Uwe Schmidt

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Ludwig, ich denke, Sie haben eine ganz ande re Wahrnehmung von dem Bericht und dem, worin ich Einsicht nehmen konnte, als ich. Sicherlich habe ich auch etwas mehr Vertrauen in das Kontrollorgan der ILB, nämlich den Verwal tungsrat der ILB, und die dort handelnden Personen, aber auch in die Landesregierung, die diesen Bericht erstellt hat. Denn auch sie sind hier zur Wahrheit verpflichtet, und ich denke, sie kommen dieser Verpflichtung mit dem Bericht auch nach.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einmal in Kürze den Ablauf darstellen: In den Medien wurde in der zweiten Januarhälfte über einen Compliance-Bericht der ILB berichtet. Dieser Bericht betrifft die interne Untersuchung von Vorwürfen gegen eine ehemalige Referatsleiterin. Auslöser war der Verdacht, dass die ehemalige Mitarbeiterin Versiche rungsverträge für Förderprojekte vermittelt habe, die sie selbst aufseiten der ILB betreute. Am Abschluss dieser Verträge soll ihr Ehemann mitgewirkt und dafür Provisionen erhalten haben. Gegen dieselbe Mitarbeiterin waren bereits im Laufe des Jah res 2017 Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem anderen Fördervorgang erhoben worden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In verschiedenen Ausschüssen, aber auch hier im Plenum haben wir uns mit dem Vorgang befasst. Die Koalitionsfraktionen haben in der Plenar sitzung vom 1. Februar 2019 einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema unterstützt. Auch wir wollten und wollen, dass die Vorwürfe gegen die ehemalige Mitarbeite rin und gegen die ILB aufgeklärt werden.
In dem nun vorliegenden Bericht der Landesregierung ist aus führlich dargelegt worden, wie unser gemeinsamer Beschluss umgesetzt worden ist und zu welchen Ergebnissen die Untersu chungen externer Fachleute geführt haben. Danach hat es eine erweiterte Prüfung durch die Innenrevision des Hauses - neben der Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei - gegeben. Das interne Kontrollsystem der ILB wurde durch eine Wirtschafts prüfungsgesellschaft auf seine Wirksamkeit überprüft.
All diese Prüfmaßnahmen haben keine Anhaltspunkte für ein unrechtmäßiges Verhalten der Mitarbeiterin oder der ILB erge ben, und auch die Prüfung des internen Kontrollsystems der ILB hat nicht zu Beanstandungen geführt; es ist für die Ge schäftsvorfälle und den Geschäftsumfang angemessen.
Meine Damen und Herren! Ebenso wie einige andere Abgeord nete habe ich Einsicht in den Compliance-Bericht genommen, und ich habe das entsprechende Protokoll des Verwaltungsrates
eingesehen. Ich habe auch die Möglichkeit zu Nachfragen an das zuständige Vorstandsmitglied der ILB und die Leiterin des Compliance-Bereiches genutzt. Mein Eindruck ist, dass Ver waltungsrat und Vorstand der ILB alles zur Aufklärung Nötige getan haben. Aus den Unterlagen konnte ich nicht ableiten, dass hier eine Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung statt gefunden hat. Aber ich bin kein Kriminalist.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Kor ruptionskriminalität in Neuruppin hat den Fall aufgenommen, bei zwei Unternehmen Durchsuchungen durchgeführt und da bei Beweismittel beschlagnahmt. Diese werden nun von der Staatsanwaltschaft ausgewertet.
Bereits in meinem Redebeitrag vom 1. Februar 2019 habe ich ausgeführt, dass das Ergebnis dieser staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen abzuwarten ist. Wir sollten für diesen Zeit raum die notwendige Geduld aufbringen. Nur so lässt sich eine vorschnelle Verdächtigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter oder auch der Investitions- und Landesbank vermeiden; nur so kann ein möglicher Imageschaden vermieden werden.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedanke ich mich bei Ihnen für den pfleglichen Umgang mit mir in den ver gangenen fünf Jahren.
Es waren für mich fünf interessante und lehrreiche Jahre und ein besonderes Erlebnis, die Menschen aus meinem Wahlkreis in diesem unserem Landtag vertreten zu dürfen. Ich wünsche Ihnen und unserem Land alles Gute! - Herzlichen Dank.
Herr Bretz, ich habe den Eindruck, dass Sie noch nie Zukunfts entscheidungen getroffen haben oder treffen mussten.
Ansonsten wüssten Sie um die Prozesse, die damit zusammen hängen,
und würden hier nicht so politisch agieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag trägt die Überschrift „Keine Schnellschüs se, sondern ein Behörden-Standortkonzept für ganz Branden burg“. In einigen Punkten wird aufgeführt, welche Angaben erwartet werden. Genau hierfür gibt es aber bereits einen Auftrag aus dem Ausschuss für Haushaltskontrolle. Dort haben Herr Dr. van Raemdonck und ich als Berichterstatter für den Beitrag Nummer 19 des Jahresberichts eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeitet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Fortschreibung des Standortentwicklungskonzepts Potsdam heißt es sinnge mäß, dass auf Grundlage einer Potenzialanalyse der BLB das Standortkonzept Potsdam fortgeschrieben wurde. Es ist strate gisch ausgerichtet und soll gegebenenfalls anlassbezogen weiterentwickelt werden. Es stellt die Möglichkeiten dar, die im Raum Potsdam angesiedelten Dienststellen bedarfsgerecht unterzubringen, und es zeigt Perspektiven für eine optimale Nutzung und bauliche Auslastung des landeseigenen Liegen schaftsportfolios auf. Ich hoffe, dass wir uns darin einig sind, dass es neben dem Anspruch der Nutzung und Auslastung eige ner Immobilien auch immer die Möglichkeit politischer Ent scheidungen geben muss. Um eine solche Grundsatzentschei dung handelt es sich bei der Vorlage für das Kabinett. Es geht
darum, die Stadt Cottbus als wissenschaftliches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum der Lausitz zu stärken.
