bevor ich auf das Beihilfeverfahren und die Auswirkungen auf die Rundfunkgesetzgebung eingehen will, will ich ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Der Medienmarkt in Deutschland umfasst im Augenblick 72 Milliarden € Umsatz, der in Europa 350 Milliarden € und der weltweit umgerechnet 1,3 Billionen €. Auf diesem Markt geht es also um sehr viel Geld, und in Zukunft wird es, wenn sich die Digitalisierung fortsetzt, um noch mehr Geld gehen.
Aber die audiovisuellen Medien sind nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut. Deshalb müssen wir – Frau Kipfer hat es schon angedeutet, und zwar kritisch angedeutet – eine richtige Balance zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und kulturellem und gesellschaftlichem Auftrag finden.
Man kann grundsätzlich von zwei Marktmodellen ausgehen: Bei dem einen Marktmodell wird der Markt bestimmen, was gesendet wird, was an Unterhaltung angeboten wird und wo es angeboten wird. Beim zweiten Marktmodell – und das ist das Modell, das wir in Europa wollen – stehen die kulturelle Vielfalt, Nachhaltigkeit und natürlich auch das Gemeinwohl im Vordergrund. Dieses Modell wollen wir auch auf Deutschland übertragen, und zwar bei aller Kritik, die es gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich auch gibt. Wir wollen dieses Marktmodell auch im Hinblick auf die neuen Übertragungswege erhalten. Auf diesem Markt wollen wir Meinungsvielfalt, Medienvielfalt und natürlich auch Wettbewerb, und zwar auch in dem Zeitalter, das auf uns zukommt und in dem die Digitalisierung vorangetrieben wird.
Dabei – das gilt natürlich für uns alle – muss ein Ausgleich zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen Voraussetzung sein. Bei der Auseinandersetzung mit der Kommission hatte man manchmal aber den Eindruck, dass die Kommission nichts vom deutschen Verfassungsrecht, der Rundfunkfreiheit und der Staatsfreiheit des Rundfunks versteht.
Zeitweise war man dort sogar der Meinung, der deutsche Staat könnte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regieren. Unter dem Stichwort „Wettbewerbsverzerrung und Wettbewerb“ glaubte man hier durchgreifen zu können. Sie haben es ja schon erwähnt, Frau Kipfer: Das Amsterdamer Protokoll von 1997 stellt eindeutig fest, dass die Definition, was öffentlichrechtlich ist, in den Händen der Mitgliedsstaaten zu bleiben hat.
Diese Rechtslage kann meines Erachtens auch nicht durch Wettbewerbsrecht und Beihilferecht ausgehebelt werden. Man hat manchmal den Eindruck, dass in Brüssel der Eifer überbordet, und zwar nach dem Motto: Ziel erkannt, Schuss, Hase tot, sprich deutsches duales System tot. Dass es nicht so weit gekommen ist, ist meines Erachtens der späten Erkenntnis einer Kommissarin, vielleicht auch dem überzeugenden Charme von Edmund Stoiber und Kurt Beck zu verdanken.
Ich will auf die Maßnahmen im Maßnahmenkatalog, der zur Beendigung des Beihilfeverfahrens beigetragen hat, nicht im Einzelnen eingehen. Ich will nur kurz zusammenfassen, was dort steht. Dort steht erstens: Der Rundfunkstaatsvertrag muss den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzisieren. ARD und ZDF müssen teilhaben an der Digitalisierung und an den neuen Übertragungswegen. Werbung und E-Commerce dürfen bei ZDF und ARD nicht zugelassen werden. Kommerzielle Aktivitäten von ARD und ZDF müssen in Tochtergesellschaf ten ausgelagert werden; die Rechnungslegung ist genau abzugrenzen.
Dort ist weiter genau festgelegt, wie es mit den Sportrechten zu halten ist. Die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen weiterhin Sportrechte kaufen; sie müssen sie aber entweder komplett senden oder teilweise an andere weiterverkaufen. Die Sportberichterstattung ist auf 10 % des Programmangebots begrenzt.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Einigung von Brüssel stärkt das deutsche Rundfunksystem. Den ÖffentlichRechtlichen wird ein begrenzter Zugang zu den neuen Übertragungswegen eingeräumt. Den privaten Anbietern bleibt genügend Raum für Aktivitäten.
Insgesamt kann man sagen: Das, was die Regierung im Augenblick vorschlägt, die Maßnahmenübernahme 1 : 1, ist richtig. Wir sollten allerdings, Frau Kipfer, nicht unbedingt etwas draufsatteln, denn jede Regulierung begrenzt den Marktzutritt und begrenzt die Marktchancen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesamtausgaben des Landtags belaufen sich im Jahr 2007 auf 44,7 Millionen € und im Jahr 2008 auf 44,4 Millionen €. Die Ausgaben sind also insgesamt um rund 2 Millionen € höher als im Jahr 2006. Ursache für die Erhöhung sind die allgemeinen Steigerungen der Personalkosten, die wiederum 74 % der Gesamtausgaben des Landtags ausmachen.
