Elke Breitenbach
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Das Telebussystem in Berlin besteht nun seit über
25 Jahren, und es lässt sich als erfolgreich bezeichnen. Vielen Menschen mit Behinderungen wurde damit erst Mobilität ermöglicht. Trotzdem ist der Telebus verbesserungswürdig. Die Kritik der Nutzerinnen und Nutzer – besonders hinsichtlich der Leerfahrten und Stillstandszeiten – ist berechtigt, ebenso die Kritik, dass Spontanfahrten nicht möglich sind.
Wir haben von Anfang an gesagt, dass Verbesserun
gen im Telebussystem nur durch Strukturveränderungen möglich sind und wir haben dies – im Gegensatz zu vorherigen Koalitionen – angepackt.
In zwei Wochen werden die entscheidenden Schritte
dieses Umstrukturierungsprozesses vollzogen. Zentral dabei ist die Verzahnung zwischen Sonderfahrdienst und ÖPNV. Das wird endlich dazu führen, dass sich die Bestellzeiten für den Sonderfahrdienst erheblich verkürzen und Spontanfahrten in Zukunft möglich sind. Wir haben ein Steuerungsinstrument eingeführt, dass die Nutzerinnen und Nutzer, durch eine differenzierte Eigenbeteiligung in Richtung ÖPNV lenken soll. Dabei wird es Sonderregelungen für Ehrenamtliche und Härtefälle geben und es wird dafür entsprechender Fonds eingerichtet werden. Die veränderten Strukturen werden dazu führen, dass der Telebus für die Nutzerinnen und Nutzer flexibler und bedarfsgerechter ist, und darüber hinaus wird er in Zukunft auch wirtschaftlicher sein.
Die hier vorliegenden Anträge von FDP und Grünen
haben sich durch die Realität erledigt, und man hätte sie auch zurückziehen können. Da dies nicht geschehen ist, werden wir ihnen nicht zustimmen.
Dass die Beförderung der Menschen mit Behinderun
gen besser organisiert werden kann, als es der BZA in Berlin in der Vergangenheit – im übrigen mit jahrelangem Gewähren-Lassen auch des rot-roten Senats – tat, das haben andere Städte längst bewiesen. Funkortung und Abrechnung über Magnetkarten ist anderswo schon länger üblich. Dass die Umstellung in Berlin so lange gedauert hat, liegt einzig und allein in der Verantwortung des Senats und ist, gelinde gesagt, ein Trauerspiel.
Da wurden Angebote von Firmen, die längst über die
nötige Technik verfügen, ignoriert und ausgeschlagen, es wurde zu lange auf die BVG als Partner gesetzt. Das späte Umschwenken und die Hilfskonstruktion über TELLUS, den Fahrdienst durch City-Funk ohne Ausschreibung anders zu organisieren, wäre nicht nötig gewesen, hätte die Senatsverwaltung die Signale der BVG rechtzeitig erkannt und sachgerecht reagiert. Eine befristete Ausschrei
)
Vizepräsidentin Michels
Dabei ist die Taktik des Senats immer dieselbe: Weg
von der einzelnen Projektförderung, hin zur undurchsichtigen Integration von einzelnen sozialen Leistungen. Gestern war es die Integration von Treffpunkt Hilfsbereitschaft in die Liga oder von SEKIS in die Stadtteilzentren, heute ist es die Integration des Telebusses in den ÖPNV. Hauptsache keine Verantwortung tragen. Sozialpolitisch kann man dem Senat nur ein Armutszeugnis ausstellen.
Wie will die PDS eigentlich mit dem Slogan einer so
zialeren Politik in den Bundestagswahlkampf ziehen, wenn sie in der Regierungsverantwortung eine sozialpolitische Katastrophenbilanz vorzuweisen hat? Warum haben sie den Telebus nicht gleich in die Liga-Verträge integriert? Das wäre doch nach ihrer Philosophie nur logisch gewesen.
(D
Mich ärgert aber besonders, dass persönliche Miss
stimmungen zwischen den Akteuren einen erheblichen Beitrag zu dieser Situation geleistet haben, und dies auf dem Rücken der Betroffenen. Ich denke nur an die Fehde zwischen der Leitung der BZA und der Senatsverwaltung. Die Senatsverwaltung hat die Unkenntnis der Senatorin und der Staatssekretärin brutal ausgenutzt und die Veränderungen konsequent betrieben. Wer hat hier eigentlich das Sagen – die Verwaltung oder die politischen Mandatsträger?
bung bis zum 30. Juni, wie von uns im März beantragt, wäre die wettbewerbsrechtlich saubere Lösung gewesen. Heute, also zwei Wochen vor der Abwicklung des BZA und der Übergabe des Sonderfahrdienstes ist es dafür nun allerdings zu spät. Wünschen wir also dem „mobil cab“ einen guten Start und den Menschen mit Behinderungen einen flexibleren und besseren Fahrdienst.
