Jochen K. Kübler

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung verschiedenster kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Landkreisordnung und Kommunalwahlgesetz werden in einigen Punkten geändert.
Ansprechen möchte ich als einen der wichtigsten Punkte in diesem Bereich die Möglichkeit der unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Städten und Gemeinden. Diese wird deutlich gestärkt.
Ich darf zurückblicken, Herr Abg. Oelmayer, auf das Jahr 1955. Auch damals waren wir in Baden-Württemberg schon Erster
in Bezug auf die Bürgerbeteiligung, in Bezug auf unmittelbare Demokratie. Andere Bundesländer, die anders regiert waren, sind erst Jahrzehnte nach uns zu dieser Bürgerbeteiligung gekommen. Heute wollen wir dieses Musterland Baden-Württemberg mit der Gemeindeordnung und diesen kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften weiterentwickeln,
und zwar vor allem in den Bereichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Sinne einer direkten Demokratie.
Ich gebe zu, meine Damen und Herren der Opposition, dass die Vorarbeiten zu unserem großen Wurf, der heute auf dem Tisch liegt, etwas länger gedauert haben. Aber gut Ding will Weile haben. Wir haben es im Koalitionsvertrag mit der FDP/DVP vereinbart und haben es jetzt in einem Stück – nicht in Teilstücken, wie Sie es gewünscht haben – vorbereitet
und legen es heute auch endgültig zur Beschlussfassung vor.
Inhaltlich möchte ich von meiner Seite aus zwei, drei Punkte herausgreifen.
Erstens die Absenkung des Quorums von 30 auf 25 % unter Streichung des Positivkatalogs in § 21 der Gemeindeordnung. Das heißt, die Bürger können in Zukunft ohne Beschluss des Gemeinderats auf Unterschriftensuche gehen. Das ist meines Erachtens ein wichtiger Meilenstein in unserer Gemeindeordnung in Baden-Württemberg.
Zweiter Punkt: Wir haben die Aufnahme von Bauleitplänen und von örtlichen Bauvorschriften in den Negativkatalog des § 21 der Gemeindeordnung vorgesehen.
Auch hierfür haben wir die Unterstützung der kommunalen Vereinigungen, weil es hier um Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften geht. In der Sache, meine Damen und Herren, können über Einzelentscheidungen in Bebauungsplänen jederzeit Bürgerentscheide durchgeführt werden.
Der dritte Punkt, den ich anführen möchte, ist die Verlängerung der Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens von vier auf sechs Wochen. Ich meine, dadurch wird der Zugang für ein Bürgervotum auch wesentlich erleichtert.
Ich darf hier erwähnen, dass die Absenkung dieses Quorums im kommunalen Bereich durchaus sehr kritisch ange
sehen wird; es darf nämlich keinen Strukturwechsel von der repräsentativen Demokratie zur direkten Demokratie und auch keine Aushöhlung der verfassungsrechtlich garantierten Stellung der gewählten Gemeindeorgane, also Gemeinderat und Bürgermeister, geben.
Deshalb meinen wir, eine Bürgerbeteiligung darf die Gemeindeorgane nicht ersetzen. Wir haben daher, glaube ich, den richtigen Mittelweg gefunden. Trotzdem, meine Damen und Herren, stärken wir die unmittelbare Demokratie.
Deshalb wollen wir ganz klar die Absenkung des Quorums auf 25 %. Das ist der richtige Weg.
Wir erreichen dadurch zwei Ziele: erstens handlungsfähige und starke Städte und Gemeinden in unserem Land BadenWürttemberg und zweitens eine noch aktivere und bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den maßgeblichen Entscheidungen in unseren Städten und Gemeinden.
Ich darf nochmals darauf hinweisen: Wir wollen keine Ausdehnung des Bürgerentscheids auf Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften, meine Damen und Herren, weil wir die Bürger an Verwaltungsverfahren nicht zu beteiligen brauchen, sondern an den daraus folgenden Sachentscheidungen. Und das wird jederzeit möglich sein.
Es gibt auch keine Ausdehnung auf eine Bürgerbeteiligung in Landkreisen. Wir möchten hier nicht Partikularinteressen fördern, sondern wir sehen den Landkreis als Gesamtes. Wir haben im Landkreis verschiedene Möglichkeiten, die Bürger durch Unterrichtung, Fragestunden und die aufgenommene Infopflicht zu beteiligen.
Ich muss noch erwähnen, dass in den letzten Jahren viele andere Bundesländer Bestimmungen aus unserer Gemeindeordnung übernommen haben
vor allen Dingen die Bürgermeisterverfassung; besten Dank, Herr Kollege. Das zeigt doch, dass wir mit unserer Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den kommunalen Vorschriften an vorderster Stelle stehen
und in der Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle haben.
Lassen Sie mich noch ein Thema ansprechen, nämlich den Anschluss- und Benutzungszwang für gemeindliche Nahund Fernwärmeanlagen: Auch hier kommen wir den spezifischen Anforderungen in den Städten und Gemeinden einen Schritt näher. Da habe ich auch die Unterstützung des Herrn Kollegen Oelmayer von den Grünen.
Wir können hier bei verschiedensten Baugebieten die Ökologie entsprechend in den Vordergrund stellen, und das haben wir gemeinsam vertreten.
Wir sind dankbar dafür, dass wir auch hierbei von Ihnen das eine oder andere übernehmen konnten.
