Manuela Schmidt
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es auch nicht direkt ausgesprochen wurde, so wurde mir gerade unterstellt, dass ich nicht wüsste, was sich gehört. Das weise ich entschieden zurück.
Ich habe meine Aufgabe als Vizepräsidentin stets interfraktionell wahrgenommen und auch in diesem Zusammenhang, weil es mir wichtig ist, dass am Tag gegen Gewalt gegen Frauen sich dieses Haus gerade in diesen Zeiten würdig äußert. Unsere gemeinsame Auffassung war, dass dieser Entschließungsantrag eine geeignete Form dazu sein könnte. Wir haben diesen Entschließungsantrag gemeinsam auf einer Veranstaltung erarbeitet und verabschiedet, zu der ich alle frauenpolitischen Sprecherinnen dieses Hauses per Brief eingeladen hatte.
Ich habe auch per E-Mail einen Entschließungsantrag im Entwurf an alle geschickt, die in der ersten Runde nicht dabei sein konnten, mit der Bitte,
sich zu diesem Entschließungsantrag zu äußern. Alles andere dazu weise ich ausdrücklich zurück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Klingen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir leben gerade in an
(Dr. Kristin Brinker)
gespannten Zeiten, und uns alle eint die Sorge um das Funktionieren unserer Stadt.
Die meisten von uns verhalten sich angesichts dieser Sorgen auch angemessen. Auch die Arbeit in der Verwaltung haben wir diesen Bedingungen angepasst. Umso mehr ist es Ihnen und Ihrem Team, sehr geehrte Frau Klingen, hoch anzurechnen, dass Sie auch unter diesen Bedingungen oder trotz dieser Bedingungen mit konstanter Akribie und Sorgfalt und mit gewohnt kritischem Blick die Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes geprüft und konstruktive Vorschläge für Verbesserungen und Änderungen vorgelegt haben. Natürlich überrascht es niemanden, dass Sie auch dieses Mal wieder Bereiche und Einzelfälle aufzeigen, wo das Land Berlin, wo der Senat und die Bezirke zum Teil erhebliche Ressourcen haben, um Prozesse zu optimieren und Kosten zu sparen. Mein Kollege hat es bereits gesagt: Wo gehobelt wird, fallen nun mal auch Späne.
Zu Recht verweisen Sie auf die noch immer und gerade wieder schwierige Finanzsituation des Landes. Alle meine Vorrednerinnen und Vorredner sind ein Stück weit darauf eingegangen. In den letzten fünf Jahren haben wir den hohen Schuldenstand Berlins erheblich reduziert. Die extrem niedrigen Zinsen der letzten Jahre haben die Auswirkungen auf den Haushalt etwas abgefedert. Jetzt stellt uns die Coronapandemie erneut vor große finanzpolitische Herausforderungen. Die Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind nicht in Gänze abschätzbar. Doch sind wir uns mit einer großen Mehrheit in diesem Haus einig, dass wir der Krise nicht hinterhersparen können und es auch nicht wollen.
Dazu gehört auch, dass wir weiterhin in Schulen investieren müssen, in die Sanierung und in den Bau neuer Schulen. Die Schulbauoffensive hat der Rechnungshof auf den Prüfstand gestellt – auch das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits erwähnt –, und ja, es ist bei weitem nicht optimal gelungen. Hier hat Frau Klingen mit ihrem Team kluge Vorschläge gemacht. Wir werden sie gemeinsam diskutieren und natürlich auch Schlussfolgerungen ziehen.
Trotzdem will ich auf einen Bereich besonders hinweisen, und zwar auf das Thema Personal. Die Jahre härtester Konsolidierung haben auch beim Personal zu erheblichen Lücken und Defiziten geführt, und trotz intensiver Investitionen in Personal und Personalentwicklung in den letzten vier Jahren holen wir diese Lücken erst langsam auf. Ja, vielleicht auch zu langsam. Das führt an vielen Stellen, auch bei der Schulbauoffensive, dazu, dass diese Kapazitätsengpässe, übrigens auch auf dem Markt, gewollte Investitionen und Sanierungen verzögern. Lassen Sie mich beim Thema Personal bleiben.
In seinem Jahresbericht verweist der Rechnungshof kritisch auf die Umsetzung der IT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung. Frau Brinker hat auf die Software hingewiesen. Dieser Bereich hat aber gerade in der Zeit von Pandemie und Homeoffice noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Umso wichtiger ist es, dass nun alle dezentral für die IT-Sicherheit zuständigen Behörden die zentralen Vorgaben zur IT-Sicherheit auch vollständig und umgehend umsetzen. Noch immer sind nicht alle Stellen der behördlichen Informationssicherheitsbehörden besetzt. Dementsprechend fehlen die IT-Sicherheitskonzepte. Und ja, natürlich, fehlende IT-Sicherheit ist keine Lappalie. Deshalb vielen Dank für den Vorschlag des Rechnungshofes an dieser Stelle, dass die Umsetzung nur gelingen kann und wird, wenn die Behördenleitungen selbst die Verantwortung hierfür übernehmen.
Wichtige und unumstrittene Partnerin in der Verwaltungsmodernisierung ist auch die Verwaltungsakademie. Damit das so bleibt, braucht es aber auch die vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Eigenständigkeit der Verwaltungsakademie als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Probleme hinsichtlich der Rechtsstellung der Verwaltungsakademie bestehen seit den Fünfzigerjahren, also bis auf eine Fraktion kann sich hier niemand aus der Verantwortung nehmen. Mit der Übernahme der Zuständigkeit hat sich jetzt die Senatsfinanzverwaltung auf den Weg gemacht, die Kompetenzen, Aufgaben und Organisation der VAK in einem Errichtungsgesetz der Rechtsform angemessen zu regeln. Bis dahin wird der Einsatz des Personals rechtssicher geregelt werden – auch das ist ein wichtiger Bereich, der gelöst werden muss.
Als Letztes will ich auf einen der gegenwärtig wohl sensibelsten Bereiche eingehen, den öffentlichen Gesundheitsdienst. Ja, wir haben hier eine Menge auf den Weg gebracht, um unter anderem – das wird heute sicherlich auch noch Thema sein – die vielen noch immer unbesetzten Stellen endlich zu besetzen bis hin zu der Möglichkeit der außertariflichen Vergütung, um die dringend notwendigen Amtsärzte zu finden und vor allem auch zu halten. Auch darüber hinaus gibt es dringenden Handlungsbedarf, auf den der Rechnungshof zu Recht hinweist. Bereits vor 14 Jahren ist das Gesundheitsdienstgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem die gesamtstädtischen Leitungs- und Steuerungsaufgaben der Senatsgesundheitsverwaltung, aber insbesondere in den Bereichen eines effektiven Gesundheits- und Kinderschutzes und der infektionshygienischen Überwachung gibt es noch Optimierungspotenzial – in dieser Zeit wichtiger denn je.
Warum nenne ich dieses Beispiel? – Weil mit diesem Beispiel der Rechnungshof den Finger in eine noch viel größere Wunde legt, nämlich auf den noch immer sehr
großen Handlungsbedarf in der klaren Aufgabenzuordnung und der Aufgabenwahrnehmung zwischen dem Land und den Bezirken insgesamt. – Vielen Dank also an Sie, Frau Klingen, und an Ihr Team insgesamt für diese gute, vorgelegte Analyse und die vielen Anregungen. Wir werden sie im Ausschuss debattieren. Wir werden sie sicherlich auch in der Konsequenz hier miteinander debattieren und auf den Weg bringen. – In dem Sinne, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kol
legen! Sehr geehrte Frau Klingen, vor allen Dingen. – Das reimt sich sogar. – Unstrittig und unabhängig von der heute zu beschließenden Gesetzesänderung, von deren Erfolg ich ausgehe, leistet der Rechnungshof von Berlin und das dort agierende Team – natürlich nie eine Person allein –, unter Leitung seiner Präsidentin wertvolle und unverzichtbar Unterstützung für unsere parlamentarische Arbeit.