Das wird auch in dem Entwurf des Eckpunktepapiers zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohle kommission für ein Strukturstärkungsgesetz vom Land erwar tet. Dort heißt es in einer Passage: Die Länder müssen darüber hinaus durch weitere Maßnahmen, zum Beispiel Investitionen oder die Ansiedlung von Landeseinrichtungen dazu beitragen, den Revieren entsprechend dem Leitbild bei der wirtschaft lichen Entwicklung zu helfen. - Genau das tut die Landesregie rung mit ihrer Grundsatzentscheidung, die jetzt weiter unter legt werden muss, zum Beispiel mit Antworten auf folgende Fragen: Welche Immobilie ist am besten geeignet? Welche Kosten oder welche anderen Anforderungen wie bei der Verlegung des Präsidiums der Bundespolizei in die HeinrichMann-Allee 103 sind damit verbunden? In der Vorlage für das Kabinett ist vieles davon enthalten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch Sie sind für die Stärkung der Lausitz. Sie wollen allerdings ein ganz neues Ministerium mit den entsprechenden Kosten und Personalverlagerungen einrichten.
Zu Liegenschaftsüberlegungen oder gar Stellenverlagerungen oder möglichen Stellenaufwuchs habe ich nichts gelesen.
Ich denke, wir werden uns alle bewegen müssen. Vom Bund zu erwarten, dass er Einrichtungen mit den dazugehörigen Be diensteten in die Lausitz verlegt, aber selbst nur wenig Bereit schaft dafür zu zeigen, das geht nicht. „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ ist nicht zielführend.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich gehört zu den Überlegungen auch die Frage, wie zukünftig ein räumlich entferntes Ministerium oder Teile davon an Potsdam angebun den werden kann. Aber die Kommunikationsmöglichkeiten sind heute vielfältig: Telefon- oder Videokonferenzen sind Beispiele. Es muss also nicht immer jemand auf der Straße sein.
Ich will an dieser Stelle aber nicht verhehlen, dass es auch in unseren Reihen eine lebendige und manchmal auch laute Diskussion zu der Kabinettsentscheidung gegeben hat. Solche Entscheidungen sind häufig umstritten - es geht um Menschen und um Standorte. Auch in der CDU gibt es verständlicher weise unterschiedliche Aussagen.
Nein, Entschuldigung. Das können wir hinterher noch machen.
Der CDU-Oberbürgermeister der Stadt Cottbus befürwortet aus seiner Verantwortung heraus das Vorhaben, und der Minis terpräsident von Hessen hat auf dem CDU-Landesparteitag ebenfalls für eine Dezentralisierung geworben.
Ihm geht es ebenso wie unserer Landesregierung darum, auch in der Fläche des Landes Entwicklung voranzutreiben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben großes Ver ständnis für die Sorgen der Bediensteten. Eine Verlagerung des Arbeitsplatzes ist immer eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es betrifft die ganze Familie, den privaten Kreis. Von daher begrüßen wir, dass die Landes regierung den auslaufenden Tarifvertrag Umbau verlängern will. Wir begrüßen, dass es für die Betroffenen aufgrund der Altersstruktur eine Standortgarantie geben soll. Die Gespräche mit der Personalvertretung müssen weitergeführt werden; sie muss auf diesem Weg mitgenommen und immer aktuell infor miert und eingebunden werden.
Meine Damen und Herren, jetzt geht es darum, die Grundsatz entscheidung mit detaillierten Planungen sowie mit wirtschaft lichen Betrachtungen und Standortbetrachtungen weiterzuent wickeln. Wir werden den Antrag ablehnen.
Nein, eigentlich nicht - danke.
Herr Bretz, das eine schließt das andere doch nicht aus. Wenn ich Standortverlagerungen vornehme - wir haben heute schon viele Standorte außerhalb Potsdams, für nachgeordnete Landesbetriebe zum Beispiel -,
hat das selbstverständlich auch damit zu tun, dass wir moderne Kommunikation haben wollen und einführen müssen. Ich habe nur als Beispiel Telefon- oder Videokonferenzen genannt. Das ist sicherlich nur ein geringer Teil dessen, was eine moderne Kommunikation ausmacht; da bin ich bei Ihnen. Das sind die Dinge, die jetzt betrachtet werden müssen: Wie gehen wir zukünftig damit um? Wie können wir auch ausgelagerte Teile besser anschließen, auch - das sage ich bewusst - an die Arbeit hier in Potsdam? Das hat letztlich auch etwas mit uns als Abge ordneten zu tun.
