Matthias Loehr
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Homeyer! „Stillstand im Osten, Aufschwung in Brandenburg“ - so titelte die auflagenstärkste Zeitung des Landes, die „Märkische Allgemeine“, bereits am 23. Juni vergangenen Jahres. Grundlage dieser Einschätzung war ein Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin und des ifo Instituts in Dresden. Dass die Wissenschaftler mit dieser Einschätzung richtiglagen, bestätigen
die Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Wirtschaftsleistung von Brandenburg stieg nämlich im vergangenen Jahr stärker als im Durchschnitt aller Bundesländer; in Brandenburg setzte sich mit einem Anstieg um 0,7 % im Jahr 2013 das moderate Wachstum des Jahres 2012 in gleicher Höhe fort. Das Thema unserer heutigen Aktuellen Stunde „Brandenburgs Wirtschaft auf Erfolgskurs“ ist also nicht aus der Luft gegriffen. Es hat einen realen Hintergrund. Der Erfolg wird auch keine Eintagsfliege sein, sofern sich die globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gravierend verschlechtern und die politischen hier in Brandenburg stabil bleiben.
Den größten Anteil an der guten wirtschaftlichen Entwicklung haben - das ist unbestritten - die brandenburgischen Unternehmerinnen und Unternehmer selbst. Deshalb ist es auch richtig, die brandenburgische Wirtschaft und ihre Akteure in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des brandenburgischen Landtags zu stellen.
Wir, die Politik, geben die Rahmenbedingungen vor, und da scheint Rot-Rot trotz aller Unkenrufe - mitunter sogar Schwarzmalerei, Herr Homeyer - vieles richtig gemacht zu haben. Die Entscheidung dieser Koalition zur Stärkung der kommunalen Unternehmen, die Verabschiedung und Novellierung des Vergabegesetzes, die Erhöhung der Eigenkapitalförderung für den Mittelstand oder auch die gemeinsame Innovationsstrategie mit Berlin - all dies waren richtige Entscheidungen für die Wirtschaft unseres Landes. In Brandenburg findet wirtschaftliches Wachstum aus dem Bestand heraus statt.
Nicht trotz, sondern wegen der Politik des linken Wirtschaftsministers hat sich die Wirtschaft Brandenburgs in den vergangenen Jahren besser entwickelt als die der anderen neuen Bundesländer. Natürlich haben wir 2009 nicht bei null angefangen. Nicht jede Entscheidung - das sagte Herr Ness bereits des damaligen CDU-Ministers war falsch oder wurde aufgehoben. Aber es gibt auch gravierende Unterschiede. Wir haben uns von der Niedriglohnstrategie des letzten CDU-Wirtschaftsministers in Brandenburg verabschiedet.
Wir haben die Vergabe von Fördermitteln an Obergrenzen von Leiharbeit sowie an Tarifzahlungen und Ausbildungsquote gekoppelt.
Wir stehen für abgestimmte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Dafür ist das Brandenburgische Vergabegesetz mit seinem Mindestentgelt von 8,50 Euro nur ein Baustein. Wir haben unter großen Anstrengungen des Europaministers Christoffers Brandenburg wieder zu einem einheitlichen EU-Fördergebiet gemacht. Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes „Brandenburg-Glasfaser 2020“ und die Sicherung der EU-Mittel durch das Wirtschaftsministerium auch über die alte Förderperiode hinaus werden dafür sorgen, dass zum Ende des Jahres 2015 alle Planungsregionen mit schnellem Internet versorgt
sind. Unternehmen in Brandenburg erhalten nun zunehmend Darlehen statt Zuschüsse. Somit sichern wir bei rückläufigen EU-Geldern über revolvierende Fonds Mittel für kleine und mittelständische Unternehmen.
Transparenz und frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger - das sind Merkmale linker Wirtschaftspolitik. Der Erfolg gibt uns Recht: Die positive wirtschaftliche Entwicklung des Landes Brandenburg steht im Einklang mit unserem Anspruch an gute Arbeit und gute Löhne.
Lassen Sie mich dies mit einigen Zahlen belegen: Die Arbeitnehmer im Land Brandenburg erzielten mit 3,1 % bzw. 769 Euro einen deutlich höheren Anstieg ihrer Durchschnittsverdienste als im Bundesdurchschnitt; der bundesweite Zuwachs lag bei 2,2 %. Die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lagen in Brandenburg bei knapp 29 000 Euro - damit liegen wir an der Spitze der fünf ostdeutschen Bundesländer. In der längerfristigen Verdienstentwicklung von 2005 bis 2013 erreichte Brandenburg eine Erhöhung um 17 % und ein Verdienstniveau von 82,5 % des Länderdurchschnitts. Das ist unter den neuen Ländern die größte Annäherung an den Bundesdurchschnitt. Die neuen Länder ohne Berlin kamen auf 81,3 %.
Auch in Gesprächen vor Ort wird Ihnen diese Entwicklung bestätigt. So war ich unlängst mit meinem Kollegen Thomas Domres bei Vestas in Lauchhammer; der dortige Geschäftsführer bestätigte uns die steigenden Löhne in der Region. Auch das Wirtschaftswachstum - das sagte ich bereits - lag in Brandenburg im vergangenen Jahr erneut über dem Bundesdurchschnitt.
Nein, in Brandenburg sind trotz dieser Zahlen noch nicht alle Aufgaben gelöst. Und wir sind auch keine Insel der Glückseligkeit, sondern kämpfen mit den gleichen Problemen wie andere Bundesländer. Auch wenn die Arbeitslosigkeit gesunken ist, sind immer noch 128 000 Frauen und Männer ohne Beschäftigung. Damit können und werden wir uns nicht zufriedengeben.