Trotzdem will ich heute an dieser Stelle auch einmal den hohen Maßstab hervorheben, den der Rechnungshof an seine Prüfungen anlegt und damit die Ergebnisse für unsere parlamentarische Arbeit so wichtig macht. Das war ja einer der Gründe, warum wir im letzten Jahr beschlossen haben, dem Rechnungshof auch die Prüfungsbefugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz zu geben. Nun ist es heute an der Zeit, auch das Gesetz über den Rechnungshof von Berlin anzupassen.
Ja, es mag banal klingen, dass wir neben dem Präsidenten auch die Präsidentin und die Vizepräsidentin, neben dem Prüfer auch die Prüferin oder neben dem Beamten auch die Beamtin aufgenommen haben, doch Gleichstellung ist eben auch eine Frage des Respekts, und das drückt sich letztendlich auch in Worten aus.
Und schon längst leisten gerade Frauen im Rechnungshof wertvolle Arbeit, und bereits zum zweiten Mal wird ja auch diese Landesbehörde von einer Frau geleitet.
Schon längst ist also auch der Rechnungshof in der Moderne angekommen, und nun passt dieses Gesetz das auch in Worten an. Auch die Regelung zur Ausschließung, beziehungsweise zur Unbefangenheit bei der Erfüllung der Prüfungsaufgaben ist angepasst. Darauf hat mein Kollege Hofer ja schon hingewiesen.
Vor allem aber gilt es, der Präsidentin – oder dann dem Präsidenten – wieder das Rederecht zu erteilen, nicht nur für die Einbringung des Jahresberichts, eben auch darüber hinaus, weil gerade dieses Rederecht für uns ein Punkt ist, dass wir uns mit diesen Berichten, mit den Inhalten auseinandersetzen, aber auch über das Parlament hinaus stärker wahrgenommen wird, welch wertvolle Arbeit der Rechnungshof leistet.
Und – und das will ich gar nicht kleinreden – es ist auch eine Form der Wertschätzung, nach innen für die Kolleginnen und Kollegen im Rechnungshof, dass wir ihre Arbeit sehr viel stärker wahrnehmen. In diesem Sinne gehe ich heute von einer breiten Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung aus. – Vielen Dank!
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was im Kleinen gilt, gilt nun auch im Großen: Erst wenn uns etwas fehlt, merken wir, wie nötig wir es brauchen. Die absolut notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus lassen derzeit so vieles nicht zu: kein Treffen mit Freunden, von Enkeln und Großeltern, kein Kita- oder Schulbesuch, keine Theater-, Club- und Konzertbesuche, keine
Besuche in Museen, Galerien, Cafés. Noch härter jedoch treffen viele Berlinerinnen und Berliner die wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus. Deshalb haben wir gemeinsam, Senat und Parlament, schnell und unbürokratisch geholfen und einen breiten Schutzschirm aufgespannt. Sehr kurzfristig haben wir stark nachgefragte Soforthilfen mit zinslosen Darlehen für Unternehmen und ein Zuschussprogramm für Soloselbstständige und Freiberuflerinnen beschlossen. In kürzester Zeit wurden bereits 100 000 Betroffene unterstützt, mehr als 1 Milliarde Euro sind bereits ausgezahlt.
Sicher, Herr Dregger, mehr geht immer. Sicher, in Berlin klappt wenig von jetzt auf gleich. Doch die gute Botschaft ist, dass es am Ende funktioniert. Bereits am Freitag hatten die ersten Antragstellerinnen und Antragsteller ihr Geld auf dem Konto, weitere Auszahlungen folgten ab Montag, so, wie wir es versprochen haben: schnell und unbürokratisch.
Noch nie wurden in so kurzer Zeit und in diesem Umfang Mittel des Landes und des Bundes zur Verfügung gestellt. Lasst uns auch einmal stolz sein, nimmt doch das Land Berlin hier unter allen Bundesländern eine Vorreiterrolle ein! Da ist es an der Zeit, einmal herzlich Danke zu sagen: an den Senat, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem aber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IBB.
Trotz Warteschleife und Datenpanne haben die Akteure in den letzten Tagen Großartiges geleistet.
Doch diese wirtschaftlichen Hilfen sind nur eine Baustelle. Genauso wichtig ist es, dass wir den Schutz der Berliner Mieterinnen und Mieter erhöhen. Der Bund hat bereits den Kündigungsschutz bei Mietrückständen für Wohn- und Gewerberäume deutlich ausgeweitet. Darüber hinaus hat der Senat mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der berlinovo vereinbart, Vollstreckungen von Wohnungsräumungen bis auf Weiteres auszusetzen. Private Wohnungsunternehmen sind angehalten, ebenso zu verfahren. Des Weiteren sind Zählersperrungen durch Amtsgerichte ausgesetzt. Auch für die Obdachlosen ist inzwischen für Hilfe gesorgt: Seit gestern ist die Jugendherberge in der Kluckstraße in Betrieb.
Auswirkungen hat die Coronapandemie natürlich auch auf die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen, Volkshochschulen und weiterer Einrichtungen des Landes Berlin. Viele von ihnen haben kreative Ideen entwickelt und ihren Unterricht auch aus der Ferne fortgesetzt. Deshalb ist die Entscheidung des Landes richtig, dass ursprünglich vereinbarte Honorare weiterhin zu zahlen sind.
(Burkard Dregger)
Berlin ist vor allem aber die Stadt der Kunst und Kultur, der Clubs, der Kreativen, der kleinen Kneipen und Bars. Damit bin ich bei denjenigen, die gerade in Berlin unseren Alltag mit ihrer Kunst durch so bunte und vielfältige Arbeit bereichern wie sonst in kaum einer anderen Stadt. Besonders hart trifft es die Freien, die Soloselbstständigen wie Musikerinnen und Musiker, die derzeit nicht öffentlich auftreten können, oder Schauspielerinnen und Schauspieler, die von ihren Gagen leben. Aber auch die Guides in Museen und Gedenkstätten, kleine Konzertveranstalter, Lesebühnen, Clubs, die Soziokultur, die vielen kleinen Kneipen – sie alle müssen mit dem völligen Einbruch aller Einnahmen klarkommen. Schwer ist es auch für die mit oder ohne Zuschüsse arbeitenden Kulturbetriebe, die mit ihren Einnahmen ihren Betrieb unterhalten und nun ohne jede Einnahme dastehen.
Es gibt die Soforthilfe I, ein Darlehen, um die größte Unbill erst einmal abzufedern und die Existenz zu sichern. Ja, aber: Es muss irgendwann zurückgezahlt werden. Viele Künstlerinnen und Künstler, auch die Betreiberinnen und Betreiber der kleinen Kneipen und Bars können das nicht. Ihr Einkommen erlaubt selten, nennenswert vorzusorgen oder Rücklagen zu bilden – übrigens auch ein Punkt, über den eine Gesellschaft nachdenken sollte.
Für diese Künstlerinnen und Künstler gab es die Soforthilfe II – ein Zuschuss von 5 000 Euro, der ihre berufliche und, anders als in anderen Bundesländern, auch ihre persönliche Existenz in diesen Zeiten sichern helfen soll. Das Land Berlin hatte das bundesweit schnellste, offenste und vom Volumen her größte Soforthilfeprogramm für Künstlerinnen und Künstler und andere Freiberuflerinnen und Freiberufler und Soloselbstständige. Zunächst standen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden im Verlauf weniger Tage auf 300 Millionen Euro aufgestockt. Am 1. April mittags betrug das beantragte Volumen bereits über 600 Millionen Euro allein für dieses Soforthilfeprogramm II – das Sechsfache also des Ursprungsvolumens. Binnen kürzester Frist konnte dadurch die erste Nothilfewelle aufgefangen werden.