Insofern: Warten wir doch einmal ab, was in diesen Konzepten erarbeitet wird. Das betrifft dann nicht nur die Lausitz, sondern auch andere Bereiche. Ich denke etwa an die Verlagerung des Landesbetriebs Forst nach Eberswalde. Auch dort müssen wir darüber nachdenken, wie es weitergeht. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die landesrechtliche Umsetzung der Schuldenregel des Grundge setzes erfolgt mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung un serer Landesverfassung. Heute erfolgt die 2. und morgen die 3. Lesung. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaus haltsordnung mit der Ausgestaltung der Schuldenregel wird am Freitag behandelt.
Die Anzuhörenden haben im Hauptausschuss die Umsetzung der Schuldenregel in der Verfassung im Wesentlichen begrüßt. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass die kommunalen Verfassungsrechte mit Berufung auf die Schuldenbremse nicht geschmälert werden dürfen. Dies be trifft die Artikel 97 und 99 der Landesverfassung. Darin wer den das Konnexitätsprinzip und der kommunale Finanzaus gleich geregelt. Diesen Hinweisen wird im Gesetzentwurf zur Landeshaushaltsordnung mit einer Ergänzung Genüge getan.
Ein weiterer Hinweis, von Herrn Prof. Dr. Schmidt, wurde nicht aufgenommen. Er regte an, statt der einfachen Mehrheit für die Feststellung einer Ausnahme die qualifizierte Mehrheit vorzusehen. Dies haben die Mitglieder des Hauptausschusses nicht übernommen. Der Kollege Vogel wies in der Diskussion darauf hin, dass in Artikel 65 der Landesverfassung vorgesehen ist, dass der Landtag grundsätzlich mit der Mehrheit der abge gebenen Stimmen entscheidet. Davon sollte auch aus unserer Sicht nicht abgewichen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole eine Passage aus meinem Beitrag zur 1. Lesung der Verfassungs änderung: Eine Regelung in der Verfassung betont die beson dere Wertigkeit der Schuldenbremse für das Land Branden burg. Nur durch eine Regelung in der Landesverfassung wird die verfassungsrechtliche Kontrolle ermöglicht. Es ist also
auch eine Stärkung der Rechte des Parlaments, es ist eine Stär kung unserer Rechte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung und mit der dazugehöri gen Änderung der Landeshaushaltsordnung betreten wir Neuland.
Erst bei zukünftigen besonderen Herausforderungen für das Land Brandenburg wird sich zeigen, ob es mit der Schulden bremse nicht auch zu negativen Effekten kommen kann. Ich denke zum Beispiel an notwendige Zukunftsinvestitionen, den Erhalt der Infrastruktur oder den notwendigen wirtschaftlichen Umbau einer ganzen Region. Gestaltungsspielräume können auch enger werden, und eine Kreditaufnahme käme dann nur noch nach den Regeln der Landeshaushaltsordnung zustande. Es gelten dann das Konjunkturbereinigungsverfahren und die Ausnahmetatbestände für eine Schuldenaufnahme. Wir werden in der Zukunft sehen, ob die Hebel und Stellschrauben so wir ken, wie wir uns das jetzt vorstellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Änderungen betreffen die Rechte der Untersuchungsausschüsse und das Recht der Fraktionen, mit mindestens einem Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten zu sein. Eine weitere Ände rung betrifft Artikel 78 Abs. 1 der Landesverfassung. Hier werden die Fristen neu geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgelegten Än derungen werden gemeinsam von den Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD getragen. - Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf setzt sich damit auseinander, wie wir die Belastungen der Haushalte des Landes durch steigende Versorgungszahlungen für unsere Beamten abmildern können. Es wird aus meiner Sicht immer nur um eine Abmilderung der Belastung gehen, also um Spitzen, die wir mit unseren Möglichkeiten ausglei chen können.
Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass zu künftig für alle mit Beamten besetzten Stellen pro Jahr 5 500 Euro der Schulden des Landes getilgt werden. Nach der Berechnung der Kollegen wäre das für das Jahr 2018 eine Til gung in Höhe von 166,4 Millionen Euro. Durch die Tilgung sinken in der Zukunft die Zinsbelastungen des Haushalts. Der Betrag von 5 500 Euro je besetzter Beamtenstelle und die Re gelungen im Gesetzentwurf sind dem Thüringer Gesetzentwurf entnommen worden. Dort gilt die Regelung für Beamte, die ab dem 1. Januar 2017 neu ernannt worden sind.
Da Thüringen erst jetzt umfangreicher mit der Ernennung von Beamten beginnt, könnte ein Betrag von 5 500 Euro gerecht fertigt sein. In Brandenburg haben wir aber bereits in der Ver gangenheit sehr umfangreich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbeamtet. Dafür haben wir in Teilen auch Vorsorge getroffen.
Insgesamt weisen wir rund 38 000 Beamtenstellen aus, wovon rund 32 000 Stellen mit Beamten besetzt sind. Würden wir hier einen Tilgungsbetrag von zum Beispiel 2 500 Euro annehmen, dann wären wir bei einem jährlichen Tilgungsbetrag von rund 80 Millionen Euro, und damit bei dem Betrag, den unser Kolle ge Bretz in den letzten Haushaltsberatungen als festen Til gungsbetrag beantragt hat.