Noch aber haben wir Zweifel, dass der Namenswech
sel – vom „Telebus“ zum „mobil cab“ – auch hält, was er verspricht. Werden die Menschen, die einen Tür-zu-TürService inklusive Treppen- und Anziehhilfe brauchen, diesen auch wirklich erhalten? Wird der Härtefallfonds ausreichen, all den Menschen, die aufgrund ihres bürgerschaftliches Engagement – sei es im politischen oder kulturellen Bereich, ihre ehrenamtliche Arbeit weiterhin wie bisher ermöglichen? Wird das „mobil cab“ den Fahrdienst wirklich flexibler und kostengünstiger organisieren können? Ein Ja auf all diese Fragen wird darüber entscheiden, ob Menschen mit Behinderungen weiterhin im gleichen Umfang wie bisher am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Denn vergessen Sie nicht, dass die Koalition beim Sonderfahrdienst eine Kürzung um 5 Millionen € auf 7 Millionen € bis 2007 beschlossen hat. Gelingt es nicht, durch Optimierung der Disposition und Auslastung und bessere Routenplanung effektiver und wirtschaftlicher zu machen, sind Einschränkungen der Mobilität der Menschen mit Behinderungen unausweichlich. Das aber ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Berlin ist unter Rot-Rot der „Erklärung von Barcelona
die Stadt und die Behinderten“ beigetreten. Damit ist der Senat die Verpflichtung eingegangen, den Menschen, die auf Grund von Behinderungen öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, „ihre Mobilität vor dem gleichen Hintergrund zu gewährleisten, wie sie dem Rest der Bevölkerung zu Gute kommt". Diesen Anspruch müssen PDS und SPD erst noch einlösen.
Um die Mobilität der Menschen mit Behinderungen
zu sichern, sind insbesondere auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels noch erhebliche weitere Anstrengungen nötig, die Stadt und insbesondere den ÖPNV barrierefrei zu gestalten, das Angebot an behindertengerechten Taxen zu vergrößern und auch den neuen Fahrdienst „mobil cab“ besser mit dem ÖPNV zu vernetzen. Es gibt viel zu tun, packen Sie’s in Zukunft besser an!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann! Zur Rolle der CDU bei der Hartz-Gesetzgebung ist bereits einiges gesagt worden. Ich will das nicht noch einmal wiederholen.
Aus meiner Sicht würde Ihnen ein bisschen weniger Selbstgerechtigkeit ab und an einmal ganz gut tun.
Ich finde es aber in Ordnung, wenn man zu seinen Fehlern steht und Fehler gern rückgängig machen würde.
Wir brauchen kurzfristige Veränderungen bei der Hartz-Gesetzgebung, Veränderungen, die die Situation der Betroffenen verbessern. Auch wir, das wissen Sie alle, sehen großen Änderungsbedarf. Wir verhandeln gegenwärtig mit unserem Koalitionspartner einen entsprechenden Antrag. Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, sagen, dass wir an einigen Punkten von Ihren Forderungen nicht so weit entfernt sind. Beispielsweise betrifft dies die Angleichung der Regelsätze zwischen Ost und West sowie die Überprüfung der Höhe. Hier sind Änderungen wirklich nötig, denn die jetzige Regelung ist ungerecht und nicht armutsfest.
Ein zweiter Punkt ist die Forderung nach wirkungsvollen Steuerungsmöglichkeiten bei den so genannten Ein-Euro-Jobs. Auch das finden wir prinzipiell erst einmal richtig. Leider haben Sie in Ihrem Antrag nicht geschrieben, wie so etwas aussehen könnte. Aber vielleicht arbeiten Sie an dieser Stelle noch nach und machen konkrete Vorschläge im Rahmen der Debatte im usschuss. A
Es gibt unserer Ansicht nach aber noch weiteren zentralen Änderungsbedarf, den Sie in Ihrem Antrag leider nicht erwähnt haben. Dazu gehört die Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen und Vermögen, aber auch der gleichwertige Anspruch von Nichtleistungsempfängern und -empfängerinnen für alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Dazu gehört aber auch die so genannte 58er-Regelung, die in den alten Zustand zurückgeführt werden sollte.
Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag zurück. Sie fordern, dass die Zuverdienstmöglichkeit auf 30 % erhöht wird. Das hat mich überrascht. Bis vor kurzem sind Sie die Partei gewesen, die die Fahne des Lohnabstandsgebots hochgehalten hat. Wenn Sie jetzt aber diese Idee, die von der Bundespartei stammt, nachrechnen, werden Sie feststellen, dass Arbeitslosengeld-II-Berechtigte mit einem Minijob fast ein Einkommen in der Höhe eines Mindestlohnes
hätten. Wenn Sie so weit sind, dann springen Sie endlich. Beschränken Sie sich auf die richtige Forderung eines gesetzlichen Mindestlohnes, denn dann brauchen wir diese Zuverdienstregelung nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wegner, ich wollte Sie darauf hinweisen, dass wir die Wirtschaftsförderung, die Sie als ineffizient bezeichnet haben, aus Ihrer Zeit übernommen haben. Und wir verändern sie jetzt. Sie haben das nicht getan.