Im nächsten Schritt wird diese Unterstützung nun in einem bundeseinheitlichen Programm fortgeführt. Wir fordern, dass dabei die Bedarfe und Lebensrealitäten von Kulturschaffenden, Freelancern und Kleinstunternehmen mindestens weiterhin so berücksichtigt werden, wie wir das in Berlin getan haben.
Und noch etwas zeigt sich in der Krise, und das finde ich bewundernswert: Es ist der Zusammenhalt der Menschen
in unserer Stadt, es ist die schöpferische Kraft, die Wucht an Ideen – sei es beim Erfinden neuer Möglichkeiten oder bei der ganz konkreten Unterstützung für unser Gesundheitssystem. Beispielhaft nenne ich die Plattform Berlin (a)live, eine Schnittstelle für kulturelle Angebote von Bühnen und Clubs, Museen und Galerien. Hier besteht die Chance, digitale Projekte und Ideen zu erproben, populärer zu machen, aber auch die Chance, Künstlerinnen und Künstler mit Spenden zu unterstützen. Es sind zugleich die Balkonkonzerte der Sängerinnen und Sänger, genauso wie die Konzerte und Stücke großer Ensembles. Nennen will ich auch die vielen Projekte und Werkstätten, die sich kurzgeschlossen haben und Schutzmasken nähen, um Kapazitäten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen freizumachen. All das verlangt unseren Dank, und den will ich von Herzen gerne geben.
Es gibt aber auch deutliche Kritik, beispielsweise an den Privat- und Hausbanken, die trotz Bürgschaften hohe Zinsen wollen oder sich ganz zurückziehen. Das ist ein klares Foulspiel, das werden wir so nicht hinnehmen. – Danke auch an Frau Popp, die hier sehr klare Gespräche führt!
So schnell die Hilfen des Senats auch angelaufen sind, es bleiben Unschärfen und blinde Flecken. Es braucht auch die Unterstützung für größere private Einrichtungen, die bisher ohne jede öffentliche Förderung ausgekommen sind. Denen hilft ein Kredit nicht, ebenso wenig wie den sozialen Trägern, denen durch die Coronapandemie die Leistungserbringung momentan nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist. Eine Lösung brauchen wir auch für die Sozialverbände.
Menschen in systemrelevanten Berufen müssen langfristig besser geschützt und auch bezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld sollte deutlich erhöht werden; auch über Pandemiezuschläge für niedrige Renten und Hartz IV muss nachgedacht werden. Kredite sollen mit sehr niedrigen oder null Zinsen vergeben werden, die Rückzahlung soll auch an künftige Erträge gekoppelt sein. – Wie können wir noch stärker eigene regionale Unternehmen zur Produktion wichtiger Schutzkleidung und Desinfektionsmittel oder eben auch wichtiger medizinischer Geräte motivieren? – So wie wir bei der Pandemie am Anfang stehen, stehen wir auch bei den Hilfen am Anfang. Hier müssen wir als Land, aber auch als Bund nachbessern, unbedingt, schnell und zuverlässig. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schade, Herr Goiny, dass Sie es so sehen, weil dieses Gesetz mitnichten eine Falle ist. Es ist für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin die Möglichkeit, für die Absicherung von Krankheitskosten und zwar in erweitertem Maße. Beamtinnen und Beamte in Berlin, die sich bisher freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden hatten, mussten bislang ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst bezahlen. Das ist natürlich eine erhebliche finanzielle Belastung für die Betroffenen. Dennoch haben sich viele für diese Form der Krankenversicherung, nämlich die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung, entschieden aus unterschiedlichen Gründen. Einen Grund will ich ganz besonders hervorheben. Wichtiges Argument war und ist insbesondere für viele der Betroffenen die Familienversicherung, mit der Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden können. Das Verfahren an sich hat Frau Becker schon beschrieben. Das will ich gar nicht wiederholen. Das ist auch schon bei der Einbringung ausführlich beschrieben worden.
Trotzdem will ich hier eines hervorheben. Neben der Besoldungsanpassung, das kann und will ich hier noch einmal wiederholen – wir können es gar nicht oft genug wiederholen –, nach all den Jahren der Konsolidierung und des harten Sparens hat R2G den Beschäftigten des
(Franziska Becker)
öffentlichen Dienstes in dieser Wahlperiode wieder etwas zurückgegeben. Im nächsten Jahr werden wir den Durchschnitt der Besoldungen der anderen Bundesländer erreichen und damit die knapp zwei Jahrzehnte währende unterdurchschnittliche, ja schlechte Alimentierung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin beenden. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Berlin wieder zu steigern. Ein Moment dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ein wichtiges Moment für einen attraktiven Arbeitgeber. Deshalb wollen wir auch den Beamtinnen und Beamten die Chance geben, sich weiter freiwillig gesetzlich zu versichern, und ihnen hälftig den Arbeitgeberbeitrag dazugeben, damit sie zum Beispiel auch ihre Familie, ihre Ehepartner, ihre Kinder mitversichern können.
Ob und wie viele Beamtinnen und Beamte sich für diese Regelung entscheiden werden, wissen wir natürlich nicht. Doch wir beseitigen mit diesem Gesetz eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich Versicherten und privat Krankenversicherten und stärken das Wahlrecht für unsere Beschäftigten. Ansprüche, wie die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall oder auf Leistungen bei Dienstunfall oder Beihilfe im Pflegefall bleiben davon unberührt. Sie haben hier den Vorteil, sich tatsächlich frei entscheiden zu können, versichere ich mich privat, versichere ich mich freiwillig gesetzlich, und haben trotzdem die Vorteile, die wir mit der Beihilfe hier in diesem Land schaffen. Also tun Sie nicht so, als ob das eine Mogelpackung wäre. Nein, es ist ein weiterer Baustein, den wir hier als R2G liefern, damit wir tatsächlich konkurrenzfähig im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sind. Ich denke schon, dass wir hier mit hocherhobenem Haupt sagen können, dass dieses Gesetz ein weiterer Baustein ist. Deshalb stimmen Sie dem bitte zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Goiny! Sie haben auch schon mal mit größerer Leidenschaft Haushalt präsentiert. Ich glaube, da haben Sie noch mehr als heute an das geglaubt, was Sie gesagt haben.
Lassen Sie mich mit einem Dank beginnen, denn es liegen ja doch harte Wochen der Haushaltsberatungen hinter uns. Ich glaube, auch von unserer Seite ist es gut, einmal Danke zu sagen – zum einen an die Ausschussvorsitzende, die die Verhandlungen und Beratungen mit guter Hand geführt hat, vor allem aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros, des Stenografischen Dienstes, aber auch der Senatsfinanzverwaltung, die über die unzähligen Vorgänge jederzeit den Überblick und eben auch die nötige Gelassenheit bewahrt haben.
Aber auch an uns gab es von allen Seiten hohe Erwartungen. Es musste uns vor allem gelingen, mit diesem Haushaltsgesetz den guten Weg fortzusetzen, den wir mit dem letzten Haushalt begonnen haben. Gegebene Versprechen galt es einzuhalten und umzusetzen, und das haben wir mit diesem Haushalt auch getan.
