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Angesichts der aktuellen Situation der Flüchtlinge nimmt die Armutsbekämpfung für Menschen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle ein. Die Gestaltung von Migration und Integration ist eine besondere politische Herausforderung, der sich alle in unserem Land Verantwortlichen mit großem Ernst und ohne ideologische Vorprägungen stellen müssen. In einem Gespräch mit Vertretern der Saarländischen Armutskonferenz wurde mir folgender Satz mit auf den Weg gegeben: Achte darauf, dass wir Armen und Flüchtlinge nicht gegeneinander ausgespielt werden. - Dieser Wunsch sollte uns alle sehr nachdenklich machen. - Herzlichen Dank.

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Migration lässt sich heute nur in globalisierten Zusammenhängen denken. Wie sehen die Wanderungsbewegungen heute aus? In Zeiten des vereinten Europas erleben wir durch die Abschottung der EU-Außengrenzen Tag für Tag menschliche Tragödien. Sie können das im Fernsehen verfolgen. Tausende Flüchtlinge sterben dabei Jahr für Jahr. Das ist der Preis für die Festung Europa. Dem zugrunde liegt ein Paradox, wie der Soziologe Ulrich Beck vor Kurzem bemerkt hat. Ich zitiere Beck an dieser Stelle, weil er es so deutlich auf den Punkt bringt.

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Meine Damen und Herren! Die vorliegende Anfrage behandelt ein außerordentlich sensibles Thema, das auch häufig für abstruse Debatten über Migrantinnen und Migranten missbraucht wird, die in Scharen über unsere Grenzen kommen und unsere Leistungssysteme plündern, wie wir das häufig auch in diesem Hause von der NPDSeite zu hören bekommen. Solchem Unsinn muss man entschlossen entgegentreten. Auch dafür sollte diese Debatte gut sein, und auch dafür sind die Zahlen, die in dieser Großen Anfrage zur Erfassung illegaler Migration erfragt, beantwortet und hier festgehalten sind, zum Teil hilfreich. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, ich will ganz ehrlich sagen: eben nur zum Teil.

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Wie kommen Menschen in eine Lage, dass man den Begriff ihres illegalen Aufenthaltes verwenden kann? Ich will Beispiele nennen. Richtig ist, dass ein Teil der Menschen ohne Pass wegen Arbeit hier sind und im Niedriglohnsektor häufig auch Arbeit finden. Das ist übrigens auch nichts Neues, das hat es zu allen Zeiten gegeben, und immer gab es diese Art der Migration. Es ist bisher kein einziger Nationalstaat daran zugrunde gegangen. Die Frage ist doch nicht, dass Menschen hier Arbeit suchen, sondern die entscheidende Frage ist, wie damit umgegangen wird; und es ist verlogen, auf der einen Seite Altenpflegerinnen aus Polen für billigste Löhne in unser Land zu werben und sich auf der anderen Seite darüber aufzuregen, dass ein Teil von ihnen, obwohl er aus einem EUMitgliedsstaat kommt, keinen geregelten Arbeitsaufenthalt hat. Darüber kann man sich doch nicht aufregen. Dieser Umstand wird doch von vielen Arbeitgebern ausgenutzt.

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und erhielt im Schengen-Informationssystem einen Eintrag, der ihr verwehrte, nach den Ferien, wieder aus Russland kommend, erneut in Tschechien einzureisen und ihr Studium weiterzuführen. – So kann es passieren. Auch das sind Tatbestände in diesem Fall, die wir immer ganz großmundig mit dem Begriff der illegalen Migration bezeichnen. Es gibt sehr viele Unklarheiten über die Rechtsstellung aufgrund der Schengen-Erweiterung und sich ständig ändernder Visabestimmungen.

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Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein Übermittlungsfehler zwischen zwei sächsischen Behörden daran schuld war. Auch das führt zu illegaler Migration. Auch solche Fälle gibt es – und nicht wenige.

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Ein Beispiel für erwünschte Migration aus rein politischen Gründen ist der Zuzug von Aussiedlern, von Deutschstämmigen aus allen Teilen der Welt. Alle anderen sind in der Regel unerwünscht.

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Das Fazit: Wir brauchen auch in der Zukunft eine geregelte Zuwanderung. Daran führt kein Weg vorbei. Aber wir dürfen auch nicht unsere Augen vor dem Problem der irregulären Migration verschließen. Wir brauchen Lösungen, um die Probleme, vor denen die Migrantinnen und Migranten stehen, zu überwinden. Dazu zählen so kleine Maßnahmen, wie ich sie dargestellt und vorgeschlagen habe, ebenso wie das, was Sie gesagt haben, Frau Dr. Ernst, eine Umwandlung von irregulärem in regulären Aufenthalt, also eine umfassende Bleiberechtsregelung für die hier lebenden Ausländer. Letzteres gestaltet sich momentan sehr schwierig aufgrund der Situation, die wir auf Bundesebene haben.