Ich erinnere zudem noch einmal daran, dass der Bund durch das Hartz-Gesetz die Verantwortung für die Arbeitslosen übernommen hat. Das war kein Versehen, sondern der politische Wille dieser Mehrheit, zu der wir als PDS nicht gehörten.
Noch ein Hinweis: In dem von Ihnen mitbeschlossenen Gesetz ist festgelegt, dass durch Ein-Euro-Jobs keine regulären Arbeitsplätze vernichtet werden dürfen. In dem Gesetz ist es – offensichtlich von Ihnen geduldet – für ausreichend erachtet worden, dass Ein-Euro-Jobs eingerichtet werden dürfen, wenn sie „zusätzlich“ und „im öffentlichen Interesse“ sind. Ich halte diese Definition nicht für ausreichend. Es war klar, dass es dadurch zu Problemen kommen würde, aber wir haben dem ja auch nicht zugestimmt.
Deshalb ist es jetzt auch notwendig, dass die Arbeitsgemeinschaften und die Regionalagenturen sich darum kümmern. Dafür haben auch wir – die einzelnen Parteien – eine Verantwortung, denn auch von uns sitzen Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten der Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung dafür tragen, dass es einen korrekten Umgang mit den MAEs gibt.
Hartz IV schafft keine Arbeitsplätze, und diese Illusion dürfte jetzt auch gescheitert sein. Notwendig sind andere Maßnahmenpakete. Darüber hat der Kollege Hoff schon gesprochen. Allerdings ist es notwendig, dass es bei Hartz kurzfristig Veränderungen gibt, die die Situation der Betroffenen verbessern. Die Probleme sind bekannt, sie wurden teilweise auch genannt. Ich hätte mir heute vom Bundeskanzler gewünscht, dass er in seiner Rede diese Probleme aufgreift und entsprechende Verbesserungen ankündigt. – Der Vorschlag für ein 250-Millionen-€Programm für ältere Arbeitslose ist ein erster und ein guter Schritt, aber er reicht nicht aus. Es reicht genauso we
Wir hätten die Gelegenheit nutzen sollen, die HartzGesetze für Berlin auf den Prüfstand zu stellen, und zu schauen: Was ist nach zweieinhalb Monaten der Stand der Dinge in Berlin? Was waren eigentlich die Ziele dieser Gesetzgebung?, um zu schauen, was dann passiert ist. Die Ziele möchte ich noch einmal kurz benennen, weil ich das
Gefühl habe, sie sind aus dem Gedächtnis verschwunden: Die bessere Betreuung und Vermittlung der arbeitslosen Menschen aus einer Hand war das Stichwort. In den gemeinsamen Job-Centern sollten die Kompetenz der Sozialämter und der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt werden. Aktivierung ist das Stichwort einer Politik, die mit individuellen Eingliederungsvereinbarungen und Qualifizierungsmöglichkeiten vor allem für junge Menschen Chancen eröffnen sollte. Am Beispiel der jungen Menschen kann man ziemlich gut zeigen, wie das alles schief gegangen ist.
Erster Punkt: die berühmte Hilfe aus einer Hand. Die Menschen sollten nicht mehr zwischen verschiedenen Ämtern hin und her laufen müssen. Bei den jungen Jugendlichen klappt das überhaupt nicht, ganz im Gegenteil. Die Jugendlichen, die Arbeitslosengeld II bekommen, gehen Hilfe suchend zu den Job-Centern und bekommen zu hören, eine berufsvorbereitende Maßnahme, ein Nachholen eines Schulabschlusses oder eine überbetriebliche Ausbildung gäbe es nicht. Dazu müssten sie zur Arbeitsagentur gehen. Ja, Sie haben richtig gehört: Job-Center und Arbeitsagentur sind offensichtlich zwei völlig unterschiedliche Dinge, die miteinander überhaupt nichts zu tun haben. – Hier ist wieder eine künstliche Trennung gemacht worden, die absolut unsinnig und für die Jugendlichen eine Katastrophe ist. Die Zahlen zeigen in Berlin deutlich, dass drei Viertel der Jugendlichen keine Ausbildung und knapp die Hälfte keinen Schulabschluss haben. Diese Jugendlichen brauchen keine Trainingsmaßnahmen, sie brauchen Schulabschlüsse und Ausbildungsmöglichkeiten. Dafür stehen Sie in der Pflicht, Herr Wolf.
nig aus, nur die Zuverdienstregelung zu verbessern, auch wenn wir inhaltlich die Position der Grünen teilen. – An dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal dem anschließen, was andere schon gesagt haben. Nicht allein die CDU trägt die Verantwortung für die Zuverdienstregelung. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sind auf Bundesebene in Regierungsverantwortung, und da meine ich auch Verantwortung. Sie müssen nicht immer so tun, als hätten Sie überhaupt nichts damit zu tun und wären das soziale Gewissen dieses Landes.