Die Stadt gehört allen Berlinerinnen und Berlinern, deshalb setzen wir auch mit diesem Haushalt weiterhin die Schwerpunkte bei guter Arbeit, bei Investitionen in die soziale und kulturelle, vor allem in die für alle bezahlbare Entwicklung der Stadt. Prozesse müssen verstetigt und umgesetzt, die Modernisierung der Verwaltung fortgesetzt, die Tarifanpassungen weiter ausgestaltet werden. Nicht zuletzt: Starke Bezirke sind wichtige Voraussetzungen für eine starke Stadt. Auch dafür haben wir in den letzten Jahren hart gestritten.
Doch gegen einen konstruktiven Streit ist ja nichts einzuwenden, und ich würde mich freuen, verehrte Kol
(Christian Goiny)
leginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie sich an diesem konstruktiven Streit im Interesse aller Berlinerinnen und Berliner auch wieder beteiligen würden.
Mit diesem Haushalt stellen wir mehr Mittel – Herr Czaja ist leider nicht da; es sind nicht 10 Millionen, nein, es sind sogar 15 Millionen Euro – zur Verfügung, insbesondere für den Wohnungsneubau von Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Vermietern.
Zusammen mit dem Auftrag, die Vergabepraxis von Grundstücken für Zwecke des preiswerten Wohnens zu überarbeiten, können wir damit die Förderbedingungen für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Vermieter deutlich verbessern.
Außerdem haben wir den Senat beauftragt, ein modellhaftes Förderprogramm zu entwickeln, das Mietpreisbindungen nicht nur über 20 oder 30 Jahre, sondern dauerhaft, das heißt, für die Dauer des Erbbaurechts, fortschreibt.
Zugleich brauchen wir immer mehr Flächen für die Funktionen der Stadt. Wir brauchen mehr Schulen, weil es mehr Kinder gibt. Wir brauchen mehr öffentliche Einrichtungen, weil dafür ein höherer Bedarf im sozialen, im kulturellen Bereich und auch anderswo existiert. Gleichzeitig geraten die bestehenden Angebote der sozialen Infrastruktur überall dort unter Druck, wo sie vom Markt abhängen. Jeder von uns, denke ich, kennt Beispiele, wo steigende Mieten oder Verwertungsdruck auf Grundstücken dazu führen, dass öffentliche Angebote weichen müssen und dort nicht mehr aufrechterhalten werden können. Deshalb schaffen wir mit diesem Haushalt eine Grundlage für den Flächenkauf für öffentliche Bedarfe durch einen Bodenfonds. Der kann über Kreditaufnahmen finanziert werden. Zugleich stehen hierfür Verpflichtungsermächtigungen und Gewährleistungsermächtigungen im Umfang von einer Viertelmilliarde Euro zur Verfügung.
Herr Goiny! Auch bei der Besoldung lösen wir unser Versprechen ein. Sie haben nur den Fahrplan geschafft. Wir schaffen es, die Versprechen umzusetzen. Die verabredeten Angleichungen der Beamtenbesoldung an den Länderdurchschnitt werden konsequent umgesetzt. Bereits jetzt liegen wir mit den Maßnahmen der kommenden beiden Jahre bei einer Abweichung von nur noch 0,07 Prozent im Jahr 2021, ohne etwa die Berlinzulage eingepreist zu haben. Selbst der Abstand zum Bund beträgt im Jahr 2021 gemäß unserer Hochrechnung nur noch 3,6 Prozent. Neben den allgemeinen Erhöhungen haben wir insbesondere die unteren Einkommen in den Blick genommen durch Sonderzahlungen und Zulagen. Die vielgerühmte Feuerwehr beispielsweise und die Polizei haben im Bereich der Vollzugsdienste die Polizei- und Feuerwehrzulage auf Bundesniveau erhalten. Sie sind angepasst worden. Erschwerniszulagen liegen mindestens
beim Durchschnitt der Länder und teilweise sogar darüber.
Doch die tarifgerechte Bezahlung ist uns auch wichtig für die Beschäftigten bei freien Trägern. Mit einem zusätzlichen Ausgleichsfonds in Höhe von 5 Millionen Euro wollen wir auch bei den Trägern Tarifanpassungen finanzieren und zugleich Anreize schaffen, dass mehr Träger Tarifverträge abschließen. Auch in den Bezirken haben wir erneut mehr Geld dafür zur Verfügung gestellt.
Mit dieser Koalition ist es gelungen, die Handlungskompetenzen der Bezirke deutlich zu stärken, gleichzeitig die Handlungsspielräume zu erhöhen, und es gibt ein anderes Miteinander von Senat und Bezirken. Am Ende dieser Wahlperiode werden die Bezirke mehr als 360 Millionen Euro mehr für Personal erhalten haben.
Zu Musikschullehrkräften und auch zu den Tarifanpassungen bei freien Trägern ist genug gesagt worden. Eines lassen Sie mich noch sagen, denn unser Schwerpunkt der guten Arbeit findet sich auch in den sogenannten kleineren Einzelplänen wieder, denn es gehört auch zu guter Arbeit, dass wir beispielsweise auch hier im Abgeordnetenhaus selbst keine Beschäftigten mehr haben, die mit einer E3-Besoldung vergütet werden. Auch im Rechnungshof ist es gelungen, mit klugen Stellenanhebungen eine gute Personalstruktur für diese wichtige Arbeit zu schaffen.
Sie sehen: Wir sind auf einem guten Weg zu einer Stadt für alle, und niemand, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, hindert Sie daran, uns auf diesem Weg zu begleiten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU! Ich weiß nicht, wer oder was Sie bewogen hat, diesen Antrag zur Priorität zu erheben. Vermutlich soll der Regierungskoalition mangelndes Durchsetzungsvermögen oder ein Verkennen der Problemlagen oder beides oder Ähnliches attestiert werden. Dabei zeigt der Antrag nur, dass die CDU einfach nicht verstanden hat.
Der Zukunftspakt Verwaltung ist eine Vereinbarung zwischen dem Senat und den Bezirken, vertreten durch die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister. Eine Vereinbarung wird nur dann zum Ziel führen, wenn sie auch tatsächlich von allen nicht nur unterschrieben, sondern auch getragen wird.
Vielleicht erinnern Sie sich noch, dass ein solches Ziel, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, immer nur durch Kompromisse zu erreichen ist. Sie können sich einmal von Wissenden in Ihren Reihen erzählen lassen, welche Kompromisse sie bei der Beschlussfassung über die Fusion der Bezirke am Anfang dieses Jahrhunderts gemacht haben. Das klingt weit weg, ist aber gar nicht so weit her. Ich empfehle Ihnen dabei zum Beispiel Marlies Wanjura und für spätere Kompromisse den Kollegen Norbert Kopp. Beide waren herausragende Vertreter Ihrer jeweiligen bezirklichen Interessen und ihren damaligen CDU-Senatoren ein Quell stetiger Freude, nicht wahr, Herr Czaja? Ich erinnere mich jedenfalls noch gut daran.
Natürlich ist die Formulierung von den einheitlicheren Strukturen und der Geschäftsbereiche ein Kompromiss. Der Senat wollte aus guten und nachvollziehbaren Gründen und mit einer Vorgeschichte, die bis weit in die Neunzigerjahre zurückreicht, tatsächlich eine einheitliche Struktur nicht nur der Ämter, sondern auch der Abteilungen. Die einheitliche Ämterstruktur gibt es, anders als Sie in Ihrem Antrag schreiben, übrigens schon seit vielen Jahren.
Nun gab es auch aufseiten der Bezirksvertreterinnen und -vertreter Stimmen für eine einheitlichere Abteilungsstruktur, aber eben auch Stimmen dagegen. Der von manchen befürchtete Verlust von politischer Flexibilität und Gestaltungsfreiheit ist als Risikobeschreibung nicht ausgeräumt worden. Letzten Endes hat man sich auf die Formulierungen geeinigt, wie sie jetzt im unterschriebenen Zukunftspakt Verwaltung stehen.
