Joachim Esser
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Last Statements
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Wirtschaftssenator Wolf: Herr Wolf! Bedeutet Ihre Behauptung, die Zulassung der Anklage wegen Bestechlichkeit gegen den Finanzvorstand der BSR habe keine neue Sachlage geschaffen, dass die BSR Herrn Kramm weiterhin die anwaltliche Vertretung bezahlen wird?
Danke erst einmal für die Klarstellung in der Frage, worauf sich die anwaltliche Beauftragung durch den Aufsichtsrat der BSR bezieht! – Für mich stellt sich dann aber die Frage, warum Herr Kramm jetzt den Dienst quittiert hat, nachdem sich der Aufsichtsrat in der Vergangenheit ungewöhnlich stark vor Herrn Kramm gestellt hat, und ob Herr Fätkinhäuer, der sich als Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung fragt, was die wahren Motive hinter Ihrem Verhalten und dem des Aufsichtsrats sind, mit seiner Frage richtigliegt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Nußbaum! Es gibt Augenblicke, da sehne ich mich nach Ihrem Vorgänger zurück. Jetzt, nach Ihrer Rede, ist so einer. Das hätte nämlich erstens den Vorteil, dass der gute Herr Sarrazin keine Zeit mehr hätte, ausländerfeindliche Bücher zu schreiben,
und es hätte zweitens den Vorteil, dass Berlin dann wieder einen Finanzsenator hätte, der sich engagiert, bis ins
Detail um die tatsächliche Kassenlage kümmert und nicht vornehmlich darum, irreführende Darstellungen über die Finanzsituation Berlins zu entwerfen und zu verbreiten.
Ja, eben haben Sie, Herr Nußbaum verkündet, der aktuelle Primärüberschuss von einer halben Milliarde Euro hätte Berlin in die Erste Bundesliga guter Haushaltspolitik katapultiert. Darf ich Sie daran erinnern, dass der Primärüberschuss in den Jahren 2007 und 2008 schon einmal bei zwei Milliarden Euro gelegen hat, also dem Vierfachen von heute?
Wo waren wir denn dann, vor Ihrer Zeit, Herr Nußbaum? In der Champions League? Oder gar schon im finanzpolitischen Himmel? – Natürlich nicht. Wir waren einfach schon damals, genau wie heute, in der Haushaltsnotlage. Man sieht daran nur – und da hatten Sie mit Ihrem Zwischenruf völlig recht –, wie abhängig die Haushaltssalden von der Konjunktur sind und dass Einnahmen aus dem Solidarpakt Ost eine bestimmende Größe für den Berliner Haushalt sind.
Wir verlieren aber in den nächsten Jahren den Einnahmevorteil aus dem Solidarpakt Ost, wie wir alle wissen. Deshalb liegt das nachhaltig tragfähige Ausgabenniveau Berlins bei der jetzigen Struktur des Länderfinanzausgleichs noch immer bei 95 Prozent der Hamburger Ausgaben. Das ist die erste haushaltspolitische Zielzahl, die wir erreichen und dauerhaft halten müssen. Die Schuldenbremse schreibt uns vor, ab 2020 ausgeglichene Haushalte zu schreiben. Das ist die zweite haushaltspolitische Zielzahl, die wir erreichen und dauerhaft halten müssen. Also: die Ausgaben auf 95 Prozent des Hamburger Niveaus einpegeln und das strukturelle Defizit auf null fahren.
Das ist der Maßstab, Herr Nußbaum. Alle anderen Haushaltstabellen aus Ihrem Haus oder sonst woher sind dagegen kalter Kaffee.
Schlimmer als kalter Kaffee – und deswegen habe ich mich auch so aufgeregt – ist allerdings Ihre Behauptung, Herr Nußbaum, die Ausgaben in Ihrem Haushaltsplan würden um 0,3 Prozent pro Jahr steigen. Diese Aussage wird auch nicht dadurch richtiger, dass Sie sie ständig wiederholen. Dann muss man eher sogar fürchten, dass Sie mit Absicht die Unwahrheit sagen und nicht aus Versehen. Denn in Wahrheit steigen die Ausgaben nicht um 0,3 Prozent, sondern um durchschnittlich 1,25 Prozent pro Jahr.
Sie haben in Ihrer Rechnung, bezogen auf das Jahr 2013, einfach Ausgaben in Höhe von 400 Millionen Euro unterschlagen, darunter, Frau Kolat, die 140 Millionen für das Bankendesaster aus den neunziger Jahren. 400 Millionen Euro in der Zahl, die Sie kommunizieren, einfach zu un
terschlagen, ist bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Gegenüber der Bevölkerung ist das verwerflich, und gegenüber den Abgeordneten hier im Haus ist das verantwortungslos, weil es Illusionen über den haushaltspolitischen Spielraum schürt, über den Berlin verfügt.
Selbsttäuschung kann man sich in Haushaltsfragen nicht leisten. Wir segeln an der Oberkante des Verantwortbaren mit dem Haushaltsentwurf, der uns auf dem Tisch liegt. Wer immer nach dem 18. September zusammensitzt, um eine neue Regierung zu bilden, wird deshalb auf keinen Fall mit einer höheren Neuverschuldung aus den Verhandlungen herauskommen dürfen, als jetzt im Haushaltsplan steht. Das ist der einzige Punkt, Herr Nußbaum, an dem ich Ihnen ausdrücklich zustimme.
Das wird verdammt schwer werden. Denn zahlreiche politische Probleme, die gelöst werden müssen – ob man will oder nicht –, sind in diesem Haushalt nicht enthalten. Der Senat hat sich bei diesem Entwurf den erforderlichen Entscheidungen entzogen, und Sie beweisen damit eigentlich nur, dass sich die politische Kraft von Rot-Rot komplett erschöpft hat.
Am stärksten fällt auf, dass in dem Entwurf rein gar nichts zur Lösung des S-Bahn-Problems steht. Das Chaos löst sich bekanntlich nicht von allein, sondern bedarf der offenen Hand der Politik. Wenigstens eine Bürgschaft für den haushaltsfernen Erwerb der S-Bahnzüge hätte ich von den Parteien der Rekommunalisierung erwartet.
Davon angestachelt habe ich daraufhin nach den anderen Wahlversprechen der SPD geguckt, etwa danach, was, wie gesagt, jetzt mit der S-Bahn ist, was denn zum Rückkauf von Wasser, Gas, Strom und Wohnungen drinsteht und über die Frage Ihres wunderbaren Mietenairbags und des Neubauprogramms, von dem vorhin von Seiten des Regierenden Bürgermeisters die Rede war, was sich im Übrigen zusammen locker auf sieben bis acht Milliarden Euro addiert. Was finde ich? – Angesichts der Haushaltslage natürlich nichts davon.
Dafür aber, Frau Kolat – und ich denke, dafür tragen Sie ein gerütteltes Maß Verantwortung –, die dümmste aller denkbaren Maßnahmen im Bereich Rekommunalisierung: Sie wollen tatsächlich 224 Millionen Euro ausgeben, um den Rest der Immobilienfonds der Bankgesellschaft zu kaufen, um dann mit dieser tollen Geldanlage in den nächsten fünf Jahren laut Finanzplanung 700 Millionen Euro Verlust zu machen.
Ich glaube, liebe Leute von der SPD, über den richtigen Umgang mit den Folgen des Bankenskandals werden wir uns noch einmal in Ruhe unterhalten müssen. Dann würde
ich Ihnen vor allem empfehlen, die Amnesie zu verlieren, dass Sie in den neunziger Jahren nicht in dieser Stadt regiert hätten, dass Sie nicht die Gründung der Bankgesellschaft beschlossen hätten, dass Sie nicht die Auflage dieser Immobilienfonds gebilligt hätten und dass Sie im Übrigen auch nicht die Entscheidung als Berliner Regierung gegen die Opposition für Schönefeld und gegen Sperenberg getroffen hätten.
Als nächstes bin ich dann darüber gestolpert, dass dieser Haushalt genau wie der letzte vom geradezu feudalen Machtanspruch des Herrn Wowereit geprägt ist, den wir vorhin auch rednerisch hier bestaunen durften. Inmitten der haushaltspolitischen Dürre bekommen die Theater Zuwächse von 8 Prozent, der Friedrichstadtpalast sogar von 28 Prozent. Die anderen Zuwendungsempfänger, die Sozial- und Jugendprojekte, gucken stattdessen in die Röhre. Während Herr Körting sich die 200 zusätzlichen Polizisten komplett aus der Rippe der sächlichen Verwaltungsausgaben schneiden muss, leistet der Regierende Bürgermeister keinen vergleichbaren Beitrag in seinem Etat.
Ich habe den rot-roten Senat schon vor zwei Jahren etwas despektierlich, aber leider nicht ganz unzutreffend, mit einem Pavianfelsen verglichen. Erst frisst da der Chef, und die Kleinen müssen dann mit dem verbliebenen Rest zufrieden sein oder gucken ganz in die Röhre und müssen weinen. Ich kann Ihnen versichern: Mit uns Grünen machen Sie das nicht, Herr Wowereit.
Das Herz des Regierenden Bürgermeisters für Tiere ist aber offenbar nicht ganz so groß wie für Theater, vielleicht, weil die Knutscheschweinchen kein Wahlrecht haben. Jedenfalls kürzen Sie deren Futtergeld um 2 Millionen Euro, obwohl der Tierpark schon heute chronisch defizitär ist, und die vom Tierpark erhofften Investitionen, um das Blatt durch ein neues Konzept und mehr Besucher vielleicht zu wenden, sucht man im Haushalt vergeblich. Ja, wollen Sie denn, wie damals mit Herrn Sarrazin, im Tierpark wieder Giraffen schlachten? Das war bekanntlich eine seiner dümmeren Ideen, die allein schon am Tierschutzgesetz scheitern musste.