Aber trotzdem muss bei diesem Anschluss- und Benutzungszwang, meine Damen und Herren, immer noch die grundrechtlich geschützte Rechtsposition der Eigentümer gewahrt werden, und darauf muss – das ist keine Frage – Rücksicht genommen werden.
Zum Thema „Hinderungsgründe zum Eintritt in das kommunale Entscheidungsgremium Gemeinderat“: Ich glaube, bei der Absenkung der Einwohnergrenze von 20 000 auf 10 000 sind wir gegen Widerstände aus dem kommunalen Bereich den richtigen Schritt gegangen. Aber wir sind der Meinung, das war angezeigt. Es ist unproblematisch und auch richtig.
Bei der Beteiligung von Jugendlichen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass man das als Kannbestimmung aufnehmen sollte; denn es sollte dem kommunalen Entscheidungsgremium vorbehalten werden, in welcher Art und Weise die Beteiligung der Jugendlichen und der Erwachsenen durchgeführt wird. Deshalb sollte das eine Kannvorschrift sein. Wir stehen dazu.
Am 18. September stehen entscheidende Wahlen an, bei denen sich wohl das eine oder andere ändern wird. Darauf ist auch die Zusammenlegung von Bürgermeisterwahlen mit anderen Wahlen ausgerichtet. Auch dies müssen wir jetzt mitentscheiden, damit Rechtssicherheit besteht. Ein Nebeneffekt aus der Zusammenlegung von Bürgermeisterwahlen mit anderen Wahlen ergibt sich vielleicht in Bezug auf eine höhere Wahlbeteiligung.
Wir können hier Personalkosten einsparen und Bürokratie abbauen, ganz einfach Vereinfachungen vornehmen. All die anderen, kleineren Änderungen möchte ich nicht gesondert anführen. Sie haben dies gelesen. In den Beratungen des Innenausschusses wurde dies auch angesprochen. Das betrifft das Thema Kommunalwahlgesetz und dergleichen.
Herr Junginger und Herr Oelmayer, nachdem im Innenausschuss großer Konsens zu den Einzelbestimmungen bestand,
gehe ich davon aus, dass wir heute bei der Verabschiedung dieser weit reichenden Änderungen der Kommunalverfassung auch eine große Mehrheit erreichen werden. Nachdem wir den Oppositionsparteien entgegengekommen sind, gehe ich davon aus, dass wir vielleicht sogar einstimmig entscheiden können.
Wir halten unsere Gemeindeordnung mit dieser Gesetzesänderung für die kommenden Jahre jung, frisch und munter.
Wir geben den Bürgern mehr Rechte, meine Damen und Herren, und wir erhalten die so wichtige kommunale Selbstverwaltung in unseren Städten und Gemeinden.
Die CDU-Fraktion wird natürlich geschlossen dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kretschmann, herzlichen Dank für
Ihre Bestätigung der sehr guten Arbeit der CDU BadenWürttembergs.
Wenn auch die Grünen das jetzt so sehen, dann sind wir in der Politik auf einem guten Weg.
Zum Thema Mitgliederbefragung. Meine Damen und Herren, das war sicher ein einmaliger Vorgang. Sie hat ganz hervorragend funktioniert. Die Kosten waren allerdings nicht gerade niedrig, und der Verwaltungsaufwand, Herr Kollege Kretschmann, war auch nicht zu unterschätzen. Ich halte es zwar für ein wichtiges Mittel, solche Mitgliederbefragungen durchzuführen,
aber ich meine, es wird auch bei uns die Ausnahme gewesen sein, dass wir eine solche Befragung durchgeführt haben.
Die Grünen haben im November 2003 nach einer langen Reihe einen weiteren Antrag hierzu eingereicht. Ihre Große Anfrage haben wir ja bereits im Jahr 2003 ausführlich beantwortet.
Eines werden wir nicht machen, Herr Kretschmann: Wir werden mit Sicherheit nicht von der repräsentativen Demokratie auf die direkte Demokratie umstellen. Das werden wir nicht tun. Wir werden bei der repräsentativen Demokratie bleiben.
Meine Damen und Herren, wie bekannt ist, hat die Regierung ja einen Gesetzentwurf vorbereitet.
Weil wir hier sehr viele Abstimmungsnotwendigkeiten haben, hat das etwas länger gedauert. Aber ich sage Ihnen zu: Wir werden zu Beginn des neuen Jahres endlich diesen Gesetzentwurf auf den Tisch bringen.
Wir werden uns dann über Themen wie zum Beispiel die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger unterhalten. Wir werden uns über den Positivkatalog beim Bürgerentscheid unterhalten, und auch über die Höhe des Quorums werden wir uns unterhalten.
Wir werden auch über das Thema der Zusammenlegung von Wahlen, über Organisationsänderungen bei Wahlen
und natürlich auch über den Anschluss- und Benutzungszwang sowie über das Thema Nah- und Fernwärme sprechen. All diese Überlegungen haben etwas länger gedauert. Wir haben keinen Zwang zur Eile. Lassen Sie sich deshalb ganz einfach überraschen,
was für einen Gesetzentwurf wir im nächsten Jahr bringen werden.