Mit Jobs, die nicht zum Leben reichen, und mit Löhnen, die mit Hartz IV aufgestockt werden, wird sich die Linke nicht abfinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es vielleicht bemerkt: Einen kurzen Ausflug in die Bundespolitik kann ich Ihnen nicht ersparen. Deutschland ist gut durch die Krise gekommen, und die allgemeine wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik kann als stabil bezeichnet werden, doch hilft das den Schwachen nicht. Obwohl die Arbeitslosigkeit seit 2005 zurückgeht, ist das Armutsrisiko nicht gesunken. Gefährdet sind insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Geringverdiener, befristet Beschäftigte und kleine Selbstständige. Union und SPD konnten sich im Koalitionsvertrag leider nicht auf eine Steuerreform einigen, die zur notwendigen Entlastung der unteren Einkommensgruppen führen würde. Vom Wachstum sind ganze Bevölkerungsschichten ausgeschlossen, und der soziale Aufstieg vor
allem für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten ist seit dem Ende der 90er-Jahre schwieriger geworden. Die Aufstiegschancen junger Menschen sind wie in kaum einem anderen Land vom Wohlstand des Elternhauses abhängig. Das liegt auch an dem Vermögen: Im Gegensatz zu den Einkommen sind diese deutlich ungleicher verteilt als in anderen europäischen Ländern.
Nein, das ist keine linke Klassenkampfrhetorik, sondern das sind Auszüge aus dem aktuellen Bericht der OECD, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Die Rahmenbedingungen auf Bundesebene müssen sich also an vielen Stellen grundlegend ändern, damit eben alle vom zweifellos wachsenden Wohlstand dieser Gesellschaft profitieren.
Genau hier komme ich zurück zur Landespolitik, denn diese Koalition steht nach wie vor für Gemeinsinn und Erneuerung, für ein Brandenburg, das Chancengleichheit und Gerechtigkeit ermöglicht - nicht nur in der Bildungs- und Sozialpolitik, sondern auch in der Wirtschaftspolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zentrum unserer Bemühungen stehen leistungsfähige und motivierte Unternehmen, Investoren und Existenzgründer. Ihnen gilt unsere Unterstützung; auf ihr Engagement im Land zählen wir.
Kleine und mittlere Unternehmen sind die Basis der brandenburgischen Wirtschaft. Viele dieser Unternehmen tragen darüber hinaus Sozialverantwortung und setzen sich in vielfältiger Weise für das Zusammenleben in ihrer Region ein. Nicht nur der materielle Wohlstand, sondern auch die Lebensqualität im Land Brandenburg hängen damit wesentlich von der Leistungsfähigkeit und vom gesellschaftlichen Engagement der heimischen Handwerksbetriebe, der kleinen und mittleren Industrieoder Dienstleistungsunternehmen sowie der Freiberufler ab. Der Mittelstand als wichtiger Wachstumsmotor genießt im Land weiterhin oberste Priorität.
Eine Maxime brandenburgischer Mittelstandspolitik ist das Bekenntnis zum Unternehmertum. Es gilt, ein positives Bild vom Unternehmertum zu vermitteln - nicht zuletzt, um mehr junge Frauen und Männer für die Idee einer unternehmerischen Selbstständigkeit zu gewinnen, Unternehmensgründungen zu stimulieren und Betriebsübernahmen zu befördern.
Neue Akzente hat die rot-rote Landesregierung mit der Weiterentwicklung ausgewählter Branchenkompetenzfelder zu Clustern gesetzt - im Sinne einer auf Innovation und Nachhaltigkeit sowie an der Strukturentwicklung ausgerichteten Wirtschaftsund Strukturpolitik. Fünf gemeinsame Cluster haben wir mit Berlin etabliert, Sie kennen sie: Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, der große Cluster Verkehr, Mobilität, Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnik, Medien- und Kreativwirtschaft und Optik. Darüber hinaus gibt es die vier spezifischen brandenburgischen Cluster Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall und Tourismus, die der besonderen Wirtschaftsstruktur unseres Landes Rechnung tragen.
Die Unternehmen der Cluster erfahren mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bei ihrer Innovation und Investition Unterstützung. Brandenburg bietet Unternehmern passgenauen
Service und gute Betreuung. Durch die Integration des LASA in die ZukunftsAgentur Brandenburg und in die Investitionsbank des Landes haben wir zu Beginn dieses Jahres als erstes Bundesland eine One-Stop-Agency für Investoren, ansässige Unternehmen und technologieorientierte Existenzgründung eingerichtet. Hier erhalten Unternehmen alle Leistungen zur Wirtschaftsförderung aus einer Hand. Brandenburg ist somit wieder einmal Vorreiter.
An dieser Stelle möchte ich enden, denn ich würde gern noch auf Ihre Kritik reagieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz auf die eine oder andere Ausführung eingehen. Herr Vogel, ich bin schon verwundert, dass insbesondere die Grünen jetzt für das moderne Industrieland Brandenburg werben. Ich habe Sie bisher eher als Bremse wahrgenommen, wenn es um die Entwicklung des Landes Brandenburg als Industrieland geht.
Aber möglicherweise irre ich mich da.
Herr Beyer, Sie bemängelten, dass zu dem Thema, über das wir diskutieren, nichts vorliege. Ich würde Sie einmal bitten, in die Tagesordnung zu schauen, auf die Tagesordnungspunkte 9, 10, 11 und 12. Wir hatten hier eine Große Anfrage zum Handwerk, zum Mittelstand. Ihnen liegt der Mittelstandsbericht der Lan
desregierung vor. Da haben Sie so viel Substanz, über die wir hier diskutieren können. Schade, dass Sie die nicht nutzen.
Es gibt ja trotzdem die Möglichkeit, dass Sie Bestandteile davon aufgreifen.
Der Minister sitzt im Raum.
Herr Dombrowski, Sie ziehen aus dieser Studie jetzt einen einzelnen Punkt heraus. Sie wissen ganz genau, dass sich diese Koalition dieses Thema - gerade, was die Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien angeht - intensiv auf die Fahne geschrieben hat und dass wir in diesem Bereich eine ganze Menge investiert haben. Diesen direkten Zusammenhang, den Sie gerade hergestellt haben, gibt es in Brandenburg nicht.
Darüber hinaus will ich noch kurz auf die Ausführungen zum Thema Netzentgelte eingehen - ich glaube, das waren auch Sie, Herr Beyer.