Was ich dann allerdings zum guten Schluss zugeben muss: Für die Landesbibliothek hat Ihre Macht nicht mehr gereicht, Herr Wowereit. Da erklären Sie auf einer Pressekonferenz, die Bibliothek würde in der nächsten Legislaturperiode gebaut. Der „Tagesspiegel“ veröffentlicht dann gleich brav schöne Bildchen. Ich gucke daraufhin in den Haushaltsplan und traue meinen Augen nicht, denn die Bibliothek steht dort nur als Platzhalter. Von 270 Millionen Euro Gesamtkosten sollen 263 Millionen Euro ab 2016 ausgegeben werden. Ihre Bibliothek, Herr Wowereit, ist ein Windei, das bestenfalls als Wahlkampfthema in fünf Jahren taugt.
Vielleicht ist das auch ganz gut so, denn von den Kosten für die Bibliothek kann man 14 Jahre lang die zusätzlichen 400 Lehrer finanzieren, die wir Grüne fordern.
Das wäre eine sinnvolle Geldanlage, denn der Schaden durch Unterrichtsausfall ist für das betroffene Kind im späteren Leben sehr groß, der finanzielle Aufwand, um dies zu vermeiden, ist hingegen klein, nämlich 20 Millionen Euro oder 1 Promille des Berliner Haushalts. Wer wie Sie, wegen 400 Lehrern einen öffentlichen Krakeel beginnt, der hat finanzpolitisch nicht alle Tassen im Schrank, auch wenn er sonst geistig völlig fit ist. Vermutlich handelt es sich dabei um eine Art von Wahlkampfkoma.
Ich komme zum Schluss: Was lernen wir daraus? – Ja, die Eckzahlen des Haushalts stehen, und man kann sie auch nicht verschlimmern und verschlimmbessern.
Aber innerhalb dieses Haushalts werden wir uns der Mühe unterziehen müssen, bedeutende Umschichtungen vorzunehmen zugunsten von Bildung, zugunsten von Klimaschutz, zugunsten der Senkung des Energieverbrauchs, zugunsten der Energiewende und des Atomausstiegs. Alles Dinge, die für Sie politisch bisher überhaupt nicht existieren, nach der Wahl hier in der Stadt aber beginnen werden zu existieren, und Wirklichkeit zu werden. Das kann ich Ihnen versprechen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen heute vor, über den HOWOGE-Skandal zu sprechen,
auch wenn einige von Ihnen das nicht ganz so gerne hören und tun.
Es sollte aber unser aller Anliegen sein zu diskutieren, wie Berlin den schädlichen Ruf als Hauptstadt von Filz und Korruption los wird.
Davon ist leider viel öfter die Rede als von Ihrem Titel „Hauptstadt der Integration“, der schön wäre, den wir uns aber erst noch erwerben müssen.
Den Titel „Hauptstadt von Filz und Korruption“ wären wir gerne los, denn dieser Ruf ist leider nicht ganz unbegründet, Herr Brauer! Die Ursachen abzustellen, schafft man nur durch rückhaltlose Aufklärung und daraus folgende Konsequenzen in der Regierungspraxis.
Und genau darüber wollen und müssen wir meiner Ansicht nach miteinander diskutieren.
Dieser fragwürdige Titel einer Filzhauptstadt verfolgt unsere Stadt schon ungefähr so lange, wie Sie, Meine Damen und Herren von der SPD, hier in Berlin regieren, und das sind seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs alles in allem fast 58 Jahre.
Und 58 Jahre, das ist eine sehr lange Zeit, in der Berlin wunderschöne, aber auch äußerst schlimme Jahre erlebt hat. Die Zeitläufe waren immer verschieden, aber eines blieb sich immer gleich, eine Konstante gab es leider in der ganzen Zeit: die Bauskandale. Und der Genossenfilz bei der HOWOGE ist im Augenblick nur das letzte Ereignis in dieser Kette, die einfach nicht abreißen will, seit Sie hier regieren, Meine Damen und Herren von der SPD!
Letzte Woche ist der Persilschein geplatzt, den sich die verantwortliche Bausenatorin Junge-Reyer selbst ausgestellt hatte. Frau Junge-Reyer – so stellen wir fest – hat uns verschwiegen, dass ihr schon damals bekannt war, dass der Vorstand der HOWOGE die Fragen von Vergaberecht und Vergabepraxis ganz anders sah als sie und dass er ihr das auch deutlich gemacht hat. Sie hat uns verschwiegen, dass der Vorstand der HOWOGE auch in den Folgejahren immer wieder die Rechtsauffassung der Senatorin nicht geteilt hat und an seiner eigenwilligen Vergabepraxis festzuhalten gedachte.
Und welche Konsequenzen hat Frau Junge-Reyer aus ihrer Kontroverse mit dem Vorstand der HOWOGE gezogen?
Wir wissen heute: Keine! – Wurde die Vergabepraxis der HOWOGE unterbunden? – Nein!
Wurden die unbotmäßigen Geschäftsführer ausgewechselt? – Wieder nein! – Das alles geschah erst vor einigen Monaten, als es unvermeidlich wurde, als herauskam, dass die SPD-Genossen Adam und Kirschner in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der HOWOGE dem SPDAbgeordneten Hillenberg in seiner Eigenschaft als Bauplaner jahrelang die Aufträge unter Umgehung von Recht und Gesetz zugeschanzt haben. Heute will auf der Regierungsseite davon keiner mehr etwas gewusst oder gemerkt haben. Da werden Erinnerungslücken reklamiert, wohin man schaut, als sei das gesamte Regierungslager von Helmut Kohls sprichwörtlich gewordenem BlackoutSyndrom heimgesucht worden. Einzig der frühere Finanzsenator Sarrazin macht keinen Hehl daraus, dass er von der intensiven Geschäftsbeziehung zwischen HOWOGE und dem SPD-Abgeordneten Hillenberg gewusst hat, die rechtswidrige Vergabepraxis der HOWOGE gekannt und gebilligt hat. Und zur Ahnungslosigkeit seiner Senatskol
legin Junge-Reyer stellt er lakonisch fest – ich zitiere aus der Zeitung –: Jeder verfügte über einen dicken Ordner. Den konnte er lesen oder auch nicht.
Wem soll man also in Sachen HOWOGE heute glauben? – Ehrlich gesagt: Ich glaube am ehesten Herrn Sarrazin, denn der hat, anders als die anderen Beteiligten, am 18. September hier in Berlin keine Wahl zu verlieren.
Der Fall HOWOGE mit seiner Vetternwirtschaft bis in den Senat belegt nur aufs Neue, dass die Dauerherrschaft einer Partei höchst ungesund ist. Die Gewöhnung an Macht sorgt allzu leicht dafür, dass Einzelne, die lange in hohen Positionen sind, die Maßstäbe verlieren und glauben, über dem Recht zu stehen. Der Fall HOWOGE bestätigt das jetzt nur. Herr Wowereit ist jetzt nicht da, aber ich frage ihn trotzdem: Gilt Ihr Versprechen von 2002 noch, in der Stadt und in den eigenen Reihen einen Mentalitätswechsel durchzusetzen? – Wir bitten hier um Zustimmung zu unserem Vorschlag zur Aktuellen Stunde,
damit Herr Wowereit und die SPD ihrerseits Gelegenheit erhalten, diese Frage zu beantworten. – Danke schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Nußbaum! Weil das gestern im Hauptausschuss etwas undeutlich war, hätte
ich die Frage an Sie, ob Sie wie die Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein dem Stabilitätsrat das abverlangte Sanierungsprogramm bis zum 15. September 2011 vorlegen werden und wenn nicht, warum nicht.
Mir liegt das Protokoll vor, und da steht was anderes: Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein werden sich an den 15. September halten. Für Berlin ist das leer. Und der Stabilitätsrat wird Mitte Oktober, vielleicht am 15. Oktober, tagen und wird das ja wohl vorher lesen wollen. Ich weiß schon, was für ein Problem Sie mit dem Wahltermin haben, aber deswegen möchte ich von Ihnen wissen, dass Sie ja wohl vor dem 15. Oktober damit rüberkommen müssen und wann das sein wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werter Herr Meyer! Es ist natürlich ein bisschen ein Showantrag. Das wissen Sie so gut wie wir alle. Auf diese Art und Weise kommt man nicht zu einer Verfassungsänderung. Noch nicht mal CDU und FDP haben sich auf einen Text geeinigt. Ich kann Ihnen versichern, bei uns gibt es einen Fraktionsbeschluss für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Berliner Landesverfassung. Da müsste man aber mal miteinander reden, welche Formulierung man nimmt, ob man sich an der hessischen Formulierung orientiert, ob man sich an der aus Schleswig-Holstein orientiert, ob man sich an der im Grundgesetz orientiert. Es gibt da die verschiedensten Möglichkeiten. Da muss man natürlich, damit man es hinkriegt, mit der SPD hier reden. Die SPD
hat es schließlich im Bundestag beschlossen. Ansonsten hätte es eine Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung ja gar nicht gegeben. Die war bei der Einführung der Schuldenbremse eine treibende Kraft, das muss man ja auch mal sagen, egal was hier in Berlin früher für Aufstände, als wäre man ein Separatist und Berlin würde nicht mehr zu Deutschland gehören, aus den Reihen der SPD gekommen ist.
Diese ganzen Schlachten sind ja offensichtlich geschlagen. Wir haben Frau Kolat gehört. Alle Klagen sind weg. Die Rechtslage ist eigentlich klar. Und es gibt natürlich gute Gründe aus unserer Sicht, auch in Berlin Dinge zu regeln. Wir können etwa in Nordrhein-Westfalen sehen, wie das so ist, wenn man zwei Schuldenbegrenzungsregelungen hat statt nur einer. Das ist auch die Berliner Situation. Und wir müssen meiner Ansicht nach auch die Ausnahmeregelungen, die für Notfälle und im Konjunkturabschwungsfalle vorgesehen sind, im Rahmen, wie das Grundgesetz sagt, unserer länderspezifischen verfassungsrechtlichen Kompetenzen regeln. Aber wir haben das noch nicht geregelt. Wir müssen das regeln. Und daher denke ich auch, dass man in der nächsten Legislaturperiode zu einem konsensualen Verfahren kommen wird, wo die Fraktionen miteinander sprechen und sich dann auf eine gemeinsame Formulierung einigen und diese etwas unklare Lage, die wir noch haben, bereinigen. Das, denke ich, ist jedenfalls das, was wir Ihnen vorschlagen. Da ist meiner Ansicht nach deswegen auch klar, dass wir dann eben Ihrem Antrag nicht zustimmen, denn das ist eigentlich auf diese Art und Weise eben sinnlos.
