Andreas Kugler

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt, wie Sie sicher bemerkt haben, zum wichtigsten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages.
Sehr gut! Danke, Frau Kittler! Wir kommen nämlich zum Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2015. Es ist für jeden Parlamentarier insofern ein bedeutsamer Bericht, da kein Ausschuss so dicht an die Menschen herankommt wie der Petitionsausschuss, und deshalb lohnt sich ein Blick in dieses Heft.
Ich möchte mich zu Beginn beim Präsidenten Ralf Wieland und dem Referat Öffentlichkeitsarbeit herzlich bedanken, dass wir diesen Bericht wieder als Broschüre herausgeben können – Sie haben ihn auf den Plätzen liegen. Es ist, wenn man sich an die Menschen richtet, durchaus wichtig, es in attraktiver Form zu tun. – Dafür herzlichen Dank!
Zum Bericht: Wir erhielten im vergangenen Jahr 3 141 Petitionen und ergänzende Zuschriften und haben davon in 40 Sitzungen 1 820 Vorgänge abgeschlossen. Davon waren dann wiederum 1 076 Vorgänge positiv, teilweise positiv oder eine Auskunft, sodass wir in etwa 59 Prozent der Fälle helfen konnten. Das bedeutet andersherum aber auch, dass die Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin weiterhin eine unvermindert gute Arbeit machen, und dafür könnten wir an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst einmal Dank sagen.
Damit wir nicht nach Aktenlage entscheiden, gehen wir gerne vor Ort, sprechen mit den Menschen, verschaffen uns ein eigenes Bild und machen auch Öffentlichkeitsarbeit, das heißt, wir haben auch im letzten Jahr Plakate verteilt, öffentliche Sprechstunden abgehalten und Einrichtungen besucht. Wir haben, wie in den Jahren zuvor, im Rahmen des Tages der offenen Tür hier im Hause eine Veranstaltung durchgeführt.
Ich will jetzt einen Fall herausgreifen und darstellen, da ich finde, dass er mehrere Dinge deutlich macht. Es geht um das Thema Schwarzfahren. Ein rüstiger Rentner hat das Abo 65plus für Berlin-Brandenburg und fährt mit größter Freude in Richtung Leipzig. Und damit er dort nicht schwarzfährt, hat er sich auch ein Sachsen-Ticket gekauft. Er wird kontrolliert, und zwar zwischen dem letzten Bahnhof in Brandenburg und dem ersten Bahnhof in Sachsen. Man erklärt ihm, er würde schwarzfahren. Er hätte ein Ticket für den Abschnitt zwischen dem letzten Bahnhof in Brandenburg und dem ersten in Sachsen kaufen müssen. Er soll 40 Euro bezahlen, worüber er natürlich erzürnt ist und sich dann an die Bahn wendet. Die Bahn hat ein Einsehen und sagt: Okay, das nehmen wir zurück. – Aber 2,30 Euro hätte er ohnehin bezahlen müssen, und die möchte die Deutsche Bahn haben. Damit ist er immer noch nicht zufrieden, und das ist der Zeitpunkt, wo er den Petitionsausschuss ins Boot holt und um Unterstützung bittet.
Wir wenden uns unsererseits an den Senat, der das nachvollziehen kann, dass das irgendwie nicht so ganz logisch ist. Er bittet den VBB, sich mit den angrenzenden Organisationen zu einigen. Das ist nach zwei Jahren – immerhin – dann doch passiert. Seit Anfang dieses Jahres kann man also, wenn man ein Abo 65plus Berlin-Brandenburg
(Heiko Herberg)
und ein Sachsen-Ticket hat, aber auch in Kombination mit allen anderen angrenzenden Bundesländern, entsprechend von hier nach dort fahren, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, schwarzzufahren.
Großer Erfolg, Herr Heide – das sehe ich nicht so. Es ist gut, dass es am Ende geklappt hat. Aber niemand – ich glaube, auch niemand aus diesem Hause – wäre tatsächlich auf den abwegigen Gedanken gekommen, wenn man zwei Abos in der Tasche hat, auch noch ein Einzelticket zu kaufen.
Da ich auch Verkehrspolitiker bin, möchte ich das für mich zumindest von mir weisen.
Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen: Nehmen Sie sich mal den Bericht zur Hand – Sie haben ihn alle bekommen! Er ist ganz interessant. Er zeigt einen guten Überblick über die gelösten, aber auch die nicht gelösten Aufgaben im Land Berlin.
Da dies jetzt der letzte Bericht in dieser Legislaturperiode ist, gestatte ich mir einen Rückblick über die gesamte Wahlperiode und möchte als erstes anmerken, dass wir in der Zeit vom 27. Oktober 2011 bis Ende vergangenen Jahres insgesamt 7 326 neue Petitionen erhalten haben und uns bis zu dem Zeitpunkt in 157 Sitzungen mit den Sorgen der Berlinerinnen und Berliner beschäftigt haben.
Die Topthemen – und das ist interessant – waren in den letzten drei Jahren Soziales, Ausländerrecht und Einbürgerungen sowie Justiz. Seit 2003 liegt das Thema Ausländerrecht auf Platz zwei. Daran kann man einmal mehr erkennen, dass sich aufkommende Aufgaben des Landes frühzeitig durch Petitionen erkennen lassen und deshalb allen empfohlen wird, sich immer mal wieder mit den dort aufgeworfenen Fragen zu beschäftigen.