Sie wissen selbst, welchen Einfluss wir auf die Netzentgelte haben und warum wir in Brandenburg so hohe Netzentgelte haben: weil wir in Brandenburg Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, und zwar mehr, als das Land verbraucht. Für den Transport und die Verteilung werden wir bestraft. Dagegen kämpfen wir auf Bundesebene. Das ist Ihnen bekannt, Herr Beyer, und das müssten Sie zumindest hier sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht haben Sie noch Zeit, Ihre Fragen zu stellen oder Ihre Vorschläge vom Podium aus vorzutragen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bommert, mit Verwünschungen halte ich mich lieber zurück - ich belasse es bei den Fakten. Wie Sie wissen, sank aufgrund der erheblichen Kürzungen der schwarz-gelben Bundesregierung beim Gründungszuschuss 2011
auch die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit bewilligten Zuschüsse in Brandenburg von 4 500 auf 523 im Jahr 2013. Das ist immerhin ein Rückgang von 88 %. Nach diesem drastischen Einbruch der Förderung von Neugründungen durch den Bund hat die rot-rote Landesregierung gehandelt. Seit Novem
ber 2013 gibt es zur zusätzlichen Unterstützung für Gründerinnen und Gründer - neuer Unternehmer in Brandenburg - die Aufbauförderung Brandenburg. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Förderung von pauschal jeweils 725 Euro monatlich für bis zu zwölf Monate. Anträge sind aus einer Beschäftigung möglich, aber auch aus dem Arbeitslosengeld-IBezug. Zu den Geförderten gehören auch Handwerksmeister.
Statt jetzt eine Meistergründungsprämie aufzulegen, sollten wir prüfen, inwieweit die Aufbauförderung finanziell aus noch zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln im Jahr 2014 weiter aufgestockt werden kann. Das Fördervolumen des Programms ist, wie Sie wissen und auch schon erwähnt wurde, aus dem Europäischen Sozialfonds von 5,3 Millionen Euro auf mittlerweile 7 Millionen Euro erhöht worden. Trotzdem ist die Aufbauförderung des Landes Brandenburg nach der Förderung von 740 Existenzgründern am 10. April 2014 eingestellt worden.
DIE LINKE in Brandenburg hält einzelne Branchenlösungen, wie sie die CDU mit dem Meistergründungszuschuss fordert, für nicht zielführend. Wir brauchen und haben im Land branchenübergreifende Förderansätze und dies nicht nur bei den Neugründungen, sondern auch beim Coaching, der Finanzierung und den Betriebsübernahmen, wie zum Beispiel mit der Richtlinie des MASF zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg oder mit dem noch in diesem Jahr startenden Programm „Brandenburg-Kredit Mikro“.
Trotzdem kann man zu dem Schluss kommen, dass eine Meistergründungsprämie nach dem Vorbild von Berlin und NRW sinnvoll ist. Allerdings läuft in beiden Ländern die entsprechende Förderrichtlinie zum 31.12.2014 aus. Mir ist nicht bekannt, ob diese in der neuen EU-Strukturförderperiode unter wesentlich schlechterer Finanzausstattung fortgeführt werden kann. Außerdem lassen die Zahlen gerade in Berlin darauf schließen, dass die Inanspruchnahme nicht so groß ist wie erwartet. 2010 wurden 92 Förderfälle gezählt. Herr Bommert, die Zahlen lassen sich mit NRW nun einmal schlechter vergleichen. Sie wissen, dass NRW doch eine erheblich andere Bevölkerungsstruktur - sprich: viel mehr Einwohnerinnen und Einwohner - hat als Brandenburg.
Ich verweise noch einmal auf die 740 Existenzgründungen innerhalb von nur sechs Monaten, die mittels der Aufbauförderung in Brandenburg gefördert worden sind. Diese haben auch Handwerksmeister in Anspruch genommen. Bei aller Wertschätzung für das brandenburgische Handwerk: Eine gezielte Unterstützung bei der Meisterausbildung halte ich für wesentlich zielführender, als zum jetzigen Zeitpunkt den Schritt in die Selbstständigkeit zu fördern. - Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bundesweit erste und nach meiner Kenntnis auch bislang einzige abgeschlossene Prüfung einer IHK durch einen Landesrechnungshof fand in den Jahren 2010 und 2011 bei der IHK Schwaben statt. In der Pressezusammenfassung zum Jahresbericht 2011 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs sind die Prüfungsfeststellungen zur IHK Schwaben unter der Überschrift „Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Transparenz - Prüfung war überfällig“ zusammengefasst.
Wie Ihnen bekannt, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Expräsidenten der IHK Potsdam. Nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung ist Victor Stimming im November 2013 als IHK-Präsident zurückgetreten. Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen in ihrem Gesetzentwurf zur vermeintlich richtigen Zeit die Frage, ob die Kontrolle und Aufsicht im Rahmen der Selbstverwaltung der brandenburgischen IHKs ausreichend ist. Nach den Regelungen des Landesrechnungshofs unterstützt dieser im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben den Landtag und die Landesregierung bei ihren Entscheidungen. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs gehört also auch die Beratung einer Fraktion zum Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben.
Ich allerdings habe diesbezüglich so meine Bauchschmerzen, wenn ein unabhängiges Organ wie der Landesrechnungshof so unverblümt für die Erweiterung seiner Prüfungskompetenzen im Rahmen eines Fachgesprächs der Grünen wirbt. Bitte, verstehen Sie mich nicht falsch. Auch meine Fraktion sieht großen Reformbedarf beim Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. So ist seit Jahren die gesetzlich geregelte Zwangsmitgliedschaft heftig umstritten. Ausbildungsbetriebe beklagen ungerechtfertigt hohe Prüfungsgebühren. Die Linke fordert zudem seit langem eine stärkere politische Neutralität der Kammern sowie die Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewerbebeitrag. Aber wie Sie wissen, handelt es sich hier um ein Bundesgesetz, und es liegt außerhalb der Regelungskompetenzen des Landtags.
Bevor wir jedoch das bestehende Landesgesetz ändern und damit die Kompetenzen des Landesrechnungshofs erweitern, wollen wir den offiziellen Bericht der IHK Potsdam abwarten, den das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten angefordert hat. In Auswertung dieses Berichts sollten wir dann entscheiden, was zu tun ist, um die Pflichtmitglieder besser zu schützen und um Vertrauen zurückzugewinnen.