Doch wie alle anderen Steckbriefe des Zukunftspakts beschreibt auch dieser zu den einheitlicheren Strukturen nicht nur ein Ziel, sondern auch den Weg dahin. Er verdeutlicht, dass das Vorhaben einer einheitlichen Struktur der Geschäftsbereiche mit anderen, mit weiteren Maßnahmen verknüpft ist: höhere Effizienz der Arbeit des Rates der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Einbeziehung aller Stadträtinnen und Stadträte in die Entscheidungsfindung des Rats der Bürgermeister, Stärkung der Entscheidungskompetenz der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister und so fort. Am Ende dieses Jahres werden wir wissen, wie eine solche einheitlichere Geschäftsbereichsstruktur aussehen soll und kann.
Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, zielt auf ein Durchregieren von oben nach unten. Dafür fordern Sie nun auch, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ist das Ihr Bild von moderner Verwaltung, ein Regieren per Gesetz, par ordre du mufti? Wir haben ein anderes Verständnis von moderner Verwaltung, und wir werden dieses Verständnis von moderner Verwaltung auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und natürlich auch aller anderen Partner dieser Stadt durchsetzen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Starke Bezirke für ein starkes Berlin – dafür haben wir, dafür habe auch ich persönlich in den letzten Jahren sehr hart gestritten. Als Partner habe ich die CDU hierbei leider nicht empfunden – im Gegenteil! Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dieser Koalition die Handlungskompetenzen der Bezirke deutlich stärken und dass es ein anderes Miteinander von Senat und Bezirken bereits gibt.
Sie fordern, dass die Bezirke neben ihren Pflichtaufgaben eigenverantwortlich auch zusätzliche Schwerpunkte in anderen Bereichen setzen können sollen. – Ja, selbstverständlich sollen die Bezirke wieder stärker eigene politische Schwerpunkte setzen können! Dafür haben wir die Zielvereinbarungen zum Personalabbau abgeschafft, es gibt keine Zielzahlen mehr, und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Senat und Bezirken werden die Personalbedarfe stetig angepasst. Bis zum Ende dieser Wahlperiode – meine Kollegin hat schon darauf verwiesen – werden die Bezirke insgesamt mindestens 360 Millionen Euro zusätzlich bekommen, vor allem für Personal.
Doch gestatten Sie einen kurzen Rückblick in die Geschichte! Ich erinnere mich, dass auch die CDU schon einmal den Bezirken mehr Geld geben wollte – 25 Millionen Euro waren das. Die Bezirke haben dies 2014/2015 auch in die Aufstellung ihrer damaligen Bezirkshaushaltspläne aufgenommen, und dann mussten sie es wieder herausrechnen. Die Antwort, warum Sie es sich doch anders überlegt haben, sind Sie uns allen bis heute schuldig geblieben.
Ihre Forderung nach der Stärkung des Rats der Bürgermeister teilen wir. Doch auch das beginnt mit einer anderen Zusammenarbeit von Land und Bezirken, mit Transparenz und verlässlicher Kommunikation im Vorfeld von Beschlüssen. Wir unterstützen auch, dass Beteiligungsvorgänge und Zuarbeiten des Senats in einer festen Frist erfolgen sollen. Das gilt aber auch andersherum, nämlich von den Bezirken an den Senat. Dann braucht es auch kein Veto des RdB bei Eingriffen durch den Senat.
(Carsten Ubbelohde)
Wir teilen ebenso wenig Ihre Forderung, die Fachaufsicht durch den Senat über die Bezirke zu begrenzen und die Verantwortung für alle wichtigen Entscheidungen in den Bezirken zu belassen. Wer entscheidet, was wichtig oder weniger wichtig ist? – Es gibt auch Konzepte und Verfahren, die gesamtstädtisch erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Eine Straße endet nun einmal nicht an der Ecke Pankow-Weißensee, ebenso wenig die Straßenbahn oder U-Bahn. Es gibt übergreifende Aufgaben wie die Unterbringung und Integration Geflüchteter oder die Fachkräftegewinnung – wir haben das Thema heute schon besprochen.
Gleichzeitig wollen Sie Aufgaben effizienter zuordnen und Aufgaben, die durch Dritte wirtschaftlicher erbracht werden können, an Externe vergeben. – Ja, doch! Aber bitte, meine Damen und Herren der CDU, lesen Sie § 7 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung! Dort ist das schon geregelt.
Weiterhin fordern Sie die Einrichtung einer ständigen Aufgabenkommission. Diese soll die Zuständigkeiten der Berliner Verwaltungsebenen regeln und eine ständige Aufgabenkritik vornehmen. Na klar! Das beständige und kritische Hinterfragen von Aufgaben ist eine wichtige Voraussetzung für die gesamtstädtische Entwicklung. Doch wenn es in der Vergangenheit an einem nicht mangelte, dann waren es Ergebnisse und Vorschläge von Kommissionen und Gutachten. Gelungen ist es Ihnen hingegen nicht, die notwendigen Veränderungen in Organisation, Ablauf oder Ausstattung der Berliner Verwaltung auch anzupacken. Auch jetzt wollen Sie die Arbeit wieder einer Kommission zuordnen – aber keine Kommission entscheidet, welche der Aufgaben durch den Senat oder durch die Bezirke zu erledigen sind, sondern der Gesetzgeber im Rahmen der Beschlussfassung über das allgemeine Zuständigkeitsgesetz.
Auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, sind Teil des Gesetzgebers. Allerdings scheint Ihnen das bisweilen nicht ganz klar zu sein – oder wo waren Sie bei der Beschlussfassung über den Haushalt und das Haushaltsumsetzungsgesetz? – Wir haben beschlossen, die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen finanziell besser zu unterstützen und die Personalmittel deutlich aufzustocken – übrigens bei der Einzelabstimmung der Artikel im Hauptausschuss auch mit Ihrer Zustimmung. Ihre Forderung ist also bereits umgesetzt, und wieder einmal werfen Sie sich hinter den fahrenden Zug.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU! Ihr zu einem sogenannten Paket gehörender Antrag „Schluss mit dem Personalmangel in den Bezirksverwaltungen!“ wird heute nicht besprochen, auch wenn einzelne schon darauf eingegangen sind. Ich finde das nicht wirklich schade, denn dieser Antrag strotzt nur so von inhaltsleeren oder flachen Worthülsen, und er ist voller Unkenntnis.
Ich möchte auch eine kleine Auswahl liefern: „Gleiche Berufsgruppen sind in Land und Bezirken... gleich zu bewerten“. – Nein, es geht nicht um Berufsgruppen, sondern um gleichartige Tätigkeiten.
Oder: „Den Bezirken wird... ermöglicht, Stellen selbst zu bewerten.“ – Hallo? Das können sie schon, und das machen sie auch.
Ein Schlenker – Herr Schmidt, Sie haben es selbst angesprochen – sei mir an der Stelle gestattet: das Thema schnellere Besoldungsanpassung. Ja, Sie haben in Ihrer Verantwortung in den letzten Jahren immerhin die Besoldungsanpassung um 12,5 Prozent angehoben. Bundesweit stieg die Besoldungsanpassung aber um 13,6 Prozent. Wirklich verkleinert wird der Rückstand erst seit 2017, also erst mit dieser Koalition.
Ich könnte das Ganze fortsetzen, ich will aber nur so viel sagen: Es wäre übertrieben, wenn ich jetzt mit dem üblichen „Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss“ enden würde. Wir müssen aber trotzdem darüber reden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Schmidt! Sie haben recht.