Zu den Themen der vergangenen Jahre: Da hatten wir im Jahre 2012 zum Beispiel die Wartezeiten beim BAföG, das Rundfunkbeitragsgesetz, die automatische Absenkung der BVG-Busse. 2013 waren es die Wartezeiten beim Elterngeld, der Berlin-Pass oder Beschwerden gegen Bauvorhaben, 2014 Müll in Parkanlagen, Barrierefreiheit und die Dauer der Verfahren bezüglich Schwerbehindertenausweise und 2015 Flüchtlinge, Wartezeiten bei Behörden – das hat eben schon eine Rolle gespielt – und Sicherheit für Radfahrer. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind alles Themen, die Ihnen im Plenum, in den Ausschüssen oder aber auch in den Bürgerbüros begegnet sind, also ein Schnitt dessen, was im Land Berlin passiert, und summierend eine gute Bilanz für den Petitionsausschuss im Dienste der Menschen in dieser Stadt.
Aber, wo es Licht gibt, gibt es auch Schatten. Waren die Einführung der Broschüre, die ich eben schon genannt habe, im Jahr 2010 und die Einführung unseres OnlineFormulars im Jahr 2011 die ersten guten Schritte und wichtigen Meilensteine beim Ausbau von Bürgernähe und Bürgerbeteiligung, so wäre der weitere Ausbau in diese Richtung die Veröffentlichung von Petitionen von allgemeinem Interesse
sowie die Möglichkeit der Unterstützung, also Mitzeichnung, und auch deren Diskussion im Internet gewesen. Das haben wir, habe ich leider nicht geschafft. So bleibt es – und da bin ich sicher – eine Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses der kommenden Wahlperiode, sich mit dieser Frage erneut auseinanderzusetzen.
Ich bin überzeugt, dass in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung für die Einrichtung eines Bürgerbeauftragten im Interesse der Menschen ist. BadenWürttemberg hat uns das gerade vorgemacht.
In diesem Sinne möchte ich mich abschließend bedanken, und zwar zunächst bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses. Wir haben inzwischen in 174 Sitzungen nicht nur gut gearbeitet, sondern das auch vertrauensvoll getan. Wir haben nur wenig abgestimmt und in der Regel, ich sage mal, Seite an Seite die Fragen geklärt. Ganz besonders möchte ich mich allerdings bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Petitionsbüros bedanken.
Ohne ihre intensive und in der Regel auch sehr empathische Unterstützung wäre unsere Arbeit nie in der Qualität zu leisten gewesen. Dafür herzlichen Dank!
Ich freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss, denn – das möchte ich nicht unerwähnt lassen – der Petitionsausschuss wird einer guten alten Tradition folgend – sonst würde man auch nicht auf 40 Sitzungen im Jahr kommen – die Parlamentsferien hindurch tagen oder fast hindurch tagen und auch bis zur Neukonstituierung des zu wählenden Parlaments – also voraussichtlich im Oktober – weiter tagen, denn Sorgen und Nöte der Menschen enden ja nicht mit dem letzten Plenum, sondern die gibt es dauerhaft. Auf diese Arbeit freue ich mich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, über den Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2014 miteinander zu sprechen, denn so haben alle Mitglieder unseres Hauses die Gelegenheit, sich über die Sorgen und Nöte der Menschen unserer Stadt zu informieren.
Im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros 3 392 Eingaben und weitere Zuschriften erhalten. 1 641 Zuschriften davon waren wirkliche Neueingänge. Tatsächlich abschließend erledigen konnten wir davon 1 942 Vorgänge in insgesamt 38 Sitzungen. Geholfen haben wir bei rund 56 Prozent aller Fälle, auch das ist eine gute, aber übliche Quote. Häufig ist aber auch eine statistisch negative Antwort eine Hilfe für unsere Petenten, zum Beispiel dann, wenn wir Entscheidungsgründe von Verwaltungen erklären können und weil wir grundsätzlich jede Anfrage ernst nehmen.
Angesichts der hohen Zahlen möchte ich eine Bemerkung machen, um einem möglichen falschen Eindruck entgegenzutreten. Gemessen an der Zahl der Verwaltungsentscheidungen, die in Berlin jedes Jahr getroffen werden, ist die Zahl der Beschwerden unauffällig. Man kann also sagen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Berliner Verwaltungen leisten gute Arbeit, und dafür herzlichen Dank!
Dafür kann man auch mal klatschen.
Die meisten Beschwerden bekamen wir im vergangenen Jahr im Bereich Soziales, gefolgt vom Ausländerrecht und dem Berichtsgebiet Justiz. Das entspricht auch der Reihenfolge der Vorjahre. Während aber die Anzahl der Beschwerden im Bereich Soziales deutlich abgenommen hat, haben die Fallzahlen im Bereich Ausländerrecht zugelegt. Man sieht also auch hier die Realität, die sich widerspiegelt.
Vieles hat sich in Berlin im vergangenen Jahr verbessert, aber insgesamt ist die Aufgabe des Petitionsausschusses noch lange nicht erledigt.
Die Anzahl der Petitionen, die uns über unser OnlinePortal erreichen, ist weiterhin hoch. Das zeigt, dass die Einführung des Online-Portals richtig war. Für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist aber auch klar, dass dies nur ein erster Schritt bei der Anpassung des Petitionsrechtes an unsere Lebensbedingungen und Lebensrealitäten war. Der Ausschuss hat deshalb einstimmig beschlossen, den Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich auch über den Internetauftritt des Berliner Abgeordnetenhauses zu organisieren und zu artikulieren. Die Mitglieder des Petitionsausschusses fordern deshalb die Möglichkeit ein, geeignete Petitionen veröffentlichen zu können und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, das Anliegen durch Mitzeichnung zu unterstützen.