Im Übrigen halten wir – das möchte ich schon heute ankündigen – von der Bürgerbeteiligung auf Kreisebene nichts; denn es gibt genügend Möglichkeiten, die Bürger auf Kreisebene zu beteiligen. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage vom Juli 2003, die ganz einfach lautet:
Angesichts der Großflächigkeit der Kreise bestehen, bezogen auf den Gesamtkreis, Akzeptanzprobleme bei Entscheidungen, die sich nur auf Teile des Kreises und einzelne Kreisgemeinden auswirken, insbesondere wenn es sich um Entscheidungen mit belastendem Charakter handelt. Solche Entscheidungen einer Mitwirkung der Kreiseinwohner zu öffnen, fördert Partikularinteressen.
Deshalb sage ich: Es gibt genügend Möglichkeiten für die Unterrichtung der Kreisbevölkerung: erstens durch den Landrat im Kreistag, zweitens über die Informationspflicht und drittens über Anhörungen und Fragestunden.
Dem ist meines Erachtens nichts hinzuzufügen. Warten Sie einfach ab: Zu Beginn des neuen Jahres wird der Gesetzentwurf von uns eingebracht. Wir werden dann darüber diskutieren. Deshalb können wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kretschmann, selbstverständlich ist bei einem Landkreis die Fläche maßgebend dafür, ob eine Entscheidung durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt werden kann. Die eine Ecke des Landkreises interessiert sich für eine bestimmte Straßenbaumaßnahme und die andere nicht.
Insofern können Sie die Fläche nicht einfach ignorieren. Sie können auch, Herr Kollege Kretschmann, nicht ignorieren, dass für Bürgerbefragungen, Bürgerentscheide und dergleichen Kosten entstehen.
Deshalb habe ich Ihnen gesagt, dass wir das alles zusammen berücksichtigen müssen.
Zweitens haben wir nach wie vor eine repräsentative und keine direkte Demokratie. Deshalb werden wir uns im nächsten Jahr über diese einzelnen Themen unterhalten, und wir werden Änderungen vornehmen, Herr Kretschmann, meine Damen und Herren. Das ist gar keine Frage. Aber lassen Sie uns dazu einen Gesetzentwurf einbringen. Wir werden darüber reden, und Sie werden staunen, wie weit wir doch manchen Vorstellungen auch der Opposition entgegengekommen sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze. Die Erste Beratung hier im Landtag fand am 11. November dieses Jahres statt.
Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ist die Einschränkung des Katalogs der Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung und nach § 24 der Landkreisordnung. Wir möchten, dass die Leiter der bisherigen Sonderbehörden, die zum 1. Januar 2005 in die Landratsämter eingegliedert werden, weiterhin ihr Amt als Gemeinderat ausüben können.
Gleiches gilt natürlich auch für die Beamten und Angestellten der Regierungspräsidien.
Dieser umfassende Anwendungsbereich des § 29 der Gemeindeordnung und des § 24 der Landkreisordnung ist aus unserer Sicht sachlich nicht mehr erforderlich.
Was sehen wir vor? Wir möchten mit der Neuregelung ganz einfach den Anwendungsbereich der Hinderungsgründe auf die eigentliche Rechtsaufsicht als solche begrenzen.
Dies ist notwendig, weil die Verwaltungsreform zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Deshalb ist es notwendig, die Hinderungsgründe auf die Rechtsaufsicht zu begrenzen.
Wir schränken die Hinderungsgründe insgesamt auch auf die tatsächliche Rechtsaufsicht und auf die Personen, die in den Behörden mit der Rechtsaufsicht betraut sind, ein. Damit meinen wir nicht die einfachen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und auch nicht die Sekretärinnen, sondern nur die Personen, die auch mit Entscheidungsbefugnis betraut sind.
Entsprechende weitere Regelungen möchten wir in § 46 der Gemeindeordnung in Bezug auf die ehrenamtlichen Bürgermeister treffen. Diese wären nur dann betroffen, wenn sie neben ihrem kommunalen Ehrenamt auch unmittelbar mit der Rechtsaufsicht befasst sind. Ich verweise auch auf das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart, auf das Landesplanungsgesetz und auf das Sparkassengesetz, in denen wir ähnliche Änderungen vornehmen möchten.
Der Innenausschuss hat sich am 24. November 2004 mit dieser Materie befasst. Der Beratung zugrunde gelegen haben die Ergebnisse der Anhörung der kommunalen Landesverbände und die Stellungnahmen der kommunalen Landes
verbände und der sonstigen Organisationen und Verbände. Da ist unsere Meinung ganz klar und eindeutig bestätigt worden.
Deshalb wollen wir eine Änderung in Bezug auf die Bediensteten, die in der Organisationseinheit tätig sind, der in der jeweiligen Behörde nach dem Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben der Rechtsaufsicht sowie bei den Landratsämtern die Aufgaben der überörtlichen Prüfung als Teil der Rechtsaufsicht übertragen sind.
Ebenso möchten wir die Behördenleiter und Stellvertreter ausnehmen, die diese Rechtsaufsicht nach außen betreuen und die verantwortlich sind. Sie werden weiterhin gehindert sein.
Vergleichbare Regelungen, die sich bewährt haben, gibt es bereits in Bayern und in Thüringen.
Von den kommunalen Landesverbänden haben wir Zustimmung erfahren. Der Städtetag hat die Anmerkung gemacht – das möchte ich wörtlich zitieren –:
Die Zielrichtung der vorgesehenen Änderungen entspricht weitgehend jenem Änderungsvorschlag zu § 29 GemO, welchen wir
der Städtetag –
dem Land – aufgrund einer VGH-Entscheidung vom 17. 10. 2000 – bereits unmittelbar nach der Landtagswahl 2001 unterbreitet haben.
