Unvermeidbar ist, Sie auch auf Abschnitt 8.3 im Bericht aufmerksam zu machen, in dem wieder einmal dem Verfassungsschutz eine zumindest unzureichende Kontrolle personenbezogener Daten nachgewiesen wird, die eine unzulässige Datenübermittlung und Datenverarbeitung möglich machen. Unzureichende Kontrolle und Verfassungsschutz scheinen eben auch in Sachen Datenschutz wie siamesische Zwillinge verbunden zu sein. Wichtiger erscheint aber der Hinweis bzw. die Forderung im Bericht, „… dass in den jeweils anstehenden Änderungen der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene zur Terrorismusbekämpfung endlich eine wissenschaftliche Evaluierung durch eine unabhängige Stelle erfolgt.“
Einige der in Punkt 2 des Berichts genannten Eckpunkte habe ich bereits angesprochen, auf einige andere möchte ich noch kurz eingehen, und zwar die Forderung eines vollständigen Verbots der Vorratsdatenspeicherung. Hier sehen wir uns in Übereinstimmung mit der Entschließung der 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Eine zweite Sache, die Evaluierung des Datenschutzes und des Datenschutzrechts in Thüringen, sie muss eine ständige Aufgabe sein, weil zwangsläufig der rechtliche wie technische Datenschutz neuen Technologien und damit neuen Möglichkeiten der Datennutzung entsprechen muss. Daraus ergibt sich, und das hat auch Herr Dr. Hasse gefordert, dass eine Anpassung des Datenschutzrechts nicht wiederum zehn Jahre auf sich warten lassen darf, weil zehn Jahre in einem Technologiezeitalter nahezu unaufholbar sind, meine Damen und Herren. Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten hat erneut Defizite bei der praktischen Datenschutzarbeit öffentlicher Stellen aufgezeigt. Wir sind gespannt auf die Stellungnahme der Landesregierung und möchten aber damit den Bericht und die darin enthaltenen Befunde nicht einfach abhaken, sondern sie sollen tatsächlich zur Modernisierung des Datenschutzes und des Datenschutzrechts beitragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag „Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem Neunten Tätigkeitsbericht (2010/2011) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig“ eingebracht und diesen nun noch mit einem Entschließungsantrag zum Meldegesetz verbunden, der allerdings wieder zurückgezogen worden ist, wie wir gerade gehört haben.
eine Fraktion dies fordert und der Landtag das auch beschließt? Ich meine wohl ja. Ich glaube, dass eine Landesregierung nicht drei Monate brauchen muss, um eine Stellungnahme zum Datenschutz in aktueller Form abgeben zu können. Die Debattenbeiträge von SPD, LINKEN und CDU haben gezeigt, dass wir in einer lebendigen Debatte stehen, die sich jeden Tag verändert, immer wieder neue Aspekte mit aufnimmt. Auch hier sollte sich die Landesregierung immer üben, aktuell zu bleiben und die Debatte mitzugestalten.
§ 40 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Datenschutzgesetz schreibt vor, dass die Ministerpräsidentin eine Stellungnahme der Landesregierung zu dem Bericht herbeiführt und diese innerhalb von drei Monaten dem Landtag vorlegt. Der Neunte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz wur
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf den Tribünen, der Antrag der LINKEN fordert eine zeitnahe und wirksame Umsetzung der Ergebnisse des letzten Datenschutzberichts. Zeitnah ist leider beim Datenschutz fast immer schon zu spät. Die Zahl erfasster und verarbeiteter Daten potenziert sich mit immer größer werdendem Tempo. Entsprechend wachsen daraus Chancen und vor allem aber auch Risiken. Der technische Erfassungs- und Auswertungsaufwand wird täglich einfacher und billiger und daraus entstehen neue Konstellationen. Längst sammelt nicht nur der Staat Daten, mit denen er Bürger kontrollieren könnte, jeder Gewerbebetrieb erfasst Daten und auch Privatleute sammeln Daten über andere Privatleute. Das Googlen von jedermann über jedermann ist, Hand aufs Herz, aus unserem täglichen Leben praktisch nicht mehr wegzudenken. Wir bedienen uns mehr und mehr sogenannter Assistenzsysteme, die den Alltag bequemer machen, aber auch Datenspuren in Menge erzeugen. Ein Krebsregister, um mal bei meinem Fachgebiet zu bleiben, wird demnächst ein Petabyte Daten enthalten. Ein Petabyte ist eine Eins mit 15 Nullen. Diese Datenbestände schlummern nicht in irgendwelchen streng geschlossenen Datenarchiven, die einfach bewacht und kontrolliert werden könnten, sie können vielmehr per Mausklick in Echtzeit mit ausgefeilten Algorithmen ausgewertet, verknüpft und in verschiedenen Formen weitergegeben und weiterverarbeitet werden. Die Auswertungstechnik wächst derzeit mit der Datenflut mit und bricht nicht praktischerweise unter ihr zusammen.