Dies ist ein notwendiger und zeitgemäßer Lückenschluss in unserem Angebot und verbindet das Berliner Abgeordnetenhaus noch mehr mit den Menschen unserer schönen Stadt.
Auch mit den schönen Menschen, Frau Kofbinger!
Ich möchte oder muss auch Unerfreuliches ansprechen. So haben uns leider im vergangenen Jahr zwei Bezirksämter nachhaltig nicht ernst genommen und sind unseren Bitten auf Überprüfung von Sachverhalten und Auskunft darüber nicht ausreichend und zeitnah nachgekommen. Das waren die Bezirksämter Marzahn-Hellersdorf und Mitte. Wir bitten deshalb darum, künftig als Partner auf Augenhöhe und nicht als Störenfried wahrgenommen zu werden.
Die Klärung unserer Fragen dient den Anliegen und Sorgen der Einwohner Berlins, aber häufig auch den befragten Ämtern und Eigenbetrieben. Hierzu ein sehr positives Beispiel, denn auch Lob sollte man hin und wieder verteilen. Ich möchte an dieser Stelle das Landesamt für Gesundheit und Soziales herausheben, gerade und ganz
besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen. Wir haben wegen der langen Bearbeitungsdauer der Schwerbehindertenausweisverfahren vor vier Jahren einen Dialog mit dem LAGeSo begonnen und nun abgeschlossen. Neben der Verkürzung der reinen Bearbeitungsdauer und vielen weiteren Fragen galt unser besonderes Augenmerk der Einführung von Zwischennachrichten an die Antragsteller, damit sie nicht monatelang im Ungewissen über den Stand ihrer Anträge bleiben. Im Ergebnis können wir nun feststellen, dass das LAGeSo in vorbildhafter Weise seine eigenen Strukturen hinterfragt und angepasst hat. Dafür herzlichen Dank!
Weitere spannende Einzelfälle erfahren Sie jetzt in der gleich folgenden Rederunde oder aber aus dem Ihnen allen vorliegenden Bericht. Ich darf Ihnen den mal zeigen, er liegt auf allen Plätzen. Sie erhalten auch Exemplare im Petitionsbüro und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und dürfen die gern über ihre Bürgerbüros an die Menschen weitergeben.
Ich bedanke mich zunächst bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die gute und konstruktive Arbeit. Ich bedanke mich ganz besonders bei unserem Präsidenten und dem Referat Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben gemeinsam unsere Broschüre, die ich Ihnen gezeigt habe, weiterentwickelt und noch attraktiver für die Menschen unserer Stadt gemacht und hoffen, dass sie Anklang findet. Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Petitionsbüros möchte ich mich sehr herzlich für ihre sehr intensive und sehr gute Arbeit bedanken. – Und jetzt auch bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, vielen Dank!
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer gut, über die Sorgen und Nöte der Menschen in dieser Stadt zu sprechen. Dazu gehört natürlich auch, über die Arbeit des Petitionsausschusses zu sprechen, auch über seine Arbeitsweise. Das ist schon einmal alles sehr gut.
Allerdings muss ich sagen: Liebe Linksfraktion! Ich hätte es doch bevorzugt, wenn wir das beibehalten hätten, was in den letzten 20 Jahren hier im Haus üblich war,
kein Parteiengezänk daraus zu machen, sondern Allparteienanträge. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, dieses Thema auch einmal im Petitionsausschuss aufzugreifen. Dann hätten wir darüber diskutieren können, denn der Petitionsausschuss – Frau Kofbinger, Herr Lehmann, Herr Jauch, Herr Schaddach und meiner einer – waren in der letzten Legislaturperiode auch dabei, haben ebenfalls beschlossen, eine veröffentlichte Petition mit der Möglichkeit zur Mitzeichnung einzureichen. Damals gab es keine Mehrheit im Haus dafür. Vielleicht gibt es sie ja jetzt.
Denn der Anlass, die Diskussion, das ist durchaus richtig – ich verfolge das seit vielen Jahren, ich bin damit beschäftigt, andere Bundesländer zu bereisen, an Sitzungen teilzunehmen, mich auszutauschen, zu gucken: Was sind die Vorteile, was sind die Nachteile dessen? Da das Gesetzesvorhaben auch finanzwirksam wäre, ist es ein Zeitpunkt, der ganz gut ist, denn im nächsten Jahr wird voraussichtlich ein Doppelhaushalt beschlossen. Da muss man das auf dem Bildschirm haben. Aber ich glaube, man darf nicht einfach nur in einem anderen Bundesland abschreiben, weil die Gegebenheiten hier wie dort etwas andere sind. Dann fängt man sich vielleicht auch Dinge ein, die man gar nicht haben wollte.
Ich komme noch dazu. – Ich glaube, es ist klug, darüber zu reden, aber wir sollten es etwas, sage ich einmal, sach
licher machen – sicherlich auch im Petitionsausschuss, weil wir vielleicht das eine oder andere in die Diskussion im Rechtsausschuss mit einbringen können.
Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel, dass wir vor dem Hintergrund der aktuellen anhängigen Rechtsverfahren uns darauf einigen, von einer veröffentlichten Petition zu sprechen, damit eindeutig klar ist: Wir reden über die Petition. Es gibt keinen Unterschied zwischen den Petitionen, nicht eine öffentliche und eine nichtöffentliche, es gibt nur die Petition. Sie wird nur unterschiedlich behandelt, nach unterschiedlichen Kriterien.