Der Gemeindetag stimmt daher zu. Zustimmung gibt es auch von der Gemeindeprüfungsanstalt, dem Sparkassenverband und allen anderen beteiligten Organisationen.
Mein lieber Herr Gall, die vom Gemeindetag aufgeworfenen Fragen hat das Innenministerium geprüft. Wir sehen hier keine Interessenkonflikte, sondern dies kann durch einzelne Befangenheitsregelungen in der Gemeindeordnung oder durch Organisationsentscheidungen des Landrats – diese haben in der Praxis bereits stattgefunden –
oder durch die Regelung der Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in regionaler Hinsicht geregelt werden.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat unter Vorsitz von Herrn Gall mehrheitlich beschlossen,
dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zuzustimmen. Dabei möchten wir auch bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die vorgelegte Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze auch notwendig, weil die Reform am 1. Januar 2005 in Kraft tritt.
Den Änderungsantrag der SPD müssen wir leider ablehnen, meine Damen und Herren, da das Argument Chancengleichheit nur vorgeschoben wird. Wir haben immer auf die Änderung der Gemeindeordnung hingewiesen.
Wir haben diese Änderungen auch nicht mit heißer Nadel gestrickt,
sondern wir haben bereits Anfang des Jahres 2004 darauf hingewiesen, dass diese Änderungen im Rahmen der Verwaltungsreform kommen werden.
Deshalb konnte sich jeder auf die Änderungen einstellen.
Die restlichen Änderungen der Gemeindeordnung, meine Damen und Herren, sind in bester Vorbereitung.
Wir werden – Kollege Fischer, Sie werden es erleben –
Anfang des Jahres 2005 die kompletten Änderungen bringen.
Lassen Sie sich jetzt einfach einmal überraschen.
Wir sind vielleicht viel besser als Sie. Wir werden Anfang 2005 die Änderungen der Gemeindeordnung bringen, meine Damen und Herren.
Deshalb stimmen wir, die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig zu. Den Antrag der SPD müssen wir leider ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg ist völlig unstrittig. Alle haben im Ausschuss zugestimmt. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Die Möglichkeit, in den Städten und Gemeinden über die Gemeindeordnung einen gewissen Anschluss- und Benutzungszwang auszuüben, haben wir, wie Kollege Dr. Witzel gesagt hat, bisher nicht, wenn es um überörtliche Interessen in Bezug auf die Nah- und die Fernwärmeversorgung geht. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE.
Es ist im Ansatz, muss man sagen, kein schlechter Gedanke, den Städten und Gemeinden in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Möglichkeit hierfür zu eröffnen. Aber der Gedanke ist in manchen Bereichen noch nicht ganz zu Ende gedacht. Denn auch nach der Meinung des VGH Baden-Württemberg sind gewisse schwierige verfassungsrechtliche Fragen in diesem Bereich noch zu klären. Diese sollten wir klären.
Herr Dr. Witzel, in dem Urteil des VGH vom 18. März 2004 steht dies drin.
Eine Frage, die zu klären ist, lautet: Ist die beabsichtigte Ausdehnung des Benutzungszwangs verfassungsrechtlich überhaupt zulässig? Wir sollten hier die Themen „Wettbewerb“, „Flexibilität“ und „Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden“ mit einfließen lassen. Die Frage stellt sich vor allem, weil die Bürgerinnen und Bürger durch diese weitere Verpflichtung in ihren Grundrechten extrem eingeschränkt werden.
Deshalb sollten wir zunächst einfach diese Fragen klären, und zwar ganz objektiv und ganz sachlich, und dann darüber beraten und entscheiden.
Eine weitere Frage ist, ob das Land den Kommunen nach unserer Landesverfassung überhaupt Aufgaben übertragen kann, die über den örtlichen Wirkungskreis hinausgehen. Das sollten wir klären, meine Damen und Herren, und dann über dieses Anliegen weiter beraten.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Städtetag Baden-Württemberg dem vorliegenden Gesetzentwurf mit gewissen Änderungsvorschlägen zugestimmt hat. Vor allem sollte eine eindeutigere Fassung des Wortlauts ins Auge gefasst werden, damit der überörtliche Umweltgesichtspunkt gerichtsfester formuliert wird. Auf die Übergangsfristen, Herr Dr. Witzel, sollte man nach Meinung der kommunalen Landesverbände verzichten – das meine ich auch –, weil die Städte und Gemeinden immer das Abwägungsgebot beachten müssen. Übergangsfristen brauchen wir meines Erachtens nicht.
Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg hat dieser Erweiterung des Anschluss- und Benutzungszwangs mit gewissen Änderungen und Vorschlägen zugestimmt.
Der Landkreistag hat sich hierzu bisher noch nicht geäußert.