Das vom Bundesverfassungsgericht definierte Recht, dass jedermann zu erfahren hat und kontrollieren können soll, wer welches Datum zu welchem Zweck wo gespeichert hat, erscheint nur noch rudimentär zu verwirklichen. Daher ist unverzichtbar, bereits die Datenerhebung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Datenvermeidung, das wurde hier schon gesagt, ist mehr denn je der beste Datenschutz. Die Position des Datenschutzbeauftragten ist in einer längst vergangenen Zeit meist nur in großen Firmen und großen Behörden entstanden, als unser Alltagsleben noch viel unbeobachteter und daher privater war. Die gute alte Zeit, als man sich noch ungeheuer heftig darum stritt, ob der Staat Volkszählungen durchführen dürfe, ist lange vorbei. Nachrichten über Datenmissbrauch überschlagen sich mittlerweile. Nur im Verlauf der vergangenen Woche wurde an Spektakulärem berichtet über eine hohe Geldstrafe für eine Autovermietungsfirma, die mittels GPS den Weg
Da der Tätigkeitsbericht nun wirklich breit gefächert ist, ist die Aufforderung, den Datenschutzbericht als Grundlage zu nehmen, um in Thüringen einen modernen Datenschutz zu gewährleisten, selbstverständlich richtig. Leider verstehe ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE aber ab dem Punkt nicht mehr, ab dem Sie eigene Problem- und Lösungsvorschläge aufzählen, die berücksichtigt werden sollen. Dort fangen Sie leider an, alles durcheinanderzuwürfeln. Es werden Probleme, Lösungen und Forderungen nacheinander aufgezählt und teilweise ohne jeglichen Zusammenhang. Manche Forderungen finde ich auch im Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten wieder. Sie fordern unter einem Punkt klare Strukturierung und ich muss ehrlich sagen, das hätte ich mir für Ihren Antrag auch gewünscht.
de der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 2012 übersandt, die Frist zur Stellungnahme der Landesregierung nach § 40 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Datenschutzgesetz läuft demnach bis Anfang September 2012. Diesen zeitlichen Vorgaben entsprechend wird die Landesregierung unter der Federführung des Innenministeriums eine umfassende Stellungnahme zum Neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeiten. Die Stellungnahme wird dem Landtag selbstverständlich fristgerecht vorgelegt werden. Die Notwendigkeit eines Vorgriffs, wie er in dem Antrag enthalten ist, vermag ich daher nicht zu erkennen. Gleichwohl möchte ich in Anbetracht des vorliegenden Antrags zu ausgewählten Punkten einige kurze inhaltliche Anmerkungen machen, ohne der Stellungnahme der Landesregierung jedoch im Übrigen vorzugreifen.
Zweitens: Den Aussagen zum Datenschutz in den Thüringer Kommunen, die einen Schwerpunkt des Achten Tätigkeitsberichtes des Landesdatenschutzbeauftragten bildeten, hat sich die Landesregierung angenommen. Bereits im Dezember 2010 wurde die Thematik im Rahmen einer Besprechung im Thüringer Innenministerium eingehend mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und kommunalen Spitzenverbänden erörtert.