Herr Vogel, Sie haben sich bisher stets von Ihren Oppositionskollegen durch Ihre sachliche Art unterschieden, zum Beispiel in der Debatte um ausgereichte Fördermittel für Odersun. Deshalb habe ich mich schon über die Sätze in der Begründung zum Gesetzestext nicht nur gewundert, sondern auch ein wenig geärgert:
„Die Überprüfung der IHK Augsburg …“
- Sie sagten vorhin richtigerweise: der IHK Schwaben
„brachte dabei Probleme von bundesweiter Bedeutung ans Licht, die in vielen Kammern auch außerhalb Bayerns zu Satzungsänderungen führten.“
Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Prüfrecht auch in Brandenburg zu Ergebnissen führen kann, deren Konsequenzen weit über den Einzelfall hinausgehen.
Diese Formulierung unterstellt nämlich erstens, es würden derzeit keine Prüfungen stattfinden, und zweitens, es gebe bei den IHKs im Land Brandenburg Regelverstöße über den Einzelfall hinaus. Diese Einschätzung teilen wir nicht, und angemerkt sei: Es ist der politische Raum höchstselbst, der den politischen Schaden anrichtet.
Ihren Gesetzentwurf lehnen wir heute ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP liegt schon eine Weile auf unseren Tischen, und trotzdem ist der Zeitpunkt, an dem wir heute darüber debattieren, glaube ich, der richtige.
Es kann also nicht alles falsch sein, Herr Bommert, was die Wirtschaftsförderung der rot-roten Landesregierung betrifft. Offensichtlich leisten Herr Minister Christoffers und sein Wirtschaftsministerium gute Arbeit für Brandenburg.
Festzuhalten ist auch: Die Gesamtzahl der Handwerksbetriebe hat sich von gut 36 000 im Jahr 2005 auf knapp 40 000 im Juni 2013 erhöht. Daher können die Rolle und die Bedeutung des brandenburgischen Handwerks nicht genug betont werden. Handwerker als typische Familienunternehmer stehen persönlich für den Unternehmenserfolg. Sie tragen Verantwortung für ihre Mitarbeiter und sind in der Region verwurzelt.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Handwerkskammern für ihre Mitwirkung bei der Beantwortung der Großen Anfrage bedanken. Der FDP sage ich: Mangelnde Qualität kann nicht durch Quantität kompensiert werden. Die Anzahl Ihrer Fragen hätte problemlos auf die Hälfte reduziert werden können. Nun gut, bekanntlich ist die Wiederholung die Mutter der Pädagogik.
Dies betrifft im Übrigen auch Ihren heutigen Entschließungsantrag. Sogar die Überschrift der Entschließung ist nahezu wortgleich mit dem Antrag vom Januar zur hier debattierten Großen Anfrage zum Mittelstand. Lediglich das Wort „Mittelstand“ wurde durch „Handwerk“ ersetzt. Das ist kreativ und innovativ, wie man die FDP mitunter kennt! An unserer Ablehnung Ihrer Vorschläge hat sich im Übrigen nichts geändert.
Trotz des beträchtlichen Gesamtumfangs beschäftigt sich jedoch die Große Anfrage der FDP in ihren 109 Einzelfragen bei keiner einzigen mit der sozialen Lage der Kleinst- und Kleinunternehmen sowie der Solo-Selbstständigen. Kein Gedanke zur prekären Einkommenssituation vieler Selbstständiger. Fragen zum sozialen Schutz für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler findet man ebenso wenig wie das Thematisieren der Scheinselbstständigkeit. Somit ist es mehr als fraglich, ob Ihre Fraktion, Herr Büttner, Herr Beyer, überhaupt die Interessen der genannten Personengruppen vertritt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Linksfraktion nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass immer weniger Handwerksbetriebe in Brandenburg ausbilden. Waren es im Jahr 2003 noch 5 300 Betriebe, so sank ihre Zahl bis 2012 auf rund 3 300. Der Rückgang hat nur in Teilen etwas mit demografischen Veränderungen zu tun, denn der Anteil an Auszubildenden des Handwerks an der Gesamtzahl der Auszubildenden ging von 43,2 % im Jahr 1996 auf 24,7 % im Jahr 2012 zurück.
Zunehmend wird als Grund für die Nichtbesetzung das Problem der mangelnden Ausbildungsreife der Schulabgänger genannt; mein Vorredner sprach gerade davon. Handwerksbetriebe müssen jedoch umdenken und sowohl älteren Bewerbern als auch solchen mit schwächeren Schulnoten eine Chance geben. Und: Wir bleiben bei unserer Forderung: Unternehmen, die ausbildungsfähig, aber nicht ausbildungswillig sind, müssen dafür eine gesonderte Ausbildungsplatzabgabe entrichten.
Es gibt heute schon eine Vielzahl von Möglichkeiten, dass Unternehmen und Auszubildende zueinander finden, auch wenn ein Bewerber noch Nachholbedarf hat. So gibt es die Unterstützungsmöglichkeiten von Arbeitsagentur und Kammern, wenn es um Nachhilfeunterricht für Lehrlinge geht. Wichtig ist, jungen Leuten überhaupt eine Chance, eine Einstiegsmöglichkeit zu geben.
Aber auch das Land ist nicht untätig. Durch die Auflage von Förderprogrammen - zum Beispiel das Programm „Initiative Oberschule“ und das Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem - soll Jugendlichen mit Startschwierigkeiten besser als bisher der Einstieg in die berufliche Ausbildung ermöglicht werden. So konnte seit dem Start der „Initiative Oberschule“ die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in nur vier Jahren von 11 auf 8,6 % im Schuljahr 2012/2013 gesenkt werden. Daran gilt es anzuknüpfen.
Neben der Gewinnung von Nachwuchs bleibt der Betriebsübergang von Handwerksunternehmen aus Altersgründen eine der größten Herausforderungen. Die Landesregierung hat von 2008 bis 2012 das inzwischen mehrfach preisgekrönte Projekt „Fit für die Unternehmensnachfolge im Handwerk“ mit Mitteln des EFRE gefördert. Dieses Projekt konnte erfolgreich in Eigenregie der Kreishandwerkerschaft Finsterwalde überführt werden. Des Weiteren fördert das Land Brandenburg seit 2010 aus dem ESF bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelte Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge.