Die Lage selber – Frau Kolat hat sie ja teilweise beschrieben – ist ja für die Zukunft zunächst mal geregelt. Wir haben die Schuldenbremse als Verfassungsvorgabe im Grundgesetz, und sie gilt in Berlin. Wir haben eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund, die jetzt klargestellt hat, das strukturelle Defizit im Jahr 2002 in Berlin beträgt 2 Milliarden Euro, und wir müssen dieses nun um 200 Millionen Euro pro Jahr verringern, also 1,8 Milliarden 2011, 1,6 Milliarden 2012 usw. Am Ende der nächsten Legislaturperiode darf das strukturelle Defizit äußerstenfalls noch 800 Millionen Euro betragen. Die Marschtabelle ist klar und eindeutig. Sie gilt für jede Konstellation, die nach den Wahlen in Berlin regieren wird. Diese Marschtabelle müssen wir alle einhalten. Vonseiten der Grünen – so steht es auch in unserem Wahlprogramm – ist klar, diese Marschtabelle werden wir einhalten.
Wenn man die dann allerdings einhält – das sage ich jetzt auch in Richtung des Finanzsenators, der das wahrscheinlich zu Herrn Zawatka im „Tagesspiegel“ lanciert hat –, dann muss man natürlich keinesfalls im Jahr 2016 bereits einen ausgeglichenen Haushalt haben. Da stand dann anonym in der Überschrift: 2016 gilt als realistischer Termin. – Da sage ich Ihnen mal deutlich, bei mir nicht. Das halte ich weder für realistisch angesichts dessen, was an Entwicklung noch kommen wird, und es ist wie gesagt
im Rahmen dieser Marschtabelle – 2020 ausgeglichener Haushalt – auch nicht nötig. Das ist eine Haushaltspolitik, die wir nicht machen müssen. Und da sage ich als Grüner, die werden wir auch nicht machen. Diesen falschen Ehrgeiz wird ja keiner haben können. Wenn ich einfach nur grob zusammenrechne, was wir allein automatisch sicher oder ziemlich sicher geschätzt aus dem Abbau des Solidarpakts Ost, aus den Sozialleistungen mit Rechtsanspruch, aus dem Gehälteranstieg im Tarifvertrag, den RotRot schon gemacht hat, aus dem Zinsanstieg, den wir einfach annehmen müssen, bei den Versorgungskosten für Beamte, bei den Folgen des Bankenskandals und Sonstiges noch haben, kommen leicht 2,5 Milliarden Euro Kosten zusammen, die wir weder steuern bzw. gar nicht mehr steuern können.
Da sage ich Ihnen mal: Dafür werden wohl im Großen und Ganzen die wunderbaren, schönen Steuermehreinnahmen dieses XXL-Aufschwungs draufgehen. Und der Rest – da, wo wir es gestalten können –
Ja! – wird so aussehen, dass alle unsere Bedürfnisse nach Mehrausgaben an anderer Stelle durch Minderausgaben gegenfinanziert werden müssen.
Danke schön, Herr Präsident, dass Sie so flexibel sind! – Meine Damen und Herren! Herr Schneider! Das ist ja schön, dass Sie jetzt mal öffentlich – nein, das kann man eigentlich gar nicht sagen, denn es ist nur noch der Mitarbeiter des Finanzsenators da –, also doch nichtöffentlich im Trockenschwimmen mal so ein bisschen die neue rotschwarze Wahlkampflinie der SPD üben. Dann wenden Sie die an auf den Flughafen, auf die ILA, auf das Messegelände in Selchow, über das wir hier reden, auf dieses Vermögensgeschäft – was hatten wir noch? –, auf den Mauerpark, auf die Kastanienallee, auf das KriegerBauprojekt in Pankow und was sonst noch so bei Ihnen drin war.
Sie haben zu allem Möglichen gesprochen, aber zu wenig zu dem Vermögensgeschäft, das auf der Tagesordnung steht.
Dieses Vermögensgeschäft handelt auch nicht vom Flughafen. Der Flughafen ist im Bau und wird, wie wir alle hoffen, 2012 eröffnet. Um Ihnen zu zeigen, was wir darüber denken, zitiere ich mal aus unserem faktisch einstimmig beschlossenen Wahlprogramm – Seite 72, dort können Sie das auch nachlesen –:
Eine Weltmetropole kann nur prosperieren, wenn sie gut erreichbar ist – mit allen Verkehrsmitteln. Ein leistungsstarker Flughafen BBI mit interkontinentalen Verbindungen ist dafür unabdingbar.
Das gilt. Wenn Sie etwas anderes behaupten, irgendwo etwas anderes gelesen haben oder irgendwie etwas nicht verstanden haben, ist das Ihre Sache. Ich glaube, diese Aussage ist eindeutig. Lesen Sie es nach!
Zweiter Punkt: Frau Matuschek! Es geht hier auch nicht um die ILA. Der Vertrag über fünf Veranstaltungen der ILA – fünf popelige Veranstaltungen in zehn Jahren – ist geschlossen.
Auch der ist nicht Gegenstand dieses Vermögensgeschäftes.
Lieber Herr Gaebler! Ich sage Ihnen aber gerne und offen, dass wir wie sehr, sehr viele Menschen in unserem Land eine Flug- und Militärshow kritisch sehen.
Spätestens seit dem entsetzlichen Unglück 1988 in Ramstein – Sie werden sich erinnern, ich glaube, es waren 70 Tote und Tausende von Verletzten – ist das keine Überraschung. Wenn Ihnen das überhaupt kein Nachdenken und Abwägen wert ist, wenn Sie damit gar keine Probleme haben, ist das Ihre Sache. Herr Schneider, Herr Gaebler, die gesamte SPD und seit heute offensichtlich auch die Linkspartei, jedenfalls in Berlin! Das sagt eine Menge über Sie aus und ziemlich wenig über uns.
Das können Sie ja im Wahlkampf alles vertreten. Das wird uns freuen, da nehmen wir eine Menge mit, denn das sehen viele Menschen so wie wir.
Ja, das sehen viele Menschen so, dass eine Flug- und Militärshow kein Muss ist.
Damit bin ich eigentlich beim Gegenstand des Vermögensgeschäfts. Das ist weder der BBI noch die ILA, sondern die Folge Ihrer ILA-Entscheidung. Das wird in einer spezifischen Form umgesetzt. Berlin bekommt jetzt – Herr Graf, nur da hatten Sie völlig recht – ein zweites – vielleicht kann man sogar sagen: nach der Tempelhofentscheidung des Regierenden Bürgermeisters ein drittes – Messe- und Ausstellungsgelände. Dazu sagen wir, dass wir darüber zunächst einmal eine konzeptionelle Klarheit wollen. Wir hätten gerne auch Klarheit darüber, wie sich das dann rechnen soll. Uns liegt eine Messewirtschaftsbetrachtung vor. Da müssen 27 Millionen Euro, Herr Schneider, Sie haben es geschrieben, investiert werden. Dabei werden aber 3,7 Millionen Euro Verlust gemacht. Wenn es keine Zusatzveranstaltungen gibt, von denen wir nur hoffen, dass sie kommen, dass sie nicht vom alten Messegelände abgezogen werden und von denen noch keine einzige mit einem Vertrag unterlegt ist, haben Sie dort sogar einen zweistelligen Millionenverlust zu verzeichnen.
An dieser Stelle sage ich Ihnen – das ist der Gegenstand des Vermögensgeschäfts –, dass ich mit einer solchen Situation – ich habe in den nächsten zehn Jahren fünf Veranstaltungen mit einem finanziell negativen Outlook – keinen Erbbauvertrag über 50 Jahre mache, wenn noch 40 Jahre dahinter sind. Da mache ich einen Vertrag über zehn Jahre, da mache ich vielleicht einen Vertrag mit einer Verlängerung dieser Zehn-Jahres-Option. Da mache ich auf jeden Fall keine Bindung von 50 Jahren für ein Gelände, das ich möglicherweise 50 Jahre lang überhaupt nicht brauche. Das ist das A und O jeder vermögenspolitischen Entscheidung. Deswegen haben wir dieses Vermögensgeschäft abgelehnt.
Das liegt ganz auf der Linie Ihrer Politik der 90er-Jahre. Ich erinnere an das Baufeld Ost. Das haben Sie damals gekauft, weil Sie gesagt haben, es sei schön billig. Es hat 250 Millionen Euro gekostet. Das sind täglich 10 000 Euro Zinsen. Es wird zwanzig Jahre lang überhaupt nicht gebraucht, um dann festzustellen, dass wir es für den
Flughafen gar nicht brauchen. Diese Sorte von Flächenbevorratung, die große Koalition, Diepgen, Landowsky und Sie – Entschuldigung, das haben wir heute wieder gesehen – bewegen sich zurück in die 90er-Jahre. Das ist mit uns nicht zu machen.
Mit einer solchen Politik können Sie sich Rot-Grün abschminken. Das sage ich Ihnen. Das können Sie genau so, wie Sie es hier sagen, miteinander machen wie damals. Das ist genau das, was uns vorhin vorgehalten wurde: Alle haben sich gefreut, bloß die Grünen nicht. Ja, so war es auch bei der Gründung der Bankgesellschaft. Das Resultat ist bekannt.
Wir könnten all die anderen Beispiele nennen. Ich will hier nur Frau Kolat aus der gemeinsamen Presseerklärung mit Ihnen, Herr Schneider, zitieren: „Wir vertrauen auf die positive Entwicklung der Region insgesamt.“ Genauso lief zu Diepgens, Landowskys und Ihrer Regierungszeit jede Diskussion, wenn man gegen irgendetwas einen Einwand hatte. Wenn man sagte: Das treibt uns vielleicht haushaltspolitisch und vermögenspolitisch in eine schwierige Situation, hieß es immer: Die Stadt prosperiert, die Stadt wächst, Sie glauben nicht an die Zukunft dieser Stadt, Sie sind vorgestrig, Sie wollen alles aufhalten. – Das ist genau diese Platte, die Sie jetzt versuchen, wieder zu spielen.
Ich sage Ihnen – und da habe ich vor dem Wahlkampf keine Angst –: Von dieser Platte hat seit 2001 diese Stadt die Nase voll.
Sie waren es unter anderem mit uns zusammen, die mit dieser allgemeinen Blödsinnsargumentation gebrochen und darauf bestanden haben, dass auch im allgemeinen Aufschwung jedes einzelne Finanzgeschäft in sich vernünftig zu sein und sich zu rechnen hat. Es geht nicht nach dem Prinzip Hoffnung oder Behauptung.
Es geht nicht nach dem Prinzip, wo der Wille ist, ist auch der Weg. Aber für Voluntarismus, Herr Schneider, sind Sie von den Wohnungen der BIH bis jetzt neuerdings in Wirtschaftsfragen ja bekannt.
Herr Gaebler! Nicht ich habe das letzte Wort, sondern, wenn er möchte, der Kollege Thiel. Im Übrigen bin ich deswegen dazu gekommen, weil ich finde, dass der Kol
lege Thiel hier wenigstens ehrlich an der entscheidenden Stelle argumentiert hat. Er sagte, es habe hier eine Situation gegeben, da wollten Sie – andere vielleicht auch – auf jeden Fall die ILA. Dafür haben Sie alle die Komplikationen, die daran hängen – dass man ein Gelände habe, was man anders füllen müsste, von der ILA könne es nicht leben – , in Kauf genommen. Das war die damalige Auseinandersetzung. Dazu habe ich gesagt, dass wir das nicht wollen. Wir wollen nicht alles in Kauf nehmen und in diese Zwänge hineingeraten, über die wir jetzt diskutieren. Meine Differenz zu Ihnen in dieser Frage ist, ob wir, wenn das schon so eingetreten ist, dass es ein zweites, wenn nicht drittes Messegelände gibt, wohlgemerkt ohne dass es dieses Messekonzept gibt, das Sie und die CDU angemahnt haben, einen Vertrag über 50 Jahre schließen sollen. Sie stellen denen einen Blankoscheck aus, weil das Konzeptionelle, wie sich das tragen soll, nicht vorliegt. Die Reihenfolge ist doch eine andere! Im Augenblick sind nur die ILA-Veranstaltungen sicher, alle zwei Jahre 900 000 Euro Miete; sodann habe ich eine Verlustprognose – und ich sage Ihnen ehrlich: Bei einem solchen Investitions- und Businessplan würde bei einer privaten Gesellschaft kein Aufsichtsrat dieses Geschäft genehmigen, und es fände sich keine Bank, die das finanzieren würde.
Warum sollten wir es nach dem allgemeinen Prinzip Hoffnung anders halten? Man könnte das abmildern, hätte man eine Ausstiegsklausel, ein gestuftes Verfahren, gewählt. Wenn man in ein Risiko investiert, das man nicht übersehen kann, dann muss ich nicht eine 50-jährige Bindung haben, fest und ohne Auflösung, sondern dann versuche ich, eine gestufte Laufzeit zu erzielen. Das habe ich jedenfalls gelernt, und ich weiß nicht, wo der Herr Finanzsenator bei dieser Sache hingeschaut hat, denn ich glaube, dass er das auch weiß. Deswegen bin ich mit diesem Vermögensgeschäft, selbst unter Ihren ganzen Voraussetzungen, nicht einverstanden, weil man die Laufzeitklausel anders ausgestalten müsste.
Die offenen Risiken, die keine plausible Unterlegung haben und die deswegen keine Bank akzeptieren würde – es sei denn es handelt sich um den Staat, der immer alles bezahlt über den Steuerzahler –, müsste man dahin gehend absichern, dass man die Sache abbrechen kann, wenn sie nicht funktioniert oder wenn es über die fünf Veranstaltungen der ILA hinaus keine Verlängerung gibt. So wie ich den Vertrag mit der Luftfahrtindustrie im Übrigen kenne, sind noch nicht mal diese fünf Veranstaltungen völlig fest garantiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Herr Lederer! Sie haben den geschichtlichen Vorlauf einigermaßen korrekt dargestellt.
Der Kern der Sache ist aber, dass sich das Vergütungs- und Transparenzgesetz von Rot-Rot aus 2005 als unzureichend erwiesen hat.
Es entspricht nicht den Transparenzbedürfnissen, tat es eigentlich schon damals nicht, die das Parlament und vor allem die Öffentlichkeit haben. Der Rechnungshof hat das immer wieder kritisiert, zuletzt im Jahresbericht 2008 – passiert ist nichts. Danach führten wir zwei weitere Jahre fruchtlose Diskussionen miteinander. Daraufhin haben wir, werte Frau Kolat, nicht Sie, es in die Hand genommen, ein Gesetz vorzulegen, das gewährleistet, dass die Gehälter von Aufsichtsräten, Beiräten, vor allem aber Vorständen und Managern der öffentlichen Unternehmungen, aber auch von Stiftungen und Zuwendungsempfängern in Zukunft öffentlich so darzustellen sind, dass tatsächlich erkennbar wird, was der Einzelne verdient, was der Einzelne an Zusatzleistungen bekommt und was er auch an Versprechungen für die Zukunft bekommen hat. Und dabei soll auch erkennbar sein, was erfolgsunabhängig an diesen Zahlungen ist und was daran erfolgsabhängig ist. Das war der Gegenstand unseres Gesetzesvorschlags. Wir haben uns dabei – Herr Wegener hat das ja erwähnt – listigerweise an einem Gesetz orientiert, das CDU und FDP zur Zeit der Regierung Rüttgers und Pinkwart in NRW eingeführt hatten.
Nein, die haben gar nichts abgeschrieben. – Ich sagte „listigerweise“, wir haben da einiges abgeschrieben, denn wir haben ja geahnt, geradezu gewusst, nach all den Jahren fruchtloser Diskussionen, dass jetzt aufseiten der SPD und der Linken notwendigerweise Bewegung kommen musste.
Sie mussten jetzt ein Gesetz vorlegen. Das konnten Sie nicht auf sich sitzen lassen. Und so, wie wir es eingestielt haben, ist es dann auch gekommen.
Natürlich haben wir dann auch versucht, Frau Kolat, bis zur letzten Sekunde, an den Stellen, die Herr Wegener genannt hat, Verbesserungen zu erzielen. Ich füge aber den Punkt Zahlungen an Ehemalige hinzu – wo sich immer die Frage stellt: Hatte die SPD etwas zu verbergen?
Dazu kann man vielleicht die Rede von Frau Matuschek aus der ersten Lesung zu Rate ziehen. Wir haben also bis zur letzten Sekunde versucht, da irgendwie etwas rauszuholen in den Verhandlungen mit Ihnen. Und dass man dann am Endpunkt einer solchen allerletzten Ausschusssitzung nicht gleich ja sagt, sondern irgendwie sagt: Na ja, nun ist es eigentlich schon fast da, wo wir es haben wollten, aber da gab es noch ein paar Punkte, das hätten wir gern noch besser gehabt, und das dann bei mir in einer Enthaltung mündet, ist menschlich verständlich. Ich sage Ihnen aber auch: Dann schläft man eine Nacht, dann redet man mit den Kolleginnen und Kollegen, dann überlegt man noch mal politisch, und dann ist eigentlich klar: Wir sagen heute hier im Plenum freudig ja zu Ihrem Gesetz und freuen uns insbesondere an dieser Stelle auch über uns selbst. Wir haben an einem dicken Brett gebohrt, einem Max-Weberschen, über Jahre. Irgendwann kommt man auch mit dem kleinen grünen Bohrer durch. – Danke!
Ja, also versuche ich es erstens kurz und zweitens nicht ganz so lustig. – Ihre Anerkennung, Herr Thiel, ehrt mich ja, die können Sie auch gerne umgekehrt von mir haben, aber Sie müssen sich den Vorgang doch wirklich einmal ernsthaft angucken. Ich unterschreibe den Antrag schon. … Wir haben über Jahre Folgendes erlebt: dass als Mitglied dieses Senats der Wirtschaftssenator Harald Wolf das Teilprivatisierungsgesetz, das er vorgefunden hat, Punkt für Punkt akribischst erfüllt und umgesetzt hat. In der Zeit ist er nie auf die Idee gekommen – da haben wir uns hier immer gestritten –, als Fragen noch offen waren und die Eigner noch nicht alles hatten, was sie brauchten, mit diesen in Verhandlungen einzutreten über Rekommunalisierung, Vertragsänderungen oder was auch immer, die er heute zu führen behauptet. Das hätte man auch vor drei, vier, fünf Jahren machen können, wenn man das gewollt hätte. Das war damals weder Ihre politische Idee noch Ihr politischer Wille.
Dasselbe gilt für die Idee, die ich für richtig halte, mit dem Kartellamtsverfahren. Das Argument, darauf ist man erst durch Wetzlar gekommen, trägt nicht weit: Damit das Urteil in Wetzlar überhaupt gefällt werden konnte, musste es da bereits einen Kläger geben, der nicht das Argument gehabt hat: Ich muss warten, bis es irgendwann ein Urteil gibt.
Auch diese Idee hätte er vorher haben können. Dann stellen wir erst mal fest, er macht also heute politisch Opposition gegen sich selbst. Und er tut es natürlich in einer Rolleninkompatibilität, indem er einerseits dieses Kartellverfahren betreibt und politisch begrüßt, sowohl als Behörde als auch als Politiker, gleichzeitig aber als Aufsichtsratsvorsitzender eines Unternehmens mit dem Unternehmen wiederum gegen sich selbst klagt. Obendrein verhandelt er als Aufsichtsratsvorsitzender dieses Unternehmens mit einem Teil der Eigner über Ankauf oder Verkauf von Anteilen. Dieses ist doch nicht normal. Dieser Antrag sagt nichts anderes, als dass es in einer solchen Konstellation eigentlich recht vernünftig wäre, sich auf eine dieser beiden Funktionen – wir schlagen vor, er soll Senator bleiben und aufhören, Aufsichtsrat zu sein – zurückzuziehen, um damit die Handlungsfreiheit zu behalten und diese Interessenkonflikte nicht mehr in einer
Person austragen zu müssen und je nach Rolle, in der er gerade auftritt, gegen sich selbst Opposition zu machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat den BIH-Verkauf gestoppt, weil er deren Wohnungsbestände nicht mitverkaufen wollte, oder waren dafür Mängel im Vertragsentwurf des Finanzsenators maßgeblich?
2. Welches alternative Konzept hat der Senat für den zukünftigen Umgang mit den Immobilienfonds der BIH und den Kosten der Risikoabschirmung entwickelt?
Nachdem der Finanzsenator jetzt gesagt hat, es sei ein sehr guter Kaufvertrag gewesen, mit dem wir das Problem der Risikoabschirmung überzeugend hätten lösen können, möchte ich von Ihnen gern wissen, wie Sie dann den Widerstand in Ihrer Partei beurteilen, der diesen Vertrag offenkundig zu Fall gebracht hat,
angesichts der Tatsache, dass wir in den nächsten 15 Jahren rund 150 Millionen Euro pro Jahr aus dem Haushalt werden zuschießen müssen, –
Das ist immer noch eine Frageform! – was sich auf insgesamt 2 Milliarden Euro mindestens – –
Jetzt haben Sie so viel gesagt, dass ich die Frage noch mal von vorne stelle.
Herr Präsident! Das ist eine kurze und klare Frage. – Ich möchte von Herrn Nußbaum wissen: Wie bewerten Sie den Widerstand in Ihrer Fraktion – –
Nein!
angesichts der Tatsache, dass uns die Fortsetzung der Risikoabschirmung in den nächsten 15 Jahren rund 150 Millionen Euro jährlich, mithin gut 2 Milliarden Euro Steuergelder kosten wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Gaebler! Der Herr Wowereit hat damals, als die Vorgänge bei der HOWOGE aufkamen, gesagt: Das System ist in Ordnung, es hat Regeln, und bei Verstößen wird reagiert. – Lieber Herr Gaebler! Lieber Herr Wowereit! Das System ist eben nicht in Ordnung, und bei Verstößen wird eben nicht reagiert. Seit wir die Situation haben, dass offenkundig Mitglieder des Senats schon seit Juni 2006 spätestens über die Vergabepraxis der HOWOGE Bescheid wussten, wissen wir auch, der rote Filz reicht bis in den Senat. Dieses näher zu untersuchen, daran werden Sie uns nicht hindern.
Lassen Sie sich mal von der Vielzahl der Fragen nicht täuschen! Von verschiedenen Seiten her verdichtet sich das zu einer einzigen Situation, nämlich zu der Sitzung des HOWOGE-Vorstands mit den Eigentümern am 9. Juni 2006. Da waren anwesend die beiden damaligen Vorstände Herr Adam und Herr Kirschner. Da waren anwesend die beiden Senatoren Herr Sarrazin und Frau Junge-Reyer. Da war anwesend die Frau Staatssekretärin Thöne. Da war anwesend der Abteilungsleiter Herr Schulgen. Da war anwesend der Herr Brand von der Stadtentwicklungsverwaltung. Und da war anwesend die Frau Kuban, Aufsichtsratsvorsitzende der HOWOGE. Ich frage Sie mal: Gibt es da irgendjemand dabei, der kein SPD-Parteibuch hat? – Ich glaube nicht. Vielleicht einer!
Wir werden das feststellen. Und dort wurde über eine Vergabepraxis diskutiert, die Herr Sarrazin meiner Ansicht nach in seinem Schreiben im Großen und Ganzen richtig wiedergegeben hat oder die ich auch in der Darstellung von Herrn Hillenberg aus der „Berliner Zeitung“ vom 22. Februar 2010 zusammenfassend zitieren kann und darf. Auf die Frage, wie die Auftragsvergabe bei der HOWOGE lief, hat Herr Hillenberg dort geantwortet:
Die hat aufgrund ihrer guten Erfahrung einen Stamm von Ingenieurbüros. Natürlich hätte die Howoge jedes neue Projekt per Annonce ausschreiben können, aber dann hätten sich halt auch die Büros beworben, die dort schon arbeiten. Also sparte man sich diesen Schritt.
Das ist genau das, was auch das Einladungsschreiben zu diesem Treffen am 9. Juni 2006 beschreibt und was Herr Sarrazin meiner Ansicht nach völlig richtig gelesen und
interpretiert hat. Dann haben wir aber eine immer noch amtierende Senatorin, Frau Junge-Reyer, die den Eindruck erweckt: Nö, sie habe dieses Einladungsschreiben, das wir ja kennen, nicht so verstanden wie Herr Sarrazin und wie Herr Hillenberg, die die Praxis meiner Ansicht nach richtig verstanden haben. Dabei hat diese Senatorin an der Sitzung teilgenommen, wo man noch Fragen zu diesem Schreiben stellen kann, wo es noch einen Vortrag gibt. Und danach sagt sie immer noch: Nö, weder ihr noch ihren Mitarbeitern Brand und Schulgen ist der Gedanke gekommen, dass die von der HOWOGE beschriebenen Verfahrensweisen nicht in Ordnung wären und ab einer bestimmten Größenordnung sogar rechtswidrig sind. – Das kann man so nicht stehen lassen. Es ist das gute Recht dieses Parlaments – welchen Monat wir auch immer schreiben und wann auch immer Wahlen sein werden –, diesen Vorgang aufzuklären.
Ich zitiere abschließend noch mal Frau Junge-Reyer aus der dpa-Meldung vom 25. Februar 2010. Da hat sie gesagt:
Wir haben ein massives Interesse an schneller und intensiver Aufklärung ohne Ansehen der Person.
Genau das werden wir miteinander machen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Frau Kolat! Wir sind jetzt weitgehend unter uns,
deswegen habe ich überhaupt keine Lust auf diese ideologische Sichtweise. Das ist offensichtlich das Einzige, was Sie können.
Angesichts der Menge von Legenden werde ich die Redezeit dazu benutzen zu erklären, worüber wir hier überhaupt reden. Ich will mal an einem Beispiel klarmachen, warum das alles so schwierig geworden ist, und zwar an den Zwischenrufen gegen Herrn Brauner, die nur zum Teil berechtigt sind. Herr Zimmermann – damit fange ich an – hatte in der „taz“ erklärt – fälschlich, würde ich sagen –, der Kauf der Fondsanteile dürfe bei dem Schaden nicht mitgerechnet werden, denn dafür hätten wir einen Gegenwert bekommen.
Dazu stellt Herr Brauner – und übrigens auch der Finanzsenator vorhin in seiner Rechnung – völlig richtig fest, wenn der Gegenwert in einem überschuldeten Immobilienbestand bestehe, ohne dass man wisse, wie die Überschuldung weggehe, habe man keinen Gegenwert dafür bekommen. Sie, Herr Brauner, haben aber vergessen, dass so oder so Gegenstand der Risikoabschirmung ist, dass die Anteilszeichner am Ende ihre Anteile an uns zu 100 Prozent zurückgegeben hätten – so das Andienungs
recht –, sodass es vielleicht, wenn man 68 Prozent statt 100 Prozent bekommt, doch einen Sinn macht, sie gekauft zu haben. So kompliziert ist das hier. Und es existieren ohne Ende auf allen Seiten falsche Meinungen über die Risikoabschirmung. Ich lasse es mal bei dem einen Beispiel.
Zweiter Punkt – der Finanzsenator hat das auf den richtigen Begriff gebracht –: Den ursprünglichen Wert der Bankgesellschaft Berlin und das Volksvermögen, das dort drin war, haben wir inzwischen für die Risikoabschirmung draufgehen lassen müssen. Möglicherweise kommen – ich bleibe mal dabei – noch 2 bis 3 Milliarden Euro dazu. Insofern kann von einem guten Geschäft, das Herr Landowsky uns hinterlassen habe, keine Rede sein. Es ist aber auch keine Goldgrube, aus der Frau Kolat und ihre Kumpane Honig saugen könnten, sondern es ist der Versuch, möglichst unschädlich eine Verlustsituation abzuwickeln.
Dazu hat uns der Finanzsenator gesagt, er habe eine Möglichkeit gefunden, mit einem Investor, den wir nicht kennen – wir haben nie irgendwas gesehen, insofern muss es beim Fragestellen bleiben –, einen wasserdichten Vertrag abzuschließen, der uns von den weiteren Risiken befreit hätte. Laut Zeitung – da gebe ich Ihnen recht, Herr Brauner – sah das auch so aus, und laut Folien, die herumflogen, sah das auch so aus. Einen Vertragstext hat aber niemand gesehen und haben wir nie prüfen können.
Unterstellt, das war so, wie der Finanzsenator sagt, ist die Frage von Herrn Brauner völlig berechtigt: Wenn es ein Transparenzgebot gibt, wie kann man dann überhaupt Millionen-Euro-Verträge aushandeln, die dann an dieser Stelle scheitern? Das weiß man eigentlich vorher, werter Herr Nußbaum!
Ich denke, das hängt damit zusammen, dass unser Informationsfreiheitsgesetz diesen Weg, diesen Vertrag ausschließlich vertraulich zu verhandeln, offengelassen hat, denn es nimmt – gegen den Willen der Grünen-Fraktion – aufgrund Ihrer Intervention, meine Damen und Herren von der SPD, Wohnungsbestände und Immobilienfondsgesellschaften ausdrücklich von diesem Offenlegungsgebot aus. Daraus, dass Sie jetzt über das Gesetz hinaus ganz allgemein von Transparenz reden, was Ihnen sonst nicht so besonders am Herzen liegt, ziehe ich den Schluss, dass Herr Brauner recht hat: Hier ist der Finanzsenator am linken Stammtisch und dessen Unvernunft in der SPD aufgelaufen, denn gesetzlich geboten war das nicht.