Die Probleme von Hartz liegen auf dem Tisch. Es reicht nicht aus, an einer Schraube zu drehen. Wir brauchen weitreichende Verbesserungen. Wir als PDS wollen die Regelleistung des „Armutslosengeldes II“ armutsfest machen, faktisch liegen sie nämlich unter den alten Sozialhilferegelsätzen. Wir wollen auch, dass die Regelsätze in Ost und West angeglichen werden. Die gegenwärtige Regelung ist nicht nur ungerecht, es gibt für sie auch keine Begründung.
Wir halten ebenfalls eine Verbesserung der Anrechnungsregelung von Partnereinkommen und Vermögen für notwendig, und wir möchten einen gleichwertigen Anspruch von nicht Leistungsempfangenden auf alle beschäftigungspolitische Maßnahmen. Das ist notwendig, damit Frauen nicht immer weiter aus dem Erwerbsleben hinausgedrängt und ihre Chancen immer schlechter werden. Und wir möchten, dass die 58er-Regelung wieder ihren alten Zustand erhält und dass diejenigen, die das vereinbart haben, einen Vertrauensschutz erhalten.
Die Debatte über Hartz IV wird gegenwärtig bundesweit und parteienübergreifend geführt, und wir sollten die Chance nutzen, uns gemeinsam Veränderungen und Wege zu überlegen, wie diese Veränderungen herbeigeführt werden können. Ob sich die Bundesregierung genauso wie die konservative Opposition in diesem Sinn bewegen wird, ist im Übrigen auch ein Gratmesser für die Glaubwürdigkeit Ihrer vielen schönen Anträge, die Sie heute und in der Vergangenheit vorgelegt haben.
Vielen Dank! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin Knake-Werner. – Frau Knake-Werner! Sie hatten eben schon deutlich gemacht, dass die Behauptung von Bundesminister Clement für Berlin nicht zutrifft, dass viele Sozialhilfeberechtigte für
erwerbsfähig erklärt worden seien, obwohl sie nicht erwerbsfähig sind.
Wie erklärt sich dann die Differenz – „wie“ ist immer der Beginn einer Frage – zwischen der Prognose der Bundesregierung, was die Arbeitslosengeld-II-Berechtigten angeht – das waren 270 000 –, und der jetzt im Januar festgestellten Zahl von 310 000?
Vielen Dank! – Ich frage den Senat:
1. In welchen Bezirken wurden bislang Arbeitsgemeinschaften zwischen Bezirksämtern und der Bundesagentur für Arbeit gebildet?
2. Wie ist der Rücklauf der Anträge auf Arbeitslosengeld II in den einzelnen Bezirken, und wie viel Prozent der eingegangenen Daten der Antragsteller/-innen wurden bereits elektronisch erfasst?
Frau Senatorin! Nach meinen Informationen haben sich die Eingaben und Bearbeitungen der Anträge in den Bezirken auf sehr unterschiedlichem Stand befunden. Hat sich dies inzwischen geändert oder ist es nach wie vor so?
Frau Senatorin! Mir liegt eine Mail der Arbeitsagentur von gestern vor, in der diese mitteilt, dass am kommenden Wochenende keine Daten eingegeben werden können. Wird dies nach Ihrer Einschätzung zu neuen Problemen führen – vor allen Dingen in denjenigen Bezirken, in denen bislang die Dateneingabe und Bearbeitung nicht so günstig verlaufen sind?
Frau Senatorin! In den letzten Wochen ist immer wieder davon gesprochen worden, dass Notfallpläne erstellt würden. Sind diese aus Ihrer Sicht eigentlich noch nötig?
Meine Frage richtet sich an die Senatorin Knake-Werner. – Frau Senatorin! Wir haben die letzte Woche immer wieder Berichte über die Probleme mit der Software für Hartz IV lesen können.
Frau Senatorin! Können wir davon ausgehen, dass es bis zum Januar keinerlei Probleme mehr geben wird? Hat die Bundesagentur sich dazu geäußert? – Glauben Sie, dass Hartz IV in Berlin pünktlich zum 1. Januar umgesetzt werden kann?
Vielen Dank! Ich frage den Senat: Was plant der Senat zur Regelung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung bei AlgII-Empfängerinnen und -Empfängern?
Frau Senatorin! Können Sie noch einmal sagen, ob sich die Ausführungsvorschrift für Sozialhilfeberechtigte in der Praxis bewährt hat oder welchen Änderungsbedarf Sie für die Zukunft sehen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Zwei Anträge, zwei Wege, ein Ziel! Ich oute mich auch: Ich als wirklich starke Raucherin habe den Antrag unterschrieben, den Frau Hämmerling initiiert hat.