Nein, im Moment nicht! – Ich sage einmal: Es gibt ein paar Dinge, die man berücksichtigen muss. Ich will auf zwei konkrete Punkte eingehen. Die haben Sie erstaunlicherweise gerade eben nicht angesprochen. Sie möchten die Abschaffung der Schriftform, das haben Sie auch in der Begründung geschrieben. Es gibt wenige Dinge, die in der Begründung stehen, aber das steht dort zum Beispiel, dass das ausdrücklich herausfallen soll. Man muss darüber reden, ob man das will. Eigentlich – ich greife das deshalb auf – ist die Schriftform die des Petitionsausschusses, während die mündliche Form die der Bürgerbeauftragten ist, die wir aber in Berlin leider noch nicht haben. Da gibt es einen Unterschied in der Verfahrensweise. Man muss überlegen, ob man das kann oder will.
Ein zweiter Punkt ist das von Ihnen schon angesprochene Quorum. Da steht in Thüringen 1 500, im Bundestag sind es 50 000 Mitzeichnungen. Was ist die richtige Hürde? Darüber muss man reden. Brauchen wir überhaupt eine Hürde? Wie machen wir das? Es ist auch so, dass in den meisten Ländern klargezogen ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung gibt. Auch das muss man diskutieren.
Aber natürlich! Ich habe sogar eine Synopse dazu erstellt. – Also, es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die sich daraus ergeben. Ich glaube, man muss das einmal in Ruhe miteinander diskutieren.
Wichtig ist mir als Vorsitzendem des Petitionsausschusses die Beibehaltung der Tradition, die wir hier hatten, dass wir das gemeinsam und kein Parteiengezänk daraus machen. Dann, glaube ich, können wir uns diesem Trend auch nicht verschließen, denn es ist in der Tat so, dass Menschen inzwischen daran gewöhnt sind, dass sie im Internet irgendwie mitzeichnen, abstimmen können und das Gefühl haben, es folge irgendetwas für sie daraus. Das tut es aber nicht, weil die angesprochenen Portale wie beispielsweise Change.org nicht auf dem Boden
(Regina Kittler)
unserer Verfassung stehen. Deshalb müssen wir da etwas tun. Die Frage ist: mit Mitzeichnung, mit Diskussionsforum, was für andere Änderungen wollen wir mitmachen. Eine Diskussion im Petitionsausschuss als Anfangspunkt ist sicher notwendig und sinnvoll. Darauf freue ich mich. Wir haben die Möglichkeit, das auch selbst so zu beschließen. Wenn Sie ein Interesse haben, sind Sie herzlich dazu eingeladen.
Abschließend noch einmal mein Hinweis: Das Petitionsrecht darf kein Spielball von Fraktionen sein.
So war das immer im Haus. So soll es auch weiter bleiben.
Das haben Sie gemacht, indem Sie den Antrag allein eingebracht haben, indem Frau Kittler nicht ein Sterbenswörtchen im Petitionsausschuss zu diesem Thema gesagt hat. Am 2. September ist dieser Antrag hier eingegangen. Da hatten wir eine Petitionsausschusssitzung, wie jeden Dienstag. Kein Wort zu dem Thema. Das empfinde ich als unhöflich. So macht man das nicht.
Wir werden uns gemeinsam darüber unterhalten, denn in der Sache liegen wir nicht weit auseinander. Die Verfahrensweise ist unglücklich, auch ist der Antrag handwerklich nicht sehr gut gemacht. Aber das kann man retten. Ich freue mich darauf. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst: Es wundert mich, dass jetzt eine halbe Massenflucht einsetzt, wo wir das wichtigste Thema der heutigen Tagesordnung besprechen. Nie war er so wertvoll wie heute – ich spreche in der Tat vom Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2013. Nie war er so wertvoll wie heute – da stellt sich für viele natürlich die Frage: warum? – Ich kann sie Ihnen beantworten: Wir Politiker, aber auch die Verwaltung verwenden in der Regel sehr viel Zeit damit, herauszufinden, was denn die Menschen in unserer Stadt so alles bewegt. In unserem Bericht können Sie das nachlesen. Sie haben ihn alle in Ihrer Post gehabt; er ist eine hübsche, kleine Broschüre.
1 891 neu eingegangene Petitionen und 2 158 erledigte Vorgänge gab es im vergangenen Jahr. Das bedeutet rund 2 000 Bitten und Anliegen der Menschen in unserer Stadt. Sie zeigen, dass es Jahr für Jahr einen gleichbleibend hohen Bedarf an Unterstützung durch unseren Petitionsausschuss gibt, und sie umfassen alle Lebensbereiche. Schwerpunkte im letzten Jahr waren wie in den Vorjahren soziale Fragen, das Ausländerrecht, Justiz und das Rundfunkbeitragsrecht. Aber auch in den Bereichen Jugend und Familie, Umwelt und Verkehr drückt den Berlinerinnen und Berlinern häufig der Schuh.
Rund ein Drittel der Anfragen erreichen uns über das Onlineportal. Das zeigt, dass dieser Weg, der erst seit 2011 existiert, angenommen wird und sich fest etabliert hat. Hier ist zu überlegen, ob wir möglicherweise das Angebot ausweiten.