- Immer ruhig zuhören, Herr Kollege.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie sicher nicht überraschen, wenn ich sage, dass der vorliegende Lö sungsvorschlag aus der Sicht meiner Fraktion und der unseres Koalitionspartners trotz der Öffnungsklauseln zu starr ist. Trotzdem ist es gut, wenn wir uns damit auseinandersetzen, wie zukünftige Belastungen des Landeshaushalts durch die steigenden Versorgungsleistungen verringert werden können. Daher danke ich insbesondere unserem Kollegen Axel Vogel für die Vorlage des Gesetzentwurfs.
Der Idee der Schuldentilgung, um zukünftige Zinsbelastungen und Risiken daraus zu vermeiden, folgen wir, und wir handeln auch danach. Nachdem der Landeshaushalt in den Jahren 2007 und 2008 bereits ohne Nettokreditaufnahme ausgekommen ist, gelingt es uns seit dem Jahr 2011, ununterbrochen ohne Netto kreditaufnahme auszukommen. Seit jetzt sieben Jahren steigen die Verbindlichkeiten des Landes Brandenburg also nicht mehr. Im Gegenteil: Wir haben in den Jahren 2013 und 2016 insge samt 470 Millionen Euro getilgt, und wir werden auch im Jahr 2017 einen Betrag zur Schuldentilgung bereitstellen können. Ich denke, dass uns dies auch in den nächsten Jahren - je nach Haushaltsverlauf - gelingen wird. Je nach Haushaltsverlauf heißt, dass wir auch immer auf besondere Herausforderungen reagieren können, wir behalten Gestaltungsspielraum. Trotz sinkender Zahlungen vom Bund haben wir erreicht, ohne Neu verschuldung der Haushalte auszukommen und Schulden zu tilgen.
Nein, danke.
- Nein, danke. - Mehr noch: Mit den Steuereinnahmen und ei ner guten Finanzpolitik konnten wir in den letzten Haushalten trotzdem zum Beispiel den Kitabetreuungsschlüssel, die besse re Kitaleitungsfreistellung, die Investitionsprogramme für die Kindergärten, den Sport, die Feuerwehren auf den Weg brin gen. Mit dem Besoldungsgesetz ist es uns gelungen, zum Schuljahresbeginn 2017/2018 eine entspanntere Situation an unseren Schulen zu haben. Wir haben die Kofinanzierung des Breitbandprogramms des Bundes sichergestellt, und wir haben für die Polizei 8 250 Stellen mit den dazugehörigen Ausbil dungsmöglichkeiten bereitgestellt. Außerdem haben wir im Jahr 2016 auch noch 180 Millionen Euro getilgt. Tilgung nach Haushaltsverlauf ist also durchaus ein guter Weg.
Wir haben bisher 470 Millionen Euro getilgt. Wenn im Jahr 2017 weitere 110 Millionen Euro getilgt werden, ergibt das ei ne Tilgungssumme von 580 Millionen Euro, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre also 116 Millionen Euro pro Jahr. Bei ei ner Verzinsung von einem Prozent haben wir damit rund 5,8 Millionen Euro zu den Versorgungsleistungen erbracht. Bei steigenden Zinssätzen in der Zukunft und einem angenomme nen Zinssatz von 4 % käme aus heutiger Sicht eine jährliche Entlastung von 23,2 Millionen Euro zustande.
Kolleginnen und Kollegen, Tilgung von Schulden ist sinnvoll, um auch den folgenden Generationen Lasten zu nehmen. Til gung erwarten deshalb viele von uns, ich auch. Aber die Til gung je nach Haushaltsverlauf vorzunehmen ist nach unserer Meinung der bessere Weg. Also lassen Sie uns diesen Weg wei tergehen.
Wir werden daher der Überweisung und dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Vogel, ich habe natürlich unserem Ministerpräsi denten heute Morgen genauso gut zugehört wie Sie. Ich warte allerdings den neuen Nachtragshaushalt ab. Sie werden sich ge nauso wie ich und Kollege Bretz - von dem weiß ich das - schon mit dem Haushaltsverlauf 2017 auseinandergesetzt haben. Dem kann man vielleicht das eine oder andere zusätzlich entnehmen. Ich bitte Sie, das gemeinsam mit mir abzuwarten. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle gen! Über unsere Steuererklärungen sind wir alle sicherlich mehr oder weniger mit einem Finanzamt verbunden. Jeder von uns hat dabei seine eigenen Erfahrungen mit dem für ihn zu ständigen Finanzamt gemacht - welcher Art auch immer die sein mögen.
Die CDU-Fraktion hat zur Entwicklung und aktuellen Situati on der Steuerverwaltung in Brandenburg eine Große Anfrage mit 59 Fragen gestellt, die durch die Kleine Anfrage „Steuer rückstände und Bearbeitungsdauer in brandenburgischen Fi nanzämtern“ ergänzt wurde. Damit können wir die Diskussion zur Steuerverwaltung auf einer anderen Basis miteinander füh ren. Das halte ich für sehr gut und richtig. Ich vermute, dass die Anfragen aus dem Besuch, Herr Bretz, den wir gemeinsam mit dem Referenten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und mit Vertretern der Deutschen Steuer-Gewerkschaft abge stattet haben, resultieren.