Ich wünsche mir aber mit beiden Anträgen einen anderen Umgang. Ich finde es ausgesprochen verantwortungslos, wenn wir diese Debatte, die wir heute nicht geführt haben – nur Frau Hämmerling und Frau Senftleben haben die Debatte geführt, andere haben sie nicht geführt –, nicht führen; so gehen wir nicht verantwortungsvoll mit diesem Thema um. Verantwortungsvoll heißt aber auch, dass wir, die den einen Antrag gestellt haben, uns damit auseinander setzen, wie ein mögliches Verbot umgesetzt werden könnte und welche flankierenden Maßnahmen es gibt. Ich beantrage, dass beide Anträge in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport überwiesen werden.
Sie haben vermutlich meinen Antrag verstanden. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen und mit dem Thema verantwortlich umzugehen, auch wenn es eine schwierige und ungewöhnliche Debatte ist, weil der Riss durch jede Fraktion geht und in jeder Fraktion unterschiedliche Positionen vorhanden sind. Ich finde, diese Debatte sollten wir führen und verantwortlich zu einer Entscheidung kommen. Ansonsten werden wir uns dem Vorwurf aussetzen, dass wir populistisch mit diesem Thema umgegangen sind. Ich finde, diesen Vorwurf bekämen wir zu Recht.
Unser Hauptziel bei der Weiterentwicklung des Tele
busses ist, die Mobilität der Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu verbessern. Das heißt, der Telebus bleibt erhalten, und der ÖPNV wird behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut. So viel ÖPNV wie möglich, so viel Telebus wie nötig – das ist unser Motto.
Bei unserer bisherigen Debatte waren wir uns alle
darüber einig, dass der Telebus unverzichtbar ist, denn er ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen Mobilität. Trotzdem – und auch das ist nicht strittig – muss das Telebus-System verbessert werden. Die Kritik der Nutzerinnen und Nutzer – besonders hinsichtlich der Leerfahrten und Stillstandszeiten – ist berechtigt, ebenso die Kritik, dass Spontanfahrten nicht möglich sind. Wenn wir beim Telebus Verbesserungen wollen, sind
Strukturveränderungen nötig.
Mehrheitlich haben wir auch Konsens darüber erzielt,
dass der Sonderfahrdienst und der ÖPNV verzahnt werden sollen. In zwei Wochen wollen wir die Gesamtkonzeption der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz diskutieren – so der Beschluss des Hauptausschusses.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Christde
mokraten, Ihr Antrag, mit dem Sie eine Verbesserung des Telebussystems fordern, kommt zu spät. Sie hatten während Ihrer Regierungsverantwortung ausreichend Zeit, Verbesserungen beim Telebus herbeizuführen. Sie haben aber nichts getan. Wir hingegen haben die Kritik am Telebus aufgegriffen, mit den Nutzerinnen und Nutzern
sowie den Betreibern diskutiert und überzeugende Lösungsvorschläge entwickelt. Insofern entbehrt Ihr Antrag jeglicher Grundlage, und wir werden ihm deshalb nicht zustimmen.
Die Affäre Telebus in Berlin ist ein weiterer Meilen
stein rot-roter Sozialpolitik. Sie hat mittlerweile Methode. Wie beim Landespflegegeldgesetz bzw. beim Blindengeld kann es dem Senat beim sozialen Mobilitätsdienst nicht schnell genug gehen. Und das zu Lasten der Betroffenen. Schnelligkeit geht vor Gründlichkeit. Wie schnell der Senat arbeiten kann, zeigt allein schon die Tatsache, dass die Oppositionsfraktionen über den letzten Stand der Dinge nicht mehr informiert werden. So wurden rote Nummern den Abgeordneten im Fachausschuss nicht übermittelt. Das ist in der Tat ein Armutszeugnis für den Senat.
„Keine Integration des Telebusses in den ÖPNV“ – so
die Überschrift unseres Antrags. Wir wollten damit verhindern, dass ein hochkompliziertes System einem Massenanbieter namens BVG zugeteilt wird. Leider hat der Ausschuss unseren Antrag unter Federführung von RotRot dermaßen verändert, dass wohl oder übel einer Integration nichts mehr im Wege stehen wird. Wir lehnen diese Änderung daher entschieden ab.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die BVG wird sich
nicht in der Lage zeigen, einen gut funktionierenden Spezialdienst zu leiten und zu lenken. Sie ist ja noch nicht mal in der Lage, ihre originären Aufgaben positiv zu meistern. Wie sonst kommt es, dass der Schuldenstand jedes Jahr auf Rekordhöhe steigt? – Die BVGVerantwortlichen zeigen sich über eine geplante Integra
)
Präsident Momper
Wir haben den verfassungsgemäßen Auftrag, den
Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teil
habe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Eine Grundvoraussetzung dafür ist die Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, kulturellen und sportlichen Angeboten, Gebäuden, Verkehrsmitteln usw. Eine gleichberechtigte Teilhabe kann es nur geben, wenn auch die verkehrliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen gesichert ist.