Dort wurde u.a. vereinbart, dass die kommunalen Spitzenverbände in verstärktem Maße Schulungen zum Thema „Datenschutz“ anbieten sollen. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen wurden und werden tatsächlich auch eine Vielzahl solcher Schulungen durchgeführt. Aber auch im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen Dienst an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wird jetzt mehr getan, um den jungen Beamten von Beginn an die Grundlagen des Datenschutzes zu vermitteln. Im Übrigen obliegt es aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts zunächst den Kommunen, ihre Verwaltungsverfahren so zu gestalten, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewahrt werden.
einsetzen; Datenschutz hat Vorrang vor kommerziellem Interesse. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit einheitlichem Meldegesetz Datenschutz stärken Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4687 - Neufassung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mit dem Antrag „Mit einheitlichem Meldegesetz Datenschutz stärken“ greifen wir ein Thema auf, das in den letzten Wochen landauf, landab diskutiert worden ist. Und zwar geht es um den § 44 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes und somit um eine Ausnahmeregelung, die es ermöglicht, dass trotz eines Widerspruchs Daten von meldepflichtigen Personen zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels herausgegeben werden dürfen, wenn sie ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.
Trotz aller Kritik an dem Gesetz dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen eines nicht vergessen: Der beste Schutz der persönlichen Daten ist die eigene Datensparsamkeit. Wie häufig die Teilnahme an Gewinnspielen mit der Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe der Daten verbunden ist, das weiß der eine oder andere, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir im Hohen Haus weiterhin viel dafür tun, dass Bürgerinnen und Bürgern der Datenschutz bewusster gemacht wird. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin zu engagieren und die Politik auch aufzurütteln, wie es etwa schon bei ACTA oder jetzt beim Meldegesetz passiert ist.
Bis das Bundesgesetz 2014 in Kraft tritt, wenn es denn nicht blockiert wird, vergeht noch etwas Zeit. Deswegen sollten wir uns überlegen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, Änderungen an der Rechtslage in Thüringen herbeizuführen. Dass dies nicht ganz einfach wird nach der Föderalismusreform, ist mir bewusst. Aber anders als es teilweise suggeriert wird, meine Damen und Herren, enthält unser Landesgesetz auch keine ausdrückliche Normierung eines Widerspruchsrechts bei einer einfachen Melderegisterauskunft. Dass es Rechtsprechungen dazu gibt, ist mir natürlich bekannt. Wichtig ist aber, dass unsere Bürgerinnen und Bürger es wissen. Ich glaube aber nicht, dass sich alle Thüringer täglich mit der Rechtsprechung zum Meldegesetz beschäftigen. Klarheit und Transparenz, meine Damen und Herren, sind Prinzipien, die sich gerade beim Datenschutz wiederfinden müssen. Auch das Thüringer Gesetz ist hier nicht das Maß aller Dinge. Der Aufschrei in den letzten Tagen bzw. Wochen hat gezeigt, dass die Menschen mitgenommen werden wollen. Ich hoffe auch, dass die Debatte dazu geführt hat, dass der eine oder andere Politiker vielleicht gründlicher prüft, was er vorschlägt bzw. was er unterstützt.
was das Für und Wider gerade dieser beiden Ansichten ist. Wir können nur wirklich feststellen, dass sich der Umgang mit dem Datenschutz wesentlich verändert hat.
Nein, Herr Dr. Hasse wäre dankbar dafür, dass sich so viele für den Datenschutz jetzt einsetzen.
Danke, Frau Präsidentin. Wir stehen ja kurz vor der Urlaubszeit: Was würden Sie denn den Bürgerinnen und Bürgern empfehlen, im Rahmen ihrer Urlaubsreise, um eben besonders auf den Datenschutz zu achten innerhalb von Deutschland, aber auch innerhalb von Europa?
nicht dem Datenschutz und sind damit auch nicht melderechtlich relevant? Würden Sie mir da zustimmen?
Ich wünsche Ihnen dann allen einen guten und sonnigen Sommer, tanken Sie Kraft, denken Sie viel über den Datenschutz nach und kommen Sie wohlbehalten wieder zurück. Ich schließe die Plenarsitzung.