Einmal abgesehen von damals diskutierten Einzelproblemen bei der Nutzung der Informationstechnologie wurde schon damals deutlich erkennbar, dass in den Finanzämtern nicht immer alles rund läuft. Dies kann mehrere Ursachen haben. Die Antworten auf die Große und Kleine Anfrage zeigen auf, wo eventuell Handlungsbedarf besteht. Insofern bin ich den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sehr dankbar für ihre Anfrage.
Jetzt liegt uns ein umfangreiches Datenmaterial vor, das Rück schlüsse auf die Gesamtsituation in der Finanzverwaltung, aber auch auf einzelne Finanzämter zulässt. Das eine oder andere ist noch eingehender zu hinterfragen, wie zum Beispiel die durch schnittliche Bearbeitungszeit von Steuerfällen. Wann beginnt die Bearbeitungszeit von Steuerfällen - bei Eingang der Steuer erklärung oder bei Beginn der Bearbeitung durch den Sachbe arbeiter?
Meine Vermutung ist, dass die Messung am Beginn der Bearbei tung durch den Sachbearbeiter ansetzt. Wenn ich das aber wiede rum mit den Auskünften zu den zu veranlagenden und den erle digten Fällen in Verbindung bringe, dann ist festzustellen, dass zum Beispiel für den Veranlagungszeitraum 2014 zum 31.12.2015 noch rund 120 000 inländische Einkommensteuerar beitnehmerfälle nicht bearbeitet waren. Da stellt sich mir die Frage: Schieben wir hier eine Welle vor uns her oder kann man Steuerrückstände - gemeint sind bestehende Steueransprüche, die nicht bedient werden - mit mehr Personal schneller eintrei ben? Ich meine: In dem Falle nicht. Trotzdem, per 31.12. handelt es sich immerhin um rund 176 Millionen Euro.
Was ist aus der hohen Anzahl an Krankheitstagen abzulesen? Wie wird so etwas in einer Personalbedarfsrechnung abgebil
det? Welchen Zusammenhang gibt es zum Altersdurchschnitt in den Finanzämtern und vielleicht auch zur Verdichtung der Arbeit für den einzelnen Arbeitnehmer? Wie wird die erhöhte Anzahl von Rentnern, die zukünftig eine Steuererklärung abgeben, bei der Personalbedarfsrechnung berücksichtigt, oder wird dies durch das automatisierte Elster-Verfahren aufgefangen?
Mit der Frage 16 wird die Entwicklung der Fallzahlen je Fi nanzamt erfragt. Nimmt man die Gesamtzahlen, dann ergibt sich im Zeitraum von 2010 bis 2015 eine Erhöhung um rund 48 000 Fälle. Allerdings muss man dann wieder berücksichti gen, dass die Finanzämter Cottbus und Oranienburg eine bun desweite Zuständigkeit für die Besteuerung von polnischen Bauunternehmern haben. Ich will damit aufzeigen, dass man Zahlen genauer betrachten und auch hinterfragen muss.
Ähnlich verhält es sich mit den Fragen 23 bis 28, bei denen es um Zahlen aus den Betriebsprüfungsstellen geht. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob ein Mehr an Betriebsprüfern gleichzei tig ein Mehr an Steuereinnahmen zur Folge hat. Da zuerst im mer die Großbetriebsprüfungen stattfinden, ist das aus meiner Sicht nicht so einfach anzunehmen. So verhält es sich auch mit vielen anderen Zahlen.
Die Fragen 29 bis 33 betreffen die Steuerfahndungs- und Straf sachenstellen. So ist zum Beispiel die Anzahl der Steuerfahn der von 66 am 01.01.2010 auf 82 am 01.12.2015 gestiegen - ein Plus von 16 Stellen. Gleichzeitig stiegen auch die Einnah men um rund 54 Millionen Euro. Insgesamt ist das also ein gutes Ergebnis. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht von einem guten Investment sprechen, aber hier können wir uns auch noch eine Verstärkung vorstellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung geht in ihren Planungen gemäß Entwurf des Doppelhaushaltes davon aus, dass es in den Finanzämtern Ende 2019 einen Per sonalbestand von 3 293 Bediensteten geben wird. Danach wer den von 2015 bis 2019 276 Personalabgänge zu verzeichnen sein. Im gleichen Zeitraum werden in den verschiedenen Lauf bahnen 392 Neueinstellungen erwartet. Damit werden die per 31.12.2015 vorhandenen 16 freien Stellen wieder besetzt sein. Hier zahlt sich die durch die Landesregierung angeschobene verstärkte Ausbildung aus. Ich denke, dass die Landesregie rung damit auf dem richtigen Weg ist. Sie stärkt die Finanzver waltung wieder personell. Sie bringt wieder neues fachliches Wissen in die Finanzämter und verjüngt die Finanzverwaltung damit auch. Diese Schritte können dazu beitragen, Belastungen abzubauen, und damit zu weniger Krankentagen führen.
Aber wird das ausreichen, um die zukünftigen Anforderungen zu meistern? Wir werden uns sicherlich gemeinsam im Rah men der Beratungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 noch einmal austauschen. Die Koalitionsfraktionen werden dazu einen Antrag in die Beratungen zum Doppelhaus halt einbringen.