Wir haben auf der Ausschussreise nach Stockholm
erfahren, dass dort die Beförderung der Menschen mit Behinderungen dem allgemeinen Transportwesen unterliegt, also den Regelungen des öffentlichen Personenverkehrs. Das ist im Grundsatz richtig. Die Sicherstellung der Beförderung mobilitätsbehinderter Menschen muss selbstverständliche Aufgabe der Verkehrsträger sein und von ihnen auch wahrgenommen werden.
(D
Das Ziel der vom Senat vorgelegten Konzeption – „So
viel ÖPNV wie möglich, so viel besonderer Fahrdienst wie nötig“ – wird von uns ausdrücklich unterstützt. Klar ist, dass es für die Menschen, die eine Haus-zu-HausBeförderung einschließlich behinderungsspezifischer
Begleithilfen brauchen, einen besonderen Fahrdienst weiterhin geben muss: Er muss vom Land auch in Zukunft sichergestellt werden. Die Beschlussempfehlung „Mobilität für Menschen mit Behinderungen sichern“ beinhaltet die von mir aufgezeigten Forderungen, wir werden ihr also zustimmen.
tion des Telebusses überhaupt nicht begeistert. Auch sie lehnen in Wirklichkeit diese Schnapsidee des Senats ab.
Dabei ist der Hintergedanke des Senats ziemlich ein
fach: Man spart, indem man immer mehr Verbände und Organisationen in große Dachverbände integriert. Sekis kam unter das Dach der Stadtteilzentren, der Treffpunkt Hilfsbereitschaft durfte unter die Fittiche der Liga. Und genau die gleiche Methode wird nun beim Telebus angewandt. Der Senat gibt die politische Verantwortung in andere Hände ab, versucht ein wenig zu sparen, kürzt aber jedes Jahr die Finanzen bei den großen Dachverbänden. Die einzelnen Kürzungen müssen dementsprechend die Dachverbände vor ihren Mitgliedern vertreten. Das ist schlau. Außerdem wird mit diesem Vorgehen den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses ein Stück Kontrollfunktion genommen.
Ich fordere den Senat auf, so wie auch CDU und Grü
ne es unterstützt haben: Versuchen Sie nicht, die Änderungen im Telebussystem wie beim Blindengeld durchzuprügeln. Verschieben Sie die Entscheidung um ein halbes Jahr, wie die Oppositionsfraktionen dies auch vorgeschlagen haben.
Dabei geht es ja überhaupt nicht darum, die Zusam
menarbeit zwischen dem Telebus und dem ÖPNV oder den Taxiverbänden zu verhindern. Im Gegenteil, eine Vernetzung ist ausdrücklich begrüßenswert. Jeder, der mit dem ÖPNV fahren will, soll das auch tun. Nur läuft ihr Vorschlag darauf hinaus, den Telebus langfristig auf niedrigem Niveau zu zerschlagen. Da wäre eine Verbindung mit den Taxifirmen weitaus effektiver.
Ich dagegen sage:
1. Wir brauchen deshalb weiterhin einen eigenständigen
Telebus. Nur ein eigenständiger Telebus kann die Betroffenen zufrieden stellen.
2. Um Kosten zu sparen, brauchen wir eine öffentliche
Ausschreibung. Wer ab nächstem oder übernächstem Jahr der Betreiber ist, ist unerheblich. Es muss nicht die BZA sein.
3. Das Qualitätsmanagement muss verbessert werden,
und die Qualität des Systems muss besseren Kontrollmechanismen unterworfen sein.
4. Der Senat sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit wal
ten lassen und nicht umgekehrt. Die Entscheidung zur Not lieber - wie bei unserem Änderungsantrag - verschieben, als Hans Dampf in allen Gassen zu spielen.
Doch die Erfahrungen, die ich beim Blindengeld mit dem Senat gemacht habe, stimmen mich nicht optimistisch.
Vielen Dank! Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen des Senats mit der BVG um eine sozialverträgliche Lösung nach dem Wegfall des Sozialtickets?
2. Welche Ergebnisse haben diese Verhandlungen bisher erbracht?
Volltreffer, ich habe Ihre Aufmerksamkeit! – Herr Senator! Gab es eine Verständigung darüber, für welchen Personenkreis dieses Ticket künftig gelten soll?
Hat es eine Verständigung darüber gegeben, welcher Personenkreis dieses neue Sozialticket benutzen kann?
Wenn wir erst im nächsten Jahr ein neues Sozialticket bekommen, würde das bedeuten, dass die jetzige Regelung zu Lasten der Bezirke geht. Gab es mit den Bezirken eine Absprache, wie das geregelt werden soll?
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl Frau Jantzen als auch Herr Schmidt haben noch einmal versucht zu behaupten, dass man das Landespflegegeldgesetz ohne weiteres so belassen könnte, wie es augenblicklich ist. – Das ist nicht wahr. Es ist auch nicht wahr, dass SPD und PDS gesagt haben, das mussten wir nun auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils machen. So platt hat niemand argumentiert.
So ähnlich! – Ich wiederhole es noch einmal, um es klarzustellen. Frau Jantzen, das Landespflegegeldgesetz und die Leistungen, die erbracht werden, gelten als freiwillige Leistungen. Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht war klar: Die Leistungen müssen mit denen anderer Bundesländer verglichen werden. Das wurde durch das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt. Deshalb haben wir dies gemacht, und deshalb kam es zu diesen Änderungen.
Ja, das ist alles, was Sie dazu sagen können, „soziale Kälte“ ist aber vielleicht ein bisschen dünn.
Sie reden in erster Linie von dem Blindengeld und sagen, Herr Schmidt, wir würden ein bisschen flunkern, weil wir immer noch von Ausstattungsvorsprüngen reden würden. Da haben Sie Recht, doch reden wir vom Landespflegegeldgesetz. Dieses umfasst mehr Leistungen – Leistungen für Blinde, für hochgradig Sehbehinderte, für Gehörlose und sonstige Behinderte. Selbst nach der Änderung des Landespflegegeldgesetzes würden wir immer noch ein Leistungsspektrum erhalten, das es in anderen Bundesländern so nicht gibt – das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen!
Na ja, wenn Sie Nein sagen, kann man nichts machen. Ich finde schon, Sie müssten das zur Kenntnis nehmen, weil das Tatsachen sind. Egal, dann nehmen Sie das nicht zur Kenntnis. – Richtig ist aber, dass die Änderung des Landespflegegeldgesetzes zur Absenkung des Blindengeldes führen würde. Würde der vorliegende Gesetzentwurf beschlossen werden – dem wir auch zustimmen werden –, so hieße das, dass die blinden Menschen in Berlin zukünftig ein Blindengeld von 468 € erhalten, also 117 € weniger als derzeit.
Das ist viel Geld und wird zu sozialen Härten führen, und das muss man auch nicht schön reden.
Ihr Vorwurf, dass wir mit den Betroffenen nicht nach Lösungen gesucht haben, ist nicht richtig. Ein Kompromiss ist allerdings nicht möglich, wenn sich eine Seite hinstellt – und zwar sehr lange Zeit – und sagt: „An dem Status quo darf nichts geändert werden.“ – Das ist eine legitime Position, aber es ist keine, von der aus sich ein Kompromiss ableiten lässt. Deshalb bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir nach wie vor ein ausgesprochen breites Leistungsspektrum haben. Ich bitte Sie, dieses Leistungsspektrum und seinen Erhalt auch dadurch zu unterstützen, dass Sie diesem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank! – Meine Frage richtet sich auch an die Sozialsenatorin Frau Dr. Knake-Werner. Es geht um die Seniorenkarte für die BVG und die S-Bahn. Es war mehrmals zu lesen und zu hören, dass diese Seniorenkarte in Gefahr sei. Ich habe allerdings bislang immer noch nicht verstanden, warum das so ist. Könnten Sie mir die Hintergründe erläutern?
Frau Senatorin! Das klingt alles nicht sehr schön. Besteht von Ihrer Seite ein Handlungsbedarf bezüglich der Seniorenkarte? Werden Sie in irgendeiner Weise aktiv? Haben Sie eine Idee?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Lehmann! Letzte Woche auf einer Podiumsdiskussion zum Rechtsextremismus
Topf haben Sie gefordert, dass man diesen Topf unbedingt besser ausstatten sollte. Heute wollen Sie diese Mittel kürzen.
Es wurde bereits mehrfach gesagt, welche Leistungen das Landespflegegesetz enthält. Wichtig ist mir, dass wir uns auf diese gesamten Leistungen beziehen und nicht nur auf das Blindengeld. Ich für meinen Teil bewerte es als positiv, dass diese Gesamtbreite der Leistungen auch weiterhin erhalten werden soll. Die Höhe habe ich dabei ausgeblendet.
Insofern brauchten wir eigentlich heute darüber gar nicht zu diskutierten.
Selbst wenn sich Kürzungen der Blindenhilfe in nächster Zeit nicht vermeiden lassen, hat sich der Senat nicht sehr geschickt angestellt. Wir fordern den Senat deshalb auf, über mögliche Alternativmodelle nachzudenken, die abgewogener erscheinen. Erstens spielt die psychologische Dimension eine große Rolle. Der Senat sollte sich darüber Gedanken machen, ob die Kürzungen nicht gestaffelt werden können. Sie könnten so innerhalb von zwei oder drei Jahren die Einsparsumme erzielen. Die plötzliche Kürzung der Blindenhilfe kommt für viele Betroffene zu abrupt.
Zweitens gibt es Alternativen, in anderen Haushaltstiteln zu sparen. Allein im Bereich der Arbeitsmarktpolitik oder bei Rechtsextremismusprojekten können noch einige Millionen gespart werden.
Ja, dass das von Ihrer Seite an dieser Stelle kommt, war klar! –
Aber ich fahre fort: Brauchen wir wirklich jedes Rechtsextremismusprojekt in Berlin? Sind alle Projekte bezüglich der Stadtteilzentren oder des Quartiersmanagements heute wirklich noch als sinnvoll zu betrachten? Müssen die Haushaltsmittel für die Servicegesellschaften in Zeiten von weniger ABM bzw. SAM in gleicher Höhe aufrechterhalten werden? – Wie wir sehen, gäbe es genügend Alternativen, eine abgestufte Kürzung über mehrere Jahre vorzunehmen.