Nun hatten Sie noch ein Argument, und das Argument waren Wohnungsbestände. Wenn ich die Wohnungsbestände der Immobilienfonds durchprüfe, dann gibt es darin einen Teil – das ist aber nur eine Teilmenge, ein großer Teil nicht, auch nicht in Berlin –, da könnte man
wohnungspolitisch zu der Auffassung kommen, dass man damit vielleicht etwas machen könnte – so wie man mit anderen Wohnungen, die man von privaten Hausbesitzern kaufen könnte, theoretisch auch etwas machen könnte. Jetzt hat sich aber alles auf dieses Objekt Immobilienfonds, das uns gar nicht gehört, konzentriert. Aber schön! Dann hätten Sie aber – und das haben Sie bis heute nie geschafft – einen Weg aufzeigen müssen, wie man überhaupt an diese Wohnungen herankommt und wie man eine Situation schafft, dass die verbliebenen Zeichner mit ihren Rechten, die es uns nicht erlauben, diese Wohnungen einfach mal so für den Landesbestand zu erwerben, wie man diese Zeichner aus den Fonds entfernt oder herauskauft oder was auch immer. Auf diese zentrale Frage habe ich von Ihnen bis heute keine Antwort gehört. Dann bleibt es aber dabei, dass zu diesen Wohnungen, die Sie thematisiert haben, kein realistischer Weg führt. Dazu sage ich Ihnen, Frau Kolat, ich verstehe gar nicht, warum Sie sich an solch einem komplizierten Objekt, für das Sie keine Lösung haben, verheben und nicht mit uns zusammen in den Erwerb und Aufkauf der sozialen Wohnungsbaubestände einsteigen, die infolge des Entzugs der Anschlussförderung notleidend geworden sind oder bankrott gehen.
Da haben wir riesige Bürgschaftssummen im Haushalt stehen, da muss man ungefähr 20 Prozent Geld drauflegen, und dann hat man die Dinger. Es ist tausendmal einfacher – das predigen wir Ihnen seit acht Jahren –, auf diesem Weg öffentliche Immobilenbestände für Wohnungspolitik zu bekommen, als sich – völlig verrückt! – an der BIH verheben zu wollen und keine Lösung zu haben, wie man als Land Berlin überhaupt eigentumsrechtlich an die Objekte in den Fonds herankommt.
Jetzt warte ich immer noch auf Ihre Ratschläge. Denn für den Stand-alone-Weg, den wir jetzt vor uns haben, ist es immer noch entscheidend, wie ich mit den verbliebenen Anliegern fertig werde, selbst wenn es nachher mit dem harten Kern nur noch 5 Prozent sind. Solange die Anleger da sind, bin ich immer noch nicht frei, muss das Geschäft immer noch in dieser Fondsstruktur machen, kann immer noch nicht abverkaufen, wie ich möchte, kann immer noch nicht umgruppieren, wie ich möchte, kann dieses alles nicht. Und da warte ich die ganze Zeit auf Ihren Vorschlag. Ich vergrübel mir seit Jahren über diese Frage den Kopf und gebe Ihnen ehrlich zu: Eine politisch verantwortbare Form dafür habe ich für mich nicht gefunden. Ich bin für jede Idee dankbar. Aber Sie haben sich vier Jahre lang jeder Diskussion über eine Strategie für den Stand-alone-Fall, den Plan B, verweigert und immer nur vom Verkauf gesprochen.
Drittens sind wir – damit will ich das heute abschließen – vor der Situation, dass wir investieren müssten, was eine Menge Geld kostet. Ich sage noch mal: Als die Risikoabschirmung beschlossen wurde, waren in den 21,6 Milliarden Euro 5 Milliarden Euro für Revitalisierung, sprich Investition in die Bestände, vorgesehen. Nichts davon
haben wir gemacht. Man muss das nicht alles nachholen, aber es ist ein Hinweis, wie groß der Investitionsbedarf in den kommen 15 Jahren sein wird. Und da habe ich von Ihnen noch nichts gehört, wie wir das alles aus dem Haushalt, der angespannt ist bis zum Gehtnichtmehr, unter den Bedingungen der Schuldenbremse finanziert kriegen. Das ist die glorreiche Alternative, die Sie da aufgemacht haben, wir marschieren allein weiter. Und dann gibt es immer die Diskussion, wir können ja einzelne Häuser verkaufen. Das habe ich hier beim letzten Mal auch schon gesagt: Wir können in der Regel nur verkaufen, wenn wir gleichzeitig aus dem Landeshaushalt in die Fonds den Barwert aller ausstehenden Mieterträge, die für diese Objekte prospektiert worden sind, einzahlen. Geht das mal in Ihre Köpfe? Dazu sage ich Ihnen, dass momentan eine Verkaufsaktion ansteht – ich will das hier nicht weiter vertiefen, das können Sie mit Ihren Vermögensausschussmitgliedern bereden –, die dazu führt, dass wir Zahlungen zu machen hätten, die unseren Haushalt komplett sprengen, die niemand im Jahr 2012 hier in der Lage ist aufzubringen. Auch dafür haben Sie bisher überhaupt keine Idee, wie Sie das machen sollen, und ich weiß das erst seit Mittwoch, und ich bin völlig entsetzt, weil ich auch dazu keine Lösung habe.
Um es abzuschließen: Sie haben uns meiner Ansicht nach mit dieser Entscheidung – ich weiß nicht, ob der Verkauf gangbar war, wir haben ihn ja nicht prüfen können – ohne hinzugucken in eine Situation gebracht, die sich im Augenblick als kaum handhabbar darstellt und wo wir miteinander ganz schwer Gehirnschmalz werden anwenden müssen, damit wir irgendwie halbwegs, ohne komplett Schiffbruch zu erleiden, zurechtkommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Frau Kolat! Fangen wir mal mit der Liquidität an! Alle Fonds waren am Anfang natürlich mit einer Liquiditätsreserve ausgestattet.
Alle Fonds waren mit einer Liquiditätsreserve ausgestattet. An die kommen Sie auch nicht einfach ran. Und die können Sie auch nicht in eine BIH-Liquiditätsreserve umdefinieren.
Weil die auch ein Teil der prospektierten Zusage ist und genauso in den Fonds garantiert ist! In den Fonds ist garantiert, dass nach der prospektierten Einnahme- und Vermögenssituation verfahren wird. Das ist das Wesen dieser Risikoabschirmung. Sie können dann vielleicht irgendeinen Beschluss fassen, Sie nehmen was aus der Liquidität raus. Da die z. T. aber dazu da ist, die Kredite der Fonds zu bedienen, müssen Sie dann aus dem Landeshaushalt das gleiche Geld praktisch wieder zuführen, um die Kredite zu bedienen. Sie schieben praktisch liquide Mittel hin und her, aber Sie haben unterm Strich natürlich keinen einzigen Euro mehr oder weniger, egal wie Sie das buchen.
Insofern gucken Sie da meiner Ansicht nach ein bisschen oberflächlich hin. Dann könnte noch sein, dass durch die Gelder, die in die BIH geschoben worden sind, die BIH, sagen wir mal, in diesem oder im nächsten Jahr in der Lage ist, sich z. T. aus eigenen Mitteln daran zu beteiligen,
dieses Milliardenproblem der Risikoabschirmungskosten zu bezahlen. Das mag sein. Das wird aber den Haushalt um eine enorme dreistellige Millionensumme überhaupt nicht herumbringen, für die Sie keine einzige Idee haben, wo man die denn einsparen soll. Sie werden sich dann von der Regierung verabschieden und uns das überlassen, das an der Schule oder sonstwo abzuziehen, um sich dann hinzustellen und zu sagen, wir seien ein asozialer Verein.
Das ist die Art, wie Sie sich das vorstellen. Das haben Sie sich nicht im Geringsten zu Ende überlegt. Besonders hübsch finde ich natürlich die Nummer: Ja, ich, Dilek Kolat, kaufe die restlichen Anteilseigner raus. – Nach den bisherigen Quoten müssen Sie gut 200 Millionen auf den Tisch legen. Haben Sie die Zeichner mal gefragt, ob sie 400 Millionen wollen? Würde ich mal annehmen, ist das Mindeste.
Vielleicht sind es auch 500 Millionen. Die würden Sie alle bezahlen? Ich sage Ihnen mal, dazu sagen das Risikoabschirmungsgesetz und die Landeshaushaltsordnung: Njet. Solche Sachen machen wir nicht. Und das finde ich auch moralisch völlig korrekt. Wenn Sie glauben, das so werden machen zu können, ist Ihre ideologische Drehleiter im eigenen Kopf schon so weit gegangen, dass Sie sich jeder Erpressung von diesen Leuten beugen,
bloß damit sie angeblich nachher einen Weg hätten, an eine Wohnung zu kommen, die Sie dann nicht mehr bezahlen können, –
weil Sie ein völlig unmoralisches Angebot von Erpressern angenommen haben. Dann tun Sie mir echt leid. Dann haben Sie jede moralische Qualität verloren, mit uns hier über die Art und Weise, wie man dieses Bankendesaster bewältigt, noch zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Isenberg! Sie wollen über Dioxineier reden, während Ihre Senatorin in der Zeitung sagt, dieses Problem gebe es in Berlin gar nicht. Wir Grünen finden, wir sollten uns mit Berliner Problemen beschäftigen und uns dringend über das Stück aus dem Tollhaus unterhalten, dass die Regierungskoalition rund um den geplanten Verkauf der Berliner Immobilienholding zur Aufführung bringt.
Der Bankenskandal hat Sie, meine Damen und Herren von SPD und Linkspartei, überhaupt erst an die Regierung gespült – seine Bewältigung entscheidet zu einem guten Teil über Ihre Regierungsfähigkeit.
Statt Regierung bieten Sie uns ein wirres Affentheater, das auf der Klausurtagung der SPD am letzten Wochenende seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat. Dabei stehen, wie wir alle wissen, Milliarden Euro auf dem Spiel, die das Pleiteland Berlin nicht einfach aus dem Ärmel schüttelt. Was Sie da aufführen, das nennt man organisierte Verantwortungslosigkeit!
Herr Wowereit! Herr Isenberg hat behauptet, der Senat stünde unter Ihrer Leitung.
Bestimmen Sie eigentlich noch die Richtung der Politik, wie es in der Verfassung steht? Oder Herr Nußbaum: Sind Sie ein Finanzsenator mit Durchsetzungskraft wie ihn das Pleiteland Berlin braucht oder bloß ein Dienstleister, der unverbindliche Vorschläge unterbreitet?