Aus der Großen Anfrage geht aber auch hervor, was und wie viel in unseren Finanzämtern geleistet wird. Daher will ich auch im Namen der Koalitionsfraktionen den Damen und Her ren in der Finanzverwaltung ein herzliches Dankeschön für das, was sie jeden Tag leisten, sagen - und das sicherlich nicht immer nur mit einfachen Steuerzahlern.
Ihre Große Anfrage, meine Damen und Herren von der CDU, hat die Grundlage für weitere Gespräche geschaffen. Noch ein mal ganz herzlichen Dank für Ihre Initiative. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegin nen und Kollegen! Lieber Kollege Bretz, Sie haben das Thema Steuergerechtigkeit im Zusammenhang mit der Ausstattung der Finanzämter angesprochen. Ich denke, Gerechtigkeit ist immer erforderlich, und wenn sie zusätzliches Personal notwendig macht, sollten wir es auch bereitstellen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit der Ein führung der Abgeltungssteuer werden seit dem 1. Januar 2009 Kapitaleinkünfte, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kurs gewinne, mit einem Steuersatz von 25 % plus Solidaritätszu schlag und seit Januar 2015 auch mit Kirchensteuer belegt. Als Quellensteuer wird sie von den Kreditinstituten direkt einbe halten und mit abgeltender Wirkung an das Finanzamt abge führt. Das haben Sie, Herr Kollege Bretz, richtig ausgeführt.
Nach dem zuvor geltenden Recht musste zum Beispiel der An teilseigner einer Kapitalgesellschaft auf die Hälfte des ausge schütteten Gewinns, also auf die Hälfte der Dividenden, Ein kommensteuer nach seinem persönlichen Einkommenssteuer satz zahlen - die sogenannte Kapitalertragssteuer. Diese Steuer wurde von vielen in Deutschland theoretisch Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen nicht gezahlt. Sie haben sich mit ihrer Steuerpflicht im Ausland „eingerichtet“. Durch die Abgel tungssteuer sollten nun die Wettbewerbsfähigkeit und die At traktivität des Finanzplatzes Deutschland auch für internatio nale Kapitalanleger verbessert werden.
Daneben wurden allerdings zwei weitere Ziele verfolgt: Der Anreiz zur Steuerflucht sollte gesenkt werden, und es sollte Steuerflüchtlingen ermöglicht werden, ihre Geldanlagen wie der nach Deutschland zu transferieren und so dem deutschen Steuerrecht zu unterwerfen.
Ob die Ziele erreicht wurden, kann man unterschiedlich bewer ten. Aus meiner Sicht sind sie nur bedingt erreicht worden. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise war es jedoch durchaus sinnvoll, solche Anreize zu setzen. Zu der Zeit gab es noch kei nen automatischen Austausch von steuerrelevanten Daten zwi schen den Staaten, der es ermöglicht hätte, Steuerflucht und schädliche Steuergestaltung zu verhindern. Die Versuchung, größere Vermögen weiterhin der Besteuerung durch den deut schen Fiskus zu entziehen, war und ist daher immer noch groß. Deshalb war es richtig, dass Verhandlungen zu einem Abkom
men über den Austausch steuerrelevanter Daten aufgenommen wurden. Im Ergebnis wurde das Finanzkonteninformationsaus tauschgesetz am 12. November 2015 vom Deutschen Bundes tag verabschiedet. Mit der Stimme des Landes Brandenburg stimmte der Bundesrat dem Gesetz am 18. Dezember 2015 zu. Mittlerweile sind 90 Staaten diesem Abkommen beigetreten, darunter auch die Schweiz.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch sollen grenzüber schreitende Steuergestaltungen zulasten der Allgemeinheit be kämpft werden. Mit dem Austausch von Informationen zwi schen den Finanzverwaltungen der Staaten wird die Gefahr ei ner unzutreffenden Besteuerung eingedämmt. Die erstmalige Datenübermittlung erfolgt mit dem Steuerjahr 2016. Die Mög lichkeiten, mit der Verlagerung von Geldanlagen Steuerzahlun gen zu umgehen, werden durch das Gesetz weitgehend einge schränkt. Damit entfällt eine Privilegierung und werden Kapi talerträge wieder dem individuellen Steuersatz des Steuer pflichtigen unterworfen.
Die zurzeit geltende Abgeltungssteuer ist aus unserer Sicht zu tiefst ungerecht. Sie führt dazu, dass Einkommen aus Arbeit vielfach höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitaler trägen. Es darf auch nicht sein, dass Kapitalerträge von Men schen mit kleineren Einkommen ebenso hoch besteuert werden wie Kapitalerträge von Einkommensmillionären. Diese Unge rechtigkeit muss beseitigt werden.
Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Abschaf fung der Abgeltungssteuer und eine Besteuerung der Kapitaler träge nach dem persönlichen Einkommensteuersatz einzuset zen.
Meine Damen und Herren, wir bitten Sie alle um Ihre Zustim mung, damit bei der Besteuerung von Kapitalerträgen wieder mehr Steuergerechtigkeit herrscht. - Ich danke Ihnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegin nen und Kollegen! Ich glaube, ich muss jetzt besonders aufpas sen, was ich hier vortrage, damit ich nichts Falsches sage.