Es sollte zu denken geben, dass der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein auch den aktuellen Entwurf ebenfalls für nicht mit unserer Verfassung vereinbar hält.
Sie behaupten doch immer, die Partei zu sein, die den Datenschutz ganz hoch hält. Hier aber versuchen Sie, mich zu einer Straftat zu verleiten. Weil ich Ihnen den Gefallen nicht tue, sagen Sie, ich weiche hier aus. Ich habe Ihnen hinsichtlich der Bürgschaften gesagt, ich werde Ihnen, wenn es gewünscht wird, im Haushaltsausschuss in vertraulicher Sitzung zu jeder Bürgschaft alles erklären. Zu den Steuern kann ich Ihnen nichts sagen. Nach § 30 der Abgabenordnung ist das strafbar. Es wäre sogar strafbar, wenn ich sagen würde, jemand ist bei dem Finanzamt oder bei dem Finanzamt. Ich kann hier sagen, dass ich beim Empfang der Deutschen Bank den Chef der Bundesbank gefragt habe, ob es möglich wäre, per Scheck über die Bundesbank Geld zu waschen, und dass er mir fast an den Hals gesprungen ist, weil er die Ironie nicht verstanden hat.
Wenn Sie die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Fraktion der Grünen, die schriftlich von Finanzminister Möllring übersandt worden ist, gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass dort auch Förderungen an die Firma Vierol aufgeführt sind, die eigentlich, weil sie noch nicht so lange zurückliegen, noch dem Datenschutz unterliegen und so gar nicht hätten beantwortet werden dürfen. Ich kann Ihnen sagen, warum wir das trotzdem gemacht haben: Ich hatte nämlich das Gefühl, dass Sie diesen Zusammenhang darstellen wollen. Ich habe deshalb mit Herrn Viertelhaus telefoniert und ihn gefragt, wie er möchte, dass wir damit umgehen, ob wir auch öffentlich eine vollständige Transparenz herstellen sollen, auch an den Stel
len, an denen uns der Datenschutz eigentlich daran hindert. Herr Viertelhaus hat mich ausdrücklich gebeten, alles offenzulegen und herauszugeben. Er hat gesagt, er hat nichts zu verbergen, es ist alles sauber gelaufen. Alle Förderbedingungen sind eingehalten worden. Er ist stolz darauf, dass er die Verpflichtung mit Blick auf Arbeitsplatzzuwachs, die er eingegangen ist, aus dem ersten Förderfall nicht nur erfüllt, sondern deutlich übererfüllt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Maßnahme, die Logistik in dem Bereich in Oldenburg anzusiedeln, ein großer Erfolg war. Er ist auch stolz darauf, dass er inzwischen durch diese Maßnahme mehr Steuern an das Land bzw. an die anderen staatlichen Ebenen gezahlt hat, als er überhaupt Fördermittel bekommen hat.
rungen her, um den Datenschutz zu gewährleisten. Da muss die Landesregierung initiativ werden. Deswegen beantragen wir „Berücksichtigung“.
Wir kommen zur Eingabe 02507/10/16 (01). Sie betrifft den Datenschutz im Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Ich bin in der Hinsicht eher skeptisch und möchte auf das Kernproblem der Methodik hinweisen, nämlich den zweifelhaften Datenschutz. Außerdem besteht – das sagt auch die Datenschutzbeauftragte aus Niedersachsen – die Gefahr sozialer Stigmatisierung.
Man muss sich einmal ansehen, welche Diskussionen in anderen Bundesländern geführt wurden. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Barbara Thiel, zu dem Modellprojekt des LKA Niedersachsen eindeutig Stellung bezogen hat. Sie sagte, Predictive Policing kann zu einer Stigmatisierung von Wohngebieten und deren Einwohnern führen, weil die Methode der statistischen Kriminalitätsvorhersage darauf basiert, Ortsteile und Straßenzüge vorher auszusortieren. Man muss sich das so vorstellen: Einige Gebiete werden auf grün, einige auf rot gestellt. Das finde ich insgesamt hoch problematisch.
Elfter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013