Ich möchte ein Thema herausgreifen, weil es inhaltlich, aber auch systematisch sehr aktuell ist: Das sind die Zebrastreifen in Pankow – der Bezirk Pankow wird hier nur stellvertretend genannt, weil die Vorgänge dort gespielt haben. Die Errichtung von Zebrastreifen erfreut sich in allen Bezirken großer Beliebtheit, und auch die Dauer der Verfahren ist in allen Bezirken ähnlich lang. Da sich mehr und mehr Menschen in den Bezirken dafür interessieren, wie die Entwicklung in ihren Kiezen ist, gehört unter anderem also auch die Beantragung von Zebrastreifen dazu. Da gibt es eine Reihe von beteiligten Institutionen, die an der Realisierung mitwirken müssen, d. h in der Regel ein Bezirksamt, die Verkehrslenkung Berlin, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, aber auch Ingenieurbüros, die zum Beispiel für die Lichttechnik zuständig sind, und auch die für Beleuchtung zuständigen Unternehmen. All das muss ineinander verzahnt werden. Es müssen Entscheidungen getroffen, Kostenschätzungen eingeholt und Aufträge ausgeschrieben werden, und das zum Teil auch europaweit. Das kostet Zeit und führt dazu, dass die Bürgerinnen und
(Bürgermeister Michael Müller)
Bürger, die die Errichtung eines Zebrastreifens beantragt haben und die auf die Umsetzung sehr dringend warten, in der Regel nicht mehr überschauen können, wann der Vorgang fertig sein wird, und es ihnen auch inhaltlich nicht mehr nachvollziehbar ist.
In einem der Fälle, die wir betreuen, dauert dieser Vorgang bereits sechs Jahre. Da fällt es uns dann auch schon mal schwer, dies nachzuvollziehen. Hier konnten wir allerdings, auch unter anderem im Gespräch mit dem zuständigen Stadtrat aus Pankow, Ideen entwickeln, wie Verlauf und aktueller Stand dieser Projekte transparent bekanntgemacht und öffentlich gemacht werden können, und hoffen, dass mit diesem Ansatz eine positive neue Entwicklung eintritt, und werden das nicht nur weiter beobachten, sondern darüber auch weiter hier im Hause berichten.
Ich möchte ein zweites Beispiel berichten, weil auch hier mit Kreativität eine Lösung gefunden werden konnte. Es geht um die Mildred-Harnack-Oberschule in Lichtenberg. Von den knapp 800 Schülerinnen und Schülern waren nur ungefähr 30 daran interessiert, ein warmes Mittagessen einzunehmen. Deshalb fand sich zu Beginn dieses Schuljahres leider kein Caterer mehr, der die Schule mit bedient hätte. Im Ausschuss entspannte sich eine sehr emotionale Diskussion, weil wir alle darüber unglücklich waren, dass die Schülerinnen und Schüler tatsächlich noch sieben Monate ohne eine warme Mahlzeit bleiben sollten, weshalb wir noch in der Sitzung im Internet ein bisschen recherchiert haben und die Kiezspinne, einen benachbarten Bürgertreffpunkt, der nur wenige Hundert Meter entfernt ist, fanden und auf Nachfrage dort feststellen konnten, dass die Leitung durchaus bereit ist, diese Lücke zu füllen. Deshalb haben wir angeraten, dass Schulleitung und Kiezspinne miteinander reden, um die Übergangszeit zu organisieren und für das leibliche Wohl der Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Diese Art von Kreativität wünschten wir uns in der Tat in unserer Arbeit auch ab und zu einmal von den Behörden des Landes Berlin.
Abschließend möchte ich mich wie in jedem Jahr bedanken, zunächst bei dem Präsidenten und dem Referat Öffentlichkeitsarbeit, die es möglich gemacht haben, unsere wunderschöne Broschüre wieder aufzulegen. Ich glaube, wenn man Menschen erreichen will, ist es wichtig, dies auch in einer ansprechenden Form zu machen, und die übliche Art unserer Drucksachen ist dafür nicht geeignet.
Ich möchte mich aber auch sehr gern bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die auch im vergangenen Jahr wieder in tapferen 39 Sitzungen sehr konstruktiv und in häufig angeregter, aber stets guter Atmosphäre viel geleistet haben.
Aber wie auch in jedem Jahr gilt mein ganz besonderer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschussbüros.
Ohne ihre sehr empathische und häufig über das normale Maß hinausgehende Arbeit wäre es gar nicht möglich, dass wir das alles leisten können. Insofern freue ich mich – abgesehen von der Rederunde – auf die weitere Zusammenarbeit, weil es immer wieder Spaß macht, den Menschen in der Stadt ein kleines Stückchen weiterzuhelfen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie bewerten Sie die gerade veröffentlichte Stellungnahme des Immobilienverbandes Berlin-Brandenburg, in der zum Boykott der Kappungsgrenzenverordnung und der Anpassung von Milieuschutzgebieten aufgerufen wird, weil es keine Anspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt gebe?
Passend wäre wahrscheinlich der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute den Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 vorstellen kann. Nach meiner Einschätzung ist das einer der wichtigsten Berichte, weil es in der Regel der einzige Zeitpunkt ist, zu dem wir hier im Plenum die Gelegenheit haben, über die individuellen Sorgen und Nöte der Menschen in unserer Stadt zu sprechen. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass der Bericht noch vor den Prioritäten auf der Tagesordnung steht. Ich halte dieses Verfahren im Übrigen aber auch für alle anderen Berichte für angemessen.
Ich bedanke mich bei unserem Präsidenten und beim Referat Öffentlichkeitsarbeit dafür, dass wir auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit hatten, unseren Bericht zusätzlich in Broschürenform erscheinen zu lassen, weil das für die Akzeptanz unter den Adressaten, also bei den Menschen, hilfreich ist. Der Petitionsausschuss bemüht sich, viele Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, dies ist eine davon. Andere Möglichkeiten, die wir nutzen, sind z. B. Plakate. In diesem Jahr verteilen wir wieder rund 5 000 Plakate an Behörden und öffent
liche Einrichtungen, um auf unsere Arbeit aufmerksam zu machen. Wir halten aber auch weiterhin unsere Sprechstunden ab, z. B. in Einkaufscentern oder aber, wie zuletzt, im Rathaus Charlottenburg, wo wir die Gelegenheit hatten, sehr vielen Menschen bei ihren Sorgen und Nöten weiterzuhelfen.