An dieser Stelle gäbe es noch viele andere Punkte zu nennen, aber ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen. Trotz meiner vorhin erwähnten Kritik Dank an die fragestellende Fraktion. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir kommen heute in 2. und letzter Lesung zur Abstimmung über die Erhöhung des Mindestarbeitsentgeltes entsprechend den Empfehlungen der Kommission von 8 Euro auf 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Wir werden somit über die Anhebung des Bruttoarbeitslohnes eines betroffenen, wohlgemerkt, Vollzeitarbeitnehmers von 1 387 auf 1 473 Euro zu befinden haben. Diese entspricht einer Steigerung um gut 6 %, und es ist höchste Zeit. Festhalten möchte ich an dieser Stelle die aktuelle Mitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 15. Januar dieses Jahres, wonach der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Beschäftigten - einschließlich Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte - im III. Quartal in Brandenburg 2 436 Euro betrug. Wir sind weit davon entfernt, mit der jetzigen Entscheidung besonders üppig zu erhöhen. Auch wenn die CDU hier erneut eine vorgelagerte Evaluierung fordert, sollten wir hier und heute diese Änderung beschließen aus folgenden Gründen:
Erstens: Derzeit gibt es in 13 von 16 Bundesländern Tariftreuegesetze mit entsprechenden Regelungen zur öffentlichen Vergabe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Gesetze alle ihre Wirkung verfehlen.
Zweitens: Die Evaluierung findet derzeit statt. Dies sollte uns jedoch nicht hindern, diese Anpassung jetzt vorzunehmen.
Drittens: Mit dieser Erhöhung gleichen wir das Mindestarbeitsentgelt dem Berliner Niveau an und liegen damit noch unter dem Niveau der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Wir vertreten nicht die Auffassung des Städte- und Gemeindebundes, dass diese Erhöhung öffentliche Haushalte spürbar belasten wird, denn gleichzeitig müssen entsprechende Summen für Wohngeld oder Aufstockerleistungen nicht durch die Kommunen gezahlt werden; zudem erstattet das Land etwaige Mehrausgaben.
Auch in einem weiteren Punkt widersprechen wir den Aussagen des Städte- und Gemeindebundes - Auszug aus seiner Stellungnahme -:
„Zudem ist es jetzt das Ziel der neuen Bundesregierung, zu berücksichtigen, bundesweit einen Mindestlohn einzuführen. Damit wird der im Land Brandenburg verfolgte Weg, dies punktuell über das öffentliche Auftragswesen einführen zu wollen, obsolet.“
Zu den Fakten: Die neue Bundesregierung hat sich auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 verständigt. Hierfür soll es jedoch zahlreiche Ausnahmen geben; ob dies aber mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt abzuwarten. So kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der Einschätzung, dass bestimmte Arbeitnehmer nicht einfach vom geplanten Mindestlohn auszunehmen sind. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen demnach vor allem beim Ausschluss von Rentnern und Studenten, wie ihn Unionspolitiker fordern. Es ist also unklar, ob es einen Mindestlohn - mit Ausnahmen im Bund - jemals geben wird oder ob die SPD auf Bundesebene die Kraft hat, einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für alle gegen den erklärten Willen der Union durchzusetzen.
Daher werden wir das Vergabegesetz - so meine These - hier in Brandenburg noch eine Weile brauchen, und die Linke ist froh,
dass die durch die rot-rote Koalition beschlossenen Regelungen auch für Leiharbeiter gelten.
Ihre Angriffe, Herr Homeyer, laufen ins Leere. Liebe CDU, Sie sind die Bremse für dieses Land und mit Ihren Forderungen einfach nicht auf der Höhe der Zeit.
Mir sind aus meiner Heimatstadt mehrere Beispiele bekannt, die zeigen, dass das Vergabegesetz direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat, sowohl im Bewachungs- als auch im Dienstleistungs- und Reinigungsgewerbe. Gute Arbeit und gute Löhne bleiben zentrales Anliegen dieser Koalition. Mit dem heutigen Beschluss leisten wir dazu einen kleinen Beitrag. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich der Landesregierung meinen Dank für die umfassende Beantwortung der Großen Anfrage aussprechen, gibt sie uns doch wiederholt die Gelegenheit, die gute Arbeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen, welche die Unternehmensstruktur des Landes Brandenburg prägen, zu würdigen. Wie die Beantwortung der Fragen erneut deutlich macht, sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen das Rückgrat der brandenburgischen Wirtschaftskraft. Der Titel der Großen Anfrage ist somit richtig gewählt.
Insofern wird Rot-Rot seinen eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Kurs auch fortsetzen. Dazu zählen die Bestandspflege und die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, die weitere Verzahnung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft und die Umsetzung des Aktionsplans Pro Industrie. Damit setzen wir auch Impulse für die Fachkräfteentwicklung und für auskömmliche Löhne und Gehälter der Beschäftigten. Insgesamt wollen wir also die Rahmenbedingungen der KMU weiter verbessern. Dazu gehören für uns der Zugang zum Kapitalmarkt, die Umsetzung von Kooperationen und Innovationen in Forschungseinrichtungen sowie die Unterstützung bei dringend notwendigen Nachfolgere
gelungen. Wie Sie wissen, Herr Homeyer, kann das Land diese Probleme nicht lösen, wir können dafür nur die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.
Allerdings werden wir nicht dort ansetzen, wo es die in Agonie befindliche FDP in ihrem Entschließungsantrag verlangt. Davon, dass man den Landtag immer wieder mit den gleichen Forderungen überzieht, werden sie nicht besser. So taucht die bekannte Forderung nach der frühzeitigen Vermittlung von unternehmerischem Denken und Handeln in der Schule natürlich wieder auf. Dem eigentlichen Problem der sogenannten Schulentlassenen ohne Hauptschulabschluss bzw. Berufsbildungsreife wird man bestimmt nicht gerecht, wenn man den Schulplan weiter aufbläht. Wer die Grundrechenarten nicht beherrscht, braucht keine Exkurse in Buchhaltung.