Insgesamt betragen die Personalausgaben in den Jahren 2007 und 2008 jeweils rund 34 Millionen €. Etwa die Hälfte davon wird für die 139 Abgeordneten, also für uns, und die ausgeschiedenen Abgeordneten und deren Hinterbliebenen ausgegeben. Die Aufwendungen für die ehemaligen Abgeordneten
und ihre Hinterbliebenen machen 70 % der Abgeordnetenentschädigungen aus. Dies hat sicherlich nicht nur mit der Höhe der Altersentschädigung etwas zu tun, sondern natürlich auch mit der demografischen Entwicklung. Unsere Kollegen, die ausgeschieden sind, leben länger, und wir freuen uns dar über.
Die Sachausgaben sind mit 11 Millionen € im Jahr 2007 und 10,7 Millionen € im Jahr 2008 nahezu gleich geblieben. Etwa 6,1 Millionen € entfallen auf die Zuschüsse für die Fraktionen und die Ausgaben nach dem Parteiengesetz. Die Fraktionszuschüsse sind nur moderat um 1 % gestiegen.
Lassen Sie mich zu den Sachausgaben einige Bemerkungen machen. Trotz aller Sparsamkeit wäre es meines Erachtens sinnvoll, nach Lösungen zu suchen, damit im Sommer die Abgeordneten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Landtag keine Saunagänge absolvieren müssen, wenn sie nicht im Wahlkreis arbeiten wollen.
Oder anders ausgedrückt: Einige Hitzegrade weniger in den Büros der Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären in den Sommermonaten ganz wünschenswert und bestimmt der Arbeitsfreude förderlich.
Ein Zweites noch: Langfristig – ich wiederhole: langfristig – würde Tageslicht in diesem Plenarsaal sicherlich zur Erhellung und zur Arbeitsfreude beitragen.
Insgesamt, meine Damen und Herren, ist unser Parlament das kostengünstigste aller Länderparlamente in der ganzen Bundesrepublik.
Bayern gibt pro Einwohner 6 € aus, Hessen 7 €, RheinlandPfalz 7,80 €, Sachsen-Anhalt 12 € und Mecklenburg-Vorpommern 13 €. Wir liegen nach der Berechnung der Landtagsverwaltung bei knapp 4 €.
In diesem Zusammenhang will ich dem Präsidenten, dem Präsidium, der Landtagsverwaltung und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür danken, dass sie trotz sparsamer Haushaltsführung gute und angenehme Arbeitsbedingungen für uns schaffen.
Meine Damen und Herren, gute und erfolgreiche Aufgabenerfüllung hat nicht unbedingt etwas mit Geld zu tun, sondern mit den Menschen, die sich einer Aufgabe stellen. Der Politikwissenschaftler Max Weber hat in Bezug auf Politik nicht nur vom Bohren dicker Bretter gesprochen. Er hat auch die Voraussetzungen, die ein Politiker mitbringen soll, benannt: Leidenschaft, Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein. Wenn wir in unserem Land erfolgreiche Politik machen und dieses Haus dazu beiträgt, dann muss eine ganze Menge dieser Attribute in diesem Haus vorhanden sein.
Wir werden in nächster Zeit aller Voraussicht nach eine Reform unserer Arbeitsbedingungen verabschieden. Egal, ob wir die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat beschließen, eines scheint mir auf jeden Fall wichtig: Wir brauchen Abgeordnete aus allen Bereichen. Wir brauchen Abgeordnete jeden Alters, und wir brauchen vor allem Abgeordnete, die in ihren Wahlkreisen verwurzelt sind und dort auf die Menschen zugehen können.
Es gibt verschiedene Modelle, wie Bürger und Politiker miteinander umgehen können: den Top-down-Ansatz von oben nach unten, der für die parlamentarische Demokratie nicht geeignet ist, den Bottom-up-Ansatz, der von unten nach oben geht und der natürlich verlangt, dass sich der Bürger einmischt und dass die Politiker hellhörig für die Interessen der Bürger sind.
Seit einiger Zeit gibt es zudem den sogenannten Biotopansatz. Bei ihm spielt sich Politik im Wesentlichen zwischen den Politikern und den Medien ab. Zuschauer sind die Bürger, und wie beim Tennis drehen sie den Kopf von links nach rechts.
Wir müssen uns angesichts der geringen Wahlbeteiligung allerdings fragen, wie weit auch wir von diesem Modell noch entfernt sind. Manfred Rommel hat gesagt – ich zitiere –:
Ich habe den Eindruck, dass das Parlament zu viele Konzessionen an die Medien gemacht hat und deshalb … die Dialoge seltener und die Monologe zahlreicher geworden sind.
Damit wir unser Tun dem Bürger besser darstellen können, sollten wir uns im Parlament auf die wesentlichen Fragen konzentrieren und uns so auseinandersetzen, dass wir auch draußen verstanden werden.
Insgesamt können wir natürlich auch dazu beitragen, dass man uns draußen besser wahrnimmt und versteht und unsere Arbeit vielleicht auch besser würdigt, wenn es uns gelingt, mehr Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler in diesen Landtag zu bringen, um ihnen unsere Arbeit hautnah zu zeigen.
Ich habe mit Besuchergruppen hier im Landtag gute Erfahrungen gemacht. Sie haben gute Eindrücke gewonnen, und wir sollten das verstärken.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident!