Torsten Hofer

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Parlament, als Abgeordnetenhaus von Berlin, arbeiten gut mit unserem Rechnungshof zusammen. Deshalb freue ich mich, dass wir heute ein Parlamentsgesetz beschließen werden, mit dem wir die Finanzkontrolle in Berlin stärken werden.
Ich freue mich auch, dass unsere Rechnungshofpräsidentin, Frau Klingen, heute anwesend ist, um dieser Debatte beizuwohnen. Auch das zeigt, dass wir hier wirklich ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. Der Hauptausschuss hat diesem Gesetz auch schon einstimmig zugestimmt.
Was steht jetzt eigentlich im neuen Rechnungshofgesetz drin? – Erstens: Wir geben dem Rechnungshof hier im Parlament ein Rederecht, damit er seinen Jahresbericht vorstellen kann. Dieser Jahresbericht ist für uns ein wichtiges Arbeitsinstrument, und deshalb finde ich es gut, dass wir ihn auch hier in diesem Parlament beraten und der Rechnungshof die Möglichkeit hat, ihn hier vorzustellen. In Brandenburg ist das bereits der Fall.
Der zweite Punkt, den wir in diesem Gesetz regeln, ist, dass wir dem Rechnungshof bei der Personaleinstellung mehr Freiraum geben möchten. Bisher galt für die Prüferinnen und Prüfer eine starre Altersgrenze von 35 Jahren, mit ganz vielen Voraussetzungen. Es war eine Schwierigkeit, unter diesen Bedingungen Personal zu finden. Deshalb geben wir dem Rechnungshof die Möglichkeit, sich zu verjüngen, indem wir diese Regelung abschaffen. Da bin ich auch zuversichtlich, dass wir das schaffen können; gegenwärtig beträgt der Altersdurchschnitt beim Rechnungshof 52 Jahre.
Wir wollen außerdem die Finanzkontrolle dadurch stärken, dass wir die Befangenheit neu regeln. Wir gleichen da unsere Regelung, die wir bisher in Berlin hatten, an den Standard der anderen Bundesländer an. Künftig stellen wir bereits auf Zweifel ab, denn wir wollen bereits den Anschein einer Befangenheit ausschließen. Damit sichern wir die Finanzkontrolle in Berlin umfassend ab.
Der vierte Punkt, den wir eingefügt haben, ist, dass wir das Gesetz erstmals gegendert haben, das heißt, dass wir die weibliche und die männliche Sprachform gleichberechtigt in dem Gesetz nebeneinander stehen haben.
Da kann man klatschen, in der Tat. – Alles in allem ist das ein gutes Gesetz. Es ist eine notwendige Aktualisierung. Der Hauptausschuss hat dem bereits zugestimmt, und ich bitte auch Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat den Sachverhalt, dass der französische Konzern Einspruch von Alstom gegen die Auftragsvergabe der BVG an die Firma Stadler in Wilhelmsruh eingelegt hat über 1 500 U-Bahn-Wagen mit einem Auftragsvolumen von 3 Milliarden Euro? Mit welcher zeitlichen Verzögerung ist jetzt zu rechnen? Gerät nun die Schienenfahrzeugbeschaffung in Berlin in Gefahr?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Senatorin Pop, für die Beantwortung! Ich frage weiter: Wie beurteilt der Senat den Umstand, der auch medial eine große Rolle gespielt hat, wonach bei den neuen U-Bahnen die Technik nicht so stark gewichtet und insbesondere auf eine Klimaanlage verzichtet wurde?
Was sind die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, die Technik nicht so stark zu gewichten und insbesondere auf eine Klimaanlage zu verzichten?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen heute den Weg frei für das Gesetz zum Mittagessen an Schulen. Bei diesem Gesetz geht es darum, dass wir das Schulessen für die Klassenstufen 1 bis 6 beitragsfrei machen. Das ist ein sozial- und bildungspolitischer Meilenstein hier in Berlin.
Außerdem beschließen wir einen Begleitantrag, den Antrag Qualitätspaket Schulessen, mit dem wir noch einige Forderungen verbinden, die wir bei der Umsetzung des kostenlosen Mittagessens berücksichtigen müssen. Dazu gehört, dass wir den Bezirken zusätzliches Geld in Höhe von 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit sie ihre Schulmensen besser ausgestalten und zum Beispiel Fettabscheideranlagen usw. installieren können.
Wir gehen natürlich davon aus, und das ist auch das Ziel, dass in Zukunft mehr Kinder, am besten alle Kinder, am kostenlosen Mittagessen teilnehmen. Wir wollen außerdem den Bioanteil bei den Produkten auf 50 Prozent erhöhen. Wir wollen die Kontrollstelle Schulessen im Bezirk Pankow stärken, die insbesondere unangemeldete Kontrollen in den Küchen durchführt, denn es ist klar, dass die Qualitätsstandards, die wir uns gegeben haben, auch eingehalten werden müssen. Dafür brauchen wir diese personelle Verstärkung.
Außerdem geht es darum, dass für die Oberschulen, für die es noch kein wie auch immer geartetes öffentlich gefördertes Mittagessen gibt, ein Konzept entwickelt
wird. Das wird zum Januar 2021 vorliegen. Dort wird man dann sicherlich weitere Maßnahmen finden können.
Ein kostenloses Mittagessen ist Teil des Bildungsauftrages an den Schulen. Wir wissen alle: 20 bis 30 Prozent der Kinder verlassen das Elternhaus mit leerem Magen. Sie sitzen dann die ganze Zeit in der Schule, können sich nicht konzentrieren und werden durch das Knurren ihres eigenen Magens abgelenkt. Das muss unterbunden werden. Es geht dabei auch um Gleichheitsaspekte, denn es ist einfach ungerecht, wenn die einen Kinder den anderen Kindern beim Essen zugucken, weil ihre Eltern sich das Mittagessen nicht leisten konnten. Ein gemeinsames Mittagessen fördert auch das Gemeinschaftsgefühl in den Klassen untereinander, denn ein Mittagessen, gemeinsam eingenommen, erhöht die Kommunikation und stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
Es gibt auch gesundheitliche Aspekte, die dafür sprechen, es so zu machen, wie wir es heute vorsehen: Eine warme Mahlzeit am Tag, die wir garantieren, gehört zur öffentlichen Vorsorge und stärkt das Kindeswohl.
Nicht zuletzt wünsche ich mir auch mehr Wettbewerb und Angebotsvielfalt beim Schulessen. Dazu wird sicherlich die neue Regel, die wir zur Preisanpassung implementieren wollen, beitragen, denn wir wollen den Wettbewerb natürlich in Richtung Qualitätserhöhung führen und nicht in Richtung Preiskampf nach unten.
Das kostenlose Mittagessen an den Schulen ist Bestandteil unseres Entlastungspakets für die Familien in Berlin. Wir haben die Kitagebühren aufgehoben, wir haben das Büchergeld für die Klassenstufen 1 bis 6 abgeschafft. Der Schulhort für die Klassenstufen 1 bis 2 ist kostenlos. Das kostenlose BVG-Ticket für Schülerinnen und Schüler kommt ab August. Damit entlasten wir eine Familie in Berlin mit zwei Grundschulkindern mit ca. 100 Euro im Monat. Das sind 1 200 Euro im Jahr, die wir den Familien als Entlastung bringen.
Das ist eine große Sache. Wir setzen mit dem kostenlosen Mittagessen einen weiteren Meilenstein in Richtung mehr soziale Gerechtigkeit. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetz wie auch dem Begleitantrag Qualitätspaket Schulessen zuzustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Anliegen der Volksinitiative „Unsere Schulen“. Ich möchte an der Stelle der Volksinitiative meinen Respekt bekunden, dass es Ihnen gelungen ist, 28 000 Unterstützungsunterschriften beizubringen, mit denen Sie erreicht haben, dass wir Sie im Hauptausschuss und im Bildungsausschuss angehört haben. Ich finde, Sie haben damit auch unter Beweis gestellt, dass wir mit unseren direktdemokratischen Elementen, die in der Verfassung stehen, voll auf dem richtigen Weg sind und dass sie gut genutzt werden.
Wir teilen das Anliegen der Volksinitiative, dass wir die Schulen in Berlin sanieren müssen und auch Schulen neu bauen müssen. Deshalb haben wir die Schulbauoffensive in Gang gesetzt, die bis in das Jahr 2026 hineinreicht und in deren Verlauf wir 5,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Schulen neu zu bauen und Schulen zu sanieren.
Die Aufgabe ist groß. Wenn Sie sich das anschauen, wie das in den Bezirken mit den Liegenschaften aussieht, werden Sie feststellen, dass die Schulgebäude ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudeportfolios in den Bezirken sind. 70 Prozent der Gebäude in den Bezirken sind Schulen. Deshalb ist es völlig richtig, dass die Koalition für sich die Sanierung dieser Schulen zu einer Hauptaufgabe in dieser und der kommenden Wahlperiode gemacht hat.
Die Bautätigkeit in den Bezirken ist auch bereits in vollem Gang. Sie haben das vielleicht mitbekommen. In den Herbstferien, die gerade erst kürzlich waren, wurde in insgesamt 229 Schulen – wir haben im Land Berlin 750 Schulen insgesamt – gearbeitet, gehämmert, geklopft, gestemmt. Da wurde richtig etwas bewegt. Unter anderem wurden da die Fenster ausgetauscht, die Fassade neu gemacht oder die Schulmensa eingerichtet.
Es ist schön zu sehen, wie nach und nach eine Schule nach der anderen in Berlin an der Reihe ist. Wir haben gegenwärtig auch bereits zehn Neubauschulen im Bau, darunter drei in Holzbauweise. Weitere 20 Neubauschulen werden gerade durchgeplant. Sie werden im Jahr 2020 in den Bau gehen.
Es gibt einen Punkt, da sind wir anderer Auffassung gewesen als die Volksinitiative „Unsere Schulen“. Das ist der Punkt – ich will ihn ausdrücklich benennen, weil es auch der Kern dessen ist, worum es geht – der Einbeziehung der HOWOGE in die Schulbauoffensive. Wir halten
(Regierender Bürgermeister Michael Müller)
die Einbeziehung der HOWOGE in die Schulbauoffensive für notwendig und dringend geboten, weil wir den Schulneubau in Berlin beschleunigen wollen. Dafür ist die HOWOGE ein ganz wesentlicher Garant.
Wir haben ein klares und eindeutiges Verständnis von dem, was ein öffentliches Unternehmen ist. Und eines steht ja wohl fest: Die HOWOGE, die zu 100 Prozent dem Land Berlin gehört, ist ein öffentliches Unternehmen. Und dabei geht es nicht allein um die Betrachtung der Rechtsform, ob es sich um eine GmbH handelt, sondern es geht um eine materielle Betrachtung, nämlich die Frage, wer ist Eigentümer dieser Gesellschaft und welche öffentlichen Aufgaben verfolgen wir mit dieser Beteiligung. Bei den landeseigenen Unternehmen steht nicht das Gewinnerzielungsinteresse, die Rendite, im Vordergrund, wie das bei privaten Unternehmen der Fall ist, sondern es geht darum, dass wir mit unseren landeseigenen Unternehmen einen gewichtigen öffentlichen Zweck verfolgen müssen.
Und das ist auch der Grund, warum wir landeseigne Wohnungsbaugesellschaften im Land Berlin haben: weil es darum geht, dass wir bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung sichern wollen. Viele sagen, das ist ein bisschen ungewöhnlich, dass eine Wohnungsbaugesellschaft Schulen baut. Na, so ungewöhnlich ist das gar nicht. Das haben wir ja auch in anderen Bundesländern und auch in anderen Kommunen, dass, wenn sie Neubau in Größenordnungen durchführen, sie bei der Entwicklung von Quartieren auch Kitas mitplanen und mitbauen müssen und auch Schulen. Und selbstverständlich in der Aufgabe, die wir jetzt vor uns stehen haben, müssen wir eben auch die HOWOGE einbeziehen, damit sie in größerem Umfang die benötigten Schulen baut. Die HOWOGE hat auch bewiesen, dass sie das kann, dass sie tüchtig ist, dass sie leistungsfähig ist. Sie hat z. B. zuletzt 2 000 Wohnungen fertiggestellt, weitere 2 000 Wohnungen sind im Bau. Das wollen wir jetzt auch bei den Schulen angehen.
Wenn es so ist, dass Wohnungen, die die HOWOGE baut, kommunale Wohnungen sind, dann sind auch Schulen, die die HOWOGE baut und die von den Bezirken genutzt werden, kommunale Schulen. Mit Blick auf den Schulneubau hat der Senat im Nachtragshaushalt eine Kapitalzuführung an die HOWOGE in Höhe von 300 Millionen Euro vorgesehen.
Eines ist auch ganz wichtig: Ich habe jetzt viel dieses Wort HOWOGE gesagt, und dann denken viele vielleicht, bei der Schulbauoffensive geht es nur um die HOWOGE. Das ist nicht der Fall. Die Schulbauoffensive steht auf ganz breiten Füßen. Wir haben da die Bezirke mit im Boot, die eigentlich dafür zuständig wären. Die Bezirke schaffen es aber nicht alleine, deshalb haben sie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
um Amtshilfe gebeten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist dem natürlich auch nachgekommen. Und wir haben auch noch die Berliner Immobilienmanagement GmbH, unseren landeseigenen Gebäudedienstleister, der vor allem für die zentral bewirtschafteten Strukturen zuständig ist, auch der ist ein Bestandteil der Schulbauoffensive. Die Aufgabe der HOWOGE ist es, in diesem Zusammenspiel dieser vier Akteure die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu entlasten, dass die HOWOGE praktisch eine zweite Hochbauabteilung neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist.
Genau! – Und wir haben eine klare Aufteilung, wie wir das machen, nämlich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird sich insbesondere um den Neubau von Grundschulen kümmern, und die HOWOGE insbesondere um die weiterführenden Schulen.
Vor Ihnen liegt der Ersetzungsantrag der Regierungsfraktionen zur Beschlussempfehlung aus dem Hauptausschuss und dem Bildungsausschuss. Ich möchte Sie bitten, diesem Ersetzungsantrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns jetzt mit den Rahmenbedingungen, mit denen wir sicherstellen, dass es zu einer guten Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der HOWOGE im Rahmen der Schulbauoffensive kommt.
Sie haben gerade gesehen, dass sich die CDU-Fraktion bei dem vorangegangenen Antrag so ein bisschen in die Büsche geschlagen hat, und ich hoffe, dass das jetzt kein Omen dahingehend ist, dass Sie jetzt aus der Schulbauoffensive ausscheren wollen. Denn wir haben ja eine gemeinsame Aufgabe in der Stadt und in den Bezirken für die Schulen in dieser Stadt. Gerade in SteglitzZehlendorf, wo ja auch die CDU mit einer Bezirksbürgermeisterin und entsprechenden Stadträten vertreten ist, haben wir einen besonders schlechten Zustand an den öffentlichen Schulen. Ich erinnere z. B. an die John-F.-Kennedy-Schule, wo wir ein Schadensvolumen von 41,6 Millionen Euro haben oder an das Schadow-Gymnasium, wo wir ein Schadensvolumen von 20 Millionen Euro haben. Da muss ich sagen, das ist unfassbar, dass ein solcher Sanierungsstau angewachsen ist, und das müssen wir doch gemeinsam zwischen Land und Bezirken angehen, dass das behoben wird.
Uns als Koalition ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der HOWOGE gedeihlich, transparent und nachvollziehbar erfolgt. Dabei ist es wichtig – wir haben da eine Drucksache formuliert, über die wir dann auch gleich abstimmen –, dass wir ein paar Grundsätze festhalten. Ein ganz wichtiger Grundsatz ist, dass der Schulbau durch die HOWOGE den gleichen pädagogischen Standards unterliegt, wie es auch beim Schulbau, der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgenommen wird, und wie es auch beim Schulbau, der durch die Bezirke vorgenommen wird, der Fall ist.
Dazu gehört auch, dass wir uns festlegen und zu den neuen Baustandards der Team- und Lernhäuser bekennen. Bei den Team- und Lernhäusern handelt es sich um die Schulgebäude des 21. Jahrhunderts, die wir in unserer Stadt umsetzen wollen. Kennzeichnend für die Team- und Lernhäuser ist ein völlig neues Raumkonzept, eine andere Raumaufteilung. Und wir ermöglichen es damit – Frau Burkert-Eulitz hatte es in ihrer Rede gesagt –, dass für das Lehren und das Lernen mehr Raum zur Verfügung steht und die Pädagogik nicht mehr baulich eingeengt ist, wie es früher bei den Flurschulen war, sondern sich viel freier entfalten kann, als es bisher möglich war.
Deshalb ist es auch klar, dass wir als rot-rot-grüne Koalition das völlig ernst meinen, dass die Bildungspolitik für uns ein zentraler Schwerpunkt unserer Senatspolitik ist.
Zur Schulbauoffensive gehört auch der Bereich der Partizipation. Es gibt einen Landesbeirat Schule, der in die Schulbauoffensive gemeinsam mit der HOWOGE einbezogen wird. Und es ist so, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegenwärtig Partizipationsleitlinien erarbeitet, sodass sich auch die übrigen Akteure, die direkt von der Planung betroffen sind, frühzeitig in den Prozess einbringen können.
Ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Schulbauoffensive ist es, dass die Verträge, über die wir gesprochen haben – das ist z. B. der Rahmenvertrag mit der HOWOGE, das sind natürlich auch die Mustererbbaurechtsverträge und auch die Mietverträge –, öffentlich zugänglich und einsehbar sind. Für uns als Abgeordnetenhaus ist es ganz entscheidend, dass es ein straffes Berichtswesen gibt, wo wir auch Nachfragen stellen können und wo uns unaufgefordert berichtet wird.
Wir räumen in unserem Antrag einige Bedenken aus und stellen auch noch einige Dinge klar. Z. B. bleiben die Bezirke in unserem Modell, das wir gemeinsam mit der HOWOGE stemmen, die Schulträger und auch die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen Schulen errichtet werden. Wir setzen das Verfahren so um, dass den Bezirken auch keine finanziellen Nachteile aus der Einbeziehung der HOWOGE entstehen. Und – da sage ich nur, das wäre unter anderem das Stichwort Kosten- und Leistungsrechnung – wir haben auch den baulichen Unterhalt in den Bezirken verdoppelt und den Personaleinsatz in den Bezirken ausgeweitet. Das wird auch so weitergehen.
Eines möchte ich noch sagen: Wir stimmen gleich ab über den Antrag der Koalition „Berliner Schulbauoffensive mithilfe der HOWOGE – transparent und nachvollziehbar“, und da möchte ich Sie bitten, weil meine Redezeit schon abgelaufen ist, dass wir diesem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir wollen eine Organisationsuntersuchung der bezirklichen Hochbauämter durchführen. Konkret wollen wir die zuständigen Serviceeinheiten für den Hochbau evaluieren. Ich sage das mal ein bisschen flapsig ganz zu Beginn: Früher hat man Organisationsuntersuchungen unter dem Eindruck der Konsolidierung gemacht. Es sollte gespart werden. Heute machen wir Organisationsuntersuchungen, weil wir die Situation in den Behörden spürbar verbessern wollen und weil wir die Haushaltsmittel, die zur Verfügung stehen, auch tatsächlich verbauen möchten. Das ist ein Quantensprung.
Der politische Wille, zu bauen, ist in unserer Stadt vorhanden. Projekte haben wir zuhauf. Das Geld steht im Haushalt bereit. Die neuen Stellen sind bewilligt, aber sie
(Daniela Billig)
sind zum Teil noch unbesetzt – es dauert. Da stellt sich die Frage, wie leistungsfähig unsere Hochbauämter in dieser Situation sind. Das ist wichtig, weil wir in unserer Stadt auf einheitliche Lebensverhältnisse hinzuarbeiten haben. Das steht in Artikel 65 der Berliner Verfassung. Dazu gehören natürlich auch ordentliche bezirkliche Liegenschaften, die Teil unseres Landesvermögens sind. Dieses Landesvermögen gehört den Berlinerinnen und Berlinern, und das müssen wir in Schuss halten. Da geht es um Daseinsvorsorge, um Kinderbetreuung, um die Absicherung der Schulpflicht und um die Förderung des Breitensports. Das ist uns wichtig.
In jedem bezirklichen Hochbauamt fallen grundsätzlich die gleichen Aufgaben an. Da wird geplant, da wird gebaut, da werden Gebäude unterhalten. Und weil das alles gleich ist, kann man die Bezirke auch untereinander vergleichen. Aber die Bezirke erfüllen ihre Aufgaben unterschiedlich. Und weil es Unterschiede gibt, verspricht ein solcher Vergleich auch einen Erkenntnisgewinn. Der Rechnungshof hat z. B. herausgefunden, dass in manchen Bezirken keine jährlichen Begehungen der Liegenschaften stattfinden oder dass jeder Bezirk seine eigene Software hat, um Gebäudezustände zu dokumentieren. Da müssen wir uns mal anschauen – auch unter baufachlichen Gesichtspunkten –, welche Vorgaben notwendig sind, um eine Einheitlichkeit und eine Steuerung zu erreichen. Für diesen Vergleich müssen wir Kennziffern identifizieren. Dafür brauchen wir den Sachverstand der Senatsbauverwaltung, die eng mit den Bezirken zusammenarbeitet und wo die fachliche Expertise einfließt.
Es geht darum, dass wir die Situation im Hochbau spürbar verbessern. Ziel ist ein Maßnahmenplan auf einer objektiven Grundlage. Wie laufen eigentlich die Bauvorhaben in den Bezirken praktisch ab? Welche Schwierigkeiten gibt es da? Welche Aufgaben können delegiert werden? Wie können wir Verfahren vereinfachen und beschleunigen? – Und da müssen wir eines sehen: Das Hochbauamt steht nicht für sich allein, es arbeitet mit anderen Behörden zusammen. Wenn eine Kita gebaut werden muss, brauchen wir zunächst das Jugendamt. Das ist der Bedarfsträger. Die definieren, wie die Kita beschaffen zu sein hat, mit welcher Platzzahl, in welcher Bezirksregion und – vielleicht sogar – auf welchem Grundstück. Wenn die Kita Außenanlagen hat, brauchen Sie das Grünflächenamt. Wenn es um eine denkmalgeschützte Substanz geht, müssen Sie den Denkmalschutz fragen. Oder wenn das Grundstück für den Bau vorbereitet werden muss, kann es sein, dass Bäume gefällt werden müssen. Dann brauchen Sie das Umweltamt. Da können Sie sich natürlich vorstellen, dass das Umweltamt im bezirklichen Gefüge nicht so ganz den besten Stand hat und vielleicht die neuen Stellen nicht abbekommt. Dann bauen wir uns dort in diesem Umweltamt einen Flaschenhals auf, und dann kann das Hochbauamt noch so
gut und schnell sein: Wir kommen mit den Vorhaben nicht voran.
Dann gibt es den Abstimmungsbedarf mit dem Senat – Bauverwaltung, Finanzverwaltung oder auch Bildungsverwaltung –, und bei jeder dieser Schnittstellen können Reibungsverluste entstehen. Wie lässt sich das beschleunigen? Schreiben sich die Bezirke noch Briefe? – Das dauert lange. Treffen die sich, sprechen die miteinander, rufen die streitige Punkte auf, klären die das, geben sie es zu Protokoll, und damit ist es erledigt? Oder dauert es lange? Haben Bauvorhaben, die dem Gemeinwesen dienen, Vorrang vor anderen Vorhaben in der Stadt? Kann man da etwas beschleunigen? Oder werden die Akten nach dem Eingangsstempel stur abgearbeitet? – Wenn sich alle nur für ihren Teilbereich interessieren, gerät schnell das große Ganze aus dem Blick. Wir wollen beim Bauen für die wachsende Stadt vorankommen. Deshalb brauchen wir die Organisationsuntersuchung, und deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir den Senat dazu auf, eine Organisationsuntersuchung für die Berliner Hochbauämter durchzuführen. Warum machen wir das? – Weil der Bereich Hochbau in Zeiten der wachsenden Stadt einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfährt, der sich zum einen in einer höheren Aufmerksamkeit der Stadtgesellschaft niederschlägt, aber auch in höheren Haushaltsmitteln, die wir mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 am 14. Dezember 2017 bewilligt haben.
Vieles von dem, was den Menschen in dieser Stadt wichtig ist, findet im Hochbau statt. Das sind insbesondere die Punkte öffentliche Schulgebäude, Kindergärten, Sportanlagen und Verwaltungsliegenschaften. Der Hochbau hat da ganz spezifische und vielfältige Aufgaben – das nennt man ja heute neudeutsch Facility Management: Da geht es also um Instandhaltung; da geht es um Ausbau, Neubau, Umbau, Abriss, Sanierung und Nutzungsänderung.
Fangen wir mal von hinten an: Was kommt auf den Hochbau in den nächsten Jahren zu? – Wir haben unter anderem das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm von bisher 10 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro erhöht. Das muss geleistet werden; ich bin auch zuversichtlich, dass wir das schaffen. Aber das ist ein Bedeutungszuwachs, den die Hochbauämter in den Bezirken haben, eine wichtige Aufgabe.
Wir haben außerdem den baulichen Unterhalt für die Schulgebäude verdoppelt auf 1,32 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Auch das ist eine Aufgabe, über die sich die Bezirke natürlich sehr gefreut haben, weil sie wichtig ist. Aber auch das muss natürlich geschafft werden, und wir wollen ja auch, dass das Geld da ankommt, wofür wir es bereitgestellt haben.
Vielen Dank!
Dann ist ein ganz wichtiger Punkt die SchulbauOffensive, denn die Bezirke und auch die Hochbauämter in den Bezirken sind letzten Endes das Rückgrat der Schulbau-Offensive. Wir haben da 5,5 Milliarden als Gesamtbauvolumen bereitgestellt, und die Bezirke sind auf jeden Fall verantwortlich für Sanierungsmaßnahmen unter 5,5 Millionen Euro und auch für eine Vielzahl von Maßnahmen, wo es um Sanierungsmaßnahmen zwischen 5,5 und 10 Millionen Euro geht, sofern die Bezirke nicht optiert haben, dass das der Senat und die HOWOGE machen.
All das rechtfertigt es, jetzt eine Organisationsuntersuchung durchzuführen, um die Leistungsfähigkeit der Hochbauämter zu untersuchen und zu evaluieren.
(Henner Schmidt)
Warum machen wir das schon wieder? Wir haben doch bereits im Jahr 2005 eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. – Na ja, das ist halt schon 13 Jahre her. Damals war die Grundmelodie in dieser Stadt auch eine andere; da ging es um die schrumpfende Stadt mit den sinkenden Einwohnerzahlen, mit der chronischen Unterfinanzierung.
All das ist heute nicht mehr der Fall. Wir sind jetzt eine wachsende Stadt. Wir haben die Erfolgsmeldung zu Beginn der Woche erfahren: 2,1 Milliarden Überschüsse im Land Berlin. Das hat es so noch nicht gegeben, und auch das zeigt, dass wir im Jahr 2018 bei einer neuerlichen Organisationsuntersuchung andere Ergebnisse zeitigen werden, als wir sie bei der Organisationsuntersuchung 2005 hatten.
Insofern bitte ich Sie dann später um Zustimmung zu diesem Antrag. Jetzt geht es erst einmal um die Überweisung in die Fachausschüsse. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Frau Claßen-Beblo, die Präsidentin des Rechnungshofs, begrüßen. Ich möchte mich auch bei Ihnen für den Jahresbericht 2017 bedanken. Der Rechnungshof schafft es immer wieder, einen sehr pointierten Jahresbericht vorzulegen, in dem er aus der an und für sich knochentrockenen Materie der Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins wirklich alles herausholt. Das ist sehr spannend, aber auch sehr verständlich dargestellt. Ich kann den Jahresbericht wirklich allen zur Lektüre empfehlen. Dann wissen Sie wirklich über die Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins sehr gut Bescheid. – Vielen Dank dafür!
Im Rechnungshofbericht stehen natürlich auch Sachen, die politisch in diesem Haus umstritten sind und sein werden. Das mag sein. Es stehen aber auch viele Sachen darin, bei denen wir alle übereinstimmen, dass es richtig ist, dass wir dies angehen.
Ich nehme einmal das Beispiel – das im Rechnungshofbericht aufgezählt worden ist – mit der Heimaufsicht, die beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt ist. Dort war es so, dass im Jahr 2010 die Heimaufsicht das letzte Mal ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt hat. Wir wissen eigentlich seit 2011 nicht genau, was sie dort getan hat. Das ist doch ein sehr beklagenswerter Umstand. Dort geht es um Menschen, die behindert sind, ältere Menschen, die in diesen Pflegeeinrichtungen untergebracht sind. Es muss kontrolliert werden, ob diese Heime überbelegt sind und ob die Personalausstattung zureichend ist. Der Rechnungshof hat eben herausgearbeitet, dass nach seinen Erkenntnissen dort seit Jahren keine oder nur wenige unangekündigte Kontrollen stattfinden. Vielmehr wird vorher gesagt: „Wir kommen vorbei.“ Dann hat man natürlich keinen ungeschönten Eindruck von diesen Einrichtungen. Damit werden wir uns sicherlich beschäftigen. An dieses gehen wir auch heran.
Dann stehen ein paar Punkte im Rechnungshofbericht, die umstritten sind; das hatte ich gesagt. Von denen möchte ich einmal den Punkt der Schuldenbremse herausgreifen. Der Rechnungshof regt seit Langem an, dass wir die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufnehmen. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, dass das hier in diesem Haus keine Mehrheit findet. Das werden wir nicht machen. Worüber man reden kann, ist, dass wir die Schuldenbremse, die auf Bundesebene gilt – sie steht im Grundgesetz –, sie hat damit auch Auswirkungen auf Berlin, untergesetzlich oder einfachgesetzlich normieren, um auch eine gewisse Flexibilität zu haben. Denn wir haben gesehen, wie schnell auf Bundesebene auch das Grundgesetz geändert wird, wenn es um eine Autobahngesellschaft geht. Stellen Sie sich mal vor, ein neuer verfassungsändernder Gesetzgeber hebt am Ende
(Senatorin Sandra Scheeres)
die Schuldenbremse im Grundgesetz auf, er ändert sie in wesentlichen Punkten, er verschärft oder lockert sie, und wir haben dann eine inkompatible Regelung in der Landesverfassung, die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Auch das halte ich für nicht zielführend.
Wir haben als Land Berlin bewiesen, dass wir auch ohne Schuldenbremse hart sparen können. Das haben wir faktisch 20 Jahre lang auch gemacht, auch mit Beschäftigtenzahlen, die nach der Wende bei 200 000 lagen, die wir auf 100 000 – bzw. 110 000 jetzt – zurückgeführt haben. Inzwischen geht es – Gott sei Dank! – wieder nach oben, weil Berlin sich erholt hat, auch wirtschaftlich, und weil die Steuereinnahmen sprudeln.
Dann möchte ich noch einen Punkt erwähnen, den ich auch für sehr wichtig halte. Ich sehe ihn als großen Rückenwind auch für die aktuelle Regierungspolitik. Das ist der Punkt Schulneubau und Schulsanierung. Dafür hat der Rechnungshof in seinem Bericht ganze 30 Seiten verwendet. Das ist die richtige Schwerpunktsetzung, die auch mit unserer politischen Schwerpunktsetzung übereinstimmt.
Der Senat hat – das haben wir auch gehört – die Schulbauoffensive beschlossen. Gerade jetzt ganz frisch im Senat gewesen, die Phase II! Wir als Abgeordnetenhaus sind sehr daran interessiert, dass es hier auch vorangeht. Da werden sich alle bewegen müssen. Der Senat hat sich bewegt, auch andere Akteure werden sich bewegen müssen, damit wir diese Herkulesaufgabe stemmen können. Auch wir als Abgeordnetenhaus werden darauf achten, dass in diesem Verfahren die nötige Bewegung bleibt.
Der Jahresbericht ist nicht frei von inneren Widersprüchen. Wir sollen auf der einen Seite mehr Schulden tilgen, auf der anderen Seite wird aber auch ein Investitionsstau beklagt. Nichtsdestotrotz ist er eine sehr gute Beratungs- und Entscheidungsgrundlage für uns. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Unterausschuss Haushaltskontrolle mit dem Rechnungshof. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das SIWANA-Gesetz, das gerade von Frau Brinker so stark kritisiert wurde, ist eine Erfolgsgeschichte. Ich will Ihnen mal erzählen, was letzte Woche im Hauptausschuss passiert ist. Da haben wir das neue SIWANA-Gesetz erstmals angewendet, und wir konnten aus den Überschüssen des Haushaltsjahres 2016 1,16 Milliarden Euro dem Sondervermögen SIWANA zuführen. Damit werden wir u. a. zwei Sicherheitspakete auflegen, für die wir 45 Millionen Euro in die Hand nehmen. Damit statten wir die Polizei, die Feuerwehr und die BVG besser aus. Wir werden u. a. auch am Gerichtsstandort Moabit zwei Sicherheitssäle aufbauen, die wir dringend benötigen. Weitere 40 Millionen Euro werden wir in die Hand nehmen, um der Berliner Polizei – –
Nein! Das lasse ich nicht zu; generell keine Zwischenfragen! – Wir bauen also drei Einsatztrainingszentren für die Berliner Polizei, dafür nehmen wir diese 40 Millionen Euro in die Hand. Das ist aber noch nicht alles. Wir wollen Impulse in die wachsende Stadt setzen, deshalb
(Dr. Kristin Brinker)
beschleunigen wir den Kitaausbau mit Mitteln in Höhe von 75 Millionen Euro – 3 000 neue Kindergartenplätze werden dadurch entstehen. Einschließlich des Nachtragsetats stehen mit dem neuen SIWANA 200 Millionen Euro frisches Geld für Schulneubau und -sanierung zur Verfügung. Im Übrigen sehen wir auch Maßnahmen für den Radverkehr, den Klimaschutz, elektronische Aktenführung, WLAN in Gesundheitseinrichtungen, energetische Sanierung usw. vor. Das habe ich jetzt alles gesagt, und jetzt will ich etwas zum Antrag der AfD sagen.
Der Antrag der AfD kommt reichlich spät. Wir haben das SIWANA gerade erst zu Beginn dieses Jahres geändert, und da hat es mich gewundert, dass Sie keinen Änderungsantrag eingebracht haben. Die Kollegen von der CDU haben einen Änderungsantrag eingebracht. Sie haben es nicht geschafft. Jetzt kriegen wir diesen Gesetzesentwurf.
Damit kommen Sie ziemlich aus dem Mustopf. Eine Sache ist mir da ganz besonders stark aufgestoßen: Sie möchten dort eine Regelung einführen, wonach wir für Abstimmungen über Flüchtlinge und Flüchtlingskosten im Hauptausschuss eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Das ist eine stigmatisierende Rechtsnorm, die Sie da einführen wollen. Diese diskriminierende Norm tragen wir nicht mit.
Außerdem wollen Sie eine Zweidrittelmehrheit für Entnahmen aus dem Nachhaltigkeitsfonds einführen. Dazu hatte ich in der letzten Plenardebatte zum SIWANA schon das Nötige gesagt, das gilt auch hier.
Dann möchten Sie den Nachhaltigkeitsfonds, den wir bisher auf ein Prozent des Landeshaushaltes begrenzt haben, um vier Prozentpunkte auf 5 Prozent aufstocken. Das halten wir gegenwärtig nicht für nötig. Wir halten die Zahl auch für zu groß. Sie sind wie ich Mitglied im Ausschuss Haushaltskontrolle, wo wir den Landesrechnungshof – – Nein, sind Sie nicht? – Schade! Der ist schön! – Da lesen wir sehr aufmerksam den Bericht des Landesrechnungshofs. Dieser hat uns im Jahresbericht 2016 aufgeschrieben, dass wir unbedingt diese Rücklage in Höhe von 1 Prozent des Landeshaushaltes bilden sollen. Das haben wir jetzt komplett gemacht; 290 Millionen Euro sind da drin. Das muss gegenwärtig ausreichen. Auf lange Sicht wird man vielleicht noch mal darüber reden, da noch mal heranzugehen, gegenwärtig ist es nicht notwendig, denn eine Absicherung gegen alle Eventualitäten kann es nicht geben.
An der neuen Verteilregel halten wir natürlich fest, die werden wir nicht ändern. Rot-Rot-Grün ist gewählt worden, die Investitionen zu erhöhen und den Sanierungsstau zu beenden. Die gesamte Berliner Wirtschaft steht hinter diesem Kurs.
Außerdem tilgen wir natürlich auch Schulden. Wir haben letzte Woche im Hauptausschuss 101 Millionen Euro Schulden getilgt – nicht nur die 80 Millionen Euro, von denen Sie gesprochen haben, sondern noch 21 Millionen Euro mehr. Auch das ist ein Zeichen für seriöse Haushaltspolitik.
Wir werden den Antrag der AfD in den Hauptausschuss zur Beratung überweisen. Ich vermute, dass es uns dort nicht gelingen wird – ich habe mir noch viel mehr Punkte aufgeschrieben, die kann ich jetzt nicht alle vortragen –, diesen Antrag zu verbessern, zu qualifizieren.
Dazu sind unsere Ansichten, die wir vom SIWANA haben, was das SIWANA ist, was das SIWANA kann, was das SIWANA soll, einfach zu unterschiedlich. Da kommen wir nicht zusammen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir daher den Antrag der AfD im Hauptausschuss ablehnen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die rot-rot-grüne Koalition, machen heute den Weg frei für das SIWA-Änderungsgesetz. Aus SIWA wird SIWANA.
Wir gestalten das Sondervermögen zu einem strategischen Finanzierungsinstrument um. Wir ergänzen es um einen Nachhaltigkeitsfonds. Mit dem SIWA-Gesetz lösen wir das Versprechen ein, die Menschen an den Erfolgen unserer Haushaltspolitik zu beteiligen. Deshalb sanieren wir die öffentlichen Gebäude, denn Investitionen und Sanierungen, die unterbleiben, sind die Staatsverschuldung von morgen. Deshalb erhöhen wir die innere Sicherheit mit einem 45-Millionen-Euro-Sofortprogramm,
um klare Kante gegen Gefährder zu zeigen und um unsere offene Gesellschaft zu verteidigen. Das SIWANA hat den Vorteil, dass es uns von jährlichen Haushaltszwängen unabhängig macht. Die Mittel verfallen nicht am Jahresende. So lassen sich die Planungs- und die Bauphase gründlich durchführen und besser aufeinander abstimmen. Wir setzen einen Schwerpunkt auf den Bereich Bildung. Für Sanierung und Neubau von Schulen geben wir den kommenden zehn Jahren 5 Milliarden Euro aus.
Wir verstetigen den Mittelabfluss aus dem SIWANA auf 25 Millionen Euro pro Monat. Durch zeitweilige innere Darlehen entlasten wir den Landeshaushalt von Zinszahlungen, bis die Mittel aus dem SIWANA abgerufen werden.
Ein Meilenstein – und das ist jetzt wirklich ein Meilenstein – des SIWANA ist der Nachhaltigkeitsfonds. Wir schützen uns mit diesem Nachhaltigkeitsfonds, den wir erstmals einrichten, vor konjunkturellen Schwankungen. Allerdings füge ich auch hinzu: Eine vollständige Absicherung gegen alle Eventualitäten kann es nicht geben. Das ist nicht möglich. Deshalb reicht es gegenwärtig aus, den Nachhaltigkeitsfonds auf 1 Prozent des Landeshaushalts zu begrenzen.
Dem Antrag der Opposition, Entnahmen aus dem Nachhaltigkeitsfonds an eine Zweidrittelmehrheit im Hauptausschuss zu knüpfen, stimmen wir nicht zu.
Im parlamentarischen Alltag fassen wir Beschlüsse gemeinhin mit einfacher Mehrheit. Der Vorschlag der Opposition für eine Zweidrittelmehrheit lässt lähmende Blockaden und Kopplungsgeschäfte im Hauptausschuss befürchten, die wir nicht wollen.