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Auch fehlerhaftes Behördenhandeln gehört dazu. Ich will noch ein Beispiel nennen. Ein geduldeter Mann aus einem Landkreis hier in Sachsen wartet in einem Wohnheim auf seine vom Amtsarzt angeordnete Operation. Der OPTermin stand fest, und von der Ausländerbehörde wurde auch die Duldung verlängert. Wenige Tage vor der Operation ist die Polizei in das Asylbewerberheim gekommen und hatte versucht, den Mann abzuschieben. Der war gerade nicht da. Als er in das Heim zurückkam und von dem Vorfall erfuhr, geriet er in Panik und lief weg. Er tauchte für einige Tage unter. Das nennt man illegale Migration. Glücklicherweise konnte ihm allerdings durch eine Flüchtlingsinitiative später geholfen werden.

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In der globalisierten Welt, in der wir nun einmal leben, findet Migration nicht nur innerhalb bestimmter Regionen oder innerhalb von Ländergrenzen statt, sondern eben grenzüberschreitend und weltumspannend. Die Bundesrepublik Deutschland ist – wie im Übrigen ein Großteil der anderen europäischen Länder auch – ein klassisches Zuwanderungsland, weil hier Arbeitskräfte von der Wirtschaft in Größenordnungen nachgefragt werden und sich damit für eine Vielzahl von Menschen über Erwerbstätigkeit die persönliche Lebenssituation ganz konkret beeinflussen lässt. Diese Situation, diese Struktur, die unserer Gesellschaft zugrunde liegt, übt auch auf Migrantinnen und Migranten eine Anziehungskraft aus.

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Frau Dr. Ernst, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie sagen: Machen wir doch aus illegal einfach legal, dann haben wir das Problem nicht mehr. Nein, die Folgen illegaler Migration kann man nicht umetikettieren!

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Meine Damen und Herren! Die Folgen illegaler Migration sind da. Wir müssen sie zur Kenntnis nehmen. Sie lassen

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Der Jesuitenpater Jörg Alt geht 1999 in seiner schon zitierten Studie davon aus, dass in Sachsen Leipzig eine erste Anlaufstelle sei. Nach seiner Schätzung lebten damals etwa 8 000 Menschen ohne Aufenthaltspapiere in dieser Stadt. Sachsen ist mit seiner langen Außengrenze zu Polen und Tschechien zudem Transitland. Irreguläre Migration gibt es nicht nur mit Booten im Mittelmeer. Das wurde uns mit dem tödlichen Unfall einer jungen ostafrikanischen Frau, die vor einiger Zeit auf dem Weg an der Bahnstrecke von Schmilka nach Dresden von einer S-Bahn erfasst worden ist, schmerzhaft vor Augen geführt.

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Ich hatte vorhin erwähnt, dass es angesichts der geringen Kenntnisse der Staatsregierung wichtig ist, dass eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben wird. Ich gebe Frau Dr. Ernst recht, dass wir uns überlegen müssen, was die Ursachen von irregulärer Migration sind. Genau diese Frage wollten wir mit der Großen Anfrage beantwortet haben. Nur wenn wir die Ursachen kennen, können wir auf die Ursachen einwirken. Es ist bereits von

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Um die Situation Illegalisierter zu verbessern, sind zudem Initiativen auf Bundesebene nötig, wie zum Beispiel eine Initiative auf Abschaffung der Übermittlungspflicht. Diese Meldepflicht führt nicht dazu, dass irreguläre Migration verschwindet. Sie führt nur dazu, dass diese Menschen im Schatten leben und dass ihnen grundlegende Menschenrechte verwehrt sind. Das ist nicht allein meine persönliche Meinung. Ich habe vorhin einen ehemaligen Verfassungsrechtler erwähnt, der eine ähnliche Meinung dazu hat. Das hat nichts mit Rechtsunkenntnis zu tun.

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Was wir darüber hinausgehend für verschiedene Formen von Migration als Lösungen für die Zukunft haben,

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wollten wir an dieser Stelle absichtlich nicht diskutieren. Wir wollen nicht, dass illegale Migration zur Normalität wird, sondern erstens die Möglichkeit der kleinen Schritte ganz bewusst gehen und zweitens sind in Ihrem Entschließungsantrag Dinge enthalten, die so aus der Großen Anfrage nicht hervorgehen. Zum Beispiel steht das in I/4. nicht drin und man kann es daraus nicht ableiten. Wir können es vermuten, aber es steht nicht in der Großen Anfrage. Das ist nicht umfänglich beantwortet worden.

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II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Abkommen vom 9. Juli 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten, Drucksache 14/542, gemäß Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 23. November 2000 und des Hauptausschusses vom 29. November 2000

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II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Abkommen vom 3. Dezember 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, Drucksache 14/547, gemäß Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 23. November 2000 und des Hauptausschusses vom 29. November 2000

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Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung federführend und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration und an den Hauptausschuss. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das ebenfalls so beschlossen.