Als ich die Überschrift des vorliegenden Antrags „Sparer schützen - Niedrigzinspolitik korrigieren“ las, war ich ge spannt, was sich dahinter verbirgt und welche Begründungen für diesen Antrag herangezogen werden. Sie können sich viel leicht vorstellen, wie überrascht ich war, als ich im Antrag le sen musste, dass wir uns noch einmal mit der Abschaffung des Bargeldes befassen sollen.
In meiner letzten Rede zum Thema Bargeldabschaffung hatte ich der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass wir uns nicht noch einmal damit beschäftigen müssen. Anscheinend hat die AfDFraktion aber nur einen eingeschränkten Themenkreis zur Ver fügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollen uns in dem Be schluss gegen die angeblich grundgesetzwidrige Niedrigzins politik der EZB aussprechen. Mir hat sich noch nicht erschlos sen, was an der Zinspolitik der EZB gegen das Grundgesetz verstößt. Die EZB versucht mit ihren Möglichkeiten, die Kon junktur in unseren Nachbarländern zu stimulieren. Über die Erfolge kann man diskutieren und die Maßnahmen infrage stel len. Aber einen Verstoß gegen unser Grundgesetz vermag ich nicht zu erkennen. Oder will die AfD jetzt auch noch die Unab hängigkeit der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank infrage stellen? Sollen die Institutionen gar abge schafft werden? - Ich hoffe doch sehr, dass wir das gemeinsam verhindern können. Schon wegen der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank geht dieser Antrag ins Leere.
Meine Damen und Herren, wir sind als Bank- oder Sparkas senkunden von den niedrigen Zinsen betroffen. Viele Anleger sorgen sich um ihre Ersparnisse, was durchaus verständlich ist. Vor dem Hintergrund der vieldiskutierten Negativzinsen, die das Euro-System seinen Geschäftspartnern für bestimmte Guthaben berechnet, stellt sich einigen vielleicht auch die Fra ge, ob negative Sparzinsen auch für Privatpersonen denkbar sind. Die letzte Leitzinssenkung spielt dabei eine nachrangige Rolle.
Nach einer Branchenstudie würden etwa 80 % der Sparer ihr Guthaben bei Banken und Sparkassen auflösen, wenn diese ih nen eine negative Verzinsung berechneten. Der Studie zufolge ist es aber unwahrscheinlich, dass die abgehobenen Gelder dann der Realwirtschaft zugutekämen. Die meisten Menschen
würden das Geld wohl eher zu Hause horten, als es in eine an dere Anlageform zu investieren.
Erstaunlich ist, dass trotz der niedrigen Zinssätze weiter ge spart wird. Bestätigt wird dies auch in einer Umfrage der deut schen Sparkassenorganisation. Dort wurde festgestellt: Die Deutschen sind keine Zinsjäger. Gerade in Zeiten großer Unsi cherheiten aufgrund niedriger Zinsen zeigen sich unsere Tu genden der Sparsamkeit und Vorsicht. Als wichtigste Kriterien nennen die Bundesbürger Sicherheit, Flexibilität und Verfüg barkeit. Die Rendite folgt erst auf Platz vier. So weit zu den Ergebnissen der Umfrage.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Antrag der AfDFraktion wird auch ausgeführt, dass deutsche Sparer durch die Niedrigzinspolitik zwischen 2010 und 2015 per saldo um 200 Milliarden Euro geschädigt wurden. Die Antragsteller be ziehen sich dabei auf eine Studie der DZ-Bank. Im Beitrag der DZ-Bank wurde jedoch das Durchschnittsniveau der Renditen in Normalzeiten herangezogen, also rund 3,4 %. Bei einem sol chen Vergleich wird dann von Einkommenseinbußen gespro chen und nicht von Schädigungen oder Verlusten.
Meines Erachtens ist die Inflationsrate für einen möglichen Werteverlust als Vergleich heranzuziehen.
Ebenso, wie wir ein sehr niedriges Zinsniveau haben, haben wir auch eine sehr niedrige Teuerungsrate von 0,16 % im Jah resdurchschnitt 2016. Die Zinssätze für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegen bei knapp über 0 %. Es ist also nicht so, dass es im Niedrigzinsumfeld besonders unat traktiv wäre, Ersparnisse zu bilden. Entscheidend ist nämlich nicht nur die Verzinsung der sicheren Spareinlagen, sondern auch die Rendite, die Sie mit einer anderen Anlageform erzie len, also Aktien, Anleihen, Immobilien etc. Es ist zurzeit sogar möglich, einen realen Wertzuwachs des Geldvermögens zu er zielen, ganz im Gegensatz zu Zeiten, als es eine Verzinsung von 3 % auf die Spareinlage gab und die Inflationsrate bei etwa 5 % lag.