In keinem Bereich haben wir so viele Vorschläge und Ergebnisse von Gutachten und Kommissionen wie für die Verwaltungsmodernisierung. Und trotzdem ist es in der Vergangenheit nicht gelungen, die anstehenden grundlegenden Veränderungen in Organisation, Ablauf und Ausstattung der Berliner Verwaltung anzugehen. Und auch den Fachkräftemangel hat die letzte Koalition zwar erkannt, aber viel zu wenig unternommen, um dem entgegenzuwirken.
Rot-Rot-Grün hat sich jetzt auf den Weg gemacht, die Verwaltung zu modernisieren, sie kundenorientierter und leistungsfähiger zu gestalten. – Herr Schmidt! Wir haben einen großen Schritt gemacht, um die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zum Beispiel schneller an den Bundesdurchschnitt anzupassen. Auch dies ist ein wichtiger Schritt in der großen Konkurrenz um die Fachkräfte.
Mit den Ergebnissen um die Organisationsuntersuchung in den Berliner Bürgerämtern haben wir gezeigt, dass es funktionieren kann, dass da, wo ein Wille ist, auch ein Weg ist. Doch dabei darf man eben nicht nur reden, sondern muss auch handeln, und das haben wir bei den Bürgerämtern gemacht. Die Ergebnisse, denke ich, können sich sehen lassen.
Nun wollen wir die Situation in den für Hochbau zuständigen Serviceeinheiten der Bezirke anpacken. Nach Jahren des Personal- und Sachmittelabbaus auch im Hochbau ist die Situation eklatant. Hier hätte wesentlich früher
(Stephan Schmidt)
gegengesteuert werden müssen. Zu den warnenden Stimmen, dass die Berliner Verwaltung zu kollabieren droht, gehörte auch meine, und zwar frühzeitig. Durch den systematischen Verzicht auf Werterhaltung wurden Bedingungen geschaffen, die eben nicht kurzfristig zu heilen sind, Herr Hofer hat darauf verwiesen. Trotzdem sind wir uns dessen bewusst und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, dass wir in diesen Bereichen in den nächsten Jahren eine Mammutaufgabe zu schultern haben, müssen wir doch gemeinsam den riesigen Sanierungsstau in den Schulen, zugleich aber auch in allen anderen öffentlichen Gebäuden abbauen.
Die ersten Ergebnisse sind erfreulich. Die Investitionsausgaben in den Bezirken und in den Senatsverwaltungen sind im letzten Jahr deutlich angestiegen. Aber – auch darauf hat Herr Hofer schon verwiesen – die Ergebnisse in den Bezirken sind durchaus sehr unterschiedlich. Deshalb wollen wir anhand geeigneter Kennzahlen die Leistungsfähigkeit der einzelnen Serviceeinheiten berlinweit ermitteln und die Vergleichbarkeit untereinander herstellen. Ziel ist jedoch ein Maßnahmenplan, der Verbesserungen vorschlagen soll, die dann gemeinsam mit den Bezirken auch umgesetzt werden. – Herr Schmidt, da verweise ich auf das bisherige Umsetzungsproblem. Wir werden umsetzen. Es wird nicht reichen, Alternativstrukturen aufzubauen; gleichzeitig werden wir die vorhandenen Strukturen wieder stärken müssen, denn durch den jahrelangen Personalabbau sind diese systematisch geschwächt worden.
Doch allein mit ein paar Stellen mehr ist es nicht getan. Es gilt nun, dass Senat und Bezirke gemeinsam die Planungs- und Genehmigungsprozesse effizienter gestalten. Vor allem Planungsprozesse müssen deutlich verkürzt werden. Das muss sich selbstverständlich auch in den Ressourcen, aber eben auch in den Strukturen widerspiegeln. Dazu braucht es gleichzeitig die entsprechenden Ausbildungskapazitäten auch bei den Ausbildenden, also in den Ämtern selbst. Und es braucht die Räume zur Unterbringung. Es sind hier also eine ganze Reihe von Baustellen, die wir aufräumen müssen und die wir aufräumen werden. Nur dann wird es am Ende auch gelingen, die anstehenden Baumaßnahmen sachgerecht vorzubereiten und zu planen, aber am Ende eben auch zu bauen. Und genau das werden wir tun. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Einen wunderbaren guten Morgen, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein guter Morgen, denn ein wichtiger Anfang ist gemacht. Mit diesem Haushaltsgesetz ist gelungen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Diese Stadt braucht starke Bezirke, und sie bekommt starke Bezirke. Dafür gibt es jetzt Personal, Finanzen und auch die Handlungsspielräume.
Ein wichtiger und lange überfälliger Schritt war die Aufhebung der Personalabbauvorgaben für die Bezirke. Die in den Zielvereinbarungen mit dem Senat festgelegten und durch die Arbeitsgruppe Wachsende Stadt fortgeschriebenen Personalabbauvorgaben der Bezirke sind durch Personalleitwerte ersetzt.
Ich verstehe ja, dass Sie ungern zuhören wollen, weil die Zeit bloßer Ankündigungen, der Ankündigungspolitik, die Sie in den letzten Jahren betrieben haben, vorbei ist.
Wir werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Senat und Bezirken zur Ressourcensteuerung Leitwerte in einem ständigen Prozess den tatsächlichen Bedürfnissen und Entwicklungen anpassen und fortschreiben und eben nicht nur ankündigen.
Und wir werden für diesen Prozess auch das notwendige Geld zur Verfügung stellen. Bereits aus den Jahresüberschüssen des Jahres 2016 haben wir den Bezirken zusätzlich 50 Millionen Euro für das Personal zugewiesen. In den nächsten beiden Jahren werden es weitere 130 Millionen Euro zusätzlich sein. Die Bezirke konnten es gar nicht glauben, aber anders als in den Jahren zuvor, haben wir diese Gelder nicht aufgabenscharf zugewiesen. Allein 2018 können die Bezirke mehr als 800 Vollzeitäquivalente in eigener Verantwortung belegen. Das nenne ich Handlungsspielraum.
Diese Stellen gilt es nun natürlich auch zu besetzen. Uns ist bewusst, dass dies angesichts der allgemeinen Fachkräftesituation kein Spaziergang sein wird, aber da sind die schnelle Besoldungsanpassung und die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wichtige Anreize für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig ist das Wichtige die Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten nach innen. Dafür war es höchste Eisenbahn. Für den Wissenstransfer beim Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es finanzielle Unterstützung.
Gleichfalls arbeiten Senat und Bezirke gemeinsam an Ideen für die schnellere Stellenbesetzung und auch für die Fachkräftegewinnung. Die Ausbildungsmittel sind deutlich erhöht. Das nenne ich auch Anerkennung guter Arbeit. Zur Anerkennung guter Arbeit gehören ebenfalls die Mittel für die Festanstellung von Musikschullehrerinnen und -lehrern und die Zuweisung für die schrittweise Anpassung der Honorare der Volkshochschuldozentinnen und -dozenten an den Bundestarif. Für die Tarifanpassung bei Trägern und Vereinen haben wir mehr Geld zur Verfügung gestellt, weil wir wollen, dass auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser für ihre gute Arbeit bezahlt werden.
Wir haben die bezirklichen Zuschüsse für die Förderung für die Künstlerinnen und Künstlern, für kulturelle Aktivitäten, auch bezirksübergreifend, erhöht. Neu wird eine unabhängige Sozialberatung sein. Die Schuldner- und Insolvenzberatungen werden gestärkt, ebenso die Freiwilligenagenturen, das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Aber wir werden auch zwei Modellprojekte zur Bürgerbeteiligung finanzieren, denn die Bezirke sind
(Bruni Wildenhein-Lauterbach)
wichtige Orte der Beteiligung und der direkten Demokratie. Wir nehmen das ernst.
Draufgelegt haben wir vor allem im Bereich der Investitionen und eben nicht nur für Schulen, wie es heute oft gesagt wurde. Zusätzliche Gelder wird es geben für die Sanierung von Kindertagesstätten und Spielplätzen, zur Sanierung von Straßen und Gehwegen und für Sporteinrichtungen. Auch die pauschalen Zuweisungen für Investitionen werden erhöht.
Die Liste ließe sich fortsetzen, nur eines will und wollte ich damit deutlich machen: Die Zeit folgenloser Ankündigungen ist vorbei. Wir werden handeln. Wir werden die wiedergewonnenen Handlungsspielräume ausfüllen, und es ist Ihre Entscheidung, ob Sie zur Mannschaft dazu gehören oder weiter auf der Reservebank sitzen bleiben wollen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nun sage mir jemand, der Bericht des Rechnungshofes sei dröge bei so vielen Emotionen!
Bei allen Emotionen möchte ich trotzdem Frau ClaßenBeblo und ihrem Team an allererster Stelle sehr herzlich für den Bericht danken; denn erneut haben Sie mit kritischem Blick die Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes geprüft. Niemanden wird es überraschen, dass Sie auch dieses Mal wieder Bereiche und Einzelfälle aufzeigen, wo das Land Berlin, wo der Senat zum Teil erhebliche Ressourcen haben, um Prozesse zu optimieren und Kosten zu senken. Zu Recht verweisen Sie auf die noch immer schwierige Finanzsituation des Landes, den hohen Schuldenstand und die damit verbundene jährliche Zinslast.
Bei den Ursachen, sehr verehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, scheinen Sie aber deutlich unter Amnesie zu leiden.
Trotz der gegenwärtig günstigen Rahmenbedingungen bleibt die Finanzlage natürlich angespannt. Aber allen Unkenrufen zum Trotz stellen wir uns dem großen Berg der Schulden, wenn auch mit deutlich kleineren Schritten als bisher. Zugleich aber folgen wir mit dem Gesetz zur Änderung des SIWA-Errichtungsgesetzes der Forderung des Rechnungshofes nach einer finanziellen Reserve im Haushalt, um auf Konjunkturschwankungen oder andere Risiken reagieren zu können. Bereits mit dem Nachtragshaushalt haben wir den Nachhaltigkeitsfonds mit 290 Millionen Euro ausgestattet. Das ist nicht nichts.
Gleichzeitig verweist der Rechnungshof auf den hohen Sanierungsstau an öffentlichen Gebäuden, an Straßen, Brücken, Spielplätzen und anderen Gebäuden und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen. Hier hat meine Fraktion in den letzten Jahren immer wieder gefordert, dass diese Stadt nicht nur den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur braucht; sie braucht zugleich und dringend Investitionen und den Mut zu entsprechenden Entscheidungen. Deshalb ist es richtig, dass wir in der Koalition entschieden haben, den Schwerpunkt der Schuldentilgung auf den Abbau des Sanierungsstaus zu legen; denn auch das sind Schulden.
Seit fast fünf Jahren haben wir nun eine gute Einnahmesituation des Landes. Was hat Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, denn daran gehindert, wichtige Entscheidungen für diese Stadt zu treffen? Sie fordern
jetzt Investitionen in Schulen, in Polizei- und Feuerwehrstandorte, in die Straßen- und Brückeninfrastruktur. Sie haben recht, doch was haben Sie in den letzten Jahren dafür getan?
Mit der für den Rechnungshof typischen Akribie verweist der Bericht auf die derzeit größte Baustelle, das fehlende systematische Instandhaltungsmanagement für die Schulgebäude in den Bezirken. Trotz aller Sonderprogramme für die Schulen und Sportanlagen hat sich der Sanierungsbedarf weiter erhöht. Alle bisher ergriffenen Maßnahmen haben sich als halbherzig und nicht ausreichend erwiesen. Der besorgniserregende Stand des Sanierungsbedarfes zwingt mehr denn je zu einem planmäßigen und systematischen Instandhaltungsmanagement für die Schulen, um in allen Bezirken die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages sicherzustellen.
Wir haben uns jetzt mit dieser Koalition auf den Weg gemacht, die hierfür notwendigen berlinweiten Vorgaben und gesamtstädtischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um schrittweise den Sanierungsstau in allen Berliner Schulen abzubauen und vor allem auch die dringend notwendigen neuen Schulplätze zu errichten. Uns ist bewusst: Das ist eine Mammutaufgabe. Doch wir wollen und werden uns den Diskussionen stellen, und wir sind bereit, zeitnah die hierfür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass wir bereit sind, neue Wege zu gehen und in die Lösungen auch landeseigene Unternehmen einzubeziehen.
Um der Kritik des Rechnungshofes vorwegzugreifen: Wir werden sicherstellen, dass sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die höchst mögliche Transparenz gewährleistet werden.
Auch den Bereich der Personalausgaben will ich hier noch einmal benennen. Der Rechnungshof verweist auch hier auf die Versäumnisse der letzten Jahre. Zwar sind die Personalausgaben in den letzten Jahren deutlich gestiegen, doch der Personalbestand ist in Relation zur Einwohnerzahl rückläufig. Gleichzeitig wurde der Ansatz der Personalausgaben im Jahr 2016 um 137 Millionen Euro unterschritten. Wir alle wissen, wie viel Geld Sie allein durch nicht besetzte Stellen bei der Polizei liegen gelassen haben.
Hier müssen endlich Lösungen her: mehr Geld für Personal und für die Besoldungsanpassungen, schnellere Stellenbesetzungen und vor allem endlich ein strategisches und übergreifendes Personalbedarfskonzept. Auch hier haben wir die ersten Schritte getan. Also nochmals: Vielen Dank an den Rechnungshof! Wir werden uns Ihrer Kritik und Analyse mit großer Ernsthaftigkeit stellen. Wir
haben erste wichtige Entscheidungen getroffen und wir werden das auch weiterhin tun. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten fünf Jahren gab es leider immer wieder Beispiele von politischer Satire, mit denen Berlin traurige Berühmtheit erlangt hat. Der BER ist hierbei sicherlich das prominenteste, doch auch die Zustände vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales oder die zahlreichen unbesetzten Stellen bei der Polizei oder in den bezirklichen Gesundheitsämtern sind nur einige der Baustellen, die es jetzt zu bearbeiten gilt. Dabei hatte sich die Koalition zum Ziel gesetzt, für ein neues Miteinander von Hauptverwaltung und Bezirken vier Leitprojekte umzusetzen, und das Bürgeramt, vor allem das leistungsfähige Bürgeramt, ist nicht zufällig eines davon. Denn auch bei den Bürgerämtern hat es trotz langer Schlangen vor den Büros, trotz monatelanger Wartezeiten auf Termine viel zu lange gedauert, bis Sie hier endlich gehandelt haben.
Es hat Jahre gebraucht, bis der Personalbedarf von insgesamt 612 Vollzeitäquivalenten in den Bürgerämtern der Bezirke endlich anerkannt wurde. Erstmals haben die Bezirke damit die erforderlichen Personalressourcen, um zeitnah und vor allem bürgerfreundlich reagieren zu können. Leistungsziel aller Berliner Bürgerämter für 2017 ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 14 Tagen ihr Anliegen erledigen können. Darüber hinaus sollen wieder mehr Möglichkeiten geschaffen werden, auch ohne vorherige Terminvereinbarung zum Bürgeramt zu gehen. Insgesamt wollen also die Berliner Bezirke in diesem Jahr fast 4 Millionen Kundinnen und Kunden bedienen, das ist eine Steigerung um fast 30 Prozent. Und das ist mitnichten eine Vision, denn wir sind diesem Ziel durchaus schon deutlich nähergekommen. Denn schon jetzt – Herr Lenz hat es auch bestätigt – können Sie in vielen Fällen fast tagaktuell Ihr Anliegen erledigen. Sie sehen also, wo ein Wille ist, da ist durchaus auch ein Weg.