Deshalb folgender Vorschlag: Die CDU-Landtagsfraktion ist schon seit geraumer Zeit dabei, meine Damen und Herren, die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg weiter zu novellieren, weiter entsprechend fortzuschreiben. Wir sind mit dieser Arbeit beschäftigt und haben hier in diesem hohen Hause auch gesagt, dass wir nach den Wahlen, die am 13. Juni 2004 anstehen, und nach der Verwaltungsreform an die Novellierung der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg gehen werden. Wir schlagen Ihnen vor, diese Anregung von Ihnen trotz dieser Bedenken,
Herr Dr. Witzel, mit aufzunehmen, weil wir der Meinung sind: Wir können die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht jeden Tag und jede Woche in einzelnen Punkten ändern, sondern wenn, dann machen wir das in der zweiten Hälfte dieses Jahres in e i n e m Gesetzentwurf. So werden wir das mit den Hinweisen aufnehmen – ich sage es hier nochmals –, die der VGH Baden-Württemberg in
dem Urteil vom 18. März 2004 ganz ausdrücklich aufgeführt hat. Das wäre unser Vorschlag. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, separat von anderen Änderungen nicht zustimmen.
Noch eine letzte Anmerkung meinerseits: Die 1 111 Städte und Gemeinden, die wir in Baden-Württemberg haben, sind sehr verantwortungsbewusst, wenn es um die Erschließung von neuen Gebieten geht, und werden auch in Bezug auf die Energieversorgung immer entsprechende Gutachten zum Bebauungsplanverfahren erstellen lassen; das haben sie schon bisher gemacht. Wenn es rechtlich möglich wäre, dies noch in § 11 der Gemeindeordnung zu verankern – was wir noch prüfen wollen –, werden wir das sehr gern tun, aber nicht losgelöst von allem, sondern nur im Zusammenhang mit einer gesamten Novellierung und Änderung der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres ansteht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ich möchte doch manche Dinge relativieren.
Herr Dr. Witzel, ich habe vorhin gesagt, dass die kommunalen Landesverbände – Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg – mit gewissen Einschränkungen hinter dieser Ergänzung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stehen und dass auch wir vonseiten der CDU-Fraktion bereit sind, die Prüfung aufzunehmen, aber dass wir jetzt nicht Einzelentscheidungen zur Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg treffen wollen, sondern dass wir die Änderungen zusammen in der zweiten Jahreshälfte vornehmen wollen. Das darf ich einfach nochmals deutlich machen.
Ich habe auch gesagt, dass es bei den Städten und Gemeinden dieses Landes Baden-Württemberg Usus ist, wenn sie in Neubaugebiete einsteigen, wie zum Beispiel die Stadt, in der ich Oberbürgermeister bin, so genannte Energieversorgungsgutachten erstellen zu lassen, in denen man klärt und entscheidet, ob der Anschluss an eine zentrale Versorgung für den Bürger tragbar ist oder nicht. Das möchten wir, Herr Dr. Witzel, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der zweiten Jahreshälfte diskutieren.
Nur deshalb habe ich gesagt: Wir werden diesem Einzelbegehren nicht zustimmen, sondern wir möchten das insgesamt machen. Darüber können wir dann sowohl im Innenausschuss als auch in anderen Ausschüssen beraten. Ich
gehe davon aus, dass es ein gangbarer gemeinsamer Weg wäre, das alles zusammenzufassen und eine gemeinsame Entscheidung zur Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der zweiten Jahreshälfte zu treffen. Das ist erklärter Wille der CDU-Fraktion.
Sie dürfen sich ganz einfach darauf verlassen. Das werden wir tun, weil wir verschiedene Dinge regeln müssen. Dann regeln wir das mit.
Deshalb sage ich: Einzeln wäre das für uns nicht vertretbar. Wir fassen es zusammen, und dann entscheiden wir in der zweiten Jahreshälfte.
Bitte schön.
Wenn ich hier von der zweiten Jahreshälfte rede, dann rede ich von diesem Jahr 2004. Der Innenminister wird das mit Sicherheit nochmals bestätigen. Wir haben immer gesagt: Nach den Kommunalwahlen und nach der Europawahl gehen wir an die Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – Gemeindewirtschaftsrecht und verschiedene andere Dinge –, und da werden wir das mit einfließen lassen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innenminister Dr. Schäuble hat sehr ausführlich die Gründe dafür dargelegt, dass das Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg nach acht Jahren geändert werden muss. Hinzufügen darf ich vielleicht noch, dass wir auch dem lang gehegten Wunsch nach einer paritätischen Besetzung des Verwaltungsrats der Zusatzversorgungskasse entsprechen, weil ja seit 2001 auch Beiträge der Mitglieder bezahlt werden müssen. Deshalb wird hier ebenfalls paritätisch besetzt.
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat in den letzten Wochen und Monaten die neuen Bestimmungen sehr intensiv mit dem Innenministerium abgeklärt. Alle kommunalen Landesverbände haben den redaktionellen und ebenso den sachlichen Änderungen uneingeschränkt zugestimmt.
Vonseiten der CDU-Landtagsfraktion werden überhaupt keine Probleme gesehen; ihres Erachtens kann die Anpassung in Form der Gesetzesänderung erfolgen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Dies ist ein sehr ernstes Thema, das wir gemeinsam angehen sollten. Ich beginne mit zwei, drei Zitaten meiner Kollegen Oberbürgermeister und Bürgermeister in der Bundesrepublik Deutschland sowie von Landtagskollegen.
Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Sigmar Gabriel,
hat gesagt:
Viele Kommunen sind kaum noch in der Lage, die Alltagsprobleme ihrer Bürger zu bewältigen. Die Leute vor Ort merken doch langsam, dass da etwas im System nicht stimmt.
Zweites Zitat: Herbert Schmalstieg, Oberbürgermeister von Hannover, warnt vor dem „Ende der kommunalen Selbstverwaltung“.