Aber die Medaille hat zwei Seiten, meine Damen und Herren. Die eine Seite - die Seite der Anleger - habe ich kurz ange sprochen. Die andere Seite - die Seite der Kreditnehmer - will ich nicht vernachlässigen. Sie profitieren von den niedrigen Zinssätzen. Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die einen Kredit zum Beispiel für einen Autokauf aufnehmen, oder es sind die vielen Bauherrn und Käufer von Immobilien, die Kre dite aufnehmen. Sie nutzen das niedrige Zinsniveau und ver einbaren nach Möglichkeit lange Zinsbindungen. Sie alle le gen einen Teil des Ersparten in diesen Käufen an und finanzie ren den Rest zu sehr niedrigen Zinssätzen. Dies gilt natürlich auch für Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft, und auch der Haushalt des Landes Brandenburg profitiert wie alle anderen öffentlichen Haushalte stark von den niedrigen Zins sätzen.
Meine Damen und Herren, mit diesen Beispielen will ich deut lich machen, dass die AfD wieder einmal Schwarzmalerei be treibt. Auch im Niedrigzinsumfeld kann ein Anleger durch eine Diversifizierung der Anlagen auskömmliche Renditen erzielen. Dieses Umfeld stimuliert den einen oder anderen zu Investitio nen im privaten oder gewerblichen Bereich, auch ohne hoch risikobehaftete Anlagen zu tätigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch kurz etwas zur Abschaf fung des Bargeldes. Als jemand, der sein Berufsleben in einem Kreditinstitut zugebracht hat, weiß ich, dass die Kunden sich das Bargeld nicht nehmen lassen. Die Diskussion darum verun sichert die Menschen. Dr. Jens Weidmann von der Deutschen Bundesbank hat kürzlich in einem Interview noch einmal deut lich gemacht, dass der EZB-Rat sich eindeutig zum Bargeld be kennt, und auch die Deutsche Bundesbank bekennt sich danach weiterhin klar dazu. Da brauche ich die SPD-Bundestagsfraktion nicht zu bemühen. Auch Bundesfinanzminister Schäuble sagt: Das Bargeld wird nicht abgeschafft. - Ich bin auch davon überzeugt, dass es keine Obergrenzen für Bargeld geben wird.
Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für die ich heute auch sprechen durfte, werden Ih ren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat mich gezwungen, mich tiefer mit der Problematik der Bodenreform auseinanderzuset zen. Ich gebe gern zu, dass ich Mühe hatte, die Entwicklung nachzuvollziehen und die darin liegende Problematik zu er kennen. Manchmal helfen die Protokolle dieses Hauses weiter. Der Landtag bzw. der Ausschuss für Haushalt und Finanzen haben sich mit dem Thema Bodenreform beschäftigt. Zusätz lich gab es einen Untersuchungsausschuss, und auch die En quetekommission 5/1 war damit befasst. Ich denke, dass dies den Betroffenen und auch der Wichtigkeit des Themas gerecht wurde.
Allerdings werden durch viele Debatten und Abstimmungen die Ergebnisse nicht anders. Tatsachen ändern sich nicht. Rechtsprechung allerdings kann sich ebenso ändern wie eine Rechtsauffassung.
Aber in unserem Fall gibt es keine neue Rechtsprechung und zum vorliegenden Gesetzentwurf zumindest in meiner Fraktion auch keine neue Rechtsauffassung. Der Entwurf ist nahezu identisch mit der Vorlage, über die der Landtag am 21. Novem ber 2013 debattiert hat. Damals wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, auch die Mitglieder des Petitions ausschusses hatten sich aufgrund von Eingaben mit dem The ma Bodenreform beschäftigt. Die Drucksache 5/9187 wurde am 26. Juni 2014 behandelt: In dem Bericht wurde unter ande rem sinngemäß ausgeführt, dass in keiner der Petitionen eine fehlerhafte Vorgehensweise der Behörden zu erkennen war. Auch hatte sich an der Rechtslage in Bezug auf diese Fälle seit her nichts geändert. Weiter wurde ausgeführt:
„Der Ausschuss gibt daher zu bedenken, dass bei jeder neuen Diskussion des Themas Bodenreform in zahl reichen Fällen Hoffnungen geweckt werden, die nicht er füllt werden können.“
Ich teile diese Aussage.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Ge setzentwurf wird der Stichtag 2. Oktober 2000 infrage gestellt. Durch den Gesetzentwurf soll zum einen die Ungleichbehand lung vor und nach dem Stichtag 2. Oktober 2000 beseitigt wer den. Es war allerdings der Bundesgesetzgeber, der die Verjäh rungsfrist auf den 2. Oktober 2000 festgelegt hatte. Es ist frag lich, ob das Unterlaufen dieser Verjährungsfrist mit einer Lan desgesetzgebung möglich ist, während sie für andere Bundes länder im Beitrittsgebiet weiterhin gilt. Die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind wie unser Bundesland Brandenburg von der Verjährungsfrist betroffen, und sie waren alle nicht bereit, eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu starten.
Nach dem Urteil im Jahr 2007 hat das Finanzministerium ver schiedene Anstrengungen zur Ermittlung der Erben unternom men. Gemeinsam mit meinen Kollegen Andreas Gliese und Udo Folgart habe ich vor dieser Sitzung ein Gespräch mit Be troffenen geführt. Und ja: Es gibt Härtefälle, die wir uns auch im Einzelfall anschauen müssen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird dem Gesetz entwurf nicht zustimmen, weil es Gesetze gibt, weil Gerichte entschieden haben und weil bislang keine neuen Tatsachen die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. - Herzlichen Dank.