Und dann Herr Müller! Herr Müller! Sind Sie eigentlich noch Vorsitzender der SPD-Fraktion, oder heißt der inzwischen Müller, Stroedter, Kolat oder sonst wie?
Als Opposition weiß man gar nicht mehr, wen man kritisieren soll – das ist auch eine Wahlkampftaktik!
Mehr als 4 Milliarden Euro hat das Bankendesaster die Steuerzahler bereits gekostet, und mit 2 bis 3 weiteren Milliarden Euro Verlust muss gerechnet werden, wenn wir nicht entschlossen gegensteuern. Einzig Klaus Landowsky und eine Gruppe von Abgeordneten, die sich zum linken Flügel der SPD erklärt hat, wittern in den Immobilienfonds der BIH eine Goldgrube. Warum Herr Landowsky das sagt, ist leicht nachzuvollziehen, warum aber Frau Kolat, Herr Saleh oder Herr Schneider mit Lando Händchen halten, das ist schon schwerer zu erklären und vermutlich nur aus den Untiefen der Machtkämpfe in der SPD zu verstehen.
Es ist grotesk: Aber offenbar besitzt die in der Sache ahnungslose linke Clique innerhalb der SPD die Macht, den Regierenden Bürgermeister und seinen Finanzsenator am Nasenring herumzuführen. Als Folge davon steht Berlin in einer Schicksalsfrage, die uns seit zehn Jahren bedrückt, politisch ohne Führung da.
Deshalb würden wir uns heute gerne über die verworrenen Alternativen unterhalten, die Sie den Berlinerinnen und Berlinern anbieten. Auf der einen Seite krallt sich der linke Flügel an den Wohnungsbeständen fest, die sich in den Immobilienfonds angesammelt haben, und unterschlägt dabei, dass sie nicht Berlin allein gehören, sondern dass wir uns das Eigentum mit Zeichnern, die sich als hartnäckig und gierig erwiesen haben, teilen müssen.
Auf der anderen Seite steht ein Finanzsenator, der agiert, als wäre er der Sportdirektor von Manchester City.
Dieser Verein macht nämlich auch einen Jahresverlust von 140 Millionen Euro, genauso wie die BIH. Da sagt der Trainer von Manchester City: „Was soll’s, das zahlt alles Abu Dhabi!“
Es mag sein, dass das der Beweis dafür ist, dass den Scheichs die Ölmilliarden locker sitzen. Aber bei Manchester City gibt es wenigsten Carlos Tévez oder Edin Dzeko – bei der BIH dagegen Aubis-Platte und Mutschler-Center, und das klingt weniger sexy.
Deswegen fragen sich nachdenkliche Leute schon, Herr Senator: Ist es wirklich so, dass – wenn wir die BIH in fremde Hände geben –, gesichert ist, dass der Berliner Steuerzahler nicht für die Verluste aufkommen muss, die die neuen Eigentümer produzieren?
Ist Ihnen klar, dass seit dem Volksbegehren zu den Wasserverträgen in dieser Stadt geklärt ist, dass es keine Geheimverträge mehr geben kann, bei denen die Konditionen und Akteure im Dunkeln bleiben?
Wir verlangen von Ihnen keine weiteren Folien und Behauptungen in Interviews, sondern dass endlich hier auf den Tisch des Hauses die Vertragsentwürfe kommen, damit wir deren Qualität am Text nachprüfen können!
Deswegen beantragen wir, heute über dieses Thema zu diskutieren, damit Licht ins Dunkel kommt und wir herausfinden können, ob die zwei Flügel in Ihrer Partei uns nicht in Wahrheit bloß vor die Wahl zwischen Pest und Cholera stellen, weil Sie eben bis heute keinen Weg gefunden haben, den Bankenskandal zu den Akten zu legen. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von uns hier eingebrachte Gesetzentwurf ist eine weitere Perle, wie ich glaube, in einer Kette von Beschlüssen dieses Abgeordnetenhauses, aber auch des Senats, die alle darauf gezielt haben, die Transparenz und die Kontrolle der Landesunternehmen Berlins zu verbessern.
Diesmal geht es darum, immer noch unbefriedigende Regelungen über die Offenlegung der Gehälter von Aufsichtsräten, Beiräten, vor allem aber Vorständen und Managern der öffentlichen Unternehmen, aber eben auch von Stiftungen und am Ende auch von uns abhängigen Zuwendungsempfängern so darzustellen, dass tatsächlich erkennbar wird, was der Einzelne verdient, was der Einzelne an Zusatzleistungen bekommt und der Einzelne an Versprechen für die Zukunft bekommen hat. Wir wollen, dass erkennbar wird, was erfolgsunabhängig an diesen Zahlungen ist und erkennbar wird, was erfolgsabhängig an diesen Zahlungen ist und der unbefriedigende bisherige Zustand aufgeräumt wird. Das ist der Gegenstand unseres Gesetzesvorschlags.
Ich habe gesagt, dass es eine Perle in einer Kette ist und möchte daran erinnern, dass alles mit einem Antrag von uns begonnen hat, der „Transparenz und Kontrolle durch wirksames Beteiligungsmanagement“ hieß und aus dem Jahr 2003 stammt. In diesem war zum ersten Mal der Gedanke enthalten, dass die öffentlichen Unternehmen durch Zielsetzung und Zielvereinbarung gebunden werden sollen. Sie sollten durch ein kennziffergestütztes Kontrollsystem und einen dazu einzurichtenden Aus
schuss des Parlaments kontrolliert werden. Die gesamten Regelungen des sogenannten German Corporate Governance Kodex sollten auf die Landesunternehmen übertragen werden, um ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten.
Das war damals auch aus der Verzweifelung der Situation die Grundidee. Sie hat hier im Abgeordnetenhaus breite Unterstützung gefunden. Die Beratungen haben ungefähr ein Jahr in Anspruch genommen. Dann gab es einen ersetzenden Antrag der Fraktionen von SPD und damals noch PDS. Der stammt aus dem Mai 2004. In dem ist das heutige parlamentgemachte System errichtet worden und festgehalten worden, dass dieses Parlament verlangt, dass der Corporate Governance Kodex für alle öffentlichen Unternehmen zur Anwendung kommt.
Der Senat hat darauf reagiert und ist diesem Ansinnen gefolgt. Für uns ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, dass er ein Vergütungs- und Transparenzgesetz vom 23. September 2005 vorgelegt hat. Das Abgeordnetenhaus hat das so beschlossen. Wir haben in den Folgejahren jedoch feststellen müssen, dass der Landesrechnungshof gesagt hat, dass die Art und Weise, wie hier Bezüge veröffentlicht werden, eigentlich nicht den Transparenzbedürfnissen entspricht, die die Öffentlichkeit, der Rechnungshof und das Parlament haben. Er hat es immer wieder kritisiert, zuletzt im Jahresbericht von 2008. Geändert hat sich dennoch nichts. Dieser Kritik ist nicht entsprochen worden. Tatsächlich hat uns dann der Senat im Jahr 2009 sowie im letzten Jahr erneut erklärt, er könne diese Dinge aus eigener Kraft innerhalb der Unternehmen nicht verbessern. Er sei auf die Zustimmung der Gremien dort und zum Teil auch der einzelnen Manager angewiesen. Daraufhin haben wir uns gedacht, dass wir an dieser Stelle das als Parlament gesetzlich regeln sollte.
Wir haben dann geguckt, was es woanders gibt. Und zu unser aller Erstaunen fand sich in NRW ein wirklich umfassendes, vorbildliches und wasserdichtes Gesetzeswerk,
von Schwarz-Gelb noch beschlossen, von Herrn Rüttgers und Herrn Pinkwart. Da haben wir gedacht, was Rüttgers und Pinkwart können, –
müssen Wolf und Wowereit auch können. Und wir haben dieses Gesetz in Anwendung auf die Berliner Verhältnisse hier vorgelegt. –
Einen Satz bitte noch, Frau Präsidentin, ganz kurz, weil gestern plötzlich ein Ersetzungsantrag vonseiten der Koalition kam. Ich könnte dazu einiges sagen, tue das jetzt aber nicht. Ich muss sagen, ich freue mich, dass Sie reagieren. Die Provokation ist angekommen. Sie sehen sich genötigt, auch selbst eine Regelung vorzulegen. Der Entwurf von Rot-Rot ist allerdings eine Verwässerung.
Das Ding ist so liederlich,
dass wir unverändert der Meinung sind, der Ursprungsantrag ist der richtige, und wir sollten bei dem bleiben.
Werte Frau Kolat! Dann würde ich Sie bitten, wenigstens zu begründen, warum es nicht mit unserem Antrag geht.
Ihrer ist mit schnellster Nadel gemacht worden. Das stelle ich nur einmal fest, gerade weil Herr Gram da sitzt. Das wird Ihnen dann auch auffallen, dass sich die Koalition überhaupt nicht auf eine Änderung der LHO in der letzten Fassung bezieht. Die stammt vom 19. März 2009, wie es bei uns korrekt steht. Weil sie den Kopf nicht geändert haben, beziehen sich SPD und Linke auf die Fassung vom 23. September 2005. Daran merkt man, dass Sie eine Nacht-und-Nebel-Aktion gemacht haben, was man dem ganzen Antrag auch sonst anmerkt.
Ich wollte von Ihnen gerne wissen, warum Sie zum Beispiel nicht in der gleichen Art und Weise wie wir die Aufgliederung und Erfassung der Gehälter gemacht haben, sondern stattdessen einer juristischen Auslegungsvielfalt erneut großen Raum einräumen. Das ist bei Ihnen äußerst interpretationsfähig. Und vor allem fehlt bei Ihnen sogar die klare Anweisung, erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten auseinanderzuhalten, was bekanntlich nicht dasselbe ist wie Gewinnbeteiligung, wie es bei Ihnen steht.
Ich verstehe nicht, warum Sie die bei uns und eben in NRW enthaltenen Zahlungen an frühere Mitglieder dieser Gremien gar nicht berücksichtigen. Gibt es da etwas aus Ihrer Geschichte zu verbergen? Oder warum tun Sie das nicht? Oder ist das nur Schlamperei?