Als Dritten, meine Damen und Herren, zitiere ich Stephan Weil, den Kämmerer und Ex-SPD-Chef von Hannover:
So habe ich mir sozialdemokratische Steuerpolitik nicht vorgestellt.
Selbst wenn wir alle Jugendzentren, Büchereien und Beihilfen sofort streichen würden, reichten unsere Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken.
Meine Damen und Herren, das ist die Wirklichkeit. Die derzeitige Situation ist ganz einfach – so steht es auch in der „Washington Post“ – –
Mario, aufpassen! – Ich zitiere: „Deutschland als Klotz am Bein der Weltwirtschaft“.
Kommen wir jetzt, meine Damen und Herren, zur Situation 2001: eingetretener Niedergang, ich sage sogar: teilweise Absturz, teilweise ins Bodenlose. Das Wirtschaftswachstum beträgt null Komma und etwas Prozent, und notwendig wären zwei Komma bzw. drei Komma und etwas Prozent. Die konjunkturelle Entwicklung hat die von SPD und Grünen geführte Bundesregierung mit zu verantworten. Wir haben aufgrund der konjunkturellen Lage einen drastischen Einbruch in den Haushalten. Wir haben einen Gewerbesteuerrückgang. Der Einkommensteueranteil ist um über 6 % zurückgegangen. Die Finanzausgleichsmasse unserer Städte und Gemeinden geht zurück. Die Steuerreform ist missglückt und in Teilen nicht konsequent. Ich nenne als Beispiele nur die Körperschaftsteuer und die Abschreibungstabellen.
Bitte Ruhe! –
Im Gegensatz zu SPD und Grünen hat die CDU Kommunalkompetenz. Keiner außer uns ist in der kommunalen Peripherie mit Bürgermeistern oder Landräten verankert.
Reden Sie deshalb bitte nicht mit über Dinge, von denen Sie keine Ahnung haben.
Liebe Frau Dederer, Sie sind zwar hübsch, aber seien Sie auswärts nicht frecher als zu Hause.
Zum vierten Mal hintereinander ergibt die Steuerschätzung schlechtere Prognosen. Das heißt, die Höhe der für 2002/ 2003 erwarteten Einnahmen ist um 15,1 Milliarden € zurückgegangen.
Für Baden-Württemberg ist sie um 2,24 Milliarden € zurückgegangen. Damit Sie von Rot-Grün es einfacher rechnen können, sage ich dazu: Das bedeutet für eine Gemeinde mit 10 000 Einwohnern nur aufgrund Ihrer Beschlüsse einen Verlust von 2,2 Millionen € in einem Jahr im Verwaltungshaushalt.
Die Gewerbesteuerumlage haben Sie von ca. 20 % auf ca. 30 % erhöht. Sie meinen nämlich, die Gewerbesteuer wäre gestiegen.
Dabei ist sie gefallen. Sie haben uns höhere Umlagen an den Bund abführen lassen.
Die UMTS-Lizenzen bringen Gewerbesteuerausfälle und Gewerbesteuerfehleinnahmen für Baden-Württemberg in Höhe von 920 Millionen €.
Auch wenn Sie noch so laut reden: Sie können die Zahlen nicht negieren; sie sind da.
Das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – kostet 150 Millionen € mehr, und die Grundsicherung kostet im nächsten Jahr auf Bundesebene 1,5 Milliarden €.
Die Bundesrepublik ersetzt nur 409 Millionen €.
Da hört es sich relativ einfach an, wenn wir dann noch über die Verschärfung der Qualität von Schwimm- und Badewasserbecken reden. Lauter solches Zeug hat man sich einfallen lassen, um den Kommunen das Leben schwer zu machen.
Die Rahmenbedingungen 2003 für unsere Kommunalhaushalte sehen wie folgt aus: Es gibt einen Rückgang des Wirtschaftswachstums. Rot-Grün hat die Wirtschaft dazu gebracht, dass sie auch im Südwesten einbricht.
Es freut mich, dass Sie so sehr widersprechen. Anscheinend haben Sie also „Dreck am Stecken“.
Abwarten! Meine Damen und Herren, warten! Die Vorschläge werden gleich kommen. Warten, mein lieber Herr Drexler.
Der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie prophezeit ein Minus von 0,3 % beim Bruttoinlandsprodukt. Dazu heißt es vom Vorsitzenden des Landesverbands der Industrie – ich zitiere Herrn Koch wörtlich –, die von der Bundesregierung angekündigten Steuererhöhungen seien äußerst kontraproduktiv. Den Rückgang der Einkommensteuer und die Erhöhung der LWV-Umlage möchte ich hier ansprechen. LWV-Umlage von 2000 auf 2003 plus 31 %, und bis 2005 werden wir eine Erhöhung bis zu 60 % haben.
Aufgrund Ihrer Gesetzesbeschlüsse mussten – jetzt, meine Damen und Herren, werden wir konkret –
die Kreisumlagen im Land Baden-Württemberg um über 20 % erhöht werden. Das bedeutet am Beispiel des Landkreises Konstanz eine Erhöhung der Kreisumlage von derzeit 31,25 % um 6 Prozentpunkte. Meine Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung ist in großer Gefahr,
und 2003 ist die Talsohle bei weitem noch nicht erreicht, sondern wir werden 2004 und 2005, nachdem wir die Steuerschätzung für Mai 2003 haben, vor noch wesentlich größeren Einbrüchen stehen. Ich sage: Wir sind 2003 am Scheideweg, und wir werden 2003 als ein Schlüsseljahr im öffentlichen und kommunalen Bereich erleben.