Überhaupt sind die Mitglieder des Ausschusses sehr viel vor Ort, denn es ist bei unserer Arbeit sehr wichtig, uns ein Bild von den Menschen zu machen und nicht nur die Akten zu betrachten. Der Ausschuss war z. B. an einem Freitagabend vor Ort, um sich ein eigenes Bild über die Lärmimmission eines Hostels im Bezirk Mitte zu machen und entscheiden zu können, welche Maßnahmen aus unserer Sicht notwendig erscheinen. Bei Verkehrsanliegen ist der Ausschuss fast regelmäßig vor Ort, weil es auch da hilfreich ist zu sehen, wie die Verkehrslage ist. Im letzten Jahr hatten wir beispielsweise eine sehr interessante Veranstaltung am Dahlemer Weg in Lichterfelde.
Jetzt vielleicht ein paar Zahlen: Die Anzahl der neu eingegangenen Petitionen lag im Jahr 2012 bei 1 852. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 waren es 1 750. Die Zahl der tatsächlich bearbeiteten Vorgänge lag im Jahr 2012 bei 2 215 Vorgängen, was damit zu tun hat, dass wir zu vielen Petitionen weitere Zuschriften bekommen. Den Anstieg der Eingaben führen wir auf die Einführung der Onlinepetition zurück. Im Jahr 2012 erreichte uns bereits ein Drittel aller Petitionen auf dem elektronischen Weg. In den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es bereits 40 Prozent. Für den Ausschuss gilt deshalb: Die Entscheidung, die Onlinepetition einzuführen, war ein richtiger Schritt.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt aber eben auch, dass es ein erster Schritt auf dem Weg in Richtung Nutzung der elektronischen Medien war, denn mehr und mehr Menschen nutzen sogenannte Onlineportale, um Petitionen einzureichen und auf diesem Wege Unterstützung für ihre Anliegen zu sammeln. Diese Portale sind breit gestreut und uns in der Regel nicht bekannt, sodass die Anliegen, die dort vorgetragen werden, das Haus meist gar nicht erreichen und wir nicht darüber beraten können. Deshalb erscheint es uns sinnvoll, auch eine öffentliche Onlinepetition mit der Möglichkeit zur Mitzeichnung einzuführen, damit diese Anliegen der Menschen auch hier im Hause beraten werden können, wir sie also auf den Boden unserer Verfassung zurückholen und uns darum kümmern können.
Danke schön, das ist wirklich einen Applaus wert! – Es scheint sich zu zeigen, dass die in Berlin vorhandenen direktdemokratischen Mittel für diese Zwecke allein nicht ausreichend oder nicht zielführend sind.
Zurück zu den Zahlen: Die meisten Petitionen des vergangenen Jahres – insgesamt 353 – betrafen den Bereich Soziales. Danach folgte der Bereich Justiz mit 162 neuen Vorgängen – Sie sehen, das ist schon weniger als die Hälfte. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit lässt sich unter dem Titel „Menschen mit Behinderung“ zusammenfassen. Auch hier haben wir uns in vielfältiger Form mit Fragen von Menschen mit Behinderung beschäftigt. So haben wir uns mit Parkerleichterungen wegen Behinderungen ebenso befasst wie mit der passenden Form von Bescheiden an blinde Menschen.
Eine weitere – offene – Petition fordert die Beibehaltung der automatischen Absenkung von Bussen an Haltestellen. Der Petitionsausschuss – und nicht nur der – unterstützt die Eingabe, weil die Einführung des sogenannten Kneelings ein Meilenstein auf dem Weg der Gleichstellung für Menschen mit Behinderung war.
Ein Beispiel für den langen Atem unseres Ausschusses zeigt das nächste Beispiel. Im März 2005, also in der 15. Wahlperiode, erreichte den Ausschuss eine Eingabe, weil in Folge der Verlagerung der Horte an die Schulen auch eine Sonderkita am Teltower Damm geschlossen werden sollte. Dort wurden auch mehrfach schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler über das Hortregelalter – 12 Jahre – hinaus betreut. Nach, um eine lange Geschichte kurz zu fassen, vielen Übergangslösungen und letztlich drei Wahlperioden ist es dann im Juli 2012 endlich geglückt, eine rechtssichere Lösung für diese Kinder zu schaffen, was ich als einen sehr großen Erfolg betrachte, weil nicht nur die Kinder, sondern auch deren Eltern ohnehin meist sehr stark belastet sind und diese Rechtsunsicherheit für viele ein großes Problem dargestellt hat.
Da ich nicht genug Redezeit habe, nur noch zwei bemerkenswerte Beispiele aus unserer Arbeit – man könnte, liebe Frau Kofbinger, noch viel mehr nennen –: Unsere öffentliche Veranstaltung im Rahmen des Tages der offenen Tür des Berliner Abgeordnetenhauses im letzten Mai stand unter dem Thema „Gewalt in Bussen und Bahnen“. Hier konnten wir in einer außergewöhnlich gut besuchten Veranstaltung sehr konstruktiv mit Fachleuten Lösungsansätze entwickeln, wie wir unseren ÖPNV noch etwas sicherer gestalten können.
Auch unser Besuch in der Ausländerbehörde war ein höchst erfolgreicher, hat er uns nicht zuletzt die Möglichkeit zur Hospitanz gegeben, sodass wir mal einen tiefen Einblick in die Arbeit der Ausländerbehörde gewinnen konnten. Dies ist deshalb gut, weil natürlich auch die Anliegen und Eingaben von Ausländern nach wie vor auch Kerngeschäft des Petitionsausschusses darstellen.