Parallel sollen nun auch die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Berlinerinnen und Berliner künftig möglichst viele Verwaltungsabläufe von der Antragstellung bis zur Zustellung eines Bescheids in Gänze online abwickeln können. Neben der IT-Sicherheit und dem Datenschutz sind dabei vor allem der nutzerfreundliche und auch barrierefreie Zugang zu gewährleisten.
Für eine multikulturelle Stadt wie Berlin ist es gleichzeitig geboten, die Mehrsprachigkeit insbesondere bei den meistgenutzten Dienstleistungen auszubauen, und dazu gehört auch ein mehrsprachiges Angebot von Formularen. Auch Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, reiht sich in dieses gemeinsame Anliegen ein, das persönliche Aufsuchen von Behörden auf ein Mindestmaß zu reduzieren – entweder weil es bereits die elektronischen Möglichkeiten gibt oder weil wir sie zeitnah schaffen wollen.
Darum gilt es, die Handlungsempfehlungen der bereits durchgeführten Organisationsuntersuchung jetzt zügig umzusetzen. Für die Umsetzung der meisten Maßnahmen wird eine zentrale Steuerung notwendig sein. Allerdings geht es mitnichten um eine Zentralisierung der Organisation der Bürgerämter, sondern vielmehr um eine zentrale Instanz für verbindliche Abstimmungen und Festlegungen. Im Gegenteil, in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen der Organisationsuntersuchung wir die Eigenverantwortung der Bezirke gestärkt. Dazu wird zwischen allen zwölf Bezirken und dem Senat eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Zum einen regelt diese Vereinbarung insbesondere die Verantwortung des jeweiligen Bezirks für die Leistungsziele, für die verbindliche Mindestressource, für die Anwendung von Standards wie die Umsetzung technischer Standards oder für das Termin- und Zeitmanagementsystem, für das Kennzahlensystem und die Online-Ämterbewertung. Zugleich wird die Verantwortung des Senats für Planung, Finanzierung und Realisierung zentraler Rahmenbedingungen wie Finanzen, ITVerfahrensabwicklung und Standards geregelt. Und für die Umsetzung der Standardisierung von Dienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten sowie den Aufbau von Steuerung und Controlling wird es eine zentrale Projektgruppe geben, in der Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Bezirke zusammenarbeiten und gleichzeitig die Maßnahmen für die Bürgerämter mit den Maßnahmen des E-Governments und anderen relevanten Prozessen synchronisiert werden. Die Transparenz der Prozesse wollen wir über eine halbjährliche Berichterstattung sicherstellen; auch das ist Bestandteil der Anträge. Lassen Sie es uns gemeinsam umsetzen, denn so geht Bürgerfreundlichkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, vor allem der FDP! Vielen Dank für diesen Antrag! Vielen Dank vor allem auch für den letzten Satz in Ihrem Antrag, wo Sie schreiben, dass dieses als Auftakt verstanden werden soll, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Bezirksämter zu prüfen und zu diskutieren. In diesen Diskussionsprozess folgen wir Ihnen gern.
Voraussetzung für diesen Diskussionsprozess, an dessen Ende die Entscheidung über das politische Bezirksamt steht, sind vor allem starke Bezirke. Mein Kollege Zimmermann hat es schon gesagt. Es braucht die finanziellen und personellen Voraussetzungen, um die Bezirke in ihren Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu stärken. Hier will die Koalition die richtigen Weichen stellen. Unser Ziel ist eine Finanzausstattung der Bezirke, die wieder mehr Handlungsspielräume für eigene politische Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen lässt
(Frank Zimmermann)
und dennoch den besonderen Herausforderungen der wachsenden Stadt gerecht werden.
Schon im Nachtragshaushalt – heute haben wir darüber gesprochen – wollen wir deshalb den Bezirken zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Wir werden die Zielvereinbarungen zum weiteren Personalabbau in den Bezirken aufheben. Künftig wird es nämlich Personalleitwerte geben, die über eine gemeinsame Arbeitsgruppe Ressourcensteuerung zwischen dem Senat und den Bezirken regelmäßig an die sich ändernden Bedarfe angepasst werden. Die Steuerung des Personalbedarfs obliegt den Bezirken im Rahmen der Globalsummen grundsätzlich selbst.
Gleichzeitig – und das hat der Kollege Zimmermann schon angesprochen – wollen wir eine neue Kultur der Zusammenarbeit und des Vertrauens zwischen Land und Bezirken entwickeln. Dazu gehört es eben auch, dass der Senat gemeinsam mit den Bezirken für die gesamtstädtische Steuerung ein ergänzendes Verfahren zur Entwicklung von politischen Zielvereinbarungen etabliert.
Und wir werden uns auch der Aufgabe stellen, Doppelzuständigkeiten zwischen Bezirken und Hauptverwaltungen aufzuheben und Zuständigkeiten und Schnittstellen klar zu definieren. Nicht nur, dass Berlin eine Verwaltung mit klaren Strukturen und eine funktionierende Arbeitsteilung braucht, vor allem sind es die Bürgerinnen und Bürger auch leid, wenn immer die jeweils anderen daran schuld sind, dass etwas nicht funktioniert.
Jeder Berliner Bezirk für sich ist eine Großstadt. Und die Bezirke haben für die Einwohnerinnen und Einwohner die Funktion einer Kommune. Sie sind ihre Stadt, ihr Kiez, ihr Wohn- und Freizeitort. Sie sind das Umfeld, das das Leben und wesentlich auch ihre Identität als Berlinerinnen und Berliner ausmacht. Die Verwaltung der Bezirke ist dabei Ansprechpartnerin für die täglichen Anliegen. Die Bezirksverordnetenversammlungen und Bezirksämter bestimmen die politischen Ziele und die Schwerpunkte in ihren Bezirken. Sei es bei der Entwicklung von Kiezen, von Gemeinwesenarbeit, bei kommunaler Kultur oder bei der Jugendarbeit, bei Projekten der bezirklichen Wirtschaftsförderung, der Ausgestaltung von Stadtteilzentren oder eben auch bei Spielplätzen und Grünflächen. In diesen dezentralen Strukturen liegt zugleich das Wissen über die sozialräumliche Entwicklung in den Kiezen, über Erfolge und Defizite.
Wir wollen bezirkliche Selbstverwaltung stärken. Dazu müssen die Bezirke politisch handlungsfähig sein und künftig noch mehr Möglichkeiten eigenständiger Entscheidungen im Rahmen eines unstrittig klar zu definierenden Zuständigkeitsrahmens erhalten. Dazu gehören für uns aber auch die Stärkung der demokratischen Formen
der Mitwirkung und Mitbestimmung ebenso wie die Bindungskraft von BVV-Beschlüssen und Bürgerentscheiden. Da kann eben nicht einfach ein Senatsbeschluss solche Entscheidungen wieder aufheben.
Erste Schritte in der Aufwertung der Bezirksverordnetenversammlungen und der Arbeit der BVV-Fraktionen sind getan. Aber in der Stärkung der Bezirke haben wir noch einen Weg vor uns. – Wenn Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete der FDP, all dies in Ihren Diskussionsprozess einbeziehen wollen, wenn Sie die Bezirke mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern in diesen Diskussionsprozess einbinden wollen, dann werden auch wir uns konstruktiv und offen daran beteiligen. – Vielen Dank!
Ja!