Schließlich verstehe ich nicht, warum Sie sich unserem Vorschlag nicht anschließen – Frau Kolat, auch das könnten Sie mir einmal erklären –, ein Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen zu machen, weil das Betriebe-Gesetz nur BVG, BWB und BSR umfasst, alle anderen öffentlichen Unternehmen nicht, z. B. das ITDZ oder die Stiftungen öffentlichen Rechts, was nur ein eleganterer Name für Anstalten öffentlichen Rechts in den Bereichen Kultur oder Umwelt ist, wo das besser aussieht. Diese Dinge, wo ich wesentliche Unterschiede erkenne, würde ich Sie bitten uns zu erklären.
Was ist der Ratschluss dahinter, der es erforderlich gemacht hat, auf die Schnelle einen eigenen Gesetzentwurf zu machen? Ich kann in dem keine Verbesserungen erkennen, sondern es wird lückenhafter und unübersichtlicher. Ich glaube, das ist in unserem Entwurf, wie gesagt,
besser gelöst. Wenn Sie uns das hier begründen würden, wäre ich Ihnen dankbar.
Dann eine Kurzintervention, damit es nicht heißt, man rufe da nur von hinten. Frau Matuschek! Seit zwei Jahren halten Sie hier – ich sage es jetzt extra vornehm – einen affirmativen Beitrag nach dem anderen,
erklären uns, die Welt sei in Ordnung, bei der S-Bahn und beim öffentlichen Nahverkehr, wie wir es ja jeden Tag erleben. Seit zwei Jahren erklären Sie uns, die Politik Ihres Senats in dieser Frage sei in Ordnung und dazu gebe es keine Alternative, das sei alles bestens und das müsse man so fortsetzen. Und bei jedem, der einen alternativen Vorschlag macht, kritisieren Sie die Nachteile, die der Vorschlag hat, die jeder Vorschlag hat.
Tatsache aber ist, in den zwei Jahren haben Sie nichts bewegt, nichts fertiggebracht, nichts gebessert und arbeiten sich stattdessen hier an denjenigen ab, die Ihnen einen Vorschlag dafür machen, wie man Bewegung in die Sache bringen kann.
Da streiten wir seit zwei Jahren um den Punkt, dass eine Kündigung des Vertrags mit der S-Bahn notwendig ist, um überhaupt etwas zu erreichen.
Dass Sie damit nicht bis morgen etwas erreichen, –
das wissen wir. Dass Sie dann eine Situation haben, wo sie nicht einfach die Kürzungen am Vertrag durchführen können,
das wissen wir auch. Daraus machen Sie dann gleich, es wird teuerer.
Nein! Die Kehrseite ist, dass die S-Bahn ähnlich wie im Gebührenrecht dann die real entstandenen Kosten offenlegen und gegen uns geltend machen muss.
Dazu sagen wir sehr richtig: Die legt nicht einfach die Bahn fest,
sondern die sind nachprüfbar. Dann kriegen Sie andere Akteure wie die Netzagentur mit ins Spiel, dann kriegen Sie eine andere Diskussion.
Ob Sie dann am Ende als der große Sieger dastehen werden, ist die Frage.
Aber eines, Frau Matuschek, abschließend noch zur Frage des Wettbewerbs: Sie sollten wenigstens vier regionale Gebietsmonopole in der Stromversorgung, die es in der Bundesrepublik Deutschland als kommunale und private und gemischte wie RWE schon immer gegeben hat, auseinanderhalten können und von einem oligopolistischen Wettbewerb – das ist immerhin noch einer – auf europäischer Ebene im Verkehrsbereich unterscheiden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Herr Buchholz! Das war eine reife schauspielerische Leistung.
Das qualifiziert Sie für einen Vertrag beim Schauspielhaus, aber nicht für ein Parlamentsmandat.
Wir haben hier beim letzten Mal in der ersten Lesung – vielleicht hätten Sie besser wieder Herrn Zackenfels reden lassen sollen – eine Situation gehabt, das wir uns alle – bis auf die FDP – einig waren zu sagen: Wir wollen eine Erhöhung der Vergnügungsteuer, und wir wollen ein Spielhallengesetz. Dies war ein Paket. Es wurde ergänzend gesehen. Dabei waren wir uns alle weitestgehend über die Problematik, die Gegenmittel und die damit einhergehenden Härten für die Menschen, die von diesem Gewerbe leben, einig, und wollten das gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Nun hatten wir gestern im Hauptausschuss in der Tat die Situation, dass ich – nichtsahnend, was ich damit anstellen würde –
zu diesem Punkt den Senat gefragt habe: Wie weit sind Sie denn mit Ihrem Entwurf für das Spielhallengesetz?
Dann habe ich gedacht, ich bekomme so etwa die Antwort: In vier Wochen sind wir dann so weit. Oder: Das wissen wir nicht so genau, aber bald, jedoch gibt es noch diese und jene juristische Frage zu prüfen. – Damit wären wir alle wahrscheinlich zufrieden gewesen und hätten mit großer Mehrheit die Erhöhung der Vergnügungsteuer beschlossen.
Dann kommt aber von dem dort sitzenden Vertreter des Senats als Antwort: Das wissen wir nicht. Das dürfen Sie uns nicht fragen. Wir sind die Finanzverwaltung. Das weiß vielleicht die Innenverwaltung. Die ist aber jetzt nicht da. – Da habe ich dann gesagt: Dann hätten Sie sich vielleicht mal vorher erkundigen sollen, weil wir uns alle darüber einig waren, dass dies ein Paket ist, bei dem wir erst die Vergnügungsteuer machen und dann das Spielhallengesetz. Und dies war bereits ein Zugeständnis der CDU, die die ganze Zeit herumlief und sagte, das muss andersherum sein. Aber Sie waren schlichtweg nicht auskunftsfähig.
Dann begann dort eine ganz wilde Debatte, aus der man erkannte, dass sich Ihr kleiner Koalitionspartner weder bei einem Spielhallengesetz im Klaren ist noch das Vergnügungsteuergesetz so will, wie es heute vorliegt, und Reden hält, die im Wesentlichen dazu geeignet sind, den hinten im Raum sitzenden Vertretern der Automatenwirtschaft und der Spielhallen – eifrig mitschreibend – die Argumente zu liefern, dass der Gesetzgeber aus völlig sachfremden Erwägungen dieses Gesetz erlässt – Argumente, die man vor Gericht gegen uns und dieses Gesetz verwenden kann. Genau das hat Frau Matuschek gestern getan. Und der Gipfel dieser Äußerungen war genau das: Was wollen Sie denn mit einem Spielhallengesetz? Wir werden die Kuh doch nicht schlachten, die wir mit dem Vergnügungsteuergesetz melken wollen. – Man wird hier doch wenigstens als Gesetzgeber auf die Lenkungswirkung achten müssen, die zumindest in der Vorlage – zur Beschlussfassung – noch angelegt ist.
Das sagen Sie! Ich sage: Da ist zumindest dahin gehend kalkuliert – zum Thema Abzocke –, dass eine Erhöhung auf 20 Prozent, so wie ich das nach den Daten, die wir bekommen haben, nachgerechnet habe, etwa 35 Millionen Euro Einnahmen bringen würde. Es werden aber nur 25 Millionen Euro prognostiziert, was mit einem Rückgang des Gerätebestandes in nicht unerheblicher Weise einhergehen würde.
Ja, bitte!
Ja! Das habe ich gegenüber der Zeitung auch gesagt. Ich sage Ihnen jetzt aber noch etwas: Was Sie in der „Bilderzeitung“ erzählen, ist für parlamentarische Vorgänge völlig unerheblich.
Gesetzesentwürfe aus Ihrer Fraktion, die in der Zeitung stehen, aber hier nicht vorliegen, hier zum Argument zu machen und die umgekehrte Frau Hiller zu spielen – die Linken da drüben haben es ja, und die „Bild“-Zeitung hat es auch, und da ist es irgendwie bei den Linken steckengeblieben, und das kann man dem Ausschuss nicht sagen –,
das hier dann zu erzählen und gegen die Opposition zu verwenden – – Nee, Herr Buchholz, das ist eine Art und Weise, die ist unter aller Kanone!
Da kann ich Ihnen nur sagen, was für unsere Fraktion – wir haben lange überlegt und gerätselt – seit gestern im Hauptausschuss die Konsequenz dessen ist. Es ist hier nicht klar, ob von Ihnen ein irgendwie geartetes, brauchbares Spielhallengesetz zügig im Anschluss an diesen Steuerbeschluss von heute auf den Weg gebracht wird und dass es zu Ihren fünf Maßnahmen – vor allem die zwei, die man selbst machen kann – wirklich kommt. Das ist nicht klar und durch Ihre Auskünfte fragwürdig geworden. In das Chaos, das Sie miteinander in der Koalition haben, und in die Gefährdung dieses Vergnügungsteuergesetzesbeschlusses von heute vor Gericht lassen wir uns als Grüne nicht mit hineinziehen.
Deswegen wird es bei uns – im Unterschied zu dem, was wir ursprünglich vorhatten, nämlich eine Zustimmung – eine Enthaltung geben,
weil wir nicht bereit sind, in dieses absaufende Boot von Rot-Rot einzusteigen, nach der Performance, die Sie hier geliefert haben.
Sie hätten einfach nur verlässlich – im Sinne der Debatte hier in der ersten Lesung – weiterarbeiten müssen. Dann wäre alles hier miteinander gegangen. Aber seit man nicht weiß, ob von Ihnen ein Spielhallengesetz kommt und wie es aussieht, und Sie sich in der Frage untereinander nicht einig sind und sich sogar indirekt über die Bande bekriegen, können Sie von der Opposition nicht mehr erwarten, dass sie in ihr Regierungsboot steigt und Ihnen die höheren Weihen gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Appell von Herrn Zackenfels an die Betreiber der Spielbank in der Frage des klassischen Spiels mit Personal, die Mitarbeiter nicht einfach dadurch zu ersetzen, dass sie eine große Spielhalle mit Daddelautomaten werden, schließen wir uns ausdrücklich an.
Das war der Sinn und Zweck der Gesetzgebung, die wir einmütig im Parlament gemacht haben. – Das sehen Sie auch so, Herr Goetze, nicht?