Es gibt noch eine Reihe von offenen Vorgängen, die ich leider, wie gesagt, nicht erwähnen kann, die aber dazu führen, dass ich glaube, dass unsere Arbeit noch lange nicht getan ist und man vielleicht erwägen sollte, das eine oder andere Mal öfter hier im Hause darüber zu sprechen. Ich möchte aber nicht verabsäumen, mich am Ende noch einmal zu bedanken. Zum einen möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss bedanken. Wir haben, glaube ich, im vergangenen Jahr in den doch immerhin 39 Sitzungen 2 215 Vorgänge bearbeitet. Ich würde mich da von der Statistik nicht irritieren lassen, dass auch manche negativ waren, wir haben gerade in der letzten Sitzung festgestellt, das kann man so oder so betrachten. Ich habe gestern Nachmittag noch erfahren, dass sogar ein Petent, der eine negative Antwort bekommen hat, sich allein deshalb bedankt hat, weil wir die ersten waren, die sein Anliegen ernst genommen und sich um ihn gekümmert haben. Der hat also wirklich auch einen Leserbrief geschrieben.
Ich glaube, wir haben in einer sehr guten, kollegialen Atmosphäre sehr gut zusammengearbeitet. Ich hoffe, wir tun das auch weiterhin. Aber mein ganz besonderer Dank gilt wie in jedem Jahr natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros, weil ohne deren intensive und auch häufig sehr empathische Arbeit unser Wirken nur halb so gut oder vielleicht gar nicht möglich wäre.
Insofern herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Ich hoffe, wir können weiterhin so gut zusammenarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich jetzt auf die Redebeiträge meiner Kolleginnen und Kollegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Piraten! Es ist gut, dass Sie die Anträge gestellt haben, weil
ich glaube, es ist eine gute Möglichkeit, über diese wichtige Frage miteinander zu reden. Ich stelle fest – ich hatte mich für meine Rede ein bisschen anders vorbereitet –, dass Sie doch etwas mehr Fachkenntnis haben, als es aus diesen Anträgen erkennbar ist, –
[Zuruf von den PIRATEN: Danke! – Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN): Täterätä! – Wolfgang Brauer (LINKE): Wenn es jetzt regnen würde, würden Sie ertrinken! – Zuruf von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)]
Bitte schön! Hören Sie doch erst einmal zu! – denn in Ihrer Überschrift steht „Onlinepetitionen“. Daraufhin gucken alle auf mich und sagen, da muss der Vorsitzende des Petitionsausschusses reden, der kennt sich damit aus. Dann lese ich mir diese Anträge durch und stelle allerdings fest, Sie wollen gar nicht das Petitionsgesetz ändern, sondern Sie wollen das Abstimmungsgesetz ändern.
Warum schreiben Sie über die Änderung des Abstimmungsgesetzes denn dann „Onlinepetitionen“?
Deswegen ging ich davon aus, dass es hilfreich wäre, Ihnen zum Beispiel zu sagen, dass die Onlinepetition, die Sie in der Überschrift fordern, seit 3. September 2011 bereits eingeführt worden ist, dass sie auch von den Berlinerinnen und Berlinern genutzt wird, dass wir mit heutigem Stand 291 Eingänge auf diesem Weg schon hatten, was ungefähr 12 Prozent der Gesamteingänge ausmacht, sodass das also angenommen wird, wir deshalb von einem Erfolg sprechen können. Aber zurück zu Ihren Anträgen.
Sie wollen also das Abstimmungsgesetz und nicht das Petitionsgesetz ändern,
das heißt, eigentlich geht es Ihnen um eine Entwicklung oder Fortschreibung oder Veränderung der direktdemokratischen Mittel, die wir bereits in Berlin haben.
Zu der Frage ist die Position der SPD-Fraktion relativ schnell und klar dargestellt, die ist ziemlich eindeutig, nämlich: Erstens wird die beabsichtigte Absenkung der Quoren mit uns nicht zu machen sein, weil wir der Überzeugung sind, dass die Quoren, die wir im Abstimmungsgesetz im Jahr 2006 mit der Einführung festgeschrieben haben, sich bewährt haben und wir deshalb davon im Moment nicht abweichen müssen.
Genauso sind wir der Überzeugung, dass der Wegfall der Altersbeschränkung für uns auch nicht in Frage kommt. Aber dazu muss ich nichts ausführen, über die Änderung des Wahlrechts haben wir vor 14 Tagen gesprochen, wenn ich es richtig erinnere, und das damit im Prinzip schon vorweggenommen. Das ist das Gleiche.
Wie gesagt, ich finde aber, es gibt etwas Positives an Ihren Anträgen, deshalb will ich auf Ihre Begründung abzielen, in der Sie den Deutschen Bundestag heranziehen. Ich kann zwar nicht nachvollziehen, wie Sie diese proportionale Runterrechnung mit den 2 500 hinbekommen,
das ist aber auch wurst, die wirklich spannende Frage ist: Ich glaube, man kann tatsächlich den Versuch unternehmen, ein bisschen Klarheit und – wie Sie es gerne mögen – Transparenz zu schaffen,
indem man darauf hinweist, dass es eben sehr ähnliche Verfahren gibt – das haben Sie eben auch getan, Herr Weiß –, nämlich die direktdemokratischen Mittel, hier die Volksabstimmung, die laut § 9 als Konsequenz dann hat, dass Sie eine Befassung im Abgeordnetenhaus und eine in den Fachausschüssen und Anhörungsrecht bekommen.