Mein lieber Herr Drexler,
im Gegensatz zu Ihnen bin ich 24 Jahre Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und weiß, wovon ich rede.
Wir brauchen in Deutschland wieder ein Klima, in dem sich die Wirtschaft entsprechend entwickelt.
Dann wird auch die kommunale Situation besser werden.
Noch drei Stichworte. Wie sieht es vor Ort aus? Über 50 % der Städte, Gemeinden und Landkreise können den Haushalt nicht mehr ausgleichen. Keine Neuinvestitionen sind 2003 möglich. Nur unzureichende Unterhaltungsmittel sind vorhanden. Wir kürzen trotz PISA alle Budgets in den Kommunen. Wir reduzieren Personal, setzen Personal frei, weil wir die laufenden Aufgaben nicht mehr bewältigen können. Wir können kein antizyklisches Verhalten mehr praktizieren, weil uns die Mittel fehlen.
Jetzt, meine Damen und Herren, drei Beispiele. Hannover: Zwei Ordnungsämter, ein Jugendamt und eine Grundschule geschlossen. Ludwigshafen: Schließung des Hallenbades, Bücherbus eingestellt, Vereinszuschüsse gekürzt. BadenBaden: Eltern müssen die Zimmer der Schulen selbst streichen.
Das ist Realität dank Ihrer Beschlüsse auf Bundesebene. Die Selbstverwaltung ist in großer Gefahr.
Noch ein letztes Zitat, und dann komme ich zu den Vorschlägen. „Global Capital“ Schweiz zitiert eine Elite internationaler Wirtschaftsforscher: Die Hoffnung für Deutschland haben wir längst aufgegeben. Und was war die Folge? Am Wochenende, meine Damen und Herren von der SPD, sind Ihre Umfragewerte auf 28 % gesunken, die für Schrö
der auf 32 %, und die CDU ist bei 50 %. Da sieht man ganz eindeutig, wie die Situation ist.
Meine Damen und Herren, Eichel hat wörtlich gesagt: „Deutschland bekommt im Winter Probleme.“ Nein, wir bekommen keine Probleme, sondern wir gehen ins Chaos, wenn es so weitergeht.
Jetzt komme ich zu den Vorschlägen.
Gerhard Schröder hat heute gesagt: Wenn einer meint, es besser zu können, dann soll er es machen. Wir könnten es. Wir würden es machen.
Jetzt die Vorschläge.
Erstens: Meine Damen und Herren von der Opposition, schaffen Sie ein positives Klima, damit wir ein Superwirtschaftswachstum bekommen.
Zweitens
ich komme doch dazu; lassen Sie mich doch reden –: Eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist nur möglich – jetzt bin ich selbstkritisch –, wenn Bund und Land die Bürokratie herunterfahren.
Wir sind bereit, das zu machen.
Unser Ministerpräsident hat alle um Vorschläge gebeten, wie Bürokratie heruntergefahren werden kann.
Rücknahme und Aussetzung der Leistungsgesetze. Das heißt, die Grundsicherung muss ausgesetzt und zurückgenommen werden. Alle Sozialleistungen müssen auf den Prüfstand.
Es muss in Zukunft mehr Leistungsanreize für die Bevölkerung geben.
Mehr Eigeninitiative für Bürgerinnen und Bürger.
Drittens: Abschaffung kommunaler Belastungen. Das heißt, die Gewerbesteuerumlage ist auf das Niveau vor der Erhöhung zu bringen.
Viertens: Sicherung der Einnahmen.
Sie müssen uns das geben, was uns an Gewerbesteuer durch Ihren Verkauf der UMTS-Lizenzen entgangen ist.
Fünftens: Eine Gemeindefinanzreform muss dringend kommen. Das heißt, die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden muss erhalten bleiben. Hier besteht die Aufgabe, das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz aufzunehmen.
Wer bestellt, der bezahlt, meine Damen und Herren. Es ist keine Zeit mehr für Scharmützel, sondern wir haben zusammenzuarbeiten.
Wir brauchen starke Gemeinden, dann haben wir einen starken Staat. Ich hoffe und wünsche – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –,
dass die Aussage unseres Ministerpräsidenten vom Samstag in Sindelfingen, und zwar nur für Berlin gemeint, wirkt: Herr, wirf Hirn ra!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Finanzausgleichsgesetz sind zunächst einfach ein paar Vorbemerkungen zu machen, zunächst über die Situation der Städte und Gemeinden in BadenWürttemberg.
Im Ländervergleich der alten acht Flächenländer in der Bundesrepublik gibt es zwei Richtgrößen, mit denen man die Städte und Gemeinden vergleichen kann: zum einen die Verschuldung, zum anderen die Investitionen. Bei der ProKopf-Verschuldung liegen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg seit 1998 an der ersten Stelle im positiven Sinne.
Als Vergleichsgröße, meine Damen und Herren: Nordrhein-Westfalen nimmt den siebten, Hessen den achten Platz ein, bei den Pro-Kopf-Sachinvestitionen BadenWürttemberg den zweiten Platz hinter Bayern, NordrheinWestfalen Platz 7. Ich glaube, das bestätigt die Situation unserer Städte und Gemeinden: niedrigste Verschuldung, zweitbester Investitionswert. Das zeigt, dass wir eine gute kommunale Partnerschaft zwischen Städten und Gemeinden und dem wichtigen und guten Bundesland BadenWürttemberg haben.