Denn auch in Zeiten konjunktureller Schwankungen muss die Regierung handlungsfähig sein und schnell reagieren können. Wir arbeiten außerdem daran, die Refinanzierung des Landes Berlin von 7 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro jährlich zu senken. Mit dieser Strategie flankieren wir den Nachhaltigkeitsfonds.
Und jetzt das Allerwichtigste: Bei unserem Kurs wissen wir die Berliner Wirtschaft an unserer Seite.
Mit dem SIWANA werden wir die Wirtschaft, das Handwerk, den Mittelstand in Berlin nachhaltig fördern. Seit fünf Jahren hintereinander schreiben wir schwarze Zahlen. Das ist kein Zufall, sondern Ausweis einer klugen finanzpolitischen Strategie.
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
Wir haben 3 Milliarden Euro Schulden getilgt. Wir haben das SIWA zweimal in Folge bestückt. Die dritte SIWAZuführung in Höhe von 1,16 Milliarden Euro steht unmittelbar bevor. Der Stabilitätsrat bescheinigt dem Land Berlin große Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung. Deshalb wird das Land bald aus der verstärkten Beobachtung entlassen. Berlin steht gut da. Unsere Einwohnerzahlen steigen. Es gibt mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Erstmals sind 100 000 Unternehmen in das Handelsregister eingetragen. Die Steuereinnahmen sprudeln.
Das SIWANA ist ein wichtiges Gesetzgebungsvorhaben der rot-rot-grünen Koalition.
Ich komme zum Ende. – Mit dem SIWANA leiten wir das Jahrzehnt der Investitionen ein. Wir bitten daher das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-rot-grüne Koalition hat ihre Arbeit aufgenommen, und das Jahrzehnt der Investitionen, das wir im Koalitionsvertrag verabredet haben, hat begonnen. Wir beraten heute zwei wichtige Gesetze, die ein starkes Signal des Aufbruchs in die Stadt setzen. Das eine ist das SIWAÄnderungsgesetz, und das andere ist das SODAErrichtungsgesetz. Wir werden beide Gesetzentwürfe in den Hauptausschuss überweisen. Da wollen wir sie zügig beraten, damit wir schnell zur zweiten Lesung kommen und die Gesetze in Kraft setzen können.
Fangen wir mit dem SIWA an. Da geht es um das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt. Bereits jetzt investieren wir in Berlin auf breiter Front, zum einen über den ganz normalen Landeshaushalt; auch unsere Beteiligungsunternehmen investieren. Und wir haben das SIWA. Unser Ziel ist es, die Investitionen in Berlin deutlich zu steigern. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Und mit dem Haushaltsüberschuss in Höhe von 1,25 Milliarden Euro ist unsere Koalition auch gut ins neue Jahr gestartet.
Das SIWA gibt es seit 2014/15. Auf dieses Gesetz sind viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier stolz, denn es ist ja eine Initiative hier aus diesem Haus gewesen. Das bisherige SIWA-Gesetz sieht vor, dass wir den Finanzierungsüberschuss nutzen, um zur einen Hälfte Schulden zu tilgen und um zur anderen Hälfte das SIWA zu bestücken. Diese Aufteilung erweist sich als zu starr, deshalb justieren wir da jetzt nach. Damit stärken wir das SIWA als Finanzierungsinstrument, und wir werden den vor uns liegenden Aufgaben gerecht. In den Vorjahren haben wir das SIWA mit 496 und mit 195 Millionen Euro ausgestattet. Mit der Gesetzesänderung ist es möglich, dem SIWA weitere 1,16 Milliarden Euro zuzuführen, davon rund 870 Millionen Euro für Investitionen und 290 Millionen für den Aufbau eines Nachhaltigkeitsfonds. Mit dem Nachhaltigkeitsfonds bilden wir ein Prozent des Landeshaushalts ab. Damit treffen wir Vorsorge für die Zeit ab 2020, wenn die Schuldenbremse gilt.
Das ist ein klares Signal für die Solidität und Seriosität unserer Finanzpolitik. Aktuell haben wir im SIWA 45 Projekte, die wir realisieren. Das SIWA nimmt an Fahrt auf, der Senator hat es ja gerade gesagt. Die Mittel fließen ab. Allein im Dezember 2016 waren es 26 Millionen Euro. Wir tilgen weiterhin alte Schulden, und zwar mindestens 80 Millionen Euro pro Jahr. Das ist nur die Mindesttilgung. Wir können und wir werden gegebenenfalls auch mehr tilgen.
Kommen wir zum SODA, dem Sondervermögen Daseinsvorsorge. Mit dem Sondervermögen Daseinsvorsorge setzen wir die transparente Liegenschaftspolitik fort. Wir gehen nachhaltig mit unseren Grundstücken um. Nicht der höchste am Markt erzielbare Preis steht im Vordergrund, sondern wir berücksichtigen auch verstärkt Gemeinwohlbelange. Beim Sondervermögen Daseinsvorsorge geht es darum, dass wir die strategisch wichtigen Grundstücke zusammenfassen, Grundstücke, die wir in einem Zeitraum von zehn Jahren für Zwecke des Landes benötigen. Diese Grundstücke wollen wir im Landesbestand halten, die wollen wir nicht verkaufen. Auch Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, werden wir in diesem SODA ausweisen. Unser Im
(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)
mobiliendienstleister, den wir im Land Berlin haben, das ist die BIM, wird die Gebäude im SODA bewirtschaften. Aus den Einnahmen, die wir dann haben werden, bilden wir eine Rücklage, und mit dieser Rücklage sichern wir die Baumaßnahmen ab, die notwendig sind, um den Wert der Immobilien, die im SODA sind, zu erhalten und um die Immobilien auch weiterhin nutzbar und vermietbar zu machen.
Wir finden, beide Gesetzentwürfe, die wir heute hier beraten und auch noch weiterhin beraten werden, haben Hand und Fuß. Ich freue mich auf die Beratung im Hauptausschuss und auf die bald bevorstehende zweite Lesung hier im Hohen Haus. – Vielen Dank!