Wenn Sie jetzt den Deutschen Bundestag als Vergleich heranziehen, kriegen Sie im Prinzip das gleiche Ergebnis nur im Petitionsausschuss. Wenn Sie sich dann anschauen, was wir in der Geschäftsordnung haben, dann werden Sie feststellen, dass der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses die Fachausschüsse des Abgeordnetenhauses, das Plenum mit einbeziehen kann.
Ja, kann! Das kann er im Deutschen Bundestag auch nur. „Kann“ – das ist eine Kann-Regelung.
Im Übrigen: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat gerade die Bitte um Stellungnahme in einer uns wichtigen Frage vorliegen. Wir tun das also auch. Insofern merken Sie, die liegen eng beieinander. Ich glaube, die Diskussion in den Ausschüssen – da haben Sie möglicherweise recht – –
Ja, wer will denn fragen?
Herr Brunner!
Nein, das ist falsch. Das ist eine verengte Betrachtungsweise, die leider in den letzten 40, 50 Jahren immer wieder gemacht worden ist. Wenn Sie ganz weit zurückgehen wollen, als die ersten Fälle dazu im Preußischen Landrecht aufgeschrieben wurden, war das nicht so. Es ging immer darum, dass man sich an den Petitionsausschuss oder an seinen Fürsten oder Monarchen wenden kann in allen Angelegenheiten, die einem auf der Seele liegen. Ich glaube, das ist etwas, wofür es sich lohnt zu arbeiten, dass wir diese verengte Sichtweise wieder ein bisschen aufbohren. Der Deutsche Bundestag hat es getan, mit dieser öffentlichen Petition werden keine Einzelanliegen beraten. Wenn ich das Gefühl habe, von meinem Arbeitgeber gemobbt zu werden, –
Nein! – und das ist eine öffentliche Einrichtung, dann wende ich mich in der Tat mit einer nichtöffentlichen Petition an das Landesparlament, weil ich das geklärt haben will. Habe ich aber zum Beispiel die A 100 oder etwas anderes als Thema, dann kann ich das anders regeln, und zwar in einer öffentlichen Petition. Ich kann mich also auch in Massenfragen an den Petitionsausschuss wenden. Ich glaube, es gibt hier ganz große Unterschiede. Deshalb ist die Annahme, es ginge nur um Einzelfragen, schlicht falsch. – Im Übrigen, wenn Sie es sich anschauen wollen: Bremen ist ein gutes Beispiel. Da kann
man auch sehen, wie stark solch ein Element genutzt wird.
Nein, ich glaube, es ist sinnvoll, in den Ausschüssen einmal sachlich darüber zu diskutieren, welche Verfahren wir wählen wollen.
Dann muss man es aber auch ordentlich aufschreiben und muss auch die Verfahren auseinanderhalten, weil ich glaube, dass in diesem Parlament die Möglichkeit vorhanden ist, das Petitionsrecht tatsächlich, so wie Sie es für richtig empfinden, weiterzuentwickeln. Das muss man miteinander diskutieren, aber im Wege der Volksabstimmung halten wir als SPD-Fraktion das für falsch, deswegen lehnen wir Ihre Anträge ab. – Vielen Dank!
Ich freue mich, Herr Weiß, dass Sie sich von unseren Argumenten haben überzeugen lassen. Man muss bei dieser Sache berücksichtigen, dass das alles Geld kostet. Wir haben nicht genug davon. Man muss immer gucken, wo man das Geld sinnvoll ausgibt.
Sekunde! Nicht beunruhigt werden! – Von daher muss man das mit berücksichtigen. Wollten wir das jetzt einführen, müsste man auch die Mittel bereitstellen. Ich denke, das wird ein bisschen dauern.
Aber zu Ihrer Aussage, dass Sie sich von unseren Argumenten überzeugen lassen: Ich komme gern mal bei Ihnen vorbei, wenn Sie Lust haben. Ich glaube, dass es Sinn machen würde, über die Frage dieser öffentlichen Onlinepetitionen zu diskutieren, und in Klammern: auch vor dem Hintergrund, was es kostet. Wir geben öffentliche Gelder aus, damit müssen wir transparent umgehen. Das sollten Sie verstehen. Ansonsten würde mich dafür interessieren, was Sie denn an unseren Argumenten am schlagendsten fanden, damit wir darüber noch einmal reden können. Aber das können wir einmal unter vier Augen machen. Ich würde mich jedenfalls sehr darüber freuen, weil ich glaube, die Sache als solche ist richtig. Aber die verquere Form Ihres Antrags hat mich tatsächlich etwas verwirrt.
Das ist ja charmant! Vielleicht lassen Sie sich ja auch von mir überzeugen.
Ich hätte gern von Ihnen gewusst: Sie haben eingangs gesagt, Sie finden das Anliegen der Piratenpartei gut. Sie äußern sich aber nur zur Onlinepetition. Wollen Sie denn jetzt das Abstimmungsgesetz oder das Petitionsgesetz ändern? Und wenn ja, wie würden Sie es konkret machen wollen?
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Rolle der Sportvereine im Rahmen der schulischen Bildung und insbesondere in der Ganztagsbetreuung?
2. Ist nach Auffassung des Senats die Fortführung des Programms „Sport und Schule“ auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ausreichend gesichert?
Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich habe die Frage vor dem Hintergrund gestellt, dass bei Neujahrsempfängen in Sportvereinen deutlich wurde, dass dort große Verunsicherung herrscht. Daher frage ich, ob und wie Sie beabsichtigen, diese Verunsicherungen bei den Sportvereinen einzudämmen, damit dem Programm, das sehr erfolgreich ist, keinen Schaden erwächst? Wird ein Rundschreiben oder Ähnliches veranlasst?