Natürlich gehören in solch einen FDP-Entschließungsantrag auch Allgemeinplätze zum Bürokratieabbau, nur kann man in der Antwort zur Frage 42 nachlesen:
„Landesrechtliche Informationspflichten machen im Verhältnis zu den durch Bundesrecht hervorgerufenen Bürokratiekosten … nur einen kleinen Teil der Bürokratiebelastung aus.“
Im Land macht Rot-Rot seine Hausaufgaben. In Rechtsbereichen, die von hoher Relevanz für die Wirtschaft sind, wurden die Bürokratiekosten nachweislich gesenkt. Zur weiteren Reduzierung der Belastung der KMU setzt die Landesregierung verstärkt auf schnelle, transparente und planbare Verwaltungsentscheidungen. Weiterhin setzt sich die Landesregierung für eine belastungsarme Erhebung und eine sinnvolle Verringerung bzw. Vereinfachung statistischer Meldepflichten der Unternehmen ein.
Auch bei der Fördermittelvergabe bedient sich die FDP derselben Seite einer Medaille. Zum einen wird die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens gefordert, und zum anderen sind Sie, Herr Beyer, einer der ersten, die laut aufschreien und die Landesregierung verantwortlich machen, wenn es um Subventionsbetrug geht, wie im aktuellen Fall der Human BioSciences in Luckenwalde.
Nicht neu sind auch die immer gleichen Forderungen nach der Abschaffung des Mindestlohnes im Brandenburgischen Vergabegesetz oder die Abschaffung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge.
Meine Damen und Herren von der FDP, trotz Ortswechsels haben sich die parlamentarischen Mehrheiten in diesem Hause nicht geändert. Aber nur zu, schlagen Sie weiter Ihre längst verlorenen Schlachten!
Wirklich neu sind auch Ihre Forderungen im Bereich Energie nicht. Da werden einfach aus einem bereits am 20.11.2013 abgelehnten Antrag Punkte eins zu eins kopiert und wieder eingebracht. Mit dieser Art von inhaltlicher Arbeit werden Sie kaum den Wiedereinzug in den Brandenburger Landtag schaffen. Bis auf wenige Ausnahmen wäre dies vermutlich auch kein Verlust.
Herr Büttner fordert heute mehr Geld für Bildung, Herr Beyer mehr Geld für die Straßen, Herr Lipsdorf mehr Geld für die
Musikschulen, und ich bin mir sicher: Im Herbst werden wir wieder lesen können: keine neuen Steuern, keine neuen Belastungen, keine neuen Schulden, und das bei rückläufigen EUMitteln. Wie soll das zusammengehen?
Ich komme zurück zur Großen Anfrage: Da gibt es schon Punkte, wo wir genauer hinschauen sollten, so zum Beispiel bei der Antwort auf die Frage 50 zur Existenzgründungsförderung von innovativen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wenn die Landesregierung zu der Einschätzung kommt, dass das Programm „Gründung innovativ“ in den vergangenen Jahren gut angenommen worden ist, weil es erheblich mehr Anfragen gab, als Fördermittel zur Verfügung standen - nämlich 2009 sechs Anträge, 2010 insgesamt 15 Anträge, 2011 fünf sowie 2012 neun -, dann ist das Programm vermutlich unterfinanziert. Es gibt noch weitere Punkte, die wir gemeinsam abzuarbeiten haben. Ihre Entschließung aber geht an den realen Problemen vorbei, und wir werden sie daher ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gemeinsamer Antrag von allen Fraktionen - eingebracht durch den Ausschuss für Wirtschaft. Wir stimmen ebenfalls zu. Einen schönen Abend noch!
Ich wollte Zeit sparen, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD - feiert in wenigen Tagen, am 14. Dezember, ihren 53. Geburtstag. Sie vereinigt mittlerweile 34 Mitgliedsländer auf der ganzen Welt, die sich zur Demokratie und Marktwirtschaft bekennen, und widmet sich, wie Sie sicherlich wissen, den Zielen der Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, höherer Beschäftigung, Sicherung finanzieller Stabilität, der Unterstützung der Entwicklung anderer Länder und leistet einen Beitrag zum Wachstum des Welthandels.
Der Deutschland-Experte der OECD, Andrés Fuentes, äußerte sich gestern mit Blick auf die Bundesrepublik gegenüber der Presse wie folgt:
„Wir meinen, dass ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn, festgesetzt von einer unabhängigen Kommission, besser ist als das jetzige Verfahren.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die OECD nimmt sich also Brandenburg zum Vorbild - nur mit dem Unterschied, dass es uns leider aufgrund der fehlenden gesetzgeberischen Befugnis nicht möglich ist, allgemeinverbindliche Mindestlöhne festzulegen. Daher sprechen wir hier nur von einer Lohnuntergrenze bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Die durch den Landtag eingesetzte unabhängige Kommission hat empfohlen, das Mindestarbeitsentgelt ab dem kommenden Jahr auf 8,50 Euro je Arbeitsstunde zu erhöhen. Gemessen am mittleren Einkommen liegt Deutschland hierbei im internationalen Mittelfeld.
Die Linke begrüßt es, dass sich der Landtag heute auf den Weg macht, der Empfehlung dieser Kommission zu folgen. Ein Dank gilt an dieser Stelle auch den Fraktionen von CDU und FDP, die sich grundsätzlich bereiterklärt hatten, Herr Senftleben, den Gesetzentwurf in einem verkürzten Verfahren durch den Landtag zu bringen.
Nun, das Inkrafttreten zum 1. Januar werden wir aufgrund der noch notwendigen Anhörungen nicht schaffen. Aber besser, wir erhöhen im Februar 2014 als erst im Januar 2016, wie offensichtlich auf Bundesebene geplant.
Da ich erst kürzlich die Funktion als wirtschaftspolitischer Sprecher meiner Fraktion übernommen habe, schaue ich mir natürlich auch die Vorschläge der politischen Konkurrenz an. So fordert beispielsweise die CDU in ihrem Papier „Starke Wirtschaft - starker Mittelstand - starkes Brandenburg“ auf Seite 25 nebulös:
„Vergabegesetz und Kommunalverfassung nach Evaluierung im Sinne der Brandenburger Wirtschaft ändern!“
Ungern, aber fragen Sie.