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1. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 23. November 2000 und des Hauptausschusses vom 29. November 2000 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Abkommen vom 9. Juli 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten

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2. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 23. November 2000 und des Hauptausschusses vom 29. November 2000 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Abkommen vom 3. Dezember 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

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Zu den Gesetzesanträgen Drucksache 14/826 und 14/828 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Zum Antrag Drucksache 14/827 wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie und an den Hauptausschuss empfohlen. Zum Antrag Drucksache 14/829 wird vom Ältestenrat weiterhin die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz – federführend – und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration empfohlen. Wer diesen Überweisungen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sind die Überweisungen einstimmig so beschlossen.

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Meine Damen und Herren, ich denke aber auch, dass an diesem Beispiel deutlich wird, unser gesamtes Sozialwesen muss sich auf Migration einstellen. Langfristig brauchen wir die interkulturelle Öffnung der gesamten sozialen Dienste. Deshalb haben wir in unserem Integrationsgesetzentwurf vorgeschlagen, dass die interkulturelle Kompetenz, die Zweisprachigkeit, zu fördern ist. Ein Türkisch und Deutsch sprechender Sozialarbeiter bzw. eine Türkisch und Deutsch sprechende Sozialarbeiterin in einer Einrichtung der Jugendhilfe ist doch eine wertvolle Unterstützung. Ich verweise auch auf unsere Forderung, den öffentlichen Dienst für Migranten zu öffnen. Die verstärkte Einstellung von Personen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei den Jugendämtern oder den Gesundheitsämtern, wäre eine große Entlastung bzw. eine wertvolle Hilfe bei der Arbeit, die dort gemacht wird.

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Ich denke, dass die langjährige Erfahrung mit der Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände im Bereich der Migration wichtig und für die Entwicklung geeigneter Konzepte unverzichtbar ist.

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Dabei wird zum einen versucht, die Betroffenen möglichst zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen, und zum anderen, im Falle einer Abschiebung unnötige Belastungen und Traumatisierungen insbesondere von betroffenen Kindern zu vermeiden. Deshalb wird in den Erlassen unter anderem vorgegeben, dass Abschiebungen grundsätzlich so zu organisieren sind, dass der Abholungszeitpunkt nicht in der Nacht liegt. So heißt es in dem Erlass des thüringischen Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Abschiebungen von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit minderjährigen Kindern sind grundsätzlich so zu organisieren, dass der Abholungszeitpunkt nicht zwischen 21.00 Uhr und 05.30 Uhr des Folgetages liegt.“

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Dies ist jedoch nicht gegeben, wenn die Betroffenen im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens in andere EU-Staaten überstellt werden sollen, beziehungsweise in denen den Betroffenen bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. In diesen Fällen erlässt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelmäßig eine Abschiebeanordnung. Die Entscheidungskompetenz liegt hier ausschließlich beim Bundesamt, welches im Rahmen seiner Entscheidung sowohl auslandsbezogene als auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse überprüft. An diese Entscheidung ist das Landesverwaltungsamt gebunden. Hier besteht weder eine Befas

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Bei den Betroffenen handelt es sich um eine Frau und ihre beiden Kinder. Sie waren am 13.09.2015 ins Bundesgebiet eingereist, stellten am 26.10.2015 Asylanträge. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte mit Bescheid vom 12.01.16 die Asylanträge als unzulässig abgelehnt und im Rahmen der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit Spaniens festgestellt. Dublin-Verordnung heißt, dass das Land zuständig ist für die Behandlung eines Asylantrages, in dem erstmals ein solcher Antrag gestellt wurde. Da die Familie in der spanischen Botschaft den Antrag gestellt hat, war und ist auch Spanien dafür zuständig. Das Bundesamt hat auch ausdrücklich festgestellt, dass außergewöhnliche humanitäre Gründe nicht vorliegen, um ein Verfahren hier in Deutschland noch durchzuführen. Das saarländische Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 18.02.16 auch unter Würdigung der Tatsache, dass Familienangehörige hier leben, bestätigt.

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Die Diaspora engagiert sich zum Beispiel für die Wiederaufforstungsprogramme in Ghana, für den Bau von Krankenhäusern in Somalia, für erneuerbare Energien in Äthiopien oder für Schulen in der Demokratischen Republik Kongo. Genau dies ist der richtige Ansatz, Migration und Entwicklung zusammenzudenken. Ich meine, dass das sicher noch die entwicklungspolitische Diskussion vielleicht auch auf der Bundesebene irgendwann beeinflussen wird.

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unter Rot-Grün nie vorstellbar gewesen wäre. Sie haben auch mal das eine oder andere Progrämmchen gehabt, aber in der Breitenwirkung gar nicht das Potenzial erkannt, das in diesem Bereich für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen steckt. Das gilt gerade in einer Gesellschaft, die immer stärker durch Migration gekennzeichnet ist.

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Herr Beck, ich komme zu Ihrer Nachfrage. In Ihrer Koalitionsvereinbarung steht zum Thema „Migration und Einwanderungspolitik“: „Die Ausländerbeauftragte leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Diese verantwortungsvolle Arbeit soll fortgesetzt und im Lichte der Entwicklung der integrationspolitischen Weichenstellungen aktualisiert werden.“ Das sind die dürren Ausführungen, die diese Regierung der Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe „Migrationspolitik“ widmet.