Drittens: Es sollte überprüft werden, ob die Blindenhilfe künftig nicht nach einer Bemessungsgrundlage ausgezahlt werden kann. Ich überspitze einmal an dieser Stelle: Derjenige, der beispielsweise ein Monatseinkommen von 4 000 € netto erzielt, braucht keine Blindenhilfe. Die Kürzung der Blindenhilfe für Sozialhilfeempfänger ist dagegen keine Einsparung, weil der Gang zum Sozialamt unvermeidlich ist.
Die FDP-Fraktion hat bei Einsparungen klare Prioritäten gesetzt und klare Alternativen aufgezeigt. Auch bei der Blindenhilfe gibt es – wie gerade dargestellt – Alternativen, man muss sie nur wollen. Dies sollte dem Senat nochmals ein Denkanstoß sein, differenzierter an das Thema heranzugehen und das Gesetz in vielen Bereichen zu überarbeiten. – Vielen Dank!
Ich komme gleich zum Ende. – Die finanzielle Situation des Landes Berlin und die Verpflichtung, die wir nun haben, uns einem Ländervergleich zu stellen, lassen eine Begründung der gegenwärtigen Kosten des Landespflegegeldgesetzes nicht mehr zu. Trotzdem muss man feststellen: Mit den vorgesehenen Einsparungen erhalten wir weiterhin die Vielfalt der Leistungen, die alle genannt haben. Das bewerte ich – wie bereits gesagt – als ausgesprochen positiv.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe einmal die Grundlagen für den dringlichen Antrag der CDU mitgebracht. Das sieht zwar sehr dick aus – Sie haben es sicher in den letzten beiden Tagen gelesen –, ist aber alles in allem relativ schlicht. Der Gesetzesantrag ist nichts anderes als ein Aufguss des alten Offensivgesetzes aus der letzten Legislaturperiode, mit dem die CDU schon damals eine Bruchlandung erlitt. Schlechte Sachen werden nicht dadurch besser, dass man sie immer wieder auf die Tagesordnung ruft.
Mit dem Existenzgrundlagengesetz sollen angeblich Wege zu Wachstum und Beschäftigung aufgezeigt werden, die allerdings nicht erkennbar sind. Und Sie, Herr Hoffmann, haben sie auch nicht dargestellt. Vorbedingung dafür sind nämlich Arbeitsplätze, mit denen Menschen ihre Existenz absichern können. Aber darum kümmert sich dieser Gesetzentwurf nicht. Dafür legt er seinen Schwerpunkt darauf, die Situation der Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher zu verschärfen, und zwar noch um ein vielfaches mehr als das von der Bundesregierung eingebrachte Hartz-Gesetz. Mit dem Gesetz sollen nicht nur Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau zusammengelegt werden, sondern die Erwerbslosen sollen auch noch in den Niedriglohnsektor gezwungen werden. So weit die Ähnlichkeiten mit Hartz.
Aber Sie, meine Damen und Herren von der CDU, setzen noch einen drauf. Die Leistungsberechtigten sollen weder in der gesetzlichen Renten- noch in der Kranken- oder der Pflegeversicherung mit einbezogen werden. Auch die Zumutbarkeitsregelungen möchten Sie massiv verschärfen: Betroffene sollen gezwungen werden, mehrere Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, und zwar so lange, bis sie die Stundenzahl eines Vollzeitarbeitsplatzes erreicht haben. Das Maßnahmenpaket von dem Gesetzentwurf soll die Arbeitslosen aktivieren, Arbeit aufzunehmen. – Herr Hoffmann! Darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf am Problem vorbeigeht? Arbeitsplätze schafft man nicht dadurch, dass man Arbeitslose bekämpft, sondern durch eine vernünftige Arbeitsmarkt-, Steuer- und Wirtschaftspolitik.
Man hilft den Leuten nicht dadurch, dass man sie weiter in Armut zwingt.
noch das Personal. Und es gibt dafür auch nicht die Finanzen.
Sie möchten gern, dass wir einem Gesetzentwurf zustimmen, der erstens vorsieht, dass die Sozialhilfe faktisch abgeschafft wird, der zweitens vorsieht, dass Arbeitsplätze unterhalb des Sozialhilfeniveaus geschaffen werden, der drittens Kommunen und Länder auf den Kosten sitzen lässt und der viertens Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher noch stärker in Armut und damit in Ausgrenzung treibt. Das WisconsinModell soll eingeführt werden, aber es hat in den USA seine Untauglichkeit schön längst bewiesen. – Das Existenzgrundlagengesetz bietet keine Grundlage für den Aufbau einer Existenz. Es ist unsolidarisch. Deshalb stimmen wir ihm nicht zu.