Herr Petke, Sie erwarten doch nicht ernsthaft eine Antwort auf Ihre Frage?
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich der vorgeschlagene Mindestlohn, über den wir heute reden, im Mittelfeld des europäischen Durchschnitts bewegt und daher ein äußerst realistischer ist.
- Herr Petke, ich möchte weiter im Text fortfahren.
Ich war stehengeblieben beim Mittelstandspapier der CDU, „Vergabegesetz und Kommunalverfassung nach Evaluierung
im Sinne der Brandenburger Wirtschaft ändern“. Was genau im Sinne der Brandenburger Wirtschaft ist und ob die CDU hierfür einen Alleinvertretungsanspruch hat, sei an dieser Stelle dahingestellt.
Sehr geehrter Herr Homeyer - er ist leider nicht anwesend -, da sind mir die klaren Worte von Ihnen als wirtschaftspolitischer Sprecher doch viel lieber.
„Das Vergabegesetz von dieser Koalition ist so schlecht gemacht, dass nicht nur Unternehmer darüber stöhnen.“
Weiter im Text heißt es:
„Hier hilft nur eins: Schnellstmöglich evaluieren und dann weg damit!“
Sie wollen also die Lohnuntergrenze abschaffen und setzen sich weiterhin für Dumpinglöhne ein. Sie wollen, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der billigste Anbieter den Auftrag erhält, und Sie kämpfen nach wie vor gegen die Einführung von Mindestlöhnen und machen Stimmung mit der angeblichen Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Ich sage es hier für die Linksfraktion in aller Deutlichkeit: Arbeitsplätze, die auf Ausbeutung von Menschen beruhen und somit ordentlich bezahlte Arbeitsplätze bedrohen, gehören abgeschafft.
Steuermillionen zur Subventionierung von Dumpinglöhnen sind Misswirtschaft und widersprechen der volkswirtschaftlichen Logik.
Aktuelle Zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren, belegen, dass in Brandenburg über 64 000 Menschen trotz Arbeit auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind. Ein Grund für diese Zahl sind die Dumpinglöhne. Die Kosten hierfür betragen auf Bundesebene 10 Milliarden Euro - pro Jahr, wohlgemerkt.
Das ist die Summe, die der Staat aufbringt, um niedrige Löhne durch Hartz-IV-Leistungen aufzubessern. Die genannten Zahlen können Sie übrigens im „Handelsblatt“ nachlesen - ein Blatt, das nach meiner Einschätzung linksrevolutionären Ideen eher unverdächtig ist.
Ich komme zum Schluss. Die Linke in Brandenburg sagt einerseits diesen Dumpinglöhnen den Kampf an und wird andererseits weiterhin die CDU politisch hart bekämpfen, solange sie nicht begreift, dass es entwürdigend ist, wenn man nach der Arbeit noch aufs Jobcenter muss. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Antrag der CDU thematisiert kein neues Problem. Auch in diesem Haus haben wir uns schon mehrmals mit der Problematik befasst; ich verweise auf die Aktivitäten meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode. Damals brauchte das CDU-geführte MdJ sogar einen Nachtragshaushalt, um den stark gestiegenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Eine Kleine Anfrage der SPD aus dem Oktober 2011 beschäftigte sich ebenso mit dem Thema.
Wir stehen - und das sollte allen klar sein - vor einer bundesweiten Herausforderung. Der Bedarf an rechtlicher Betreuung das haben die Vorredner bereits gesagt - ist in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern stark angestiegen. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen aus dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht nennen: In den Jahren 2004 bis 2008 hatten wir in Sachsen-Anhalt beispielsweise Steigerungen von 13,5 auf 24,5 Millionen, in Baden-Württemberg von 24,3 auf 42,5 Millionen, in Rheinland-Pfalz von 17,3 auf 29,1 Millionen Euro.
Wir stehen somit vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Offensichtlich funktionieren Familien und Hilfe im privaten Umfeld nicht mehr wie noch vor 20 Jahren. Die starke Zunahme von psychischen Erkrankungen tut ein Übriges. Wenn
auch nicht die Hauptursache, so spielt die zunehmende Überalterung der Gesellschaft auch eine Rolle.
Dazu und zu den anderen Aspekten hatten wir in der vergangenen Woche eine intensive Debatte im Rechtsausschuss. Den Vorwurf, die Richter an den Amtsgerichten würden leichtfertig Menschen in die Betreuung schicken, habe ich bei meinen Recherchen nicht bestätigt gefunden. Aus der Stadtverwaltung Cottbus wurde mir das Gegenteil berichtet.
Die Aussage des Landesrechnungshofs unter der Ziffer 6.3, wonach die Ablehnung einer Betreuung keine Berücksichtigung bei der Personalbedarfsberechnung findet, entspricht nicht den Tatsachen, denn die Anzahl der vermiedenen Betreuungen fließt in die Berechnung der Fallzahlen ein. Ob sie allerdings eine adäquate Berücksichtigung - also dem tatsächlichen Aufwand entsprechend - findet, bedarf meines Erachtens weiterer Prüfung.
Richtig ist: Wir müssen bei diesem Thema das Verhältnis von ehrenamtlicher und hauptamtlicher Betreuung auf den Prüfstand stellen. Bis 2003 wurden die ehrenamtlichen Betreuungsvereine mit dem Ziel gefördert, die ehrenamtlichen Betreuer zu stärken, zu schulen und - wo es notwendig ist - zu unterstützen. Diese Förderung wurde durch die damalige Landesregierung ab 2003 mit der Begründung eingestellt, dass nunmehr hinreichende Bedingungen geschaffen worden seien.
Jetzt, 10 Jahre später, zeigt sich, dass die Einstellung dieser Förderung zu einer Stärkung der hauptamtlichen Betreuung führte. Zudem sind die Anforderungen an Betreuung durch die Bundesgesetzgebung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch wenn noch etwa die Hälfte aller Betreuungen ehrenamtlich erfolgt, wird deutlich, wohin der Trend geht.