Herr Seltenreich, diesem Urteil des Staatsgerichtshofs von 1999 haben wir entsprochen. Dort steht „die Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben“. Ich glaube, dem sind wir entgegengekommen.
Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, drei oder vier Punkte dieser Änderung des Finanzausgleichsgesetzes einfach kommentieren.
Erster Punkt ich gehe davon aus, dass da auch die Opposition zustimmt : Umstellung auf Euro; kein Problem.
Zweiter Punkt: Spitzabrechnung für die Jahre 1999 bis 2000. Meine Damen und Herren, wir haben im Land nach den Spitzengesprächen mit den kommunalen Landesverbänden einvernehmlich vereinbart, dies in zwei Tranchen zu machen, und zwar 2002 und 2003, um es etwas abzufedern. Warum haben wir das so gemacht? Weil der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 1997 mit den kommunalen Landesverbänden diese Art der Spitzabrechnung vereinbart hat.
Ich hätte mir natürlich im Interesse der Kommunen wünschen können, dass man damals eine andere Vereinbarung getroffen hätte, etwa vielleicht so wie in den Jahren 1989 bis 1997; aber wenn Vereinbarungen getroffen sind, müssen sich auch die Städte, die Gemeinden und das Land daran halten.
Also Fazit: Künftig klarere Vereinbarungen der kommunalen Landesverbände mit dem Land Baden-Württemberg, dann müssen wir nicht hinterdreinheulen.
Bei der Änderung im Jahr 2005 müssen wir beim Finanzausgleichsgesetz vom Land klare Zielvorgaben machen.
Liebe Frau Dederer, wir sind für Gespräche bis 2005 offen, und zwar auch die kommunalen Landesverbände. Da werden wir eine hervorragende Lösung zwischen Städten und Gemeinden und dem Land Baden-Württemberg finden.
Lieber Kollege, im Gegensatz zu Ihnen bin ich über 25 Jahre in der Kommunalpolitik. Sie machen nur Trockenübungen.
Mario, auswärts nicht frecher als daheim! Damit das klar ist.
Zweiter Punkt ist die Umschichtung der Investitionspauschale zum Schullastenausgleich für Multimedia. Da werden wir 50 Millionen € beim FAG vorweg entnehmen. Wir haben uns darüber mit den kommunalen Landesverbänden verständigt, dass wir nicht 12 Millionen €, sondern bescheidene 6 Millionen € an die Landkreise weitergeben. Das ist eine hervorragende Lösung. Wir sind zufrieden. Wir werden das beim nächsten Mal noch besser verhandeln.
Dritter und vierter Punkt, meine Damen und Herren.
Ich höre auf dem einen Ohr ziemlich schlecht, weil ich links schwach bin.
Der dritte und vierte Punkt sind unproblematisch: interkommunaler Ausgleich für Bürgerkriegsflüchtlinge und der Bereich Kostenerstattungen für Naturschutz und dergleichen.
Meine Damen und Herren, was ist das Fazit? Das Fazit heißt: Beim Anhörungsentwurf haben wir Einigung erzielt. Wir werden im Jahr 2005 fairer Partner gegenüber den Städten und Gemeinden sein.
Jetzt darf ich noch eines sagen: Wir haben einen ganz hervorragenden, großzügigen Finanzausgleich für unsere Städte und Gemeinden. Ich darf nochmals meinen Finanzminister unterstützen. Den Großkonzernen mussten wir die Körperschaftsteuer von 20 Milliarden € bis auf minus 0,5 Milliarden € zurückzahlen, und lieber Herr Schmid, dies wurde bei weitem nicht durch die Kapitalertragsteuer ausgeglichen.
Ich darf noch eines bemerken: Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland schlägt sich auf das Land Baden-Württemberg nieder. Dafür sind nicht wir verantwortlich, sondern dafür ist Berlin verantwortlich und niemand anderes.
Wer schon vor seiner Wahl für den Aufschwung zuständig war, der ist heute mit seiner lahmen, schwachen Hand auch für den Abschwung zuständig, nämlich Gerhard Schröder.
Als Letztes darf ich den „Spiegel“ von dieser Woche sinngemäß zitieren: Zurückzuführen ist die katastrophale und desaströse Steuerpolitik auf unsere rot-grüne Bundesregierung, hierbei insbesondere auf unseren Bundesfinanzminister Eichel. Die Steuerreform hat sich mehr und mehr zu einem Milliardendesaster ausgewachsen.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir sind ein verlässlicher Partner für unsere Städte und Gemeinden. Wir wollten keine 100-prozentige Anrechnung der kommunalen Finanzmasse im Länderfinanzausgleich, wie Eichel.
Die Länder haben für 64 % gekämpft. Wir haben bisher 50 %, und wir werden auch bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach 2005 ein fairer Partner unserer Städte und Gemeinden sein. Wir haben in der Regierung von Baden-Württemberg die besten Köpfe, so wie auch in den meisten Städten und Gemeinden. Sie garantieren eine hervorragende Selbstverwaltung im Lande Baden-Württemberg und eine hervorragende Finanzausstattung.
Herzlichen Dank.