Gestatten Sie mir noch zwei formale Hinweise: Die CDU stellt hier einen Antrag zum Nachtragshaushalt, somit hätte er eigentlich in die gestrige Debatte gehört. Die Deckungsquelle für die beantragten 750 000 Euro erscheint uns sehr zweifelhaft. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Äußerung des Finanzministers im Juni 2013 zum Thema Zensus. Wie hoch der leichte Anstieg an Zuweisungen in absoluten Zahlen sein wird, ist gegenwärtig nämlich noch nicht absehbar. Voraussichtlich erst 2014, nachdem die Berechnungen innerhalb der Länder abgeschlossen sind, können Aussagen zu konkreten Zahlungsansprüchen getroffen werden.
Ich komme zum Schluss. Wir halten es für erforderlich, über die Verzahnung von ehrenamtlicher und hauptamtlicher Betreuung nachzudenken und dabei die notwendigen Bedarfe, Möglichkeiten und Grenzen unter Einbeziehung der Betreuungsvereine und der Vertreter des Landesverbandes der hauptberuflichen Betreuer zu diskutieren. Deshalb stimmen wir der Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse - federführend in den Sozialausschuss, mitberatend in den Rechtsausschuss - zu. - Vielen Dank.
Werte Kollegin Schulz-Höpfner, hier liegt ein Missverständnis vor. Ich habe in meiner Rede auf die Diskussion im Rechtsausschuss abgestellt und auf den Vorwurf des Landesrechnungshofs, dass die Richter an den Amtsgerichten leichtfertig Betreuer bestellen würden. Sie haben gesagt, dass Sie in der Praxis ähnliche Erfahrungen machen. Das mag so sein, aber dass Sie aus dieser Erfahrung heraus einen generellen Vorwurf erheben, habe ich zurückgewiesen. Ansonsten sind wir relativ nah beieinander.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Köpke! Bereits im April dieses Jahres diskutierte der Landtag lebhaft in der von der CDU beantragten Aktuellen Stunde den damaligen Referentenentwurf des Justizvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern. Vor acht Monaten, Herr Eichelbaum, war diese Debatte zumindest in Teilen sehr unsachlich.
Die Linke als verfassunggebende Partei fühlt sich der Landesverfassung Artikel 54 verpflichtet: Im Strafvollzug ist die Würde des Menschen zu achten. Er muss darauf ausgerichtet sein, den Strafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verant
wortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Uns geht es darum, durch verschiedenste Maßnahmen im Vollzug den Strafgefangenen zu befähigen, nach seiner Entlassung nicht erneut mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, und damit künftige Straftaten zu verhindern.
Wir stehen für einen potenziellen Opferschutz, Sie hingegen schüren Ängste und zeichnen hier ein groteskes Bild. Selbstverständlich wird ein zu langer Haftstrafe Verurteilter sehr viel später Ausgang oder Langzeitausgang erhalten als ein Gefangener, der zu einer kurzen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es kommt jedoch stets auf die Betrachtung des Einzelfalls an. Denn es gibt durchaus Straftaten bzw. Täter, bei denen trotz der Schwere der Tat eine solche Möglichkeit schon sehr früh in Betracht kommen kann. Wie Sie wissen, handelt es sich in der Regel nicht um den raubenden und mordenden Psychopathen, der durch unsere Wälder und Städte streift, sondern in der Regel geht es um Beziehungstaten.
Warum soll eine Frau, die ihren gewalttätigen Ehemann im Schlaf heimtückisch tötete, für mindestens 10 oder 12 Jahre weggesperrt werden? Damit nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Deformation in der Strafhaft Bemühungen um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft konterkariert. Deshalb kennt das neue Gesetz auch keine Sperrfrist mehr, diese starre Grenze hat in der Praxis fatale Auswirkungen auf den Vollzugsplan der Gefangenen. Die Anstalten haben so erst nach dem Absitzen von 10 Jahren der Haft mit den notwendigen Maßnahmen zur Eingliederung der Strafgefangenen begonnen. Auch ohne diese Frist werden sich die Anstalten bei zu lebenslanger Haft verurteilten Gefangenen erst nach langen Zeiträumen der Beobachtung und durchgeführter Behandlungsprogramme mit positiven Ergebnissen entscheiden können, in die Gewährung von Lockerungen einzusteigen.
Zudem: Ein Langzeitausgang steht regelmäßig erst am Ende einer längeren Zeit der Erprobung in Ausführung und Ausgängen. Es erfolgt vorher stets eine intensive Einzelprüfung, ob Fluchtgefahr besteht oder der Gefangene den Ausgang für Straftaten missbrauchen könnte. Auf die individuelle Eignung des Strafgefangenen, auf seine Entwicklung kommt es an. Hat er sich beispielsweise um Wiedergutmachung bei seinem Opfer bemüht? Auch hierzu gibt es im Gesetzentwurf § 11 klare Regelungen. Bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen sieht § 48 zudem vor, dass alle Formen der Lockerung - nicht nur bei Langzeitausgang - der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Das führt zu einer noch intensiveren Prüfung der Lockerungseignung, auf die der Gefangene im Übrigen keinen Anspruch hat, er hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Zur Arbeitspflicht: Auch wenn Sie das heute nicht gesagt haben - es war in der gestrigen Debatte ein kurzes Thema -: Natürlich ist Arbeit ein wichtiger Baustein, um Gefangene zu resozialisieren. Mitunter - das hat Herr Kuhnert gerade in der Debatte gesagt - mangelt es jedoch in den Haftanstalten an angemessener Arbeit. Der vorliegende Gesetzentwurf bewirkt aus unserer Sicht wichtige Fortschritte, um Rückfallquoten zu verringern und künftige Straftaten zu verhindern und somit die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen. Wir bitten um Überweisung in den Rechtsausschuss und freuen uns auf die dortige Debatte. Ihnen allen erholsame Feiertage. - Vielen Dank.
Frau Abgeordnete Niels, stimmen Sie mir zu, dass wir in Brandenburg deutlich rückläufige Gefangenenzahlen haben und dass es da möglicherweise einen Zusammenhang gibt?